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	<title>Schuld Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung ein- erhalte ich trotzdem Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlung-ein-erhalte-ich-trotzdem-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Nov 2020 14:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nur gut 20 % aller von der Staatsanwaltschaft verfolgten (potentiellen) Taten enden tatsächlich mit einer Anklage oder einem Strafbefehl. Die Gründe, aus denen es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt, sind mannigfaltig</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/staatsanwaltschaft-stellt-ermittlung-ein-erhalte-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung ein- erhalte ich trotzdem Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nur gut<strong> 20 %</strong> aller von der Staatsanwaltschaft verfolgten (potentiellen) Taten enden tatsächlich mit einer <strong>Anklage</strong> oder einem <strong>Strafbefehl</strong>.</p><p>Die Gründe, aus denen es zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens kommt, sind unterschiedlich. Hierzu gehören der<strong> fehlende Tatverdacht</strong> und die Feststellung der <strong>Schuldunfähigkeit</strong> eines Beschuldigten.</p><p>Insbesondere wenn Sie als Opfer einer Straftat Anzeige erstattet und einen Strafantrag gestellt haben, ist die Einstellung des Verfahrens häufig frustrierend. Der Strafprozess soll zwar nicht allein der Genugtuung des Opfers dienen, das Vertrauen des Opfers in den Rechtsstaat ist aber eines der Anliegen, die der Strafprozess erfüllen soll. Neben dem Ärger über die eingestellten Ermittlungen kommt dann gerade für Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung noch ein weiterer Aspekt hinzu:</p><p>Wie wirkt sich die Einstellung der Ermittlungen jetzt auf den eigenen <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> aus? </p>								</div>
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									<h2>Zivilrecht und Strafrecht </h2><p>Das <strong>Strafrecht</strong> und das <strong>Zivilrecht</strong> sind grundsätzlich <strong>unabhängig</strong> voneinander, nur in seltenen Fällen verbinden sie sich. Die Aufgaben der beiden Rechtsgebiete sind zu <strong>differenzieren</strong>:</p><p>Im <b>Zivilrecht </b>soll das Verhältnis von einem <b>Bürger zu </b>einem anderen <b>Bürger </b>geregelt werden. Dafür besitzt das Zivilrecht eigene Regeln, was Ihnen an Rechten und Ansprüchen zusteht, wenn Sie durch einen anderen verletzt worden sind. Beispiel ist hierfür der<b> § 823 BGB</b>:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet</em>.“</p><p>Natürlich kann in solchen Fällen auch eine Straftat vorliegen. Diese wird aber nicht zum zivilrechtlichen Schadensersatz gehören.</p><p>Im Strafrecht soll hingegen eine Form der <b>Prävention</b> für Schutzgüter geschaffen werde, <b>Sanktionierung </b>für die Verletzung erfolgen, sowie eine <b>Resozialisierung </b>eines Täters möglich gemacht werden.</p><h2>Ausnahme: Schmerzensgeld im Strafverfahren durchsetzen</h2><p>Es gibt jedoch auch wenige Ausnahmen. Gem.<strong> § 403 StPO</strong> kann ein Verletzter einer Straftat im sogenannten „<strong>Adhäsionsverfahren</strong>“ innerhalb des Strafprozesses Schmerzensgeld geltend machen. <strong>§ 403 StPO</strong> normiert:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.</em>“</p><p>Dies sei nur der Vollständigkeitshalber hier erwähnt.</p><h2>Schmerzensgeldanspruch bei Einstellung der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft</h2><p>Aufgrund der vorgenannten Trennung zwischen Straf- und Zivilverfahren, hat die Einstellung des Strafverfahren keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ihr Schmerzensgeld. </p><p>Allerdings kann die Einstellungsart nicht selten ein Indikator für die Erfolgsaussichten Ihres Schmerzensgeldanspruch sein.</p><h3>Der Täter ist schuldunfähig</h3><p>Wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat tatsächlich <strong>schuldunfähig</strong> war, wird das Verfahren ad acta gelegt. In diesen Fällen müssen Sie sich unter Umständen auch von Ihrem Schmerzensgeldanspruch verabschieden.