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	<title>Krankenkasse Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</title>
		<link>https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/</link>
		
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2021 08:17:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die Ihnen helfen können, einen Schmerzensgeldanspruch effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben Bilder von der Verletzung insbesondere auch ein Schmerztagebuch. Das wichtigste Dokument ist jedoch der Arztbericht. Warum der Arztbericht so wichtig ist, hängt mit dem Zivilprozessrecht in Deutschland zusammen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/">Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Es gibt eine Reihe von <strong>Dokumenten</strong>, die Ihnen helfen können, einen <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben <strong>Bilder</strong> von der Verletzung insbesondere auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a>. Das wichtigste Dokument ist jedoch der <strong>Arztbericht</strong>.</p>								</div>
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									<h2>Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten</h2><p>Grundsätzlich gilt im <strong>Zivilrecht</strong>: Jede Partei hat das <strong>darzulegen</strong> und zu <strong>beweisen</strong>, was der Partei selber nützt. Dies bedeutet, dass wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen, Sie darlegen und beweisen müssen, dass die <strong><a href="https://vinqo.de/wann-bekomme-ich-schmerzensgeld/">Anspruchsvoraussetzungen </a></strong>vorliegen.</p><p>Unter „Darlegung“ versteht man, dass Sie zunächst <strong>behaupten</strong> müssen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Unfallgegner dann bestreitet, dass eine der Voraussetzungen vorliegt, müssen Sie diese Voraussetzung <strong>beweisen</strong>.</p><p>Um dies deutlicher zu machen:</p><p>Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach<strong> § 7 StVG</strong> lauten:</p><p style="padding-left: 40px;">a) Gesundheitsschädigung, Sachbeschädigung oder sogar ein Todesfall</p><p style="padding-left: 40px;">b) Verursachung von lit. a) bei Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges</p><p style="padding-left: 40px;">c) Kausalität zwischen dem Betrieb des Fahrzeuges und a.</p><p>Sie müssten also nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> beweisen können, dass Sie eine <strong>Gesundheitsschädigung </strong>erlitten haben, und dass diese auf den Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges rückführbar ist. Wenn nun aber die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Gegenseite bestreitet</a>, dass es bei Ihnen zu einer Gesundheitsverletzung gekommen ist, müssen Sie diese <strong>beweisen</strong>.</p><p>Das Problem: Der Anspruchsstellervortrag (bei Gericht als Klägervortrag bezeichnet) wird vor Gericht grundsätzlich nicht als Beweis, sondern nur als <strong>Darlegung</strong> behandelt. Dies ergibt auch durchaus Sinn, denn behaupten kann man ja grundsätzlich alles.</p><p>Ein <strong>Arztbericht</strong>, der nach einem Unfall erstellt worden ist, kann hingegen als <strong>Beweisstück</strong> gelten.</p><p>Wenn also die Gegenseite den Vortrag, dass man beispielsweise eine HWS-Distorsion erlitten hat, anzweifelt, kann man dies mit einem <a href="https://vinqo.de/hws-distorsion-von-arzt-feststellen-lassen/">qualifizierten Arztbericht</a> substantiieren. </p><h2>Was für Arztberichte gibt es?</h2><p>Grundsätzlich besteht Verwirrung darüber, was eigentlich ein Arztbericht ist. Dies liegt daran, dass ein Arztbericht <strong>synonym</strong> für verschiedenen Schriftstücke, die von einem Arzt erstellt wurden, verwendet werden. Dazu gehören:</p><ul><li>Eine<strong> kurze Bescheinigung</strong> oder kurzes Zeugnis sowie die <strong>Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung</strong>. Dies sind im Regelfall bereits vorgedruckte Formulare, die vom Arzt nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden.</li></ul><ul><li>Ein ausdrücklicher <strong>Krankheits</strong>&#8211; und <strong>Befundbericht</strong>, mit Anmerkungen zu Therapie. Dies wird häufig auch „großes Attest“ genannt, und nur auf Wunsch des Patienten erstellt.</li></ul><ul><li>Schriftliche <strong>gutachterliche Äußerung</strong>: Bei einem schriftlichen Gutachten wird der Patient nochmal untersucht. Dabei kann zwischen einfachen und ausführlicheren Gutachten unterschieden werden, wobei der Arzt als „Wissenschaftler“ auftritt.</li></ul><ul><li><strong>Arztbrief/Krankenhausbericht</strong>: Bei einem Arztbrief handelt es sich eigentlich um ein Dokument, dass nicht Ihnen etwas bescheinigen soll, sondern dem nächsten behandelnden Arzt Hinweise darauf gibt, was für eine Diagnose erstellt wurde, und was für Maßnahmen zur Heilung genutzt wurden. Diese sind notwendig, wenn absehbar ist, dass Sie von verschiedenen Ärzten behandelt werden.</li></ul><ul><li>Auszug aus der <strong>Patientenakte</strong>: Jeder Arzt ist verpflichtet, alle Behandlungen zu dokumentieren und in einer Patientenakte zusammenzuführen. Sie haben übrigens einen Anspruch darauf, dass Ihnen die <a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/">Patientenakte kostenlos</a> als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt wird. </li></ul><p>Grundsätzlich sind <strong>alle</strong> diese Dokumente <strong>geeignet</strong>, die Gesundheitsschädigung zu beweisen. Während aber der Arztbrief in den meisten Fällen direkt mitgegeben wird, muss eine schriftliche gutachterliche Äußerung oder ein großes Attest <strong>angefordert</strong> werden. Hierbei können Kosten auf Sie zukommen, die aber im Regelfall nach einem Unfall oder Hundebiss von der gegnerischen Seite <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">getragen </a>werden müssen.</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Der <strong>Arztbericht</strong> ist bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen fast immer <strong>erforderlich</strong>. Ohne Arztbericht kann es in manchen Fällen schwierig werden, überhaupt Schmerzensgeld zu erhalten.</p><p>In der Regel wird neben dem bereits vorhandenen Arztbericht ein ergänzender Arztbericht von der Versicherung angefordert.  Sollten Sie die Schadensabwicklung mit der Versicherung eigenständig durchführen, möchten wir Sie unbedingt darauf hinweisen, dass Sie <strong>nicht</strong> dazu verpflichtet sind, <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungen</a> in die Datenverarbeitung oder eine<a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"> Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht</a> zu unterschreiben.  Da uns der Schutz der Gesundheitsdaten besonders wichtig ist, raten wir unseren Mandaten ausnahmslos davon ab und fordern die Arztberichte stattdessen selber an!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/">Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</title>
		<link>https://vinqo.de/arbeitnehmer-nach-unfall-arbeitsunfaehig-rechtslage-fuer-arbeitgeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2021 06:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig-  wie ist Rechtslage für Arbeitgeber?<br />
Es ist für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer nach einem Unfall für längere Zeit nicht mehr zu Arbeit erscheinen kann. In den meisten Fällen entsteht dem Arbeitnehmer hierdurch aber kein (unmittelbarer) finanzieller Nachteil.</p>
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									<p>Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer nach einem <strong>Unfall</strong> für längere Zeit nicht mehr zu Arbeit erscheinen kann. In den meisten Fällen entsteht dem Arbeitnehmer hierdurch aber kein (unmittelbarer) finanzieller Nachteil:</p>
<p>Denn der Arbeitgeber ist zumindest für<strong> sechs Wochen</strong> verpflichtet, dem Arbeitnehmer weiterhin seinen <strong>Lohn</strong> auszuzahlen. Dies ergibt sich aus dem <strong>Entgeltfortzahlungsgesetz</strong>. </p>
<p>Doch der Arbeitgeber bleibt im Rahmen der fortwährenden Arbeitsunfähigkeit häufig anteilig auf Gehaltsfortzahlungen sitzen. Doch der Reihe nach:</p>								</div>
