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	<title>Kosten Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2021 08:17:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die Ihnen helfen können, einen Schmerzensgeldanspruch effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben Bilder von der Verletzung insbesondere auch ein Schmerztagebuch. Das wichtigste Dokument ist jedoch der Arztbericht. Warum der Arztbericht so wichtig ist, hängt mit dem Zivilprozessrecht in Deutschland zusammen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/">Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Es gibt eine Reihe von <strong>Dokumenten</strong>, die Ihnen helfen können, einen <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben <strong>Bilder</strong> von der Verletzung insbesondere auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a>. Das wichtigste Dokument ist jedoch der <strong>Arztbericht</strong>.</p>								</div>
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									<h2>Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten</h2><p>Grundsätzlich gilt im <strong>Zivilrecht</strong>: Jede Partei hat das <strong>darzulegen</strong> und zu <strong>beweisen</strong>, was der Partei selber nützt. Dies bedeutet, dass wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen, Sie darlegen und beweisen müssen, dass die <strong><a href="https://vinqo.de/wann-bekomme-ich-schmerzensgeld/">Anspruchsvoraussetzungen </a></strong>vorliegen.</p><p>Unter „Darlegung“ versteht man, dass Sie zunächst <strong>behaupten</strong> müssen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Unfallgegner dann bestreitet, dass eine der Voraussetzungen vorliegt, müssen Sie diese Voraussetzung <strong>beweisen</strong>.</p><p>Um dies deutlicher zu machen:</p><p>Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach<strong> § 7 StVG</strong> lauten:</p><p style="padding-left: 40px;">a) Gesundheitsschädigung, Sachbeschädigung oder sogar ein Todesfall</p><p style="padding-left: 40px;">b) Verursachung von lit. a) bei Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges</p><p style="padding-left: 40px;">c) Kausalität zwischen dem Betrieb des Fahrzeuges und a.</p><p>Sie müssten also nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> beweisen können, dass Sie eine <strong>Gesundheitsschädigung </strong>erlitten haben, und dass diese auf den Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges rückführbar ist. Wenn nun aber die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Gegenseite bestreitet</a>, dass es bei Ihnen zu einer Gesundheitsverletzung gekommen ist, müssen Sie diese <strong>beweisen</strong>.</p><p>Das Problem: Der Anspruchsstellervortrag (bei Gericht als Klägervortrag bezeichnet) wird vor Gericht grundsätzlich nicht als Beweis, sondern nur als <strong>Darlegung</strong> behandelt. Dies ergibt auch durchaus Sinn, denn behaupten kann man ja grundsätzlich alles.</p><p>Ein <strong>Arztbericht</strong>, der nach einem Unfall erstellt worden ist, kann hingegen als <strong>Beweisstück</strong> gelten.</p><p>Wenn also die Gegenseite den Vortrag, dass man beispielsweise eine HWS-Distorsion erlitten hat, anzweifelt, kann man dies mit einem <a href="https://vinqo.de/hws-distorsion-von-arzt-feststellen-lassen/">qualifizierten Arztbericht</a> substantiieren. </p><h2>Was für Arztberichte gibt es?</h2><p>Grundsätzlich besteht Verwirrung darüber, was eigentlich ein Arztbericht ist. Dies liegt daran, dass ein Arztbericht <strong>synonym</strong> für verschiedenen Schriftstücke, die von einem Arzt erstellt wurden, verwendet werden. Dazu gehören:</p><ul><li>Eine<strong> kurze Bescheinigung</strong> oder kurzes Zeugnis sowie die <strong>Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung</strong>. Dies sind im Regelfall bereits vorgedruckte Formulare, die vom Arzt nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden.</li></ul><ul><li>Ein ausdrücklicher <strong>Krankheits</strong>&#8211; und <strong>Befundbericht</strong>, mit Anmerkungen zu Therapie. Dies wird häufig auch „großes Attest“ genannt, und nur auf Wunsch des Patienten erstellt.</li></ul><ul><li>Schriftliche <strong>gutachterliche Äußerung</strong>: Bei einem schriftlichen Gutachten wird der Patient nochmal untersucht. Dabei kann zwischen einfachen und ausführlicheren Gutachten unterschieden werden, wobei der Arzt als „Wissenschaftler“ auftritt.