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	<title>Unfallgegner Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 14:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle Schäden dokumentieren. Dabei muss natürlich zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nachdem seit dem 15. Juni 2019 <b>E-Scoo</b><strong>ter</strong>, auch <b>E-Roller </b>genannt, auf den Straßen zugelassen wurden, steigt die Zahl der Verwender kontinuierlich. </p><p>Viele <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-erhalten/">Autofahrer</a> fühlen sich aber von E-Scootern genervt. Ein neuer Konkurrent im Straßenverkehr, der wie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradfahrer</a> überholt werden muss. Und die Zahl der Zusammenstöße von E-Scootern und anderen Verkehrsteilnehmern steigt! Dabei gehen Experten davon aus, dass eine vergleichsweise hohe Gefährlichkeit vorliegt, wie bei Fahrradunfällen. Zumindest das Verhältnis von <strong>Schwerverletzten</strong> zur Gesamtzahl der Personenschäden ist gleichauf. Die Zahl der Unfälle wird mit steigenden E-Scooter Zulassungen in der Zukunft auch steigen. Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, sollten Sie auf Folgendes achten, um eine schnellstmögliche Regulierung Ihres Schadens zu erreichen:</p>								</div>
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									<h2>Gesundheit geht vor!</h2><p>Die Gesundheit hat nach einem E-Roller-Unfall absolute Priorität. Auch Schürfwunden sollten beispielsweise professionell gereinigt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich stellt ein <a href="https://vinqo.de/nachtraeglich-zum-arzt-fuer-schmerzensgeld/">Arztbericht</a> einen wichtigen Nachweis dar, wenn Sie später <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeld</a> von dem Unfallgegner oder seiner Versicherung verlangen wollen.</p><h2>Daten des Unfallgegner aufschreiben</h2><p>Zumindest wenn kein beachtlicher Personenschaden entstanden ist, muss nicht unbedingt die <strong>Polizei</strong> zur Unfallaufnahme gerufen werden. Die <strong>Daten</strong> des <strong>Unfallgegners</strong> sollten Sie natürlich trotzdem erfassen. Hierfür genügt es, den <strong>Personalausweis</strong> zu fotografieren. Wenn ein Autofahrer der Unfallgegner sein sollte, können Sie zusätzlich auch das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dies kann der Halter des Wagens, beziehungsweise seine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">Versicherung</a>, bei dem Zentralruf der Versicherer ermittelt werden.</p><p>Im besten Fall konnten <strong>Zeugen</strong> den Unfall beobachten. Notieren Sie auch deren Kontaktdaten. Sollte es Komplikationen bei der Schadensabwicklung geben, beispielsweise weil die gegnerische Versicherung den Unfallhergang anzweifelt, sind Zeugenberichte wertvolle Beweismittel.</p><h2>Schäden genau dokumentieren</h2><p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle <strong>Schäden dokumentieren</strong>. Dabei muss zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p><h3>Sachschäden</h3><p>Sachschäden lassen sich vergleichsweise einfach dokumentieren. Sollte Ihr E-Scooter beschädigt worden sein, können Sie hiervon einfach ein <strong>Bild</strong> machen. Bitte werfen Sie beschädigte <strong>Kleidung</strong> nicht weg, sondern fotografieren vorher die Schäden, Auch hierfür können Sie Schadensersatz verlangen. Das gleiche gilt natürlich auch für Schäden an <strong>Smartphone</strong>, <strong>Uhren</strong> oder <strong>Brillen</strong>. </p><p>Neben den Fotos von den Schäden ist zudem der Schaden mithilfe von Anschaffungsbelegen darzulegen. </p><h3>Personenschäden</h3><p>Personenschäden müssen auch sorgfältig dokumentiert werden. Denn wenn Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer <strong>verletzt</strong> worden sind, steht Ihnen ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu. Wie bereits oben ausgeführt, sollte daher im Regelfall auch ein <strong>Arzt</strong> aufgesucht werden.</p><p>Anders als bei einem Sachschaden gestaltet sich die Regulierung eines Personenschadens komplizierter. Denn die <strong>Einschränkungen</strong>, die Sie durch eine Verletzung erleiden, sind natürlich nur für Sie fühlbar. Darum sollten Sie nicht nur Ihre Verletzungen <strong>fotografieren</strong>, sondern zusätzlich auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a> führen. Hierdurch kann eindrücklich festgehalten werden, wie schwer Ihre Verletzungen waren und wie Sie hierdurch im Alltagsleben eingeschränkt waren.