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	<title>Hundehalter Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 08:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein Postbote aber gerade gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. Wie sieht in solchen Fällen die Haftung aus? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn es keine offizielle Statistik gibt, wie viele <strong>Postboten</strong> und <strong>Paketzusteller</strong> im Jahr von Hunden gebissen werden, können wir an unserer eigenen Arbeit bei VINQO sehen, dass Postzusteller die am <strong>häufigsten</strong> gebissene Berufsgruppe ist. Oft handelt es sich hierbei um Fälle von aggressiven Verhalten des Tiers, das glaubt, das eigene <strong>Territorium</strong> verteidigen zu müssen.</p><p>Dabei handelt steht Ihnen als <strong>Paketzusteller</strong> nach einem <strong>Hundebiss</strong> ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu, das nicht von der Berufsgenossenschaft oder Ihrem Arbeitgeber durchgesetzt wird. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> nach einem Hundebiss müssen Sie deshalb <strong>selbst durchsetzen</strong>.</p><p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postbote</a> gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. </p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Grundsätzlich haftet der <strong>Halter</strong> des Hundes nach <strong>§ 833 S. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“</em></p><p>Es handelt sich hierbei um eine sogenannte <strong>verschuldensunabhängige</strong> <strong>Haftung</strong>. Dies bedeutet, dass es gar nicht darauf ankommt, dass der Halter des Hundes etwas falsch gemacht hat. Es genügt, dass er für das Tier zuständig ist (also es auf eigene Kosten hält und versorgt) und dass das Tier jemanden anderen geschädigt hat, zum Beispiel durch einen Biss. Damit ist ein Nachweis der Haftung für einen Verletzten relativ einfach. Im Regelfall haben Hundehalter übrigens eine <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> für ihren Vierbeiner abgeschlossen, an die Sie sich nach einem Biss zur Schadensregulierung wenden können.</p><h2>„Vorsicht Hund“-Schild auf dem Grundstück</h2><p>In manchen Fällen wird sich der Hundehalter darauf berufen, dass ja ein <strong>Warnschild</strong> am Zaun angebracht war, welches vor dem Hund warnt. Dies kann den Hundehalter unter Umständen zwar vor der Haftung gegenüber Schadenersatzansprüchen von Personen, die das Grundstück <strong>unbefugt</strong> betreten haben, retten, oder zumindest den Haftungsumfang verringern:</p><p>Das OLG Stuttgart (<a href="https://openjur.de/u/353621.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2010 &#8211; 1 U 38/10</a>) differenzierte hier nach verschiedenen Gesichtspunkten. Grundsätzlich gelte, dass</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„ein Mitverschulden i. d. R. dann angenommen</em> [wird]<em>, wenn sich der Geschädigte<strong> ohne ausreichenden Grund</strong> in die Nähe eines gefährlichen Tieres begibt oder wenn er ein Warnschild vor einem bissigen Hund nicht beachtet (vgl. Staudinger/Eberl-Borges (2008), § 833 BGB, Rn. 200). </em></p><p>Dies gelte aber auch nur, wenn auch vor einem gefährlichen Hund gewarnt wird. Die <strong>Warnung</strong>, dass ein Hund auf dem Grundstück sei, <strong>reicht</strong> laut Ansicht der Rechtsprechung <strong>nicht</strong>. Im Regelfall kann aber ein Schild, welches vor einem gefährlichen Hund warnt, jedoch nicht die Haftung gegenüber einem Postboten berühren. Das OLG Stuttgart stellte klar:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Alle Besucher des Anwesens &#8211; seien es eingeladene Gäste, der <strong>Paketdienst</strong> oder sonstige Personen, die Kontakt zu den Bewohnern des Hauses aufnehmen wollen &#8211; waren daher darauf angewiesen, das Grundstück zu betreten, um zu den Klingeln zu gelangen. In einer solchen &#8211; von den Bewohnern des Grundstücks bewusst so geschaffenen &#8211; Situation und bei unverschlossenem Gartentor darf auch ein vorsichtiger Mensch davon ausgehen, dass ihm jedenfalls tagsüber, d. h. zu einer Zeit, zu der Besuche üblich sind, durch den auf dem Gelände gehaltenen Hund kein Schaden droht &#8211; sei es, weil der Hund gut erzogen oder aber weggesperrt ist.“</em></p><p>Trotzdem versuchen unserer Erfahrung nach Hundehaftpflichtversicherungen Ihr Schmerzensgeld aufgrund eines vermeintlichen Mitverschuldens um 50% zu kürzen. In diesem Fällen empfiehlt es sich <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">risikofrei rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</a></p>								</div>
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									<h2>Hundebiss als Arbeitsunfall- was sind die Folgen?</h2><p>Wenn Sie Postbote oder Paketzusteller sind, und bei der Arbeit von einem Hund gebissen wurden, liegt ein <a href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/">Arbeitsunfall </a>vor. Hierfür muss ein Unfall im Sinne des<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html"><strong> § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII</strong></a> vorliegen.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.</em>“</p><p>Des Weiteren muss es sich um einen Unfall während der Arbeit, oder auf dem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Weg zur Arbeit</a> / von der Arbeit gehandelt haben. Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, ergeben sich folgende Besonderheiten:  </p><h3>Durchgangsarzt aufsuchen!</h3><p>Grundsätzlich muss man nach einem Arbeitsunfall nicht zu seinem gewöhnlichen Hausarzt, sondern zu einem „<strong>Durchgangsarzt</strong>“. Dies folgt daraus, dass bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, sondern die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Der Durchgangsarzt arbeitet dabei als „Vertreter“ der Versicherung, der die <strong>Behandlung</strong> und <strong>Diagnose</strong> überwacht. Sollte es sich um eine geringe Verletzung handeln, können Sie auch zunächst zu Ihrem Hausarzt, der Sie dann an den Durchgangsarzt überweist.</p><h3>Verletztengeld nach Hundebiss</h3><p>Nun können Sie natürlich sich fragen, was denn der Unterschied zu einem Unfall in der Freizeit ist. Schließlich kann es Ihnen zunächst egal sein, ob die Krankenkasse oder die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> Ihre Kosten trägt. Einen nicht unerheblichen Unterschied gibt es aber doch:</p><p>Sollten Sie länger als 6 Wochen durch den Arbeitsunfall arbeitsunfähig sein, erhalten Sie nicht das <strong>Krankengeld</strong> der Krankenkasse, sondern das <strong>Verletztengeld</strong> der Berufsgenossenschaft. Dieses beträgt 80 % des Regelentgeltes anstelle von 70 % des entgangenen Bruttogehaltes.</p><p>Lassen Sie sich nicht verwirren: Auch das Verletztengeld wird von der Krankenkasse ausgezahlt, diese erhält das Verletztengeld aber von der Berufsgenossenschaft zurück.