<strong> § 827 BGB</strong> normiert:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden <strong>nicht verantwortlich</strong>. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zustand widerrechtlich verursacht, in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fiele; die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er ohne Verschulden in den Zustand geraten ist</em>.“</p><p>Dies meint, dass wenn sich die Person willentlich so sehr betrunken hat, dass sie schuldunfähig geworden ist, sie sich hierauf nicht berufen kann. Dies gilt aber beispielsweise nicht für schwer Geisteskranke. Der zivil- und strafrechtliche Schuldbegriff sind nicht identisch. Allerdings muss dann genau geprüft werden, ob eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit besteht.</p><h3>Kein hinreichender Tatverdacht (§ 170 StPO)</h3><p>Zumindest bei den typischen fahrlässigen Körperverletzungsfällen, die aus einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a> oder einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Autounfall</a> resultieren können, wird ein <b>Tatverdacht </b>grundsätzlich <b>gegeben </b>sein. Wenn Ihnen beispielsweise jemand aufgefahren ist, genügt allein dies schon für die erste Vermutung, dass dies fahrlässig erfolgt.</p><p>Bei der sogenannten verschuldensunabhängigen Halterhaftung (z.B. bei Fahrzeugen oder Tieren) kommt es jedoch auf die Frage, ob ein Verschulden vorliegt, nicht an. </p><p>Die Haftung wird nämlich unabhängig von einem Verschulden, z.B. einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten, angenommen (Für Fahrzeuge gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html">§ 7 Abs. 1 StVG</a>, für Haustiere gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html">§ 833 S. 1 BGB</a>)</p><p>Im Strafrecht gibt es jedoch keine „verschuldensunabhängige Strafbarkeit“. Es muss gerade positiv festgestellt werden, dass der Hundehalter fahrlässig handelte. Hierbei gilt auch „in dubio pro reo“. Wenn die Täterschaft nicht sicher ist, darf ein Angeklagter nicht verurteilt werden.</p><p>Damit kann zwar ein Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt werden, über die Halterhaftung können Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch gleichwohl weiter verfolgen. Im Übrigen sind an den Nachweis und die Gewissheit der strafrechtlichen Fahrlässigkeit weitaus höhere Maßstäbe anzusetzen als an die zivilrechtliche Fahrlässigkeit. </p><h3>Geringfügigkeit der Tat</h3><p>Ein weiterer, häufiger Grund, aus dem die Ermittlung eingestellt und das Verfahren gestoppt wird, ist in<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html"><strong> § 153 Abs 1 S. 1 StPO</strong> </a>normiert:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.</em>“</p><p>Dies bedeutet, dass bereits ein <strong>fortgeschrittenes Verfahren</strong> ad acta gelegt wird. Darüber hinaus kann das Verfahren auch eingestellt werden, und dem Beschuldigten dafür eine Auflage oder Weisung erteilt werden (<a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html">§ 153a StPO</a>). In diesem Fall wird jedoch eine Schuld &#8211; im Gegensatz zur  Einstellung gem. § 153 StPO ausdrücklich angenommen.</p><p>Für Sie als Opfer einer Straftat ist dies natürlich im ersten Moment misslich. Wie oben bereits erläutert, verfolgt das Strafrecht auch Ihre <strong>Interessen</strong> der <strong>Genugtuung</strong>. Diese Genugtuung können Sie ungeachtet dessen aber noch im Zivilprozess verfolgen. Die Geringfügigkeit der Tat oder der Schuld spielen hier keine Rolle. Im Regelfall genügt schon leichteste Fahrlässigkeit, um einen Schmerzensgeldanspruch zu begründen.</p><h2>Fazit</h2><p>Grundsätzlich sind das <strong>Strafverfahren</strong> und das <strong>Zivilverfahren</strong> <strong>getrennt</strong> voneinander.Eine mittelbare Wirkung lässt sich jedoch nicht abstreiten.</p>								</div>
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		<title>Erhalte ich Schmerzensgeld bei Verletzungen im Ausland?</title>
		<link>https://vinqo.de/erhalte-ich-schmerzensgeld-bei-verletzungen-im-ausland/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 06 Nov 2020 12:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie im Inland durch jemanden Geschädigt wurden, der keinen deutschen Pass besitzt, ändert dies erstmal nichts an der Anwendbarkeit des deutschen Rechts. In diesen Fällen können Sie ganz regulär Ihren Anspruch nach deutschem Recht durchsetzen. </p>
