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	<title>Fahrradunfälle Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jul 2021 05:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als bei einem Unfall mit einem Autofahrer als Gegner muss nicht zwangsläufig eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Fahrradfahrer hingegen kennen eine solche Pflicht nicht. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-anderem-fahrrad-wer-haftet/">Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn Fahrradunfälle überwiegend durch Autofahrer verursacht werden, kommt es jedoch auch regelmäßig zu Fahrradunfällen zwischen Fahrrad und Fahrrad. Doch welche Besonderheiten sind bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu berücksichtigen?</p>								</div>
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									<h2>Keine gesetzliche Haftpflichtversicherung</h2><p>Anders als bei einem Unfall mit einem <strong>Autofahrer,</strong> ist nicht zwangsläufig eine <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Haftpflichtversicherung</a> vorhanden. Autofahrer sind gesetzlich <strong>verpflichtet</strong>, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fahrradfahrer hingegen haben eine solche Pflicht nicht.</p><h3>Gegnerische Versicherung ist vorhanden</h3><p>Ein Großteil der Deutschen hat trotzdem eine <strong>private Haftpflichtversicherung</strong> abgeschlossen. Diese gehört laut Verbraucherzentrale zu den wichtigsten Versicherungen und ist ein „absolutes Muss“. Hat der gegnerische Fahrradfahrer als Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese die Abwicklung des Fahrradunfalls. </p><p>Der Vorteil: ist die Haftungsfrage geklärt, ist eine außergerichtliche Regulierung grundsätzlich wahrscheinlicher. Zudem stellt die Haftpflichtversicherung eine solvente Anspruchsdurchsetzung sicher.</p><p>Der Nachteil: mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verfügt der gegnerische Fahrradfahrer über ein Team aus Juristen und Versicherungskaufleuten, das die Schadenregulierung übernimmt und auf der Seite des gegnerischen Fahrradfahrers steht. Insbesondere bei Fahrradunfällen wird <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">ganz überwiegend ein Mitverschulden</a> geltend gemacht, um Ihre Ansprüche zu kürzen. Ob dies berechtigt ist oder nicht, können juristische Laien leider regelmäßig nicht selbst feststellen. Deshalb sollten Sie nach einem Fahrradunfall stets <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">rechtliche Hilfe</a> in Anspruch nehmen. Im schlechtesten Fall machen Sie sich andernfalls nach einem Personenschaden sogar selbst schadenersatzpflichtig! </p><h3>Keine Versicherung vorhanden</h3><p>Die Folge, wenn <strong>keine</strong> private <strong>Haftpflichtversicherung</strong> abgeschlossen wurde:</p><p>Der „schuldige“ Fahrradfahrer muss nun die Kosten für <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Reparatur und Personenschäden</a> selbst <strong>zahlen</strong>. Die zu erwartenden Ansprüche können sich, je nachdem was für ein Fahrrad <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">beschädigt</a> wurde und wie schwer die erlittenen Verletzungen sind, auf viele tausend Euro belaufen, hinzu kommen dann noch Ansprüche der Krankenkasse.</p><p>Auch für den Geschädigten kann eine fehlende Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unangenehme Konsequenzen haben: Denn anders als eine Haftpflichtversicherung kann es sein, dass der Schädiger nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, um für den Schaden aufzukommen.</p><p>Ein Anspruch hilft Ihnen leider nicht weiter, wenn der Unfallgegner diesen nicht begleichen kann. Wenn zwei Privatpersonen miteinander die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">Schadenregulierung</a> vornehmen müssen, kommt es häufig zu einer emotionalen Eskalation, die regelmäßig eine gerichtliche Durchsetzung erfordert. Denn wenn keine <strong>Versicherung</strong> vorhanden ist, muss der Schädiger das Schmerzensgeld aus eigener Tasche zahlen. </p><h2>Pflichtverletzungen als Fahrradfahrer</h2><p>Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer- also auch für Fahrradfahrer. Für Fahrradfahrer gilt somit sowohl der <strong>§ 1 Abs. 2 StVO</strong>, als auch der<strong> § 4 Abs. 1 StVO</strong>.