Prozessführung
VideoKein Anwalt im Mordprozess – wäre das in Deutschland möglich?
Im niederländischen Marengo-Prozess blieb die Verteidigerbank über ein Jahr leer. In Deutschland wäre das unzulässig: § 140 StPO zwingt zur Bestellung eines Pflichtverteidigers.
Von Tim Platner, Jurist & Chief Operating Officer (COO), Geschäftsführer Legal Data Technology GmbH
Veröffentlicht am
Ein Strafprozess ohne Verteidiger auf der Verteidigerbank – in Deutschland wäre das in schweren Fällen schlicht unzulässig. Wo notwendige Verteidigung vorliegt, muss das Gericht nach § 140 StPO einen Pflichtverteidiger bestellen, auch gegen den Willen des Angeklagten und auch gegen den Willen des Anwalts. Genau daran zeigt sich, wie bemerkenswert das ist, was im niederländischen Marengo-Prozess geschehen ist: Dort fand sich über ein Jahr lang kein einziger Strafverteidiger, der den zu lebenslanger Haft verurteilten Ridouan Taghi vertreten wollte – und die Berufungsverhandlung lief zeitweise trotzdem weiter.
Warum sich für Ridouan Taghi kein Verteidiger fand
Der Marengo-Prozess gilt als das größte Strafverfahren der niederländischen Geschichte. Es geht um mehrere Auftragsmorde und um ein Netzwerk, das die Justiz als mafiaähnliche Organisation einordnet. Verhandelt wurde in einem eigens errichteten Hochsicherheitsgebäude, dem sogenannten „Bunker“; im Februar 2024 verurteilte ein Amsterdamer Gericht Taghi zu lebenslanger Haft, wie unter anderem die NZZ berichtete.
Das Verfahren hat eine Blutspur hinterlassen, die man kennen muss, um die leere Verteidigerbank zu verstehen: Der Bruder des Kronzeugen wurde erschossen, 2019 dessen Anwalt Derk Wiersum vor seinem Haus, 2021 der Kriminalreporter Peter R. de Vries auf offener Straße in Amsterdam, der den Kronzeugen als Vertrauensperson begleitet hatte. Wer in diesem Verfahren eine Rolle übernahm, stand faktisch in Lebensgefahr.
Es waren aber nicht nur Drohungen von außen. Drei Anwälte, die Taghi vertraten, gerieten selbst ins Visier der Ermittler – bei einem Verteidiger aus dem familiären Umfeld ging es um den Vorwurf, Nachrichten aus dem Hochsicherheitsgefängnis nach draußen getragen zu haben. Und es traf mit Inez Weski eine der bekanntesten Strafverteidigerinnen des Landes: Sie wurde festgenommen und wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt; die Rechtbank Rotterdam sprach eine Haftstrafe in Höhe der Untersuchungshaft aus, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, nachdem auch die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel verzichtete. Die Rolle des Verteidigers wurde in diesem Verfahren also teilweise selbst zum Tatvorwurf – und damit war der Markt für Verteidiger auf diesem Niveau praktisch leer. Erst im Juni 2026 meldete NOS, dass Taghi wieder zwei Anwälte hat; das Gericht räumte ihnen anderthalb Jahre Vorbereitungszeit ein, die Berufung beginnt damit nicht vor 2028.
Das faire Verfahren braucht einen Gegenspieler der Staatsanwaltschaft
Dass ein Mordprozess dieser Größenordnung zeitweise ohne Verteidigung weiterlief, wirkt auf den ersten Blick wie ausgleichende Gerechtigkeit. Für den Rechtsstaat ist es das Gegenteil. Das Recht auf ein faires Verfahren ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und setzt voraus, dass dem Beschuldigten jemand zur Seite steht, der die Akte lesen, Beweisanträge stellen und Zeugen befragen kann. Fehlt das, wird das Urteil angreifbar – und zwar unabhängig davon, wer auf der Anklagebank sitzt. LTO hat den Fall als Lehrstück über die Unterschiede der europäischen Verteidigungssysteme aufgearbeitet.
Das Recht auf Verteidigung ist kein Bonus für Schwerkriminelle, sondern das ist absolute rechtsstaatliche Pflicht.
