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	<title>Reparaturkosten auszahlen Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<description>Die neue Generation der Rechtsberatung</description>
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	<title>Reparaturkosten auszahlen Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</title>
		<link>https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2021 07:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es zu einem Unfall kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: Wie und wo kann man das Rad dann reparieren lassen, wenn man will, dass der Unfallgegner die Kosten übernimmt? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">Das Fahrrad wird für immer mehr Deutsche das typische <strong>Fortbewegungsmittel</strong>. Insbesondere seitdem auch <strong>Elektrobikes</strong> bergige Gegenden befahrbar machen, schwingen sich immer mehr Deutsche auf das Bike.</p>
<p>Wenn es dann zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: <strong>Wie</strong> und <strong>wo</strong> kann man das Fahrrad <strong>reparieren</strong> lassen? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?</p>
<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Werkstattfreiheit nach Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie sich aussuchen, in welcher Fahrradwerkstatt Sie Ihr Fahrrad reparieren lassen möchten. Wenn Sie noch keine Werkstatt des Vertrauens haben, können Sie sich im Internet darüber informieren. Bei den meisten Fahrradhändlern ist übrigens eine Werkstatt mit angebunden.</p>
<p>Wenn Sie Ihr Fahrrad bei einer bestimmten Werkstatt des Herstellers reparieren lassen wollen, da es sich um ein besonders hochpreisiges Fahrrad handelt, ist dies grundsätzlich auch Ihr gutes Recht. Auch das Einschicken des Fahrrades ist dann möglich.</p>
<p>Teilweise ist zu hören, dass eingesessene Werkstätten nicht gerne die Fahrräder von Online-Händlern reparieren. Dies sind aber meisten Garantiefälle und nicht Fahrradunfälle. Wenn es sich um eine Reparatur handelt, die durch den Unfallverursacher zu begleichen ist, wird im Regelfall auch bei einem im Internet erworbenen Rad die Werkstatt die Reparatur übernehmen.</p>
<p>Etwas anderes kann bei einem<strong> geleasten Fahrrad</strong> gelten (<a href="https://www.jobrad.org/">Jobrad</a>, <a href="https://www.bikeleasing.de/">Bikeleasing</a> etc.). Abhängig vom Leasingvertrag muss man das Fahrrad werkstattgebunden reparieren lassen und vorher eine <strong>Reparaturkostenfreigabe</strong> einholen.</p>
<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Kostenvoranschlag oder Gutachten nach Fahrradunfall?</h2>
<p><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">In manchen Fällen kann sich ein Gutachten anbieten, in anderen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag vollständig aus.</a></p>
<p><strong>Kostenvoranschlag</strong>: In diesem Fall macht der Kostenvoranschlag nur eine Angabe darüber, wie teuer eine Reparatur voraussichtlich sein wird. Das heißt, es wird berechnet, wie viele Arbeitsstunden eine Reparatur benötigt, und was für einen Materialaufwand zu erwarten ist. Der Kostenvoranschlag selber kostet in der Regel zwischen <strong>20,00 und 90,00 €</strong>.</p>
<p><strong>Gutachten</strong>: Bei einem Gutachten wird nicht nur berechnet, wie viel eine Reparatur kosten wird, sondern es wird genauer untersucht, ob z. B. <strong>Risse</strong> im (Carbon)Rahmen vorhanden sind und ob es einen unfallbedingten <strong>merkantilen Minderwert</strong> gibt. Ein Gutachten wird nicht von jeder Werkstatt angeboten, sondern von spezialisierten <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Sachverständigen</a>.</p>
<p>Ein Gutachten für ein Fahrradunfallschden kostet abhängig von den Prüfverfahren und dem Schadensumfang zwischen 400,00 &#8211; 1.000,00 €.</p>
<p>Ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eingeholt werden soll, richtet sich nach der <strong>Höhe des voraussichtlichen Schadens und des Zeitwerts des Fahrrads</strong>: Denn wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten ca. 500,00 € nicht überschreiten, spricht man von einem Bagatellschaden. Hier muss der Unfallgegner keine Gutachtenkosten übernehmen, denn das teure Gutachten wäre in diesem Fall im Verhältnis zu den erwarteten Reparaturkosten <strong>unverhältnismäßig</strong>.</p>
<p>Wenn Sie Ihren <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall risikofrei mit VINQO</a> abwickeln wollen, prüfen wir im Rahmen der Schadensabwicklung für Sie, ob für Ihr Fahrrad ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag erstellt werden soll. Dazu ermitteln wir den Zeitwert und klären die Haftungsfrage mit der Versicherung, damit Sie auf keinen Kosten sitzen bleiben!</p>
