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	<title>Geschädigter Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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		<title>Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jul 2021 05:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als bei einem Unfall mit einem Autofahrer als Gegner muss nicht zwangsläufig eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Fahrradfahrer hingegen kennen eine solche Pflicht nicht. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-anderem-fahrrad-wer-haftet/">Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn Fahrradunfälle überwiegend durch Autofahrer verursacht werden, kommt es jedoch auch regelmäßig zu Fahrradunfällen zwischen Fahrrad und Fahrrad. Doch welche Besonderheiten sind bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu berücksichtigen?</p>								</div>
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									<h2>Keine gesetzliche Haftpflichtversicherung</h2><p>Anders als bei einem Unfall mit einem <strong>Autofahrer,</strong> ist nicht zwangsläufig eine <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Haftpflichtversicherung</a> vorhanden. Autofahrer sind gesetzlich <strong>verpflichtet</strong>, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fahrradfahrer hingegen haben eine solche Pflicht nicht.</p><h3>Gegnerische Versicherung ist vorhanden</h3><p>Ein Großteil der Deutschen hat trotzdem eine <strong>private Haftpflichtversicherung</strong> abgeschlossen. Diese gehört laut Verbraucherzentrale zu den wichtigsten Versicherungen und ist ein „absolutes Muss“. Hat der gegnerische Fahrradfahrer als Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese die Abwicklung des Fahrradunfalls. </p><p>Der Vorteil: ist die Haftungsfrage geklärt, ist eine außergerichtliche Regulierung grundsätzlich wahrscheinlicher. Zudem stellt die Haftpflichtversicherung eine solvente Anspruchsdurchsetzung sicher.</p><p>Der Nachteil: mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verfügt der gegnerische Fahrradfahrer über ein Team aus Juristen und Versicherungskaufleuten, das die Schadenregulierung übernimmt und auf der Seite des gegnerischen Fahrradfahrers steht. Insbesondere bei Fahrradunfällen wird <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">ganz überwiegend ein Mitverschulden</a> geltend gemacht, um Ihre Ansprüche zu kürzen. Ob dies berechtigt ist oder nicht, können juristische Laien leider regelmäßig nicht selbst feststellen. Deshalb sollten Sie nach einem Fahrradunfall stets <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">rechtliche Hilfe</a> in Anspruch nehmen. Im schlechtesten Fall machen Sie sich andernfalls nach einem Personenschaden sogar selbst schadenersatzpflichtig! </p><h3>Keine Versicherung vorhanden</h3><p>Die Folge, wenn <strong>keine</strong> private <strong>Haftpflichtversicherung</strong> abgeschlossen wurde:</p><p>Der „schuldige“ Fahrradfahrer muss nun die Kosten für <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Reparatur und Personenschäden</a> selbst <strong>zahlen</strong>. Die zu erwartenden Ansprüche können sich, je nachdem was für ein Fahrrad <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">beschädigt</a> wurde und wie schwer die erlittenen Verletzungen sind, auf viele tausend Euro belaufen, hinzu kommen dann noch Ansprüche der Krankenkasse.</p><p>Auch für den Geschädigten kann eine fehlende Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unangenehme Konsequenzen haben: Denn anders als eine Haftpflichtversicherung kann es sein, dass der Schädiger nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, um für den Schaden aufzukommen.</p><p>Ein Anspruch hilft Ihnen leider nicht weiter, wenn der Unfallgegner diesen nicht begleichen kann. Wenn zwei Privatpersonen miteinander die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">Schadenregulierung</a> vornehmen müssen, kommt es häufig zu einer emotionalen Eskalation, die regelmäßig eine gerichtliche Durchsetzung erfordert. Denn wenn keine <strong>Versicherung</strong> vorhanden ist, muss der Schädiger das Schmerzensgeld aus eigener Tasche zahlen. </p><h2>Pflichtverletzungen als Fahrradfahrer</h2><p>Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer- also auch für Fahrradfahrer. Für Fahrradfahrer gilt somit sowohl der <strong>§ 1 Abs. 2 StVO</strong>, als auch der<strong> § 4 Abs. 1 StVO</strong>.</p><p>§ 1 Abs. 2 besagt:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.&#8220;</em></p><p><em> </em>§ 4 Abs. 1 StVO beinhaltet Regeln zum Abstandhalten:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.&#8220;</em></p><p>Wenn Ihnen also ein Fahrradfahrer von hinten auffährt, <strong>missachtet</strong> er die <strong>Vorschriften</strong> der StVO. Im Regelfall <strong>haftet</strong> er dann sowohl nach<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong>, als auch nach<strong> § 823 Abs. 2 BGB</strong>, da er die Verkehrsordnung, die ein Schutzgesetzt für andere Straßenverkehrsteilnehmer ist, missachtet hat. Häufig versucht eine gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen eine Mitschuld an der Unfallverursachung zuzuschreiben. Hier muss dann genau geprüft werden, ob diese Kürzungsversuche rechtlich zulässig sind oder nicht. </p><h2>Anscheinsbeweis bei Fahrradunfällen</h2><p>Wenn ein Autofahrer einem anderen Autofahrer auffährt, geht man (fast) immer davon aus, dass der auffahrende Autofahrer die Schuld trägt. Kommt es dann zu einem Gerichtsprozess, müsste der Geschädigte eigentlich <strong>beweisen</strong>, dass der andere ihm verschuldet aufgefahren ist. Im Regelfall wird hier aber von einem <strong>Anscheinsbeweis</strong> besprochen:</p><p>Es gibt den allgemeinen <strong>Erfahrungssatz</strong>, dass derjenige, der auffährt, den nötigen Abstand nicht eingehalten hat. Denn wenn die Regel „Es muss so viel Abstand gehalten werden, dass man auch bei einer Vollbremsung nicht auffährt“ eingehalten worden wäre, wäre es gar nicht zum Auffahren gekommen.</p><p>Der <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallverursacher</a> kann dann der <strong>Haftung </strong>nur entgehen, wenn er selber <strong>beweisen</strong> kann, dass  ausnahmsweise ein atypischer Verlauf vorliegt, dass ausnahmsweise kein Verschulden zwingend vermutet werden kann. Dazu gehört zum Beispiel der Fall, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer schneidend auf Ihre Spur fährt und plötzlich abbremst, sodass Sie, obwohl sie versucht haben, genügend Abstand zu lassen, auffahren.