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	<title>Personenschaden Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<title>Personenschaden Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>VINQO im Podcast: Wie funktioniert Legal Tech in der Schadenregulierung?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2021 10:19:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Legal Tech]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>RECHTDISRUPTIV ist der wöchentlich erscheinende LegalTech Podcast mit Tim Platner und Florian Skupin. In der sechsten Folge hat Tim zwei Hüte auf und nimmt uns als Kopf vom Rechtsdienstleister VINQO mit in den Maschinenraum der Verbraucherplattform. Tim berichtet u.a. über die Gründung von VINQO, hebt die überragende Bedeutung von Technologie bei der Mandatsbearbeitung und spricht...</p>
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<p class="wp-block-paragraph">RECHTDISRUPTIV ist der wöchentlich erscheinende LegalTech Podcast mit Tim Platner und Florian Skupin.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der sechsten Folge hat Tim zwei Hüte auf und nimmt uns als Kopf vom Rechtsdienstleister VINQO mit in den Maschinenraum der Verbraucherplattform. Tim berichtet u.a. über die Gründung von VINQO, hebt die überragende Bedeutung von Technologie bei der Mandatsbearbeitung und spricht mit Florian über die Frage, wie Synergieeffekte geschaffen werden können und welchen Einfluss Daten haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Verlauf des Gesprächs vollziehen Florian und Tim den Ablauf der Anspruchsdurchsetzung aus Sicht eines Auftraggebers nach und passieren Themen wie Datenschutz und das (nicht erfolgende) „Cherry Picking“, das anderen Legal-Tech-Dienstleistern vorgeworfen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gespräch endet mit einem Blick in die Zukunft und der Frage, was am Rechtsdienstleistungsmarkt geändert werden sollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Interview:</p>



<p class="wp-block-paragraph">–&nbsp;<a href="https://legaldata.tech/" rel="noreferrer noopener" target="_blank">https://legaldata.tech/</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">–&nbsp;<a href="https://vinqo.de/" rel="noreferrer noopener" target="_blank">https://vinqo.de/</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Anekdote:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Florian berichtet über aktuelle Neuerscheinungen von Legal-Tech-Büchern. Mit der Dissertation von Daniel Kögel („Urheberrechtlicher Investitionsschutz im Kontext von ‚Legal Tech‘) ist ein Werk in der Schnittstelle von Legal Tech und Urheberrecht erschienen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Oktober 2021 ist zudem die Dissertation von Bernhard Brechmann angekündigt, die unter dem Titel „Legal Tech und das Anwaltsmonopol“ die Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext untersucht.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.beck-shop.de/koegel-geistiges-eigentum-wettbewerb-urheberrechtlicher-investitionsschutz-kontext-legal-tech/product/32855738">https://www.beck-shop.de/koegel-geistiges-eigentum-wettbewerb-urheberrechtlicher-investitionsschutz-kontext-legal-tech/product/32855738</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.beck-shop.de/brechmann-schriften-recht-digitalisierung-legal-tech-anwaltsmonopol/product/32983331">https://www.beck-shop.de/brechmann-schriften-recht-digitalisierung-legal-tech-anwaltsmonopol/product/32983331</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Tim berichtet von einer brandaktuellen Entscheidung des AG Wiesbaden vom 25.08.2021 – 93 C 603/21 -, die die Legal Data Technology GmbH („VINQO“) im eigenen Namen erstritten hat. Das AG hat dabei festgestellt, dass der Einsatz der verlangten und bei der Registrierung und für genügend befundenen Sachkunde genügt und nicht im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Sachverhalt besondere Schwierigkeiten aufweist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies bestätigt Tims Rechtsauffassung, dass eine inhaltlich-sachliche Einschränkung innerhalb der Inkassotätigkeit nicht erfolgen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Tim Platner ist Jurist sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal Data Technology GmbH, die mit einem interdisziplinären Team aus Juristen und Informatikern neue Legal Tech Produkte wie die Verbraucherplattform VINQO.DE entwickelt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Florian Skupin ist Jurist sowie Doktorand an der Universität Bayreuth und promoviert zum Thema nichtanwaltlicher Rechtsdienstleistungen und Legal Tech, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht sowie Gründer und Geschäftsführer der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt).</p>
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		<title>15% mehr Fahrradunfälle &#8211; weniger Personenschäden in 2020</title>
		<link>https://vinqo.de/15-mehr-fahrradunfaelle-weniger-personenschaeden-in-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jun 2021 15:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angefahren als Fußgänger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Versicherungsdienstleister ACTINEO hat seine Statistiken zu den Personenschäden im Jahr 2020 veröffentlicht (Versicherungswirtschaft heute). ACTINEO fordert nach einem Personenschaden für Versicherer ärztliche Unterlagen an und wertet dieses ergänzend aus &#8211; aus Sicht von Geschädigtenvertretern um den Schmerzensgeldanspruch kleinzurechnen.&#160; Während die Zahl der Personenschäden nach einem PKW-Unfall innerhalb der Coronamonate April bis Dezember 2020 um...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/15-mehr-fahrradunfaelle-weniger-personenschaeden-in-2020/">15% mehr Fahrradunfälle &#8211; weniger Personenschäden in 2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="14540" class="elementor elementor-14540" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Der Versicherungsdienstleister <a href="https://vinqo.de/personenschaden-und-datenschutz-qlaim-01-21/">ACTINEO</a> hat seine Statistiken zu den Personenschäden im Jahr 2020 veröffentlicht (<a href="https://versicherungswirtschaft-heute.de/maerkte-und-vertrieb/2021-06-17/actineo-weniger-personenschaeden-im-jahr-2020/">Versicherungswirtschaft heute</a>).</p><p>ACTINEO fordert nach einem Personenschaden für Versicherer ärztliche Unterlagen an und wertet dieses ergänzend aus &#8211; aus Sicht von Geschädigtenvertretern um den <a href="https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/">Schmerzensgeldanspruch kleinzurechnen</a>. </p><p>Während die Zahl der Personenschäden nach einem PKW-Unfall innerhalb der Coronamonate April bis Dezember 2020 um rund 40% zum Vorjahr abnahmen, habe die Zahl der <strong>Fahrradunfälle</strong> um <strong>15% zugenommen</strong>. </p><p>Trotz des Rückgangs von verletzten PKW-Insassen bliebe die HWS-Distorsion weiterhin die häufigste Diagnose nach einem Verkehrsunfall &#8211; gefolgt von Prellungen des Brustkorbs, des Knies, der Schulter und der Extremitäten. </p><p> </p>								</div>
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			<p class="elementor-blockquote__content">
				Die Zahlen des Dienstleisters zeigen deutlich, dass der Personenschaden noch stärker in den Fokus der Schadenregulierung rück. Deshalb ist eine technologische Aufrüstung, wie sie VINQO als bisher einziger Anbieter auf Geschädigtenseite ermöglicht, unverzichtbar, um ein operatives Gleichgewicht zwischen Schädigern und Geschädigten ermöglichen zu können. 			</p>
							<div class="e-q-footer">
											<cite class="elementor-blockquote__author">Tim Platner, Geschäftsführer VINQO</cite>
														</div>
					</blockquote>
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									<p>Und obwohl VINQO eine rund vierstellige Zahl von Personenschäden jährlich bearbeitet, fügt Platner hinzu:</p>								</div>
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			<p class="elementor-blockquote__content">
				Die Gesundheitsdaten unserer Mandanten tauchen in der Statistik übrigens nicht auf, weil wir die zur Analyse der Gesundheitsdaten erforderliche Einwilligungserklärungen konsequent und ausnahmslos für unsere Kunden abwehren.			</p>
							<div class="e-q-footer">
											<cite class="elementor-blockquote__author">Tim Platner, Geschäftsführer VINQO</cite>
														</div>
					</blockquote>
						</div>
				</div>
					</div>
		</div>
					</div>
		</section>
				</div>
		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/15-mehr-fahrradunfaelle-weniger-personenschaeden-in-2020/">15% mehr Fahrradunfälle &#8211; weniger Personenschäden in 2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<item>
