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	<title>Wirtschaftsrecht Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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	<title>Wirtschaftsrecht Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Risikofreie Klage gegen die 1N Telecom GmbH: VINQO geht gegen Forderungen vor</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jan 2025 09:55:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen des Gründers und Geschäftsführers Philipp Hoffmann ist medial vor allem für eins bekannt: dubiose Forderungsschreiben für vermeintlich abgeschlossene Verträge. Die Verbraucherzentrale meldete rund 11.000 Beschwerden gegen die 1N Telecom. Wir haben bereits in 2024 zu den Vorwürfen recherchiert und ein umfangreiches Recherchevideo veröffentlicht &#8211; Hausbesuch inklusive. Es folgte eine Abmahnung für unser...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/risikofreie-klage-gegen-die-1n-telecom-gmbh-vinqo-geht-gegen-forderungen-vor/">Risikofreie Klage gegen die 1N Telecom GmbH: VINQO geht gegen Forderungen vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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<p>Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen des Gründers und Geschäftsführers Philipp Hoffmann ist medial vor allem für eins bekannt: dubiose Forderungsschreiben für vermeintlich abgeschlossene Verträge.</p>

<p>Die Verbraucherzentrale meldete rund<strong> <a href="https://www.heise.de/news/Verbraucherschuetzer-Mehr-als-11-000-Beschwerden-ueber-1N-Telecom-9957155.html">11.000 Beschwerden gegen die 1N Telecom</a></strong>.</p>

<p>Wir haben bereits in 2024 zu den Vorwürfen recherchiert und ein umfangreiches <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Zjra_cyTJDs">Recherchevideo veröffentlicht</a> &#8211; Hausbesuch inklusive. Es folgte eine Abmahnung für unser Video und der erfolglose Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen das Video. Die Folge: die 1N Telecom musste uns rund 4.400,00 EUR Prozesskosten erstatten. Ein teures wie erfolgloses &#8222;Vergnügen&#8220;.</p>
<h2>Mahnschreiben der 1N Telecom</h2>
<p>Das Grundprinzip des Vorgehens der 1N Telecom in den problematischen Fällen ist nahezu identisch und lässt sich in eine der folgenden Kategorien unterteilen: </p>
<ol>
<li>Betroffene schlossen tatsächlich einen Vertrag ab und wollten diesen widerrufen. Der Widerruf wurde jedoch ignoriert und es wurden Forderungen geltend gemacht. </li>
<li>Betroffene erhielten ohne Vertrag einen &#8222;<a href="https://vinqo.de/1n-telecom-gmbh-masche-anbieterwechselauftrag-ohne-auftrag/">Anbieterwechselauftrag</a>&#8220; aus dem nichts und anschließend Forderungen für diesen nie abgeschlossenen Vertrag. </li>
<li>Betroffene sollen über ein Gewinnspiel einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben, den sie nicht abschließen wollten.</li>
<li>Betroffene bekommen ohne jeden Rechtsgrund ein Forderungsschreiben zugesandt. </li>
</ol>
<p>Seit Mitte / Ende 2024 beobachten wir verstärkt in unseren Mandaten die letzte Variante. Ohne jede bekannte Vorkorrespondenz werden Forderungen geltend gemacht und angemahnt, um den Druck auf die Nichtschuldner zu erhöhen:</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-991454 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903.jpg" alt="1N Telecom Mahnung" width="1185" height="485" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903.jpg 1185w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903-300x123.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903-1024x419.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903-768x314.jpg 768w" sizes="(max-width: 1185px) 100vw, 1185px" /></p>
<p>Philipp Hoffmanns 1N Telecom belässt es jedoch nicht bei den eigenen Bemühungen, Zahlungen mit Mahnungen durchzusetzen, sondern zieht inzwischen auch Inkassounternehmen hinzu.</p>
<h2>Inkassoschreiben der 1N Telecom</h2>
<p>Um auf die &#8222;Nichtschuldner&#8220; den Druck zur Zahlung zu erhöhen, schaltet die 1N Telecom Inkassounternehmen ein. </p>
<p>Anfänglich wurde hierzu das Inkassounternehmen &#8222;Riverty&#8220; eingeschaltet, das die Forderungen &#8211; wie in dem Schreiben beispielhaft zu sehen &#8211; geltend machte:</p>

<p><img decoding="async" class="alignnone wp-image-991452 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NTelecomINkassoScreenshot-2025-01-21-101534.jpg" alt="1N Inkasso Riverty " width="900" height="929" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NTelecomINkassoScreenshot-2025-01-21-101534.jpg 900w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NTelecomINkassoScreenshot-2025-01-21-101534-291x300.jpg 291w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NTelecomINkassoScreenshot-2025-01-21-101534-768x793.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></p>

<p>Riverty stellte dann die Inkassoverfahren im November 2024 umfangreich ein. Die 1N Telecom GmbH beauftragte dann das Inkassounternehmen &#8222;BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH&#8220; mit der Geltendmachung der Forderungen, beispielhaft zu sehen an diesem Schreiben:</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone wp-image-991453 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048.jpg" alt="BID Inkasso 1N " width="1081" height="951" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048.jpg 1081w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048-300x264.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048-1024x901.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048-768x676.jpg 768w" sizes="(max-width: 1081px) 100vw, 1081px" /></p>
<p> </p>
<h2>Forderung der 1N Telecom abwehren</h2>
<p>Unser Mandanten berichten uns regelmäßig davon, wie sehr sie sich von den unberechtigten Forderungsschreiben eingeschüchtert fühlen und welche Belastung die wiederholenden Mahnschreiben auslösen. </p>
<p>Deshalb wenden sich Betroffene nicht nur an die Verbraucherzentrale, sondern auch an Rechtsanwaltskanzleien. Auch wir haben rund 200 Mandate bisher gegen die 1N Telecom geführt. </p>
<p>Das Problem bisher: </p>
<p>Entweder sind die Kosten für die außergerichtliche Abwehr (90,96 EUR gem. RVG) für Betroffene zu hoch oder die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Abwehr, nicht aber die Kosten der Klage gegen die 1N Telecom GmbH zur Abwehr dieser Forderungen. </p>
<p>Auch die Verbraucherzentrale prüft seit geraumer Zeit eine Art <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/verfahren/1n-telecom">Sammelklage</a> zur Abwehr der Forderungen. Dies ist ein sinnvolles Vorgehen, allerdings wissen wir, dass sich Mandanten häufig schnelle Lösungen wünschen, um endlich mit dem Thema der unberechtigten Forderungen abschließen zu können. </p>
<h2>Wir verklagen die 1N Telecom</h2>
<p>Aus unserer Sicht ist es deshalb dringend erforderlich, dem Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH systematisch Einhalt zu gebieten und die Lücke &#8211; die gerichtliche und finale Abwehr der Forderungen &#8211; zu schließen. </p>
<p>Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, die gerichtliche Feststellung der unberechtigten Forderungen im Rahmen einer Prozessfinanzierung zu finanzieren. </p>
<p>Für Betroffene, die keinen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen haben und dennoch derartige Forderungsschreiben bekommen, ist damit das <strong>Klageverfahren</strong> über VINQO <a href="https://vinqo.de/1n-telecom-urteil-erhalten-jetzt-kostenfrei-gegen-forderung-vorgehen/"><strong>ohne Kostenrisiko</strong></a> verbunden. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist nicht notwendig. </p>
								</div>
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									<p>&#8222;<em>Wir sind absolut davon überzeugt, dass in vielen Fällen die Forderungen der 1N Telecom GmbH unberechtigt sind. Und weil wir davon so überzeugt sind, werden wir die Verfahrenskosten für Betroffene übernehmen, damit Gerichte dem Geschäftsgebaren ein Ende setzen</em>&#8222;, so Platner. </p>