</p><p>Wenn Ihnen also ein anderer Fahrradfahrer aufgefahren ist, spricht die <strong>Beweislage</strong> erst einmal für Sie. Denn Sie müssen nicht beweisen, dass er schuldhaft gehandelt hat. Er muss vielmehr beweisen, dass der Unfall durch ein <strong>abruptes</strong> und unvorhersehbares Bremsen von Ihrer Seite aus verursacht wurde.</p><h2>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall mit VINQO durchsetzen</h2><p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> helfen wir Ihnen gerne umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, gleich ob es sich hierbei um die Regulierung von Personen- oder Sachschäden handelt. Wir prüfen, ob eine Versicherung auf der Gegenseite vorhanden ist, oder die Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden müssen.  Dabei entstehen Ihnen kein <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">Kosten</a>, selbst wenn Sie eine Mitschuld treffen sollte!</p>								</div>
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		<title>Als Kind von Hund ins Gesicht gebissen &#8211; die Folgen</title>
		<link>https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/</link>
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		<pubDate>Sat, 30 May 2020 11:47:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade Kinder sind häufig begeistert, wenn sie einen Hund aus der Nähe sehen oder diesen streicheln dürfen. Und es gibt viele Hunde, die Kinder lieben. Leider jedoch längst nicht alle. Größere Kinder wissen meistens schon, dass bevor sie den Hund von einem Nachbarn oder eines Fremden streicheln, den Besitzer des Hundes um Erlaubnis bitten sollten....</p>
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									<p>Gerade <strong>Kinder</strong> sind häufig begeistert, wenn sie einen Hund aus der Nähe sehen oder diesen streicheln dürfen.</p><p>Und es gibt viele <strong>Hunde</strong>, die Kinder lieben. Leider jedoch längst nicht alle. Größere Kinder wissen meistens schon, dass bevor sie den Hund von einem Nachbarn oder eines <strong>Fremden</strong> streicheln, den Besitzer des Hundes um Erlaubnis bitten sollten. Doch gerade kleine Kinder, oder Kinder, denen der Umgang mit Hunden noch nicht vertraut ist, verstehen häufig nicht, dass selbst kleine Hunde <strong>aggressiv</strong> auf Berührung reagieren können. Aufgrund ihrer geringen Größe, beißen Hunde leider häufig in den <strong>Kopf- und Gesichtsbereich </strong>des Kindes, mit teilweise erheblichen Verletzungsfolgen.</p><p>Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Ihr Kind von einem Hund ins Gesicht gebissen wurde.</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden des Kindes am Hundebiss</h2><p>Kinder können häufig nicht <strong>vorhersehen</strong>, wie sich das eigene Verhalten in der Zukunft auswirken wird. Wenn zum Beispiel ein drei Jahre alter Junge den flauschigen Schwanz eines Hundes sieht, fehlt ihm schlecht die Einsicht, dass er daran trotzdem nicht ziehen sollte, weil der Hund dann aggressiv werden könnte.</p><p>Dieser „<b>Sorglosigkeit</b>“ von Kindern hat der Gesetzgeber in<strong> § 828 BGB</strong> Rechnung getragen: Verursachen Kinder selber einen Schaden, dann sind sie (je nach Alter) nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Häufig wird von gegnerischen Versicherungen bei der Schadensregulierung der <strong>Schadensersatz</strong> <strong>gekürzt</strong>, weil behauptet wird, dass der Schaden durch den Geschädigten <strong>mitverschuldet</strong> wurde. In juristischen Kreisen besteht aber Einigkeit, dass wenn Kinder gegenüber Dritten nur <b>eingeschränkt </b>zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet sind, ihnen auch kein Mitverschulden zu Last zu legen ist.</p><p>Dabei gilt nach<strong> § 828 Abs. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><strong>Wer nicht acht Jahre alt ist, ist grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet. </strong></p><p>Wer zwischen acht und zehn Jahren alt ist, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Straßenverkehr haftbar (<strong>§ 828 Abs. 2 BGB</strong>).</p><p>Für Kinder und Jugendliche <strong>unter 18 Jahren</strong> gilt, dass nur dann ein Mitverschulden angerechnet wird, wenn sie ihrer Reife nach den Schaden vorhersehen konnten und die Einsichtsfähigkeit besitzen müssten, ihr eigenes Verhalten daran anzupassen.</p><p>Bei Tieren gilt übrigens <b>umgekehrt </b>eine weite Haftung: Selbst wenn dem Tierhalter <b>kein Fehlverhalten </b>vorgeworfen werden kann, muss er trotzdem für die Verletzungen, die das Tier auslöst, haften (<strong>§ 833 BGB</strong>). Er haftet, weil die <a href="https://vinqo.de/bei-hunde-rauferei-eingegriffen-besteht-anspruch-auf-schmerzensgeld-nach-hundebiss/">Tiergefahr</a> (also die Gefahr, dass ein Tier nun mal unberechenbar sein kann) in seinem Risikobereich verschuldensunabhängig.</p><p> </p><h2>Angst nach einem Hundebiss</h2><p>Die durch einen Hund zugefügte Verletzung, kann für Kinder und Jugendliche ein <strong>traumatisches Ereignis </strong>sein, das den Umgang mit mit Tieren im Allgemeinen und mit Hunden im Besonderen nachhaltig und tiefgreifend verändert. </p><p>Bei besonders schmerzhaften und behandlungsbedürftigen Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich kann es zu Beziehungsstörungen zu Hunden kommen, die u.U. einer Therapie bedürfen, damit sich diese nicht im Rahmen der weiteren, pubertären Persönlichkeitsentwicklung festigen.</p>								</div>
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									<p><strong>Sollten Sie noch einem Hundebiss Anzeige erstatten, um Schmerzensgeld für Ihr Kind zu erhalten? </strong>Wir erklären es <a href="https://vinqo.de/anzeige-nach-hundebiss-erstatten/">in diesem Artikel.</a></p>								</div>