</p><h2>Schadensbezifferung</h2><p>Auch bei der Schadensbezifferung müssen Sie zwischen Personenschaden und Sachschaden differenzieren. Für viele ist die Frage, wie Sie Ihren E-Scooter <strong>ersetzt</strong> oder <strong>repariert</strong> bekommen, am dringendsten.</p><h3>Reparatur</h3><p>Wenn Ihr E-Scooter bei dem Unfall beschädigt wurde, kann er unter Umständen durch einen Fachmann wieder repariert werden. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile spezielle <strong>Werkstätten</strong> hierfür.</p><p>Doch passen Sie auf: Wenn die Reparatur <strong>mehr kosten</strong> würde, als der E-Scooter zum Zeitpunkt des Unfalls <strong>wert</strong> war, können Sie die Reparaturkosten <strong>nicht</strong> vollständig von der gegnerischen Seite <strong>ersetzt</strong> verlangen. In solchen Fällen spricht man von einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. </p><p>Aufgrund des relativ jungen Phänomens der E-Scooter gibt es zwar noch keine belastbare Rechtsprechung, aber es kann davon ausgegangen werden, dass bei E-Scootern wie bei Fahrrädern oder PKW auch ein Integritätsinteresse besteht, sodass die Reparatur zumindest vorgenommen werden kann, wenn die Reparaturkosten nicht<strong> 130 % des Zeitwertes</strong> des E-Scooters übersteigt.</p><h3>Geldersatz</h3><p>Anstelle der Reparatur kann auch Geldersatz verlangt werden. In diesem Fall wird der Wert der Reparatur ersetzt, <strong>ohne</strong> dass die <strong>Reparatur</strong> stattfindet. Das kann natürlich nur der Fall sein, wenn die Reparaturkosten nicht den Wert des E-Scooters übersteigen. Wenn Sie den <strong>Geldersatz</strong> wählen, können Sie später den E-Scooter selber reparieren, oder wenn der E-Roller noch brauchbar ist, diesen weiterfahren.</p><h3>Ersatzanschaffung</h3><p>Wenn Ihr <strong>E-Scooter zerstört</strong> wurde, möchten Sie unter Umständen einen neuen E-Scooter anschaffen. Auch die Anschaffungskosten gelten als Schaden. Sie müssen hierbei dann aber einen „<strong>neu für alt</strong>“-Abzug vornehmen. Dadurch, dass Sie einen neuwertigeren E-Scooter erhalten, wären Sie ohne diesen Abzug sonst <strong>bessergestellt</strong>, als Sie vor dem Unfall gestanden haben. Gerade durch den schnellen Wertverlust von E-Scootern ist dann ein neuer E-Scooter einiges mehr wert, als ein gebrauchter E-Scooter.</p><h3>Personenschäden</h3><p>Die Bezifferung eines Schmerzensgeldes ist relativ kompliziert- es sei denn, man nutzt den <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> von VINQO. </p><p>Aus mehr als 10.000 Datensätzen errechnet der Schmerzensgeldrechner, mit was für einer Zahlung Sie rechnen könnte.</p><h3>Weitere Ansprüche beachten</h3><p>Neben den offensichtlichen <strong>Ansprüchen</strong>, die Sie nach einem E-Scooter Unfall haben, gibt es eine Vielzahl von „unbekannteren“ Ansprüchen, die Sie geltend machen können. Hierzu zählt beispielsweise auch der <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a>.  </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2021 10:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/">Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Polizei</strong> muss nicht zwangsläufig zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> gerufen werden. Nur bei <strong>Personenschäden</strong>, die deutlich über der <strong>Bagatellgrenze</strong> liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen. In manchen Fällen einigen sich die Unfallparteien darauf, die Polizei nicht zu verständigen.</p>
<p>Wenn dann die <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallregulierung</a> hakt, weil der Gegner seine Schuld leugnet, bereuen viele Biker, dass die Polizei nicht zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde. Und es stellt sich die Frage, ob ein <strong>Fahrradunfall</strong> auch noch nachträglich zur <strong>Anzeige</strong> gebracht werden kann.</p>
<h2>Wieso kommt die Polizei zu einem Fahrradunfall?</h2>
<p>Die Polizei kommt in erster Linie als „<strong>Gefahrenabwehrbehörde</strong>“ zu einem Unfall. Neben der <strong>Sicherung</strong> der Unfallstelle muss auch überprüft werden, ob nicht weitere <strong>Beschädigungen</strong>, beispielsweise an Absperrungen oder Masten, vorliegen.</p>