<p>Der Clou dabei: die 1N Telecom GmbH musste VINQO in der Vergangenheit bereits über 4.300,00 EUR an Verfahrenskosten erstatten. </p>
<p>Mit dieser Zahlung werden wir die ersten ca. 100 Verfahren anteilig mitfinanzieren. So verklagen wir die 1N Telecom GmbH praktisch mit ihrem eigenen Geld und können Betroffenen die risikofrei Klageerhebung ermöglichen.</p>
<p>Betroffene können sich ab sofort unter folgendem Link risikofrei anmelden:</p>
<p> </p>								</div>
				</div>
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									<span class="elementor-button-text">Jetzt gegen die 1N Telecom vorgehen</span>
					</span>
					</a>
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									<p>Das Angebot zur Anmeldung ist aktuell begrenzt, da wir die Verfahrenskosten selbst vorfinanzieren. Bitte beachten Sie deshalb, dass der Link ggfs. für Neuanmeldungen deaktiviert werden kann. Wir sind jedoch bemüht, umfangreiche Kapazitäten bereitzustellen, um möglichst vielen Betroffenen helfen zu können. </p>								</div>
				</div>
					</div>
				</div>
				</div>
		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/risikofreie-klage-gegen-die-1n-telecom-gmbh-vinqo-geht-gegen-forderungen-vor/">Risikofreie Klage gegen die 1N Telecom GmbH: VINQO geht gegen Forderungen vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>1N Telecom GmbH Masche: Anbieterwechselauftrag ohne Auftrag?</title>
		<link>https://vinqo.de/1n-telecom-gmbh-masche-anbieterwechselauftrag-ohne-auftrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2024 15:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir haben wochenlang zur 1N Telecom und ihren dubiosen Verträgen recherchiert. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/1n-telecom-gmbh-masche-anbieterwechselauftrag-ohne-auftrag/">1N Telecom GmbH Masche: Anbieterwechselauftrag ohne Auftrag?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter &#8222;1N Telecom GmbH&#8220; steht seit langem in der Kritik von Verbraucherschützern durch untergeschobene Werbeofferten. </p><p>So gab der Verbraucherzentrale Bundesverband am 22.08.2024 bekannt, in den letzten gut 1,5 Jahren mehr als 11.000 Beschwerden erhalten zu haben, davon allein 5.500 Beschwerden seit Jahresanfang. Auch wir haben bereits ausführlich <a href="https://vinqo.de/video-die-dubiosen-geschafte-der-1n-telecom-eine-betrugsmasche/">in unserem Video</a> über die 1N Telecom berichtet. </p><p>Doch eine neue Masche sorgt nun bei Verbrauchern für Verunsicherung: ein vermeintlicher &#8222;<strong>Anbieterwechselauftrag</strong>&#8222;. </p><p>Diese Schreiben erhalten Verbraucher &#8222;aus dem Nichts&#8220;. Dabei liegen uns vielzählige Mandatsanfragen vor, in denen unsere Mandanten uns versichern, niemals einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen zu haben. </p><p>Wenn Verbraucher hierauf nicht reagieren, erfolgt dann einige Tage später mangels Mitwirkung die Kündigung des vermeintlichen Vertrages, verbunden mit der bei der 1N Telecom GmbH altbekannten pauschalen Schadenersatzforderung: </p><p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-990822 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1n-Anbieterwechselauftrag-Kuendigung-.jpg" alt="1n Anbieterwechselauftrag Kündigung" width="948" height="895" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1n-Anbieterwechselauftrag-Kuendigung-.jpg 948w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1n-Anbieterwechselauftrag-Kuendigung--300x283.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1n-Anbieterwechselauftrag-Kuendigung--768x725.jpg 768w" sizes="(max-width: 948px) 100vw, 948px" /></p><p>Die Rechnung, mit der die 1N Telecom GmbH pauschalierten Schadenersatz  sieht dabei wie folgt aus: </p><p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-990823 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Screenshot-2024-08-22-145659.jpg" alt="1N Telecom Schadenersatz " width="874" height="852" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Screenshot-2024-08-22-145659.jpg 874w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Screenshot-2024-08-22-145659-300x292.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Screenshot-2024-08-22-145659-768x749.jpg 768w" sizes="(max-width: 874px) 100vw, 874px" /></p><p>Interessant dabei: die bisherigen Mandatsanfragen zeigen, dass die Schreiben bisher alle vom jeweils selben Tag sind.</p><h2>Was Betroffene jetzt tun sollten</h2><p>Die erste Reaktion, die Betroffene dieser vermeintlichen Anbieterwechselaufträge haben, ist abzuwarten und hierauf nicht zu reagieren. </p><p>Doch die 1N Telecom ist bei der Geltendmachung dieser &#8222;pauschalierten Schadenersatzforderungen&#8220; keine Unbekannte. Bereits in der Vergangenheit hat diese die Forderungen geltend gemacht und auch nicht davor zurückgeschreckt, diese mit Inkassounternehmen und gerichtlichen Mahnverfahren beizutreiben. </p><p><strong>Deshalb müssen Betroffene aktiv werden. </strong></p><h3>Forderung widersprechen </h3><p>Der Forderung sollte von Beginn an widersprochen und diese &#8222;<strong>endgültig zurückgewiesen</strong>&#8220; werden. Hierdurch sind nachgelagerte Inkasso- oder Anwaltskosten für die außergerichtliche Mahnung nicht mehr erstattungsfähig, soweit es überhaupt eine berechtigte Forderung geben sollte. </p><h3>Datenauskunft anfordern </h3><p>Um zu überprüfen, ob der Vertragsschluss als Grundlage für den &#8222;pauschalierten Schadenersatz&#8220; überhaupt wirksam besteht, sollte deshalb eine &#8222;<strong>unbeschränkte Auskunft gem. Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO</strong>&#8220; beantragt werden. </p><p>Diese ist gem. Art. 12 Abs. 3 DSGVO &#8222;unverzüglich&#8220; und in jedem Fall binnen eines Monats zu überlassen. </p><p>Sollte die 1N Telecom diese Auskunft nicht erteilen, so können sich Betroffene an die für die 1N Telecom GmbH zuständige </p><p style="padding-left: 40px;">Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen<br />Kavalleriestr. 2-4<br />40213 Düsseldorf<br />Telefon: 0211/38424-0<br />Fax: 0211/38424-999<br />E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de</p><p>mit einer Beschwerde wenden. Diese leitet dann ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren ein, an dessen Ende auch Zwangsmaßnahmen und hohe Bußgelder stehen können. </p><p>Sollte die datenschutzrechtliche Auskunft vorliegen, so prüfen Sie genau:</p><ol><li>Haben Sie den Vertrag unterzeichnet? </li><li>Ist dies überhaupt Ihre Unterschrift?</li><li>Wie kam der Vertrag (angeblich) zustande? </li><li>Handelt es sich um eine Personenverwechslung?</li></ol><h3>Negative Feststellungsklage </h3><p>Stellt sich nach Sichtung der Unterlagen &#8211; oder aus eigener Erinnerung &#8211; heraus, dass Sie niemals einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, so kann gegen die 1N Telecom GmbH eine negative Feststellungsklage erhoben werden. </p><p>Mit dieser wird gerichtlich festgestellt, dass der Anspruch nicht besteht. Die Gerichts- und Prozesskosten muss dann die 1N Telecom mit Obsiegen tragen. </p><h3>Aufrechnung mit Schadenersatz gem. Art. 82 DSGVO </h3><p>Im Zusammenhang mit den vermeintlichen Vertragsschlüssen und Pauschalforderungen kann bereits vorsorglich die &#8222;<strong>Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen gem. Art. 82 DSGVO</strong>&#8220; erklärt werden. </p><p>Denn für Betroffene bleibt zumeist unklar, woher die 1N Telecom die Adress- und Personendaten überhaupt hat und ob eine wirksame Werbeeinwilligung vorliegt. </p><p>Grundsätzlich gilt: wenn Betroffene der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu werblichen Zwecken nicht zugestimmt oder die Daten nicht zum Vertragsabschluss selbst angegeben haben, benötigen Unternehmen eine Werbeeinwilligung zur aktiven Kontaktaufnahme. </p><p>Liegt diese <strong>Werbeeinwilligung</strong> nicht vor, so kann dies eine datenschutzwidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten darstellen. Hieraus kann sich dann ein datenschutzrechtlicher, immaterieller Schadenersatzanspruch ergeben &#8211; kurz ein <strong>Schmerzensgeld</strong>.