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	<title>Kündigung Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>[VIDEO] Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten: So wehren sich Mieter</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 08:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Eigenbedarf im Mietrecht Das Thema Eigenbedarf spielt im deutschen Mietrecht eine zentrale Rolle und ist mit der häufigste Grund für Mietkündigungen seitens des Vermieters. Es ist ein sensibles und emotional aufgeladenes Thema, das oft zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Mieter und Vermieter führt. Wann darf der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen? Wann ist dieser...</p>
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									<h2 data-pm-slice="1 1 []">Eigenbedarf im Mietrecht</h2><p>Das Thema Eigenbedarf spielt im deutschen Mietrecht eine zentrale Rolle und ist mit der <strong>häufigste Grund</strong> für Mietkündigungen seitens des Vermieters. Es ist ein sensibles und emotional aufgeladenes Thema, das oft zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Mieter und Vermieter führt.</p><p><strong>Wann darf der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen? Wann ist dieser Kündigungsgrund berechtigt und wann nicht? Und gibt es Möglichkeiten sich gegen Missbrauch zu schützen?</strong></p><p>In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rechte sowie Pflichten beider Parteien, wenn Eigenbedarf geltend gemacht wird.</p>								</div>
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									<h2 data-pm-slice="1 1 []">Was bedeutet Eigenbedarf im Mietrecht?</h2><p>Eigenbedarf ist einer der wenigen rechtlich zulässigen Gründe, die es einem Vermieter ermöglichen, das Mietverhältnis zu kündigen.</p><p>Grundsätzlich gilt in Deutschland ein sehr starker Mieterschutz: Mieter können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Allerdings erlaubt das Gesetz dem Vermieter, eine Wohnung zu kündigen, wenn er oder nahe Angehörige die Wohnung für sich <strong>selbst benötigen</strong>.</p><p>§ 573 BGB regelt dies folgendermaßen:</p><blockquote><p style="padding-left: 40px;">„Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Interesse des Vermieters liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.“</p></blockquote><p>Das bedeutet, dass Eigenbedarf vorliegen kann, wenn der Vermieter die Wohnung <strong>entweder selbst nutzen will</strong> oder sie für bestimmte Personen aus seinem näheren Umfeld benötigt. Zu diesen Angehörigen zählen zum Beispiel:</p><ul><li><p>Kinder</p></li><li><p>Eltern</p></li><li><p>Enkelkinder</p></li><li><p>Geschwister</p></li><li><p>Lebenspartner</p></li><li><p>Pflegekräfte oder Haushaltsangehörige</p></li></ul><h2>Voraussetzungen für die Eigenbedarfskündigung</h2><h3>Konkreter Nutzungswunsch</h3><p>Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ist der <strong>konkrete Nutzungswunsch</strong> des Vermieters.</p><p>Dies bedeutet, dass der Vermieter klar und nachvollziehbar darlegen muss, warum er oder eine ihm nahestehende Person die Wohnung benötigt. Allgemeine Aussagen wie „Ich brauche die Wohnung für Familienangehörige“ sind nicht ausreichend. Der Vermieter muss detailliert erklären:</p><p><strong>&#8211; Für wen der Eigenbedarf geltend gemacht wird</strong>: Hier muss der Vermieter angeben, ob er selbst, ein Familienmitglied oder eine haushaltsnahe Person das Mietobjekt beziehen soll. Gängige Beispiele sind Kinder, Eltern oder Lebenspartner des Vermieters. Es reicht aber nicht, nur die Person zu benennen, also voller Name zur Überprüfung durch den Mieter, sondern es muss auch die Beziehung und Nähe zum Vermieter dargelegt werden.</p><p><strong>&#8211; Warum die Wohnung benötigt wird</strong>: Der Vermieter muss den Grund für den Eigenbedarf erläutern. Dieser muss plausibel und nachvollziehbar sein. Beispiele:</p><ul><li><p>Ein Familienmitglied zieht wegen eines neuen Jobs oder Studiums in die Stadt.</p></li><li><p>Ältere Familienmitglieder ziehen in die Nähe des Vermieters, um Pflege oder Unterstützung zu erhalten.</p></li><li><p>Der Vermieter möchte selbst in die Wohnung ziehen, weil seine aktuelle Wohnung zu klein oder zu weit vom Arbeitsplatz entfernt ist.</p></li></ul><p><strong>&#8211; Zeitpunkt des Einzugs</strong>: Der Vermieter muss auch darlegen, dass der Bedarf konkret und aktuell ist, also dass die Wohnung in naher Zukunft benötigt wird. Ein nur vager Wunsch („vielleicht in einigen Jahren“) reicht nicht aus. Der BGH hat entschieden, dass diese Kündigungen &#8222;auf Vorrat&#8220; nicht zulässig sind.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Ein Vermieter kündigt einer Familie und erklärt, dass seine Tochter, die bisher in einer anderen Stadt studiert hat, einen Job in der Nähe angenommen hat und jetzt in die Wohnung ziehen will. Der Vermieter sollte detailliert angeben, warum seine Tochter die Wohnung genau jetzt braucht (z.B., weil sie bald umziehen wird und ihre jetzige Wohnung kündigt) und warum keine andere Wohnung zur Verfügung steht, die geeignet wäre.</p><h3>Einhaltung der Kündigungsfristen</h3><p>Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c BGB):</p><ul><li><p><strong>Mietdauer bis zu 5 Jahren</strong>: Die Kündigungsfrist beträgt <strong>3 Monate</strong>.</p></li><li><p><strong>Mietdauer zwischen 5 und 8 Jahren</strong>: Die Kündigungsfrist beträgt <strong>6 Monate</strong>.</p></li><li><p><strong>Mietdauer länger als 8 Jahre</strong>: Die Kündigungsfrist beträgt <strong>9 Monate</strong>.</p></li></ul><p>Die Kündigungsfrist beginnt, sobald der Mieter das Kündigungsschreiben erhalten hat. </p><h3>Kein Missbrauch des Eigenbedarfs</h3><p>Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs darf nicht missbraucht werden, um den Mieter aus unrechtmäßigen oder wirtschaftlichen Motiven zu verdrängen. <strong>Missbrauch</strong> liegt vor, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht oder als Vorwand genutzt wird, um beispielsweise:</p><ul><li><p>Die Wohnung zu modernisieren und teurer weiterzuvermieten.</p></li><li><p>Den Mieter loszuwerden, weil er als unliebsam empfunden wird.</p></li><li><p>Eine kurzfristige oder spekulative Umnutzung der Wohnung (z.B. für den Verkauf oder die Umwandlung in eine Ferienwohnung) zu ermöglichen.</p></li></ul><p>Das Gesetz schützt den Mieter vor <strong>vorgetäuschtem Eigenbedarf</strong>. Sollte der Mieter später erfahren, dass die Wohnung nicht wie angekündigt genutzt wird, kann er den Vermieter auf <strong>Schadensersatz</strong> verklagen oder darauf bestehen, in die alte Wohnung zurückzukehren. Dies umfasst in der Regel:</p><ul><li><p>Umzugskosten,</p></li><li><p>die Differenz zur Miete der neuen Wohnung,</p></li><li><p>eventuell sogar Rückkehr in die alte Wohnung.</p></li></ul><p><strong>Beispiel</strong>: Ein Vermieter kündigt einen Mieter wegen Eigenbedarfs für seinen Sohn, der angeblich in die Wohnung einziehen soll. Einige Monate nach der Kündigung stellt sich heraus, dass der Sohn nicht eingezogen ist und die Wohnung stattdessen leer steht. In diesem Fall hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz, da der Eigenbedarf nur vorgeschoben war.</p><h2 data-pm-slice="1 1 []"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-991206 size-large" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/senior-woman-writing-a-letter-2023-11-27-05-20-19-utc-min-1024x683.jpg" alt="Widerspruch Härtefall" width="1024" height="683" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/senior-woman-writing-a-letter-2023-11-27-05-20-19-utc-min-1024x683.