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									<p>Schadensfälle wie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfälle</a> oder <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfälle</a> sind selten unkompliziert. Besonders ärgerlich wird es aber, wenn diese durch <b>Auslandsbezug </b>noch verkompliziert werden. Es kann unübersichtlich werden, wenn ein Unfall im Ausland geschieht oder ein Schaden durch ein ausländisches Fahrzeug verursacht wurde. Denn hierbei stellt sich dann die Frage, ob für Ihren Schadensfall überhaupt deutsche Gesetze Anwendung finden. Was Sie bei einem Schadensfall mit Auslandsbezug beachten müssen, und was dies für Ihren Schmerzensgeldanspruch bedeutet, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag!</p>								</div>
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									<h2>Wann ist deutsches Recht anwendbar?</h2><p>Bevor ein Schmerzensgeld oder ein Schadensersatz nach deutschem Recht gefordert werden kann, muss überprüft werden, ob das <b>deutsche Recht</b> überhaupt <b>anwendbar </b>ist. Dieses Rechtsgebiet wird auch „IPR“ genannt, also Internationales Privatrecht. Dies ist nicht mit der Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit zu verwechseln. Denn ein <strong>deutsches Gericht</strong> kann zwar <strong>zuständig</strong> sein, muss aber gegebenenfalls dann <strong>ausländisches</strong> <strong>Recht</strong> anwenden, wenn die Rechtsordnung dies fordert.</p><p>Es kann sogar zu einer dreifachen Zersplitterung führen: Im Jahr 2016 entschied der BGH einen Verkehrsunfall sowohl nach österreichischem als auch (ehemals) jugoslawischen Recht, als bei einem Verkehrsunfall ein Deutscher durch ein bei einer österreichischen Versicherung versicherten Kfz im Kosovo geschädigt wurde.</p><h2>Unfall im Ausland</h2><p>Bei einem Schadensfall im Ausland ist zunächst nach EU-Ausland und sonstigem Ausland zu unterscheiden. Denn die EU hat durch ihre Rom-Verordnungen das europäische internationale Deliktsrecht vorrangig geregelt.</p><h3>Sie werden im EU-Ausland verletzt</h3><p>Nach <b>Art. 4  Abs. 1der Rom II VO </b>gilt:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Soweit in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, ist auf ein außervertragliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind.“</em></p><p><span style="text-decoration: underline;">Beispiel</span>: Sie wurden in Italien von einem Hund gebissen. In diesem Fall ist das italienische Recht anzuwenden.</p><p>Eine Ausnahme besteht aber nach<b> Art. 4 Abs. 2 Rom II VO</b>, wenn der <strong>Schädiger</strong> im Ausland <strong>auch</strong> seinen gewöhnlichen <strong>Aufenthalt</strong> in <strong>Deutschland</strong> hat.</p><p><em>&#8222;Haben jedoch die Person, deren Haftung geltend gemacht wird, und die Person, die geschädigt wurde, zum Zeitpunkt des Schadenseintritts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Staat, so unterliegt die unerlaubte Handlung dem Recht dieses Staates.&#8220;</em></p><p><em> </em></p><h3>Sie werden im Nicht-EU-Ausland verletzt</h3><p>Wenn die Verletzung in einem <b>Drittstaat</b>, wie beispielsweise Ägypten erfolgt, wird nach <b>Art. 40 EGBGB</b> das „Tatort“-Recht angewandt. Sie können aber verlangen, dass anstelle dieses Rechts das Recht des Staates angewandt wird, in dem der Erfolg eingetreten ist. Erfolg in diesem Kontext meint die <strong>Verletzung</strong>. Der Tatort und der Erfolgsort der deliktischen Handlung liegen aber regelmäßig am selben Ort. Wenn ein Hund in Ägypten Ihnen ins Bein beißt, können Sie nicht vorbringen, dass die Verletzung erst in Deutschland stattgefunden habe.</p><h2>Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes </h2><p>Besonders kompliziert wird es leider, wenn Sie Ihren Anspruch gegen jemanden durchsetzen müssen, der im <b>Ausland </b>verweilt. Aus Platzgründen kann hier nicht auf alle Besonderheiten eingegangen werden. Zumindest innerhalb der EU kann durch das europäische Mahnverfahren eine Durchsetzung des Schmerzensgeldes und restlichen Schadensersatzanspruches möglich sein.