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	<title>Anspruchsgrundlage Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<title>Anspruchsgrundlage Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Von Baugerüst verletzt &#8211; Bekomme ich Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/von-baugerust-verletzt-bekomme-ich-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2020 20:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schmerzensgeldtabellen sind nichts anderes als Urteilssammlungen, die hinsichtlich angemessener Schmerzensgelder für jeweilige Verletzungen rechtskräftig sind. Mithilfe des Vergleichs der Urteile mit den eigenen Verletzungen kann dann ein angemessenes Schmerzensgeld ermittelt werden. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/von-baugerust-verletzt-bekomme-ich-schmerzensgeld/">Von Baugerüst verletzt &#8211; Bekomme ich Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Gerade in Großstädten kommt es durch Modernisierungswellen und Neubauprojekten zu einer immens hohen Dichte an Bauarbeiten, auch im innerstädtischen Bereich. Baugerüste gehören damit zum alltäglichen Bild eines jeden Wohngebietes, aber auch der dem Publikumsverkehr freigegeben Plätze und Straßen.</p><p>Bauarbeiten sind dabei immer mit einem gewissen Risiko behaftet. Nicht nur für die Bauarbeiter selber, sondern auch für Passanten, die beispielsweise durch <b>Baugerüste </b>auf dem Gehweg behindert  oder durch <b>herabfallende </b>Teile verletzt werden. Wenn es durch ein Baugerüst zu einer Körperverletzung kam, steht neben dem materiellen Schadensersatz auch die Frage nach dem <strong>Schmerzensgeld</strong> im Raum. Doch wer haftet in so einem Fall?</p>								</div>
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									<h2>Wer haftet, wenn ich durch ein Baugerüst verletzt werde?</h2>
<p>Wenn Sie durch ein Baugerüst verletzt worden sind, haftet Ihnen grundsätzlich der <strong>Bauherr</strong> für den dabei entstandenen materiellen und immateriellen Schaden. Bauherr ist dabei derjenige, der <strong>rechtlich</strong> oder <strong>wirtschaftlich</strong> als <strong>Auftraggeber</strong> von Bauchvorhaben zu sehen ist.</p>
<p>Die Anspruchsgrundlagen gegen den Bauherrn sind hierfür nicht, wie auf den ersten Blick gedacht, die<strong> §§ 836 ff. BGB</strong>. Diese behandeln vielmehr den Fall, dass durch die „<strong>Mangelhaftigkeit</strong>“ eines Grundstückes selbst jemand zu Schaden kommt.</p>
<p>Einschlägig ist vielmehr die allgemeine Regelung des <strong>§ 823 Abs. 1 BGB</strong>:</p>
<p style="padding-left: 40px;">„<em>Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“</em></p>
<p>Voraussetzung neben der Verletzung des Körpers und des Eigentums ist hierbei, dass auch eine <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong> verletzt wurde. Welche Verkehrssicherungen den Bauherren treffen, hat der BGH in einem Staatshaftungsstreit im Jahr 1976 festgehalten:</p>
<p><strong>Von dem Bauvorhaben darf keine Gefahr ausgehen, durch die Dritte Schäden erleiden können.</strong> Er ist verpflichtet, im Falle einer Gefahrenerkennung sofortig Abhilfe zu schaffen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Beispiel</span>: Sie als Passant gehen neben einem Baugerüst. Das Bausicherungsnetz war nicht richtig verankert, sodass es sich gelöst hatte und Sie darüber stolperten. Dabei brachen Sie sich das Handgelenk. In diesem Fall hat der Bauherr es unterlassen, die Sicherheit der Baustelle zu gewährleisten. Er hätte bemerken müssen, dass das Netz nicht richtig angebracht war. Somit schuldet er Ihnen ein Schmerzensgeld.</p>
<p>Der BGH urteilt in ständiger Rechtsprechung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht:</p>
<p style="padding-left: 40px;">Es reicht aus „[…]<em>diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind</em>.“<br>(<a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=86554">BGH, Urteil vom 19. Juli 2018 – VII ZR 251/17</a>)</p>
<p>Im Gegensatz zu einem Verkehrsunfall treffen Sie als Geschädigten jedoch höhere Anforderungen an die Beweis- und Darlegungslast. Sie müssen nämlich den Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht beweisen und darlegen können, dass Ihre Verletzungen kausal auf die Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind.&nbsp;</p>