<p>Zusätzlich wird ein <strong>Unfallbericht</strong> angefertigt. Dieser soll aber nicht dafür sorgen, dass <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Ansprüche </a>einer Zivilperson gegen eine andere Zivilperson durchsetzbar sind. Die Polizei, die schließlich auch bei <strong>Straftaten Ermittlungen </strong>für die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> führt, will einerseits prüfen, ob der Unfall einen Straftatbestand oder einen <strong>Ordnungswidrigkeitstatbestand</strong> erfüllt, und ob Ansprüche des Staates gegen einen der Unfallbeteiligten bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn durch den Unfall staatliches Eigentum wie eine Ampel <strong>beschädigt</strong> wurde, aber auch wenn zum Beispiel Reinigungsarbeiten Kosten verursacht haben. </p>
<h2>Brauche ich eine Anzeige für meine Ansprüche aus dem Fahrradunfall?</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall ist der Fahrradfahrer fast immer verletzt. Wenn man davon ausgeht, dass niemand vorsätzlich einen Fahrradfahrer anfährt, dann ist von einer<strong> fahrlässigen Körperverletzung</strong> auszugehen. Diese stellt auch gem.<strong> 229 StGB</strong> einen Straftatbestand dar.</p>
<p>Jedoch handelt es sich hierbei um ein relatives Antragsdelikt: Die Polizei wird nicht tätig, außer wenn Sie selber einen <strong>Antrag auf Strafverfolgung</strong> stellen, den sogenannten Strafantrag, oder ein weitergehendes <strong>öffentliches Interesse</strong> an der Strafverfolgung besteht.</p>
<p>Wie in der ersten Frage angedeutet, benötigen Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes und Schadenersatzes also<strong> keinen Polizeibericht</strong> und auch <strong>keine Strafanzeige</strong> gegen den Unfallverursacher. Die Polizei hat mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nichts zu tun. Sie überprüft aber, ob der Staat ein Interesse an einer Strafverfolgung hat, beispielsweise weil der Unfallverursacher unter Drogeneinfluss stand.</p>
<h2>Kann eine Anzeige noch später erfolgen?</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>Anzeige</strong> des Unfalls auch <strong>nachholen</strong>. Dadurch, dass man bei kleineren Unfällen nicht verpflichtet ist, diese aufnehmen zu lassen, muss hier auch kein Unverständnis befürchtet werden.</p>
<p>Im Regelfall können Sie zum nächstgelegenen Polizeipräsidium gehen. Sollte der Unfallort in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Präsidiums fallen, werden Sie entweder darauf hingewiesen, oder Ihre <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Akte</a> an das zuständige Präsidium übermittelt.</p>
<p>Wichtig: Manchmal kann es vorkommen, dass Polizisten den Arbeitsaufwand bei Bagatellunfällen meiden. Die Polizei ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln, sodass Sie hierauf hinweisen können. </p>
<h2>Wann ist eine nachgeholte Anzeige nützlich?</h2>
<p>In manchen Fällen kann es sich anbieten, die <strong>Polizei</strong> beziehungsweise die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> einzuschalten. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn der Unfallgegner die Schadensregulierung <strong>sabotiert </strong>oder den Sachverhalt bestreitet.</p>
<p>In manchen Fällen geben Unfallverursacher <strong>falsche Daten</strong> an, um nicht für Schäden haften zu müssen. Daher sollten Sie immer, falls es sich um einen LKW, PKW oder Motorrad handelt, das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dieses können Sie nicht nur die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Versicherung</a> des Kfz herausfinden, die Polizei kann auch die Anschrift des Halters ermitteln.</p>
<p>Sollte Ihnen der Unfallgegner nur eine Telefonnummer gegeben haben, und nun nicht mehr reagieren, kann die Polizei auch über diese Nummer die <strong>Identität klären</strong>.  </p>
<h2>FAQ Polizei nach Fahrradunfall nachträglich einschalten </h2>
<div class="schema-faq wp-block-yoast-faq-block">
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415015495"><strong class="schema-faq-question">Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei einschalten?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Nein. Um Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen zu können, müssen Sie den Fahrradunfall nicht der Polizei gemeldet haben. </p>
</p></div>
