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	<title>Frist Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wie lange habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2021 11:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter Verjährung versteht man im Zusammenhang mit Schmerzensgeld, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Sie sind zwar nicht gezwungen, direkt am gleichen Tag Ihre Schmerzensgeldansprüche anzumelden, aber nach dem Ablauf einer gewissen Zeit darf der Gegner oder seine Versicherung die Zahlung verweigern. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-lange-habe-ich-anspruch-auf-schmerzensgeld/">Wie lange habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<h2>Rechtliche Grundlage für Schmerzensgeld</h2><p>Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung eines Schmerzensgeldes findet sich in <strong>§ 253 BGB</strong>. Hierin heißt es:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, […] Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“</em></p><p>Die etwas komplizierte und für juristische Laien unverständliche Formulierung meint damit, dass wenn Sie <strong>Schmerzen </strong>erleiden (egal ob psychischer oder physischer Natur), Sie zum <strong>Ausgleich</strong> ein Schmerzensgeld erhalten sollen.</p><p>Das Schmerzensgeld muss dabei <strong>angemessen</strong> sein, um die <strong>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</strong> erfüllen zu können. Je schwerer die Verletzung ist, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus. Aber auch die Heilungsdauer einer Verletzung hat Auswirkung auf den <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Schmerzensgeldanspruch</a>. </p><h2>Was ist eine Verjährung?</h2><p>Unter Verjährung versteht man, dass nach <strong>Ablauf</strong> der <strong>Verjährungsfrist</strong> der Anspruch <strong>nicht</strong> mehr <strong>geltend</strong> gemacht werden kann. Sie sind zwar nicht gezwungen, direkt am gleichen Tag Ihre Schmerzensgeldansprüche anzumelden, aber nach dem Ablauf einer gewissen Zeit darf der Gegner oder seine Versicherung die Zahlung <strong>verweigern</strong>. Dem liegt folgende Überlegung zugrunde:</p><p>Wenn seit dem Schadensvorfall bereits viel Zeit vergangen ist, vertraut der Schädiger irgendwann berechtigt darauf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen wird. Dieses Vertrauen ist dann <strong>gesetzlich geschützt</strong>. Die Verjährung schützt auch den Rechtsfrieden: Streitereien, über die schon seit geraumer Zeit Gras gewachsen ist, sollen dann nicht Jahre später aufgegriffen werden. </p><h2>Wann ist mein Schmerzensgeldanspruch verjährt?</h2><p>Die Verjährungsfrist von Schmerzensgeldansprüchen wird (wie ein Großteil aller Ansprüche) in<strong> § 195 BGB</strong> geregelt:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“ </em></p><p>Für den juristischen Laien klingt das so, als würde ein Schmerzensgeldanspruch aus einem Hundebiss, der am 8.12.2020 entstanden ist, am 8.12.2023 dann verjährt sein.</p><p>Dies ist aber nicht ganz richtig:<strong> §§ 199,188 BGB</strong> regeln, dass eine <strong>Verjährungsfrist</strong> eines Schmerzensgeldanspruchs erst <strong>mit Ablauf des Jahres</strong> zu laufen beginnt, in dem sie entstanden ist. Im oben genannten Beispiel bedeutet das: Die Frist beginnt erst am 01.01.2021 zu laufen und geht dann drei Jahre, also bis zum 31.12.2023. Dies ist übrigens einer der Gründe, warum gerade am Jahresende besonders viele Klagen bei den Gerichten eingehen: Weil den Klägern auffällt, dass ohne Klageerhebung andernfalls die Verjährung droht. </p><h2>Verjährung Ihres Anspruchs, wenn Gegner unbekannt ist</h2><p>Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie wurden von einem Hund gebissen. Den Halter können Sie <strong>nicht ausfindig</strong> machen. Nachdem der <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebissvorfall </a>bereits sechs Jahre zurück liegt, beichtet Ihnen der Nachbar, dass es sein Hund war, der Sie damals gebissen hat. Es würde gegen das Gerechtigkeitsempfinden verstoßen, wenn Sie nun keinen Schmerzensgeldanspruch aufgrund der Verjährung mehr geltend machen könnten.<strong> § 195 BGB</strong> greift aber erst <strong>ab Kenntnis des Gegners</strong>. Erst wenn bekannt ist, gegen wenn der Anspruch durchsetzbar wäre, kann die dreijährige Verjährungsfrist beginnen.