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	<title>Klage Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<title>Klage Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Risikofreie Klage gegen die 1N Telecom GmbH: VINQO geht gegen Forderungen vor</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jan 2025 09:55:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen des Gründers und Geschäftsführers Philipp Hoffmann ist medial vor allem für eins bekannt: dubiose Forderungsschreiben für vermeintlich abgeschlossene Verträge. Die Verbraucherzentrale meldete rund 11.000 Beschwerden gegen die 1N Telecom. Wir haben bereits in 2024 zu den Vorwürfen recherchiert und ein umfangreiches Recherchevideo veröffentlicht &#8211; Hausbesuch inklusive. Es folgte eine Abmahnung für unser...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/risikofreie-klage-gegen-die-1n-telecom-gmbh-vinqo-geht-gegen-forderungen-vor/">Risikofreie Klage gegen die 1N Telecom GmbH: VINQO geht gegen Forderungen vor</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="991450" class="elementor elementor-991450" data-elementor-post-type="post">
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<p>Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen des Gründers und Geschäftsführers Philipp Hoffmann ist medial vor allem für eins bekannt: dubiose Forderungsschreiben für vermeintlich abgeschlossene Verträge.</p>

<p>Die Verbraucherzentrale meldete rund<strong> <a href="https://www.heise.de/news/Verbraucherschuetzer-Mehr-als-11-000-Beschwerden-ueber-1N-Telecom-9957155.html">11.000 Beschwerden gegen die 1N Telecom</a></strong>.</p>

<p>Wir haben bereits in 2024 zu den Vorwürfen recherchiert und ein umfangreiches <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Zjra_cyTJDs">Recherchevideo veröffentlicht</a> &#8211; Hausbesuch inklusive. Es folgte eine Abmahnung für unser Video und der erfolglose Versuch einer einstweiligen Verfügung gegen das Video. Die Folge: die 1N Telecom musste uns rund 4.400,00 EUR Prozesskosten erstatten. Ein teures wie erfolgloses &#8222;Vergnügen&#8220;.</p>
<h2>Mahnschreiben der 1N Telecom</h2>
<p>Das Grundprinzip des Vorgehens der 1N Telecom in den problematischen Fällen ist nahezu identisch und lässt sich in eine der folgenden Kategorien unterteilen: </p>
<ol>
<li>Betroffene schlossen tatsächlich einen Vertrag ab und wollten diesen widerrufen. Der Widerruf wurde jedoch ignoriert und es wurden Forderungen geltend gemacht. </li>
<li>Betroffene erhielten ohne Vertrag einen &#8222;<a href="https://vinqo.de/1n-telecom-gmbh-masche-anbieterwechselauftrag-ohne-auftrag/">Anbieterwechselauftrag</a>&#8220; aus dem nichts und anschließend Forderungen für diesen nie abgeschlossenen Vertrag. </li>
<li>Betroffene sollen über ein Gewinnspiel einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben, den sie nicht abschließen wollten.</li>
<li>Betroffene bekommen ohne jeden Rechtsgrund ein Forderungsschreiben zugesandt. </li>
</ol>
<p>Seit Mitte / Ende 2024 beobachten wir verstärkt in unseren Mandaten die letzte Variante. Ohne jede bekannte Vorkorrespondenz werden Forderungen geltend gemacht und angemahnt, um den Druck auf die Nichtschuldner zu erhöhen:</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-991454 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903.jpg" alt="1N Telecom Mahnung" width="1185" height="485" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903.jpg 1185w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903-300x123.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903-1024x419.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NMahnungScreenshot-2025-01-21-102903-768x314.jpg 768w" sizes="(max-width: 1185px) 100vw, 1185px" /></p>
<p>Philipp Hoffmanns 1N Telecom belässt es jedoch nicht bei den eigenen Bemühungen, Zahlungen mit Mahnungen durchzusetzen, sondern zieht inzwischen auch Inkassounternehmen hinzu.</p>
<h2>Inkassoschreiben der 1N Telecom</h2>
<p>Um auf die &#8222;Nichtschuldner&#8220; den Druck zur Zahlung zu erhöhen, schaltet die 1N Telecom Inkassounternehmen ein. </p>
<p>Anfänglich wurde hierzu das Inkassounternehmen &#8222;Riverty&#8220; eingeschaltet, das die Forderungen &#8211; wie in dem Schreiben beispielhaft zu sehen &#8211; geltend machte:</p>

<p><img decoding="async" class="alignnone wp-image-991452 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NTelecomINkassoScreenshot-2025-01-21-101534.jpg" alt="1N Inkasso Riverty " width="900" height="929" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NTelecomINkassoScreenshot-2025-01-21-101534.jpg 900w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NTelecomINkassoScreenshot-2025-01-21-101534-291x300.jpg 291w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/1NTelecomINkassoScreenshot-2025-01-21-101534-768x793.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></p>

<p>Riverty stellte dann die Inkassoverfahren im November 2024 umfangreich ein. Die 1N Telecom GmbH beauftragte dann das Inkassounternehmen &#8222;BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH&#8220; mit der Geltendmachung der Forderungen, beispielhaft zu sehen an diesem Schreiben:</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone wp-image-991453 size-full" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048.jpg" alt="BID Inkasso 1N " width="1081" height="951" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048.jpg 1081w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048-300x264.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048-1024x901.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/BIDInkassoScreenshot-2025-01-21-102048-768x676.jpg 768w" sizes="(max-width: 1081px) 100vw, 1081px" /></p>
<p> </p>
<h2>Forderung der 1N Telecom abwehren</h2>
<p>Unser Mandanten berichten uns regelmäßig davon, wie sehr sie sich von den unberechtigten Forderungsschreiben eingeschüchtert fühlen und welche Belastung die wiederholenden Mahnschreiben auslösen. </p>
<p>Deshalb wenden sich Betroffene nicht nur an die Verbraucherzentrale, sondern auch an Rechtsanwaltskanzleien. Auch wir haben rund 200 Mandate bisher gegen die 1N Telecom geführt. </p>
<p>Das Problem bisher: </p>
<p>Entweder sind die Kosten für die außergerichtliche Abwehr (90,96 EUR gem. RVG) für Betroffene zu hoch oder die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Abwehr, nicht aber die Kosten der Klage gegen die 1N Telecom GmbH zur Abwehr dieser Forderungen. </p>
<p>Auch die Verbraucherzentrale prüft seit geraumer Zeit eine Art <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/verfahren/1n-telecom">Sammelklage</a> zur Abwehr der Forderungen. Dies ist ein sinnvolles Vorgehen, allerdings wissen wir, dass sich Mandanten häufig schnelle Lösungen wünschen, um endlich mit dem Thema der unberechtigten Forderungen abschließen zu können. </p>
<h2>Wir verklagen die 1N Telecom</h2>
