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	<title>Reparaur Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Motorradunfall: Unfallabwicklung und Ansprüche</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2020 09:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sobald die ersten Sonnenstrahlen hervorkommen und die Temperatur im zweistelligen Bereich liegt, füllen sich die Straßen mit Motorrädern. Laut ADAC zufolge sind in Deutschland mehr als vier Millionen Krafträder angemeldet. Bei verhältnismäßig wenig Gewicht und viel PS macht das Fahren auf einem Motorrad besonders viel Spaß. Doch hohe Geschwindigkeiten und wenig Knautschzone vertragen sich nicht...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorradunfall: Unfallabwicklung und Ansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal">Sobald die ersten Sonnenstrahlen hervorkommen und die Temperatur im zweistelligen Bereich liegt, füllen sich die Straßen mit Motorrädern. Laut ADAC zufolge sind in Deutschland mehr als vier Millionen Krafträder angemeldet. Bei verhältnismäßig wenig Gewicht und viel PS macht das Fahren auf einem Motorrad besonders viel Spaß. Doch hohe <strong>Geschwindigkeiten</strong> und wenig <strong>Knautschzone</strong> vertragen sich nicht gut: Bei <strong>jedem fünften</strong> Todesopfer im Verkehr im Jahre 2015 handelte es sich um einen <strong>Motorradfahrer</strong>. Die <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Verletzungen</a> nach einem Unfall sind oftmals ausgeprägt und nicht zu unterschätzen. Deshalb kann das <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Schmerzensgeld</a> und die Behandlungskosten bei der Unfallabwicklung von besonders großer Bedeutung sein.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;">Vorrausetzungen für eine erfolgreiche Unfallabwicklung</span></h2><p><span style="color: #000000;">Um Ihre </span><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a><span style="color: #000000;">bei dem Unfallverursacher geltend machen zu können, müssen Sie unbedingt die <b>Daten </b>des <b>Schädigers </b>notieren, sofern Sie dazu im Stande sind. Wenn Sie auf Grund von schweren Verletzungen dazu nicht in der Lage sind, wird die Polizei, die den Unfall aufnimmt, die Daten des Unfallverursachers in dem <b>Unfallbericht </b>festhalten. Den Unfallbericht können Sie jederzeit bei der Polizei anfordern, es kann jedoch vier bis sechs Wochen dauern, bis Sie ihn erhalten.</span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn es Ihnen möglich ist, die Kontaktdaten vor Ort noch in Erfahrung zu bringen sollten Sie sich folgende Angaben notieren:  </span></p><ul><li><strong><span style="color: #000000;">den vollständigen Namen,</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">die Adresse sowie</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">das Kennzeichen</span></strong></li></ul><h2>Motorradunfall der Versicherung melden</h2><p><span style="color: #000000;">Generell gilt, dass der Unfallverursacher der <strong>Pflicht</strong> nachkommen muss, den Verkehrsunfall seiner Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb<strong> einer Woche zu melden</strong>. Sobald dies geschehen ist, wird die Versicherung mit Ihnen in <strong>Kontakt treten</strong> und Ihnen einen Fragebogen zum Unfall zukommen lassen. Diesen müssen Sie jedoch nicht ausfüllen und kann auch zu Ihrem Nachteil sein, wenn die Versicherung versucht, Ihnen eine <b>Teilschuld</b> zuzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sie <strong>können</strong> den Motorradunfall auch Ihrer Versicherung melden, sind dazu jedoch <strong>nicht verpflichtet.</strong> Dies kann vor allem dann hilfreich sein, wenn die Schuldfrage noch nicht mit Sicherheit geklärt ist. Denn wenn festgestellt, dass Sie eine <b>Teilschuld </b>tragen und den Unfall nicht Ihrer Versicherung gemeldet haben, kann dies böse Konsequenzen haben, wie etwa die Verweigerung von Zahlungen.</span></p><h2><span style="color: #000000; letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Reparaturkosten von der Versicherung für das beschädigte Motorrad erhalten</span></h2><p><span style="color: #000000;">Als Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dabei können die Reparaturkosten bei einem Motorradunfall schnell teuer werden. Leider ist auch die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens um einiges höher als bei einem Auto.</span></p><p><span style="color: #000000;">Um die <strong>Reparaturkosten</strong> erstattet zu bekommen, sollten Sie zunächst einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellen lassen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag bekommen Sie nachträglich von der Versicherung erstattet.</span></p><p><span style="color: #000000;">Bei größeren Schäden, also solchen, bei denen der Schaden<b> über 1.000,00 €</b> liegt, empfiehlt es sich, ein <b>Gutachten </b>von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Der Gutachter prüft das Motorrad genau und schaut, ob Schäden vorhanden sind, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.</span></p><p> </p><h2><span style="color: #000000;">Merkantiler Minderwert bei Motorrädern</span></h2><p><span style="color: #000000;">Der merkantile Minderwert wird in dem <b>Gutachten </b>von dem Sachverständigen festgehalten und beschreibt die <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/"><b>Wertminderung </b></a>des Motorrads auf Grund des Unfalls. Auch wenn der Schaden durch eine Reparatur behoben wurde, wird in der Rechtssprechung von einer Wertminderung ausgegangen, da es sich um ein <b>Unfallfahrzeug </b>handelt. Bei Motorrädern ist dies besonders verständlich, da der Zustand und die Sicherheit bei den meisten Motorrädern an erster Stelle stehen.</span></p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeld für Verletzungen nach dem Motorradunfall</h2><p>Wenn Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorradunfall</a> verletzt worden sind – was bei den meisten Motorradunfällen der Fall ist &#8211;  sollten Sie unverzüglich zum <b>Arzt </b>gehen! Auch wenn die Verletzungen anfänglich nur oberflächig erscheinen, sollten Sie auf den Gang zum Arzt nicht verzichten. Denn ein <b>Arztbericht </b>ist ein wichtiger <b>Nachweis</b>, um schnell Ihr Schmerzensgeld zu erhalten. Der Arztbericht enthält Beschwerden, Diagnosen und Behandlungsmaßnahmen, die sich <b>schmerzensgelderhöhend</b> auswirken.