<h2>Schadensminderungspflicht nach Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich trifft Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall eine „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“. Das heißt, dass Sie den Schaden<strong> nicht vergrößern</strong> dürfen.</p>
<p>Beispiel: Sie können nach einem Fahrradunfall nicht drei <strong>verschiedene</strong> Sachverständige mit der Begutachtung beauftragen, um die Reparaturkosten zu ermitteln und dies dann dem Unfallgegner in Rechnung stellen.</p>
<p>Häufig auch verkannt: Wenn Sie ein<a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/"> Mietrad oder den Nutzungsausfall</a> bis zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrrads oder der vollständigen Reparatur beanspruchen wollen, sollten Sie dem Gegner <strong>von Beginn</strong> an dies <strong>mitteilen</strong>, damit diese die Kosten reduzieren kann.</p>
<h2>Fahrradreparatur oder wirtschaftlicher Totalschaden?</h2>
<p>Gleich ob Sie sich für ein Gutachten oder für einen Kostenvoranschlag entscheiden: Bewahren Sie alle <strong>Belege</strong> auf, die Ihnen von der Werkstatt oder dem Sachverständigen ausgeteilt werden.</p>
<p>Dazu gehört insbesondere der Beleg dafür, dass Sie die <strong>Kosten</strong> für die <strong>Erstellung</strong> des Kostenvoranschlages bereits gezahlt haben.</p>
<p>Nachdem Sie den <strong>Kostenvoranschlag</strong> erhalten haben, muss, bevor es an die Reparatur geht, überprüft werden, ob die Reparatur unter Umständen<strong> mehr kostet</strong>, als das <strong>Fahrrad</strong> noch <strong>wert</strong> ist.</p>
<p>Hierfür wird ermittelt, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Fahrrad ohne Schaden auf dem Gebrauchtmarkt zu erwerben. Denn nur wenn die Reparaturkosten nicht 30 % des Wertes des Fahrrades überschreiten, ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll. Bei einem Gutachten und auch manchmal bei einem Kostenvoranschlag wird dokumentiert, ob es sich um einen Totalschaden handelt.</p>
<h2>Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer?</h2>
<p>Manche Werkstätte schreiben bei einem Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten<strong> ohne 19 % Mehrwertsteuer</strong> auf. Dies liegt daran, dass die Mehrwertsteuer erst <strong>anfällt</strong>, wenn die <strong>Reparatur</strong> tatsächlich vorgenommen wird. Zwar kann auch nur auf der Basis eines Kostenvoranschlages das Geld zur Reparatur gefordert werden, jedoch nicht die Mehrwertsteuer. Dies wird klar vom Gesetz so normiert. <strong>§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB</strong> sagt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(2) Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.</em></p>
<p>Nach der Vornahme der Reparatur wird dann aber auch die <strong>Mehrwertsteuer</strong> von dem Unfallgegner <strong>ersetzt</strong> werden. Auch hier ist es daher wichtig, den <strong>Beleg</strong> über die Reparatur <strong>aufzubewahren</strong>, damit Sie die Mehrwertsteuer erstattet bekommen können.</p>
<h2>Fazit</h2>
<ul>
<li>Wo Sie nach einem Fahrradunfall das Gutachten oder bei Bagatellschäden den Kostenvoranschlag einholen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.</li>
<li>Das Wichtige hierbei ist, dass Sie die <strong>Schadensminderungspflicht </strong>nicht vergessen. Außerdem sollten sich nicht wundern, wenn auf dem Kostenvoranschlag die <strong>Mehrwertsteuer</strong> noch nicht enthalten ist, da diese im Regelfall erst aufgeschlagen wird, wenn das Fahrrad tatsächlich repariert wurde.</li>
<li>Um die Kosten problemlos erstattet zu bekommen, sollten Sie unbedingt daran denken, die <strong>Belege</strong> sorgfältig aufzubewahren.</li>
</ul>
</div>
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		<item>
		<title>Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Oct 2020 11:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr Auto nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, haben Sie bis zur Reparatur Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt? </p>
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				<div class="elementor-widget-container">
									<p>Wenn Ihr Auto nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> nicht mehr verkehrssicher ist, wird er zumeist in einer Werkstatt repariert. Für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Auto dann nicht nutzen können, können Sie entweder einen <b>Mietwagen </b>in Anspruch nehmen oder <b>Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung)</b> geltend machen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall haben und wie der Nutzungsausfall errechnet wird.</p>								</div>