		<title>Rechtsschutzversicherung für Fahrradfahrer</title>
		<link>https://vinqo.de/rechtsschutzversicherung-fuer-fahrradfahrer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Apr 2021 06:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem nicht ganz unbedeutenden Personen- und Sachschaden gekommen ist, wird die Polizei im Regelfall eine Ermittlung starten, wie es zu dem Unfall kommen konnte.  Die Ermittlungsakte hat zwar per se nichts mit Ihrer privaten Schadensregulierung nach einem Unfall zu tun, kann aber trotzdem herangezogen werden, wenn die Verursachung des Unfalls streitig ist. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/rechtsschutzversicherung-fuer-fahrradfahrer/">Rechtsschutzversicherung für Fahrradfahrer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="12896" class="elementor elementor-12896" data-elementor-post-type="post">
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									<p><strong>Pro Tag</strong> ereignen sich in Deutschland im Durchschnitt fast <strong>250 Fahrradunfälle</strong>. Es lässt sich erahnen: Hierbei besteht dann nicht immer Einigkeit, wer an dem Unfall <strong>schuld</strong> ist, und wer welchen Schaden zu ersetzen hat.</p><p>Fraglich ist also, ob und wie viele Versicherungsprodukte Sie in Anspruch nehmen müssen, um nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/fahrradunfall-lp1/">Fahrradunfall</a> nicht auf einem finanziellen <strong>Schaden</strong> sitzen zu bleiben, oder Ihre <strong>Rechte</strong> nicht durchsetzen zu können.</p>								</div>
				</div>
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									<h2>Rechtsschutzversicherung &#8211; was ist das?</h2><h3>Was leistet eine Rechtsschutz für mich?</h3><p>Eine Rechtsschutzversicherung <strong>übernimmt</strong> <strong>die Kosten</strong>, der versicherten Rechtsdurchsetzung oder -abwehr.</p><p>Dazu gehöre neben den <strong>Anwaltskosten</strong> auch die Übernahme von <strong>Gutachterkosten</strong>. Diese Kosten sind aber in der Regel gedeckelt: Beispielsweise bieten manche Versicherer einen Versicherungsschutz nur<strong> bis 300.00,00 €</strong> an. Wenn der Prozess teurer werden sollte (was zwar nicht häufig der Fall sein wird, aber gerade bei langwierigen Prozessen auch nicht unmöglich ist) müssen Sie den überschießenden Teil selber zahlen.</p><p>Besonders teuer kann es übrigens werden, wenn Sie einen sogenannten <strong>Anwaltsprozess</strong> führen müssen. Die Gerichtsordnung in Deutschland kennt einige Prozesse, bei denen Sie sich <strong>zwingend</strong> anwaltlichen Rat an Ihre Seite holen müssen. Tun Sie das nicht, verlieren Sie automatisch den Prozess. Dazu gehören auch alle Verfahren vor den <strong>Landgerichten</strong>, die Zuständig sind, wenn es sich um Streitigkeiten <strong>über 5.000,00 €</strong> handelt. Dieser Wert ist leicht erreicht, wenn es sich um Verkehrsunfälle mit Sachschaden handelt, in dem beide Parteien Schäden geltend machen.</p><h3>Rückwirkender Rechtsschutz möglich?</h3><p>Eine Rechtschutzversicherung können Sie nicht für Fahrradunfälle rückwirkend abschließen. Das bedeutet, dass die Rechtschutzversicherung Ihre Kosten nicht übernimmt, wenn Sie zum <strong>Zeitpunkt</strong> des <strong>Vertragsabschlusses</strong> bereits einen Schadensfall hatten. Häufig besteht auch eine Wartefrist oder Karenzzeit von mindestens 3 bis 6 Monaten nach Vertragsabschluss, in denen noch keine Schadensfälle versichert sind.</p><p>Einen <strong>rückwirkenden Rechtsschutz</strong> bietet bisher nur die ARAG im <a href="https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz-sofort/">Mietrecht</a> und <a href="https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz-rueckwirkend/">Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht</a> nach vorheriger Risikoprüfung an. Verkehrsunfälle und Fahrradunfälle sind vom rückwirkenden Rechtsschutz nicht umfasst, da das Kostenrisiko hier im Einzelfall sehr hoch ist.</p><h3>Verkehrsrechtschutz für Fahrradfahrer sinnvoll?</h3><p>Es können grundsätzlich <strong>verschiedene</strong> Pakete gebucht werden, wie zum Beispiel für das Mietrecht oder Arbeitsrecht oder das Verkehrsrecht. </p><p>Durch die gesetzliche Verpflichtung, eine<strong> Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> für das eigene Fahrzeug abzuschließen, hat die Verkehrsrechtsschutzversicherung dabei in erster Linie Bedeutung für Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in anderen Verkehrsmitteln.</p><p>Denn wenn Sie als Fahrzeugführer oder -halter in einen <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-ohne-anwalt-erhalten/">Autounfall</a> verwickelt sind, werden gegen Sie gerichtete Ansprüche von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Werden Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls auf Schadenersatz verklagt, so trägt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihrer Rechtsverteidigung. </p><p>Haben Sie eine <strong>private Haftpflichtversicherung</strong>, auch Privathaftpflicht genannt, abgeschlossen, so übernimmt diese nicht nur die Schäden, die Sie verursacht haben, sondern auch die Kosten der Rechtsverteidigung, wenn Sie als Fahrradfahrer oder Fußgänger verklagt werden sollten. </p><p>Die Rechtsverteidigung ist damit in Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt, soweit diese den jeweiligen Tätigkeitbereich umfasst. Fahrradfahrer sind zumeist schon in den günstigsten Basistarifen geschützt.</p><p>Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie nach einem Fahrradunfall <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"><strong>Schadenersatz und Schmerzensgeld als Geschädigter durchsetzen</strong></a> wollen, gleich ob gegen einen Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger. In diesen Fällen der Anspruchsdurchsetzung werden die Kosten der Rechtsdurchsetzung nicht durch eine Haftpflichtversicherung übernommen.</p><p> </p><h2>Rechtschutzversicherung speziell für Fahrradfahrer?</h2><p>Maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherungen für Fahrradfahrer gibt es bisher nicht. Hier ist dann auf einen Verkehrsrechtsschutztarif zurückzugreifen. </p><p>Nachteile einer Rechtsschutzversicherung sind neben der monatelangen Wartefrist auch relativ hohe Kosten. Ein Rechtsschutztarif liegt bei <strong>jährlich</strong> zumeist zwischen <strong>100 und 200,00</strong> €, abhängig vom gewählten Tarif. Hinzu kommt zumeist eine <strong>Selbstbeteiligung</strong> pro Schadensfall hinzu, die im Durchschnitt bei <strong>250,00 bis 300,00 €</strong> liegt. </p><p>Wenn Sie nach zwei Jahren in einen Fahrradunfall verwickelt worden sind und Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchten, ergeben sich hieraus folgenden, beispielhafte Kosten: </p><ul><li>Kosten für Jahr 1: 150,00 €</li><li>Kosten für Jahr 2: 150,00 €</li><li>Selbstbeteiligung: 300,00 €</li><li><span style="text-decoration: underline;"><strong>GESAMT: 600,00 €</strong></span></li></ul><p><br />Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur <strong>18 Prozent</strong> der Verkehrsunfälle überhaupt vor <strong>Gericht </strong>landen. Hiervon ist der größte Teil aber Verkehrsunfälle mit Kfz-Beteiligung, nicht mit Fahrrädern. </p><p><strong>Rechtschutzversicherungen</strong> gehören zu den Versicherungsprodukten, bei denen verhältnismäßig die meisten <strong>Beschwerden</strong> bei dem Versicherungsombudsmann (eine Schlichtungsstelle) eingehen. Pro Jahr sind ca.<strong> 4000 Beschwerden</strong> über allgemeine Rechtsschutzversicherungen eingängig. Dies liegt vor allem daran, dass häufig die <strong>Deckungszusage</strong> für einen Rechtsstreit <strong>nicht</strong> gegeben wird, und für den Verbraucher dies wenig transparent vorher ersichtlich war. Die Frustration, mehrere hunderte Euro im Jahr für eine Rechtschutzversicherung auszugeben, nur um am Ende <strong>keinen Versicherungsschutz</strong> zu erfahren, ist durchaus verständlich.</p><h2> </h2><h2>Schadensschutz von VINQO</h2><p>Der <strong>Schadensschutz</strong> von VINQO ist eine günstige  und spezialisierte Alternative, wenn Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall durchsetzen wollen. Ein Team aus erfahrenen <strong>Juristen, </strong>das sich ausschließlich auf Unfälle und besonders Fahrradunfälle spezialisiert hat, übernimmt dabei die gesamte Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hierbei übernimmt VINQO als Prozessfinanzierer nach Prüfung der Erfolgsaussichten für Sie beispielsweise</p><ul><li>die Kosten der Beratung nach einem Fahrradunfall,</li><li>die Kosten der außergerichtlichen Vertretung,</li><li>Kosten für Arztberichte etc. gem. GOÄ,</li><li>Kosten für die Einsichtnahme der Ermittlungsakte uvm.</li></ul><p><br />Eine Selbstbeteiligung oder Wartezeit entfallen hierbei gänzlich. Auch eine rückwirkende Übernahme ist dank unseres<a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"> fairen Erfolgshonorars</a> möglich. </p><p>Alternativ können Sie auch Mitglied in unsere <a href="https://vinqo.de/schadenschutz-fahrrad-by-vinqo/">Schadenschutz-Community</a> werden, wodurch sogar das Erfolgshonorar gänzlich entfällt. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/rechtsschutzversicherung-fuer-fahrradfahrer/">Rechtsschutzversicherung für Fahrradfahrer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Gemeinsam stärker! Quirmbach &#038; Partner und VINQO bündeln ihre Kräfte</title>
