Ihre Rechtsexperten im Kaufrecht

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Häufige Rechtsfragen im Kaufrecht

Der Kaufvertrag zählt zu den häufigsten Vertragsabschlüssen und führt deshalb auch am häufigsten zu rechtlichen Streitigkeiten. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Kaufrecht achten müssen, welche Vorteile Sie als Verbraucher bei einem Onlinekauf haben und wie Sie als Käufer die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche schaffen.

Inhaltsverzeichnis

Wann liegt bei einem Kaufvertrag ein Mangel vor?

Ein Mangel an einer Kaufsache liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wenn die Beschaffenheit nicht weiter vereinbart worden ist, kommt es darauf an, dass sich die Sache für die „gewöhnliche Verwendung“ eignet, üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Ein Mangel liegt nach § 434 f. BGB also beispielsweise dann vor, wenn

  • die Ware beschädigt geliefert worden ist,
  • die Ware nicht wie beschrieben ist (z.B. falsche Farbe, fehlende Ausstattung uvm) ist,
  • zu wenig Ware geliefert worden ist
  • eine andere Ware, als vereinbart, geliefert worden ist,
  • die Kaufsache nicht ordnungsgemäß montiert worden ist,
  • die Montageanleitung mangelhaft ist oder
  • Dritte Rechte an der Kaufsache geltend machen können


Sonderfall Gebrauchtware: Bei Gebrauchtkäufen – insbesondere bei Gebrauchtfahrzeugen – stellt sich regelmäßig die Frage, ob es sich um einen Mangel oder lediglich ein üblicher Verschleiß vorliegt. Die Abgrenzung im Einzelfall kann zu erheblichen Schwierigkeiten führen und sollte vorab juristisch geprüft werden.

Wann muss der Mangel im Kaufrecht vorliegen?

Liegt ein Mangel vor, muss dieser auch „bei Gefahrübergang“ vorgelegen bzw. veranlagt sein, § 446 BGB. Einfach gesagt: der Mangel muss vom Verkäufer „mitgliefert“ worden sein

Der Gesetzgeber hat eine Umkehr der Beweislastverteilung für Verbrauchsgüterkäufe (Unternehmer verkauft an Verbraucher) eingeführt. Tritt ein Mangel innerhalb von einem Jahr nach Übergabe auf, so wird vermutet, dass die Kaufsache auch schon Gefahrübergang den Mangel aufwies, soweit der Mangel damit vereinbar ist, § 477 BGB. Die Beweislastregel wird damit umgekehrt. Muss sonst der Anspruchssteller (Käufer) etwas beweisen, muss nun der Verkäufer widerlegen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat

Welche Ansprüche habe ich als Käufer?

Sollte die Nacherfüllung des Verkäufers entweder nicht erfolgen oder misslingen, so können Sie

  • vom Kaufvertrag zurücktreten
  • den Kaufpreis mindern
  • Schadenersatz statt der Leistung verlangen
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

Über die genauen Voraussetzungen zur Durchsetzung dieser Rechte und zur Ermittlung des Schadens beraten wir Sie als Mandanten umfassend. Unsere Juristen stehen Ihnen hierfür auf dem Rechtsgebiet des Kaufrechts jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu gerne mit uns kostenfrei und unverbindlich Kontakt auf!

So kommen Sie zu Ihrem Recht.

1. Kostenfreie Erstberatung

Telekommunikationsvertrag

Melden Sie Ihr Anliegen in 2 Minuten online und wir kontaktieren Sie telefonisch, um Ihren Fall in Ruhe zu besprechen. 100% kostenfrei und unverbindlich. 

2. Unterlagen übersenden

Sie erhalten sofort nach dem Telefonat den Zugang zu Ihrer Onlineakte. So können Sie schnell und bequem die Unterlagen Ihres Falls abfotografieren und hochladen.

3. Zurücklehnen und Entspannen

Rechtsschutz

Anschließend übernehmen wir alle weiteren Schritte und den Schriftverkehr für Sie, um Ihr Anliegen möglichst schnell und – soweit möglich – außergerichtlich zu lösen. 

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100% unverbindlich und kostenfrei! Wir rufen Sie zurück und besprechen in Ruhe Ihren Fall.
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Unsere Angebote im Kaufrecht

FAQ – Häufige Fragen

Wir legen großen Wert auf eine transparente und risikofreie Kostenstruktur für unsere Mandanten. Entweder wird ein Erfolgshonorar, eine Pauschalzahlung oder eine Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart.

Im Bereich Verkehr & Schaden erhalten wir neben den Rechtsverfolgungskosten von der Gegenseite im Erfolgsfall nur 15% inkl. MwSt. des erstrittenen Schmerzensgeldes. Sollten wir für Sie nicht erfolgreich sein, übernehmen wir die bis dahin angefallenen Rechtskosten für Sie. Für Rechtsschutzversicherte mit Deckung fällt das Erfolgshonorar nicht an.

Die Antwort lässt sich mit drei Worten beantworten:  Spezialisierung. Daten. Technik.

Wir bearbeiten ausschließlich Rechtsgebiete, auf die wir uns durch hunderte oder tausende Fälle spezialisiert haben.

Zusätzlich arbeiten wir hochgradig datengetrieben. Wir überlassen den Erfolg Ihres Falls nicht dem bloßen Bauchgefühl, sondern stellen mit unseren Datenbanken sicher, dass wir alle Fakten in Ihrem individuellen Fall vorliegen haben, um ein bestmögliches Ergebnis erzielen zu können. 

Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass Transparenz für Vertrauen unverzichtbar ist. Deshalb können Sie alle Schritte in unserer Onlineakte 24/7 einsehen und sensible Informationen verschlüsselt hochladen.

Ja, Sie haben sogar eine gesamte Teameinheit, die für Ihren Fall verantwortlich ist, sodass Sie stets einen gut erreichbaren und kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.