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	<title>Zivilrecht Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<item>
		<title>Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</title>
		<link>https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Feb 2021 08:17:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die Ihnen helfen können, einen Schmerzensgeldanspruch effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben Bilder von der Verletzung insbesondere auch ein Schmerztagebuch. Das wichtigste Dokument ist jedoch der Arztbericht. Warum der Arztbericht so wichtig ist, hängt mit dem Zivilprozessrecht in Deutschland zusammen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/">Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Es gibt eine Reihe von <strong>Dokumenten</strong>, die Ihnen helfen können, einen <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben <strong>Bilder</strong> von der Verletzung insbesondere auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a>. Das wichtigste Dokument ist jedoch der <strong>Arztbericht</strong>.</p>								</div>
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									<h2>Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten</h2><p>Grundsätzlich gilt im <strong>Zivilrecht</strong>: Jede Partei hat das <strong>darzulegen</strong> und zu <strong>beweisen</strong>, was der Partei selber nützt. Dies bedeutet, dass wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen, Sie darlegen und beweisen müssen, dass die <strong><a href="https://vinqo.de/wann-bekomme-ich-schmerzensgeld/">Anspruchsvoraussetzungen </a></strong>vorliegen.</p><p>Unter „Darlegung“ versteht man, dass Sie zunächst <strong>behaupten</strong> müssen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Unfallgegner dann bestreitet, dass eine der Voraussetzungen vorliegt, müssen Sie diese Voraussetzung <strong>beweisen</strong>.</p><p>Um dies deutlicher zu machen:</p><p>Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach<strong> § 7 StVG</strong> lauten:</p><p style="padding-left: 40px;">a) Gesundheitsschädigung, Sachbeschädigung oder sogar ein Todesfall</p><p style="padding-left: 40px;">b) Verursachung von lit. a) bei Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges</p><p style="padding-left: 40px;">c) Kausalität zwischen dem Betrieb des Fahrzeuges und a.</p><p>Sie müssten also nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> beweisen können, dass Sie eine <strong>Gesundheitsschädigung </strong>erlitten haben, und dass diese auf den Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges rückführbar ist. Wenn nun aber die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Gegenseite bestreitet</a>, dass es bei Ihnen zu einer Gesundheitsverletzung gekommen ist, müssen Sie diese <strong>beweisen</strong>.</p><p>Das Problem: Der Anspruchsstellervortrag (bei Gericht als Klägervortrag bezeichnet) wird vor Gericht grundsätzlich nicht als Beweis, sondern nur als <strong>Darlegung</strong> behandelt. Dies ergibt auch durchaus Sinn, denn behaupten kann man ja grundsätzlich alles.</p><p>Ein <strong>Arztbericht</strong>, der nach einem Unfall erstellt worden ist, kann hingegen als <strong>Beweisstück</strong> gelten.</p><p>Wenn also die Gegenseite den Vortrag, dass man beispielsweise eine HWS-Distorsion erlitten hat, anzweifelt, kann man dies mit einem <a href="https://vinqo.de/hws-distorsion-von-arzt-feststellen-lassen/">qualifizierten Arztbericht</a> substantiieren. </p><h2>Was für Arztberichte gibt es?</h2><p>Grundsätzlich besteht Verwirrung darüber, was eigentlich ein Arztbericht ist. Dies liegt daran, dass ein Arztbericht <strong>synonym</strong> für verschiedenen Schriftstücke, die von einem Arzt erstellt wurden, verwendet werden. Dazu gehören:</p><ul><li>Eine<strong> kurze Bescheinigung</strong> oder kurzes Zeugnis sowie die <strong>Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung</strong>. Dies sind im Regelfall bereits vorgedruckte Formulare, die vom Arzt nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden.</li></ul><ul><li>Ein ausdrücklicher <strong>Krankheits</strong>&#8211; und <strong>Befundbericht</strong>, mit Anmerkungen zu Therapie. Dies wird häufig auch „großes Attest“ genannt, und nur auf Wunsch des Patienten erstellt.</li></ul><ul><li>Schriftliche <strong>gutachterliche Äußerung</strong>: Bei einem schriftlichen Gutachten wird der Patient nochmal untersucht. Dabei kann zwischen einfachen und ausführlicheren Gutachten unterschieden werden, wobei der Arzt als „Wissenschaftler“ auftritt.</li></ul><ul><li><strong>Arztbrief/Krankenhausbericht</strong>: Bei einem Arztbrief handelt es sich eigentlich um ein Dokument, dass nicht Ihnen etwas bescheinigen soll, sondern dem nächsten behandelnden Arzt Hinweise darauf gibt, was für eine Diagnose erstellt wurde, und was für Maßnahmen zur Heilung genutzt wurden. Diese sind notwendig, wenn absehbar ist, dass Sie von verschiedenen Ärzten behandelt werden.</li></ul><ul><li>Auszug aus der <strong>Patientenakte</strong>: Jeder Arzt ist verpflichtet, alle Behandlungen zu dokumentieren und in einer Patientenakte zusammenzuführen. Sie haben übrigens einen Anspruch darauf, dass Ihnen die <a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/">Patientenakte kostenlos</a> als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt wird. </li></ul><p>Grundsätzlich sind <strong>alle</strong> diese Dokumente <strong>geeignet</strong>, die Gesundheitsschädigung zu beweisen. Während aber der Arztbrief in den meisten Fällen direkt mitgegeben wird, muss eine schriftliche gutachterliche Äußerung oder ein großes Attest <strong>angefordert</strong> werden. Hierbei können Kosten auf Sie zukommen, die aber im Regelfall nach einem Unfall oder Hundebiss von der gegnerischen Seite <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">getragen </a>werden müssen.</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Der <strong>Arztbericht</strong> ist bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen fast immer <strong>erforderlich</strong>. Ohne Arztbericht kann es in manchen Fällen schwierig werden, überhaupt Schmerzensgeld zu erhalten.