</p><p>Die Differenz zu Ihrem vollen Lohn können Sie dem Hundehalter gegenüber geltend machen. Aber Vorsicht: die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls gestaltet sich häufig sehr schwierig und ist rechtlich anspruchsvoll, wenn das Gehalt Schwankungen unterliegt.</p><h3>Übergangsgeld nach einem Hundebiss</h3><p>Auch das Übergangsgeld wird nicht, wie normalerweise, von der Rentenversicherung, sondern von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> gezahlt. Unter dem Übergangsgeld verseht man, dass man einen gewissen Geldbetrag erhält, wenn man nach einer <strong>Rehabilitationsmaßnahme</strong> wieder an den Beruf angepasst werden soll und hierdurch noch nicht zu 100 % <strong>erwerbstätig</strong> sein kann.</p><h2>Fazit</h2><p>Postboten sind besonders gefährdet, wenn es um Hundebisse geht. Dabei <strong>haften</strong> die Hundehalter verschuldensunabhängig. Dies gilt auch wenn der Postbote ein Grundstück für die Lieferung betreten musste, selbst wenn ein <strong>Schild</strong> vor dem Hund gewarnt hat. Weiterhin muss beachtet werden, dass in solchen Fällen ein <strong>Arbeitsunfall</strong> vorliegt.</p>								</div>
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		<title>Wer zahlt die Tierarztkosten, wenn mein Hund durch einen anderen Hund verletzt worden ist?</title>
		<link>https://vinqo.de/wer-zahlt-die-tierarztkosten-nach-hundebiss-waehrend-hunderauferei/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Aug 2020 10:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn viele Hunde aufeinander treffen, können schnell Spannungen entstehen. Denn Hunde haben ganz unterschiedliche Charaktere und reagieren auf ihre Artgenossen höchst unterschiedlich. Häufig versteht ein Hund das Spielverhalten eines anderen Hundes falsch, oder es kommt zu Revierkämpfen, die in einer Hunderauferei enden können. Wenn der eigene Hund verletzt wird, fühlen viele Hundehalter genau so mit,...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="8438" class="elementor elementor-8438" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Wenn viele Hunde aufeinander treffen, können schnell Spannungen entstehen. Denn Hunde haben ganz unterschiedliche Charaktere und reagieren auf ihre Artgenossen höchst unterschiedlich.</p><p>Häufig versteht ein Hund das <b>Spielverhalten </b>eines anderen Hundes falsch, oder es kommt zu Revierkämpfen, die in einer <b>Hunderauferei </b>enden können.</p><p>Wenn der eigene Hund verletzt wird, fühlen viele Hundehalter genau so mit, als wäre ein <b>Familienmitglied </b>verwundet worden. Darüber hinaus stellen sich aber auch eine Vielzahl von juristischen Fragen, die nach einer Hunderauferei, bei der der eigene Hund verletzt wurde, geklärt werden müssen. Insbesondere muss überprüft werden, wer die <b>Tierarztkosten </b>zu tragen hat.</p>								</div>
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									<h2>Anspruchsgrundlagen</h2><p>Das BGB kennt <strong>drei Anspruchsgrundlagen</strong>, welche zu einem Schadensersatzanspruch nach einer Hunderauferei führen können. Dabei ist zu beachten, dass Hunde selber vom BGB „keine Sachen sind“ aber „<strong>wie Sachen behandelt</strong>“ werden. Dies bedeutet, dass es keinen Schmerzensgeldanspruch geben kann, wenn der eigene Hund verletzt wurde. Vielmehr handelt es sich bei der Verletzung von einem Hund um einen „Sachschaden“, also eine Eigentumsverletzung.</p><h4 style="padding-left: 40px;">§ 833 BGB</h4><p style="padding-left: 40px;">833 BGB regelt die sogenannte „<b>Tierhalterhaftung</b>“. Wenn ein Hund zu einem Schaden führt, dann muss der Halter des Tieres hierfür aufkommen. Es handelt sich dabei um eine „verschuldensunabhängige“ Haftung des Tierhalters. Dies bedeutet, dass dem Tierhalter selber kein Verschulden zur Last gelegt werden muss. Er haftet, weil er ein Tier hält, welches potentiell unvorhersehbar reagieren kann. Man spricht auch von der „<b>Tiergefahr</b>“. Damit der Tatbestand des § 833 BGB erfüllt ist, muss also der Hund nur einen Schaden verursacht haben.</p><h3 style="padding-left: 40px;">§ 834 BGB</h3><p style="padding-left: 40px;">834 regelt grundsätzlich den gleichen Sachverhalt wie § 833 BGB, nur dass hierbei nicht der Hundehalter der Anspruchsgegner ist, sondern der <b>Hundeführer</b>. Wenn jemand also den Hund von seinem Nachbarn oder einem Familienmitglied ausführen lässt, ist diese Person zwar nicht Hundehalter, aber zur Aufsicht über das Tier verpflichtet, und haftet dann neben dem Hundehalter selber.</p><h3 style="padding-left: 40px;">§ 823 Abs. 1 BGB</h3><p style="padding-left: 40px;">Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet derjenige, der die Aufsicht über das Tier hatte dann, wenn ihn hinsichtlich der Rechtsgutverletzung (also dem verletzten Tier) eine zurechenbare <b>Pflichtverletzung </b>vorgeworfen werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Hundehalter trotz entsprechender Auflage der Stadt es unterlässt, dem Hund eine Leine oder einen Maulkorb anzulegen. Unterlässt der Tierhalter solche „Sicherungspflichten“, obwohl sie ihm persönlich vorgegeben worden sind, oder durch Stadtverordnung erlassen wurden, handelt er <b>fahrlässig </b>und somit auch schuldhaft.</p><p> Die Rechtsfolgen sind zwar dieselben, wie bei den verschuldensunabhängigen Haftungsgrundlagen (§§ 833, 834 BGB), jedoch kann es am Ende hinsichtlich der Frage des <b>Mitverschuldens </b>durchaus einen Unterschied machen, ob der Tierhalter nur nach § 833 BGB haftet, oder daneben verschuldensabhängig auch nach § 823 BGB.</p><h2>Ansprüche, nachdem der eigene Hund gebissen wurde</h2><p>Wenn die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt worden sind, muss der Halter des bissigen Hundes den Zustand des verletzen Hundes so herstellen, wie dieser grundsätzlich stände, wenn es zu keiner Hunderauferei gekommen wäre (§§ 249 ff. BGB).</p><p>Dies bedeutet: Er muss die Tierarztkosten übernehmen. Ein Schmerzensgeldanspruch für den Halter des verletzten Hundes gibt es aber nicht. Zwar mag ein Hund subjektiv ein Familienmitglied darstellen, objektiv gesehen behandelt die deutsche Rechtsordnung Hunde jedoch anders. </p>								</div>
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									<p>Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-und-tierarztkosten-fur-verletzten-toten-hund/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>, warum die Versicherung kein Schmerzensgeld zahlt, wenn der eigene Hund gebisswen worden ist.</p>								</div>