</p><p>§ 1 Abs. 2 besagt:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.&#8220;</em></p><p><em> </em>§ 4 Abs. 1 StVO beinhaltet Regeln zum Abstandhalten:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.&#8220;</em></p><p>Wenn Ihnen also ein Fahrradfahrer von hinten auffährt, <strong>missachtet</strong> er die <strong>Vorschriften</strong> der StVO. Im Regelfall <strong>haftet</strong> er dann sowohl nach<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong>, als auch nach<strong> § 823 Abs. 2 BGB</strong>, da er die Verkehrsordnung, die ein Schutzgesetzt für andere Straßenverkehrsteilnehmer ist, missachtet hat. Häufig versucht eine gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen eine Mitschuld an der Unfallverursachung zuzuschreiben. Hier muss dann genau geprüft werden, ob diese Kürzungsversuche rechtlich zulässig sind oder nicht. </p><h2>Anscheinsbeweis bei Fahrradunfällen</h2><p>Wenn ein Autofahrer einem anderen Autofahrer auffährt, geht man (fast) immer davon aus, dass der auffahrende Autofahrer die Schuld trägt. Kommt es dann zu einem Gerichtsprozess, müsste der Geschädigte eigentlich <strong>beweisen</strong>, dass der andere ihm verschuldet aufgefahren ist. Im Regelfall wird hier aber von einem <strong>Anscheinsbeweis</strong> besprochen:</p><p>Es gibt den allgemeinen <strong>Erfahrungssatz</strong>, dass derjenige, der auffährt, den nötigen Abstand nicht eingehalten hat. Denn wenn die Regel „Es muss so viel Abstand gehalten werden, dass man auch bei einer Vollbremsung nicht auffährt“ eingehalten worden wäre, wäre es gar nicht zum Auffahren gekommen.</p><p>Der <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallverursacher</a> kann dann der <strong>Haftung </strong>nur entgehen, wenn er selber <strong>beweisen</strong> kann, dass  ausnahmsweise ein atypischer Verlauf vorliegt, dass ausnahmsweise kein Verschulden zwingend vermutet werden kann. Dazu gehört zum Beispiel der Fall, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer schneidend auf Ihre Spur fährt und plötzlich abbremst, sodass Sie, obwohl sie versucht haben, genügend Abstand zu lassen, auffahren.</p><p>Wenn Ihnen also ein anderer Fahrradfahrer aufgefahren ist, spricht die <strong>Beweislage</strong> erst einmal für Sie. Denn Sie müssen nicht beweisen, dass er schuldhaft gehandelt hat. Er muss vielmehr beweisen, dass der Unfall durch ein <strong>abruptes</strong> und unvorhersehbares Bremsen von Ihrer Seite aus verursacht wurde.</p><h2>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall mit VINQO durchsetzen</h2><p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> helfen wir Ihnen gerne umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, gleich ob es sich hierbei um die Regulierung von Personen- oder Sachschäden handelt. Wir prüfen, ob eine Versicherung auf der Gegenseite vorhanden ist, oder die Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden müssen.  Dabei entstehen Ihnen kein <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">Kosten</a>, selbst wenn Sie eine Mitschuld treffen sollte!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-anderem-fahrrad-wer-haftet/">Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall bei Fußgängerüberweg und Zebrastreifen &#8211; wer haftet?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-bei-fussgaengerueberweg-und-zebrastreifen-wer-haftet/</link>
		
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		<pubDate>Sat, 20 Feb 2021 07:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auch wenn viele Fahrradfahrer wissen, dass es vielleicht nicht ganz gesetzestreu ist, fahren sie über Fußgängerüberwege-besser bekannt als Zebrastreifen, anstelle ihr Fahrrad hierüber zu schieben.  Denn auch wenn er Name es eigentlich schon sagt, für wen diese Überwege geschaffen worden sind, kann es durchaus praktisch sein, ab und zu mal die Abkürzung hierüber zu nehmen, und nicht wie der Rest des Verkehrs warten zu müssen.</p>
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									<p>Auch wenn viele Fahrradfahrer wissen, dass es vielleicht nicht ganz gesetzestreu ist, <strong>fahren</strong> sie über <strong>Fußgängerüberwege </strong>&#8211; besser bekannt als <strong>Zebrastreifen</strong>, anstelle ihr Fahrrad hierüber zu <strong>schieben</strong>. </p><p>Denn auch wenn er Name es eigentlich schon sagt, für wen diese Überwege geschaffen worden sind, kann es durchaus praktisch sein, ab und zu mal die Abkürzung hierüber zu nehmen, und nicht wie der Rest des Verkehrs warten zu müssen.</p><p>Was auf der einen Seite eine Zeitersparnis mit sich bringen kann, kann auf der anderen Seite jedoch unangenehme <strong>Konsequenzen</strong> haben:</p><p>Im besten Fall verärgern Sie nur einen Autofahrer. Problematisch kann es aber dann werden, wenn Sie als Fahrradfahrer beim Überfahren einen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall </a>erleiden. Denn plötzlich können <strong>Ansprüche</strong>, die Ihnen normalerweise nach einem Unfall zustehen, gekürzt oder ganz <b>verweigert </b>werden.</p><p>Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie sich das Überfahren eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad auf Ihre Schadensersatzansprüche und Ihr Schmerzensgeld auswirken kann.</p>								</div>
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									<h2>Wer ist Anspruchsgegner nach Fahrradunfall?</h2><p>Zunächst muss zwischen Zusammenstößen mit <strong>Fußgängern</strong> und mit <strong>PKW</strong>-Fahrern differenziert werden.</p><p>Wenn Sie mit einem <strong>Fußgänger</strong>, der gerade selber den Fußgängerweg genutzt hat, zusammenstoßen, so werden Sie im Regelfall die<strong> gesamte Verantwortung</strong> hieran tragen. Denn Fußgänger haben gemäß<strong> § 26 Abs. 1 StVO</strong> auf Fußübergängen <strong>Vorrang</strong>. <strong>§ 26 Abs. 4 StVO</strong> normiert darüber hinaus, dass wenn Sie auf einem <strong>Fahrradweg</strong> fahren, an diesem aber ein Zebrastreifen liegt, Sie wie ein Autofahrer <strong>langsam heranfahren</strong> müssen und Fußgängern ermöglichen müssen, den Weg zu überqueren.</p><p>Zwar ist bisher noch keine entsprechende Rechtsprechung ergangen. Jedoch entschied zum Beispiel das OLG München, dass Fußgänger in Fußgängerzonen nicht damit rechnen müssen, dass Fahrradfahrer <strong>verbotswidrig</strong> radeln und hierauf dann auch keine Rücksicht nehmen müssen. (OLG München, Urteil vom 04. Oktober 2013 – 10 U 2020/13) Dies muss dann erst Recht auch für Zusammenstöße an Fußgängerwegen gelten.</p><p>Wenn Sie selber auf dem Zebrastreifen <strong>fahren</strong>, dann haben Sie hingegen gegenüber Autofahrern <strong>keinen Vorrang</strong>. Ein Autofahrer muss nicht auf Sie warten, wenn Sie den Fußgängerüberweg auf dem Fahrrad fahrend überqueren.</p><p>Erst wenn Sie Ihr Fahrrad <strong>schieben</strong>, werden Sie zu einem vorrangsberechtigten Fußgänger. Diese Regelung kann folgenschwere Auswirkungen haben, wie das Urteil des OLG Oldenburg vom 26.09.1997 zeigt: </p><p style="padding-left: 40px;">Ein elfjähriges <strong>Kind</strong> fuhr mit seinem Fahrrad über einen <strong>Zebrastreifen</strong>, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Hierbei wurde es von einem Wagen erfasst. Das Gericht ging davon aus, dass das Kind den Unfall zu<strong> 2/3</strong> selber <strong>verschuldet</strong> hat. Das bedeutet, dass es nur ein Drittel seines eigentlichen Schmerzensgeldes erhielt, und nur ein Drittel seines Sachschadens ersetzt worden ist (6 U 136/97). Zur Erinnerung: Es handelte sich hierbei um ein <a href="https://vinqo.de/kind-im-strassenverkehr-verletzt-was-tun/">Kind</a>, in diesem Fall wird das Mitverschulden grundsätzlich schon niedriger angesetzt (§ 828 BGB).</p><p>Wenn ein <strong>Erwachsener</strong> Fahrradfahrer über den <strong>Zebrastreifen</strong> / <strong>Fußgängerüberweg</strong> fährt, führt dies sogar zu einer Reduzierung der Haftung des Autofahrers auf null:</p><p>Das OLG Frankfurt entschied 2015, dass der über den Fußgängerüberweg fahrende Radfahrer an einem Fahrradunfall die alleinige Haftung trägt, wenn der der PKW-Fahrer mit normaler Geschwindigkeit fuhr. Dies bedeutet: Kein Schadensersatz, kein Schmerzensgeld- dafür muss der Fahrradfahrer dann aber zusätzlich noch die Schäden des Autofahrers tragen (LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 20. März 2015 – 11 O 86/13). Dies gilt natürlich immer nur dann, wenn der Autofahrer den Fahrradfahrer auf dem Zebrastreifen nicht absichtlich angefahren hat.</p><p>In der Praxis ist hier häufig der Nachweis, ob der Autofahrer gegebenenfalls Ihnen den Vorrang eingeräumt und damit auf sein <strong>Vorfahrtsrecht verzichtet</strong> hat, problematisch, wenn keine weitergehenden Zeugen zur Verfügung stehen. Selbiges gilt für den Umstand, ob Sie &#8222;<strong>gerollert</strong>&#8220; sind.</p><h2>Fahrradunfall am Zebrastreifen mit Ampel</h2><p>Von Bedeutung für die Haftungsquote ist darüber hinaus auch, ob es sich um einen <strong>Fußgängerüberweg</strong> mit oder ohne <strong>Ampel</strong> handelte. Fußgängerüberwege mit Ampel sind relativ selten. Wenn ein Fußgänger einen solchen bei <strong>rot </strong>überquert und es zu einem Unfall kommt, <strong>haftet</strong> er <strong>alleine</strong> aufgrund seines überwiegenden Verschuldens.</p><p>Das gleiche muss erst recht für Fahrradfahrer gelten, die den Fußgängerübergang trotzdem überqueren. Dies entschied auch das KG Berlin mit Urteil vom 13. November (1986 – 12 U 1736/86 –):</p><p style="padding-left: 40px;">„[…]<em>2.Der Kraftfahrer, der sich einer auf grünes Licht umgesprungenen Ampel nähert, muß daher nicht damit rechnen, daß ein Radfahrer trotz roten Lichts der Fußgängerampel noch versuchen wird, die Straße an der Fußgängerfurt zu überqueren.</em></p><p style="padding-left: 40px;"><em> Der Unfall kann sich in einem solchen Fall für den Kraftfahrer als unabwendbares Ereignis darstellen. Seine Haftung kommt jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers lediglich die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht.“</em></p><p>Sollte der Fahrradfahrer hingegen den Übergang während einer <strong>Grünphase</strong> für Fußgänger überfahren haben, kommt es wiederum zu einem überwiegenden <strong>Verschulden</strong> des <strong>Autofahrers</strong>. Der Pflichtverstoß des Autofahrers wird in diesen Fällen zumeist die Pflichtverletzung des Fahrradfahrers um ein Vielfaches überragen, sodass es zu einer alleinigen Haftung des Autofahrer kommt.</p><h2>Was können Folgen für die Durchsetzung des Anspruchs sein?</h2><p>Nicht nur für die <strong>Höhe</strong> Ihrer Ansprüche nach einem Unfall, insoweit Sie bestehen, kann es drastische Folgen haben, wenn sie unerlaubterweise einen Fußgängerüberweg genutzt haben.</p><p>Auch für die <strong>Durchsetzung</strong> Ihrer Ansprüche kann das <strong>Mitverschulden</strong> Bedeutung erlangen: Denn wenn Sie Ihre Ansprüche durch einen Anwalt durchsetzen lassen wollen, müssen Sie im Regelfall selber einen Teil der <strong>Anwaltskosten</strong> <strong>tragen</strong>. War der Unfall Ihrerseits unverschuldet, trägt im Regelfall der Unfallgegner die Versicherung. Im Schlimmsten Fall werden Ihre Ansprüche dann also von den <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/" target="_blank" rel="noopener">Kosten des Anwalts</a> aufgezehrt.</p><p>Eine Alternative hierfür ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit VINQO. Wir ermöglichen es Ihnen, Ihre Ansprüche trotz Mitverschulden <strong>ohne Kostenrisiko</strong> gegen den Unfallgegner oder seine <a href="https://vinqo.de/?s=fahrradunfall" target="_blank" rel="noopener">Versicherung </a>durchzusetzen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-bei-fussgaengerueberweg-und-zebrastreifen-wer-haftet/">Fahrradunfall bei Fußgängerüberweg und Zebrastreifen &#8211; wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</title>
		<link>https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 29 Sep 2020 13:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>7 wichtige Urteile, die jeder Fahrradfahrer nach einem Fahrradunfall kennen sollte. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/">7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Bei Fahrradunfällen besteht häufig Streit über die Schuldfrage &#8211; aber auch rechtliche Fragen müssen nach einem Fahrradunfall häufig durch einen Richter beantwortet werden. Wir stellen Ihnen deshalb die <strong>7 wichtigsten Urteile </strong>für Fahrradfahrer vor:</p>								</div>
