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	<title>Anwaltskosten Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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	<title>Anwaltskosten Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>HUK verliert wiederholt gegen VINQO vor AG Coburg</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Oct 2021 12:46:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Legal Tech]]></category>
		<category><![CDATA[Abtretung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Urteil reiht sich in die ununterbrochene Reihe an Niederlagen der HUK gegen das Verbraucher Legal-Tech VINQO. Das Legal Tech VINQO klagt gegen die HUK in einer Vielzahl an Verfahren ausnahmslos erfolgreich auf Erstattung der Gebühren, damit Rechtssuchende ohne jedes Kostenrisiko rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Nach der 12. Abteilung hat nun auch die...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="15733" class="elementor elementor-15733" data-elementor-post-type="post">
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<p><em>Das Urteil reiht sich in die ununterbrochene Reihe an Niederlagen der HUK gegen das Verbraucher Legal-Tech VINQO. Das Legal Tech VINQO klagt gegen die HUK in einer Vielzahl an Verfahren ausnahmslos erfolgreich auf Erstattung der Gebühren, damit Rechtssuchende ohne jedes Kostenrisiko rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Nach der 12. Abteilung hat nun auch die 17. Abteilung die Rechtsverfolgungskosten in voller Höhe zuerkannt. </em></p>



<p><strong>Az. 17 C 2612/21</strong></p>



<p><strong>IM NAMEN DES VOLKES</strong></p>



<p>In dem Rechtsstreit</p>



<p><strong>Legal Data Technology GmbH, </strong>vertreten durch d. Geschäftsführer Tim Platner, Heinz-Fangman-Straße 2-6, 42287 Wuppertal</p>



<p>&#8211; Klägerin &#8211;</p>



<p>Prozessbevollmächtigte:</p>



<p>Rechtsanwälte <strong>XXXX</strong></p>



<p>gegen</p>



<p><strong>HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG, </strong>vertreten durch d. Vorstand, Bahnhofsplatz, 96450 Coburg,</p>



<p>&#8211; Beklagte &#8211;</p>



<p>Prozessbevollmächtigte:</p>



<p>Rechtsanwälte <strong> <strong>XXXX</strong> </strong></p>



<p>wegen Forderung</p>



<p>erlässt das Amtsgericht Coburg durch die Richterin am Amtsgericht XXXXX am 14.10.2021 aufgrund des Sachstands vom 06.10.2021 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495a ZPO folgendes</p>



<p class="has-text-align-center">Endurteil</p>



<p>(abgekürzt nach § 313a Abs. 1 ZPO)</p>



<ol class="wp-block-list" type="1"><li>Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 90,96 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.07.2021 zu zahlen.</li><li>Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.</li><li>Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.</li><li></li></ol>



<p class="has-text-align-center">Beschluss</p>



<p>Der Streitwert wird auf 90,96 € festgesetzt.</p>



<p>Entscheidungsgründe</p>



<p>Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb die­ses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das Gericht grundsätzlich den gesamten Akteninhalt.</p>



<p>Die gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG für den Bereich der Inkassodienstleistungen bei dem OLG Düsseldorf als Rechtsdienstleister registrierte Klägerin betreibt die Verbraucherplattform „VINQO.DE&#8220;, auf der sie Geschädigten die außergerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzsansprüchen anbietet. Die Parteien streiten über die Erstattung von vorgerichtli­chen Rechtsverfolgungskosten, die durch den Geschädigten XXXXX XXXXX, welcher die Kläge­rin mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Haftpflichtschadensfall vom 20.05.2021 gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des unfallverur­sachenden Fahrzeugs beauftragte, an die Klägerin abgetreten wurden.</p>



<p>Die zulässige Klage ist begründet. Die Klägerin ist aktivlegitimiert.</p>



<p>Die Forderungsabtretung ist zunächst nicht wegen Verstoßes gegen das Verbot der Erbringung unerlaubter Rechtsdienstleistungen gem. § 134 BGB iVm. § 2 Abs. 1, 3, 5, 10 RDG nichtig.</p>



<p>Auch wenn die zu dieser Problematik ergangenen Urteile des BGH vom 27.11.2019 (VIII ZR 285/18) und 08.04.2020 (VIII ZR 130/19) nicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprü­chen aus Haftpflichtschadensfällen zum Gegenstand haben, sind die festgestellten Grundsätze zum Umfang der gesetzlichen Erlaubnis gem. § 3 RDG auch in diesem Fall anwendbar und füh­ren zur Überzeugung des Gerichts dazu, dass die Klägerin außergerichtliche Rechtsdienstleis­tungen erbringt, die von der, ihr aufgrund der Registrierung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 RDG erteilten Erlaubnis, Inkassodienstleistungen zu erbringen, gedeckt ist.</p>



<p>Der BGH stellt insofern in seinem Urteil vom 27.11.2019 (aaO) fest, dass der Begriff der Rechts­dienstleistung in Gestalt der Inkassodienstleistung (Forderungseinziehung) gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, die ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG erbringen darf, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber mit</p>



<p>dem Rechtsdienstleistungsgesetz &#8211; in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfas­sungsgerichts &#8211; verfolgten Zielsetzung einer grundlegenden, an den Gesichtspunkten der Deregu­lierung und Liberalisierung ausgerichteten, die Entwicklung neuer Berufsbilder erlaubenden Neu­gestaltung des Rechts der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen nicht in einem zu engen Sinne zu verstehen ist. Vielmehr ist &#8211; innerhalb des mit diesem Gesetz verfolgten Schutzzwecks, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechts­dienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RDG) &#8211; eine eher großzügige Betrachtung gebo­ten (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 &#8211; 1 BvR 423/99, NJW2002, 1190 und BVerfG, Beschluss vom 14. August 2004 &#8211; 1 BvR 725/03, NJW-RR 2004, 1570 [jeweils zum RBerG]).</p>



<p>Für die auf dieser Grundlage vorzunehmende Beurteilung, ob sich die Tätigkeit eines registrierten Inkassodienstleisters innerhalb seiner Inkassodienstleistungsbefugnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG hält, lassen sich keine allgemeingültigen Maßstäbe aufstellen. Erforderlich ist vielmehr stets eine am Schutzzweck des Rechtsdienstleistungsgesetzes orientierte Würdigung der Um­stände des Einzelfalls einschließlich einer Auslegung der hinsichtlich der Forderungseinziehung getroffenen Vereinbarungen. Dabei sind die Wertentscheidungen des Grundgesetzes in Gestalt der Grundrechte der Beteiligten sowie der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen und ist den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2004 &#8211; 1 BvR 1807/98, NJW 2004, 672; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 &#8211; 1 BvR 423/99, NJW 2002, 1190, 1191 f.; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2004 &#8211; 1 BvR 725/03, NJW-RR 2004, 1570 und BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1997-1 BvR 780/87, BVerfGE 97, 12, 32 [jeweils zum RBerG]).</p>



<p>Überschreitet hiernach ein registrierter Inkassodienstleister seine Inkassodienstleistungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, kann darin ein Verstoß gegen § 3 RDG liegen. Ein solcher Verstoß hat, wenn die Überschreitung bei einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände aus der objektivierten Sicht eines verständigen Auftraggebers des Inkassodienstleisters zum ei­nen eindeutig vorliegt und zum anderen unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Rechts­dienstleistungsgesetzes in ihrem Ausmaß als nicht nur geringfügig anzusehen ist, die Nichtigkeit nach § 134 BGB der zwischen dem Inkassodienstleisterund dessen Auftraggeber getroffenen In­kassovereinbarung einschließlich einer in diesem Zusammenhang erfolgten Forderungsabtretung zur Folge (Anschluss an und Fortführung von BGH, Urteile vom 30. Oktober 2012 &#8211; XI ZR 324/11, NJW 2013, 59 Rn. 34 ff.; vom 11. Dezember 2013 &#8211; IV ZR 46/13, NJW 2014, 847 Rn. 31; vom 21. Oktober 2014 &#8211; VI ZR 507/13, NJW 2015, 397 Rn. 5; vom 11. Januar 2017 &#8211; IV ZR 340/13, VersR 2017, 277 Rn. 34 und vom 21. März 2018 &#8211; VIII ZR 17/17, NJW 2018, 2254 Rn. 18; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 &#8211; 1 BvR 423/99, NJW2002, 1190, 1192).</p>



<p>Von einer Nichtigkeit nach § 134 BGB ist danach insbesondere dann regelmäßig auszugehen, wenn der registrierte Inkassodienstleister Tätigkeiten vornimmt, die von vornherein nicht auf eine Forderungseinziehung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, sondern etwa auf die Abwehr von Ansprüchen gerichtet sind oder eine über den erforderlichen Zusammenhang mit der Forderungs­einziehung hinausgehende Rechtsberatung zum Gegenstand haben oder wenn das &#8222;Geschäfts­modell&#8220; des Inkassodienstleisters zu einer Kollision mit den Interessen seines Auftraggebers führt.</p>



<p>Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (§ 2 Abs. 1 RDG). Unabhängig davon ist nach der Le­galdefinition des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenstän­diges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung), stets eine Rechtsdienstleistung. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 RDG dürfen natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die &#8211; wie die Klägerin &#8211; bei der zuständigen Behörde registriert sind (regis­trierte Personen), aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in bestimmten, in die­ser Vorschrift bezeichneten Bereichen erbringen. Hierzu gehören gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RDG).</p>



