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	<title>Arbeitsausfall Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Jan 2021 08:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das deutsche Rechtssystem geht davon aus, dann wenn sich jemand während der Arbeit verletzt, auch der Arbeitgeber einen Teil der Schäden begleichen soll. Wenn er davon profitiert, dass jemand anderes seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber einsetzt, muss er auch das Risiko tragen, wenn sich diese Person hierbei verletzt. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-heilbehandlungskosten-bei-einem-arbeitsunfall/">Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Als wäre die Schadensregulierung nach einem gewöhnlichen Unfall nicht schon kompliziert und langwierig genug, kann es bei einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Arbeitsunfall</a> sogar noch komplizierter werden: Denn anders als bei einem „gewöhnlichen“ Unfall kommt dann neben den obligatorischen Beteiligten dann noch die <strong>Unfallversicherung</strong> und unter Umständen der eigene <strong>Arbeitgeber</strong> mit ins Spiel. Im Folgenden zeigen wir, was dies für Auswirkungen für die verschiedenen <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Ersatzansprüche</a>  hat, insbesondere für Ihre <b>Heilbehandlungskosten</b>.</p>								</div>
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									<h2>Was ist ein Arbeitsunfall?</h2><p>Ein Arbeitsunfall ist in <strong>§ 8 SGB VII</strong> definiert:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. </em></p><p>Die versicherte Tätigkeit ist hierbei die berufliche Tätigkeit. <strong>§ 8 SGB VII</strong> geht aber noch einen Schritt weiter. Versicherte Tätigkeiten sind auch</p><ul><li>Das Zurücklegen des <strong>Arbeitsweges</strong></li><li>Das Zurücklegen des Arbeitsweges, mit <strong>Umwegen</strong> um Kinder in die Betreuung zu bringen (Kita, Tagesmutter, Großeltern, usw.)</li><li>Das Zurücklegen des Arbeitsweges mittels Carsharings</li><li>Das <strong>Befördern</strong>, <strong>Instandhalten</strong> und <strong>erneuern</strong> eines <strong>Arbeitsgerätes</strong> oder einer <strong>Schutzausrüstung</strong>, sowie deren Erstbeschaffung aus Veranlassung des Arbeitgebers</li></ul><p>Die in<strong> § 8 Abs. 2 SGB VII</strong> beschriebenen Tätigkeiten sind etwas differenzierter beschrieben, als hier wiedergegeben. Zum weiteren Vergleich geht es <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/8.html">hier.</a></p><h2>Was ist der Sinn der betrieblichen Unfallversicherung?</h2><p>Das deutsche Rechtssystem geht davon aus, dass auch der <strong>Arbeitgeber</strong> einen Teil der Schäden begleichen soll, wenn der Arbeitnehmer oder anderweitig Bedienstete während der Arbeit verletzt worden ist.</p><p>Wenn der Arbeitgeber davon profitiert, dass jemand anderes seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber einsetzt, muss er auch das Risiko tragen, wenn sich diese Person hierbei verletzt. Natürlich haftet der Arbeitgeber hierbei aber nicht privat: Der <strong>Arbeitgeber</strong> ist vielmehr <strong>verpflichtet</strong>, eine <strong>betriebliche Unfallversicherung</strong> abzuschließen. Träger dieser Versicherung (also umgangssprachlich Anbieter dieses Versicherungsproduktes) sind die <strong>Berufsgenossenschaften</strong>. Diese kommt dann für den Ersatz von <strong>Heilbehandlungskosten</strong> auf. Dies hat auch den Vorteil für den Arbeitgeber, dass er sich sicher sein kann, dass der Arbeitnehmer eine medizinische <strong>Behandlung</strong> erhält und daher bald im Betrieb wieder die Arbeit aufnehmen kann.</p>								</div>
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									<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Welche Kosten übernimmt die betriebliche Unfallversicherung (BG)?</h2><p>Die Unfallversicherung übernimmt die <span style="font-weight: bolder;">Heilbehandlungskosten</span>, sowie die Zahlung von <span style="font-weight: bolder;">Rehamaßnahmen</span>, damit der Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder im Betrieb integriert werden kann. Wenn es durch einen Arbeitsunfall dauerhaft <span style="font-weight: bolder;">erwerbsgemindert</span> ist, zahlt die Berufsgenossenschaft auch einen Teil der <span style="font-weight: bolder;">Unfallrente</span>. Neben der offensichtlichen Heilbehandlungskosten kann die Berufsgenossenschaft, beziehungsweise deren Unfallversicherung aber auch weitere <span style="font-weight: bolder;">Hilfsleistungen</span> gewähren. Hierzu gehört auch<span style="font-weight: bolder;"> psychosoziale Betreuung</span>, <span style="font-weight: bolder;">Übergangsrente</span> oder <span style="font-weight: bolder;">Pflegegeld</span>, falls Sie nach dem Arbeitsunfall durch eine dritte Person gepflegt werden.</p><h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Kann ich meine Heilbehandlungskosten trotzdem selber abrechnen?</h2><p>Nein, denn diese Ansprüche stehen Ihnen gar nicht mehr zu. Wie kann das sein?<span style="font-weight: bolder;"> § 116 SGB X</span> normiert:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadenersatz beziehen. […]</em></p><p>Dies bedeutet: Wenn die <span style="font-weight: bolder;">Arbeitsunfallsversicherung</span> zur Zahlung verpflichtet ist, gehen damit automatisch die <span style="font-weight: bolder;">Ansprüche</span>, die Sie normalerweise nach dem Unfall hätten, auf die Arbeitsunfallsversicherung <span style="font-weight: bolder;">über</span>. Normalerweise muss für einen solchen Anspruchsübergang zwar ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Im Falle eines Arbeitsunfalles geschieht dies aber <span style="font-weight: bolder;">automatisch</span>, sogar noch bevor die Berufsgenossenschaft an Sie gezahlt hat. Es genügt, dass die Berufsgenossenschaft zur Zahlung verpflichtet ist.</p><h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Zusammenfassung: Wer zahlt was nach Arbeitsunfall?</h2><p>Die oben aufgezeigten Regelungen führen dann zu Folgenden Konstellationen:</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Die Krankenversicherung zahlt gar nichts</h3><p>Selbst wenn Sie <span style="font-weight: bolder;">privatversichert</span> sind, gehen trotzdem all Ihre Ansprüche automatisch auf die <span style="font-weight: bolder;">Berufsgenossenschaft</span> über. Im Gegenzug erbringt Ihre Krankenkasse auch <span style="font-weight: bolder;">keine Leistung</span>, denn die Heilbehandlungskosten, die die Krankenkasse bei einem Freizeitunfall übernehmen würde, werden durch die Berufsgenossenschaft beglichen. Falls Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein sollten, wird das Krankengeld zwar von der Krankenkasse überwiesen, diese handelt aber dann als Beauftragte der Berufsgenossenschaft. Auch die <span style="font-weight: bolder;">Höhe</span> dieser <span style="font-weight: bolder;">Lohnersatzzahlung</span> unterscheidet sich von der Ersatzzahlung nach einem Freizeitunfall.</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Der Arbeitgeber zahlt den Lohn fort</h3><p>Der Arbeitgeber ist <span style="font-weight: bolder;">verpflichtet</span>, <span style="font-weight: bolder;">sechs Wochen</span> lang Ihr Entgelt fortzuzahlen, selbst wenn Sie arbeitsunfähig sind. Nach Ablauf der sechs Wochen wird dann ein Teil des Arbeitsentgeltes, wie oben beschrieben, durch die Berufsgenossenschaft weitergezahlt.</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Der Gegner zahlt Sachschäden und Schmerzensgeld</h3><p>Der Unfallgegner ist Ihnen gegenüber dann zur Zahlung von <span style="font-weight: bolder;">Sachschäden</span> sowie einem <span style="font-weight: bolder;">Schmerzensgeld</span> verpflichtet. Im Regelfall, falls es sich um einen PKW-Fahrer handelt, wird zusätzlich eine Haftpflichtversicherung als Anspruchsgegner bestehen. <span style="font-weight: bolder;">Heilbehandlungskosten</span> und <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeld </a>sind streng voneinander<span style="font-weight: bolder;"> zu trennen</span>: Während Heilbehandlungskosten Arztrechnungen oder Krankenhausaufenthalte ersetzen, handelt es sich bei einem Schmerzensgeld um eine Ausgleichszahlung für erlittene Unannehmlichkeiten, was eine Genugtuung für Sie beinhalten soll.</p>								</div>
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									<p>Vorsicht bei <strong>Abfindungserklärungen</strong>! Häufig sind bei Abfindungen auch Ansprüche der Krankenkasse oder des Arbeitgebers umfasst, sodass Sie im schlimmsten Fall Ihre  Heilbehandlungskosten selber zahlen müssen! Hier erfahren <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/#Abfindung_bei_privater_Krankenversicherung">Sie</a> mehr zu diesem Thema.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-heilbehandlungskosten-bei-einem-arbeitsunfall/">Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</title>
