Sie sind mit Ihrem Fahrrad unterwegs, als plötzlich ein Autofahrer seine Fahrertür öffnet oder ein Fußgänger aus einem Geschäft tritt. Sie fallen von Ihrem Fahrrad und werden verletzt. Was sollten Sie tun?
Unfallstelle absichern – Zeugen und Beweise sichern
Als erstes sollten Sie – sofern es Ihnen möglich ist – die Unfallstelle nach Ihrem Unfall mit Ihrem Fahrrad absichern und falls nötig einen Krankenwagen rufen.
Wichtig sind die Zeugen, die den Fahrradunfall gesehen haben, denn die Zeugenaussagen können später wichtig sein, wenn der Unfallhergang streitig ist. Deshalb sollten Sie immer die Kontaktdaten der Zeugen am Unfallort sichern. Sprechen Sie mögliche Zeugen aktiv an und bitten Sie um ihre Hilfe. Häufig trauen sich Zeugen nicht, sich aktiv in das Geschehen einzumischen, stellen sich jedoch auf Nachfrage hilfsbereit als Zeuge zur Verfügung.
Sollte Sie der Unfallgegner den Fahrradunfall mit einem Auto verursacht haben, notieren Sie unbedingt auch das Kennzeichen des Fahrzeugs. Über das Kennzeichen könne wir hinterher die Versicherung des Unfallgegners für Sie herausfinden.
Auch wenn man als Fahrradfahrer meistens noch unter Schock steht, sollte man trotzdem nicht vergessen, dass das richtige Handeln und eine genaue Dokumentation am Unfallort entscheidend für eine schnelle und einfache Abwicklung des Fahrradunfalls ist. Verletzungen, die im ersten Moment als nicht schlimm erscheinen können viele Arztbesuche zur Folge haben. Deshalb sollten Sie stets die Polizei für die Aufnahme des Unfalls rufen, damit die Klärung der Schuldfrage durch die polizeiliche Erfassung des Fahrradunfalls erleichtert wird.
Es empfiehlt sich zudem Fotos vom Unfallort zu fertigen. Falls Sie dies am Unfalltag nicht gemacht haben oder machen konnten, empfiehlt sich ggfs. den Ort des Fahrradunfalls zu fotografieren. Der Spruch „ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ gilt insbesondere bei der Rekonstruktion von Fahrradunfällen, bei denen die gegnerische Versicherung Ihnen beispielsweise ein Mitverschulden vorwirft.
Nachdem Sie den ersten Schock von Ihrem Fahrradunfall überstanden haben, geht es an die Unfallabwicklung. Dabei treten folgende Fragen auf:
- Wer haftet?
- Was steht mir zu?
- Was zahlt die Versicherung?
- Wer zahlt die Reparatur meines Fahrrads?
- Zu welchem Arzt muss ich gehen?
- Steht mir nach dem Fahrradunfall ein Schmerzensgeld zu?
Wer haftet bei einem Fahrradunfall?
Das Wichtigste vorab: wenn der Fahrradunfall durch einen Autofahrer oder einem anderen pflichtversicherungspflichtigen Kfz-Führer (eScooter, Mofa etc.) verursacht worden, kann als solventer Anspruchsgegner die Kfz-Haftpflichtversicherung neben dem Fahrer und Halter des Fahrzeugs in Anspruch genommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie Ihr Schmerzensgeld auch dann gezahlt werden kann, wenn Fahrer bzw. Halter zahlungsunfähig bzw. insolvent sind.
Wenn der Unfallverursacher z.B. ein Fußgänger oder ein anderer Fahrradfahrer war, so gibt es keine Pflichtversicherung, die man in Anspruch nehmen kann. Damit ist der Unfallgegner erst einmal einziger Anspruchsgegner. Soweit er eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese ggfs. die Zahlung des Schmerzensgeldes. Die Privathaftpflichtversicherung ist jedoch eine freiwillige Versicherung, sodass Ihre Ansprüche nach einem Fahrradunfall ist einem nicht pflichtversicherten Unfallverursacher schwieriger durchzusetzen sind. Insbesondere wenn der Unfallverursacher realisiert, dass er tausende Euros Schmerzensgeld leisten muss, wird die Zahlung zumeist gänzlich abgelehnt oder auf außergerichtliche Kommunikationsbemühungen nicht mehr reagiert, auch wenn der Unfallverursacher am Ort des Fahrradunfalls noch so freundlich und einsichtig gewesen ist.