<p>Nach § 3 RDG ist die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur &#8222;in dem Umfang zulässig&#8220;, in dem sie durch das Rechtsdienstleistungsgesetz oder durch oder auf­grund anderer Gesetze erlaubt wird. Insbesondere die Formulierung &#8222;in dem Umfang&#8220; deutet dar­auf hin, dass der Gesetzgeber die Fälle, in denen ein Erlaubnistatbestand erfüllt ist, nicht generell, sondern nur insoweit aus dem Anwendungsbereich des Verbotstatbestands des § 3 RDG her­ausnehmen wollte, als sich die konkret zu beurteilende Rechtsdienstleistung in den Grenzen des jeweiligen Erlaubnistatbestands hält.</p>



<p>Nach dem Urteil des BGH vom 27.11.2019 (aaO) hat indes nicht jede &#8211; auch geringfügige &#8211; Über­schreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG) ohne weiteres stets auch die Nichtigkeit der auf die Verletzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gerichteten Rechtsgeschäfte nach § 134 BGB zur Folge. So kann es Fälle geben, bei denen die Überschrei­tung der Inkassodienstleistungsbefugnis so geringfügig ist, dass noch nicht einmal ein Verstoß gegen § 3 RDG vorliegt. Daneben kann es Fälle geben, bei denen ein solcher Verstoß zwar vor­liegt, aber aufgrund einer verfassungsgemäßen Auslegung und Anwendung des § 134 BGB jedenfalls eine Nichtigkeit der diesem Verstoß zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu BVerfG, NJW2002, 1190, 1192) nicht angenommen werden kann. So wird die Annahme einer Nichtigkeit nach § 134 BGB im Falle einer Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG in der Regel voraussetzen, dass die Überschreitung bei einer &#8211; in erster Linie dem Tatrichter obliegenden &#8211; umfassenden Würdigung der Gesamtumstände aus der objektivierten Sicht eines verständigen Auftraggebers eindeutig vorliegt und unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Rechtsdienstleistungsgeset­zes, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RDG), in ihrem Ausmaß als nicht nur ge­ringfügig &#8211; etwa auf Randbereiche beschränkt &#8211; anzusehen ist. Der genannten Eindeutigkeit der Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis bedarf es dabei auch deshalb, um nicht dem Kunden, insbesondere bei schwieriger Rechtslage, das Risiko dieser Einschätzung aufzubürden.</p>



<p>Die hier gegenständliche Tätigkeit der Klägerin bewegt sich im Rahmen der zulässigen Inkasso­dienstleistung gem. § 2 RDG und ist von der nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG bestehenden Befugnis der Klägerin, als registrierte Person Rechtsdienstleitungen im Bereich der Inkasso­dienstleistungen zu erbringen, gedeckt.</p>



<p>Vor dem Hintergrund, dass maßgebend für diese Beurteilung insbesondere die durch den Ge­setzgeber mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz verfolgte Zielsetzung einer grundlegenden, an den Gesichtspunkten der Deregulierung und Liberalisierung ausgerichteten Neugestaltung des Rechts der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen ist, mit der der Gesetzgeber an die zuvor bereits in diese Richtung weisende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfen, diese umsetzen, fortführen und hierbei zugleich den Deregulierungsbestrebungen der Europäi­schen Kommission im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs Rechnung tragen wollte (vgl. BT-Drucks. 16/3655, S. 1, 26 ff., 42; siehe auch BT-Plenarprotokoll 16/118, S. 12256, 12257 f.), ist eine Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nicht erkennbar.</p>



<p>Nach der in der Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG enthaltenen Legaldefinition ist eine Inkasso­dienstleistung die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung ab­getretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird. Ist eine Person gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG bei der zuständigen Behörde für den Bereich der Inkassodienstleistungen registriert, darf sie aufgrund besonderer Sachkunde Rechts­dienstleistungen in diesem Bereich erbringen.</p>



<p>Die Klägerin verfügt über eine solche Registrierung und betreibt die Geltendmachung von Ansprüchen der vorliegenden Art als eigenständiges Geschäft im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG. Ein eigenständiges Geschäft im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Forderungseinziehung in­nerhalb einer ständigen hauptberuflichen oder nebenberuflichen Inkassotätigkeit oder außerhalb einer solchen nicht lediglich als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Klägerin die hier in Rede stehen­de Verfolgung von Schadensersatzansprüchen innerhalb ihrer ständigen hauptberuflichen (Inkasso-)Tätigkeit betreibt.</p>



<p>Die von der Klägerin für die Geschädigte im vorliegenden Fall erbrachten Tätigkeiten sind als In­kassodienstleistungen gemäß dieser Bestimmung anzusehen, da sie letztlich auf die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen ausge­richtet sind (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RDG).</p>



<p>Da nach Maßgabe des Urteils des BGH vom 27.11.2019 (aaO) zur Beurteilung, ob sich die ge­genständliche Tätigkeit im Rahmen der Befugnis bewegt, eine am Schutzzweck des Rechts­dienstleistungsgesetzes, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 RDG), orientierte Würdi­gung der Umstände des Einzelfalls einschließlich einer Auslegung der hinsichtlich der Forderungseinziehung getroffenen Vereinbarungen ist, sind auch die Wertentscheidungen des Grund­gesetzes zu berücksichtigen. Folglich sind die Grundrechte der Beteiligten &#8211; namentlich zum ei­nen die Berufsausübungsfreiheit des Inkassodienstleisters (Art. 12 Abs. 1 GG) und zum anderen die zugunsten des Kunden zu berücksichtigende Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG), die &#8211; be­reits entstandene &#8211; schuldrechtliche Forderungen umfasst (BVerfG, NJW2001, 2159 f. mwN) -sowie der Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2002,&nbsp; 1190, 1192; BVerfGE 143, 246 Rn. 268, 372; BVerfG, NVwZ 2017, 702 Rn. 19; jeweils mwN) in den Blick zu nehmen und ist hierbei auch den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, NJW 2004, 672; NJW 2002, 1190, 1191 f.; NJW-RR 2004, 1570, 1571; BVerfGE 97, 12, 32; [jeweils zum RBerG]; BT-Drucks. 16/3655, S. 37 f., 47; vgl. auch BGH, Urteile vom 30. Okto­ber 2012 &#8211; XI ZR 324/11, aaO Rn. 11 ff.; vom 21. März 2018 &#8211; VIII ZR 17/17, aaO Rn. 20 ff.).</p>



<p>Zur Inkassodienstleistung gehört eine auf die Forderungseinziehung bezogene rechtliche Bera­tung des Gläubigers.</p>



<p>Die hier zu beurteilenden Tätigkeiten der Klägerin dienen der Einziehung der den Unfallgeschädig­ten entstandenen Haftpflichtschäden.</p>



<p>Dem Inkassodienstleister ist grsl. auch eine umfassende rechtliche Forderungsprüfung und eine substantielle Beratung des Kunden über den Forderungsbestand gestattet (BVerfG, Beschluss 20.02.2002, NJW 2002,1190). Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentli­chen ausgeführt: Mit der Rechtsberatung im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG sei grund­sätzlich die umfassende und vollwertige Beratung der Rechtsuchenden, wenn auch nur in einem bestimmten &#8211; in Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 RBerG genannten &#8211; Sachbereich gemeint. Der Erlaubnis­vorbehalt für Inkassounternehmer flankiere denjenigen für die Besorgung fremder Rechtsangele­genheiten, einschließlich der Rechtsberatung. Er diene dazu, die mit dem geschäftsmäßigen For­derungseinzug einhergehende besondere Form der Rechtsbesorgung und Rechtsberatung in den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes einzubeziehen (BVerfG, aaO). Zu der einem solchen Inkassounternehmen gestatteten Rechtsberatung gegenüber seinem Kunden gehört auch die Äußerung von Rechtsansichten gegenüber dem Schuldner nach Erhebung von Einwen­dungen. Diese rechtliche Qualifizierung des Geschäftsgegenstandes, für die der Inkassounter­nehmer seinem Mandanten gegenüber Verantwortung trage, bleibe Teil seiner erlaubten Rechts­besorgung und werde nicht etwa zum Rechtsrat gegenüber dem Schuldner (BVerfG, NJW-RR 2004, 1570, 1571).</p>



<p>Nach diesen Grundsätzen ist nicht zu erkennen, dass die Klägerin mit ihrer Tätigkeit ihre Befug­nis überschreitet.</p>



<p>Die Klägerin ist auch durch wirksame Abtretung Forderungsinhaberin geworden und damit aktiv­legitimiert. In den gerichtsbekannten AGB der Klägerin heißt es: „Mit Einwilligung in die Allgemei­nen Geschäftsbedingungen wird der Kostenanspruch in Höhe des gem. § 4 RDGEG i.V.m. RVG analog zu beanspruchenden Betrages aufschiebend bedingt zum Zeitpunkt der Mandatsübernah­me erstrangig und unerfüllt gegen Schädiger, Halter, Haftpflichtversicherer und Dritte aus dem gemeldeten Schadensereignis an uns an Erfüllung statt abgetreten. Wir nehmen die Abtretung mit Mandatsannahme an. Soweit der Anspruchsgegner die Zahlung des Vergütungsanspruchs unberechtigt verweigert, setzen wir diesen gerichtlich in eigenem Namen und auf eigene Rech­nung durch.&#8220; Mit Erklärung vom 22.06.2021 bestätigt der Geschädigte XXXX XXXXX erneut un­terschriftlich die Abtretung des hier gegenständlichen Anspruchs. Die formularmäßige Abtretung an Erfüllung statt begegnet hier keinen rechtlichen Bedenken.</p>