		<link>https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 08:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein Postbote aber gerade gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. Wie sieht in solchen Fällen die Haftung aus? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn es keine offizielle Statistik gibt, wie viele <strong>Postboten</strong> und <strong>Paketzusteller</strong> im Jahr von Hunden gebissen werden, können wir an unserer eigenen Arbeit bei VINQO sehen, dass Postzusteller die am <strong>häufigsten</strong> gebissene Berufsgruppe ist. Oft handelt es sich hierbei um Fälle von aggressiven Verhalten des Tiers, das glaubt, das eigene <strong>Territorium</strong> verteidigen zu müssen.</p><p>Dabei handelt steht Ihnen als <strong>Paketzusteller</strong> nach einem <strong>Hundebiss</strong> ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu, das nicht von der Berufsgenossenschaft oder Ihrem Arbeitgeber durchgesetzt wird. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> nach einem Hundebiss müssen Sie deshalb <strong>selbst durchsetzen</strong>.</p><p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postbote</a> gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. </p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Grundsätzlich haftet der <strong>Halter</strong> des Hundes nach <strong>§ 833 S. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“</em></p><p>Es handelt sich hierbei um eine sogenannte <strong>verschuldensunabhängige</strong> <strong>Haftung</strong>. Dies bedeutet, dass es gar nicht darauf ankommt, dass der Halter des Hundes etwas falsch gemacht hat. Es genügt, dass er für das Tier zuständig ist (also es auf eigene Kosten hält und versorgt) und dass das Tier jemanden anderen geschädigt hat, zum Beispiel durch einen Biss. Damit ist ein Nachweis der Haftung für einen Verletzten relativ einfach. Im Regelfall haben Hundehalter übrigens eine <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> für ihren Vierbeiner abgeschlossen, an die Sie sich nach einem Biss zur Schadensregulierung wenden können.</p><h2>„Vorsicht Hund“-Schild auf dem Grundstück</h2><p>In manchen Fällen wird sich der Hundehalter darauf berufen, dass ja ein <strong>Warnschild</strong> am Zaun angebracht war, welches vor dem Hund warnt. Dies kann den Hundehalter unter Umständen zwar vor der Haftung gegenüber Schadenersatzansprüchen von Personen, die das Grundstück <strong>unbefugt</strong> betreten haben, retten, oder zumindest den Haftungsumfang verringern:</p><p>Das OLG Stuttgart (<a href="https://openjur.de/u/353621.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2010 &#8211; 1 U 38/10</a>) differenzierte hier nach verschiedenen Gesichtspunkten. Grundsätzlich gelte, dass</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„ein Mitverschulden i. d. R. dann angenommen</em> [wird]<em>, wenn sich der Geschädigte<strong> ohne ausreichenden Grund</strong> in die Nähe eines gefährlichen Tieres begibt oder wenn er ein Warnschild vor einem bissigen Hund nicht beachtet (vgl. Staudinger/Eberl-Borges (2008), § 833 BGB, Rn. 200). </em></p><p>Dies gelte aber auch nur, wenn auch vor einem gefährlichen Hund gewarnt wird. Die <strong>Warnung</strong>, dass ein Hund auf dem Grundstück sei, <strong>reicht</strong> laut Ansicht der Rechtsprechung <strong>nicht</strong>. Im Regelfall kann aber ein Schild, welches vor einem gefährlichen Hund warnt, jedoch nicht die Haftung gegenüber einem Postboten berühren. Das OLG Stuttgart stellte klar:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Alle Besucher des Anwesens &#8211; seien es eingeladene Gäste, der <strong>Paketdienst</strong> oder sonstige Personen, die Kontakt zu den Bewohnern des Hauses aufnehmen wollen &#8211; waren daher darauf angewiesen, das Grundstück zu betreten, um zu den Klingeln zu gelangen. In einer solchen &#8211; von den Bewohnern des Grundstücks bewusst so geschaffenen &#8211; Situation und bei unverschlossenem Gartentor darf auch ein vorsichtiger Mensch davon ausgehen, dass ihm jedenfalls tagsüber, d. h. zu einer Zeit, zu der Besuche üblich sind, durch den auf dem Gelände gehaltenen Hund kein Schaden droht &#8211; sei es, weil der Hund gut erzogen oder aber weggesperrt ist.“</em></p><p>Trotzdem versuchen unserer Erfahrung nach Hundehaftpflichtversicherungen Ihr Schmerzensgeld aufgrund eines vermeintlichen Mitverschuldens um 50% zu kürzen. In diesem Fällen empfiehlt es sich <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">risikofrei rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</a></p>								</div>
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									<h2>Hundebiss als Arbeitsunfall- was sind die Folgen?</h2><p>Wenn Sie Postbote oder Paketzusteller sind, und bei der Arbeit von einem Hund gebissen wurden, liegt ein <a href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/">Arbeitsunfall </a>vor. Hierfür muss ein Unfall im Sinne des<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html"><strong> § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII</strong></a> vorliegen.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.</em>“</p><p>Des Weiteren muss es sich um einen Unfall während der Arbeit, oder auf dem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Weg zur Arbeit</a> / von der Arbeit gehandelt haben. Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, ergeben sich folgende Besonderheiten:  </p><h3>Durchgangsarzt aufsuchen!</h3><p>Grundsätzlich muss man nach einem Arbeitsunfall nicht zu seinem gewöhnlichen Hausarzt, sondern zu einem „<strong>Durchgangsarzt</strong>“. Dies folgt daraus, dass bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, sondern die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Der Durchgangsarzt arbeitet dabei als „Vertreter“ der Versicherung, der die <strong>Behandlung</strong> und <strong>Diagnose</strong> überwacht. Sollte es sich um eine geringe Verletzung handeln, können Sie auch zunächst zu Ihrem Hausarzt, der Sie dann an den Durchgangsarzt überweist.</p><h3>Verletztengeld nach Hundebiss</h3><p>Nun können Sie natürlich sich fragen, was denn der Unterschied zu einem Unfall in der Freizeit ist. Schließlich kann es Ihnen zunächst egal sein, ob die Krankenkasse oder die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> Ihre Kosten trägt. Einen nicht unerheblichen Unterschied gibt es aber doch:</p><p>Sollten Sie länger als 6 Wochen durch den Arbeitsunfall arbeitsunfähig sein, erhalten Sie nicht das <strong>Krankengeld</strong> der Krankenkasse, sondern das <strong>Verletztengeld</strong> der Berufsgenossenschaft. Dieses beträgt 80 % des Regelentgeltes anstelle von 70 % des entgangenen Bruttogehaltes.</p><p>Lassen Sie sich nicht verwirren: Auch das Verletztengeld wird von der Krankenkasse ausgezahlt, diese erhält das Verletztengeld aber von der Berufsgenossenschaft zurück.</p><p>Die Differenz zu Ihrem vollen Lohn können Sie dem Hundehalter gegenüber geltend machen. Aber Vorsicht: die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls gestaltet sich häufig sehr schwierig und ist rechtlich anspruchsvoll, wenn das Gehalt Schwankungen unterliegt.</p><h3>Übergangsgeld nach einem Hundebiss</h3><p>Auch das Übergangsgeld wird nicht, wie normalerweise, von der Rentenversicherung, sondern von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> gezahlt. Unter dem Übergangsgeld verseht man, dass man einen gewissen Geldbetrag erhält, wenn man nach einer <strong>Rehabilitationsmaßnahme</strong> wieder an den Beruf angepasst werden soll und hierdurch noch nicht zu 100 % <strong>erwerbstätig</strong> sein kann.</p><h2>Fazit</h2><p>Postboten sind besonders gefährdet, wenn es um Hundebisse geht. Dabei <strong>haften</strong> die Hundehalter verschuldensunabhängig. Dies gilt auch wenn der Postbote ein Grundstück für die Lieferung betreten musste, selbst wenn ein <strong>Schild</strong> vor dem Hund gewarnt hat. Weiterhin muss beachtet werden, dass in solchen Fällen ein <strong>Arbeitsunfall</strong> vorliegt.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Das sind die wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihres Schmerzensgeld</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Jun 2020 11:53:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die wichtigsten Faktoren, um die Höhe des Schmerzensgeldes berechnen zu können. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Das sind die wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihres Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="8298" class="elementor elementor-8298" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Nach einem Unfall oder anderen Schadenereignis (<a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Autounfall</a>, Hundebiss, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a>, usw.) gibt es eine Vielzahl an  <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-mein-schmerzensgeld-und-worauf-muss-ich-achten/" target="_blank" rel="noopener">Schadensersatzansprüchen </a>gegen den Schädiger oder seine Haftpflichtversicherung.</p><p>Für viele Betroffene stellt gerade der Schmerzensgeldanspruch eine der wichtigsten Schadenspositionen dar. Nach einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld">Hundebiss</a> beispielsweise sind nicht allzu viele „<b>Sachschäden</b>“ gegeben. Zu den Sachschäden können beispielsweise eine zerrissene Hose oder ein zerstörtes Smartphone gehören.</p><p>Viel wichtiger erscheint aber das <b>Schmerzensgeld</b>. Neben den effektiven Schmerzen, die eine Verletzung mit sich bringt, kommen dann noch Unannehmlichkeiten wie zum Beispiel ein ärztlicher <b>Eingriff </b>oder die Einnahme von <b>Medikamenten </b>und deren <b>Nebenwirkungen </b>hinzu.</p><p><strong>Doch wie wird das Schmerzensgeld berechnet?</strong></p><p>Es beruht grundsätzlich auf einem subjektiven Empfinden, nicht auf einem Sachschaden, der mithilfe einer Rechnung beziffert werden kann. Bei der Recherche im Internet werden Sie als erstes auf den Begriff der „<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a>“ stoßen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine mathematische Tabelle im Sinne, sondern vielmehr um eine Sammlung von Urteilen der Rechtsprechung, wie viel Schmerzensgeld schonmal für eine vergleichbare Verletzung gezahlt wurde.</p><p>Das hilft Ihnen jedoch nur bedingt weiter. Zunächst gibt es kaum frei zugängliche Quellen dieser Rechtsprechung. Des Weiteren ist die Höhe des Schmerzensgeldes stark einzelfallabhängig.</p><p>Folgendes Beispiel: Sie finden ein Urteil der Schmerzensgeldtabelle, in denen bei einem Armbruch 1.000,00 € zugesprochen worden sind. In einem anderen Urteil wurde jedoch 1.500,00 € zugesprochen. Wie kann sich diese Differenz von 50 % ergeben?</p>								</div>