</p><p>Zusätzlich sollten Sie Fotos von den Verletzungen machen und ein <b>Schmerztagebuch </b>führen. In dem Schmerztagebuch halten Sie ausführlich fest, wo und welche Schmerzen Sie haben und welche Behandlungsmaßnahmen durchgeführt wurden. So können Sie bestmöglich den Umfang der Verletzung und dessen Folgen dokumentieren.</p><p>Wir haben für Sie eine Vorlage für ein Schmerztagebuch zum ausdrucken erstellt. Die Vorlage finden Sie <a href="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Schmerztagebuch.pdf" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p><p> </p><h2>Schadensersatz für Schäden an Lederkombi, Helm und Handschuhen</h2><p>Bei einem Motorradunfall wird regelmäßig auch die <b>Schutzkleidung </b>beschädigt. So ist der Helm nach einem Aufprall auf den Boden in jedem Fall durch einen neuen <b>Helm </b>zu ersetzen. Je nach schwere des Unfalls zeichnen sich <b>Abschürfungen </b>an der teuren Lederkombi, Schuhen oder Handschuhen ab. Die Versicherung muss Ihnen dann Schadensersatz für die geschädigte Schutzkleidung zahlen. Wichtig für die Bezifferung des Schadensersatzes ist der Kaufbeleg der Kleidungsstücke. Häufig sind diese jedoch nach einigen Jahren nicht mehr vorhanden. In solchen Fällen wird der <b>Zeitwert </b>der Kleidungsstücke vor dem Motorradunfall ermittelt und Ihnen ausgezahlt. </p><p>Falls Sie keinen Kaufbeleg mehr haben, kann der Schaden auch geschätzt werden, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/287.html">§ 287 ZPO</a>.</p><p> </p><h4><strong>Vorsicht bei Durchsetzung des Schadensersatzes </strong></h4><p>Die Versicherungen berücksichtigen nicht den persönlichen Wert, der ein Motorrad und das Zubehör für den Motorradfahrer haben. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, möglichst wenig Geld zu zahlen und auf <b>Gerichtsurteile</b> verweisen. Damit Sie möglichst viel Schadensersatz erhalten, muss richtig argumentiert werden und auf passende Gerichtsurteile verwiesen werden.</p><p>Das übernehmen wir für Sie: <strong>Wir machen gerne Ihr Schmerzensgeld und Schadensersatz für Ihr Motorrad bei der Versicherung geltend und stehen Ihnen bei Fragen jeder Zeit zur Seite.</strong></p>								</div>
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		<title>Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2020 11:33:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge. Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem Verkehrsunfall zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können. Der Leasingnehmer ist zwar Besitzer des Wagens, hat also...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/">Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Der <strong>Leasingnehmer</strong> ist zwar <b>Besitzer </b>des Wagens, hat also die Sachgewalt über diesen, <b>Eigentümer</b> ist aber der Leasinggeber, also in den meisten Fällen ein Kreditinstitut.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Wem stehen Schadensersatzansprüche zu?</span></h2><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich stehen <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadensersatzansprüche</a> demjenigen zu, der eine Rechtsgutverletzung <b>erleiden </b>musste. Im Regelfall wird aber nur das <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/"><b>Eigentum </b></a>als Rechtsgut geschützt, nicht aber der bloße <b>Besitz </b>einer Sache.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Somit stellen Sachschäden am Wagen häufig nicht für Sie als Besitzer einen Schaden dar, sondern nur für den </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Leasinggeber</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">. Denn das geleaste Fahrzeug steht in seinem Eigentum. Somit müssen <b>Reparaturkosten</b> und </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Wertminderung</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">an den Leasinggeber gezahlt</span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sollte ein Teil des Schadens auf Ihr eigenes <strong>Mitverschulden</strong> zurückzuführen sein, müssen Sie als Besitzer auch denjenigen Schaden dem Eigentümer (Leasinggeber) ersetzen. In den ganz überwiegenden Fällen wird aber im Leasingvertrag bestimmt, dass eine <strong>Vollkaskoversicherung</strong> für das Leasingfahrzeug durch Sie abgeschlossen werden muss, die selbstverursachte Schäden abdeckt.</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP: </b>Sie wurden bei dem Unfall verletzt?&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/" target="_blank">Hier&nbsp;</a>finden Sie eine erste Einschätzung, wie viel <b>Schmerzensgeld </b>Ihnen zustehen könnte.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Das&nbsp;<b>Schmerzensgeld </b>steht Ihnen als <b>Geschädigter</b>&nbsp;eines Autounfalls zu, und nicht dem Leasinggeber. Das Schmerzensgeld soll eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion erfüllen, um Sie für die erlittenen Schmerzen zu entschädigen. Es wird nach<strong> § 253 Abs. 2 BGB</strong>&nbsp;nur für Verletzungen am Körper oder an Gesundheit gezahlt, nicht jedoch bei Sachschäden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall / Mietwagenkosten nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Zwar wurde durch den Verkehrsunfall mit einem Leasingauto nicht Ihr Eigentum beschädigt, trotzdem sind Sie als Besitzer und <b>Nutzer </b>des Wagens natürlich auch selber hiervon negativ <b>betroffen</b>. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Unter Umständen müssen Sie während der Reparaturzeit auf den Leasingwagen verzichten und stattdessen einen <b>Mietwagen </b>nehmen. Die Kosten des Mietwagen müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Dabei muss der Mietwagen sich in einer <strong>„ähnlichen“ Preisklasse</strong> wie der beschädigte Wagen befinden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Renault Twingo geleast hatten, können Sie sich nach dem Unfall&nbsp; keinen Porsche mieten und die Mietkosten an die gegnerische Haftpflichtversicherung weitergeben. &nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, kann Ihnen unter Umständen der<strong> Nutzungsausfall ausgezahlt</strong> werden. Dieser soll den Verzicht auf den Wagen im Alltag kompensieren. Der Nutzungsausfall wird dabei pauschal nach der „Preisklasse“ des Leasingswagens berechnet und für 14 Tage gezahlt. Pro Tag kann man je nach Wagen zwischen<b> 23,00€ &#8211; 175,00€</b> Nutzungsausfallersatz verlangt werden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Merkantiler Minderwert bei Leasingfahrzeugen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Ein&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">merkantiler Minderwert&nbsp;</a><span style="color: #000000;">eines Wagens bedeutet, dass allein durch die Eigenschaft „<b>Unfallwagen</b>“ er bei einem hypothetischen Verkauf nicht so viel wert sein wird, wie ein vergleichbarer Wagen, selbst wenn der Wagen fachmännisch repariert wurde.