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									<h2>Wann und wie lange muss ich als Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit zahlen?</h2>
<p>Wann das Entgelt fortgezahlt werden muss, bestimmt das Entgeltfortzahlungsgesetz. (<strong>EntFG</strong>).</p>
<p><a href="https://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html"><strong>§ 3 EntFG</strong></a> normiert:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.[…]</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.&nbsp;</em></p>
<p>Daneben sind noch weitere, recht komplizierte <strong>Ausnahmen</strong> normiert, die aber bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalles des Arbeitnehmers selten einschlägig sein werden.</p>
<p>Aus dem <strong>Gesetzestext</strong> ergeben sich somit folgende Voraussetzungen:</p>
<ol>
<li>Der Arbeitnehmer muss aufgrund von <strong>Krankheit / Verletzung</strong> arbeitsunfähig sein.</li>
<li>Das Arbeitsverhältnis muss seit <strong>vier Wochen</strong> durchgängig bereits bestanden haben.</li>
</ol>
<p>Rechtsfolge ist dann, dass für <strong>sechs Wochen</strong> weiterhin das Entgelt (anteilig) gezahlt werden muss. Sollte einer der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, sind Sie als Arbeitgeber also gar nicht zur Lohnzahlung während des Krankheitsfalles verpflichtet und erleiden hierdurch dann auch keinen Schaden.</p>
<p>Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, muss der Lohn für sechs Wochen weitergezahlt werden, danach erhält der Arbeitnehmer ein <strong>Krankengeld</strong> durch die <strong>Krankenkasse </strong>und Sie sind von der Lohnfortzahlung befreit.</p>
<p>Bei kleineren und mittleren Unternehmen mit höchstens 30 Mitarbeitern wird die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1"><strong>Umlagezahlung U1</strong></a> abgeführt, wodurch im Krankheitsfall die Krankenkasse zwischen 40 bis 80 % der Lohnfortzahlung für Sie als Arbeitgeber übernimmt.&nbsp;</p>
<p>Größere Unternehmen schließen entweder eine Entgeltfortzahlunsgversicherung ab oder bringen die Entgeltfortzahlung aus eigenen, finanziellen Mitteln auf.</p>
<h2>Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor?</h2>
<p>Mit <strong>Krankheit</strong> verbindet man zwar grundsätzlich eher einen grippalen Infekt und nicht die Folgen eines Unfalles. Beides fällt jedoch unter<strong> § 3 EntFG</strong>. Denn unter Krankheit versteht man die <strong>Störung der normalen Funktion</strong> eines Körpers oder der Psyche. Ob diese aufgrund eines <strong>Unfalls</strong> eintritt, oder aufgrund eines Viruses, ist unerheblich. Die Arbeitsunfähigkeit wird vom Gesetzgeber folgendermaßen definiert:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.</em></p>
<h2>Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer verschuldet ist?</h2>
<p>§ 3 EntFG macht ausdrücklich eine <strong>Ausnahme</strong> von der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn die Arbeitsunfähigkeit <strong>selbst verschuldet</strong> war. Dies ist etwas missverständlich formuliert:</p>
<p>Es genügt nicht, dass der Arbeitnehmer beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Nur wenn eine <strong>vorsätzliche</strong> Herbeiführung des Unfalles vorliegt, oder dieser <strong>grob fahrlässig</strong> verursacht wurde, kann die Lohnfortzahlung <strong>verweigert</strong> werden.</p>
<p>Unter grober Fahrlässigkeit versteht man dabei, dass der Arbeitnehmer alles außer Acht gelassen hat, was ein vernünftiger Mensch normalerweise beachten würde. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an. Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Lohnfortzahlung wegen grobem Verschulden des Arbeitnehmers bereits abgelehnt haben, waren:</p>
<ul>
<li>Ein Autounfall, bei dem der Arbeitnehmer unter <strong>Drogeneinfluss</strong> stand</li>
<li>Autounfall nach Einnahme von <strong>Medikamenten</strong>, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen</li>
<li>Ein Autounfall nach <strong>Alkoholeinfluss</strong></li>