<p>Aus unserer Sicht ist es deshalb dringend erforderlich, dem Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH systematisch Einhalt zu gebieten und die Lücke &#8211; die gerichtliche und finale Abwehr der Forderungen &#8211; zu schließen. </p>
<p>Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, die gerichtliche Feststellung der unberechtigten Forderungen im Rahmen einer Prozessfinanzierung zu finanzieren. </p>
<p>Für Betroffene, die keinen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen haben und dennoch derartige Forderungsschreiben bekommen, ist damit das <strong>Klageverfahren</strong> über VINQO <a href="https://vinqo.de/1n-telecom-urteil-erhalten-jetzt-kostenfrei-gegen-forderung-vorgehen/"><strong>ohne Kostenrisiko</strong></a> verbunden. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist nicht notwendig. </p>
								</div>
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									<p>&#8222;<em>Wir sind absolut davon überzeugt, dass in vielen Fällen die Forderungen der 1N Telecom GmbH unberechtigt sind. Und weil wir davon so überzeugt sind, werden wir die Verfahrenskosten für Betroffene übernehmen, damit Gerichte dem Geschäftsgebaren ein Ende setzen</em>&#8222;, so Platner. </p>
<p>Der Clou dabei: die 1N Telecom GmbH musste VINQO in der Vergangenheit bereits über 4.300,00 EUR an Verfahrenskosten erstatten. </p>
<p>Mit dieser Zahlung werden wir die ersten ca. 100 Verfahren anteilig mitfinanzieren. So verklagen wir die 1N Telecom GmbH praktisch mit ihrem eigenen Geld und können Betroffenen die risikofrei Klageerhebung ermöglichen.</p>
<p>Betroffene können sich ab sofort unter folgendem Link risikofrei anmelden:</p>
<p> </p>								</div>
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									<span class="elementor-button-text">Jetzt gegen die 1N Telecom vorgehen</span>
					</span>
					</a>
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									<p>Das Angebot zur Anmeldung ist aktuell begrenzt, da wir die Verfahrenskosten selbst vorfinanzieren. Bitte beachten Sie deshalb, dass der Link ggfs. für Neuanmeldungen deaktiviert werden kann. Wir sind jedoch bemüht, umfangreiche Kapazitäten bereitzustellen, um möglichst vielen Betroffenen helfen zu können. </p>								</div>
				</div>
					</div>
				</div>
				</div>
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		<title>[VIDEO] REACT: Alles nur Bluff nach Autokauf? Wir reagieren auf Video von Verkäufer!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jan 2024 09:06:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kaufrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei einem Autokauf kommt es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten. Auch Privatverkäufer haften Ob Mängel, Unfallfreiheit oder Vorbesitzer: Insbesondere bei einem Autokauf von &#8222;Privat zu Privat&#8220;, bei denen häufig ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wird, kommt es auf Verkäuferseite nicht selten zu Fehlvorstellungen hinsichtlich der Reichweite eines solchen Gewährleistungsausschlusses.  Denn der Gewährleistungsausschluss gilt nicht uneingeschränkt. So heißt...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/video-react-alles-nur-bluff-nach-autokauf-wir-reagieren-auf-video-von-verkaufer/">[VIDEO] REACT: Alles nur Bluff nach Autokauf? Wir reagieren auf Video von Verkäufer!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Bei einem Autokauf kommt es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten.</p><h2>Auch Privatverkäufer haften</h2><p>Ob Mängel, Unfallfreiheit oder Vorbesitzer: Insbesondere bei einem Autokauf von &#8222;Privat zu Privat&#8220;, bei denen häufig ein <strong>Gewährleistungsausschluss</strong> vereinbart wird, kommt es auf Verkäuferseite nicht selten zu Fehlvorstellungen hinsichtlich der Reichweite eines solchen Gewährleistungsausschlusses. </p><p>Denn der Gewährleistungsausschluss gilt nicht uneingeschränkt. So heißt es in § 444 BGB:</p><p style="padding-left: 40px;">&#8222;Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.&#8220;</p><p>Das heißt, ein Gewährleistungsausschluss ist dann unwirksam, wenn </p><ol><li>Der Verkäufer eine Eigenschaft zugesichert hat oder </li><li>Der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. </li></ol><p>Andernfalls könnte der Verkäufer eines Autos in einem Kaufvertrag beliebige Punkte zusichern und sich anschließend auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, der Inhalt eines Kaufvertrages hätte dann nahezu keine Relevanz mehr.  </p><p>Deshalb gilt vereinfacht: Auch der Privatverkäufer mit Gewährleistungsausschluss haftet für Mangel, die er entweder arglistig verschwiegen hatte oder die er explizit zusicherte. </p><h2>Der konkrete Fall </h2><p>In einem solchen Fall haben wir eine Mandantin gegen einen Vespa-Verkäufer vertreten. Dies bot auf ebay Kleinanzeigen eine Vespa für über 5.000,00 € an. In. der Beschreibung wurde die deutsche Zulassung angepriesen und ein Importfahrzeug im Kaufvertrag explizit verneint. </p><p>Als unsere Mandantin die Vespa zulassen wollte, bemerkte sie jedoch Unstimmigkeiten in den Zulassungspapieren, die einer deutschen Zulassung entgegenstanden: Die Vespa konnte damit nicht genutzt werden. </p><p>Wir forderten den Vespa-Verkäufer deshalb zur Rückabwicklung des Kaufvertrages auf. Statt dem Anspruch unserer Mandantin nachzukommen, wandte sich der Verkäufer an den Youtube-Channel &#8222;GI5&#8220;, der zu dem Fall seine persönliche Einschätzung veröffentlichte. </p><p>Das Video von GI5 und unsere &#8222;Reaction&#8220; hierauf haben wir hier veröffentlicht: </p>								</div>
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									<h2>Was das LG München I entschied</h2><p>Das LG München I verurteilte auf unsere Klage hin den Vespa-Verkäufer aus gleich zwei Anspruchsgrundlagen: </p><ol><li>Rücktritt wegen eines Sachmangels in Form einer zugesicherten Eigenschaften (deutsche statt italienische Zulassung) und </li><li>Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (Vespa mit anderer VIN als auf den Inserats-Fotos zu sehen geliefert) </li></ol><p>Der Verkäufer muss die Vespa deshalb zurücknehmen un den vollen Kaufpreis zurückzahlen. </p><p>Denn bei einer übernommenen Garantie für eine Eigenschaft greift kein Gewährleistungsausschluss. Es kommt hierbei auch nicht auf die Unternehmer- oder Verbrauchereigenschaft an. Denn diese Frage wäre nur relevant, wenn der Mangel durch einen Gewährleistungsausschluss umfasst sein könnte. Denn Unternehmer dürfen <strong>grundsätzlich keinen Gewährleistungsausschluss mit Verbrauchern</strong> vereinbaren. Die Frage stellt sich aber nicht bei zugesicherten Eigenschaften im Sinne einer Garantie, da diese von einem Gewährleistungsausschluss ohnehin umfasst sein können. </p><p>Die arglistige Täuschung ist ebenfalls nicht überraschend: Bei der Vespa handelt es sich um eine Stückschuld. Wenn eine Vespa inseriert wird und eine andere Vespa geliefert wird und der Verkäufer dies verschweigt, <strong>täuscht</strong> er den Käufer hierüber auch vorsätzlich. Der Käufer kann den Kaufvertrag anfechten.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/video-react-alles-nur-bluff-nach-autokauf-wir-reagieren-auf-video-von-verkaufer/">[VIDEO] REACT: Alles nur Bluff nach Autokauf? Wir reagieren auf Video von Verkäufer!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>LAG: Geschäftsgeheimnisse in Gerichtsprozessen effektiv schützen?</title>