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									<h2>Entscheidung über Schmerzensgeld durch das Gericht</h2><p>Grundsätzlich gilt bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__287.html"><strong> § 287 ZPO</strong></a>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung.</em></p><p>Dies bedeutet, dass es dem <strong>Gericht zunächst überlassen ist</strong>, wie hoch es das Schmerzensgeld für erfolgte Verletzung ansetzt. Natürlich ist das Gericht nicht „frei“ in dem Sinne, dass es eine beliebige Zahl in dem Raum werfen kann. Für eine Schnittverletzung am Finger werden Sie vermutlich keine 100.000,00€ erhalten. Jedoch kann es von Gericht zu Gericht durchaus unterschiedliche Auffassungen darüber geben, wann das Schmerzensgeld seine <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/253.html">Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</a> erfüllt. Manche Gerichte sind dabei „schmerzensgeldfreundlich“, andere urteilen durchaus karger.</p><h2>Zeitpunkt des Gerichtsurteiles</h2><p>Nicht nur das konkrete Gericht, sondern auch der <b>Zeitpunkt </b>des Urteils kann zu einer Divergenz hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes führen. So war es durchaus früher üblich, für eine HWS-Distorsion ein Schmerzensgeld im oberen dreistelligen Bereich zuzusprechen, wohingegen in der neueren Rechtsprechung nur noch verhalten Schmerzensgeld zuerkannt wird.</p><p>Besonders wichtig: Bevor Sie eine Summe einfach als gegeben annehmen, sollten Sie prüfen, inwieweit der recherchierte Betrag bereits <strong>indiziert</strong> wurde, also die <a href="http://www.lawyerdb.de/Inflationsrechner.aspx"><strong>Inflation</strong></a> miteinbezogen worden ist. </p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeldfaktoren</h2><p>Das Schmerzensgeld soll immer dem konkreten Einzelfall angepasst sein. Jeder Schädigungsfall unterscheidet sich in kleinen Details von anderen bereits erfolgten Schädigungsfällen. Es gibt jedoch durchaus Faktoren, die zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen können, oder im schlimmeren Fall das Schmerzensgeld mindern.</p><h3><strong>Schmerzensgelderhöhende Faktoren</strong></h3><h4>Alter des Verletzten</h4><p>Das Alter der verletzten Person ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Höhe des Schmerzensgeldes. Dies hat zwei <b>Gründe</b>:</p><ol><li>Bei Kindern wird regelmäßig davon ausgegangen, dass für sie Schmerzen gerade noch nicht in der Art <b>verarbeitbar </b>sind, wie sie es für eine erwachsene Person sind. Kinder leiden häufig psychisch im Rahmen einer stationären Behandlung, wenn sie von ihren Eltern getrennt sind. Des Weiteren ergeben sich in manchen Fällen Probleme daraus, dass Kinder sich noch in einer Wachstumsphase befinden: Während eine <b>Narbe</b> im Alter von drei Jahren gerade noch einen Zentimeter bemisst, wird diese Narbe mit dem Kind wachsen und sich größer darstellen. In manchen Fällen wird dann erst später der vollständige Schaden sichtbar. Es gibt eine breite Masse an Urteilen zu dem Thema „<a href="https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/" target="_blank" rel="noopener">Entstellung von Kindern</a>“, insbesondere bei präpubertären Mädchen wurde eine immense Erhöhung des Schmerzensgeldes durch das Alter des Kindes festgelegt. </li><li><span style="letter-spacing: 0px;">Bei Menschen im <strong>höheren Alter</strong> sind die Selbstheilungskräfte und die Wundheilung meistens nicht mehr so stark ausgeprägt. Eine Wunde, die durchschnittlich ein paar Wochen zur Ausheilung benötigt, braucht unter Umständen nun mehrere Monate, bis sie nicht mehr schmerzt. Und sollte es durch die Verletzung zu einer OP kommen, gehören gerade Ältere zu einer Risikogruppe, die sich nur schwer von den Strapazen des Eingriffs erholen kann.</span></li></ol><h4>Verschulden des Schädigers</h4><p>Auch der <b>Verschuldensgrad </b>kann die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen. Innerhalb des Deliktsrechts geht man hierbei von verschiedenen Stufen des Verschuldens aus:</p><ul><li>Absicht (Vorsatz),</li><li>grobe Fahrlässigkeit und</li><li>leichte Fahrlässigkeit.</li></ul><p>Je höher der Verschuldensgrad ist, desto höher wird das Schmerzensgeld ausfallen können.</p><p><strong>Vorsatz</strong> bedeutet innerhalb des Deliktsrechts dabei, dass der Schädiger gerade die Verletzung erreichen wollte.</p><p style="padding-left: 40px;"><b><u>Beispiel</u></b>: Jemand fährt Sie absichtlich mit seinem Auto an.</p><p><strong>Grobe Fahrlässigkeit</strong> bedeutet hingegen, dass die Person eine Verkehrssicherungspflicht in besonderem Maße verletzt hat. Dies bedeutet, dass jedem anderen hätte bewusst sein können, dass das Verhalten andere Menschen gefährden wird.</p><p style="padding-left: 40px;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span>: Der Schädiger hat sich stark betrunken und hat Sie dann angefahren, weil seine Reaktionsfähigkeit nicht mehr vollständig gegeben war.</p><p>Jeder vernünftige Mensch hätte erkannt, dass er Menschenleben gefährdet, wenn er sich betrunken hinter das Steuer setzt.</p><p><strong>Leicht fahrlässig</strong> handelt derjenige, dem es sich nicht aufdrängen musste, dass er sich gerade gefährdend verhält, des es aber hätte auffallen können, wenn er sich wie ein normaler umsichtiger Mensch verhalten hätte.</p><p style="padding-left: 40px;"><span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span>: Ein Autofahrer hält nicht genügend Sicherheitsabstand, als Sie eine Vollbremsung machen müssen, kommt es zu einem Auffahrunfall.</p>								</div>
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									<p><strong>Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall?</strong> In<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/"> diesem Beitrag</a> haben wir für Sie zusammengefasst, wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall haben.</p>								</div>
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									<h3>Verschleppung der Schadensregulierung</h3><p>Die Schadensregulierung kann sich häufig über mehrere Wochen hinweg ziehen. Besonders unangenehm und belastend wird es für Sie aber, wenn die Schadensregulierung <strong>verschleppt</strong> wird.</p><p>Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass der Unfallgegner mit seinem Papierkram „schludert“ und deshalb seiner Versicherung den Schaden erst <b>nicht meldet</b> und insgesamt so zu einer unzumutbaren Verschleppung der Schadensregulierung führt. </p><p>In anderen Fällen verschleppt die Haftpflichtversicherung aus strategischen Gründen oder aufgrund eines Organisationsversagens die Auszahlung Ihres Schmerzensgeldes innerhalb einer angemessenen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Prüffrist</a>. </p><p>In diesem Fall besagt die Rechtsprechung, dass eine <b>Verschleppung </b>der Schadensregulierung Schmerzensgelderhöhend wirken kann. Wenn der Unfallgegner gegenüber seiner eigenen Versicherung dabei Obliegenheiten verletzt, kann er unter Umständen seiner eigenen Versicherung gegenüber auch noch <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">schadensersatzpflichtig </a>werden. </p><h4>Behandlungsintensität</h4><p>Auch die <b>Länge </b>und die <b>Intensität </b>einer Heilbehandlung wirken sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus. Wenn Sie aufgrund einer deliktischen Verletzung für mehrere Tage <strong>stationär</strong> aufgenommen werden müssen, lässt dies auf eine schwerere Verletzung als bei einer kurzweiligen <strong>ambulanten</strong> Behandlung schließen.</p><p>Aber auch die <b>Dauer </b>der Behandlung ist ein Schmerzensgeld beeinflussender Faktor: Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum immer wieder kleineren Heilbehandlungen unterziehen, <b>erhöht </b>sich das Schmerzensgeld. Dabei kann die gleiche Verletzung durchaus zu unterschiedlichen Behandlungsintensitäten und Behandlungsverläufen führen. In manchen Fällen wird eine Reha oder Physiotherapie verschrieben. Die Kosten für die Behandlung selber sind teil des materiellen Schadensposition und müssen sowieso von der gegnerischen Seite bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall oder Schadensfall übernommen werden.</p><h4><strong>Arbeitsunfähigkeit</strong></h4><p>Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann das Schmerzensgeld <b>erhöhen</b>. Je länger Sie aufgrund einer Verletzung krankgeschrieben wurden, desto eher lässt sich der Rückschluss zu, dass Sie auch in Ihrem Alltagsleben unter weiteren Schmerzen aus der Verletzungshandlung leiden.</p><p>Insofern ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Sie als Angestellter nicht nur gegenüber dem Arbeitnehmer wichtig, sondern auch ein wichtiges Indiz innerhalb der Schadensregulierung. Doch auch wenn Sie <b>Selbstständiger </b>sein sollte, sollten Sie sich die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von Ihrem Arzt bescheinigen lassen. Denn unter Umständen kann Ihnen dann von der gegnerischen Seite der <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">entgangene Gewinn</a> für diesen Zeitraum ersetzt werden müssen.</p><h4>Entgangener Urlaub</h4><p>Die schlechte Nachricht vor weg: Die Kosten für den bereits gezahlten Urlaub können nicht einfach ersetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie durch einen Unfall so verletzt wurden, dass Sie die Reise nicht mehr antreten können.</p><p>Bei den <b>Urlaubskosten </b>handelt es sich um „frustrierte Aufwendungen“. So entschied beispielsweise das LG Bremen (<strong>Az.: 7 O 1759/12</strong>), dass bereits gezahlte Urlaubspläne nicht ersetzt werden müssen. Die entgangenen Urlaubsfreuden können jedoch innerhalb eines Schmerzensgeldanspruchs honoriert werden: Das Schmerzensgeld soll auch für verpasste Lebensfreunden, wie sie typischerweise einer Urlaubsreise immanent sind, einen <b>Ausgleich </b>bieten. Insofern wirkt es Schmerzensgeld höhend, wenn Sie durch eine Verletzung eine bereits geplante Urlaubsreise nicht mehr antreten können.</p><h4>Dauerschaden</h4><p>Kurz nach einem schädigenden Ereignis ist häufig noch nicht vollständig absehbar, inwiefern dauerhafte Schäden an Ihrer Gesundheit zurückbleiben können. Dazu gehören beispielsweise irreparable Knorpelschäden, aber auch <b>Narbenbildung</b>.</p><p>Gerade bei Kindern ist noch nicht absehbar, wie sich eine Verletzung in der Wachstumsphase und Heranwachsenphase weiter auswirken wird. Eine Narbe, die ein Kind noch nicht stört, kann in der Pubertät das Selbstbewusstsein trotzdem mindern. Innerhalb der Berechnung des Schmerzensgeldes ist es meist noch nicht absehbar, inwieweit sich <b>Dauerschäden</b> manifestieren werden. Es lohnt sich daher, nicht vorschnell einen <a href="https://vinqo.de/immaterieller-vorbehalt-bei-schmerzensgeld/"><b>Vergleich </b></a>mit der gegnerischen Seite abzuschließen, in dem alle Ansprüche aus dem Schadensereignis als abgegolten gelten.</p><p> </p><h2>Schmerzensgeld senkende Faktoren</h2><p>Der Begriff „Schmerzensgeldsenkender Faktor“ führt ein wenig in die Irre. Grundsätzlich gilt nicht, dass Menschen aufgrund von besonderen Eigenschaften Schmerz in besonderer Weise „zugemutet“ werden kann.</p><p>Jedoch kann der Schadensersatzanspruch, also auch das Schmerzensgeld als Schadensposition, schlussendlich niedriger ausfallen, oder in manchen Fällen ausgeschlossen werden, wenn ein Mitverschulden vorlag. Des Weiteren berufen sich häufig Versicherung darauf, dass ein Gesundheitsschaden bereits vorher als Vorerkrankung angelegt war, und deshalb nicht auf einem schädigenden Ereignis beruhen.</p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a style="font-weight: bold;" href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>die 5 wichtigsten Tipps rund um das Thema Schmerzensgeld! </strong></p>								</div>