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Der merkantile Minderwert steht in erster Linie dem <b>Leasinggeber </b>zu, da dieser als Eigentümer auch das „<b>Verwertungsrecht</b>“, also das Weiterverkaufsrecht am Wagen besitzt. In den meisten Leasingverträgen wird festgelegt, dass nach Ablauf der Leasingszeit der Wagen entweder mit einem gewissen <strong>Restbetrag</strong> vom Leasinggeber von Ihnen gekauft wird, oder dass der Wagen zurückgegeben wird und eine Schlussrechnung vorgenommen wird. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie den Wagen später käuflich erwerben, wird der merkantile Minderwert indirekt an Sie weitergegeben, da Sie ja einen Unfallwagen kaufen und somit weniger zahlen werden, als bei einem Unfallwagen. Sollte stattdessen das Leasingverhältnis regulär beendet werden, wird bei der Abnahme überprüft, ob Sie noch Zahlungen zu leisten haben, da der Leasingwagen ungewöhnlich hohe <strong>Verschleißschäden</strong> besitzt. Die Folgen des Unfalls können hier nicht auf Sie abgewälzt werden und als außergewöhnlicher Verschleißschaden gegen Sie geltend gemacht werden, da diese Schäden ja bereits an den Leasinggeber durch Zahlung des <strong>merkantilen Minderwerts&nbsp;</strong>ersetzt wurden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;"> Reparaturfreigabe für beschädigten Leasingwagen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie <strong>Eigentümer</strong> des beschädigten Wagens sind, können Sie mehr oder weniger frei entscheiden, ob Sie den Wagen reparieren lassen, oder ihn nach dem Unfall verkaufen wollen. Als <b>Leasingnehmer </b>ist dies <strong>nicht</strong> möglich! </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Bevor der Wagen repariert wird, muss zunächst der Leasinggeber eine <b>Reparaturfreigabe </b>erteilen. Ohne eine entsprechende Freigabe durch den Leasinggeber verhalten Sie sich sogar <b>vertragsbrüchig</b>, wenn Sie den Wagen reparieren lassen. Ein Weiterverkauf des Wagens steht Ihnen als Leasingnehmer erst Recht nicht zu.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In der Regel müssen Sie nach einem Unfall den Leasinggeber benachrichtigen. Dieser gibt dann den <strong>Weg der Schadensabwicklung vor</strong>. Er kann dabei auch bestimmen, ob und in welchem Betrieb der Wagen repariert werden soll. Was auf den ersten Blick sehr eindeutig klingt, musste höchstrichterlich entschieden werden: Ein Leasingnehmer hatte einen Autounfall gehabt, und dann die fiktiven Reparaturkosten der im Leasingvertrag vorgegebenen Vertragswerkstatt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Mit diesem Betrag wollte er nun eine Reparatur bei einer freien Werkstatt bezahlen und die Differenz einbehalten. Der BGH stellte klar, dass der <b>Leasinggeber </b>alleine <b>bestimmen </b>kann, bei <b>welcher Werkstatt</b> eine Reparatur vorgenommen werden darf. (<strong>BGH 29.01.2019 AZ: VI ZR 481/17</strong>)</span></p>								</div>
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		<title>Wer zahlt Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2020 09:51:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von Fragen konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die Rechtslage oftmals verwirrend ist, sind die zu findenden...</p>
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									<p>Nach einem Verkehrsunfall muss man sich plötzlich mit einem Haufen von <strong>Fragen</strong> konfrontierten: Bekomme ich Schmerzensgeld? Wer bezahlt die Reparatur? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen? Zwar hat das Internet pauschal Antworten auf Ihre Fragen bereit, doch dadurch, dass jeder Unfall anderen Umständen geschuldet ist und die <strong>Rechtslage</strong> oftmals <strong>verwirrend</strong> ist, sind die zu findenden Antworten nicht genüge. Um die richtigen Antworten zu erhalten und vor allem um <strong>keine </strong><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a>zu <strong>verpassen,</strong> empfehlen wir bei der Unfallabwicklung immer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wer kommt für die Kosten auf?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Sie für die Unfallabwicklung und Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeld</strong> und <strong>Schadensersatz</strong> Hilfe von Experten in Anspruch nehmen wollen, können<strong> hohe Kosten</strong> drohen. Um dies zu vermeiden, erklären wir Ihnen, wer wann die Kosten für die Abwicklung übernimmt.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Unfall unverschuldet</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ist Ihr Verkehrsunfall <strong>unverschuldet</strong>, haben Sie nach § 249 BGB das Recht, den entstandenen <b>Schaden </b>kostenfrei <b>entschädigt </b>zu bekommen.  </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em><span style="color: #000000;">1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.</span></em></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. </i><span style="caret-color: #000000;"><i>[…]</i></span><i> </i></span></p>								</div>
