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	<title>Behandlungskosten Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Arzt- und Behandlungskosten als privat Versicherter geltend machen?</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Aug 2020 11:21:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/arzt-und-behandlungskosten-als-privat-versicherter-geltend-machen/">Arzt- und Behandlungskosten als privat Versicherter geltend machen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>In Deutschland ist jeder zehnte (8.75 Millionen) nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern hat mit einer privaten Krankenversicherer (auch private Krankenkasse oder PKV genannt) eine Krankenvollversicherung abgeschlossen. </p><p>Daneben haben 25 Millionen Deutsche eine zusätzliche Privatversicherung neben der gesetzlichen Versicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen. An den privaten Krankenversicherungsverträgen wird häufig geschätzt, dass neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen auch weitere vereinbarte Leistungen von dem privaten Krankenversicherer ersetzt werden.</p><p>Im Falle eines Unfalls oder eines Tierangriffs, der zu einer Heilbehandlung führt, kommt es jedoch bei privaten Krankenversicherern häufiger zu Rechtsunsicherheit bei den Versicherten: </p><p>Anders als die gesetzliche Krankenkasse werden hier die Heilbehandlungskosten nicht automatisch übernommen. Denn nach <strong>§ 86 Abs. 1 VVG</strong> wird bei der privaten Krankenversicherung der Heilbehandlungskostenersatzanspruch erst dann auf die Krankenkasse übergeleitet, wenn diese die Heilbehandlungskosten bereits beglichen hat, also z.B. die Arztkosten ausgezahlt hat. Der Versicherungsnehmer ist dabei nach<strong> § 86 II VVG</strong> dazu verpflichtet, den privaten Versicherer bei der Durchsetzung der Rückholung von Heilbehandlungskosten zu unterstützen und kann sogar nach <strong>§ 86 Abs 2. S. 2 VVG</strong> <b>schadensersatzpflichtig </b>gegenüber dem Versicherer werde, wenn er eine Obliegenheit hierbei verletzt.</p>								</div>
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									<h2>Unterschied private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Krankenkasse (GKV): Heilbehandlungskosten</h2><p>Grundsätzlich liegen bei einem Versicherungsfall die gleichen Voraussetzungen vor: Eine medizinische Heilbehandlung wird notwendig. In diesem Fall leistet die gesetzliche Krankenkasse, soweit die Heilbehandlung von ihrem <b>Versicherungsvertrag umfasst </b>ist, unmittelbar die Arztkosten an den behandelnden Arzt. Bei einer privaten Krankenversicherung sieht dies anders aus: Die Krankenversicherung übernimmt die Heilbehandlung dann, wenn sie ausdrücklich von Ihnen hierzu <b>beauftragt </b>wird. Hierfür senden Sie der privaten Krankenversicherung die Arztrechnung zu, die dann <b>beglichen </b>wird. Dies bedeutet, dass Sie unter Umständen Kosten auch selber tragen können. Wenn Sie die Arztrechnung Ihrer privaten Krankenkasse zuschicken, können die Heilbehandlungskosten übernommen werden.</p><p>Wenn die Heilbehandlungskosten anfallen, weil Sie Geschädigter eines Unfalls sind, stellen die Heilbehandlungskosten grundsätzlich einen ersatzfähigen Schaden dar: Der Schädiger muss Sie gemäß <strong>§ 249 BGB</strong> so stellen, wie Sie ohne das schädigende Ereignis stünden. Hätte es keinen Unfall gegeben, wären Sie nicht in eine Heilbehandlung gegangen, und hätten keine Arztkosten. <strong>Damit sind die Arztkosten eine Schadensposition.</strong></p><p>In diesem Fall ist grundsätzlich der <strong>Schädiger verpflichtet</strong>, Ihre Heilbehandlungskosten zu tragen. Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird dabei die Heilbehandlung direkt von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, die dafür automatisch einen Ersatzanspruch nach <strong>§ 116 SGB X</strong> gegen den Schädiger in Höhe der angefallenen Heilbehandlungskosten erhält.</p><p>Bei einer privaten Versicherung hingegen können Sie auch <b>direkt Regress </b>bei dem Schädiger nehmen und Ihre Krankenkasse außen vorlassen. Sie haben also ein Wahlrecht: </p><ol><li>Entweder lassen Sie die Heilbehandlungskosten durch die private Krankenversicherung begleichen. Dann erhält die <b>private Krankenversicherung </b>im Gegenschluss wie eine gesetzliche Krankenversicherung den <b>Anspruch </b>gegen den Schädiger.</li><li>Oder Sie bezahlen die Heilbehandlung aus eigener Tasche. In diesem Fall können Sie <b>persönlich </b>bei dem Schädiger Regress nehmen.</li></ol>								</div>