<p>Die Klägerin hat Anspruch auf 90,96 € Rechtsverfolgungskosten.</p>



<p>Der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich auch den Ersatz der durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten, § 249 II 1 BGB. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (Senat NJW 2017, 3588 Rn. 6; NJW 2006, 1065; NJW 2005, 1112 = VersR 2005, 558 [559]; BGHZ 127, 348 [350] = NJW1995, 446; BGH NJW 2015,147 BGH: Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei&nbsp;&nbsp;&nbsp; fiktiver Schadensabrechnung(NJW 2020, 144) 3447 Rn. 55) hat der Schädiger allerdings nicht schlecht­hin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforder­lich und zweckmäßig waren. Auch dabei ist gemäß dem Grundsatz der subjektbezogenen Scha­densbetrachtung Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten zu nehmen (vgl. Senat NJW 2017, 3527 Rn. 10; NJW 2012, 2194 = DAR 2012, 387 Rn. 8; NJW-RR 2007, 856 Rn. 10, jew. mwN). An die Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen. Es kommt darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus der Sicht des Geschädigten darstellt. Ist die Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe derart klar, dass aus Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger (oder dessen Haftpflichtversicherer) ohne Weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherer einen Rechtsanwalt hinzuzuzie­hen (vgl. Senat NJW-RR 2007, 856; NJW 2005, 1112 = VersR 2005, 558 [559]; BGHZ 127, 348 [351 f.] = NJW 1995, 446). In derart einfach gelagerten Fällen kann der Geschädigte grundsätzlich den Schaden selbst geltend machen, so dass sich die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts nur unter besonderen Voraussetzungen als erforderlich erweisen kann, etwa wenn der Ge­schädigte aus Mangel an geschäftlicher Gewandtheit oder sonstigen Gründen wie Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, den Schaden selbst anzumelden (Senat BGHZ 127, 348 [352] = NJW 1995, 446; NJW-RR 2007, 856; BGH NJW 2015, 3447 Rn. 55).</p>



<p>Diese Grundsätze gelten entsprechend für die Heranziehung eines Inkassodienstes.</p>



<p>Vorliegend handelte es sich, auch nach dem Vortrag der Beklagten, um einen komplexen Ver­kehrsunfall im fließenden Verkehr, sodass aus Sicht der Geschädigten die Beauftragung der Klä­gerin zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig war. Die Rechtsverfolgungs­kosten sind daher bis zur Deckelung durch entsprechende RVG-Gebühren erstattungsfähig.</p>



<p>Die Klägerin machte unstreitig für den Geschädigten 338,64 € erfolgreich geltend, sodass sich hieraus der entsprechende Kostenerstattungsanspruch gem. § 4 RDGEG i.V.m. RVG VV analog in Höhe von 90,96 € ergibt. Die Erhebung einer 1,3 Mittelgebühr ist vorliegend für die durchschnitt­liche Tätigkeit nicht zu beanstanden.</p>



<p>Die Verurteilung zur Zahlung der Nebenforderung gründet sich auf §§ 280 Abs. 2, 286, 288 BGB.</p>



<p>Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.</p>



<p>Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit hat ihre Rechtsgrundlage in den §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO.</p>



<p></p>
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						<p>Tim Platner ist Geschäftsführer von VINQO und als Jurist für die rechtliche und strategische Ausrichtung verantwortlich. Zu seinem juristischen Schwerpunkten zählen das Verkehrsunfall- sowie das allgemeine Schadenersatzrecht.</p>
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		<title>Fahrradunfall bei Fußgängerüberweg und Zebrastreifen &#8211; wer haftet?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-bei-fussgaengerueberweg-und-zebrastreifen-wer-haftet/</link>
		
