Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die auf der Plattform VINQO.DE angebotenen Dienstleistungen (Version 2.0)

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeines

1. Präambel

Unsere Vision ist es, Verbrauchern und Unternehmen die Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. Hierzu setzen wir auf ein hochspezialisiertes Team aus Juristen und Informatikern, das mit persönlicher Beratung und spezialisierter Software Ihr Recht mit Nachdruck durchsetzt.

2. Verwender

Verwender der Nutzungsbedingungen ist die Legal Data Technology GmbH, Heinz-Fangman-Straße 2-6, 42287 Wuppertal – im Nachfolgenden als „VINQO“ bezeichnet -. Die Legal Data Technology GmbH verfügt über eine Rechtsdienstleistungserlaubnis gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG des Oberlandesgerichts Düsseldorf und erbringt die angebotenen Rechtsdienstleistungen – soweit nicht explizit anders angegeben – als registrierter Rechtsdienstleister. Die detaillierten Informationen finden Sie hier.

Verwender der Allgemeinen Mandatsbedingungen ist die VINQO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Heinz-Fangman-Straße 2-6, 42287 Wuppertal, nachfolgend als „VINQO Rechtsanwälte“ oder „Rechtsanwälte“ bezeichnet. Diese übernimmt alle Rechtsdienstleistungen, die nicht in der außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung und den damit verbundenen Nebentätigkeiten liegen. Dies wird dem Mandanten / Kunden spätestens durch den jeweiligen Briefbogen und die Vollmacht dargelegt.

3. Definitionen

a) Kunde / Mandant

Kunde / Mandant ist die Person, die ein Begehr zur Rechtsberatung – oder besorgung anmeldet.

b) Partneranwalt

Partneranwälte sind von uns hinzugezogenen Rechtsanwälte, die beratend oder bearbeitend mitwirken oder Fälle – soweit explizit angegeben – im Rahmen eines mit dem Kunden / Mandanten geschlossenen Anwaltsvertrages bearbeiten. Die männliche Form ist nur zur einfacheren Lesbarkeit gewählt und umfasst ausdrücklich jedes Geschlecht.

c) Falldaten

Falldaten sind sämtliche Informationen und Unterlagen, die der Kunde im Rahmen der Fallmeldung über die Plattform „VINQO“ oder über jeden anderen weiteren Kommunikationskanal eingereicht hat. Dazu zählen sowohl die explizit erfragten Informationen, aber auch solche, die sich aus den eingereichten Unterlagen entnehmen lassen. 

d) Plattform

Als Plattform werden sämtliche von VINQO bereitgestellten Softwarekomponenten und -module bezeichnet, insbesondere solche, die mit der Domain “vinqo” gekennzeichnet sind. 

 

B. Nutzungsbedingungen von VINQO

I. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

1. VINQO ist ein Angebot der Legal Data Technology GmbH.

2. Sie beauftragen uns – bzw. soweit ausdrücklich angegeben einen Rechtsanwalt – mit Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit

a) Fallaufnahme und der Prüfung von Ansprüchen auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und Daten,

b) der Anforderung von Unterlagen und Auskünften, soweit erforderlich oder sachdienlich,

c) der Berechnung und Ermittlung von Ansprüchen auf Grundlage des gemeldeten Sachverhalts,

d) der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen.

e) der Prüfung und ggfs. Abwehr rechtlicher Einwände des Anspruchsgegners,

f) der Einlegung außergerichtlicher Rechtsbehelfe,

g) soweit weitergehend vereinbart, die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche mithilfe unserer Partneranwälte,

h) der Zwangsvollstreckung Ihrer Ansprüche,

i) der Entgegennahme und Abgabe von Gestaltungsrechten und anderweitigen Willenserklärungen in Ihrem Namen, soweit diese sachdienlich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind,

j) jedwede weiteren, im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüchen stehenden Dienstleistungen, 

k) die Geltendmachung und Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen sowie von materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Aspekten, insbesondere einem Datenschutzverstoß, stehen. 