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/senior-woman-writing-a-letter-2023-11-27-05-20-19-utc-min-300x200.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/senior-woman-writing-a-letter-2023-11-27-05-20-19-utc-min-768x513.jpg 768w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/senior-woman-writing-a-letter-2023-11-27-05-20-19-utc-min-1536x1025.jpg 1536w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/senior-woman-writing-a-letter-2023-11-27-05-20-19-utc-min-2048x1367.jpg 2048w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/senior-woman-writing-a-letter-2023-11-27-05-20-19-utc-min-1320x881.jpg 1320w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></h2><h3>Härtefallregelungen</h3><p>Auch wenn alle Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung erfüllt sind, hat der Mieter das Recht, sich auf einen Härtefall zu berufen (§ 574 BGB). Ein Härtefall liegt vor, wenn der Auszug für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellen würde, die schwerer wiegt als das Interesse des Vermieters an der Wohnung. Mögliche Härtefälle sind:</p><ul><li><strong>Hohes Alter</strong>: Ein Mieter, der schon sehr alt ist und seit vielen Jahren in der Wohnung lebt, könnte argumentieren, dass ein Umzug seine Gesundheit oder sein Wohlbefinden ernsthaft gefährden würde.</li><li><strong style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">Schwere Krankheit</strong><span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">: Ein kranker Mieter könnte sich auf die Härtefallregelung berufen, wenn der Umzug zu einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands führen würde.</span></li><li><strong style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">Schwangerschaft oder Kinder</strong><span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">: Auch besondere familiäre Umstände wie eine Schwangerschaft oder schulpflichtige Kinder können als Härtefall geltend gemacht werden.</span></li><li><strong style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">Lange Wohnzeit:</strong><span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);"> Mieter, die seit vielen Jahren in der Wohnung leben, haben oft eine tiefere Bindung zu ihrem Wohnort. Ein Umzug könnte mit erheblichen emotionalen und sozialen Belastungen verbunden sein.</span></li><li><strong style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">Keine angemessene Ersatzwohnung</strong><span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">: Wenn der Mieter keine zumutbare Ersatzwohnung findet, könnte dies ebenfalls einen Härtefall darstellen. Dieser Fall ist nochmal explizit in § 574 BGB (2) erwähnt.</span></li></ul><p>Wenn der Mieter erfolgreich einen Härtefall geltend macht, kann das Gericht entscheiden, dass das Mietverhältnis trotz des Eigenbedarfs weiter bestehen bleibt oder dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.</p><h3>Alternativangebot</h3><p>Sollte der Vermieter eine andere, gleichwertige Wohnung zur Verfügung haben, ist er verpflichtet, dem Mieter diese als Alternative anzubieten, <strong>bevor</strong> er eine Eigenbedarfskündigung ausspricht. Das Gericht sieht dies als „milderes Mittel“ an, um dem Mieter den Auszug zu erleichtern. Allerdings muss die Ersatzwohnung ähnlich groß und in vergleichbarem Zustand sein.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Ein Vermieter besitzt zwei Wohnungen in demselben Gebäude. Er meldet Eigenbedarf für die Wohnung des Mieters an, obwohl die zweite Wohnung leer steht und vergleichbar ist. In diesem Fall könnte der Vermieter verpflichtet sein, dem Mieter die leerstehende Wohnung anzubieten, bevor er den Eigenbedarf geltend macht.</p><h2 data-pm-slice="1 1 []">Rechte und Pflichten des Mieters bei Eigenbedarf</h2><p>Mieter sind in Deutschland gut geschützt und können nicht ohne Weiteres vor die Tür gesetzt werden. Selbst bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung haben sie einige Möglichkeiten, um ihre Rechte wahrzunehmen:</p><h3>Widerspruchsrecht</h3><p>Das Widerspruchsrecht ist eines der zentralen Instrumente, das Mietern in Deutschland zur Verfügung steht, um sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zur Wehr zu setzen. Es ist in § 574 BGB verankert und ermöglicht es Mietern, der Kündigung zu widersprechen, wenn sie eine besondere Härte darstellen würde.</p><h4>Prozess des Widerspruchs</h4><p>Der Mieter muss seinen Widerspruch schriftlich und innerhalb der Frist von <strong>zwei Monaten</strong> nach Erhalt der Kündigung erheben. Es empfiehlt sich, den Widerspruch per <strong>Einschreiben</strong> zu senden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben.</p><p>Wenn der Vermieter auf den Widerspruch nicht eingeht oder die Kündigung dennoch durchsetzen möchte, kann der Mieter Klage beim zuständigen Gericht einreichen, um die Unwirkamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.</p><h4>Wichtige Fristen für den Widerspruch</h4><p>Der Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung muss innerhalb von <strong>zwei Monaten</strong> nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter in der Kündigung über diese Widerspruchsfrist zu belehren. Fehlt diese Belehrung oder ist sie unzureichend, kann sich die Frist für den Mieter verlängern.</p><p><img decoding="async" class="alignnone wp-image-991207 size-large" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/lady-justice-or-justitia-statue-on-table-landlor-2023-11-27-05-36-24-utc-min-1024x683.jpg" alt="Abwehr Eigenbedarf " width="1024" height="683" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/lady-justice-or-justitia-statue-on-table-landlor-2023-11-27-05-36-24-utc-min-1024x683.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/lady-justice-or-justitia-statue-on-table-landlor-2023-11-27-05-36-24-utc-min-300x200.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/lady-justice-or-justitia-statue-on-table-landlor-2023-11-27-05-36-24-utc-min-768x512.jpg 768w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/lady-justice-or-justitia-statue-on-table-landlor-2023-11-27-05-36-24-utc-min-1536x1024.jpg 1536w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/lady-justice-or-justitia-statue-on-table-landlor-2023-11-27-05-36-24-utc-min-2048x1365.jpg 2048w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/lady-justice-or-justitia-statue-on-table-landlor-2023-11-27-05-36-24-utc-min-1320x880.jpg 1320w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></p><h2>Abwehr vorgetäuschten Eigenbedarfs</h2><p>Wenn sich herausstellt, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat, stehen dem Mieter verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung.</p><p>Ein vorgetäuschter Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter keinen echten Bedarf hat, sondern die Kündigung aus anderen Gründen aussprechen wollte (z.B. um die Miete zu erhöhen oder um unliebsame Mieter loszuwerden).</p><h3>Rechtliche Schritte bei vorgetäuschtem Eigenbedarf:</h3><ul><li><p><strong>Schadensersatzansprüche:</strong> Der Mieter kann Schadensersatz für Umzugskosten, zusätzliche Mietkosten für eine neue Wohnung und andere damit verbundene finanzielle Belastungen geltend machen. Dies umfasst:</p><ul><li><p><strong>Umzugskosten:</strong> Kosten, die durch den Umzug entstehen, wie Transport, Möbelpacker oder neue Möbel.</p></li><li><p><strong>Differenz der Mietpreise:</strong> Wenn die neue Wohnung teurer ist als die alte, kann der Mieter die Differenz für die Dauer des Mietverhältnisses oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einklagen.