</p><h3>Schadensfall im Inland mit Nichtstaatsbürger</h3><p>Wenn Sie in Deutschland geschädigt wurden und der Unfallverursacher keinen deutschen Pass besitzt, ändert dies erstmal nichts an der Anwendbarkeit des deutschen Rechts. In diesen Fällen können Sie ganz regulär Ihren Anspruch nach deutschem Recht durchsetzen. Falls Sie Ihr Schmerzensgeld vor Gericht durchsetzen müssen, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Deliktshandlung vorgenommen wurde (<b>§ 32 ZPO</b>). Das gleiche gilt für ein ausländisch versichertes Kraftfahrzeug.</p><p>Wenn der Schädiger zwar kein Staatsbürger ist, aber sein <b>allgemeiner Wohnsitz</b> in Deutschland liegt, können Sie neben dem Gericht der deliktischen Handlung grundsätzlich auch das Gericht wählen, an dem der Schädiger seinen dauerhaften Wohnsitz hat. (<b>§§ 12, 13, 32, 35 ZPO</b>)</p><h2>Fazit</h2><p>Es können Verletzungen, die einen Auslandsbezug aufweisen, auch nach deutschem Recht entschieden werden, wodurch Ihr Schmerzensgeld nach den deutschen Gesetzen beurteilt wird (§ 253 BGB). Grundsätzlich werden Fälle in Deutschland, gleich ob mit einem Nichtstaatsbürger oder einem anderen Deutschen, immer nach deutschem Recht entschieden. Bei Schadensfällen im Ausland stellt sich die Sachlage jedoch komplizierter da.</p>								</div>
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		<title>Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Sep 2020 11:24:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Als wäre der gesamte Schadensregulierungsprozess mit der gegnerischen Versicherung nicht schon lang genug &#8211; plötzlich erhält man ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, welches besagt, dass zunächst Einblicke in die Ermittlungsakte genommen werden, bevor der Schaden weiterbearbeitet wird.  Dies ist mehr als ärgerlich, denn für Sie bedeutet das eine Verzögerung von vielen Wochen, machmal sogar Monaten....</p>
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									<p>Als wäre der gesamte Schadensregulierungsprozess mit der gegnerischen Versicherung nicht schon lang genug &#8211; plötzlich erhält man ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, welches besagt, dass zunächst Einblicke in die <b>Ermittlungsakte </b>genommen werden, bevor der Schaden weiterbearbeitet wird. </p><p>Dies ist mehr als ärgerlich, denn für Sie bedeutet das eine Verzögerung von vielen Wochen, machmal sogar Monaten. Für die gegnerische Versicherung bedeutet dies einen (vermeintlichen) positiven Zeitgewinn. Denn wenn die gegnerische Versicherung schuldhaft in Verzug mit der Schadensregulierung kommt, muss sie unter Umständen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/" target="_blank" rel="noopener">Verzugsschadenersatz </a>leisten. </p><p>Doch darf eine Versicherung die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeld stoppen, um Einblicke in die Ermittlungsakte zu nehmen oder die Zahlung Ihrer Ansprüche davon abhängig machen? </p><p>Die Antwort lautet, wie so häufig bei juristischen Fragestellungen: Es kommt drauf an.</p>								</div>
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									<h2>Was wird in der Ermittlungsakte festgehalten?</h2><p>Wenn nach einem Unfall oder einem anderen Vorfall die <strong>Polizei</strong> hinzugerufen wird, wird diese den <strong>Unfall</strong> <strong>aufnehmen</strong>. Die Ermittlungsakte dient aber nicht der Schadenregulierungen, sondern soll dokumentieren, ob einem der Beteiligten eine <b>Ordnungswidrigkeit </b>vorzuwerfen ist, oder ob sogar ein <b>Straftatbestand</b> erfüllt wurde. Hierfür nimmt die Polizei zunächst die <b>Personalien </b>auf, und notiert den jeweils dargestellten <b>Sachverhalt</b>. Zusätzlich können auch Umstände des Unfalls wie zum Beispiel Wetterverhältnisse bei Verkehrsunfällen notiert werden.