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									<h2>Selbstbehalt /Eigenanteil geltend machen</h2><p>Die privaten Versicherer bieten eine Vielzahl von Versicherungsverträgen an. Unter anderem kann man auch für <strong>günstigere monatliche Konditionen</strong> einen sogenannten „Selbstbehalt“ vereinbaren. </p><p>Die Vereinbaren sehen häufig wie folgt aus:</p><p>Sie zahlen pro Monat weniger an monatlichen Beiträgen an Ihre Private Krankenversicherung. Wenn jedoch eine Heilbehandlung vorgenommen werden muss, müssen die Kosten hierfür teilweise von Ihnen prozentual oder anteilig selber getragen werden. </p><p>Neben der Frage, ob ein Selbstbehalt wirtschaftlich für Sie sinnvoll ist, stellt sich auch die Frage, was mit dem Selbstbehalt passiert, wenn die Heilbehandlungskosten durch einen unverschuldeten Unfall oder einen Hundebiss durch einen anderen ausgelöst worden sind.</p><p>Für diesen Fall kann an zwei Modelle gedacht werden:</p><ol><li><strong>Sie nehmen vollständig Regress an dem Schädiger, der die Heilbehandlungskosten dann zu tragen hat.</strong></li><li><strong>Sie lassen Ihre private Krankenversicherung zahlen. Den Selbstbehalt, den Sie selber zahlen müssten, holen Sie sich von dem Schädiger wieder zurück.</strong></li></ol><p>Beide Versionen führen dazu, dass Sie schlussendlich vollständig die Kosten für Ihre Heilbehandlung auf den Schädiger übertragen können.</p><h2>Verjährung beachten!</h2><p>Bis hierhin gab es keine weitreichenden Unterschiede zwischen einer Versicherung mit einem privaten Versicherer oder einer gesetzlichen Krankenkasse. Jedoch kann es bei einer privaten Versicherung durchaus zu Problemen nach einem Unfall kommen:</p><p>Wenn es durch den Unfall zu Dauerschäden oder Folgekosten kommt, besteht der deliktische Anspruch gegen den Schädiger grundsätzlich nur für <b>drei Jahre</b>. Nach diesem Zeitraum müssen etwaige Selbstbehalte dann wieder von Ihnen selber übernommen werden.</p>								</div>
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									<h2>Abfindungen von Versicherung bei privater Krankenversicherung unterzeichnen?</h2>
<p>Wenn man sich mit einer gegnerischen Versicherung auseinandersetzt, um einen <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">umfassenden Schadensersatzanspruch</a> zu erreichen, kann die Versicherung einem einen <a href="https://vinqo.de/immaterieller-vorbehalt-bei-schmerzensgeld/">Vergleich</a> hinsichtlich der Schadensregulierung vorschlagen. Dieser wird meistens folgendes Regelungsgehalt beinhalten:</p>
<ol>
<li>Es wird Ihnen eine gewisse Summe ausgezahlt,</li>
<li>dafür gelten alle <b>Ansprüche </b>gegen die Versicherung aus dem Schadensfall als <b>abgegolten</b>.</li>
</ol>
<p>Dies klingt auf den ersten Blick attraktiv, weil relativ leicht eine hohe Summe erzielt werden kann, hat aber einen <b>Haken </b>für <strong>Privatversicherte</strong>:</p>
<p>Wenn der Privatversicherte den Vergleich annimmt, dann hat er über den <b>Heilbehandlungskostenersatz </b>verfügt. Dies bedeutet auch, dass die Krankenversicherung sich in diesem Fall nicht mehr an den Schädiger halten kann, wenn es zu <b>Folgebehandlungen </b>kommt. Durch das Annehmen des Vergleichs hat der Privatversicherte dann eine „<b>Obliegenheit</b>“ verletzt. Dies führt nach<strong> § 86 Abs. 2 S. 2 VVG</strong> dazu, dass die private Versicherung die Heilbehandlungskosten, die aus dem Unfall stammen, <b>nicht </b>mehr <b>übernehmen </b>muss. Daher gilt:</p>