</p></li></ul></li><li><p><strong>Rückkehr in die alte Wohnung:</strong> In bestimmten Fällen kann der Mieter auch Anspruch auf Rückkehr in die alte Wohnung geltend machen, insbesondere wenn nachgewiesen wird, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat. Dies kann insbesondere dann durchsetzbar sein, wenn der Mieter nachweisen kann, dass der Eigenbedarf nicht realisiert wurde (z.B. die Wohnung steht leer oder wurde nicht bezogen).</p></li></ul><h3>Beweislast:</h3><p>Der Mieter trägt die Beweislast, um nachzuweisen, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde. Dies kann durch verschiedene Beweismittel geschehen, wie Zeugenaussagen, Schriftverkehr mit dem Vermieter oder andere Dokumente, die die wahren Absichten des Vermieters belegen.</p><h2 data-pm-slice="1 1 []">Gerechtfertigter Eigenbedarf:</h2><p><strong>Ein Vermieter kündigt, um die Wohnung seiner Tochter zur Verfügung zu stellen, die aus einer anderen Stadt in die Nähe ihres Arbeitsplatzes ziehen muss.</strong></p><p>In diesem Fall liegt ein klassischer Fall von gerechtfertigtem Eigenbedarf vor. Der Vermieter kann nachvollziehbar erklären, warum seine Tochter die Wohnung benötigt: Sie zieht in die Stadt, um näher an ihrem Arbeitsplatz zu sein. Dieser Grund erfüllt die Anforderungen an einen berechtigten Eigenbedarf, da es sich um ein enges Familienmitglied handelt (Tochter) und der Bedarf konkret und plausibel ist.</p><p>Der Vermieter muss außerdem nachweisen, dass die Tochter tatsächlich beabsichtigt, in die Wohnung einzuziehen. Hierbei muss auch erklärt werden, warum gerade diese Wohnung geeignet ist, zum Beispiel, weil sie sich in der Nähe des Arbeitsplatzes befindet oder aus anderen praktischen Gründen besser geeignet ist.</p><p><strong>Die Eltern des Vermieters wollen sich altersbedingt verkleinern und benötigen daher die vermietete Wohnung, um in die Nähe des Vermieters zu ziehen.</strong></p><p>Auch dies ist ein legitimer Eigenbedarfsgrund. Die Eltern des Vermieters möchten aufgrund ihres Alters in eine kleinere Wohnung ziehen, die für ihre Bedürfnisse besser geeignet ist. Oft geht es in solchen Fällen auch darum, dass ältere Familienangehörige näher bei ihren Kindern wohnen möchten, um Unterstützung im Alltag zu bekommen. Der Vermieter kann so den nachvollziehbaren Wunsch seiner Eltern erfüllen, sich altersgerecht zu verkleinern und näher bei ihm zu sein, um sie besser versorgen zu können. Dieser Grund ist im Sinne des Gesetzes legitim, weil er die familiären Beziehungen betrifft und die gesundheitliche oder altersbedingte Notwendigkeit klar begründet ist.</p><p><strong>Ein Vermieter möchte selbst in die Wohnung einziehen, da seine aktuelle Wohnsituation aus beruflichen oder familiären Gründen nicht mehr passt.</strong></p><p>Angenommen, der Vermieter wohnt derzeit in einer kleineren Wohnung oder einem Haus, das aufgrund von Familienzuwachs (z.B. durch die Geburt eines Kindes) zu klein geworden ist. Der Umzug in die vermietete Wohnung würde eine wesentliche Verbesserung der Lebensumstände darstellen. Auch wenn der Vermieter aus beruflichen Gründen in die vermietete Wohnung ziehen will, etwa weil sie näher am Arbeitsplatz liegt, ist dies ein legitimer Grund für Eigenbedarf. Wichtig ist, dass der Bedarf konkret und nachvollziehbar ist und nicht nur vorgeschoben wird.</p><h2>Ungerechtfertigter Eigenbedarf</h2><p><strong>Der Vermieter kündigt, um die Wohnung zu modernisieren und dann teurer weiterzuvermieten.</strong></p><p>In diesem Fall liegt kein echter Eigenbedarf vor, da die Kündigung nicht zum Zwecke der Eigennutzung durch den Vermieter oder seine Familienangehörigen erfolgt. Vielmehr ist hier das Ziel, durch Modernisierungen die Miete nach der Neuvermietung zu erhöhen. Dieser wirtschaftliche Vorteil rechtfertigt jedoch keinen Eigenbedarf. Eine solche Kündigung ist unrechtmäßig, da das Gesetz nur dann Eigenbedarf anerkennt, wenn der Vermieter oder eine ihm nahestehende Person die Wohnung tatsächlich selbst bewohnen will. Modernisierungsarbeiten oder andere Pläne zur Erzielung von Gewinnsteigerungen können keine Grundlage für eine Kündigung aus Eigenbedarf darstellen.</p><p><strong>Der Vermieter gibt an, dass sein Neffe die Wohnung beziehen möchte, doch dieser hat keine wirkliche Absicht, einzuziehen.</strong></p><p>Wenn der Vermieter Eigenbedarf für eine Person geltend macht, die nachweislich keine ernsthafte Absicht hat, die Wohnung zu beziehen, handelt es sich um einen „vorgeschobenen Eigenbedarf“. In diesem Fall wird die Kündigung nur als Vorwand genutzt, um den Mieter aus der Wohnung zu entfernen, möglicherweise um die Wohnung anschließend gewinnbringend zu verkaufen oder teurer zu vermieten. In solchen Fällen kann der Mieter rechtlich dagegen vorgehen und Schadensersatz fordern, wenn der Schwindel nachgewiesen wird. Typischerweise kommt es dann zu rechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen die Absichten des Vermieters genau untersucht werden.</p><p><strong>Der Vermieter kündigt, um die Wohnung vorübergehend leer stehen zu lassen, weil er sie vielleicht irgendwann selbst nutzen möchte.</strong></p><p>Hier handelt es sich ebenfalls um unrechtmäßigen Eigenbedarf. Eine Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter oder ein Familienmitglied die Wohnung tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt selbst bewohnen will. Eine unsichere oder spekulative Absicht („Ich könnte irgendwann die Wohnung nutzen wollen“) reicht nicht aus. Eigenbedarf muss konkret, gegenwärtig und in naher Zukunft bestehen. Ein bloßes „Vorratshalten“ der Wohnung, um sich Optionen offen zu halten, ist gesetzlich nicht zulässig.</p><p>Diese Beispiele verdeutlichen, wie streng die rechtlichen Anforderungen an den Eigenbedarf sind. Ein Vermieter muss den Eigenbedarf glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, damit die Kündigung wirksam ist. Mieter sollten in jedem Fall prüfen, ob der Eigenbedarf tatsächlich berechtigt ist, und haben die Möglichkeit, gegen unrechtmäßige Kündigungen vorzugehen.</p><h2>Eigenbedarf bei befristeten Mietverträgen</h2><p>Auch bei befristeten Mietverträgen kann Eigenbedarf geltend gemacht werden, jedoch nur dann, wenn der Eigenbedarf bereits bei Vertragsabschluss bekannt war und dies auch im Mietvertrag festgehalten wurde. Wird der Eigenbedarf erst nachträglich erkannt, kann er nicht als Kündigungsgrund verwendet werden.</p><h2>Sonderfälle und Ausschluss des Eigenbedarfs</h2><p>Es gibt einige Sonderfälle, in denen eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen oder erschwert ist:</p><ul><li><strong>Mietvertrag mit Kündigungsausschluss</strong>: Es kann vertraglich vereinbart werden, dass für einen bestimmten Zeitraum eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen ist. Solche Vereinbarungen sind insbesondere bei Neubauwohnungen oder nach Modernisierungen üblich.</li><li><strong>Sozialwohnungen</strong>: In bestimmten sozialen Wohnungsbauten oder Wohnungen von öffentlichen Trägern kann Eigenbedarf grundsätzlich nicht geltend gemacht werden.</li><li><strong>Eigenbedarf in Eigentumswohnungen</strong>: Wenn der Vermieter eine Wohnung im Rahmen einer Umwandlung in Eigentumswohnungen verkauft hat, darf der neue Eigentümer erst nach drei Jahren Eigenbedarf anmelden. In einigen Städten oder bei speziellen Förderungen kann diese Frist sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.</li></ul><h2>Fazit</h2><p>Eigenbedarf ist ein legitimer Kündigungsgrund im Mietrecht, birgt jedoch viele Fallstricke für beide Parteien. Vermieter sollten sicherstellen, dass sie den Eigenbedarf glaubhaft und konkret nachweisen können, um rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. Mieter hingegen haben die Möglichkeit, gegen eine unberechtigte Kündigung vorzugehen oder zumindest Härtefallregelungen geltend zu machen. Eigenbedarfskündigungen sind oft der letzte Ausweg, wenn der Vermieter eine Wohnung benötigt. Dennoch sollten beide Seiten respektvoll und mit gegenseitigem Verständnis vorgehen, um unnötige Konflikte zu vermeiden.</p><p>In jedem Fall ist es ratsam, bei Konflikten frühzeitig juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Lösung zu finden.</p><p>Wir von VINQO führen rund 1.000 Mietrechtsfälle pro Jahr. Wir <strong>vertreten Mieter und Vermieter</strong> zu gleichen Teilen und wissen damit aus beiden Perspektiven, wie Ihr Mietrechtsproblem schnell und effizient gelöst werden kann. Dabei legen wir Wert auf schnelle und pragmatische Lösungen, um Ihre Interessen optimal durchsetzen zu können. </p>								</div>