</p><p>Wie die Situation im Einzelfall gelegen ist, also ob es eine wirksame Werbeeinwilligung im Vorfeld des vermeintlichen Vertragsschlusses gegeben hat oder ob die Daten von den Betroffenen gar selbst unbeabsichtigt an die 1N Telecom übermittelt worden sind, ist aus der o.g. datenschutzrechtlichen Auskunft zu prüfen. </p><p>Mit der Aufrechnung lässt sich also ggfs. die Konstellation abwenden, dass ein Vertragsschluss zwar wirksam zustande gekommen ist, die Kontaktaufnahme jedoch werblich ohne Werbeeinwilligung zustande gekommen ist. </p><h2>Musterschreiben gegen 1N Telecom</h2><p>Auch wenn wir aus den eigenen Mandaten wissen, dass Betroffene auf Antworten der 1N Telecom zumeist vergeblich warten, so empfiehlt sich dennoch folgendes Musterschreiben zu versenden, um eigene rechtliche Risiken zu reduzieren:</p><p>An die </p><p>1N Telecom GmbH<br />Prinzenallee 7<br />40549 Düsseldorf</p><p>Per E-Mail  an</p><p>impressum@1n.de und an <br />widerruf@1n.de</p><p><strong>Betreff: Anbieterwechselauftrag, Datenauskunft, Fristsache </strong></p><p>Sehr geehrte Damen und Herren, </p><p>Sie haben mir zu der vermeintlichen XXXX einen Anbieterwechselauftrag vom 08.08.2024 übermittelt und mit Rechnung vom 19.08.2024 einen völlig unsubstantiierten Schadenersatzanspruch geltend gemacht. </p><p>Hiermit werden sämtliche Ansprüche endgültig zurückgewiesen. Sie bestehen nicht. </p><p>Zugleich fordere ich Sie zur unbeschränkten, datenschutzrechtlichen  Auskunft gem. Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO auf. Sie haben spätestens innerhalb eines Monats sämtliche Unterlagen in Kopie mit Personenbezug an mich herauszugeben. </p><p>Schon jetzt erlaube ich mir den Hinweis, dass mit Ablauf der Monatsfrist der Vorgang zur aufsichtsrechtlichen Überprüfung der LfDI NRW vorgelegt wird.</p><p>Daneben wird höchst vorsorglich die Aufrechnung mit Ansprüchen insbesondere gem. Art. 82 DSGVO erklärt. </p><p>Sollte die Forderung nicht endgültig binnen 14 Tagen schriftlich niedergeschlagen werden, wird ohne weitere Korrespondenz negative Feststellungsklage erhoben.  </p><p>Mit freundlichen Grüßen </p><p>XXX</p><h2>Video zur 1N Telecom </h2><p>Wir haben bereits vor 1,5 Monaten eine umfassende Recherche zur 1N Telecom GmbH veröffentlich. </p><p>Den Beitrag zu unseren Recherchen inklusive Video finden Sie hier:</p><p><a href="https://vinqo.de/video-die-dubiosen-geschafte-der-1n-telecom-eine-betrugsmasche/"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-990819 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1N-Telecom-Anbieter.jpg" alt="1N Telecom Anbieterwechselauftrag" width="1854" height="882" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1N-Telecom-Anbieter.jpg 1854w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1N-Telecom-Anbieter-300x143.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1N-Telecom-Anbieter-1024x487.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1N-Telecom-Anbieter-768x365.jpg 768w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1N-Telecom-Anbieter-1536x731.jpg 1536w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1N-Telecom-Anbieter-1320x628.jpg 1320w" sizes="(max-width: 1854px) 100vw, 1854px" /></a></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/1n-telecom-gmbh-masche-anbieterwechselauftrag-ohne-auftrag/">1N Telecom GmbH Masche: Anbieterwechselauftrag ohne Auftrag?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>[VIDEO] Die dubiosen Geschäfte der 1N Telecom &#8211; eine Betrugsmasche?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jul 2024 14:22:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wir haben wochenlang zur 1N Telecom und ihren dubiosen Verträgen recherchiert. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/video-die-dubiosen-geschafte-der-1n-telecom-eine-betrugsmasche/">[VIDEO] Die dubiosen Geschäfte der 1N Telecom &#8211; eine Betrugsmasche?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die <a href="https://www.1n.de/privatkunden">1N Telecom</a> aus Düsseldorf belästigt bundesweit Verbraucher mit Vertragsangeboten. Wir haben zur 1N Telecom intensiv recherchiert, zeigen, ob Betroffene die Angelegenheit &#8222;aussitzen&#8220; können, wer hinter der 1N Telecom steckt &#8211; und waren dazu vor Ort in den Prinzenallee 7 in Düsseldorf. </p>								</div>
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									<h2>Die Gründung der 1N Telecom </h2><p>Die 1N Telecom GmbH wurde Ende 2017 in Mülheim vom Alleingesellschafter Philipp Hoffman gegründet. Als Geschäftsführerin setzte er dabei Anette Hoffmann ein, die an derselben Adresse wohnt und dem Geburtsdatum nach seine Mutter zu sein scheint.</p><p>Annette Hoffmann gründete bereits 2010, also rund 7 Jahre vor der 1N Telecom, an der gemeinsamen Wohnanschrift in Mühlheim die „HNS UG“, die auf das Anbieten von Sprach- und Telekommunikationslösungen ausgerichtet war. </p><p>Und bereits bei dieser Gesellschaft war Hoffmann involviert. Das legt eine Kontaktliste nahe, in der bereits für die HNS UG gelistet wurde. </p><h2>Erste Geschäftstätigkeit </h2><p>Nach der Gründung der 1N Telecom GmbH war es, dem eigenen Internetauftritt 1N.de nach zu urteilen, erst einmal nach außen hin still. Eine Geschäftstätigkeit war 2018 erst einmal nur angekündigt: </p><p><img loading="lazy" decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/06_Bildschirmfoto-2024-06-22-um-19.47.26.png" alt="1N Geschäftstätigkeit " width="2940" height="1534" /></p><p><em>Quelle: Waybackmachine.com / 1n.de</em></p><p>Dafür kündigte Hoffmanns 1N Telecom dann gleich mehrere beeindruckende Referenzkunden an: </p><p><img loading="lazy" decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/07_Bildschirmfoto-2024-06-22-um-19.46.03.png" alt="1N Telecom Kunden " width="2940" height="1534" /></p><p><em>Quelle: Waybackmachine.com / 1n.de</em></p><p>So soll u.a. die Deutsche Bank Referenzkunde der 1N Telecom gewesen sein. </p><p>Auf unsere Nachfrage hin teilte uns die Deutsche Bank jedoch mit, niemals Kunde der 1N Telecom gewesen zu sein. Hoffmann nutzte gleichwohl diese als Referenzkunden. </p><h2>Der Stammkapital-Trick</h2><p>Die letzten Bilanzen der 1N Telecom stammen aus dem Jahr 2021. Dort zeigt sich auf den ersten Blick ein beeindruckendes Wachstum: </p><p>Von rund 106.000 € Bilanzsumme in 2020 ein sprunghaftes Wachstum in 2021 auf über 980.000 €:</p><p> <img loading="lazy" decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/11_Bildschirmfoto-2024-06-22-um-20.03.40.png" alt="Bilanz 1N Telecom" width="2550" height="1548" /></p><p>Doch ein zweiter Blick zeigt, dass die 1N Telecom bis Ende 2021 noch ausstehende Forderungen gegen seinen Alleingesellschafter, Philipp Hoffmann, in Höhe von 337.500 € hatte. Also offene Forderungen, die Aktivposten in der Bilanz generieren. </p><p>Dem gegenüber stehen kurzfristig zu bedienende Schulden<span style="font-family: Poppins, Helvetica, sans-serif; font-size: 20px; font-style: normal; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: 300; letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);"> der 1N Telecom GmbH</span><span style="letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);"> in Höhe von über 375.000 € gegen andere. </span></p><p>Doch wie kommt es zu den hohen Schulden von Hoffmann gegen seine eigene Gesellschaft? </p><p>Die Antwort: eine Stammkapitalerhöhung. </p><p>Normalerweise wird nur ein kleiner Teil der Wirtschaftswerte eines Unternehmens in das Stammkapital eingelegt, häufig nur die gesetzlich erforderlichen 25.000,00 €. </p><p>Hoffmann hingegen erhöhte das Stammkapital der 1N Telecom GmbH plötzlich Ende 2021 von 25.000 € auf 500.000 € auf dem Papier. Dabei zahlte er jedoch nur gut ein Viertel des Stammkapitals ein. </p><p>Der Rest: Schulden von Hoffmann an die 1N Telecom GmbH. Und diese wirkt durch die massive Stammkapitalerhöhung im Handelsregister damit besonders wirtschaftlich erfolgreich und solvent, dabei ist der meiste Teil dieser Stammkapitalerhöhung bis Ende 2021 nicht einmal eingezahlt worden. </p><h2>Jan Böhm und die Werbebriefe </h2><p>Mit der massiven Stammkapitalerhöhung wurde Anette Hoffmann als Geschäftsführerin von Philipp Hoffmann abgelöst. Dieser machte sich kurze Zeit später daran, tausende Werbebriefe deutschlandweit zu versenden. </p><p>Diese unterzeichnete er nicht selbst, sondern überließ dies einem &#8222;Jan Böhm&#8220;. Dieser ist, obwohl er erst &#8222;Leiter Kundenservice&#8220; und später &#8222;„Director Product Management&#8220; sein soll, auf klassischen Geschäftsnetzwerken wie Xing oder Linkedin nicht aufzufinden. Auch auf der Webseite von 1N Telecom oder anderen Seiten gibt es kein Foto des vermeintlichen Mitarbeiters. </p><p>Auffällig dabei nicht nur die Namensähnlichkeit zum Satiriker Jan Böhmermann, sondern auch die Unterschrift unter den Angebotsschreiben.