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									<div> </div><p>Zumindest bei <b>Tierarztkosten </b>kommt die Rechtsprechung aber Hundehaltern entgegen. Denn der Anspruchsgegner kann sich nicht darauf berufen, dass eine „Reparatur“ (also Behandlung) des Hundes unwirtschaftlich sei, und stattdessen einfach ein neuer Hund gekauft werden solle. Nach <strong>§ 251 Abs. 2 BGB</strong> gibt es diese Einrede bei Sachschäden zwar grundsätzlich, doch wurde richterlich festgehalten, dass aufgrund der emotionalen Verbindung von Hund und Mensch und dem Wert von tierischem Leben die Tierarztbehandlungskosten zur Rettung des Hundes um ein Vielfaches höher sein dürfen, als der Kaufpreis eines „vergleichbaren“ Tieres.</p><p style="padding-left: 40px;"><strong>BGH</strong>: <em>„Im Fall der Verletzung eines Tieres bestimmt § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung (Art. 20a GG, § 1 TierSchG), dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen. Ausgehend von der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen verbietet diese Vorschrift bei der Schadensbemessung eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. <strong>[…] So können bei Tieren mit einem geringen materiellen Wert Behandlungskosten auch dann ersatzfähig sein, wenn sie ein Vielfaches dieses Wertes ausmachen.</strong> […] </em><em>Nach Auffassung des Gesetzgebers kommt es für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze auf das Maß des Verschuldens des Schädigers, das individuelle Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem verletzten Tier sowie darauf an, ob die aufgewendeten Heilbehandlungskosten aus tiermedizinischer Sicht vertretbar gewesen sind.“ </em>(BGH, Urteil vom 27.10.2015 Az.: VI ZR 23/15)</p><h2>Gegen wen mache ich die Tierarztkosten nach einer Hunderauferei geltend?</h2><p>Wie oben bereits beschrieben, gibt es grundsätzlich zwei Anspruchsgegner:</p><ul><li>den <b>Hundehalter </b>und</li><li>den <b>Hundeführer</b>.</li></ul><p>Es kann jedoch noch eine dritte (juristische) Person Anspruchsgegner sein: Die <a href="https://vinqo.de/wo-einen-hundebiss-melden-polizei-ordnungsamt-und-versicherung/"><b>Hundehaftpflichtversicherung</b></a>. Es gibt keine bundesweite Regelung darüber, dass eine Hundehaftpflichtversicherung von Hundehaltern abgeschlossen werden muss. Teilweise wurde das jedoch durch die Länder geregelt. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend. In Nordrhein-Westfalen besteht eine Hundehaftpflichtversicherung für Hunde, deren Schulterhöhe über 40 cm. liegt oder die mehr als 20 kg. wiegen. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt eine Pflicht zur Versicherung des Hundes nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. In Sachsen-Anhalt wird eine Versicherung für einen Hund nach der Rasse (nachlesbar in der Rassenliste) gefordert.</p><p>Wichtig: Lassen Sie sich von dem „gegnerischen“ Hundehalter immer die Hundehaftpflichtversicherung mitteilen und am besten zusätzlich noch die Versicherungsscheinnummer nennen.</p>								</div>
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									<p>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/hundebiss-die-5-wichtigsten-schritte-nach-einem-hundebiss/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>, welche die<b> 5 wichtigsten Schritte </b>nach einem Hundebiss sind!</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden bei einer Hunderauferei</h2>
<p>Schlussendlich muss die Frage gestellt werden, ob ein Mitverschulden besteht. Wenn ein Mitverschulden festgestellt wird, kann der <b>Schadensersatzanspruch gekürzt </b>werden, sodass Sie Teile der Tierarztkosten <b>selber tragen </b>müssen, wenn Sie keine Hundekrankenversicherung besitzen.</p>
<p>Hier kann sich der Vorteil, der sich daraus ergibt, dass es sich bei § 833 BGB und § 834 BGB um verschuldensunabhängige Haftungen handelt, zu einem Nachteil werden: Denn im Falle einer Haftung nach § 833 BGB oder § 834 BGB wird regelmäßig eine Kürzung vorgenommen, weil sich in der Hunderauferei auch die <b>Tiergefahr </b>Ihres eigenen Hundes <b>realisiert </b>hat.</p>
<p>Die deutsche Rechtsordnung geht in diesem Fall also davon aus, dass die Verletzungen zwar durch den anderen Hund verursacht worden sind, sich hierin aber auch die Tiergefahr des eigenen Hundes widerspiegelt. Dafür genügt es quasi, dass das eigene Tier sich wie ein Tier verhält, also bei einem Angriff beispielsweise versucht sich zu verteidigen oder bellt / jault. Die Tiergefahr des eigenen Vierbeiners hat sich dann auch im Schaden „realisiert“. Nur in Ausnahmefällen kann ein Mitverschulden ausgeschlossen werden, beispielsweise wenn der eigene Hund „bewusstlos“ war oder wenn dieser strikt angeleint war und keine Interaktion zwischen den Hunden vorausgegangen war. Dies ist aber nur in den wenigen Fälle tatsächlich gegeben.</p>
<p>Deshalb ist es vorteilhaft, wenn dem anderen Hundehalter eine zu vertretene Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen wird dann nämlich § 823 Abs. 1 BGB bejaht werden. Innerhalb des § 823 Abs. 1 BGB wird aber ein Mitverschulden des eigenen Hundes nicht geprüft, da die Verletzung und Rauferei auf der Fahrlässigkeit des Gegners beruht, und nicht auf der Tiergefahr. Dies hat der BGH so entschieden (<i>BGH, Urteil vom 27.10.2015, Az.: VI ZR 23/15</i>). Dies wird aus&nbsp;<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/840.html" target="_blank" rel="noopener">§ 840 Abs. 3 BGB&nbsp;</a>quasi herausgelesen.&nbsp; (<i>BGH, Urteil 27.10.2015 – VI ZR 23/15 Rn 26;&nbsp; BGH 25. Oktober 1994 &#8211; VI ZR 107/94; BGH, Urteil 23. September 2010 &#8211; III ZR 246/09, BGHZ 187, 86 Rn. 31</i>) &nbsp;</p>
<p>Im Ergebnis wird, wenn dem anderen Hundehalter eine <b>Pflichtverletzung </b>nachgewiesen werden kann, dann der gegnerische Tierhalter die Tierarztkosten <b>vollständig</b> zahlen müssen.&nbsp;</p>
<p>In den meisten wird aber eine Haftungsquote zu bilden sein.&nbsp;</p>
<h2>Eigene Haftung nach Hunderauferei</h2>
<p>Zu beachten ist für Sie als Hundehalter, dass Sie unter Umständen dem anderen Hundehalter zum Schadensersatz nach §§ 833, 834 BGB verpflichtet sind. Für solche Fälle ist es hilfreich, eine <b>Hundehaftpflichtversicherung </b>abgeschlossen zu haben, die die Schäden nach einer Hunderauferei für Sie trägt. Ansonsten müssen Sie die Tierarztkosten der Gegenseite unter Umständen privat tragen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-die-tierarztkosten-nach-hundebiss-waehrend-hunderauferei/">Wer zahlt die Tierarztkosten, wenn mein Hund durch einen anderen Hund verletzt worden ist?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Hundebiss</title>