		<link>https://vinqo.de/gemeinsam-staerker-quirmbach-partner-und-vinqo-buendeln-ihre-kraefte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Mar 2021 08:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Legal Tech]]></category>
		<category><![CDATA[Partnerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Personenschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die auf Schadensfälle spezialisierte Verbraucherplattform VINQO und das Anwaltsbüro Quirmbach &#38; Partner haben eine strategische Partnerschaft geschlossen, die Geschädigten eine fachlich und prozessual exzellente Vertretung über alle Schäden hinweg sichern soll Gemeinsam wollen wir die Vertretung von Unfallgeschädigten in Deutschland maßgeblich weiterentwickeln und verbessern. -Sven Wilhelmy, Partner von Quirmbach &#38; Partner Das Anwaltsbüro Quirmbach und...</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Die auf Schadensfälle spezialisierte Verbraucherplattform VINQO und das Anwaltsbüro Quirmbach &amp; Partner haben eine strategische Partnerschaft geschlossen, die Geschädigten eine fachlich und prozessual exzellente Vertretung über alle Schäden hinweg sichern soll</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Gemeinsam wollen wir die Vertretung von Unfallgeschädigten in Deutschland maßgeblich weiterentwickeln und verbessern.</p><cite>-Sven Wilhelmy, Partner von Quirmbach &amp; Partner</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Das Anwaltsbüro Quirmbach und Partner zählt mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Vertretung von Mandanten nach schwersten Verkehrsunfällen oder Behandlungsfehlern zu den Marktführern für Personengroßschäden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Gemeinsam mit VINQO wird die fachliche Expertise um schnelle und softwarebasierte Prozesse und ein niederschwelligeres Angebot ergänzt.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Quirmbach und Partner ergänzt und bereichert das Leistungsportfolio von VINQO optimal durch eine Spezialisierung auf Großschäden, während wir uns ganz auf die einfache und und fundierte Vertretung bei kleineren und mittleren Personenschäden konzentrieren. </p><p>Gemeinsam können wir so Kräfte bündeln und Geschädigten einen Full-Service aus einer Hand bieten, der so in Deutschland wohl bisher einzigartig ist.</p><cite>-Tim Platner, Geschäftsführer von VINQO</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">So können Geschädigte vom kleinen Auffahrunfall bis zum schwersten Motorradunfälle sicher sein, dass ihnen nicht nur eine einfache und bequeme Durchsetzung ihrer Ansprüche über innovative Onlineangebote ermöglicht wird, sondern auch bei schweren und schwersten Verletzungen stets eine exzellente Beratung und Vertretung garantiert ist. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Partnerschaft von Quirmbach &amp; Partner und VINQO stellt dabei auch ein Leuchtturmprojekt im Schadensbereich dar, das die fachliche Expertise einer spezialisierten Mittelstandskanzlei mit der Entwicklung neuer, softwarebasierter Rechtslösungen kombiniert und so die Rechte von Unfallgeschädigten stärkt.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Die enge und nahtlose Einbindung von Spezialisten bildet den spannenden Auftakt einer Serie von Neuerungen, die wir anstoßen, um das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Schädiger- und Geschädigtenseite einzuebnen. Unser Ziel ist es, die Schadenregulierung für Geschädigte fortzuentwickeln und grundlegend zu verbessern. </p><cite>-Tim Platner, Geschäftsführer von VINQO</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Die Pressemitteilung von Quirmbach &amp; Partner zur Partnerschaft <a href="https://ihr-anwalt.com/blog/kooperation-vinqo-quirmbach-partner/">finden Sie hier abrufbar</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Fahrradunfälle [QLAIM 02/21]</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 14:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[QLAIM]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Inhalt Die Ausgabe 02/21 von QLAIM &#8211; DAS VINQO Magazin, behandelt thematisch das Thema &#8222;Fahrradunfälle&#8220; und berücksichtigt dabei folgende Themen sowohl aus Sicht von geschädigten Fahrradfahrern, als auch für Fahrradwerkstätten:   Kostenvoranschlag oder Gutachten?Wie geschädigte Fahrradfahrer teure Überraschungen vermeiden. Dargestellt werden schadensrechtliche Grundsätze für Geschädigte und wichtige Verhaltenstipps bei der Abwägung von Gutachten und Kostenvoranschlag....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">Fahrradunfälle [QLAIM 02/21]</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="12201" class="elementor elementor-12201" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Die Ausgabe<strong> 02/21 von QLAIM</strong> &#8211; DAS VINQO Magazin, behandelt thematisch das Thema &#8222;<strong>Fahrradunfälle</strong>&#8220; und berücksichtigt dabei folgende Themen sowohl aus Sicht von geschädigten Fahrradfahrern, als auch für Fahrradwerkstätten:</p><p> </p><ul><li><strong>Kostenvoranschlag oder Gutachten?</strong><br />Wie geschädigte Fahrradfahrer teure Überraschungen vermeiden. Dargestellt werden schadensrechtliche Grundsätze für Geschädigte und wichtige Verhaltenstipps bei der Abwägung von Gutachten und Kostenvoranschlag.</li><li><strong>Der perfekte Kostenvoranschlag</strong><br />Aus der Praxiserfahrung beleuchten wir für Fahrradwerkstätten und geschädigte Fahrradfahrer die wichtigen Unterschiede zwischen Kostenvoranschlägen, die geeignete Bepreisung und den erforderlichen Umfang, um unfallbedingte Schäden am Fahrrad substantiiert darlegen zu können. </li><li><strong>Selbst schuld Fahrradfahrer?!</strong><br />Katharina Foede stellt praxisnah häufige Mitverschuldenseinwände bei Fahrradunfällen und die sich daraus ergebenden, haftungsrechtlichen Folgen für Fahrradfahrer dar. </li><li><b>Bessere Rechtshilfe nach einem Fahrradunfall?<br /></b>Der Beitrag beleuchtet den hohen Aufwand der Bearbeitung von Fahrradunfällen und die dadurch beschränkten Angebote für Fahrradfahrer. Anschließend werden die neuen, technologiebasierten Legal Tech Angebote für Fahrradunfälle &#8211; auch aus Anbietersicht &#8211; eingehend dargestellt.</li><li><strong>Gemeinsam stark </strong><br />Wie Fahrradwerkstätten und Fahrradhändler den richtigen Anbieter für die eigenen Kunden zur Abwicklung finden und welche Mindeststandards erfüllt werden sollten. </li></ul>								</div>
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									<p>Die QLAIM 01/21 können Sie ab sofort herunterladen. Um die jeweils neusten QLAIM vorab zu erhalten, können Sie sich kostenfrei für die QLAIM registrieren.</p>								</div>
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									<p><strong>QLAIM &#8211; DAS VINQO MAGAZIN</strong> ist ein monatlich erscheinendes Magazin zur Schadenregulierung und greift, thematisch gebündelt, Aspekte der Schadenregulierung aus Geschädigten-, Anwalts- und Versicherungssicht auf. Der Bezug des Magazins ist mit Anmeldung zu unserem Newsletter kostenfrei. Die Artikel unterliegen einer journalistisch-redaktionellen Gestaltung und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Urheberin verwendet oder verbreitet werden. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">Fahrradunfälle [QLAIM 02/21]</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</title>