4. Wir nehmen Ihren Fall mit einer Mandatsbestätigung, spätestens mit Bearbeitung Ihres Falles, an. Das Vertragsverhältnis endet spätestens mit der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte dies nicht erreicht werden, so endet das Vertragsverhältnis nach Kennzeichnung des Mandats als „beendet“. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden danach zwei Jahre gespeichert, soweit nicht bspw. steuer- oder handelsrechtliche Vorschriften eine längere Aufbewahrung verlangen. Sie erteilen hierzu ausdrücklich Ihre Einwilligung. 

5. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit ordentlich und außerordentlich beidseitig gekündigt werden. Eine Kündigung des vorgenannten Vertrages umfasst stets auch die Kündigung einer etwaigen, von uns gewährten Kostenfreistellung für nach dem Kündigungszeitpunkt weitergehenden, kostenauslösenden Maßnahmen. 

6. Soweit Sie unseren Schmerzensgeldrechner nutzen, stellen wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Eingaben und der bei uns hinterlegten Entscheidungen eine erste, unverbindliche Einschätzung des voraussichtlich zu erwartenden Schmerzensgeldes zur Verfügung und ergänzen dies mit wichtigen und hilfreichen Handlungsempfehlungen und Mustertexten. Sie können anschließend den ermittelten Schmerzensgeldanspruch nach unserer weitergehenden Prüfung durch uns geltend machen. 

7. Kunden, die ihren Schadensfall über die calimoto-App melden, erhalten eine individuelle Erstberatung nebst Einschätzung der Erfolgsaussichten, Handlungsempfehlungen und Übernahme der vollständigen, außergerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche. 

 

II. Kosten, Vergütungsvereinbarung Freistellung & Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

1. Vertretung mit Rechtsschutzversicherung, Abtretung des Erstattungsanspruchs

a) Kunden, die einen Rechtsfall über ihre Rechtsschutzversicherung telefonisch oder online bei uns gemeldet haben, können unsere Vertretung ohne Erfolgshonorar in Anspruch nehmen. 

b) Wir erhalten für unsere Tätigkeit die Vergütung, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen kann (§ 13e RDG i.V.m. RVG). Diese muss von der Gegenseite im Erfolgsfall vollständig erstattet werden. Wir verweisen hierzu auf § 13e Abs. 1 RDG.

c) Wir holen – soweit nicht bereits vorliegend – eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für unsere Tätigkeit ein und übernehmen die damit verbundene, weitere Korrespondenz für Sie. Soweit wir mit unserer Tätigkeit bereits vor Erteilung der Deckungszusage begonnen haben und Ihre Rechtsschutzversicherung im Anschluss die Deckung verweigern sollte, stellen wir Sie von sämtlichen, bis dahin entstandenen Kosten frei.

d) Mit Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kostenerstattungsanspruch in Höhe des RVG VV analog zu beanspruchenden Betrages aufschiebend bedingt zum Zeitpunkt der Mandatsannahme erstrangig und unerfüllt gegen Schädiger, Halter, Haftpflichtversicherer und Dritte aus dem gemeldeten Schadenereignis an uns an Erfüllung statt abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung mit Mandatsannahme an. Soweit der Anspruchsgegner die Zahlung des Vergütungsanspruchs oder eines durch uns im Innenverhältnis geleisteten Anspruchs unberechtigt verweigert, setzen wir diesen gerichtlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch.

Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung auf den Vergütungsanspruch Zahlungen erbringt, erfolgt die (Rück-)Abtretung in Höhe der geleisteten Zahlung an Ihre Rechtsschutzversicherung, § 86 VVG. 

e) Soweit einer unserer Partneranwälte unmittelbar beauftragt werden soll, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es kommt in diesem Fall ein Anwaltsvertrag mit dem Anwalt zustande. 

f) Eine etwaig anzurechnende Selbstbeteiligung ist von den, Ihrer Rechtsschutzversicherung gegenüber abzurechnenden Gebühren in Abzug zu bringen und Ihnen unmittelbar in Rechnung zu stellen, soweit unsere Gebühren nicht oder nicht in voller Höhe durch die Gegenseite erstattet werden.

