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	<title>Arztbelege Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Arzt- und Behandlungskosten als privat Versicherter geltend machen?</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Aug 2020 11:21:00 +0000</pubDate>
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									<p>In Deutschland ist jeder zehnte (8.75 Millionen) nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern hat mit einer privaten Krankenversicherer (auch private Krankenkasse oder PKV genannt) eine Krankenvollversicherung abgeschlossen. </p><p>Daneben haben 25 Millionen Deutsche eine zusätzliche Privatversicherung neben der gesetzlichen Versicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen. An den privaten Krankenversicherungsverträgen wird häufig geschätzt, dass neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen auch weitere vereinbarte Leistungen von dem privaten Krankenversicherer ersetzt werden.</p><p>Im Falle eines Unfalls oder eines Tierangriffs, der zu einer Heilbehandlung führt, kommt es jedoch bei privaten Krankenversicherern häufiger zu Rechtsunsicherheit bei den Versicherten: </p><p>Anders als die gesetzliche Krankenkasse werden hier die Heilbehandlungskosten nicht automatisch übernommen. Denn nach <strong>§ 86 Abs. 1 VVG</strong> wird bei der privaten Krankenversicherung der Heilbehandlungskostenersatzanspruch erst dann auf die Krankenkasse übergeleitet, wenn diese die Heilbehandlungskosten bereits beglichen hat, also z.B. die Arztkosten ausgezahlt hat. Der Versicherungsnehmer ist dabei nach<strong> § 86 II VVG</strong> dazu verpflichtet, den privaten Versicherer bei der Durchsetzung der Rückholung von Heilbehandlungskosten zu unterstützen und kann sogar nach <strong>§ 86 Abs 2. S. 2 VVG</strong> <b>schadensersatzpflichtig </b>gegenüber dem Versicherer werde, wenn er eine Obliegenheit hierbei verletzt.</p>								</div>
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									<h2>Unterschied private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Krankenkasse (GKV): Heilbehandlungskosten</h2><p>Grundsätzlich liegen bei einem Versicherungsfall die gleichen Voraussetzungen vor: Eine medizinische Heilbehandlung wird notwendig. In diesem Fall leistet die gesetzliche Krankenkasse, soweit die Heilbehandlung von ihrem <b>Versicherungsvertrag umfasst </b>ist, unmittelbar die Arztkosten an den behandelnden Arzt. Bei einer privaten Krankenversicherung sieht dies anders aus: Die Krankenversicherung übernimmt die Heilbehandlung dann, wenn sie ausdrücklich von Ihnen hierzu <b>beauftragt </b>wird. Hierfür senden Sie der privaten Krankenversicherung die Arztrechnung zu, die dann <b>beglichen </b>wird. Dies bedeutet, dass Sie unter Umständen Kosten auch selber tragen können. Wenn Sie die Arztrechnung Ihrer privaten Krankenkasse zuschicken, können die Heilbehandlungskosten übernommen werden.</p><p>Wenn die Heilbehandlungskosten anfallen, weil Sie Geschädigter eines Unfalls sind, stellen die Heilbehandlungskosten grundsätzlich einen ersatzfähigen Schaden dar: Der Schädiger muss Sie gemäß <strong>§ 249 BGB</strong> so stellen, wie Sie ohne das schädigende Ereignis stünden. Hätte es keinen Unfall gegeben, wären Sie nicht in eine Heilbehandlung gegangen, und hätten keine Arztkosten. <strong>Damit sind die Arztkosten eine Schadensposition.</strong></p><p>In diesem Fall ist grundsätzlich der <strong>Schädiger verpflichtet</strong>, Ihre Heilbehandlungskosten zu tragen. Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird dabei die Heilbehandlung direkt von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, die dafür automatisch einen Ersatzanspruch nach <strong>§ 116 SGB X</strong> gegen den Schädiger in Höhe der angefallenen Heilbehandlungskosten erhält.</p><p>Bei einer privaten Versicherung hingegen können Sie auch <b>direkt Regress </b>bei dem Schädiger nehmen und Ihre Krankenkasse außen vorlassen. Sie haben also ein Wahlrecht: </p><ol><li>Entweder lassen Sie die Heilbehandlungskosten durch die private Krankenversicherung begleichen. Dann erhält die <b>private Krankenversicherung </b>im Gegenschluss wie eine gesetzliche Krankenversicherung den <b>Anspruch </b>gegen den Schädiger.</li><li>Oder Sie bezahlen die Heilbehandlung aus eigener Tasche. In diesem Fall können Sie <b>persönlich </b>bei dem Schädiger Regress nehmen.</li></ol>								</div>
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									<h2>Selbstbehalt /Eigenanteil geltend machen</h2><p>Die privaten Versicherer bieten eine Vielzahl von Versicherungsverträgen an. Unter anderem kann man auch für <strong>günstigere monatliche Konditionen</strong> einen sogenannten „Selbstbehalt“ vereinbaren. </p><p>Die Vereinbaren sehen häufig wie folgt aus:</p><p>Sie zahlen pro Monat weniger an monatlichen Beiträgen an Ihre Private Krankenversicherung. Wenn jedoch eine Heilbehandlung vorgenommen werden muss, müssen die Kosten hierfür teilweise von Ihnen prozentual oder anteilig selber getragen werden. </p><p>Neben der Frage, ob ein Selbstbehalt wirtschaftlich für Sie sinnvoll ist, stellt sich auch die Frage, was mit dem Selbstbehalt passiert, wenn die Heilbehandlungskosten durch einen unverschuldeten Unfall oder einen Hundebiss durch einen anderen ausgelöst worden sind.</p><p>Für diesen Fall kann an zwei Modelle gedacht werden:</p><ol><li><strong>Sie nehmen vollständig Regress an dem Schädiger, der die Heilbehandlungskosten dann zu tragen hat.</strong></li><li><strong>Sie lassen Ihre private Krankenversicherung zahlen. Den Selbstbehalt, den Sie selber zahlen müssten, holen Sie sich von dem Schädiger wieder zurück.</strong></li></ol><p>Beide Versionen führen dazu, dass Sie schlussendlich vollständig die Kosten für Ihre Heilbehandlung auf den Schädiger übertragen können.</p><h2>Verjährung beachten!</h2><p>Bis hierhin gab es keine weitreichenden Unterschiede zwischen einer Versicherung mit einem privaten Versicherer oder einer gesetzlichen Krankenkasse. Jedoch kann es bei einer privaten Versicherung durchaus zu Problemen nach einem Unfall kommen:</p><p>Wenn es durch den Unfall zu Dauerschäden oder Folgekosten kommt, besteht der deliktische Anspruch gegen den Schädiger grundsätzlich nur für <b>drei Jahre</b>. Nach diesem Zeitraum müssen etwaige Selbstbehalte dann wieder von Ihnen selber übernommen werden.</p>								</div>