				</div>
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									<h2>Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</h2><p>Voraussetzung für einen Nutzungsausfallsersatzanspruch ist zunächst, dass der Unfallgegner schadensersatzpflichtig ist. Die Schadensersatzpflichtigkeit nach einem Verkehrsunfall ergibt sich regelmäßig aus<a href="https://dejure.org/gesetze/StVG/18.html"> <b>§§ 7, 18 StVG </b></a>oder aus<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html"><b> § 823 BGB</b></a>.</p><p>Für einen Schadensersatzanspruch aus <b>§§ 7, 18 StVG</b> reicht es aus, dass mit dem Kfz des Anspruchsgegners ein Schadensfalls bei Betrieb des Kfz entstanden ist. Für einen Anspruch aus<b> § 823 BGB </b>muss hingegen dem Unfallgegner eine deliktische Handlung, beziehungsweise eine <b>Sorgfaltspflichtverletzung </b>zu Last gelegt werden können. Welche der haftungsbegründenden Normen einschlägig ist, spielt für Ihren Schadenersatz eine untergeordnete Rolle, solange einer der Tatbestände vorliegt.</p><p>Jedoch muss im Hinblick auf den Nutzungsausfallsersatz differenziert werden, ob es zu einer tatsächlichen Reparatur kommt, ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, oder fiktiv abgerechnet wird<span style="font-size: 1rem;">.  </span></p><p><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-weight: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-weight ); letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Auto wird tatsächlich repariert</span></p><p>Wenn der Wagen tatsächlich repariert wird, steht Ihnen für diesen Nichtnutzungszeitraum ein <b>Nutzungsersatz </b>grundsätzlich zu. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich bei der Nichtnutzbarkeit Ihres Wagens um einen <b>Vermögensschaden </b>handelt. Damit drückt die Rechtsprechung aus, dass bei einem Kfz die Nutzbarkeit einen geldwerten Vorteil darstellt. Wenn ein Geschädigter auf einen Mietwagen verzichtet, würde er somit „in die Tasche“ des Schädigers sparen.</p><p>Sie können dann eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung verlangen, bis Ihr Auto <strong>tatsächlich in der Werkstatt repariert</strong> wurde. Wenn die Reparatur länger dauert, als zu Beginn angenommen, wirkt sich das nicht negativ auf Ihren Nutzungsausfallersatzanspruch aus.</p><p>Ein Ersatz des Nutzungsausfalls entfällt jedoch, wenn dieser nicht zu einer „fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung“ führt. Hierfür muss grundsätzlich ein potentieller <b>Nutzungswille </b>und eine <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> bestehen. Diese <strong>entfallen</strong> beispielsweise jedoch, wenn:  </p><ul><li>dem Geschädigten ein Zweitfahrzeug gehört, dass er nutzen kann.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen kann, weil er zu verletzt zum Autofahren ist.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen will, weil er sich beispielsweise im Urlaub ist.</li></ul><div> </div><p>Die Rechtsprechung hat diese Ausnahmen etabliert, weil in diesen Fällen die Nichtnutzbarkeit für den Geschädigten „nicht fühlbar“ ist.</p><p>Der Anspruch des Nutzungsausfall steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn Sie gar nicht Eigentümer, sondern nur <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">Leasingnehmer </a>des Wagens sind. Denn innerhalb eines Leasingvertrages steht trotzdem Ihnen das wirtschaftliche Nutzungsrecht zu, nicht dem Leasinggeber.</p><p>Sollte Ihnen für die Zeit der Nichtnutzbarkeit ein Wagen von einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können Sie nach Ansicht der Rechtsprechung trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen, da der Dritte Sie unterstützen wollte, und nicht den Unfallverursacher aus der Haftung befreien will.</p><p> </p>								</div>
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									<h2>Wagen wird nicht repariert, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt</h2><p>Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann der Unfallgegner einer tatsächlichen Reparatur unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot widersprechen.</p><p>So heißt es in § 251 Abs. 2 S. 1:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist.</em></p><p>In diesem Fall wird Ihnen als Geschädigten nur der Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens ausgezahlt. Jedoch kann Ihnen auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zustehen. Dieser wird jedoch zumeiest auf <strong>10 &#8211;</strong><b>14 Tage</b> begrenzt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden es zunächst einen Tag dauert, bis der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, dann ein bis zwei Tage eine Bedenkfrist läuft, ob der Wagen auf eigene Kosten repariert werden soll und schlussendlich 10-12 Tage zur Wiederbeschaffung eines neues Wagens vergehen. Für diesen Zeitraum wird dann ein Nutzungsausfall gewährt. Kleinere Abweichungen, z.B. für die Ermittlung des Schadens durch einen Sachverständigen, bereiten zumeist keine Probleme.