 

2. Vertretung nach einem Schadensfall ohne Rechtsschutzversicherung, Abtretung

a) Zwischen dem Verwender und dem Kunden wird eine Erfolgshonorarvereinbarung geschlossen. Die Erfolgsbeteiligung, die – soweit nicht anders angegebenen – 15,00 % beträgt, beschränkt sich auf Schmerzensgeldansprüche im Rahmen der außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung. Der Prozentsatz beinhaltet die jeweils geltende Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird fällig, soweit die gegnerische Versicherung nach unserer Vertretungsanzeige eine Zahlung auf diese Ansprüche leistet. 

Mit dem Erfolgshonorar werden die mit der pflichtgemäßen Rechtsverfolgung entstehenden Kosten für tatsächliche, ärztliche und fachliche Auskünfte getragen. Zudem erfolgt die Kostenfreistellung, um insbesondere die entstandenen Kosten unserer Beauftragung im Fall der erfolglosen oder nur teilerfolgreichen Durchsetzung  über die Gemeinschaft der Mandanten zu decken bzw. querzufinanzieren. Hinzu treten die Aufwände, die mit der selbstständigen Einholung von ärztlichen Unterlagen und der fachlichen Auswertung entstehen, um Ihre Gesundheitsdaten bestmöglich schützen zu können. 

Für die gerichtliche Durchsetzung mithilfe unserer Partnerkanzlei kann eine abweichende Erfolgsbeteiligung vereinbart werden. 

Für Kunden, die ihren Fall über die calimoto-App melden und uns mit der Vertretung beauftragen, entfällt das Erfolgshonorar in Gänze. 

b) Wir erhalten für unsere Tätigkeit unbeschadet der Ziff. 1 die Vergütung, die gem. § 13e RDG i.V.m. RVG analog beansprucht werden kann. Diese muss von der Gegenseite im Erfolgsfall erstattet werden. Wir verweisen hierzu auf § 13e Abs. 1 RDG.

c) Mit Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kostenerstattungsanspruch in Höhe des RVG VV analog zu beanspruchenden Betrages aufschiebend bedingt zum Zeitpunkt der Mandatsannahme erstrangig und unerfüllt gegen Schädiger, Halter, Haftpflichtversicherer und Dritte aus dem gemeldeten Schadenereignis an uns an Erfüllung statt abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung mit Mandatsannahme an. Soweit der Anspruchsgegner die Zahlung des Vergütungsanspruchs oder eines durch uns im Innenverhältnis geleisteten Anspruchs unberechtigt verweigert, setzen wir diesen gerichtlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. 

d) Soweit wir auf Kosten leisten (Attestkosten, Ermittlungskosten etc.), erfolgt dies als Kauf der Forderung nebst Übergang des Erstattungsanspruchs auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, wobei ein Rahmenvertrag nicht besteht. Die Kosten werden in Ansehung des Erfolgshonorars für Sie übernommen.

e) Soweit einer unserer Partneranwälte unmittelbar beauftragt werden soll, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es kommt in diesem Fall ein Anwaltsvertrag mit dem Anwalt und nicht mit uns zustande. 

f) Sollten wir Ihre Ansprüche nicht erfolgreich durchsetzen, so stellen wir Sie von der Zahlung einer Vergütung für unsere Tätigkeit sowie für ggfs. darüber hinaus entstandene Kosten frei, die wir für die Rechtsdurchsetzung veranlasst haben (Kosten für Auskünfte, Arztberichte, Beauftragung einer Partnerkanzlei etc.). 

g) Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, die Ihrerseits veranlasst und nach einer Bezifferung Ihrer Ansprüche oder Anerkennung einer Haftungsquote durch die Gegenseite erfolgt ist, sind wir berechtigt, die im Falle der ordnungsgemäßen Fortführung des Mandats entstandene Vergütung abzurechnen. 