</li></ul><ul><li><strong>Arztbrief/Krankenhausbericht</strong>: Bei einem Arztbrief handelt es sich eigentlich um ein Dokument, dass nicht Ihnen etwas bescheinigen soll, sondern dem nächsten behandelnden Arzt Hinweise darauf gibt, was für eine Diagnose erstellt wurde, und was für Maßnahmen zur Heilung genutzt wurden. Diese sind notwendig, wenn absehbar ist, dass Sie von verschiedenen Ärzten behandelt werden.</li></ul><ul><li>Auszug aus der <strong>Patientenakte</strong>: Jeder Arzt ist verpflichtet, alle Behandlungen zu dokumentieren und in einer Patientenakte zusammenzuführen. Sie haben übrigens einen Anspruch darauf, dass Ihnen die <a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/">Patientenakte kostenlos</a> als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt wird. </li></ul><p>Grundsätzlich sind <strong>alle</strong> diese Dokumente <strong>geeignet</strong>, die Gesundheitsschädigung zu beweisen. Während aber der Arztbrief in den meisten Fällen direkt mitgegeben wird, muss eine schriftliche gutachterliche Äußerung oder ein großes Attest <strong>angefordert</strong> werden. Hierbei können Kosten auf Sie zukommen, die aber im Regelfall nach einem Unfall oder Hundebiss von der gegnerischen Seite <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">getragen </a>werden müssen.</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Der <strong>Arztbericht</strong> ist bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen fast immer <strong>erforderlich</strong>. Ohne Arztbericht kann es in manchen Fällen schwierig werden, überhaupt Schmerzensgeld zu erhalten.</p><p>In der Regel wird neben dem bereits vorhandenen Arztbericht ein ergänzender Arztbericht von der Versicherung angefordert.  Sollten Sie die Schadensabwicklung mit der Versicherung eigenständig durchführen, möchten wir Sie unbedingt darauf hinweisen, dass Sie <strong>nicht</strong> dazu verpflichtet sind, <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungen</a> in die Datenverarbeitung oder eine<a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"> Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht</a> zu unterschreiben.  Da uns der Schutz der Gesundheitsdaten besonders wichtig ist, raten wir unseren Mandaten ausnahmslos davon ab und fordern die Arztberichte stattdessen selber an!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/">Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jan 2021 14:14:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kosten für einen Arztbericht ergeben sich aus der GOÄ. Das ist die Gebührenordnung für Ärzte. Diese gilt jedoch nur für Patienten und gesetzlich aufgeführte Stellen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn Sie nach einem <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a>, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> oder <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-hundebiss-durchsetzen-mit-vinqo/">Hundebiss</a> verletzt worden sind, müssen die Verletzungen dargelegt und bewiesen werden, um das Schmerzensgeld erzielen zu können. </p><p>Häufig sind Entlassungsberichte, Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht hinreichend aussagekräftig, um Ihren Schmerzensgeldanspruch fundiert prüfen und geltend machen zu können. </p><p>Deshalb will die gegnerische Haftpflichtversicherung zumeist weitergehende Arztberichte einholen. Hierzu benötigt die Haftpflichtversicherung eine <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindungserklärung</a>, die Sie <strong>keinesfalls unterzeichnen</strong> und stattdessen die Arztberichte selbst einholen sollten. </p><p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Tipp</strong></span>: Auf VINQO übernehmen wir nicht nur das Einholen aller ergänzenden Arztberichte für Sie, wir übernehmen auch die Kosten für die Einholung der ergänzenden Arztberichte!</p><p>Doch wie <strong>teuer</strong> ist so ein <strong>Arztbericht</strong> eigentlich? Und müssen Sie die <strong>Kosten</strong> des Arztberichts <strong>selber tragen</strong>?</p>								</div>
