Wer zahlt nach einem Fahrradunfall mit fremdem Hund?
Wenn es durch einen Hund zu einem Fahrradunfall gekommen ist, haften der Hundeaufseher („Gassigänger“) und der Hundehalter (§ 833 BGB). Soweit vorhanden, übernimmt eine Hundehaftpflichtversicherung die Regulierung Ihrer Schäden.
ACHTUNG: Die Haftpflichtversicherung ist keine unabhängige Institution sondern ein wirtschaftlicher Konzern der auf Seiten des Hundehalters steht. Nicht selten wird versucht, Ihnen ein Mitverschulden anzulasten, um so Ihr Schmerzensgeld und Schadenersatz aus dem Fahrradunfall um teilweise 50% oder mehr zu kürzen.
Deshalb sollten Sie Ihren Fahrradunfall im Zusammenhang mit einem Hund nicht versuchen selbst abzuwickeln. Nutzen Sie unseren 100% kostenfreien Rechtsservice und stellen Sie so die Abwicklung Ihres Fahrradunfalls einfach, bequem und auf Augenhöhe zur Versicherung sicher!
Was uns ausmacht
Kostenrisiko
431,00%
alle 48 Std. übernehmen wir einen neuen Fahrradunfall