 

3.  Nutzung des Schmerzensgeldrechners

Bei Nutzung des Schmerzensgeldrechners wird auf Grundlage der eingegebenen Verletzungen und hinterlegter Urteile eine voraussichtliche und unverbindliche Ersteinschätzung des zu erwartenden Schmerzensgeldanspruchs angeboten. Anschließend kann der Nutzer uns mit der Durchsetzung seines Schmerzensgeldanspruchs im Rahmen der geltenden AGB beauftragen. Der Schmerzensgeldrechner dient der Ermittlung der eigenen Forderung zur anschließenden Durchsetzung dieser. 

a) Indem Sie uns eine Zahlungsart nennen, sichern Sie zu, dass Sie zur Nutzung der angegebenen Zahlungsart berechtigt sind und die von Ihnen gegebenen Zahlungsinformationen wahr, richtig und gedeckt sind. 

Wir ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung nicht anzunehmen oder abzulehnen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuerstatten, zum Beispiel, wenn Sie die zum Zeitpunkt der Bestellung genannten Bedingungen nicht erfüllt haben, wenn Ihre Zahlung nicht verarbeitet werden kann, wenn die bestellten Produkte, digitalen Inhalte oder Dienste nicht verfügbar sind oder bei einem offensichtlichen Preisfehler oder anderen Irrtum. Für den Fall eines solchen Preisfehlers oder anderen Irrtums behalten wir uns das Recht vor, entweder (a) Ihre Bestellung oder Ihren Kauf zu stornieren oder (b) Sie mit alternativen Optionen zu kontaktieren. Im Fall der Stornierung wird Ihr Zugriff auf den entsprechenden Inhalt deaktiviert.

b) Zahlungsdienstleister ist PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. Die diesbezüglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full. 

Im Falle der Zahlung per Online-Zahlungsverfahren ermächtigt der Besteller die Verwenderin ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.

Bei der Zahlung per Kreditkarte ermächtigt der Besteller die Verwenderin ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge spätestens nach Bereitstellung der Dienstleistung einzuziehen.

Bei Zahlung per SEPA Lastschrift erteilt der Käufer der Verkäuferin ein SEPA Basismandat. Die Vorabankündigung des genauen Zeitpunkts der Kontobelastung (Pre-Notification) erfolgt zwei Tage vor Einzug.

c) Bei Erteilung des Mandats wird im Erfolgsfall die Zahlung mit dem Erfolgshonorar verrechnet. 

 

III. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden

1. Für eine bestmögliche Unterstützung Ihrer Fallbearbeitung ist es erforderlich, dass Sie umfassend bei der Durchführung der vertraglichen Pflichten mitwirken. Sie werden darauf hingewiesen, wenn wir Ihre Unterstützung benötigen. 

2. Sämtliche Angaben im Registrierungs- und Fallmeldeprozess müssen vollständig und richtig sein. Das Unterlassen von Angaben, die nicht im Fallerfassungsprozess erfragt worden sind, ist pflichtwidrig, wenn hierdurch eine vollständige und richtige Sachverhaltsermittlung nicht mehr möglich ist. Es sind sämtliche, zur Beurteilung des zu Grunde liegenden Sachverhalts erforderlichen Informationen nach Ihrem Kenntnisstand vollständig mitzuteilen.

3. Sie stellen uns und unseren Partneranwälten, soweit erbeten, zur Bearbeitung sämtliche erforderlichen Unterlagen/Informationen zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Informationen tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Unterlagen und Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

4. Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aufgrund oder im Zusammenhang mit von Ihnen grob fahrlässig falsch oder unvollständig gemachten Angaben zu Tatsachen im Fallerfassungsprozess oder sonstiger uns zur Verfügung gestellter Informationen gegen uns geltend machen und halten uns insofern schadlos. Verstoßen Sie schuldhaft gegen eine der unter vorgenannt römischer Ziffer aufgeführten Pflichten und erleiden wir hierdurch einen Schaden, berechtigt uns dies zur Geltendmachung von Schadenersatz.