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									<h2>Zahlt die Krankenkasse die Kosten für den Arztbericht?</h2><p>Die Krankenkasse zahlt <strong>Heilbehandlungskosten</strong>, also auch Arztrechnungen für Sie, soweit diese unter diese unter <strong>Versicherungsbedingungen</strong> fallen.</p><p>Dazu gehören natürlich auch die Heilbehandlungskosten für die Versorgung Ihrer Verletzungen. <strong>Keine Heilbehandlungskosten</strong> sind aber der Kosten für die Dokumentation Ihre Verletzungen durch einen Arztbericht, wenn dieser nur dazu dient, dass Sie der Gegenseite des Unfalls einen <strong>Nachweis der erlittenen Verletzungen </strong>vorlegen. Denn dann ist der Arztbericht nicht Teil einer Heilbehandlung, sondern Ihrer <strong>Rechtsverfolgung</strong>!</p><h2>Wie teuer ist ein Arztbericht?</h2><p>Die Kosten für einen Arztbericht ergeben sich aus der <strong>GOÄ</strong>. Das ist die <strong>Gebührenordnung</strong> <strong>für Ärzte</strong>. Der Arzt darf zwar vertraglich andere Beträge mit einem Patienten absprechen, doch sobald die Kosten regulär von einer <strong>Krankenkasse</strong> übernommen werden sollen, muss sich der Arzt an die GOÄ halten. Die GOÄ ist dabei eine <strong>Tabelle</strong>, in der die verschiedenen Leistungen, die ein Arzt erbringen kann, aufgezählt werden, und dann erklärt wird, welcher Betrag dafür gefordert werden kann.</p><p>Ein ärztlicher Bericht kann dabei unter die Tabellennummer 70 oder 75 fallen:</p><ul><li>Nr. 70 ist eine „<strong>Kurze Bescheinigung</strong> oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, also in den meisten Fällen ein vorformulierter Druck, den der Arzt nur noch unterschrieben muss. Dies nutzt Ihnen zum <strong>Nachweis</strong> gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht all zu viel.</li><li>Nr. 75 ist hingegen ein „ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie“. Er wird auch <strong>großes Attest</strong> genannt und im Regelfall nur auf Wunsch des Patienten ausgestellt, z.B. für die Schule oder eine Reiserücktrittsversicherung. Dieses große Attest darf zwischen <strong>7,58 €</strong> und<strong> 17,43 €</strong> kosten.</li><li>Neben den Arztberichten kann sich der Arzt auch als „<strong>Gutachter</strong>“ äußern. Dies fällt dann unter die GOÄ Nr. 80 und 85.  Nr. 80 ist dabei eine „<strong>Schriftliche gutachterliche Äußerung</strong>“, wobei der Patient ggfs. auch erneut untersucht wird. Die schriftliche gutachterliche Äußerung kann dabei zwischen<strong> 17,40 €</strong> und <strong>40,22 €</strong>, je nach Aufwand kosten.</li><li>Die ausführliche schriftliche gutachterliche Äußerung fällt unter Nr. 85. Sie wird von der Nr. 80 insoweit differenziert, als dass hier ein außerordentlicher Aufwand, wie zum Beispiel eine <strong>wissenschaftliche</strong> <strong>Begründung</strong> der Ansicht des Arztes enthalten ist. Diese aufwändigere gutachterliche schriftliche Äußerung kann zwischen <strong>29,14 €</strong> und <strong>67,03 €</strong> kosten.</li></ul><p>Der Unterschied zwischen einer <strong>gutachterlichen</strong> schriftlichen <strong>Äußerung</strong> und einem <strong>Bericht</strong> ist hierbei , dass im Regelfall der Bericht eine Wiedergabe der bereits erfolgten Behandlung und Diagnose darstellt, während das Gutachten zumeist eine erneute Untersuchung fordert.</p><p>Welcher dieser Form der ärztlichen Berichte Sie benötigen, ist vom Umfang der Verletzungen, der Verletzungsfolgen und auch der Behandlung abhängig. Formulare zur Anforderung eines ergänzenden Arztberichts, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlen werden, können kostenfrei, jedoch mit einem technischen Aufwand, <a href="https://www.gdv.de/de/themen/kraftfahrtversicherung-52282">hier konfiguriert und heruntergeladen werden</a>. </p><h2>Müssen Sie Kosten des Arztberichts selbst tragen?</h2><p>Grundsätzlich muss der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten des Arztberichts tragen, soweit dieser in Art und Umfang erforderlich war. Dies ist stets der Maßstab für die Kostentragungspflicht des Schädigers. </p><p>Dabei gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben: </p><ul><li>Ist die <strong>Haftung</strong> noch nicht bestätigt worden oder trifft Sie ein <strong>Mitverschulden</strong>, kann die Kostenerstattung ganz oder anteilig verweigert werden. Sie bleiben dann auf den Kosten sitzen. </li><li>Ist ein vermeintlich<strong> zu umfangreicher Arztbericht</strong> angefordert worden, so wendet die gegnerische Versicherung ggfs. ein, dass der Arztbericht  nicht erforderlich gewesen sei. Hier empfiehlt es sich, den beabsichtigten Arztbericht hinsichtlich des Kostenumfangs bestätigen zu lassen oder um Übersendung des Blankoformulars zu bitten.