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									<h2>Abfindungen von Versicherung bei privater Krankenversicherung unterzeichnen?</h2>
<p>Wenn man sich mit einer gegnerischen Versicherung auseinandersetzt, um einen <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">umfassenden Schadensersatzanspruch</a> zu erreichen, kann die Versicherung einem einen <a href="https://vinqo.de/immaterieller-vorbehalt-bei-schmerzensgeld/">Vergleich</a> hinsichtlich der Schadensregulierung vorschlagen. Dieser wird meistens folgendes Regelungsgehalt beinhalten:</p>
<ol>
<li>Es wird Ihnen eine gewisse Summe ausgezahlt,</li>
<li>dafür gelten alle <b>Ansprüche </b>gegen die Versicherung aus dem Schadensfall als <b>abgegolten</b>.</li>
</ol>
<p>Dies klingt auf den ersten Blick attraktiv, weil relativ leicht eine hohe Summe erzielt werden kann, hat aber einen <b>Haken </b>für <strong>Privatversicherte</strong>:</p>
<p>Wenn der Privatversicherte den Vergleich annimmt, dann hat er über den <b>Heilbehandlungskostenersatz </b>verfügt. Dies bedeutet auch, dass die Krankenversicherung sich in diesem Fall nicht mehr an den Schädiger halten kann, wenn es zu <b>Folgebehandlungen </b>kommt. Durch das Annehmen des Vergleichs hat der Privatversicherte dann eine „<b>Obliegenheit</b>“ verletzt. Dies führt nach<strong> § 86 Abs. 2 S. 2 VVG</strong> dazu, dass die private Versicherung die Heilbehandlungskosten, die aus dem Unfall stammen, <b>nicht </b>mehr <b>übernehmen </b>muss. Daher gilt:</p>
<p>Bei Vergleichen und <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Abfindungen</a> muss stets darauf geachtet werden, dass zukünftige Behandlungskosten, die aus dem schädigenden Ereignis stammen, nicht mit umfasst sind.&nbsp;</p>
<p>TIPP: <a href="https://app.vinqo.de/generic/form">Wenn Sie Fragen zum Thema Abfindung nach einem Unfall haben, können Sie uns gerne kostenfrei kontaktieren!</a></p>
<p>Auch Unwissenheit schützt hier nicht davor, auf den zukünftigen Heilbehandlungskosten gegebenenfalls sitzen zu bleiben. Das OLG Saarbrücken hat 2019 entschieden, dass die Obliegenheitsverletzung nur dann nicht zu einem Leistungsverweigerungsrecht der privaten Krankenkasse führt, wenn der Abschluss des Vergleichs, der zum erlöschen des Regressanspruchs der privaten Versicherung führte, auf anwaltliches Raten hin vorgenommen wurde (<strong>Urteil vom 02.10.2019,&nbsp;</strong>Az. 5 U 106 / 18). Ansonsten handelt der Privatversicherer fahrlässig, wenn er den Vergleich aus Nichtwissen abschließt.</p>
<h2>Beihilfe als Beamter berücksichtigen</h2>
<p>Im Falle der Beihilfe übernimmt der Staat als Dienstherr der Beamten, Richter und Soldaten einen Teil der Behandlungskosten.</p>
<p>Für den Fall, dass ein Dritter ursächlich für diese Kosten ist, weil er den Beamten geschädigt hat und deshalb eine Heilbehandlung notwendig ist, kann der Staat (bei Landesbeamten das Land, bei Bundesbeamten der Bund) dann im Wege der Legalzession die gezahlten Behandlungskosten gegen den Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen.</p>
<p><strong>Dies führt natürlich nur dazu, dass Sie als Geschädigter die Behandlungskosten, die der Staat übernommen hat, dann nicht selber nochmals vom Schädiger verlangen können.</strong></p>
<h2>Die Arztkosten beim Dienst- und Wegeunfall bei Beamten</h2>
<p>Eine Ausnahme gilt bei hinsichtlich der Erstattung der Arzt- bzw Heilbehandlungskosten dann, wenn es sich um einen Dienstunfall oder Wegeunfall handelt:&nbsp;</p>
<p>In diesem Fall wird Ihnen das Wahlrecht insoweit entzogen, als dass ein Erstattungsanspruch der Arzt- bzw. Heilbehandlungskosten durch eine gesetzliche Regelung (Legalzession gem. § 116 SGX) auf die Unfallfürsorge bereits zum Zeitpunkt der Schädigung übergeht.</p>
<p>Dafür ist die Unfallfürsorge bzw. Unfallversicherung hinsichtlich Ihrer Arzt- und Behandlungskosten nach einem Unfall vorleistungspflichtig. Die Unfallfürsorge bzw. Unfallversicherung erstattet Ihnen die Behandlungskosten und nimmt sodann den Unfallverursacher bzw. die dahinterstehende Haftpflichtversicherungen in den Regress.&nbsp;</p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a style="font-weight: bold;" href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>die 5 wichtigsten Tipps rund um das Thema Schmerzensgeld! </strong></p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Hinsichtlich der Behandlungskosten stehen sich gesetzliche Versicherung und private Versicherung vollwertig gegenüber. Vorsicht muss vor allem bei Dauerbehandlungen und Abfindungseinigungen mit der gegnerischen Versicherung walten. Anders als die Schmerzensgeldansprüche bestehen die Heilbehandlungskosten aus verschiedenen, konkreten Positionen, die vom Anspruchsgegner nach einem Unfall zurückverlangt werden können-  sei es durch Sie selber oder nach einer Kostenübernahme der privaten Versicherung durch eben diese.</p>								</div>