5. Sie sichern zu, Ihr E-Mail-Postfach mindestens einmal täglich auf neuen Posteingang, der Ihren Fall betrifft, zu prüfen und auf Fragen unverzüglich zu reagieren. Soweit Sie im Rahmen der Fallmeldung angegeben haben, dass Sie Unterlagen und/oder Informationen noch nachreichen werden, veranlassen Sie dies ebenfalls unverzüglich, damit Ihr Fall schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

6.Sie sind verpflichtet, uns bzw. unserem Partneranwalt unverzüglich zu informieren, wenn Sie (und/oder von Ihnen angegebene Anspruchssteller) Leistungen im Zusammenhang mit den geltend gemachten Ansprüchen erhalten oder Anspruchsgegner oder Dritte in diesem Zusammenhang mit Ihnen direkt in Verbindung treten.

 

IV. Zahlungsdienstleistungen

Zahlungen, die wir im Zusammenhang mit den für Sie geltend gemachten Ansprüchen erhalten, werden auf ein Treuhand- bzw. Anderkonto verbucht und Ihnen unverzüglich an die von Ihnen angegebenen Kontodaten ausgekehrt.

Wir sind dabei berechtigt, Vergütungs- und Provisionsanteile vor Weiterleitung abzuziehen. Gerichtlich erwirkte Zahlungen sind von den Partneranwälten an uns zur Abrechnung mit Ihnen weiterzuleiten. 

Sollten Sie keine Kontodaten, die für das SEPA-Verfahren geeignet sind, trotz Aufforderung unsererseits zur Verfügung stellen, stellen Sie uns von der Verpflichtung frei, den Betrag zu hinterlegen. Zinsen, die wir auf Grundlage der Verwahrung erhalten, sind nicht an den Kunden auszukehren. Umgekehrt können für die Verwahrung die damit verbundenen Kosten geltend gemacht und mit dem Auszahlungsbetrag aufgerechnet werden. 

 

V. Gewährleistung und Haftung

1. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen uns im Rahmen des Fallerfassungs- oder Registrierungsprozesses oder auf sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, insbesondere nicht für die im Rahmen des Fallerfassungsprozesses automatisiert errechneten Ansprüche. Es handelt sich um unverbindliche Ergebnisse auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben und stellen unsere Rechtsansicht dar. Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung.

2. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

3. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

 

VI. Widerrufsbelehrung

1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

2. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dies im Fall der Anwalt Dieser entspricht dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

3. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.

Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen:

Muster-Widerrufsformular

An:

Legal Data Technology GmbH

Heinz-Fangman-Straße 2-6

42287 Wuppertal

E-Mail: widerruf @ legaldata.tech

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

– Bestellt am:

– Name des/der Verbraucher(s):

– Unterschrift des/der Verbraucher(s):

– Datum:

Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

VII. Gesetzliche Hinweise für Verbraucher gem. RDG 

Gem. § 13b RDG weisen wir Sie als Verbraucher darauf hin, dass

1. anstatt eines Erfolgshonorars auch die Möglichkeit besteht, einen Rechtsanwalts oder Rechtsdienstleister ohne Erfolgshonorar zu beauftragen, insbesondere mittels Beratungshilfe für den Fall, dass Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Beauftragung andernfalls nicht zulassen würden. Zudem besteht die Möglichkeit, ggfs. einen abgeschlossenen Rechtsschutzvertrag in Anspruch zu nehmen.

2. ein Vergleichsschluss mit dem Schuldner Ihrer Zustimmung bedarf, soweit die Ansprüche nicht an uns abgetreten bzw. übergegangen sind. Wir erhalten im Regelfall im Falle eines Vergleichs die gem. RVG VV analog geregelte Einigungsgebühr von der Gegenseite. Bei der Ablehnung des Vergleichs erhalten wir diese Einigungsgebühr zumeist nicht. 

3. zu einem Vergleichsschluss mit Wirkung für mehrere Anspruchsinhaber stets die Zustimmung von jedem einzelnen Anspruchsinhaber vorliegen muss. Im Fall einer endgültigen Abtretung des Anspruchs bzw. des Abkaufs der Forderung obliegt die Vergleichsentscheidung bei der Zessionarin

4. Registrierungs- und Aufsichtsbehörde ist das Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, eMail: poststelle@olg-duesseldorf.nrw.de oder über einen der verschlüsselten, elektronischen Kommunikationskanäle die Sie hier finden.