		<link>https://vinqo.de/wer-traegt-die-anwaltskosten-bei-einem-hundebiss/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2020 09:30:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Hundebiss muss grundsätzlich der Schädiger, also der Hundehalter, die Anwaltskosten tragen.  Wir erklären Ihnen, was Sie nach einem Hundebiss wissen sollten, wenn Sie einen Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister beauftragen wollen. Wer trägt die Anwaltskosten nach einem Hundebiss? Wenn Sie von einem Hund gebissen worden sind, wollen Sie verständlicherweise nicht nur Ihre zerbissene oder blutverschmierte...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-traegt-die-anwaltskosten-bei-einem-hundebiss/">Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Hundebiss</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem Hundebiss muss grundsätzlich der Schädiger, also der Hundehalter, die Anwaltskosten tragen. </p><p>Wir erklären Ihnen, was Sie nach einem Hundebiss wissen sollten, wenn Sie einen Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister beauftragen wollen.</p>								</div>
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									<h2>Wer trägt die Anwaltskosten nach einem Hundebiss?</h2>
<p>Wenn Sie von einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hund gebissen</a> worden sind, wollen Sie verständlicherweise nicht nur Ihre zerbissene oder blutverschmierte Bekleidung ersetzt bekommen sondern auch ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten.&nbsp;</p>
<p>Dabei stellen sich viele Fragen nach einem Hundebiss:&nbsp;</p>
<ul>
<li><a href="https://vinqo.de/hundebiss-die-5-wichtigsten-schritte-nach-einem-hundebiss/">wer kommt für das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss auf?</a></li>
<li><a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-hundebiss-alles-was-sie-wissen-muessen/">an wen muss ich nach einem Hundebiss wenden, um Schmerzensgeld zu erhalten?</a></li>
<li><a href="https://vinqo.de/wo-einen-hundebiss-melden-polizei-ordnungsamt-und-versicherung/">muss ich einen Hundebiss melden, um Schmerzensgeld zu erhalten?</a></li>
<li><a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">Worauf muss ich achten, um ein maximales Schmerzensgeld zu erhalten?</a></li>
</ul>
<p>Die gute Nachricht: Sie müssen sich als Geschädigter nicht alleine um diese Fragen kümmern sondern können einen Anwalt oder Rechtsdienstleister mit Ihrer Vertretung beauftragen.</p>
<h3>Schädiger muss Anwaltskosten tragen&nbsp;</h3>
<p>Für einen Hundebiss haftet gem. § 833 S. 1 BGB der Hundehalter und &#8211; soweit personenverschieden &#8211; gem. § 834 S. 1 BGB der Hundeaufseher (&#8222;Gassigänger&#8220;) für Verletzungen und beschädigte Gegenstände wie z.B. Ihre Bekleidung.&nbsp;</p>
<p>Sie haben dann gegen den Hundehalter bzw. den Gassigänger einen <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-hundebiss-durchsetzen-mit-vinqo/">Schadenersatzanspruch</a> und können gem. § 253 BGB ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/schmerzensgeldtabelle-hundebiss/">angemessenes Schmerzensgeld</a> fordern.&nbsp;</p>
<p>Folge des Schadenersatzanspruchs ist auch der Anspruch auf&nbsp;<strong>Erstattung der Rechtsverfolgungskosten&nbsp;</strong>, also die Aufwendungen, die erforderlich waren, um den Schadenersatzanspruch geltend zu machen und durchsetzen zu können. Das bedeutet, dass Sie nach einem Hundebiss einen Anwalt beauftragen können und der Gegner Ihre Anwaltskosten tragen muss.&nbsp;</p>
<p>Dieses Prinzip ist seit Jahrzehnten in Deutschland anerkannt und gilt grundsätzlich bei allen schädigenden Ereignissen wie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfällen</a>, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfällen</a> &#8211; und eben auch Hundebissen.&nbsp;</p>
<p>Die Vorteile, einen Anwalt oder Rechtsdienstleister nach einem Hundebiss zu beauftragen, wenn der Gegner die Anwaltskosten tragen muss, liegen auf der Hand:</p>
<p><strong>→ Auf Augenhöhe mit der gegnerischen&nbsp;Hundehaftpflichtversicherung:&nbsp;</strong>die Abwicklung Ihres Hundebisses wird in 80% der Fälle nicht mit dem Hundehalter sondern mit der der dahinter stehenden Hundehaftpflichtversicherung vorgenommen. Diese steht damit auf Seiten des Schädigers und versucht natürlich möglichst wenig Schadenersatz zahlen zu müssen. Mit rechtlicher Hilfe an Ihrer Seite können Sie die Abwicklung auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung gewährleisten und so bis zu 1.000,00€ mehr Schmerzensgeld erzielen.&nbsp;</p>
<p><strong>→ Individuelle Beratung:</strong> Nach einem Hundebiss stellen sich unzählige, individuelle Fragen. Angefangen von der richtigen Berechnung des Schmerzensgeldes, über das richtige Verhalten bei der <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/">Dokumentation der Verletzungen</a> bis hin zur richtigen Ermittlung des Schadenersatzes für beschädigte Hosen oder Jacken: mit einem Anwalt oder Rechtsdienstleister haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie individuell berät.</p>
<p><strong>→ Nerven schonen und Daten schützen:</strong> Die gegnerische Hundehaftpflichtversicherung wird Sie mit Formulare, Fragebögen, <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungserklärungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen</a> konfrontieren, die Sie alle ausfüllen, unterzeichnen, einscannen und zurücksenden sollen. Andernfalls könne man Ihr Schmerzensgeld oder Ihren Schadenersatz nicht zahlen. Dies ist falsch! Die Fragebögen ermitteln zumeist viel zu viele, persönliche Informationen und ermöglichen hochgradig sensible Gesundheitsdaten zu verarbeiten und zu speichern. Dabei müssen Sie wissen, welche Fragen beantwortet werden müssen und welche Fragen nicht.&nbsp;</p>
<p>Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Gesundheitsdaten und personenbezogenen Daten unserer Mandanten umfassend zu schützen und wehren derartige Formulare und Fragebögen konsequent ab.&nbsp;</p>
<h3>Werden die Anwaltskosten bei einem Hundebiss immer übernommen?</h3>
<p>Grundsätzlich müssen die Anwaltskosten immer vom Schädiger getragen werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen Sie auf Anwaltskosten nach einem Hundebiss sitzen bleiben können:</p>
<h3>Bagatellfälle</h3>
<p>Für Hundebissen gibt es keine explizite Rechtsprechung, jedoch lässt sich die Rechtsprechung bei <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Verkehrsunfällen</a> auch auf Hundebisse übertragen:</p>
<p>die Anwaltskosten werden dann nicht getragen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, also wenn ein Anwalt gar nicht erforderlich ist, um den Schadenersatz zu erhalten. Dafür muss&nbsp;</p>
<ol>
<li>der Fall einfach gelagert sein,&nbsp;</li>
<li>die Haftung offensichtlich sein <span style="text-decoration: underline;"><strong>und</strong></span></li>
<li>der Schaden der Höhe nach feststehen</li>
</ol>
<p>Bei Schmerzensgeldansprüchen steht der Schmerzensgeldanspruch jedoch&nbsp;<span style="text-decoration: underline;"><strong>nie</strong></span><strong>&nbsp;</strong>fest, weil das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss immer individuell berechnet werden muss. Ein Bagatellfall kann bei Hundebissen deshalb nur dann vorliegen, wenn z.B. nur eine Sache beschädigt worden ist. Dies ist jedoch unserer Erfahrung nach (leider) nur in Ausnahmefällen gegeben.&nbsp;</p>
<h3>Achtung Hundehalter: Das Mitverschulden&nbsp;</h3>