				</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/arzt-und-behandlungskosten-als-privat-versicherter-geltend-machen/">Arzt- und Behandlungskosten als privat Versicherter geltend machen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall: Schadenersatz für Reparatur nach Fahrradunfall erhalten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 May 2020 10:33:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele Fahrradfahrer ist ein Fahrrad neben einer sportlichen Freizeitaktivität auch ein nicht einwegzudenkendes Fortbewegungsmittel im Alltag. Nach einem Fahrradunfall, bei dem das Fahrrad beschädigt oder zerstört wurde, stellt sich dann vor allem die Frage, wie man Ersatz für den Schaden am Fahrrad bekommen kann und wer dafür aufzukommen hat. Das Zivilrecht definiert einen Schaden als „,unfreiwillige...</p>
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									<p>Für viele Fahrradfahrer ist ein Fahrrad neben einer <strong>sportlichen</strong> <strong>Freizeitaktivität</strong> auch ein nicht einwegzudenkendes <strong>Fortbewegungsmittel </strong>im Alltag.</p><p>Nach einem Fahrradunfall, bei dem das <strong>Fahrrad</strong> <strong>beschädigt</strong> oder zerstört wurde, stellt sich dann vor allem die Frage, wie man <strong>Ersatz</strong> für den <strong>Schaden</strong> am Fahrrad bekommen kann und wer dafür aufzukommen hat.</p><p>Das <strong>Zivilrecht</strong> definiert einen Schaden als „,<strong>unfreiwillige Vermögenseinbuße</strong>“ und berechnet ihn nach der Differenzhypothese. Was auf den ersten Blick wie ziemliches Kauderwelsch klingt, ist eigentlich sehr simpel erklärt. Wenn <strong>jemand</strong> durch eine Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung etwas <strong>beschädigt</strong>, dann muss er dies so <strong>ausgleichen</strong>, als wäre dieses Ereignis nicht vorgefallen. Das bedeutet entweder, dass</p><ol><li>der <strong>alte Zustand</strong> wiederhergestellt werden muss oder</li><li>dass ein <strong>Ausgleich in Geld</strong> zu zahlen ist. </li></ol>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wirtschaftlicher Totalschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass zwar eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrads möglich ist, aber sich das <strong>wirtschaftlich</strong> nicht mehr lohnt. </span></p><p><span style="color: #000000;"><b>Zur Verbildlichung</b>: Das Rad hat vor 10 Jahren 1.500,00 € in der Anschaffung gekostet, aber durch  Zeit und Abnutzung zum <strong>Zeitpunkt</strong> des <strong>Unfalls</strong> nur 150,00 € wert. Nach dem Unfall dann der absolute <strong>Worst-Case:</strong> Es bleibt nur der Materialwert in Höhe von 10,00€. Eine Reparatur des Rades würde jedoch bereits 200,00 € kosten. </span></p><p><span style="color: #000000;">Was kann also von dem Schädiger oder seiner Versicherung gefordert werden? </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Die 140,00€ <strong>Differenz</strong> zwischen dem kaputten Fahrrad und dem Fahrradwert vor dem Unfall, </span></li><li><span style="color: #000000;">150,00 € für ein Ersatzfahrrad, das dem alten Fahrrad der Qualität nach entspricht (Zeitwert), oder </span></li><li><span style="color: #000000;">die 200 € Reparaturkosten? </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Die Antwort: Die <strong>Differenz, </strong>der sogenannte <b>Wiederbeschaffungsaufwand</b>, muss gezahlt werden!  Denn bei der Abwicklung eines Schädigers gilt, dass der Schädiger zwar den Schaden an Ihrem Fahrrad nach einem Fahrradunfall ersetzen muss, damit Sie nicht schlechter stehen, umgekehrt gilt aber die <strong>Schadenminderungspflicht</strong>. Die Schadenabwicklung soll nicht mehr Kosten als notwendig für den Schädiger verursachen. In unserem Beispiel muss Schädiger Ihnen nur 140,00 € für das beschädigte Fahrrad zahlen, zzgl. zum Restwert i.H.v. 10,00 € können Sie so ein vergleichbares Fahrrad zum Zeitwert erwerben.</span></p><p> </p><h5><span style="color: #000000;">Ausnahme: die 130% Regelung</span></h5><p><span style="color: #000000;">Bei Autounfällen hat die Rechtsprechung entschieden, dass man die Reparaturkosten verlangen kann, wenn sie nicht<strong> 130 %</strong> des <strong>Wiederbeschaffungswertes</strong> überschreiten. <b>Wiederbeschaffungswert</b> ist dabei der Wert, der eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges mit <strong>gleicher Qualität</strong> entspricht. Im oben genannten Beispiel wären dies 150,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dies bedeutet, dass der Gegner die Reparaturkosten zahlen muss, wenn diese nicht mehr als 195,00 € betragen. (150,00 € x 130 %) Betragen die Reparaturkosten mehr als 195,00 €, müssen nicht die Reparaturkosten, sondern nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt werden, also 140,00 €. Hiervon wird dann noch der Restwert des alten Autos abgezogen. </span></p><p>Hierbei berücksichtigt die Rechtsprechung ein gewisses &#8222;ideelles Interesse&#8220; am jeweiligen Gegenstand. Eigentlich könnte der Schaden bereits günstiger behoben werden. Trotzdem gesteht die Rechtsprechung hier eine Überschreitung von bis zu 30% zu. </p><p><span style="color: #000000;">Ob die Rechtsprechung zu den 130 % bei Reparaturen von einem <b>Kfz </b>auch auf <b>Fahrräder übertragen </b>werden kann, hat die Rechtsprechung mittlerweile ausdrücklich geklärt: Das OLG München hat klar geurteilt, dass diese Rechtsprechung auf <strong>Fahrräder übertragbar</strong> ist. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18.</strong></span></p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Kostenvoranschlag</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Das Wissen, dass man einen <span style="font-weight: bold;">Schadensersatzanspruch</span> gegen den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung hat, bringt nicht viel, wenn man nicht weiß, wie <span style="font-weight: bold;">hoch</span> dieser denn sein soll. Wie dargestellt, hängt hiervon nämlich ab, ob </span></p><ul><li>ein Ersatzfahrrad angeschafft werden muss oder </li><li>das Fahrrad noch repartiert werden kann.