</p><p>Auch wenn die Polizeiakte nicht der Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie zum Beispiel den Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrrads oder Autos dient, können sich in der Polizeiakte auch Informationen befinden, die für die Schadenregulierung von Belang sein können. </p><p>Denn die Polizei versucht aufzuklären, wie der Unfall sich tatsächlich ereignet hat und vernimmt hierzu Zeugen, den Geschädigten und den Beschuldigten. Anhand dieser Aussagen und ggfs. weiterer Ermittlungen (Unfallrekonstruktion etc.) der Polizei, kann man sich im besten Fall ein umfassenderes Bild von dem Schadensfall machen, insbesondere dann, wenn die Schuld streitig sein sollte. Womit wir auch schon zu dem nächsten Punkt kommen.</p><h2>Wieso will die gegnerische Versicherung überhaupt Einblicke?</h2><p>In dem Schreiben der gegnerischen Versicherung wird regelmäßig nur ein Zweizeiler ohne weitere Erklärung abgedruckt sein:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wir haben zur Prüfung unserer Eintrittspflicht die amtliche Ermittlungsakte angefordert. Sobald uns diese vorliegt, kommen wir wieder auf Sie zu.“</em></p><p>Übersetzt heißt dies soviel wie: „<strong>Wir glauben, dass der Schaden auch durch Sie mitverursacht wurde.</strong> Bis zur Einsicht in die Ermittlungsakte wird es noch lange dauern, vorher werden wir nicht zahlen.</p><p>Wie oben bereits beschrieben, können sich durch die Ermittlungsakte <strong>Anhaltspunkte</strong> für die <strong>Schuldfrage</strong> ergeben. Insbesondere wenn das Verschulden des Vorfalls nicht vollständig eindeutig ist oder sich die Aussagen von Ihnen und dem Versicherungsnehmer widersprechen, kann die Ermittlungsakte bei einem Unfall zur Aufklärung dienen.</p><p>Zum Beispiel können (selten) angefertigte Fotos vom <strong>Unfallort</strong> zeigen, ob ein Vorfahrtsverstoß naheliegend ist oder ob ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig anstatt auf der Straße gefahren ist.</p>								</div>
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									<p><strong>Sie haben den Radweg nicht oder falsch benutzt ? Lesen Sie in</strong><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/" target="_blank" rel="noopener"> diesem Beitrag</a><strong>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<p>Die Folge, wenn sich tatsächlich ein Verschulden auch auf Ihrer Seite aus der Ermittlungsakte abzeichnet: Die gegnerische Versicherung muss nicht mehr 100 % des verursachten Schadens zahlen, sondern kann die Zahlung des Schadensersatzes auf die <strong>Quote</strong> des bei ihr Versicherten <strong>begrenzen</strong>.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie fuhren mit dem Fahrrad (verkehrswidrig) auf einem linken Fahrradstreifen. Ein Auto, dass Ihnen eigentlich hätte Vorfahrt gewähren müssen, übersieht Sie und fährt Sie an. In diesem Fall wird von der Rechtsprechung regelmäßig ein Eigenverschulden des Fahrradfahrers in Höhe von einem Drittel (also 33 %) angenommen. Die gegnerische Versicherung müsste dann nur<strong> zwei Drittel</strong> des insgesamt verursachten <strong>Schadens</strong> begleichen.</p><p>Ein weiterer <strong>Vorteil</strong>: Bis die Ermittlungsakte angefordert wurde und Einsicht genommen werden konnte, vergeht <strong>Zeit</strong>. Diese Aufschubgewährung ermöglicht es der gegnerischen Versicherung, Ihren Schaden erst Monate später zu erstatten. </p><p> </p><h2>Muss ich darauf warten, dass die Versicherung die Ermittlungsakte eingesehen hat?</h2><p>Es kommt drauf an. Unter Umständen können die Verzögerungen, die mit der Einsicht in die Ermittlungsakte einhergehen, verhindert werden. </p><h3>Der Sachverhalt ist unstreitig</h3><p>Wenn der Unfallverursacher bereits eine <strong>Haftungsanerkennung</strong> unterschrieben hat, oder der Unfallhergang völlig unstreitig ist, gibt es <strong>keinen</strong> erforderlichen <strong>Grund</strong> für eine Einsicht in die Ermittlungsakte. Insbesondere muss der gegnerischen Versicherung in solchen Fällen keine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Prüffristverlängerung</a> von Ihrer Seite aus <strong>gewährt</strong> werden.</p><p>Es handelt sich in diesem Fall um eine Regulierungsverzögerung, die dazu führt, dass sich das Ihnen zustehende Schmerzensgeld erhöht und Sie die gegnerische Versicherung verklagen können.</p><h3>Konkrete Einwände verlangen und mithelfen</h3><p>Die gegnerische Versicherung darf nicht die Weiterführung der Schadenregulierung unter einem pauschalen Hinweis auf die Ermittlungsakte verweigern.