<p>Nicht selten wird eine gegnerische Versicherung sich darum bemühen, Ihnen ein unumsichtiges Verhalten anzulasten und damit die Zahlung eines Schadenersatzes oder Schmerzensgeldes zu verhindern.&nbsp;</p>
<p>Doch wann trifft Sie ein Verschulden bei einem Sturz über einen Betonklotz, ein Sicherungsnetz oder Gerüstteile?</p>
<p></p>
<h2>Selbstverschulden bei einem Sturz?</h2>
<p>Ein Schmerzensgeld kann <strong>ausgeschlossen</strong> sein, wenn das Baugerüst und dessen Gefahr <strong>nicht kausal</strong> für Ihren Schaden war oder Sie selber weit überwiegend Verantwortung für den Schaden tragen. Dies ist der Rechtsgedanke des<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html"><b> § 254 Abs.1 BGB</b>.</a></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Beispiel</span>: Sie laufen mit Blick auf Ihr Smartphone durch die Innenstadt. Ein Baugerüst steht Ihnen jedoch im Weg. Sie übersehen eine Querstange, die nicht in den Fußgängerweg reinragt. Dabei geht Ihr Smartphone zu Bruch. Der Bauherr hat in diesem Fall keine Verkehrssicherung verletzt, vielmehr ist der Schaden auf Ihre eigene Unachtsamkeit zurückzuführen. Die Haftungsgrundlage des <b><a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html">§ 823 Abs. 1 BGB</a> </b>ist somit nicht erfüllt.</p>
<p>Ein Fall des <b>Mitverschuldens </b>läge hingegen vor, wenn Sie zwar unaufmerksam durch die Innenstadt gehen, der Bauherr aber Betonfüße eines Bauzauns zu weit in die Verkehrsflächen hat hineinragen lassen und Sie nun darüber stolpern. In diesem Fall werden Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gequotelt, das heißt, Sie erhalten nur einen gewissen Prozentsatz Ihrer Ansprüche, weil Sie sich ein &#8222;Verschulden gegen sich selbst&#8220; anrechnen lassen müssen.</p>
<p></p>
<h2>Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern</h2>
<p>Grundsätzlich muss der Bauherr die Baustelle so <b>sichern</b>, dass ein umsichtiger und sorgfältiger Dritter, der mit der Gefahrenquelle in Berührung kommt, hieran <b>keinen Schaden</b> nehmen kann. Insbesondere ist der Bauherr nicht verpflichtet, eine Baustelle und ein Baugerüst, welches hinter einem Absperrzaun steht, noch besonders für den Publikumsverkehr zu sichern. Denn damit eine Gefahrenquelle zur Verkehrssicherungspflicht führt, muss die Gefahrenquelle überhaupt eröffnet werden.&nbsp;</p>
<p>Bezüglich Kinder urteilte der BGH:&nbsp;</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>„Dabei ist allerdings zu beachten, dass gegenüber Kindern gesteigerte Sicherungserwartungen und damit auch deutlich strengere Verkehrssicherungspflichten gelten. Bei ihnen ist in besonderem Maße auf diejenigen Gefahren Bedacht zu nehmen, die ihnen aufgrund ihrer Unerfahrenheit, ihres Leichtsinnes und Spieltriebes drohen.“ (<a href="https://www.ra-skwar.de/urteile/BGH%20VI%20ZR%20162-93.php"><b>BGH, Urteil vom 20. September 1994 – VI ZR 162/93 –</b>)</a></em></p>
<p>Wenn also ein Baugerüst für einen Siebenjährigen nach einem spaßigen Kletterabenteuer aussieht, treffen den Bauherren strengere Verkehrssicherungspflichten.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Aufgrund der ausgehenden Gefahr von Baugerüsten ist der <b>Bauherr </b>gehalten, diese besonders abzusichern. Unterlässt er eine solche Absicherung, muss er für Ihren Schaden eintreten. Dies gilt sowohl für Schmerzensgeldansprüche als auch Ersatzansprüche für materielle Schäden.</p>								</div>
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		<title>Schmerzensgeld bei Beleidigung oder Anspucken?</title>
		<link>https://vinqo.de/schmerzensgeld-bei-beleidigung-oder-anspucken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2020 19:52:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einer Beleidigung versteht man die Verletzung des persönlichen Ehranspruchs eines jeden Menschen, die durch eine Kundgebung der eigenen Missachtung / Nichtachtung der anderen Person erfolgt. </p>