</p><p>In der Regel wird neben dem bereits vorhandenen Arztbericht ein ergänzender Arztbericht von der Versicherung angefordert.  Sollten Sie die Schadensabwicklung mit der Versicherung eigenständig durchführen, möchten wir Sie unbedingt darauf hinweisen, dass Sie <strong>nicht</strong> dazu verpflichtet sind, <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungen</a> in die Datenverarbeitung oder eine<a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"> Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht</a> zu unterschreiben.  Da uns der Schutz der Gesundheitsdaten besonders wichtig ist, raten wir unseren Mandaten ausnahmslos davon ab und fordern die Arztberichte stattdessen selber an!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/">Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2021 10:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/">Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Polizei</strong> muss nicht zwangsläufig zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> gerufen werden. Nur bei <strong>Personenschäden</strong>, die deutlich über der <strong>Bagatellgrenze</strong> liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen. In manchen Fällen einigen sich die Unfallparteien darauf, die Polizei nicht zu verständigen.</p>
<p>Wenn dann die <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallregulierung</a> hakt, weil der Gegner seine Schuld leugnet, bereuen viele Biker, dass die Polizei nicht zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde. Und es stellt sich die Frage, ob ein <strong>Fahrradunfall</strong> auch noch nachträglich zur <strong>Anzeige</strong> gebracht werden kann.</p>
<h2>Wieso kommt die Polizei zu einem Fahrradunfall?</h2>
<p>Die Polizei kommt in erster Linie als „<strong>Gefahrenabwehrbehörde</strong>“ zu einem Unfall. Neben der <strong>Sicherung</strong> der Unfallstelle muss auch überprüft werden, ob nicht weitere <strong>Beschädigungen</strong>, beispielsweise an Absperrungen oder Masten, vorliegen.</p>
<p>Zusätzlich wird ein <strong>Unfallbericht</strong> angefertigt. Dieser soll aber nicht dafür sorgen, dass <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Ansprüche </a>einer Zivilperson gegen eine andere Zivilperson durchsetzbar sind. Die Polizei, die schließlich auch bei <strong>Straftaten Ermittlungen </strong>für die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> führt, will einerseits prüfen, ob der Unfall einen Straftatbestand oder einen <strong>Ordnungswidrigkeitstatbestand</strong> erfüllt, und ob Ansprüche des Staates gegen einen der Unfallbeteiligten bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn durch den Unfall staatliches Eigentum wie eine Ampel <strong>beschädigt</strong> wurde, aber auch wenn zum Beispiel Reinigungsarbeiten Kosten verursacht haben. </p>
<h2>Brauche ich eine Anzeige für meine Ansprüche aus dem Fahrradunfall?</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall ist der Fahrradfahrer fast immer verletzt. Wenn man davon ausgeht, dass niemand vorsätzlich einen Fahrradfahrer anfährt, dann ist von einer<strong> fahrlässigen Körperverletzung</strong> auszugehen. Diese stellt auch gem.<strong> 229 StGB</strong> einen Straftatbestand dar.</p>
<p>Jedoch handelt es sich hierbei um ein relatives Antragsdelikt: Die Polizei wird nicht tätig, außer wenn Sie selber einen <strong>Antrag auf Strafverfolgung</strong> stellen, den sogenannten Strafantrag, oder ein weitergehendes <strong>öffentliches Interesse</strong> an der Strafverfolgung besteht.</p>
<p>Wie in der ersten Frage angedeutet, benötigen Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes und Schadenersatzes also<strong> keinen Polizeibericht</strong> und auch <strong>keine Strafanzeige</strong> gegen den Unfallverursacher. Die Polizei hat mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nichts zu tun. Sie überprüft aber, ob der Staat ein Interesse an einer Strafverfolgung hat, beispielsweise weil der Unfallverursacher unter Drogeneinfluss stand.</p>
<h2>Kann eine Anzeige noch später erfolgen?</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>Anzeige</strong> des Unfalls auch <strong>nachholen</strong>. Dadurch, dass man bei kleineren Unfällen nicht verpflichtet ist, diese aufnehmen zu lassen, muss hier auch kein Unverständnis befürchtet werden.</p>
<p>Im Regelfall können Sie zum nächstgelegenen Polizeipräsidium gehen. Sollte der Unfallort in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Präsidiums fallen, werden Sie entweder darauf hingewiesen, oder Ihre <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Akte</a> an das zuständige Präsidium übermittelt.</p>
<p>Wichtig: Manchmal kann es vorkommen, dass Polizisten den Arbeitsaufwand bei Bagatellunfällen meiden. Die Polizei ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln, sodass Sie hierauf hinweisen können. </p>
<h2>Wann ist eine nachgeholte Anzeige nützlich?</h2>
<p>In manchen Fällen kann es sich anbieten, die <strong>Polizei</strong> beziehungsweise die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> einzuschalten. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn der Unfallgegner die Schadensregulierung <strong>sabotiert </strong>oder den Sachverhalt bestreitet.</p>
<p>In manchen Fällen geben Unfallverursacher <strong>falsche Daten</strong> an, um nicht für Schäden haften zu müssen. Daher sollten Sie immer, falls es sich um einen LKW, PKW oder Motorrad handelt, das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dieses können Sie nicht nur die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Versicherung</a> des Kfz herausfinden, die Polizei kann auch die Anschrift des Halters ermitteln.</p>
<p>Sollte Ihnen der Unfallgegner nur eine Telefonnummer gegeben haben, und nun nicht mehr reagieren, kann die Polizei auch über diese Nummer die <strong>Identität klären</strong>.  </p>
<h2>FAQ Polizei nach Fahrradunfall nachträglich einschalten </h2>
<div class="schema-faq wp-block-yoast-faq-block">