</p><h2>Hemmung der Verjährung</h2><p>Unter Umständen kann die Verjährung Ihres Schmerzensgeldanspruchs aber auch erst später eintreten, weil der <strong>Ablauf</strong> der Verjährungsfrist <strong>gehemmt</strong> wurde. Maßgebliche Regelung sind hierfür<strong> §§ 203</strong>, <strong>204 BGB</strong>: Die Verjährung ist gehemmt, wenn Sie mit dem Anspruchsgegner über den Anspruch <strong>verhandeln</strong> oder <strong>Rechtsverfolgung</strong> anstreben, das heißt eine <strong>Klage</strong> erheben oder einen <strong>Mahnverfahren</strong> veranlassen. Sonst könnte der Gegner schließlich auch absichtlich lange mit Ihnen verhandeln, um die Verjährung herbeizuführen. Die Hemmung verlängert die Frist um den Zeitraum, in dem Verhandlungen stattgefunden haben, oder das Verfahren vor Gericht durchgeführt wurde. (<strong>§ 209 BGB</strong>)</p><h2>Fazit</h2><p>Ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Schmerzensgeld</a> kann für den Zeitraum gefordert werden, in dem die Schmerzen auch bestanden. Eine Grenze für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs ist jedoch die <strong>Verjährung</strong>. Die Verjährung ist ein stark juristisch geprägtes Institut, das gerade für Laien schwer durchschaubar ist, weil diese auch unterbrochen oder gehemmt werden kann, wodurch sich der Verjährungszeitraum verschiebt / verlängert.</p><p>Wenn Sie Ihre Ansprüche so schnell wie möglich durchzusetzen, sind Sie aber auf der sicheren Seite. Denn die <strong>Verjährungsfrist</strong> beträgt <strong>jedenfalls drei Jahre</strong>. <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">VINQO</a> unterstützt Sie bei der zeitnahen Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche. Ohne Kostenrisiko!</p>								</div>
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		<title>Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht &#8211; Das ist zu tun!</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-zahlt-nach-hundebiss-nicht-das-ist-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jan 2021 09:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Selbst wenn Sie selber alle notwendigen Dokumente eingereicht haben, kann es Zeit in Anspruch nehmen, diese zu überprüfen. Besonders bei Schmerzensgeldern, die die Versicherung zusätzlich selber einschätzen muss, entsteht hier eine Verzögerung. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-zahlt-nach-hundebiss-nicht-das-ist-zu-tun/">Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht &#8211; Das ist zu tun!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Von einem <strong>Hund gebissen</strong> zu werden, ist für einen Geschädigten nicht selten ein traumatisches Erlebnis mit fortwährenden Schmerzen, sondern auch mit einem erheblichen Aufwand verbunden, eine angemessene Kompensation durch ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu erhalten. </p><p>Zwar ist es natürlich erfreulich, wenn auf der gegnerischen Seite eine Haftpflichtversicherung steht, aber die Auseinandersetzung mit einer <strong>Versicherung</strong> ist <strong>zeitintensiv und nervenaufreichend</strong>.</p><p>Die Wochen ziehen ins Land, und man hat immer noch keine Zahlung für die Schäden oder ein Schmerzensgeld erhalten. Ihr Anspruch ist zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Hundebisses „fällig“, Sie können das Geld also sofort verlangen, eine Zahlung kommt aber meist erst viel später. Woran kann das liegen? Und was kann man dagegen tun?</p>								</div>
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									<h2>Versicherung hat nach Hundebiss Prüffrist</h2><p>Selbst wenn Sie selber alle notwendigen <strong>Dokumente</strong> eingereicht haben, kann es Zeit in Anspruch nehmen, diese zu <strong>überprüfen</strong>.</p><p>Nach einem Schadensfall sind geltend gemachte und bezifferte Ansprüche sofort fällig. Sie können die Zahlung also sofort verlangen. </p><p>Allerdings gewährt die Rechtsprechung Versicherungen eine Prüffrist zu. Das bedeutet, dass zwar nach Verzug der Ansprüche sofort (erfolgreich) geklagt werden kann, allerdings können Sie dann gleichwohl auf allen Kosten sitzen bleiben, wenn die Prüffrist nicht gewährt worden ist. </p><p>Denn Versicherungen sollen als &#8222;Solidarsystem&#8220; sicherstellen können, dass Ansprüche nicht unberechtigt erfüllt werden, sodass weitergehende Informationen eingeholt werden können. Bei einem Hundebiss, bei dem es zu einer Hunderauferei mit Ihrem Hund kam, wird fast immer versucht, eine Haftungsquote zu bilden, wodurch Sie nur einen verminderten Prozentsatz zuerkannt bekommen sollen. </p><p>Häufig verweist die Versicherung jedoch auch zu unrecht auf die &#8222;andauerende Prüfung der eigenen Eintrittspflicht&#8220; und verzögert damit unberechtigt die Auszahlung Ihrer geltend gemachten Ansprüche. </p><p>Die <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Anforderung der Ermittlungsakte</a> beispielsweise darf nicht bei der Prüffrist berücksichtigt werden. Auch der Einwand, dass die &#8222;Schadensmeldung des Versicherungsnehmers&#8220; führt nicht zu einer Verlängerung der Prüffrist, da dieser den Schadensfall gem.