</p><p>Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte ist kein Reflex um ins Blaue hinein prüfen zu können, ob sich nicht doch noch Umstände auftun, die zu einer Zahlungsverweigerung führen könnten.</p><p><strong>Vielmehr muss sie vor bzw. mit Anforderung der Ermittlungsakte substantiiert darlegen, welcher konkreter, haftungsrelevanter Umstand aufgeklärt werden soll bzw. muss.</strong></p><p>Dass die gegnerische Versicherung deutlich machen muss, welche Angaben und Unterlagen sie zur weiteren Schadensregulierung benötigt, wird auch durch die Rechtsprechung in Deutschland so gefordert. (<strong>OLG Schleswig Beschluss vom 30.05.2016 &#8211; 7 W 15/16</strong>).</p><p>Die Anforderung der Ermittlungsakte kann eine Verzögerungstaktik darstellen. Häufig hilft es jedoch, wenn der Grund für die Anforderung der Ermittlungsakte feststeht, an der Aufklärung aktiv mitzuwirken und z.B. Fotos der Unfallstelle zu machen und zu übersenden, Zeugenaussagen selbst anzufordern und einzureichen und so die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte obsolet werden zu lassen. Denn zwischen Anforderung und Erhalt der Ermittlungsakte vergehen im Schnitt vier bis sechs Wochen. Manchmal kann sich die Wartezeit auch über drei Monate erstrecken.</p><p>Wenn Sie unsicher sind, wie Sie am besten vorgehen sollten, können Sie uns jederzeit gerne <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">kostenfrei kontaktieren.</a> </p>								</div>
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									<h3>Ablauf der Prüffrist</h3><p>Grundsätzlich wird den Haftpflichtversicherungen eine<strong> gewisse Frist</strong> zur <strong>Regulierung</strong> des Schadens gewährt. Je nach Gericht wurden dabei Zeiträume von <strong>vier bis sechs Wochen</strong> für angemessen gehalten. </p><p>Das Entscheidende bei der Anforderung der Ermittlungsakte: diese Frist verlängert sich nicht!</p><p>So urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss aus dem Jahr 2013 eindeutig:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein Verzug der Haftpflichtversicherung nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist von 6 Wochen wird <b>nicht </b>dadurch <b>ausgeschlossen</b>, dass diese bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die <b>Ermittlungsakten </b>hat nehmen können. Denn der Haftpflichtversicherer kann sich über seinen Versicherungsnehmer bzw. evtl. mitversicherte Personen über den Sachverhalt unterrichten. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich, zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde (<strong>OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009, 7 U 499/09, zitiert nach Juris-Rn. 15; </strong><a href="https://openjur.de/u/670975.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013 &#8211; 3 W 46/13</a>) </em></p><p>Der Ablauf der Prüffrist bedeutet jedoch erst einmal nur, dass Sie die Versicherung in Verzug setzen können, dadurch Zinsen als Verzugsschaden erhalten und die Versicherung verklagen können, ohne Sorge haben zu müssen, auf den Prozesskosten nur deshalb sitzen zu bleiben, weil Sie zu früh geklagt haben. </p><h2>Zusammenfassung</h2><p>Die gegnerische Versicherung hat zwar das gute <strong>Recht</strong>, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Hierbei darf sie aber nicht pauschal eine weitere <strong>Schadenregulierung verweigern</strong>, ansonsten läuft die Bearbeitungsfrist des Schadensfalls weiter und am Ende kann ein Verzögerungsschaden gegen die gegnerische Versicherung durchgesetzt werden. Nur wenn die gegnerische Versicherung deutlich machen kann, wieso sie zwingend auf die Einsicht in die Ermittlungsakte warten muss, müssen Sie unter Umständen die Verzögerung der Schadenregulierung akzeptieren. </p><p>Gleichzeitig sollten Sie versuchen, die Aspekte, für die die Versicherung die Ermittlungsakte berechtigt einsehen möchte, proaktiv aufzuklären und Fotos, Zeugenaussagen etc. einzureichen, um so schneller zu Ihrem Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu gelangen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 10:22:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9083" class="elementor