<p>Bei Vergleichen und <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Abfindungen</a> muss stets darauf geachtet werden, dass zukünftige Behandlungskosten, die aus dem schädigenden Ereignis stammen, nicht mit umfasst sind.&nbsp;</p>
<p>TIPP: <a href="https://app.vinqo.de/generic/form">Wenn Sie Fragen zum Thema Abfindung nach einem Unfall haben, können Sie uns gerne kostenfrei kontaktieren!</a></p>
<p>Auch Unwissenheit schützt hier nicht davor, auf den zukünftigen Heilbehandlungskosten gegebenenfalls sitzen zu bleiben. Das OLG Saarbrücken hat 2019 entschieden, dass die Obliegenheitsverletzung nur dann nicht zu einem Leistungsverweigerungsrecht der privaten Krankenkasse führt, wenn der Abschluss des Vergleichs, der zum erlöschen des Regressanspruchs der privaten Versicherung führte, auf anwaltliches Raten hin vorgenommen wurde (<strong>Urteil vom 02.10.2019,&nbsp;</strong>Az. 5 U 106 / 18). Ansonsten handelt der Privatversicherer fahrlässig, wenn er den Vergleich aus Nichtwissen abschließt.</p>
<h2>Beihilfe als Beamter berücksichtigen</h2>
<p>Im Falle der Beihilfe übernimmt der Staat als Dienstherr der Beamten, Richter und Soldaten einen Teil der Behandlungskosten.</p>
<p>Für den Fall, dass ein Dritter ursächlich für diese Kosten ist, weil er den Beamten geschädigt hat und deshalb eine Heilbehandlung notwendig ist, kann der Staat (bei Landesbeamten das Land, bei Bundesbeamten der Bund) dann im Wege der Legalzession die gezahlten Behandlungskosten gegen den Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen.</p>
<p><strong>Dies führt natürlich nur dazu, dass Sie als Geschädigter die Behandlungskosten, die der Staat übernommen hat, dann nicht selber nochmals vom Schädiger verlangen können.</strong></p>
<h2>Die Arztkosten beim Dienst- und Wegeunfall bei Beamten</h2>
<p>Eine Ausnahme gilt bei hinsichtlich der Erstattung der Arzt- bzw Heilbehandlungskosten dann, wenn es sich um einen Dienstunfall oder Wegeunfall handelt:&nbsp;</p>
<p>In diesem Fall wird Ihnen das Wahlrecht insoweit entzogen, als dass ein Erstattungsanspruch der Arzt- bzw. Heilbehandlungskosten durch eine gesetzliche Regelung (Legalzession gem. § 116 SGX) auf die Unfallfürsorge bereits zum Zeitpunkt der Schädigung übergeht.</p>
<p>Dafür ist die Unfallfürsorge bzw. Unfallversicherung hinsichtlich Ihrer Arzt- und Behandlungskosten nach einem Unfall vorleistungspflichtig. Die Unfallfürsorge bzw. Unfallversicherung erstattet Ihnen die Behandlungskosten und nimmt sodann den Unfallverursacher bzw. die dahinterstehende Haftpflichtversicherungen in den Regress.&nbsp;</p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a style="font-weight: bold;" href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>die 5 wichtigsten Tipps rund um das Thema Schmerzensgeld! </strong></p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Hinsichtlich der Behandlungskosten stehen sich gesetzliche Versicherung und private Versicherung vollwertig gegenüber. Vorsicht muss vor allem bei Dauerbehandlungen und Abfindungseinigungen mit der gegnerischen Versicherung walten. Anders als die Schmerzensgeldansprüche bestehen die Heilbehandlungskosten aus verschiedenen, konkreten Positionen, die vom Anspruchsgegner nach einem Unfall zurückverlangt werden können-  sei es durch Sie selber oder nach einer Kostenübernahme der privaten Versicherung durch eben diese.</p>								</div>
				</div>
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		<title>Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</title>