</li><li>Ist &#8211; insbesondere bei einer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-hws-distorsion/">HWS-Distorsion</a> &#8211; streitig, ob die <strong>Verletzung</strong> überhaupt <strong>nachgewiesen und unfallkausal</strong> ist, so kann es sein, dass die Kosten des ergänzenden Arztberichts als nicht schadenbezogen verweigert werden. Hier ist die Rechtsprechung höchstrichterlich gefestigt, jedoch ausdifferenziert, weshalb bei bestimmten Verletzungen das <strong>Kostenrisiko</strong> außerordentlich <strong>hoch</strong> ist. </li><li>Sie sollten zu dem prüfen, bei welchem Arzt Sie einen ergänzenden Arztbericht sinnvoller Weise anfordern.</li></ul><p><strong>Tipp</strong>: Wenn Sie unsicher sind, welchen Arztbericht Sie wo und in welchem Umfang anfordern sollten, können Sie Ihren Fall auf <strong>VINQO</strong> ohne Kostenrisiko melden. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung und übernehmen auch die Kosten eines ergänzenden Arztberichts, wenn dieser von der Gegenseite nicht erstattet werden sollte. </p><h2>Mit welchen maximalen Kosten muss ich für einen ergänzenden Arztbericht rechnen?</h2><p>Wie oben ausgeführt zahlt die Krankenkasse den Arztbericht nicht, wenn dieser nur der Rechtsverfolgung dient. Auf der anderen Seite muss der Arzt die GOÄ anwenden, wenn Kostenträger die Krankenkasse ist. Er kann deshalb für einen ergänzenden Arztbericht die Gebühren der GOÄ übersteigen. </p><p>Während Krankenhäuser üblicherweise nach GOÄ auch bei Patientenanfragen abrechnen, beanspruchen Arztpraxen überwiegend eine darüber hinausgehende Honorarvereinbarung, die nicht selten bei bis zu 110,00 €  &#8211; zzgl. Porto- und Schreibkosten &#8211; liegt.</p><p>Um als Geschädigter nicht bei drei angeforderten Arztberichten plötzlich mit 350,00 € Kosten für Arztberichte konfrontiert zu werden, sollten Sie die Anfrage zur Erteilung des ergänzenden Arztberichts bereits von Beginn an auf die Kostenfreigabe bis zur GOÄ beschränken. Verlangt der behandelnde Arzt ein höheres Honorar, so sollten Sie hierzu unbedingt die Kostenfreigabe der gegnerischen Haftpflichtversicherung einholen.</p><p> </p><h2>Kostenfreie Patientenakte mittels DSGVO Auskunft erhalten</h2><p>Eine kostenfreie Alternativ ist die Geltendmachung <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Ihres Auskunftsanspruchs gem. Art. 15 DSGVO</a>. In diesem Fall muss Ihnen die Patientenakte kostenfrei überlassen werden. Aber Achtung: die bisherige Behandlungsdokumentation ist zumeist nicht ausreichend, da beispielsweise Fragen zur Unfallkausalität oder Dauerschäden zumeist nicht dokumentiert sind, jedoch wichtige Informationen für Ihr Schmerzensgeld darstellen. </p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Bei der Anforderung von Arztberichten sollten Sie stets sorgfältig und mit Bedacht vorgehen. Alternativ können Sie VINQO beauftragen, um ohne Kostenrisiko Arztberichte bequem einholen zu lassen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2020 09:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von Fragen konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die Rechtslage oftmals verwirrend ist, sind die zu findenden...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von <strong>Fragen</strong> konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die <strong>Rechtslage</strong> oftmals <strong>verwirrend</strong> ist, sind die zu findenden Antworten nicht genüge. Um die richtigen Antworten zu erhalten und vor allem um <strong>keine </strong><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>zu <strong>verpassen,</strong> empfehlen wir bei der Unfallabwicklung immer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wer kommt für die Kosten auf?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Sie für die Unfallabwicklung und Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, können<strong> hohe Kosten</strong> drohen. Um dies zu vermeiden, erklären wir Ihnen, wer wann die Kosten für die Abwicklung übernimmt.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Unfall unverschuldet</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ist Ihr Verkehrsunfall <strong>unverschuldet</strong>, haben Sie nach § 249 BGB das Recht, den entstandenen <b>Schaden </b>kostenfrei <b>entschädigt </b>zu bekommen.  </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em><span style="color: #000000;">1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.</span></em></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. </i><span style="caret-color: #000000;"><i>[…]</i></span><i> </i></span></p>								</div>