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		<pubDate>Tue, 08 Oct 2024 09:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Haben Sie Schimmel in einer Ecke Ihrer Wohnung oder an der Decke entdeckt? In dem Fall sollten Sie nicht zögern. Was Sie als Mieter dann tun sollten, zeigen wir Ihnen in diesem Fachbeitrag. Ebenso zeigen wir die Rechte und Pflichten des Vermieters, denn nicht in allen Fällen trägt dieser die Verantwortung für das Schimmelproblem. Die...</p>
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									<div data-pm-slice="2 2 []"><span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">Haben Sie Schimmel in einer Ecke Ihrer Wohnung oder an der Decke entdeckt? In dem Fall sollten Sie nicht zögern. Was Sie als Mieter dann tun sollten, zeigen wir Ihnen in diesem Fachbeitrag. Ebenso zeigen wir die Rechte und Pflichten des Vermieters, denn nicht in allen Fällen trägt dieser die Verantwortung für das Schimmelproblem.</span></div><div><h2>Die häufigsten Ursachen für Schimmel in der Wohnung</h2></div><div><p>Von einer kaputten Lüftung im fensterlosen Bad bis zu undichten Fenstern oder Türen: die Ursachen für Schimmelbefall sind genauso vielfältig wie die Schimmelarten selbst:</p><h3>Bauliche Mängel</h3></div><div><p>Physikalische Baumängel sind in 20 bis 25% der Fälle Ursache für Schimmelbildung, da sie eine hohe Feuchtigkeit in den Räumen fördern und somit ideale Bedingungen für Schimmel bilden.</p><p>Diese Mängel können zu einer erhöhten Feuchtigkeit in den Wohnräumen führen, was die Schimmelbildung begünstigt. Ursache kann beispielsweise ein <strong>feuchtes Mauerwerk</strong> sein, welches während der Bauzeit nicht genügend trocknen konnte und so Feuchtigkeit zurückgeblieben ist.</p><p>Auch eine <strong>unzureichende Gebäudedämmung</strong>, insofern dass sich Räume nur notdürftig auf 18 Grad Celsius aufheizen lassen, kann zu Schimmel führen.</p><p>Ebenso können <strong>undichte Fenster</strong> zur Schimmelbildung in Wohnungen beitragen, da sich Regenwasser oder kondensierter Wasserdampf an den undichten Stellen absetzt und eine <strong>Feuchtigkeitsquelle</strong> bildet, <strong>die das Wachstum von Schimmel fördert</strong>.</p><p>Neben den baulichen Mängeln, die während der Entstehung eines Gebäudes Zustande kommen können, kann auch eine <strong>schlechte Instandhaltung</strong> Schimmelbildung begünstigen. Dies betrifft besonders auf Altbauten zu, deren Instandhaltung vernachlässigt wurde. Beispielsweise wurden die Wasserrohre nicht überprüft oder ausgetauscht, sodass ein Wasserschaden entstehen kann und Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringt, was wiederum zu Schimmel führt.</p></div><div><h3>Falsches Lüft- und Heizverhalten</h3></div><div><p>Ein ebenso großer Prozentsatz der Gründe für Schimmelbefall in der Wohnung macht das<strong> falsche Lüften sowie Heizen</strong> der Mieter aus.</p><p>Statt Stoßlüften von jeweils 15min. wird lediglich mit gekipptem Fenster gelüftet und im Winter bleiben die Heizungen aus und es wird sich lediglich wärmer eingekleidet. Weniger Aufwand und es wird Geld gespart. Doch <strong>leider begünstigen diese Maßnahmen einen Schimmel in der Wohnung</strong>, weshalb viele Vermieter auf ein richtiges Lüften sowie Heizen der Wohnung bei Übergabe hinweisen, da sich so Schimmel vorbeugen lässt.</p><p>Es gibt auch noch<strong> zahlreiche andere Ursachen für Schimmelbefall</strong> in der Wohnung, dennoch zählen diese beiden zu den häufigsten. </p></div><h3>Abstand von Möbeln zur Wand erforderlich?</h3><p>Bei der Möblierung einer Wohnung muss der Mieter darauf achten, dass sich hinter den Möbelstücken kein Tauwasser bilden kann. Jedoch müssen die Mieträume in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, dass eine Tauwasserbildung bei einem Abstand der Möbel von wenigen Zentimetern zur Zimmerwand ausgeschlossen ist.</p><p>Ohne besondere Vereinbarung ist der Mieter nicht verpflichtet, Möbel in einem gewissen Abstand zur Wand aufzustellen. Er hat das Recht, die gesamte Grundfläche für die übliche Möblierung zu nutzen (LG Lü. 07.03.2014 Az. 1 S 106/13). Es genügt daher, wenn der Mieter beim Aufstellen der Möbel den Scheuerleistenabstand wahrt (LG Bln. 14.06.1988 Az. 64 S 176/88). Die Verpflichtung zur Einhaltung eines größeren Abstandes kann sich nur aus einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung ergeben (LG Mhm. 14.02.2007 Az. 4 S 62/06).</p><div><h3>Feuchtigkeit vermeiden  </h3></div><div><p>Darüber hinaus muss der Mieter von ihm verursachte Umstände, welche eine erhöhte Feuchtigkeitsbildung mit sich bringen können, vermeiden. So muss er beispielsweise beim Hantieren mit Wasser darauf achten, dass keine Feuchtigkeitsschäden verursacht werden. Befinden sich in der Mietwohnung eine Vielzahl von Pflanzen oder Aquarien welche das Wohnklima beeinflussen, muss der Mieter diesem Umstand durch ein verstärktes Lüftungsverhalten Rechnung tragen.</p></div><div><h2>Schimmelarten und Erkennung</h2></div><div><h3>Woran erkennt man Schimmel in der Wohnung?</h3><p>Schimmel in der Wohnung kann auf verschiedene Weise erkannt werden. Einige der häufigsten Anzeichen sind:</p><ul><li><p>Dunkle Flecken oder Verfärbungen auf Wänden, Decken oder Böden</p></li><li><p>Ein muffiger oder modriger Geruch</p></li><li><p>Eine feuchte oder klamme Atmosphäre in der Wohnung</p></li><li><p>Schimmelpilze, die auch auf Möbeln, Teppichen oder anderen Gegenständen wachsen können</p></li></ul><p>Es ist wichtig, Schimmel frühzeitig zu erkennen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Achten Sie auf diese Anzeichen und handeln Sie sofort, wenn Sie Schimmel in Ihrer Wohnung entdecken. Schimmel in der Wohnung kann nicht nur die Bausubstanz schädigen, sondern auch Ihre Gesundheit beeinträchtigen.</p></div><div><h3><span style="color: var(--vamtam-h3-color); letter-spacing: var(--vamtam-h3-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-h3-transform,none);">Wie gesundheitsschädlich ist Schimmel in der Wohnung?</span></h3></div><div><p>Schimmel in der Wohnung kann erhebliche gesundheitliche Probleme verursachen, insbesondere bei Menschen mit Atemwegsproblemen oder Allergien. Einige der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen sind:</p><ul><li><p>Atemwegsbeschwerden wie Husten, Niesen oder Asthma</p></li><li><p>Allergische Reaktionen wie Hautausschlag oder Juckreiz</p></li><li><p>Augenreizungen oder -entzündungen</p></li><li><p>Kopfschmerzen oder Müdigkeit</p></li></ul><p>Es ist wichtig, Schimmel in der Wohnung schnellstmöglich zu entfernen, um gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Schimmelpilze setzen Sporen frei, die in die Atemwege gelangen und dort Reizungen und Entzündungen verursachen können. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem.</p></div><div><h2>Rechte und Pflichten als Mieter bei Schimmel</h2></div><div><h3>Schnellstmögliche Mangelanzeige</h3><p>Wenn Sie als Mieter Schimmel in Ihrer Mietwohnung entdeckt haben, müssen Sie dies dem Vermieter unverzüglich melden (§ 536 BGB). Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, verwirken Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz sowie Mietminderung!</p><p>Nachdem der Schimmelbefall gemeldet wurde, muss zunächst geklärt werden, was die <strong>Ursache</strong> für diesen ist. Denn bei selbstverursachtem Schimmel haftet der Mieter. Andernfalls muss der Vermieter den Schimmel beseitigen. </p><p>Im Zuge dessen bietet es sich an, <strong>einen Sachverständigen heranzuziehen</strong>, der mittels Sachgutachten festhält, ob sich der Schimmel auf falsches Lüft- und Heizverhalten zurückführen lässt oder baulicher Natur ist. Die <strong>Kosten des Gutachtens trägt jeweils die Partei, die</strong> laut diesem für den Schimmel in der Wohnung <strong>verantwortlich ist. </strong></p><p>Es kann für Sie als Mieter von Vorteil sein, ein Protokoll zu führen, in dem Sie zum Beispiel Lüftungszeiten sowie Raumtemperaturen festhalten und somit aufzeigen, dass Sie pflichtgemäß mit dem Mietobjekt umgegangen sind. Sie können auch Zeugen heranziehen, die bestätigen können, dass Sie die Wohnung zum Beispiel zweimal täglich (wird empfohlen) lüften.</p><p>Sollte sich herausstellen, dass<strong> Sie als Mieter für den Schimmel verantwortlich </strong>sind, sollten Sie sich <strong>schnellstmöglich um dessen Beseitigung kümmern</strong>, da Ihnen der Vermieter eine Frist setzen kann, bei dessen verstreichen Schadensersatz vom Vermieter gefordert werden kann. Es besteht in diesem Fall <strong>kein Anspruch auf Mietminderung</strong>, während sich der Schimmel noch in der Wohnung befindet.</p><p>Liegt die Ursache des Schimmelpilz allerdings beim Vermieter, aufgrund baulicher Mängel, haben Sie ein </p><ul><li>Recht auf Mietminderung </li><li>Schadenersatz für verschimmelte Einrichtungsgegenstände und Bekleidung </li></ul></div><div><h3><span style="color: var(--vamtam-h3-color); letter-spacing: var(--vamtam-h3-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-h3-transform,none);">Miete angemessen mindern </span></h3></div><div><p>Schimmelbefall ist als <a href="https://vinqo.de/schimmel-heizung-co-so-mindern-sie-ihre-miete-richtig/"><strong>Mangel der Mietsache</strong></a> anerkannt. Zudem begründet schon die bloße konkrete Gefahrbesorgnis, dass es zu Feuchtigkeitserscheinungen und damit einhergehenden Schäden kommen kann, einen Mangel der Mietwohnung (LG Hbg. 11.07.2000 Az. 316 S 227/99).</p><ul><li><p>Schimmel in der Wohnung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der Sie in der Regel zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe Ihrer Minderung ist abhängig von der konkreten Beeinträchtigung. Auch klassische Mietminderungstabellen, die je nach Art des Mangels eine prozentuale Mietminderung ausweisen, können eine Hilfestellung sein. Beides ist jedoch mit Vorsicht zu genießen und sollte nicht das einzige Kriterium sein, auf dass Sie sich bei der Minderung der Miete verlassen. </p></li><li><p>Wird die Miete zu Unrecht gemindert, entweder weil der Vermieter nicht für den Schimmel verantwortlich ist oder, weil der Prozentsatz, um den die Miete gekürzt wird, falsch ist, kann dies weitreichende Folgen für den Mieter haben. <br />Zum einen wurde dem Vermieter über einen längeren Zeitraum ein Teil der ihm zustehenden Miete entzogen. Diesen Minderungsbetrag könnte er als Mietrückstand einklagen. Sie riskieren also einen gerichtlichen Prozess gegen Ihren Vermieter. Zum anderen berechtigt ihn dies im Zweifel auch zur (ggf. fristlosen!) <strong>Kündigung</strong> Ihres <a href="https://vinqo.de/mietvertraege-alle-wichtigen-klauseln-im-ueberblick/">Mietvertrages</a> aufgrund des Zahlungsverzuges. Hier ist eine <a href="https://vinqo.de/rechtsgebiete/mietrecht/"><strong>anwaltliche Einschätzung dringend</strong></a> zu empfehlen, da bei einer zu hohen Minderung die Kündigung wegen Zahlungsverzuges drohen kann!</p></li><li><p>Mietminderungstabelle mit Prozentsätzen: <strong>Diese Entscheidungen dienen lediglich als Orientierung.</strong> Die konkrete Minderungsquote ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden und hängt von unzähligen Faktoren, wie Ausmaß, Dauer und Grad der Beeinträchtigung ab. Deshalb sollten Sie Ihren individuellen Fall von einem <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/gokalp-artas/">Anwalt für Mietrecht</a> einschätzen lassen.</p></li><li><p>Bein Beispiel: Ein Wasserschaden, welcher in einer Zweizimmerwohnung zu einer massiven Schimmelbildung (hier insbesondere im Bad) führt und derartige Sanierungsarbeiten erfordert, dass der vom Schimmel befallene Raum vorübergehend nicht genutzt werden kann und der Mieter zudem durch weitreichende Bau- und Trocknungsarbeiten erheblichen Beeinträchtigungen in der Nutzung der Wohnräume ausgesetzt ist, rechtfertigt eine Mietminderung von 80 % (AG Kn. 25.10.2011 Az. 224 C 100/11).</p></li></ul><p>Nochmal zur Erinnerung: <strong>Mietminderungstabellen</strong> dienen lediglich als <strong>Orientierung</strong>!</p><p>Beispielsweise kann nach der Mietminderungstabelle Schimmelbildung im Bad zu einer Mietminderung von 10% führen, wohingegen leichte Schimmelbildung sowie Feuchtigkeit in der Küche zu 20% Mietminderung berechtigen können. Die Hälfte der Miete kann gemindert werden, wenn die Nutzung der Wohnräume durch Feuchtigkeit in den Wänden beeinträchtigt wird.</p><p>Die gesamte Miete kann gemindert werden, wenn eine erhebliche Gefährdung der durch Schimmelpilzsporen besteht oder eine erhebliche Lärmbelästigung durch die Trocknungsgeräte vorliegt. Im Falle einer Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze spielt der Befall eine wichtige Rolle. Ist &#8222;nur&#8220; das Wohnzimmer betroffen, so kann der Mieter zwar nur bedingt seine Räumlichkeiten in der Wohnung nutzen, aber ein Mietzahlungsanspruch auf null zu mindern ist in diesem Szenario nicht gerechtfertigt- an dieser Stelle wird eine Mietminderung von nicht mehr als 50% als angemessen angesehen.</p><h3><span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">Gesundheitsbeeinträchtigung durch Schimmel</span></h3><p><span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">Kann nachgewiesen werden, dass der in der Wohnung auftretende Schimmelbefall zu einer lebensgefährlichen Erkrankung des Mieters führt, kann unter Umständen der Mietzahlungsanspruch um 100% gemindert werden (LG Bln. 20.01.2009 Az. 65 S 345/07).</span></p><p>Dabei muss jedoch beachtet werden, in welchem Umfang sich gesundheitsschädlicher Schimmel gebildet hat. Ist beispielsweise nur das Wohnzimmer betroffen, so kann der Mieter zwar nur bedingt auf andere Räumlichkeiten der Wohnung ausweichen, dennoch wird eine Mietminderung von nicht mehr als 50 % als angemessen angesehen (<a href="https://openjur.de/u/592144.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">LG Hbg. 31.01.2008 Az. 307 S 144/07</a>).</p></div><div><h3>Mängelbeseitigungsklage</h3></div><div><ul><li><p>Der Mieter kann die Beseitigung des Schimmels im Rahmen einer Klage auf Mängelbeseitigung fordern. Er muss dazu das Vorliegen des Schimmels darlegen und beweisen. Wird der Vermieter zur Mängelbeseitigung verurteilt, kann er dazu im Wege der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gezwungen werden. Er muss dann innerhalb einer bestimmten Frist die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schimmel zu entfernen, wenn er die Zwangsvollstreckung vermeiden will.</p></li><li><p>Neben einer Mängelbeseitigungsklage, die sehr zeit- und kostenaufwendig ist, kommt unter bestimmten Umständen auch eine fristlose Kündigung in Betracht.