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									<h3>Mitverschulden</h3><p>Unter einem Mitverschulden versteht man, dass der Geschädigte selber zum Schadensvorfall beigetragen hat. Insbesondere bei Verkehrsunfällen wird davon ausgegangen, dass beide Seiten den Unfall verursacht haben (Betriebsgefahr eines Wagens), auch wenn hierbei eine Seite beispielsweise mehr Schuld trägt.</p><p>Wenn Ihnen ein Mitverschulden nachgewiesen werden kann, wird Ihr Schadenersatzanspruch „<b>gequotelt</b>“. In diesem Fall erhalten Sie nur einen Teil des Schadensersatzanspruchs, den Rest müssen Sie selber tragen. In den meisten Fällen lohnt es sich, ein Schreiben der gegnerischen Versicherung auf die Quotelung des Schadensersatzes genauer zu prüfen.</p><p>In vielen Fällen wird hierbei von der Versicherung nicht auf den Einzelfall abgestellt, sondern eine pauschale Quotelung vorgenommen. Sollten Sie beweisen können, dass der Gegner zumindest <b>überwiegend </b>für den Schaden <b>verantwortlich </b>ist, können Sie zumindest ein teilweise höheren Schadensersatzanspruch geltend machen.</p><p>Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die spezialgesetzlichen Regeln für deliktische Handlungen von (und gegen) Kinder gerichtet werden:</p><p><strong>§ 828 BGB</strong> setzt die Verschuldensgrenze für Kinder fest. Diese gilt auch dann, wenn ein Mitverschulden des Kindes zur Debatte steht. Wenn das Kind gegenüber anderen <b>schuldunfähig </b>oder nur eingeschränkt schuldfähig ist, gilt dass auch für Schäden, die das Kind sich quasi selber zufügt. </p><h4><strong>Vorerkrankung</strong></h4><p>Je älter man wird, desto mehr <b>Vorerkrankungen </b>finden sich in der Gesundheitsakte. Die Versicherung hält einem entstandenen Schadensersatzanspruch dann häufig entgegen, dass die Schmerzen und Ausfälle nicht nur oder gar nicht auf dem schädigenden <b>Ereignis </b>beruhen, sondern vielmehr bereits durch eine Vorerkrankung angelegt waren.</p><p>In diesem Fall, so die Argumentation der Versicherungen, soll der schädigende Vorfall nicht kausal für die Verletzungen gewesen sein, sodass kein Schmerzensgeldanspruch bestehe.</p><p>Besonders problematisch ist dies vor allem bei <strong>psychischen Erkrankungen</strong>: Nach einem Unfall kann es geschehen, dass durch die Schockschäden eine verletzte Person in eine depressive Episode fällt oder unter einer Post-Traumatischen-Belastungsstörung (PTBS) leidet. Versicherungen können unter Umständen dann versuchen vorzubringen, dass die psychische Erkrankung auch ohne das schädigende Ereignis eingetreten wäre, oder völlig atypisch bei einer Verletzungshandlung sei.</p><p>Darum gilt: Seien Sie vorsichtig, wenn die generische Versicherung eine <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">vollständige <b>Entbindung Ihres Arztes</b></a> oder Ihrer Krankenkasse hinsichtlich der Krankenakte will! Grundsätzlich sind Sie nur verpflichtet, hinsichtlich des konkreten Schadensfalls Ihren behandelnden Arzt eine Weitergabe von Informationen zu gestatten. Sie sind aber nicht verpflichtet, der gegnerischen Haftpflichtversicherung Einblicke in die Vorererkrankungsverzeichnisse zu gewähren.</p><h4><strong>Bagatellverletzung</strong></h4><p>Unter einer Bagatellverletzung versteht man, dass ein so <b>unerheblicher </b>körperlicher Schaden entstanden ist, dass dieser keinen Schadensersatzanspruch auslösen kann. Dabei geht man davon aus, dass gewisse Schäden vom allgemeinen Lebensrisiko erfasst sind, weswegen hier eine juristische Auseinandersetzung fehl am Platz wirkt.</p><p><u><b>Beispiel</b></u>: Bei einem Einkaufsbummel fährt Ihnen jemand mit dem Einkaufswagen in die Hacken. Es bildet sich ein blauer Fleck.</p><p>Natürlich kann auch eine kleine Verletzung schmerzhaft sein. Jedoch hat die Rechtsprechung festgelegt, dass unter Umständen eine Verletzung so geringfügig ist, als dass sie kein Unwohlsein des Geschädigten auslöst, welches durch Zahlungen der gegnerischen Seite auszugleichen ist. So billigte der BGH ein Urteil, in dem eine geringfügige Verletzung geltend gemacht wurde und trotzdem ein Schmerzensgeld nicht festgesetzt wurde.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Der Richter hat sich deshalb in erster Linie an der Bedeutung der <u>konkreten Gesundheitsverletzung für die Lebensführung des Verletzten auszurichten</u>. Dabei kann der Umstand nicht außer acht gelassen werden, daß der Mensch, vor allem im Zusammenleben mit anderen, vielfältigen Beeinträchtigungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt ist und daran gewöhnt wird, sich von ihnen möglichst nicht nachhaltig beeindrucken zu lassen. <u>Wird diese Schwelle im konkreten Fall von der erlittenen Beeinträchtigung vornehmlich wegen ihres geringen, nur vorübergehenden Einflusses auf das Allgemeinbefinden nicht überschritten,</u> dann kann es schon an einer Grundlage für die geldliche Bewertung eines Ausgleichsbedürfnisses fehlen.“</em>  <br />(<strong>BGH Urteil vom 14.01.1992 &#8211; VI ZR 120/91)</strong></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 2rem; letter-spacing: 0px;"> </span></p><h2><span style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 2rem; letter-spacing: 0px;">Fazit</span></h2><p>Die Höhe eines Schmerzensgeldes hängt von <strong>vielen verschiedenen Faktoren</strong> ab. Dabei ist es für juristische Laien durchaus unübersichtlich, wie viel Schmerzensgeld sie verlangen können, und in welchem Kontext ein <strong>Urteil</strong> aus der <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> steht. Eine schnelle und effektive Schadensregulierung ist hierbei nur schwer zu erreichen. Darum unterstützen wir Sie gerne nach einem unverschuldeten Schadensereignis bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Das sind die wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihres Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Verdienstausfall und entgangener Gewinn als Selbstständiger bei Verletzung</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Jun 2020 11:54:00 +0000</pubDate>
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									<p style="text-align: justify;">Wenn Sie als Arbeitnehmer aufgrund eines <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfalls</a> oder eines Tierangriffs (<a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a> o.ä.) für einige Zeit <b>arbeitsunfähig </b>sind, müssen Sie sich in den meisten Fällen keine Sorgen machen:</p><p style="text-align: justify;">Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird der <strong>Arbeitgeber</strong> für die ersten <strong>sechs Wochen</strong> den Lohn weiterzahlen. Nach sechs Wochen erhält man dann das Krankengeld der Krankenversicherung. Dieses fällt zwar geringer aus als der reguläre Lohn, jedoch können Sie die Differenz zwischen Lohn und Krankengeld als ersatzfähige Schadensposition von dem Unfallgegner, Hundehalter oder dessen Versicherung geltend machen. Man ist als Arbeitnehmer also abgesichert.</p><p style="text-align: justify;">Doch wie sieht dies für Sie als <b>Selbstständigen </b>aus? Sie können nicht auf einen Lohn durch einen Arbeitgeber zurückgreifen, da Sie Ihren Lohn aus eigener Leistung direkt von Ihrem Kunden erhalten.</p><p style="text-align: justify;">Jedoch erleiden Sie ja auch einen Schaden, wenn Sie aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit Ihrem selbstständigen Beruf nicht mehr nachgehen. Man spricht hier von „<strong>entgangenem Gewinn</strong>“. Dies stellt auch eine schadensrechtliche Position dar, die im Falle eines unverschuldeten Unfalls oder eines Hundebisses von der gegnerischen Partei von Ihnen verlangt werden kann. Die Berechnung des entgangenen Gewinns stellt sich aber komplizierter dar, als bei einem Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer erhält einen festen Lohn, der ihm weiterausgezahlt wird. Als Selbstständiger können Ihre Einkünfte aber durchaus schwanken. </p>								</div>