<p>Das <a href="https://vinqo.de/hundebiss-die-5-wichtigsten-schritte-nach-einem-hundebiss/">Mitverschulden</a> bei einem Hundebiss ist für juristische Laien nur schwer nachzuvollziehen. Das liegt an der grundsätzlich verschuldensunabhängigen Haftung des Hundehalters.&nbsp;</p>
<p>Waren Sie jedoch mit Ihrem eigenen Hund spazieren und sind von einem anderen <a href="https://vinqo.de/eigener-hund-von-anderem-hund-gebissen-was-muss-ich-tun/">Hund angegriffen</a> worden, reicht dies u.U. schon aus, dass man Ihnen ein Mitverschulden vorwirft. Spezialisierte Anwälte oder Rechtsdienstleister kennen jedoch die rechtlichen &#8222;Tricks&#8220;, um ein Mitverschulden abzuwehren.&nbsp;</p>
<p>Sollte man Ihnen jedoch ein Mitverschulden vorwerfen, kann es sein, dass Sie anteilig auf den Anwaltskosten sitzen bleiben! Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Anwalt nicht ausreichend im Bereich der Hundebisse und Tierhalterhaftung auskennt.</p>
<p>Der Anwalt darf nämlich keine entstandenen Anwaltskosten &#8222;ausbuchen&#8220; sondern muss diese Ihnen gegenüber geltend machen.</p>
<h2>Kein Kostenrisiko mit <a href="https://vinqo.de/ueber-uns">VINQO</a></h2>
<p>Um das Risiko zu vermeiden, auf hunderten Euro Anwaltskosten sitzen zu bleiben, bieten wir auf VINQO unsere Leistungen zu 100% risikofrei über ein <a href="https://vinqo.de/kosten/"><b>Erfolgshonorar </b></a>an. Wir erhalten nur dann eine Vergütung, wenn wir Ihr Schmerzensgeld erfolgreich durchgesetzt haben.&nbsp;</p>
<p>Unsere Vorteile:</p>
<p><strong>→ <b>Nerven schonen</b>:</strong> Sie selber können die Schadenregulierung und das &#8222;Hin und Her&#8220; mit der Versicherung aus der Hand geben, der Rechtsdienstleister übernimmt die Kommunikation mit Gegner und Versicherung. Damit können Sie Ihre Freizeit wieder mit angenehmeren Aktivitäten füllen.</p>
<p><i>Wir stellen unseren Mandanten eine<a href="https://app.vinqo.de/"> 24/7 Onlineakte</a> zur Verfügung. Mit dieser sind sie immer in Echtzeit über Neuigkeiten informiert und können z.B. mit dem eigenen Smartphone Unterlagen hochladen und müssen sich um nichts weiter kümmern.</i></p>
<p><strong> → <b>Know-How</b>:</strong> Wir wissen aus unserer Berufserfahrung, worauf es bei der Schadenregulierung ankommt. So können Sie der gegnerischen Hundehaftpflichtversicherung auf Augenhöhe begegnen und müssen keine Angst haben, Ansprüche durch falsches Verhalten zu verlieren.&nbsp;</p>
<p>→&nbsp;<strong><b>Kein finanzielles Risiko</b>:</strong> Als Geschädigter können Sie sich sicher sein: Wenn Sie uns beauftragen, kommen keine Kosten auf Sie zu. Ohne wenn und aber. Unsere Leistungen sind für Sie ohne Kostenrisiko. Auch ohne Rechtsschutzversicherung! Wir erhalten nur im Erfolgsfall 15% des erkämpften Schmerzensgeldes.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-traegt-die-anwaltskosten-bei-einem-hundebiss/">Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Hundebiss</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Hundebiss: Die 5 wichtigsten Schritte nach einem Hundebiss</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2020 10:33:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Erst kommt der Schmerz, dann der Schock: Ein Hund hat zugebissen. Es wird geschätzt, dass pro Jahr in Deutschland rund 30.000 bis 50.000 Menschen Opfer von Hundebissen werden. Die Dunkelziffer kann aber durchaus höher liegen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie nach einem Hundebiss unbedingt achten sollten! 1. Hundehalter ausfindig machen Am „Tatort“ müssen Sie unbedingt den...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-die-5-wichtigsten-schritte-nach-einem-hundebiss/">Hundebiss: Die 5 wichtigsten Schritte nach einem Hundebiss</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Erst kommt der Schmerz, dann der Schock: Ein Hund hat zugebissen. Es wird geschätzt, dass pro Jahr in Deutschland rund <b>30.000 bis 50.000 Menschen Opfer von Hundebissen werden</b>. Die Dunkelziffer kann aber durchaus höher liegen.</p><p>Wir erklären Ihnen, worauf Sie nach einem Hundebiss unbedingt achten sollten!</p>								</div>
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									<h2>1. Hundehalter ausfindig machen</h2><p>Am „Tatort“ müssen Sie unbedingt den Halter des Hundes ausfindig machen. Grundsätzlich möchte man natürlich Auseinandersetzungen verhindern, aber der <strong>Hundehalter</strong> ist für Sie als Geschädigter der Startpunkt, um die Konsequenzen aus dem Hundebiss möglichst umfassend zu klären.</p><p>Wenn Sie von einem Hund gebissen wurden, brauchen Sie die<strong> Personalien des Halters</strong> des Hundes, um die weiteren Schritte vorzunehmen. Dies gilt sowohl für medizinische als auch für juristische Konsequenzen aus dem Hundebiss. In den überwiegenden Fällen wird der Hundehalter sich kooperativ verhalten. Denn meistens ist er selber negativ davon überrascht, dass sein Vierbeiner sich aggressiv zeigt, und ist an einer schnellen Aufklärung des Vorfalls interessiert. Die Kontaktaufnahme mit dem Hundehalter ist aus zwei Gründen <b>unerlässlich</b>:</p><h3>Schadensfall melden lassen</h3><p>Die meisten Hundehalter haben für ihren Hund eine <b>Hundehaftpflichtversicherung </b>abgeschlossen. Es ist durchaus hilfreich, sich bereits am Vorfallort den <b>Namen der Versicherung</b>, eventuell auch die Nummer des Versicherungsscheins, geben zu lassen. Denn wenn eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, wird diese im Schadensfall Ihre Schadensersatzansprüche begleichen müssen. Es bietet sich deshalb an, den gegnerischen Hundehalter darauf <strong>hinzuweisen</strong>, dass der Schaden von ihm gemeldet werden muss.</p><h3><span style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 1.75rem; letter-spacing: 0px;">Auskunft über Gesundheitszustand</span></h3><p>Für eine umfassende Heilbehandlung sollten Sie sich des Weiteren vom Hundehalter <b>Auskunft </b>erbeten, ob der Hund gegen <a href="https://vinqo.de/antibiotika-und-impfung-nach-hundebiss/" target="_blank" rel="noopener">Tollwut </a>geimpft wurde, oder in letzter Zeit in einem Tollwutgebiet sich aufgehalten hat. Zwar ist die Infektionsgefahr in Deutschland bezüglich Tollwut als sehr gering zu erachten, jedoch handelt es sich bei Tollwut um eine immer tödliche Erkrankung, die nur durch eine Notimpfung verhindert werden kann. In diesem Fall ist Vorsicht oberstes Gebot.