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	<title>130% Rechtsprechung Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 14:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle Schäden dokumentieren. Dabei muss natürlich zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nachdem seit dem 15. Juni 2019 <b>E-Scoo</b><strong>ter</strong>, auch <b>E-Roller </b>genannt, auf den Straßen zugelassen wurden, steigt die Zahl der Verwender kontinuierlich. </p><p>Viele <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-erhalten/">Autofahrer</a> fühlen sich aber von E-Scootern genervt. Ein neuer Konkurrent im Straßenverkehr, der wie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradfahrer</a> überholt werden muss. Und die Zahl der Zusammenstöße von E-Scootern und anderen Verkehrsteilnehmern steigt! Dabei gehen Experten davon aus, dass eine vergleichsweise hohe Gefährlichkeit vorliegt, wie bei Fahrradunfällen. Zumindest das Verhältnis von <strong>Schwerverletzten</strong> zur Gesamtzahl der Personenschäden ist gleichauf. Die Zahl der Unfälle wird mit steigenden E-Scooter Zulassungen in der Zukunft auch steigen. Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, sollten Sie auf Folgendes achten, um eine schnellstmögliche Regulierung Ihres Schadens zu erreichen:</p>								</div>
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									<h2>Gesundheit geht vor!</h2><p>Die Gesundheit hat nach einem E-Roller-Unfall absolute Priorität. Auch Schürfwunden sollten beispielsweise professionell gereinigt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich stellt ein <a href="https://vinqo.de/nachtraeglich-zum-arzt-fuer-schmerzensgeld/">Arztbericht</a> einen wichtigen Nachweis dar, wenn Sie später <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeld</a> von dem Unfallgegner oder seiner Versicherung verlangen wollen.</p><h2>Daten des Unfallgegner aufschreiben</h2><p>Zumindest wenn kein beachtlicher Personenschaden entstanden ist, muss nicht unbedingt die <strong>Polizei</strong> zur Unfallaufnahme gerufen werden. Die <strong>Daten</strong> des <strong>Unfallgegners</strong> sollten Sie natürlich trotzdem erfassen. Hierfür genügt es, den <strong>Personalausweis</strong> zu fotografieren. Wenn ein Autofahrer der Unfallgegner sein sollte, können Sie zusätzlich auch das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dies kann der Halter des Wagens, beziehungsweise seine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">Versicherung</a>, bei dem Zentralruf der Versicherer ermittelt werden.</p><p>Im besten Fall konnten <strong>Zeugen</strong> den Unfall beobachten. Notieren Sie auch deren Kontaktdaten. Sollte es Komplikationen bei der Schadensabwicklung geben, beispielsweise weil die gegnerische Versicherung den Unfallhergang anzweifelt, sind Zeugenberichte wertvolle Beweismittel.</p><h2>Schäden genau dokumentieren</h2><p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle <strong>Schäden dokumentieren</strong>. Dabei muss zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p><h3>Sachschäden</h3><p>Sachschäden lassen sich vergleichsweise einfach dokumentieren. Sollte Ihr E-Scooter beschädigt worden sein, können Sie hiervon einfach ein <strong>Bild</strong> machen. Bitte werfen Sie beschädigte <strong>Kleidung</strong> nicht weg, sondern fotografieren vorher die Schäden, Auch hierfür können Sie Schadensersatz verlangen. Das gleiche gilt natürlich auch für Schäden an <strong>Smartphone</strong>, <strong>Uhren</strong> oder <strong>Brillen</strong>. </p><p>Neben den Fotos von den Schäden ist zudem der Schaden mithilfe von Anschaffungsbelegen darzulegen. </p><h3>Personenschäden</h3><p>Personenschäden müssen auch sorgfältig dokumentiert werden. Denn wenn Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer <strong>verletzt</strong> worden sind, steht Ihnen ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu. Wie bereits oben ausgeführt, sollte daher im Regelfall auch ein <strong>Arzt</strong> aufgesucht werden.