</p><p>Zusätzlich zu beachten ist, dass ein Nutzungsausfall <u>nur</u> dann gezahlt wird, wenn tatsächlich ein <strong>Ersatzfahrzeug</strong> angeschafft worden ist, und dieses dann für <strong>mindestens ein halbes Jahr</strong> genutzt wurde. Denn nur dann kann auch auf den <strong>Nutzungswillen,</strong> der, wie oben gezeigt, zwingende Voraussetzung für einen Nutzungsausfall ist, geschlossen werden.  </p><h2>Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen (fiktive Abrechnung)</h2><p>Manche Autofahrer wollen nach einem Verkehrsunfall den Wagen nicht reparieren lassen, wenn er noch verkehrstauglich ist, sondern sich vielmehr den <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">Betrag</a>, der zur Reparatur eigentlich notwendig wäre, von der gegnerischen Versicherung <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">auszahlen </a>lassen. Diese Möglichkeit hängt zwar von weiteren Umständen ab, aus ihr ergeben sich aber weitere Besonderheiten für das Verlangen des Nutzungsausfalls:</p><p>Grundsätzlich hat der BGH bereits seit 1976 festgehalten, dass bei einer fiktiven Reparaturabrechnungsgrundlage grundsätzlich <b>kein Nutzungsausfall </b>gefordert werden kann. Wenn der Wagen nicht soweit beschädigt ist, dass er nicht zwangsläufig repariert werden muss, kann er auch weiter genutzt werden. Wenn sich der Geschädigte hingegen einen anderen Wagen zulegt, kann er den Nutzungsausfall ab dem Tag, an dem Ihn der neue Wagen zur Verfügung steht, nicht mehr geltend machen.</p><p>Wenn sich jedoch der Geschädigte <b>vorbehält</b>, die Reparatur eigenständig günstig durchzuführen, und sich hierfür die Reparaturkosten auszahlen lässt, kann ihm für die Dauer, die er den Wagen nicht nutzen kann, auch ein Nutzungsausfallsersatz zustehen. (<strong>v</strong><b>gl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</b>)</p><h2>Wieviel Nutzungsausfallentschädigung erhalte ich?</h2><p>Die Höhe des Nutzungsausfallersatzes ergibt sich grundsätzlich aus den Wertmaßstäben des Marktes für eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Dabei wird zumeist innerhalb einer Tabelle verglichen, was ein vergleichbarer Mietwagen für den Zeitraum gekostet hätte. Dieser Wert wird dann noch um die „Gewinnspanne“ des Autovermieters bereinigt.</p><p>In der Praxis wird für die Höhe eine Tabelle genutzt, in der Ihr beschädigtes Fahrzeug einer Klasse von „A“ bis „L“ zugeteilt wird. Wenn der Wagen zwar einer dieser Klassen zugeordnet werden kann, jedoch älter als fünf Jahre ist, wird er eine Klasse abgestuft.</p><p>Diese Tabelle enthält dann den Marktmaßstab, sodass</p><ul><li>die Klasse „A“ einen Wert von<b> 27 € pro Tag </b>ausweist,</li><li>die Klasse „L“ hingegen einen Wert von<b> 99 € pro Tag</b>.</li></ul><p>Diese Werte werden dann mit der Zeit, die Sie Ihren Wagen nicht nutzen konnten, ersetzt. In der Regel wird Ihnen die Klassifizierung Ihres Wagens durch den Sachverständigen mitgeteilt.</p>								</div>
				</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Der Nutzungsausfall gehört zum kleinen &#8222;Einmaleins&#8220; der Schadensregulierung. Wenn Sie auf einem Mietwagen verzichten, bietet sich die Geltendmachung dieser Schadensersatzposition an. Zwingende Voraussetzung, egal ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, tatsächlich repariert wird oder fiktiv abgerechnet werden soll, ist jedoch immer der <strong>Nutzungswille</strong> und die <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong>.</p>								</div>
				</div>
					</div>
		</div>
					</div>
		</section>
				</div>
		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Versicherung zahlt weniger als Gutachten -wieso?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-zahlt-weniger-als-gutachten-wieso/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2020 12:51:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Wieso kürzt Versicherung das Gutachten?</h2>
<p>Nach einem Verkehrsunfall mit einem nicht unwesentlichen Sachschaden am Auto, Motorradoder Fahrrad (typischerweise über 1.000,00 €) hat jeder Geschädigte grundsätzlich das <strong>Recht</strong>, einen eigenen <strong>Gutachter</strong> mit der Untersuchung des eigenen Wagens zu <strong>beauftragen</strong>.</p>
