Strom- oder Gasvertrag Kündigung erhalten?

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Strom- oder Gasanbieter hat gekündigt?

Seit Ende 2021 haben Energieversorger wie Stromio und Gas.de zehntausenden Endkunden die Strom- und Gasverträge mit Verweis auf die erhöhten Energiepreise gekündigt. Doch diese Kündigungen sind rechtswidrig, sodass Verbrauchern im Schnitt mehre hundert Euro Schadenersatz als Kündigungsschaden für die Ersatzversorgung zustehen. 

Inhaltsverzeichnis

Dürfen Stromio, Grünwelt, Gas.de und Co. einfach kündigen?

Strom Kündigung Schadenersatz

Grundsätzlich kann ein Energieversorgungsvertrag auch durch den Energieversorger gekündigt werden, z.B. zum Ende der regulären Vertragslaufzeit oder aufgrund eines Zahlungsrückstandes. 

Allerdings haben mehrere selbsterklärter „Energiediscounter“ die Verträge vorzeitig außerordentlich gekündigt. Grund hierfür seien die stark gestiegenen Bezugspreise für Energie. Die zumeist vertraglich garantierten Preise für Strom und Gas seien damit könnten damit nicht mehr eingehalten werden. 

Was die Energiediscounter jedoch verschweigen: die Belieferung mit Strom und Gas ist nicht unmöglich geworden, es ist lediglich nicht mehr wirtschaftlich attraktiv. Die Verteuerung von Bezugspreisen ist jedoch ein rein unternehmerisches Risiko, sodass der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) gilt. 

Energieversorger kündigt "aus wichtigem Grund"

Die Energieversorger versuchen sich auf einen „wichtigen Grund“ gem. § 314 BGB zu stützen. In § 314 Abs. 1 BGB heißt es

„(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, das dieser Umstand im Risikobereich des Endkunden liegen muss (MüKoBGB/Gaier, 8. Aufl. 2019, BGB § 314 Rn. 17). Die Rechtsprechung akzeptiert nur in ganz engen Ausnahmefällen eine Kündigung aus anderen Gründen als wichtigen Grund. 

Die Kostensteigerung für den Bezug von Strom und Gas liegt erkennbar nicht in der Sphäre des Endkunden und auch nicht innerhalb des Vertragsverhältnisses, sodass kein wichtiger Grund vorliegt, der erfolgreich für eine wirksame, außerordentliche Kündigung angeführt werden könnte.

Schadenersatz durch rechtswidrige Kündigung

Aufgrund der rechtswidrigen Kündigung steht Endkunden ein sogenannter Kündigungsschaden zu. Dies ist die Differenz zwischen den Kosten, die im Falle der Vertragsfortführung mit Stromio und Co. angefallen wären und den Mehrkosten für den Bezug bei einem Ersatz- bzw. Grundversorger. Zeitlich ist dabei der Zeitraum bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung zu berücksichtigen.

Der Schadenersatz ermittelt sich damit wie folgt:

(Preis kw/h Ersatzversorger – Preis kw/h Energiediscounter) x kw/h pro Monat x Restlaufzeit Energiediscounter

Damit lässt sich der Schaden verhältnismäßig einfach ermitteln, wobei Restunsicherheiten in der Schadenermittlung und -bezifferung im Rahmen einer Schadenschätzung berücksichtigt werden können. 

 

So machen Sie Ihren Schadenersatz nach Kündigung geltend

1. Stellen Sie sicher, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt

Nicht alle Energieanbieter haben aufgrund gestiegener Energiepreise außerordentlich und damit rechtswidrig gekündigt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Energieversorger außerordentlich gekündigt hat. 

2. Widersprechen Sie der Kündigung

Fordern Sie Ihren Energieversorger gleichwohl zur Weiterbelieferung unter Fristsetzung an, widersprechen Sie der Kündigung explizit und bekräftigen Sie damit das Interesse und die Bereitschaft zur Vertragsfortführung.