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									<p>Bei der Wahl der richtigen Unterstützung für Ihren Verkehrsunfall sollten Sie genau hinschauen . Denn Anwalt ist nicht gleich Anwalt. So sollten Sie sich beispielsweise nicht den Ihnen bereits bekannten Anwalt für Scheidungsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, sondern <strong>Experten</strong>, die sich im Verkehrsrecht auskennen und mit der aktuellen <strong>Rechtslage</strong> vertraut sind.</p><p><strong>Die Kosten trägt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls der Unfallverursacher bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung.</strong> Das heißt für Sie, dass Sie im Optimalfall keinen Cent aus eigener Tasche zahlen müssen, um die Unfallabwicklung zu erledigen.</p><h4>Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?</h4><p>Die deutsche Rechtssprechung sieht eine <b>Waffengleichheit </b>für beide Unfallbeteiligten vor. Da die Schadensregulierung für den Unfallverursacher jedoch von der <strong>Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> übernommen wird, kann man nicht von Waffengleichheit sprechen, wenn auf der anderen Seite ein (oftmals)<strong> überforderter Geschädigter</strong> steht. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass der Geschädigte sich nicht im Verkehrsrecht auskennt, haben Sie einen Anspruch darauf, <b>Rechtsbeistand </b>zu erhalten, ohne für die Kosten aufkommen zu müssen.</p><p>Das <b>OLG Frankfurt</b> sieht ebenfalls die Gefahr, dass wenn ein Geschädigter die Unfallabwicklung selber in die Hand nehmen muss und warnt:</p><p style="padding-left: 40px;"><i>&#8222;Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. </i><strong><i>Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung […] lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln</i></strong><i>“</i><br />OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; </p>								</div>
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									<h4>Verschuldeter Unfall / Mitschuld</h4><p>Sind Sie in einem Unfall verwickelt, haben den allerdings selber verursacht, dann können Sie selbstverständlich auch auf juristische Hilfe zurückgreifen. In diesem Fall müssen Sie aber <strong>selbst</strong> für die Rechtsanwaltsgebühren <strong>aufkommen</strong>. Eine <strong>Erstberatung</strong> bei Anwälten ist nur in seltenen Fällen kostenfrei. So kostet bereits eine Erstberatung bis zu <strong>190,00 EUR</strong>.</p><p>Kommt es zu einer Mitverschuldensquote oder kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend gemacht hat, kann es sein, dass Sie <strong>auf Anwaltskosten sitzen bleiben.</strong> Ein Anwalt darf nämlich seine Leistung nicht kostenfrei anbieten und muss Ihnen deshalb den Betrag der Anwaltskosten, den die gegnerische Versicherung nicht übernimmt, in Rechnung stellen. </p><p> </p><h4>Rechtsschutzversicherung</h4><p>Da Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Anwalt haben, müssen Sie oftmals gar nicht Ihre Rechtsschutzversicherung <strong>in Anspruch</strong> nehmen. Jedoch kann es sinnvoll sein, diese in Anspruch zu nehmen, wenn der <strong>Sachverhalt streitig</strong> ist. Wenn die Versicherung aufgrund des streitigen Sachverhalts sich <b>weigert </b>die Anwaltskosten zu tragen, sind sie auf der sicheren Seite, denn dann trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie.</p><p>Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie oftmals eine <b>Selbstbeteiligung </b>zahlen müssen, die abhängig von dem Versicherungsvertrag ist und zwischen <strong>0,00 und 250,00 €</strong> liegt. Deshalb sollten Sie lieber einen Anwalt beauftragen, der zu Beginn gewissenhaft für Sie prüft, ob dieser den Fall annehmen kann, ohne dass Sie ein <strong>Kostenrisiko</strong> tragen müssen.</p><h4> </h4><h4>Die Anwalts-Alternative: Legal Tech nach Verkehrsunfall</h4><p>Eine moderne Alternative, um Ihre Ansprüche schnell, einfach und ohne Kostenrisiko zu erhalten, ist einen Rechtsdienstleister zu beauftragen, ein sogenanntes <strong>Legal Tech</strong>. In Legal Tech Unternehmen arbeiten nicht nur Juristen sonder auch Informatiker gemeinsam in einem Team, um ein Ziel zu erreichen: den Aufwand nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> für Mandanten zu reduzieren und die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeldes zu beschleunigen. </p><p><strong>VINQO</strong> ist ein solches <a href="https://vinqo.de/ueber-uns">Legal Tech</a>, mit dem Sie bis zu doppelt so schnell Ihren Schadenersatz erhalten. Ermöglicht wird das durch eigens entwickelte, hochautomatisierte Software. Auf VINQO ist beispielsweise Ihre eigene <a href="https://app.vinqo.de">24/7 Onlineakte</a> selbstverständlich, mit der Sie rund um die Uhr über Ihren Unfall informiert sind und sicher sensible Dokumente wie Arztberichte hochladen können.</p><p>Zusätzlich tragen Sie &#8211; im Gegensatz bei der Beauftragung eines Anwalts &#8211; kein Kostenrisiko, auch dann nicht, wenn die Gegenseite ein Mitverschulden anrechnet oder Kürzungen vornimmt. </p>								</div>
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		<title>Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2020 09:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen steigt, und damit auch die Anzahl der Autounfälle. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für Ansprüche man nach einem Autounfall gegen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen <b>steigt</b>, und damit auch die Anzahl der <b>Autounfälle</b>. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für <b>Ansprüche </b>man nach einem Autounfall gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung gelten machen kann. </p><p>Grundsätzlich gilt nach<strong> §§ 249 ff. BGB</strong>, dass ein Geschädigter von dem Schädiger so zu stellen ist, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Wurde also bei einem Verkehrsunfall ihr Wagen und Ihr <b>Smartphone </b>zerstört, sowie Ihnen eine <b>Platzwunde </b>am Kopf zugefügt, dann muss der Verursacher des Unfalls den Wagen und das Smartphone ersetzen, beziehungsweise die Reparaturkosten bezahlen. Heilbehandlungskosten werden zwar im Regelfall durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen. Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. </p><p>Im Folgenden finden Sie <b>alphabetisch</b> aufgezeigt, welche durch den Autounfall entstandenen Kosten die Gegenseite zu tragen haben kann.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">An- und Abmeldekosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ihr Kraftfahrzeug nach Ihrem Unfall soweit beschädigt wurde, dass Sie es nicht mehr reparieren wollen oder können, dann muss es beim <strong>Verkehrsamt abgemeldet</strong> werden. Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug erworben haben, muss dieses wiederum angemeldet werden. Je nach Verkehrsamt kommen für die<strong> An- und Abmeldung</strong> verschieden hohe <strong>Kosten</strong> auf Sie zu. Dazu gehören auch die Kosten für neue Siegel und Papiere oder ein neues Kennzeichen. Diese Kosten können Sie von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner <strong>ersetzen</strong> lassen. Wichtig ist hierbei, dass Sie den <b>Zahlungsbeleg </b>für die Kosten aufbewahren, um diese geltend zu machen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Abschleppkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Umständen ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher. In diesen Fällen muss eine <strong>Abschleppfirma</strong> beauftragt werden, um das Fahrzeug von der Unfallstelle zu entfernen. Dabei können schnell Kosten im dreistelligen Bereich entstehen. Diese werden als durch den Unfall verursachten Schaden gewertet und können von der gegnerischen Versicherung <strong>zurückverlangt</strong> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Urlaubsschäden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Es ist ein Irrglaube, dass jede aufgrund eines Unfalls nicht antretbare Urlaubsreise als Schaden vom Unfallgegner ersetzt werden muss. Wenn Sie durch einen Unfall Ihren in der Zukunft liegenden<strong> Urlaub</strong> <strong>nicht antreten</strong> können, können Sie nicht (wie beispielsweise im Reisevertragsrecht) die Kosten des Urlaubes vom Unfallgegner zurückverlangen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Bei den Urlaubskosten handelt es sich um „<b>frustrierte Aufwendungen</b>“. So entschied beispielsweise das LG Bremen (Az.: 7 O 1759/12), dass bereits gezahlte Urlaubspläne <b>nicht ersetzt</b> werden müssen. Ereignet sich der Unfall auf dem Weg zum Flughafen, kann zwar ein Anspruch auf Ersatz für Fahralternativskosten (s.u. Fahrtkosten) wie einem Bahnticket entstehen, jedoch muss der Unfallgegner keinen Ersatz für verpasste Flüge zahlen. (<strong>LG Arnsberg; AZ: 5 S 101/05</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Ein Schadensersatzanspruch kann hinsichtlich der Kosten für einen angemieteten <strong>Ersatzwagen</strong> (s. u. Mietwagen) bestehen, wenn mit diesem dann eine <strong>Urlaubsreise</strong> bestritten wird. Die entgangenen Urlaubsfreuden sind zwar keine eigene schadensrechtliche Position bei einem Verkehrsunfall, können aber Schmerzensgelderhöhend wirken. (s.u. Schmerzensgeld)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Fahrtkostenersatz</span></h4><p><span style="color: #000000;">Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, werden als Schaden innerhalb der Unfallsregulierung angesehen. Dazu gehören neben den <b>Fahrtkosten </b>die entstanden sind, weil man das eigene Auto nicht mehr nutzen konnte, aber auch Fahrten zum <b>Arzt </b>oder zur <b>Krankengymnastik</b>. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um die Schadenspositionen hierbei glaubhaft darlegen zu können, bietet es sich an die <strong>Belege</strong> und <strong>Tickets</strong> aufzubewahren, sowie zu vermerken, zu welcher Gelegenheit man diese genutzt hatte.</span></p><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich der Fahrtkosten steht Ihnen in Anwendung des JVEG eine Kilometerpauschale von 0,25 € zu. Hier bietet es sich an, ein Fahrtenbuch (Datum, Anlass, Abreiseort, Zielort, Strecke) zu führen, um die Fahrtkosten <span style="caret-color: #000000;">ebenfalls</span> geltend machen zu können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Gutachterkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Um die Höhe der Kosten einer Reparatur oder den Wert des Schadens am Fahrzeug feststellen zu lassen, benötigt es häufig einen Sachverständigen, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Die </span><strong style="color: #000000;">Kosten</strong><span style="color: #000000;"> für ein entsprechendes Gutachten können von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner </span><strong style="color: #000000;">zurückgefordert</strong><span style="color: #000000;"> werden. Es besteht insbesondere auch ein Anspruch darauf, dass man sich einen </span><b style="color: #000000;">eigenen Sachverständigen</b><span style="color: #000000;"> sucht. Sie </span><strong><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">keinesfalls</span> </span></strong><span style="color: #000000;">den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, da dieser &#8222;nach den Vorgaben der Versicherung&#8220; kalkuliert und damit Ihre Reparaturkosten &#8222;klein rechnet&#8220;.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Haushaltsführungsschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Nach einem Unfall kann es sein, dass Sie aufgrund der Verletzungen den eigenen Haushalt nicht mehr in dem Maß pflegen und führen können, wie sie zuvor hauswirtschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. In solchen Fällen kann ein Schadensersatzanspruch nach <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> entstehen. Hierbei müssen dann Kosten für die Einstellung einer Haushaltskraft oder einer „<strong>fiktiven Haushaltsführung</strong>“ ersetzt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der fiktive Haushaltsführungsschaden ist in der Praxis häufig nur schwer bzw. aufwändig nachzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Heilbehandlungskosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Für alle Krankenversicherten gilt, dass die <strong>Kosten für eine Behandlung</strong> grundsätzlich durch die eigene <strong>Krankenversicherung</strong> gezahlt werden, welche dann einen Anspruch gegen den Schädiger hat (<strong>§ 116 SGB X</strong>). Daneben können jedoch auch Ansprüche auf Leistungen bestehen, die nicht innerhalb des <strong>Leistungskatalogs</strong> der Versicherung angeführt werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Hierzu kann beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker zählen, wenn dieser staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder Heilung durch diesen besteht. (LG München, Az: 5 O 1837/09)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Auch Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Rezeptkosten sind erstattungsfähig. Voraussetzung &#8211; wie bei nahezu jedem anderen Anspruch auch: Sie haben einen Beleg, dem sich der Zahlungsbetrag entnehmen lässt. </span></p><h4><span style="color: #000000;">Kostenpauschale</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter der Kostenpauschale, auch Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale genannt, beträgt 25,00 € und soll pauschal die Mühen abgelten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Schadens entstanden sind. In ständiger Rechtsprechung beträgt diese Pauschale weiterhin und unverändert 25,00 € und nicht 20,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Mietwagen</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ein Auto nach einem Autounfall nicht mehr genutzt werden kann, muss unkompliziert und schnell ein Ersatz her. Grundsätzlich gilt, dass der Geschädigte direkt nach dem Unfall einen <b>Mietwagen nehmen darf</b>, insbesondere für die Zeit in der der beschädigte Wagen noch in der Werkstatt ist.  (OLG Düsseldorf, Az. 1 U 220/10) </span></p><p><span style="color: #000000;">Wichtig ist hierbei, dass nur ein <b>vergleichbarer </b>Wagen angemietet wird, und der Geschädigte vorher zumindest überprüft, dass es sich nicht um den teuersten Mietwagentarif handelt. Grundsätzlich muss der Mietwagen dann aber auch genutzt werden, also für jeden gemieteten Tag auch nötig sein. Sollte man keinen Mietwagen nehmen und stattdessen auf den <strong>ÖPNV</strong> umsteigen, kann neben dem alternativen Fahrtkostenersatz (s.o.) auch eine Nutzungsausfallentschädigung (s.o. Nutzungsausfall) verlangt werden.</span></p><p><span style="color: #333333;">Im Rahmen der eigenen Schadenminderungspflicht darf zudem kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, auf das Sie ohne Probleme hätten alternativ zurückgreifen können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, nach einem Verkehrsunfall (k)einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. <strong>Verzichtet</strong> er auf die Anmietung eines Ersatzwagens für die Zeit der Reparatur oder der Suche nach einem neuen Wagen, kann dem Geschädigten ein <strong>Nutzungsausfall</strong> zustehen. Diese wird nach dem Wert des beschädigten Fahrzeugs bemessen und kann zwischen <strong>25,00 € und 170,00 €</strong> pro Tag betragen. </span></p><p><span style="color: #333333;">Soweit das Fahrzeug repariert werden kann, ist bis zum Abschluss der Reparatur Nutzungsausfall zu leisten. Soweit es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und stattdessen die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderlich ist, wird im Regelfall für einen 10 &#8211; 14 tägigen Zeitraum Nutzungsausfall geleistet. Darin enthalten sind 2-3 Tage &#8222;Überlegungsfrist&#8220; sowie rund 10 Tage für den Erwerb und die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der Zeitraum ohne eigenes Verschulden länger gewesen ist, kann auch insoweit Nutzungsausfall beansprucht werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Persönlicher Sachschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter persönlichem Sachschaden wird alles zusammengefasst, was in Ihrem Eigentum stand und durch den Unfall beschädigt wurde. Hierzu gehört neben dem beschädigten Fahrzeug beispielsweise auch eine zerstörte <strong>Uhr</strong> oder zerrissene <strong>Kleidung</strong>. Bei der Berechnung der Schadenshöhe muss dabei auf die <strong>Reparaturkosten</strong> abgestellt werden und &#8211; wenn diese nicht möglich ist &#8211;  muss der Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung zugrundegelegt werden. </span></p><p><span style="color: #333333;">Bei persönliche Schutzkleidung wie einem Fahrrad- oder Motorradhelm ist es nicht zumutbar, einen gebrauchten Helm zur Wahrung der Schutzfunktion zu erwerben, sodass hier der Neupreis zugrunde gelegt werden kann.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten hängen eng mit dem persönlichen Sachschaden zusammen. Grundsätzlich gilt:</span></p><p><span style="color: #000000;"> <strong>Der Schädiger hat die Reparaturkosten zu tragen.</strong> Dies gilt aber nicht mehr in Fällen, in denen es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dies bedeutet, dass eine Reparatur des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, da zum Beispiel der <strong>Wert</strong> des Fahrzeugs vor der <strong>Reparatur</strong> viel <strong>geringer</strong> ist die mit der Instandsetzung verbundenen Reparaturkosten. In solchen Fällen muss dann der Zeitwert ersetzt werden. Bei der Reparatur eines Fahrzeuges gilt: <b>Unwirtschaftlichkeit </b>ist anzunehmen, wenn die Reparaturkosten<strong> 130 %</strong> des Fahrzeugwerks (Wiederbeschaffungswerts) übersteigen. </span></p><p> </p><h4><span style="color: #333333;"><span style="caret-color: #333333;">Rechtsverfolgungskosten </span></span></h4><p><span style="color: #333333;">Die Beauftragung eines Rechtsanwalts der eines Rechtsdienstleisters zur Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls löst Gebühren aus. Diese muss der Unfallgegner ebenfalls tragen, sodass z.B. unsere Beauftragung für Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">100% kostenfrei</a> ist. Bei einem regulären Rechtsanwalt gibt es zwar ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner, kommt es jedoch zu Kürzungen oder Haftungsquoten, so bleiben Sie auf einem Teil der Rechtsanwaltskosten sitzen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit uns haben Sie dieses Problem nicht!</a> </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Schmerzensgeld versteht man grundsätzlich Zahlungen, die<strong> immaterielle Schäden</strong> ausgleichen sollen. Immaterielle Schäden sind solche Schäden, die nicht durch eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung wieder beseitigt werden können. Vielmehr soll zum Beispiel nach einem Unfall ein Betrag gezahlt werden, welcher die Schmerzen und anderen <strong>Unannehmlichkeiten</strong> nach einem Unfall ausgleichen soll. </span></p><p><span style="color: #000000;">Man spricht hierbei von einer „<b>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</b>.“ Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist kompliziert: Die Anspruchshöhe kann nicht mathematisch berechnet werden, sondern ist von vielen individuellen Faktoren wie </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Schwere der Verletzungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Umfang und Dauer der Heilbehandlung </span></li><li><span style="color: #000000;">Dauerschäden und Entstellungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Alter des Geschädigten </span></li><li><span style="color: #000000;">…</span></li></ul><p><span style="color: #333333;">abhängig. Eine erste Orientierung der Höhe des Schmerzensgeldes bietet die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/"><b>Schmerzensgeldtabelle</b></a>, in der Schmerzensgeld-Urteile in verschiedenen Fällen gesammelt werden. </span></p>								</div>