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									<h2>Rechtliche Grundlage von Schadensersatz:</h2><p><b>§ 249 BGB</b> definiert den Schaden zwar nicht, stellt aber Grundsätze auf, wie ein Schaden in Art und Umfang zu ersetzen ist. Trotzdem lassen sich auf Grundlage des § 249 Rückschlüsse darauf ziehen, was ein Schaden ist:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“</em></p><p>Daraus folgt: Ein Schaden ist das Ergebnis eines schädigenden, zum <strong>Schadensersatz verpflichtenden</strong> Ereignisses.</p><p>Nach<strong> § 252 BGB</strong> wird auch der „<b>entgangene Gewinn</b>“ umfasst. Dies ist der Gewinn, den Sie erzielt hätten, wenn Sie regulär hätten arbeiten können. Dabei präzisiert der Gesetzestext:</p><p style="padding-left: 40px;"> „<em>Als entgangen gilt der <b>Gewinn</b>, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit <b>erwartet </b>werden konnte.“</em></p><p>Dies klingt zwar auf den ersten Blick einleuchtend, hat aber folgendes Problem: Zum Zeitpunkt der Schädigung können Sie nicht immer absehen, wie sich die nächsten Wochen auftragstechnisch für Sie entwickeln werden.</p><p>Die Rechtsprechung hat bereits versucht, den Begriff des entgangenen Gewinns genauer zu <strong>definieren</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Entgangener Gewinn […] umfasst alle <b>Vermögensvorteile</b>, die dem <b>Geschädigten </b>im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zwar noch nicht zustanden, ohne dieses Ereignis aber angefallen wären. Gewinn ist daher stets anzunehmen, wenn der Geschädigte z.B. infolge Verletzung seiner <b>Gesundheit </b>oder <b>Beeinträchtigung </b>seines Eigentums seine Arbeitskraft oder etwaige Produktionsmittel nicht gewinnbringend nutzen kann. Ein Gewinnentgang kann somit nur dann bejaht werden, wenn der Geschädigte durch das schädigende Ereignis einen Ausfall bei der Verwertung seiner Arbeitskraft oder beim Einsatz seiner Produktionsmittel erleidet, insbesondere der Nutzungswert einer erwerbswirtschaftlich eingesetzten Sache verkürzt wird.“ (<strong>BGH, Urteil vom 11.05.1989, VII ZR 39/88</strong>)</em></p>								</div>
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									<h2>Berechnung des entgangenen Gewinns bei Arbeitsunfähigkeit </h2><p>Nach <strong>§ 249 BGB</strong> müssen Sie als Selbstständiger, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch haben, so gestellt werden, wie Sie stünden, wenn das <strong>schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong> wäre.</p><p>Bereits 1970 stellte der BGH fest, dass nicht der Wegfall der Arbeitskraft einen Schaden darstellt, sondern der „<strong>Ausfall der Arbeitsleistung</strong>“. Daraus folgerte der BGH dass der Schaden nicht einfach dadurch errechnet werden kann, was eine Ersatzkraft in diesem Fall verdienen würde. (BGH, Urteil vom 05.05.1970, VI ZR 212/68) Stattdessen muss durch die unternehmerischen <b>Unterlagen nachgewiesen </b>werden können, was der zu erwartende Gewinn für den Zeitraum ist, in dem nicht selbständig gearbeitet werden konnte. Dies kann zum Beispiel an <b>Einkommenssteuerbescheiden </b>oder <b>Bilanzen </b>mit Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden. Auch Aufträge, die unmittelbar bevorstanden und nicht mehr erfüllt werden konnten, können als Beweismittel dienen. Regelmäßig wird daher eine Prognose erstellt, wie die Gewinne und Verluste für die nächste Zeit ausgesehen hätten.</p><p>Als Basis für die Berechnung des entgangenen Gewinns können aber nicht nur Prognosen miteinbezogen werden, sondern auch tatsächlich entstandene Kosten. Hierbei können dann wieder Kosten für <b>Ersatzpersonal </b>angeführt werden:</p><p>Der BGH entschied beispielsweise 1996, dass der entgangene Gewinn dadurch berechnet werden konnte, was eine tatsächlich eingestellte Ersatzkraft erwirtschafte. In diesem Fall wurden dann die Kosten der Ersatzkraft als entgangener Gewinn deklariert. Dies scheint im ersten Moment im Widerspruch dazu zu stehen, dass der BGH sagt, dass der entgangene Gewinn nicht einfach das sei, was eine Ersatzkraft in diesem Fall verdienen würde. Um herauszuarbeiten, was der BGH damit nun meint, folgendes <b><u>Beispiel</u></b>:</p><p>Ein selbstständiger Fliesenleger wird durch einen Autounfall für sechs Wochen arbeitsunfähig. Er fragt sich, wie er die Schadensposition „entgangener Gewinn“ neben seinem Anspruch auf <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Schmerzensgeld</a> und <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Reparatur des Wagens</a> berechnen soll.</p><ol><li>Variante: Aus den verschiedenen unternehmerischeren Unterlagen, wie den Einkommenssteuerbelegen des letzten Jahres und den Bilanzen, kann errechnet werden, dass er in den sechs Wochen insgesamt 4.000,00€ Umsatz gemacht hätte, davon aber 1.300,00 € selber an Ausgaben hätte tätigen müssen. In diesem Fall kann er also beweisen, dass er insgesamt 2.700,00 € entgangenen Gewinn gehabt hätte.</li><li><span style="letter-spacing: 0px;">Variante: Der Fliesenleger möchte trotzdem, dass die beauftragten Arbeiten ausgeführt werden. Darum stellt er eine Ersatzkraft ein. Diese Ersatzkraft erwirtschaftet 4.000,00 €. Jedoch kostet die Ersatzkraft den Selbstständigen (neben den normalen Ausgaben des Unternehmens) zusätzlich 2.800,00€. Jetzt hat der Selbstständige zwar den Gewinn, jedoch auch zusätzliche Kosten. In diesem Fall sind die Kosten für die Ersatzkraft als entgangener Gewinn, der ja eigentlich aus eigener Arbeitskraft stammen würde, als Schadensposition ersatzfähig.</span></li><li>Was nicht funktionieren würde: Es wird <em>hypothetisch </em>ermittelt, was eine <em>hypothetische Ersatzkraft</em> erzielen könnte. Denn eine hypothetische Errechnung wird an der Prognose vorgenommen, die sich aus den Bilanzen ergibt.</li></ol><p>Diese Formen der Berechnung klingen zunächst logisch und leicht errechenbar. Leider ist es nicht ganz so simpel. Denn wenn man hier nur das letzte Jahr als Vergleich nimmt, wird nicht klar, inwieweit grundsätzlich mit mehr oder weniger Gewinn zu rechnen ist. Wenn man mehrere Jahre zusammen betrachtet, kann sich hieraus ein anderer Prognosenwert ergeben. Denn ein Unternehmen entwickelt sich, sodass andere Gewinne oder andere Kosten entstehen können. Zusätzlich müssen auch die Fixkosten und variablen Kosten des Unternehmens mit einbezogen werden.</p><p>Im Falle der Abrechnung auf <strong>Ersatzkraftkosten</strong> kann durch das Gleichbleiben des erwirtschafteten Gewinns und der variablen Kosten sowie Fixkosten relativ leicht der entgangene Gewinn berechnet werden.</p><p>Nun stellt sich aber die Frage, welche <b>Aspekte </b>wie in die Berechnung des entgangenen Gewinns bedacht werden müssen, wenn auf eine <b>wirtschaftliche Prognose </b>abgestellt wird. Hierzu gibt es verschiedene Aspekte, die beachtet werden müssen:</p>								</div>
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									<p>Wir stehen Ihnen für Ihre <strong>Fragen</strong> jederzeit zur Verfügung und übernehmen die Abwicklung in dieser <strong>nervenaufreibenden</strong> Zeit! </p><ul><li><strong><a href="https://vinqo.de/termin-vereinbaren/">Jetzt Kontakt aufnehmen</a></strong></li></ul>								</div>
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									<h3> </h3><h3>Hypothetische Lage und tatsächliche Lage:</h3><p>Zunächst wird eine hypothetische Lage errechnet. Diese ergibt sich aus den verschiedenen <b>Unterlagen </b>der <strong>letzten Jahre</strong>. Der hypothetischen Errechnung werden die tatsächlich erzielten Zahlen gegenübergestellt. In den Fällen, in denen keine Soloselbstständigkeit vorliegt, kann durchaus weiterhin Umsatz erwirtschaftet werden. Um die beiden Werte vergleichbar zu machen, wird der Bruttowert und nicht der Nettowert genutzt, das bedeutet, dass die Steuern nicht miteinbezogen werden.</p><h5>Errechnung hypothetischer Umsatz</h5><p>Die Gewinnzahlen der letzten Jahre vor dem schädigenden Ereignis werden analysiert. Die Umsätze werden hierbei jedoch unterschiedlich gewichtet: Das Jahr direkt vor dem Unfallereignis wird am stärksten miteinbezogen, die davor liegenden Jahre weniger stark gewichtet.</p><p>Veranschaulichung:</p><table><tbody><tr><td width="115"><p>Jahr</p></td><td width="80"><p>2010</p></td><td width="80"><p>2012</p></td><td width="80"><p>2013</p></td><td width="80"><p>2014</p></td><td width="80"><p>2015</p></td><td width="91"><p>Summe</p></td></tr><tr><td width="115"><p>Umsatzerlös</p></td><td width="80"><p>100.000€</p></td><td width="80"><p>108.000 €</p></td><td width="80"><p>105.000€</p></td><td width="80"><p>119.000€</p></td><td width="80"><p>130.000€</p></td><td width="91"> </td></tr><tr><td width="115"><p>Gewichtung:</p></td><td width="80"><p>1</p></td><td width="80"><p>2</p></td><td width="80"><p>3</p></td><td width="80"><p>4</p></td><td width="80"><p>5</p></td><td width="91"> </td></tr><tr><td width="115"><p>Gewichteter Umsatzerlös</p></td><td width="80"><p>100.000€</p></td><td width="80"><p>216.000€</p></td><td width="80"><p>315.000€</p></td><td width="80"><p>476.000€</p></td><td width="80"><p>650.000€</p></td><td width="91"><p>1.757.000€</p></td></tr><tr><td colspan="2" width="195"><p>Gewichteter Jahresdurchschnitt:</p></td><td colspan="5" width="410"><p><u>1.757.000,00€</u></p><p><u>(</u>1+2+3+4+5)     =117.113,33 €</p></td></tr></tbody></table><p>In diesem Fall hatte das Unternehmen den Zahlen nach also „klein“ angefangen und später dann einen kleineren Einbruch erlebt, der dann aber schnell durch ein kräftiges Wachstum ausgeglichen wurde. Hierbei muss beachtet werden, dass die Umsatzerlöse vorher „bereinigt“ werden, also die Inflation mit einbezogen werden muss. Dass die aktuellen Zahlen stärker gewichtet werden, führt dann dazu, dass anstelle eines Durchschnittsumsatzes von 112,400.00 € ein Betrage von 117.113,00 € berücksichtigt werden muss.</p><h5>Fixkosten</h5><p>Von dem durchschnittlichen gewichteten Jahreserlös müssen nun die gewöhnlichen Fixkosten abgerechnet werden. Diese werden (voraussichtlich) für das Unternehmen nicht geändert haben: Auch wenn der Selbstständige arbeitsunfähig ist, müssen laufende Kosten für das Unternehmen gezahlt werden, die immer anfallen. In diesem Fall stellen die Fixkosten also keine eigene Schadensposition dar, da Sie auch ohne das schädigende Ereignis den Umsatz geschmälert hätten.</p><h5>Variable Kosten</h5><p>Die variablen Kosten können sich durch einen Unfall durchaus verändern: Wenn ein Selbstständiger beispielsweise arbeitsunfähig ist, muss er keine Benzinkosten für den Dienstwagen zahlen oder die Nebenkosten für ein gemieteten Gewerberaum sinken. Anders als die Fixkosten sind die variablen Kosten ähnlich wie der Umsatzerlös nach den verschiedenen Jahren unterschiedlich gewichtet.  