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		<pubDate>Sat, 20 Feb 2021 07:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auch wenn viele Fahrradfahrer wissen, dass es vielleicht nicht ganz gesetzestreu ist, fahren sie über Fußgängerüberwege-besser bekannt als Zebrastreifen, anstelle ihr Fahrrad hierüber zu schieben.  Denn auch wenn er Name es eigentlich schon sagt, für wen diese Überwege geschaffen worden sind, kann es durchaus praktisch sein, ab und zu mal die Abkürzung hierüber zu nehmen, und nicht wie der Rest des Verkehrs warten zu müssen.</p>
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									<p>Auch wenn viele Fahrradfahrer wissen, dass es vielleicht nicht ganz gesetzestreu ist, <strong>fahren</strong> sie über <strong>Fußgängerüberwege </strong>&#8211; besser bekannt als <strong>Zebrastreifen</strong>, anstelle ihr Fahrrad hierüber zu <strong>schieben</strong>. </p><p>Denn auch wenn er Name es eigentlich schon sagt, für wen diese Überwege geschaffen worden sind, kann es durchaus praktisch sein, ab und zu mal die Abkürzung hierüber zu nehmen, und nicht wie der Rest des Verkehrs warten zu müssen.</p><p>Was auf der einen Seite eine Zeitersparnis mit sich bringen kann, kann auf der anderen Seite jedoch unangenehme <strong>Konsequenzen</strong> haben:</p><p>Im besten Fall verärgern Sie nur einen Autofahrer. Problematisch kann es aber dann werden, wenn Sie als Fahrradfahrer beim Überfahren einen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall </a>erleiden. Denn plötzlich können <strong>Ansprüche</strong>, die Ihnen normalerweise nach einem Unfall zustehen, gekürzt oder ganz <b>verweigert </b>werden.</p><p>Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie sich das Überfahren eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad auf Ihre Schadensersatzansprüche und Ihr Schmerzensgeld auswirken kann.</p>								</div>
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									<h2>Wer ist Anspruchsgegner nach Fahrradunfall?</h2><p>Zunächst muss zwischen Zusammenstößen mit <strong>Fußgängern</strong> und mit <strong>PKW</strong>-Fahrern differenziert werden.</p><p>Wenn Sie mit einem <strong>Fußgänger</strong>, der gerade selber den Fußgängerweg genutzt hat, zusammenstoßen, so werden Sie im Regelfall die<strong> gesamte Verantwortung</strong> hieran tragen. Denn Fußgänger haben gemäß<strong> § 26 Abs. 1 StVO</strong> auf Fußübergängen <strong>Vorrang</strong>. <strong>§ 26 Abs. 4 StVO</strong> normiert darüber hinaus, dass wenn Sie auf einem <strong>Fahrradweg</strong> fahren, an diesem aber ein Zebrastreifen liegt, Sie wie ein Autofahrer <strong>langsam heranfahren</strong> müssen und Fußgängern ermöglichen müssen, den Weg zu überqueren.</p><p>Zwar ist bisher noch keine entsprechende Rechtsprechung ergangen. Jedoch entschied zum Beispiel das OLG München, dass Fußgänger in Fußgängerzonen nicht damit rechnen müssen, dass Fahrradfahrer <strong>verbotswidrig</strong> radeln und hierauf dann auch keine Rücksicht nehmen müssen. (OLG München, Urteil vom 04. Oktober 2013 – 10 U 2020/13) Dies muss dann erst Recht auch für Zusammenstöße an Fußgängerwegen gelten.</p><p>Wenn Sie selber auf dem Zebrastreifen <strong>fahren</strong>, dann haben Sie hingegen gegenüber Autofahrern <strong>keinen Vorrang</strong>. Ein Autofahrer muss nicht auf Sie warten, wenn Sie den Fußgängerüberweg auf dem Fahrrad fahrend überqueren.</p><p>Erst wenn Sie Ihr Fahrrad <strong>schieben</strong>, werden Sie zu einem vorrangsberechtigten Fußgänger. Diese Regelung kann folgenschwere Auswirkungen haben, wie das Urteil des OLG Oldenburg vom 26.09.1997 zeigt: </p><p style="padding-left: 40px;">Ein elfjähriges <strong>Kind</strong> fuhr mit seinem Fahrrad über einen <strong>Zebrastreifen</strong>, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Hierbei wurde es von einem Wagen erfasst. Das Gericht ging davon aus, dass das Kind den Unfall zu<strong> 2/3</strong> selber <strong>verschuldet</strong> hat. Das bedeutet, dass es nur ein Drittel seines eigentlichen Schmerzensgeldes erhielt, und nur ein Drittel seines Sachschadens ersetzt worden ist (6 U 136/97). Zur Erinnerung: Es handelte sich hierbei um ein <a href="https://vinqo.de/kind-im-strassenverkehr-verletzt-was-tun/">Kind</a>, in diesem Fall wird das Mitverschulden grundsätzlich schon niedriger angesetzt (§ 828 BGB).</p><p>Wenn ein <strong>Erwachsener</strong> Fahrradfahrer über den <strong>Zebrastreifen</strong> / <strong>Fußgängerüberweg</strong> fährt, führt dies sogar zu einer Reduzierung der Haftung des Autofahrers auf null:</p><p>Das OLG Frankfurt entschied 2015, dass der über den Fußgängerüberweg fahrende Radfahrer an einem Fahrradunfall die alleinige Haftung trägt, wenn der der PKW-Fahrer mit normaler Geschwindigkeit fuhr. Dies bedeutet: Kein Schadensersatz, kein Schmerzensgeld- dafür muss der Fahrradfahrer dann aber zusätzlich noch die Schäden des Autofahrers tragen (LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. März 2015 – 11 O 86/13). Dies gilt natürlich immer nur dann, wenn der Autofahrer den Fahrradfahrer auf dem Zebrastreifen nicht absichtlich angefahren hat.</p><p>In der Praxis ist hier häufig der Nachweis, ob der Autofahrer gegebenenfalls Ihnen den Vorrang eingeräumt und damit auf sein <strong>Vorfahrtsrecht verzichtet</strong> hat, problematisch, wenn keine weitergehenden Zeugen zur Verfügung stehen. Selbiges gilt für den Umstand, ob Sie &#8222;<strong>gerollert</strong>&#8220; sind.</p><h2>Fahrradunfall am Zebrastreifen mit Ampel</h2><p>Von Bedeutung für die Haftungsquote ist darüber hinaus auch, ob es sich um einen <strong>Fußgängerüberweg</strong> mit oder ohne <strong>Ampel</strong> handelte. Fußgängerüberwege mit Ampel sind relativ selten. Wenn ein Fußgänger einen solchen bei <strong>rot </strong>überquert und es zu einem Unfall kommt, <strong>haftet</strong> er <strong>alleine</strong> aufgrund seines überwiegenden Verschuldens.</p><p>Das gleiche muss erst recht für Fahrradfahrer gelten, die den Fußgängerübergang trotzdem überqueren. Dies entschied auch das KG Berlin mit Urteil vom 13. November (1986 – 12 U 1736/86 –):</p><p style="padding-left: 40px;">„[…]<em>2.Der Kraftfahrer, der sich einer auf grünes Licht umgesprungenen Ampel nähert, muß daher nicht damit rechnen, daß ein Radfahrer trotz roten Lichts der Fußgängerampel noch versuchen wird, die Straße an der Fußgängerfurt zu überqueren.</em></p><p style="padding-left: 40px;"><em> Der Unfall kann sich in einem solchen Fall für den Kraftfahrer als unabwendbares Ereignis darstellen. Seine Haftung kommt jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers lediglich die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht.“</em></p><p>Sollte der Fahrradfahrer hingegen den Übergang während einer <strong>Grünphase</strong> für Fußgänger überfahren haben, kommt es wiederum zu einem überwiegenden <strong>Verschulden</strong> des <strong>Autofahrers</strong>. Der Pflichtverstoß des Autofahrers wird in diesen Fällen zumeist die Pflichtverletzung des Fahrradfahrers um ein Vielfaches überragen, sodass es zu einer alleinigen Haftung des Autofahrer kommt.</p><h2>Was können Folgen für die Durchsetzung des Anspruchs sein?</h2><p>Nicht nur für die <strong>Höhe</strong> Ihrer Ansprüche nach einem Unfall, insoweit Sie bestehen, kann es drastische Folgen haben, wenn sie unerlaubterweise einen Fußgängerüberweg genutzt haben.</p><p>Auch für die <strong>Durchsetzung</strong> Ihrer Ansprüche kann das <strong>Mitverschulden</strong> Bedeutung erlangen: Denn wenn Sie Ihre Ansprüche durch einen Anwalt durchsetzen lassen wollen, müssen Sie im Regelfall selber einen Teil der <strong>Anwaltskosten</strong> <strong>tragen</strong>. War der Unfall Ihrerseits unverschuldet, trägt im Regelfall der Unfallgegner die Versicherung. Im Schlimmsten Fall werden Ihre Ansprüche dann also von den <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/" target="_blank" rel="noopener">Kosten des Anwalts</a> aufgezehrt.</p><p>Eine Alternative hierfür ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit VINQO. Wir ermöglichen es Ihnen, Ihre Ansprüche trotz Mitverschulden <strong>ohne Kostenrisiko</strong> gegen den Unfallgegner oder seine <a href="https://vinqo.de/?s=fahrradunfall" target="_blank" rel="noopener">Versicherung </a>durchzusetzen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-bei-fussgaengerueberweg-und-zebrastreifen-wer-haftet/">Fahrradunfall bei Fußgängerüberweg und Zebrastreifen &#8211; wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Anwalt nach Fahrradunfall einschalten? &#8211; Die Vorteile und Nachteile</title>
		<link>https://vinqo.de/anwalt-nach-fahrradunfall-einschalten-die-vorteile/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 07 Jan 2021 07:39:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Fahrradunfall müssen Sie sich entscheiden, ob Sie einen Anwalt einschalten wollen, oder sich selber mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Dabei gibt es gute Gründe, sich für einen Anwalt zu entscheiden! </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/anwalt-nach-fahrradunfall-einschalten-die-vorteile/">Anwalt nach Fahrradunfall einschalten? &#8211; Die Vorteile und Nachteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> müssen Sie sich entscheiden, ob Sie einen Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister einschalten oder sich selbst mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen wollen. <span style="font-size: inherit;">Dabei gibt es gute Gründe, sich für einen Anwalt / Rechtsdienstleister zu entscheiden!</span></p>
<h2>Druck auf die gegnerische Versicherung ausüben</h2>
<p>Versicherungen stehen ausschließlich auf der Seite des Schädigers. Deshalb versucht die gegnerische Versicherung die Kosten eines Fahrradunfalls möglichst gering zu halten und Ihre Ansprüche zu kürzen und mit Fragebögen, Einwilligungserklärungen uvm. möglichst zu erschweren und zu verzögern.</p>
<p>Ein Fahrradunfall mit einem Auto wird dabei von den Kfz-Schadenabteilungen der Haftpflichtversicherung reguliert, die nicht selten besonders <strong>aggressive</strong> <strong>Kürzungstricks</strong> anwenden &#8211; denn Verkehrsunfälle sind ein teures Massengeschäft.</p>