Unsere langjährige Erfahrung hat uns jedoch gezeigt, dass mit viel Fingerspitzengefühl und den richtigen rechtlichen Argumenten eine gütliche, außergerichtliche Einigung zumeist doch noch erzielt werden kann. Dies bedarf jedoch einer emotional nicht betroffenen, juristisch erfahrenen Person. Wir helfen Ihnen nach einem Fahrradunfall von Beginn an kostenfrei bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Damit kommt es gar nicht er zu einer zugespitzten Situation, die zu einer Erschwerung der Anspruchsdurchsetzung führt.
Verletzungen genau dokumentieren
Wenn Sie Verletzt sind, können Sie selbst entscheiden, zu welchem Arzt Sie gehen möchten – besser gesagt: welchen Arzt Sie brauchen. So ist meistens die erste Wahl bei kleineren Fahrradunfällen der Hausarzt, bei akuten oder schwereren Verletzungen sollten Sie die Notaufnahme eines nahgelegenen Krankenhauses gehen.
Um ein Schmerzensgeld erzielen zu können, dass den erlittenen Schmerzen auch gerecht wird und damit der kompensatorischen Wirkung gerecht werden kann, ist es unabdingbar, dass Sie die Verletzungen umfassend dokumentieren lassen. Hierzu zählen u.a.
- Arztberichte
- Atteste
- Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen)
- Fotos der Verletzungen (müssen zumeist selbst gemacht werden)
Nur durch eine lückenlose, ausführliche und zeitnahe ärztliche Dokumentation Ihrer Verletzungen stellt eine belastbare Grundlage für hohe Schmerzensgeldansprüche dar.
Reparatur des Fahrrads
Sie haben ebenso den Anspruch auf die Reparatur und die Auszahlung der Reparaturkosten. Ob Sie Ihr Fahrrad eigenhändig reparieren oder es in einer Werkstatt reparieren lassen, ist Ihnen selbst überlassen. Die Kosten trägt die Versicherung des Schädigers.
ABER: Handelt es sich um ein sehr altes Fahrzeug mit einem geringen Wiederbeschaffungswert, der die Reparaturkosten übersteigt, kann die Versicherung nur die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrrads abzüglich des Restwerts des Fahrrads leisten.
Wie erhalte ich Schmerzensgeld und Schadenersatz nach einem Fahrradunfall?
Wir empfehlen Ihnen aus unserer Erfahrung heraus, dass Sie nicht versuchen sollten, Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung selbst anmelden sondern von Beginn an einen spezialisierten Rechtsdienstleister einschalten. Wir übernehmen für Sie kostenfrei die gesamte Abwicklung Ihres Fahrradunfalls – der Unfallgegner muss unsere Kosten tragen!
Versicherungen versuchen insbesondere bei der Schadenabwicklung möglichst viel Geld zu sparen. So werden zum Beispiel Schmerzensgeldansprüche gekürzt oder gänzlich abgelehnt, mit dem Argument, dass
- es sich um Bagatellverletzungen handelt, die ein Schmerzensgeld nicht rechtfertigen,
- die Verletzungen nicht aus dem Fahrradunfall resultieren
- Vorschäden ein Schmerzensgeld nicht rechtfertigen.
Zudem sehen sich Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall mit der Forderung eines immateriellen Vorbehalts konfrontiert, von dem die Zahlung eines Schmerzensgeldes abhängig gemacht werden soll. Dies erfordert zumeist eingehende juristische Kenntnisse, um die Berechtigung und Folgen derartiger Bedingungen bestmöglich einschätzen zu können.
Zudem verschweigen Versicherungen geschädigten Fahrradfahrer nicht selten Schadenpositionen, auf die sie einen Anspruch haben, wie z.B.
- Kostenpauschale von 25,00€
- fiktiver Haushaltsführungsschaden
- Ersatz für beschädigte Bekleidung / Schutzausrüstung
- Erstattung von Fahrten vom / zum Arzt oder Krankenhaus
- Erstattung von Parkgebühren
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Fahrradunfall kostenfrei und unverbindlich weiter!
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Marie Platner ist Schadenmanagerin und auf die Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert.