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	<title>Nutzungsausfall Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 06:59:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Trend zum Leasing hat mittlerweile auch den Fahrradmarkt erreicht. Hier haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle gebildet, die Elemente des klassischen Leasings erhalten, oder das Leasing-Modell vollständig übernommen haben. Doch was ist, wenn man mit einem solchen Rad dann einen Unfall baut? Worauf Sie bei einem Fahrradunfall mit einem Leasingrad achten müssen, stellen Wir Ihnen im Folgenden vor. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/">Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Der Trend des Leasings hat mittlerweile auch den <strong>Fahrradmarkt</strong> erreicht. Hier haben sich neue und innovative Geschäftsmodelle gebildet, die Elemente des klassischen Leasings erhalten, oder das Leasing-Modell vollständig übernommen haben (z.B. <a href="https://www.jobrad.org/">JobRad</a> oder <a href="https://www.bikeleasing.de/">BikeLeasing</a>) Doch was ist, wenn man mit einem <strong>Leasingrad</strong> dann in einen Fahrradunfall verwickelt ist? Worauf Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> mit einem Leasingrad achten müssen, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.</p>								</div>
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									<h2>Wem gehört das Leasingrad?</h2><p>Den verschiedenen Formen aller <strong>Leasing</strong>&#8211;<strong>Modelle</strong> ist gleich, dass Sie selber nicht Eigentümer des Fahrrades werden. Der <strong>Eigentümer</strong> des Fahrrades bleibt der <strong>Leasinggeber</strong>, also im Regelfall der Vertragspartner des Fahrradleasing. Dies hat zur Folge, dass Sie nach einem Fahrradunfall<strong> keine Schadensersatzansprüche</strong> hinsichtlich des beschädigten Fahrrads haben. Denn diese stehen weiterhin dem Leasinggeber zu.</p><h2>Besitzrecht/ Ersatzfahrzeug</h2><p>Bei einen Leasingvertrag wird die <strong>Nutzung</strong> des Fahrrades regelmäßig Ihnen als Leasingnehmer zustehen. Das führt dazu, dass Sie unter Umständen bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schriften/">Fahrradunfall</a> einen Anspruch auf ein <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Ersatzrad</a> für den Zeitraum haben, in welchem Ihr Fahrrad in der <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Werkstatt </a>ist.</p><p>Sollten Sie auf ein Ersatzfahrrad verzichten, kann Ihnen sogar der <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/"><strong>Nutzungsausfall</strong></a> zustehen. Um einen Nutzungsausfall geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei dem Fahrrad für Sie um ein zentrales <strong>wirtschaftliches Gut</strong> handelt, weil Sie es beispielsweise nutzen, um alle Einkäufe zu tätigen und zur Arbeit zu fahren. Das Fehlen des Fahrrades muss sich spürbar auf Ihre <strong>Lebensführung</strong> auswirken. Des Weiteren müssen Sie <strong>beweisen</strong>, dass Sie das Fahrrad aufgrund des Unfalles für einen Zeitraum nicht benutzen konnten, obwohl Sie dafür in der Lage waren und es auch genutzt hätten. </p><p>In manchen Leasing-Verträgen wird übrigens geregelt, dass Sie im Falle eines Unfalles ein <strong>Ersatzrad</strong> (teilweise auch kostenlos) zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn es kostenlos zur Verfügung gestellt wird, können Sie natürlich <strong>keinen</strong> Nutzungsersatz verlangen oder ein anderes Rad anmieten. Wenn es mit Kosten verbunden ist, können Sie diese Kosten von dem Unfallgegner unter Umständen ersetzt verlangen.</p><h2>Reparatur</h2><p>Ob und wie das Fahrrad <strong>repariert</strong> wird, liegt bei einem Leasing-Fahrrad normalerweise nicht mehr in Ihrem Entscheidungsbereich, sondern ist Entscheidung des <strong>Leasinggebers</strong>.</p><p>Der Leasinggeber kann sich aber nicht entscheiden, das Fahrrad weder zu reparieren noch Ihnen keinen Ersatz zukommen zulassen. Denn hierzu ist er in der Regel vertraglich <strong>verpflichtet</strong>. Die <strong>Reparaturfreigabe</strong> muss trotzdem <strong>durch</strong> den <strong>Leasingeber</strong> vorgenommen werden. Erst wenn der Leasingeber also sein „Go“ gibt, darf das Fahrrad von der Werkstatt repariert werden.</p><p>Der Leasinggeber kann grundsätzlich auch einfordern, dass das Fahrrad zu einer Vertragswerkstatt eingeschickt wird. Sie selber müssen bei einem unverschuldeten Fahrradunfall die <strong>Reparaturkosten</strong> nicht fürchten, im Regelfall holt sich der Leasinggeber diese direkt beim Unfallverursacher zurück.</p><h2>Merkantiler Minderwert</h2><p>Unter dem merkantilen Minderwert versteht man, dass ein Unfallfahrrad allein durch den Umstand, dass es einen Unfall hatte, regelmäßig weniger wert sein wird. Denn wenn eine Person die Wahl hat, ein unfallfreies oder unfallbehaftetes Fahrrad zu kaufen, wird sie sich regelmäßig für das<strong> unfallfreie Rad</strong> entscheiden. Dieser merkantiler Minderwert muss durch den Unfallgegner, wenn dieser den Unfall verursacht hat, ersetzt werden. Im Regelfall wird dieser <strong>Ersatzanspruch</strong> an den Leasinggeber gezahlt.</p><p>Im Falle des <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Merkantilen Minderwertes</a> können Ihre Interessen mit denen des Leasinggebers kollidieren. Wenn der Leasinggeber einen <strong>Ersatz</strong> in Form des merkantilen Minderwert erhalten hat, darf er Ihnen nicht in der <strong>Abschlagszahlung</strong> oder bei Beendigung des Leasings die <strong>Verschlechterung</strong> des Fahrrades „auflasten“.</p><p>Der <strong>BGH</strong> hat hierzu geurteilt, dass dieser Anspruch zum <strong>Leasingnehmer</strong> indirekt <strong>durchgereicht</strong> werden muss:</p><p>Entweder, in dem dieser Betrag in die <strong>Reparatur</strong> oder Wiederbeschaffung eines Fahrrads investiert wird, oder indem der Betrag auf den <strong>Restwertausgleich</strong> am Ende des Leasingvertrages anzurechnen ist. Die Rechtsprechung des BGH bezog sich hierbei zwar auf das Leasen eines PKW, jedoch können diese Grundsätze auch auf das Leasen eines Fahrrades angewandt werden.</p><h2>Schmerzensgeld, Bekleidung uvm.</h2><p>Während der Leasinggeber also direkt oder indirekt sicherstellt, dass Ihr geleastes Fahrrad wieder zur Verfügung steht, müssen Sie sich um alle weitergehenden Ansprüche selbst kümmern. </p><p>Insbesondere der rechtlich besonders komplizierte Schmerzensgeldanspruch nach einem Fahrradunfall muss von Ihnen selbst durchgesetzt werden. Hinzu kommen Kosten für die beschädigte Bekleidung, den Helm, Fahrtkosten uvm. </p><p>Dabei zählen Fahrradunfälle sicherlich zu den <a href="https://www.youtube.com/watch?list=TLGGb2s6foNKr4MyNzAyMjAyMQ&amp;v=p3c6QoT6qUI&amp;feature=emb_title">rechtlich komplexesten Schadensfällen</a>, sodass Sie hier keinesfalls alleine gegen die gegnerische Versicherung vorgehen sollten. Andernfalls besteht sogar die Gefahr, dass Sie sich gegenüber <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/">Ihrem Arbeitgeber selbst schadenersatzpflichtig</a> machen!</p><p>Zusätzlich sollten Sie darauf achten, spezialisierte, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne spezielle Erfahrung bei Fahrradunfällen können Ihnen schnell aus Unwissenheit Ihres Rechtsanwalts / Rechtsdienstleisters Nachteile entstehen, die hinterher kaum korrigiert werden können. </p><h2>Fazit</h2><p>Bei einem Leasingfahrrad teilen sich die <strong>Schadensersatzansprüche</strong> regelmäßig auf Leasinggeber und Leasingnehmer auf. Alle oben genannten Grundsätze kommen natürlich nur dann zum Tragen, wenn in Ihrem <strong>Leasingvertrag</strong> nicht eine andere Vereinbarung mit dem Leasinggeber getroffen wurde.</p><p>Nach einem Fahrradunfall sollten Sie daher immer zunächst in Ihren Vertrag schauen, was genau von dem Ihrem Leasinggeber im Falle eines Unfalls gefordert wird und was er leistet. Hierdurch ersparen Sie sich mögliche Rechtsunsicherheiten und <strong>Kosten</strong>, beispielsweise wenn Sie trotz entgegenstehender vertraglicher Klausel ein Ersatzfahrrad anmieten</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-leasingrad-darauf-muessen-sie-achten/">Fahrradunfall mit Leasingrad &#8211; Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</title>
		<link>https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2020 09:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Jedes Jahr verunglücken ca. 90.000 Fahrradfahrer in Deutschland. Wenn Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sind, stellt sich für Sie die Frage, welche Ansprüche Sie nach einem Fahrradunfall besitzen. Daher möchten wir Ihnen diese im Folgenden alphabetisch geordnet erläutern. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Jedes Jahr <strong>verunglücken</strong> ca. <strong>90.000</strong> Fahrradfahrer in Deutschland. Wenn Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sind, stellt sich für Sie die Frage, welche <strong>Ansprüche</strong> Sie nach einem Fahrradunfall haben. Daher möchten wir Ihnen diese im Folgenden alphabetisch geordnet erläutern.</p>
<h2>Fahrtkosten</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall erhöhen sich häufig die <strong>Fahrtkosten</strong>. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die <strong>Bahn</strong> oder für einen <strong>PKW</strong>, da man sein eigenes Fahrrad nicht mehr nutzen kann. Zusätzlich müssen gerade nach Verletzungen auch vermehrt Termine wie <strong>Arztbesuche</strong> oder <strong>Krankengymnastikbesuche</strong> wahrgenommen werden. Auch hierfür steht Ihnen ein Ersatz zu, wenn diese Kosten kausal auf dem Fahrradunfall beruhen. Die Kosten sind kausal, wenn Sie ohne den Fahrradunfall nicht entstanden wären. Neben Bustickets oder Taxikosten stehen Ihnen für die Nutzung Ihres PKWs 0,25 € pro Kilometer zu.</p>
<h2>Gutachterkosten</h2>
<p>In manchen Fällen muss vor der <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Reparatur</a> eines Fahrrades zunächst ein Gutachten bezüglich der Reparaturkosten eingeholt werden. Hierfür müssen Sie einen <strong>Sachverständigen aufsuchen</strong>, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Sie sind nicht verpflichtet, einen Sachverständigen zu wählen, den Ihnen beispielsweise die gegnerische Versicherung empfohlen hat. In welchen Fällen ein <strong>Kostenvoranschlag</strong> durch eine <strong>Werkstatt</strong> genügt, und in welchen Fällen ein Gutachter beauftragt werden sollten, können Sie <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">hier </a>nachlesen.</p>
<h2>Haushaltsführungsschaden</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall, bei dem Sie schwerer verletzt worden sind, können Sie unter Umständen aufgrund der Verletzungen Ihren <strong>Haushalt</strong> nicht wie gewohnt <strong>führen</strong>. Sie müssen dann entweder Freunde und Familie um <strong>Hilfe</strong> bitten, oder eine Haushaltskraft bestellen. Gemäß <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> können die Kosten für die eingestellte Hauskraft, oder eine „<strong>fiktive</strong>“ <strong>Haushaltsführung</strong> als <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Schadensersatzanspruch </a>von dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung geltend gemacht werden.</p>
<h2>Heilbehandlungskosten</h2>
<p>Grundsätzlich werden die Heilbehandlungskosten (Zuzahlung für Medikamente, Physiotherapie etc.) durch Ihre <strong>Krankenversicherung</strong> beglichen. Es können aber Ansprüche auf Leistungen bestehen, die die Versicherung nicht im Leistungskatalog aufführt. Eine Behandlung durch einen <strong>Heilpraktiker</strong> muss beispielsweise finanziell dann von der Gegenseite übernommen werden, wenn dieser Heilpraktiker staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder <strong>Heilung</strong> besteht. (<strong>LG München, Az: 5 O 1837/09</strong>)</p>
<h2>Kostenpauschale</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>pauschale Zahlung</strong> dafür verlangen, dass Sie Ihre Schaden abwickeln mussten. Durch einen Fahrradunfall kann Ihnen ein Mehraufwand entstehen. Je nach Aufwand, die Sie aufbringen mussten, um diesen Schaden zu reparieren, kann eine Kostenpauschale von <strong>15 bis 50 €</strong> gefordert werden. Die ständige Rechtsprechung erkennt 25,00 € an.</p>
<h2>Mietfahrrad</h2>
<p>Wenn Ihr Fahrrad beschädigt wurde, und daher nicht mehr genutzt werden kann, können Sie sich ähnlich wie bei einem Autounfall auch ein Fahrrad für die Zeit mieten, in der Ihr Fahrrad in der <strong>Werkstatt</strong> verweilt oder bis Sie ein neues Fahrrad erworben haben. Dabei müssen Sie aber darauf achten, dass das Fahrrad, dass Sie mieten, und Ihr beschädigtes Fahrrad in der gleichen <strong>Preisklasse</strong> liegen.</p>
<h2>Nutzungsausfall</h2>
<p>Den meisten Unfallopfern ist nicht bewusst, dass sie wie bei einem Autounfall auch auf ein Mietfahrrad verzichten können, und stattdessen einen <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall </a>verlangen dürfen. Dieser beträgt <strong>pro</strong> <strong>Tag</strong> zwischen<strong> 6 und 10 €</strong>. Der Nutzungsausfall wird für die Zeit bezahlt, in der das eigene Fahrrad in der Werkstatt ist. Wurde das eigene Fahrrad so weit beschädigt, dass keine Reparatur mehr möglich oder wirtschaftlich ist, wird Ihnen zumindest Nutzungsersatz für 14 Tage gezahlt.</p>
<h2>Persönlicher Sachschaden</h2>
<p>Hierunter versteht man alles, was bei dem Unfall an persönlichen Eigentum neben dem Fahrrad noch beschädigt wurde. Beispielsweise fallen hierunter eine zerstörte <strong>Jeans</strong>, aber auch die Kosten für einen neuen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Fahrradhelm</a>. Auch wenn ein technisches Gadget wie Ihr Smartphone bei dem Unfall zerstört wurde, können Sie hierfür <strong>Ersatz</strong> verlangen. Dabei können Sie entweder einen Anspruch auf Reparatur geltend machen, oder sich die <strong>Reparaturkosten</strong> auszahlen lassen. Sollte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, beispielsweise weil das Smartphone bereits ein paar Jahre älter ist, und die Reparaturkosten den Wert des Smartphones übersteigen, können Sie den Zeitwert als Schaden geltend machen.</p>
<h2>Reparaturkosten</h2>
<p>Reparaturkosten und Sachschaden sind eng miteinander verbunden. Wie unter persönlichen Sachschaden dargestellt können Sie entweder die Reparaturkosten ersetzt verlangen oder die Reparatur verlangen. Grundsätzlich gilt zwar die Regel, dass Reparaturkosten nur verlangt werden dürfen, wenn diese den Wert des Gegenstandes nicht überschreiten. Genauso wie bei einem Auto gilt hier aber auch, dass die Reparaturkosten ausnahmsweise <strong>130 % des Zeitwerts</strong> des Gegenstandes<strong> betragen</strong> dürfen. Die wird mit dem Integritätsinteresse des Eigentümers begründet</p>
<h2>Schmerzensgeld</h2>
<p>Unter dem Schmerzensgeld versteht man den Ersatz für immaterielle Schäden, wie zum Beispiel körperliche und psychische Beeinträchtigungen. Gerade aufgrund der hohen Unfallgefahr, und der schwere der Verletzungen, können hier relativ Hohe Zahlung realisiert werden. Das <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-fuer-prellung-nach-fahrradunfall/">Schmerzensgeld</a> soll dabei eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion besitzen. Seine Höhe bemisst sich dabei an der Schwere der Verletzungen.  Weitere Faktoren finden Sie <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">hier</a>.</p>
<h2>Verdienstausfall</h2>
<p>Wenn Sie durch den Unfall so schwer verletzt wurden, dass Sie für einen gewissen Zeitraum keine Arbeit ausüben können, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Dienstausfalles. In den ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der <strong>Arbeitgeber</strong> Ihren Lohn weiter. Nach sechs Wochen erhalten Sie hingegen ein <strong>Krankengeld</strong> durch Ihre <strong>Krankenkasse</strong>, beziehungsweise bei einem Wegeunfall durch die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.  In diesem Fall haben Sie nach einem Fahrradunfall einen Anspruch auf Zahlung der <strong>Differenz</strong> zwischen dem normalen Lohn, und dem gezahlten Krankengeld.</p>
<p>Sollten Sie Selbstständiger sein, wird die Berechnung des Dienstausfalles und des Gewinnes ein wenig komplizierter. Mehr dazu finden Sie hier: <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">Entgangener Gewinn als Selbstständiger</a></p>
<h2>Wertverlust</h2>
<p>Wenn Ihr Fahrrad beschädigt und repariert wurde, kann es trotzdem auch nach der Reparatur weniger Wert sein, als vor der Reparatur. Auch hier sind erneut parallelen zu einem Auto nach einem Unfall zu ziehen: Dadurch, dass ein <strong>Unfallwagen</strong> auf dem markt weniger wert ist, als ein unfallfreier Wagen, entsteht ein <strong>merkantiler Minderwert</strong>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Oct 2020 11:48:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr Auto nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, haben Sie bis zur Reparatur Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn Ihr Auto nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> nicht mehr verkehrssicher ist, wird er zumeist in einer Werkstatt repariert. Für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Auto dann nicht nutzen können, können Sie entweder einen <b>Mietwagen </b>in Anspruch nehmen oder <b>Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung)</b> geltend machen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall haben und wie der Nutzungsausfall errechnet wird.</p>								</div>
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									<h2>Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</h2><p>Voraussetzung für einen Nutzungsausfallsersatzanspruch ist zunächst, dass der Unfallgegner schadensersatzpflichtig ist. Die Schadensersatzpflichtigkeit nach einem Verkehrsunfall ergibt sich regelmäßig aus<a href="https://dejure.org/gesetze/StVG/18.html"> <b>§§ 7, 18 StVG </b></a>oder aus<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html"><b> § 823 BGB</b></a>.</p><p>Für einen Schadensersatzanspruch aus <b>§§ 7, 18 StVG</b> reicht es aus, dass mit dem Kfz des Anspruchsgegners ein Schadensfalls bei Betrieb des Kfz entstanden ist. Für einen Anspruch aus<b> § 823 BGB </b>muss hingegen dem Unfallgegner eine deliktische Handlung, beziehungsweise eine <b>Sorgfaltspflichtverletzung </b>zu Last gelegt werden können. Welche der haftungsbegründenden Normen einschlägig ist, spielt für Ihren Schadenersatz eine untergeordnete Rolle, solange einer der Tatbestände vorliegt.</p><p>Jedoch muss im Hinblick auf den Nutzungsausfallsersatz differenziert werden, ob es zu einer tatsächlichen Reparatur kommt, ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, oder fiktiv abgerechnet wird<span style="font-size: 1rem;">.  </span></p><p><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-weight: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-weight ); letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Auto wird tatsächlich repariert</span></p><p>Wenn der Wagen tatsächlich repariert wird, steht Ihnen für diesen Nichtnutzungszeitraum ein <b>Nutzungsersatz </b>grundsätzlich zu. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich bei der Nichtnutzbarkeit Ihres Wagens um einen <b>Vermögensschaden </b>handelt. Damit drückt die Rechtsprechung aus, dass bei einem Kfz die Nutzbarkeit einen geldwerten Vorteil darstellt. Wenn ein Geschädigter auf einen Mietwagen verzichtet, würde er somit „in die Tasche“ des Schädigers sparen.</p><p>Sie können dann eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung verlangen, bis Ihr Auto <strong>tatsächlich in der Werkstatt repariert</strong> wurde. Wenn die Reparatur länger dauert, als zu Beginn angenommen, wirkt sich das nicht negativ auf Ihren Nutzungsausfallersatzanspruch aus.</p><p>Ein Ersatz des Nutzungsausfalls entfällt jedoch, wenn dieser nicht zu einer „fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung“ führt. Hierfür muss grundsätzlich ein potentieller <b>Nutzungswille </b>und eine <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> bestehen. Diese <strong>entfallen</strong> beispielsweise jedoch, wenn:  </p><ul><li>dem Geschädigten ein Zweitfahrzeug gehört, dass er nutzen kann.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen kann, weil er zu verletzt zum Autofahren ist.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen will, weil er sich beispielsweise im Urlaub ist.</li></ul><div> </div><p>Die Rechtsprechung hat diese Ausnahmen etabliert, weil in diesen Fällen die Nichtnutzbarkeit für den Geschädigten „nicht fühlbar“ ist.</p><p>Der Anspruch des Nutzungsausfall steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn Sie gar nicht Eigentümer, sondern nur <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">Leasingnehmer </a>des Wagens sind. Denn innerhalb eines Leasingvertrages steht trotzdem Ihnen das wirtschaftliche Nutzungsrecht zu, nicht dem Leasinggeber.</p><p>Sollte Ihnen für die Zeit der Nichtnutzbarkeit ein Wagen von einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können Sie nach Ansicht der Rechtsprechung trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen, da der Dritte Sie unterstützen wollte, und nicht den Unfallverursacher aus der Haftung befreien will.</p><p> </p>								</div>
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									<h2>Wagen wird nicht repariert, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt</h2><p>Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann der Unfallgegner einer tatsächlichen Reparatur unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot widersprechen.</p><p>So heißt es in § 251 Abs. 2 S. 1:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist.</em></p><p>In diesem Fall wird Ihnen als Geschädigten nur der Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens ausgezahlt. Jedoch kann Ihnen auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zustehen. Dieser wird jedoch zumeiest auf <strong>10 &#8211;</strong><b>14 Tage</b> begrenzt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden es zunächst einen Tag dauert, bis der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, dann ein bis zwei Tage eine Bedenkfrist läuft, ob der Wagen auf eigene Kosten repariert werden soll und schlussendlich 10-12 Tage zur Wiederbeschaffung eines neues Wagens vergehen. Für diesen Zeitraum wird dann ein Nutzungsausfall gewährt. Kleinere Abweichungen, z.B. für die Ermittlung des Schadens durch einen Sachverständigen, bereiten zumeist keine Probleme.</p><p>Zusätzlich zu beachten ist, dass ein Nutzungsausfall <u>nur</u> dann gezahlt wird, wenn tatsächlich ein <strong>Ersatzfahrzeug</strong> angeschafft worden ist, und dieses dann für <strong>mindestens ein halbes Jahr</strong> genutzt wurde. Denn nur dann kann auch auf den <strong>Nutzungswillen,</strong> der, wie oben gezeigt, zwingende Voraussetzung für einen Nutzungsausfall ist, geschlossen werden.  </p><h2>Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen (fiktive Abrechnung)</h2><p>Manche Autofahrer wollen nach einem Verkehrsunfall den Wagen nicht reparieren lassen, wenn er noch verkehrstauglich ist, sondern sich vielmehr den <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">Betrag</a>, der zur Reparatur eigentlich notwendig wäre, von der gegnerischen Versicherung <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">auszahlen </a>lassen. Diese Möglichkeit hängt zwar von weiteren Umständen ab, aus ihr ergeben sich aber weitere Besonderheiten für das Verlangen des Nutzungsausfalls:</p><p>Grundsätzlich hat der BGH bereits seit 1976 festgehalten, dass bei einer fiktiven Reparaturabrechnungsgrundlage grundsätzlich <b>kein Nutzungsausfall </b>gefordert werden kann. Wenn der Wagen nicht soweit beschädigt ist, dass er nicht zwangsläufig repariert werden muss, kann er auch weiter genutzt werden. Wenn sich der Geschädigte hingegen einen anderen Wagen zulegt, kann er den Nutzungsausfall ab dem Tag, an dem Ihn der neue Wagen zur Verfügung steht, nicht mehr geltend machen.