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415097540"><strong class="schema-faq-question">Kann ich den Fahrradunfall der Polizei auch nachträglich noch melden?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Sie können den Fahrradunfall grundsätzlich auch noch nachträglich melden. Allerdings hat die Polizei nicht die Unfallsituation vor Ort aufnehmen und Daten von Zeugen sichern können, sodass die Ermittlungsergebnisse problematisch sein können. </p>
</p></div>
<div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415158816"><strong class="schema-faq-question">Wann sollte ich den Fahrradunfall der Polizei nachträglich melden?</strong> </p>
<p class="schema-faq-answer">Wenn der Unfallgegner seine Schuld leugnet, kann es empfehlenswert sein, eine intensivere Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Strafanzeige zu erwirken. </p>
</p></div>
</p></div>
<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>
<p>Grundsätzlich besteht <strong>keine Verpflichtung</strong>, einen Fahrradunfall mit kleinen Schäden der Polizei zu melden. Auch ohne Unfallmeldung können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.&nbsp;</p>
<p>Wurde Ihr <strong>Fahrrad </strong>bei dem Unfall <strong>beschädigt</strong>? Lesen Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, wie der Schadensersatz für Ihr Fahrrad berechnet wird!</p>
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/VINQO-Verkehrsunfall-Schadenmanager-min-Kopie-1-1-1-1-1-1.jpg" alt=""/></figure>
<h2 class="wp-block-heading">Jetzt Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten!</h2>
<p>Auch ohne polizeilichen Unfallbericht.</p>
<p><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">JETZT MEINEN FALL MELDEN</a></p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Sep 2020 11:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich. Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock.  Wir erklären Ihnen deshalb, was...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock. </p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wir erklären Ihnen deshalb, was Sie nach einem Fahrradunfall unbedingt beachten sollten.</p>								</div>
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									<h2>Schritt 1: Verletzungen versorgen und Polizei rufen</h2><p>Im Zweifel sollten Sie, falls Sie auf dem Fahrrad Beteiligter eines Unfalls geworden sind, überprüfen, inwieweit <strong>Verletzungen</strong> vorliegen, die das Rufen eines <strong>Krankenwagens</strong> notwendig machen. Gerade in Fällen, in denen der Kopf oder der Rücken verletzt worden sind, sollten Sie die Verletzungen möglichst schnell ärztlich untersuchen lassen.</p><p>Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Verletzungen das Rufen eines Krankenwagens rechtfertigen, lohnt sich ein Anruf bei der kassenärztlichen Vereinigung unter 116117. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine notärztliche Untersuchung schnellstmöglich vorgenommen werden sollte oder ob ein Besuch beim Hausarzt reicht.</p><p>Unsicherheit besteht auch häufig bezüglich der Frage, ob die <strong>Polizei</strong> gerufen werden muss. Gerade bei kleineren Schäden gibt es <strong>keine Pflicht</strong>, die Polizei hinzuzurufen. Ist die Schuldfrage jedoch streitig oder sind die Verletzung nicht nur geringfügig, so empfiehlt es sich, zur Unfallaufnahme die Polizei hinzuziehen.</p><h2>Schritt 2: Startschuss für Schadensregulierung</h2><p>Sollten die Verletzungen nicht so dramatisch sein, als dass das Rufen eines Krankenwagens oder eines Notarztes notwendig wären, kann bereits am Unfallort die Aufarbeitung des <strong>Unfallhergangs</strong> vorgenommen werden, damit es hinterher bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht zu Streitigkeiten und Verzögerungen kommt.</p><p>Hierzu sollten Sie folgende Schritte beachten:</p><h2>Schritt 3: Datenerfassung</h2><h3>Personalien des Unfallverursachers und Kennzeichen notieren</h3><p>Es ist unerlässlich, dass nach einem Fahrradunfall die <strong>Daten</strong> der anderen <strong>Unfallteilnehmer</strong> notiert werden. Hierzu kann beispielsweise ein Foto vom <strong>Personalausweis</strong> gemacht werden. Wurden Sie auf Ihrem Fahrrad von einem Auto angefahren oder ein Fahrzeuginsasse hat die Fahrzeugtür unvorsichtig geöffnet und Sie sind mit dieser kollidiert, so ist es bereits ausreichend, dass Sie sich das Kennzeichen notieren. Mithilfe des Kennzeichens kann beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung erfragt werden. </p><p>Sollte der Unfallhergangs streitig sein, oder ein Unfallverursacher seine Daten nicht mitteilen wollen, ist ein Anruf bei der <strong>Polizei</strong> unumgänglich. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Polizei hinzuzurufen, sollte jedoch ein nicht unbeachtlicher Personenschaden entstanden sein, wird die Polizei regelmäßig zusammen mit einem Krankenwagen erscheinen und die Personalien der Unfallbeteiligten erfassen.</p><p>Die Daten der Gegenseite sind für Sie auf dem Weg zur Regulierung des Schadens unerlässlich. Denn die Gegenseite ist, natürlich abhängig davon, ob sie den Unfall verursacht hat, zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet.</p><h3>Zeugen des Fahrradunfalls ansprechen und Daten notieren</h3><p>Insbesondere wenn die Gegenseite sich uneinsichtig zeigt, sollten Sie überprüfen, ob Außenstehende den Unfall beobachten konnten.</p><p>Im Regelfall geben Zeugen gerne ihre Personalien heraus, um Ihnen als Fahrradfahrer zu helfen. Sie müssen jedoch zumeist aktiv auf umstehende Passanten zugehen und nachfragen. </p><p>Zeugen  können nicht nur wichtige Anhaltspunkte für die Frage nach der Unfallursache geben, häufig sind Zeugen die wichtigsten Beweismittel, um Haftungseinwände der gegnerischen Versicherung und Schutzbehauptungen des Unfallverursachers entkräftigen zu können.</p>								</div>
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									<p><strong>Keinen Helm bei dem Unfall getragen? Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<h3>Schäden und Verletzungen nach einem Fahrradunfall dokumentieren</h3><p>Wurden die <strong>Daten</strong> von <strong>Unfallbeteiligten</strong> und <strong>Zeugen</strong> aufgenommen, müssen nun die entstandenen <strong>Sachschäden</strong> und <strong>Verletzungen</strong> <strong>dokumentiert</strong> werden.</p><h4>Sachschäden dokumentieren</h4><p>Alle Schäden am <strong>Fahrrad</strong> sollten bestmöglich dokumentiert werden. Daneben können aber auch Schäden an <strong>Kleidung</strong>, <strong>Helmen</strong>, <strong>Fahrradzubehör</strong> oder <strong>Smartphones</strong> später geltend gemacht werden. Auch hier sollte der Schaden daher <strong>fotografisch</strong> festgehalten werden. Auch die Schäden am Auto des Unfallgegners sollten möglichst festgehalten werden. Denn auch diese können Aufschluss über den Unfallhergang geben. So kann es beispielsweise haftungstechnisch einen Unterschied machen, ob ein PKW Sie beim Abbiegen „nur“ mit der rechten Seite berührt hatte, oder Sie frontal von dem Wagen erfasst wurden. Denn ein frontaler Aufprall auf den Wagen spricht für eine erhöht fahrlässigere Fahrweise der Gegenseite.</p><h4>Verletzungen dokumentieren</h4><p>Neben der Dokumentation der Sachschäden sollten auch <strong>Verletzungen</strong> festgehalten werden. Neben <strong>Fotos</strong> von Wunden gehören hierzu auch <strong>Arztberichte</strong>. Auch wenn Sie selber ungern einen Arzt aufsuche, sollte in diesem Ausnahmefall der Gang in die Praxis nicht aufgeschoben werden. Neben der <strong>Dokumentation</strong> der Verletzungen, die für ein späteres <strong>Schmerzensgeld ausschlaggebend</strong> sein können, kann der Arzt auch „verdeckte“ Verletzungen wie zum Beispiel eine Halswirbeldistorsion erkennen, die unter Umständen eine weitere Therapie benötigt.</p><p>Eine große Hilfe für die engmaschige Dokumentation der Verletzungen und der hieraus resultierenden Einschränkungen kann ein sogenanntes „<strong>Schmerztagebuch</strong>“ darstellen, indem Sie in den folgenden Tagen (oder Wochen) festhalten können, an welchen Tagen Sie auf den Unfall zurückführbare Schmerzen hatten. Neben offensichtlichen Verletzungen wie zum Beispiel einer Fraktur, können Sie auch „seelische“ Schmerzen dokumentieren. Viele Unfallbeteiligte sind nach einem Fahrradunfall traumatisiert oder haben Angst, wieder Fahrrad zu fahren. Eine solche psychische Beeinträchtigung fließt in die Bewertung und Festlegung eines Schmerzensgeldes mit ein und wirkt sich insgesamt schmerzensgelderhöhend aus.</p><p>Neben der Dokumentation von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen können Sie auch die Einnahme von Medikamenten oder Therapiemaßnahmen dokumentieren.</p><h2>Schritt 4: Unfall melden</h2><p>Wurden alle Daten aufgenommen, alle Verletzungen und Sachschäden dokumentiert, stellt sich die Frage, ob der Schaden noch an weitere Dritte gemeldet werden muss.