5. im Falle einer ablehnenden Entscheidung andere Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung bestehen und eine endgültige oder abschließende Prüfung Ihrer Ansprüche nicht erfolgt ist. Vielmehr erfolgt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten im Hinblick auf die fachliche Spezialisierung und die zu gewährende Kostenübernahme.

 

VIII. Schriftform und anwendbares Recht

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

 

VIII. Änderung der Geschäftsbedingungen

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Kunden wirksam.

Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform.

 

IX. Schlussbestimmungen

1. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

2. Soweit Sie Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Wuppertal. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen

 

 

B. Allgemeine Mandatsbedingungen der VINQO Rechtsanwälte 

Für Verträge mit den Rechtsanwälten, die auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (zB außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc) oder die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Mandat“ oder „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen;1 diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“):

I. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

1. Die Erbringung anwaltlicher Rechtsdienstleistungen erfolgt durch die VINQO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend gem. § 9 BORA „VINQO Rechtsanwälte“ genannt), soweit keine andere Kanzlei abweichend gekennzeichnet ist.

2. Der Umfang des Mandats ergibt sich aus dem durch den Mandatsantrag des Mandanten begrenzten Mandatsvertrag. Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart,

a) bezieht sich die Beratungsleistung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland,

b) umfasst die Beratungsleistung keine steuerrechtliche Beratung (steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte, zB Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, auf eigene Veranlassung und Kosten klären zu lassen und etwaige steuerrechtliche Gestaltungsanforderungen den Rechtsanwälten rechtzeitig mitzuteilen bzw. durch die steuerlichen Berater des Mandanten mitteilen zu lassen,

c) wird die Beratungsleistung ausschließlich gegenüber dem Mandanten erbracht, die Rechtsanwälte übernehmen gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden,

d) sind die Rechtsanwälte zur Einlegung von Rechtsmitteln (zB Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, soweit dies durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich als Mandatsinhalt vereinbart wurde.

3. Ein Mandat kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots des Mandanten zustande. Vertragspartner des Mandanten ist die og Kanzlei; sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bearbeitung durch einen bestimmten Rechtsanwalt oder Mitarbeiter der Rechtsanwälte.

4. Eine Verpflichtung zum Tätigwerden der Rechtsanwälte besteht frühestens mit Annahme des Mandats und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen des Mandanten. Soweit die Rechtsanwälte einen Vorschuss erbitten, so beginnt die Verpflichtung zum Tätigwerden frühestens nach Verbuchung des Vorschusses. 

5. Im Rahmen ihres Tätigwerdens werden die Rechtsanwälte insbesondere folgende Leistungen erbringen:

a) Rechtliche Prüfung

Die Rechtsanwälte werden die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten;

b) Verschwiegenheit

Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten grds. ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die Rechtsanwälte sind jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen.

Keine Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten.

c) Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder werden die Rechtsanwälte treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich nachfolgender Abweichungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen;

d) Datensicherheit

Die Rechtsanwälte werden die verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Datenverlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

5. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit ordentlich und außerordentlich beidseitig gekündigt werden. Eine Kündigung des vorgenannten Vertrages umfasst stets auch die Kündigung einer etwaigen, von uns gewährten Kostenfreistellung für nach dem Kündigungszeitpunkt weitergehenden, kostenauslösenden Maßnahmen. 

 

II. Vergütung, Abtretung und Hinweise zur staatlichen Kostenübernahme

1. Vergütung, Vergütungsvereinbarung, Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

a) Die Abrechnung des Mandats erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit den Rechtsanwälten geschlossen wurde. Die für die Tätigkeit der Rechtsanwälte nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich, mit Ausnahme von Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten, nach dem Gegenstandswert des Mandats und/oder nach einer gesondert vereinbarten Vergütungsvereinbarung.

Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere als die im RVG vorgesehenen Gebühren vereinbart, so ist eine solche Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie mindestens in Schrift- oder Textform geschlossen wurde.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten gegen die gegnerische Partei besteht; in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grds. auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss zu leisten und spätestens nach Beendigung des Mandats die Zahlungsansprüche der Rechtsanwälte vollständig auszugleichen; dies gilt unabhängig davon, ob dem Mandanten in diesem Zusammenhang Zahlungs- bzw. Erstattungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte zustehen.

b) Mit Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ein Kostenerstattungsanspruch in Höhe des RVG zu beanspruchenden Betrages aufschiebend bedingt zum Zeitpunkt der Mandatsannahme erstrangig und unerfüllt gegen Anspruchsgegner, die Rechtsschutzversicherung, die Staatskasse und sonstige Dritte an VINQO Rechtsanwälte zur Sicherung des Honoraranspruchs erfüllungshalber abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung mit Mandatsannahme an. 

Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung auf den Vergütungsanspruch Zahlungen erbringt, erfolgt die (Rück-)Abtretung in Höhe der geleisteten Zahlung an Ihre Rechtsschutzversicherung, § 86 VVG. 

c) Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rechtsanwälte abgetreten werden.

2. Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung

a) Gem. § 16 BORA sind wir verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen. Wir weisen höchst vorsorglich jeden Mandanten hierauf hin. 

Soweit Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme den Rechtsuchenden zuzumuten ist und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint, kann ein Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe zur anwaltlichen Beratung und ggfs. darüber hinausgehenden, außergerichtlichen Vertretung bestehen. Die Möglichkeit, sich durch einen Rechtsanwalt unentgeltlich oder gegen Vereinbarung eines Erfolgshonorars beraten oder vertreten zu lassen, ist keine andere Möglichkeit der Hilfe.

Hierzu können Sie vor Kontaktaufnahme bei Ihrem regionalen Amtsgericht einen Berechtigungsschein beantragen. Bitte legen Sie diesen Ihrer Mandatsanfrage bei, damit wir dies schon im Erstgespräch bei Darstellung der Kosten berücksichtigen können.

Wir weisen darauf hin, dass durch VINQO Rechtsanwälte aufgrund der digitalen Arbeitsweise kein nachträglicher Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe gestellt werden kann. Ein nachträglicher Antrag kann Ihrerseits bis zu vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt werden. . 

b) Für die gerichtliche Rechtsverfolgung kann eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Soweit Ihre persönlich-wirtschaftlichen Verhältnisse ggfs. zur Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe berechtigen könnten, bitten wir um vorherige Mitteilung.

c) In Strafsachen kann unter den Voraussetzungen des § 140 StPO kann die Beiordnung eines Verteidigers erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass Pflichtverteidiger gem. 59l BRAO i.V.m. §§ 137ff StPO nur die jeweilige Rechtsanwältin / der einzelne Rechtsanwalt beigeordnet werden kann. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht in der Pflichtverteidigerliste eingetragen. Wir bitten deshalb um vorherige Kontaktaufnahme. 

 

 

III. Rechtsschutzversicherung

1. Sofern der Mandant die Inanspruchnahme einer von ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung wünscht und die Rechtsanwälte beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind die Rechtsanwälte unwiderruflich von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.

2. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten; die Rechtsanwälte werden ihre Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber den Rechtsanwälten begleichen. 

3. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung der Rechtsanwälte in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst.

Der Mandant ist einverstanden, dass die Rechtsanwälte gem. § 86 Versicherungsvertragsgesetz iVm den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer idR Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehren, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.

 

IV. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden / Kommunikation / Schweigepflichtentbindung

1. Für eine bestmögliche Unterstützung Ihrer Fallbearbeitung ist es erforderlich, dass Sie umfassend bei der Durchführung der vertraglichen Pflichten mitwirken. Sie werden darauf hingewiesen, wenn wir Ihre Unterstützung benötigen. 

2. Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltene Informationen an die Rechtsanwälte weiterleiten.

Sämtliche Angaben im Registrierungs- und Fallmeldeprozess müssen vollständig und richtig sein. Das Unterlassen von Angaben, die nicht im Fallerfassungsprozess erfragt worden sind, ist pflichtwidrig, wenn hierdurch eine vollständige und richtige Sachverhaltsermittlung nicht mehr möglich ist. Es sind sämtliche, zur Beurteilung des zu Grunde liegenden Sachverhalts erforderlichen Informationen nach Ihrem Kenntnisstand vollständig mitzuteilen.