</p><p>Wenn sich jedoch der Geschädigte <b>vorbehält</b>, die Reparatur eigenständig günstig durchzuführen, und sich hierfür die Reparaturkosten auszahlen lässt, kann ihm für die Dauer, die er den Wagen nicht nutzen kann, auch ein Nutzungsausfallsersatz zustehen. (<strong>v</strong><b>gl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</b>)</p><h2>Wieviel Nutzungsausfallentschädigung erhalte ich?</h2><p>Die Höhe des Nutzungsausfallersatzes ergibt sich grundsätzlich aus den Wertmaßstäben des Marktes für eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Dabei wird zumeist innerhalb einer Tabelle verglichen, was ein vergleichbarer Mietwagen für den Zeitraum gekostet hätte. Dieser Wert wird dann noch um die „Gewinnspanne“ des Autovermieters bereinigt.</p><p>In der Praxis wird für die Höhe eine Tabelle genutzt, in der Ihr beschädigtes Fahrzeug einer Klasse von „A“ bis „L“ zugeteilt wird. Wenn der Wagen zwar einer dieser Klassen zugeordnet werden kann, jedoch älter als fünf Jahre ist, wird er eine Klasse abgestuft.</p><p>Diese Tabelle enthält dann den Marktmaßstab, sodass</p><ul><li>die Klasse „A“ einen Wert von<b> 27 € pro Tag </b>ausweist,</li><li>die Klasse „L“ hingegen einen Wert von<b> 99 € pro Tag</b>.</li></ul><p>Diese Werte werden dann mit der Zeit, die Sie Ihren Wagen nicht nutzen konnten, ersetzt. In der Regel wird Ihnen die Klassifizierung Ihres Wagens durch den Sachverständigen mitgeteilt.</p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Der Nutzungsausfall gehört zum kleinen &#8222;Einmaleins&#8220; der Schadensregulierung. Wenn Sie auf einem Mietwagen verzichten, bietet sich die Geltendmachung dieser Schadensersatzposition an. Zwingende Voraussetzung, egal ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, tatsächlich repariert wird oder fiktiv abgerechnet werden soll, ist jedoch immer der <strong>Nutzungswille</strong> und die <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</title>
		<link>https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 29 Sep 2020 13:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>7 wichtige Urteile, die jeder Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall kennen sollte. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/">7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9317" class="elementor elementor-9317" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Bei Fahrradunfällen besteht häufig Streit über die Schuldfrage &#8211; aber auch rechtliche Fragen müssen nach einem Fahrradunfall häufig durch einen Richter beantwortet werden. Wir stellen Ihnen deshalb die <strong>7 wichtigsten Urteile </strong>für Fahrradfahrer vor:</p>								</div>
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									<h2><span style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif;">Urteil Fahrradfahrer und Fußgänger</span></h2><p><strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Rücksichtnahmepflicht von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen BGH, Urteil vom 04. November 2008 – VI ZR 171/07 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer näherte sich einer Gruppe, die sich auf einem Fußgängerweg neben einem abgetrennten Fahrradweg aufhielten. Er klingelte, um auf sich aufmerksam zu machen. Als er sich der Gruppe näherte, setzte eine <strong>Fußgängerin</strong> gerade einen Schritt nach hinten auf den Radweg an. Der Fahrradfahrer vollzog eine <strong>Vollbremsung</strong> und <strong>stürzte</strong> dabei schwer. Nun verlangte er Schadensersatz.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Nur weil der <strong>Fahrradweg von dem Fußweg farblich getrennt</strong> war, bedeutet dies nicht, dass der Fahrradfahrer weniger Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen hat. Gerade wenn Fußgängerweg und Radweg so nah aneinander liegen, dass „<b>abstrakt gefährliche</b>“ Begegnungen nicht ausgeschlossen werden können, muss der Fahrradfahrer den Ansprüchen des <strong>§ 1 Abs. 2 StVO</strong> genügen. <em>(„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“)</em></p><p><em> </em></p><h2>Urteil Fahrradunfall ohne Helm</h2><p><strong>Mitverschulden des Fahrradfahrers, wenn er keinen Helm getragen hat, OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2014 – 14 U 113/13 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Zwei Fahrradfahrer stießen aufeinander und stürzten. <strong>Der Kläger trug keinen Helm.</strong> Ein Gutachten ergab, dass seine massiven Hirnverletzungen durch einen Helm hätten erheblich gemindert werden könnten.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Solange es <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">keine Helmpflicht</a> in Deutschland gibt, erwächst aus dem Nichttragen eines Helmes<b> kein Mitverschulden</b> nach<strong> § 254 Abs. 1 BGB</strong>. Etwas anderes gilt nur, wenn der Fahrradfahrer aus „persönlichen“ Gründen zu einem Helm verpflichtet wäre, beispielsweise weil er als Rennfahrer extreme Geschwindigkeiten erreicht oder weil er so unsicher fährt, dass ein Helm als zwingend notwendig anzusehen ist. </p>								</div>
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									<p><a style="background-color: #ffffff; font-size: 15px; letter-spacing: 0px;" href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/" target="_blank" rel="noopener"><b>Hier</b></a> <b>erfahren Sie mehr über die größten Probleme nach einem Fahrradunfall aus Expertensicht!</b></p>								</div>
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									<h2>Urteil Fahrradfahrer überholt Fahrradfahrer</h2><p><strong>Pflichten des Fahrradfahrers beim Überholen eines anderen Fahrradfahrers, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2016 – 9 U 115/15 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Eine Frau fuhr mit ihrem Fahrrad auf einem zwei Meter breiten Kieselsteinweg beinahe mittig. Ein überholender Fahrradfahrer <strong>streifte</strong> sie an der Schulter, woraufhin sie <strong>stürzte</strong>. Der Streifer gab an, die Fahrradfahrerin hätte sich nicht an das <strong>Rechtsfahrgebot</strong> gehalten.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Beschlussinhalt</span>: <strong>Beim Überholen muss immer mit einer Schwankung des langsamen Fahrrades gerechnet werden.</strong> Wenn ein Überholen mit ausreichendem <strong>Sicherheitsabstand</strong> nicht möglich ist, muss auf den Überholvorgang verzichtet werden, oder durch Austausch mit dem langsamen Fahrradfahrer dieser angekündigt und genehmigt werden. Ein Rechtsfahrgebot existiert zwar auch auf Fahrradstreifen, jedoch bleibt die auch gewahrt, wenn der Fahrer 80 cm vom rechten Rand entfernt fährt.</p><h2>Urteil zu Fahrradunfall mit Autotüren</h2><p><strong> Mitverschulden bei Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen, Öffnung der Autotür. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Oktober 2008 – 5 U 596/06 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer fuhr an einer Reihe parkender Wagen mit <strong>80-90 cm Abstand</strong>. Ein Autoinsasse öffnete überraschend die Tür, über die dann der Fahrradfahrer „flog“. Der Autofahrer warf dem Fahrradfahrer vor, dieser habe zu wenig <strong>Sicherheitsabstand</strong> gelassen.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Zwar liegt in dem zu geringen Sicherheitsabstand eine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Jedoch ist das unumsichtige Aufreißen der Autotür so ein schwerwiegender <b>Verstoß </b>gegen die <b>Sorgfaltspflicht</b>, dass der zu geringe Sicherheitsabstand nicht mehr als Mitverschulden nach <strong>§ 254 BGB</strong> zu werten ist, da der Unfall weit überwiegend durch den Autoinsassen ausgelöst wurde.</p><h2>Urteil zur Fahrradunfall auf Seitenstreifen</h2><p><strong>Vorfahrtsregeln bei dem Benutzen von Seitenstreifen OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2018 – I-7 U 2/18 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer fuhr auf dem <strong>Seitenstreifen</strong> einer Vorfahrtsstrafe mit erhöhter Geschwindigkeit und dem Kopf nach unten gesenkt. Von der rechten Seite kam ein anderer Fahrradfahrer auf den Vorfahrtsstreifen, auf dem beide kollidierten. Der zweite Radfahrer erlitt erhebliche Verletzungen und verlangte hierfür Schmerzensgeld. Der Seitenstreifenfahrer hingegen gab an, dass der verletzte Radfahrer das <b>Vorfahrtsrecht </b>missachtet habe, und deshalb ein erhebliches Mitverschulden trägt. Nach Ansicht des verletzten Fahrradfahrers unterlag der Seitenstreifen nicht dem Vorfahrtsrecht.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Beschlussinhalt</span>: Auch die Seitenstreifen sind<b> Teil der Fahrbahn</b> und unterliegen dem <strong>allgemeinen Vorfahrtsrecht</strong>. Insbesondere sind Fahrradfahrer dazu <strong>verpflichtet</strong>, den Seitenstreifen zu nutzen, wenn sie dadurch keine Fußgänger gefährden. Nur dadurch, dass der verletzte Fahrradfahrer kurz vor dem Zusammenstoß abgestiegen war, wurde er nicht zum Fußgänger. Das zeitweise Absteigen vom Fahrrad gehört zum normalen Gebrauch des Fahrrades dazu.</p>								</div>
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									<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>								</div>
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									<h2>Urteil zu Unfällen beim Abbiegen</h2>
<p><strong>Abbiegeunfall auf Fahrradstreifen, OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. Dezember 2014 – 13 U 122/13</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer mit Eis in der Hand <strong>bog</strong> ohne weitere Rücksicht <strong>nach links ab</strong>. Ein von hinten kommende Fahrradfahrer wollte ihn gerade in diesem Moment <strong>überholen</strong>. Der „Eisfahrer“ kollidierte mit dem Überholer.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Wer ohne Rücksicht auf den hinteren Verkehr, und ohne eine Richtungsänderung zu indizieren, nach links abbiegt, verstößt dermaßen gegen seine verkehrlichen <b>Sorgfaltspflichten</b>, dass er die <strong>alleinige Schuld</strong> an dem Unfall trägt. Auch das <strong>einhändige Fahren</strong> stellt einen Verstoß gegen die Gebote der stetigen Wachsamkeit und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr dar.</p>
<h2>Urteil zu Nutzungsausfall bei Fahrrädern</h2>
<p><strong>Nutzungsausfall bei Fahrrädern, LG Lübeck, Urteil vom 08. Juli 2011 – 1 S 16/11 –</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer begehrte nach einem Unfall <strong>Nutzungsausfall</strong> wie bei einem Kfz.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Genau wie ein Auto stellt ein Fahrrad für manche ein <strong>zentrales Gut</strong> der wirtschaftlichen Betätigung dar. In solchen Fällen kann unter den gleichen Voraussetzungen, wie die Rechtsprechung sie für Kfz schon konkretisiert hat, auch ein <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall</a> geltend gemacht werden.&nbsp;</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/">7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Nutzungsausfall bei Motorrädern</title>
		<link>https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/</link>
					<comments>https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/#respond</comments>
		