</p><h3>Polizei</h3><p>Wie bereits oben dargestellt, kann die Benachrichtigung der Polizei in manchen Fällen unerlässlich sein. Für die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/"> benötigen Sie jedoch KEINE Polize</a>i. Eine <strong>Protokollierung</strong> durch die Polizei kann zwar bei der Durchsetzung der aus dem Unfall stammenden Ansprüche helfen, ist aber keine Voraussetzung für einen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld. Viele Verletzte stellen sich die Frage, ob Sie den Verursacher anzeigen sollen oder sogar müssen. Hierzu mehr unten unter dem Punkt „Sonstiges“.</p><h3>Gegnerische Versicherung herausfinden</h3><p>Wenn der Unfallverursacher eine <strong>Haftpflichtversicherung</strong> besitzt, ist diese bei Vorliegen eines versicherten Schadenfalls zur <strong>Schadensregulierung</strong> neben dem Unfallverursacher <strong>verpflichtet</strong>. Hierbei kann grob nach schädigendem Verkehrsteilnehmer unterschieden werden:</p><p>Für Kfz gibt es eine Versicherungspflicht. In diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass der entstandene Schaden von einer gegnerischen Kfz-Versicherung beglichen wird. Sollten Sie vergessen haben, den Verursacher nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, kann diese auch durch eine <strong>Anfrage bei dem Zentralruf</strong> der Autoversicherer ermittelt werden. Hierfür benötigen Sie nur das <strong>Kfz-Kennzeichen</strong>.</p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Fußgänger oder einen Fahrradfahrer verursacht worden sein, so kommt es für eine einfache, außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche maßgeblich darauf an, ob der Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die weitere Schadenregulierung übernimmt. Eine private Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sollte Unfallverursacher seine Versicherung nicht benennen wollen oder keine abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend machen. In der Praxis gestaltet sich dies häufig schwierig. </p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Hund oder ein anderes Tier entstanden sein, hat der Halter des Tieres unter Umständen eine <strong>Tierhaftpflichtversicherung</strong>. Im besten Fall können Sie bereits am Unfallort die Versicherung erfragen. Denn für Hundehaftpflichtversicherungen gibt es kein offizielles Register. Sie sind insoweit auf die Mitwirkung des Hundehalters angewiesen oder müssen diesen selbst in Anspruch nehmen. </p>								</div>
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									<p><b>Nutzungsausfall </b><strong>für beschädigtes Fahrrad nach Unfall erhalten?</strong> In <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/" target="_blank" rel="noopener">diesem Artikel </a>haben wir für Sie zusammengefasst, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen können!</p>								</div>
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									<h3>Eigener Versicherung den Fahrradunfall melden</h3><p>Den Ihnen entstandenen Schaden müssen Sie <strong>nicht</strong> Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Diese ist nämlich nur zuständig, wenn <strong>Sie</strong> selber einen <strong>Schaden verursacht</strong> haben. Sollte der Unfall auf dem Verschulden beide Seiten beruhen, Sie also auch einen Schaden bei dem Unfallgegner verursacht haben, sollten Sie diesen Schadensfall Ihrer eigenen Versicherung schnellstmöglich melden. Für die Schadenregulierung des bei Ihnen eingetretenen Schadens bleibt Ihre Versicherung aber außen vor, es sei denn, dass eine Kasko-Versicherung beispielsweise für das Fahrrad abgeschlossen wurde.</p><h2>Schritt 5: Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten</h2><p>Wenn alle vorherigen Schritte abgeschlossen wurden, geht es nun um die Schadenregulierung im engeren Sinne. Hierfür brauchen Sie ein bisschen <strong>Geduld</strong>, denn gerade wenn gegnerische Versicherungen an der Schadensregulierung beteiligt sind, kann sich der Regulierungsprozess über <strong>Wochen</strong> und <strong>Monate</strong> ziehen. In diesem Zeitpunkt werden Sie häufiger Post von der gegnerischen Versicherung erhalten. Folgende Punkte sind für diesen Zeitpunkt von Bedeutung:</p><h3>Schaden am Fahrrad beziffern</h3><p>Wenn Sie <strong>Sachschäden</strong> erlitten haben, müssen Sie nun den Schaden hierfür berechnen. Hierfür sollten Sie überprüfen, ob Sie noch <strong>Originalbelege</strong> für die Anschaffung der Sachen besitzen, ob die Sachen repariert werden können, oder ob sie ersetzt werden sollen. In manchen Fällen liegt bei älteren Fahrrädern auch ein <strong>wirtschaftlicher Totalschaden</strong> vor. Zur <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/">Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens</a> für die Schadensbezifferung ist die gewissenhafte Dokumentation der Sachschäden (Schritt 2) von großer Bedeutung. Neben dem Neuwert der Sache muss hierbei auch der <strong>Zeitwert</strong> der Sache beachtet werden.