</p></li><li><p><span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);">Gerät der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug, kann dem Mieter auch Schadensersatz zustehen, wenn dadurch etwa sein Eigentum beschädigt wird.</span></p></li></ul></div><div><h2>Kündigung</h2></div><div><p>Um die angesprochene Kündigung durchzusetzen, bedarf es einer erheblichen Beeinträchtigung der Wohnqualität aufgrund des Schimmelbefalls in der Wohnung. Gleichzeitig würden jene Umstände das weitere Wohnen unzumutbar machen, sodass das Einhalten einer ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten unzumutbar ist. </p><p>Ein solcher unzumutbarer Umstand liegt dann vor, wenn der Mieter durch die vom Schimmel beeinträchtigte Erkrankungen erleidet. Hierfür muss seitens des Mieters ein Nachweis erbracht werden. Dieser kann in einer Raumluftmessung bestehen und dem Nachweis, dass ein medizinischer Zusammenhang zwischen den körperlichen Beschwerden bzw. der Beeinträchtigung der Gesundheit und dem Schimmel besteht.</p><p>Ebenso liegt eine berechtigte fristlose Kündigung vor, wenn der Verdacht auf Schimmelpilzbefall besteht und es eine reale Gefahr einer toxischen Verunreinigung mit den damit einhergehenden potenziellen Gesundheitsgefahren gibt. Dafür erforderlich ist ein amtliches toxikologisches Gutachten, welches bestätigt, dass die Hauptwohnräume von Schimmelpilzen befallen sind und ein weiteres darin Leben eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter darstellt.</p></div><div><h2>Rechte und Pflichten als Vermieter</h2></div><div><ul><li><p>Auch wenn Mieter den Mangel nachweislich anzeigen, ist <strong>nicht automatisch der Vermieter </strong>für die Beseitigung des Schimmels <strong>zuständig</strong>.</p></li><li><p>er muss zuerst Nachweis erbringen, dass es nicht an baulichen Mängeln liegt</p></li><li><p>Umgekehrt können Vermieterinnen eine <strong>Schadensersatzforderung gegen den Mieter</strong> erheben, sollte dieser den Mangel nicht rechtzeitig melden und dadurch Schäden an der Immobilie entstehen</p></li><li><p>Als Vermieter sollten Sie <strong>prüfen, wie es zu der Schimmelbildung kommt</strong>. Idealerweise schließen Sie bereits bei <a href="https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/wohnung-vermieten/" rel="noopener noreferrer">Vermietung der Wohnung</a> aus, dass durch Baumängel oder Schäden Schimmelpilze entstehen können.</p></li><li><p>Sachgutachten</p></li><li><p>Liegt die <strong>Ursache für den Schimmelbefall am Gebäude</strong> selbst, muss der Eigentümer sich um die Beseitigung des Schimmels kümmern. </p></li><li><p>Ist nachweislich das <strong>Verhalten des Mieters schuld am Schimmel</strong>, obliegt ihm auch die Beseitigung. Es besteht kein Anspruch auf Mietminderung.</p></li><li><p>Als Vermieter sollten Sie hier schriftlich eine <strong>Frist setzen</strong>, bis wann der Pilzbefall zu beseitigen ist.</p></li><li><p>Lässt der <strong>Mieter trotz Schimmel in der Wohnung diese Frist verstreichen</strong>, können Sie wiederum Schadensersatz fordern.</p></li><li><p>Hat die Mieterin bereits eine <strong>Mietminderung wegen des Schimmels</strong> vorgenommen und Sie können durch das <a href="https://www.homeday.de/de/immobilienlexikon/gutachten/" rel="noopener noreferrer">Gutachten</a> nachweisen, dass die <strong>Schuld bei der Mieterin</strong> lag, gilt die ausstehende Miete als Mietrückstand. Auf diesem Weg kann der Vermieter durch Schimmel in der Mietwohnung eine <a href="https://www.homeday.de/de/musterdokumente/kuendigung-wegen-zahlungsverzug/" rel="noopener noreferrer">fristlose Kündigung</a>  und Räumungsklage begründen. In diesem Fall ist der Mieter dem Vermieter die Differenz des Mietrückstands schuldig.</p></li></ul></div><div><h2>Schimmelvermeidung und -entfernung</h2></div><div><p>Hier sind einige Tipps, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden und zu entfernen:</p><ul><li><p>Regelmäßig lüften, um die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren</p></li><li><p>Heizen und kühlen, um die Temperatur zu regulieren</p></li><li><p>Feuchtigkeitsspuren schnellstmöglich trocknen</p></li><li><p>Schimmelpilze mit einem geeigneten Reinigungsmittel entfernen</p></li><li><p>Regelmäßig die Wohnung auf Schimmel überprüfen und bei Bedarf handeln</p></li></ul><p>Es ist wichtig, Schimmel frühzeitig zu erkennen und zu entfernen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Durch regelmäßiges Lüften und Heizen können Sie die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung kontrollieren und so die Bildung von Schimmelpilzen verhindern. Sollten Sie dennoch Schimmel entdecken, entfernen Sie diesen sofort mit einem geeigneten Reinigungsmittel und trocknen Sie die betroffenen Stellen gründlich.</p></div><div><h2>Fazit</h2></div><div><p>Wir von <strong>VINQO</strong> führen rund 1.000 Mietrechtsfälle pro Jahr. Wir <strong>vertreten Mieter und Vermieter</strong> zu gleichen Teilen und wissen damit aus beiden Perspektiven, wie Ihr Mietrechtsproblem schnell und effizient gelöst werden kann. Dabei legen wir Wert auf schnelle und pragmatische Lösungen, um Ihre Interessen optimal durchzusetzen und Klarheit bezüglich Ihrer Rechte zu schaffen.</p><p>Bei Fragen oder Unklarheiten zum Thema Mietrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte tatkräftig zur Verfügung:<strong> von der kostenfreien Ersteinschätzung, über die Beratung bis zur Verhandlung sowie der Prozessführung vor Gericht. </strong></p></div>								</div>
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		<title>[VIDEO] Die 5 größten Fehler bei Abfindungen nach einer Kündigung</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Jul 2024 07:32:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einer Kündigung kann eine Abfindung vereinbart werden. Wir zeigen die 5 größten Verhandlungsfehler</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/video-die-5-grossten-fehler-bei-abfindungen-nach-einer-kundigung/">[VIDEO] Die 5 größten Fehler bei Abfindungen nach einer Kündigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Ihr Chef bittet Sie kurz zu sich, man müsse reden. Eine Kündigung liegt auf dem Tisch, das Herz rast und wenige Minuten später ist das Gespräch bereits beendet. Auf einmal ist der sicher geglaubte Arbeitsplatz weg. </p><p>Im Unternehmen weiterarbeiten möchte man nicht mehr. Das Vertrauen fehlt. Gleichzeitig möchten Sie nach den Monaten oder Jahren guter Arbeit das Ende auch nicht &#8222;einfach so&#8220; hinnehmen. </p><p>Eine Möglichkeit: die <strong>Abfindung</strong>. </p><h2>Video: Abfindung richtig verhandeln</h2>								</div>