</li></ul><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Um die Reparaturkosten feststellen zu lassen, muss man daher bei einer <strong>Fahrradwerkstatt,</strong> wie bei einer Autowerkstatt nach einem Autounfall, einen <b>Kostenvoranschlag</b> einholen. Das mindert die Gefahr, dass man erst in Vorkasse geht, und dann später sich mit dem Gegner oder dessen Versicherung über die Höhe der Reparaturkosten auseinandersetzen muss und auf den Kosten sitzen bleibt. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Die gegnerische Versicherung wird regelmäßig erst einen Kostenvoranschlag fordern, bevor sie Ihre Schadenersatzansprüche begleicht. Der Fahrradbesitzer hat dabei das Recht, einen <strong>Sachverständigen</strong> mit der Begutachtung des Fahrrades zu beauftragen und ein hieraus stammendes Gutachten als Kalkulationsgrundlage für den Schadensersatz zu nutzen. Ein von der Versicherung vorgeschlagener Gutachter muss <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> genutzt werden.</span></p><h4> </h4><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Reparatur wird teurer als Kostenvoranschlag</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Es besteht immer das Risiko, dass eine Reparatur am Ende <strong>teurer</strong> wird als der <strong>Kostenvoranschlag</strong> vorhergesagt wird. Doch wer muss dieses Risiko tragen? Grundsätzlich gilt, dass der Gegner das so genannte <strong>Prognoserisiko</strong> tragen muss. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass die Reparaturwerkstatt auch den Kostenvoranschlag berechnet hat. In diesem Fall kann sich die Werkstatt nicht an den Versicherer wenden, sondern muss für diesen Irrtum selbst aufkommen</span><span style="color: #000000;">.</span></p><p> </p><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Fahrradreparatur über 130 % und Selbstbeteiligung?</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich 130 % des Wiederbeschaffungswertes auszahlen zu lassen und gleichzeitig den Restbetrag selbst zu tragen. Sobald die Reparaturkosten über 130% liegen, wird nur der <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> gezahlt. Dies hat die Rechtsprechung höchstrichterlich festgelegt.  (vgl. BGH, Urteile vom 15.10.1991, AZ: VI ZR 67/91 und vom 08.12.2009, AZ: VI ZR 119/09).</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP</b>: Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">hier</a>, was Sie tun können, um ein maximal hohes Schmerzensgeld zu erhalten!</p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Abzug „Neu für Alt“</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">In manchen Fällen muss nach der Schadensabwicklung noch ein <strong>Vorteilsausgleich</strong> vorgenommen werden. Besondere Bedeutung hat hierbei der „Neu für Alt Abzug“. Dieser ist Ausdruck des schadensrechtlichen Grundsatzes, dass der Geschädigte zwar so gestellt werden soll, wie er ohne das schädigende Ereignis stände, aber eben <strong>nicht</strong> <strong>besser</strong>.</span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Um dies erneut zu verbildlichen: Wenn nach dem Fahrradunfall eine (gebrauchte) Ersatzbeschaffung  nicht möglich oder nicht zumutbar ist, weil auf dem Markt kein vergleichbares Objekt zu finden ist, muss unter Umständen eine <strong>Neuanschaffung</strong> vorgenommen werden. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Musste man sich beispielsweise einen neuen Helm anschaffen, weil der alte Helm bei dem Fahrradunfall zu Bruch gegangen ist, ist es häufig aufgrund der Sicherheit <strong>unzumutbar</strong>, einen <strong>gebrauchten</strong> <strong>Helm</strong> anzuschaffen. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">In diesem Fall kann man die Neuanschaffung als Schaden zwar geltend machen, muss sich als Geschädigter aber anrechnen lassen, dass man hierdurch ja etwas „Wertvolleres“, nämlich einen neuen Helm, erlangt hat. </span></p>								</div>
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		<title>Einwilligung der Versicherung für Schmerzensgeld unterzeichnen?</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Apr 2020 18:06:48 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligung der Versicherung für Schmerzensgeld unterzeichnen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="7457" class="elementor elementor-7457" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Egal ob <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorradunfall</a>, <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Autounfall</a>, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> oder <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebiss</a>: Bei der Abwicklung eines Personenschadens wird die gegnerische Versicherung mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen einige <b>Dokumente</b> zukommen lassen. </p><p>Dabei sollten Sie äußert vorsichtig sein und gut aufpassen, welche Schriftstücke Sie <b>unterzeichnen</b>. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Wir erklären Ihnen, warum Sie auf </span><span style="letter-spacing: 0px; text-decoration: underline;"><strong>keinen Fall</strong> </span><span style="letter-spacing: 0px;">die </span><b style="letter-spacing: 0px;">Einwilligung der Datenverarbeitung </b><span style="letter-spacing: 0px;">und die </span><b style="letter-spacing: 0px;">Schweigepflichtentbindungserklärung</b><span style="letter-spacing: 0px;"> der gegnerischen Versicherung unterschreiben sollten</span></p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;"><strong><span style="font-family: 'Poppins Medium';">Ärztliche Schweigepflichtentbindungserklärung:</span></strong></span></h4><p style="text-align: left;"><span style="color: #000000;">Die ärztliche Schweigepflichtentbindungserklärung berechtigt Dritte dazu, Informationen einzuholen, die andernfalls unter die ärztliche Schweigepflicht fallen. Eine solche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht dient der Aufklärung über Art und Umfang der erlittenen Verletzungen aus dem Unfall etc. </span></p><p><span style="color: #000000;">Die Notwendigkeit einer solchen Schweigepflichtentbindungserklärung ist nicht restlos unumstritten, da <span style="letter-spacing: 0px;">der Versicherung meist bereits schon alle erforderlichen Informationen über die durch den Unfall entstandene Verletzung in Form von Arztberichten und Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegen, um sowohl die Haftung und Eintrittspflicht umfänglich prüfen zu können. </span></span></p><p style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;">In den vielen Fällen sendet Ihnen die gegnerische Versicherung eine <strong>vorgegebenes</strong> <strong>Formular</strong> zur Entbindung von der ärztlichen <strong>Schweigepflicht</strong> zu und erklärt, dass diese zwingend erforderlich sei, um Schmerzensgeld zahlen zu können. Ohne die Unterzeichnung der vorgegebenen Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht könne man kein Schmerzensgeld zahlen.</span></p><p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="color: #333333; text-decoration: underline;">ABER VORSICHT: </span></strong></span><span style="color: #000000;">Die von der Versicherung vorgegebene Schweigepflichtentbindungserklärung sollten Sie <strong>keinesfalls </strong>unterzeichnen. Diese entbindet nämlich Ihre behandelnden Ärzte nicht nur hinsichtlich der Behandlung des Unfalls, für den die Versicherung Schmerzensgeld zu zahlen hat, sondern auch für sämtliche vorangegangenen Behandlungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Unfall stehen!</span></p><p style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;">Diese Auskünfte stehen der gegnerischen Versicherung aber gar nicht zu! Erst durch die Unterzeichnung der vorgegebenen Schweigepflichtentbindungserklärung haben Sie der Versicherung die Möglichkeit eröffnet, diese Informationen überhaupt zu erhalten, die andernfalls von der ärztlichen Schweigepflicht geschützt gewesen wären.</span></p><p style="text-align: justify;"><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Dass die Unterzeichnung der vorformulierten Schweigepflichtentbindungserklärung <b>nicht notwendig</b> ist, wurde im Urteil des <b>OLG Düsseldorf</b>  vom 05.03.2013, Aktenzeichen<b> l-i U 115/12</b> mit sehr deutlichen Worten festgehalten:</span></p><p style="padding-left: 40px;" align="justify"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Poppins;"><span style="font-size: small;"><i>Aus der Tatsache, dass die Klägerin die verlangte Entbindungserklärung verweigert, kann zu ihren Lasten kein prozessualer Nachteil im Sinne einer Beweislastumkehr oder gar eines unterstellten Nachweises der Richtigkeit der Behauptung der [Versicherung] abgeleitet werden. […] </i></span></span></span></p><p style="padding-left: 40px;" align="justify"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Poppins;"><span style="font-size: small;"><i>Die Klägerin ist weder aus prozessualen noch aus materiell-rechtlichen Gründen gehalten, den von ihr verlangten Beitrag zu der Vorlage des Verzeichnisses zu leisten, um der [Versicherung] die notwendige Erkenntnisgrundlage für die Vervollständigung und für den Nachweis ihrer Behauptung einer psychischen und physischen Prädisposition für die eingetretenen materiellen und immateriellen Schadensfolgen zu verschaffen. </i></span></span></span></p><p style="padding-left: 40px;"><strong><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Poppins;"><span style="font-size: small;"><i>Die [Versicherung] ist mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass sie einem grundlegenden Irrtum über Art und Ausmaß der Mitwirkungspflicht der Klägerin an der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes unterliegt. Sie ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten, der Bekl. die für den angestrebten Prozesssieg benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.</i></span></span></span></strong></p><p style="text-align: right;"><span style="color: #333333;"><em>(Hervorhebungen und Einschub durch VINQ)</em></span></p><p><span style="color: #000000;">Damit wurde obergerichtlich festgestellt, dass das Verhalten der Versicherungen &#8222;<strong>Zahlung nur gegen Schweigepflichtentbindung</strong>&#8220; rechtswidrig ist. Im eigenen Interesse &#8211; auch für spätere Unfälle &#8211; sollten Sie Ihre besonders geschützten Gesundheitsdaten deshalb nicht durch die leichtfertige Unterzeichnung einer vorformulierten Einwilligung in die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht der Versicherung preisgeben!</span></p>								</div>