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		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 08:26:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig bzw. verkehrssicher ist und Sie dieses deshalb nicht mehr fahren können, haben Sie zwei Optionen: Für den Nutzungsausfallzeitraum können Sie einen Mietwagen nutzen Sie erhalten eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass derjenige, der auf sein Fahrzeug verzichtet, obwohl er ein gutes Recht auf...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Nutzungsausfall bei Motorrädern</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p><span style="letter-spacing: 0px;">Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig bzw. verkehrssicher ist und Sie dieses deshalb nicht mehr fahren können, haben Sie zwei Optionen:</span></p><ol><li>Für den Nutzungsausfallzeitraum können Sie einen Mietwagen nutzen</li><li>Sie erhalten eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung</li></ol><p>Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass derjenige, der auf sein Fahrzeug verzichtet, obwohl er ein gutes Recht auf einen Mietwagen hätte, nicht „in die Tasche des Schädigers“ sparen soll.  Die Nutzung des Fahrzeuges stellt einen vermögenswertes Gut dar, denn die Verfügbarkeit kann innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet sein, Zeit und Kraft zu sparen. (<strong>BGH, Urteil vom 30. September 1963 &#8211; III ZR 137/62</strong>)</p><p>Was weniger Verkehrsteilnehmer wissen: Auch für <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/" target="_blank" rel="noopener">Fahrräder und E-Bikes</a> kann der Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch immer, dass sowohl eine <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> als auch ein <strong>Nutzungswille</strong> bestehen. Wenn Sie beispielsweise Ihren PKW oder Ihr Fahrrad in diesem Zeitraum ohnehin nicht genutzt hätten, ist der Verzicht auf den PKW oder Fahrrad auch gar nicht spürbar.</p><p>Doch wie sieht das bei <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorrädern</a> aus? Diese Frage wurde höchstrichterlich geklärt: Auch bei einem Unfall mit einem Motorrad kann prinzipiell ein <strong>Ersatzmotorrad</strong> <strong>angemietet</strong> werden, beziehungsweise ein Nutzungsausfall gegen den Unfallgegner durchgesetzt werden. Hierbei muss jedoch differenziert werden:</p>								</div>
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									<h2>Nutzungsausfall bei Hobby-Motorradfahrern</h2><p> Wenn das Motorrad nicht das <b>Hauptfortbewegungsmittel </b>für den Geschädigten ist, sondern nur dem <b>Freizeitvergnügen</b> dient, kann<b> kein Nutzungsausfall </b>geltend gemacht werden. Denn für den Nutzungsausfallsersatz muss grundsätzlich bewiesen werden, dass es sich bei dem Fahrzeug, egal ob <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Auto</a>, <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrrad</a> oder <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-was-tun/">Motorrad</a>, um einen Gegenstand handeln muss, dessen Nutzung wirtschaftlich gesehen einen <strong>Vermögensvorteil</strong> darstellt. Der BGH entschied dabei bereits im Jahr 2011 hinsichtlich des Motorrades:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Danach kommt Nutzungsersatz nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt. Die Wertschätzung des Motorrads stützt der Kläger, der auch über einen Pkw verfügt, außer auf den Gesichtspunkt der Mobilität nämlich vor allem darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei. Dieser Gesichtspunkt betrifft indes nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entzieht sich deshalb einer vermögensrechtlichen Bewertung</em>.“ <br /><br />-BGH, Beschluss vom 13.12.2011 &#8211; <a href="https://openjur.de/u/266062.html" target="_blank" rel="noopener">VI ZA 40/11</a>.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Der <strong>vermögenswerte Vorteil</strong> eines PKW (oder auch Motorrads) besteht darin, dass es eine <strong>besondere Form</strong> der <strong>Autonomie</strong> darstellt, die Vorzüge gegenüber dem ÖPNV aufweist und deshalb einen eigenen kommerziellen Wert besitzt. Dabei muss dem Motorrad oder PKW eine zentrale Bedeutung für die Lebenshaltung zukommen. Ein „Hobbymotorrad“ stellt hingegen einen <strong>Luxusgegenstand</strong> dar.</span></p><p>Dies führt dazu, dass kein Nutzungsausfallersatz zu leisten ist, wenn es sich bei dem Motorrad um ein Zweitfahrzeug handelt und die Lebensführung grundsätzlich ohne Motorrad und dafür mit Auto ähnlich aufrechterhalten lassen kann.</p>								</div>
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									<p><strong>Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall erhalten?</strong> In <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">diesem Beitrag</a> haben wir alles wichtige für Sie zusammengefasst.</p>								</div>
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									<h2>Nutzungsausfall für ein Motorrad bei hauptsächlicher Nutzung</h2><p>Anders gestaltet sich jedoch die Frage, wenn es sich bei dem Motorrad um ein <strong>Hauptfortbewegungsmittel</strong> handelt. Das Berufungsgericht hatte, bevor der Fall vor dem BGH vorgebracht wurde, einen Nutzungsausfall aus verschiedenen Gründen abgelehnt:</p><ul><li>Der Geschädigte hatte eine Jahreskarte für den ÖPNV, die er für Schlechtwettertage nutzte. Daher sei der Geschädigte auch nicht in seiner Lebensführung eingeschränkt worden.</li><li>Der Geschädigte konnte grundsätzlich nur an sonnigen Tagen fahren, und zwar auch nur zwischen März und Oktober.</li><li>Die längere Fahrtdauer, die der Geschädigte mit dem ÖPNV anstelle des Motorrades habe, stelle keinen messbaren wirtschaftlichen Vermögensnachteil dar.</li></ul><p>Zusammengefasst vertrat das Berufungsgericht somit die Auffassung, dass bei einem Motorrad sowohl der Nutzungswille als auch die <b>Nutzungsmöglichkeit </b>durch die Wetterabhängigkeit nicht in gleicher Art wie bei einem PKW gegeben sei.</p><p>Dem erteilte der BGH (für viele Motorradfahrer glücklicherweise) jedoch eine Absage:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Die Gebrauchsmöglichkeit des Motorrads, das dem Kläger als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht, ist als<strong> geldwerter Vorteil anzusehen</strong>, so dass der vorübergehende Entzug einen <strong>Vermögensschaden</strong> darstellt. Der Umstand, dass der Kläger sein Motorrad nur bei günstigen Witterungsbedingungen nutzt, spielt erst im Rahmen der konkreten Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum &#8211; auch im Hinblick auf die Wetterlage &#8211; zur Nutzung willens und in der Lage war.“</em></p><p>Dies bedeutet:<strong> Grundsätzlich ist ein Nutzungsausfallersatz möglich.</strong> Dieser kann im Nachhinein aber eventuell auf die Tage begrenzt werden, an denen tatsächlich die Wetterlage das Motorradfahren auch ermöglicht hätten.</p><h2>Berechnung<strong> der Höhe des Nutzungsausfalles bei Motorrädern</strong></h2><p>Schlussendlich stellt sich nun die Frage. wie viel Sie an Nutzungsausfall ersetzt verlangen können. Dies hängt von zwei Aspekten ab:</p><ul><li>Welcher „<strong>Gruppe</strong>“ das beschädigte Motorrad zugeordnet werden kann.</li><li>An wie vielen <strong>Tagen</strong> Sie den Nutzungswillen und die Nutzungsmöglichkeit tatsächlich hatten.</li></ul><p>Das Motorrad wird grundsätzlich der Motorleistung nach einer bestimmten Gruppe zugeordnet. So kann zum Beispiel bei einem Motorrad mit bis zu <strong>37 KW</strong> ein Nutzungsausfall von <strong>30,00</strong> <strong>Euro</strong> gefordert werden, für ein Motorrad mit über <strong>72 KW</strong> hingegen<strong> 65,00 Euro</strong>.</p><p>Wenn festgestellt wurde, dass das Motorrad für Sie ein „zentrales Lebensgut“ darstellt, muss dann noch nachgewiesen werden, dass Sie an den in Frage stehenden Tagen sowohl Nutzungswille als auch Nutzungsmöglichkeit besessen haben.</p><p>Beispiel: Wenn Sie regelmäßig jeden Tag im März bis Oktober das Motorrad zur Arbeit gefahren haben, soweitdie Wetterverhältnisse es zugelassen haben, notieren Sie für den Zeitraum diejenigen Tage, an denen Sie das Motorrad nicht nutzen konnten. Um Ihren Anspruch nachzuweisen, lohnt es sich eine Tabelle hierfür zu führen:</p><p><strong>Beispieltabelle:</strong></p><table><tbody><tr><td width="160"><p>Tag</p></td><td width="130"><p>Wetter</p></td><td width="155"><p>Reguläre Nutzung</p></td><td width="159"><p>Nutzungsausfall?</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Montag, 13.07.2020</p></td><td width="130"><p>Sonnig</p></td><td width="155"><p>Arbeitsweg</p></td><td width="159"><p>(+)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Dienstag, 14.07.2020</p></td><td width="130"><p>Sonnig</p></td><td width="155"><p>Arbeitsweg und Einkauf</p></td><td width="159"><p>(+)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Mittwoch, 15.07.2020</p></td><td width="130"><p>Gewitter</p></td><td width="155"><p>Einkauf</p></td><td width="159"><p>(-)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Donnerstag, 16.07.2020</p></td><td width="130"><p>Sonnig</p></td><td width="155"><p>Arztbesuch</p></td><td width="159"><p>(+)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Freitag, 17.07.2020</p></td><td width="130"><p>Sonnig</p></td><td width="155"><p>&#8211;</p></td><td width="159"><p>(-)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Samstag 18.07.2020</p></td><td width="130"><p>Durchwachsen</p></td><td width="155"><p>Besuch von Verwandten</p></td><td width="159"><p>(+)</p></td></tr><tr><td width="160"> </td><td width="130"> </td><td width="155"> </td><td width="159"> </td></tr></tbody></table>								</div>
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									<p>Das wichtigste rund um das Thema <strong>Schadensabwicklung</strong> nach einem <strong>Motorradunfall</strong> haben wir für Sie <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">hier</a> zusammengefasst!</p>								</div>
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									<h2 class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Zusammenfassung:</h2><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Auch bei einem Motorrad <strong>können </strong><strong>Nutzungsausfälle</strong> als Vermögensschaden von der gegnerischen Seite <strong>eingefordert </strong><strong>werden</strong>. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl die Nutzungsmöglichkeit als auch der Nutzungswille gegeben waren, und das Motorrad nicht Zweifahrtzeug oder reines Hobby darstellen.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wir von VINQO unterstützen Sie gerne und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Motorradunfall- egal ob Nutzungsausfallersatz, <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/"><strong>Schmerzensgeld</strong> </a>oder <strong>Schadensersatz</strong> für beschädigte <a href="https://vinqo.de/motorradhelm-nach-unfall-beschadigt-zeitwert-oder-neuwert/"><strong>Kleidung</strong> und <strong>Helm</strong></a>. <b>Und zwar immer absolut kostenfrei!</b></p><p class="MsoNormal"> </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Nutzungsausfall bei Motorrädern</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2020 09:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[Schmerzensgeldanspruch]]></category>
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		<category><![CDATA[wirtschaftlicher Totalschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn ihr Wagen nach einem Unfall so beschädigt ist, dass Sie den Wagen für einige Zeit nicht nutzen können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können für den Zeitraum, in dem Sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Wagens warten, einen Mietwagen nutzen. Sie können auf Ihren Wagen verzichten, und stattdessen einen Nutzungsausfall als Schadensposition...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ihr Wagen nach einem Unfall so beschädigt ist, dass Sie den Wagen für einige Zeit nicht nutzen können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:</p>
