
Bafin stärkt Verbraucherrechte bei Prämiensparverträge durch Allgemeinverfügung
Die Bafin hat durch eine Allgemeinverfügung Sparkassen und Kreditinstitute zu umfangreichen Hinweisen im Hinblick auf die unwirksame Zinsklausel verpflichtet
Bilden Sie sich mit unseren Beiträgen umfassend weiter, um nach Ihrem Schadensfall fundierte Entscheidungen treffen zu können.
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Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln
BGB § 199 a. F.Die Anwendbarkeit des § 199 BGB a. F. ist nach dessen Sinn und
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, hat sich in der Februar-Ausgabe des Bafin Journals zu
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