Mietrückstände: Was Vermieter und Mieter wissen müssen

Mietrückstand ausstehende Miete

Mietrückstände sind ein sensibles und oft konfliktreiches Thema im Mietrecht, das sowohl Vermieter als auch Mieter vor große Herausforderungen stellen kann. Für Vermieter bedeuten ausbleibende Mietzahlungen häufig nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch Unsicherheiten in Bezug auf ihre laufenden Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenzahlungen oder die Instandhaltung der Immobilie.

Auf der anderen Seite geraten Mieter, die ihre Miete nicht fristgerecht zahlen können, oft in eine schwierige Lage und fühlen sich von der finanziellen Last erdrückt. Es ist daher für beide Seiten von großer Bedeutung, die rechtlichen Aspekte und möglichen Lösungswege bei Mietrückständen zu kennen.

Ein Mietvertrag ist in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung, da er die Verpflichtungen beider Parteien, einschließlich der fristgerechten Mietzahlung, festlegt.

In diesem Beitrag beleuchten wir die häufigsten Ursachen für Mietrückstände, die rechtlichen Maßnahmen, die Vermieter ergreifen können, sowie die Optionen, die Mietern zur Verfügung stehen, um diese Situation zu bewältigen. Ziel ist es, beiden Parteien praxisnahe Tipps zu geben, wie sie mit dieser schwierigen Situation umgehen können.

Was sind Mietrückstände?

Ein Mietrückstand entsteht, wenn ein Mieter seine Miete nicht fristgerecht oder gar nicht leistet. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. finanzielle Schwierigkeiten, Arbeitslosigkeit oder anderen persönlichen Umstände.

Ursachen für Mietrückstände

Die Gründe für Mietrückstände sind vielseitig und reichen von kurzfristigen bis hin zu dauerhaften finanziellen Problemen. Die häufigsten Ursachen sind:

  1. Vorübergehende finanzielle Engpässe: Oftmals führen kurzfristige finanzielle Probleme wie der Verlust des Arbeitsplatzes, unerwartete Ausgaben oder gesundheitliche Probleme dazu, dass Mieter ihre Miete nicht rechtzeitig zahlen können. Diese Situationen sind meist temporär, jedoch können sie schnell zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten führen, wenn keine Lösung gefunden wird.

  2. Organisatorische Versäumnisse: In einigen Fällen vergessen Mieter schlichtweg, die Miete zu überweisen, sei es aufgrund von Unachtsamkeit oder organisatorischen Fehlern. Auch technische Probleme wie falsch eingerichtete Daueraufträge können zu Mietrückständen führen.

  3. Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit: Langfristige finanzielle Schwierigkeiten, wie eine Überschuldung oder ein dauerhaftes Ungleichgewicht zwischen Einkommen und Ausgaben, führen in manchen Fällen dazu, dass Mieter nicht mehr in der Lage sind, ihre Miete vollständig zu bezahlen. Diese Situationen sind besonders problematisch, da sie ohne externe Unterstützung schwer zu bewältigen sind.

  4. Probleme mit Untermietern: Schwierigkeiten mit Untermietern, wie unerlaubte Untervermietung oder Zahlungsverzug durch den Untermieter, können ebenfalls zu Mietrückständen führen. Es ist wichtig, dass Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen und einen Untermietvertrag erstellen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Prävention von Mietrückständen

Um Mietrückstände von vornherein zu vermeiden, ist es wichtig, klare Absprachen mit dem Mieter zu treffen und zur Minimierung von Ausfallrisiken eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

Eine Bonitätsprüfung gibt Aufschluss über die finanzielle Situation des Mieters und hilft Vermietern, potenzielle Mieter mit einem höheren Risiko von Mietausfällen zu identifizieren. Darüber hinaus kann eine klare Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter sicherstellen, dass die Miete pünktlich bezahlt wird und eventuelle Probleme frühzeitig erkannt werden. Durch diese präventiven Maßnahmen können Vermieter das Risiko von Mietrückständen erheblich reduzieren.

Abmahnungen bei Mietrückständen: Der richtige Umgang mit ausbleibenden Zahlungen

Für Vermieter ist es entscheidend, bei ausbleibenden Mietzahlungen schnell und angemessen zu handeln, um den Mietrückständen entgegenzuwirken.

Eine Mahnung, also eine formale Erinnerung, wird an den Mieter versandt, um den Mieter zur Zahlung der aktuellen, ausstehenden Miete aufzufordern.

Eine Abmahnung ist ein wichtiges rechtliches Instrument, um den Mieter „anzuzählen“, seinen Zahlungspflichten zukünftig pflichtgemäß nachzukommen. Zudem gibt es dem Vermieter bei Wiederholung Möglichkeit ordentliche aber auch außerordentliche fristlose Kündigungen auszusprechen.

