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VINQO Rechtsanwälte

Vertragsrecht

Arglistige Täuschung beim Autokauf? Vorbesitzer, Unfallfreiheit

Falsche Angaben zur Zahl der Vorbesitzer können eine arglistige Täuschung sein und zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigen. Fristen, Beweise, Vorgehen.

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Von Tim Platner, Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH

Aktualisiert am

Fachlich geprüft von Jan Schlingmann am

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Das Wichtigste im Überblick

  • Die Täuschung über die Anzahl der Vorbesitzer eines Autos kann eine arglistige Täuschung darstellen und zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigten.
  • Durch die arglistige Täuschung wird auch ein Gewährleistungsausschluss überwunden.

Arglistige Täuschung beim Autokauf im Überblick

An die arglistige Täuschung gem. § 123 BGB sind höhere Anforderungen zu stellen, als an den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann jedoch auch ein Gewährleistungsausschluss z.B. bei „Privat zu Privat“ überwunden werden.

Denn§ 444 BGB besagt:

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Anhand eines realen Falles mit anschließender Klage erklären wir, wie das Landgericht eine arglistige Täuschung beurteilt hat – und was dies für den Autoverkäufer bedeutet:

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Ansprechpartner für dieses Thema

Martin Hermann

Rechtsanwalt

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  • Prozessführung / Litigation
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  • Unternehmensrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.