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415015495"><strong class="schema-faq-question">Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei einschalten?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Nein. Um Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen zu können, müssen Sie den Fahrradunfall nicht der Polizei gemeldet haben. </p>
</p></div>
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415097540"><strong class="schema-faq-question">Kann ich den Fahrradunfall der Polizei auch nachträglich noch melden?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Sie können den Fahrradunfall grundsätzlich auch noch nachträglich melden. Allerdings hat die Polizei nicht die Unfallsituation vor Ort aufnehmen und Daten von Zeugen sichern können, sodass die Ermittlungsergebnisse problematisch sein können. </p>
</p></div>
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415158816"><strong class="schema-faq-question">Wann sollte ich den Fahrradunfall der Polizei nachträglich melden?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Wenn der Unfallgegner seine Schuld leugnet, kann es empfehlenswert sein, eine intensivere Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Strafanzeige zu erwirken. </p>
</p></div>
</p></div>
<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>
<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich besteht <strong>keine Verpflichtung</strong>, einen Fahrradunfall mit kleinen Schäden der Polizei zu melden. Auch ohne Unfallmeldung können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.&nbsp;</p>
<p class="wp-block-paragraph">Wurde Ihr <strong>Fahrrad </strong>bei dem Unfall <strong>beschädigt</strong>? Lesen Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, wie der Schadensersatz für Ihr Fahrrad berechnet wird!</p>
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/VINQO-Verkehrsunfall-Schadenmanager-min-Kopie-1-1-1-1-1-1.jpg" alt=""/></figure>
<h2 class="wp-block-heading">Jetzt Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten!</h2>
<p class="wp-block-paragraph">Auch ohne polizeilichen Unfallbericht.</p>
<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">JETZT MEINEN FALL MELDEN</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/">Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung ein- erhalte ich trotzdem Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlung-ein-erhalte-ich-trotzdem-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Nov 2020 14:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nur gut 20 % aller von der Staatsanwaltschaft verfolgten (potentiellen) Taten enden tatsächlich mit einer Anklage oder einem Strafbefehl. Die Gründe, aus denen es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt, sind mannigfaltig</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlung-ein-erhalte-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung ein- erhalte ich trotzdem Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nur gut<strong> 20 %</strong> aller von der Staatsanwaltschaft verfolgten (potentiellen) Taten enden tatsächlich mit einer <strong>Anklage</strong> oder einem <strong>Strafbefehl</strong>.</p><p>Die Gründe, aus denen es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt, sind unterschiedlich. Hierzu gehören der<strong> fehlende Tatverdacht</strong> und die Feststellung der <strong>Schuldunfähigkeit</strong> eines Beschuldigten.</p><p>Insbesondere wenn Sie als Opfer einer Straftat Anzeige erstattet und einen Strafantrag gestellt haben, ist die Einstellung des Verfahrens häufig frustrierend. Der Strafprozess soll zwar nicht allein der Genugtuung des Opfers dienen, das Vertrauen des Opfers in den Rechtsstaat ist aber eines der Anliegen, die der Strafprozess erfüllen soll. Neben dem Ärger über die eingestellten Ermittlungen kommt dann gerade für Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung noch ein weiterer Aspekt hinzu:</p><p>Wie wirkt sich die Einstellung der Ermittlungen jetzt auf den eigenen <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> aus? </p>								</div>
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									<h2>Zivilrecht und Strafrecht </h2><p>Das <strong>Strafrecht</strong> und das <strong>Zivilrecht</strong> sind grundsätzlich <strong>unabhängig</strong> voneinander, nur in seltenen Fällen verbinden sie sich. Die Aufgaben der beiden Rechtsgebiete sind zu <strong>differenzieren</strong>:</p><p>Im <b>Zivilrecht </b>soll das Verhältnis von einem <b>Bürger zu </b>einem anderen <b>Bürger </b>geregelt werden. Dafür besitzt das Zivilrecht eigene Regeln, was Ihnen an Rechten und Ansprüchen zusteht, wenn Sie durch einen anderen verletzt worden sind. Beispiel ist hierfür der<b> § 823 BGB</b>:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet</em>.“</p><p>Natürlich kann in solchen Fällen auch eine Straftat vorliegen. Diese wird aber nicht zum zivilrechtlichen Schadensersatz gehören.</p><p>Im Strafrecht soll hingegen eine Form der <b>Prävention</b> für Schutzgüter geschaffen werde, <b>Sanktionierung </b>für die Verletzung erfolgen, sowie eine <b>Resozialisierung </b>eines Täters möglich gemacht werden.</p><h2>Ausnahme: Schmerzensgeld im Strafverfahren durchsetzen</h2><p>Es gibt jedoch auch wenige Ausnahmen. Gem.<strong> § 403 StPO</strong> kann ein Verletzter einer Straftat im sogenannten „<strong>Adhäsionsverfahren</strong>“ innerhalb des Strafprozesses Schmerzensgeld geltend machen. <strong>§ 403 StPO</strong> normiert:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.</em>“</p><p>Dies sei nur der Vollständigkeitshalber hier erwähnt.</p><h2>Schmerzensgeldanspruch bei Einstellung der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft</h2><p>Aufgrund der vorgenannten Trennung zwischen Straf- und Zivilverfahren, hat die Einstellung des Strafverfahren keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ihr Schmerzensgeld. </p><p>Allerdings kann die Einstellungsart nicht selten ein Indikator für die Erfolgsaussichten Ihres Schmerzensgeldanspruch sein.</p><h3>Der Täter ist schuldunfähig</h3><p>Wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat tatsächlich <strong>schuldunfähig</strong> war, wird das Verfahren ad acta gelegt. In diesen Fällen müssen Sie sich unter Umständen auch von Ihrem Schmerzensgeldanspruch verabschieden.<strong> § 827 BGB</strong> normiert:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden <strong>nicht verantwortlich</strong>. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist</em>.“</p><p>Dies meint, dass wenn sich die Person willentlich so sehr betrunken hat, dass sie schuldunfähig geworden ist, sie sich hierauf nicht berufen kann. Dies gilt aber beispielsweise nicht für schwer Geisteskranke. Der zivil- und strafrechtliche Schuldbegriff sind nicht identisch. Allerdings muss dann genau geprüft werden, ob eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit besteht.</p><h3>Kein hinreichender Tatverdacht (§ 170 StPO)</h3><p>Zumindest bei den typischen fahrlässigen Körperverletzungsfällen, die aus einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a> oder einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Autounfall</a> resultieren können, wird ein <b>Tatverdacht </b>grundsätzlich <b>gegeben </b>sein. Wenn Ihnen beispielsweise jemand aufgefahren ist, genügt allein dies schon für die erste Vermutung, dass dies fahrlässig erfolgt.</p><p>Bei der sogenannten verschuldensunabhängigen Halterhaftung (z.B. bei Fahrzeugen oder Tieren) kommt es jedoch auf die Frage, ob ein Verschulden vorliegt, nicht an. </p><p>Die Haftung wird nämlich unabhängig von einem Verschulden, z.B. einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten, angenommen (Für Fahrzeuge gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html">§ 7 Abs. 1 StVG</a>, für Haustiere gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html">§ 833 S. 1 BGB</a>)</p><p>Im Strafrecht gibt es jedoch keine „verschuldensunabhängige Strafbarkeit“. Es muss gerade positiv festgestellt werden, dass der Hundehalter fahrlässig handelte. Hierbei gilt auch „in dubio pro reo“. Wenn die Täterschaft nicht sicher ist, darf ein Angeklagter nicht verurteilt werden.</p><p>Damit kann zwar ein Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt werden, über die Halterhaftung können Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch gleichwohl weiter verfolgen. Im Übrigen sind an den Nachweis und die Gewissheit der strafrechtlichen Fahrlässigkeit weitaus höhere Maßstäbe anzusetzen als an die zivilrechtliche Fahrlässigkeit. </p><h3>Geringfügigkeit der Tat</h3><p>Ein weiterer, häufiger Grund, aus dem die Ermittlung eingestellt und das Verfahren gestoppt wird, ist in<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html"><strong> § 153 Abs 1 S. 1 StPO</strong> </a>normiert:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.</em>“</p><p>Dies bedeutet, dass bereits ein <strong>fortgeschrittenes Verfahren</strong> ad acta gelegt wird. Darüber hinaus kann das Verfahren auch eingestellt werden, und dem Beschuldigten dafür eine Auflage oder Weisung erteilt werden (<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html">§ 153a StPO</a>). In diesem Fall wird jedoch eine Schuld &#8211; im Gegensatz zur  Einstellung gem. § 153 StPO ausdrücklich angenommen.</p><p>Für Sie als Opfer einer Straftat ist dies natürlich im ersten Moment misslich. Wie oben bereits erläutert, verfolgt das Strafrecht auch Ihre <strong>Interessen</strong> der <strong>Genugtuung</strong>. Diese Genugtuung können Sie ungeachtet dessen aber noch im Zivilprozess verfolgen. Die Geringfügigkeit der Tat oder der Schuld spielen hier keine Rolle. Im Regelfall genügt schon leichteste Fahrlässigkeit, um einen Schmerzensgeldanspruch zu begründen.</p><h2>Fazit</h2><p>Grundsätzlich sind das <strong>Strafverfahren</strong> und das <strong>Zivilverfahren</strong> <strong>getrennt</strong> voneinander.Eine mittelbare Wirkung lässt sich jedoch nicht abstreiten.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlung-ein-erhalte-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung ein- erhalte ich trotzdem Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Schmerzensgeld bei Beleidigung oder Anspucken?</title>
		<link>https://vinqo.de/schmerzensgeld-bei-beleidigung-oder-anspucken/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 28 Oct 2020 19:52:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einer Beleidigung versteht man die Verletzung des persönlichen Ehranspruchs eines jeden Menschen, die durch eine Kundgebung der eigenen Missachtung / Nichtachtung der anderen Person erfolgt. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-bei-beleidigung-oder-anspucken/">Schmerzensgeld bei Beleidigung oder Anspucken?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die meisten Verbraucher wissen, dass Ihnen nach einem Unfall mit einer <strong>Verletzung</strong> ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zusteht. Das Schmerzensgeld ist in <b>§ 253 Abs. 2 BGB</b> verankert: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.</em></p><p>Es handelt sich dabei nicht um den Ersatz von Heilbehandlungskosten, sondern um eine Ausgleichs- und Genugtuungszahlung, die zusätzlich gefordert werden kann. Dies ist seit 1955 ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.</p><p>Neben dem Schmerzensgeld für eine Gesundheitsbeeinträchtigung gibt es aber auch ein <strong>Schmerzensgeld</strong> nach einer <strong>Beleidigung</strong>. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie bezüglich eines Schmerzensgeldes nach einer Beleidigung wissen müssen.</p>								</div>
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									<h2>Wann liegt eine Beleidigung vor?</h2><p>Unter einer Beleidigung versteht man die <strong>Verletzung</strong> des<strong> persönlichen Ehranspruchs</strong> eines jeden Menschen, die durch eine Kundgebung der eigenen <b>Missachtung </b>/ Nichtachtung der anderen Person erfolgt.</p><p>Dabei werden aber nicht nur verbale Entgleisungen, sondern auch bestimmte Tätigkeit erfasst: Neben dem erhobenen Mittelfinger, der nonverbal die Verachtung ausdrücken soll, liegt auch bei Anspucken eine Beleidigung vor. 2015 entschied zwar der BGH dass das Anspucken keine Körperverletzung nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html"><b> § 223 StGB</b></a> darstellt, selbst wenn es Ekel auslöst. Eine Strafbarkeit ergibt sich aber immer aus<b><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html"> § 185 StGB</a>,</b> nämlich dem Straftatbestand der Beleidigung.</p><p>Wann eine rechtlich sanktionierbare Beleidigung vorliegt, hängt stark vom Kontext und den Umständen ab, in denen die Beleidigung ausgesprochen worden ist. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betont dabei stets die wichtige Meinungsfreiheit gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html">Art. 5 GG</a>, die in der Demokratie unverzichtbar ist. Deshalb müssen unter Umständen auch als beleidigend empfundene Aussagen ausgehalten werden. </p><h2>Was ist die Anspruchsgrundlage für ein Schmerzensgeld nach Beleidigung?</h2><p>Grundsätzlich sind hinsichtlich eines Schmerzensgeldes bei einer Beleidigung zwei Anspruchsgrundlagen denkbar: <b>§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG</b>, <b>§ 1004 BGB</b> analog:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.</em></p><p>Aus dem ersten und dem zweiten Artikel des <strong>Grundgesetzes</strong> lässt sich das allgemeine <strong>Persönlichkeitsrecht</strong>, welches auch den Achtungsanspruch eines Menschen gegenüber jedem anderen Menschen erfasst, herauslesen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat man einen</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„</em><em>Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab.“</em></p><p>Dies bedeutet:</p><h3>Es muss ein schwerer Eingriff vorliegen</h3><p>Es genügt beispielsweise nicht, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer Sie <em>Doofkopf</em> nennt. Vielmehr muss es sich um einen gezielten, Sie in unsittlicher Weise verschmähenden Wortlaut handeln. Es ist auch nicht ausreichend, wenn bestimmte Bezeichnungen verwendet werden, denen eine negative Betitelung anhaftet, die aber objektiv keine Herabwürdigung enthalten. Die Bezeichnung eines Polizisten als &#8222;<em>Oberförster</em>&#8220; ist nicht objektiv herabwürdigend.</p><h3>Die Beeinträchtigung darf nicht anders befriedigend aufgefangen werden können</h3><p>Der BGH nahm beispielsweise im Jahr 2015 an, dass ein Schmerzensgeld wegen Beleidigung nicht gezahlt werden muss, wenn der Beleidiger bereits durch ein Unterlassensurteil ein Ordnungsgeld bei einer erneuten Beleidigung zahlen muss.</p><h3>Einzelfallschwere</h3><p>Aus den Gesamtumständen muss sich gerade die Schwere des Eingriffs in Ihr Persönlichkeitsrecht ergeben. Hierzu zählt unter anderen, wie viele Personen von dem Angriff auf Ihren <b>Achtungsanspruch </b>mitbekommen konnten oder ob z.B. ein Streit der Beleidigung vorausgegangen ist. Innerhalb eines Wortgefechts kann es durchaus vorkommen, dass aus Rage heraus derbere Wörter benutzt werden.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Beispiel</span>: Der BGH <b>lehnte </b>2017 die Zahlung eines <strong>Schmerzensgeldes</strong> aufgrund einer Beleidigung in einer E-Mail („Dummes Arschloch“) <b>ab</b>, da der Beleidigte zuvor „seine tiefe Genugtuung über dessen schwerwiegende und lebensbedrohliche Krebserkrankung äußerte und ihn somit herabwürdigte, jemand zu sein, der Qualen und den Tod verdient habe.“ <strong><a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=80643&amp;pos=1&amp;anz=488">BGH, Urteil vom 14. November 2017 – VI ZR 534/15</a> –</strong></p><h2>Exkurs: Bespucken</h2><p>Das Bespucken stellt einen besonders schweren Fall der Beleidigung regelmäßig dar. Hier kann argumentiert werden, dass durch den ausgelösten Ekel und die damit verbundene körperliche Reaktion im Regelfall ein Schmerzensgeld gefordert werden kann.</p>								</div>
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									<p>Schmerzensgeld für eine körperliche Verletzung erhalten? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>die wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihres Schmerzensgeldes!</p>								</div>
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									<h2>Wie viel Schmerzensgeld kann ich verlangen?</h2>
<p>Dies kommt natürlich auf den Einzelfall an. Der prominenteste Fall der letzten Jahre wird wohl die<a href="https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-09/jens-maier-noah-becker-7500-euro-schmerzensgeld-afd-rassismus-twitter?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F"> Aussage des AFD-Abgeordneten Maiers gegenüber dem Sohn von Boris Becker gewesen sein</a>. Aus Pietätsgründen wird auf eine Wiederholung des Wortlauts hier verzichtet. Herr Maier musste ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00 € nach einem Vergleich zahlen. Das LG Berlin urteile zuerst sogar 15.000,00 € Schmerzensgeld aus (<strong>LG Berlin, 15.01.2019</strong>).</p>
<p>Im Regelfall werden zwischen</p>
<ul>
<li><strong>109,64 €</strong> (AG Bremen, 29.03.2012, „Schlampe“ nach wechselseitiger Provokation) über</li>
<li><strong>395,40 €</strong>&nbsp;(AG Schwedt/Oder, 23.10.2002, „Alte Fotze“) bis zu</li>
<li><strong>822,30 €</strong> (LG Konstanz, 21.05.2012, massive Beleidigungen mit Begriffen wie Arschlöcher, Wichser, dumme Hurensöhne etc. sowie dem Zeigen des sogenannten &#8222;Stinkefingers&#8220;)</li>
</ul>
<p>für „geläufige“ Beleidigungen gezahlt.</p>
<p>Für das Bespucken sprachen die Richter des Amtsgerichts Meppen ein Schmerzensgeld in Höhe von <strong>626,97</strong> <strong>€</strong> zu (AG Meppen, 25.02.2004).&nbsp;</p>
<p>Wie sich aus dieser Schnittmenge der Urteile ergibt, wird das Schmerzensgeld immer fallabhängig zuerkannt. Hier gilt wie bei jedem anderen Schmerzensgeldanspruch auch, dass die Anspruchshöhe sich aus der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion ergibt.</p>
<h2>Gegen wen habe ich diesen Anspruch?</h2>
<p>Bei gewöhnlichen Körperverletzungen, die fahrlässig hervorgerufen worden sind, wie nach einem&nbsp;<a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Autounfall&nbsp;</a>oder einem&nbsp;<a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Hundebiss</a>, haftet neben dem <strong>Verursacher der Schäden</strong> grundsätzlich auch dessen <strong>Haftpflichtversicherung</strong>, insoweit eine Haftpflichtversicherung besteht. Im Regelfall wird nach einer Beleidigung aber keine Versicherung zahlen, denn:</p>
<p>Eine Beleidung wird <strong>vorsätzlich</strong> vorgenommen. Die meisten Versicherungen schließen in ihrem Versicherungsvertrag aber die Haftung für vorsätzliche Schadensverursachungen aus, sodass Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den unmittelbaren Verursacher durchsetzen müssen.</p>								</div>
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		<title>Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 12:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angefahren als Fußgänger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jährlich ereignen sich ca. 900.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Ihren Arbeitsunfall müssen Sie der Berufsgenossenschaft melden. Diese kommt für den Arbeitsausfall und die Behandlungskosten der Verletzung auf. Doch wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, ob und wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall haben. Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall? Bei einem...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Jährlich ereignen sich ca. 900.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Ihren Arbeitsunfall müssen Sie der Berufsgenossenschaft melden. Diese kommt für den Arbeitsausfall und die Behandlungskosten der Verletzung auf. Doch wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, ob und wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall haben.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Bei einem Unfall während der Arbeitszeit wird Ihnen in der Regel kein Schmerzensgeld gezahlt. Diese Regelung dient zum Schutz des Arbeitgebers vor Insolvenz. Jedoch gibt es zwei Fälle, in denen Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben:</span></p><ol><li><strong><span style="color: #000000;">wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt wurde oder</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">sich auf dem Hin- oder Rückweg (Wegeunfall) ereignete.</span></strong></li></ol><p><span style="color: #000000;">So steht es in<strong> § 104 SGB Vll</strong>: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><em>Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § <a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/8.html">8</a> Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. </em></span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><em> </em></span></p><h4><span style="color: #000000;">Vorsätzlicher Arbeitsunfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn der Arbeitgeber sich über eine <strong>Gefahr bewusst</strong> ist und die <strong>Risiken kennt</strong>, er Sie unter billigender Inkaufnahme der Risiken diesen aussetzt, dann handelt er u.U. mit <strong>Vorsatz</strong>. Der Nachweis von Vorsätzlichkeit bei einem Arbeitsunfall ist jedoch sehr schwer, da die Rechtsprechung davon ausgeht, dass kein Arbeitgeber gewollt einen </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Arbeitsunfall verursacht.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Der Wegeunfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ein Wegeunfall liegt vor, wenn sich der Unfall auf dem <strong>Hinweg</strong> zur Arbeit oder auf dem <strong>Rückweg</strong> von der Arbeit nach Hause ereignet hat. In diesem Fall haben Sie <strong>Anspruch</strong> auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den <strong>Unfallverursacher</strong> bzw. seiner Versicherung. </span></p><p><span style="color: #000000;">Einen Wegeunfall haben Sie Ihren Arbeitgeber zu <strong>melden</strong>, denn dieser ist dazu <strong>verpflichtet</strong>, den Unfall der Berufsgenossenschaft zu melden. Sind Sie selbst nicht dazu in der Lage den Unfall zu melden, dann liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall als erstes erfährt. Dies gilt nicht nur für den Wegeunfall, sondern auch bei allen Arbeitsunfällen. </span></p><p><span style="color: #000000;"><strong>§ 28 Absatz 2 DGVU</strong>: <em>Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt.</em></span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p>								</div>
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									<h4>Hundebiss während der Arbeit</h4><p>Sind Sie von einem Hund während Ihrer Arbeitszeit <strong>gebissen</strong> worden, wie es zum Beispiel bei <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postboten</a> und Paketzustellern häufig der Fall ist, dann haben Sie ebenfalls einen<strong> Anspruch auf Schmerzensgeld</strong>. Den Anspruch haben Sie dem Hundehalter bzw. dem Hundeaufseher gegenüber. Häufig wird eine Hundehaftpflichtversicherung die Regulierung übernehmen.</p><p><strong>§ 833 BGB</strong>:<i> Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen […].</i></p><p>Um Ihr Schmerzensgeld durchsetzen zu können, ist Voraussetzung, dass Sie die Daten des Hundehalters haben. Einen <strong>ausführlichen Beitrag</strong> zu dem Thema <strong>Hundebiss</strong> während der Arbeit haben wir für Sie bereits veröffentlicht. Alles wichtige erfahren Sie <a style="background-color: white; letter-spacing: 0px;" href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Anzeige für Schmerzensgeld erstatten?</title>
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		<pubDate>Mon, 04 May 2020 10:16:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Anzeige für Schmerzensgeld erstatten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="7558" class="elementor elementor-7558" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Nach einer Körperverletzung stellt sich häufig die Frage, ob man den Schädiger anzeigen soll, um Schmerzensgeld zu erhalten. Wir erklären es Ihnen!</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Grundsatz: Anzeige&nbsp;für&nbsp;Schmerzensgeld&nbsp;nicht erforderlich</span></h4>
<p><span style="color: #000000;">Eigentlich erscheint es ganz leicht: Wenn man von einer anderen Person verletzt wurde, kann man von ihr die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangen. Dies soll dem ,„<strong>Ausgleich der immateriellen Schäden dienen</strong>“, also solchen Schäden, die nicht durch Geld rückgängig gemacht werden können. Das Schmerzensgeld besitzt eine „Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion“ für die erlittenen Schmerzen und Verletzungen. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">So sagt zum Beispiel die Rechtsprechung, dass das Schmerzensgeld die <strong>Unannehmlichkeiten</strong> ausgleichen soll, die man durch eine Verletzung und dem anschließenden Heilungsprozess erlitten hat, also Schmerzen die man aushalten musste, aber auch Zeit die man bei einem Arzt bei der <strong>Behandlung</strong> aufgewendet hat.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wurde man von einem anderen fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, kann der&nbsp;<span style="caret-color: #000000;">Schädiger gem.&nbsp;</span></span><b style="color: #000000;">§ 223 StGB&nbsp;</b><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">wegen<b>&nbsp;vorsätzlicher Körperverletzung</b></span></span><span style="color: #000000;">&nbsp;bzw. nach</span><strong style="color: #000000;">&nbsp;§ 229 StGB </strong><span style="color: #333333;">wegen</span><span style="color: #000000;">&nbsp;<strong>fahrlässiger</strong>&nbsp;<strong>Körperverletzung</strong> bestraft werden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Hier spricht der Gesetzestext von ,,</span><strong style="color: #000000;">Geldstrafen</strong><span style="color: #000000;">“. Jedoch ist zu beachten, dass diese nicht an das Opfer, sondern an den </span><strong style="color: #000000;">Staat</strong><span style="color: #000000;"> gezahlt werden müssen. </span><span style="color: #000000;">Wird jemand wegen einer Körperverletzung zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt, dann muss er diese an den Justizhaushalt des Bundeslandes, in dem er verurteilt wurde, zahlen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><b>Grundsätzlich gilt: Es braucht keine Anzeige bei der Polizei, um einen zivilrechtlichen Anspruch gegen jemanden (oder dessen Versicherung) geltend zu machen! </b></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Denn das Strafrecht regelt nicht das Verhältnis von Opfer zu Täter, sondern das Verhältnis von Staat und Täter.&nbsp;</span></p>								</div>
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									<p><span style="font-weight: bold;">TIPP</span>: Lesen Sie <a style="background-color: #ffffff;" href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">hier</a>, was Sie tun können, um ein maximal hohes Schmerzensgeld zu erhalten!</p>								</div>
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									<h4>Vorteile einer strafrechtlichen Verfolgung</h4><p>Trotzdem gibt Aspekte, die das strafrechtliche Verfahren mit dem zivilrechtlichen Verfahren verbinden können und bei denen ein strafrechtliches Verfahren einen <strong>Vorteil für den Geschädigten</strong> bedeutet. Hierfür ist es wichtig, sich die Grundzüge der Strafverfolgung bei Unfällen näher anzugucken.</p><p>Möchte man, dass der Unfall strafrechtlich aufgearbeitet wird, kann eine Anzeige bzw. der Strafantrag beim <strong>Durchsetzen</strong> eines zivilrechtlichen Anspruchs <strong>helfen</strong>.  Denn wenn jemand bereits wegen der Begehung einer Straftat verurteilt wurde, dann hat dies auch eine <strong>Beweiswirkung</strong> für das Bestehen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld! Man spricht in diesem Fall von der „<strong>Präjudiz-Wirkung</strong>“ eines Urteils. Und während des Strafverfahrens, insbesondere während der Ermittlung durch die Polizei, kann untersucht werden, ob eine Person schuldhaft für eine Verletzung verantwortlich ist.</p><p> </p>								</div>
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									<h4>Strafantrag bei Körperverletzung</h4><p>In manchen Fällen muss man für eine Strafverfolgung einen Strafantrag stellen. Für fahrlässige oder einfache vorsätzliche Körperverletzung muss grundsätzlich ein Strafantrag nach <strong>§ 230 StGB</strong> durch das Opfer oder, falls dieses verstorben ist, durch dessen Erben, nach <strong>§ 77 StGB</strong> gestellt werden.</p><p>Bei anderen Delikten, wie zum Beispiel einer schweren Körperverletzung nach<strong> § 226 StGB</strong>, ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen, also unabhängig von einem Strafantrag.</p><p>Bei der fahrlässigen Körperverletzung bzw. einfachen vorsätzlichen Körperverletzung spricht man von einem „,<strong>relativen Antragsdelikt</strong>“ gem. <strong>§ 230 StGB</strong>. Das bedeutet, dass entweder die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil ein Strafantrag gestellt wurde, oder weil die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> davon ausgeht, dass ein <strong>besonderes </strong><strong>öffentliches Interesse an der Strafverfolgung</strong> besteht. </p><p>Das besondere öffentliche Interesse ist näher in der RistBV <a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RiStBV-NN261">(Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren</a>) konkretisiert. In Art. 234 Abs. 1 S. 1 RistBV heißt es: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) wird namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertig oder aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gehandelt hat, durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder dem Opfer wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeineit ist.</em></p><p>Anders als bei einer reinen Strafanzeige bringt man mit einem Strafantrag zum Ausdruck, dass man als <strong>Geschädigter will</strong>, dass eine strafrechtliche Verfolgung der Körperverletzung erfolgt. Deshalb ist ein Strafantrag auch nur vollständig, wenn er <strong>unterzeichnet</strong> wurde. Wurde er nicht unterzeichnet, wird die Staatsanwaltschaft bei fehlendem besonderen öffentlichem Interesse nicht tätig und verweist auf den <strong>Privatklageweg.</strong></p><p><span style="letter-spacing: 0px; color: inherit; font-family: inherit;">Der Strafantrag ist dabei an eine zeitliche Komponente gebunden:</span></p><p>Anders als bei der Verjährung einer Straftat gilt hier, dass ein Strafantrag <strong>innerhalb von drei Monaten</strong> nach der Körperverletzung eingereicht werden muss. Darüber hinaus muss man beachten, dass man einen Strafantrag auch wieder <strong>zurückziehen</strong> kann, wie<strong> § 77d StGB</strong> normiert. Jedoch kann man sich danach nicht mehr umentscheiden, und einen Strafantrag nach einer Rücknahme nochmal stellen. Die Rücknahme ist <strong>unwiderruflich.</strong></p>								</div>