</p><h2 style="text-align: justify;">Zeugen nach Hundebiss ausfindig machen</h2><p style="text-align: justify;">Sollte der Hundehalter des bissigen Tieres nicht kooperativ sein oder Ihnen eine <strong>Mitschuld</strong> an dem Hundebiss zuweisen wollen, lohnt es sich, Zeugen ins Boot zu holen. In den meisten Fällen sind Passanten bereit, Ihnen die <strong>Kontaktdaten</strong> zu geben, um später den Sachverhalt aufklären zu können. Dies ist vor allem für die Frage nach dem Mitverschulden von Bedeutung. Grundsätzlich gilt, dass der Hundehalter nach<strong> § 833 BGB</strong> haftet, weil er die „<a href="https://vinqo.de/eigener-hund-von-anderem-hund-gebissen-was-muss-ich-tun/"><b>Tiergefahr</b></a>“ zu tragen hat. Sollten nicht Sie selber, sondern <a href="https://vinqo.de/eigener-hund-von-anderem-hund-gebissen-was-muss-ich-tun/" target="_blank" rel="noopener">Ihr Hund verletzt</a> sein, kann sich aber dessen <br />&#8222;eigenes&#8220; Mitverschulden auf die Höhe von Schadensersatzansprüchen auswirken. </p><h3 style="text-align: justify;">Polizei nach Hundebiss benachrichtigen?</h3><p style="text-align: justify;">Im Falle eines Hundebisses steht für manche die Frage im Raum, ob eine <a href="https://vinqo.de/anzeige-nach-hundebiss-fur-schmerzensgeld/">Strafanzeige bei der Polizei</a> erstattet werden muss, um juristisch gegen den Hundehalter vorgehen zu können. Grundsätzlich sind strafrechtliche Verfahren und zivilrechtliche Verfahren getrennt: Auch ohne eine Strafanzeige bei der <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank" rel="noopener">Polizei </a>kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld gefordert werden.</p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>, welche 5 Fehler Sie bei Ihrem Schmerzensgeld unbedingt vermeiden sollten!</strong></p>								</div>
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									<h2>Arzt nach Hundebiss aufsuchen</h2><p>Verletzungen durch einen Hund müssen zwar nicht tödlich sein, trotzdem wohnt ihnen ein besonderes medizinisches Risiko inne:</p><p>Zwar gibt es in Deutschland seit vielen Jahren keine originären Fälle von Tollwut, jedoch können Hunde auch andere <b>Krankheiten </b>übertragen. Wenn ein Hund beispielsweise vorher im Dreck gewühlt hat, kann er durch seinen Speichel <b>Tetanussporen </b>übertragen. Gegen Tetanus wird zwar fast jeder im Kindesalter geimpft, jedoch vergessen manche Erwachsene, dass sie sich regelmäßig <b>Auffrischungsimpfungen </b>unterziehen müssen. Doch keine Panik: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie noch hinreichend gegen Tetanus geschützt sind, können Sie mit Ihrem Impfpass den Arzt aufsuchen. Dieser wird, bei Bedarf, dann eine Auffrischungsimpfung verabreichen, sodass die Infektionsgefahr reduziert werden kann.</p><p>Neben der Gefahr einer <strong>Infektion</strong> mit Viren kann sich aber eine Wunde auch entzünden. In diesen Fällen müssen Antibiotika durch den Arzt verschrieben werden. Sollte es sich um eine größere Wunde handeln, ist ein Gang zum <strong>Arzt</strong> unausweichlich, damit die Wunde ausgiebig und professionell gereinigt werden kann.</p><p>Zusätzlich ist der <b>Arztbericht </b>nach einem Hundebiss ein wichtiger Ausgangspunkt, um Schmerzensgeld geltend machen zu können. Dabei kann der Arzt eine Diagnose stellen, und bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Beides dokumentiert den Umfang und die Schwere der Verletzungen und stellt einen wichtigen Anhaltspunkt bei der <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/schmerzensgeldtabelle-hundebiss/">Bezifferung des Schmerzensgeldes</a> dar.</p><p> </p><h3>Dokumentation der Bisswunde</h3><p>Wenn die ersten drei Schritte erledigt sind, müssen Sie sich nun Gedanken um die <b>juristische </b>Seite des Hundebisses machen. Neben dem Schmerzensgeld für die Verletzungen können auch Sachschäden, wie zum Beispiel eine zerstörte Hose oder Jacke geltend gemacht werden. Auch wenn Ihr <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-und-tierarztkosten-fur-verletzten-toten-hund/" target="_blank" rel="noopener">eigener Hund angegriffen</a> wurde, gilt dies in Deutschland als „Sachschaden“. </p><p>Es ist zunächst nicht von Bedeutung, ob Sie einen Anspruch gegen eine Versicherung oder gegen eine Privatperson geltend machen wollen. Denn zunächst müssen Sie beweisen können, dass ein solcher Anspruch überhaupt besteht! Hierfür benötigen Sie eine möglichst detaillierte Dokumentation der entstandenen Schäden, Verletzungen und Schmerzen.</p><p> </p><h3> Fotos von der Bisswunde machen</h3><p>Sie sollten die Verletzungen &#8211; z.B. mit Ihrem Smartphone &#8211; fotografisch festhalten. Neben der Abbildung der frischen Wunde ist es aber auch ratsam, den Wundheilungsverlauf festzuhalten. In vielen Fällen zeigen sich zum Beispiel auch großflächige Blutergüsse oder Entzündungen nach einigen Tagen &#8211; oder sogar Wochen. Die Dauer des Heilungsprozesses wirkt sich dabei ganz erheblich auf die Höhe eines Schmerzensgeldes aus.</p><p> </p><h3>Rechnungen aufbewahren</h3><p>Jegliche Rechnung, die im Zusammenhang mit dem Hundebiss steht, sollte aufbewahrt werden. Dazu zählen auch Parkscheine und Fahrtkosten im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung Ihres Hundebisses. So haben Sie z.B. Anspruch auf 0,25€ als Kilometerpauschale, sodass Sie ein Fahrtenbuch führen sollten, um die Kilometerpauschale beziffern zu können.</p><p> </p><h3>Schmerztagebuch führen</h3><p>Um genau zu dokumentieren, wie sich die Folgen des Hundebisses auf Ihren Alltag auswirken, sollte ein Schmerztagebuch geführt werden. Hierin können Sie festhalten, an wie vielen Tagen Sie in Ihrer Freizeit oder Arbeit unter den Folgen des Bisses zu leiden hatten. Auch die Intensität der Schmerzen kann hierin festgehalten werden, oder ob Medikamente eingenommen werden mussten.</p>								</div>
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									<p><b>Kostenfreie Rechtsberatung? </b>Lesen Sie in<a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener"> diesem Beitrag</a>, warum wir kostenlos Ihr Schmerzensgeld für Sie durchsetzen und weshalb der Hundehalter die Kosten tragen muss!</p>								</div>
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									<h2>Profis einschalten?</h2>
<p>Schlussendlich müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie bei der <b>Durchsetzung </b>Ihrer Ansprüche professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Dafür sprechen viele gute Gründe:</p>
<p><strong>→ <b>Nerven schonen</b>:</strong> Sie selber können die Schadenregulierung und das &#8222;Hin und Her&#8220; mit der Versicherung aus der Hand geben, der Rechtsdienstleister übernimmt die Kommunikation mit Gegner und Versicherung. Damit können Sie Ihre Freizeit wieder mit angenehmeren Aktivitäten füllen.</p>
<p><i>Wir stellen unseren Mandanten eine 24/7 Onlineakte zur Verfügung. Mit dieser sind sie immer in Echtzeit über Neuigkeiten informiert und können z.B. mit dem eigenen Smartphone Unterlagen hochladen und müssen sich um nichts weiter kümmern.</i></p>
<p><strong> → <b>Know-How</b>:</strong> Wir wissen aus unserer Berufserfahrung, worauf es innerhalb der Schadenregulierung ankommt. So können Sie der gegnerischen Hundehaftpflichtversicherung auf Augenhöhe begegnen und müssen keine Angst haben, Ansprüche durch falsches Verhalten zu verlieren.&nbsp;</p>