		<link>https://vinqo.de/lag-geschaftsgeheimnisse-in-gerichtsprozessen-effektiv-schutzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Nov 2023 20:17:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für Unternehmen ist die effektive Rechtsverteidigung &#8211; auch vor Gericht &#8211; dann problematisch und risikobehaftet, wenn dabei Geschäftsgeheimnisse berührt werden &#8211; etwas sensible Umsatzzahlen oder technische Zeichnungen. Geheim vor Gericht: Das GeschGehG § 16 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ermöglicht es, z.B. im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen oder sonstigen zivilprozessualen Verfahrens eigene Geschäftsgeheimnisse zu schützen: &#8222;§ 16 Geheimhaltung (1)...</p>
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									<p>Für Unternehmen ist die effektive Rechtsverteidigung &#8211; auch vor Gericht &#8211; dann problematisch und risikobehaftet, wenn dabei Geschäftsgeheimnisse berührt werden &#8211; etwas sensible Umsatzzahlen oder technische Zeichnungen.</p><h2>Geheim vor Gericht: Das GeschGehG</h2><p>§ 16 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ermöglicht es, z.B. im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen oder sonstigen zivilprozessualen Verfahrens eigene Geschäftsgeheimnisse zu schützen:</p><p style="padding-left: 40px;">&#8222;§ 16 Geheimhaltung</p><p style="padding-left: 40px;">(1) Bei Klagen, durch die Ansprüche nach diesem Gesetz geltend gemacht werden (Geschäftsgeheimnisstreitsachen) kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag einer Partei streitgegenständliche Informationen ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen, wenn diese ein Geschäftsgeheimnis sein können.<br />(2) Die Parteien, ihre Prozessvertreter, Zeugen, Sachverständige, sonstige Vertreter und alle sonstigen Personen, die an Geschäftsgeheimnisstreitsachen beteiligt sind oder die Zugang zu Dokumenten eines solchen Verfahrens haben, müssen als geheimhaltungsbedürftig eingestufte Informationen vertraulich behandeln und dürfen diese außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht nutzen oder offenlegen, es sei denn, dass sie von diesen außerhalb des Verfahrens Kenntnis erlangt haben.<br />(3) Wenn das Gericht eine Entscheidung nach Absatz 1 trifft, darf Dritten, die ein Recht auf Akteneinsicht haben, nur ein Akteninhalt zur Verfügung gestellt werden, in dem die Geschäftsgeheimnisse enthaltenden Ausführungen unkenntlich gemacht wurden.&#8220;</p><p>Stuft das zuständige Gericht die im Prozess eingeführten Unterlagen als geheimhaltungsbedürftig ein, ist es den Parteien außerhalb des Verfahrens untersagt, die Informationen zu verwenden oder offenzulegen. </p><p>Doch wann ist eine Information ein Geschäftsgeheimnis und wie sieht die Durchsetzung im Prozess aus? </p><h2>Beispiel LAG BaWü</h2><p>In dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. Mai 2022 – 7 Sa 4/22 – hat das Gericht eine praxisnahe Entscheidung hinsichtlich der Frage gefällt, wann Dokumente als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden können.</p><p>Streitpunkt waren im Prozess verwendete Informationen der Klägerseite über Techniker- und Vertriebssitzungen sowie Umsatzzahlen und Umsatzentwicklungen, deren weitere Verbreitung durch die Einstufung als geheimhaltungsbedürftig i.S.d. § 16 I GeschGehG verhindert werden sollte.</p><p>In diesem speziellen Fall wurden bestimmte Dokumente der Klägerin, die einiger ihrer Ordner enthielt, als geheimhaltungsbedürftig eingestuft.</p><p>Der entschiedene Fall betrifft die sofortige Beschwerde der Klägerin hinsichtlich der Einstufung bestimmter Dokumente als geheimhaltungsbedürftig.</p><p>Das Gericht stellte klar, dass für die Einstufung als Geschäftsgeheimnis, die Informationen einen geschäftlichen Bezug aufweisen müssen. Sie dürfen nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich sein. Zudem müssen sie von wirtschaftlichem Wert sein und der Inhaber muss an ihrer Geheimhaltung interessiert sein.</p><p>Das Urteil hebt hervor, dass die Implementierung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ein wichtiger Aspekt ist, um das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses zu begründen. Die Maßnahmen müssen situations- und geheimnisabhängig angemessen sein. Es wird nicht ein optimaler Schutz, sondern ein angemessener Schutz verlangt.</p><h2>Wie geheim muss geheim sein?</h2><p>Aus Arbeitgeber- bzw. Unternehmenssicht besonders interessant: </p><p>Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg legt die Systematik des GeschGehG unternehmensfreundlich aus. </p><p>Denn während § 20 Abs. 3 GeschGehG vorschreibt, dass das Geschäftsgeheimnis <em>glaubhaft </em>machen müsse und damit strengere Anforderungen als § 16 Abs. 1 GeschGehG aufstelle, müsse die Vorschrift richtlinienkonform ausgelegt werden. § 20 Abs. 3 GeschGehG sei so zu verstehen, dass die <em>Möglichkeit</em>, die Information als Geschäftsgeheimnis einzuordnen, ausreiche. Nach Art. 9 I der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (EU RL 2016/943) reiche es zur Annahme der Geheimhaltungsbedürftigkeit nämlich aus, wenn es sich um ein „<em>angebliches Geschäftsgeheimnis</em>“ handele.</p><h2>Einordnung</h2><p>Geschäftsgeheimnisse &#8211; bzw. angebliche &#8211; müssen wirkungsvoll auch in Klageverfahren geschützt werden können, ohne das Bedürfnis der effektiven Rechtsverteidigung zu beeinträchtigen. </p><p>Das LAG hat die Entscheidung des erstinstanzlichen Arbeitsgerichts (ArbG) gehalten und auf die sofortige Beschwerde des Klägers nicht aufgehoben. </p><h3>Für Arbeitgeber </h3><p>Der Schutz eigener Geschäftsgeheimnisse wird erstaunlich häufig übersehen oder ignoriert. Dabei zeigt der Beschluss noch einmal praxisnah, dass die Anforderungen an die Einordnung als Geschäftsgeheimnis sehr weit zu verstehen sind, wenn </p><ol><li>die Information nicht bereits öffentlich ist oder </li><li>die Behauptung eines Geschäftsgeheimnisses rechtsmissbräuchlich ist. </li></ol><p>Voraussetzung ist jedoch, dass die Informationen bzw. Unterlagen hinreichend geschützt worden sind. </p><p>Arbeitgeber sollten daher sorgfältig überlegen, welche Informationen als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können und angemessene Maßnahmen zur Wahrung dieser Geheimnisse ergreifen. </p><p>Denn reicht der bisherige Schutz der Informationen aus, wird die Behauptung eines Geschäftsgeheimnisses nicht hinreichend dargelegt werden können. Gleichzeitig sind nicht überzogene Anforderungen zu stellen. </p><p>Mit der Einordnung stellt die Geschäftsführung bzw. der Vorstand des beteiligten Unternehmens nicht nur sicher, dass eigene Sorgfaltspflichten an den wirksamen Schutz von Unternehmensinformationen gewahrt werden, die weiteren Verfahrensbeteiligten dürfen die Informationen nicht anderweitig verwenden und damit &#8222;mittelbare Verhandlungsmasse&#8220; aufbauen. </p><p>Zudem wird häufig übersehen, wie häufig die Akteneinsicht in derartige Verfahren erfolgt: Regressstellen wie Krankenkassen oder Rechtsschutzversicherer mit eigenem Akteneinsicht gelangen so auch an sensibelste Geschäftsinformationen, wenn eine Einstufung nach § 16 GeschGehG vergessen wurde. </p><h3>Für Arbeitnehmer</h3><p>Für Arbeitnehmer besteht die Verpflichtung, die von ihrem Arbeitgeber festgelegten Geheimhaltungsmaßnahmen strikt einzuhalten. Verstöße gegen diese Maßnahmen können zu schwerwiegenden (arbeitsrechtlichen) Konsequenzen führen.