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									<h2>Was ist eine Abfindung? </h2><p>Eine Abfindung ist eine Entschädigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.</p><p>Dabei ist die Abfindung gesetzlich nur in zwei Konstellationen geregelt:</p><ul><li>bei betriebsbedingter Kündigung gem. § 1a KSchG und </li><li>bei Unzumutbarkeit der Fortführung gem. § 9 KSchG. </li></ul><p>Ist eine Abfindung nicht z.B. in einem Tarifvertrag oder einer anderen Vereinbarung festgehalten, ist eine Abfindung ein <strong>Vergleichsvertrag</strong>, der dann auf das Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Dies ist in der Mehrheit der Abfindungen der Fall. </p><h2>Wann erhalte ich eine Abfindung nach einer Kündigung? </h2><p>Eine Abfindung erhalten Sie keinesfalls automatisch mit der Kündigung, sondern muss von Ihnen eingefordert und notfalls eingeklagt werden. </p><p>In den allermeisten Fällen handelt es sich bei einer Abfindung nach einer Kündigung um einen Vergleichsvertrag, der die Unsicherheiten über die Wirksamkeit der Kündigung beseitigen soll.</p><p>Deshalb muss hierzu aktiv verhandelt werden. Die Verhandlungen sollte immer ein <a href="https://vinqo.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/">Rechtsanwalt für Arbeitsrecht</a> führen.</p><h2>Muss ich für eine Abfindung klagen?</h2><p>Die Abfindung soll den Verlust des Arbeitsplatzverlusts entschädigen. Die Entschädigung wird in den allermeisten Fällen zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite verhandelt. </p><p>Doch welches Interesse hat der Arbeitgeber daran, eine Abfindung freiwillig zu zahlen bzw. diese zu verhandeln? </p><p>Arbeitgeber sind daran interessiert, dass die ausgesprochene <strong>Kündigung</strong> auch <strong>Bestand</strong> hat.</p><p>Der <strong>Arbeitnehmer</strong> kann (nur) im Rahmen einer Kündigungsschutzklage die <strong>Unwirksamkeit</strong> der Kündigung <strong>feststellen</strong> lassen. Hierfür ist die <strong>dreiwöchige Frist</strong> zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zwingend zu berücksichtigen.</p><p>Hält der Arbeitnehmer die Frist nicht ein, gilt die Kündigung als wirksam und mit Ablauf der Frist entfällt schlagartig das Interesse des Arbeitgebers, mit Ihnen über eine Abfindung noch zu verhandeln. </p><p>Deshalb gilt: </p><p>Lässt sich eine rechtsverbindliche, im Original unterzeichnete Abfindung noch sicher einige Tage vor Ablauf der Kündigungsschutzfrist erzielen, muss nicht mehr Klage erhoben werden. </p><p>Sobald jedoch gegen Ende der Kündigungsschutzfrist kein verbindlicher Abfindungsvertrag vorliegt, muss als Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben werden, um so die Verhandlungen über die Abfindung weiter laufen lassen zu können. </p><p>Als Arbeitnehmer sollten Sie niemals selbst Klage erheben, denn Sie haben aufgrund der engen Frist nur einen Versuch. Scheitert die Klage an formalen Voraussetzungen und ist diese unzulässig, können Sie nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen, sodass auch die Abfindungsverhandlungen für Sie ergebnislos enden werden. </p><h2>Was sind die Nachteile einer Abfindung?</h2><p>Die Nachteile einer Abfindung hängen stark vom Inhalt des Vergleichsvertrages ab.</p><p>Grundsätzlich immer zu beachten ist jedoch die Tatsache, dass Sie mit einem Abfindungsvertrag an Ihrer eigenen Arbeitslosigkeit mitwirken, indem Sie die Kündigung faktisch akzeptieren. </p><p>Diese Mitwirkung an der eigenen Arbeitslosigkeit kann zu einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. Sollten Sie also nicht einen nahtlosen Übergang bei einem neuen Arbeitgeber gewährleisten können, muss die Gefahr einer Sperre finanziell mit berücksichtigt werden. </p><p>Auch das Risiko einer Arbeitslosengeld-Sperre kann im Rahmen eines Abfindungsvertrages reduziert werden, wenn aus dem Vertrag deutlich wird, dass ohne Abfindungsvertrag eine betriebsbedingte Kündigung unausweichlich gewesen wäre.</p><p>Hier kommt es auf eine präzise Formulierung und die genauen Umstände der Kündigung an, da umgekehrt keine unwahren Formulierungen gewählt werden können, um Sozialleistungen beziehen zu können. </p><h2>Wie hoch ist eine Abfindung? </h2><p>Die Höhe der Abfindung ist ebenfalls vom Verhandlungsgeschick und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. </p><p>Grundsätzlich wird sich als Ausgangspunkt an der Regelung des § 1a Abs. 2 KSchG orientiert. Dort heißt es:</p><p style="padding-left: 40px;">&#8222;Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.&#8220;</p><p>Vereinfach bedeutet dies </p><p style="text-align: center;"><strong>0,5 Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahr</strong></p><p>Ist die Kündigung im Einzelnen sehr streitig und wird Ihnen z.B. ein Fehlverhalten vorgeworfen, reduziert sich die Abfindung zumeist noch einmal. </p><p>Ist die Kündigung aus Arbeitgebersicht kaum zu beweisen und damit vorhersehbar unwirksam, erhöht sich der Faktor zumeist noch einmal zugunsten des Arbeitnehmers &#8211; teilweise sogar deutlich.</p><p>Auch hier kommt es also auf geschickte Abfindungsverhandlungen an, um besonders gute Ergebnisse erzielen zu können. </p><p>Deshalb sollten solche Abfindungsverhandlungen als Arbeitnehmer selbst geführt werden, sondern einem <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/sabrina-muth/">Rechtsanwalt für Arbeitsrecht</a> übergeben werden. </p><h2>Vorsicht Abfindungsklauseln </h2><p>Bei Abfindungsverhandlungen wird nicht nur über den eigentlichen Wegfall des Arbeitsplatzes verhandelt, häufig werden auch Abfindungsklauseln aufgenommen, die sämtliche vergangene, gegenwärtige und zukünftige Ansprüche damit ausschließen. Sämtliche Ansprüche. </p><p>Hierzu können folgende Ansprüche zählen:</p><ul><li>Überstunden</li><li>Boni</li><li>Provisionen</li><li>VSOPs / Aktienanteile / Unternehmensanteile </li><li>Gehaltszahlungen </li><li>Altersversorgung</li><li>…</li></ul><p>Sogar nicht monetäre Ansprüche wie ein Zeugnis können hiermit abschließend geregelt werden, sodass nicht nur die Höhe der Abfindung in den Blick genommen werden darf, sondern sämtliche Ansprüche berücksichtigt und der Abfindungszahlung gegenüber gestellt werden müssen. </p><h2>Wie wird die Abfindung versteuert? </h2><p>Die Abfindung unterliegt der regulären Besteuerung. Allerdings kann die &#8222;Fünftelregelung&#8220; (§§ 34, 24 EStG) in Anspruch genommen werden, sodass die Steuerlast über fünf Jahre verteilt werden kann und nicht sofort vollständig geleistet werden muss. </p>								</div>
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		<title>[VIDEO] FTI-Touristik Insolvenz: Was Mitarbeiter jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://vinqo.de/video-fti-touristik-insolvenz-was-mitarbeiter-jetzt-wissen-mussen/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 03 Jun 2024 14:53:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die FTI-Touristik Insolvenz hat für Mitarbeiter weitreichende Konsequenzen. Wir zeigen, wie sich Mitarbeitende jetzt verhalten sollten. </p>
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									<p>Der Reiseanbieter FTI Touristik GmbH ist pleite. Am 03.06.2024 teilte das Unternehmen mit, dass man den Insolvenzantrag stellen werde. Dies gab das Unternehmen im Rahmen einer Videomitteilung am Vormittag und im Verlauf des Tages auch auf ihrer Webseite bekannt. </p><p><strong>Doch was passiert jetzt mit den Arbeitsverträgen der über 8.500 Mitarbeiter? </strong></p><p>Wir erklären in dem tagesaktuellen Video, wie es für Arbeitnehmer der FTI-Touristik weitergeht. </p><h2>Video zur FTI-Touristik Insolvenz</h2>								</div>