<ol>
<li>Sie können für den Zeitraum, in dem Sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Wagens warten, einen <strong>Mietwagen</strong> nutzen.</li>
<li>Sie können auf Ihren Wagen verzichten, und stattdessen einen <strong>Nutzungsausfall</strong> als Schadensposition bei dem Unfallgegner geltend machen.</li>
</ol>
<p>Die Verkehrswende wird von vielen Politikern und innerhalb der Bevölkerung seit geraumer Zeit gefordert. Es soll für Straßenverkehrsteilnehmer grundsätzlich attraktiver werden, anstelle des Autos auf das Fahrrad oder den ÖPNV zurückzugreifen. </p>
<p>Immer mehr Menschen greifen auf Fahrräder oder E-Bikes zurück, um zur Arbeit zu gelangen. Doch steht Ihnen als Fahrradvielfahrer auch ein Nutzungsausfall zu, wenn Ihr Fahrrad bei einem Unfall beschädigt wurde?</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Nutzungsausfall nach einem Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich wird ein Nutzungsausfall ersetzt,</p>
<ol>
<li>wenn die Sache <strong>nicht genutzt</strong> werden kann,</li>
<li>aber ein hypothetischer <strong>Nutzungswille</strong> besteht.</li>
</ol>
<p>Die Rechtsprechung formuliert, dass der Gebrauchsvorteil eines Wagens grundsätzlich einen Vermögensvorteil darstelle. Wenn man auf diesen verzichten muss, kann dies als <b>immaterieller</b> <b>Schaden</b> abgerechnet werden.</p>
<p>Die Verfügbarkeit eines Kfz ist grundsätzlich geeignet, Zeit und Kraft zu sparen und sich unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen zu können. Dabei darf es sich nicht um „Luxuswirtschaftsgüter“ handeln. So wurde ein Nutzungsausfallsersatz für Pelzmäntel oder Privatpools bisher von der Rechtsprechung verneint.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei Fahrrädern</h2>
<p>Fahrräder und E-Bikes stellen für ihre Eigentümer regelmäßig auch „zentrale“ wirtschaftliche Güter zur Lebensgestaltung dar.</p>
<p>Deswegen ist anerkannt, dass auch für Fahrräder ein Nutzungsersatz gefordert werden kann, wenn das Fahrrad in der Werkstatt nach einem Unfall repariert werden muss oder eine Neuanschaffung getätigt wird.</p>
<p>Auch für Fahrräder gilt:</p>
<ol>
<li>Es muss ein <b>nachweisbarer Nutzungsausfall </b>sowie ein</li>
<li>einen hypothetischer <b>Nutzungswillen </b>vorhanden sein.</li>
</ol>
<p><strong>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>, wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht!</p>
<h2 style="padding-left: 40px;"> </h2>
<h2>Nachweisen, dass das Fahrrad nicht genutzt werden kann</h2>
<p>Im besten Fall lassen Sie sich von der Werkstatt, in der Ihr Fahrrad oder E-Bike repariert wird,<strong> schriftlich bestätigen</strong>, dass das Fahrrad tatsächlich für einen gewissen <strong>Zeitraum</strong> repariert wurde. Wenn das Fahrrad zerstört wurde, muss nachgewiesen werden, dass es <strong>irreparabel</strong> ist. Um dies bei Ihrem Fahrrad nachweisen zu können, können Sie ein <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Gutachten oder einen Kostenvoranschlag einholen.</a></p>
<h2>Nutzungswillen beweisen</h2>
<p>Grundsätzlich muss das Fahrrad für Sie eine zentrale Bedeutung haben. Das Fehlen des Fahrrads oder E-Bikes muss für Sie in der allgemeinen Lebensführung „spürbar“ sein. Daher verneint die Rechtsprechung einen Nutzungsausfallersatz für Fahrräder dann, wenn es nur eine <strong>Freizeitaktivität</strong> ist.</p>
<p>Das <strong>OLG Stuttgart</strong> formulierte in einem Beschluss von 09.09.2013:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich zur sportlichen Betätigung dienenden Rennrads begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.</em></p>
<p><em>Der Ersatz für den Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch einer Sache muss grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der <b>Lebenshaltung </b>signifikant <b>auswirkt</b>. <br /></em><em>(<a href="https://openjur.de/u/658861.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2013 &#8211; 13 U 102/13</a>) </em></p>
<p>Sollten Sie also das Fahrrad als „Auto-Ersatz“ nutzen, um zur Arbeit zu fahren oder um in Ihrer Freizeit andere Orte aufsuchen zu können, ist ein Nutzungsersatz grundsätzlich möglich.</p>
<p>Teilweise könnte die gegnerische Versicherung einwenden, dass dann ein Nutzungsausfall zu verneinen ist, wenn sowieso so <b>schlechtes Wetter </b>gewesen wäre, dass das Fahrradfahren für diese Zeit  ausgeschlossen sei. Zumindest für Motorräder hat der BGH dieser Sichtweise aber teilweise eine Absage erteilt<em>:</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em> &#8222;</em><em>Der Umstand, dass das Motorrad nur eingeschränkt &#8211; bei geeignetem Wetter &#8211; genutzt wird, spielt erst im zweiten Schritt, nämlich im Rahmen der konkreten Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob der Geschädigte im streitgegenständlichen Zeitraum zur Nutzung willens und in der Lage gewesen wäre und der Gebrauchsentzug für ihn fühlbar geworden ist. Dass dies im Einzelfall &#8211; bei einem Motorrad anders als bei einem Pkw möglicherweise unter Einbeziehung der Wetterbedingungen in dem maßgeblichen Zeitraum &#8211; festgestellt werden muss, läuft entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung den Erfordernissen der Rechtssicherheit und der Berechenbarkeit des Schadens nicht zuwider.“</em> (<em><a href="https://openjur.de/u/2120605.html">BGH, Urteil vom 23.01.2018 &#8211; VI ZR 57/17</a>)</em> </p>
<p>Dies bedeutet, dass ein Nutzungsausfall trotzdem bejaht werden kann, unter Umständen aber nachgewiesen werden muss, dass es trotz des Wetters genutzt worden wäre. Gerade für hartgesottene Fahrrad- und E-Bikefahrer, die sich von Wind und Wetter nicht aufhalten lassen, muss es dann einen vollumfänglichen Nutzungsausfallsersatz geben.</p>
<h2>Kein Zweitrad als Alternative vorhanden</h2>
<p>Ähnlich wie bei Nutzungsausfällen für KfZ dürfen Sie nicht die Möglichkeit haben, auf ein <strong>anderes</strong> <strong>Fahrrad</strong>, welches in Ihrem Eigentum steht, <strong>zurückgreifen</strong> zu können. Es ist unbeachtlich, dass Sie beispielsweise ein <b>Auto </b>haben, welches Sie anstelle des Fahrrads nutzen konnte. Denn es ist ja Ihre persönliche Entscheidung, dass Sie grundsätzlich mit dem Fahrrad lieber zur Arbeit fahren, da Sie hierbei beispielsweise Abkürzungen fahren und somit fühlbar mehr <b>mobil </b>sind.</p>
<p><b>Fahrradunfall und was nun? </b>Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-sie-nach-einem-fahrradunfall-tun-muessen/">diesem Beitrag</a>, was Sie nach einem Fahrradunfall tun müssen!</p>
<h2>Dauer des Nutzungsausfalls nach einem Fahrradunfall</h2>
<p>Nachdem die Frage geklärt ist, wann Sie überhaupt Anspruch auf Nutzungsausfall für ihr Fahrrad haben, ist nun die Frage zu stellen, für welchen <strong>Zeitraum</strong> man diesen Nutzungsausfallsersatz fordern kann. Hierbei ist zu unterscheiden:</p>
<h3>Fahrrad wird nach Unfall repariert</h3>
<p>Wenn das Fahrrad in einer Werkstatt <strong>repariert</strong> wird, dann können Sie für diesen Zeitraum den <strong>Nutzungsersatz</strong> fordern.</p>
<p>Ist das Fahrrad nicht verkehrstüchtig bzw. verkehrssicher, so dauert der Nutzungsausfallzeitraum bis zur abgeschlossenen Reparatur an.</p>
<h3>Fahrrad ist ein Totalschaden</h3>
<p>Wenn das Fahrrad einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/"><strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong></a> zum Opfer gefallen ist, kann es grundsätzlich nicht mehr repariert werden.</p>
<p>In diesem Fall gilt für Autos, dass davon ausgegangen wird, dass man innerhalb von<strong> 14 Tagen</strong> einen Ersatzwagen beschaffen kann, sodass diese 14 Tage der Zeitraum des Nutzungsersatzes darstellen. Der Kauf eines Wagens ist häufig komplizierter als der Kauf eines Fahrrades, trotzdem kann dies zunächst als <b>Richtwert </b>genutzt werden.</p>
<p>Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist aber noch ein weiterer Punkt zu beachten: Der Rechtsprechung nach muss ein <b>Nutzungswille </b>nachgewiesen werden. Dieser wird <b>vermutet</b>, wenn ein Fahrrad <b>repariert</b> wird, denn niemand ohne Nutzungswille lässt ein Rad reparieren.</p>
<p>Wenn das Fahrrad aber nicht repariert wird, weil es nicht repariert werden kann, muss man nachweisen,</p>
<ol>
<li>dass man sich ein <b>neues Fahrrad</b> angeschafft hat, und</li>
<li>dass man es auch noch eine geraume Zeit nach dem Neukauf nutzt. Für ein Auto gilt dabei, dass der neue Wagen mindestens <b>sechs Monate</b> nach der Neuzulegung noch <b>genutzt</b> werden muss.</li>
</ol>
<h2> </h2>
<h2>Höhe des Nutzungsausfalles für ein Fahrrad pro Tag</h2>
<p>Es gibt keine tabellarische Auflistung für Fahrräder, wie viel Nutzungsausfallentschädigung pro Tag zu zahlen ist. Ein Richtwert können hierbei jedoch die <strong>Mietkosten</strong> für ein Fahrrad sein. Dabei muss aber 40% des Mietpreises abgezogen werden, da dies typischerweise der Gewinn des Fahrradvermieters ist.</p>
<p>Es können somit durchschnittlich<b> pro Tag 6-10 €</b> verlangt werden, wenn das Fahrrad nicht genutzt werden konnte, und auch kein Fahrrad ersatzweise angemietet wurde.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Auch für Fahrräder kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass nachgewiesen wird, dass es sich um ein zentrales Gut mit Auswirkung auf die Lebensführung handelt und tatsächlich trotz Nutzungswillen hierauf verzichtet werden musste.</p>
<p>Wir <strong>helfen</strong> Ihnen nach einem Fahrradunfall, bei dem Ihr Fahrrad von der gegnerischen Seite beschädigt oder zerstört wurde, neben Reparaturkosten und Schmerzensgeld auch den <strong>Nutzungsausfall</strong> gegen den Unfallgegner und seine Versicherung durchzusetzen.</p>


<div class="wp-block-rank-math-faq-block"><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Erhalte ich nach einem Fahrradunfall Nutzungsausfall?</h3><div class="rank-math-answer">Ihnen steht auch nach einem Fahrradunfall eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn Sie das Fahrrad im Alltag nutzen und kein Zweitrad zur Verfügung haben.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Fahrradunfall?</h3><div class="rank-math-answer">Abhängig von der Ausstattung und dem Alter des Fahrrads erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung zwischen 6,00 &#8211; 10,00 € pro Tag.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Für wie viele Tage erhalte ich Nutzungsausfall?</h3><div class="rank-math-answer">Ist das Fahrrad unfallbedingt nicht fahrtüchtig, so erhalten Sie bis zum Abschluss der Reparatur die Nutzungsausfallentschädigung. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden werden zumeist zwischen 10 und 15 Tage Nutzungsausfall zugrunde gelegt.</div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Reparaturkosten nach Unfall auszahlen lassen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Autounfall hat der Eigentümer des Wagens verschiedene Möglichkeiten, was mit dem beschädigten Auto geschehen soll. Er kann entweder eine Reparatur vornehmen lassen, den Wagen verkaufen, oder (solange der Wagen trotzdem verkehrssicher ist) den Wagen auch im beschädigten Zustand weiterfahren. Besonders beliebt ist es, sich anstelle der Reparatur die „fiktiven Reparaturkosten“ auszahlen zu lassen...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Nach einem Autounfall hat der Eigentümer des Wagens verschiedene Möglichkeiten, was mit dem beschädigten Auto geschehen soll.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Er kann entweder eine <strong>Reparatur</strong> vornehmen lassen, den Wagen <strong>verkaufen</strong>, oder (solange der Wagen trotzdem verkehrssicher ist) den Wagen auch im beschädigten Zustand weiterfahren. Besonders beliebt ist es, sich anstelle der Reparatur die „<strong>fiktiven Reparaturkosten</strong>“ auszahlen zu lassen und den Wagen nur verkehrssicher zu machen, anstelle ihn vollständig wiederherstellen zu lassen oder in eigener Regie zu reparieren.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Doch wie genau ist dies möglich?</p>								</div>