</p><p>Zusätzlich hat das Gericht die andauernde Pflicht zur Geheimhaltung der entsprechenden Informationen auch nach Beendigung des Gerichtsverfahrens gemäß § 18 GeschGehG bestätigt. Auch hier sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu angehalten, alle Maßnahmen zu beachten, um Geschäftsgeheimnisse effektiv zu schützen.</p>								</div>
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		<title>10 Gründe, nach einem Hundebiss einen Anwalt / Rechtsdienstleister einzuschalten</title>
		<link>https://vinqo.de/10-gruende-nach-einem-hundebiss-einen-anwalt-rechtsdienstleister-einzuschalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 09:53:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Soll ich nach einem Hundebiss einen Anwalt beauftragen? Wir zeigen Ihnen 10 Gründe, weshalb Sie nach einem Hundebiss hierauf nicht verzichten sollten!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/10-gruende-nach-einem-hundebiss-einen-anwalt-rechtsdienstleister-einzuschalten/">10 Gründe, nach einem Hundebiss einen Anwalt / Rechtsdienstleister einzuschalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a> stellt sich häufig die Frage: muss oder soll ich einen <strong>Anwalt</strong> einschalten, um zu meinem <strong>Schmerzensgeld</strong> zu gelangen?</p><p>Wir geben Ihnen 10 gute Gründe, weshalb Sie nach einem Hundebiss einen Anwalt oder Rechtsdienstleister einschalten sollten: </p>								</div>
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									<h2>Psychologischer Effekt für die Gegenseite</h2><p>Jeder, der schonmal versucht hat, eine Forderung außergerichtlich durchzusetzen, kann bestätigen, dass dies mühselig ist- bis der <strong>Brief</strong> von einem <strong>Anwalt</strong> plötzlich den Gegner doch noch motivieren kann.</p><p>Dies hat zwei Gründe: Auf der einen Seite wird dem Gegner bewusst, wie <strong>ernst</strong> es Ihnen mit der Durchsetzung dieses Anspruchs ist, und dass sie sich nicht <strong>abwimmeln</strong> lassen.</p><p>Auf der anderen Seite steigt auch das <strong>Kostenrisiko</strong> für den Gegner. Denn wenn er es schlussendlich doch auf einen <strong>Prozess</strong> ankommen lässt, trägt er beim Unterliegen die <strong>Prozesskosten</strong>. Darüber hinaus muss er auch die Rechtsverfolgungskosten tragen. Dazu gehören neben dem <strong>Kosten</strong> für die Beauftragung des <strong>Anwaltes</strong> oder Rechtsdienstleisters auch die <strong>Gerichtskosten</strong> oder <strong>Gutachterkosten</strong>.</p><h2>Geringes Kostenrisiko bei Hundebissfällen</h2><p>Bei Hundebissfällen besteht ein eher <strong>geringes Kostenrisiko</strong>: Der Hundehalter haftet gemäß<strong> § 833 S. 1 BGB</strong> verschuldensunabhängig. Dies bedeutet: Allein aus dem Umstand, dass der Hund zugebissen hat, folgt bereits die <strong>Haftung</strong> des Hundehalters.</p><p>Es muss nicht überprüft oder gar nachgewiesen werden, dass der Hundehalter selber einen Fehler gemacht hat, beispielsweise weil der Hund pflichtwidrig unangeleint war.</p><p>Anders ist es jedoch bei einem Mitverschulden: Im Fall eines Mitverschuldens müssten Sie nämlich u.U.<a href="https://vinqo.de/wer-traegt-die-anwaltskosten-bei-einem-hundebiss/"> <b>selbst </b>einen Teil der <strong>Kosten</strong> des Anwalts <strong>übernehmen</strong></a>. Dies kann schon dann der Fall sein, wenn Sie selbst einen Hund geführt haben, den Hund vor dem Hundebiss gestreichelt haben oder das Grundstück als Postbote vermeintlich unberechtigt betreten haben. </p><p>Anders verhält es sich bei einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Rechtsdienstleister wie VINQO. Hier müssen Sie keine Kosten bei einem Mitverschulden fürchten.</a></p>								</div>
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									<h2>Kein Papierkrieg nach einem Hundebiss</h2><p>Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil ist auch, dass der Anwalt Sie von jeder Menge lästigem Papier befreien kann.</p><p>Im Regelfall wird der Anwalt den Gegner anweisen, jegliche <strong>Kommunikation</strong> über den Anwalt und nicht mehr über Sie laufen zu lassen. Ihr Anwalt wird sich dann nur an Sie wenden, wenn es sein muss. Wir bei VINQO legen sogar eine <strong>Onlineakte</strong> für Sie an, in der Sie transparent 24/7 alle eingehenden und ausgehenden Schreiben einsehen können. </p><h2>Psychologischer Effekt für den Verletzten</h2><p>Eng mit dem oberen Punkt verwandt und nicht zu vernachlässigen ist der psychologische Effekt für Sie selber. Grundsätzlich bedeutet eine rechtliche Auseinandersetzung immer ein gewisses Maß an <strong>Stress</strong>. Durch die Abgabe des Rechtsstreits an einen „<strong>professionellen</strong> <strong>Streiter</strong>“ können Sie selber wieder ein Stück zur Ruhe kommen und sich auf Ihre Heilbehandlung konzentrieren. In vielen Fällen leiden Opfer eines Hundebisses auch unter psychosomatischen Folgen. Durch die Beauftragung des Anwaltes und der Reduzierung des Stresses können sie sich besser auf die körperliche und psychische <strong>Genesung</strong> einlassen.</p><h2>Ungerechtfertigte Kürzungen verhindern</h2><p>Ein Anwalt kann besser als Sie erkennen, ob die Gegenseite mit Ihrem Vorbringen nur taktiert und die Regulierung verzögert oder ob es beispielsweise tatsächlich ein Problem hinsichtlich der Höhe Ihrer <strong>Ansprüche</strong> oder eines <strong>Mitverschuldens</strong> gibt. Durch die Erfahrung des Anwaltes kann dann eine ungerechtfertigte Kürzung Ihrer Ansprüche abgewehrt werden.</p><h2>Schmerzensgeld nach Hundebiss richtig ermitteln</h2><p>Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist für viele Laien relativ kompliziert. Denn die <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/schmerzensgeldtabelle-hundebiss/">Schmerzensgeldtabelle</a> kann nur bedingt weiterhelfen:</p><ul><li>Erstens sind die wirklich ausführlichen Schmerzensgeldtabellen meist hinter einer Paywall.</li><li>Zweitens handelt es sich hierbei nur um Urteilssammlungen, in der man <strong>vergleichbare Fälle</strong> und die dort gezahlten Schmerzensgelder recherchieren kann.