<p>Beauftragen Sie nach Ihrem Fahrradunfall von Beginn an einen Rechtsanwalt oder <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/">Rechtsdienstleister</a>, so lassen sich die Versicherungstricks häufig nicht mehr anwenden, weil Ihr Anwalt weiß, <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">was Ihnen zusteht</a> und welche <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Formulare Sie keinesfalls unterzeichnen</a> sollten.</p>
<p>Das <strong>Signal</strong> für die Gegenseite ist dann, dass es Ihnen nicht nur <strong>ernst</strong> mit den <strong>Forderungen</strong> ist, sondern dass mit der Zeit auch die <strong>Kosten</strong> ansteigen, wenn der Schaden nicht reguliert wird. Wenn Sie den Fahrradunfall nicht verschuldet haben, muss die Gegenseite die gesamten Rechtsanwaltskosten tragen. Wenn sich eine Teilschuld oder ein Mitverschulden abzeichnet, sollten Sie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">risikofrei auf einen Rechtsdienstleister</a> zurückgreifen.</p>
<h2>Anwalt spart Nerven, Zeit und Papier</h2>
<figure id="attachment_9986" aria-describedby="caption-attachment-9986" style="width: 602px" class="wp-caption alignnone"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-9986 " src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-1024x782.png" alt="Einwilligung Hundebiss HUK" width="602" height="460" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-1024x782.png 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-300x229.png 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-768x586.png 768w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-1536x1173.png 1536w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-320x244.png 320w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-640x489.png 640w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-360x275.png 360w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-720x550.png 720w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-1080x825.png 1080w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-800x611.png 800w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK-1280x977.png 1280w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Einwilligung-HUK.png 2043w" sizes="(max-width: 602px) 100vw, 602px" /><figcaption id="caption-attachment-9986" class="wp-caption-text">Einwilligung bei einem Personenschaden der HUK</figcaption></figure>
<p>Die gegnerische Haftpflichtversicherung fordert von Ihnen insbesondere bei einem Personenschaden unzählige Formulare, Fragebögen, Belege und Unterschriften an, ohne die sie angeblich Ihre Schäden nicht ersetzen könnte.</p>
<p>Wenn Sie nach einem Fahrradunfall einen Anwalt beauftragen, <strong>übernimmt</strong> dieser die gesamte <strong>Korrespondenz</strong> mit der Haftpflichtversicherung. Sie müssen dann keine nervenaufreibende und zeitintensive Kommunikation mit ewigen <strong>Verzögerungen</strong> führen, sondern können Ihren Fall <strong>schnell</strong> und einfach an Ihren Rechtsanwalt übergeben. Gleichzeitig verhindert Ihr auf Schmerzensgeld spezialisierter Anwalt oder Rechtsdienstleister, dass Sie zu viele persönliche <strong>Gesundheitsdaten</strong> übermitteln, auf die die gegnerische Versicherung keinen Anspruch hat.</p>
<p>Moderne Kanzleien und Rechtsdienstleister bieten Ihren Mandanten <a href="https://vinqo.de/wie-legal-tech-verbraucherschutz-nach-einem-unfall-neu-definiert/">moderne Onlineakten</a> an, in denen die Unterlagen digital eingereicht und eingesehen werden können. Dadurch, dass Sie nicht damit rechnen müssen, jederzeit einen unerfreulichen Brief im Briefkasten zu haben, spart die Kommunikation über den Anwalt auch Ihre Nerven.</p>
<h2>Mitverschulden nach Fahrradunfall abwehren</h2>
<p>Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird bei einem Fahrradunfall fast immer versuchen, Ihnen ein <strong>Mitverschulden</strong> am Fahrradunfall anzulasten und so Ihre <strong>Schäden</strong> nur <strong>anteilig</strong> zu <strong>zahlen</strong>.</p>
<p>Häufige Einwände sind:</p>
<ul>
<li>Mitschuld an den eigenen Verletzungen, da Sie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">keinen Helm</a> getragen haben, obwohl eine Helmpflicht nicht besteht,</li>
<li>Fahrradweg <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">entgegen der Fahrtrichtung</a> genutzt</li>
<li><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/">Überreaktion</a>, da es zu keiner Kollision kam</li>
<li>Sie fuhren zu schnell</li>
<li>uvm&#8230;</li>
</ul>
<p>Dabei müssen sowohl die entscheidenden Umstände des Einzelfalls akribisch aufgeklärt und gleichzeitig rechtliche Erwägungen &#8211; häufig 4-5 Mal &#8211; erhoben werden, bis die gegnerische Versicherung die eigene Haftung anerkennt und von dem vermeintlichen Mitverschulden abstimmt nimmt. Ohne die Hilfe spezialisierter Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleister auf Verkehrsrecht lässt sich ein außergerichtliches Ergebnis kaum erzielen.</p>
<h2>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten</h2>
<p><img decoding="async" class=" wp-image-9093" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-300x169.jpg" alt="Was tun nach Fahrradunfall" width="351" height="198" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-300x169.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-1024x576.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-768x432.jpg 768w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-1536x864.jpg 1536w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-320x180.jpg 320w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-640x360.jpg 640w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-360x203.jpg 360w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-720x405.jpg 720w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-1080x608.jpg 1080w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-800x450.jpg 800w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2-1280x720.jpg 1280w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Fahrradunfall-min-2.jpg 1920w" sizes="(max-width: 351px) 100vw, 351px" /></p>
<p>Wenn Sie als Fahrradfahrer beispielsweise von einem Auto erfasst und verletzt worden sind, haben Sie für die erlittenen Verletzungen und Verletzungsfolgen Anspruch auf ein Schmerzensgeld.</p>
<p>Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist für einen Fahrradfahrer selbst kaum juristisch zutreffend zu ermitteln. Häufig wird sich an einer Schmerzensgeldtabelle oder einen Schmerzensgeldrechner orientiert, um das eigene Schmerzensgeld zu ermitteln. Es handelt sich hierbei jedoch nur um erste Orientierungsmöglichkeiten.</p>
<p>Nach einem Fahrradunfall kommt es leider zu überdurchschnittlich schweren Verletzungen, die deshalb sehr sorgfältig dokumentiert und bei der Bezifferung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden müssen.</p>
<p>Das eigene Schmerzensgeld muss immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister individuell geprüft und beziffert werden. Denn keine Verletzung und keine Verletzungsfolge ist exakt vergleichbar. Hierzu sind umfassende Datenbanken für eine fundierte Argumentation unverzichtbar. Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleister, die sich hiermit nicht regelmäßig beschäftigen, verfügen nur über eingeschränkte Erkenntnismöglichkeiten, denn die Schmerzensgelddatenbanken sind teuer und müssen regelmäßig aktualisiert werden.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Tipp</span></strong>: Lassen Sie nach einem Fahrradunfall eine Ersteinschätzung Ihres Schmerzensgeldes geben und diese insbesondere begründen! Wenn der Anwalt vorschnell einen Schmerzensgeldrahmen angibt, ohne Ihre genauen Umstände und Verletzungen mittels der Arztberichte auszuwerten, ist dies ein guter Indikator für ein unsachgemäßes Vorgehen. Fragen Sie als Fahrradfahrer ruhig auch danach, welche Urteilsdatenbanken (IMMDAT-Plus, ADAC-Tabelle bzw. Hacks / Wellner / Häcker etc.) in welcher Auflage vorliegen und wie viele Fahrradunfälle oder Schmerzensgeldfälle der ausgesuchte Rechtsanwalt bearbeitet. Wird er Anwalt ungehalten, ist auch das ein gutes Zeichen, dass Sie sich besser nach einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister umschauen sollten. Denn: Sie sind der Kunde!</p>
<h2>Keinen Anspruch vergessen!</h2>
<p>Wissen Sie, ob Sie „verlorene Urlaubsfreuden“ geltend machen können, oder was der <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a> ist? Neben den offensichtlichen Ansprüchen nach einem Fahrradunfall gibt es noch eine <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Vielzahl weiterer Ansprüche</a>, welche Ihnen zustehen können. Wenige Fahrradfahrer wissen beispielsweise, dass sie nach einem Fahrradunfall einen Nutzungsersatz oder <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall</a> verlangen können.</p>
<p>Ohne Anwalt oder Rechtsdienstleister sparen Sie der gegnerischen Versicherung Zahlungen, die Ihnen zustehen! Abhängig von der Schwere der Verletzungen kann dies <strong>einen vier- bis fünfstelligen Betrag</strong> ausmachen, den Sie als geschädigter Fahrradfahrer der Haftpflichtversicherung des Schädigers unfreiwillig &#8222;schenken&#8220;.</p>
<p>Deshalb sollte bereits <strong>unmittelbar nach</strong> einem <strong>Fahrradunfall</strong> ein <strong>Rechtsanwalt</strong> <strong>beauftragt</strong> werden, damit <strong>Maßnahmen</strong> ergriffen werden können, um Ihre <strong>Ansprüche</strong> wie das Schmerzensgeld oder die Reparaturkosten für Ihr Fahrrad bestmöglich zu <strong>sichern</strong>.</p>
<h2>Nicht in die Abfindungsfalle laufen</h2>
<p><img decoding="async" class="wp-image-9299 size-large" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Abfindungserklaerung-unterzeichenen-min-1024x576.jpg" alt="Schmerzensgeldabfindung" width="800" height="450" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Abfindungserklaerung-unterzeichenen-min-1024x576.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Abfindungserklaerung-unterzeichenen-min-300x169.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Abfindungserklaerung-unterzeichenen-min-768x432.jpg 768w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Abfindungserklaerung-unterzeichenen-min-1536x864.jpg 1536w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/Abfindungserklaerung-unterzeichenen-min.jpg 1920w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /></p>