		<link>https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten, den Schadenersatz und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein: Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> die Reparaturkosten, den <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadenersatz</a> und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein:</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als Geschädigter wehren, wenn die Versicherung sich mit der Auszahlung (zu viel) Zeit lässt? </p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Prüfungsfrist der Versicherung</span></h2><p><span style="color: #000000;">Auch wenn der Regulierungsantrag und alle anderen erforderlichen Dokumente <strong>eingereicht</strong> worden sind, überprüft die Versicherung diese natürlich noch. Über die grundsätzliche <strong>Dauer</strong>, die eine Schadensregulierung betragen darf, gibt es <strong>keine</strong> gesetzliche <strong>Vorschrift</strong>. Ihr Anspruch ist zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Schadensfalls fällig, kann also <strong>gefordert</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ab wann aber die Versicherung mit der Prüfung und Überweisung  zu lange braucht, wird unterschiedlich bewertet. Auch die Rechtsprechung äußert sich hierzu nur wage: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere wie kompliziert der Schadensfall sich gestaltet (<strong>OLG Frankfurt, 31.01.1996 &#8211; 22 W 27/95</strong>). Ein Autounfall mit zwei Beteiligten, bei denen die Vorfahrt genommen wurde, kann schneller aufgeklärt werden, als ein Unfall mit vielen Beteiligten, wo Schuldfrage kompliziert ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der einschlägigen Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass eine <b>Regulierungsdauer </b>von <b>vier bis sechs Wochen</b> als angemessen gelten kann. Hier kommt es aber von Gericht zu Gericht zu unterschiedlichen Einschätzungen:</span></p><table><tbody><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Zwei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Saarbrücken, 27.03.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Drei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Düsseldorf. 27.06.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG München, 29.07.2010; <br /></span><span style="color: #000000;">KG 30.06.2008</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier bis sechs Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Stuttgart, 06.94.2010, <br />OLG Koblenz, 20.04.2011, <br />OLG Frankfurt, 02.12.2014, <br />LG Koblenz, 25.04.2016</span></p></td></tr></tbody></table><p><span style="color: #000000;">Die meisten Gerichte gestehen der Versicherung damit eine vier- bis sechswöchige Prüffrist zu. Somit scheint hier ein Mittelwert für die <b>Prüfungsfrist </b>gefunden worden zu sein. Wie so häufig in juristischen Fragen ist hier erneut zu betonen: Es kommt auf den Einzelfall an.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: Wie Sie möglichst viel Schmerzensgeld erhalten? </b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>alle wichtigen Tipps!</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Mahnung und Fristsetzung </span></h2><p><span style="color: #000000;">Dass durch die Rechtsprechung mittlerweile eine <strong>angemessene Regulierungsdauer</strong> festgelegt wurde, hilft Ihnen jedoch nur bedingt weiter. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um sich gegen die Nichteinhaltung der <strong>Prüfungsfrist</strong> zu wehren, können Sie nach Ablauf der Frist anfangen, den Druck auf die Versicherung zu erhöhen. Dabei hilft es in den meisten Fällen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Zunächst können Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>anmahnen</strong>, die geschuldete Leistung vorzunehmen. Hierbei müssen Sie eine konkrete<b> Frist benennen</b>, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung vorgenommen werden soll. Diese Frist muss wiederum angemessen sein. Eine unangemessene Fristsetzung liegt zum Beispiel vor, wenn Sie die Auszahlung des Anspruchs bis zum nächsten Tag fordern. </span></p><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Frist von <b>10 bis 14 Tagen</b> als eine angemessene Fristsetzung anzusehen ist. Sollten Sie fälschlicherweise eine zu kurze Frist benannt haben, wird Ihre Mahnung zwar nicht ungültig, aber anstelle der zu kurzen Frist wird diese dann durch eine angemessene Frist ersetzt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Das Problem hierbei ist: Eine angemessene Prüfungsfrist kann zwar bei einem durchschnittlichen Fall zwischen vier bis sechs Wochen betragen. Es kann aber durchaus <strong>unverschuldete Probleme</strong> geben, sodass die Versicherungen sich häufig darauf berufen werden. In diesem Fall kommt die Versicherung auch<strong> nicht mit der Zahlung in Verzug</strong>. (vgl. § 286 Abs. 4 BGB „Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.