</li></ul><p>Eine erste Einschätzung kann unser <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> geben. Für eine genaue <strong>Einzelfallauswertung und ein bestmögliches Ergebnis</strong> lohnt es sich aber, einen juristischen <strong>Spezialisten</strong> zu beauftragen.</p><h2>Druck nach Hundebiss aufbauen</h2><p>Wenn der Hundehalter oder seine Versicherung<strong> nicht reagiert</strong>, hat der Anwalt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Druck aufzubauen. Dies geht von Erinnerungsschreiben mit der Drohung der <strong>Klageerhebung</strong>. Zusätzlich gibt es sogar die Möglichkeit, dass sich Ihr Schmerzensgeld <strong>erhöhen</strong> kann, wenn die gegnerische Versicherung oder der Hundehalter die Schadenregulierung verzögert.</p><h2>Alle Schadenspositionen erfassen</h2><p>Wissen Sie, was ein <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a> ist? Und welche medizinischen Behandlungen Sie nach einem Hundebiss gegenüber dem Anspruchsgegner geltend machen können? Ein versierter Anwalt kann weitere <strong>Schadenspositionen</strong>, die einem juristischen Laien nicht geläufig sind, einklagen. Dazu gehört neben dem Haushaltsführungsschaden auch der in der Ermittlung hochproblematische <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">Verdienstausfall</a>. Insbesondere können Geldforderungen auch zu verzinsen sein. Wenn der Anspruchsgegner in Verzug gerät, können hier Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anfallen- dies ist deutlich höher als der Zinssatz einer Bank oder eines Kreditinstitutes.</p><h2>Achtung Abfindung nach Hundebiss!</h2><p>Eine <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/">Abfindung</a> erscheint auf den ersten Blick immer recht verlockend. Die gegnerische Versicherung bietet einen Betrag, der auf den ersten Blick hoch- oder zumindest angemessen erscheint. Dafür geben Sie dann aber alle zukünftigen Ansprüche die noch entstehen könnte, auf.</p><p>Und das kann gerade bei <strong>Langzeitfolgen </strong>dazu führen, dass Sie diese nicht ersetzt verlangen können. Insbesondere wenn Sie <a href="https://vinqo.de/arzt-und-behandlungskosten-als-privat-versicherter-geltend-machen/">privatversichert</a> sind, können Sie sich sogar <strong>regresspflichtig </strong>machen. Ein Anwalt oder ein Rechtsdienstleister kann hingegen gut einschätzen, ob die Abfindung eine Chance darstellt, oder eher ein <strong>Risiko</strong> ist.</p><h2>Empfindliche Daten schützen</h2><p>Der Grundsatz nach einem Hundebiss muss es sein, keinerlei Einwilligung oder Schweigepflichtentbindungserklärung zu unterzeichnen, auch wenn die gegnerische Versicherung darauf besteht. </p><p>Ein Anwalt oder Rechtsdienstleister wird diese Formulare mit Nachdruck abwehren. Damit kann die Gegenseite Ihre hochsensiblen Gesundheitsdaten zur Prüfung an Dritte weitergeben oder Ihr Vorerkrankungsverzeichnis einsehen.</p><p>Denn auch wenn die gegnerische Versicherung verspricht, diese Daten <strong>vertraulich</strong> zu behandeln, kann es trotzdem zu unangenehmen Nachteilen führen. Neben dem Schutz der Privatsphäre könnte die gegnerische Versicherung sogar versuchen, einen Schadensersatzanspruch nach einem Hundebiss zu kürzen, beispielsweise weil sie der Ansicht ist, dass <strong>Folgeschäden</strong> aus einer früheren Erkrankung von Ihnen stammen.</p><h2>Die Vorteile von VINQO</h2><p>Alle die oben genannten Vorteile treffen auf VINQO zu. Wir sind auf die Durchsetzung von <strong>Schmerzensgeldansprüchen</strong> nach Hundebissen <strong>spezialisiert </strong>und <strong>sind Deutschlands führender Rechtsdienstleister bei der Abwicklung von Hundebissen. </strong>Durch unsere Erfahrung von mehreren hunderten Fällen im Monat kennen wir die Kniffe und <strong>Tricks</strong> der Gegner. Und anders als bei einem Anwalt besteht bei uns gar kein Kostenrisiko- selbst wenn Sie Mitschuld an dem Hundebiss haben sollten!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/10-gruende-nach-einem-hundebiss-einen-anwalt-rechtsdienstleister-einzuschalten/">10 Gründe, nach einem Hundebiss einen Anwalt / Rechtsdienstleister einzuschalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten, den Schadenersatz und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein: Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> die Reparaturkosten, den <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadenersatz</a> und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein:</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als Geschädigter wehren, wenn die Versicherung sich mit der Auszahlung (zu viel) Zeit lässt? </p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Prüfungsfrist der Versicherung</span></h2><p><span style="color: #000000;">Auch wenn der Regulierungsantrag und alle anderen erforderlichen Dokumente <strong>eingereicht</strong> worden sind, überprüft die Versicherung diese natürlich noch. Über die grundsätzliche <strong>Dauer</strong>, die eine Schadensregulierung betragen darf, gibt es <strong>keine</strong> gesetzliche <strong>Vorschrift</strong>. Ihr Anspruch ist zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Schadensfalls fällig, kann also <strong>gefordert</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ab wann aber die Versicherung mit der Prüfung und Überweisung  zu lange braucht, wird unterschiedlich bewertet. Auch die Rechtsprechung äußert sich hierzu nur wage: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere wie kompliziert der Schadensfall sich gestaltet (<strong>OLG Frankfurt, 31.01.1996 &#8211; 22 W 27/95</strong>). Ein Autounfall mit zwei Beteiligten, bei denen die Vorfahrt genommen wurde, kann schneller aufgeklärt werden, als ein Unfall mit vielen Beteiligten, wo Schuldfrage kompliziert ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der einschlägigen Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass eine <b>Regulierungsdauer </b>von <b>vier bis sechs Wochen</b> als angemessen gelten kann. Hier kommt es aber von Gericht zu Gericht zu unterschiedlichen Einschätzungen:</span></p><table><tbody><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Zwei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Saarbrücken, 27.03.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Drei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Düsseldorf. 27.06.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG München, 29.07.2010; <br /></span><span style="color: #000000;">KG 30.06.2008</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier bis sechs Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Stuttgart, 06.94.2010, <br />OLG Koblenz, 20.04.2011, <br />OLG Frankfurt, 02.12.2014, <br />LG Koblenz, 25.04.2016</span></p></td></tr></tbody></table><p><span style="color: #000000;">Die meisten Gerichte gestehen der Versicherung damit eine vier- bis sechswöchige Prüffrist zu. Somit scheint hier ein Mittelwert für die <b>Prüfungsfrist </b>gefunden worden zu sein. Wie so häufig in juristischen Fragen ist hier erneut zu betonen: Es kommt auf den Einzelfall an.