3. Zählerstand dokumentieren 

Fotografieren Sie den gegenwärtigen Zählerstand und ziehen Sie einen Zeugen für den Zählerstand hinzu.

4. Schaden ermitteln 

Wenn feststeht, dass der Anbieter an der Kündigung festhält, so ermitteln Sie den aktuell für den Ersatz- oder Grundversorger anfallenden Preis für die Kilowattstunde und ermitteln Sie – wie oben dargestellt – 

5. Ansprüche unter Fristsetzung geltend machen 

Machen Sie anschließend Ihre Ansprüche unter Fristsetzung geltend. Fast alle Anbieter antworten nur per E-Mail, sodass Sie auch Ihren Spam- und Werbeordner regelmäßig nach einer Antwort prüfen sollten.

Musterschreiben Schadenersatz nach Kündigung Energieversorger

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ihrerseits erklärte Kündigung ist rechtswidrig, sodass die Mehrkosten für den alternativen Bezug der vertraglich vereinbarten Energie als Kündigungsschaden wie folgt geltend gemacht wird: 

– verbliebene Restlaufzeit in Monaten x
– kw/h pro Monat
– Mehrkosten pro kw/h bei Ersatzversorger XY

Gesamtschaden: XX,XX € 

[Frist von 14 Tagen]

auf folgendes Konto anzuweisen ist:

Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: DEXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX

Ich weise darauf hin, dass nach Ablauf der Frist ohne weitere Korrespondenz die rechtliche Durchsetzung der Entschädigungsleistung durch VINQO veranlasst werden wird. Die damit verbundenen Kosten sind sodann ergänzend von Ihnen als Verzugsschaden zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen“

N-TV: So wehren Sie sich mit VINQO gegen die Kündigungen

Auch das n-tv Ratgebermagazin hat über die rechtswidrigen Kündigungen von Stromio und Co. berichtet und dabei insbesondere das Angebot VINQO genauer geprüft. Einer unserer Mandanten berichtet über die Erfahrungen und das außergerichtlich erzielte Ergebnis

Der Beitrag kann in der n-tv Mediathek hier abgerufen werden.

 

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Jan Schlingmann

Jan Schlingmann ist Rechtsanwalt und bei VINQO insbesondere auf das Vertragsrecht spezialisiert.

Ass. jur. Sabrina Muth

Frau Muth ist Volljuristin und berät und vertritt Sie umfassend bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

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Häufige Fragen

Wir legen großen Wert auf eine transparente und risikofreie Kostenstruktur für unsere Mandanten. Entweder wird ein Erfolgshonorar, eine Pauschalzahlung oder eine Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart.

Im Bereich Verkehr & Schaden erhalten wir neben den Rechtsverfolgungskosten von der Gegenseite im Erfolgsfall nur 15% inkl. MwSt. des erstrittenen Schmerzensgeldes. Sollten wir für Sie nicht erfolgreich sein, übernehmen wir die bis dahin angefallenen Rechtskosten für Sie. Für Rechtsschutzversicherte mit Deckung fällt das Erfolgshonorar nicht an.

Die Antwort lässt sich mit drei Worten beantworten:  Spezialisierung. Daten. Technik.

Wir bearbeiten ausschließlich Rechtsgebiete, auf die wir uns durch hunderte oder tausende Fälle spezialisiert haben.

Zusätzlich arbeiten wir hochgradig datengetrieben. Wir überlassen den Erfolg Ihres Falls nicht dem bloßen Bauchgefühl, sondern stellen mit unseren Datenbanken sicher, dass wir alle Fakten in Ihrem individuellen Fall vorliegen haben, um ein bestmögliches Ergebnis erzielen zu können. 

Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass Transparenz für Vertrauen unverzichtbar ist. Deshalb können Sie alle Schritte in unserer Onlineakte 24/7 einsehen und sensible Informationen verschlüsselt hochladen.

Ja, Sie haben sogar eine gesamte Teameinheit, die für Ihren Fall verantwortlich ist, sodass Sie stets einen gut erreichbaren und kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.