</p><p>Ein Abgleich zeigt, dass die Unterschrift des vermeintlichen Jan Böhm exakt der Unterschrift des CSU-Politikers Markus Söder entspricht, die unter seinem <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Markus_S%C3%B6der">Wikipedia Eintrag</a> hinterlegt ist. </p><p> <img loading="lazy" decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2024-07-12-um-15.57.07.png" alt="1N Telecom Markus Söder Unterschrift" width="2874" height="1520" /></p><p><em>Vergleich Unterschrift Wikipedia zum Schreiben 1N Telecom</em></p><p>Damit steht fest: die in den Angebotsofferten der 1N Telecom verwendeten Unterschrift stammt nicht vom vermeintlichen Jan Böhm. </p><h2>Die Methoden der 1N Telecom</h2><p>Doch fernab der fragwürdigen Aufstellung, sind die Geschäftsmethoden insbesondere für ältere Betroffenem eine hohe, emotionale Belastung. </p><p>Diese erhalten (ohne ersichtliche Werbeeinwilligung) Angebotsschreiben der 1N Telecom.</p><p>In der Annahme, es handele sich um ein Angebot der Deutschen Telekom, reichen diese das Angebot zurück. Fällt ihnen der Irrtum auf, so versuchen viele Betroffene den Vertrag noch rechtzeitig zu widerrufen. </p><p>Doch die 1N Telecom macht für den vermeintlichen Vertragsbruch Schadenersatz geltend &#8211; und der hat es in sich. </p><p>Rund 400,00 € sollen Betroffene als Schadenersatz an die 1N Telecom zahlen &#8211; für einen Vertrag, den sie gar nicht abschließen wollten. Dabei erscheinen uns die Forderungen unberechtigt. </p><p>Hoffmann selbst wollte sich zu diesen Vorwürfen uns gegenüber trotz mehrfacher Anfragen nicht äußern. Wir sind deshalb in die Prinzenallee zu 1N Telecom in Düsseldorf gefahren, um Hoffmann dort persönlich anzutreffen.</p><p><img loading="lazy" decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2024-07-12-um-16.08.02.png" alt="1N Telecom Regus " width="2910" height="1166" /></p><p><em>Empfang des Büroflächenanbieters Regus, bei dem die 1N Telecom eingemietet ist </em></p><p>Wie der Besuch ausgegangen ist und ob wir Philipp Hoffmann angetroffen haben, dass zeigen wir in unserer Reportage zur 1N Telecom. </p><h2>1N Telecom geht juristisch gegen Betroffene vor </h2><p>Die 1N Telecom behauptet nicht nur einen Schadenersatzanspruch, sondern macht diesen auch nachdrücklich gegen vermeintliche Kunden geltend. </p><p>So gibt die 1N Telecom die vermeintlichen Schadenersatzforderungen auch an Inkassounternehmen ab und schreckt nicht davor zurück, Mahn- und Vollstreckungsbescheide zu beantragen. </p><p>Aber auch gegen die 1N Telecom wird juristisch vorgegangen. <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Zjra_cyTJDs">Wir haben beim Amtsgericht Düsseldorf zu den Verfahren in den letzten drei Jahren angefragt</a>. </p><p><img loading="lazy" decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2024-07-12-um-16.13.05.png" alt="AG Düsseldorf 1N Telecom " width="2356" height="1166" /></p><p><em>Presseauskünfte des AG Düsseldorf zu 1N Telecom</em></p><p>Die Zahlen, die wir in <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Zjra_cyTJDs">unserer Reportage detailliert</a> dargestellt haben, überraschen dabei. </p><p>Nicht nur Betroffene gehen gegen die 1N Telecom vor, auch die Deutsche Telekom selbst geht gegen den Mitbewerber mit einer wettbewerbsrechtlichen, <a href="https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206">einstweiligen Verfügung</a> vor &#8211; und scheiterte in 2. Instanz. Eine Grundlage, 1N Telecom die Geschäftstätigkeit zu untersagen, konnten die Richter <a href="https://www.golem.de/news/oberlandesgericht-duesseldorf-richter-geben-umstrittenem-festnetzprovider-1n-telecom-recht-2310-178537.html">jedoch bisher nicht erkennen</a>. </p><p>Aber auch unabhängig davon droht der 1N Telecom weiterer juristischer Ärger. Die Verbraucherzentralen NRW und Baden Württembergs gehen mit Unterlassungsklagen vor, u.a. wegen Rechnungsangaben oder der Selbstbezeichnung der 1N Telecom als </p><p style="text-align: left; padding-left: 40px;">&#8222;größter nicht-börsennotierter oder in öffentlicher Hand befindlicher Telekom-Anbieter in Deutschland&#8220;</p><h2>Was Betroffene tun müssen </h2><p>Fest steht, dass Betroffene, die sich von einem vermeintlichen Vertragsschluss mit der 1N Telecom lösen wollen, die Angelegenheit nicht &#8222;aussitzen&#8220; können. 1N Telecom geht mit Inkassobüros und gerichtlichen Mahnanträgen gegen Betroffene vor und scheut auch nicht die Zwangsvollstreckung. </p><p>Deshalb empfehlen wir folgendes Vorgehen: </p><h3>1. Vertragsbeendigung erwirken</h3><p>Betroffene sollten umgehend ein mit Sendungsnachweis versehenes Schreiben an die 1N Telecom aufsetzen, in dem </p><p style="padding-left: 40px;">&#8222;der Widerruf, hilfsweise die Anfechtung und äußerst hilfsweise die Kündigung&#8220; </p><p>erklärt wird. Zudem empfiehlt sich stets auch den </p><p style="padding-left: 40px;">&#8222;unbeschränkten Auskunftsanspruch gem. Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO&#8220; </p><p>geltend zu machen. Hierdurch muss die 1N Telecom alle personenbezogenen Daten in Kopie herausgeben und damit auch die Quelle der Daten benennen. </p><h3>2. Anwalt einschalten</h3><p>Sollten Sie mit dubiosen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden, so wird der Gang zum Anwalt unausweislich.</p><p>Wir stehen Betroffenen der 1N Telecom hierbei tatkräftig zur Seite. Hierzu können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen, um die Forderungen der 1N Telecom abwehren zu lassen. </p><p>Denn die 1N Telecom scheut auch die gerichtliche Geltendmachung ihrer vermeintlichen Forderungen nicht. </p><h2>Betrug oder legal?</h2><p>Was am Ende unserer Recherchen und der teilweise jahrelangen Vertretung von Betroffenen der 1N Telecom bleibt, ist der Eindruck einer unserer Meinung nach wenig seriösen Geschäftstätigkeit. Ein Blick auf die Markus Söder-Unterschrift ist hierbei fast exemplarisch. </p><p>Aber: eine Betrugsstrafbarkeit scheint trotz des Gefühls von Betroffenen eher fernliegend:</p><ol><li>Hoffmann macht auf seinen Briefen deutlich, dass er nicht die Deutsche Telekom ist, sondern firmiert mit seinem GmbH Namen. </li><li>Der Vertragsschluss an sich &#8211; fernab der Fragen ordnungsgemäßer Angaben und Verbraucherhinweise &#8211; wird ebenfalls nicht vorgespiegelt.</li><li>Die Frage des Schadenersatzes ist im Grundsatz eine Rechtsfrage und damit ein Werturteil und keine täuschungsrelevante Tatsachenbehauptung. </li></ol><p>Wir haben hierzu auch beim Polizeipräsidium Düsseldorf nachgefragt. Eine Kurzmitteilung ergab, dass jedenfalls keine spezifischen 1N Telecom Verfahren bekannt seien. </p><p>Deshalb müssen die Verfahren durch Betroffene auf zivilrechtlichem Wege gelöst werden können. Hierbei vertreten wir Betroffene weiterhin ausdauernd und nachdrücklich. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/video-die-dubiosen-geschafte-der-1n-telecom-eine-betrugsmasche/">[VIDEO] Die dubiosen Geschäfte der 1N Telecom &#8211; eine Betrugsmasche?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>[VIDEO] Hype: Passives Einkommen mit Snack-Automaten? Das sind die rechtlichen Pflichten (Step-by-Step)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Jun 2024 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Snackautomaten erfahren zurzeit einen Hype als 24/7 Businesskonzept. Wir erklären Schritt-für-Schritt die rechtlichen Anforderungen </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/video-hype-passives-einkommen-mit-snack-automaten-das-sind-die-rechtlichen-pflichten-step-by-step/">[VIDEO] Hype: Passives Einkommen mit Snack-Automaten? Das sind die rechtlichen Pflichten (Step-by-Step)</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="990642" class="elementor elementor-990642" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Mit Snackautomaten &#8222;passives Einkommen&#8220; oder &#8222;24/7 Umsatz&#8220; erzielen? Das Automaten-Business ist zurzeit insbesondere in sozialen Netzwerken im Fokus mit vermeintlich sechsstelligen Umsätzen innerhalb weniger Monate. </p><p>Doch das Snackautomaten Business muss nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich nachhaltig aufgebaut werden. Wir zeigen deshalb in diesem Beitrag, welche rechtlichen Voraussetzungen und Pflichtangaben umgesetzt werden müssen. </p><h2>Video: Rechtliche Fallstricke mit Snack-Automaten</h2>								</div>