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: Wie Sie möglichst viel Schmerzensgeld erhalten? </b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>alle wichtigen Tipps!</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Mahnung und Fristsetzung </span></h2><p><span style="color: #000000;">Dass durch die Rechtsprechung mittlerweile eine <strong>angemessene Regulierungsdauer</strong> festgelegt wurde, hilft Ihnen jedoch nur bedingt weiter. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um sich gegen die Nichteinhaltung der <strong>Prüfungsfrist</strong> zu wehren, können Sie nach Ablauf der Frist anfangen, den Druck auf die Versicherung zu erhöhen. Dabei hilft es in den meisten Fällen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Zunächst können Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>anmahnen</strong>, die geschuldete Leistung vorzunehmen. Hierbei müssen Sie eine konkrete<b> Frist benennen</b>, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung vorgenommen werden soll. Diese Frist muss wiederum angemessen sein. Eine unangemessene Fristsetzung liegt zum Beispiel vor, wenn Sie die Auszahlung des Anspruchs bis zum nächsten Tag fordern. </span></p><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Frist von <b>10 bis 14 Tagen</b> als eine angemessene Fristsetzung anzusehen ist. Sollten Sie fälschlicherweise eine zu kurze Frist benannt haben, wird Ihre Mahnung zwar nicht ungültig, aber anstelle der zu kurzen Frist wird diese dann durch eine angemessene Frist ersetzt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Das Problem hierbei ist: Eine angemessene Prüfungsfrist kann zwar bei einem durchschnittlichen Fall zwischen vier bis sechs Wochen betragen. Es kann aber durchaus <strong>unverschuldete Probleme</strong> geben, sodass die Versicherungen sich häufig darauf berufen werden. In diesem Fall kommt die Versicherung auch<strong> nicht mit der Zahlung in Verzug</strong>. (vgl. § 286 Abs. 4 BGB „Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.“)</span></p><h2>Klagen wegen Regulierungsverzögerung</h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Versicherung die Zahlung <b>verweigert</b>, obwohl sie wirksam von Ihnen in Verzug gesetzt wurde, kann unter Umständen der Gang vor Gericht erwägt werden. Hierbei ist jedoch stets zu beachten, dass <b>Gerichtskosten </b>je nach Erfolgsquote auch auf Sie und die Versicherung aufgeteilt werden können. In diesem Fall tragen Sie ein <b>Prozessrisiko</b>.</span></p><p><span style="color: #000000;"> Hat jedoch die gegnerische Haftpflichtversicherung die volle Haftung zu tragen, beispielsweise weil ein sofortiges Anerkenntnis vorliegt, muss sie Ihnen die entstandenen Prozesskosten erstatten und ihr werden die Kosten vom Gericht auferlegt. </span></p><p><span style="color: #000000;">Gerade bezüglich der anfallenden Gerichtskosten und dem Prozessrisiko sollte aber nicht voreilig geklagt werden, weil bei einem sofortigen Anerkenntnis entscheidend ist, ob die Versicherung &#8222;Anlass&#8220; zur Klage gegeben hat. In<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html"> § 93 ZPO</a> heißt es hierzu: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em>Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.</em></p><p><span style="color: #000000;"> Und hier wird die <strong>Prüffrist</strong> wieder wichtig. Haben Sie innerhalb der Prüffrist Klage erhoben, so bleiben Sie im schlechtesten Fall auf den Gerichts- und <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Anwaltskosten</a> sitzen, obwohl Sie Recht haben. Deshalb sollte sorgsam geprüft werden, ob die Prüffrist tatsächlich schon überschritten ist. </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Kreditkosten etc. müssen erstattet werden</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn Ihnen durch den Verzug der gegnerischen Versicherung ein weiterer <strong>Schaden</strong> <strong>entsteht</strong>, muss auch dieser beglichen werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Beispiel: Bei einem Autounfall wurde Ihr Neuwagen (Wert: 40.000,00€) so beschädigt, dass eine Reparatur von 35.000,00 € nötig ist. Ihr Wagen wird in der Werkstatt zwar fachmännisch repariert, jedoch müssen Sie für die Zahlung der Kosten, die durch die Versicherung <b>schuldhaft </b>nicht rechtzeitig beglichen wird, in Vorkasse gehen. Hierfür leihen Sie sich verzinst Geld. Die zusätzlichen Zinsen sind in diesem Fall ein Verzugsschaden, den auch die Versicherung zu tragen hat.</span></p><p><span style="color: #000000;">Bevor Sie die höheren Kosten gegenüber der Versicherung versuchen geltend zu machen, sollten Sie die Versicherung hinsichtlich der<b> Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens </b>nach <b>§ 254 Abs. 2 S.1</b> <b>BGB </b>aufmerksam machen. Unterlassen Sie dies, kann unter Umständen Ihr Schadensersatzanspruch gemindert werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Insgesamt ist es aber wegen der Einzelfallbewertung relativ schwer, die Versicherung wirksam in Verzug zu setzen.</span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: </b>Lesen Sie in&nbsp;<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank">diesem&nbsp;</a>Beitrag, ob Sie erst eine <b>Anzeige </b>für Ihr Schmerzensgeld stellen müssen.</p>								</div>
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									<h2>Versicherung zahlt nicht, weil Unfallgegner nicht kooperiert</h2><p>Unter Umständen kommt die Haftpflichtversicherung nicht mit der Schadensregulierung voran, weil Ihr <b>Unfallgegner </b>selber es <b>unterlässt</b>, nötige Unterlagen bei seiner Versicherung einzureichen.</p><p>Dies gehört zunächst zur <strong>Risikosphäre</strong> der gegnerischen Versicherung: <strong>Sie muss trotzdem alles ihr Mögliche tun, um Ihren Schadensersatzanspruch möglichst schnell und effektiv auszuzahlen.</strong> Fehler, die der Unfallgegner gegenüber seiner Haftpflichtversicherung macht, müssen auch in dem Verhältnis „Unfallgegner – Haftpflichtversicherung“ geklärt werden. Unter Umständen muss der Unfallgegner dann gegenüber seiner eigenen <strong>Haftpflichtversicherung</strong> haften, wenn er beispielsweise bewusst falsche Angaben macht oder die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Schuld widerrechtlich abstreitet</a>.</p><h2>Schmerzensgeld bei Verschleppung der Unfallsregulierung</h2><p>Im Extremfall können sich einzelne Positionen des <strong>Schadensersatzanspruchs</strong> <strong>erhöhen</strong>, wenn die Versicherung <b>schuldhaft </b>die Unfallsregulierung verschleppt.</p><p>Die Rechtsprechung hat entschieden, dass bei einer verschuldeten und nicht nachvollziehbaren Unfallregulierungsverzögerung sich ein zu zahlendes <strong>Schmerzensgeld</strong> <strong>erhöhen</strong> kann. Dies stellt eine weitere finanzielle Motivation für die Versicherung dar, den Unfall rechtzeitig zu regulieren (vgl. OLG München, 09.10.2009; OLG Frankfurt, 07.01.1999; OLG Nürnberg, 11.07.1995; LG Gera 06.05.2009; LG Berlin, 06.12.2005). Dies gilt auch dann, wenn Ihr Unfallgegner es unterlässt, vollständige Angaben zu dem Unfallhergang zu machen.