— Tim Platner, Jurist und Geschäftsführer von VINQO
Was ein deutscher Pflichtverteidiger aushalten muss
In Deutschland greift in solchen Konstellationen die notwendige Verteidigung. § 140 StPO zählt auf, wann ein Verteidiger zwingend mitwirken muss – unter anderem bei Verhandlungen vor dem Land- oder Oberlandesgericht, bei Verbrechensvorwürfen und wenn sich der Beschuldigte in Haft befindet. Meldet sich niemand freiwillig, bestellt das Gericht. Die Übernahme ist berufsrechtlich eine Pflicht, von der man sich nur aus wichtigem Grund entbinden lassen kann.
Und die Hürden dafür sind hoch. Ein unsympathischer Mandant, ein widerlicher Tatvorwurf, die gegenüber dem Wahlverteidigerhonorar niedrigere Vergütung aus der Staatskasse, ein ungutes Gefühl wegen eines gefährlichen Umfelds – all das genügt nicht. Nach der Rechtsprechung reichen selbst Beleidigungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe des eigenen Mandanten grundsätzlich nicht aus, um die Bestellung aufzuheben. Der Hintergrund ist weniger anwaltsfeindlich, als es klingt: Der Angeklagte soll das Verfahren nicht durch gezielte Eskalation zum Platzen bringen können.
Wird eine Bestellung doch aufgehoben, entsteht keine Lücke. § 145 StPO regelt, dass der Vorsitzende sogleich einen anderen Verteidiger zu bestellen hat, wenn der Verteidiger ausbleibt oder wegfällt. Auch der Ausschluss eines Verteidigers, der selbst in die Tat verwickelt ist – genau der Vorwurf gegen die niederländische Anwältin –, ist mit § 138a StPO geregelt. Die Folge ist nie, dass der Angeklagte allein dasteht.
Wenn im Zivilrecht niemand das Mandat annehmen will
Praktisch relevanter als jeder Mafiaprozess ist die Frage, was gilt, wenn jemand klagen will oder verklagt wird und schlicht keinen Anwalt findet. Das passiert vor allem dort, wo wenig Geld zu verdienen ist – im Sozialrecht, teilweise im Mietrecht, im kleinen Vertragsrecht. Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang: Dort kann jeder selbst auftreten und Schriftsätze einreichen, weshalb es dort auch keinen Notanwalt gibt. Ab dem Landgericht gilt Anwaltszwang, beim Bundesgerichtshof dürfen in Zivilsachen ohnehin nur wenige singular zugelassene Anwälte auftreten.
Für diese Fälle existiert § 78b ZPO: Das Prozessgericht ordnet einen Notanwalt bei, wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint und die Partei keinen vertretungsbereiten Anwalt findet. Ausgewählt wird über die Rechtsanwaltskammer. Entscheidend ist die Darlegung der eigenen Bemühungen – mit Namen, Daten und Absagen. Ein pauschales „ich habe niemanden gefunden“ genügt nicht.
Gib dir halt ehrlicherweise Mühe, wenn du merkst, keiner nimmt dein Mandat, dann muss man leider ein bisschen mehr machen, denn du brauchst das im Zweifel.
— Tim Platner, Jurist und Geschäftsführer von VINQO
Drei Schritte, wenn kein Anwalt den Fall übernimmt
Wer vor dieser Situation steht, sollte zuerst die Fristen im Blick behalten und dokumentieren, wen er wann angefragt hat – genau das wird später für den Notanwaltsantrag oder eine Wiedereinsetzung gebraucht. Zweitens vermittelt der anwaltliche Vermittlungsdienst der zuständigen Rechtsanwaltskammer; viele Anwältinnen und Anwälte sehen darin eine soziale Verantwortung. Drittens hilft bei finanziellen Hürden Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung oder Prozesskostenhilfe für das Verfahren – oft ist nicht der Fall das Problem, sondern die ungeklärte Kostenfrage.
Aus der Praxis kommt dazu ein nüchterner Hinweis: Serienanfragen an halbe Städte, offene Empfängerlisten und falsche Anreden im Anschreiben führen fast sicher zur Absage. Individuell schreiben und die Kostenfrage transparent mitklären erhöht die Chance erheblich, dass ein Mandat ganz ohne Beiordnung angenommen wird.
Ein verbreitetes Missverständnis bleibt zum Schluss auszuräumen.