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									<h2>Gewerbeanmeldung </h2><p>Grundvoraussetzung ist für die gewerbliche Tätigkeit ist die Gewerbeanmeldung bei der Stadt oder dem Kreis, an dem das Unternehmen den Geschäftssitz hat. Als Einzelunternehmer ist dies im Zweifel die Wohnanschrift. </p><p>Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um hohe Bußgelder zu vermeiden. </p><h2>Anmeldung als Lebensmittelunternehmer </h2><p>Ist das Gewerbe angemeldet, muss nun auch das <strong>Lebensmittel</strong>gewerbe angemeldet werden. Dies muss bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde erfolgen. Zuständig </p><h2>Hygienevorschriften</h2><p>Wesentliche Hygienevorschriften für Automaten sind in Anhang II Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 aufgeführt.</p><p>Dort heißt es allgemein:</p><p>&#8222;Die Betriebsstätten und Verkaufsautomaten müssen, soweit praktisch durchführbar, so gelegen, konzipiert und gebaut sein und sauber und instand gehalten werden, dass das Risiko der Kontamination, insbesondere durch Tiere und Schädlinge, vermieden wird.&#8220;</p><p>Für klassische Snackautomaten sind dabei (nur) folgende Punkte relevant: </p><ol><li>Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend aus glattem, abriebfestem, korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind;</li><li>Es müssen geeignete Vorrichtungen zum Reinigen und erforderlichenfalls Desinfizieren von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen vorhanden sein. Diese müssen nicht am Automaten gelagert werden;</li><li>soweit Lebensmittel im Rahmen der Tätigkeit des Lebensmittelunternehmens gesäubert werden müssen, muss dafür Sorge getragen werden, dass die jeweiligen Arbeitsgänge unter hygienisch einwandfreien Bedingungen ablaufen;</li><li>es müssen angemessene Vorrichtungen und/oder Einrichtungen zur hygienischen Lagerung und Entsorgung von gesundheitlich bedenklichen und/oder ungenießbaren (flüssigen und festen) Stoffen und Abfällen vorhanden sein;</li><li>es müssen angemessene Vorrichtungen und/oder Einrichtungen zur Haltung und Überwachung geeigneter Temperaturbedingungen für die Lebensmittel vorhanden sein;</li><li>die Lebensmittel müssen so aufbewahrt werden, dass das Risiko einer Kontamination, soweit praktisch durchführbar, vermieden wird.</li></ol><p>Es handelt sich dabei im Wesentlich um Selbstverständlichkeiten, die bereits durch die richtige Auswahl des Automaten erfüllt werden können. </p><p>Zusätzlich muss ein s.g. &#8222;<span style="color: var(--vamtam-widget-text-lighter); letter-spacing: var(--vamtam-primary-font-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var(--vamtam-primary-font-transform,none);"><strong>HACCP</strong>&#8220; (Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefahrenanalyse und<br />kritische Lenkungspunkte) eingerichtet werden. Dies ist in Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 festgehalten. Für einzeln verpackte, nicht kühlpflichtige Lebensmittel kann ein solches Eigenkontrollsystem jedoch entfallen. </span></p><h2>Lebensmittelkennzeichnung</h2><p>Durch die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1169&amp;from=EN">LMIV (VO (EU) 2011/1169)</a> sind gem. Art. 9 folgende Pflichtangaben zu berücksichtigen: </p><ol><li>die Bezeichnung des Lebensmittels;</li><li>das Verzeichnis der Zutaten;</li><li>alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungs­ hilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Er­ zeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;</li><li>die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten;</li><li>die Nettofüllmenge des Lebensmittels;</li><li>das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum;</li><li>gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung;</li><li>der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittel­ unternehmers nach Artikel 8 Absatz 1;</li><li>das Ursprungsland oder der Herkunftsort, wo dies nach Artikel 26 vorgesehen ist;</li><li>eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebens­ mittel ohne eine solche angemessen zu verwenden;</li><li>für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkohol­ gehalts in Volumenprozent;</li><li>eine Nährwertdeklaration.</li></ol><p>Abhängig von den weiteren Produkten und der Verkaufssituation des Snackautomatens können weitere Pflichtangaben hinzukommen. </p><h2>Widerrufsbelehrung </h2><p>Bei Automaten bzw. Snackautomaten muss als Fernabsatzgeschäft eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgen. Diese sollte gänzlich unverändert aus Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2) wie folgt entnommen werden: &#8222;</p><p style="padding-left: 40px;">Muster-Widerrufsformular<br />(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)<br />–<br />An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:<br />–<br />Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)<br />–<br />Bestellt am (*)/erhalten am (*)<br />–<br />Name des/der Verbraucher(s)<br />–<br />Anschrift des/der Verbraucher(s)<br />–<br />Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)<br />–<br />Datum</p><p style="padding-left: 40px;">(*) Unzutreffendes streichen.</p><h2>Verbraucherhinweise</h2><p>Daneben sollten auch die weiteren Informationspflichten gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html">Artikel 246a § 1 EGBGB</a> umgesetzt werden. Für Snackautomaten sind dies im Wesentlichen folgende Punkte: </p><ol><li>die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang,</li><li>seine Identität, beispielsweise seinen Handelsnamen, sowie die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, sowie gegebenenfalls die Identität und die Anschrift des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt,</li><li>seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls andere von ihm zur Verfügung gestellte Online-Kommunikationsmittel, sofern diese gewährleisten, dass der Verbraucher seine Korrespondenz mit dem Unternehmer, einschließlich deren Datums und deren Uhrzeit, auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann,</li><li>zusätzlich zu den Angaben gemäß den Nummern 2 und 3 die Geschäftsanschrift des Unternehmers und gegebenenfalls die Anschrift des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt, an die sich der Verbraucher mit jeder Beschwerde wenden kann, falls diese Anschrift von der Anschrift nach Nummer 2 abweicht,</li><li>den Gesamtpreis der Waren oder der Dienstleistungen, einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder der Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung,</li><li>die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,</li><li>das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren oder die digitalen Produkte,</li><li>gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.