<p>Ein Abfindungsangebot der gegnerischen Seite erscheint recht verlockend: Man erhält zügig und problemfrei einen relativ <strong>hohen Betrag</strong>. Auf den zweiten Blick hat eine solche Abfindung aber einen gewaltigen <strong>Haken</strong>:</p>
<p>Denn Sie geben in dem Moment, in dem Sie die Abfindung annehmen, alle Ansprüche für die Zukunft auf. Sollten sich <strong>Spätschäden</strong> einstellen, können Sie hierfür kein Schmerzensgeld mehr verlangen. Dies bedeutet nicht, dass <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/">Abfindungen</a> immer eine schlechte Idee sind.</p>
<p>Allerdings ist der Inhalt der Abfindung genau zu prüfen und Ihre Verletzung sowie das zustehende und noch in Zukunft mögliche Schmerzensgeld genau zu prüfen.</p>
<p>Andernfalls droht nicht nur die Gefahr, dass Sie auf viele tausend Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld unwissentlich verzichten, Sie können sich auch noch gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrem Arbeitgeber selbst durch die Abfindung schadenersatzpflichtig machen!</p>
<h2>Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Fahrradunfall?</h2>
<p>Nach einem unverschuldeten Fahrradunfall muss grundsätzlich der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten tragen.</p>
<p>Hierdurch sollen Sie als verletzter Radfahrer durch die &#8222;kostenfreie&#8220; Beauftragung eines Rechtsanwalt die Möglichkeit bekommen, Ihre Ansprüche auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung aushandeln zu können.</p>
<p>Dieser Grundsatz gilt allerdings nur, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/anwalt-nach-fahrradunfall-einschalten-die-vorteile/">Anwalt nach Fahrradunfall einschalten? &#8211; Die Vorteile und Nachteile</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>10 Gründe, nach einem Hundebiss einen Anwalt / Rechtsdienstleister einzuschalten</title>
		<link>https://vinqo.de/10-gruende-nach-einem-hundebiss-einen-anwalt-rechtsdienstleister-einzuschalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 09:53:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Soll ich nach einem Hundebiss einen Anwalt beauftragen? Wir zeigen Ihnen 10 Gründe, weshalb Sie nach einem Hundebiss hierauf nicht verzichten sollten!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/10-gruende-nach-einem-hundebiss-einen-anwalt-rechtsdienstleister-einzuschalten/">10 Gründe, nach einem Hundebiss einen Anwalt / Rechtsdienstleister einzuschalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="10497" class="elementor elementor-10497" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a> stellt sich häufig die Frage: muss oder soll ich einen <strong>Anwalt</strong> einschalten, um zu meinem <strong>Schmerzensgeld</strong> zu gelangen?</p><p>Wir geben Ihnen 10 gute Gründe, weshalb Sie nach einem Hundebiss einen Anwalt oder Rechtsdienstleister einschalten sollten: </p>								</div>
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									<h2>Psychologischer Effekt für die Gegenseite</h2><p>Jeder, der schonmal versucht hat, eine Forderung außergerichtlich durchzusetzen, kann bestätigen, dass dies mühselig ist- bis der <strong>Brief</strong> von einem <strong>Anwalt</strong> plötzlich den Gegner doch noch motivieren kann.</p><p>Dies hat zwei Gründe: Auf der einen Seite wird dem Gegner bewusst, wie <strong>ernst</strong> es Ihnen mit der Durchsetzung dieses Anspruchs ist, und dass sie sich nicht <strong>abwimmeln</strong> lassen.</p><p>Auf der anderen Seite steigt auch das <strong>Kostenrisiko</strong> für den Gegner. Denn wenn er es schlussendlich doch auf einen <strong>Prozess</strong> ankommen lässt, trägt er beim Unterliegen die <strong>Prozesskosten</strong>. Darüber hinaus muss er auch die Rechtsverfolgungskosten tragen. Dazu gehören neben dem <strong>Kosten</strong> für die Beauftragung des <strong>Anwaltes</strong> oder Rechtsdienstleisters auch die <strong>Gerichtskosten</strong> oder <strong>Gutachterkosten</strong>.</p><h2>Geringes Kostenrisiko bei Hundebissfällen</h2><p>Bei Hundebissfällen besteht ein eher <strong>geringes Kostenrisiko</strong>: Der Hundehalter haftet gemäß<strong> § 833 S. 1 BGB</strong> verschuldensunabhängig. Dies bedeutet: Allein aus dem Umstand, dass der Hund zugebissen hat, folgt bereits die <strong>Haftung</strong> des Hundehalters.</p><p>Es muss nicht überprüft oder gar nachgewiesen werden, dass der Hundehalter selber einen Fehler gemacht hat, beispielsweise weil der Hund pflichtwidrig unangeleint war.</p><p>Anders ist es jedoch bei einem Mitverschulden: Im Fall eines Mitverschuldens müssten Sie nämlich u.U.<a href="https://vinqo.de/wer-traegt-die-anwaltskosten-bei-einem-hundebiss/"> <b>selbst </b>einen Teil der <strong>Kosten</strong> des Anwalts <strong>übernehmen</strong></a>. Dies kann schon dann der Fall sein, wenn Sie selbst einen Hund geführt haben, den Hund vor dem Hundebiss gestreichelt haben oder das Grundstück als Postbote vermeintlich unberechtigt betreten haben. </p><p>Anders verhält es sich bei einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Rechtsdienstleister wie VINQO. Hier müssen Sie keine Kosten bei einem Mitverschulden fürchten.</a></p>								</div>
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									<h2>Kein Papierkrieg nach einem Hundebiss</h2><p>Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil ist auch, dass der Anwalt Sie von jeder Menge lästigem Papier befreien kann.</p><p>Im Regelfall wird der Anwalt den Gegner anweisen, jegliche <strong>Kommunikation</strong> über den Anwalt und nicht mehr über Sie laufen zu lassen. Ihr Anwalt wird sich dann nur an Sie wenden, wenn es sein muss. Wir bei VINQO legen sogar eine <strong>Onlineakte</strong> für Sie an, in der Sie transparent 24/7 alle eingehenden und ausgehenden Schreiben einsehen können. </p><h2>Psychologischer Effekt für den Verletzten</h2><p>Eng mit dem oberen Punkt verwandt und nicht zu vernachlässigen ist der psychologische Effekt für Sie selber. Grundsätzlich bedeutet eine rechtliche Auseinandersetzung immer ein gewisses Maß an <strong>Stress</strong>. Durch die Abgabe des Rechtsstreits an einen „<strong>professionellen</strong> <strong>Streiter</strong>“ können Sie selber wieder ein Stück zur Ruhe kommen und sich auf Ihre Heilbehandlung konzentrieren. In vielen Fällen leiden Opfer eines Hundebisses auch unter psychosomatischen Folgen. Durch die Beauftragung des Anwaltes und der Reduzierung des Stresses können sie sich besser auf die körperliche und psychische <strong>Genesung</strong> einlassen.</p><h2>Ungerechtfertigte Kürzungen verhindern</h2><p>Ein Anwalt kann besser als Sie erkennen, ob die Gegenseite mit Ihrem Vorbringen nur taktiert und die Regulierung verzögert oder ob es beispielsweise tatsächlich ein Problem hinsichtlich der Höhe Ihrer <strong>Ansprüche</strong> oder eines <strong>Mitverschuldens</strong> gibt. Durch die Erfahrung des Anwaltes kann dann eine ungerechtfertigte Kürzung Ihrer Ansprüche abgewehrt werden.</p><h2>Schmerzensgeld nach Hundebiss richtig ermitteln</h2><p>Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist für viele Laien relativ kompliziert. Denn die <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/schmerzensgeldtabelle-hundebiss/">Schmerzensgeldtabelle</a> kann nur bedingt weiterhelfen:</p><ul><li>Erstens sind die wirklich ausführlichen Schmerzensgeldtabellen meist hinter einer Paywall.</li><li>Zweitens handelt es sich hierbei nur um Urteilssammlungen, in der man <strong>vergleichbare Fälle</strong> und die dort gezahlten Schmerzensgelder recherchieren kann.</li></ul><p>Eine erste Einschätzung kann unser <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> geben. Für eine genaue <strong>Einzelfallauswertung und ein bestmögliches Ergebnis</strong> lohnt es sich aber, einen juristischen <strong>Spezialisten</strong> zu beauftragen.</p><h2>Druck nach Hundebiss aufbauen</h2><p>Wenn der Hundehalter oder seine Versicherung<strong> nicht reagiert</strong>, hat der Anwalt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Druck aufzubauen. Dies geht von Erinnerungsschreiben mit der Drohung der <strong>Klageerhebung</strong>. Zusätzlich gibt es sogar die Möglichkeit, dass sich Ihr Schmerzensgeld <strong>erhöhen</strong> kann, wenn die gegnerische Versicherung oder der Hundehalter die Schadenregulierung verzögert.</p><h2>Alle Schadenspositionen erfassen</h2><p>Wissen Sie, was ein <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a> ist? Und welche medizinischen Behandlungen Sie nach einem Hundebiss gegenüber dem Anspruchsgegner geltend machen können? Ein versierter Anwalt kann weitere <strong>Schadenspositionen</strong>, die einem juristischen Laien nicht geläufig sind, einklagen. Dazu gehört neben dem Haushaltsführungsschaden auch der in der Ermittlung hochproblematische <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">Verdienstausfall</a>. Insbesondere können Geldforderungen auch zu verzinsen sein. Wenn der Anspruchsgegner in Verzug gerät, können hier Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anfallen- dies ist deutlich höher als der Zinssatz einer Bank oder eines Kreditinstitutes.</p><h2>Achtung Abfindung nach Hundebiss!</h2><p>Eine <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/">Abfindung</a> erscheint auf den ersten Blick immer recht verlockend. Die gegnerische Versicherung bietet einen Betrag, der auf den ersten Blick hoch- oder zumindest angemessen erscheint. Dafür geben Sie dann aber alle zukünftigen Ansprüche die noch entstehen könnte, auf.</p><p>Und das kann gerade bei <strong>Langzeitfolgen </strong>dazu führen, dass Sie diese nicht ersetzt verlangen können. Insbesondere wenn Sie <a href="https://vinqo.de/arzt-und-behandlungskosten-als-privat-versicherter-geltend-machen/">privatversichert</a> sind, können Sie sich sogar <strong>regresspflichtig </strong>machen. Ein Anwalt oder ein Rechtsdienstleister kann hingegen gut einschätzen, ob die Abfindung eine Chance darstellt, oder eher ein <strong>Risiko</strong> ist.</p><h2>Empfindliche Daten schützen</h2><p>Der Grundsatz nach einem Hundebiss muss es sein, keinerlei Einwilligung oder Schweigepflichtentbindungserklärung zu unterzeichnen, auch wenn die gegnerische Versicherung darauf besteht. </p><p>Ein Anwalt oder Rechtsdienstleister wird diese Formulare mit Nachdruck abwehren. Damit kann die Gegenseite Ihre hochsensiblen Gesundheitsdaten zur Prüfung an Dritte weitergeben oder Ihr Vorerkrankungsverzeichnis einsehen.</p><p>Denn auch wenn die gegnerische Versicherung verspricht, diese Daten <strong>vertraulich</strong> zu behandeln, kann es trotzdem zu unangenehmen Nachteilen führen. Neben dem Schutz der Privatsphäre könnte die gegnerische Versicherung sogar versuchen, einen Schadensersatzanspruch nach einem Hundebiss zu kürzen, beispielsweise weil sie der Ansicht ist, dass <strong>Folgeschäden</strong> aus einer früheren Erkrankung von Ihnen stammen.</p><h2>Die Vorteile von VINQO</h2><p>Alle die oben genannten Vorteile treffen auf VINQO zu. Wir sind auf die Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeldansprüchen</strong> nach Hundebissen <strong>spezialisiert </strong>und <strong>sind Deutschlands führender Rechtsdienstleister bei der Abwicklung von Hundebissen. </strong>Durch unsere Erfahrung von mehreren hunderten Fällen im Monat kennen wir die Kniffe und <strong>Tricks</strong> der Gegner. Und anders als bei einem Anwalt besteht bei uns gar kein Kostenrisiko- selbst wenn Sie Mitschuld an dem Hundebiss haben sollten!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/10-gruende-nach-einem-hundebiss-einen-anwalt-rechtsdienstleister-einzuschalten/">10 Gründe, nach einem Hundebiss einen Anwalt / Rechtsdienstleister einzuschalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Ohne Anwaltskosten Schmerzensgeld erhalten &#8211; mit VINQO!</title>
