Kündigung Stromanbieter erhalten?
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Strom- oder Gasanbieter hat gekündigt?
Seit Ende 2021 haben Energieversorger wie Stromio und Gas.de zehntausenden Endkunden die Strom- und Gasverträge mit Verweis auf die erhöhten Energiepreise gekündigt. Doch diese Kündigungen sind rechtswidrig, sodass Verbrauchern im Schnitt mehre hundert Euro Schadenersatz als Kündigungsschaden für die Ersatzversorgung zustehen.
Inhaltsverzeichnis
Dürfen Stromio, Grünwelt, Gas.de und Co. einfach kündigen?
Grundsätzlich kann ein Energieversorgungsvertrag auch durch den Energieversorger gekündigt werden, z.B. zum Ende der regulären Vertragslaufzeit oder aufgrund eines Zahlungsrückstandes.
Allerdings haben mehrere selbsterklärter „Energiediscounter“ die Verträge vorzeitig außerordentlich gekündigt. Grund hierfür seien die stark gestiegenen Bezugspreise für Energie. Die zumeist vertraglich garantierten Preise für Strom und Gas seien damit könnten damit nicht mehr eingehalten werden.
Was die Energiediscounter jedoch verschweigen: die Belieferung mit Strom und Gas ist nicht unmöglich geworden, es ist lediglich nicht mehr wirtschaftlich attraktiv. Die Verteuerung von Bezugspreisen ist jedoch ein rein unternehmerisches Risiko, sodass der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) gilt.
Energieversorger kündigt "aus wichtigem Grund"
Die Energieversorger versuchen sich auf einen „wichtigen Grund“ gem. § 314 BGB zu stützen. In § 314 Abs. 1 BGB heißt es
„(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, das dieser Umstand im Risikobereich des Endkunden liegen muss (MüKoBGB/Gaier, 8. Aufl. 2019, BGB § 314 Rn. 17). Die Rechtsprechung akzeptiert nur in ganz engen Ausnahmefällen eine Kündigung aus anderen Gründen als wichtigen Grund.
Die Kostensteigerung für den Bezug von Strom und Gas liegt erkennbar nicht in der Sphäre des Endkunden und auch nicht innerhalb des Vertragsverhältnisses, sodass kein wichtiger Grund vorliegt, der erfolgreich für eine wirksame, außerordentliche Kündigung angeführt werden könnte.
Schadenersatz durch rechtswidrige Kündigung
Aufgrund der rechtswidrigen Kündigung steht Endkunden ein sogenannter Kündigungsschaden zu. Dies ist die Differenz zwischen den Kosten, die im Falle der Vertragsfortführung mit Stromio und Co. angefallen wären und den Mehrkosten für den Bezug bei einem Ersatz- bzw. Grundversorger. Zeitlich ist dabei der Zeitraum bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung zu berücksichtigen.
Der Schadenersatz ermittelt sich damit wie folgt:
(Preis kw/h Ersatzversorger – Preis kw/h Energiediscounter) x kw/h pro Monat x Restlaufzeit Energiediscounter
Damit lässt sich der Schaden verhältnismäßig einfach ermitteln, wobei Restunsicherheiten in der Schadenermittlung und -bezifferung im Rahmen einer Schadenschätzung berücksichtigt werden können.
So machen Sie Ihren Schadenersatz nach Kündigung geltend
1. Stellen Sie sicher, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt
Nicht alle Energieanbieter haben aufgrund gestiegener Energiepreise außerordentlich und damit rechtswidrig gekündigt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Energieversorger außerordentlich gekündigt hat.
2. Widersprechen Sie der Kündigung
Fordern Sie Ihren Energieversorger gleichwohl zur Weiterbelieferung unter Fristsetzung an, widersprechen Sie der Kündigung explizit und bekräftigen Sie damit das Interesse und die Bereitschaft zur Vertragsfortführung.
3. Zählerstand dokumentieren
Fotografieren Sie den gegenwärtigen Zählerstand und ziehen Sie einen Zeugen für den Zählerstand hinzu.
4. Schaden ermitteln
Wenn feststeht, dass der Anbieter an der Kündigung festhält, so ermitteln Sie den aktuell für den Ersatz- oder Grundversorger anfallenden Preis für die Kilowattstunde und ermitteln Sie – wie oben dargestellt –
5. Ansprüche unter Fristsetzung geltend machen
Machen Sie anschließend Ihre Ansprüche unter Fristsetzung geltend. Fast alle Anbieter antworten nur per E-Mail, sodass Sie auch Ihren Spam- und Werbeordner regelmäßig nach einer Antwort prüfen sollten.
Musterschreiben Schadenersatz nach Kündigung Energieversorger
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ihrerseits erklärte Kündigung ist rechtswidrig, sodass die Mehrkosten für den alternativen Bezug der vertraglich vereinbarten Energie als Kündigungsschaden wie folgt geltend gemacht wird:
– verbliebene Restlaufzeit in Monaten x
– kw/h pro Monat
– Mehrkosten pro kw/h bei Ersatzversorger XY
Gesamtschaden: XX,XX €
[Frist von 14 Tagen]
auf folgendes Konto anzuweisen ist:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: DEXX XXXXXXXXXXXXXXXXXX
Ich weise darauf hin, dass nach Ablauf der Frist ohne weitere Korrespondenz die rechtliche Durchsetzung der Entschädigungsleistung durch VINQO veranlasst werden wird. Die damit verbundenen Kosten sind sodann ergänzend von Ihnen als Verzugsschaden zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen“
N-TV: So wehren Sie sich mit VINQO gegen die Kündigungen
Auch das n-tv Ratgebermagazin hat über die rechtswidrigen Kündigungen von Stromio und Co. berichtet und dabei insbesondere das Angebot VINQO genauer geprüft. Einer unserer Mandanten berichtet über die Erfahrungen und das außergerichtlich erzielte Ergebnis
Der Beitrag kann in der n-tv Mediathek hier abgerufen werden.
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Häufige Fragen
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Im Bereich Verkehr & Schaden erhalten wir neben den Rechtsverfolgungskosten von der Gegenseite im Erfolgsfall nur 15% inkl. MwSt. des erstrittenen Schmerzensgeldes. Sollten wir für Sie nicht erfolgreich sein, übernehmen wir die bis dahin angefallenen Rechtskosten für Sie. Für Rechtsschutzversicherte mit Deckung fällt das Erfolgshonorar nicht an.
Die Antwort lässt sich mit drei Worten beantworten: Spezialisierung. Daten. Technik.
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