3. Sie stellen den Rechtsanwälten, soweit erbeten, zur Bearbeitung sämtliche erforderlichen Unterlagen/Informationen zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Informationen tragen Sie die Verantwortung.

Die Rechtsanwälte dürfen den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind.

Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Unterlagen und Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

4. Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommen die Rechtsanwälte ihrer Informationspflicht durch die Nutzung eines der vom Mandanten mitgeteilten Kommunikationsweges nach. Die insoweit vom Mandanten mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern bei Sender und Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden.

5. Sie sichern zu, Ihr E-Mail-Postfach mindestens einmal täglich auf neuen Posteingang, der Ihren Fall betrifft, zu prüfen und auf Fragen unverzüglich zu reagieren. Soweit Sie im Rahmen der Fallmeldung angegeben haben, dass Sie Unterlagen und/oder Informationen noch nachreichen werden, veranlassen Sie dies ebenfalls unverzüglich, damit Ihr Fall schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

6. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie (und/oder von Ihnen angegebene Anspruchssteller) Leistungen im Zusammenhang mit den geltend gemachten Ansprüchen erhalten oder Anspruchsgegner oder Dritte in diesem Zusammenhang mit Ihnen direkt in Verbindung treten. Der Mandant wird die Rechtsanwälte bei Änderung seiner Kontaktdaten umgehend informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen.

7. Zur bestmöglichen und möglichst bequemen Rechtsdurchsetzung entbinden Sie uns unwiderruflich gegenüber der VINQO – Legal Data Technology GmbH, Ihrer Rechtsschutzversicherung und bei Personenschäden gegenüber Ihrer Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung zur Mitwirkung beim dortigen Regressverfahren gegen die Schädigerseite von der anwaltlichen Schweigepflicht. 

 

V. Zahlungsdienstleistungen

Zahlungen, die wir im Zusammenhang mit den für Sie geltend gemachten Ansprüchen erhalten, werden auf ein Treuhand- bzw. Anderkonto verbucht und Ihnen unverzüglich an die von Ihnen angegebenen Kontodaten ausgekehrt.

Wir sind dabei berechtigt, Vergütungs- und Provisionsanteile vor Weiterleitung abzuziehen. 

Sollten Sie keine Kontodaten, die für das SEPA-Verfahren geeignet sind, trotz Aufforderung unsererseits zur Verfügung stellen, stellen Sie uns von der Verpflichtung frei, den Betrag zu hinterlegen. Zinsen, die wir auf Grundlage der Verwahrung erhalten, sind nicht an den Kunden auszukehren. Umgekehrt können für die Verwahrung die damit verbundenen Kosten geltend gemacht und mit dem Auszahlungsbetrag aufgerechnet werden. 

 

VI. Haftung

Die Rechtsanwälte haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 2.500.000,00 € abdeckt (maximal 10.000.000,00 € pro Versicherungsjahr). Sofern der Mandant wünscht, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

 

VII. Widerrufsbelehrung, Aufforderung Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist

1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name der Kanzlei, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Verlust des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.

2. In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlangen Sie als Auftraggeber ausdrücklich, dass die Rechtsanwälte mit ihrer Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Dem Mandanten ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Rechtsanwälte mein Widerrufsrecht verliere.

 

VIII. Schlichtungsstelle und Gerichtsstand

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Die Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für den Fall, dass Meinungsverschiedenheiten mit einem sachbearbeitenden Rechtsanwalt nicht beigelegt werden können, bietet die Kanzlei der Rechtsanwälte eine interne Streitschlichtung an.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Rechtsanwälte vereinbart, sofern der Mandant Unternehmer ist oder der Mandant nach Erteilung seines Mandatsauftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Leistungsort der Rechtsanwälte ist der Sitz der Kanzlei der Rechtsanwälte, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.

 

IX. Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

2. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Mandanten wirksam. Die neuen Mandatsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform.

3. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

4. Soweit Sie Kaufmann mit Sitz in der Bundesrepublik sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Wuppertal. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen

5. Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.