		<link>https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Jul 2020 08:03:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Egal ob Fahrradunfall oder Verkehrsunfall oder Hundebiss: Nach einer Verletzung steht Ihnen ein langwieriger und und häufig schmerzhafter Heilungsprozess bevor. Neben Schadenersatz stellt sich dann die Frage nach einem Schmerzensgeld. „Schmerzensgeld“ ist die Entschädigung von immateriellen Schäden. Und der größte Nachteil bei immateriellen Schäden gegenüber von materiellen Schäden ist, dass sie schwer zu beziffern sind....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">Ohne Anwaltskosten Schmerzensgeld erhalten &#8211; mit VINQO!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Egal ob <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> oder <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> oder <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a>:</p><p>Nach einer Verletzung steht Ihnen ein langwieriger und und häufig schmerzhafter Heilungsprozess bevor. Neben Schadenersatz stellt sich dann die Frage nach einem Schmerzensgeld.</p><p>„<b>Schmerzensgeld</b>“ ist die Entschädigung von immateriellen Schäden. Und der größte Nachteil bei immateriellen Schäden gegenüber von materiellen Schäden ist, dass sie schwer zu beziffern sind.</p><p><em>Beispiel: Bei der Reparatur eines Wagens steht am Ende eine Rechnung. Es handelt sich hierbei um eine materielle Schädigung, die Ihren Geldbeutel schmälert. Diese muss vom Verursacher des schädigenden Ereignisses dann ersetzt werden.</em></p><p>Immaterielle Schäden hingegen können nicht in diesem Sinne repariert werden. Darum geht es innerhalb eines Schmerzensgeldes auch gar nicht: Das Schmerzensgeld hat eine <strong>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</strong>. Es soll für die Schmerzen entschädigen, ist aber von der Übernahme der Kosten von einer Heilbehandlung zu unterscheiden.</p><p>Für Sie als Geschädigter stellen sich viele Fragen zu Thema Schmerzensgeld:</p><ol><li><strong> Wie hoch ist das Schmerzensgeld, und </strong></li><li><strong>wie setze ich es gegenüber dem Verursacher der Schmerzen durch?</strong></li><li><strong>Brauche ich hierfür einen Anwalt oder kann ich das auch allein aushandeln?</strong></li></ol><p>Der Gang zum Anwalt kostet viele zunächst einmal Überwindung. Neben der <strong>Zeit</strong>, die solch ein Vorgang mit sich bringt, fürchten viele die damit verbundenen <strong>Kosten</strong>.</p><p>Auf der anderen Seite fühlt man sich gegenüber den großen Versicherungsunternehmen auch in einer schlechteren Position. Denn anders als die Versicherer hat man als Geschädigter keine <strong>Erfahrung</strong> aus 100.000 Fällen. </p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeld alleine durchsetzen</h2><p>Die Nachteile, das eigene Schmerzensgeld ohne rechtliche Vertretung durchsetzen zu wollen, lassen sich schnell finden:</p><p>Die Berechnung des Schmerzensgeldes ist durchaus kompliziert. Denn hier stellt sich die Frage, wie „Schmerzen“ beziehungsweise „entgangene Freuden“ überhaupt ersetzt werden können. Es kommt auch stark auf die gesellschaftliche <b>Sozialisation </b>an, welche <b>Verletzung </b>wie stark gewichtet werden. </p><p>Beispiel: In den USA werden Schmerzensgelder in Rekordhöhen ausgezahlt, hingegen beklagen sich viele, dass die Schmerzensgelder in Deutschland deutlich darunter liegen. Dies hat mit den unterschiedlichen Versicherungssystemen der beiden Länder zu tun und verdeutlich das entscheidende Problem: <b>Schmerzen sind nicht bezifferbar</b>.</p><p>Trotzdem leuchtet jedem ein, dass ein gebrochener Finger ein geringeres Schmerzensgeld verursacht, als beispielsweise eine gebrochene Hand. Bei der Recherche im Netz stoßen dann viele auf den Begriff der „<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a>“. Was zunächst recht logisch und einfach klingt (z.B.: Gebrochener Arm „kostet“ 1.000,00 €, gebrochenes Bein 2.000,00 €) ist leider durchaus komplizierter.</p><p>Denn die Schmerzensgeldtabelle ist keine Auflistung, welche Verletzung „wie viel“ wert ist, sondern eine <strong>Sammlung von Urteilen</strong>, welche Schmerzensgeldbeträge bei einer Verletzung bereits als angemessen angesehen wurden. Dabei ergeben sich jedoch stark abweichende Beträge. So wurden beispielsweise für eine HWS-Distorsion Beträge zwischen 50,00-1.500,00 € als angemessen angesehen.</p><p>Es gibt eine Vielzahl von <b>Faktoren</b>, die dabei beachtet werden müssen. Juristische Laien stehen somit vor einem Dschungel aus Rechtsprechung, der schwer durchdringbar erscheint. Und als wäre das noch nicht kompliziert genug, sind manche Urteile hinsichtlich Schmerzensgelder nicht frei abrufbar.</p><p>Ein weiterer <strong>Nachteil</strong>: Versicherungen sind häufig bestens dafür gerüstet, <a href="https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/">Ansprüche klein zu halten</a>. Denn hierauf beruht natürlich auch der unternehmerische Erfolg einer Versicherung: Dass sie am Ende weniger an Ansprüchen auszahlen muss, als an Mitgliedsbeiträgen eingezahlt worden sind. In Kombination mit der Unsicherheit hinsichtlich der Höhe eines Schmerzensgeldes kommt es zu einem Kampf zwischen David und Goliath.</p>								</div>
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									<p>Wer steckt hinter VINQO? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>in dem &#8222;<a href="https://vinqo.de/ueber-uns/" target="_blank" rel="noopener">Über uns</a>&#8220;  Bereich.</p>								</div>
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									<h2>Anwalt für Schmerzensgeld beauftragen?</h2><p>Die Nachteile einer eigenen Schmerzensgelddurchsetzung sind damit groß. Doch ist die Beauftragung eines Anwaltes zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes risikolos? </p><p>Wenn Sie vollständig schuldlos an dem Schadenereignis sind, wird der Gegner / dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Anwaltes ersetzen müssen.</p><p>Jedoch gibt es <b>Nachteile</b> und <b>Risiken</b>, die beachtet werden müssen:</p><h3>Geringe Spezialisierung auf Schmerzensgeld</h3><p>Anwälte sind auf kleine bis mittlere Schäden häufig <strong>weniger spezialisiert</strong>. Es gibt durchaus Kanzleien, die bei &#8222;<strong>Personengroßschäden</strong>“ hochspezialisiert für Sie tätig werden.</p><p>Dies liegt an der Bestimmung des Entgeltes des Anwalts. Dieses bestimmt sich grundsätzlich nach der <strong>Höhe</strong> des von Ihnen geltend gemachten Anspruchs. Dabei gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor, für welchen Gegenstandwert jeweils welcher Betrag vom Anwalt für die Durchsetzung verlangt werden kann (beziehungsweise werden muss!).</p><p>Dabei gilt: Je <strong>höher</strong> der <strong>Schaden</strong>, desto mehr Gebühren gibt es für den Anwalt. In gewissen Bereichen kann es daher für den Anwalt <strong>unwirtschaftlich</strong> werden, Schmerzensgeldansprüche für Sie durchzusetzen.</p><p><em>Ein Beispiel: Wenn Sie nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld für eine HWS-Distorsion durchsetzen lassen wollen und z.B. 400,00 € Schmerzensgeld erzielen, erhält der Anwalt 83,54 € brutto. </em></p><p>Gerade wenn man beachtet, dass bei der Regulierung nicht nur ein Anwalt, sondern häufig auch noch das Team (bestehend aus Rechtsanwaltsfachangestellten und Büropersonal etc.) beschäftigt wird, übersteigen in den meisten Fällen die Kosten des Anwaltes die Gebühren, die der Anwalt hierfür verlangen kann. Das kann dazu führen, dass ein solches Mandat dann eher <strong>nebenbei</strong> vom Anwalt geführt wird &#8211; oder gar <b>nicht</b> erst <b>angenommen</b> wird. </p><h3>Hohes Kostenrisiko </h3><p>Der <strong>zweite Nachteil</strong> bei der Beauftragung eines Anwaltes ist, dass eine nicht vorwerfbare Fehleinschätzung der Schmerzensgeldhöhe am Ende auf Sie zurückfallen kann.</p><p>Auch durch juristische Profis kann aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Urteilen ein angemessenes Schmerzensgeld ermittelt werden, das höher liegt als das von der Versicherung gezahlte Schmerzensgeld, das gleichwohl ebenfalls als (noch) angemessen zu bezeichnen ist. Wenn die Versicherung am Ende ein angemessenes, aber niedrigeres Schmerzensgeld zahlt, führt das dazu, dass Sie u.U. auf <strong>Anwaltskosten</strong> anteilig sitzen bleiben.</p><p><em>Beispiel: Der Anwalt geht davon aus, dass Ihnen ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € zusteht, während am Ende ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 € durchgesetzt wird. In diesem Fall führt die Ersteinschätzung des Anwaltes dazu, dass er beispielsweise (je nach Komplexität des Falles) eine Gebührenhöhe 492,54 € fordert, die Versicherung aber nur 255,85 € hiervon übernimmt. In diesem Fall ist der Anwalt rechtlich dazu gezwungen, Ihnen die Differenz von 236,69 € in Rechnung zu stellen.</em></p><p>Für den Fall, dass ein Mitverschulden Ihrerseits vorliegt, müssen die Anwaltskosten in Höhe der Quote des Mitverschuldens selber getragen werden. Wenn zum Beispiel eine Quotelung in der Höhe von 50 % vorgenommen wird, müssen Sie u.U. die Hälfte der <b>Anwaltsgebühren </b>aus eigener Tasche zahlen. So kann Ihnen eine größere Summe Ihres Schmerzensgeldanspruchs entgehen.  </p>								</div>