<a href="https://dejure.org/gesetze/VVG/104.html"> § 104 Abs. 1 VVG</a> innerhalb einer Woche zu melden hat. </p><p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Tipp</strong></span>: Fordern Sie die gegnerische Versicherung auf, substantiiert darzulegen, welche Haftungseinwände konkret bestehen. Die Versicherung muss dann Auskunft erteilen, um sich auf die ggfs. verlängerte Prüffrist erfolgreich berufen zu können.</p><h2>Hundehalter meldet Hundebiss nicht der Versicherung</h2><p>Der <strong>Hundehalter</strong> hat aus dem Hundehaftpflichtversicherungsvertrag die Obliegenheit, zeitnah den Schaden zu melden und nötige<strong> Unterlagen einzureichen</strong>.</p><p>Und hier kommt es dann leider zu einem relativ menschlichen Phänomen:</p><p>Man setzt sich nicht gerne mit unangenehmen Themen auseinander und schiebt diese gerne auf. Viele Hundehalter haben Angst, dass neben den zivilrechtlichen Folgen auch <a href="https://vinqo.de/anzeige-nach-hundebiss-erstatten/"><strong>strafrechtliche Folgen</strong></a> auf sie zukommen. Zusätzlich befürchten sie, dass ihnen der Hund weggenommen werden könnte. Da stellt bereits die Meldung des Schadens an die eigene Versicherung eine Überwindung dar. Aus dem Grund neigen Hundehalter dann auch dazu, den Fragebogen der eigenen Versicherung spät auszufüllen und abzuschicken. Sie haben Sorge, dass die Versicherung am Ende dem Hundehalter <strong>Schuld</strong> an dem Vorfall gib und die Versicherung kündigt.</p><p> </p><h2>Was können Sie gegen Verzögerungen nach einem Hundebiss tun?</h2><p>Die Frage nach dem „<strong>Warum</strong>“ der Verzögerung kann Ihnen nicht bei der Beschleunigung des Verfahrens helfen. Folgende Schritte sollten Sie in Betracht ziehen:</p><h3>Mahnung</h3><p>Sie sollten die gegnerische Versicherung und den Hundehalter <strong>anmahnen</strong>, dass Sie auf Ihre<strong> fällige Ansprüche </strong>warten.</p><p>Hierdurch kann die gegnerische Seite in <strong>Verzug</strong> gesetzt werden. Folge ist, dass Sie unter Umständen <strong>Zinsen</strong> hierdurch erhalten können. In der Mahnung sollten Sie auch eine angemessene Frist zur Zahlung benennen. Im Regelfall wird eine <strong>Frist</strong> von 10 bis 14 Tagen angemessen sein. Eine Mahnung ist aber nur hilfreich, wenn die <strong>Prüfungsfrist</strong> der Versicherung bereits abgelaufen ist. Wie lange eine solche Prüfungsfrist eingeräumt werden muss, haben Gerichte unterschiedlich beurteilt:</p><table><tbody><tr><td width="302"><p>Zwei Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Saarbrücken, 27.03.2007</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Drei Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Düsseldorf. 27.06.2007</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Vier Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG München, 29.07.2010; KG 30.06.2008</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Vier bis sechs Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Stuttgart, 6.4.10, OLG Koblenz, 20.04.2011, OLG Frankfurt, 02.12.2014, LG Koblenz, 25.04.2016</p></td></tr></tbody></table><p>Sie sollten also zumindest vier Wochen nach Meldung des Falles abwarten, bevor Sie mahnen. Verzögerungen durch das Einholen einer <strong>Ermittlungsakte</strong> fallen <strong>nicht</strong> mit in die Prüffrist.</p><h3>Hundehalter zur Zahlung auffordern </h3><p>Wirkt der Hundehalter an der Schadenregulierung nicht mit, so ist es häufig hilfreich, Ihre Ansprüche unmittelbar dem Hundehalter gegenüber zu beziffern und hier eine kurze Frist zu setzen. Häufig führt die Bezifferung hoher drei- bis vierstelliger Schmerzensgeldansprüche dazu, dass zur Abwehr dieser dann die eigene Hundehaftpflichtversicherung kontaktiert und die Schadenregulierung so gefördert wird. </p><p>Sollte es zu Problemen mit der Hundehaftpflichtversicherung kommen, so halten Sie sich an den Hundehalter. Denn im Klagefall ist die <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> nicht passivlegitimiert, kann also <strong>nicht verklagt</strong> werden. Sie müssen Ihre Ansprüche dann direkt gegen den Hundehalter richten. </p><p> </p><h3>Juristische Hilfe in Anspruch nehmen</h3><p>Leider zeigt unsere eigene Erfahrung, dass die häufig über Monate ziehenden Bemühungen, nach einem Hundebiss alleine zu seinem Recht zu kommen, in den nur wenigen Fällen erfolgreich ist. Häufig wird dann ein viel zu niedriges Schmerzensgeld geleistet. </p><p>Zudem verweigern Hundehalter häufig jedwede Mithilfe, damit Sie zu Ihrem Recht gelangen können.