		<link>https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 14:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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		<category><![CDATA[Was tun nach Unfall mit E-Scooter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle Schäden dokumentieren. Dabei muss natürlich zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="10795" class="elementor elementor-10795" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Nachdem seit dem 15. Juni 2019 <b>E-Scoo</b><strong>ter</strong>, auch <b>E-Roller </b>genannt, auf den Straßen zugelassen wurden, steigt die Zahl der Verwender kontinuierlich. </p><p>Viele <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-erhalten/">Autofahrer</a> fühlen sich aber von E-Scootern genervt. Ein neuer Konkurrent im Straßenverkehr, der wie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradfahrer</a> überholt werden muss. Und die Zahl der Zusammenstöße von E-Scootern und anderen Verkehrsteilnehmern steigt! Dabei gehen Experten davon aus, dass eine vergleichsweise hohe Gefährlichkeit vorliegt, wie bei Fahrradunfällen. Zumindest das Verhältnis von <strong>Schwerverletzten</strong> zur Gesamtzahl der Personenschäden ist gleichauf. Die Zahl der Unfälle wird mit steigenden E-Scooter Zulassungen in der Zukunft auch steigen. Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, sollten Sie auf Folgendes achten, um eine schnellstmögliche Regulierung Ihres Schadens zu erreichen:</p>								</div>
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									<h2>Gesundheit geht vor!</h2><p>Die Gesundheit hat nach einem E-Roller-Unfall absolute Priorität. Auch Schürfwunden sollten beispielsweise professionell gereinigt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich stellt ein <a href="https://vinqo.de/nachtraeglich-zum-arzt-fuer-schmerzensgeld/">Arztbericht</a> einen wichtigen Nachweis dar, wenn Sie später <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeld</a> von dem Unfallgegner oder seiner Versicherung verlangen wollen.</p><h2>Daten des Unfallgegner aufschreiben</h2><p>Zumindest wenn kein beachtlicher Personenschaden entstanden ist, muss nicht unbedingt die <strong>Polizei</strong> zur Unfallaufnahme gerufen werden. Die <strong>Daten</strong> des <strong>Unfallgegners</strong> sollten Sie natürlich trotzdem erfassen. Hierfür genügt es, den <strong>Personalausweis</strong> zu fotografieren. Wenn ein Autofahrer der Unfallgegner sein sollte, können Sie zusätzlich auch das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dies kann der Halter des Wagens, beziehungsweise seine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">Versicherung</a>, bei dem Zentralruf der Versicherer ermittelt werden.</p><p>Im besten Fall konnten <strong>Zeugen</strong> den Unfall beobachten. Notieren Sie auch deren Kontaktdaten. Sollte es Komplikationen bei der Schadensabwicklung geben, beispielsweise weil die gegnerische Versicherung den Unfallhergang anzweifelt, sind Zeugenberichte wertvolle Beweismittel.</p><h2>Schäden genau dokumentieren</h2><p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle <strong>Schäden dokumentieren</strong>. Dabei muss zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p><h3>Sachschäden</h3><p>Sachschäden lassen sich vergleichsweise einfach dokumentieren. Sollte Ihr E-Scooter beschädigt worden sein, können Sie hiervon einfach ein <strong>Bild</strong> machen. Bitte werfen Sie beschädigte <strong>Kleidung</strong> nicht weg, sondern fotografieren vorher die Schäden, Auch hierfür können Sie Schadensersatz verlangen. Das gleiche gilt natürlich auch für Schäden an <strong>Smartphone</strong>, <strong>Uhren</strong> oder <strong>Brillen</strong>. </p><p>Neben den Fotos von den Schäden ist zudem der Schaden mithilfe von Anschaffungsbelegen darzulegen. </p><h3>Personenschäden</h3><p>Personenschäden müssen auch sorgfältig dokumentiert werden. Denn wenn Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer <strong>verletzt</strong> worden sind, steht Ihnen ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu. Wie bereits oben ausgeführt, sollte daher im Regelfall auch ein <strong>Arzt</strong> aufgesucht werden.</p><p>Anders als bei einem Sachschaden gestaltet sich die Regulierung eines Personenschadens komplizierter. Denn die <strong>Einschränkungen</strong>, die Sie durch eine Verletzung erleiden, sind natürlich nur für Sie fühlbar. Darum sollten Sie nicht nur Ihre Verletzungen <strong>fotografieren</strong>, sondern zusätzlich auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a> führen. Hierdurch kann eindrücklich festgehalten werden, wie schwer Ihre Verletzungen waren und wie Sie hierdurch im Alltagsleben eingeschränkt waren.</p><h2>Schadensbezifferung</h2><p>Auch bei der Schadensbezifferung müssen Sie zwischen Personenschaden und Sachschaden differenzieren. Für viele ist die Frage, wie Sie Ihren E-Scooter <strong>ersetzt</strong> oder <strong>repariert</strong> bekommen, am dringendsten.</p><h3>Reparatur</h3><p>Wenn Ihr E-Scooter bei dem Unfall beschädigt wurde, kann er unter Umständen durch einen Fachmann wieder repariert werden. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile spezielle <strong>Werkstätten</strong> hierfür.</p><p>Doch passen Sie auf: Wenn die Reparatur <strong>mehr kosten</strong> würde, als der E-Scooter zum Zeitpunkt des Unfalls <strong>wert</strong> war, können Sie die Reparaturkosten <strong>nicht</strong> vollständig von der gegnerischen Seite <strong>ersetzt</strong> verlangen. In solchen Fällen spricht man von einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. </p><p>Aufgrund des relativ jungen Phänomens der E-Scooter gibt es zwar noch keine belastbare Rechtsprechung, aber es kann davon ausgegangen werden, dass bei E-Scootern wie bei Fahrrädern oder PKW auch ein Integritätsinteresse besteht, sodass die Reparatur zumindest vorgenommen werden kann, wenn die Reparaturkosten nicht<strong> 130 % des Zeitwertes</strong> des E-Scooters übersteigt.</p><h3>Geldersatz</h3><p>Anstelle der Reparatur kann auch Geldersatz verlangt werden. In diesem Fall wird der Wert der Reparatur ersetzt, <strong>ohne</strong> dass die <strong>Reparatur</strong> stattfindet. Das kann natürlich nur der Fall sein, wenn die Reparaturkosten nicht den Wert des E-Scooters übersteigen. Wenn Sie den <strong>Geldersatz</strong> wählen, können Sie später den E-Scooter selber reparieren, oder wenn der E-Roller noch brauchbar ist, diesen weiterfahren.</p><h3>Ersatzanschaffung</h3><p>Wenn Ihr <strong>E-Scooter zerstört</strong> wurde, möchten Sie unter Umständen einen neuen E-Scooter anschaffen. Auch die Anschaffungskosten gelten als Schaden. Sie müssen hierbei dann aber einen „<strong>neu für alt</strong>“-Abzug vornehmen. Dadurch, dass Sie einen neuwertigeren E-Scooter erhalten, wären Sie ohne diesen Abzug sonst <strong>bessergestellt</strong>, als Sie vor dem Unfall gestanden haben. Gerade durch den schnellen Wertverlust von E-Scootern ist dann ein neuer E-Scooter einiges mehr wert, als ein gebrauchter E-Scooter.</p><h3>Personenschäden</h3><p>Die Bezifferung eines Schmerzensgeldes ist relativ kompliziert- es sei denn, man nutzt den <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> von VINQO. </p><p>Aus mehr als 10.000 Datensätzen errechnet der Schmerzensgeldrechner, mit was für einer Zahlung Sie rechnen könnte.</p><h3>Weitere Ansprüche beachten</h3><p>Neben den offensichtlichen <strong>Ansprüchen</strong>, die Sie nach einem E-Scooter Unfall haben, gibt es eine Vielzahl von „unbekannteren“ Ansprüchen, die Sie geltend machen können. Hierzu zählt beispielsweise auch der <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a>.  </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2021 10:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/">Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Polizei</strong> muss nicht zwangsläufig zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> gerufen werden. Nur bei <strong>Personenschäden</strong>, die deutlich über der <strong>Bagatellgrenze</strong> liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen. In manchen Fällen einigen sich die Unfallparteien darauf, die Polizei nicht zu verständigen.</p>
<p>Wenn dann die <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallregulierung</a> hakt, weil der Gegner seine Schuld leugnet, bereuen viele Biker, dass die Polizei nicht zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde. Und es stellt sich die Frage, ob ein <strong>Fahrradunfall</strong> auch noch nachträglich zur <strong>Anzeige</strong> gebracht werden kann.</p>
<h2>Wieso kommt die Polizei zu einem Fahrradunfall?</h2>
<p>Die Polizei kommt in erster Linie als „<strong>Gefahrenabwehrbehörde</strong>“ zu einem Unfall. Neben der <strong>Sicherung</strong> der Unfallstelle muss auch überprüft werden, ob nicht weitere <strong>Beschädigungen</strong>, beispielsweise an Absperrungen oder Masten, vorliegen.</p>
<p>Zusätzlich wird ein <strong>Unfallbericht</strong> angefertigt. Dieser soll aber nicht dafür sorgen, dass <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Ansprüche </a>einer Zivilperson gegen eine andere Zivilperson durchsetzbar sind. Die Polizei, die schließlich auch bei <strong>Straftaten Ermittlungen </strong>für die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> führt, will einerseits prüfen, ob der Unfall einen Straftatbestand oder einen <strong>Ordnungswidrigkeitstatbestand</strong> erfüllt, und ob Ansprüche des Staates gegen einen der Unfallbeteiligten bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn durch den Unfall staatliches Eigentum wie eine Ampel <strong>beschädigt</strong> wurde, aber auch wenn zum Beispiel Reinigungsarbeiten Kosten verursacht haben. </p>