Die erste Abmahnung: Freundliche Erinnerung

Zu Beginn sollten Vermieter eine freundliche Zahlungserinnerung versenden, sobald die Mietzahlung ausbleibt. In vielen Fällen handelt es sich um ein Versehen oder einen kurzfristigen finanziellen Engpass, der durch einen klaren Hinweis auf die ausstehende Zahlung gelöst werden kann. Diese Erinnerung sollte zeitnah erfolgen und den Mieter auf die fälligen Beträge aufmerksam machen. Die Miete muss immer bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, ab diesem Zeitpunkt hat der Vermieter die Möglichkeit abzumahnen.

Zweite und dritte Abmahnung: Förmliche Aufforderung

Wenn die Zahlung auch nach der ersten Erinnerung ausbleibt, sollten Vermieter eine förmliche Abmahnung aussprechen. In dieser sollte der ausstehende Betrag klar benannt und eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer die Zahlung erfolgen muss. Zudem sollten die Konsequenzen im Falle einer weiteren Nichtzahlung deutlich gemacht werden, etwa die Androhung einer Kündigung. Eine dritte Abmahnung kann folgen, um den Druck auf den Mieter zu erhöhen.

Kündigungsandrohung: Eskalation vermeiden

Falls der Mieter trotz mehrerer Abmahnungen nicht zahlt, haben Vermieter das Recht, eine fristlose Kündigung des Mietvertrages anzudrohen. In manchen Fällen ist auch eine fristgerechte Kündigung bei wiederholtem Zahlungsverzug möglich. Für Mieter ist es in dieser Phase besonders wichtig, auf Abmahnungen zu reagieren, um eine Eskalation zu vermeiden. Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem Vermieter kann helfen, etwaige Missverständnisse zu klären und alternative Lösungen wie eine Ratenzahlung oder eine Stundung der Mietschuld zu verhandeln.

Ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen: Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unterscheidet sich von der fristlosen Kündigung, da sie unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgt. Hier die wichtigsten Schritte und Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung:

  1. Wiederholter Zahlungsverzug: Der Mieter muss mehrfach unpünktlich oder unvollständig gezahlt haben, sodass es zu einem regelmäßigen Zahlungsverzug kommt. Ein einzelner Zahlungsverzug reicht nicht aus.

  2. Abmahnung: Vor der ordentlichen Kündigung muss der Vermieter den Mieter mindestens einmal schriftlich abmahnen und auf den Zahlungsverzug hinweisen.

  3. Fortgesetzter Verzug: Wenn der Mieter trotz der Abmahnung weiterhin nicht fristgerecht zahlt, kann die Kündigung ausgesprochen werden.

Ablauf der ordentlichen Kündigung:

  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und der Vermieter muss die genauen Gründe (den Zahlungsverzug) benennen.

  • Kündigungsfrist: Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von meist drei Monaten, abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Der Mieter muss die Wohnung also nicht sofort räumen.

Unterschied zur fristlosen Kündigung:

Während die fristlose Kündigung bei erheblichem Verzug (z. B. zwei Monatsmieten Rückstand) sofort möglich ist, erfordert die ordentliche Kündigung wiederholte Verzögerungen und erfolgt mit Frist.

Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen: Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Die fristlose Kündigung eines Mietvertrages stellt für Vermieter das schärfste Mittel dar, wenn Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen in erheblichem Umfang nicht nachkommen.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Gemäß § 543 BGB ist eine fristlose Kündigung dann zulässig, wenn der Mieter mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten in Verzug ist. Alternativ kann auch eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum Mietschulden anhäuft, die in ihrer Gesamtsumme mindestens zwei Monatsmieten entsprechen. In diesen Fällen wird der Zahlungsverzug als erheblich betrachtet, und der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.

Voraussetzungen für die fristlose Kündigung

Damit eine fristlose Kündigung rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schriftform: Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht rechtswirksam.

  • Begründung: In dem Kündigungsschreiben muss der Vermieter den genauen Grund für die Kündigung angeben, insbesondere die Höhe des Mietrückstandes und den Zeitraum, in dem die Rückstände aufgelaufen sind.

  • Erheblicher Zahlungsverzug: Wie bereits erwähnt, muss der Mietrückstand die Schwelle von zwei Monatsmieten erreichen oder überschreiten.

Schonfristzahlung: Letzte Chance für den Mieter

Trotz fristloser Kündigung haben Mieter die Möglichkeit, das Mietverhältnis durch eine sogenannte „Schonfristzahlung“ zu retten. Diese gibt dem Mieter die Möglichkeit, die gesamte ausstehende Miete innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der fristlosen Kündigung oder spätestens nach Zustellung der Räumungsklage zu begleichen. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist, wird die Kündigung unwirksam, und das Mietverhältnis wird fortgesetzt. Dies stellt eine letzte Chance für den Mieter dar, die Wohnung zu behalten und den Konflikt beizulegen.

Verjährung von Mietrückständen

Mietrückstände unterliegen gemäß § 195 BGB der Verjährung. Die reguläre Verjährungsfrist für Ansprüche auf Zahlung der monatlichen Miete beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Mietzahlung entstanden ist und der Vermieter Kenntnis von dem Zahlungsrückstand erlangt hat oder hätte erlangen müssen (gemäß § 199 Abs. 1 BGB). Es ist daher für Vermieter wichtig, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um den Verlust ihrer Forderungen durch Verjährung zu vermeiden.

Unterstützung für Mieter bei Mietrückständen

Mieter, die mit Mietrückständen konfrontiert sind, haben verschiedene Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Eine Option ist die Vereinbarung von Ratenzahlungen mit dem Vermieter, um die Schulden schrittweise abzubauen. Alternativ können Mieter sich Geld von Freunden oder Familie leihen oder Beratung bei Mietvereinen suchen, die oft Unterstützung bieten. In einigen Fällen kann auch das Jobcenter oder das Sozialamt finanzielle Hilfe leisten. Eine frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter kann oft helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Mietrückstände in der Coronakrise

Die Coronakrise hat viele Mieter in eine schwierige finanzielle Lage gebracht, sei es durch Kurzarbeit oder den Verlust des Arbeitsplatzes. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die deutsche Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das auch die Probleme der Mieter berücksichtigt. Während der Coronakrise wurden die Rechte der Mieter gestärkt, indem beispielsweise Kündigungen aufgrund von Mietrückständen zeitweise ausgesetzt wurden.

Zwangsräumung: Das letzte Mittel

Wenn der Mieter nach der fristlosen Kündigung nicht freiwillig auszieht und auch die Mietrückstände nicht begleicht, bleibt dem Vermieter die Möglichkeit, eine Zwangsräumung durchzusetzen. Hierzu muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen, die durch ein Gericht geprüft und gegebenenfalls ausgeurteilt wird. Im Erfolgsfall erhält der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel, der ihn dazu berechtigt, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen.

Ablauf der Zwangsräumung

Der Gerichtsvollzieher setzt einen Räumungstermin fest, über den der Mieter schriftlich informiert wird. Sollte der Mieter bis zu diesem Termin seine Wohnung nicht geräumt haben, wird die Räumung zwangsweise durchgeführt. Persönliche Gegenstände des Mieters werden entweder eingelagert oder, je nach Fall, zwangsversteigert, um die offenen Kosten zu decken.

Folgen für Mieter und Vermieter

Für den Mieter bedeutet eine Zwangsräumung nicht nur den Verlust der Wohnung, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen, da er die Kosten des Verfahrens sowie eventuelle Schadensersatzforderungen des Vermieters tragen muss. Auch für den Vermieter kann der Prozess langwierig und kostspielig sein. Um dies zu vermeiden, versuchen viele Vermieter, durch Vergleichsvereinbarungen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Vergleichsvereinbarungen: Eine Lösung für beide Parteien

Eine Vergleichsvereinbarung kann eine sinnvolle Alternative zur Eskalation darstellen.

Hierbei einigen sich Vermieter und Mieter auf eine außergerichtliche Lösung, bei der der Mieter seine Schulden in Raten abbezahlt oder andere Kompromisse eingeht, um die Situation zu klären. Solche Vereinbarungen ersparen beiden Seiten die Zeit, den Aufwand und die Kosten, die mit einer Zwangsräumung oder einem Gerichtsprozess verbunden wären.

Fazit

Mietrückstände stellen für beide Parteien – Vermieter und Mieter – eine ernsthafte Herausforderung dar. Für Vermieter bedeuten sie finanzielle Einbußen und im schlimmsten Fall einen langwierigen Rechtsprozess bis hin zur Zwangsräumung. Für Mieter können sie zum Verlust der Wohnung führen und zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Um Eskalationen zu vermeiden, ist eine offene Kommunikation entscheidend. Mieter sollten frühzeitig das Gespräch suchen, wenn Zahlungsprobleme auftreten, während Vermieter auf klare Mahnverfahren und rechtzeitige Schritte setzen sollten. Trotz der rechtlichen Möglichkeiten wie fristlose Kündigung und Zwangsräumung gibt es oft Spielraum für Kompromisse, wie Ratenzahlungen oder Schonfristzahlungen, die den Konflikt lösen können.

Wir von VINQO führen rund 1.000 Mietrechtsfälle pro Jahr. Wir vertreten Mieter und Vermieter zu gleichen Teilen und wissen damit aus beiden Perspektiven, wie Ihr Mietrechtsproblem schnell und effizient gelöst werden kann. Dabei legen wir Wert auf schnelle und pragmatische Lösungen, um Ihre Interessen optimal durchsetzen zu können. 

Soforthilfe vom Anwalt

Sie haben ein ähnliches rechtliches Problem? Jetzt kostenfreien Rückruf erhalten!

Soforthilfe Anwalt
Ihre Ansprechpartner
Tim Platner

Jurist
Geschäftsführer

Maria Basgal

Rechtsanwältin
Geschäftsführerin

Jan Schlingmann

Rechtsanwalt
Dez. Leiter Vertragsrecht

Sabrina Muth

Rechtsanwältin

Gökalp Artas

Rechtsanwalt

Martin Hermann

Rechtsanwalt

Tags