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									<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie als Eigentümer eines Unfallwagens nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> den Schaden regulieren lassen wollen, müssen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen, oder einen Sachverständigen mit der Erstellung eines <a style="color: #000000;" href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Gutachtens </a>beauftragen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dabei können sich<b> verschiedene Szenarien </b>ergeben:</span></p><h2><span style="color: #000000;"> Reparaturkosten liegen unter Wiederbeschaffungswert</span></h2><p><span style="color: #000000;">Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um einen <b>vergleichbares Fahrzeug</b> in einem unfallfrei Zustand auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. </span></p><p><span style="color: #000000;">Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, haben Sie als Eigentümer des Autos dann die Wahl: </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Lassen Sie den Wagen reparieren, werden die Kosten der Reparatur bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite getragen. </span></li><li><span style="color: #000000;">Sie können auch die Reparaturkosten verlangen, ohne den Wagen (vollständig) reparieren zu lassen oder den Wagen günstiger reparieren. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html">§ 249 Abs. 2 BGB</a> macht deutlich, dass anstelle der Reparatur auch der Geldbetrag gefordert werden kann.</span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Voraussetzung ist hierfür, dass ein Gutachten die Reparaturkosten beziffert. Eine eigene Schätzung reicht hierfür nicht aus. </span></p>								</div>
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									<p><b>Kennen Sie alle Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen? </b>In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag </a>haben wir alle Ansprüche aufgelistet, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen!</p>								</div>
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									<h3><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung</span></span></h3><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, den Schaden also auf Basis der</span><span style="color: #000000;"><b> fiktiven Abrechnung</b> regulieren lassen wollen, wird die <b>Mehrwertsteuer </b>nur ersetzt, wenn sie tatsächlich <b>angefallen </b>ist. </span></p><p><span style="color: #000000;">Reparieren Sie Ihr Fahrzeug </span><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">nicht </span></span><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">durch eine Werkstatt</span></span><span style="color: #000000;">, fällt auch die Mehrwertsteuer für Teile und Arbeitsaufwand an und kann deshalb nicht verlangt werden. Man spricht insoweit auch von der „</span><strong style="color: #000000;">Netto-Abrechnung</strong><span style="color: #000000;">“. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h3><span style="color: #000000;">Besonderheit Nutzungsausfall</span></h3><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich des <b>Nutzungsausfalls </b>als Schadensposition ist festzuhalten, dass dieser nur insoweit von Ihnen verlangt werden kann, als dass der Unfallwagen repariert wird. (<strong>Vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;">Wird der Wagen gar <b>nicht repariert</b>, kann auch <b>kein Nutzungsausfall </b>auf fiktiver Abrechnungsgrundlage gefordert werden, weil man dann davon ausgeht, dass Sie keinen Nutzungswillen hatten. (BGH, 23.03.1976, Az.: VI ZR 41/74)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Reparaturkosten größer als der Wiederbeschaffungswert sind, gibt es zwei Möglichkeiten:</span></p><h3><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert, übersteigen diesen aber nicht um mehr als 130%</span></h3><p><span style="color: #000000;">Da die Reparatur in erster Linie Ihrem <b>Integritätsinteresse </b>dienen soll, also den &#8222;status quo&#8220; bewahren soll, muss der Wagen nach dem Schadensereignis noch mindestens <strong>sechs Monate genutzt</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Dies umfasst auch, dass der Wagen für sechs Monate <strong>versichert</strong> <strong>bleiben</strong> muss und Steuern hierfür abgeführt werden soll. Unter dem Integritätsinteresse versteht man, dass es Ihnen angenehmer ist, den bereits bekannten Wagen weiterzufahren, beispielsweise weil Sie an ihm hängen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die fiktiven Reparaturkosten werden <b>nur </b>ersetzt, wenn innerhalb eines </span><a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Sachverständigengutachtens </a><span style="color: #000000;">festgestellt wurde, dass der Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts beträgt. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt nicht. </span><span style="color: #000000;">Der Wagen muss tatsächlich vollständig repariert werden. Die 130 %- Regel gilt nicht bei der fiktiven Abrechnung.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130%</span></h4><p><span style="color: #000000;">In diesem Fall liegt ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vor. Wenn die Reparatur mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes beträgt, müssen Ihnen Reparaturkosten nicht mehr durch den Unfallgegner ersetzt werden, sondern nur der <b>Wiederbeschaffungswert </b>abzüglich des <b>Restwerts </b>ausgezahlt werden.</span></p>								</div>
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									<p><b>Keine Ahnung von Unfallabwicklung? </b> Verschaffen Sie sich mit Hilfe von <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> einen Überblick über den gesamten Ablauf der Unfallabwicklung!</p>								</div>
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									<h2>Reparaturkosten höher als Gutachten</h2><p>Interessant ist auch die Frage, was es für Folgen für Sie hat, wenn am Ende eine durchgeführte Reparatur doch <b>teurer </b>ist, als das Gutachten vorher veranschlagt hat.</p><p>Grundsätzlich gilt: Das <b>Prognoserisiko </b>hinsichtlich tatsächlich anfallender Reparaturkosten muss vom <b>Schädiger </b>getragen werden. Die Rechtsprechung hat festgelegt: Der Geschädigte darf grundsätzlich von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. (<strong>BGH, 20.06.1972 &#8211; VI ZR 61/71</strong> )</p><p>Doch wie so häufig gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Wenn Sie als Geschädigter selber zu vertreten haben, dass das Gutachten eine falsche Reparaturkostenprognose enthält, können Sie sich nicht auf das Prognoserisiko berufen. <span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span> hierfür: Sie haben beim Gutachter falsche Angaben bezüglich des Wagens gemacht, die am Ende die Reparaturkosten erhöhen.</p><p>Kniffelig kann es darüber hinaus werden, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten plötzlich die 130 % Marke des Wiederbeschaffungswerts knacken. In diesen Fällen trägt der Schädiger zwar weiterhin das Gutachtenrisiko, wie zum Beispiel das <strong>OLG</strong> <strong>Celle</strong> im Urteil vom 7.11.2017 (<strong>AZ 14 U 24/17</strong>) nochmals festhielt, diesem kann sich die gegnerische Versicherung jedoch unter Umständen <strong>entziehen</strong>.</p><p>So entschied das <strong>OLG Bremen</strong>, dass wenn eine <b>Werkstatt </b>erst die <b>Zustimmung </b>der Versicherung <b>einholt </b>und die Versicherung die Zustimmung auf 130 % begrenzt, der Geschädigte bei Überschreitung der 130 % Marke auf den Anspruch auf Wiederbeschaffungswert „zurückfällt“. (<strong>OLG Bremen, Beschluss 21.10.2009 – 3 U 44/09</strong>).</p><p>Hätte die Werkstatt stattdessen einfach auf Grundlage des Gutachtens repariert, hätte der Schädiger dieses Prognoserisiko tragen müssen. Eine gute Nachricht jedoch: In dem genannten Fall musste dann die Werkstatt gegenüber dem Geschädigten die Kosten zwischen Reparaturendkosten und Wiederbeschaffungswert auszahlen.</p>								</div>
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		<title>Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2020 11:33:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge. Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem Verkehrsunfall zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können. Der Leasingnehmer ist zwar Besitzer des Wagens, hat also...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/">Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="8083" class="elementor elementor-8083" data-elementor-post-type="post">
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Der <strong>Leasingnehmer</strong> ist zwar <b>Besitzer </b>des Wagens, hat also die Sachgewalt über diesen, <b>Eigentümer</b> ist aber der Leasinggeber, also in den meisten Fällen ein Kreditinstitut.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Wem stehen Schadensersatzansprüche zu?</span></h2><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich stehen <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadensersatzansprüche</a> demjenigen zu, der eine Rechtsgutverletzung <b>erleiden </b>musste. Im Regelfall wird aber nur das <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/"><b>Eigentum </b></a>als Rechtsgut geschützt, nicht aber der bloße <b>Besitz </b>einer Sache.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Somit stellen Sachschäden am Wagen häufig nicht für Sie als Besitzer einen Schaden dar, sondern nur für den </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Leasinggeber</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">. Denn das geleaste Fahrzeug steht in seinem Eigentum. Somit müssen <b>Reparaturkosten</b> und </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Wertminderung</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">an den Leasinggeber gezahlt</span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sollte ein Teil des Schadens auf Ihr eigenes <strong>Mitverschulden</strong> zurückzuführen sein, müssen Sie als Besitzer auch denjenigen Schaden dem Eigentümer (Leasinggeber) ersetzen. In den ganz überwiegenden Fällen wird aber im Leasingvertrag bestimmt, dass eine <strong>Vollkaskoversicherung</strong> für das Leasingfahrzeug durch Sie abgeschlossen werden muss, die selbstverursachte Schäden abdeckt.</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP: </b>Sie wurden bei dem Unfall verletzt?&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/" target="_blank">Hier&nbsp;</a>finden Sie eine erste Einschätzung, wie viel <b>Schmerzensgeld </b>Ihnen zustehen könnte.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Das&nbsp;<b>Schmerzensgeld </b>steht Ihnen als <b>Geschädigter</b>&nbsp;eines Autounfalls zu, und nicht dem Leasinggeber. Das Schmerzensgeld soll eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion erfüllen, um Sie für die erlittenen Schmerzen zu entschädigen. Es wird nach<strong> § 253 Abs. 2 BGB</strong>&nbsp;nur für Verletzungen am Körper oder an Gesundheit gezahlt, nicht jedoch bei Sachschäden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall / Mietwagenkosten nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Zwar wurde durch den Verkehrsunfall mit einem Leasingauto nicht Ihr Eigentum beschädigt, trotzdem sind Sie als Besitzer und <b>Nutzer </b>des Wagens natürlich auch selber hiervon negativ <b>betroffen</b>. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Unter Umständen müssen Sie während der Reparaturzeit auf den Leasingwagen verzichten und stattdessen einen <b>Mietwagen </b>nehmen. Die Kosten des Mietwagen müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Dabei muss der Mietwagen sich in einer <strong>„ähnlichen“ Preisklasse</strong> wie der beschädigte Wagen befinden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Renault Twingo geleast hatten, können Sie sich nach dem Unfall&nbsp; keinen Porsche mieten und die Mietkosten an die gegnerische Haftpflichtversicherung weitergeben. &nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, kann Ihnen unter Umständen der<strong> Nutzungsausfall ausgezahlt</strong> werden. Dieser soll den Verzicht auf den Wagen im Alltag kompensieren. Der Nutzungsausfall wird dabei pauschal nach der „Preisklasse“ des Leasingswagens berechnet und für 14 Tage gezahlt. Pro Tag kann man je nach Wagen zwischen<b> 23,00€ &#8211; 175,00€</b> Nutzungsausfallersatz verlangt werden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Merkantiler Minderwert bei Leasingfahrzeugen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Ein&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">merkantiler Minderwert&nbsp;</a><span style="color: #000000;">eines Wagens bedeutet, dass allein durch die Eigenschaft „<b>Unfallwagen</b>“ er bei einem hypothetischen Verkauf nicht so viel wert sein wird, wie ein vergleichbarer Wagen, selbst wenn der Wagen fachmännisch repariert wurde.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Der merkantile Minderwert steht in erster Linie dem <b>Leasinggeber </b>zu, da dieser als Eigentümer auch das „<b>Verwertungsrecht</b>“, also das Weiterverkaufsrecht am Wagen besitzt. In den meisten Leasingverträgen wird festgelegt, dass nach Ablauf der Leasingszeit der Wagen entweder mit einem gewissen <strong>Restbetrag</strong> vom Leasinggeber von Ihnen gekauft wird, oder dass der Wagen zurückgegeben wird und eine Schlussrechnung vorgenommen wird. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie den Wagen später käuflich erwerben, wird der merkantile Minderwert indirekt an Sie weitergegeben, da Sie ja einen Unfallwagen kaufen und somit weniger zahlen werden, als bei einem Unfallwagen. Sollte stattdessen das Leasingverhältnis regulär beendet werden, wird bei der Abnahme überprüft, ob Sie noch Zahlungen zu leisten haben, da der Leasingwagen ungewöhnlich hohe <strong>Verschleißschäden</strong> besitzt. Die Folgen des Unfalls können hier nicht auf Sie abgewälzt werden und als außergewöhnlicher Verschleißschaden gegen Sie geltend gemacht werden, da diese Schäden ja bereits an den Leasinggeber durch Zahlung des <strong>merkantilen Minderwerts&nbsp;</strong>ersetzt wurden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;"> Reparaturfreigabe für beschädigten Leasingwagen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie <strong>Eigentümer</strong> des beschädigten Wagens sind, können Sie mehr oder weniger frei entscheiden, ob Sie den Wagen reparieren lassen, oder ihn nach dem Unfall verkaufen wollen. Als <b>Leasingnehmer </b>ist dies <strong>nicht</strong> möglich! </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Bevor der Wagen repariert wird, muss zunächst der Leasinggeber eine <b>Reparaturfreigabe </b>erteilen. Ohne eine entsprechende Freigabe durch den Leasinggeber verhalten Sie sich sogar <b>vertragsbrüchig</b>, wenn Sie den Wagen reparieren lassen. Ein Weiterverkauf des Wagens steht Ihnen als Leasingnehmer erst Recht nicht zu.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In der Regel müssen Sie nach einem Unfall den Leasinggeber benachrichtigen. Dieser gibt dann den <strong>Weg der Schadensabwicklung vor</strong>. Er kann dabei auch bestimmen, ob und in welchem Betrieb der Wagen repariert werden soll. Was auf den ersten Blick sehr eindeutig klingt, musste höchstrichterlich entschieden werden: Ein Leasingnehmer hatte einen Autounfall gehabt, und dann die fiktiven Reparaturkosten der im Leasingvertrag vorgegebenen Vertragswerkstatt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Mit diesem Betrag wollte er nun eine Reparatur bei einer freien Werkstatt bezahlen und die Differenz einbehalten. Der BGH stellte klar, dass der <b>Leasinggeber </b>alleine <b>bestimmen </b>kann, bei <b>welcher Werkstatt</b> eine Reparatur vorgenommen werden darf. (<strong>BGH 29.01.2019 AZ: VI ZR 481/17</strong>)</span></p>								</div>
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		<title>Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2020 09:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen steigt, und damit auch die Anzahl der Autounfälle. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für Ansprüche man nach einem Autounfall gegen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen <b>steigt</b>, und damit auch die Anzahl der <b>Autounfälle</b>. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für <b>Ansprüche </b>man nach einem Autounfall gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung gelten machen kann. </p><p>Grundsätzlich gilt nach<strong> §§ 249 ff. BGB</strong>, dass ein Geschädigter von dem Schädiger so zu stellen ist, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Wurde also bei einem Verkehrsunfall ihr Wagen und Ihr <b>Smartphone </b>zerstört, sowie Ihnen eine <b>Platzwunde </b>am Kopf zugefügt, dann muss der Verursacher des Unfalls den Wagen und das Smartphone ersetzen, beziehungsweise die Reparaturkosten bezahlen. Heilbehandlungskosten werden zwar im Regelfall durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen. Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. </p><p>Im Folgenden finden Sie <b>alphabetisch</b> aufgezeigt, welche durch den Autounfall entstandenen Kosten die Gegenseite zu tragen haben kann.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">An- und Abmeldekosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ihr Kraftfahrzeug nach Ihrem Unfall soweit beschädigt wurde, dass Sie es nicht mehr reparieren wollen oder können, dann muss es beim <strong>Verkehrsamt abgemeldet</strong> werden. Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug erworben haben, muss dieses wiederum angemeldet werden. Je nach Verkehrsamt kommen für die<strong> An- und Abmeldung</strong> verschieden hohe <strong>Kosten</strong> auf Sie zu. Dazu gehören auch die Kosten für neue Siegel und Papiere oder ein neues Kennzeichen. Diese Kosten können Sie von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner <strong>ersetzen</strong> lassen. Wichtig ist hierbei, dass Sie den <b>Zahlungsbeleg </b>für die Kosten aufbewahren, um diese geltend zu machen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Abschleppkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Umständen ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher. In diesen Fällen muss eine <strong>Abschleppfirma</strong> beauftragt werden, um das Fahrzeug von der Unfallstelle zu entfernen. Dabei können schnell Kosten im dreistelligen Bereich entstehen. Diese werden als durch den Unfall verursachten Schaden gewertet und können von der gegnerischen Versicherung <strong>zurückverlangt</strong> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Urlaubsschäden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Es ist ein Irrglaube, dass jede aufgrund eines Unfalls nicht antretbare Urlaubsreise als Schaden vom Unfallgegner ersetzt werden muss. Wenn Sie durch einen Unfall Ihren in der Zukunft liegenden<strong> Urlaub</strong> <strong>nicht antreten</strong> können, können Sie nicht (wie beispielsweise im Reisevertragsrecht) die Kosten des Urlaubes vom Unfallgegner zurückverlangen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Bei den Urlaubskosten handelt es sich um „<b>frustrierte Aufwendungen</b>“. So entschied beispielsweise das LG Bremen (Az.: 7 O 1759/12), dass bereits gezahlte Urlaubspläne <b>nicht ersetzt</b> werden müssen. Ereignet sich der Unfall auf dem Weg zum Flughafen, kann zwar ein Anspruch auf Ersatz für Fahralternativskosten (s.u. Fahrtkosten) wie einem Bahnticket entstehen, jedoch muss der Unfallgegner keinen Ersatz für verpasste Flüge zahlen. (<strong>LG Arnsberg; AZ: 5 S 101/05</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Ein Schadensersatzanspruch kann hinsichtlich der Kosten für einen angemieteten <strong>Ersatzwagen</strong> (s. u. Mietwagen) bestehen, wenn mit diesem dann eine <strong>Urlaubsreise</strong> bestritten wird. Die entgangenen Urlaubsfreuden sind zwar keine eigene schadensrechtliche Position bei einem Verkehrsunfall, können aber Schmerzensgelderhöhend wirken. (s.u. Schmerzensgeld)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Fahrtkostenersatz</span></h4><p><span style="color: #000000;">Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, werden als Schaden innerhalb der Unfallsregulierung angesehen. Dazu gehören neben den <b>Fahrtkosten </b>die entstanden sind, weil man das eigene Auto nicht mehr nutzen konnte, aber auch Fahrten zum <b>Arzt </b>oder zur <b>Krankengymnastik</b>. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um die Schadenspositionen hierbei glaubhaft darlegen zu können, bietet es sich an die <strong>Belege</strong> und <strong>Tickets</strong> aufzubewahren, sowie zu vermerken, zu welcher Gelegenheit man diese genutzt hatte.</span></p><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich der Fahrtkosten steht Ihnen in Anwendung des JVEG eine Kilometerpauschale von 0,25 € zu. Hier bietet es sich an, ein Fahrtenbuch (Datum, Anlass, Abreiseort, Zielort, Strecke) zu führen, um die Fahrtkosten <span style="caret-color: #000000;">ebenfalls</span> geltend machen zu können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Gutachterkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Um die Höhe der Kosten einer Reparatur oder den Wert des Schadens am Fahrzeug feststellen zu lassen, benötigt es häufig einen Sachverständigen, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Die </span><strong style="color: #000000;">Kosten</strong><span style="color: #000000;"> für ein entsprechendes Gutachten können von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner </span><strong style="color: #000000;">zurückgefordert</strong><span style="color: #000000;"> werden. Es besteht insbesondere auch ein Anspruch darauf, dass man sich einen </span><b style="color: #000000;">eigenen Sachverständigen</b><span style="color: #000000;"> sucht. Sie </span><strong><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">keinesfalls</span> </span></strong><span style="color: #000000;">den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, da dieser &#8222;nach den Vorgaben der Versicherung&#8220; kalkuliert und damit Ihre Reparaturkosten &#8222;klein rechnet&#8220;.