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									<p>Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern <strong>Experten</strong>, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen <strong>Rechtslage</strong> vertraut sind.</p><p><strong>Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung.</strong> Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.</p><h4>Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?</h4><p>Die deutsche Rechtssprechung sieht eine <b>Waffengleichheit </b>für beide Unfallbeteiligten vor. Da die Schadensregulierung für den Unfallverursacher jedoch von der <strong>Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> übernommen wird, kann man nicht von Waffengleichheit sprechen, wenn auf der anderen Seite ein (oftmals)<strong> überforderter Geschädigter</strong> steht. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass der Geschädigte sich nicht im Verkehrsrecht auskennt, haben Sie einen Anspruch darauf, <b>Rechtsbeistand </b>zu erhalten, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen.</p><p>Das <b>OLG Frankfurt</b> sieht ebenfalls die Gefahr, dass wenn ein Geschädigter die Unfallabwicklung selber in die Hand nehmen muss und warnt:</p><p style="padding-left: 40px;"><i>&#8222;Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. </i><strong><i>Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln</i></strong><i>“</i><br />OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; </p>								</div>
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									<h4>Verschuldeter Unfall / Mitschuld</h4><p>Sind Sie in einem Unfall verwickelt, haben den allerdings selber verursacht, dann können Sie selbstverständlich auch auf juristische Hilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie aber <strong>selbst</strong> für die Rechtsanwaltsgebühren <strong>aufkommen</strong>. Eine <strong>Erstberatung</strong> bei Anwälten ist nur in seltenen Fällen kostenfrei. So kostet bereits eine Erstberatung bis zu <strong>190,00 EUR</strong>.</p><p>Kommt es zu einer Mitverschuldensquote oder kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend gemacht hat, kann es sein, dass Sie <strong>auf Anwaltskosten sitzen bleiben.</strong> Ein Anwalt darf nämlich seine Leistung nicht kostenfrei anbieten und muss Ihnen deshalb den Betrag der Anwaltskosten, den die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, in Rechnung stellen. </p><p> </p><h4>Rechtsschutzversicherung</h4><p>Da Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt haben, müssen Sie oftmals gar nicht Ihre Rechtsschutzversicherung <strong>in Anspruch</strong> nehmen. Jedoch kann es sinnvoll sein, diese in Anspruch zu nehmen, wenn der <strong>Sachverhalt streitig</strong> ist. Wenn die Versicherung aufgrund des streitigen Sachverhalts sich <b>weigert </b>die Anwaltskosten zu tragen, sind sie auf der sicheren Seite, denn dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie.</p><p>Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie oftmals eine <b>Selbstbeteiligung </b>zahlen müssen, die abhängig von dem Versicherungsvertrag ist und zwischen <strong>0,00 und 250,00 €</strong> liegt. Deshalb sollten Sie lieber einen Anwalt beauftragen, der zu Beginn gewissenhaft für Sie prüft, ob dieser den Fall annehmen kann, ohne dass Sie ein <strong>Kostenrisiko</strong> tragen müssen.</p><h4> </h4><h4>Die Anwalts-Alternative: Legal Tech nach Verkehrsunfall</h4><p>Eine moderne Alternative, um Ihre Ansprüche schnell, einfach und ohne Kostenrisiko zu erhalten, ist einen Rechtsdienstleister zu beauftragen, ein sogenanntes <strong>Legal Tech</strong>. In Legal Tech Unternehmen arbeiten nicht nur Juristen sonder auch Informatiker gemeinsam in einem Team, um ein Ziel zu erreichen: den Aufwand nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> für Mandanten zu reduzieren und die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu beschleunigen. </p><p><strong>VINQO</strong> ist ein solches <a href="https://vinqo.de/ueber-uns">Legal Tech</a>, mit dem Sie bis zu doppelt so schnell Ihren Schadenersatz erhalten. Ermöglicht wird das durch eigens entwickelte, hochautomatisierte Software. Auf VINQO ist beispielsweise Ihre eigene <a href="https://app.vinqo.de">24/7 Onlineakte</a> selbstverständlich, mit der Sie rund um die Uhr über Ihren Unfall informiert sind und sicher sensible Dokumente wie Arztberichte hochladen können.</p><p>Zusätzlich tragen Sie &#8211; im Gegensatz bei der Beauftragung eines Anwalts &#8211; kein Kostenrisiko, auch dann nicht, wenn die Gegenseite ein Mitverschulden anrechnet oder Kürzungen vornimmt. </p>								</div>