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									<h2>Hundebiss im Gesicht bei Kind</h2><p>Wenn Ihr Kind von einem Hund in das Gesicht gebissen worden ist, kann dies neben der emotionalen Belastung und einem möglicherweise gestörten Verhältnis zu Hunden vor allen Dingen zu <strong>langfristigen Narben und Entstellungen im Gesicht führen.</strong></p><p> Ihr Kind leidet dann nicht nur unter den Schmerzen, sondern auch unter der <b>psychischen Belastung</b>, dass das eigene Aussehen durch die Verletzung bzw. Narbe nachhaltig verändert / entstellt ist. Selbst wenn Außenstehende die Narben nicht auffallen, kann das <b>Selbstbewusstsein Ihres Kindes</b> hierdurch schwer geschädigt werden.</p><p> </p><h2>Gesichtsverletzungen durch Hund in der Pubertät</h2><p>Die Rechtsprechung hat innerhalb der Bemessung des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss ins Gesicht festgehalten, dass Gesichtsverletzungen gerade für <b>junge Mädchen</b> und Jungen eine besondere <b>Belastung </b>darstellen können. Hier ist nämlich an zwei Punkte zu denken:</p><h3>Narbe wächst mit</h3><p>Das LG Essen (<strong>17.03.2020,  <a href="https://openjur.de/u/104664.html" target="_blank" rel="noopener">12 O 307/03</a></strong>) hielt ausdrücklich fest, dass eine Narbe in einem Kindergesicht zwar einem Erwachsenen zunächst sehr klein erscheinen mag, aber:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Das Verhältnis von Narben und <strong>Defektgröße</strong> zur Gesichtsgröße wird auch bei fortschreitendem Wachstum der Klägerin <strong>konstant</strong> bleiben. Verletzungsnarben und Wangenschwellung werden voraussichtlich bis ins Erwachsenenalter fortbestehen.“ </em></p><p>Mit anderen Worten: Wenn das Kind wächst, wird auch die Narbe weiterwachsen. So können auch später Missempfindungen bezüglich des eigenen Aussehens entstehen, und auch eine kleine Narbe das Selbstbewusstsein nachhaltig negativ beeinflussen.“</p><h3>Aussehen in der Pubertät</h3><p>Das <strong>OLG Celle</strong> hatte bereits 1996 (<strong>Az.: 20 U 17/96</strong>) einen Hundebiss in das Gesicht eines achtjährigen Mädchens deshalb als besonders schwerwiegend eingeschätzt, weil durch die Narben im Gesicht bleibende Unsicherheiten bei der eigenen Persönlichkeitsentwicklung zu befürchten sind:</p><p> Das OLG Celle führte dazu aus:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Indessen entspricht es der <strong>allgemeinen Lebenserfahrung,</strong> daß Kinder im Alter der Klägerin gewissermaßen auf Äußerlichkeiten noch keinen Wert legen und deshalb subjektiv durch eine Beeinträchtigung ihres Aussehens sich noch nicht so getroffen fühlen. Es ist aber mit Sicherheit zu erwarten, daß die Klägerin, sobald sie älter wird, wie im allgemeinen alle Mädchen <strong>Wert auf gutes Aussehen legen</strong> und durch die sichtbaren Narben im Gesicht schwer in ihrem Selbstgefühl beeinträchtigt sein wird, und zwar auch dann, wenn es ihr &#8211; hoffentlich &#8211; gelingt, diese Beeinträchtigung psychisch zu verarbeiten und &#8211; zu gegebener Zeit, nach Abschluß der Wachstumsphase &#8211; die optische Beeinträchtigung zu mildern.“</em></p><p>Zwar ist die Belastung durch die äußerlich sichtbaren Narben von der individuelle Persönlichkeitsentwicklung des Kindes abhängig. Nichtsdestotrotz gilt gerade für Heranwachsende, dass das Aussehen ein empfindliches Thema sein kann. Dies wurde auch von <strong>anderen Gerichten</strong> so entschieden (bsp.:<strong> OLG Koblenz, 22.07.2013</strong>).</p><p>Seit 1996 dürfte die Relevanz des eigenen Aussehens und der damit eingehende Druck an das eigene, makellose Aussehen eher zu- als abgenommen haben, sodass nach Hundebissen ins Gesicht oder der angrenzenden Kopf- und Ohrenpartie die narbengedingten Entstellungen stärkere Berücksichtigung finden werden.</p><p>Insbesondere in der Zeit von Social Media und der <strong>Selbstdarstellung</strong> im Internet wird das Aussehen für viele Jugendliche in der Pubertät zu einem wichtigen Dreh- und Angelpunkt der eigenen Persönlichkeitsfindung. Es versteht sich fast von selbst, dass hierdurch auch Gesichtsnarben für Mädchen UND Jungen zu Verunsicherungen und psychischen Belastungen führen können, die bei der Bemessung des Schmerzensgeldes angemessene Berücksichtigung finden müssen. </p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeld nach Hundebiss ins Gesicht</h2>
<p>Die Ermittlung des individuellen Schmerzensgeldes braucht nicht nur viel Erfahrung sondern auch eine umfassende, juristische Expertise im Bereich des Personenschadenrechts.</p>
<p>Wird das <strong>Schmerzensgeld</strong> zu <strong>hoch</strong> angesetzt, wird schnell ersichtlich, dass Sie keine hinreichende Kenntnis der Materie haben und verhindern möglicherweise weitere Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung.&nbsp;</p>
<p>Setzen Sie das Schmerzensgeld zu niedrig an, verpassen Sie die Möglichkeit, dass Ihrem Kind ein angemessenes Schmerzensgeld zuerkannt wir, das die physischen wie psychischen Schmerzen hinreichend berücksichtig.</p>
<p>Dem Schmerzensgeld kommt nämlich eine „<strong>Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion</strong>“ zu. Dies bedeutet, dass es für die erlittenen Schmerzen, aber auch für die zukünftigen Leiden einen Ausgleich darstellen soll.</p>
<p>Anders als Heilbehandlungskosten oder zerstörte Sachen kann bei einem Schmerzensgeld nicht eine Rechnung herangezogen werden, wie hoch der immaterielle Schaden zu beziffern sei.</p>
<p>Als erste Orientierung werden die anerkannten Schmerzensgeldtabellen hinzugezogen, die jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt für die Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes geben können.&nbsp;</p>
<p>Zudem versucht die gegnerische Hundehaftpflichtversicherung nicht selten, mit eigenen Urteilen ein wesentlich niedrigeres Schmerzensgeld zu rechtfertigen.&nbsp;</p>
<p><strong>Wenn Ihr Kind von einem Hund ins Gesicht gebissen worden ist, helfen wir Ihnen gerne schnell und 100% kostenfrei bei der Durchsetzung der Schmerzensgeldansprüche!&nbsp;Kontaktieren Sie uns gerne!</strong></p>								</div>
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		<title>Verkehrsunfall der Versicherung melden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 May 2020 10:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall ist es notwendig, den Schaden der Versicherung zu melden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf und zahlt zudem Schmerzensgeld. Doch wer muss den Unfall eigentlich melden und was ist, wenn der Unfallverursacher den verursachten Unfall nicht seiner Versicherung meldet? Unfallverursacher muss den Unfall seiner Versicherung melden Nach den allgemeinen...</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> ist es notwendig, den Schaden der Versicherung zu melden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen <strong>Schaden</strong> auf und zahlt zudem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/"><strong>Schmerzensgeld</strong></a>. Doch wer muss den Unfall eigentlich melden und was ist, wenn der Unfallverursacher den verursachten Unfall nicht seiner Versicherung meldet?</p>								</div>