“)</span></p><h2>Klagen wegen Regulierungsverzögerung</h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Versicherung die Zahlung <b>verweigert</b>, obwohl sie wirksam von Ihnen in Verzug gesetzt wurde, kann unter Umständen der Gang vor Gericht erwägt werden. Hierbei ist jedoch stets zu beachten, dass <b>Gerichtskosten </b>je nach Erfolgsquote auch auf Sie und die Versicherung aufgeteilt werden können. In diesem Fall tragen Sie ein <b>Prozessrisiko</b>.</span></p><p><span style="color: #000000;"> Hat jedoch die gegnerische Haftpflichtversicherung die volle Haftung zu tragen, beispielsweise weil ein sofortiges Anerkenntnis vorliegt, muss sie Ihnen die entstandenen Prozesskosten erstatten und ihr werden die Kosten vom Gericht auferlegt. </span></p><p><span style="color: #000000;">Gerade bezüglich der anfallenden Gerichtskosten und dem Prozessrisiko sollte aber nicht voreilig geklagt werden, weil bei einem sofortigen Anerkenntnis entscheidend ist, ob die Versicherung &#8222;Anlass&#8220; zur Klage gegeben hat. In<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html"> § 93 ZPO</a> heißt es hierzu: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em>Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.</em></p><p><span style="color: #000000;"> Und hier wird die <strong>Prüffrist</strong> wieder wichtig. Haben Sie innerhalb der Prüffrist Klage erhoben, so bleiben Sie im schlechtesten Fall auf den Gerichts- und <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Anwaltskosten</a> sitzen, obwohl Sie Recht haben. Deshalb sollte sorgsam geprüft werden, ob die Prüffrist tatsächlich schon überschritten ist. </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Kreditkosten etc. müssen erstattet werden</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn Ihnen durch den Verzug der gegnerischen Versicherung ein weiterer <strong>Schaden</strong> <strong>entsteht</strong>, muss auch dieser beglichen werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Beispiel: Bei einem Autounfall wurde Ihr Neuwagen (Wert: 40.000,00€) so beschädigt, dass eine Reparatur von 35.000,00 € nötig ist. Ihr Wagen wird in der Werkstatt zwar fachmännisch repariert, jedoch müssen Sie für die Zahlung der Kosten, die durch die Versicherung <b>schuldhaft </b>nicht rechtzeitig beglichen wird, in Vorkasse gehen. Hierfür leihen Sie sich verzinst Geld. Die zusätzlichen Zinsen sind in diesem Fall ein Verzugsschaden, den auch die Versicherung zu tragen hat.</span></p><p><span style="color: #000000;">Bevor Sie die höheren Kosten gegenüber der Versicherung versuchen geltend zu machen, sollten Sie die Versicherung hinsichtlich der<b> Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens </b>nach <b>§ 254 Abs. 2 S.1</b> <b>BGB </b>aufmerksam machen. Unterlassen Sie dies, kann unter Umständen Ihr Schadensersatzanspruch gemindert werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Insgesamt ist es aber wegen der Einzelfallbewertung relativ schwer, die Versicherung wirksam in Verzug zu setzen.</span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: </b>Lesen Sie in&nbsp;<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank">diesem&nbsp;</a>Beitrag, ob Sie erst eine <b>Anzeige </b>für Ihr Schmerzensgeld stellen müssen.</p>								</div>