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		<title>Eigener Hund von anderem Hund gebissen &#8211; was muss ich tun?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 May 2020 11:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hundebiss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele Familien ist ein Hund nicht nur ein Haustier, sondern ein eigenes Familienmitglied. Darum fühlt man mit dem eigenen Hund auch mit, wenn er verletzt wurde. Besonders emotional aufwühlend ist es für Hundehalter, wenn ihr geliebter Vierbeiner von einem anderen Hund angegriffen wurde und Verletzungen erlitten hat. Natürlich möchte man, dass es dem eigenen Hund schnell wieder...</p>
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									<p>Für viele Familien ist ein Hund nicht nur ein Haustier, sondern ein eigenes <strong>Familienmitglied</strong>. Darum fühlt man mit dem eigenen <strong>Hund</strong> auch mit, wenn er <strong>verletzt</strong> wurde. Besonders emotional aufwühlend ist es für Hundehalter, wenn ihr geliebter Vierbeiner von einem <strong>anderen</strong> <strong>Hund</strong> <strong>angegriffen</strong> wurde und Verletzungen erlitten hat.</p><p>Natürlich möchte man, dass es dem eigenen Hund schnell wieder besser geht und bringt ihn daher zum Tierarzt. Wenn der erste Schock über den Angriff auf den eigenen Hund überwunden ist, stellt sich dann aber häufig die Frage, wer die<strong> Kosten für die Behandlung</strong> vom Hund zu tragen hat.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Habe ich nach einer Hunderauferei Anspruch auf Schadenersatz?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn der eigene Hund von einem anderen Hund angegriffen wurde, besteht zunächst ein <b>Schadensersatzanspruch </b>nach </span><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html" target="_blank" rel="noopener">§ 833 BGB</a><span style="color: #000000;"> gegen den Hundehalter und zwar unabhängig davon, ob der Hundehalter gerade die Aufsicht über den Hund hatte. Hundehalter ist grundsätzlich derjenige, der für das Wohl des Tieres verantwortlich ist. Davon zu unterscheiden ist der <strong>Hundeaufseher</strong>, also der &#8222;Gassigänger&#8220;, der zum Zeitpunkt der Hunderauferei die Aufsicht über den angreifenden Hund hatte. Auch dieser haftet gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__834.html">§ 834 BGB</a> für die durch den eigenen Hund verursachten Verletzungen Ihres Hundes.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sowohl § 833 (Tierhalterhaftung) als auch § 834 (Tieraufseherhaftung) sprechen für die Haftung von Schäden an Menschen und Sachen, nicht jedoch von Schäden an Tieren. </span><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Dies liegt daran, dass in der deutschen Rechtsordnung nach</span><a style="letter-spacing: 0px;" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 90 a BGB</a><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;"> normiert wird, dass <strong>Tiere</strong> <strong>keine</strong> <strong>Sachen</strong> sind, aber <strong>wie Sachen</strong> behandelt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn die Voraussetzungen des <strong>§ 833 BGB</strong> vorliegen, muss jedoch noch bestimmt werden, was alles als „<strong>Schadensersatz</strong>“ geltend gemacht werden kann. Es gilt grundsätzlich, dass der Schädiger den Geschädigten so zu stellen hat, als wäre das schädigende Ereignis nicht vorgefallen (sog. Differenztheorie). </span></p><p><span style="color: #000000;">Wurde der eigene Hund von einem anderen Hund verletzt, muss der Hundehalter bzw. der Hundeaufseher die </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Tierarztkosten tragen, denn wäre es nicht zu dem Hundeangriff auf den eigenen Hund gekommen, wären Ihnen keine Tierarztkosten für Ihren verletzten Hund entstanden. </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;"> </span></p><h4> </h4><h4><span style="color: #000000;">Wer zahlt die Tierarztkosten für meinen Hund nach einem Hundebiss?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Anspruchsgegner ist grundsätzlich der <b>Hundehalter </b>(also der Eigentümer des Tieres) oder der Hundeaufseher (also zum Beispiel jemand, der mit dem Hund Gassi geht). Nach einem Hundebiss sollte man sich daher immer die <strong>Kontaktdaten</strong> des Halters des fremden Hundes geben lassen. Häufig haben Hundehalter für diesen Fall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Schadenersatz zahlt.