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									<h4><span style="letter-spacing: 0px;">Einstellung der Anzeige gegen Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="font-size: 15px; letter-spacing: 0px;">Ereignet sich ein Unfall im Straßenverkehr steigt, die Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwaltschaft selber von Amts wegen ermitteln wird.</span></p><p>Denn häufig geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass bei der Verfolgung von <strong>Verkehrsdelikten</strong> die <strong>hohe Bedeutung</strong> der <strong>Regelkonformität im Straßenverkehr</strong> ein besonderes öffentliches Interesse begründet. Der Straßenverkehr funktioniert nur dann sicher, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsregeln halten. Deshalb sei die Sanktionierung von Straßenverkehrsverstößen grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit. </p><p>Das Verfahren kann dann erst eingestellt werden, wenn zum Beispiel nach<strong> § 153a StPO</strong> das öffentliche Interesse dadurch entfällt, dass anstelle einer Strafe eine <strong>Auflage</strong> oder <strong>Weisung</strong> erfüllt wird. </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,</em><br /><em>1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,</em><br /><em>2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,</em><br /><em>3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,</em><br /><em>4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,</em><br /><em>5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,</em><br /><em>6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder</em><br /><em>7. an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach § 4a des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.</em></p><p>Und hier kann eine Strafanzeige im Hinblick auf Ihr Schmerzensgeld sinnvoll sein. Auf Ihre Anzeige hin ermöglicht die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten, dass das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird. Dabei werden häufig sachnahe, gemeinnützige Einrichtungen (Weißer Ring, Opferhilfen etc.) als Empfänger, aber eben auch Sie als Geschädigter bestimmt. </p><p>Die Staatsanwaltschaft gibt dann einen Geldbetrag vor, der innerhalb einer Frist von <strong>sechs Monaten </strong>geleistet werden muss. Sollte der Beschuldigte diese Zahlung nicht leisten, kommt es <strong>zwingend zur Anklage.</strong></p><p>Damit wird von der Zahlung des Schmerzensgeldes der Fortgang Ihrer Strafanzeige abhängig gemacht, was ein effektives Druckmittel sein kann, wenn sich der Schädiger ansonsten uneinsichtig gezeigt hat. </p><h4><span style="letter-spacing: 0px;">Es kommt zur Anklage: das Adhäsionsverfahren</span></h4><p>Wenn das auf Ihre Anzeige hin eingeleitete Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird, kommt es zu einem Strafbefehl &#8211; einem &#8222;schriftlichen Verurteilung&#8220; &#8211; oder zur Anklage. Wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen worden ist, kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der Sie als Zeuge und Geschädigter befragt werden, der Anklagte die Gelegenheit hat, seine Sicht der Dinge darzustellen und &#8211; soweit vorhanden &#8211; andere Zeugen oder Beweismittel herangezogen werden. </p><p>Bei der <strong>gerichtlichen Aufarbeitung</strong> der Körperverletzung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Schmerzengseldansprüche im <em>Adhäsionsverfahren</em> gem. § 403 StPO anzumelden. </p><p>§ 403 StPO lautet:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.</em></p><p>Damit können im Strafverfahren Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schmerzensgeld und Schadenersatz) geltend gemacht werden. Das Adhäsionsverfahren nennt man auch &#8222;<strong>2-in-1-Verfahren</strong>&#8222;, weil in einem gerichtlichen Strafverfahren sowohl über die Schuld des Täters als auch u.a. über Ihr Schmerzensgeld gerichtlich entschieden wird. </p><p>Der Vorteil für Sie als Geschädigter: Sie müssen nicht noch ein zweites Gerichtsverfahren gegen den Schädiger anstrengen, um ein Urteil für Ihr Schmerzensgeld zu erhalten. So sparen Sie Gerichts- und Prozesskosten und ein zusätzlich, langwieriges Zivilverfahren. </p><p> </p><h4>Nachteile einer Anzeige für Schmerzensgeld </h4><p>Der entscheidende Nachteil, wenn Sie sich für Ihr Schmerzensgeld alleinig auf Ihre Anzeige und das strafrechtliche Ermittlungsverfahren verlassen: die <strong>Dauer des </strong><b>Verfahrens</b>.</p><p>Ein Strafverfahren von Ihrer Anzeige bis zur rechtskräftigen Verurteilung dauert ohne Probleme 1,5 &#8211; 2 Jahre. Häufig sind Geschädigte entnervt und wollen nur noch einen &#8222;Schlussstrich&#8220; ziehen. </p><p>Sie sollten Ihr Schmerzensgeld deshalb immer versuchen, unabhängig von einer Anzeige geltend machen. In den meisten Fällen tritt eine Haftpflichtversicherung ein, die &#8211; mit professioneller Unterstützung an Ihrer Seite &#8211; dazu bewegt werden kann, das Schmerzensgeld innerhalb von<strong> 5-8 Wochen</strong> auszuzahlen, häufig sogar schneller. </p><p> </p><h4>Zusammenfassung</h4><p>Sie müssen keine Anzeige für ein Schmerzensgeld erstatten, es kann jedoch hilfreich sein, um streitige Sachverhalte aufzuklären. Das strafrechtliche Verfahren ist von Ihrem zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld unabhängig.</p><p>Wir betreuen umfassend Schmerzensgeldmandate, von Verkehrsunfällen, Fahrradunfällen und Hundebissen. Über alle Unfallarten hinaus können wir Ihnen nur dringend empfehlen, Ihr Schmerzensgeld nicht selbst versuchen, mit dem Schädiger oder der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Sie verlieren dabei zumeist viele hundert Euro Schmerzensgeld! </p>								</div>
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