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									<h2>Unfallverursacher muss den Unfall seiner Versicherung melden</h2>
<p>Nach den <i>allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen</i> <strong>muss</strong> der Unfallverursacher den <strong>Unfall</strong> seiner Kfz-Versicherung <b>eigenständig </b>melden. Die <b>Frist </b>um den Unfall zu melden, liegt dabei bei <b>einer Woche</b>:</p>
<p><a style="background-color: white; letter-spacing: 0px;" href="https://verkehrslexikon.de/PDF/AKB_2015_Stand_10-2017.pdf" target="_blank" rel="noopener">E.1 Pflichten im Schadenfall</a>:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><strong>Anzeigepflicht</strong></p><p style="padding-left: 40px;"><em style="letter-spacing: 0px;">E.1.1.1. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.</em></p>
<p>Die Meldung des Unfalls geschieht in der Regel <strong>telefonisch</strong>, über die jeweilige Schaden-Hotline der Versicherung oder <strong>online</strong> über ein Unfallformular und dauert in der Regel nur wenige Minuten.</p><p><br></p>
<p></p>
<h2>Als Geschädigter den Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden</h2>
<p>Wenn Sie wissen, bei welcher Versicherung der Unfallverursacher versichert ist, können Sie dort anrufen, um in Erfahrung zu bringen, ob der <strong>Schaden</strong> schon <strong>gemeldet</strong> wurde.&nbsp;<span style="letter-spacing: 0px;">Wurde der Schaden noch</span><span style="letter-spacing: 0px;">&nbsp;</span><span style="letter-spacing: 0px; font-weight: bold;">nicht&nbsp;</span><span style="letter-spacing: 0px;">der Versicherung gemeldet, können auch Sie den Schaden melden,&nbsp;</span><span style="letter-spacing: 0px;">es ist aber </span><strong style="letter-spacing: 0px;">keine Pflicht</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, der Sie nachkommen müssen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Unfall der Versicherung zu melden, bedeutet das</span><span style="letter-spacing: 0px;">&nbsp;jedoch nicht, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nicht mehr melden muss, sondern lediglich, dass die Versicherung über den Schaden <b>in Kenntnis </b>gesetzt wurde.</span></p>								</div>
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									<h2>Unfallverursacher meldet den Unfall nicht</h2><p>Sie warten vergeblich darauf, dass der Unfall von dem Unfallverursacher seiner Versicherung gemeldet wird, es geschieht aber nichts? Dann sollten Sie <strong>aktiv werden</strong>, indem Sie den Unfall der gegnerischen Versicherung melden. Diese nimmt dann in der Regel Kontakt zum eigenen Versicherungsnehmer auf und <strong>erinnert</strong> diesen, den Unfall zu melden. <span style="letter-spacing: 0px;">Es kann für den Versicherungsnehmer </span><b style="letter-spacing: 0px;">Konsequenzen </b><span style="letter-spacing: 0px;">haben, wenn er den Unfall nicht meldet.</span></p><p>Ist der Unfall von der Polizei vor Ort aufgenommen worden und die Schuldfrage ist eindeutig, kann die Versicherung den <b>Schaden regulieren</b> und im Nachhinein einen Teil oder die gesamten Leistungen bei dem Versicherungsnehmer zurückverlangen.</p><p> </p><p> </p><h2>Versicherung des Schädigers unbekannt</h2><p>Wenn Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden möchten, weil der Unfallverursacher seiner Pflicht nicht nachkommt, Sie aber nicht die Versicherung kennen, besteht die Möglichkeit, die <b>Versicherung </b>mit Hilfe des <b>Kennzeichens </b>in Erfahrung zu bringen. Sie können über den <a href="http://zentralruf.de"><b>Zentralruf der Autoversicherer</b></a> unter Angabe des Kennzeichens die Versicherung kostenlos in Erfahrung bringen und anschließend den Schaden dort melden.</p>								</div>
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									<p>Kontaktmöglichkeiten Zentralruf der Autoversicherer</p><ul><li>telefonisch unter der 0800 250 2600</li><li>online über das <a href="https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular">Anfrageformular </a></li><li>Per mail an <a href="mailto:info@gdv-dl.de">info(at)gdv-dl.de</a></li></ul>								</div>
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									<h2> </h2><h2>Den Schaden als Geschädigter der eigenen Versicherung melden</h2><p>Wenn Sie Geschädigter sind, sind Sie nicht für die Schäden verantwortlich. </p><p>Dies bedeutet, dass Ihre Versicherung <strong>nicht</strong> bei der Schadensabwicklung <strong>aktiv</strong> werden muss und somit nicht in Kenntnis über den Unfall gesetzt werden muss. <strong>Höchstvorsorglich</strong> kann es aber nicht schaden, den Unfall auch der eigenen Versicherung zu melden. Denn wenn Sie zunächst davon ausgehen, dass der Unfall unverschuldet war, kann es durchaus sein, dass im Nachhinein doch noch eine <b>Teilschuld </b>festgestellt wird. In diesem Fall kann es sein, dass Ihre Versicherung doch aktiv werden muss und für Schäden aufkommen muss. Damit Ihnen die Versicherung dann nicht vorwerfen kann, dass Sie <strong>versäumt</strong> haben den <strong>Schaden zu melden</strong>, empfiehlt es sich, die Versicherung von Anfang an über den Unfall zu <strong>informieren</strong>. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung Leistungen verweigern, was dazu führt, dass Sie für den Schaden selber aufkommen müssen.</p><p> </p><h2>Kostenfreie Hilfe bei der Unfallabwicklung</h2><p>Sie sind sich nicht sicher wie Sie <strong>weiter vorgehen</strong> müssen? Sie wissen nicht, welche <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>Sie haben? Dann melden Sie uns Ihren Unfall! Wir <strong>übernehmen die Abwicklung</strong> für Sie und gehen mit Nachdruck gegen den Unfallgegner vor, wenn dieser sich weigert, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Zusätzlich machen wir Schadensersatz für Ihr beschädigtes Fahrzeug geltend und setzen <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeld </a>für Sie durch. Mit uns erhalten Sie bis zu 1.000,00 € mehr Schmerzensgeld – <b>kostenfrei</b>!</p>								</div>