</span></p><p><span style="color: #000000;"> Es gibt keine deutschlandweite Regelung darüber, dass eine <b>Hundehaftpflichtversicherung </b>abgeschlossen werden muss. Jedoch haben die Bundesländer teilweise die Hundehalter dazu verpflichtet: In </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Berlin, </span></li><li><span style="color: #000000;">Brandenburg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Hamburg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Niedersachsen und in </span></li><li><span style="color: #000000;">Thüringen </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">müssen Hundehalter eine Versicherung abgeschlossen haben. </span></p><p><span style="color: #000000;">In<strong> Nordrhein-Westfalen</strong> besteht eine Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen, die größer als 40 cm sind oder mehr als 20 kg auf die Waage bringen. </span><span style="color: #000000;">Für die Bundesländer</span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Baden-Württemberg, </span></li><li><span style="color: #000000;">Bayern und </span></li><li><span style="color: #000000;">Rheinland-Pfalz </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">gilt eine Pflicht zur Versicherung des Hundes nur dann, wenn eine <b>Auffälligkeit</b> des Hundes bescheinigt worden ist. </span></p><p><span style="color: #000000;">In <strong>Sachsen-Anhalt</strong> wird eine Versicherung für einen Hund nach der Rasse (nachlesbar in der Rassenliste) gefordert. Nach einer Hundeattacke eines anderen Hundes sollte man dessen Halter also auch immer fragen, ob eine Haftpflichtversicherung für den Hund besteht, und sich die Versicherung sowie die <strong>Versicherungsscheinnummer</strong> für den beißenden Hund geben lassen.</span></p><h4><span style="color: #000000;"> </span></h4>								</div>
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									<p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><strong><b>Sie wurden von einem Hund gebissen?</b></strong></p><p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><span style="letter-spacing: 0px;">Lesen Sie in&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/das-ist-nach-einem-hundebiss-zu-tun/" target="_blank" rel="noopener" style="background-color: white; letter-spacing: 0px;">diesem Beitrag</a><span style="letter-spacing: 0px;">, wie Sie sich richtig verhalten und worauf Sie besonders beachten müssen!</span></p>								</div>
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									<p> </p><p>Es macht für die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch besteht, zwar keinen Unterschied, ob der Gegner nach<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong> oder <strong>§ 833 BGB</strong> haftet. Diese juristische Feinheit kann aber am Ende auf die Höhe des Anspruchs Einfluss nehmen. Dazu mehr unter dem Punkt:</p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Grundsätzlich gilt bei einem Schadensersatzanspruch, dass ein eigenes Mitverschulden bei der Berechnung der <strong>Schadensersatzhöhe</strong> <strong>miteinbezogen</strong> werden muss. </p><p>Gerade gegnerische Hundehaftpflichtversicherungen kürzen häufig den Schadensersatz, in dem sie auf das <strong>Mitverschulden</strong> des <strong>verletzten</strong> <strong>Hundes</strong> oder dessen Halters hinweisen. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">§ 833 BGB</span><span style="letter-spacing: 0px;"> stellt nämlich (für Haustiere) eine „</span><span style="letter-spacing: 0px;">verschuldensunabhängige Haftung</span><span style="letter-spacing: 0px;">“ für Tierhalter dar. Das bedeutet, dass ein Hundehalter nicht haftet, weil er etwas falsch gemacht hat, sondern allein schon aus dem Umstand, dass er einen Hund hält und von diesem eine unbeherrschbare Gefahr eines Angriffs ausgeht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jedes Tier das </span><span style="letter-spacing: 0px;">Risiko</span><span style="letter-spacing: 0px;"> von unberechenbarem Verhalten in sich trägt. Man spricht insoweit auch von einer „</span><span style="font-weight: bold; letter-spacing: 0px;">Tiergefahr</span><span style="letter-spacing: 0px;">“, welche dann fairnesshalber der Tierhalter zu tragen hat.