</li></ol><h2>Datenschutzhinweise </h2><p>Soweit personenbezogene Daten, z.B. über elektronische Zahlungssysteme oder Kamerasysteme verarbeitet werden, so sind gem. <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/">Art. 13 DSGVO</a> folgende Hinweise anzubringen: </p><p>Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:</p><ol><li>den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;</li><li>gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;</li><li>die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;<br />wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;</li><li>gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und</li><li>gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.</li></ol><p>Zusätzlich stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:</p><ol><li>Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;</li><li>das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;</li><li>wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;</li><li>das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;<br />ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und</li><li>das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.</li></ol><p>Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.</p><h2>Preisangabenverordnung</h2><p>Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist ein besonders häufiger Abmahngrund, weshalb auch hier die Angaben besonders gründlich umgesetzt werden sollten. </p><p>Zu den Pflichtangaben zählen insbesondere:</p><ol><li>Gesamtpreis</li><li>Grundpreis. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.</li><li>Angabe, dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten sowie sonstige Kosten </li><li>Angaben bei Preisnachlässen und vorbehaltenen Preisänderungen</li></ol><p>Abhängig von den verkauften Waren können noch weitere Pflichtangaben hinzukommen. </p><h2>Wir helfen Automaten-Unternehmern</h2><p>Die Checklisten sollen pro Rechtsthema einen ersten Überblick bieten. Insbesondere bei der Entwicklung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist eine individuelle Prüfung und Entwicklung je nach Business dringend zu empfehlen. Hierbei stehen wir Unternehmern auch im Rahmen einer kostengünstigen Dauerberatung zur Verfügung, um rechtliche Fallstricke effektiv zu vermeiden. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/video-hype-passives-einkommen-mit-snack-automaten-das-sind-die-rechtlichen-pflichten-step-by-step/">[VIDEO] Hype: Passives Einkommen mit Snack-Automaten? Das sind die rechtlichen Pflichten (Step-by-Step)</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>LAG: Geschäftsgeheimnisse in Gerichtsprozessen effektiv schützen?</title>
		<link>https://vinqo.de/lag-geschaftsgeheimnisse-in-gerichtsprozessen-effektiv-schutzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Nov 2023 20:17:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für Unternehmen ist die effektive Rechtsverteidigung &#8211; auch vor Gericht &#8211; dann problematisch und risikobehaftet, wenn dabei Geschäftsgeheimnisse berührt werden &#8211; etwas sensible Umsatzzahlen oder technische Zeichnungen. Geheim vor Gericht: Das GeschGehG § 16 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ermöglicht es, z.B. im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen oder sonstigen zivilprozessualen Verfahrens eigene Geschäftsgeheimnisse zu schützen: &#8222;§ 16 Geheimhaltung (1)...</p>
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									<p>Für Unternehmen ist die effektive Rechtsverteidigung &#8211; auch vor Gericht &#8211; dann problematisch und risikobehaftet, wenn dabei Geschäftsgeheimnisse berührt werden &#8211; etwas sensible Umsatzzahlen oder technische Zeichnungen.</p><h2>Geheim vor Gericht: Das GeschGehG</h2><p>§ 16 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ermöglicht es, z.B. im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen oder sonstigen zivilprozessualen Verfahrens eigene Geschäftsgeheimnisse zu schützen:</p><p style="padding-left: 40px;">&#8222;§ 16 Geheimhaltung</p><p style="padding-left: 40px;">(1) Bei Klagen, durch die Ansprüche nach diesem Gesetz geltend gemacht werden (Geschäftsgeheimnisstreitsachen) kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag einer Partei streitgegenständliche Informationen ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen, wenn diese ein Geschäftsgeheimnis sein können.<br />(2) Die Parteien, ihre Prozessvertreter, Zeugen, Sachverständige, sonstige Vertreter und alle sonstigen Personen, die an Geschäftsgeheimnisstreitsachen beteiligt sind oder die Zugang zu Dokumenten eines solchen Verfahrens haben, müssen als geheimhaltungsbedürftig eingestufte Informationen vertraulich behandeln und dürfen diese außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht nutzen oder offenlegen, es sei denn, dass sie von diesen außerhalb des Verfahrens Kenntnis erlangt haben.<br />(3) Wenn das Gericht eine Entscheidung nach Absatz 1 trifft, darf Dritten, die ein Recht auf Akteneinsicht haben, nur ein Akteninhalt zur Verfügung gestellt werden, in dem die Geschäftsgeheimnisse enthaltenden Ausführungen unkenntlich gemacht wurden.&#8220;</p><p>Stuft das zuständige Gericht die im Prozess eingeführten Unterlagen als geheimhaltungsbedürftig ein, ist es den Parteien außerhalb des Verfahrens untersagt, die Informationen zu verwenden oder offenzulegen. </p><p>Doch wann ist eine Information ein Geschäftsgeheimnis und wie sieht die Durchsetzung im Prozess aus? </p><h2>Beispiel LAG BaWü</h2><p>In dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. Mai 2022 – 7 Sa 4/22 – hat das Gericht eine praxisnahe Entscheidung hinsichtlich der Frage gefällt, wann Dokumente als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden können.</p><p>Streitpunkt waren im Prozess verwendete Informationen der Klägerseite über Techniker- und Vertriebssitzungen sowie Umsatzzahlen und Umsatzentwicklungen, deren weitere Verbreitung durch die Einstufung als geheimhaltungsbedürftig i.S.d. § 16 I GeschGehG verhindert werden sollte.</p><p>In diesem speziellen Fall wurden bestimmte Dokumente der Klägerin, die einiger ihrer Ordner enthielt, als geheimhaltungsbedürftig eingestuft.</p><p>Der entschiedene Fall betrifft die sofortige Beschwerde der Klägerin hinsichtlich der Einstufung bestimmter Dokumente als geheimhaltungsbedürftig.</p><p>Das Gericht stellte klar, dass für die Einstufung als Geschäftsgeheimnis, die Informationen einen geschäftlichen Bezug aufweisen müssen. Sie dürfen nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sein. Zudem müssen sie von wirtschaftlichem Wert sein und der Inhaber muss an ihrer Geheimhaltung interessiert sein.</p><p>Das Urteil hebt hervor, dass die Implementierung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ein wichtiger Aspekt ist, um das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses zu begründen. Die Maßnahmen müssen situations- und geheimnisabhängig angemessen sein. Es wird nicht ein optimaler Schutz, sondern ein angemessener Schutz verlangt.</p><h2>Wie geheim muss geheim sein?</h2><p>Aus Arbeitgeber- bzw. Unternehmenssicht besonders interessant: </p><p>Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg legt die Systematik des GeschGehG unternehmensfreundlich aus. </p><p>Denn während § 20 Abs. 3 GeschGehG vorschreibt, dass das Geschäftsgeheimnis <em>glaubhaft </em>machen müsse und damit strengere Anforderungen als § 16 Abs. 1 GeschGehG aufstelle, müsse die Vorschrift richtlinienkonform ausgelegt werden. § 20 Abs. 3 GeschGehG sei so zu verstehen, dass die <em>Möglichkeit</em>, die Information als Geschäftsgeheimnis einzuordnen, ausreiche. Nach Art. 9 I der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (EU RL 2016/943) reiche es zur Annahme der Geheimhaltungsbedürftigkeit nämlich aus, wenn es sich um ein „<em>angebliches Geschäftsgeheimnis</em>“ handele.