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									<h4> </h4><h4>Standgebühr</h4><p>Gerade in Städten haben Fahrzeughalter häufig keinen eigenen Parkplatz, auf dem Sie ein Auto nach einem Unfall mit Totalschaden sicher abstellen können, bis über dessen Zukunft entschieden wurde. Muss unter diesen Umständen ein <strong>Standplatz</strong> für den Wagen <strong>angemietet</strong> werden, können diese Gebühren eine Schadensposition innerhalb des <strong>§§ 249 ff. BGB</strong> darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass hierbei ein wirtschaftlich denkender Mensch zumindest die Dauer der Standmiete auf ein <strong>Minimum</strong> reduzieren will.</p><p>Die Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass unwirtschaftliche Standgebühren nicht vom Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden können, wenn einer unmittelbaren <strong>Verschrottung</strong> nichts im Wege steht.(AG Wiesbaden, 91 C 4877/09)</p><h4>Verdienstausfall</h4><p>Wurde man durch einen Unfall schwer verletzt, wird man in der Regel einen längeren Zeitraum <strong>krankgeschrieben</strong>. Für Arbeitnehmer stellt dies für die erste Zeit noch keine wirtschaftliche Bedrohung dar, da der Lohn nach dem <b>Entgeltfortzahlungsgesetz </b>weiterhin vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Dies gilt aber nur für die ersten<strong> sechs Wochen</strong> nach dem Beginn der Krankschreibung. In diesem Zeitraum liegt für den krankgeschriebenen Geschädigten noch kein Schaden vor.</p><p>Sind die sechs Wochen abgelaufen, bekommt der Arbeitnehmer durch die Krankenkasse ein sogenanntes <strong>Krankengeld</strong> ausgezahlt. Es wird nach<strong> § 47 SGB V</strong> berechnet und kann leicht variieren, wird aber stets hinter dem gewöhnlichen Verdienst zurückbleiben. Als geschädigter Arbeitnehmer können Sie dann die <b>Differenz </b>zwischen Ihrem Arbeitsentgelt und dem Krankengeld als Schadensersatz von dem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung ersetzt <b>verlangen</b>.</p><h4> </h4><h4>Wertverlust</h4><p>Egal wie fachmännisch ein Wagen repariert wird, danach wird es sich immer um einen Unfallwagen handeln. Denn Unfallwägen sind grundsätzlich schwerer zu verkaufen, ihr Wert ist gemindert. Die sogenannte <strong>merkantile Wertminderung</strong> wird daher auch von der Rechtsprechung als Schaden angesehen, der ersetzt werden muss. Die Berechnung des Wertverlustes wird dabei in der Regel von einem <strong>Sachverständigen</strong> vorgenommen. </p><p>Deshalb ist es stets ratsam, einen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres beschädigten Autos zu beauftragen. </p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Nach <strong>§ 254 BGB</strong> muss das <strong>eigene Mitverschulden</strong> Berücksichtigung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls finden.</p><p>Das heißt zum Beispiel, dass wenn beide Parteien<strong> 50 %</strong> des Unfalls selber verursacht haben, die gegnerische Versicherung Ihnen 50 % Ihres Schadens auszahlt, und Ihre Versicherung 50 % des Schadens der Gegenseite zahlen muss. </p><p>Dabei kann es leicht passieren, dass Ihnen auch dann ein Mitverschulden am Unfall angerechnet wird, wenn Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie sich nicht falsch verhalten haben. Bei Verkehrsunfällen zwischen zwei Autos wird häufig nämlich die <strong>Betriebsgefahr</strong>, insbesondere bei Parkplatzunfällen, <strong>angerechnet</strong>. Von dem motorisierten Fahrzeug gehen nämlich schon an sich Gefahren aus, die wechselseitig zu berücksichtigen sind. Diese Betriebsgefahr kann hinter einem Verhalten des <strong>Unfallverursachers </strong> zwar völlig zurücktreten, sodass die gegnerische Versicherung 100% Ihrer Ansprüche zahlen muss, in einigen Fällen wird Ihnen gleichwohl ein Mitverschulden, eine sogenante <strong>Haftungsquote</strong>, angerechnet. </p><h4>Zu viel, zu kompliziert? Wir helfen kostenfrei!</h4><p>Sie sehen, dass bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls viele unterschiedliche Ansprüche berücksichtigt und genau beziffert werden müssen. Dies kann einem juristischen Laien viele Stunden Freizeit kosten, die nur von der Kostenpauschale i.H.v. 25,00 € ausgeglichen werden. </p><p>Deshalb nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Unfallservice!</p>								</div>
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		<title>Nach Verkehrsunfall: Kostenvoranschlag oder Gutachten?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2020 14:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Autounfall ist häufig eine kostspielige Angelegenheit und das Ausmaß der Kosten ist am Anfang nicht vollständig vorhersehbar. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat hängt grundsätzlich davon ab, wer Unfallverursacher war. Dieser muss dann den Schaden tragen. Schwieriger kann es werden, wenn dritte Parteien in die Schadensregulierung miteinbezogen werden. Besonders wichtig ist für viele...</p>
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									<p>Ein Autounfall ist häufig eine kostspielige Angelegenheit und das Ausmaß der Kosten ist am Anfang nicht vollständig vorhersehbar. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat hängt grundsätzlich davon ab, wer Unfallverursacher war. Dieser muss dann den Schaden tragen. Schwieriger kann es werden, wenn dritte Parteien in die Schadensregulierung miteinbezogen werden. <span style="text-align: justify; letter-spacing: 0px;">Besonders wichtig ist für viele Unfallgeschädigte die Frage, ob neben der Kosten der allgemeinen Reparatur auch die Kosten für einen Gutachter tragen muss. </span></p><p style="text-align: justify;"> </p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Kosten für die Reparatur zählen zu den <b>materiellen Schäden</b>, die die Gegenseite zu tragen hat. Bevor aber überhaupt repariert werden kann, wird ein <b>Kostenvoranschlag </b>durch eine <b>Werkstatt </b>erstellt oder von einem Gutachten bestimmt, wie teuer eine Reparatur wäre und ob diese sich noch<strong> lohnt</strong>. Daraus ergeben sich für Unfallbeteiligte drei wichtige Fragen:</span></p><p class="MsoListParagraphCxSpFirst" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">1. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">2. Wer muss im Falle des eines Gutachtens hierfür aufkommen?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">3. Was passiert, wenn der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;"> </span></strong></p><h4><span style="color: #000000;">Unterschied Kostenvoranschlag / Gutachten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ein Kostenvoranschlag wird durch die Werkstatt, zu der der Wagen gebracht wird, erstellt. Hierbei wird der Wagen zunächst inspiziert und dann definiert, was alles <strong>erneuert</strong> und <strong>repariert</strong> werden muss, und wie viel dies <strong>kosten</strong> wird. Es handelt sich bei dem Kostenvoranschlag also um eine Art <b>Angebot</b>, wie viel die Reparatur in dieser Werkstatt kosten wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Gutachten ist viel <strong>ausführlicher</strong>: Der Sachverständige übernimmt dann eine <b>vollständige Bestandsaufnahme</b> des Wagens, in der er nicht nur berechnet, was die Reparatur kostet, sondern auch welchen <b>Wert </b>das Auto vor dem Unfall hatte. Der Wagen wird hierfür nicht nur <strong>fotografiert</strong>, der Sachverständige prüft das gesamte Auto auf Herz und Nieren. Dabei werden auch <strong>Sonderausstattungen</strong> oder bisher bereits erfolgte Reparaturen miteinbezogen.</span></p><p><span style="color: #333333;">Zusätzlich kann nur mithilfe eines Sachverständigengutachtens der <strong>merkantile Minderwert</strong> erfasst werden. Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wert, den Ihr Fahrzeug unfallbedingt weniger wert ist, weil es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die Ergebnisse dieser kleinteiligen Prüfung fasst der Sachverständige dann in einem Gutachten zusammen, wobei er auch tabellarisch aufzählt, welches Teil des Autos ersetzt wird, welche Kosten hierfür veranschlagt werden müssen usw. </span></p><p><span style="color: #000000;">Auch die erstellten Bilder werden als <strong>Beweis</strong> in das Gutachten eingefügt.  Das Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen dauert somit auch meist länger und ist um einiges teurer, als der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Jedoch gibt das Gutachten dem Unfallbeteiligten auch einen besseren Einblick, welche <strong>Schäden am Wagen</strong> behoben werden müssen und wieviel Geld er hierfür von dem Unfallgegner und/ oder dessen Versicherung fordern kann.</span></p>								</div>
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									<p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><b>TIPP: </b>Wissen Sie, welche <strong>Ansprüche</strong> Sie nach einem Verkehrsunfall haben? Lesen Sie hier alle Schadenseratzansprüche vo<strong>n A bis Z</strong>!</p>								</div>
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									<h4>Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?</h4><p>Grundsätzlich kann jeder <strong>Unfallgeschädigte</strong> nach einem Autounfall die <strong>Kosten</strong> für einen Kostenvoranschlag oder eines Gutachtens vom Unfallgegner / dessen Haftpflichtversicherung <strong>zurückverlangen</strong>.</p><p>Jedoch muss hier <b>aufgepasst</b> werden: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten <b>nicht übernommen</b>, wenn der Schaden nicht mehr als 750,00 € &#8211; 1.000,00 € beträgt. In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese <strong>Grenze überschreitet</strong> und somit ein Gutachten angefertigt werden kann. Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><h4> </h4><h4>Wirtschaftlicher Totalschaden</h4><p>Unter Umständen wird der Gutachter feststellen, dass sich eine <b>Reparatur </b>des Wagens <b>nicht </b>mehr wirtschaftlich lohn. In diesen Fällen spricht man von einem<strong> wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. . </p><p>Bei Autounfällen hat die Rechtsprechung entschieden, dass man die Reparaturkosten verlangen kann, wenn sie nicht<b> 130 % des Wiederbeschaffungswertes</b> überschreiten. Der Wiederbeschaffungswert ist dabei der Wert, der eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges mit gleicher Qualität (Ausstattung, Laufleistung etc.) entspricht.</p><p>Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, muss die Versicherung die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen, abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.</p><h4> </h4><h4> </h4>								</div>
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									<p><b>Sie sind mit der Unfallabwicklung überfrodert? </b></p><p>Dann <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">melden</a> Sie uns Ihren Fall &#8211; wir <strong>übernehmen die Abwicklung</strong> für Sie!</p><p>Oder verschaffen Sie sich einen<strong> ersten Überblick</strong> über den <strong>Ablauf</strong> der Unfallabwicklung. <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Hier </a>erfahren Sie mehr!</p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"> </h4><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"><span id="Reparaturkosten1">Reparaturkosten </span></h4><p>Die Abrechnung der Reparaturkosten kann entweder aufgrund des Kostenvoranschlags oder des Gutachtens erfolgen.</p><p>In manchen Fällen tritt man seine Ansprüche, die man gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherer hat, dann an die Werkstatt ab. Diese repariert dann den Wagen und wendet sich bezüglich der Rechnung direkt an den Unfallgegner oder dessen Versicherer, ohne dass Sie die Kosten vorstrecken müssen. Nur für den Fall, dass die Gegenseite nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, werden Sie dann in Verantwortung für die Kosten genommen.  </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt oder der Sachverständige bereits vorgefertigte Abtretungserklärungen vorbereitet haben, mithilfe derer Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung für das Gutachten oder die Reparatur abtreten können.</p><p>Zusammengefasst ist die Schadensregulierung nach einem Autounfall häufig langwierig und rechtlich komplex. Die Frage nach der Kostenverteilung steht dabei für viele Unfallgeschädigte im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Schadensregulierung und stehen mit unserem Fachwissen an Ihrer Seite. </p>								</div>
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