</p><h3>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall</h3><p>Neben dem Sachschaden steht Ihnen gemäß <strong>§ 253 BGB</strong> auch ein <strong>immaterieller Schadensersatz</strong> zu, das sogenannte Schmerzensgeld. Hier kommt nun die <strong>Dokumentation</strong> der körperlichen und seelischen <strong>Verletzungen</strong> ins Spiel. Das Schmerzensgeld soll eine „<strong>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</strong>“ erzielen.</p><p>Die <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes im individuellen Fall</a> gestaltet sich aber durchaus kompliziert: Das Schmerzensgeld kann nicht tabellarisch berechnet werden. In den meisten Fällen wird eine <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> zur Rate gezogen. Dabei handelt es sich um eine <strong>Urteilssammlung</strong>, für welche Verletzung bisher ein Schmerzensgeld von einem Gericht als „<strong>angemessen</strong>“ angesehen wurde. Die Einschätzung eines angemessenen <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/">Schmerzensgeldes</a> ist gerade für juristische Laien jedoch mit einigen Stolpersteinen verbunden und sollte deshalb <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">nicht selbst beziffert werden.</a></p><h3>Achtung bei Schreiben der gegnerischen Versicherung</h3><p>Während der Schadenregulierung entsteht nach einem Fahrradunfall häufig ein regelrechter Papierkrieg zwischen Ihnen und dem Unfallgegner. Auch wenn es ermüdend ist: Lesen Sie jedes Schreiben der gegnerischen Versicherung sorgfältig durch. Denn auch hierin können <strong>Stolpersteine</strong> liegen, die die Schadensregulierung <strong>verzögern</strong> oder sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken können. Insbesondere bei <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"><strong>Einwilligungen in die Datenweitergabe</strong></a> und der <strong>Schweigepflichtsentbindungserklärungen</strong> von Ärzten lohnt sich eine gewisse Zurückhaltung. </p><p><a href="https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/">Wir raten ausnahmslos davon ab, diese Erklärungen zu unterzeichnen, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten nach einem Fahrradunfall bestmöglich zu schützen.</a> Auch wenn die gegnerische Versicherung behauptet, dass ohne die Erklärung eine Schadenregulierung nicht erfolgen könne: diese Ansicht ist falsch! Wir helfen Ihnen hierbei gerne.</p>								</div>
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									<p><strong>Warum Sie die Einwilligung in die Datenweitergabe und die Schweigepflichtentbindungserklärung von der Versicherung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>.</strong></p>								</div>
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									<h2>Häufig gestellte Fragen nach einem Fahrradunfall</h2><p>Der oben gegebene Leitfaden gibt einen guten Überblick über den zeitlichen Ablauf der Schadenregulierung. Trotzdem erhebt er natürlich nicht den Anspruch, vollständig jede Frage beantworten zu können, die Sie nach einem Fahrradunfall beschäftigt. Hier also noch ausgewählte, weitere Fragen (und natürlich deren Beantwortung), die regelmäßig innerhalb der Schadensregulierung auftauchen:</p><h5>Muss ich den Unfallverursacher anzeigen?</h5><p>Grundsätzlich ist ein <strong>zivilrechtlicher Regulierungsvorgang</strong> von einem <strong>strafrechtlichen</strong> <strong>Verfolgungsvorgang</strong> zu unterscheiden. Als Geschädigter eines Fahrradunfalls können Sie den Unfallverursacher anzeigen, jedoch hat dies <strong>keine unmittelbare Auswirkung</strong> auf Ihre <strong>Schadensregulierung</strong>. Diese beiden Verfahren sind <strong>getrennt</strong> voneinander zu betrachten. Innerhalb einer Strafverfolgung könnte entweder ein Fall der fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung vorliegen. (<strong>§§ 229 und 223 StGB</strong>).