</p><h2>Einordnung</h2><p>Geschäftsgeheimnisse &#8211; bzw. angebliche &#8211; müssen wirkungsvoll auch in Klageverfahren geschützt werden können, ohne das Bedürfnis der effektiven Rechtsverteidigung zu beeinträchtigen. </p><p>Das LAG hat die Entscheidung des erstinstanzlichen Arbeitsgerichts (ArbG) gehalten und auf die sofortige Beschwerde des Klägers nicht aufgehoben. </p><h3>Für Arbeitgeber </h3><p>Der Schutz eigener Geschäftsgeheimnisse wird erstaunlich häufig übersehen oder ignoriert. Dabei zeigt der Beschluss noch einmal praxisnah, dass die Anforderungen an die Einordnung als Geschäftsgeheimnis sehr weit zu verstehen sind, wenn </p><ol><li>die Information nicht bereits öffentlich ist oder </li><li>die Behauptung eines Geschäftsgeheimnisses rechtsmissbräuchlich ist. </li></ol><p>Voraussetzung ist jedoch, dass die Informationen bzw. Unterlagen hinreichend geschützt worden sind. </p><p>Arbeitgeber sollten daher sorgfältig überlegen, welche Informationen als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können und angemessene Maßnahmen zur Wahrung dieser Geheimnisse ergreifen. </p><p>Denn reicht der bisherige Schutz der Informationen aus, wird die Behauptung eines Geschäftsgeheimnisses nicht hinreichend dargelegt werden können. Gleichzeitig sind nicht überzogene Anforderungen zu stellen. </p><p>Mit der Einordnung stellt die Geschäftsführung bzw. der Vorstand des beteiligten Unternehmens nicht nur sicher, dass eigene Sorgfaltspflichten an den wirksamen Schutz von Unternehmensinformationen gewahrt werden, die weiteren Verfahrensbeteiligten dürfen die Informationen nicht anderweitig verwenden und damit &#8222;mittelbare Verhandlungsmasse&#8220; aufbauen. </p><p>Zudem wird häufig übersehen, wie häufig die Akteneinsicht in derartige Verfahren erfolgt: Regressstellen wie Krankenkassen oder Rechtsschutzversicherer mit eigenem Akteneinsicht gelangen so auch an sensibelste Geschäftsinformationen, wenn eine Einstufung nach § 16 GeschGehG vergessen wurde. </p><h3>Für Arbeitnehmer</h3><p>Für Arbeitnehmer besteht die Verpflichtung, die von ihrem Arbeitgeber festgelegten Geheimhaltungsmaßnahmen strikt einzuhalten. Verstöße gegen diese Maßnahmen können zu schwerwiegenden (arbeitsrechtlichen) Konsequenzen führen.</p><p>Zusätzlich hat das Gericht die andauernde Pflicht zur Geheimhaltung der entsprechenden Informationen auch nach Beendigung des Gerichtsverfahrens gemäß § 18 GeschGehG bestätigt. Auch hier sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu angehalten, alle Maßnahmen zu beachten, um Geschäftsgeheimnisse effektiv zu schützen.</p>								</div>
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		<title>EuGH: Ohne diese Klausel müssen Unternehmer kostenfrei arbeiten!</title>
		<link>https://vinqo.de/eugh-ohne-diese-klausel-mussen-unternehmer-kostenfrei-arbeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Jun 2023 19:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsabteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Mittelstand]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Wichtigste im Überblick Der EuGH hat über eine Vorlage zum Widerrufsrecht entschieden. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Haustür- und Onlineverträge.  Handwerker und andere Unternehmer verlieren ohne diese Belehrungen jeden Vergütungsanspruch. Worüber hat der EuGH entschieden? Im Oktober 2020 schloss ein Verbraucher mit einem Handwerker mündlich einen Vertrag über die Erneuerung der Elektroinstallation seines...</p>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Das Wichtigste im Überblick</h3>				</div>
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									<ul><li><strong>Der EuGH hat über eine Vorlage zum Widerrufsrecht entschieden.</strong></li><li><strong> Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Haustür- und Onlineverträge. </strong></li><li><b>Handwerker und andere Unternehmer verlieren ohne diese Belehrungen jeden Vergütungsanspruch.</b></li></ul>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Worüber hat der EuGH entschieden?</h3>				</div>
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									<p>Im Oktober 2020 schloss ein Verbraucher mit einem Handwerker mündlich einen Vertrag über die Erneuerung der Elektroinstallation seines Hauses, ohne dass dieses Unternehmen ihn über sein Widerrufsrecht informiert hat. </p><p>Während der Handwerker seinen vertraglichen Pflichten nachkam, verweigerte der Verbraucher die Zahlung der offenen Rechnung und erklärte den Widerruf. </p><p>Während rechtlich nicht weiter streitig war, dass der Widerruf noch ausgeübt werden konnte, weil es an der erforderlichen Widerrufsbelehrung für s.g. &#8222;Haustürgeschäfte&#8220; fehlte, war streitig, ob der Verbraucher Wertersatz für die erhaltene Leistung zahlen muss. </p><p> </p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Was hat der EuGH entschieden?</h3>				</div>
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									<p>Der EuGH stellt in seiner <a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=2286A5092089B08EE3A8D5925C68B446?text=&amp;docid=273787&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=17625409">Entscheidung</a> fest:</p><blockquote><p>Daraus folgt, dass in dem Fall, dass der betreffende Unternehmer es vor Abschluss eines Vertrags außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne von Art. 2 Nr. 8 der Richtlinie 2011/83 unterlässt, einem Verbraucher die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. h oder j dieser Richtlinie genannten Informationen bereitzustellen, und der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, Art. 14 Abs. 4 Buchst. a Ziff. i und Art. 14 Abs. 5 dieser Richtlinie <span style="text-decoration: underline;"><strong>den Verbraucher von jeder Verpflichtung befreien, diesem Unternehmer den Preis für die von ihm während der Widerrufsfrist erbrachten Dienstleistung zu zahlen</strong></span>.</p></blockquote><p>Der EuGH ist damit der Auffassung, dass der Verbraucher den Widerruf damit noch nach der vollständig erbrachten Leistung ausüben kann, ohne Wertersatz zahlen zu müssen. </p><p>Der Verbraucher erhält damit sämtliche Leistungen <strong>kostenfrei</strong>.</p><p>Zwar hat der EuGH die Vorlage des LG Essen für ein Haustürgeschäft eines Handwerkers entschieden, allerdings gelten die Wertungen auch für Fernabsatzverträge (&#8222;Onlinegeschäfte&#8220;) und damit für eine Vielzahl an Unternehmen.</p><p>Damit müssen Unternehmer sehr genau die Richtigkeit und Vollständigkeit der eigenen Widerrufsbelehrung nachprüfen. Zudem muss auch der Zugang des Widerrufsbelehrung nachgewiesen werden können, wenn der Verbraucher dies bestreitet. </p>								</div>
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		<title>Die Vorteile einer externen Rechtsabteilung für Unternehmen: Effizienz, Expertise und Flexibilität</title>
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		<pubDate>Sat, 27 May 2023 09:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsabteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Mittelstand]]></category>
		<category><![CDATA[Externe Rechtsabteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Firma Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei für Unternehmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Wichtigste im Überblick Eine externe Rechtsabteilung hilft Unternehmen bei allen Rechtsfragen und reduziert Kosten für die Rechtsberatung. Eine externe Rechtsabteilung ermöglicht das Auslagern von Rechtsproblemen und Rechtsfragen. Mit einer externen Rechtsabteilung haben Sie immer einen Ansprechpartner bei voller Kostenkontrolle.  Welche Vorteile bietet eine externe Rechtsabteilung? Als Unternehmen steht man tagtäglich vor einer Vielzahl von...</p>
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									<ul><li><strong>Eine externe Rechtsabteilung hilft Unternehmen bei allen Rechtsfragen und reduziert Kosten für die Rechtsberatung.</strong></li><li><strong> Eine externe Rechtsabteilung ermöglicht das Auslagern von Rechtsproblemen und Rechtsfragen.</strong></li><li><b>Mit einer externen Rechtsabteilung haben Sie immer einen Ansprechpartner bei voller Kostenkontrolle. </b></li></ul>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Welche Vorteile bietet eine externe Rechtsabteilung? </h3>				</div>