<h2>Brauche ich eine Anzeige für meine Ansprüche aus dem Fahrradunfall?</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall ist der Fahrradfahrer fast immer verletzt. Wenn man davon ausgeht, dass niemand vorsätzlich einen Fahrradfahrer anfährt, dann ist von einer<strong> fahrlässigen Körperverletzung</strong> auszugehen. Diese stellt auch gem.<strong> 229 StGB</strong> einen Straftatbestand dar.</p>
<p>Jedoch handelt es sich hierbei um ein relatives Antragsdelikt: Die Polizei wird nicht tätig, außer wenn Sie selber einen <strong>Antrag auf Strafverfolgung</strong> stellen, den sogenannten Strafantrag, oder ein weitergehendes <strong>öffentliches Interesse</strong> an der Strafverfolgung besteht.</p>
<p>Wie in der ersten Frage angedeutet, benötigen Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes und Schadenersatzes also<strong> keinen Polizeibericht</strong> und auch <strong>keine Strafanzeige</strong> gegen den Unfallverursacher. Die Polizei hat mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nichts zu tun. Sie überprüft aber, ob der Staat ein Interesse an einer Strafverfolgung hat, beispielsweise weil der Unfallverursacher unter Drogeneinfluss stand.</p>
<h2>Kann eine Anzeige noch später erfolgen?</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>Anzeige</strong> des Unfalls auch <strong>nachholen</strong>. Dadurch, dass man bei kleineren Unfällen nicht verpflichtet ist, diese aufnehmen zu lassen, muss hier auch kein Unverständnis befürchtet werden.</p>
<p>Im Regelfall können Sie zum nächstgelegenen Polizeipräsidium gehen. Sollte der Unfallort in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Präsidiums fallen, werden Sie entweder darauf hingewiesen, oder Ihre <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Akte</a> an das zuständige Präsidium übermittelt.</p>
<p>Wichtig: Manchmal kann es vorkommen, dass Polizisten den Arbeitsaufwand bei Bagatellunfällen meiden. Die Polizei ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln, sodass Sie hierauf hinweisen können. </p>
<h2>Wann ist eine nachgeholte Anzeige nützlich?</h2>
<p>In manchen Fällen kann es sich anbieten, die <strong>Polizei</strong> beziehungsweise die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> einzuschalten. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn der Unfallgegner die Schadensregulierung <strong>sabotiert </strong>oder den Sachverhalt bestreitet.</p>
<p>In manchen Fällen geben Unfallverursacher <strong>falsche Daten</strong> an, um nicht für Schäden haften zu müssen. Daher sollten Sie immer, falls es sich um einen LKW, PKW oder Motorrad handelt, das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dieses können Sie nicht nur die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Versicherung</a> des Kfz herausfinden, die Polizei kann auch die Anschrift des Halters ermitteln.</p>
<p>Sollte Ihnen der Unfallgegner nur eine Telefonnummer gegeben haben, und nun nicht mehr reagieren, kann die Polizei auch über diese Nummer die <strong>Identität klären</strong>.  </p>
<h2>FAQ Polizei nach Fahrradunfall nachträglich einschalten </h2>
<div class="schema-faq wp-block-yoast-faq-block">
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415015495"><strong class="schema-faq-question">Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei einschalten?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Nein. Um Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen zu können, müssen Sie den Fahrradunfall nicht der Polizei gemeldet haben. </p>
</p></div>
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415097540"><strong class="schema-faq-question">Kann ich den Fahrradunfall der Polizei auch nachträglich noch melden?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Sie können den Fahrradunfall grundsätzlich auch noch nachträglich melden. Allerdings hat die Polizei nicht die Unfallsituation vor Ort aufnehmen und Daten von Zeugen sichern können, sodass die Ermittlungsergebnisse problematisch sein können. </p>
</p></div>
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415158816"><strong class="schema-faq-question">Wann sollte ich den Fahrradunfall der Polizei nachträglich melden?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Wenn der Unfallgegner seine Schuld leugnet, kann es empfehlenswert sein, eine intensivere Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Strafanzeige zu erwirken. </p>
</p></div>
</p></div>
<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>
<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich besteht <strong>keine Verpflichtung</strong>, einen Fahrradunfall mit kleinen Schäden der Polizei zu melden. Auch ohne Unfallmeldung können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.&nbsp;</p>
<p class="wp-block-paragraph">Wurde Ihr <strong>Fahrrad </strong>bei dem Unfall <strong>beschädigt</strong>? Lesen Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, wie der Schadensersatz für Ihr Fahrrad berechnet wird!</p>
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/VINQO-Verkehrsunfall-Schadenmanager-min-Kopie-1-1-1-1-1-1.jpg" alt=""/></figure>
<h2 class="wp-block-heading">Jetzt Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten!</h2>
<p class="wp-block-paragraph">Auch ohne polizeilichen Unfallbericht.</p>
<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">JETZT MEINEN FALL MELDEN</a></p>
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		<title>Personenschaden und Datenschutz [QLAIM 01/21]</title>
		<link>https://vinqo.de/personenschaden-und-datenschutz-qlaim-01-21/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 2021 08:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Inhalt Die Ausgabe 01/21 von QLAIM &#8211; DAS VINQO Magazin, behandelt thematisch das Thema &#8222;Personenschaden und Datenschutz&#8220; und umfasst aufbereitete Artikel zu folgenden Themen:   Schmerzensgeldrechner aus AnbietersichtWir stellen als Legal Tech Anbieter von Deutschlands größtem Schmerzensgeldrechner die Erwägungen, Kritikpunkte und den Nutzen für Geschädigte dar und beleuchten, in welchen Bereichen der Schmerzensgeldrechner für Verbraucher...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/personenschaden-und-datenschutz-qlaim-01-21/">Personenschaden und Datenschutz [QLAIM 01/21]</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die Ausgabe<strong> 01/21 von QLAIM</strong> &#8211; DAS VINQO Magazin, behandelt thematisch das Thema &#8222;<strong>Personenschaden und Datenschutz</strong>&#8220; und umfasst aufbereitete Artikel zu folgenden Themen:</p><p> </p><ul><li><strong>Schmerzensgeldrechner aus Anbietersicht</strong><br />Wir stellen als Legal Tech Anbieter von Deutschlands größtem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> die Erwägungen, Kritikpunkte und den Nutzen für Geschädigte dar und beleuchten, in welchen Bereichen der Schmerzensgeldrechner für Verbraucher hilfreich ist &#8211; und in welchen gerade nicht. </li><li><strong>Nur eine Unterschrift? &#8211; Einwilligungserklärungen bei Personenschäden </strong><br />Tim Platner beleuchtet ein in der Regulierungspraxis häufig unbeachtetes Thema aus Geschädigtensicht: Die <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungserklärungen</a> von Versicherern bei Personenschäden. Der Beitrag stellt die rechtlichen Grundsätze, die dahinterstehenden Erwägungen, Abwehrmöglichkeiten und Folgen für die Mandatsbearbeitung dar.  </li><li><strong>Die Tücken der Schweigepflichtentbindungserklärung </strong><br />Rechtsanwalt Sven Wilhelmy, Quirmbach &amp; Partner, stellt in seinem Beitrag die für Geschädigten hochrelevanten Aspekte der vorformulierten und versicherungsseitig vorgegebenen Schweigepflichtentbindungserklärungen dar und ergänzt das Praxiswissen mit Erwägungen zur Beauftragung eine spezialisierten Rechtsanwalts bei Personengroßschäden.</li><li><strong>Was macht ACTINEO? &#8211; Die graue Eminenz der Personenschäden?</strong><br />Der Artikel beleuchtet die für Geschädigtenvertreter häufig gänzlich unbekannten Tätigkeiten der <a href="https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/">ACTINEO GmbH</a> bei Personenschäden aus datenschutzrechtlicher und strategischer Hinsicht und stellt die Problematik der wenig transparenten Verwendung der aggregierten Gesundheitsdaten dar.</li></ul>								</div>