</span></p><p>Der Vorteil, der sich aus der verschuldensunabhängigen Haftung aus<strong> § 833 BGB</strong> für den eigenen Anspruch ergibt, wird dann zum Nachteil. Es kann dann nämlich sein, dass die <b>Tiergefahr </b>des eigenen Tieres sich <b>anspruchsmindernd </b>auswirkt. Der Tierhalter des verletzten Hundes muss sich also entgegenhalten lassen, dass auch von seinem Hund eine <strong>abstrakte</strong> <strong>Tiergefahr</strong> ausgegangen ist, die die Verletzungen mitverursacht hat. Dafür genügt es, dass das eigene Tier sich wie ein Tier verhält, also bei einem Angriff beispielsweise versucht, sich zu verteidigen oder vorher bellt / jault. Die Tiergefahr des eigenen Vierbeiners hat sich dann auch im Schaden „realisiert“.</p><p>Dann wird nach einer Hunderauferei zumeist eine Haftungsquotelung von 50% vorgenommen. Sie erhalten also nur <b>50% der Tierarztkosten</b> vom Gegner.</p><p>Die Tiergefahr des eigenen Vierbeines wird nur in Ausnahmefällen nicht angenommen, beispielsweise wenn der eigene Hund bewusstlos war oder der vollständigen Kontrolle des Tieraufsehers unterlag. Auch bei deutlichen Unterschieden in der Größe und Aggressivität der Hunde kann es zu einem geringeren Mitverschulden kommen.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Sie<b> 100% Ihres Schadenersatzes</b> nach einer Hunderauferei <strong>erhalten</strong>: Ist dem anderen Hundeaufseher / Hundehalter ein Sorgfaltspflichtverstoß vorzuwerfen, haftet er wegen <strong>Fahrlässigkeit</strong> gem. § 823 Abs. 1 BGB.</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Hat er beispielsweise trotz entgegenstehender Anordnung von der Gemeinde seinem Hund keinen Maulkorb angelegt, oder ihn unangeleint laufen gelassen, kann ihm das als Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Die Rechtsprechung geht von einer </span><span style="letter-spacing: 0px; font-weight: bold;">Sorgfaltspflichtverletzung</span><span style="letter-spacing: 0px;"> aus, wenn das Grundstück des schädigenden Hundes nicht ausbruchssicher war oder ein Hund nicht rechtmäßig beaufsichtigt wurde (BGH, 28. April 1992 &#8211; VI ZR 314/91). </span></p><p>Um nun auf die Unterschiede zwischen einer Haftung aus<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong> und<strong> § 833 BGB</strong> zurückzukommen: Nach der Rechtsprechung des BGH wird die „<strong>eigene Tiergefahr</strong>“ bei einer Fahrlässigkeitshaftung nach <strong>§ 823 Abs. 1 BGB</strong> nicht als Mitverschulden angerechnet. (BGH, Urteil vom 27.10.2015, Az.: VI ZR 23/15). </p><p>Hat sich der Hundehalter / Hundeaufseher des angreifenden Hundes <strong>fahrlässig</strong> verhalten (keine Leine trotz Leinenpflicht o.ä.), so wird die Tiergefahr des eigenen, verletzten Hundes nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt. Sie erhalten also den vollen Schadenersatz. Somit wirkt es sich auf die Frage nach der Übernahme der Tierarztkosten aus, ob der angreifende Hund unangeleint war oder von einem Grundstück ausbrechen konnte.</p>								</div>
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									<h4>Eigene Hundekrankenversicherung</h4><p>Unter Umständen haben sie für Ihren eigenen Hund eine <b>Hundekrankenversicherung </b>abgeschlossen. In diesem Fall wird zumindest<strong> ein Teil</strong> der durch den Hundeangriff anfallenden Kosten von ihrer Versicherung gezahlt. Das ist dann sinnvoll, wenn eben aus der Tiergefahr Ihres eigenen Hundes nur 50% der Tierarztkosten gezahlt werden. </p><p>Ihre Hundekrankenversicherung kann sich die Kosten für die Tierarzt-behandlung des Hundes von dem Anspruchsgegner auch „zurückholen“, das heißt, dass der Anspruchsgegner der Hundekrankenversicherung die <strong>Kosten erstatten</strong> muss, die bei der Behandlung angefallen sind. Bei Hunde-krankenversicherungen gibt es sowohl Tarife, die 100 % der Arztbehandlung übernehmen, als auch solche mit einer Eigenbeteiligung. Sollten Sie eine Eigenbeteiligung zahlen müssen, muss hier auch erneut der gegnerische Hundehalter die Eigenbeteiligung an Sie als Schadensersatz zurückzahlen.</p><p><i>Wenn Sie die rechtliche Thematik zu schwierig finden, zögern Sie bitte nicht, uns mit der Abwicklung Ihres Hundeangriffs zu beauftragen! </i></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/eigener-hund-von-anderem-hund-gebissen-was-muss-ich-tun/">Eigener Hund von anderem Hund gebissen &#8211; was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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