</p><p>Allerdings können die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren häufig (Zeugenvernehmungen, Beschuldigtenbefragung, Rekonstruktion des Unfallhergangs etc.) hilfreich sein, wenn die Schuld am Unfall streitig ist. </p><p>Eine Anzeige bei der Polizei ist kostenfrei.</p><h3>Was ist, wenn der Unfallverursacher die Schuld am Fahrradunfall abstreitet?</h3><p>Niemand gibt gerne zu, dass er Schuld an einem Fahrradunfall hat. In solchen Fällen sind <strong>Zeugen</strong> unerlässlich. Auch <strong>Bilder</strong> vom <strong>Unfallort</strong> und von den Schäden können aber ein nachvollziehbares Bild von dem Unfallhergang zeichnen. Gerade daher ist eine gewissenhafte <strong>Dokumentierung</strong> und Datensammlung notwendig. Weiteres hierzu finden Sie in <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">diesem Beitrag</a>.</p><h3>Was ist, wenn ein PKW nach einem Fahrradunfall Fahrerflucht begeht?</h3><p>Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand. Für Sie als Geschädigten bringt die Strafbarkeit im ersten Schritt natürlich nur wenig Erkenntniszuwachs. Sollten Sie von einem PKW-Fahrer angefahren worden sein, sollten Sie sich das <strong>Kennzeichen</strong> umgehend notieren. Denn wie oben dargestellt, können Sie über das Kennzeichen die <strong>Versicherung</strong> des Halters ermitteln, und hierüber natürlich auch den Halter selber. In solchen Fällen lohnt sich das Hinzuziehen der <strong>Polizei</strong>, denn diese kann auch eine Halterabfrage machen.</p><h3>Die Versicherung zahlt nicht, was kann ich tun?</h3><p>Wenn die gegnerische Versicherung sich zu viel Zeit lässt, kann dies als <b>Regulierungsverzögerung </b>zu einer <strong>Schmerzensgelderhöhung</strong> führen. Dies wird aber nur unter sehr engen Voraussetzungen der Fall sein. Grundsätzlich steht der Versicherung eine relativ <strong>weite Prüffrist (3 &#8211; 6 Wochen) </strong>zur Bearbeitung des Schadensfalls zu. </p><p>Fragen Sie deshalb beharrlich in zweiwöchigen Abständen nach dem Bearbeitungsstand und erfragen Sie insbesondere, welche konkreten Umstände der Regulierung entgegenstehen sollen. Die Versicherung muss insoweit darlegen, weshalb sie keine Zahlung vornimmt. </p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>mehr über die Möglichkeiten, die Sie haben,  um schneller an Ihr Geld zu gelangen. </strong></p>								</div>
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									<h3>Was bedeutet Mitverschulden nach einem Fahrradunfall?</h3><p>In manchen Fällen wurde der Schaden durch beide Verkehrsteilnehmer erst „<strong>gemeinschaftlich</strong>“ verursacht. Die Gegenseite ist in diesen Fällen nicht zur <strong>alleinigen Tragung</strong> Ihres Schadens verpflichtet. Denn von dem Schaden muss dann Ihr „<strong>Mitverschulden gegen die eigenen Interessen</strong>“ abgerechnet werden. Im Regelfall wird hierbei geschätzt, wie <strong>viel Prozent</strong> beide <strong>Parteien</strong> zum Schadensfall beigetragen haben. Der Schaden wird dann <strong>gequotelt</strong> auf beiden Seiten verteilt.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie sind zu 20 % an dem Schaden schuld, die Gegenseite 80 %. In diesem Fall wird Ihnen nur 80 Prozent des Schadens und des Schmerzensgeldes ersetzt.</p><h2>Wie unterstützt mich VINQO nach einem Fahrradunfall?</h2><p>Wir von VINQO sind ein Team aus <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/"><strong>Juristen</strong> und <strong>Schadenmanagern</strong></a>, das bereits in hunderten Fällen Fahrradfahrer nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> die zeitaufwändige und komplizierte Schadenregulierung abgenommen hat &#8211; und das ohne jedwedes Kostenrisiko!</p><p>Wir kennen die <strong>Tricks</strong> der Versicherer und können Ihre <strong>Schadensersatz</strong>&#8211; und <strong>Schmerzensgeldansprüche</strong> vor ungerechtfertigten Kürzungen zu <strong>verteidigen</strong>. Zur schnellen und einfachen Abwicklung Ihres Fahrradunfall stellen wir Ihnen eine<strong> Online-Akte</strong> zur Verfügung, mithilfe derer Sie jederzeit eine transparente und kompakte Übersicht über den Prozess erhalten.  .</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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