<li>Grober Verstoß gegen <strong>Verkehrsregeln</strong>, wie Fahren in falscher Richtung einer Einbahnstraße.</li>
</ul>
<p>Dies bedeutet: Im Regelfall muss, auch wenn ein Unfall fahrlässig (mit)verursacht wurde, der Lohn weiterhin gezahlt werden.</p>
<p></p>
<h2>Kann ich die Entgeltfortzahlung erstattet bekommen?</h2>
<p>Wenn Sie zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind, bedeutet dies nicht, dass Sie auf dieser finanziellen Einbuße sitzen blieben müssen: In diesen Fällen greift dann nämlich<strong> § 6 EntFG</strong>. Dieser normier Ihre Rechte als Arbeitgeber.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&nbsp;(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(2) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.</em></p>
<p>Sie können also von Ihrem Arbeitnehmer verlangen, dass er Ihnen die <strong>Angaben</strong> zu dem <strong>Unfallgegner</strong> oder dessen <strong>Versicherung</strong> gibt, damit Sie dann einen <strong>Schadensersatzanspruch</strong> gegen diesen <strong>geltend machen</strong> können. Denn grundsätzlich hat bei einem Verkehrsunfall der Arbeitnehmer einen Anspruch aus <strong>§ 7 StVG</strong> gegen den <strong>Halter</strong> des Wagens, und aufgrund der Pflicht-KfZ-Haftpflichtversicherung auch einen direkten Anspruch gegen den <strong>Versicherer</strong>. Diese können Sie dann anschreiben und durch Auszüge nachweisen, dass Sie zur <strong>Lohnfortzahlung</strong> verpflichtet waren, und somit nun einen Anspruch besitzen.</p>
<h2>Was ist bei einem Mitverschulden?</h2>
<p>Der Arbeitgeber wird nur Rechtsnachfolge des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass er den <strong>Schadensersatzanspruch</strong> auch nur in dem Anteil erhält, in dem der Arbeitnehmer den Schaden nicht mitverursacht hat. Dies klingt komplizierter als es ist, wie folgendes Beispiel zeigt:</p>
<p>Der Arbeitnehmer trägt zu<strong> 40 %</strong> die <strong>Schuld</strong> an dem Verkehrsunfall. Er hat hierdurch einen Anspruch auf Ersatz von 60 % aller verursachten Schäden gegen den Unfallgegner und seine Versicherung. Dieser Anspruch betrifft auch den Lohn. In diesem Fall müssen Sie zwar <strong>100 %</strong> des Lohns <strong>zahlen</strong>, erhalten als Rechtsnachfolger aber nur<strong> 60 %</strong> durch den Schadensersatzanspruch <strong>zurück</strong>.</p>
<p>Dies ist für Sie als Arbeitgeber natürlich recht unbefriedigend. Im Regelfall können aber hierfür auch <strong>Versicherungen</strong> abgeschlossen werden.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/arbeitnehmer-nach-unfall-arbeitsunfaehig-rechtslage-fuer-arbeitgeber/">Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2021 14:14:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kosten für einen Arztbericht ergeben sich aus der GOÄ. Das ist die Gebührenordnung für Ärzte. Diese gilt jedoch nur für Patienten und gesetzlich aufgeführte Stellen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn Sie nach einem <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a>, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> oder <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-hundebiss-durchsetzen-mit-vinqo/">Hundebiss</a> verletzt worden sind, müssen die Verletzungen dargelegt und bewiesen werden, um das Schmerzensgeld erzielen zu können. </p><p>Häufig sind Entlassungsberichte, Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht hinreichend aussagekräftig, um Ihren Schmerzensgeldanspruch fundiert prüfen und geltend machen zu können. </p><p>Deshalb will die gegnerische Haftpflichtversicherung zumeist weitergehende Arztberichte einholen. Hierzu benötigt die Haftpflichtversicherung eine <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindungserklärung</a>, die Sie <strong>keinesfalls unterzeichnen</strong> und stattdessen die Arztberichte selbst einholen sollten. </p><p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Tipp</strong></span>: Auf VINQO übernehmen wir nicht nur das Einholen aller ergänzenden Arztberichte für Sie, wir übernehmen auch die Kosten für die Einholung der ergänzenden Arztberichte!</p><p>Doch wie <strong>teuer</strong> ist so ein <strong>Arztbericht</strong> eigentlich? Und müssen Sie die <strong>Kosten</strong> des Arztberichts <strong>selber tragen</strong>?</p>								</div>
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									<h2>Zahlt die Krankenkasse die Kosten für den Arztbericht?</h2><p>Die Krankenkasse zahlt <strong>Heilbehandlungskosten</strong>, also auch Arztrechnungen für Sie, soweit diese unter diese unter <strong>Versicherungsbedingungen</strong> fallen.</p><p>Dazu gehören natürlich auch die Heilbehandlungskosten für die Versorgung Ihrer Verletzungen. <strong>Keine Heilbehandlungskosten</strong> sind aber der Kosten für die Dokumentation Ihre Verletzungen durch einen Arztbericht, wenn dieser nur dazu dient, dass Sie der Gegenseite des Unfalls einen <strong>Nachweis der erlittenen Verletzungen </strong>vorlegen. Denn dann ist der Arztbericht nicht Teil einer Heilbehandlung, sondern Ihrer <strong>Rechtsverfolgung</strong>!</p><h2>Wie teuer ist ein Arztbericht?</h2><p>Die Kosten für einen Arztbericht ergeben sich aus der <strong>GOÄ</strong>. Das ist die <strong>Gebührenordnung</strong> <strong>für Ärzte</strong>. Der Arzt darf zwar vertraglich andere Beträge mit einem Patienten absprechen, doch sobald die Kosten regulär von einer <strong>Krankenkasse</strong> übernommen werden sollen, muss sich der Arzt an die GOÄ halten. Die GOÄ ist dabei eine <strong>Tabelle</strong>, in der die verschiedenen Leistungen, die ein Arzt erbringen kann, aufgezählt werden, und dann erklärt wird, welcher Betrag dafür gefordert werden kann.</p><p>Ein ärztlicher Bericht kann dabei unter die Tabellennummer 70 oder 75 fallen:</p><ul><li>Nr. 70 ist eine „<strong>Kurze Bescheinigung</strong> oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, also in den meisten Fällen ein vorformulierter Druck, den der Arzt nur noch unterschrieben muss. Dies nutzt Ihnen zum <strong>Nachweis</strong> gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht all zu viel.</li><li>Nr. 75 ist hingegen ein „ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie“. Er wird auch <strong>großes Attest</strong> genannt und im Regelfall nur auf Wunsch des Patienten ausgestellt, z.B. für die Schule oder eine Reiserücktrittsversicherung. Dieses große Attest darf zwischen <strong>7,58 €</strong> und<strong> 17,43 €</strong> kosten.</li><li>Neben den Arztberichten kann sich der Arzt auch als „<strong>Gutachter</strong>“ äußern. Dies fällt dann unter die GOÄ Nr. 80 und 85.  Nr. 80 ist dabei eine „<strong>Schriftliche gutachterliche Äußerung</strong>“, wobei der Patient ggfs. auch erneut untersucht wird. Die schriftliche gutachterliche Äußerung kann dabei zwischen<strong> 17,40 €</strong> und <strong>40,22 €</strong>, je nach Aufwand kosten.</li><li>Die ausführliche schriftliche gutachterliche Äußerung fällt unter Nr. 85. Sie wird von der Nr. 80 insoweit differenziert, als dass hier ein außerordentlicher Aufwand, wie zum Beispiel eine <strong>wissenschaftliche</strong> <strong>Begründung</strong> der Ansicht des Arztes enthalten ist. Diese aufwändigere gutachterliche schriftliche Äußerung kann zwischen <strong>29,14 €</strong> und <strong>67,03 €</strong> kosten.</li></ul><p>Der Unterschied zwischen einer <strong>gutachterlichen</strong> schriftlichen <strong>Äußerung</strong> und einem <strong>Bericht</strong> ist hierbei , dass im Regelfall der Bericht eine Wiedergabe der bereits erfolgten Behandlung und Diagnose darstellt, während das Gutachten zumeist eine erneute Untersuchung fordert.</p><p>Welcher dieser Form der ärztlichen Berichte Sie benötigen, ist vom Umfang der Verletzungen, der Verletzungsfolgen und auch der Behandlung abhängig. Formulare zur Anforderung eines ergänzenden Arztberichts, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlen werden, können kostenfrei, jedoch mit einem technischen Aufwand, <a href="https://www.gdv.de/de/themen/kraftfahrtversicherung-52282">hier konfiguriert und heruntergeladen werden</a>. </p><h2>Müssen Sie Kosten des Arztberichts selbst tragen?</h2><p>Grundsätzlich muss der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten des Arztberichts tragen, soweit dieser in Art und Umfang erforderlich war. Dies ist stets der Maßstab für die Kostentragungspflicht des Schädigers. </p><p>Dabei gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben: </p><ul><li>Ist die <strong>Haftung</strong> noch nicht bestätigt worden oder trifft Sie ein <strong>Mitverschulden</strong>, kann die Kostenerstattung ganz oder anteilig verweigert werden. Sie bleiben dann auf den Kosten sitzen. </li><li>Ist ein vermeintlich<strong> zu umfangreicher Arztbericht</strong> angefordert worden, so wendet die gegnerische Versicherung ggfs. ein, dass der Arztbericht  nicht erforderlich gewesen sei. Hier empfiehlt es sich, den beabsichtigten Arztbericht hinsichtlich des Kostenumfangs bestätigen zu lassen oder um Übersendung des Blankoformulars zu bitten.</li><li>Ist &#8211; insbesondere bei einer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-hws-distorsion/">HWS-Distorsion</a> &#8211; streitig, ob die <strong>Verletzung</strong> überhaupt <strong>nachgewiesen und unfallkausal</strong> ist, so kann es sein, dass die Kosten des ergänzenden Arztberichts als nicht schadenbezogen verweigert werden. Hier ist die Rechtsprechung höchstrichterlich gefestigt, jedoch ausdifferenziert, weshalb bei bestimmten Verletzungen das <strong>Kostenrisiko</strong> außerordentlich <strong>hoch</strong> ist. </li><li>Sie sollten zu dem prüfen, bei welchem Arzt Sie einen ergänzenden Arztbericht sinnvoller Weise anfordern.</li></ul><p><strong>Tipp</strong>: Wenn Sie unsicher sind, welchen Arztbericht Sie wo und in welchem Umfang anfordern sollten, können Sie Ihren Fall auf <strong>VINQO</strong> ohne Kostenrisiko melden. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung und übernehmen auch die Kosten eines ergänzenden Arztberichts, wenn dieser von der Gegenseite nicht erstattet werden sollte. </p><h2>Mit welchen maximalen Kosten muss ich für einen ergänzenden Arztbericht rechnen?</h2><p>Wie oben ausgeführt zahlt die Krankenkasse den Arztbericht nicht, wenn dieser nur der Rechtsverfolgung dient. Auf der anderen Seite muss der Arzt die GOÄ anwenden, wenn Kostenträger die Krankenkasse ist. Er kann deshalb für einen ergänzenden Arztbericht die Gebühren der GOÄ übersteigen. </p><p>Während Krankenhäuser üblicherweise nach GOÄ auch bei Patientenanfragen abrechnen, beanspruchen Arztpraxen überwiegend eine darüber hinausgehende Honorarvereinbarung, die nicht selten bei bis zu 110,00 €  &#8211; zzgl. Porto- und Schreibkosten &#8211; liegt.</p><p>Um als Geschädigter nicht bei drei angeforderten Arztberichten plötzlich mit 350,00 € Kosten für Arztberichte konfrontiert zu werden, sollten Sie die Anfrage zur Erteilung des ergänzenden Arztberichts bereits von Beginn an auf die Kostenfreigabe bis zur GOÄ beschränken. Verlangt der behandelnde Arzt ein höheres Honorar, so sollten Sie hierzu unbedingt die Kostenfreigabe der gegnerischen Haftpflichtversicherung einholen.</p><p> </p><h2>Kostenfreie Patientenakte mittels DSGVO Auskunft erhalten</h2><p>Eine kostenfreie Alternativ ist die Geltendmachung <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Ihres Auskunftsanspruchs gem. Art. 15 DSGVO</a>. In diesem Fall muss Ihnen die Patientenakte kostenfrei überlassen werden. Aber Achtung: die bisherige Behandlungsdokumentation ist zumeist nicht ausreichend, da beispielsweise Fragen zur Unfallkausalität oder Dauerschäden zumeist nicht dokumentiert sind, jedoch wichtige Informationen für Ihr Schmerzensgeld darstellen. </p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Bei der Anforderung von Arztberichten sollten Sie stets sorgfältig und mit Bedacht vorgehen. Alternativ können Sie VINQO beauftragen, um ohne Kostenrisiko Arztberichte bequem einholen zu lassen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</title>
		<link>https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 08:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein Postbote aber gerade gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. Wie sieht in solchen Fällen die Haftung aus? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="10493" class="elementor elementor-10493" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Auch wenn es keine offizielle Statistik gibt, wie viele <strong>Postboten</strong> und <strong>Paketzusteller</strong> im Jahr von Hunden gebissen werden, können wir an unserer eigenen Arbeit bei VINQO sehen, dass Postzusteller die am <strong>häufigsten</strong> gebissene Berufsgruppe ist. Oft handelt es sich hierbei um Fälle von aggressiven Verhalten des Tiers, das glaubt, das eigene <strong>Territorium</strong> verteidigen zu müssen.</p><p>Dabei handelt steht Ihnen als <strong>Paketzusteller</strong> nach einem <strong>Hundebiss</strong> ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu, das nicht von der Berufsgenossenschaft oder Ihrem Arbeitgeber durchgesetzt wird. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> nach einem Hundebiss müssen Sie deshalb <strong>selbst durchsetzen</strong>.</p><p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postbote</a> gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. </p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Grundsätzlich haftet der <strong>Halter</strong> des Hundes nach <strong>§ 833 S. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“</em></p><p>Es handelt sich hierbei um eine sogenannte <strong>verschuldensunabhängige</strong> <strong>Haftung</strong>. Dies bedeutet, dass es gar nicht darauf ankommt, dass der Halter des Hundes etwas falsch gemacht hat. Es genügt, dass er für das Tier zuständig ist (also es auf eigene Kosten hält und versorgt) und dass das Tier jemanden anderen geschädigt hat, zum Beispiel durch einen Biss. Damit ist ein Nachweis der Haftung für einen Verletzten relativ einfach. Im Regelfall haben Hundehalter übrigens eine <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> für ihren Vierbeiner abgeschlossen, an die Sie sich nach einem Biss zur Schadensregulierung wenden können.</p><h2>„Vorsicht Hund“-Schild auf dem Grundstück</h2><p>In manchen Fällen wird sich der Hundehalter darauf berufen, dass ja ein <strong>Warnschild</strong> am Zaun angebracht war, welches vor dem Hund warnt. Dies kann den Hundehalter unter Umständen zwar vor der Haftung gegenüber Schadenersatzansprüchen von Personen, die das Grundstück <strong>unbefugt</strong> betreten haben, retten, oder zumindest den Haftungsumfang verringern:</p><p>Das OLG Stuttgart (<a href="https://openjur.de/u/353621.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2010 &#8211; 1 U 38/10</a>) differenzierte hier nach verschiedenen Gesichtspunkten. Grundsätzlich gelte, dass</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„ein Mitverschulden i. d. R. dann angenommen</em> [wird]<em>, wenn sich der Geschädigte<strong> ohne ausreichenden Grund</strong> in die Nähe eines gefährlichen Tieres begibt oder wenn er ein Warnschild vor einem bissigen Hund nicht beachtet (vgl. Staudinger/Eberl-Borges (2008), § 833 BGB, Rn. 200). </em></p><p>Dies gelte aber auch nur, wenn auch vor einem gefährlichen Hund gewarnt wird. Die <strong>Warnung</strong>, dass ein Hund auf dem Grundstück sei, <strong>reicht</strong> laut Ansicht der Rechtsprechung <strong>nicht</strong>. Im Regelfall kann aber ein Schild, welches vor einem gefährlichen Hund warnt, jedoch nicht die Haftung gegenüber einem Postboten berühren. Das OLG Stuttgart stellte klar:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Alle Besucher des Anwesens &#8211; seien es eingeladene Gäste, der <strong>Paketdienst</strong> oder sonstige Personen, die Kontakt zu den Bewohnern des Hauses aufnehmen wollen &#8211; waren daher darauf angewiesen, das Grundstück zu betreten, um zu den Klingeln zu gelangen. In einer solchen &#8211; von den Bewohnern des Grundstücks bewusst so geschaffenen &#8211; Situation und bei unverschlossenem Gartentor darf auch ein vorsichtiger Mensch davon ausgehen, dass ihm jedenfalls tagsüber, d. h. zu einer Zeit, zu der Besuche üblich sind, durch den auf dem Gelände gehaltenen Hund kein Schaden droht &#8211; sei es, weil der Hund gut erzogen oder aber weggesperrt ist.“</em></p><p>Trotzdem versuchen unserer Erfahrung nach Hundehaftpflichtversicherungen Ihr Schmerzensgeld aufgrund eines vermeintlichen Mitverschuldens um 50% zu kürzen. In diesem Fällen empfiehlt es sich <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">risikofrei rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</a></p>								</div>