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									<h2>Versicherung zahlt nicht, weil Unfallgegner nicht kooperiert</h2><p>Unter Umständen kommt die Haftpflichtversicherung nicht mit der Schadensregulierung voran, weil Ihr <b>Unfallgegner </b>selber es <b>unterlässt</b>, nötige Unterlagen bei seiner Versicherung einzureichen.</p><p>Dies gehört zunächst zur <strong>Risikosphäre</strong> der gegnerischen Versicherung: <strong>Sie muss trotzdem alles ihr Mögliche tun, um Ihren Schadensersatzanspruch möglichst schnell und effektiv auszuzahlen.</strong> Fehler, die der Unfallgegner gegenüber seiner Haftpflichtversicherung macht, müssen auch in dem Verhältnis „Unfallgegner – Haftpflichtversicherung“ geklärt werden. Unter Umständen muss der Unfallgegner dann gegenüber seiner eigenen <strong>Haftpflichtversicherung</strong> haften, wenn er beispielsweise bewusst falsche Angaben macht oder die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Schuld widerrechtlich abstreitet</a>.</p><h2>Schmerzensgeld bei Verschleppung der Unfallsregulierung</h2><p>Im Extremfall können sich einzelne Positionen des <strong>Schadensersatzanspruchs</strong> <strong>erhöhen</strong>, wenn die Versicherung <b>schuldhaft </b>die Unfallsregulierung verschleppt.</p><p>Die Rechtsprechung hat entschieden, dass bei einer verschuldeten und nicht nachvollziehbaren Unfallregulierungsverzögerung sich ein zu zahlendes <strong>Schmerzensgeld</strong> <strong>erhöhen</strong> kann. Dies stellt eine weitere finanzielle Motivation für die Versicherung dar, den Unfall rechtzeitig zu regulieren (vgl. OLG München, 09.10.2009; OLG Frankfurt, 07.01.1999; OLG Nürnberg, 11.07.1995; LG Gera 06.05.2009; LG Berlin, 06.12.2005). Dies gilt auch dann, wenn Ihr Unfallgegner es unterlässt, vollständige Angaben zu dem Unfallhergang zu machen.</p><h2>Fazit</h2><p>Warten kann zwar zäh sein. Trotzdem sollte man versuchen, <b>Druck </b>auf die gegnerische Versicherung auszuüben, insbesondere wenn eine <b>Frist </b>von vier bis sechs Wochen verstrichen ist.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Schmerzensgeld, wenn eigener Hund verletzt / getötet wurde</title>
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		<pubDate>Sun, 24 May 2020 10:10:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-und-tierarztkosten-fur-verletzten-toten-hund/">Schmerzensgeld, wenn eigener Hund verletzt / getötet wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Zu keinem anderen Tier hat der Mensch eine so enge Verbindung entwickelt, wie zu seinem „<strong>besten Freund</strong>“, dem Hund. Und wenn der eigene Hund verletzt wird oder krank ist, ist das für viele so, als würde ein Familienmitglied leiden. Im juristischen Bereich wird aber zwischen einem Hund und einem Familienmitglied ein großer Unterschied gemacht. Nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html" target="_blank" rel="noopener"> § 90 a BGB </a>sind Tiere zwar keine Sachen, werden aber teilweise von dem Zivilrecht wie Sachen behandelt. Das führt zu einer Konsequenz, die viele Hundebesitzer subjektiv nicht nachempfinden können: Wenn der Hund durch einen anderen <strong>Hund</strong>, Menschen oder sonstiges <strong>verletzt</strong> wurde, gilt dies nur als „<strong>beschädigtes</strong> <strong>Eigentum</strong>“ des Herrchens.</p><p>Und damit kommen wir zur Frage: Gibt es <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Schmerzensgeldansprüche</a>, wenn der Hund von einem anderen <b>Hund</b> <b>gebissen</b> oder sogar <b>getötet</b> wurde? Denn häufig leiden Hundebesitzer auch psychisch unter den Folgen eines solchen Vorfalls.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">Schockschäden bei Dritten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich gilt: Nur die <strong>verletzte Person</strong> bekommt nach dem Schadensfall Schmerzensgeld. <b>Schockschäden</b> von Menschen, die die Verletzung<strong> mit ansehen</strong> mussten oder durch die Mitteilung des Unfalls <b>traumatisiert </b>werden, können jedoch in Extremfällen auch zu einem Schmerzensgeldanspruch führen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann ein eigener Gesundheitsschaden des Dritten gegen den Schädiger entstehen:</span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Der Verletzte oder Getötete ist ein <strong>naher Angehöriger</strong>. Dazu zählen beispielsweise Eltern oder Kinder. (Vgl. AG Oberhausen, Urteil v. 30.01.2014, Az.: 37 C 2749/12)</span></li><li><span style="color: #000000;">Die Gesundheitsschäden haben einen „<strong>Krankheitswert</strong>“. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Heilungsbehandlung mit Beruhigungsmedikamenten oder eine Therapie hiernach nötig sind.</span></li><li><span style="color: #000000;">Der Anlass des Schocks muss objektiv betrachtet solche <strong>Krankheitsbilder</strong> hervorrufen können. Beispiel: Von außen Betrachtet ist es eine nachvollziehbare Folge, dass jemand, der den Tod eines Kindes mit ansehen musste, seelische Qualen erleidet, welche über das erträgliche Maß weit hinausgehen. (Vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 01.08.1995, Az.: 3 U 468/95) Hingegen ist eine „einfachere Verletzung“, wie zum Beispiel der Bruch eines Armknochens nach einem Fahrradunfall, nicht gleich traumatisierend.</span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann unter Umständen ein <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> gegen den Schädiger geltend gemacht werden.</span></p>								</div>
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									<h4><strong> </strong></h4><h4><strong>Schockschäden bei Hunden</strong></h4><p>Lässt sich diese Rechtsprechung auch auf <strong>Hundeverletzungen</strong> übertragen? Schließlich leiden viele Hundebesitzer mit ihrem Hund sehr mit. In manchen Fällen werden sie sogar nachhaltig traumatisiert, beispielsweise wenn sie den Hund später <b>einschläfern </b>lassen müssen. Die Hilflosigkeit in solchen Momenten kann eine schwere <strong>seelische Belastung</strong> darstellen. Von einer Vergleichbarkeit zu Familienangehörigen könnte man also eigentlich ausgehen.</p><p>Der <strong>BGH</strong> sieht dies leider anders: 2012 hatte er einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Junghund von einem <strong>Traktor überfahren</strong> wurde und danach von der Besitzerin eingeschläfert werden musste. Diese erlitt daraufhin eine schwere depressive Episode mit entsprechender Medikamentierung. Daraufhin forderte die Besitzerin nicht nur den materiellen <strong>Schadensersatz</strong>, sondern auch ein Schmerzensgeld für die<strong> seelischen Qualen</strong>. Der BGH urteilte hierzu:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt jedoch nicht jede psychisch vermittelte Beeinträchtigung der körperlichen Befindlichkeit, um einen Schadensersatzanspruch eines dadurch nur &#8222;mittelbar&#8220; Geschädigten im Falle der Tötung oder schweren Verletzung eines Dritten auszulösen. […] Deshalb setzt die Zurechnung psychischer Beeinträchtigungen wie Trauer und Schmerz nicht nur eine […] Gesundheitsbeschädigung voraus, sondern auch eine besondere personale Beziehung des solcherart &#8222;mittelbar&#8220; Geschädigten zu einem schwer verletzten oder getöteten Menschen. […] Bei derartigen Schadensfällen dient die enge personale Verbundenheit dazu, den Kreis derer zu beschreiben, die den Integritätsverlust des Opfers als Beeinträchtigung der eigenen Integrität und nicht als &#8222;normales&#8220; Lebensrisiko der Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt empfinden.</em> […] <strong>Derartige Beeinträchtigungen bei der Verletzung oder Tötung von Tieren, mögen sie auch als schwerwiegend empfunden werden und menschlich noch so verständlich erscheinen, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und vermögen damit Schmerzensgeldansprüche nicht zu begründen.</strong> […] (BGH Urteil vom 20.03.2012, VI ZR 114/11)</p><p>Damit steht (leider) höchstrichterlich fest: <strong>Schockschäden nach dem Unfall des Hundes lösen keinen Schmerzensgeldanspruch des Besitzers aus</strong>, da sie zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.</p>								</div>