<p>Zwar wird in den meisten Fällen die gegnerische Versicherung einen „hauseigenen“ Gutachter anbieten, jedoch lohnt es sich, einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">unabhängigen Spezialisten</a> zu beauftragen.</p>
<p>Der Gutachter wird den Wagen aufmerksam untersuchen, <strong>Bilder</strong> vom Schaden anfertigen und dann berechnen, was eine fachgerechte <strong>Reparatur</strong> kosten wird, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder ob ein merkantiler Minderwert durch den Unfall verursacht wurde. Dieses Gutachten wird dann im nächsten Schritt von Ihnen an die gegnerische <strong>Versicherung</strong> gesandt. Diese überprüft das Gutachten und zahlt dann die Kosten gemäß Gutachten aus- wenn alles glatt läuft!</p>
<p>Denn manche Unfallgeschädigten sind überrascht, wenn die Versicherung plötzlich nur ein Teil des Schadenersatzes, der im <strong>Gutachten</strong> angegebene ist, begleichen will oder durch einen Prüfbericht von ControlExpert <strong>kürzt</strong>.</p>
<p>Doch was steckt dahinter?</p>
<h2>Differenzierung zwischen tatsächlicher Reparatur und fiktiver Reparatur</h2>
<p>Grundsätzlich gilt, dass die gegnerische Versicherung Sie so zu stellen hat, wie Sie stünden, wenn der Schadensfall nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet, dass die gegnerische Versicherung alle <strong>Reparaturkosten</strong>, wenn diese erforderlich sind, zu übernehmen hat. In Deutschland gibt es jedoch auch die lange Tradition der <a style="background-color: #ffffff; font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">fiktiven Reparatur</a>:</p>
<p><strong>Anstelle</strong> das Auto, Fahrrad oder Motorrad <strong>reparieren</strong> zu lassen, kann der Geschädigte sich die Kosten der Reparatur auch <strong>auszahlen</strong> lassen, den Schaden dann selber oder günstiger reparieren lassen und den überschüssigen Teil der Zahlung einbehalten. Dies nennt man fiktive Abrechnung.</p>
<p>Doch aufgepasst! <strong>Nicht alle Schadenspositionen, die auf dem Gutachten auftauchen, werden dann auch in der fiktiven Abrechnung gezahlt.</strong></p>
<h2>Mehrwertsteuer nur wenn sie anfällt</h2>
<p>Die Mehrwertsteuer als Schaden fällt grundsätzlich nur an, <strong>wenn</strong> tatsächlich <strong>repariert</strong> wird. Daher gilt nach <strong>§ 249 Abs. 2 BGB</strong>:</p>
<p style="padding-left: 40px;">  <em>„Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“</em></p>
<p>Die gegnerische Versicherung ist somit bei der fiktiven Abrechnung (oder wenn Sie steuervorabzugsberechtigt sind) in der Lage, die <strong>Mehrwertsteuer</strong> rechtmäßig <strong>nicht</strong> als Schaden zu <strong>ersetzen</strong>.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung</h2>
<p>Während der Reparatur und &#8211; je nach Schadenumfang &#8211; auch bis zur Reparatur können Sie Ihr Auto nicht nutzen. Für diesen Zeitraum kann dann (auf Kosten der gegnerischen Versicherung) grundsätzlich ein <strong>Mietwagen</strong> genutzt werden.</p>
<p>Wenn Sie als Geschädigter auf den Mietwagen <strong>verzichten</strong>, können Sie den Nutzungsausfall Ihres Wagens geltend machen, und sich <strong>auszahlen</strong> lassen. Doch was ist, wenn Ihr Wagen gar nicht in der Reparatur einer Werkstatt ist- können Sie dann trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen?</p>
<p>Wie so häufig lautet die Antwort auf eine juristische Frage auch hier: Es kommt darauf an. Wenn Sie den Wagen gar <strong>nicht reparieren</strong> lassen, sondern beispielsweise mit der Beule einfach weiterfahren, steht Ihnen<strong> kein Nutzungsausfall</strong> zu. Sollten Sie den Wagen selber für weniger Geld <strong>reparieren</strong>, hat die Rechtsprechung entschieden, dass Sie einen Nutzungsausfall<strong> geltend machen</strong> können. (vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13)</p>
<p><b>Nutzungsausfall bei <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrädern</a> und <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrädern</a>? Jetzt lesen, ob Sie für Ihr <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrad</a>, <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">E-</a><a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Bike</a> oder <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrad</a> Nutzungsausfall erhalten können!</b></p>
<h2>An „günstigere“ Werkstatt verwiesen</h2>
<p>Teil der fiktiven Abrechnung auf Gutachtengrundlage ist auch die <strong>Arbeitskraft</strong> der (fiktiv) beauftragten Werkstatt. Dabei gehen Gutachter regelmäßig von <strong>markengebundenen Werkstätten</strong> aus.  Auch diese fiktiven <strong>Lohnkosten</strong> sind grundsätzlich ersatzfähig- in manchen Fällen verweist die Versicherung aber an eine <strong>günstigere Werkstatt</strong> und berechnet die im Gutachten angenommenen Arbeitsstunden nach den Preisen der günstigen Werkstatt anstelle der markengebundenen Werkstatt.</p>