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									<h2>Zahlt FTI-Touristik die Löhne?</h2><p>Die künftigen Gehaltszahlungen nach dem Zeitpunkt der Insolvenz sind nicht gesichert. Der Insolvenzverwalter wird die Lohnzahlungen verantworten. </p><p>Sollte es hierbei zu Verzögerungen kommen, sollten Sie schnellstmöglich die Gehaltszahlung unter kurzer Frist anmahnen und anschließend die anwaltliche Durchsetzung veranlassen. </p><p>Für bis zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages ausstehende Gehälter (also vor dem 03.06.2024) haben Arbeitnehmer, auch Minijobber, Anspruch auf <strong>Insolvenzgeld</strong>.  Dieses muss</p><ul><li>spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt werden und</li><li>deckt die letzten drei Monatsgehälter bis zur Eröffnungsverfahren ab. </li></ul><p>Der Antrag auf Insolvenzgeld kann auch im Falle des Arbeitslosengeldbezugs gestellt werden. Aufgrund der langen Bearbeitungsdauer der Anträge sollte ein <strong>Vorschuss</strong> auf Insolvenzgeld gestellt werden. </p><h2>Was tun, wenn FTI Touristik mir kündigt </h2><p>Die Insolvenz stellt noch keinen Kündigungsgrund dar. Insbesondere ist eine außerordentliche Kündigung wegen Insolvenz unzulässig. </p><p>Es gelten deshalb erst einmal die regulären Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung. Hierzu zählen z.B. </p><ul><li>Anhörung des Betriebsrats</li><li>Schriftform und Vertretungsvollmacht </li><li>Kündigungsschutzgründe </li><li>Kündigungsgründe </li></ul><p>Bei einer Insolvenz wird insbesondere der betriebsbedingte Kündigungsgrund angeführt werden.  An eine betriebsbedingte Kündigung werden durch die <strong>Sozialauswahl</strong> hohe Voraussetzungen gestellt, die von Arbeitgebern insbesondere bei Massenentlassungen häufig nicht erfüllt werden. </p><p>Arbeitnehmer, die eine Kündigung von FTI-Touristik erhalten, sollten deshalb im Sinn einer höchstmöglichen Abfindung <strong>Kündigungsschutzklage</strong> erheben lassen. Dabei ist die <strong>dreiwöchige Kündigungsfrist</strong> zwingend zu beachten. Danach gilt die Kündigung als wirksam. </p><h2>Abfindung nach Kündigung durch FTI Touristik </h2><p>Arbeitnehmer der FTI-Touristik haben im Falle einer betriebsbedingten Kündigung gem. § 1a KSchG Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr. Allerdings handelt es sich hierbei um die <strong>Regelabfindung</strong>. </p><p>Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage werden zumeist deutlich höhere Abfindungen ausgehandelt und erzielt. sodass gekündigte Mitarbeitende der FTI-Touristik für eine höhere Abfindung Kündigungsschutzklage erheben lassen sollten. </p><h2>Aufhebungsvertrag durch FTI-Touristik annehmen?</h2><p>Sollte die FTI-Touristik gekündigten Arbeitnehmern mit der Kündigung ein Aufhebungsvertrag/Abfindungsvertrag vorlegen, sollten Arbeitnehmer keinesfalls diesen ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen. </p><p>Fehlen dort Vorbehaltsklauseln, kann die Abfindung der Insolvenzmasse zum Opfer fallen. Das Ergebnis ist dann: keine Abfindung durch Insolvenz. Dies wäre für betroffene Arbeitnehmer fatal. </p><h2>Wie FTI-Mitarbeiter jetzt vorgehen sollten </h2><p>Wichtig in der angespannten Situation: <strong>Ruhe bewahren</strong>. </p><p>Bei einer Massenentlassung kommt es in der Praxis nicht selten zu einem &#8222;Wettlauf&#8220; der entlassenen Mitarbeitenden. Durch die Insolvenz können Ansprüche verloren oder uneinbringlich werden, sodass die frühzeitige Beauftragung eines <a href="https://vinqo.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/"><strong>Rechtsanwalts für Arbeitsrecht</strong></a> selten so sinnvoll ist, wie in der konkreten Situation. </p><p>Für Mitarbeitende der FTI-Touristik bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an, um die persönliche Situation zu besprechen und die konkreten nächsten Schritte zu planen. </p><p>Sollten Sie über eine <a href="https://vinqo.de/kosten/"><strong>Rechtsschutzversicherung</strong> </a>verfügen, so vertreten wir Sie auch im Rahmen der gesetzlichen Gebühren gegen die FTI-Touristik.</p><p>Soweit Sie über <a href="https://justiz.de/service/formular/dateien/zp1a_hinweisblatt.pdf;jsessionid=5E5C7C7F73221738F729713844B2A73A">keine Rechtsschutzversicherung</a> verfügen, kann abhängig von Ihren persönlich-wirtschaftlichen Verhältnissen eine Vertretung im Rahmen der Prozesskostenhilfe erfolgen. </p>								</div>
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		<title>N-TV: Wie VINQO gegen Kündigungen von Energieversorgern kämpft</title>
		<link>https://vinqo.de/n-tv-wie-vinqo-gegen-die-rechtswidrige-kuendigungen-von-energieversorgern-kaempft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Apr 2022 09:24:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Legal Tech]]></category>
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		<category><![CDATA[Gasvertrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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		<category><![CDATA[Stromvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[vorzeitig gekündigt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Nachrichtensender n-tv.de hat am 05.04.2022 über die rechtswidrigen Kündigungen von Energieversorger aufgrund gestiegener Bezugspreise berichtet. Durch die vorzeitigen Vertragsbeendigungen der Energieversorgungsverträge durch Stromio und Co. mussten tausende Verbraucher neue Gas- und Stromverträge abschließen &#8211; und dies zu deutlich teureren Konditionen. Diese Mehrkosten können und sollten als Kündigungsschaden dem vorzeitig kündigenden Stromanbieter geltend gemacht werden....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/n-tv-wie-vinqo-gegen-die-rechtswidrige-kuendigungen-von-energieversorgern-kaempft/">N-TV: Wie VINQO gegen Kündigungen von Energieversorgern kämpft</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
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<p>Der Nachrichtensender n-tv.de hat am 05.04.2022 über die rechtswidrigen Kündigungen von Energieversorger aufgrund gestiegener Bezugspreise berichtet. Durch die vorzeitigen Vertragsbeendigungen der Energieversorgungsverträge durch Stromio und Co. mussten tausende Verbraucher neue Gas- und Stromverträge abschließen &#8211; und dies zu deutlich teureren Konditionen. </p>



<p>Diese Mehrkosten können und sollten als <a href="https://vinqo.de/kuendigung-stromanbieter-erhalten/">Kündigungsschaden dem vorzeitig kündigenden Stromanbieter geltend gemacht werden</a>. Doch nicht jeder Energieanbieter ist bereit, diesen Schaden zu erstatten. </p>



<p>Deshalb vertritt VINQO inzwischen unzählige geschädigte Verbraucher und Unternehmen gegen Energieversorger wie Stromio, um den unseren Mandanten zustehenden Schadenersatz mit Nachdruck durchzusetzen &#8211; und das mit Erfolg. </p>



<p>Im n-tv Beitrag von Paul Reifferscheid wird anhand unseres Mandanten exemplarisch dargestellt, welche Ansprüche bestehen und wie diese auch außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden können:</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Gekuendigte-Energievertraege-online-gibt-es-Rechtshilfe-article23247741.html"><img decoding="async" width="1024" height="574" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-1024x574.jpg" alt="" class="wp-image-17285" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-1024x574.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-300x168.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-768x430.jpg 768w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-320x179.jpg 320w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-640x359.jpg 640w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-360x202.jpg 360w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-720x404.jpg 720w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-1080x605.jpg 1080w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag-800x448.jpg 800w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/ntv-strom-beitrag.jpg 1272w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></a><figcaption>Quelle: n-tv.de</figcaption></figure>



<p>Der Beitrag ist in der n-tv Mediathek hier <a href="https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Gekuendigte-Energievertraege-online-gibt-es-Rechtshilfe-article23247741.html">abrufbar</a>. </p>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/n-tv-wie-vinqo-gegen-die-rechtswidrige-kuendigungen-von-energieversorgern-kaempft/">N-TV: Wie VINQO gegen Kündigungen von Energieversorgern kämpft</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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