</p><p>Deshalb können wir zur Vermeidung monatelanger Verzögerungen nur dazu raten, direkt von Beginn an juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. </p><p>Mit <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">VINQO </a>können Sie sicher sein, dass die Beauftragung dank Erfolgshonorar ohne Kostenrisiko ist und zudem Kosten für ärztliche Gutachten, Ermittlungsakten uvm. ebenfalls übernommen werden. </p><p> </p><h2>Schmerzensgeld erhöht sich bei Regulierungsverzögerung</h2><p>Wenn die Gegenseite (Hundehalter oder gegnerische Versicherung) Ihren Fall <strong>mutwillig</strong> verschleppt, kann sich hierdurch Ihr Schmerzensgeld fortlaufend <strong>erhöhen</strong>. Dies ist die einheitliche Rechtsprechung von vielen Obergerichten (vgl. OLG München, 09.10.2009; OLG Frankfurt, 07.01.1999; OLG Nürnberg, 11.07.1995; LG Gera 06.05.2009; LG Berlin, 06.12.2005).</p><p>Voraussetzung ist, dass es sich um eine <strong>verschuldete</strong> und nicht nachvollziehbare Regulierungsverzögerung Ihres Hundebisses handelt. Es kann durchaus hilfreich sein, die Versicherung hieran zu erinnern, um ihr eine finanzielle <strong>Motivation</strong> zur schnellen Regulierung zu geben. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-zahlt-nach-hundebiss-nicht-das-ist-zu-tun/">Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht &#8211; Das ist zu tun!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</title>
		<link>https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2020 09:38:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die meisten denken nicht viel darüber nach, wie die Daten von Ihnen verwendet werden. Doch in manchen Fällen sollte man unbedingt einen Überblick über die gespeicherten Daten durch Dritte besitzen. Manchmal können diese sogar bei der Anspruchsbegründung von materiellem Schadensersatz oder Schmerzensgeldern behilflich sein. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn die DSGVO vorwiegend Unternehmen und Behörden beschäftigt, inzwischen ist auch für <strong>Verbraucher</strong> das Thema <strong>Datenschutz</strong> präsent geworden, wodurch ein zunehmendes Bewusstsein für die eigenen <strong>Rechte als Betroffener</strong> geschaffen worden ist. </p><p>Denn Daten werden fast rund um die Ihr, insbesondere bei Netzzugang, erhoben. Eines der wichtigsten Rechte, die der europäische Gesetzgeber den Verbrauchern dabei an die Hand gibt, ist der <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/"><strong>Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO</strong></a>. Unter welchen Voraussetzungen Sie diesen nutzen können- und was er Ihnen überhaupt bringen kann, möchten wir Ihnen im Folgenden näherbringen.</p>								</div>
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									<h2>Wann lohnt sich eine Anforderung der eigenen Daten nach Art. 15 DSGVO?</h2><p>Die meisten denken nicht viel darüber nach, welche Daten wie verwendet werden. Doch in manchen Fällen sollte man sich unbedingt einen Überblick über die gespeicherten Daten durch Dritte verschaffen. Manchmal können diese sogar bei der Anspruchsbegründung von materiellem <b>Schadensersatz-</b> oder <b><a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss-die-wichtigsten-urteile/">Schmerzensgeldansprüchen</a> </b>behilflich sein. Ihre Daten sind also auch für Sie bares Geld wert. Die drei wahrscheinlich herausragenden Felder, in denen Sie Ihren Auskunftsanspruch immer nutzen sollten, sind:</p><p style="padding-left: 40px;">1. Bei der Frage, ob für Sie ein negativer <b>SCHUFA-Eintrag</b> besteht. Sollte dies der Fall sein, können Sie an der Datengrundlage feststellen, ob zumindest Ihre Daten richtig gespeichert worden sind, und nicht etwa eine falsche Datengrundlage zu einer schlechten Risikobewertung führt.</p><p style="padding-left: 40px;">2. Wenn ein <b>Arbeitsverhältnis </b>beendet worden ist, haben Sie unter Umständen ein Interesse daran, zu erfahren was der Arbeitgeber über Sie gespeichert hat. Gerade wenn beispielsweise die Frage nach einer rechtswidrigen Kündigung im Raum steht, können Sie auch über die ermittelten Daten eine Verteidigungsstrategie entwerfen.</p><p style="padding-left: 40px;">3. Wenn Sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen einen behandelnden Arzt oder gegen einen Dritten geltend machen wollen, ist das Krankenhaus grundsätzlich nach <b>Art. 15 Abs. 3 DSGVO</b> zur<a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/"> kostenlosen Herausgabe Ihrer Patientenakte</a> verpflichtet. </p><p style="padding-left: 40px;"> </p><p>Grundsätzlich sollten Sie sich immer vor Augen rufen: Selbst wenn <strong>Ihre Daten</strong> durch Dritte verarbeitet werden sollten, <strong>gehören Sie immer noch Ihnen</strong>. Sie brauchen also keinen spezifischen Grund, um eine Auskunft zu fordern. Selbst wenn dies „nur“ Ihrem Interesse dienen soll, um zu erfahren, was insgesamt mit Ihren Daten passiert, stellt dies ein legitimen Auskunftsverlangen dar.