Hierfür werden erneut die variablen Fixkosten mit einem Faktor multipliziert und am Ende der gewichtete Durchschnitt errechnet. Dieser dient als Prognose, welche variablen Fixkosten schlussendlich auf den Selbstständigen zugekommen wären.</p><h5>In Abzug bringen der Fixkosten und der variablen Kosten</h5><p>Für die Errechnung des hypothetischen Gewinns werden nun die variablen Kosten und die Fixkosten von dem gewichteten Durchschnittserlös abgezogen.</p><h5>Vergleich:</h5><p>Dem hypothetischen Gewinn wird nun der tatsächliche Gewinn für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gegenübergesetzt. </p><p style="padding-left: 40px;"><b><u>Beispiel</u></b>:</p><p style="padding-left: 40px;">Wir gehen von den hypothetischen, gewichteten Durchschnittserlös von 117.113,33 € aus.</p><p style="padding-left: 40px;">Die Fixkosten und gewichteten variablen Durchschnittskosten betragen 80.000,00 €. Hieraus ergibt sich also ein Wert von 37.113,33 €. Der tatsächlich erwirtschaftete Gewinn für das Jahr beträgt aufgrund der Arbeitsunfähigkeit jedoch beispielsweise nur 13.000 €. In diesem Fall wird dann ein entgangener Gewinn von 24.113,33 € angenommen.</p><p><strong>Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Jahreserlös dann durch 12 zu teilen, um den entgangenen Gewinn pro Monat zu errechnen.</strong></p><h5>Korrektur:</h5><p>In manchen Fällen werden Sie neben dem durchschnittlichen Gewinn auch vorbringen wollen, dass Ihnen durch die Arbeitsunfähigkeit ein besonders lukratives Geschäft entgangen ist, welches den Gewinn für das Jahr in die Höhe getrieben hätte. Grundsätzlich können Sie versuchen, dies durch entsprechende Auftragspapiere darzulegen, dass hier der hypothetische Gewinn mit angerechnet werden muss. Die Errechnung des entgangenen Gewinns kann sowohl durch <b>Prognose</b>, als auch durch eine Kombination von konkreten <b>Nachweisen </b>und der Prognose bestehen.,</p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a style="font-weight: bold;" href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>die 5 wichtigsten Tipps rund um das Thema Schmerzensgeld! </strong></p>								</div>
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									<h2><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-variant-ligatures: ; font-variant-caps: ; letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-decoration-line: ; text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Vorteilsausgleich und Ste</span><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-variant-ligatures: ; font-variant-caps: ; letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-decoration-line: ; text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">uern:</span></h2>
<p>Unter dem Vorteilsausgleich versteht man den Grundsatz, dass der Geschädigte so gestellt werden soll wie er ohne das schädigende Beispiel stände, aber eben <b>nicht besser</b>. Darum müssen von dem entgangenen Gewinn als Schadensposition dann solche Positionen noch abgerechnet werden, die durch die Arbeitsunfähigkeit erspart worden sind.</p>
<p>Wenn man die jeweiligen tatsächlichen Gewinne mit den hypnotischen Gewinnen vergleicht, muss schlussendlich noch die Steuer abgezogen werden. Denn auch ohne das schädigende Ereignis wäre der Selbstständige&nbsp;zur Zahlung der Steuern verpflichtet gewesen, sodass diese bei der Höhe der Schadensberechnung außen vor bleiben müssen. Die Steuerlast kann sich hierbei durchaus für den Selbstständigen verändern. Weitere Kosten, die erspart worden sind, wie zum Beispiel die Höhe von Einzahlungssummen in Versicherungen, müssen als Vorteilsausgleich aus dem Schadensersatzanspruch dann in Abzug gebracht werden.</p>
<h2>Fazit:</h2>
<p>Die Berechnung des entgangenen Gewinns ist eine&nbsp;<b>schwer </b>zugängliche Materie. Trotzdem ist sie für Selbständige unerlässlich, um nicht auf einem wirtschaftlich schmerzhaften Schaden sitzen zu bleiben.</p>
<p><strong>TIPP:</strong> Weil diese Thematik &#8211; auch für die gegnerische Versicherung &#8211; schwierig nachzuprüfen und zu ermitteln ist, ist bei kleineren Beträgen eine Schätzung und pauschale, überschlagweise ermittelte Geltendmachung möglich. Damit kann im Sinne einer schnellen und einfachen Schadenregulierung ein schnelles Ergebnis erzielt werden. Hierfür bedarf es jedoch unserer Erfahrung nach ein gewisses Verhandlungsgeschick.</p>								</div>
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		<title>Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2020 09:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von Fragen konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die Rechtslage oftmals verwirrend ist, sind die zu findenden...</p>
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									<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von <strong>Fragen</strong> konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die <strong>Rechtslage</strong> oftmals <strong>verwirrend</strong> ist, sind die zu findenden Antworten nicht genüge. Um die richtigen Antworten zu erhalten und vor allem um <strong>keine </strong><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>zu <strong>verpassen,</strong> empfehlen wir bei der Unfallabwicklung immer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wer kommt für die Kosten auf?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Sie für die Unfallabwicklung und Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, können<strong> hohe Kosten</strong> drohen. Um dies zu vermeiden, erklären wir Ihnen, wer wann die Kosten für die Abwicklung übernimmt.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Unfall unverschuldet</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ist Ihr Verkehrsunfall <strong>unverschuldet</strong>, haben Sie nach § 249 BGB das Recht, den entstandenen <b>Schaden </b>kostenfrei <b>entschädigt </b>zu bekommen.  </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em><span style="color: #000000;">1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.</span></em></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. </i><span style="caret-color: #000000;"><i>[…]</i></span><i> </i></span></p>								</div>
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									<p>Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern <strong>Experten</strong>, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen <strong>Rechtslage</strong> vertraut sind.</p><p><strong>Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung.</strong> Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.</p><h4>Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?</h4><p>Die deutsche Rechtssprechung sieht eine <b>Waffengleichheit </b>für beide Unfallbeteiligten vor. Da die Schadensregulierung für den Unfallverursacher jedoch von der <strong>Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> übernommen wird, kann man nicht von Waffengleichheit sprechen, wenn auf der anderen Seite ein (oftmals)<strong> überforderter Geschädigter</strong> steht. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass der Geschädigte sich nicht im Verkehrsrecht auskennt, haben Sie einen Anspruch darauf, <b>Rechtsbeistand </b>zu erhalten, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen.</p><p>Das <b>OLG Frankfurt</b> sieht ebenfalls die Gefahr, dass wenn ein Geschädigter die Unfallabwicklung selber in die Hand nehmen muss und warnt:</p><p style="padding-left: 40px;"><i>&#8222;Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. </i><strong><i>Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln</i></strong><i>“</i><br />OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; </p>								</div>
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									<h4>Verschuldeter Unfall / Mitschuld</h4><p>Sind Sie in einem Unfall verwickelt, haben den allerdings selber verursacht, dann können Sie selbstverständlich auch auf juristische Hilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie aber <strong>selbst</strong> für die Rechtsanwaltsgebühren <strong>aufkommen</strong>. Eine <strong>Erstberatung</strong> bei Anwälten ist nur in seltenen Fällen kostenfrei. So kostet bereits eine Erstberatung bis zu <strong>190,00 EUR</strong>.</p><p>Kommt es zu einer Mitverschuldensquote oder kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend gemacht hat, kann es sein, dass Sie <strong>auf Anwaltskosten sitzen bleiben.</strong> Ein Anwalt darf nämlich seine Leistung nicht kostenfrei anbieten und muss Ihnen deshalb den Betrag der Anwaltskosten, den die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, in Rechnung stellen. </p><p> </p><h4>Rechtsschutzversicherung</h4><p>Da Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt haben, müssen Sie oftmals gar nicht Ihre Rechtsschutzversicherung <strong>in Anspruch</strong> nehmen. Jedoch kann es sinnvoll sein, diese in Anspruch zu nehmen, wenn der <strong>Sachverhalt streitig</strong> ist. Wenn die Versicherung aufgrund des streitigen Sachverhalts sich <b>weigert </b>die Anwaltskosten zu tragen, sind sie auf der sicheren Seite, denn dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie.</p><p>Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie oftmals eine <b>Selbstbeteiligung </b>zahlen müssen, die abhängig von dem Versicherungsvertrag ist und zwischen <strong>0,00 und 250,00 €</strong> liegt. Deshalb sollten Sie lieber einen Anwalt beauftragen, der zu Beginn gewissenhaft für Sie prüft, ob dieser den Fall annehmen kann, ohne dass Sie ein <strong>Kostenrisiko</strong> tragen müssen.