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									<h4>Zusätzlich: Besonderes bei Tierarztkosten</h4><p>Wenigstens bei den <b>Tierarztkosten </b>nach einer Verletzung des Hundes kommt die deutsche Judikatur aber Hundehaltern entgegen: Zwar gilt grundsätzlich, dass nur dann „Wiederherstellung“ einer Sache (also des Hundes) gezahlt werden muss, wenn diese <strong>wirtschaftlich</strong> <strong>vernünftig</strong> ist, bei Tierarztkosten nach einer Verletzung des Hundes sieht dies aber anders aus.</p><p><em><span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span></em>: Der Schädiger ist nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html" target="_blank" rel="noopener"> § 249 Abs. 1 BGB</a> dazu verpflichtet, die <b>Wiederherstellung </b>des beschädigten Rechtsguts vorzunehmen. Nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html" target="_blank" rel="noopener"> § 249 Abs. 2 BGB</a> kann aber auch die <strong>Geldsumme</strong> gefordert werden, die zur Wiederherstellung der Sache erforderlich ist. Im Falle einer beschädigten Vase kann also entweder gefordert werden, dass der Schädiger die Vase selber repariert, oder die Rechnung für den Handwerker übernimmt, der zur Reparierung angefordert wurde.</p><p>Dieser Grundsatz findet aber seine Grenzen in dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit: Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html" target="_blank" rel="noopener">§ 251 Abs. 2 BGB</a>  kann die Kostenübernahme zur Wiederherstellung verweigert werden, wenn sie „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist. Hatte die Vase zum Beispiel nur einen Wert von 10,00€, kann vom Schädiger nicht verlangt werden, dass er für die Reparatur der Vase 50,00 € zu zahlen hat. In diesem Fall muss er nur den Wert der Vase vor der Zerstörung ersetzen.</p><p> </p><h5>Wie sieht Schadensersatz bei einem verletzten / getöteten Hund aus?</h5><p>Grundsätzlich könnte der Schädiger zwar <strong>verpflichtet</strong> werden, die Behandlung des Hundes zur Wiederherstellung der Gesundheit zu übernehmen. Doch Tierarztkosten können leicht in die Höhe schnellen. Würde man den vorherigen Beispielfall auf einen Hund übertragen, sähe er beispielsweise wie folgt aus: Der Hund kostete in der Anschaffung 500,00 Euro, die Tierarztkosten betrugen aber bereits 800,00 €. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Schädiger nun darauf verweisen kann, dass dies ja nicht <strong>verhältnismäßig</strong> zum <b>Wert des Hundes </b>stehe. Der BGH urteilte jedoch anders:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Im Fall der Verletzung eines Tieres bestimmt § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung (Art. 20a GG, § 1 TierSchG), dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen. Ausgehend von der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen verbietet diese Vorschrift bei der Schadensbemessung eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. <strong>[…] So können bei Tieren mit einem geringen materiellen Wert Behandlungskosten auch dann ersatzfähig sein, wenn sie ein Vielfaches dieses Wertes ausmachen.</strong> […] </em><em>Nach Auffassung des Gesetzgebers kommt es für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze auf das Maß des Verschuldens des Schädigers, das individuelle Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem verletzten Tier sowie darauf an, ob die aufgewendeten Heilbehandlungskosten aus tiermedizinischer Sicht vertretbar gewesen sind.“ </em>(BGH, Urteil vom 27.10.2015 Az.: VI ZR 23/15)</p><p>Zusammengefasst bedeutet dies also, dass der Schädiger sich nicht einfach auf die Unwirtschaftlichkeit der Tierbehandlungskosten berufen kann, solange aus der Sicht eines „vernünftigen“ Hundehalters die Tierarztbehandlung verständlich sind.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-und-tierarztkosten-fur-verletzten-toten-hund/">Schmerzensgeld, wenn eigener Hund verletzt / getötet wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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