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									<p>Die meisten Verbraucher wissen, dass Ihnen nach einem Unfall mit einer <strong>Verletzung</strong> ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zusteht. Das Schmerzensgeld ist in <b>§ 253 Abs. 2 BGB</b> verankert: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.</em></p><p>Es handelt sich dabei nicht um den Ersatz von Heilbehandlungskosten, sondern um eine Ausgleichs- und Genugtuungszahlung, die zusätzlich gefordert werden kann. Dies ist seit 1955 ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.</p><p>Neben dem Schmerzensgeld für eine Gesundheitsbeeinträchtigung gibt es aber auch ein <strong>Schmerzensgeld</strong> nach einer <strong>Beleidigung</strong>. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie bezüglich eines Schmerzensgeldes nach einer Beleidigung wissen müssen.</p>								</div>
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									<h2>Wann liegt eine Beleidigung vor?</h2><p>Unter einer Beleidigung versteht man die <strong>Verletzung</strong> des<strong> persönlichen Ehranspruchs</strong> eines jeden Menschen, die durch eine Kundgebung der eigenen <b>Missachtung </b>/ Nichtachtung der anderen Person erfolgt.</p><p>Dabei werden aber nicht nur verbale Entgleisungen, sondern auch bestimmte Tätigkeit erfasst: Neben dem erhobenen Mittelfinger, der nonverbal die Verachtung ausdrücken soll, liegt auch bei Anspucken eine Beleidigung vor. 2015 entschied zwar der BGH dass das Anspucken keine Körperverletzung nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html"><b> § 223 StGB</b></a> darstellt, selbst wenn es Ekel auslöst. Eine Strafbarkeit ergibt sich aber immer aus<b><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html"> § 185 StGB</a>,</b> nämlich dem Straftatbestand der Beleidigung.</p><p>Wann eine rechtlich sanktionierbare Beleidigung vorliegt, hängt stark vom Kontext und den Umständen ab, in denen die Beleidigung ausgesprochen worden ist. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betont dabei stets die wichtige Meinungsfreiheit gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html">Art. 5 GG</a>, die in der Demokratie unverzichtbar ist. Deshalb müssen unter Umständen auch als beleidigend empfundene Aussagen ausgehalten werden. </p><h2>Was ist die Anspruchsgrundlage für ein Schmerzensgeld nach Beleidigung?</h2><p>Grundsätzlich sind hinsichtlich eines Schmerzensgeldes bei einer Beleidigung zwei Anspruchsgrundlagen denkbar: <b>§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG</b>, <b>§ 1004 BGB</b> analog:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.</em></p><p>Aus dem ersten und dem zweiten Artikel des <strong>Grundgesetzes</strong> lässt sich das allgemeine <strong>Persönlichkeitsrecht</strong>, welches auch den Achtungsanspruch eines Menschen gegenüber jedem anderen Menschen erfasst, herauslesen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat man einen</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„</em><em>Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab.“</em></p><p>Dies bedeutet:</p><h3>Es muss ein schwerer Eingriff vorliegen</h3><p>Es genügt beispielsweise nicht, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer Sie <em>Doofkopf</em> nennt. Vielmehr muss es sich um einen gezielten, Sie in unsittlicher Weise verschmähenden Wortlaut handeln. Es ist auch nicht ausreichend, wenn bestimmte Bezeichnungen verwendet werden, denen eine negative Betitelung anhaftet, die aber objektiv keine Herabwürdigung enthalten. Die Bezeichnung eines Polizisten als &#8222;<em>Oberförster</em>&#8220; ist nicht objektiv herabwürdigend.</p><h3>Die Beeinträchtigung darf nicht anders befriedigend aufgefangen werden können</h3><p>Der BGH nahm beispielsweise im Jahr 2015 an, dass ein Schmerzensgeld wegen Beleidigung nicht gezahlt werden muss, wenn der Beleidiger bereits durch ein Unterlassensurteil ein Ordnungsgeld bei einer erneuten Beleidigung zahlen muss.</p><h3>Einzelfallschwere</h3><p>Aus den Gesamtumständen muss sich gerade die Schwere des Eingriffs in Ihr Persönlichkeitsrecht ergeben. Hierzu zählt unter anderen, wie viele Personen von dem Angriff auf Ihren <b>Achtungsanspruch </b>mitbekommen konnten oder ob z.B. ein Streit der Beleidigung vorausgegangen ist. Innerhalb eines Wortgefechts kann es durchaus vorkommen, dass aus Rage heraus derbere Wörter benutzt werden.