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									<p><strong>QLAIM &#8211; DAS VINQO MAGAZIN</strong> ist ein monatlich erscheinendes Magazin zur Schadenregulierung und greift, thematisch gebündelt, Aspekte der Schadenregulierung aus Geschädigten-, Anwalts- und Versicherungssicht auf. Der Bezug des Magazins ist mit Anmeldung zu unserem Newsletter kostenfrei. Die Artikel unterliegen einer journalistisch-redaktionellen Gestaltung und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Urheberin verwendet oder verbreitet werden. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/personenschaden-und-datenschutz-qlaim-01-21/">Personenschaden und Datenschutz [QLAIM 01/21]</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2020 09:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von Fragen konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die Rechtslage oftmals verwirrend ist, sind die zu findenden...</p>
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									<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von <strong>Fragen</strong> konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die <strong>Rechtslage</strong> oftmals <strong>verwirrend</strong> ist, sind die zu findenden Antworten nicht genüge. Um die richtigen Antworten zu erhalten und vor allem um <strong>keine </strong><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>zu <strong>verpassen,</strong> empfehlen wir bei der Unfallabwicklung immer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wer kommt für die Kosten auf?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Sie für die Unfallabwicklung und Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, können<strong> hohe Kosten</strong> drohen. Um dies zu vermeiden, erklären wir Ihnen, wer wann die Kosten für die Abwicklung übernimmt.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Unfall unverschuldet</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ist Ihr Verkehrsunfall <strong>unverschuldet</strong>, haben Sie nach § 249 BGB das Recht, den entstandenen <b>Schaden </b>kostenfrei <b>entschädigt </b>zu bekommen.  </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em><span style="color: #000000;">1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.</span></em></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. </i><span style="caret-color: #000000;"><i>[…]</i></span><i> </i></span></p>								</div>
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									<p>Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern <strong>Experten</strong>, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen <strong>Rechtslage</strong> vertraut sind.</p><p><strong>Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung.</strong> Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.</p><h4>Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?</h4><p>Die deutsche Rechtssprechung sieht eine <b>Waffengleichheit </b>für beide Unfallbeteiligten vor. Da die Schadensregulierung für den Unfallverursacher jedoch von der <strong>Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> übernommen wird, kann man nicht von Waffengleichheit sprechen, wenn auf der anderen Seite ein (oftmals)<strong> überforderter Geschädigter</strong> steht. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass der Geschädigte sich nicht im Verkehrsrecht auskennt, haben Sie einen Anspruch darauf, <b>Rechtsbeistand </b>zu erhalten, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen.</p><p>Das <b>OLG Frankfurt</b> sieht ebenfalls die Gefahr, dass wenn ein Geschädigter die Unfallabwicklung selber in die Hand nehmen muss und warnt:</p><p style="padding-left: 40px;"><i>&#8222;Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. </i><strong><i>Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln</i></strong><i>“</i><br />OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; </p>								</div>
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									<h4>Verschuldeter Unfall / Mitschuld</h4><p>Sind Sie in einem Unfall verwickelt, haben den allerdings selber verursacht, dann können Sie selbstverständlich auch auf juristische Hilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie aber <strong>selbst</strong> für die Rechtsanwaltsgebühren <strong>aufkommen</strong>. Eine <strong>Erstberatung</strong> bei Anwälten ist nur in seltenen Fällen kostenfrei. So kostet bereits eine Erstberatung bis zu <strong>190,00 EUR</strong>.</p><p>Kommt es zu einer Mitverschuldensquote oder kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend gemacht hat, kann es sein, dass Sie <strong>auf Anwaltskosten sitzen bleiben.</strong> Ein Anwalt darf nämlich seine Leistung nicht kostenfrei anbieten und muss Ihnen deshalb den Betrag der Anwaltskosten, den die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, in Rechnung stellen. </p><p> </p><h4>Rechtsschutzversicherung</h4><p>Da Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt haben, müssen Sie oftmals gar nicht Ihre Rechtsschutzversicherung <strong>in Anspruch</strong> nehmen. Jedoch kann es sinnvoll sein, diese in Anspruch zu nehmen, wenn der <strong>Sachverhalt streitig</strong> ist. Wenn die Versicherung aufgrund des streitigen Sachverhalts sich <b>weigert </b>die Anwaltskosten zu tragen, sind sie auf der sicheren Seite, denn dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie.</p><p>Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie oftmals eine <b>Selbstbeteiligung </b>zahlen müssen, die abhängig von dem Versicherungsvertrag ist und zwischen <strong>0,00 und 250,00 €</strong> liegt. Deshalb sollten Sie lieber einen Anwalt beauftragen, der zu Beginn gewissenhaft für Sie prüft, ob dieser den Fall annehmen kann, ohne dass Sie ein <strong>Kostenrisiko</strong> tragen müssen.</p><h4> </h4><h4>Die Anwalts-Alternative: Legal Tech nach Verkehrsunfall</h4><p>Eine moderne Alternative, um Ihre Ansprüche schnell, einfach und ohne Kostenrisiko zu erhalten, ist einen Rechtsdienstleister zu beauftragen, ein sogenanntes <strong>Legal Tech</strong>. In Legal Tech Unternehmen arbeiten nicht nur Juristen sonder auch Informatiker gemeinsam in einem Team, um ein Ziel zu erreichen: den Aufwand nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> für Mandanten zu reduzieren und die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu beschleunigen. </p><p><strong>VINQO</strong> ist ein solches <a href="https://vinqo.de/ueber-uns">Legal Tech</a>, mit dem Sie bis zu doppelt so schnell Ihren Schadenersatz erhalten. Ermöglicht wird das durch eigens entwickelte, hochautomatisierte Software. Auf VINQO ist beispielsweise Ihre eigene <a href="https://app.vinqo.de">24/7 Onlineakte</a> selbstverständlich, mit der Sie rund um die Uhr über Ihren Unfall informiert sind und sicher sensible Dokumente wie Arztberichte hochladen können.</p><p>Zusätzlich tragen Sie &#8211; im Gegensatz bei der Beauftragung eines Anwalts &#8211; kein Kostenrisiko, auch dann nicht, wenn die Gegenseite ein Mitverschulden anrechnet oder Kürzungen vornimmt. </p>								</div>
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		<title>Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2020 09:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen steigt, und damit auch die Anzahl der Autounfälle. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für Ansprüche man nach einem Autounfall gegen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen <b>steigt</b>, und damit auch die Anzahl der <b>Autounfälle</b>. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für <b>Ansprüche </b>man nach einem Autounfall gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung gelten machen kann. </p><p>Grundsätzlich gilt nach<strong> §§ 249 ff. BGB</strong>, dass ein Geschädigter von dem Schädiger so zu stellen ist, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Wurde also bei einem Verkehrsunfall ihr Wagen und Ihr <b>Smartphone </b>zerstört, sowie Ihnen eine <b>Platzwunde </b>am Kopf zugefügt, dann muss der Verursacher des Unfalls den Wagen und das Smartphone ersetzen, beziehungsweise die Reparaturkosten bezahlen. Heilbehandlungskosten werden zwar im Regelfall durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen. Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. </p><p>Im Folgenden finden Sie <b>alphabetisch</b> aufgezeigt, welche durch den Autounfall entstandenen Kosten die Gegenseite zu tragen haben kann.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">An- und Abmeldekosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ihr Kraftfahrzeug nach Ihrem Unfall soweit beschädigt wurde, dass Sie es nicht mehr reparieren wollen oder können, dann muss es beim <strong>Verkehrsamt abgemeldet</strong> werden. Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug erworben haben, muss dieses wiederum angemeldet werden. Je nach Verkehrsamt kommen für die<strong> An- und Abmeldung</strong> verschieden hohe <strong>Kosten</strong> auf Sie zu. Dazu gehören auch die Kosten für neue Siegel und Papiere oder ein neues Kennzeichen. Diese Kosten können Sie von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner <strong>ersetzen</strong> lassen. Wichtig ist hierbei, dass Sie den <b>Zahlungsbeleg </b>für die Kosten aufbewahren, um diese geltend zu machen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Abschleppkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Umständen ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher. In diesen Fällen muss eine <strong>Abschleppfirma</strong> beauftragt werden, um das Fahrzeug von der Unfallstelle zu entfernen. Dabei können schnell Kosten im dreistelligen Bereich entstehen. Diese werden als durch den Unfall verursachten Schaden gewertet und können von der gegnerischen Versicherung <strong>zurückverlangt</strong> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Urlaubsschäden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Es ist ein Irrglaube, dass jede aufgrund eines Unfalls nicht antretbare Urlaubsreise als Schaden vom Unfallgegner ersetzt werden muss. Wenn Sie durch einen Unfall Ihren in der Zukunft liegenden<strong> Urlaub</strong> <strong>nicht antreten</strong> können, können Sie nicht (wie beispielsweise im Reisevertragsrecht) die Kosten des Urlaubes vom Unfallgegner zurückverlangen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Bei den Urlaubskosten handelt es sich um „<b>frustrierte Aufwendungen</b>“. So entschied beispielsweise das LG Bremen (Az.: 7 O 1759/12), dass bereits gezahlte Urlaubspläne <b>nicht ersetzt</b> werden müssen. Ereignet sich der Unfall auf dem Weg zum Flughafen, kann zwar ein Anspruch auf Ersatz für Fahralternativskosten (s.u. Fahrtkosten) wie einem Bahnticket entstehen, jedoch muss der Unfallgegner keinen Ersatz für verpasste Flüge zahlen. (<strong>LG Arnsberg; AZ: 5 S 101/05</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Ein Schadensersatzanspruch kann hinsichtlich der Kosten für einen angemieteten <strong>Ersatzwagen</strong> (s. u. Mietwagen) bestehen, wenn mit diesem dann eine <strong>Urlaubsreise</strong> bestritten wird. Die entgangenen Urlaubsfreuden sind zwar keine eigene schadensrechtliche Position bei einem Verkehrsunfall, können aber Schmerzensgelderhöhend wirken. (s.u. Schmerzensgeld)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Fahrtkostenersatz</span></h4><p><span style="color: #000000;">Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, werden als Schaden innerhalb der Unfallsregulierung angesehen. Dazu gehören neben den <b>Fahrtkosten </b>die entstanden sind, weil man das eigene Auto nicht mehr nutzen konnte, aber auch Fahrten zum <b>Arzt </b>oder zur <b>Krankengymnastik</b>. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um die Schadenspositionen hierbei glaubhaft darlegen zu können, bietet es sich an die <strong>Belege</strong> und <strong>Tickets</strong> aufzubewahren, sowie zu vermerken, zu welcher Gelegenheit man diese genutzt hatte.</span></p><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich der Fahrtkosten steht Ihnen in Anwendung des JVEG eine Kilometerpauschale von 0,25 € zu. Hier bietet es sich an, ein Fahrtenbuch (Datum, Anlass, Abreiseort, Zielort, Strecke) zu führen, um die Fahrtkosten <span style="caret-color: #000000;">ebenfalls</span> geltend machen zu können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Gutachterkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Um die Höhe der Kosten einer Reparatur oder den Wert des Schadens am Fahrzeug feststellen zu lassen, benötigt es häufig einen Sachverständigen, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Die </span><strong style="color: #000000;">Kosten</strong><span style="color: #000000;"> für ein entsprechendes Gutachten können von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner </span><strong style="color: #000000;">zurückgefordert</strong><span style="color: #000000;"> werden. Es besteht insbesondere auch ein Anspruch darauf, dass man sich einen </span><b style="color: #000000;">eigenen Sachverständigen</b><span style="color: #000000;"> sucht. Sie </span><strong><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">keinesfalls</span> </span></strong><span style="color: #000000;">den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, da dieser &#8222;nach den Vorgaben der Versicherung&#8220; kalkuliert und damit Ihre Reparaturkosten &#8222;klein rechnet&#8220;.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Haushaltsführungsschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Nach einem Unfall kann es sein, dass Sie aufgrund der Verletzungen den eigenen Haushalt nicht mehr in dem Maß pflegen und führen können, wie sie zuvor hauswirtschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. In solchen Fällen kann ein Schadensersatzanspruch nach <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> entstehen. Hierbei müssen dann Kosten für die Einstellung einer Haushaltskraft oder einer „<strong>fiktiven Haushaltsführung</strong>“ ersetzt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der fiktive Haushaltsführungsschaden ist in der Praxis häufig nur schwer bzw. aufwändig nachzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Heilbehandlungskosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Für alle Krankenversicherten gilt, dass die <strong>Kosten für eine Behandlung</strong> grundsätzlich durch die eigene <strong>Krankenversicherung</strong> gezahlt werden, welche dann einen Anspruch gegen den Schädiger hat (<strong>§ 116 SGB X</strong>). Daneben können jedoch auch Ansprüche auf Leistungen bestehen, die nicht innerhalb des <strong>Leistungskatalogs</strong> der Versicherung angeführt werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Hierzu kann beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker zählen, wenn dieser staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder Heilung durch diesen besteht. (LG München, Az: 5 O 1837/09)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Auch Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Rezeptkosten sind erstattungsfähig. Voraussetzung &#8211; wie bei nahezu jedem anderen Anspruch auch: Sie haben einen Beleg, dem sich der Zahlungsbetrag entnehmen lässt. </span></p><h4><span style="color: #000000;">Kostenpauschale</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter der Kostenpauschale, auch Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale genannt, beträgt 25,00 € und soll pauschal die Mühen abgelten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Schadens entstanden sind. In ständiger Rechtsprechung beträgt diese Pauschale weiterhin und unverändert 25,00 € und nicht 20,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Mietwagen</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ein Auto nach einem Autounfall nicht mehr genutzt werden kann, muss unkompliziert und schnell ein Ersatz her. Grundsätzlich gilt, dass der Geschädigte direkt nach dem Unfall einen <b>Mietwagen nehmen darf</b>, insbesondere für die Zeit in der der beschädigte Wagen noch in der Werkstatt ist.  (OLG Düsseldorf, Az. 1 U 220/10) </span></p><p><span style="color: #000000;">Wichtig ist hierbei, dass nur ein <b>vergleichbarer </b>Wagen angemietet wird, und der Geschädigte vorher zumindest überprüft, dass es sich nicht um den teuersten Mietwagentarif handelt. Grundsätzlich muss der Mietwagen dann aber auch genutzt werden, also für jeden gemieteten Tag auch nötig sein. Sollte man keinen Mietwagen nehmen und stattdessen auf den <strong>ÖPNV</strong> umsteigen, kann neben dem alternativen Fahrtkostenersatz (s.o.) auch eine Nutzungsausfallentschädigung (s.o. Nutzungsausfall) verlangt werden.