elementor-9083" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Fahrradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung. <span style="letter-spacing: 0px;">Auch haftungstechnisch können Fahrradwege einen Unterschied bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> mit Kfz-Beteiligung machen: </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Der Fahrer eines Kfz hat auf dem Fahrradstreifen nichts verloren. Somit besteht grundsätzlich die Vermutung, dass den Kfz-Fahrer auch die Alleinschuld bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad auf einem Fahrradstreifen trifft. Er muss besondere Vorsicht walten lassen, wenn er über den Fahrradstreifen abbiegen will, oder eine Parkbucht anpeilt.</span></p><p>Doch was passiert, wenn der Fahrradfahrer den Radweg in der falschen Richtung befuhr? Kann die gegnerische Versicherung in solchen Fällen die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigern?</p>								</div>
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									<h1>Fahrradunfall bei falscher Radwegnutzung</h1><p>Grundsätzlich unterliegen auch Radwege einem „<b>Richtungsgebot</b>“. Dies gilt nur insoweit nicht, als dass nach<strong> § 2 Abs. 4 S. 2 StVO</strong> das Fahren in die Gegenrichtung für Fahrradfahrer freigegeben wurde.</p><p><em>Linke Radwege ohne die Zeichen<span style="color: #000000;"> </span></em><span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen237"><em>237</em></a><em>, </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen240"><em>240</em></a><em> oder </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen241"><em>241</em></a></span><em><span style="color: #000000;"> </span>dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen &#8222;Radverkehr frei&#8220; angezeigt ist. </em></p>								</div>
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									<p>Wenn der Radweg, auf dem Sie fahren, nicht durch eines der drei Zeichen in beide <strong>Richtungen freigegeben</strong> wurde, müssen Sie sich <strong>an</strong> die <strong>Richtungsangabe</strong> <strong>halten</strong> und sind an den Rechtsverkehr gebunden.  </p><p>In den meisten Fällen wird ein Fahrradunfall dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer auf einem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der „falschen“ Seite fährt und dann durch ein Kfz von einer „untergeordneten“ Straße erfasst wird. Die Rechtsprechung hat in jahrzehntelanger Rechtsprechung für diesen Fall klar gemacht: </p><p>Durch das <strong>verkehrswidrige</strong> <strong>Benutzen</strong> des Fahrradstreifens in die falsche Fahrtrichtung verliert der Fahrradfahrer <strong>NICHT </strong>seinen Vorfahrtsanspruch. </p><p>Insbesondere der BGH gewährte auch falschfahrenden Fahrradfahrern weite Vorfahrtsrechte:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich nach der allgemeinen Rechtsauffassung auf die gesamte Fahrbahn der bevorrechtigten Straße, einschließlich der vorhandenen Radwege.</em> (<strong>Urteil vom 05.02.1974 &#8211; VI ZR 195/72)</strong></p><p>Auf das Vorfahrtsrecht hat es auch keinen Einfluss, ob der Radfahrer den Radweg „verkehrswidrig“ nutzt.</p><p>Den Autofahrer trifft in solchen Fällen auch eine Schuld an dem Unfall, denn er unterlässt es fahrlässig, auch auf solche Verkehrsteilnehmer zu achten, die „in die falsche Richtung“ auf dem Radweg unterwegs sind. Auch wenn es auf den ersten Blick wenig schmeichelhaft klingt: Der BGH führte in einem Urteil aus, dass aus der zu beobachtenden <strong>Disziplinlosigkeit</strong> von <strong>Fahrrad- und Mopedfahrern</strong> mit einem falschen Befahren der Radwege durchaus<strong> zu rechnen</strong> sei, sodass Kfz-Fahrer zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei einem Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße mit Radwegen treffen müssen. (<strong>Urteil vom 06.10.1981, Az. VI ZR 296/79</strong>). Mithin ist ein Kfz-Fahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer in dieser Konstellation auch zum Schadensersatz <strong>verpflichtet</strong>.