<p>→&nbsp;<strong><b>Kein finanzielles Risiko</b>:</strong> Als Geschädigter können Sie sich sicher sein: Wenn Sie uns beauftragen, kommen keine Kosten auf Sie zu. Ohne wenn und aber. Unsere Leistungen sind aufgrund unseres Erfolgshonorars zu 100% kostenfrei.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-die-5-wichtigsten-schritte-nach-einem-hundebiss/">Hundebiss: Die 5 wichtigsten Schritte nach einem Hundebiss</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Eigener Hund von anderem Hund gebissen &#8211; was muss ich tun?</title>
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		<pubDate>Sat, 09 May 2020 11:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hundebiss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele Familien ist ein Hund nicht nur ein Haustier, sondern ein eigenes Familienmitglied. Darum fühlt man mit dem eigenen Hund auch mit, wenn er verletzt wurde. Besonders emotional aufwühlend ist es für Hundehalter, wenn ihr geliebter Vierbeiner von einem anderen Hund angegriffen wurde und Verletzungen erlitten hat. Natürlich möchte man, dass es dem eigenen Hund schnell wieder...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="988093" class="elementor elementor-988093" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Für viele Familien ist ein Hund nicht nur ein Haustier, sondern ein eigenes <strong>Familienmitglied</strong>. Darum fühlt man mit dem eigenen <strong>Hund</strong> auch mit, wenn er <strong>verletzt</strong> wurde. Besonders emotional aufwühlend ist es für Hundehalter, wenn ihr geliebter Vierbeiner von einem <strong>anderen</strong> <strong>Hund</strong> <strong>angegriffen</strong> wurde und Verletzungen erlitten hat.</p><p>Natürlich möchte man, dass es dem eigenen Hund schnell wieder besser geht und bringt ihn daher zum Tierarzt. Wenn der erste Schock über den Angriff auf den eigenen Hund überwunden ist, stellt sich dann aber häufig die Frage, wer die<strong> Kosten für die Behandlung</strong> vom Hund zu tragen hat.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Habe ich nach einer Hunderauferei Anspruch auf Schadenersatz?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn der eigene Hund von einem anderen Hund angegriffen wurde, besteht zunächst ein <b>Schadensersatzanspruch </b>nach </span><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html" target="_blank" rel="noopener">§ 833 BGB</a><span style="color: #000000;"> gegen den Hundehalter und zwar unabhängig davon, ob der Hundehalter gerade die Aufsicht über den Hund hatte. Hundehalter ist grundsätzlich derjenige, der für das Wohl des Tieres verantwortlich ist. Davon zu unterscheiden ist der <strong>Hundeaufseher</strong>, also der &#8222;Gassigänger&#8220;, der zum Zeitpunkt der Hunderauferei die Aufsicht über den angreifenden Hund hatte. Auch dieser haftet gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.html">§ 834 BGB</a> für die durch den eigenen Hund verursachten Verletzungen Ihres Hundes.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sowohl § 833 (Tierhalterhaftung) als auch § 834 (Tieraufseherhaftung) sprechen für die Haftung von Schäden an Menschen und Sachen, nicht jedoch von Schäden an Tieren. </span><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Dies liegt daran, dass in der deutschen Rechtsordnung nach</span><a style="letter-spacing: 0px;" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 90 a BGB</a><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;"> normiert wird, dass <strong>Tiere</strong> <strong>keine</strong> <strong>Sachen</strong> sind, aber <strong>wie Sachen</strong> behandelt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn die Voraussetzungen des <strong>§ 833 BGB</strong> vorliegen, muss jedoch noch bestimmt werden, was alles als „<strong>Schadensersatz</strong>“ geltend gemacht werden kann. Es gilt grundsätzlich, dass der Schädiger den Geschädigten so zu stellen hat, als wäre das schädigende Ereignis nicht vorgefallen (sog. Differenztheorie). </span></p><p><span style="color: #000000;">Wurde der eigene Hund von einem anderen Hund verletzt, muss der Hundehalter bzw. der Hundeaufseher die </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Tierarztkosten tragen, denn wäre es nicht zu dem Hundeangriff auf den eigenen Hund gekommen, wären Ihnen keine Tierarztkosten für Ihren verletzten Hund entstanden. </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;"> </span></p><h4> </h4><h4><span style="color: #000000;">Wer zahlt die Tierarztkosten für meinen Hund nach einem Hundebiss?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Anspruchsgegner ist grundsätzlich der <b>Hundehalter </b>(also der Eigentümer des Tieres) oder der Hundeaufseher (also zum Beispiel jemand, der mit dem Hund Gassi geht). Nach einem Hundebiss sollte man sich daher immer die <strong>Kontaktdaten</strong> des Halters des fremden Hundes geben lassen. Häufig haben Hundehalter für diesen Fall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Schadenersatz zahlt.</span></p><p><span style="color: #000000;"> Es gibt keine deutschlandweite Regelung darüber, dass eine <b>Hundehaftpflichtversicherung </b>abgeschlossen werden muss. Jedoch haben die Bundesländer teilweise die Hundehalter dazu verpflichtet: In </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Berlin, </span></li><li><span style="color: #000000;">Brandenburg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Hamburg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Niedersachsen und in </span></li><li><span style="color: #000000;">Thüringen </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">müssen Hundehalter eine Versicherung abgeschlossen haben. </span></p><p><span style="color: #000000;">In<strong> Nordrhein-Westfalen</strong> besteht eine Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen, die größer als 40 cm sind oder mehr als 20 kg auf die Waage bringen. </span><span style="color: #000000;">Für die Bundesländer</span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Baden-Württemberg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Bayern und </span></li><li><span style="color: #000000;">Rheinland-Pfalz </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">gilt eine Pflicht zur Versicherung des Hundes nur dann, wenn eine <b>Auffälligkeit</b> des Hundes bescheinigt worden ist. </span></p><p><span style="color: #000000;">In <strong>Sachsen-Anhalt</strong> wird eine Versicherung für einen Hund nach der Rasse (nachlesbar in der Rassenliste) gefordert. Nach einer Hundeattacke eines anderen Hundes sollte man dessen Halter also auch immer fragen, ob eine Haftpflichtversicherung für den Hund besteht, und sich die Versicherung sowie die <strong>Versicherungsscheinnummer</strong> für den beißenden Hund geben lassen.</span></p><h4><span style="color: #000000;"> </span></h4>								</div>