</p><p> </p><h2>Wann habe Sie einen Anspruch nach Art. 15 DSGVO?</h2><p>Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Daten von Ihnen verarbeitet werden. <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/"><b>Art. 15 Abs. 1 DSGVO</b> </a>formuliert hierfür:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen</em>“</p><p>Daraus folgt:</p><ol><li><u>Betroffener</u><br />Sie müssen betroffene Person sein. Dies bedeutet, dass Sie davon ausgehen, dass über Sie Daten erhoben/ verarbeitet worden sind.</li><li><u>Verantwortlicher</u><br />Der Anspruchsgegner muss auch „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO sein. Dies wird grundsätzlich definiert als „<em>die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet</em>“. Dies ist nicht, wie man auf den ersten Blick denken könnte, der Datenschutzbeauftragte, <strong>sondern vielmehr die für Entscheidungen Verantwortlichen eines Unternehmens</strong> oder einer Behörde, wie beispielsweise ein Geschäftsführer. In manchen Fällen gibt es darüber hinaus noch den „Auftragsverarbeiter“, also zum Beispiel ein Dienst, der im Auftrag eines Unternehmens für dieses Daten verarbeitet. In diesem Fall kann die Auskunftspflicht beide, also Auftraggeber und Auftragsverarbeitender Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sein.</li><li><u>Ersuchen</u><br />Es muss ein Ersuchen gestellt werden. Dies kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Hierfür sollten Sie sich als legitimer Auskunftsberechtigter ausweisen können. Sollten Sie nur Interesse an einer bestimmten Information haben, bietet es sich an, diese genau herauszustellen. Denn ansonsten kann es sein, dass Sie unter einem Berg von gesammelten Informationen „begraben“ werden.</li><li><u>Auskunftsanspruchsbegründung</u><br />Eine Begründung Ihres Anspruchs müssen Sie grundsätzlich nicht angeben.</li><li><u>Frist<br /></u>Eine Verfristung Ihres Anspruchs ist insoweit nicht vorgesehen. Ihre Auskunft ist jedoch umgekehrt unverzüglich, <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/">im Regelfall innerhalb eines Monats</a> zu vollständig zu beantworten.</li></ol><h2>Welche Informationen umfasst der Auskunftsanspruch?</h2><p>Es gibt eine Vielzahl von Daten, die unter den <b>Auskunftsanspruch </b>fallen. Diese werden in <b>Art. 15 Abs. 1 DSGVO </b>aufgezählt:</p><ol><li>Die Verarbeitungszwecke;</li><li>die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;</li><li>die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;</li><li>falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;</li><li>das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;</li><li>das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;</li><li>wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;</li><li>das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.</li></ol><div> </div><p>Mit anderen Worten, eine Vielzahl von wichtigen persönlichen Daten.</p><p>Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO steht Ihnen übrigens eine <b>kostenfreie Kopie</b> dieser Informationen zu. Dies bedeutet, dass der Anspruchsgegner Sie hierfür nicht zur Kasse bitten darf. Dabei können Sie normalerweise frei wählen, on Sie eine Kopie in <b>Papierform </b>oder auf <b>elektronischem </b>Weg erhalten möchten.</p><p> </p><h2>Was ist, wenn Ihnen die Auskunft gem. Art. 15 DSGVO erteilt wird?</h2><p>Der Verantwortliche kann Ihr Verlangen in dreierlei Art nicht rechtmäßig behandeln:</p><h3>Er erteilt gar keine Auskunft</h3><p>Der Verantwortliche darf nur unter einer Voraussetzung Ihren Auskunftsanspruch verweigern. Dieser Grund findet sich in <b>Art. 15 Abs. 4 DSGVO</b><em>: Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.</em></p><h3>Er erteilt zu spät Auskunft</h3><p>Grundsätzlich legt <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/"><b>Art. 12 Abs. 3 DSGVO</b></a> fest: „Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 22 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich,<strong> in jedem Fall aber innerhalb eines Monats</strong> nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist.“ Wenn der Verantwortliche verfristet Ihnen erst Auskunft gewährt, können Sie ein Schmerzensgeld gem. <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss/">Art. 82 Abs. 1 DSGVO</a> geltend machen.</p><h3>Er erteilt unvollständig Auskunft</h3><p>Grundsätzlich hat der Verantwortliche nicht zu entscheiden, welche Daten er Ihnen mitteilt, und welche nicht. Welche Daten von Art. 15 Abs. 1 DSGVO umfasst sind, wurde oben bereits festgestellt. Auch das nicht ausreichende Auskunftserteilen ist dabei sanktionsbewährt <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss-die-wichtigsten-urteile/">und kann ebenfalls zu einem Schmerzensgeldanspruch führen</a>.