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		<title>Gegner streitet Schuld nach Verkehrsunfall ab</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2020 13:52:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die Schuld abstreitet. Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und widerruft dieses Schuldeingeständnis später erst bei der eigenen Unfallversicherung....</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die <strong>Schuld abstreitet</strong>.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und <strong>widerruft</strong> dieses <strong>Schuldeingeständnis</strong> später erst bei der eigenen Unfallversicherung.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Für den Geschädigten ist dies besonders ärgerlich: Denn nach der <strong>Schuldfrage</strong>, also wer den Unfall schuldhaft verursacht hat, wird später auch der Schadensersatzanspruch gemessen.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify; padding-left: 40px;"><em>Gibt der Unfallverursacher zu, den Unfall zu 100 % verursacht zu haben, dann wird auch seine Versicherung oder er selber 100% des Schadens tragen müssen. Streitet er jedoch die Schuld ab, oder gibt an, dass der Unfallgeschädigte mitverantwortlich für den Unfall war, wird eine Quotelung vorgenommen. Das heißt, dass der Gegner oder seine Versicherung dann nur beispielsweise 60 % des Schadens übernehmen, weil sie sagen, dass der Geschädigte 40 % des Schadens selber zu verantworten hat.</em></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Doch was sind die praktischen Folgen, wenn ein Unfallgegner uneinsichtig ist und darauf beharrt, nicht verantwortlich für den Unfall zu sein? Was können Sie als Unfallgeschädigter tun?</p>								</div>
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									<h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher musste ein Verwarngeld/ Bußgeld zahlen</span></h5><p><span style="color: #000000;">In manchen Fällen wird nach dem Autounfall bereits durch die Polizei bei der Unfallaufnahme ein <strong>Verwarnungsgeld</strong> auferlegt. Grundsätzlich geht die Polizei hierbei davon aus, dass Straßenverkehrsregeln <b>schuldhaft </b>nicht beachtet worden sind und daher ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt. Das Verwarngeld beträgt dabei zwischen 5,00 und 55,00 Euro. Meistens wird es gezahlt, um die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu verhindern. Allein aus der Verhängung eines Verwarngeldes kann die Schuldfrage zwar nicht abschließend geklärt werden, jedoch hat es eine <strong>Indizwirkung</strong> dafür, dass tatsächlich schuldhaft eine Regel nicht beachtet wurde und somit der Unfallverursacher (zumindest aus Sicht der Polizei) auch den<strong> Unfall verschuldet</strong> hat. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher wurde durch ein Gericht eine Geldstrafe auferlegt</span></h5><p><span style="color: #000000;">Wenn der uneinsichtige Unfallverursacher zu einem Bußgeld bzw. einer Geldstrafe durch ein Gericht wegen des Unfalls <strong>verurteilt</strong> wird, ist das Gericht von der <strong>Schuld</strong> des Unfallverursachers <strong>überzeugt</strong>. In diesem Fall hat dieses Urteil „<strong>präjudizierende</strong>“ Wirkung. Das bedeutet, dass dieses Urteil auch von anderen Gerichten, beispielsweise in einem Zivilprozess, nicht unbeachtet bleiben wird. Andere Gerichte (und auch Versicherungen!) haben dann Schwierigkeiten, ohne Weiteres von dieser <strong>Beurteilung der Schuld</strong> abzuweichen, sodass der Unfallgegner es viel schwieriger haben wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher hat ein Schuldanerkenntnis unterschrieben aber später wieder zurückgenommen</span></h5><p><span style="color: #333333;">Es kommt nicht selten vor, dass am Unfallort der Unfallgegner die Schuld anerkennt oder sogar ein Schuldeingeständnis bzw. <b>Schuldanerkenntnis</b> unterschreibt, dass im Nachgang von diesem <b>widerrufen</b> wird.</span></p><p><span style="color: #000000;">Mit einem Schuldanerkenntnis gibt der Unterschreibende an, dass er für den Unfall und damit auch die damit verbundenen <strong>Schäden verantwortlich</strong> ist, also für diese haften wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Schuldanerkenntnis ist zwar <strong>widerruflich</strong>, jedoch besitzt es eine <b>Indizwirkung </b>für die Schuldfrage. Wurde ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und dann widerrufen, muss nicht mehr der Geschädigte beweisen, dass der Unfallverursacher schuld ist, sondern vielmehr der Unfallverursacher <strong>beweisen</strong>, dass er <strong>nicht schuld</strong> ist. Man spricht auch von einer sogenannten „<b>Beweislastumkehr</b>“. In der Regel ist so ein Beweis nur schwer zu erbringen, so dass die Chancen gut stehen, dass Sie nicht auf einem Großteil Ihres Schadens sitzen bleiben werden.</span></p>								</div>
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									<p><strong>TIPP:</strong> Sie wurden bei einem Unfall verletzt? Lesen Sie jetzt was Sie tun können, um Ihr <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">maximales Schmerzensgeld</a> zu erhalten!</p>								</div>
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									<h5> </h5><h5>Unfallverursacher macht falsche Angaben bei seiner Versicherung oder der Polizei</h5><p>Besonders problematisch wird es, wenn der Unfallverursacher plötzlich <strong>falsche Angaben</strong> bei seiner Versicherung macht. Denn dann steht ihr Wort gegen seines, und im schlimmsten Fall werden dann die Schäden mit 50 % gequotelt. Gerade bei größeren Reparaturen ist dies schnell sehr teuer. In diesem Fall müssen <strong>Beweismittel</strong> herbeigeschafft werden, die die Angaben des Unfallverursachers widerlegen.</p><p>Hierzu gehören zum Beispiel <strong>Zeugenaussagen</strong>, aber auch Bildaufnahmen o.ä. Sollte dieser Beweis nicht möglich sein, weil beispielsweise keine Zeugen anwesend waren oder sich nicht genau erinnern können, muss ein <strong>Unfallgutachten</strong> angefertigt werden. Dies wird aber meist erst im gerichtlichen Verfahren eingeholt und kostet mehrere tausend Euro, stellt also ein finanzielles Risiko dar.</p><h5> </h5><h5>Unfallverursacher weigert sich, den Unfall seiner Versicherung zu melden</h5><p>Der Unfallverursacher kann verschiedene Gründe haben, den Unfall nicht seiner eigenen Versicherung melden zu wollen. In den meisten Fällen wird er Angst haben, dass sich seine Versicherungsbeiträge bei einem Unfall erhöhen könnten oder dass die Kfz-Haftpflichtversicherung wegen <strong>grober Fahrlässigkeit</strong> die Kosten nicht übernehmen will.