</p><p><span style="text-decoration: underline;">Beispiel</span>: Der BGH <b>lehnte </b>2017 die Zahlung eines <strong>Schmerzensgeldes</strong> aufgrund einer Beleidigung in einer E-Mail („Dummes Arschloch“) <b>ab</b>, da der Beleidigte zuvor „seine tiefe Genugtuung über dessen schwerwiegende und lebensbedrohliche Krebserkrankung äußerte und ihn somit herabwürdigte, jemand zu sein, der Qualen und den Tod verdient habe.“ <strong><a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=80643&amp;pos=1&amp;anz=488">BGH, Urteil vom 14. November 2017 – VI ZR 534/15</a> –</strong></p><h2>Exkurs: Bespucken</h2><p>Das Bespucken stellt einen besonders schweren Fall der Beleidigung regelmäßig dar. Hier kann argumentiert werden, dass durch den ausgelösten Ekel und die damit verbundene körperliche Reaktion im Regelfall ein Schmerzensgeld gefordert werden kann.</p>								</div>
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									<p>Schmerzensgeld für eine körperliche Verletzung erhalten? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>die wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihres Schmerzensgeldes!</p>								</div>
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									<h2>Wie viel Schmerzensgeld kann ich verlangen?</h2>
<p>Dies kommt natürlich auf den Einzelfall an. Der prominenteste Fall der letzten Jahre wird wohl die<a href="https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-09/jens-maier-noah-becker-7500-euro-schmerzensgeld-afd-rassismus-twitter?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F"> Aussage des AFD-Abgeordneten Maiers gegenüber dem Sohn von Boris Becker gewesen sein</a>. Aus Pietätsgründen wird auf eine Wiederholung des Wortlauts hier verzichtet. Herr Maier musste ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00 € nach einem Vergleich zahlen. Das LG Berlin urteile zuerst sogar 15.000,00 € Schmerzensgeld aus (<strong>LG Berlin, 15.01.2019</strong>).</p>
<p>Im Regelfall werden zwischen</p>
<ul>
<li><strong>109,64 €</strong> (AG Bremen, 29.03.2012, „Schlampe“ nach wechselseitiger Provokation) über</li>
<li><strong>395,40 €</strong>&nbsp;(AG Schwedt/Oder, 23.10.2002, „Alte Fotze“) bis zu</li>
<li><strong>822,30 €</strong> (LG Konstanz, 21.05.2012, massive Beleidigungen mit Begriffen wie Arschlöcher, Wichser, dumme Hurensöhne etc. sowie dem Zeigen des sogenannten &#8222;Stinkefingers&#8220;)</li>
</ul>
<p>für „geläufige“ Beleidigungen gezahlt.</p>
<p>Für das Bespucken sprachen die Richter des Amtsgerichts Meppen ein Schmerzensgeld in Höhe von <strong>626,97</strong> <strong>€</strong> zu (AG Meppen, 25.02.2004).&nbsp;</p>
<p>Wie sich aus dieser Schnittmenge der Urteile ergibt, wird das Schmerzensgeld immer fallabhängig zuerkannt. Hier gilt wie bei jedem anderen Schmerzensgeldanspruch auch, dass die Anspruchshöhe sich aus der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion ergibt.</p>
<h2>Gegen wen habe ich diesen Anspruch?</h2>
<p>Bei gewöhnlichen Körperverletzungen, die fahrlässig hervorgerufen worden sind, wie nach einem&nbsp;<a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Autounfall&nbsp;</a>oder einem&nbsp;<a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Hundebiss</a>, haftet neben dem <strong>Verursacher der Schäden</strong> grundsätzlich auch dessen <strong>Haftpflichtversicherung</strong>, insoweit eine Haftpflichtversicherung besteht. Im Regelfall wird nach einer Beleidigung aber keine Versicherung zahlen, denn:</p>
<p>Eine Beleidung wird <strong>vorsätzlich</strong> vorgenommen. Die meisten Versicherungen schließen in ihrem Versicherungsvertrag aber die Haftung für vorsätzliche Schadensverursachungen aus, sodass Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld gegen den unmittelbaren Verursacher durchsetzen müssen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-bei-beleidigung-oder-anspucken/">Schmerzensgeld bei Beleidigung oder Anspucken?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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