</span></p><p><span style="color: #333333;">Im Rahmen der eigenen Schadenminderungspflicht darf zudem kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, auf das Sie ohne Probleme hätten alternativ zurückgreifen können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, nach einem Verkehrsunfall (k)einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. <strong>Verzichtet</strong> er auf die Anmietung eines Ersatzwagens für die Zeit der Reparatur oder der Suche nach einem neuen Wagen, kann dem Geschädigten ein <strong>Nutzungsausfall</strong> zustehen. Diese wird nach dem Wert des beschädigten Fahrzeugs bemessen und kann zwischen <strong>25,00 € und 170,00 €</strong> pro Tag betragen. </span></p><p><span style="color: #333333;">Soweit das Fahrzeug repariert werden kann, ist bis zum Abschluss der Reparatur Nutzungsausfall zu leisten. Soweit es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und stattdessen die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderlich ist, wird im Regelfall für einen 10 &#8211; 14 tägigen Zeitraum Nutzungsausfall geleistet. Darin enthalten sind 2-3 Tage &#8222;Überlegungsfrist&#8220; sowie rund 10 Tage für den Erwerb und die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der Zeitraum ohne eigenes Verschulden länger gewesen ist, kann auch insoweit Nutzungsausfall beansprucht werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Persönlicher Sachschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter persönlichem Sachschaden wird alles zusammengefasst, was in Ihrem Eigentum stand und durch den Unfall beschädigt wurde. Hierzu gehört neben dem beschädigten Fahrzeug beispielsweise auch eine zerstörte <strong>Uhr</strong> oder zerrissene <strong>Kleidung</strong>. Bei der Berechnung der Schadenshöhe muss dabei auf die <strong>Reparaturkosten</strong> abgestellt werden und &#8211; wenn diese nicht möglich ist &#8211;  muss der Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung zugrundegelegt werden. </span></p><p><span style="color: #333333;">Bei persönliche Schutzkleidung wie einem Fahrrad- oder Motorradhelm ist es nicht zumutbar, einen gebrauchten Helm zur Wahrung der Schutzfunktion zu erwerben, sodass hier der Neupreis zugrunde gelegt werden kann.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten hängen eng mit dem persönlichen Sachschaden zusammen. Grundsätzlich gilt:</span></p><p><span style="color: #000000;"> <strong>Der Schädiger hat die Reparaturkosten zu tragen.</strong> Dies gilt aber nicht mehr in Fällen, in denen es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dies bedeutet, dass eine Reparatur des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, da zum Beispiel der <strong>Wert</strong> des Fahrzeugs vor der <strong>Reparatur</strong> viel <strong>geringer</strong> ist die mit der Instandsetzung verbundenen Reparaturkosten. In solchen Fällen muss dann der Zeitwert ersetzt werden. Bei der Reparatur eines Fahrzeuges gilt: <b>Unwirtschaftlichkeit </b>ist anzunehmen, wenn die Reparaturkosten<strong> 130 %</strong> des Fahrzeugwerks (Wiederbeschaffungswerts) übersteigen. </span></p><p> </p><h4><span style="color: #333333;"><span style="caret-color: #333333;">Rechtsverfolgungskosten </span></span></h4><p><span style="color: #333333;">Die Beauftragung eines Rechtsanwalts der eines Rechtsdienstleisters zur Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls löst Gebühren aus. Diese muss der Unfallgegner ebenfalls tragen, sodass z.B. unsere Beauftragung für Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">100% kostenfrei</a> ist. Bei einem regulären Rechtsanwalt gibt es zwar ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner, kommt es jedoch zu Kürzungen oder Haftungsquoten, so bleiben Sie auf einem Teil der Rechtsanwaltskosten sitzen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit uns haben Sie dieses Problem nicht!</a> </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Schmerzensgeld versteht man grundsätzlich Zahlungen, die<strong> immaterielle Schäden</strong> ausgleichen sollen. Immaterielle Schäden sind solche Schäden, die nicht durch eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung wieder beseitigt werden können. Vielmehr soll zum Beispiel nach einem Unfall ein Betrag gezahlt werden, welcher die Schmerzen und anderen <strong>Unannehmlichkeiten</strong> nach einem Unfall ausgleichen soll. </span></p><p><span style="color: #000000;">Man spricht hierbei von einer „<b>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</b>.“ Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist kompliziert: Die Anspruchshöhe kann nicht mathematisch berechnet werden, sondern ist von vielen individuellen Faktoren wie </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Schwere der Verletzungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Umfang und Dauer der Heilbehandlung </span></li><li><span style="color: #000000;">Dauerschäden und Entstellungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Alter des Geschädigten </span></li><li><span style="color: #000000;">…</span></li></ul><p><span style="color: #333333;">abhängig. Eine erste Orientierung der Höhe des Schmerzensgeldes bietet die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/"><b>Schmerzensgeldtabelle</b></a>, in der Schmerzensgeld-Urteile in verschiedenen Fällen gesammelt werden. </span></p>								</div>
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									<h4> </h4><h4>Standgebühr</h4><p>Gerade in Städten haben Fahrzeughalter häufig keinen eigenen Parkplatz, auf dem Sie ein Auto nach einem Unfall mit Totalschaden sicher abstellen können, bis über dessen Zukunft entschieden wurde. Muss unter diesen Umständen ein <strong>Standplatz</strong> für den Wagen <strong>angemietet</strong> werden, können diese Gebühren eine Schadensposition innerhalb des <strong>§§ 249 ff. BGB</strong> darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass hierbei ein wirtschaftlich denkender Mensch zumindest die Dauer der Standmiete auf ein <strong>Minimum</strong> reduzieren will.</p><p>Die Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass unwirtschaftliche Standgebühren nicht vom Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden können, wenn einer unmittelbaren <strong>Verschrottung</strong> nichts im Wege steht.(AG Wiesbaden, 91 C 4877/09)</p><h4>Verdienstausfall</h4><p>Wurde man durch einen Unfall schwer verletzt, wird man in der Regel einen längeren Zeitraum <strong>krankgeschrieben</strong>. Für Arbeitnehmer stellt dies für die erste Zeit noch keine wirtschaftliche Bedrohung dar, da der Lohn nach dem <b>Entgeltfortzahlungsgesetz </b>weiterhin vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Dies gilt aber nur für die ersten<strong> sechs Wochen</strong> nach dem Beginn der Krankschreibung. In diesem Zeitraum liegt für den krankgeschriebenen Geschädigten noch kein Schaden vor.</p><p>Sind die sechs Wochen abgelaufen, bekommt der Arbeitnehmer durch die Krankenkasse ein sogenanntes <strong>Krankengeld</strong> ausgezahlt. Es wird nach<strong> § 47 SGB V</strong> berechnet und kann leicht variieren, wird aber stets hinter dem gewöhnlichen Verdienst zurückbleiben. Als geschädigter Arbeitnehmer können Sie dann die <b>Differenz </b>zwischen Ihrem Arbeitsentgelt und dem Krankengeld als Schadensersatz von dem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung ersetzt <b>verlangen</b>.</p><h4> </h4><h4>Wertverlust</h4><p>Egal wie fachmännisch ein Wagen repariert wird, danach wird es sich immer um einen Unfallwagen handeln. Denn Unfallwägen sind grundsätzlich schwerer zu verkaufen, ihr Wert ist gemindert. Die sogenannte <strong>merkantile Wertminderung</strong> wird daher auch von der Rechtsprechung als Schaden angesehen, der ersetzt werden muss. Die Berechnung des Wertverlustes wird dabei in der Regel von einem <strong>Sachverständigen</strong> vorgenommen. </p><p>Deshalb ist es stets ratsam, einen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres beschädigten Autos zu beauftragen. </p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Nach <strong>§ 254 BGB</strong> muss das <strong>eigene Mitverschulden</strong> Berücksichtigung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls finden.</p><p>Das heißt zum Beispiel, dass wenn beide Parteien<strong> 50 %</strong> des Unfalls selber verursacht haben, die gegnerische Versicherung Ihnen 50 % Ihres Schadens auszahlt, und Ihre Versicherung 50 % des Schadens der Gegenseite zahlen muss. </p><p>Dabei kann es leicht passieren, dass Ihnen auch dann ein Mitverschulden am Unfall angerechnet wird, wenn Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie sich nicht falsch verhalten haben. Bei Verkehrsunfällen zwischen zwei Autos wird häufig nämlich die <strong>Betriebsgefahr</strong>, insbesondere bei Parkplatzunfällen, <strong>angerechnet</strong>. Von dem motorisierten Fahrzeug gehen nämlich schon an sich Gefahren aus, die wechselseitig zu berücksichtigen sind. Diese Betriebsgefahr kann hinter einem Verhalten des <strong>Unfallverursachers </strong> zwar völlig zurücktreten, sodass die gegnerische Versicherung 100% Ihrer Ansprüche zahlen muss, in einigen Fällen wird Ihnen gleichwohl ein Mitverschulden, eine sogenante <strong>Haftungsquote</strong>, angerechnet. </p><h4>Zu viel, zu kompliziert? Wir helfen kostenfrei!</h4><p>Sie sehen, dass bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls viele unterschiedliche Ansprüche berücksichtigt und genau beziffert werden müssen. Dies kann einem juristischen Laien viele Stunden Freizeit kosten, die nur von der Kostenpauschale i.H.v. 25,00 € ausgeglichen werden. </p><p>Deshalb nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Unfallservice!</p>								</div>
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