</p><p>Sollte der Unfallgegner sich weigern, den Schadensfall zu melden, können Sie mithilfe seines Kennzeichens <b>selber </b>bei seiner Versicherung den Schaden <b>melden</b>.</p><p>Über den &#8222;Zentralruf der Autoversicherer&#8220; können mithilfe des Kennzeichens die Versicherung ermitteln. Sie müssen den Schaden dann zeitnah melden.</p><p>Der uneinsichtige Unfallverursacher hat jedoch Pech: Weil er den Schaden nicht selber seiner Versicherung gemeldet hat, wird diese unter Umständen Regress bei ihm nehmen. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Unfallverursacher erklärt, den Schaden selber zu übernehmen und die Versicherungen hierbei außen vor zu lassen. Zwar ist dies durchaus erlaubt, sollten sich aber <strong>Folgeprobleme</strong> mit dem Fahrzeug ergeben, welche aus dem Unfall resultieren, kann der Unfallgegner selber auch finanziell überfordert sein. Eine Versicherung hingegen ist grundsätzlich immer liquide.</p><h5>Zeugenaussagen</h5><p>Zeugenaussagen können Ihnen helfen, die Schuld des Unfallverursachers beweisen zu können. Grundsätzlich können auch weitere <strong>Beifahrer</strong> und <strong>Insassen</strong> Ihres Wagens Zeugen sein. Jedoch ist die Zeugenaussage eines Unbeteiligten aus einem fremden Wagen oder aus der unmittelbaren Umgebung des Unfallortes für Sie bei der Beweiserbringung wertvoller: Insassen des eigenen Wagens stehen häufig im „Lager“ des Geschädigten, damit kann eine gegnerische Versicherung argumentieren, dass eine Zeugenaussage <strong>nicht</strong> <strong>objektiv</strong> ist, weil der Zeuge beispielsweise Bruder oder Freund des Geschädigten ist. Nichtsdestotrotz sollte eine Zeugenaussage auch von Beifahrern aufgenommen werden. Ob eine Zeugenaussage glaubhaft ist, hat schlussendlich nicht die gegnerische Versicherung, sondern im Falle eines Prozesses der <strong>Richter</strong> zu entscheiden.</p><h5> </h5><h5>Ermittlung der Schuldfrage</h5><p>Schlussendlich stellt sich die Frage, wer für die Ermittlung der Schuldfrage zuständig ist. Die Antwort lautet: Eigentlich <strong>alle Beteiligten</strong> können hierzu beitragen. Wichtig für Sie als Geschädigten ist aber, wie die gegnerische Versicherung die Schuldfrage sieht, denn im Regelfall soll ja eben diese die Schadensersatzansprüche innerhalb der Schadensregulierung auszahlen. Sollte die Schuldfrage trotz Ihrer Bemühungen <strong>nicht aufklärbar</strong> sein, wird die gegnerische Unfallversicherung zumeist nur <strong>50 % des Schadens</strong> übernehmen.</p><p>In diesem Fall ist es mehr als sinnvoll, verschiedene Beweise für die tatsächliche Schuld des Unfallverursachers in der Hand zu haben. Hierzu zählen die oben genannten Indizien wie <b>Schuldanerkenntnisse</b>, selbst wenn diese widerrufen wurden, aber auch <b>Zeugenaussagen </b>und der <strong>Polizeibericht</strong>. Es ist Ihnen zu raten, den Unfallort detailliert <b>abzufotografieren </b>und sich die Kontaktdaten von <b>Zeugen </b>aushändigen zulassen. Die gegnerische Versicherung will zwar auf der einen Seite möglichst wenig Schadensersatz zahlen, auf der anderen Seite aber auch keine unnötigen Rechtsstreitkosten vor Gericht tragen müssen. Es lohnt sich daher, die Argumentation der gegnerischen Versicherung genau zu <strong>überprüfen</strong>, ob diese mit den von Ihnen gesammelten Beweisen im Einklang steht. Vielleicht können Sie hierdurch keine 100 % Haftung der anderen Seite erreichen, aber zumindest einen höheren Prozentsatz erhalten.</p><p>Um die Haftungsquote möglichst gering zu halten, sollten Sie möglichst von Beginn an Ihren Unfall nicht selbst abwickeln sondern einem spezialisierten Rechtsdienstleister melden.</p>								</div>
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		<title>Was tun nach einem Verkehrsunfall?</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2020 12:23:04 +0000</pubDate>
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									<p>Im Jahr 2019 ereigneten sich ca. 2,7 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Das sind knapp 7.400 Verkehrsunfälle pro Tag. Glücklicherweise kommt es bei den Unfällen in den meisten Fällen nur zu einem Blechschaden und nicht zu einem Personenschaden. So wurden <a href="https://www.adac.de/news/bilanz-verkehrstote/">2019 </a>bei Verkehrsunfällen rund 384.000 Personen verletzt. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Nach dem ersten Schock nach einem Verkehrsunfall kommen schnell zahlreiche Fragen bezüglich der Unfallabwicklung auf. Wie geht es weiter? Wer muss den Schaden der Versicherung melden? Wann muss ich nach einem Verkehrsunfall zum Arzt? Diese und viele weitere <strong>Fragen</strong> beantworten wir in unserem Beitrag, indem Sie alles zu dem <strong>Vorgehen</strong> <strong>der Abwicklung</strong> nach einem Verkehrsunfall als <strong>Geschädigter</strong> erfahren.</span></p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Vor Ort richtig handeln</span></h4><p><span style="color: #000000;">Der Schrecken nach einem Verkehrsunfall ist in den meisten Fällen groß. Deshalb sollte niemals vergessen werden, was bei schwerwiegenderen Unfällen als allererstes<strong> zu tun</strong> ist: Vor Ort an der Unfallstelle <strong>richtig handeln</strong>. Wenn Sie wissen, wie Sie nach einem Unfall richtig reagieren, können Sie schlimmeres verhindern und verletzen Personen das Leben retten.  </span></p><ol><li><strong><span style="color: #000000;">Unfallstelle absichern</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">Notruf verständigen</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">Erste Hilfe leisten</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">Beweise sichern</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">Kontaktdaten austauschen</span></strong></li></ol><p> </p>								</div>