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									<h2>Mit VINQO risikolos Schmerzensgeld durchsetzen</h2><p>Wir von VINQO sind als <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/"><strong>Rechtsdienstleister</strong></a> in der Lage, die Vorteile einer fundierten juristischen Durchsetzung anzubieten, ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen müssen &#8211; und das auch bei kleineren und mittleren Schmerzensgeldbeträgen!</p><p>Auch <b>ohne Rechtsschutzversicherung</b> sind wir in der Lage, Ihren Schmerzensgeldanspruch gegen die gegnerische Versicherung zu 100% risikofrei durchzusetzen. Anders als ein Anwalt stellen wir Ihnen hierbei weder eine Differenzgebühr in Rechnung, noch sind wir verpflichtet, bei einem Mitverschulden die Gebühren gegen Sie geltend zu machen. Hierdurch können wir Ihnen auch bei einem Mitverschulden garantieren, dass unser Service für Sie <b>kostenfrei</b> ist.</p><p>Darüber hinaus sind wir als Team aus <b>Diplomjuristen</b> und zertifizierten Unfallschadensbearbeitern in der Lage, einer unberechtigten Kürzung durch die gegnerische Versicherung fundiert entgegenzutreten. <span style="letter-spacing: 0px;">Aufgrund der Spezialisierung auf Schmerzensgeldansprüche sind wir in der Lage, für Sie mit der </span><b style="letter-spacing: 0px;">Erfahrung aus tausenden Fällen</b><span style="letter-spacing: 0px;"> und einem gebündelten, </span><b style="letter-spacing: 0px;">juristischen Fachwissen </b><span style="letter-spacing: 0px;">der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe zu begegnen und Ihr Schmerzensgeld mit Nachdruck durchzusetzen. </span></p><p>Als<b> Legal-Tech</b>-Unternehmen verfügen wir darüber hinaus über einen weiteren großen <strong>Vorteil</strong>: Durch unsere selbst entwickelte <b>Software</b> sind wir für Sie in der Lage, Ihren Anspruch bis zu <b>doppelt so schnell </b>gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.</p><p>Zu den Vorteilen gehört dabei z.B. unsere <a href="https://app.vinqo.de"><b>Online-Akte</b></a>: Mit Ihrer Onlineakte können Sie in Echtzeit 24/7 die Bearbeitung Ihres Falles nachvollziehen und sind über neue Entwicklung bestmöglich informiert. </p><p>Dies verschafft Ihnen eine 100 % <b>Transparenz </b>hinsichtlich des Schadensregulierungsprozesses. Darüber hinaus ermöglichen wir Ihnen mit der <b>Fotofunktion</b> der Onlineakte und der Online-Unterschrift-Funktion, ohne weitere Zwischenschritte Unterlagen einzureichen und somit die Schadensregulierung noch schneller voranzutreiben.</p><p>Durch die technische Unterstützung sind wir darüber hinaus in der Lage, auch die Durchsetzung von kleineren Schmerzensgeldbeträgen wirtschaftlich und konsequent einzufordern. Mit anderen Worten: Kein Schmerzensgeld ist zu niedrig, als dass es für uns nicht verfolgenswert erscheint.</p><h2><span style="letter-spacing: 0px;">Wie kann VINQO kostenfrei für mich sein?</span></h2><p>Wir arbeiten bei VINQO mit einem <strong>Erfolgshonorar</strong>.</p><p>Das bedeutet, dass wir nur dann Gebühren erhalten, wenn wir Ihr Schmerzensgeld erfolgreich durchgesetzt haben. So können wir Ihnen eine persönliche Beratung sowie eine nachdrückliche Vertretung ohne jedes Kostenrisikos anbieten. Sind wir nicht erfolgreich, erhalten wir auch keine Gebühren, sodass Sie sicher sein können, dass wir Ihre Ansprüche optimal geltend machen und durchsetzen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">Ohne Anwaltskosten Schmerzensgeld erhalten &#8211; mit VINQO!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2020 09:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von Fragen konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die Rechtslage oftmals verwirrend ist, sind die zu findenden...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von <strong>Fragen</strong> konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die <strong>Rechtslage</strong> oftmals <strong>verwirrend</strong> ist, sind die zu findenden Antworten nicht genüge. Um die richtigen Antworten zu erhalten und vor allem um <strong>keine </strong><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>zu <strong>verpassen,</strong> empfehlen wir bei der Unfallabwicklung immer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wer kommt für die Kosten auf?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Sie für die Unfallabwicklung und Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, können<strong> hohe Kosten</strong> drohen. Um dies zu vermeiden, erklären wir Ihnen, wer wann die Kosten für die Abwicklung übernimmt.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Unfall unverschuldet</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ist Ihr Verkehrsunfall <strong>unverschuldet</strong>, haben Sie nach § 249 BGB das Recht, den entstandenen <b>Schaden </b>kostenfrei <b>entschädigt </b>zu bekommen.  </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em><span style="color: #000000;">1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.</span></em></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. </i><span style="caret-color: #000000;"><i>[…]</i></span><i> </i></span></p>								</div>
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									<p>Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern <strong>Experten</strong>, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen <strong>Rechtslage</strong> vertraut sind.</p><p><strong>Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung.</strong> Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.</p><h4>Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?</h4><p>Die deutsche Rechtssprechung sieht eine <b>Waffengleichheit </b>für beide Unfallbeteiligten vor. Da die Schadensregulierung für den Unfallverursacher jedoch von der <strong>Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> übernommen wird, kann man nicht von Waffengleichheit sprechen, wenn auf der anderen Seite ein (oftmals)<strong> überforderter Geschädigter</strong> steht. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass der Geschädigte sich nicht im Verkehrsrecht auskennt, haben Sie einen Anspruch darauf, <b>Rechtsbeistand </b>zu erhalten, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen.</p><p>Das <b>OLG Frankfurt</b> sieht ebenfalls die Gefahr, dass wenn ein Geschädigter die Unfallabwicklung selber in die Hand nehmen muss und warnt:</p><p style="padding-left: 40px;"><i>&#8222;Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. </i><strong><i>Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln</i></strong><i>“</i><br />OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; </p>								</div>
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									<h4>Verschuldeter Unfall / Mitschuld</h4><p>Sind Sie in einem Unfall verwickelt, haben den allerdings selber verursacht, dann können Sie selbstverständlich auch auf juristische Hilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie aber <strong>selbst</strong> für die Rechtsanwaltsgebühren <strong>aufkommen</strong>. Eine <strong>Erstberatung</strong> bei Anwälten ist nur in seltenen Fällen kostenfrei. So kostet bereits eine Erstberatung bis zu <strong>190,00 EUR</strong>.</p><p>Kommt es zu einer Mitverschuldensquote oder kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend gemacht hat, kann es sein, dass Sie <strong>auf Anwaltskosten sitzen bleiben.</strong> Ein Anwalt darf nämlich seine Leistung nicht kostenfrei anbieten und muss Ihnen deshalb den Betrag der Anwaltskosten, den die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, in Rechnung stellen. </p><p> </p><h4>Rechtsschutzversicherung</h4><p>Da Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt haben, müssen Sie oftmals gar nicht Ihre Rechtsschutzversicherung <strong>in Anspruch</strong> nehmen. Jedoch kann es sinnvoll sein, diese in Anspruch zu nehmen, wenn der <strong>Sachverhalt streitig</strong> ist. Wenn die Versicherung aufgrund des streitigen Sachverhalts sich <b>weigert </b>die Anwaltskosten zu tragen, sind sie auf der sicheren Seite, denn dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie.</p><p>Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie oftmals eine <b>Selbstbeteiligung </b>zahlen müssen, die abhängig von dem Versicherungsvertrag ist und zwischen <strong>0,00 und 250,00 €</strong> liegt. Deshalb sollten Sie lieber einen Anwalt beauftragen, der zu Beginn gewissenhaft für Sie prüft, ob dieser den Fall annehmen kann, ohne dass Sie ein <strong>Kostenrisiko</strong> tragen müssen.</p><h4> </h4><h4>Die Anwalts-Alternative: Legal Tech nach Verkehrsunfall</h4><p>Eine moderne Alternative, um Ihre Ansprüche schnell, einfach und ohne Kostenrisiko zu erhalten, ist einen Rechtsdienstleister zu beauftragen, ein sogenanntes <strong>Legal Tech</strong>. In Legal Tech Unternehmen arbeiten nicht nur Juristen sonder auch Informatiker gemeinsam in einem Team, um ein Ziel zu erreichen: den Aufwand nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> für Mandanten zu reduzieren und die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu beschleunigen. </p><p><strong>VINQO</strong> ist ein solches <a href="https://vinqo.de/ueber-uns">Legal Tech</a>, mit dem Sie bis zu doppelt so schnell Ihren Schadenersatz erhalten. Ermöglicht wird das durch eigens entwickelte, hochautomatisierte Software. Auf VINQO ist beispielsweise Ihre eigene <a href="https://app.vinqo.de">24/7 Onlineakte</a> selbstverständlich, mit der Sie rund um die Uhr über Ihren Unfall informiert sind und sicher sensible Dokumente wie Arztberichte hochladen können.</p><p>Zusätzlich tragen Sie &#8211; im Gegensatz bei der Beauftragung eines Anwalts &#8211; kein Kostenrisiko, auch dann nicht, wenn die Gegenseite ein Mitverschulden anrechnet oder Kürzungen vornimmt. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-rechtsanwaltsgebuehren-nach-einem-verkehrsunfall/">Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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