<p>Grundsätzlich ist es der gegnerischen Versicherung erlaubt, in Hinblick auf die „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“ des Geschädigten an eine günstige, nicht markengebundene Werkstatt zu verweisen. Dies gilt auch innerhalb der fiktiven Abrechnung. Dafür muss die andere Werkstatt dem Geschädigten auch „<strong>zumutbar</strong>“ sein. Unter welchen Gesichtspunkten so ein Verweis „zumutbar“ beziehungsweise unzumutbar ist, wurde durch den BGH höchstrichterlich geklärt. Dabei wurde auch ausdrücklich festgehalten, dass diese <strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Maßstäbe</strong> auch für die fiktive Abrechnung gelten.</p>
<p><strong>1. Die günstigere Werkstatt muss die gleiche Qualitätsarbeit wie eine markengebundene Werkstatt liefern</strong></p>
<p>Die gegnerische Versicherung muss grundsätzlich nachweisen, dass die Reparatur in der günstigeren Werkstatt auch der Reparatur einer markengebundenen Werkstatt entspricht. Anhaltspunkte hierfür können Mitgliedschaften in Kfz-Verbänden o.ä. sein.</p>
<p><strong>2. Das Fahrzeug ist nicht älter als drei Jahre</strong></p>
<p>Innerhalb der ersten drei Jahre eines Wagens ist eine Verweisung an eine nicht-markengebundene Werkstatt <strong>grundsätzlich unzumutbar.</strong> Denn die <b>Garantie </b>des Herstellers <strong>erlöscht</strong>, wenn der Wagen nicht in einer markengebundenen Werkstatt repariert wird. Auch der Verweis, dass die günstige Werkstatt Garantien bietet, ist insoweit unbeachtlich.</p>
<p><strong>3.  Das Fahrzeug ist zwar älter als drei Jahre, aber bisher immer nur in einer markengebundenen Werkstatt zur Inspektion gewesen</strong></p>
<p>Der BGH ging davon aus, dass ein lückenlos <strong><b>scheckheftgepflegter </b>Wagen</strong>, dessen Inspektion immer in einer markengebundenen Werkstatt stattgefunden hat, einen höheren Wert hat, als wenn die Inspektion unregelmäßig und/oder in nicht-markengebundenen Werkstätten stattgefunden hat. Daher kann auch in Ausnahmefällen, in denen der Wagen älter als drei Jahre ist, eine Verweisung an eine freie Werkstatt unzumutbar sein.</p>
<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>
<h2>UPE-Aufschläge im Gutachten</h2>
<p>Wenn <strong>Ersatzteilaufschläge</strong> im Gutachten beziffert worden sind, werden dieser unter Umständen von der gegnerischen Versicherung mit der Aussage verweigert, dass diese gar nicht angefallen seien, da ohne Reparatur ja auch keine Ersatzteile bestellt worden seien. Der BGH entschied jedoch, dass</p>
<p style="padding-left: 40px;">„<em>sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Ersatzteilkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.“</em> (<strong>BGH, Urteil vom 25. September 2018 – VI ZR 65/18 –</strong>).</p>
<p><em> </em></p>
<h2>Verbringungskosten und Kosten der Beillackierung</h2>
<p>Mit den gleichen Argumenten, wie der Nutzungsausfall und die UPE-Aufschläge, wird auch hinsichtlich der <strong>Verbringungskosten</strong> und der Kosten der <strong>Beillackierung</strong> entschieden. Verbingungskosten sind dabei die <strong>Transportkosten</strong> an die entsprechenden Werkstätte, während die Beillackierungskosten anfallen, wenn damit zurechnen ist, dass die Lackfarbe an beschädigten und unbeschädigten Teil mit Mehrarbeitsaufwand angeglichen werden muss. Wenn die (fiktive) markengebundene Werkstatt diese Kosten erheben würde, und eine günstigere Werkstatt nicht zumutbar ist, kann die gegnerische Versicherung diese beiden Schadenspositionen nicht verweigern.</p>
<h2>Die 130 % Rechtsprechung</h2>
<p>Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen, die Reparaturkosten aber nicht mehr als <strong>130 %</strong> des Wiederbeschaffungswertes betragen, erlaubt die Rechtsprechung dem Halter des Wagens, aufgrund seines <strong>Integritätsinteresses</strong> an dem Unfallwagen diesen auf Kosten des Schädigers reparieren zu lassen. Dies gilt ausdrücklich nur für <b>tatsächliche </b><strong>Reparaturen</strong>, nicht bei fiktiver Abrechnung. Denn wenn der Wagen nicht repariert wird, kann auch das Integritätsinteresse nicht berührt werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
<p>Wir von VINQO unterstützen Sie nach einem Unfall bei der Durchsetzung Ihrer Sachschadensersatzansprüche- absolut kostenfrei und mit der Expertise von hunderten Schadensfällen.</p>