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									<h4>Kontaktdaten sichern</h4><p>Nachdem die Unfallstelle abgesichert ist und alle Unfallbeteiligte in Sicherheit sind, sollten Sie für die kommende Schadensabwicklung unbedingt <b>Fotos</b> von der Unfallstelle machen und die Kontaktdaten von <strong>Zeugen</strong> und vor allem dem <strong>Unfallverursacher</strong> festhalten. </p><p>Sie sollten von dem Unfallverursacher</p><ul><li>den vollständigen Namen,</li><li>die Adresse sowie</li><li>das Kennzeichen notieren.</li></ul><p>Zusätzlich hilfreich sind die Daten des Kfz-Halters, sofern dieser vom Fahrer abweicht, sowie die Versicherung, bei der das Fahrzeug versichert ist. Sollte der Fall eintreten, dass der Unfallverursacher nicht unaufgefordert den Unfall der Versicherung meldet, ist es sehr hilfreich, die Kontaktdaten zu haben, da Sie so den Unfallverursacher nachträglich zur Meldung des Schadenfalls auffordern können.</p><p>Sinnvoll für die weitere Unfallabwicklung ist die Aufnahme des Unfalls durch die <b>Polizei</b>. So haben Sie die Daten des Unfallverursachers sowie das Kennzeichen genau dokumentiert. Außerdem ist der Polizeibericht für die weitere Abwicklung des Verkehrsunfalls ein erster Anhaltspunkt, wer Schuld am Verkehrsunfall hatte.</p><h4>Auf zum Arzt!</h4><p>Nach einem <strong>Verkehrsunfall</strong> ist der Schock meist groß und kleine Verletzungen nebensächlich. Sie sollten allerdings die Verletzungen nach einem Unfall nicht unterschätzen, da einige Symptome erst verspätet auftreten können und oberflächliche Verletzungen schlimmere Konsequenzen nach sich ziehen können. Insbesondere bei einer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-schleudertrauma/">HWS-Distorsion</a>, auch Schleudertrauma genannt, treten die Beschwerden im Hals- und Nackenbereich erst mit einigen Stunden Verzögerung auf. </p><p>Deshalb ist es wichtig, dass Sie nach einem Unfall entweder zu Ihrem <strong>Hausarzt</strong> oder ins <strong>Krankenhaus</strong> gehen, um sicher zu gehen, dass Sie unverletzt sind und um die entstandenen Verletzungen <strong>dokumentieren</strong> und untersuchen zu lassen.</p><p>Die ärztliche Dokumentation ist ein wichtiger Indikator für die erlittenen Verletzungen. Des Weiteren wird das <b>Ausmaß </b>der Verletzung sowie die notwendigen <b>Behandlungsmaßnahmen</b> dokumentiert.</p><p>Beides ist für das Schmerzensgeld wichtig, welches Ihnen bei Verletzungen zusteht. Erhöhend für Ihr Schmerzensgeld sind Faktoren wie der Arztbericht, zu nehmende <strong>Medikamente</strong>, <strong>Arbeitsunfähigkeit</strong>, <strong>Fotos</strong> von der Verletzung und <strong>Einschränkung</strong> im Alltag.</p><p>Die häufigste Verletzung nach einem Autounfall ist die<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle-schleudertrauma/"><b> HWS-Distorsion</b></a>. Zu den Symptomen gehören Nacken- und Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel und Verspannungen. Die Schmerzen können wenige <b>Stunden bis </b>mehrere <b>Wochen </b>anhalten und führen zu erheblichen Einschränkungen in Ihrem Alltag. Bei einer HWS-Distorsion wird – je nach Stärke – ein <b>Schmerzensgeld</b> von ca. 300,00 €  bis 1.000 € gezahlt. Kommen weitere Verletzungen wie Prellungen oder Frakturen hinzu, erhöht sich das Schmerzensgeld. Das gilt auch bei <strong>längerer Arbeitsunfähigkeit, stationärem Aufenthalt</strong> oder anderen, besonderen Umständen. </p>								</div>
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									<p><strong>TIPP:</strong> Sie haben weitere <strong>Verletzungen</strong>? Schauen Sie in unserer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/#HWS-Distorsion_Schleudertrauma" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeldtabelle</a> nach, wie viel <strong>Schmerzensgeld</strong> Ihnen zusteht!</p>								</div>
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									<h4> </h4><h4>Verkehrsunfall melden</h4><p>Der Unfallverursacher ist im Schadensfall dazu <b>verpflichtet</b>, das Schadenereignis innerhalb einer Woche der <a href="https://verkehrslexikon.de/PDF/AKB_2015_Stand_10-2017.pdf" target="_blank" rel="noopener">Versicherung </a>zu melden. </p><p>Wenn Sie wissen, bei welcher <strong>Haftpflichtversicherung</strong> der Unfallgegner versichert ist, können Sie auch dort anrufen, um sich zu erkundigen, ob dieser den Unfall schon gemeldet hat. Wenn dies der Fall ist, ist zu diesem Verkehrsunfall eine <strong>Schadennummer</strong> vorhanden, ein Aktenzeichen der Versicherung. Die Schadennummer sollten Sie sich notieren und aufbewahren, denn unter Angabe der Schadennummer können Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen.</p><p>Mittels der Schadennummer kann Ihr Schreiben schneller zugeordnet und dadurch auch schneller bearbeitet werden. </p><p> </p><h4>Versicherung des Unfallgegners herausfinden</h4><p>Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Versicherung das Fahrzeug vom Unfall versichert ist, besteht für Sie die Möglichkeit, dies bei dem <a href="https://www.zentralruf.de/" target="_blank" rel="noopener">Zentralruf der Autoversicherer</a> in Erfahrung zu bringen. Unter der Telefonnummer <a href="tel:08002502600"><strong>0800 250 260 0</strong></a> können Sie dort die Mitarbeiter erreichen um in Erfahrung zu bringen, welche Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher für den Schadensfall zuständig ist.</p><p>Wir empfehlen Ihnen, dies per E-Mail oder über das Onlineformular zu erfragen, damit Sie zur Vermeidung von Missverständnissen das Ergebnis schriftlich vorliegen haben. </p>								</div>
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									<h4><span style="letter-spacing: 0px;">Gutachten oder Kostenvoranschlag?</span></h4><p>Damit Sie den Schaden nach einem Verkehrsunfall beziffern können, muss der an Ihrem Auto entstandene Sachschaden ermittelt werden. </p><h6>Kostenvoranschlag</h6><p>Ratsam sich einen Kostenvoranschlag über den Schaden<br />einzuholen ist es, wenn der <strong>Schaden</strong> am Fahrzeug unter ca. <strong>800,00 € &#8211; 1.000,00 €</strong> liegt und es sich somit um einen Bagatellschaden handelt. Der Kostenvoranschlag ist eine grobe Einschätzung für die anstehenden Reparaturkosten. Die Kosten für den Kostenvoranschlag liegen bei ca. 60,00 € und müssen vom Unfallgegner getragen werden. </p><p>Allerdings gibt es <b>Ausnahmen</b> zu dieser allgemeinen Bagatellschadengrenze: ist Ihr Fahrzeug z.B. im Heckbereich im Rahmen eines <b>Auffahrunfalls</b> beschädigt worden, geht die Rechtsprechung davon aus, dass unabhängig von der Bagatellgrenze stets ein Gutachten einzuholen ist. Es besteht nämlich im Bereich der Stoßstangen die Gefahr, dass die flexible Plastikverkleidung wieder in ihre ursprüngliche Form zurückspringt und dahinterliegende Schäden als Laie gar nicht erkannt werden können. </p><h6>Gutachten</h6><p>Ein Gutachten ist ausführlicher und <strong>detaillierter</strong> als ein Kostenvoranschlag.<br />Sie sollten einen Gutachter in Auftrag geben, wenn der Schaden 1.000,00 € übersteigt. Das Gutachten umfasst alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug und dokumentiert die <strong>Unfallschäden</strong> damit sehr genau. Dadurch kann das Gutachten auch vor Gericht als Beweismittel hinzugezogen werden.</p><p>Zusätzlich dokumentiert das Gutachten auch den <strong>merkantilen Minderwert</strong>. Das der Wert, den Ihr Auto unfallbedingt weniger wert ist, als ein &#8222;Unfallfahrzeug&#8220; ist. </p><p>Es ist bei größeren Schäden an Ihrem Fahrzeug ausdrücklich zu empfehlen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Die damit verbundenen Kosten muss ebenfalls der Unfallgegner tragen, wenn die Haftung unstreitig ist. </p><p> </p><h4> </h4>								</div>