</p><p>Anders als bei einem Sachschaden gestaltet sich die Regulierung eines Personenschadens komplizierter. Denn die <strong>Einschränkungen</strong>, die Sie durch eine Verletzung erleiden, sind natürlich nur für Sie fühlbar. Darum sollten Sie nicht nur Ihre Verletzungen <strong>fotografieren</strong>, sondern zusätzlich auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a> führen. Hierdurch kann eindrücklich festgehalten werden, wie schwer Ihre Verletzungen waren und wie Sie hierdurch im Alltagsleben eingeschränkt waren.</p><h2>Schadensbezifferung</h2><p>Auch bei der Schadensbezifferung müssen Sie zwischen Personenschaden und Sachschaden differenzieren. Für viele ist die Frage, wie Sie Ihren E-Scooter <strong>ersetzt</strong> oder <strong>repariert</strong> bekommen, am dringendsten.</p><h3>Reparatur</h3><p>Wenn Ihr E-Scooter bei dem Unfall beschädigt wurde, kann er unter Umständen durch einen Fachmann wieder repariert werden. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile spezielle <strong>Werkstätten</strong> hierfür.</p><p>Doch passen Sie auf: Wenn die Reparatur <strong>mehr kosten</strong> würde, als der E-Scooter zum Zeitpunkt des Unfalls <strong>wert</strong> war, können Sie die Reparaturkosten <strong>nicht</strong> vollständig von der gegnerischen Seite <strong>ersetzt</strong> verlangen. In solchen Fällen spricht man von einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. </p><p>Aufgrund des relativ jungen Phänomens der E-Scooter gibt es zwar noch keine belastbare Rechtsprechung, aber es kann davon ausgegangen werden, dass bei E-Scootern wie bei Fahrrädern oder PKW auch ein Integritätsinteresse besteht, sodass die Reparatur zumindest vorgenommen werden kann, wenn die Reparaturkosten nicht<strong> 130 % des Zeitwertes</strong> des E-Scooters übersteigt.</p><h3>Geldersatz</h3><p>Anstelle der Reparatur kann auch Geldersatz verlangt werden. In diesem Fall wird der Wert der Reparatur ersetzt, <strong>ohne</strong> dass die <strong>Reparatur</strong> stattfindet. Das kann natürlich nur der Fall sein, wenn die Reparaturkosten nicht den Wert des E-Scooters übersteigen. Wenn Sie den <strong>Geldersatz</strong> wählen, können Sie später den E-Scooter selber reparieren, oder wenn der E-Roller noch brauchbar ist, diesen weiterfahren.</p><h3>Ersatzanschaffung</h3><p>Wenn Ihr <strong>E-Scooter zerstört</strong> wurde, möchten Sie unter Umständen einen neuen E-Scooter anschaffen. Auch die Anschaffungskosten gelten als Schaden. Sie müssen hierbei dann aber einen „<strong>neu für alt</strong>“-Abzug vornehmen. Dadurch, dass Sie einen neuwertigeren E-Scooter erhalten, wären Sie ohne diesen Abzug sonst <strong>bessergestellt</strong>, als Sie vor dem Unfall gestanden haben. Gerade durch den schnellen Wertverlust von E-Scootern ist dann ein neuer E-Scooter einiges mehr wert, als ein gebrauchter E-Scooter.</p><h3>Personenschäden</h3><p>Die Bezifferung eines Schmerzensgeldes ist relativ kompliziert- es sei denn, man nutzt den <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> von VINQO. </p><p>Aus mehr als 10.000 Datensätzen errechnet der Schmerzensgeldrechner, mit was für einer Zahlung Sie rechnen könnte.</p><h3>Weitere Ansprüche beachten</h3><p>Neben den offensichtlichen <strong>Ansprüchen</strong>, die Sie nach einem E-Scooter Unfall haben, gibt es eine Vielzahl von „unbekannteren“ Ansprüchen, die Sie geltend machen können. Hierzu zählt beispielsweise auch der <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a>.  </p>								</div>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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