Nach einem Verkehrsunfall ist es notwendig, den Schaden der Versicherung zu melden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf und zahlt zudem Schmerzensgeld.
Die deutsche Rechtsordnung ist bei Schmerzensgeldansprüchen für den juristischen Laien nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen. Darum ist es für einen Geschädigten nach einem Unfall oder einer Körperverletzung