Pflichtverteidiger heißt nicht kostenloser Verteidiger.
— Tim Platner, Jurist und Geschäftsführer von VINQO
Bei einer Verurteilung trägt der Verurteilte die Verfahrenskosten grundsätzlich selbst; die Staatskasse streckt sie nur vor. Dasselbe Prinzip gilt bei der Prozesskostenhilfe. Und ein Pflichtverteidiger ist auch kein Verteidiger zweiter Klasse: Wer eine Beiordnung erwartet, kann gezielt jemanden mit Schwerpunkt oder Fachanwaltstitel im Strafrecht benennen und so massiv Einfluss auf die Auswahl nehmen.
Häufige Fragen
Nein. In Fällen der notwendigen Verteidigung hat der Vorsitzende nach § 145 StPO sogleich einen anderen Verteidiger zu bestellen. Eine Phase, in der weiterverhandelt wird, während der Angeklagte unverteidigt ist, sieht das deutsche Recht nicht vor.
Ja, auf die Auswahl lässt sich erheblich Einfluss nehmen. Es ist möglich, gezielt eine Anwältin oder einen Anwalt mit Schwerpunkt oder Fachanwaltstitel im Strafrecht zu benennen – ein Pflichtverteidiger ist kein Verteidiger zweiter Klasse.
Im Fall einer Verurteilung trägt man die Verfahrenskosten grundsätzlich selbst; die Staatskasse geht nur in Vorkasse und holt sich die Beträge je nach wirtschaftlichen Verhältnissen zurück. Dasselbe gilt sinngemäß bei der Prozesskostenhilfe.
Man muss konkret darlegen, dass ernsthafte Bemühungen erfolglos geblieben sind – mit Namen der angefragten Kanzleien, Daten und Absagen. Ein pauschaler Hinweis, man habe niemanden gefunden, reicht nicht aus; zudem darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos sein.
Nein. Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, man kann dort selbst klagen und Schriftsätze einreichen und ist damit formal handlungsfähig. Der Notanwalt greift erst ab dem Landgericht, wo Anwaltszwang gilt.
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Quellen
- Kein Anwalt für den Mafia-Boss: Was der Marengo-Prozess über den Rechtsstaat verrät
- Wetboek van Strafvordering, art. 41 Sv (ambtshalve toevoeging raadsman, u.a. in der Berufungsinstanz)
- Wetboek van Strafvordering, art. 28 Sv (Recht auf Rechtsbeistand)
- § 140 StPO – Notwendige Verteidigung (gesetze-im-internet.de)
- Raad voor Rechtsbijstand: Aanwijzing door de deken (art. 13 Advocatenwet)
- NOS Nieuwsuur: Taghi al jaar zonder advocaat – waarom dit in andere landen niet snel gebeurt
- Mr. Online: Nog steeds geen advocaat voor Taghi ondanks oproep – 'nooit eerder gebeurd'
- Advocatie: Gerechtshof zoekt vergeefs advocaat voor Ridouan Taghi – impasse blijft bestaan
- NOS: Marengo-hoofdverdachte Ridouan Taghi heeft twee nieuwe advocaten (09.06.2026)
- Mr. Online: Nieuwe advocaten Taghi krijgen anderhalf jaar voorbereidingstijd (Berufung nicht vor März 2028)
- Advocatie: Hof staat nieuwe advocaten Taghi 18 maanden voorbereidingstijd toe
- Rechtspraak.nl (Rechtbank Rotterdam): Celstraf gelijk aan voorarrest voor Inez Weski (21.05.2026)
- Openbaar Ministerie: OM niet in beroep in Weski-zaak (04.06.2026)
- Rijnmond: Straf voor Inez Weski definitief – zowel OM als ex-advocate zelf niet in hoger beroep
- LTO: Niederländische Star-Anwältin Inez Weski verurteilt
- Advocatenblad: Youssef Taghi veroordeeld tot 5,5 jaar cel
- EenVandaag: Taghi al jaar zonder advocaat – 'Funest voor Marengo-proces' (u.a. zur Festnahme von Vito Shukrula)
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2016/1919 über Prozesskostenhilfe in Strafverfahren
- NZZ: Ridouan Taghi zu lebenslanger Haft verurteilt (27.02.2024)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.


