Das Wichtigste im Überblick
- Die Täuschung über die Anzahl der Vorbesitzer eines Autos kann eine arglistige Täuschung darstellen und zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigten.
- Durch die arglistige Täuschung wird auch ein Gewährleistungsausschluss überwunden.
Arglistige Täuschung beim Autokauf im Überblick
An die arglistige Täuschung gem. § 123 BGB sind höhere Anforderungen zu stellen, als an den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann jedoch auch ein Gewährleistungsausschluss z.B. bei „Privat zu Privat“ überwunden werden.
Denn § 444 BGB besagt:
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Anhand eines realen Falles mit anschließender Klage erklären wir, wie das Landgericht eine arglistige Täuschung beurteilt hat – und was dies für den Autoverkäufer bedeutet: