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	<title>Berufsgenossenschaft Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Jan 2021 08:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das deutsche Rechtssystem geht davon aus, dann wenn sich jemand während der Arbeit verletzt, auch der Arbeitgeber einen Teil der Schäden begleichen soll. Wenn er davon profitiert, dass jemand anderes seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber einsetzt, muss er auch das Risiko tragen, wenn sich diese Person hierbei verletzt. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-heilbehandlungskosten-bei-einem-arbeitsunfall/">Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Als wäre die Schadensregulierung nach einem gewöhnlichen Unfall nicht schon kompliziert und langwierig genug, kann es bei einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Arbeitsunfall</a> sogar noch komplizierter werden: Denn anders als bei einem „gewöhnlichen“ Unfall kommt dann neben den obligatorischen Beteiligten dann noch die <strong>Unfallversicherung</strong> und unter Umständen der eigene <strong>Arbeitgeber</strong> mit ins Spiel. Im Folgenden zeigen wir, was dies für Auswirkungen für die verschiedenen <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Ersatzansprüche</a>  hat, insbesondere für Ihre <b>Heilbehandlungskosten</b>.</p>								</div>
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									<h2>Was ist ein Arbeitsunfall?</h2><p>Ein Arbeitsunfall ist in <strong>§ 8 SGB VII</strong> definiert:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. </em></p><p>Die versicherte Tätigkeit ist hierbei die berufliche Tätigkeit. <strong>§ 8 SGB VII</strong> geht aber noch einen Schritt weiter. Versicherte Tätigkeiten sind auch</p><ul><li>Das Zurücklegen des <strong>Arbeitsweges</strong></li><li>Das Zurücklegen des Arbeitsweges, mit <strong>Umwegen</strong> um Kinder in die Betreuung zu bringen (Kita, Tagesmutter, Großeltern, usw.)</li><li>Das Zurücklegen des Arbeitsweges mittels Carsharings</li><li>Das <strong>Befördern</strong>, <strong>Instandhalten</strong> und <strong>erneuern</strong> eines <strong>Arbeitsgerätes</strong> oder einer <strong>Schutzausrüstung</strong>, sowie deren Erstbeschaffung aus Veranlassung des Arbeitgebers</li></ul><p>Die in<strong> § 8 Abs. 2 SGB VII</strong> beschriebenen Tätigkeiten sind etwas differenzierter beschrieben, als hier wiedergegeben. Zum weiteren Vergleich geht es <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/8.html">hier.</a></p><h2>Was ist der Sinn der betrieblichen Unfallversicherung?</h2><p>Das deutsche Rechtssystem geht davon aus, dass auch der <strong>Arbeitgeber</strong> einen Teil der Schäden begleichen soll, wenn der Arbeitnehmer oder anderweitig Bedienstete während der Arbeit verletzt worden ist.</p><p>Wenn der Arbeitgeber davon profitiert, dass jemand anderes seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber einsetzt, muss er auch das Risiko tragen, wenn sich diese Person hierbei verletzt. Natürlich haftet der Arbeitgeber hierbei aber nicht privat: Der <strong>Arbeitgeber</strong> ist vielmehr <strong>verpflichtet</strong>, eine <strong>betriebliche Unfallversicherung</strong> abzuschließen. Träger dieser Versicherung (also umgangssprachlich Anbieter dieses Versicherungsproduktes) sind die <strong>Berufsgenossenschaften</strong>. Diese kommt dann für den Ersatz von <strong>Heilbehandlungskosten</strong> auf. Dies hat auch den Vorteil für den Arbeitgeber, dass er sich sicher sein kann, dass der Arbeitnehmer eine medizinische <strong>Behandlung</strong> erhält und daher bald im Betrieb wieder die Arbeit aufnehmen kann.</p>								</div>
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									<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Welche Kosten übernimmt die betriebliche Unfallversicherung (BG)?</h2><p>Die Unfallversicherung übernimmt die <span style="font-weight: bolder;">Heilbehandlungskosten</span>, sowie die Zahlung von <span style="font-weight: bolder;">Rehamaßnahmen</span>, damit der Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder im Betrieb integriert werden kann. Wenn es durch einen Arbeitsunfall dauerhaft <span style="font-weight: bolder;">erwerbsgemindert</span> ist, zahlt die Berufsgenossenschaft auch einen Teil der <span style="font-weight: bolder;">Unfallrente</span>. Neben der offensichtlichen Heilbehandlungskosten kann die Berufsgenossenschaft, beziehungsweise deren Unfallversicherung aber auch weitere <span style="font-weight: bolder;">Hilfsleistungen</span> gewähren. Hierzu gehört auch<span style="font-weight: bolder;"> psychosoziale Betreuung</span>, <span style="font-weight: bolder;">Übergangsrente</span> oder <span style="font-weight: bolder;">Pflegegeld</span>, falls Sie nach dem Arbeitsunfall durch eine dritte Person gepflegt werden.</p><h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Kann ich meine Heilbehandlungskosten trotzdem selber abrechnen?</h2><p>Nein, denn diese Ansprüche stehen Ihnen gar nicht mehr zu. Wie kann das sein?<span style="font-weight: bolder;"> § 116 SGB X</span> normiert:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadenersatz beziehen. […]</em></p><p>Dies bedeutet: Wenn die <span style="font-weight: bolder;">Arbeitsunfallsversicherung</span> zur Zahlung verpflichtet ist, gehen damit automatisch die <span style="font-weight: bolder;">Ansprüche</span>, die Sie normalerweise nach dem Unfall hätten, auf die Arbeitsunfallsversicherung <span style="font-weight: bolder;">über</span>. Normalerweise muss für einen solchen Anspruchsübergang zwar ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Im Falle eines Arbeitsunfalles geschieht dies aber <span style="font-weight: bolder;">automatisch</span>, sogar noch bevor die Berufsgenossenschaft an Sie gezahlt hat. Es genügt, dass die Berufsgenossenschaft zur Zahlung verpflichtet ist.</p><h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Zusammenfassung: Wer zahlt was nach Arbeitsunfall?</h2><p>Die oben aufgezeigten Regelungen führen dann zu Folgenden Konstellationen:</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Die Krankenversicherung zahlt gar nichts</h3><p>Selbst wenn Sie <span style="font-weight: bolder;">privatversichert</span> sind, gehen trotzdem all Ihre Ansprüche automatisch auf die <span style="font-weight: bolder;">Berufsgenossenschaft</span> über. Im Gegenzug erbringt Ihre Krankenkasse auch <span style="font-weight: bolder;">keine Leistung</span>, denn die Heilbehandlungskosten, die die Krankenkasse bei einem Freizeitunfall übernehmen würde, werden durch die Berufsgenossenschaft beglichen. Falls Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein sollten, wird das Krankengeld zwar von der Krankenkasse überwiesen, diese handelt aber dann als Beauftragte der Berufsgenossenschaft. Auch die <span style="font-weight: bolder;">Höhe</span> dieser <span style="font-weight: bolder;">Lohnersatzzahlung</span> unterscheidet sich von der Ersatzzahlung nach einem Freizeitunfall.</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Der Arbeitgeber zahlt den Lohn fort</h3><p>Der Arbeitgeber ist <span style="font-weight: bolder;">verpflichtet</span>, <span style="font-weight: bolder;">sechs Wochen</span> lang Ihr Entgelt fortzuzahlen, selbst wenn Sie arbeitsunfähig sind. Nach Ablauf der sechs Wochen wird dann ein Teil des Arbeitsentgeltes, wie oben beschrieben, durch die Berufsgenossenschaft weitergezahlt.</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Der Gegner zahlt Sachschäden und Schmerzensgeld</h3><p>Der Unfallgegner ist Ihnen gegenüber dann zur Zahlung von <span style="font-weight: bolder;">Sachschäden</span> sowie einem <span style="font-weight: bolder;">Schmerzensgeld</span> verpflichtet. Im Regelfall, falls es sich um einen PKW-Fahrer handelt, wird zusätzlich eine Haftpflichtversicherung als Anspruchsgegner bestehen. <span style="font-weight: bolder;">Heilbehandlungskosten</span> und <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeld </a>sind streng voneinander<span style="font-weight: bolder;"> zu trennen</span>: Während Heilbehandlungskosten Arztrechnungen oder Krankenhausaufenthalte ersetzen, handelt es sich bei einem Schmerzensgeld um eine Ausgleichszahlung für erlittene Unannehmlichkeiten, was eine Genugtuung für Sie beinhalten soll.</p>								</div>
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									<p>Vorsicht bei <strong>Abfindungserklärungen</strong>! Häufig sind bei Abfindungen auch Ansprüche der Krankenkasse oder des Arbeitgebers umfasst, sodass Sie im schlimmsten Fall Ihre  Heilbehandlungskosten selber zahlen müssen! Hier erfahren <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/#Abfindung_bei_privater_Krankenversicherung">Sie</a> mehr zu diesem Thema.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-heilbehandlungskosten-bei-einem-arbeitsunfall/">Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</title>
		<link>https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 08:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein Postbote aber gerade gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. Wie sieht in solchen Fällen die Haftung aus? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn es keine offizielle Statistik gibt, wie viele <strong>Postboten</strong> und <strong>Paketzusteller</strong> im Jahr von Hunden gebissen werden, können wir an unserer eigenen Arbeit bei VINQO sehen, dass Postzusteller die am <strong>häufigsten</strong> gebissene Berufsgruppe ist. Oft handelt es sich hierbei um Fälle von aggressiven Verhalten des Tiers, das glaubt, das eigene <strong>Territorium</strong> verteidigen zu müssen.</p><p>Dabei handelt steht Ihnen als <strong>Paketzusteller</strong> nach einem <strong>Hundebiss</strong> ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu, das nicht von der Berufsgenossenschaft oder Ihrem Arbeitgeber durchgesetzt wird. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> nach einem Hundebiss müssen Sie deshalb <strong>selbst durchsetzen</strong>.</p><p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postbote</a> gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. </p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Grundsätzlich haftet der <strong>Halter</strong> des Hundes nach <strong>§ 833 S. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“</em></p><p>Es handelt sich hierbei um eine sogenannte <strong>verschuldensunabhängige</strong> <strong>Haftung</strong>. Dies bedeutet, dass es gar nicht darauf ankommt, dass der Halter des Hundes etwas falsch gemacht hat. Es genügt, dass er für das Tier zuständig ist (also es auf eigene Kosten hält und versorgt) und dass das Tier jemanden anderen geschädigt hat, zum Beispiel durch einen Biss. Damit ist ein Nachweis der Haftung für einen Verletzten relativ einfach. Im Regelfall haben Hundehalter übrigens eine <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> für ihren Vierbeiner abgeschlossen, an die Sie sich nach einem Biss zur Schadensregulierung wenden können.</p><h2>„Vorsicht Hund“-Schild auf dem Grundstück</h2><p>In manchen Fällen wird sich der Hundehalter darauf berufen, dass ja ein <strong>Warnschild</strong> am Zaun angebracht war, welches vor dem Hund warnt. Dies kann den Hundehalter unter Umständen zwar vor der Haftung gegenüber Schadenersatzansprüchen von Personen, die das Grundstück <strong>unbefugt</strong> betreten haben, retten, oder zumindest den Haftungsumfang verringern:</p><p>Das OLG Stuttgart (<a href="https://openjur.de/u/353621.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2010 &#8211; 1 U 38/10</a>) differenzierte hier nach verschiedenen Gesichtspunkten. Grundsätzlich gelte, dass</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„ein Mitverschulden i. d. R. dann angenommen</em> [wird]<em>, wenn sich der Geschädigte<strong> ohne ausreichenden Grund</strong> in die Nähe eines gefährlichen Tieres begibt oder wenn er ein Warnschild vor einem bissigen Hund nicht beachtet (vgl. Staudinger/Eberl-Borges (2008), § 833 BGB, Rn. 200). </em></p><p>Dies gelte aber auch nur, wenn auch vor einem gefährlichen Hund gewarnt wird. Die <strong>Warnung</strong>, dass ein Hund auf dem Grundstück sei, <strong>reicht</strong> laut Ansicht der Rechtsprechung <strong>nicht</strong>. Im Regelfall kann aber ein Schild, welches vor einem gefährlichen Hund warnt, jedoch nicht die Haftung gegenüber einem Postboten berühren. Das OLG Stuttgart stellte klar:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Alle Besucher des Anwesens &#8211; seien es eingeladene Gäste, der <strong>Paketdienst</strong> oder sonstige Personen, die Kontakt zu den Bewohnern des Hauses aufnehmen wollen &#8211; waren daher darauf angewiesen, das Grundstück zu betreten, um zu den Klingeln zu gelangen. In einer solchen &#8211; von den Bewohnern des Grundstücks bewusst so geschaffenen &#8211; Situation und bei unverschlossenem Gartentor darf auch ein vorsichtiger Mensch davon ausgehen, dass ihm jedenfalls tagsüber, d. h. zu einer Zeit, zu der Besuche üblich sind, durch den auf dem Gelände gehaltenen Hund kein Schaden droht &#8211; sei es, weil der Hund gut erzogen oder aber weggesperrt ist.“</em></p><p>Trotzdem versuchen unserer Erfahrung nach Hundehaftpflichtversicherungen Ihr Schmerzensgeld aufgrund eines vermeintlichen Mitverschuldens um 50% zu kürzen. In diesem Fällen empfiehlt es sich <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">risikofrei rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</a></p>								</div>
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									<h2>Hundebiss als Arbeitsunfall- was sind die Folgen?</h2><p>Wenn Sie Postbote oder Paketzusteller sind, und bei der Arbeit von einem Hund gebissen wurden, liegt ein <a href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/">Arbeitsunfall </a>vor. Hierfür muss ein Unfall im Sinne des<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html"><strong> § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII</strong></a> vorliegen.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.</em>“</p><p>Des Weiteren muss es sich um einen Unfall während der Arbeit, oder auf dem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Weg zur Arbeit</a> / von der Arbeit gehandelt haben. Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, ergeben sich folgende Besonderheiten:  </p><h3>Durchgangsarzt aufsuchen!</h3><p>Grundsätzlich muss man nach einem Arbeitsunfall nicht zu seinem gewöhnlichen Hausarzt, sondern zu einem „<strong>Durchgangsarzt</strong>“. Dies folgt daraus, dass bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, sondern die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Der Durchgangsarzt arbeitet dabei als „Vertreter“ der Versicherung, der die <strong>Behandlung</strong> und <strong>Diagnose</strong> überwacht. Sollte es sich um eine geringe Verletzung handeln, können Sie auch zunächst zu Ihrem Hausarzt, der Sie dann an den Durchgangsarzt überweist.</p><h3>Verletztengeld nach Hundebiss</h3><p>Nun können Sie natürlich sich fragen, was denn der Unterschied zu einem Unfall in der Freizeit ist. Schließlich kann es Ihnen zunächst egal sein, ob die Krankenkasse oder die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> Ihre Kosten trägt. Einen nicht unerheblichen Unterschied gibt es aber doch:</p><p>Sollten Sie länger als 6 Wochen durch den Arbeitsunfall arbeitsunfähig sein, erhalten Sie nicht das <strong>Krankengeld</strong> der Krankenkasse, sondern das <strong>Verletztengeld</strong> der Berufsgenossenschaft. Dieses beträgt 80 % des Regelentgeltes anstelle von 70 % des entgangenen Bruttogehaltes.</p><p>Lassen Sie sich nicht verwirren: Auch das Verletztengeld wird von der Krankenkasse ausgezahlt, diese erhält das Verletztengeld aber von der Berufsgenossenschaft zurück.</p><p>Die Differenz zu Ihrem vollen Lohn können Sie dem Hundehalter gegenüber geltend machen. Aber Vorsicht: die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls gestaltet sich häufig sehr schwierig und ist rechtlich anspruchsvoll, wenn das Gehalt Schwankungen unterliegt.</p><h3>Übergangsgeld nach einem Hundebiss</h3><p>Auch das Übergangsgeld wird nicht, wie normalerweise, von der Rentenversicherung, sondern von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> gezahlt. Unter dem Übergangsgeld verseht man, dass man einen gewissen Geldbetrag erhält, wenn man nach einer <strong>Rehabilitationsmaßnahme</strong> wieder an den Beruf angepasst werden soll und hierdurch noch nicht zu 100 % <strong>erwerbstätig</strong> sein kann.</p><h2>Fazit</h2><p>Postboten sind besonders gefährdet, wenn es um Hundebisse geht. Dabei <strong>haften</strong> die Hundehalter verschuldensunabhängig. Dies gilt auch wenn der Postbote ein Grundstück für die Lieferung betreten musste, selbst wenn ein <strong>Schild</strong> vor dem Hund gewarnt hat. Weiterhin muss beachtet werden, dass in solchen Fällen ein <strong>Arbeitsunfall</strong> vorliegt.</p>								</div>
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		<title>Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 06 May 2020 12:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angefahren als Fußgänger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jährlich ereignen sich ca. 900.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Ihren Arbeitsunfall müssen Sie der Berufsgenossenschaft melden. Diese kommt für den Arbeitsausfall und die Behandlungskosten der Verletzung auf. Doch wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, ob und wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall haben. Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall? Bei einem...</p>
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									<p>Jährlich ereignen sich ca. 900.000 Arbeitsunfälle in Deutschland. Ihren Arbeitsunfall müssen Sie der Berufsgenossenschaft melden. Diese kommt für den Arbeitsausfall und die Behandlungskosten der Verletzung auf. Doch wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, ob und wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall haben.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall?</span></h4><p><span style="color: #000000;">Bei einem Unfall während der Arbeitszeit wird Ihnen in der Regel kein Schmerzensgeld gezahlt. Diese Regelung dient zum Schutz des Arbeitgebers vor Insolvenz. Jedoch gibt es zwei Fälle, in denen Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben:</span></p><ol><li><strong><span style="color: #000000;">wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich herbeigeführt wurde oder</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">sich auf dem Hin- oder Rückweg (Wegeunfall) ereignete.</span></strong></li></ol><p><span style="color: #000000;">So steht es in<strong> § 104 SGB Vll</strong>: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><em>Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § <a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/8.html">8</a> Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. </em></span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><em> </em></span></p><h4><span style="color: #000000;">Vorsätzlicher Arbeitsunfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn der Arbeitgeber sich über eine <strong>Gefahr bewusst</strong> ist und die <strong>Risiken kennt</strong>, er Sie unter billigender Inkaufnahme der Risiken diesen aussetzt, dann handelt er u.U. mit <strong>Vorsatz</strong>. Der Nachweis von Vorsätzlichkeit bei einem Arbeitsunfall ist jedoch sehr schwer, da die Rechtsprechung davon ausgeht, dass kein Arbeitgeber gewollt einen </span><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Arbeitsunfall verursacht.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Der Wegeunfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ein Wegeunfall liegt vor, wenn sich der Unfall auf dem <strong>Hinweg</strong> zur Arbeit oder auf dem <strong>Rückweg</strong> von der Arbeit nach Hause ereignet hat. In diesem Fall haben Sie <strong>Anspruch</strong> auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den <strong>Unfallverursacher</strong> bzw. seiner Versicherung. </span></p><p><span style="color: #000000;">Einen Wegeunfall haben Sie Ihren Arbeitgeber zu <strong>melden</strong>, denn dieser ist dazu <strong>verpflichtet</strong>, den Unfall der Berufsgenossenschaft zu melden. Sind Sie selbst nicht dazu in der Lage den Unfall zu melden, dann liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall als erstes erfährt. Dies gilt nicht nur für den Wegeunfall, sondern auch bei allen Arbeitsunfällen. </span></p><p><span style="color: #000000;"><strong>§ 28 Absatz 2 DGVU</strong>: <em>Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt.</em></span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p>								</div>
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									<h4>Hundebiss während der Arbeit</h4><p>Sind Sie von einem Hund während Ihrer Arbeitszeit <strong>gebissen</strong> worden, wie es zum Beispiel bei <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postboten</a> und Paketzustellern häufig der Fall ist, dann haben Sie ebenfalls einen<strong> Anspruch auf Schmerzensgeld</strong>. Den Anspruch haben Sie dem Hundehalter bzw. dem Hundeaufseher gegenüber. Häufig wird eine Hundehaftpflichtversicherung die Regulierung übernehmen.</p><p><strong>§ 833 BGB</strong>:<i> Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen […].</i></p><p>Um Ihr Schmerzensgeld durchsetzen zu können, ist Voraussetzung, dass Sie die Daten des Hundehalters haben. Einen <strong>ausführlichen Beitrag</strong> zu dem Thema <strong>Hundebiss</strong> während der Arbeit haben wir für Sie bereits veröffentlicht. Alles wichtige erfahren Sie <a style="background-color: white; letter-spacing: 0px;" href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>								</div>
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