Um nach einem Hundebiss ein Schmerzensgeld durchsetzen zu können, sind folgende Schritte sehr wichtig:
Das Schmerzensgeld ist grundsätzlich unabhängig von einer Anzeige, sodass Sie weder eine Anzeige erstatten noch einen Strafantrag stellen müssen. Sollte jedoch die Haftung unklar oder sogar streitig sein, so können die polizeilichen Ermittlungen hilfreich sein, um den Sachverhalt weiter aufzuklären.
Wenn Sie möchten, dass der Gassigänger für den Hundebiss bestraft wird, müssen Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten und innerhalb von 3 Monaten auch einen Strafantrag stellen. Die Strafanzeige beschäftigt sich mit dem vergangenen Hundebiss.
Möchten Sie hingegen sicherstellen, dass sich zukünftig ein solches Verhalten nicht noch einmal wiederholt, so müssen Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Stadt / Gemeinde wenden. Diese wird im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig und prüft Auflagen wie eine Maulkorb- oder Leinenpflicht für den Hund.
Um nach einem Hundebiss ein Schmerzensgeld gem. § 253 BGB zu erhalten, muss im ersten Schritt nachgewiesen werden, dass der Biss auch auf den Hund des Hundehalters zurückzuführen ist. Sollte der Hundehalter die Haftung nicht anerkennen, sind Zeugen ein wichtiges Beweismittel.
Zudem muss eine Hundebissverletzung vorliegen, die nicht nur ganz unerheblich ist (Bagatellgrenze). Allerdings erkennt die Rechtsprechung sogar für einen Bluterguss schon ein Schmerzensgeld zu, sodass unserer Erfahrung nach eine Bagatellverletzung fast nie vorliegt.
Nicht nur Bisswunden, auch Sturzverletzungen rechtfertigen ein Schmerzensgeld. Auch hier müssen jedoch Prellungen und Frakturen schnellstmöglich ärztlich dokumentiert werden, um sie nachweisen zu können.
Das Schmerzensgeld können Sie direkt dem Halter gegenüber geltend machen. Erfahrungsgemäß sollte hiermit jedoch zugewartet werden, bis die Versicherung bekannt ist. Ob eine Hundehaftpflichtversicherung besteht oder nicht, lässt sich nur über den Halter herausfinden. Ein offizielles Register gibt es hier nicht. Fordern Sie hierzu den Halter unmittelbar auf.
Das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss muss gem. § 253 BGB „angemessen“ sein. Es kommt hier stets auf eine Prüfung des Einzelfalls an. Häufig wird sich anhand vergleichbarer Rechtsprechung der letzten 30 Jahre und an Schmerzensgeldtabellen orientiert. Wichtige Faktoren sind beispielsweise:
Das Schmerzensgeld kann damit von 180,00 € bis zu 50.000,00 € reichen. Die meisten Schmerzengseldbeträge bewegen sich zwischen 400,00 € und 5.000,00 €. Wichtig ist eine genaue Prüfung einschlägiger Urteile und Ihrer konkreter Verletzungsfolgen. Normale Arztberichte reichen zum Nachweis zumeist nicht aus. Wir fordern stattdessen kostenpflichtige, ergänzende Arztberichte an.
Sollte ein zu hohes Schmerzensgeld gefordert werden, verrät dies häufig mangelnde Kenntnis der einschlägigen Urteile. Kein Schmerzensgeld zu beziffern führt dazu, dass Ihr Schmerzensgeld nicht fällig wird. Ein zu niedriges Schmerzensgeld setzt dann einen falschen „Anker“ für die weiteren Verhandlungen. Deshalb sollten Sie von Beginn an das Schmerzensgeld rechtlich eingehend prüfen lassen.
Wenn Ihr eigener Hund auch nur anteilig Ihren Hundebiss mitverursacht hat, wird zumeist versucht, ein Mitverschulden anzurechnen – nicht immer aber berechtigt!