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Haushaltsführungsschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Nach einem Unfall kann es sein, dass Sie aufgrund der Verletzungen den eigenen Haushalt nicht mehr in dem Maß pflegen und führen können, wie sie zuvor hauswirtschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. In solchen Fällen kann ein Schadensersatzanspruch nach <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> entstehen. Hierbei müssen dann Kosten für die Einstellung einer Haushaltskraft oder einer „<strong>fiktiven Haushaltsführung</strong>“ ersetzt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der fiktive Haushaltsführungsschaden ist in der Praxis häufig nur schwer bzw. aufwändig nachzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Heilbehandlungskosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Für alle Krankenversicherten gilt, dass die <strong>Kosten für eine Behandlung</strong> grundsätzlich durch die eigene <strong>Krankenversicherung</strong> gezahlt werden, welche dann einen Anspruch gegen den Schädiger hat (<strong>§ 116 SGB X</strong>). Daneben können jedoch auch Ansprüche auf Leistungen bestehen, die nicht innerhalb des <strong>Leistungskatalogs</strong> der Versicherung angeführt werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Hierzu kann beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker zählen, wenn dieser staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder Heilung durch diesen besteht. (LG München, Az: 5 O 1837/09)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Auch Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Rezeptkosten sind erstattungsfähig. Voraussetzung &#8211; wie bei nahezu jedem anderen Anspruch auch: Sie haben einen Beleg, dem sich der Zahlungsbetrag entnehmen lässt. </span></p><h4><span style="color: #000000;">Kostenpauschale</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter der Kostenpauschale, auch Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale genannt, beträgt 25,00 € und soll pauschal die Mühen abgelten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Schadens entstanden sind. In ständiger Rechtsprechung beträgt diese Pauschale weiterhin und unverändert 25,00 € und nicht 20,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Mietwagen</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ein Auto nach einem Autounfall nicht mehr genutzt werden kann, muss unkompliziert und schnell ein Ersatz her. Grundsätzlich gilt, dass der Geschädigte direkt nach dem Unfall einen <b>Mietwagen nehmen darf</b>, insbesondere für die Zeit in der der beschädigte Wagen noch in der Werkstatt ist.  (OLG Düsseldorf, Az. 1 U 220/10) </span></p><p><span style="color: #000000;">Wichtig ist hierbei, dass nur ein <b>vergleichbarer </b>Wagen angemietet wird, und der Geschädigte vorher zumindest überprüft, dass es sich nicht um den teuersten Mietwagentarif handelt. Grundsätzlich muss der Mietwagen dann aber auch genutzt werden, also für jeden gemieteten Tag auch nötig sein. Sollte man keinen Mietwagen nehmen und stattdessen auf den <strong>ÖPNV</strong> umsteigen, kann neben dem alternativen Fahrtkostenersatz (s.o.) auch eine Nutzungsausfallentschädigung (s.o. Nutzungsausfall) verlangt werden.</span></p><p><span style="color: #333333;">Im Rahmen der eigenen Schadenminderungspflicht darf zudem kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, auf das Sie ohne Probleme hätten alternativ zurückgreifen können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, nach einem Verkehrsunfall (k)einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. <strong>Verzichtet</strong> er auf die Anmietung eines Ersatzwagens für die Zeit der Reparatur oder der Suche nach einem neuen Wagen, kann dem Geschädigten ein <strong>Nutzungsausfall</strong> zustehen. Diese wird nach dem Wert des beschädigten Fahrzeugs bemessen und kann zwischen <strong>25,00 € und 170,00 €</strong> pro Tag betragen. </span></p><p><span style="color: #333333;">Soweit das Fahrzeug repariert werden kann, ist bis zum Abschluss der Reparatur Nutzungsausfall zu leisten. Soweit es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und stattdessen die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderlich ist, wird im Regelfall für einen 10 &#8211; 14 tägigen Zeitraum Nutzungsausfall geleistet. Darin enthalten sind 2-3 Tage &#8222;Überlegungsfrist&#8220; sowie rund 10 Tage für den Erwerb und die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der Zeitraum ohne eigenes Verschulden länger gewesen ist, kann auch insoweit Nutzungsausfall beansprucht werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Persönlicher Sachschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter persönlichem Sachschaden wird alles zusammengefasst, was in Ihrem Eigentum stand und durch den Unfall beschädigt wurde. Hierzu gehört neben dem beschädigten Fahrzeug beispielsweise auch eine zerstörte <strong>Uhr</strong> oder zerrissene <strong>Kleidung</strong>. Bei der Berechnung der Schadenshöhe muss dabei auf die <strong>Reparaturkosten</strong> abgestellt werden und &#8211; wenn diese nicht möglich ist &#8211;  muss der Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung zugrundegelegt werden. </span></p><p><span style="color: #333333;">Bei persönliche Schutzkleidung wie einem Fahrrad- oder Motorradhelm ist es nicht zumutbar, einen gebrauchten Helm zur Wahrung der Schutzfunktion zu erwerben, sodass hier der Neupreis zugrunde gelegt werden kann.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten hängen eng mit dem persönlichen Sachschaden zusammen. Grundsätzlich gilt:</span></p><p><span style="color: #000000;"> <strong>Der Schädiger hat die Reparaturkosten zu tragen.</strong> Dies gilt aber nicht mehr in Fällen, in denen es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dies bedeutet, dass eine Reparatur des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, da zum Beispiel der <strong>Wert</strong> des Fahrzeugs vor der <strong>Reparatur</strong> viel <strong>geringer</strong> ist die mit der Instandsetzung verbundenen Reparaturkosten. In solchen Fällen muss dann der Zeitwert ersetzt werden. Bei der Reparatur eines Fahrzeuges gilt: <b>Unwirtschaftlichkeit </b>ist anzunehmen, wenn die Reparaturkosten<strong> 130 %</strong> des Fahrzeugwerks (Wiederbeschaffungswerts) übersteigen. </span></p><p> </p><h4><span style="color: #333333;"><span style="caret-color: #333333;">Rechtsverfolgungskosten </span></span></h4><p><span style="color: #333333;">Die Beauftragung eines Rechtsanwalts der eines Rechtsdienstleisters zur Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls löst Gebühren aus. Diese muss der Unfallgegner ebenfalls tragen, sodass z.B. unsere Beauftragung für Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">100% kostenfrei</a> ist. Bei einem regulären Rechtsanwalt gibt es zwar ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner, kommt es jedoch zu Kürzungen oder Haftungsquoten, so bleiben Sie auf einem Teil der Rechtsanwaltskosten sitzen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit uns haben Sie dieses Problem nicht!</a> </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Schmerzensgeld versteht man grundsätzlich Zahlungen, die<strong> immaterielle Schäden</strong> ausgleichen sollen. Immaterielle Schäden sind solche Schäden, die nicht durch eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung wieder beseitigt werden können. Vielmehr soll zum Beispiel nach einem Unfall ein Betrag gezahlt werden, welcher die Schmerzen und anderen <strong>Unannehmlichkeiten</strong> nach einem Unfall ausgleichen soll. </span></p><p><span style="color: #000000;">Man spricht hierbei von einer „<b>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</b>.“ Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist kompliziert: Die Anspruchshöhe kann nicht mathematisch berechnet werden, sondern ist von vielen individuellen Faktoren wie </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Schwere der Verletzungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Umfang und Dauer der Heilbehandlung </span></li><li><span style="color: #000000;">Dauerschäden und Entstellungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Alter des Geschädigten </span></li><li><span style="color: #000000;">…</span></li></ul><p><span style="color: #333333;">abhängig. Eine erste Orientierung der Höhe des Schmerzensgeldes bietet die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/"><b>Schmerzensgeldtabelle</b></a>, in der Schmerzensgeld-Urteile in verschiedenen Fällen gesammelt werden. </span></p>								</div>
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									<h4> </h4><h4>Standgebühr</h4><p>Gerade in Städten haben Fahrzeughalter häufig keinen eigenen Parkplatz, auf dem Sie ein Auto nach einem Unfall mit Totalschaden sicher abstellen können, bis über dessen Zukunft entschieden wurde. Muss unter diesen Umständen ein <strong>Standplatz</strong> für den Wagen <strong>angemietet</strong> werden, können diese Gebühren eine Schadensposition innerhalb des <strong>§§ 249 ff. BGB</strong> darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass hierbei ein wirtschaftlich denkender Mensch zumindest die Dauer der Standmiete auf ein <strong>Minimum</strong> reduzieren will.</p><p>Die Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass unwirtschaftliche Standgebühren nicht vom Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden können, wenn einer unmittelbaren <strong>Verschrottung</strong> nichts im Wege steht.(AG Wiesbaden, 91 C 4877/09)</p><h4>Verdienstausfall</h4><p>Wurde man durch einen Unfall schwer verletzt, wird man in der Regel einen längeren Zeitraum <strong>krankgeschrieben</strong>. Für Arbeitnehmer stellt dies für die erste Zeit noch keine wirtschaftliche Bedrohung dar, da der Lohn nach dem <b>Entgeltfortzahlungsgesetz </b>weiterhin vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Dies gilt aber nur für die ersten<strong> sechs Wochen</strong> nach dem Beginn der Krankschreibung. In diesem Zeitraum liegt für den krankgeschriebenen Geschädigten noch kein Schaden vor.</p><p>Sind die sechs Wochen abgelaufen, bekommt der Arbeitnehmer durch die Krankenkasse ein sogenanntes <strong>Krankengeld</strong> ausgezahlt. Es wird nach<strong> § 47 SGB V</strong> berechnet und kann leicht variieren, wird aber stets hinter dem gewöhnlichen Verdienst zurückbleiben. Als geschädigter Arbeitnehmer können Sie dann die <b>Differenz </b>zwischen Ihrem Arbeitsentgelt und dem Krankengeld als Schadensersatz von dem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung ersetzt <b>verlangen</b>.</p><h4> </h4><h4>Wertverlust</h4><p>Egal wie fachmännisch ein Wagen repariert wird, danach wird es sich immer um einen Unfallwagen handeln. Denn Unfallwägen sind grundsätzlich schwerer zu verkaufen, ihr Wert ist gemindert. Die sogenannte <strong>merkantile Wertminderung</strong> wird daher auch von der Rechtsprechung als Schaden angesehen, der ersetzt werden muss. Die Berechnung des Wertverlustes wird dabei in der Regel von einem <strong>Sachverständigen</strong> vorgenommen. </p><p>Deshalb ist es stets ratsam, einen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres beschädigten Autos zu beauftragen. </p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Nach <strong>§ 254 BGB</strong> muss das <strong>eigene Mitverschulden</strong> Berücksichtigung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls finden.</p><p>Das heißt zum Beispiel, dass wenn beide Parteien<strong> 50 %</strong> des Unfalls selber verursacht haben, die gegnerische Versicherung Ihnen 50 % Ihres Schadens auszahlt, und Ihre Versicherung 50 % des Schadens der Gegenseite zahlen muss. </p><p>Dabei kann es leicht passieren, dass Ihnen auch dann ein Mitverschulden am Unfall angerechnet wird, wenn Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie sich nicht falsch verhalten haben. Bei Verkehrsunfällen zwischen zwei Autos wird häufig nämlich die <strong>Betriebsgefahr</strong>, insbesondere bei Parkplatzunfällen, <strong>angerechnet</strong>. Von dem motorisierten Fahrzeug gehen nämlich schon an sich Gefahren aus, die wechselseitig zu berücksichtigen sind. Diese Betriebsgefahr kann hinter einem Verhalten des <strong>Unfallverursachers </strong> zwar völlig zurücktreten, sodass die gegnerische Versicherung 100% Ihrer Ansprüche zahlen muss, in einigen Fällen wird Ihnen gleichwohl ein Mitverschulden, eine sogenante <strong>Haftungsquote</strong>, angerechnet. </p><h4>Zu viel, zu kompliziert? Wir helfen kostenfrei!</h4><p>Sie sehen, dass bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls viele unterschiedliche Ansprüche berücksichtigt und genau beziffert werden müssen. Dies kann einem juristischen Laien viele Stunden Freizeit kosten, die nur von der Kostenpauschale i.H.v. 25,00 € ausgeglichen werden. </p><p>Deshalb nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Unfallservice!</p>								</div>
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