</p><h4> </h4><h4>Die Anwalts-Alternative: Legal Tech nach Verkehrsunfall</h4><p>Eine moderne Alternative, um Ihre Ansprüche schnell, einfach und ohne Kostenrisiko zu erhalten, ist einen Rechtsdienstleister zu beauftragen, ein sogenanntes <strong>Legal Tech</strong>. In Legal Tech Unternehmen arbeiten nicht nur Juristen sonder auch Informatiker gemeinsam in einem Team, um ein Ziel zu erreichen: den Aufwand nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> für Mandanten zu reduzieren und die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu beschleunigen. </p><p><strong>VINQO</strong> ist ein solches <a href="https://vinqo.de/ueber-uns">Legal Tech</a>, mit dem Sie bis zu doppelt so schnell Ihren Schadenersatz erhalten. Ermöglicht wird das durch eigens entwickelte, hochautomatisierte Software. Auf VINQO ist beispielsweise Ihre eigene <a href="https://app.vinqo.de">24/7 Onlineakte</a> selbstverständlich, mit der Sie rund um die Uhr über Ihren Unfall informiert sind und sicher sensible Dokumente wie Arztberichte hochladen können.</p><p>Zusätzlich tragen Sie &#8211; im Gegensatz bei der Beauftragung eines Anwalts &#8211; kein Kostenrisiko, auch dann nicht, wenn die Gegenseite ein Mitverschulden anrechnet oder Kürzungen vornimmt. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2020 09:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen steigt, und damit auch die Anzahl der Autounfälle. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für Ansprüche man nach einem Autounfall gegen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen <b>steigt</b>, und damit auch die Anzahl der <b>Autounfälle</b>. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für <b>Ansprüche </b>man nach einem Autounfall gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung gelten machen kann. </p><p>Grundsätzlich gilt nach<strong> §§ 249 ff. BGB</strong>, dass ein Geschädigter von dem Schädiger so zu stellen ist, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Wurde also bei einem Verkehrsunfall ihr Wagen und Ihr <b>Smartphone </b>zerstört, sowie Ihnen eine <b>Platzwunde </b>am Kopf zugefügt, dann muss der Verursacher des Unfalls den Wagen und das Smartphone ersetzen, beziehungsweise die Reparaturkosten bezahlen. Heilbehandlungskosten werden zwar im Regelfall durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen. Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. </p><p>Im Folgenden finden Sie <b>alphabetisch</b> aufgezeigt, welche durch den Autounfall entstandenen Kosten die Gegenseite zu tragen haben kann.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">An- und Abmeldekosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ihr Kraftfahrzeug nach Ihrem Unfall soweit beschädigt wurde, dass Sie es nicht mehr reparieren wollen oder können, dann muss es beim <strong>Verkehrsamt abgemeldet</strong> werden. Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug erworben haben, muss dieses wiederum angemeldet werden. Je nach Verkehrsamt kommen für die<strong> An- und Abmeldung</strong> verschieden hohe <strong>Kosten</strong> auf Sie zu. Dazu gehören auch die Kosten für neue Siegel und Papiere oder ein neues Kennzeichen. Diese Kosten können Sie von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner <strong>ersetzen</strong> lassen. Wichtig ist hierbei, dass Sie den <b>Zahlungsbeleg </b>für die Kosten aufbewahren, um diese geltend zu machen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Abschleppkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Umständen ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher. In diesen Fällen muss eine <strong>Abschleppfirma</strong> beauftragt werden, um das Fahrzeug von der Unfallstelle zu entfernen. Dabei können schnell Kosten im dreistelligen Bereich entstehen. Diese werden als durch den Unfall verursachten Schaden gewertet und können von der gegnerischen Versicherung <strong>zurückverlangt</strong> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Urlaubsschäden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Es ist ein Irrglaube, dass jede aufgrund eines Unfalls nicht antretbare Urlaubsreise als Schaden vom Unfallgegner ersetzt werden muss. Wenn Sie durch einen Unfall Ihren in der Zukunft liegenden<strong> Urlaub</strong> <strong>nicht antreten</strong> können, können Sie nicht (wie beispielsweise im Reisevertragsrecht) die Kosten des Urlaubes vom Unfallgegner zurückverlangen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Bei den Urlaubskosten handelt es sich um „<b>frustrierte Aufwendungen</b>“. So entschied beispielsweise das LG Bremen (Az.: 7 O 1759/12), dass bereits gezahlte Urlaubspläne <b>nicht ersetzt</b> werden müssen. Ereignet sich der Unfall auf dem Weg zum Flughafen, kann zwar ein Anspruch auf Ersatz für Fahralternativskosten (s.u. Fahrtkosten) wie einem Bahnticket entstehen, jedoch muss der Unfallgegner keinen Ersatz für verpasste Flüge zahlen. (<strong>LG Arnsberg; AZ: 5 S 101/05</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Ein Schadensersatzanspruch kann hinsichtlich der Kosten für einen angemieteten <strong>Ersatzwagen</strong> (s. u. Mietwagen) bestehen, wenn mit diesem dann eine <strong>Urlaubsreise</strong> bestritten wird. Die entgangenen Urlaubsfreuden sind zwar keine eigene schadensrechtliche Position bei einem Verkehrsunfall, können aber Schmerzensgelderhöhend wirken. (s.u. Schmerzensgeld)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Fahrtkostenersatz</span></h4><p><span style="color: #000000;">Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, werden als Schaden innerhalb der Unfallsregulierung angesehen. Dazu gehören neben den <b>Fahrtkosten </b>die entstanden sind, weil man das eigene Auto nicht mehr nutzen konnte, aber auch Fahrten zum <b>Arzt </b>oder zur <b>Krankengymnastik</b>. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um die Schadenspositionen hierbei glaubhaft darlegen zu können, bietet es sich an die <strong>Belege</strong> und <strong>Tickets</strong> aufzubewahren, sowie zu vermerken, zu welcher Gelegenheit man diese genutzt hatte.</span></p><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich der Fahrtkosten steht Ihnen in Anwendung des JVEG eine Kilometerpauschale von 0,25 € zu. Hier bietet es sich an, ein Fahrtenbuch (Datum, Anlass, Abreiseort, Zielort, Strecke) zu führen, um die Fahrtkosten <span style="caret-color: #000000;">ebenfalls</span> geltend machen zu können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Gutachterkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Um die Höhe der Kosten einer Reparatur oder den Wert des Schadens am Fahrzeug feststellen zu lassen, benötigt es häufig einen Sachverständigen, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Die </span><strong style="color: #000000;">Kosten</strong><span style="color: #000000;"> für ein entsprechendes Gutachten können von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner </span><strong style="color: #000000;">zurückgefordert</strong><span style="color: #000000;"> werden. Es besteht insbesondere auch ein Anspruch darauf, dass man sich einen </span><b style="color: #000000;">eigenen Sachverständigen</b><span style="color: #000000;"> sucht. Sie </span><strong><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">keinesfalls</span> </span></strong><span style="color: #000000;">den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, da dieser &#8222;nach den Vorgaben der Versicherung&#8220; kalkuliert und damit Ihre Reparaturkosten &#8222;klein rechnet&#8220;.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Haushaltsführungsschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Nach einem Unfall kann es sein, dass Sie aufgrund der Verletzungen den eigenen Haushalt nicht mehr in dem Maß pflegen und führen können, wie sie zuvor hauswirtschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. In solchen Fällen kann ein Schadensersatzanspruch nach <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> entstehen. Hierbei müssen dann Kosten für die Einstellung einer Haushaltskraft oder einer „<strong>fiktiven Haushaltsführung</strong>“ ersetzt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der fiktive Haushaltsführungsschaden ist in der Praxis häufig nur schwer bzw. aufwändig nachzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Heilbehandlungskosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Für alle Krankenversicherten gilt, dass die <strong>Kosten für eine Behandlung</strong> grundsätzlich durch die eigene <strong>Krankenversicherung</strong> gezahlt werden, welche dann einen Anspruch gegen den Schädiger hat (<strong>§ 116 SGB X</strong>). Daneben können jedoch auch Ansprüche auf Leistungen bestehen, die nicht innerhalb des <strong>Leistungskatalogs</strong> der Versicherung angeführt werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Hierzu kann beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker zählen, wenn dieser staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder Heilung durch diesen besteht. (LG München, Az: 5 O 1837/09)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Auch Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Rezeptkosten sind erstattungsfähig. Voraussetzung &#8211; wie bei nahezu jedem anderen Anspruch auch: Sie haben einen Beleg, dem sich der Zahlungsbetrag entnehmen lässt. </span></p><h4><span style="color: #000000;">Kostenpauschale</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter der Kostenpauschale, auch Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale genannt, beträgt 25,00 € und soll pauschal die Mühen abgelten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Schadens entstanden sind. In ständiger Rechtsprechung beträgt diese Pauschale weiterhin und unverändert 25,00 € und nicht 20,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Mietwagen</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ein Auto nach einem Autounfall nicht mehr genutzt werden kann, muss unkompliziert und schnell ein Ersatz her. Grundsätzlich gilt, dass der Geschädigte direkt nach dem Unfall einen <b>Mietwagen nehmen darf</b>, insbesondere für die Zeit in der der beschädigte Wagen noch in der Werkstatt ist.  (OLG Düsseldorf, Az. 1 U 220/10) </span></p><p><span style="color: #000000;">Wichtig ist hierbei, dass nur ein <b>vergleichbarer </b>Wagen angemietet wird, und der Geschädigte vorher zumindest überprüft, dass es sich nicht um den teuersten Mietwagentarif handelt. Grundsätzlich muss der Mietwagen dann aber auch genutzt werden, also für jeden gemieteten Tag auch nötig sein. Sollte man keinen Mietwagen nehmen und stattdessen auf den <strong>ÖPNV</strong> umsteigen, kann neben dem alternativen Fahrtkostenersatz (s.o.) auch eine Nutzungsausfallentschädigung (s.o. Nutzungsausfall) verlangt werden.