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									<p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><strong><b>Sie wurden von einem Hund gebissen?</b></strong></p><p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><span style="letter-spacing: 0px;">Lesen Sie in&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/das-ist-nach-einem-hundebiss-zu-tun/" target="_blank" rel="noopener" style="background-color: white; letter-spacing: 0px;">diesem Beitrag</a><span style="letter-spacing: 0px;">, wie Sie sich richtig verhalten und worauf Sie besonders beachten müssen!</span></p>								</div>
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									<p> </p><p>Es macht für die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, zwar keinen Unterschied, ob der Gegner nach<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong> oder <strong>§ 833 BGB</strong> haftet. Diese juristische Feinheit kann aber am Ende auf die Höhe des Anspruchs Einfluss nehmen. Dazu mehr unter dem Punkt:</p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Grundsätzlich gilt bei einem Schadensersatzanspruch, dass ein eigenes Mitverschulden bei der Berechnung der <strong>Schadensersatzhöhe</strong> <strong>miteinbezogen</strong> werden muss. </p><p>Gerade gegnerische Hundehaftpflichtversicherungen kürzen häufig den Schadensersatz, in dem sie auf das <strong>Mitverschulden</strong> des <strong>verletzten</strong> <strong>Hundes</strong> oder dessen Halters hinweisen. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">§ 833 BGB</span><span style="letter-spacing: 0px;"> stellt nämlich (für Haustiere) eine „</span><span style="letter-spacing: 0px;">verschuldensunabhängige Haftung</span><span style="letter-spacing: 0px;">“ für Tierhalter dar. Das bedeutet, dass ein Hundehalter nicht haftet, weil er etwas falsch gemacht hat, sondern allein schon aus dem Umstand, dass er einen Hund hält und von diesem eine unbeherrschbare Gefahr eines Angriffs ausgeht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jedes Tier das </span><span style="letter-spacing: 0px;">Risiko</span><span style="letter-spacing: 0px;"> von unberechenbarem Verhalten in sich trägt. Man spricht insoweit auch von einer „</span><span style="font-weight: bold; letter-spacing: 0px;">Tiergefahr</span><span style="letter-spacing: 0px;">“, welche dann fairnesshalber der Tierhalter zu tragen hat.</span></p><p>Der Vorteil, der sich aus der verschuldensunabhängigen Haftung aus<strong> § 833 BGB</strong> für den eigenen Anspruch ergibt, wird dann zum Nachteil. Es kann dann nämlich sein, dass die <b>Tiergefahr </b>des eigenen Tieres sich <b>anspruchsmindernd </b>auswirkt. Der Tierhalter des verletzten Hundes muss sich also entgegenhalten lassen, dass auch von seinem Hund eine <strong>abstrakte</strong> <strong>Tiergefahr</strong> ausgegangen ist, die die Verletzungen mitverursacht hat. Dafür genügt es, dass das eigene Tier sich wie ein Tier verhält, also bei einem Angriff beispielsweise versucht, sich zu verteidigen oder vorher bellt / jault. Die Tiergefahr des eigenen Vierbeiners hat sich dann auch im Schaden „realisiert“.</p><p>Dann wird nach einer Hunderauferei zumeist eine Haftungsquotelung von 50% vorgenommen. Sie erhalten also nur <b>50% der Tierarztkosten</b> vom Gegner.</p><p>Die Tiergefahr des eigenen Vierbeines wird nur in Ausnahmefällen nicht angenommen, beispielsweise wenn der eigene Hund bewusstlos war oder der vollständigen Kontrolle des Tieraufsehers unterlag. Auch bei deutlichen Unterschieden in der Größe und Aggressivität der Hunde kann es zu einem geringeren Mitverschulden kommen.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Sie<b> 100% Ihres Schadenersatzes</b> nach einer Hunderauferei <strong>erhalten</strong>: Ist dem anderen Hundeaufseher / Hundehalter ein Sorgfaltspflichtverstoß vorzuwerfen, haftet er wegen <strong>Fahrlässigkeit</strong> gem. § 823 Abs. 1 BGB.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Hat er beispielsweise trotz entgegenstehender Anordnung von der Gemeinde seinem Hund keinen Maulkorb angelegt, oder ihn unangeleint laufen gelassen, kann ihm das als Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Die Rechtsprechung geht von einer </span><span style="letter-spacing: 0px; font-weight: bold;">Sorgfaltspflichtverletzung</span><span style="letter-spacing: 0px;"> aus, wenn das Grundstück des schädigenden Hundes nicht ausbruchssicher war oder ein Hund nicht rechtmäßig beaufsichtigt wurde (BGH, 28. April 1992 &#8211; VI ZR 314/91). </span></p><p>Um nun auf die Unterschiede zwischen einer Haftung aus<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong> und<strong> § 833 BGB</strong> zurückzukommen: Nach der Rechtsprechung des BGH wird die „<strong>eigene Tiergefahr</strong>“ bei einer Fahrlässigkeitshaftung nach <strong>§ 823 Abs. 1 BGB</strong> nicht als Mitverschulden angerechnet. (BGH, Urteil vom 27.10.2015, Az.: VI ZR 23/15). </p><p>Hat sich der Hundehalter / Hundeaufseher des angreifenden Hundes <strong>fahrlässig</strong> verhalten (keine Leine trotz Leinenpflicht o.ä.), so wird die Tiergefahr des eigenen, verletzten Hundes nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt. Sie erhalten also den vollen Schadenersatz. Somit wirkt es sich auf die Frage nach der Übernahme der Tierarztkosten aus, ob der angreifende Hund unangeleint war oder von einem Grundstück ausbrechen konnte.</p>								</div>
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									<h4>Eigene Hundekrankenversicherung</h4><p>Unter Umständen haben sie für Ihren eigenen Hund eine <b>Hundekrankenversicherung </b>abgeschlossen. In diesem Fall wird zumindest<strong> ein Teil</strong> der durch den Hundeangriff anfallenden Kosten von ihrer Versicherung gezahlt. Das ist dann sinnvoll, wenn eben aus der Tiergefahr Ihres eigenen Hundes nur 50% der Tierarztkosten gezahlt werden. </p><p>Ihre Hundekrankenversicherung kann sich die Kosten für die Tierarzt-behandlung des Hundes von dem Anspruchsgegner auch „zurückholen“, das heißt, dass der Anspruchsgegner der Hundekrankenversicherung die <strong>Kosten erstatten</strong> muss, die bei der Behandlung angefallen sind. Bei Hunde-krankenversicherungen gibt es sowohl Tarife, die 100 % der Arztbehandlung übernehmen, als auch solche mit einer Eigenbeteiligung. Sollten Sie eine Eigenbeteiligung zahlen müssen, muss hier auch erneut der gegnerische Hundehalter die Eigenbeteiligung an Sie als Schadensersatz zurückzahlen.</p><p><i>Wenn Sie die rechtliche Thematik zu schwierig finden, zögern Sie bitte nicht, uns mit der Abwicklung Ihres Hundeangriffs zu beauftragen! </i></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/eigener-hund-von-anderem-hund-gebissen-was-muss-ich-tun/">Eigener Hund von anderem Hund gebissen &#8211; was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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