</p><h2>Fazit</h2><p>Warten kann zwar zäh sein. Trotzdem sollte man versuchen, <b>Druck </b>auf die gegnerische Versicherung auszuüben, insbesondere wenn eine <b>Frist </b>von vier bis sechs Wochen verstrichen ist.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Urteil: Eltern haften für Kinder bei Fahrradunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/urteil-haftung-der-eltern-bei-vom-kind-verursachtem-fahrradunfall/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 10:41:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Satz, der allen bekannt ist: Eltern haften für Ihre Kinder. Daher ist die Haftungsfrage in den meisten Fällen unstreitig, wenn das Kind für einen Schaden verantwortlich ist. Entweder greift die Versicherung des Kindes oder die der Eltern. In Folgendem Fall, bei dem ein Kind für einen Fahrradunfall verantwortlich war, wurde die Haftungsfrage und Aufsichtspflicht gerichtlich...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/urteil-haftung-der-eltern-bei-vom-kind-verursachtem-fahrradunfall/">Urteil: Eltern haften für Kinder bei Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="7687" class="elementor elementor-7687" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Ein Satz, der allen bekannt ist:<b> </b><i><b>Eltern haften für Ihre Kinder</b>. </i>Daher ist die Haftungsfrage in den meisten Fällen unstreitig, wenn das Kind für einen Schaden verantwortlich ist. Entweder greift die Versicherung des Kindes oder die der Eltern. In Folgendem Fall, bei dem ein Kind für einen Fahrradunfall verantwortlich war, wurde die Haftungsfrage und Aufsichtspflicht gerichtlich beurteilt.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Leitsätze: </span></h4><ul><li class="leitsatz"><span style="color: #000000;">Grundsätzlich kann und darf aus der Kenntnis der<strong> örtlichen Verhältnisse</strong> eine <strong>gesteigerte Sorgfaltspflicht</strong> abgeleitet werden (vgl. BGH BeckRS 2014, 17299 Rn. 7). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dem Betroffenen die sich aus den örtlichen Verhältnissen ergebende Gefahr <strong>bekannt</strong> und <strong>bewusst</strong> ist, was positiv festgestellt werden muss.  </span></li><li class="leitsatz"><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Ihrer in Bezug auf ihre </span><b style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Kinder </b><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">bestehenden </span><b style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Aufsichtspflicht </b><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">genügen Eltern im Straßenverkehr dann, wenn die Aufsicht, dem </span><strong style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Alter</strong><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;"> und </span><strong style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Leistungsvermögen</strong><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;"> des Kindes </span><strong style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">angepasst</strong><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">, gewährleistet, dass aufgrund des unberechenbaren und einem Erwachsenen noch nicht vergleichbaren, also kindestypischen Verhaltens entstehende Gefahren für den Straßenverkehr im Rahmen des Zumutbaren verhütet werden (vgl. BGH BeckRS 9998, 75307). Damit ist es nicht vereinbar, zunächst selbst eine nicht notwendige Gefahrenlage zu schaffen und ein erst sechsjähriges Kind ohne jegliche Unterweisung der </span><strong style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Eigenverantwortung</strong><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;"> zu überlassen.</span></li><li class="leitsatz"><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Bei der Annahme eines Mitverschuldens des Verletzten dürfen nur solche </span><strong style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Umstände</strong><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;"> erfasst werden, die sich erwiesenermaßen auf den Unfall </span><strong style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">ausgewirkt</strong><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">, also als Gefahrenmoment in dem Unfall tatsächlich niedergeschlagen haben; diese Umstände müssen feststehen, also unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO </span><strong style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">bewiesen</strong><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;"> sein (vgl. BGH BeckRS 2013, 19779).  </span></li></ul><div class="leitsatz"><span style="color: #000000;"> </span></div><h4><span style="color: #000000;">Sachverhalt:</span></h4><div class="leitsatz"><span style="color: #000000;">Zugrunde liegt ein <b>Sturz </b>des Klägers am Sonntag, den 08.07.2012 gegen 17.45 Uhr, auf einem Radweg. Der Kläger war mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen, als er wegen der in den Fahrradweg einfahrenden Tochter des Beklagten eine <b>Notbremsung </b>machen musste. Der Kläger macht erhebliche Verletzungen und Dauerschäden geltend, der Beklagte bestreitet eine Aufsichtspflichtverletzung für seine damals sechsjährige Tochter. Hinsichtlich des Parteivortrags und der tatsächlichen Feststellungen erster Instanz wird auf das angefochtene Urteil vom 25.08.2014 (Bl. 69/74 d. A.) Bezug genommen (§ 540 I 1 Nr. 1 ZPO).</span></div><div class="leitsatz"><span style="color: #000000;"> </span></div><div><span style="color: #000000;">Das Landgericht Traunstein hat nach Beweisaufnahme die Klage vollständig abgewiesen (EU 1 = Bl. 69 d. A.), weil der Beklagte sich vom Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung habe entlasten können (EU 4 = Bl. 72 d. A.).</span></div><div><span style="color: #000000;"> </span></div>								</div>
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									<p><span style="font-weight: bold;">TIPP</span>: Lesen Sie<a href="https://vinqo.de/wann-habe-ich-an-einem-fahrradunfall-eine-teilschuld/" target="_blank" rel="noopener"> hier</a>, wann Sie an einem Fahrradunfall Teilschuld tragen.</p>								</div>
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									<div class="rdblock"><h4>Beweiserhebung</h4><div class="absatz gruende">Die Beweiserhebung des Erstgerichts ist zu beanstanden, weil einerseits angebotene und im Übrigen von Amts wegen einzuholende Beweismittel <strong>ohne Rechtfertigung</strong> und aufgrund unzutreffender Rechtsauffassungen nicht verfolgt worden, andererseits die Sachverhaltsfeststellungen <strong>lückenhaft</strong> und <strong>unklar</strong> geblieben sind. Insbesondere wäre als entscheidungserheblich zu prüfen und zu klären gewesen,</div></div><div class="rdblock"><div class="rd"> </div><ol><li class="absatz gruende">welche <strong>Sichtverhältnisse</strong> der Beklagte im Zeitpunkt seines eigenen Einfahrens in den Radweg vorgefunden, sowie mit welchem zeitlichen Abstand und in welcher Entfernung er den Kläger erstmals wahrgenommen hatte, oder hätte wahrnehmen können,</li><li class="absatz gruende"><span style="letter-spacing: 0px;">ob, gegebenenfalls welche </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Anweisungen</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> der Beklagte seiner Tochter im Streitfall für das Einfahren von der Böschung in den Radweg erteilt hat,</span></li><li class="absatz gruende"><span style="letter-spacing: 0px;">ob der Beklagte unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die Möglichkeit unmittelbaren </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Zugriffs</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> auf seine Tochter </span><strong style="letter-spacing: 0px;">aufgeben</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> durfte, sowie welche Einflussmöglichkeiten für welche Zeitdauer noch verblieben waren,</span></li><li class="absatz gruende"><span style="letter-spacing: 0px;">zu welchem Zeitpunkt vor dem Unfall und in welcher Entfernung vor der Unfallstelle eine </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Reaktionsaufforderung</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> für den Kläger bestand, und er damit rechnen musste, dass ein Kind in seinen Verkehrsraum einfährt.</span></li></ol></div><div> </div><div><h4>Falsches Ersturteil</h4></div><div><div class="rdblock"><div class="absatz gruende">Zutreffend geht das Ersturteil von einer <strong>grundsätzlichen Haftung</strong> des Beklagten für <strong>Schäden</strong> des bei einem Fahrradunfall an seinem Körper, seiner Gesundheit und seinem Vermögen geschädigten Klägers aus (§ 832 I 1 BGB). Deswegen genügt der Kläger zunächst seiner Darlegungs- und Beweislast mit der &#8211; hier unstreitigen &#8211; <strong>Behauptung</strong>, er sei durch ein Verhalten der Tochter des Beklagten zu <strong>Sturz</strong> gekommen und verletzt worden.</div></div><div class="rdblock"><div class="rd"> </div><div class="absatz gruende">Dagegen obliegt dem Beklagten jeweils<strong> Darlegung und Nachweis</strong>, dass die Ersatzpflicht mangels ursächlichen Verschuldens ausgeschlossen sei, oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre (§ 832 I 2 BGB). Gleiches gilt für die Behauptung, der Unfall sei jedenfalls ganz überwiegend vom <strong>Kläger</strong> <strong>verursacht</strong> oder mitverschuldet worden (§ 254 I BGB). Da diese Entlastung vom Kläger bestritten ist, ist eine Beweiserhebung zwingend geboten.</div></div><div class="rdblock"><div> </div><div class="absatz gruende">Die Aufsichtspflicht der Eltern für sechsjährige Kinder im Straßenverkehr beschränkt sich keineswegs auf die vom Erstgericht ausgewählten Gesichtspunkte.</div></div><div class="rdblock"><div class="rd"> </div><div class="absatz gruende"> </div></div></div>								</div>
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									<p><b>LESETIPP</b>: Wie Sie sich nach einem Fahrradunfall <strong>richtig verhalten</strong>, haben wir für Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-sie-nach-einem-fahrradunfall-tun-muessen/" target="_blank" rel="noopener">diesem </a>Beitrag zusammengefasst.</p>								</div>
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									<div><div class="rdblock"><div class="absatz gruende">Nach allgemeiner Auffassung (etwa BGH NJW 1968, 249; NJW-RR 1987, 1430) hat die <strong>Aufsicht</strong>, dem <strong>Alter</strong> und <strong>Leistungsvermögen</strong> des <strong>Kindes</strong> angepasst, zu gewährleisten, dass aufgrund des unberechenbaren und einem Erwachsenen noch nicht vergleichbaren, also <strong>kindestypischen</strong> <strong>Verhaltens</strong> entstehende Gefahren für (im Streitfall) den Straßenverkehr im Rahmen des Zumutbaren <strong>verhütet</strong> werden. Damit ist jedenfalls nicht vereinbar, zunächst selbst eine nicht notwendige Gefahrenlage zu schaffen und ein erst sechsjähriges Kind ohne jegliche vorherige Unterweisung der Eigenverantwortung zu überlassen.</div></div><div class="rdblock"><div> </div><div class="absatz gruende">Sollte eine Aufsichtspflichtverletzung des Beklagten festgestellt werden und sich somit eine (zunächst unbeschränkte) Haftung aus § 832 I BGB ergeben, könnte ein <strong>Mitverschulden</strong> des Klägers bedeutsam werden. Dabei dürfen nur solche Umstände erfasst werden, die sich erwiesenermaßen auf den Unfall ausgewirkt, also als <strong>Gefahrenmoment</strong> in dem Unfall tatsächlich <strong>niedergeschlagen</strong> haben. Diese Umstände müssen feststehen, also unstreitig, zugestanden oder nach § ZPO § 286 I 1 ZPO bewiesen sein (BGH NJW 1995, 1029; NZV 2007, 190; NJW 2014, 217; Senat, Urt. v. 12.06.2015 &#8211; 10 U 3981/14 [juris, Rn. 49, m. w. N.]), und erfordern eine umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach genauer Klärung des Unfallhergangs (Senat, Urt. v. 12.06.2015 &#8211; 10 U 3981/14 [juris, Rn. 49, m. w. N.]; Urt. v. 31.07.2015 &#8211; 10 U 4377/14 [juris, Rn. 55, m. w. N.]). Hierzu wird das Erstgericht tragfähige Feststellungen erst noch zu treffen haben.</div></div><div class="rdblock"><div> </div><div class="absatz gruende">Zuletzt ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (BGH DAR 2015, 455).</div></div></div><div> </div><div><h4>Das Ergebnis </h4><div><div class="rdblock"><div class="absatz gruende">Weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts. Die <span style="font-weight: bold;">Entscheidung weicht nicht von </span>der höchst- oder obergerichtlichen <span style="font-weight: bold;">Rechtsprechung ab </span>und betrifft einen Einzelfall, der grundlegende Rechtsfragen nicht aufwirft.</div></div><div class="rdblock"><div class="rd"> </div><div class="absatz gruende">Der Streitwert errechnet sich aus den summierten Beträgen der einzelnen Forderungen, entsprechend den Berufungsanträgen des Klägers, wobei der Senat das Feststellungsinteresse unter Berücksichtigung der im Berufungsverfahren befürchteten Dauerschäden geschätzt hat:</div></div><div class="rdblock"><div class="rd"> </div><div class="absatz gruende">&#8211; Mindestbetrag des weiteren Schmerzensgeldes: 6.000,- €</div></div><div class="rdblock"><div class="rd"> </div><div class="absatz gruende">&#8211; Erwerbsschaden: 6.128,25 €</div></div><div class="rdblock"><div class="rd"> </div><div class="absatz gruende">&#8211; geschätztes Feststellungsinteresse: 5.000,- </div></div></div></div>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/urteil-haftung-der-eltern-bei-vom-kind-verursachtem-fahrradunfall/">Urteil: Eltern haften für Kinder bei Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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