</span></p><p><span style="color: #333333;">Im Rahmen der eigenen Schadenminderungspflicht darf zudem kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, auf das Sie ohne Probleme hätten alternativ zurückgreifen können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, nach einem Verkehrsunfall (k)einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. <strong>Verzichtet</strong> er auf die Anmietung eines Ersatzwagens für die Zeit der Reparatur oder der Suche nach einem neuen Wagen, kann dem Geschädigten ein <strong>Nutzungsausfall</strong> zustehen. Diese wird nach dem Wert des beschädigten Fahrzeugs bemessen und kann zwischen <strong>25,00 € und 170,00 €</strong> pro Tag betragen. </span></p><p><span style="color: #333333;">Soweit das Fahrzeug repariert werden kann, ist bis zum Abschluss der Reparatur Nutzungsausfall zu leisten. Soweit es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und stattdessen die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderlich ist, wird im Regelfall für einen 10 &#8211; 14 tägigen Zeitraum Nutzungsausfall geleistet. Darin enthalten sind 2-3 Tage &#8222;Überlegungsfrist&#8220; sowie rund 10 Tage für den Erwerb und die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der Zeitraum ohne eigenes Verschulden länger gewesen ist, kann auch insoweit Nutzungsausfall beansprucht werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Persönlicher Sachschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter persönlichem Sachschaden wird alles zusammengefasst, was in Ihrem Eigentum stand und durch den Unfall beschädigt wurde. Hierzu gehört neben dem beschädigten Fahrzeug beispielsweise auch eine zerstörte <strong>Uhr</strong> oder zerrissene <strong>Kleidung</strong>. Bei der Berechnung der Schadenshöhe muss dabei auf die <strong>Reparaturkosten</strong> abgestellt werden und &#8211; wenn diese nicht möglich ist &#8211;  muss der Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung zugrundegelegt werden. </span></p><p><span style="color: #333333;">Bei persönliche Schutzkleidung wie einem Fahrrad- oder Motorradhelm ist es nicht zumutbar, einen gebrauchten Helm zur Wahrung der Schutzfunktion zu erwerben, sodass hier der Neupreis zugrunde gelegt werden kann.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten hängen eng mit dem persönlichen Sachschaden zusammen. Grundsätzlich gilt:</span></p><p><span style="color: #000000;"> <strong>Der Schädiger hat die Reparaturkosten zu tragen.</strong> Dies gilt aber nicht mehr in Fällen, in denen es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dies bedeutet, dass eine Reparatur des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, da zum Beispiel der <strong>Wert</strong> des Fahrzeugs vor der <strong>Reparatur</strong> viel <strong>geringer</strong> ist die mit der Instandsetzung verbundenen Reparaturkosten. In solchen Fällen muss dann der Zeitwert ersetzt werden. Bei der Reparatur eines Fahrzeuges gilt: <b>Unwirtschaftlichkeit </b>ist anzunehmen, wenn die Reparaturkosten<strong> 130 %</strong> des Fahrzeugwerks (Wiederbeschaffungswerts) übersteigen. </span></p><p> </p><h4><span style="color: #333333;"><span style="caret-color: #333333;">Rechtsverfolgungskosten </span></span></h4><p><span style="color: #333333;">Die Beauftragung eines Rechtsanwalts der eines Rechtsdienstleisters zur Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls löst Gebühren aus. Diese muss der Unfallgegner ebenfalls tragen, sodass z.B. unsere Beauftragung für Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">100% kostenfrei</a> ist. Bei einem regulären Rechtsanwalt gibt es zwar ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner, kommt es jedoch zu Kürzungen oder Haftungsquoten, so bleiben Sie auf einem Teil der Rechtsanwaltskosten sitzen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit uns haben Sie dieses Problem nicht!</a> </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Schmerzensgeld versteht man grundsätzlich Zahlungen, die<strong> immaterielle Schäden</strong> ausgleichen sollen. Immaterielle Schäden sind solche Schäden, die nicht durch eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung wieder beseitigt werden können. Vielmehr soll zum Beispiel nach einem Unfall ein Betrag gezahlt werden, welcher die Schmerzen und anderen <strong>Unannehmlichkeiten</strong> nach einem Unfall ausgleichen soll. </span></p><p><span style="color: #000000;">Man spricht hierbei von einer „<b>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</b>.“ Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist kompliziert: Die Anspruchshöhe kann nicht mathematisch berechnet werden, sondern ist von vielen individuellen Faktoren wie </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Schwere der Verletzungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Umfang und Dauer der Heilbehandlung </span></li><li><span style="color: #000000;">Dauerschäden und Entstellungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Alter des Geschädigten </span></li><li><span style="color: #000000;">…</span></li></ul><p><span style="color: #333333;">abhängig. Eine erste Orientierung der Höhe des Schmerzensgeldes bietet die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/"><b>Schmerzensgeldtabelle</b></a>, in der Schmerzensgeld-Urteile in verschiedenen Fällen gesammelt werden. </span></p>								</div>
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									<h4> </h4><h4>Standgebühr</h4><p>Gerade in Städten haben Fahrzeughalter häufig keinen eigenen Parkplatz, auf dem Sie ein Auto nach einem Unfall mit Totalschaden sicher abstellen können, bis über dessen Zukunft entschieden wurde. Muss unter diesen Umständen ein <strong>Standplatz</strong> für den Wagen <strong>angemietet</strong> werden, können diese Gebühren eine Schadensposition innerhalb des <strong>§§ 249 ff. BGB</strong> darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass hierbei ein wirtschaftlich denkender Mensch zumindest die Dauer der Standmiete auf ein <strong>Minimum</strong> reduzieren will.</p><p>Die Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass unwirtschaftliche Standgebühren nicht vom Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden können, wenn einer unmittelbaren <strong>Verschrottung</strong> nichts im Wege steht.(AG Wiesbaden, 91 C 4877/09)</p><h4>Verdienstausfall</h4><p>Wurde man durch einen Unfall schwer verletzt, wird man in der Regel einen längeren Zeitraum <strong>krankgeschrieben</strong>. Für Arbeitnehmer stellt dies für die erste Zeit noch keine wirtschaftliche Bedrohung dar, da der Lohn nach dem <b>Entgeltfortzahlungsgesetz </b>weiterhin vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Dies gilt aber nur für die ersten<strong> sechs Wochen</strong> nach dem Beginn der Krankschreibung. In diesem Zeitraum liegt für den krankgeschriebenen Geschädigten noch kein Schaden vor.</p><p>Sind die sechs Wochen abgelaufen, bekommt der Arbeitnehmer durch die Krankenkasse ein sogenanntes <strong>Krankengeld</strong> ausgezahlt. Es wird nach<strong> § 47 SGB V</strong> berechnet und kann leicht variieren, wird aber stets hinter dem gewöhnlichen Verdienst zurückbleiben. Als geschädigter Arbeitnehmer können Sie dann die <b>Differenz </b>zwischen Ihrem Arbeitsentgelt und dem Krankengeld als Schadensersatz von dem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung ersetzt <b>verlangen</b>.</p><h4> </h4><h4>Wertverlust</h4><p>Egal wie fachmännisch ein Wagen repariert wird, danach wird es sich immer um einen Unfallwagen handeln. Denn Unfallwägen sind grundsätzlich schwerer zu verkaufen, ihr Wert ist gemindert. Die sogenannte <strong>merkantile Wertminderung</strong> wird daher auch von der Rechtsprechung als Schaden angesehen, der ersetzt werden muss. Die Berechnung des Wertverlustes wird dabei in der Regel von einem <strong>Sachverständigen</strong> vorgenommen. </p><p>Deshalb ist es stets ratsam, einen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres beschädigten Autos zu beauftragen. </p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Nach <strong>§ 254 BGB</strong> muss das <strong>eigene Mitverschulden</strong> Berücksichtigung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls finden.</p><p>Das heißt zum Beispiel, dass wenn beide Parteien<strong> 50 %</strong> des Unfalls selber verursacht haben, die gegnerische Versicherung Ihnen 50 % Ihres Schadens auszahlt, und Ihre Versicherung 50 % des Schadens der Gegenseite zahlen muss. </p><p>Dabei kann es leicht passieren, dass Ihnen auch dann ein Mitverschulden am Unfall angerechnet wird, wenn Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie sich nicht falsch verhalten haben. Bei Verkehrsunfällen zwischen zwei Autos wird häufig nämlich die <strong>Betriebsgefahr</strong>, insbesondere bei Parkplatzunfällen, <strong>angerechnet</strong>. Von dem motorisierten Fahrzeug gehen nämlich schon an sich Gefahren aus, die wechselseitig zu berücksichtigen sind. Diese Betriebsgefahr kann hinter einem Verhalten des <strong>Unfallverursachers </strong> zwar völlig zurücktreten, sodass die gegnerische Versicherung 100% Ihrer Ansprüche zahlen muss, in einigen Fällen wird Ihnen gleichwohl ein Mitverschulden, eine sogenante <strong>Haftungsquote</strong>, angerechnet. </p><h4>Zu viel, zu kompliziert? Wir helfen kostenfrei!</h4><p>Sie sehen, dass bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls viele unterschiedliche Ansprüche berücksichtigt und genau beziffert werden müssen. Dies kann einem juristischen Laien viele Stunden Freizeit kosten, die nur von der Kostenpauschale i.H.v. 25,00 € ausgeglichen werden. </p><p>Deshalb nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Unfallservice!</p>								</div>
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