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									<h2>Hundebiss als Arbeitsunfall- was sind die Folgen?</h2><p>Wenn Sie Postbote oder Paketzusteller sind, und bei der Arbeit von einem Hund gebissen wurden, liegt ein <a href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/">Arbeitsunfall </a>vor. Hierfür muss ein Unfall im Sinne des<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html"><strong> § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII</strong></a> vorliegen.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.</em>“</p><p>Des Weiteren muss es sich um einen Unfall während der Arbeit, oder auf dem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Weg zur Arbeit</a> / von der Arbeit gehandelt haben. Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, ergeben sich folgende Besonderheiten:  </p><h3>Durchgangsarzt aufsuchen!</h3><p>Grundsätzlich muss man nach einem Arbeitsunfall nicht zu seinem gewöhnlichen Hausarzt, sondern zu einem „<strong>Durchgangsarzt</strong>“. Dies folgt daraus, dass bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, sondern die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Der Durchgangsarzt arbeitet dabei als „Vertreter“ der Versicherung, der die <strong>Behandlung</strong> und <strong>Diagnose</strong> überwacht. Sollte es sich um eine geringe Verletzung handeln, können Sie auch zunächst zu Ihrem Hausarzt, der Sie dann an den Durchgangsarzt überweist.</p><h3>Verletztengeld nach Hundebiss</h3><p>Nun können Sie natürlich sich fragen, was denn der Unterschied zu einem Unfall in der Freizeit ist. Schließlich kann es Ihnen zunächst egal sein, ob die Krankenkasse oder die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> Ihre Kosten trägt. Einen nicht unerheblichen Unterschied gibt es aber doch:</p><p>Sollten Sie länger als 6 Wochen durch den Arbeitsunfall arbeitsunfähig sein, erhalten Sie nicht das <strong>Krankengeld</strong> der Krankenkasse, sondern das <strong>Verletztengeld</strong> der Berufsgenossenschaft. Dieses beträgt 80 % des Regelentgeltes anstelle von 70 % des entgangenen Bruttogehaltes.</p><p>Lassen Sie sich nicht verwirren: Auch das Verletztengeld wird von der Krankenkasse ausgezahlt, diese erhält das Verletztengeld aber von der Berufsgenossenschaft zurück.</p><p>Die Differenz zu Ihrem vollen Lohn können Sie dem Hundehalter gegenüber geltend machen. Aber Vorsicht: die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls gestaltet sich häufig sehr schwierig und ist rechtlich anspruchsvoll, wenn das Gehalt Schwankungen unterliegt.</p><h3>Übergangsgeld nach einem Hundebiss</h3><p>Auch das Übergangsgeld wird nicht, wie normalerweise, von der Rentenversicherung, sondern von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> gezahlt. Unter dem Übergangsgeld verseht man, dass man einen gewissen Geldbetrag erhält, wenn man nach einer <strong>Rehabilitationsmaßnahme</strong> wieder an den Beruf angepasst werden soll und hierdurch noch nicht zu 100 % <strong>erwerbstätig</strong> sein kann.</p><h2>Fazit</h2><p>Postboten sind besonders gefährdet, wenn es um Hundebisse geht. Dabei <strong>haften</strong> die Hundehalter verschuldensunabhängig. Dies gilt auch wenn der Postbote ein Grundstück für die Lieferung betreten musste, selbst wenn ein <strong>Schild</strong> vor dem Hund gewarnt hat. Weiterhin muss beachtet werden, dass in solchen Fällen ein <strong>Arbeitsunfall</strong> vorliegt.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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