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									<p><b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>mehr zu dem Thema Gutachten und Kostenvoranschlag.</b></p>								</div>
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									<p> </p><p> </p><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Weiterer Ablauf nach einem Verkehrsunfall</h4><p>Wenn Sie nun alle Unterlagen (Kontaktdaten der Versicherung, Gutachten etc.) vorliegen haben, können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden. Sie müssen Informationen zum Haftungsgrund (Was ist wie passiert et.) vortragen und Ihre Ansprüche unter Beifügung der erforderlichen Belege beziffern. Sie sollten auch eine zwei- bis dreiwöchige Zahlungsfrist sowie Ihr Konto benennen.</p><p><em>Merke: Die Versicherung zahlt niemals von sich aus einen Betrag, Sie müssen Ihre Ansprüche stets beziffern. Die gegnerische Haftpflichtversicherung steht nämlich auf der Seite des Unfallgegners und hat deshalb ein Interesse daran, möglichst wenig Schadenersatz an Sie zahlen zu müssen.</em></p><p>Schwieriger gestaltet sich jedoch die Durchsetzung von <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Schmerzensgeldansprüchen</a>. Schmerzensgeld lässt sich nämlich nicht mathematisch berechnen sondern ist von vielen individuellen Faktoren abhängig, wie z.B.</p><ul><li>Art und Schwere der Verletzungen </li><li>Dauer der Behandlung</li><li>Alter des Verletzten</li><li>Langzeitfolgen und Entstellungen uvm. </li></ul><p>Wenn Sie oder Ihr Beifahrer durch den Verkehrsunfall verletzt worden sind, sollten Sie keinesfalls versuchen, Ihr <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">Schmerzensgeld</a> selbst zu ermitteln oder zu beziffern. Insbesondere beim nur schwer greifbaren Schmerzensgeld wird die Versicherung versuchen, <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/schmerzensgeld-zu-niedrig/">möglichst wenig</a> zu zahlen.</p><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">4-6 Wochen Prüffrist beachten </h5><p>Nachdem Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall angemeldet haben, hat die gegnerische Versicherung eine <span style="font-weight: bold;">vier- bis sechswöchige Prüffrist,</span> um den Sachverhalt und die Haftung für sich zu ermitteln. Bei einfachen Fällen &#8211; ist die Haftung z.B. unstreitig &#8211; ist die Frist kürzer, bei komplizierten Fällen kann die Frist auch länger sein.</p><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"> </h5><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Haftungsquote nach Verkehrsunfall </h5><p>Die Haftung, die die gegnerische Versicherung anschließend festlegt, muss keinesfalls richtig sein. Wie bereits dargelegt, ist die Versicherung nicht Schiedsrichter sondern steht der Seite des Unfallverursachers. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Haftungsquote, die die Versicherung z.B. aufgrund eines Mitverschuldens gebildet hat, ungerecht ist, sollten Sie dies überprüfen lassen.</p><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Versicherung kürzt Gutachten nach Autounfall</h5><p>Es kann vorkommen, dass die gegnerische Versicherung Kürzungen Ihrer Ansprüche, z.B. des eingereichten Gutachtens, vornimmt. Diese Kürzungen können berechtigt oder unberechtigt sein. Als juristischer Laie ist dies zumeist nur schwer feststellen, weshalb Sie von Beginn an juristische Unterstützung in Anspruch nehmen sollten. Kommt es nämlich zu einer überwiegenden Auszahlung Ihres Schadenersatzes und verbleibt nur ein kleiner, gekürzter Teil, wird im Regelfall kein Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister diesen Restanspruch geltend machen, weil dies kaum wirtschaftlich ist. Genau darauf spekulieren Versicherungen bei unberechtigten Kürzungen. </p><p><em>Deshalb: <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Beauftragen Sie uns gerne von Beginn an</a>, um im Falle von unberechtigten Kürzungen umfassende, rechtliche Unterstützung zu erhalten!</em></p><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"> </h5><h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Juristische Hilfe &#8211; kostenfrei </h5><p>Nach einem Verkehrsunfall können Sie einen Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister mit Ihrer Vertretung beauftragen und der Unfallverursacher muss die damit verbundenen Rechtsverfolgungskosten tragen. Sie sollten darauf achten, das Ihr Rechtsbeistand auf Verkehrsunfälle bzw. die Abwicklung von Schäden spezialisiert ist. Insbesondere im Bereich der Personenschäden (Schmerzensgeld etc.) ist eine Spezialisierung unverzichtbar.</p><p>Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister nach Autounfall?</p><p>Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Ihren Verkehrsunfall beauftragen, tragen Sie das finanzielle Risiko der Anwaltskosten. Zwar muss grundsätzlich der Unfallverursacher Ihre Anwaltskosten erstatten. Kommt es hingegen zu berechtigten Kürzungen oder einer Mitverschuldensquote, so bleiben Sie anteilig auf den Anwaltskosten sitzen! Der Anwalt ist nämlich aus berufsrechtlichen Gründen verpflichtet, Ihnen die von der Gegenseite nicht erstatteten Anwaltskosten trotzdem in Rechnung zu stellen. Er darf hierauf nicht verzichten.</p><p>Hier kommt der Vorteil eines Rechtsdienstleister zu tragen: ein Rechtsdienstleister muss eine besondere, juristische Sachkunde nachweisen, häufig bearbeiten auch Juristen Ihren Fall. Allerdings tragen Sie kein Kostenrisiko, wenn die gegnerische Versicherung die Gebühren nicht oder nicht in voller Höhe ausgleicht! </p><p>Deshalb unsere Empfehlung: ab zum Rechtsdienstleister und <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">ohne Kostenangst den Verkehrsunfall abwickeln lassen</a>!</p>								</div>
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