Sie bleiben dann bei Beauftragung einer Kanzlei zumeist anteilig auf Anwaltskosten sitzen, weil die Gegenseite nur anteilig die Kosten erstatten muss. Mit VINQO haben Sie dieses Kostenrisiko nicht!
Wir können Ihnen aus der Erfahrung tausender Hundebisse nur raten: unterzeichnen Sie niemals eine Einwilligungserklärung der Versicherung. Hierdurch werden Ihre Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben, die Ihren Personenschaden genau analysieren und häufig kleinrechnen.
Bitte führen Sie möglichst keine eigene Korrespondenz mit der Hundehaftpflichtversicherung, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Unterzeichnen Sie auch keinesfalls eine Abfindungserklärung! Andernfalls verlieren Sie sämtliche Ansprüche und machen sich ggfs. sogar Ihrem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig.
Wir ermitteln Ihren Schmerzensgeldanspruch und setzen diesen nachdrücklich durch.
Wir stehen Ihnen bei Rückfragen immer persönlich zur Verfügung.
Arztberichte, Fragebögen, Verhandlungen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie.
Wir bearbeiten jährlich über 1.000 Hundebissfälle ausschließlich für Geschädigte.
Meine Erfahrung mit Vinqo. Im November wurde ich erstmals im Leben von einem Hund gebissen. Bei meinen Überlegungen und Suchen im Internet, wie ich mit der Sache umgehe, stieß ich durch Zufall auf Vinqo. Ich habe trotz anfänglichen Bedenken Vinqo beauftragt meine Interessen zu vertreten. Und jetzt wo der Fall abgeschlossen ist muss ich sagen das ich diese Entscheidung keine Sekunde bereut habe. Ich habe völlig neue Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Rechtsvertretern gemacht. Die Kompetenz,umgehende Erledigung von Schreiben und der augenblicklichen Überweisung von geleisteten Beträgen der Gegenseite sind vorbildlich.
Gerhard Strupp auf ProvenExpert
Der Vorteil von VINQO ist, dass er das Kostenrisiko trägt. Das heißt, wenn Ihr Anspruch nicht berechtigt ist und abgelehnt wird, dann müssten Sie im Falle der Beauftragung eines Anwalts die Anwaltskosten tragen, das ist hier nicht der Fall, VINQO übernimmt das Kostenrisiko für Sie.
Eugénie Zobel - Redakteurin bei STIFTUNG WARENTEST
Wir erhalten nur bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein Erfolgshonorar von 15% inkl. MwSt. des Schmerzensgeldes. Alle anderen Ansprüche (beschädigte Bekleidung, Behandlungskosten, Verdienstausfall o.ä.) sind hiervon nicht umfasst.
Besteht kein Haftpflichtversicherung, können Ihre Ansprüche nicht bewiesen werden, liegt ein Mitverschulden oder ein anderer anspruchsmindernder Umstand vor, so übernehmen wir alle Rechtskosten, die hierdurch anfallen für Sie. Hierzu zählen auch Kosten für Arztberichte, Ermittlungsakten uvm.
Damit gilt das Prinzip: kein Erfolg, keine Kosten. Sie tragen – im Gegensatz zur Beauftragung einer klassischen Kanzlei – kein Kostenrisiko!
Ihr Fall wird immer von einem festen Sachbearbeiter bearbeitet, sodass Sie bei Fragen immer eine schnelle und qualifizierte Antwort erhalten. Daneben steht Ihnen immer unser gesamtes Team bei kurzfristigen Rückfragen zur Verfügung.
Sie können Rückfragen bequem in Ihrer eigenen Onlineakte stellen oder ein persönliches Telefonat mit uns führen, wann immer Sie Rückfragen haben.
Wir möchten, dass Sie möglichst wenig Aufwand haben. Wir benötigen hierzu
Wenn uns diese Angaben vorliegen, übernehmen wir die Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Melden Sie Ihren Hundebiss direkt online und wir beginnen sofort mit Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei Rückfragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.
VINQO ist die neue Generation der Rechtsdienstleister, die mit modernster Software Ihr Recht einfacher, schneller und besser durchsetzt.
Menü