</p><p> </p><h2>Wie können sie sich gegen eine rechtwidrige Anspruchsbehandlung zur Wehr setzen?</h2><p>Die DSGVO stellt Ihnen einige Mittel zur Verfügung, wenn Ihr Verlangen nicht rechtmäßig erfüllt worden ist.</p><h3>Aufsichtsbehörde informieren</h3><p>Wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde. Diese ist in fast allen Ländern sowohl für öffentliche Behörden als auch juristische Personen, die Daten verarbeiten, die <strong>Landesdatenschutzbeauftragten</strong>. Sie können Datenschutzverstöße mit empfindlichen Bußgeldern sanktionieren.</p><p>Sollte es sich bei dem Verantwortlichen um ein Unternehmen handeln, welches der <strong>BaFin</strong> unterliegt, kann unter Umständen eine Beschwerde bei der BaFin eingelegt werden. Was viele nicht wissen: <strong>Auch Versicherungen unterliegen der Aufsicht der BaFin. </strong>Die BaFin stellt sicher, dass die beaufsichtigten Unternehmen (u.a. Banken und Versicherungen) innerhalb der geltenden Gesetze &#8211; wozu auch die DSGVO zählt- tätig sind. </p><p> </p><h4>Schmerzensgeld nach Datenschutzverstoß</h4><p>Die nicht vollständige, unrichtige oder verspätete Auskunft kann nicht nur zu einer <strong>Geldbuße</strong> für das entsprechende Unternehmen oder die Behörde führen, sondern Ihnen als Betroffenen auch einen <strong>Schadensersatzanspruch</strong> bescheren. Und zwar sowohl einen materiellen Schadensersatz (<strong>Vermögensschaden</strong>) als auch einen immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld). <strong>Art. 82 DSGVO</strong> formuliert hierbei<em>: </em></p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“</em></p><p><span style="text-decoration: underline;">Beispiel</span>: Das<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsgericht-duesseldorf-schadensersatz-ihv-eur-wegen-datenschutzrechtsverstosses_169423.html"> Arbeitsgericht Düsseldorf</a> entschied Anfang des Jahres, dass einem ehemaligen Angestellten gegen seinen Arbeitnehmer ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zusteht. Darüber hinaus verurteilte es den Arbeitgeber zu einer Zahlung von 5.000,00 €.</p><p>Denn der Arbeitgeber hatte zunächst <strong>verspätet</strong>, dann <strong>unvollständig</strong> die Auskunft beantwortet. Der Arbeitgeber habe gegen die <strong>Monatsfrist verstoßen,</strong> sowie nicht vollständig Datenauskunft gegeben.</p><p>Das Gericht führte aus:“ Ein immaterieller Schaden entsteht nicht nur in den <br />&#8218;auf der Hand liegenden Fällen&#8216;, wenn die datenschutzwidrige Verarbeitung zu einer Diskriminierung, einem Verlust der Vertraulichkeit, einer Rufschädigung oder anderen gesellschaftlichen Nachteilen führt, sondern auch, wenn die betroffene Person um ihre Rechte und Freiheiten gebracht oder daran gehindert wird, die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu kontrollieren“. Hinsichtlich der Errechnung des Schmerzensgeldes schreib das Gericht: „Unter Berücksichtigung all dessen hat die Kammer<strong> für die ersten zwei Monate der Verspätung jeweils 500 €, für die weiteren etwa drei Monate jeweils 1.000 € und für die beiden inhaltlichen Mängel der Auskunft jeweils 500 € angesetzt.</strong>“</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Daten werden immer mehr ins Verbraucherbewusstsein vorrücken. Es lohnt sich, selbstbewusst die Ansprüche aus der <strong>DSGVO</strong> zu nutzen, um die Hoheit über die eigenen Daten zu erhalten. Sollte Ihrem Auskunftsanspruch nicht hinreichend genügt werden, können Sie sogar einen Schadensersatz oder ein Schmerzensgeld einfordern.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</title>
		<link>https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten, den Schadenersatz und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein: Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> die Reparaturkosten, den <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadenersatz</a> und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein:</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als Geschädigter wehren, wenn die Versicherung sich mit der Auszahlung (zu viel) Zeit lässt? </p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Prüfungsfrist der Versicherung</span></h2><p><span style="color: #000000;">Auch wenn der Regulierungsantrag und alle anderen erforderlichen Dokumente <strong>eingereicht</strong> worden sind, überprüft die Versicherung diese natürlich noch. Über die grundsätzliche <strong>Dauer</strong>, die eine Schadensregulierung betragen darf, gibt es <strong>keine</strong> gesetzliche <strong>Vorschrift</strong>. Ihr Anspruch ist zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Schadensfalls fällig, kann also <strong>gefordert</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ab wann aber die Versicherung mit der Prüfung und Überweisung  zu lange braucht, wird unterschiedlich bewertet. Auch die Rechtsprechung äußert sich hierzu nur wage: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere wie kompliziert der Schadensfall sich gestaltet (<strong>OLG Frankfurt, 31.01.1996 &#8211; 22 W 27/95</strong>). Ein Autounfall mit zwei Beteiligten, bei denen die Vorfahrt genommen wurde, kann schneller aufgeklärt werden, als ein Unfall mit vielen Beteiligten, wo Schuldfrage kompliziert ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der einschlägigen Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass eine <b>Regulierungsdauer </b>von <b>vier bis sechs Wochen</b> als angemessen gelten kann. Hier kommt es aber von Gericht zu Gericht zu unterschiedlichen Einschätzungen:</span></p><table><tbody><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Zwei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Saarbrücken, 27.03.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Drei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Düsseldorf. 27.06.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG München, 29.07.2010; <br /></span><span style="color: #000000;">KG 30.06.2008</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier bis sechs Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Stuttgart, 06.94.2010, <br />OLG Koblenz, 20.04.2011, <br />OLG Frankfurt, 02.12.2014, <br />LG Koblenz, 25.04.2016</span></p></td></tr></tbody></table><p><span style="color: #000000;">Die meisten Gerichte gestehen der Versicherung damit eine vier- bis sechswöchige Prüffrist zu. Somit scheint hier ein Mittelwert für die <b>Prüfungsfrist </b>gefunden worden zu sein. Wie so häufig in juristischen Fragen ist hier erneut zu betonen: Es kommt auf den Einzelfall an.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: Wie Sie möglichst viel Schmerzensgeld erhalten? </b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>alle wichtigen Tipps!</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Mahnung und Fristsetzung </span></h2><p><span style="color: #000000;">Dass durch die Rechtsprechung mittlerweile eine <strong>angemessene Regulierungsdauer</strong> festgelegt wurde, hilft Ihnen jedoch nur bedingt weiter. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um sich gegen die Nichteinhaltung der <strong>Prüfungsfrist</strong> zu wehren, können Sie nach Ablauf der Frist anfangen, den Druck auf die Versicherung zu erhöhen. Dabei hilft es in den meisten Fällen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Zunächst können Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>anmahnen</strong>, die geschuldete Leistung vorzunehmen. Hierbei müssen Sie eine konkrete<b> Frist benennen</b>, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung vorgenommen werden soll. Diese Frist muss wiederum angemessen sein. Eine unangemessene Fristsetzung liegt zum Beispiel vor, wenn Sie die Auszahlung des Anspruchs bis zum nächsten Tag fordern. </span></p><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Frist von <b>10 bis 14 Tagen</b> als eine angemessene Fristsetzung anzusehen ist. Sollten Sie fälschlicherweise eine zu kurze Frist benannt haben, wird Ihre Mahnung zwar nicht ungültig, aber anstelle der zu kurzen Frist wird diese dann durch eine angemessene Frist ersetzt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Das Problem hierbei ist: Eine angemessene Prüfungsfrist kann zwar bei einem durchschnittlichen Fall zwischen vier bis sechs Wochen betragen. Es kann aber durchaus <strong>unverschuldete Probleme</strong> geben, sodass die Versicherungen sich häufig darauf berufen werden. In diesem Fall kommt die Versicherung auch<strong> nicht mit der Zahlung in Verzug</strong>. (vgl. § 286 Abs. 4 BGB „Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.“)</span></p><h2>Klagen wegen Regulierungsverzögerung</h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Versicherung die Zahlung <b>verweigert</b>, obwohl sie wirksam von Ihnen in Verzug gesetzt wurde, kann unter Umständen der Gang vor Gericht erwägt werden. Hierbei ist jedoch stets zu beachten, dass <b>Gerichtskosten </b>je nach Erfolgsquote auch auf Sie und die Versicherung aufgeteilt werden können. In diesem Fall tragen Sie ein <b>Prozessrisiko</b>.