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									<p>Als Unternehmen steht man tagtäglich vor einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen, sei es im Bereich <a href="https://vinqo.de/rechtsgebiete/allg-vertragsrecht/">Vertragsrecht</a>, <a href="https://vinqo.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/">Arbeitsrecht</a> oder Compliance.</p><p>Eine Lösung, die sich für viele <strong>mittelständische Unternehmen</strong> als äußerst vorteilhaft erwiesen hat, ist die Zusammenarbeit mit einer <a href="https://vinqo.de/vinqo-business/"><strong>externen Rechtsabteilung</strong></a>. Dabei sind gleich mehrere Faktoren im Gegensatz zur der einzelfallbezogenen Beauftragung einer Kanzlei von besonderer Bedeutung:</p><ol><li><p><strong>Kostenkontrolle und Effizienz</strong>: <br />Eine eigene interne Rechtsabteilung kann hohe Kosten verursachen, einschließlich Gehälter, Sozialleistungen, Weiterbildung und Infrastruktur. Durch die Zusammenarbeit mit einer <a href="https://vinqo.de/business/">externen Rechtsabteilung</a> können Unternehmen ihre Kosten besser kontrollieren und nur für die tatsächlich benötigten Dienstleistungen bezahlen. Externe Anwaltskanzleien bieten Flexibilität bei der Abrechnung, indem sie entweder auf <a href="https://vinqo.de/business/vinqo-business/"><strong>Pauschalpreisen</strong></a>, stundenweise oder projektbasiert abrechnen. Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Rechtskosten zu optimieren und <strong>effizienter</strong> zu arbeiten.</p></li><li><p><strong>Zugang zu Expertise:</strong> Rechtliche Angelegenheiten können äußerst komplex sein und erfordern ein tiefgreifendes Verständnis der jeweiligen Rechtsgebiete. Externe Rechtsabteilungen bestehen aus einem Team von erfahrenen Anwälte, die über umfangreiches Fachwissen in verschiedenen Rechtsbereichen verfügen. Unternehmen profitieren von dieser Expertise, da sie maßgeschneiderte Beratung und Lösungen erhalten, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine externe Rechtsabteilung kann auch aktuelle rechtliche Entwicklungen in Ihrer Branche im Auge behalten und Sie proaktiv über relevante Änderungen informieren.</p></li><li><p><strong>Flexibilität und Skalierbarkeit:</strong> Die Anforderungen an eine Rechtsabteilung können je nach Projekt, Wachstum oder rechtlichen Herausforderungen variieren. Eine externe Rechtsabteilung bietet Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf ihre Bedürfnisse zu reagieren. Bei <strong>Bedarf</strong> können sie zusätzliche Ressourcen und Expertise <strong>hinzuziehen</strong>, ohne die Notwendigkeit einer internen Umstrukturierung oder Neueinstellungen. Dies ermöglicht Unternehmen, ihre Ressourcen effektiv zu nutzen und schnell auf Veränderungen zu reagieren.</p></li></ol>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Was macht eine externe Rechtsabteilung?</h3>				</div>
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									<h3>Beratung aus einer Hand.</h3><p>Eine externe Rechtsabteilung bietet mittelständischen Unternehmen eine breite Palette von Rechtsberatungsdienstleistungen an. Dies umfasst</p><ul><li>die Erstellung und Überprüfung von Verträgen,</li><li>die Durchsetzung geistigen Eigentums,</li><li>die Unterstützung bei regulatorischen Angelegenheiten,</li><li>die Compliance-Beratung sowie</li><li>die Lösung von Streitigkeiten und die Vertretung vor Gericht.</li></ul><p><br />Die externe Rechtsabteilung arbeitet eng mit dem Unternehmen zusammen, um seine individuellen rechtlichen Bedürfnisse zu verstehen und Lösungen anzubieten, die auf die spezifischen Ziele und Anforderungen zugeschnitten sind.</p><h3>Dispute Resolution &#8211; Konflikte auslagern </h3><p>In geschäftlichen Transaktionen und Verhandlungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen ihre Interessen effektiv vertreten.</p><p>Die Konfliktlösung mit Kunden ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmer, da Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen auftreten können. Eine externe Rechtsabteilung kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten.</p><ol><li><p>Verhandlungen: Eine externe Rechtsabteilung kann als Vermittler zwischen dem Unternehmen und dem Kunden auftreten und bei der Durchführung von Verhandlungen helfen. Durch ihre juristische Expertise und Erfahrung in der Konfliktlösung können sie dazu beitragen, die Kommunikation zu verbessern und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.</p></li><li><p>Mediation: Mediation ist ein informelles Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter (der Mediator) den Kunden und den Handwerker dabei unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine externe Rechtsabteilung kann als Mediator auftreten, um die Parteien bei der Identifizierung ihrer Interessen und der Suche nach gemeinsamen Lösungen zu unterstützen. Die Mediation bietet den Vorteil, dass sie schneller, kostengünstiger und weniger konfrontativ ist als ein Gerichtsverfahren.</p></li><li><p>Schlichtung: Ähnlich wie bei der Mediation handelt es sich bei der Schlichtung um ein alternatives Streitbeilegungsverfahren. Hierbei übernimmt ein neutraler Schlichter die Rolle eines Entscheidungsträgers und präsentiert den Parteien einen Schlichtungsvorschlag. Eine externe Rechtsabteilung kann als Schlichter fungieren und dazu beitragen, dass eine faire und ausgewogene Lösung gefunden wird.</p></li><li><p>Gerichtliche Vertretung: In einigen Fällen kann eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein. Wenn der Konflikt mit dem Kunden nicht außergerichtlich beigelegt werden kann, kann eine externe Rechtsabteilung den Unternehmer vor Gericht vertreten. Sie übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und setzen sich für die Interessen des Unternehmers ein.</p></li></ol><p>Der Einsatz einer externen Rechtsabteilung bei der Konfliktlösung mit Kunden bietet damit gleich mehrere Vorteile. Zum einen bringen sie ihre juristische Expertise ein, um den Unternehmer rechtlich zu unterstützen und mögliche Risiken und Chancen abzuwägen. Zum anderen ermöglichen sie eine objektive Betrachtung des Konflikts und können zu einer Lösung beitragen, die die Beziehung zum Kunden aufrechterhält oder wiederherstellt. Dies kann zu einer besseren Kundenbindung und einem positiven Ruf des Unternehmers führen.</p><h2>Fazit</h2><div class="group w-full text-gray-800 dark:text-gray-100 border-b border-black/10 dark:border-gray-900/50 bg-gray-50 dark:bg-[#444654]"><div class="flex p-4 gap-4 text-base md:gap-6 md:max-w-2xl lg:max-w-xl xl:max-w-3xl md:py-6 lg:px-0 m-auto"><div class="relative flex w-[calc(100%-50px)] flex-col gap-1 md:gap-3 lg:w-[calc(100%-115px)]"><div class="flex flex-grow flex-col gap-3"><div class="flex flex-col items-start gap-4 whitespace-pre-wrap break-words"><div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light"><p>Eine externe Rechtsabteilung bietet mittelständischen Unternehmen zahlreiche Vorteile, angefangen bei der Kostenkontrolle und Effizienz bis hin zur Bereitstellung hochspezialisierter rechtlicher Expertise. Durch die Zusammenarbeit mit einer externen Rechtsabteilung können Unternehmen flexibel auf ihre individuellen Bedürfnisse reagieren, von objektiver Beratung profitieren und Interessenkonflikte vermeiden. Zudem erhalten sie umfassende Rechtsberatung, Unterstützung im Risikomanagement und Konfliktlösung sowie Schulungen zur Stärkung des rechtlichen Bewusstseins. Indem sie eine externe Rechtsabteilung engagieren, können mittelständische Unternehmen ihre rechtlichen Anforderungen effektiv bewältigen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.</p></div></div></div></div></div></div>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/die-vorteile-einer-externen-rechtsabteilung-fur-unternehmen-effizienz-expertise-und-flexibilitat/">Die Vorteile einer externen Rechtsabteilung für Unternehmen: Effizienz, Expertise und Flexibilität</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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