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									<h5 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294; text-align: justify;"><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Warum verlangt die Versicherung die Einwilligung?</span></h5><p style="color: #677294; text-align: justify;"><span style="color: #000000;">Die Versicherung möchte vor allem eins: <span style="font-weight: bold;">Geld sparen</span>. Deshalb sucht die Versicherung nach Gründen, um Ihnen Ihr Schmerzensgeld zu kürzen &#8211; oder dieses sogar vollständig abzulehnen.. Ihre gesundheitliche <span style="font-weight: bold;">Vorgeschichte</span> wird &#8211; sofern Sie die Erklärung unterzeichnen &#8211; gründlich studiert und im schlechtesten Fall <span style="font-weight: bold;">gegen Sie verwendet</span>. </span></p><p style="color: #677294; text-align: justify;"><span style="color: #000000;">So kann zum Beispiel behauptet werden, dass Schmerzen nicht nur auf den Unfall zurückzuführen sind, sondern im Zusammenhang mit Verletzungen aus der Vergangenheit stehen. </span></p><p style="color: #677294; text-align: justify;"><span style="letter-spacing: 0px; color: #000000;">Vielleicht empfinden Sie diese Behauptung absurd und vorgeschoben, Sie haben mit der Unterzeichnung der vergebenen Einwilligung jedoch die Möglichkeit eröffnet, dass solche Behauptungen erhoben werden können, die Sie nun abwehren müssen.</span></p><p style="padding-left: 40px;">Für Ihr Schmerzensgeld gelten sogenannte Beweislastregeln. Das bedeutet, dass Sie beweisen müssen, dass der Schädiger Ihnen die Verletzungen zugefügt hat. Der Schädiger muss hingegen beweisen, dass Sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, weil Sie beispielsweise schon Vorerkrankungen haben. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht auch hinsichtlich der Vorerkrankungen entbinden. Hierzu sind Sie jedoch &#8211; s. Urteil des OLG Düsseldorf &#8211; nicht verpflichtet! Verschaffen Sie der Versicherung deshalb nicht diesen ihr nicht zustehenden Vorteil.</p><p style="color: #677294; text-align: justify;"><span style="color: #000000;">Um Kürzungen von Ihrem Schmerzensgeld und den nachteiligen Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten zu vermeiden sollten Sie sich<b> merken</b>: <strong>Keine Einwilligung</strong> in die Schweigepflichtentbindungserklärung der gegnerischen Versicherung!</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP</b>: Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">hier</a>, was Sie tun können, um ein maximal hohes Schmerzensgeld zu erhalten!</p>								</div>
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									<h4>Einwilligung der Datenverarbeitung</h4><div>Die Einwilligung in die Datenverarbeitung berechtigt Dritte zu der <b>Erhebung</b>, <b>Verarbeitung </b>und <b>Nutzung </b>von Gesundheitsdaten. Neben der vorgegebenen Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wird versucht, Ihnen auch eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten abzuringen. </div><div> </div><div><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h4-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h4-font-size ); font-weight: var( --e-global-typography-vamtam_h4-font-weight ); letter-spacing: var(--vamtam-h4-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h4-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Keine Verpflichtung zur Einwilligung</span></div><div>Auch eine solche &#8222;verpflichtende&#8220; freiwillige Einwilligung in die Datenverarbeitung ist &#8211; wenig überraschend &#8211; nicht erforderlich und Sie sollten zur Vermeidung einer ausufernden Verarbeitung Ihrer hochsensiblen Gesundheitsdaten diese Einwilligung ebenfalls nicht unterzeichnen! </div><div> </div><div>Denn auch hinsichtlich der Einwilligung der Datenverarbeitung bestehen <b>keine Mitwirkungspflichten</b>. So hat das Amtsgericht Magdeburg, <b>Urteil</b> vom 16.10.2019,<b> Az. 150 C 1377/18</b> ausdrücklich festgestellt:</div><div> </div><div><p style="padding-left: 40px;" align="justify"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Poppins;"><span style="font-size: small;"><i>&#8222;Die [Versicherung] kann sich nicht darauf berufen, der Anspruch sei nicht fällig gewesen, weil sie keinen Anspruch darauf hatte, dass die Geschädigte die Einwilligung zur Speicherung, Nutzung und Erhebung der unfallbedingten Gesundheitsdaten erteilt. Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf § 213 VVG berufen. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt das Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Die Vorschrift des § 213 VVG stellt eine speziell für das Versicherungsverhältnis geschaffene Schutznorm dar, die vertragsfremde Dritte nicht betrifft“. </i></span></span></span></p><p align="justify"><span style="font-size: small; font-family: Poppins; letter-spacing: 0px; text-align: left;">Das LG Essen, Beschluss vom 08.08.2018, Az. 2 O 88/18, führt hierzu aus:</span></p><p style="padding-left: 40px;" align="justify"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Poppins;"><span style="font-size: small;"><i>Den Einwendungen der Beklagten, dass sie dem Kläger vorgerichtlich einen weiteren Anspruch verweigert hatte, weil ein solcher mangels Kooperation des Klägers nicht nachprüfbar gewesen sei, und daher gemäß § 93 ZPO kein Anlass zur Klage gegeben war, kann nicht gefolgt werden. Zwar ist es richtig, dass der Kläger zur Mitwirkung der Aufklärung der Unfallfolgen verpflichtet ist. Er ist verpflichtet, die geforderten Belege einzureichen und dem Haftpflichtversicherer eine längere Prüffrist zu gewähren, welche vier bis sechs Wochen nicht unterschreiten sollte (Herget in Zöller, § 93 ZPO Rz. 6 &#8222;Haftpflichtversicherung&#8220; m.w.N.).</i></span></span></span></p><p style="padding-left: 40px;" align="justify"><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Poppins;"><span style="font-size: small;"><i>[…] Dass er die Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte durch die [Versicherung] nicht unterzeichnete, kann nicht zum Nachteil des Klägers gereichen. Eine Prüffähigkeit war durch die eingereichten Unterlagen gegeben. Der Beklagten lagen alle Arztberichte vor, welche auch der Gerichtsakte beiliegen, sowie die Entbindung der Schweigepflicht. Durch den ausgefüllten Fragebogen der Beklagten lagen dieser auch sämtliche Informationen über den streitgegenständlichen Unfall vor. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die [Versicherung] eine Prüfung der Umstände aufgrund der fehlenden Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte nicht vornehmen konnte. Dass interne, automatisierte Speicherungs-prozesse durch die mangelnde Einwilligungserklärung erschwert werden, ist ein Problem der [Versicherung] und kann dem Kläger nicht angelastet werden. <strong>Müsste der Kläger die Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte erteilen, um an seinen Schadensersatzanspruch zu kommen, widerspräche das sämtlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.</strong> Die Einwilligungserklärung in die Datenweitergabe wäre kaum mehr freiwillig und somit obsolet.</i></span></span></span></p></div><div style="padding-left: 40px;"><p style="text-align: right;"><em>(Hervorhebungen und Einschub durch VINQ)</em></p></div><h4> </h4><h4>Einwilligung auf Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV)?</h4><p>Weigert man sich, die Einwilligung zu erteilen, argumentiert die Versicherung, dass das Formular auf der Empfehlung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beruhe, um der vermeintlichen Verpflichtung, die Einwilligung doch noch zu erteilen, nachzukommen. </p><p>Vorab: der GDV ist ein Interessenverband der Versicherungswirtschaft und vertritt deshalb auch die legitimen Interessen der Versicherungswirtschaft. Den eigenen Interessenverband zu zitieren, ist deshalb wenig überzeugend. </p><p>Lautet die angesprochene Empfehlung im maßgeblichen Fall anders! In den &#8222;Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft&#8220; (Code of Conduct) heißt es unter <strong>Artikel 6 Abs. 2 </strong>ausdrücklich: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten auf gesetzlicher Grundlage ist zulässig, insbesondere wenn es zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Das gilt beispielsweise für die Prüfung und Abwicklung der Ansprüche von Versicherten sowie von Geschädigten in der Haftpflichtversicherung.</em></p><p>Genau um diesen Fall handelt es sich bei der Regulierung von Haftpflichtschäden. Insoweit ist der Verweis auf vermeintliche Empfehlungen des GDV nicht widersprüchlich, da der eigene <em>Code of Conduct</em> eine abweichende und DSGVO-konforme Regelung vorgibt.</p><p> </p><h4>Fazit: Ihr Datenschutz ist wichtig!</h4><p>Schützen Sie Ihre sensiblen Gesundheitsdaten und lassen Sie sich mit einer Regulierungsverweigerung nich verunsichern. </p>								</div>
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		<title>So erhalten Sie ein maximales Schmerzensgeld!</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2020 19:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie verletzt worden sind, haben Sie einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld (§ 253 BGB).  Dafür müssen Sie jedoch nicht nur die Verletzung sondern auch die Verletzungsfolgen beweisen müssen. Hierbei gilt: Mehr ist mehr! Durch eine penible Aufzählung und Dokumentation wird erst die Schwere einerVerletzung für Außenstehende verständlich und greifbar. Auch kann so bessergezeigt werden, dass es...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wenn Sie verletzt worden sind, haben Sie einen Anspruch auf ein <strong>angemessenes Schmerzensgeld (§ 253 BGB)</strong>. </p><p>Dafür müssen Sie jedoch nicht nur die Verletzung sondern auch die Verletzungsfolgen beweisen müssen. Hierbei gilt: Mehr ist mehr!</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Durch eine penible Aufzählung und Dokumentation wird erst die Schwere einer<br />Verletzung für Außenstehende verständlich und greifbar. Auch kann so besser<br />gezeigt werden, dass es sich gerade nicht um eine Bagatellverletzung handelt,<br />die ggfs. zu gar keinem Schmerzensgeld führt.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Im Folgenden Abschnitt zeigen wir deshalb, wie Sie Ihre Verletzungen bestmöglich beweisen:</p>								</div>
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									<p>Arztberichte:</p><p>Dreh- und Angelpunkt Ihres Schmerzensgeldanspruchs ist die frühzeitige, ärztliche Dokumentation.</p><p>Dabei wird zwischen</p><p>biomechanischen Auswirkungen (also zum Beispiel dem blauen Fleck oder dem Bruch des Knochens) und<br />psychischen Auswirkungen (wie zum Beispiel Schlafstörungen oder Panikattacken)</p><p>unterschieden. Sollte bei Ihnen aufgrund des Verdachts eines Schleudertraumas oder einer anderen Wirbelverletzung eine Röntgenaufnahme oder ein MRT gemacht worden sein, sind dies wichtige Beweise für die biomechanischen Verletzungen.</p><p>Der Arztbericht dokumentiert, welche Behandlungen vorgenommen wurden und welche Diagnosen gestellt worden sind. Es handelt sich dabei um ein notwendiges Dokument: Wenn der Arzt eine Verletzung feststellt, kann der Anspruchsgegner nicht mehr ohne Weiteres behaupten, dass „alles halb so wild“ sei. Jeder einzelne Arztbesuch sollte dokumentiert werden, genau wie Heilbehandlungen (etwas Physiotherapie oder Psychotherapie).</p><p>Je schneller Sie nach dem Schadensvorfall zum Arzt gehen, desto besser. Nicht nur, um gesundheitliche Schäden auszuschließen, es erschwert auch die Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes, wenn die Verletzung erst Wochen nach dem Unfall dokumentiert wird, weil hierdurch die Kausalität zwischen Unfall und Verletzung angezweifelt werden kann. Das gilt jedoch nicht bei Verletzungen oder Symptomen, die typischerweise erst verzögert auftreten.  </p><p> </p><p>Schmerztagebuch</p><p>Um lückenlos die Schwere der Verletzung und die daraus resultierenden Folgen festzuhalten, bietet sich ein Schmerztagebuch an.</p><p>Es empfiehlt sich, dass Sie im Schmerztagebuch detailliert festhalten, welche<br />Beschwerden Sie wann gehabt haben (Kopfschmerzen, Übelkeit, Nackenschmerzen, Schlafprobleme, stechender, drückender oder pulsierender Schmerz etc.).</p><p>Sie sollten das Schmerztagebuch mindestens alle 24 Stunden um einen Eintrag ergänzen, falls erforderlich, können Sie dies auch detaillierter führen.<br />Zusätzlich sollten Sie festhalten, welche Therapiemaßnahmen oder was für<br />Medikamente Sie eingenommen haben.</p><p>Auch wenn Sie nach einer Verletzung unter psychischen Beschwerden leiden, bietet sich ein Schmerztagebuch an: Hierin kann zum Beispiel festgehalten werden, in welchen Situationen es zu Panikattacken kam, wie häufig Sie in der Nacht aufgrund von Albträumen bezüglich der Verletzung aufgewacht sind oder ob Alltagshandlungen durch die psychische Belastung erschwert oder sogar unmöglich sind.</p><p>Im besten Fall führen Sie das Schmerztagebuch tabellarisch und dokumentieren Datum, Uhrzeit, Beschwerden, besondere Umstände und Medikation.</p><p>Schlussendlich dient das Schmerztagebuch dem Zweck, konkret nachweisen zu können, wie schwerwiegend der Eingriff in das Alltagsleben durch die Verletzung war. Je mehr Details eingebracht werden, desto besser kann ein Schmerzensgeld beziffert werden.</p>								</div>
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									<p><span style="color: #677294; text-align: justify;"><span style="font-family: 'Poppins Medium'; color: #000000;"><b>Beispiel</b>: Es macht einen erheblichen Unterschied, ob man nur behauptet, dass man in der Kopfrotation eingeschränkt war, oder ob man ausführlich beschreibt, dass mangels Kopfrotation eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich war, gesellschaftliche Aktivitäten ausfallen mussten und man im Alltag auf Hilfspersonen angewiesen war.</span></span></p>								</div>
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									<p> </p><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="text-align: justify; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Arbeitsunfähigkeit </span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Sind Sie durch die Verletzung arbeitsunfähig, zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber den Lohn weiter (Lohnfortzahlung) und fordert diesen beim Schädiger ein. Auch wenn nach sechs Wochen das geminderte Krankengeld ausgezahlt wird, kann die Krankenkasse beim Schädiger Regress nehmen. Sie können vom Schädiger die <strong>Differenz</strong> zwischen <strong>Krankengeld</strong> und <strong>Lohn</strong> verlangen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Schmerzensgeld sondern um normale <span style="font-weight: bold;">Schadensersatzansprüche</span>.</span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Dafür müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung vorlegen. Diese gibt über die eigentliche Arbeitsunfähigkeit hinaus auch noch Anhaltspunkte für die Schwere der Verletzung: Wenn Sie lange Zeit am Erwerb gehindert sind, spricht das für eine beträchtliche Verletzung, welche ein<span style="font-weight: bold;"> höheres Schmerzensgeld rechtfertigt</span>. Jedenfalls sollten die durch den Arzt ausgestellten Bescheinigungen gut verwahrt werden, um lückenlos die Schwere und Dauer der Verletzungen dokumentieren zu können.</span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;"> </span></p><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Kostenbelege</span></h4><div style="color: #677294;"><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="color: #333333;">Sollten durch die Verletzung Kosten entstanden sein, handelt es sich dabei grundsätzlich um Vermögensschäden, die natürlich auch geltend gemacht werden können. Vermögensschäden gehören aber nicht zum Schmerzensgeld, dieses gleicht nämlich „immaterielle“ Schäden aus.</span></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="color: #333333;">Um die verauslagten <span style="font-weight: bold;">Kosten erstattet </span>zu bekommen, ist es wie bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sinnvoll, die Kostenbelege zu sammeln. Denn auch aus ihnen lassen sich Rückschlüsse auf die Schwere einer Verletzung ziehen. Wenn zum Beispiel Krücken oder eine Schiene gekauft werden mussten oder sogar zusätzliche Anschaffungen wie ein behindertengerechtes Auto getätigt werden mussten, zeigt das, wie schwerwiegend die Verletzungen Ihren Alltag beeinträchtigt haben. Erneut sei darauf hingewiesen: Ein „zu viel“ an Nachweisen kann es nicht geben!</span></p><p> </p><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Wir helfen Ihnen</span></h4><p><span style="color: #333333;">Die eigene Geltendmachung Ihrer Ansprüche kann nicht nur zeitintensiv und stressig sein, sie auch gefährlich! Denn auf der Seite des Schädigers steht nahezu immer eine Haftpflichtversicherung, die mit Tricks und Regulierungsstrategien möglich wenig Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen will. </span></p><p>Zusätzlich wissen Sie als juristischer Laie zumeist nicht, auf welche fiktiven Schäden (Haushaltsführungsschaden uvm.) Sie überhaupt Anspruch haben &#8211; woher auch?</p><p><span style="color: #333333;">Wir stehen Ihnen von Beginn an bei der Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes zur Verfügung &#8211; und das zu 100% kostenfrei! Der Schädiger muss nämlich Ihre Rechtsverfolgungskosten tragen. Zögern Sie deshalb bitte nicht, uns bei Fragen jederzeit gerne zu kontaktieren.</span></p></div>								</div>
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