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		<title>Reparaturkosten nach Unfall auszahlen lassen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Autounfall hat der Eigentümer des Wagens verschiedene Möglichkeiten, was mit dem beschädigten Auto geschehen soll. Er kann entweder eine Reparatur vornehmen lassen, den Wagen verkaufen, oder (solange der Wagen trotzdem verkehrssicher ist) den Wagen auch im beschädigten Zustand weiterfahren. Besonders beliebt ist es, sich anstelle der Reparatur die „fiktiven Reparaturkosten“ auszahlen zu lassen...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Nach einem Autounfall hat der Eigentümer des Wagens verschiedene Möglichkeiten, was mit dem beschädigten Auto geschehen soll.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Er kann entweder eine <strong>Reparatur</strong> vornehmen lassen, den Wagen <strong>verkaufen</strong>, oder (solange der Wagen trotzdem verkehrssicher ist) den Wagen auch im beschädigten Zustand weiterfahren. Besonders beliebt ist es, sich anstelle der Reparatur die „<strong>fiktiven Reparaturkosten</strong>“ auszahlen zu lassen und den Wagen nur verkehrssicher zu machen, anstelle ihn vollständig wiederherstellen zu lassen oder in eigener Regie zu reparieren.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Doch wie genau ist dies möglich?</p>								</div>
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									<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie als Eigentümer eines Unfallwagens nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> den Schaden regulieren lassen wollen, müssen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen, oder einen Sachverständigen mit der Erstellung eines <a style="color: #000000;" href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Gutachtens </a>beauftragen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dabei können sich<b> verschiedene Szenarien </b>ergeben:</span></p><h2><span style="color: #000000;"> Reparaturkosten liegen unter Wiederbeschaffungswert</span></h2><p><span style="color: #000000;">Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um einen <b>vergleichbares Fahrzeug</b> in einem unfallfrei Zustand auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. </span></p><p><span style="color: #000000;">Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, haben Sie als Eigentümer des Autos dann die Wahl: </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Lassen Sie den Wagen reparieren, werden die Kosten der Reparatur bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite getragen. </span></li><li><span style="color: #000000;">Sie können auch die Reparaturkosten verlangen, ohne den Wagen (vollständig) reparieren zu lassen oder den Wagen günstiger reparieren. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html">§ 249 Abs. 2 BGB</a> macht deutlich, dass anstelle der Reparatur auch der Geldbetrag gefordert werden kann.</span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Voraussetzung ist hierfür, dass ein Gutachten die Reparaturkosten beziffert. Eine eigene Schätzung reicht hierfür nicht aus. </span></p>								</div>
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									<p><b>Kennen Sie alle Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen? </b>In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag </a>haben wir alle Ansprüche aufgelistet, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen!</p>								</div>
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									<h3><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung</span></span></h3><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, den Schaden also auf Basis der</span><span style="color: #000000;"><b> fiktiven Abrechnung</b> regulieren lassen wollen, wird die <b>Mehrwertsteuer </b>nur ersetzt, wenn sie tatsächlich <b>angefallen </b>ist. </span></p><p><span style="color: #000000;">Reparieren Sie Ihr Fahrzeug </span><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">nicht </span></span><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">durch eine Werkstatt</span></span><span style="color: #000000;">, fällt auch die Mehrwertsteuer für Teile und Arbeitsaufwand an und kann deshalb nicht verlangt werden. Man spricht insoweit auch von der „</span><strong style="color: #000000;">Netto-Abrechnung</strong><span style="color: #000000;">“. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h3><span style="color: #000000;">Besonderheit Nutzungsausfall</span></h3><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich des <b>Nutzungsausfalls </b>als Schadensposition ist festzuhalten, dass dieser nur insoweit von Ihnen verlangt werden kann, als dass der Unfallwagen repariert wird. (<strong>Vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;">Wird der Wagen gar <b>nicht repariert</b>, kann auch <b>kein Nutzungsausfall </b>auf fiktiver Abrechnungsgrundlage gefordert werden, weil man dann davon ausgeht, dass Sie keinen Nutzungswillen hatten. (BGH, 23.03.1976, Az.: VI ZR 41/74)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Reparaturkosten größer als der Wiederbeschaffungswert sind, gibt es zwei Möglichkeiten:</span></p><h3><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert, übersteigen diesen aber nicht um mehr als 130%</span></h3><p><span style="color: #000000;">Da die Reparatur in erster Linie Ihrem <b>Integritätsinteresse </b>dienen soll, also den &#8222;status quo&#8220; bewahren soll, muss der Wagen nach dem Schadensereignis noch mindestens <strong>sechs Monate genutzt</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Dies umfasst auch, dass der Wagen für sechs Monate <strong>versichert</strong> <strong>bleiben</strong> muss und Steuern hierfür abgeführt werden soll. Unter dem Integritätsinteresse versteht man, dass es Ihnen angenehmer ist, den bereits bekannten Wagen weiterzufahren, beispielsweise weil Sie an ihm hängen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die fiktiven Reparaturkosten werden <b>nur </b>ersetzt, wenn innerhalb eines </span><a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Sachverständigengutachtens </a><span style="color: #000000;">festgestellt wurde, dass der Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts beträgt. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt nicht. </span><span style="color: #000000;">Der Wagen muss tatsächlich vollständig repariert werden. Die 130 %- Regel gilt nicht bei der fiktiven Abrechnung.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130%</span></h4><p><span style="color: #000000;">In diesem Fall liegt ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vor. Wenn die Reparatur mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes beträgt, müssen Ihnen Reparaturkosten nicht mehr durch den Unfallgegner ersetzt werden, sondern nur der <b>Wiederbeschaffungswert </b>abzüglich des <b>Restwerts </b>ausgezahlt werden.</span></p>								</div>
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									<p><b>Keine Ahnung von Unfallabwicklung? </b> Verschaffen Sie sich mit Hilfe von <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> einen Überblick über den gesamten Ablauf der Unfallabwicklung!</p>								</div>
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									<h2>Reparaturkosten höher als Gutachten</h2><p>Interessant ist auch die Frage, was es für Folgen für Sie hat, wenn am Ende eine durchgeführte Reparatur doch <b>teurer </b>ist, als das Gutachten vorher veranschlagt hat.</p><p>Grundsätzlich gilt: Das <b>Prognoserisiko </b>hinsichtlich tatsächlich anfallender Reparaturkosten muss vom <b>Schädiger </b>getragen werden. Die Rechtsprechung hat festgelegt: Der Geschädigte darf grundsätzlich von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. (<strong>BGH, 20.06.1972 &#8211; VI ZR 61/71</strong> )</p><p>Doch wie so häufig gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Wenn Sie als Geschädigter selber zu vertreten haben, dass das Gutachten eine falsche Reparaturkostenprognose enthält, können Sie sich nicht auf das Prognoserisiko berufen. <span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span> hierfür: Sie haben beim Gutachter falsche Angaben bezüglich des Wagens gemacht, die am Ende die Reparaturkosten erhöhen.</p><p>Kniffelig kann es darüber hinaus werden, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten plötzlich die 130 % Marke des Wiederbeschaffungswerts knacken. In diesen Fällen trägt der Schädiger zwar weiterhin das Gutachtenrisiko, wie zum Beispiel das <strong>OLG</strong> <strong>Celle</strong> im Urteil vom 7.11.2017 (<strong>AZ 14 U 24/17</strong>) nochmals festhielt, diesem kann sich die gegnerische Versicherung jedoch unter Umständen <strong>entziehen</strong>.</p><p>So entschied das <strong>OLG Bremen</strong>, dass wenn eine <b>Werkstatt </b>erst die <b>Zustimmung </b>der Versicherung <b>einholt </b>und die Versicherung die Zustimmung auf 130 % begrenzt, der Geschädigte bei Überschreitung der 130 % Marke auf den Anspruch auf Wiederbeschaffungswert „zurückfällt“. (<strong>OLG Bremen, Beschluss 21.10.2009 – 3 U 44/09</strong>).</p><p>Hätte die Werkstatt stattdessen einfach auf Grundlage des Gutachtens repariert, hätte der Schädiger dieses Prognoserisiko tragen müssen. Eine gute Nachricht jedoch: In dem genannten Fall musste dann die Werkstatt gegenüber dem Geschädigten die Kosten zwischen Reparaturendkosten und Wiederbeschaffungswert auszahlen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">Reparaturkosten nach Unfall auszahlen lassen</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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