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									<h2><span style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif;">Urteil Fahrradfahrer und Fußgänger</span></h2><p><strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Rücksichtnahmepflicht von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen BGH, Urteil vom 04. November 2008 – VI ZR 171/07 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer näherte sich einer Gruppe, die sich auf einem Fußgängerweg neben einem abgetrennten Fahrradweg aufhielten. Er klingelte, um auf sich aufmerksam zu machen. Als er sich der Gruppe näherte, setzte eine <strong>Fußgängerin</strong> gerade einen Schritt nach hinten auf den Radweg an. Der Fahrradfahrer vollzog eine <strong>Vollbremsung</strong> und <strong>stürzte</strong> dabei schwer. Nun verlangte er Schadensersatz.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Nur weil der <strong>Fahrradweg von dem Fußweg farblich getrennt</strong> war, bedeutet dies nicht, dass der Fahrradfahrer weniger Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen hat. Gerade wenn Fußgängerweg und Radweg so nah aneinander liegen, dass „<b>abstrakt gefährliche</b>“ Begegnungen nicht ausgeschlossen werden können, muss der Fahrradfahrer den Ansprüchen des <strong>§ 1 Abs. 2 StVO</strong> genügen. <em>(„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“)</em></p><p><em> </em></p><h2>Urteil Fahrradunfall ohne Helm</h2><p><strong>Mitverschulden des Fahrradfahrers, wenn er keinen Helm getragen hat, OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2014 – 14 U 113/13 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Zwei Fahrradfahrer stießen aufeinander und stürzten. <strong>Der Kläger trug keinen Helm.</strong> Ein Gutachten ergab, dass seine massiven Hirnverletzungen durch einen Helm hätten erheblich gemindert werden könnten.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Solange es <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">keine Helmpflicht</a> in Deutschland gibt, erwächst aus dem Nichttragen eines Helmes<b> kein Mitverschulden</b> nach<strong> § 254 Abs. 1 BGB</strong>. Etwas anderes gilt nur, wenn der Fahrradfahrer aus „persönlichen“ Gründen zu einem Helm verpflichtet wäre, beispielsweise weil er als Rennfahrer extreme Geschwindigkeiten erreicht oder weil er so unsicher fährt, dass ein Helm als zwingend notwendig anzusehen ist. </p>								</div>
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									<p><a style="background-color: #ffffff; font-size: 15px; letter-spacing: 0px;" href="https://vinqo.de/erfahrungsbericht-fahrradunfall-und-die-folgen-aus-expertensicht/" target="_blank" rel="noopener"><b>Hier</b></a> <b>erfahren Sie mehr über die größten Probleme nach einem Fahrradunfall aus Expertensicht!</b></p>								</div>
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									<h2>Urteil Fahrradfahrer überholt Fahrradfahrer</h2><p><strong>Pflichten des Fahrradfahrers beim Überholen eines anderen Fahrradfahrers, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2016 – 9 U 115/15 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Eine Frau fuhr mit ihrem Fahrrad auf einem zwei Meter breiten Kieselsteinweg beinahe mittig. Ein überholender Fahrradfahrer <strong>streifte</strong> sie an der Schulter, woraufhin sie <strong>stürzte</strong>. Der Streifer gab an, die Fahrradfahrerin hätte sich nicht an das <strong>Rechtsfahrgebot</strong> gehalten.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Beschlussinhalt</span>: <strong>Beim Überholen muss immer mit einer Schwankung des langsamen Fahrrades gerechnet werden.</strong> Wenn ein Überholen mit ausreichendem <strong>Sicherheitsabstand</strong> nicht möglich ist, muss auf den Überholvorgang verzichtet werden, oder durch Austausch mit dem langsamen Fahrradfahrer dieser angekündigt und genehmigt werden. Ein Rechtsfahrgebot existiert zwar auch auf Fahrradstreifen, jedoch bleibt die auch gewahrt, wenn der Fahrer 80 cm vom rechten Rand entfernt fährt.</p><h2>Urteil zu Fahrradunfall mit Autotüren</h2><p><strong> Mitverschulden bei Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen, Öffnung der Autotür. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Oktober 2008 – 5 U 596/06 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer fuhr an einer Reihe parkender Wagen mit <strong>80-90 cm Abstand</strong>. Ein Autoinsasse öffnete überraschend die Tür, über die dann der Fahrradfahrer „flog“. Der Autofahrer warf dem Fahrradfahrer vor, dieser habe zu wenig <strong>Sicherheitsabstand</strong> gelassen.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Zwar liegt in dem zu geringen Sicherheitsabstand eine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Jedoch ist das unumsichtige Aufreißen der Autotür so ein schwerwiegender <b>Verstoß </b>gegen die <b>Sorgfaltspflicht</b>, dass der zu geringe Sicherheitsabstand nicht mehr als Mitverschulden nach <strong>§ 254 BGB</strong> zu werten ist, da der Unfall weit überwiegend durch den Autoinsassen ausgelöst wurde.</p><h2>Urteil zur Fahrradunfall auf Seitenstreifen</h2><p><strong>Vorfahrtsregeln bei dem Benutzen von Seitenstreifen OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2018 – I-7 U 2/18 –</strong></p><p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer fuhr auf dem <strong>Seitenstreifen</strong> einer Vorfahrtsstrafe mit erhöhter Geschwindigkeit und dem Kopf nach unten gesenkt. Von der rechten Seite kam ein anderer Fahrradfahrer auf den Vorfahrtsstreifen, auf dem beide kollidierten. Der zweite Radfahrer erlitt erhebliche Verletzungen und verlangte hierfür Schmerzensgeld. Der Seitenstreifenfahrer hingegen gab an, dass der verletzte Radfahrer das <b>Vorfahrtsrecht </b>missachtet habe, und deshalb ein erhebliches Mitverschulden trägt. Nach Ansicht des verletzten Fahrradfahrers unterlag der Seitenstreifen nicht dem Vorfahrtsrecht.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Beschlussinhalt</span>: Auch die Seitenstreifen sind<b> Teil der Fahrbahn</b> und unterliegen dem <strong>allgemeinen Vorfahrtsrecht</strong>. Insbesondere sind Fahrradfahrer dazu <strong>verpflichtet</strong>, den Seitenstreifen zu nutzen, wenn sie dadurch keine Fußgänger gefährden. Nur dadurch, dass der verletzte Fahrradfahrer kurz vor dem Zusammenstoß abgestiegen war, wurde er nicht zum Fußgänger. Das zeitweise Absteigen vom Fahrrad gehört zum normalen Gebrauch des Fahrrades dazu.</p>								</div>
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									<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>								</div>
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									<h2>Urteil zu Unfällen beim Abbiegen</h2>
<p><strong>Abbiegeunfall auf Fahrradstreifen, OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. Dezember 2014 – 13 U 122/13</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer mit Eis in der Hand <strong>bog</strong> ohne weitere Rücksicht <strong>nach links ab</strong>. Ein von hinten kommende Fahrradfahrer wollte ihn gerade in diesem Moment <strong>überholen</strong>. Der „Eisfahrer“ kollidierte mit dem Überholer.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Wer ohne Rücksicht auf den hinteren Verkehr, und ohne eine Richtungsänderung zu indizieren, nach links abbiegt, verstößt dermaßen gegen seine verkehrlichen <b>Sorgfaltspflichten</b>, dass er die <strong>alleinige Schuld</strong> an dem Unfall trägt. Auch das <strong>einhändige Fahren</strong> stellt einen Verstoß gegen die Gebote der stetigen Wachsamkeit und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr dar.</p>
<h2>Urteil zu Nutzungsausfall bei Fahrrädern</h2>
<p><strong>Nutzungsausfall bei Fahrrädern, LG Lübeck, Urteil vom 08. Juli 2011 – 1 S 16/11 –</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Sachverhalt</span>: Ein Fahrradfahrer begehrte nach einem Unfall <strong>Nutzungsausfall</strong> wie bei einem Kfz.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Urteil</span>: Genau wie ein Auto stellt ein Fahrrad für manche ein <strong>zentrales Gut</strong> der wirtschaftlichen Betätigung dar. In solchen Fällen kann unter den gleichen Voraussetzungen, wie die Rechtsprechung sie für Kfz schon konkretisiert hat, auch ein <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall</a> geltend gemacht werden.&nbsp;</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/7-wichtige-urteile-nach-fahrradunfall/">7 wichtige Urteile nach Fahrradunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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