</p><h1>Mitverschuldensquote bei Radweg entgegen der Fahrtrichtung </h1><p>Das Befahren eines Radweges in die falsche Fahrtrichtung kann jedoch bei der Frage nach der <strong>Haftungshöhe</strong> zu negative <strong>Folgen</strong> für den Fahrradfahrer führen. Ihm ist in solchen Fällen regelmäßig ein <strong>Mitverschulden</strong> an dem Unfall nach<strong> § 254 Abs. 1 BGB</strong> zuzuweisen. <span style="letter-spacing: 0px;">Dem Rechtsgedanken des</span><strong style="letter-spacing: 0px;"> § 254 BGB</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> nach soll nämlich ein Schädiger nicht für den Anteil des Schadens aufkommen, den der Fahrradfahrer „sich selber“ zugefügt hat. Daher besteht die Haftung dem Grunde nach zwar, da der haftungsbegründende Tatbestand durch die Kfz-Fahrer vorliegt, jedoch wird der </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Haftungsanspruch</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> in </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Höhe</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> des Mitverschulden des Fahrradfahrers gequotelt.</span></p><p>Für das falsche Befahren des Fahrradweges wird regelmäßig ein Mitverschulden in Höhe von <strong>einem Drittel</strong> angesetzt. Dies hat zu Folge, dass der<strong> Kfz-Fahrer 2/3</strong> des <strong>Schadens</strong> und des <strong>Schmerzensgeldes</strong> zu begleichen hat, der Fahrradfahrer jedoch 1/3 des Schadens selber tragen muss. </p>								</div>
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									<p><strong>Fahrradunfall ohne Kollision? </strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/">hier</a>, wer in diesem Fall haften muss.</p>								</div>
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									<h1>Als Fahrrad auf Gehweg gefahren</h1><p>Grundsätzlich sind Fahrradfahrer verpflichtet, Fahrradwege zu nutzen. Wenn keine Fahrradwege vorhanden sind, müssen Fahrradfahrer, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, auf der Straße fahren. Das Befahren von Gehwegen ist somit allen Fahrradfahrern über 10 Jahren versagt, Gehwege sind dann ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. </p><p>Nichtsdestotrotz fahren manche Fahrradfahrer gerade bei vielbefahrenen, gefährlichen Straßen auf dem Gehweg. Dies kann auf der einen Seite ein Bußgeld zu Folge haben, auf der anderen Seite auch Einfluss auf die Haftung bei einem Verkehrsunfall nehmen. Im Extremfall kann die Haftung des Kfz-Fahrers sogar verneint werden und dem Fahrradfahrer das vollständige Verschulden zu Last gelegt werden. Bei der Benutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer stehen die Gerichte fast immer auf der Seite des Kfz-Fahrer.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Das Überqueren von Seitenstraßen mit dem Fahrrad auf einem Gehweg kann schnell ein teures Pflaster werden. Denn die rechts vor links regeln gelten gerade nicht für Gehwege, die Autos haben in solchen Fällen Vorfahrt. (AG Stralsund 11 C 1283/02) Auch wenn ein Auto von einer Hauptstraße abbiegt, muss es nicht damit, rechnen, dass ein Radfahrer unerlaubt einem Gehweg fährt und den Weg kreuzt. (OLG Hamm 6 U 148/03).</span></p><h1>Ausfahrt aus Garage/ Grundstück usw.</h1><p>Bei der Ausfahrt aus Garagen oder Grundstücken über einen Gehweg sind Autofahrer grundsätzlich verpflichtet, nur in Schrittgeschwindigkeit und besonders vorsichtig den Gehweg zu überqueren. Wenn dem Kfz-Fahrer der Beweis gelingt, dass er sich an diese Regelungen gehalten hat, trifft das Verschulden erneut allein den Fahrradfahrer.</p><h1>Zusammenfassung</h1><p>Radwege sind der beste Freund von Fahrradfahrern im Straßenverkehr. Sollte es auf einem Fahrradweg zu einer Kollision zwischen Radfahrer und Kfz kommen, wird trotz falscher Fahrbahnrichtung dem Fahrradfahrer (im Regelfall) nur eine Teilschuld von 1/3 auferlegt. Bei der Nutzung von Gehwegen steht die Rechtsprechung jedoch eher auf der Seite des motorisierten Verkehrs.. </p>								</div>
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									<p><strong>Ihr Fahrrad wurde bei dem Unfall beschädigt?</strong> Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">diesem Beitrag</a>, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten notwendig ist!</p>								</div>
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