</span></p><p><span style="color: #000000;"> Hat jedoch die gegnerische Haftpflichtversicherung die volle Haftung zu tragen, beispielsweise weil ein sofortiges Anerkenntnis vorliegt, muss sie Ihnen die entstandenen Prozesskosten erstatten und ihr werden die Kosten vom Gericht auferlegt. </span></p><p><span style="color: #000000;">Gerade bezüglich der anfallenden Gerichtskosten und dem Prozessrisiko sollte aber nicht voreilig geklagt werden, weil bei einem sofortigen Anerkenntnis entscheidend ist, ob die Versicherung &#8222;Anlass&#8220; zur Klage gegeben hat. In<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html"> § 93 ZPO</a> heißt es hierzu: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em>Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.</em></p><p><span style="color: #000000;"> Und hier wird die <strong>Prüffrist</strong> wieder wichtig. Haben Sie innerhalb der Prüffrist Klage erhoben, so bleiben Sie im schlechtesten Fall auf den Gerichts- und <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Anwaltskosten</a> sitzen, obwohl Sie Recht haben. Deshalb sollte sorgsam geprüft werden, ob die Prüffrist tatsächlich schon überschritten ist. </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Kreditkosten etc. müssen erstattet werden</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn Ihnen durch den Verzug der gegnerischen Versicherung ein weiterer <strong>Schaden</strong> <strong>entsteht</strong>, muss auch dieser beglichen werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Beispiel: Bei einem Autounfall wurde Ihr Neuwagen (Wert: 40.000,00€) so beschädigt, dass eine Reparatur von 35.000,00 € nötig ist. Ihr Wagen wird in der Werkstatt zwar fachmännisch repariert, jedoch müssen Sie für die Zahlung der Kosten, die durch die Versicherung <b>schuldhaft </b>nicht rechtzeitig beglichen wird, in Vorkasse gehen. Hierfür leihen Sie sich verzinst Geld. Die zusätzlichen Zinsen sind in diesem Fall ein Verzugsschaden, den auch die Versicherung zu tragen hat.</span></p><p><span style="color: #000000;">Bevor Sie die höheren Kosten gegenüber der Versicherung versuchen geltend zu machen, sollten Sie die Versicherung hinsichtlich der<b> Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens </b>nach <b>§ 254 Abs. 2 S.1</b> <b>BGB </b>aufmerksam machen. Unterlassen Sie dies, kann unter Umständen Ihr Schadensersatzanspruch gemindert werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Insgesamt ist es aber wegen der Einzelfallbewertung relativ schwer, die Versicherung wirksam in Verzug zu setzen.</span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: </b>Lesen Sie in&nbsp;<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank">diesem&nbsp;</a>Beitrag, ob Sie erst eine <b>Anzeige </b>für Ihr Schmerzensgeld stellen müssen.</p>								</div>
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									<h2>Versicherung zahlt nicht, weil Unfallgegner nicht kooperiert</h2><p>Unter Umständen kommt die Haftpflichtversicherung nicht mit der Schadensregulierung voran, weil Ihr <b>Unfallgegner </b>selber es <b>unterlässt</b>, nötige Unterlagen bei seiner Versicherung einzureichen.</p><p>Dies gehört zunächst zur <strong>Risikosphäre</strong> der gegnerischen Versicherung: <strong>Sie muss trotzdem alles ihr Mögliche tun, um Ihren Schadensersatzanspruch möglichst schnell und effektiv auszuzahlen.</strong> Fehler, die der Unfallgegner gegenüber seiner Haftpflichtversicherung macht, müssen auch in dem Verhältnis „Unfallgegner – Haftpflichtversicherung“ geklärt werden. Unter Umständen muss der Unfallgegner dann gegenüber seiner eigenen <strong>Haftpflichtversicherung</strong> haften, wenn er beispielsweise bewusst falsche Angaben macht oder die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Schuld widerrechtlich abstreitet</a>.</p><h2>Schmerzensgeld bei Verschleppung der Unfallsregulierung</h2><p>Im Extremfall können sich einzelne Positionen des <strong>Schadensersatzanspruchs</strong> <strong>erhöhen</strong>, wenn die Versicherung <b>schuldhaft </b>die Unfallsregulierung verschleppt.</p><p>Die Rechtsprechung hat entschieden, dass bei einer verschuldeten und nicht nachvollziehbaren Unfallregulierungsverzögerung sich ein zu zahlendes <strong>Schmerzensgeld</strong> <strong>erhöhen</strong> kann. Dies stellt eine weitere finanzielle Motivation für die Versicherung dar, den Unfall rechtzeitig zu regulieren (vgl. OLG München, 09.10.2009; OLG Frankfurt, 07.01.1999; OLG Nürnberg, 11.07.1995; LG Gera 06.05.2009; LG Berlin, 06.12.2005). Dies gilt auch dann, wenn Ihr Unfallgegner es unterlässt, vollständige Angaben zu dem Unfallhergang zu machen.</p><h2>Fazit</h2><p>Warten kann zwar zäh sein. Trotzdem sollte man versuchen, <b>Druck </b>auf die gegnerische Versicherung auszuüben, insbesondere wenn eine <b>Frist </b>von vier bis sechs Wochen verstrichen ist.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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