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	<title>Zeitwert Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Motorradbekleidung nach Unfall beschädigt, was können Sie fordern?</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Aug 2020 09:52:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Motorradunfälle gehen sehr häufig mit umfangreichen Verletzungen des Motorradfahrers einher. Die Gründe hierfür sind in einem Satz zusammengefasst: Anders als in einem Auto gibt es keine Knautschzone, fällt das Motorrad, fällt auch der Fahrer. Trägt  der Motorradfahrer eine Motorradschutzkleidung (Motorradkombi), so können die Verletzungsfolgen zumeist deutlich abgemildert werden.  Trotzdem kann auch hierdurch eine finanzielle Belastung...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradbekleidung-nach-unfall-beschaedigt-was-koennen-sie-fordern/">Motorradbekleidung nach Unfall beschädigt, was können Sie fordern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Motorradunfälle gehen sehr häufig mit umfangreichen <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Verletzungen des Motorradfahrers</a> einher. Die Gründe hierfür sind in einem Satz zusammengefasst: Anders als in einem Auto gibt es keine Knautschzone, fällt das Motorrad, fällt auch der Fahrer.</p><p>Trägt  der Motorradfahrer eine Motorradschutzkleidung (Motorradkombi), so können die Verletzungsfolgen zumeist deutlich abgemildert werden.  Trotzdem kann auch hierdurch eine finanzielle Belastung entstehen: denn die Motorradkleidung ist nach einem Unfall zumeist stark beschädigt, wodurch leicht ein<a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/"> vierstelliger Schadenersatzanspruch entsteht, den es durchzusetzen gilt. </a></p>								</div>
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									<p>Doch was sind Ihre Rechte, wenn bei einem Motorradunfall Ihre <b>Motorradbekleidung beschädigt </b>wurde?</p><p>Grundsätzlich gilt nach einem Motorradunfall: Wer <strong>unverschuldet</strong> <strong>geschädigt</strong> wird, soll den <strong>Schaden</strong> vom Unfallgegner <strong>ersetzt</strong> verlangen können. Wurde eine Teilschuld an dem Unfall festgestellt, soll zumindest anteilig der Schaden in der <strong>Quote</strong> des eigenen Verschuldens vom Unfallgegner ersetzt werden.</p><p>Neben diesen beiden Grundsätzen gilt in der Schadensregulierung aber auch, dass der Geschädigte <strong>nicht bessergestellt</strong> werden soll, als er ohne den Motorradunfall stünde. Aus diesem Grund wird grundsätzlich nur der <strong>Zeitwert</strong> <strong>ersetzt</strong>, beziehungsweise bei einer Neuanschaffung ein Alt-für-Neu-Abzug vorgenommen.</p><p>Die meisten Motorradfahrer wollen aber auch nach dem Unfall wieder Motorradfahren und kaufen daher eine <strong>neue</strong> Motorradschutzbekleidung.</p><p><b> Doch muss der Unfallverursacher die Kosten für die Neuanschaffung der Motorradkleidung tragen oder nur den Zeitwert ersetzen?</b></p><p>Anders als bei einem <a href="https://vinqo.de/motorradhelm-nach-unfall-beschadigt-zeitwert-oder-neuwert/">Motorradhelm</a> gibt es hierzu <strong>keine einheitliche Rechtsprechung</strong>. Teilweise wird vertreten, dass ein Neu-für-Alt Abzug vorgenommen werden muss. Hierunter versteht man, dass die Rechnung für die Neuanschaffung zwar vom Unfallgegner übernommen wird, aber der Unfallgeschädigte sich das „anrechnen“ lassen muss, was er als Bereicherung hierdurch erlangt.</p><p>Anders ausgedrückt: Wenn Sie vor einem Unfall ein günstiges, altes Modell an Motorradschuhen besessen haben, und nun ein neues, hochwertiges Modell erworben haben, hat sich dadurch Ihre Vermögenssituation verbessert. In diesem Fall müssen Sie dann einen Teil der Kosten selber übernehmen. </p><p>Im Folgenden werden die verschiedenen Urteile über den Neu-für-Alt-Abzug dargestellt:</p><h2>Argumente für einen Neu-für-Alt-Abzug bei beschädigter Motorradkleidung:</h2><p>Verschiedene Gerichte haben sich bereits <strong>für</strong> einen Neu-für-Alt Abzug ausgesprochen. Beispielshaft ist hier die Begründung des LG Düsseldorf aus dem Jahr 2004:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Der Senat sieht keinen Anlass, bei der Ersatzbeschaffung gebrauchter Sicherheitsbekleidung grundsätzlich andere Maßstäbe anzulegen als bei beliebigen anderen Gegenständen. Auch bei Schutz- und Sicherheitsbekleidung muss sich der Geschädigte, sofern er &#8211; wie hier &#8211; die Kosten der Ersatzbeschaffung und nicht einer Reparatur verlangt, denjenigen Vorteil anrechnen lassen, den er durch den Ersatz der zum Unfallzeitpunkt zwar unbeschädigten, aber gebrauchten Kleidung durch neuwertige Sachen erzielt.“</em> <br /><strong>-OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2004 &#8211; I-1 U 119/04</strong></p><p>Ähnlich urteilte später dann auch das OLG Hamm (Urteil vom 11.09.2015,<a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/11_U_86_13_Urteil_20150911.html"> Az.: I-11 U 86/13</a>) sowie das OLG Frankfurt. (Urteil vom 20.03.2014, Az.: 2 U 238/13).</p><h2>Argumente gegen einen Neu-für-Alt-Abzug bei beschädigter Motorradkleidung:</h2><p><strong>Motorradfreundlicher</strong> urteilte hingegen das OLG München im Jahr 2015:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Schutzkleidung eines Motorradfahrers einschließlich Schutzhelm den Wert dieser Kleidungsstücke <strong>ohne Abzug &#8222;neu für alt&#8220;</strong> zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust dieser Kleidungsstücke durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung andererseits nicht eintritt“. <br /><strong>-OLG München, Endurteil v. 26.06.2015 – <a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-11597?hl=true">10 U 2581/13</a>)</strong></em></p><p>Das LG Darmstadt ging noch einen Schritt weiter und wies sogar daraufhin, <em>„dass gerade alte, getragene Lederjacken, wie die hier streitgegenständliche einen Liebhaber- und Abnehmerkreis haben, weshalb unter Berücksichtigung des<strong> § 287 ZPO</strong> die insoweit geltend gemachten Beträge keinen durchgreifenden Bedenken unterliegen. Auch die beschädigte <strong>Jeans</strong> ist zum geltend gemachten Betrag zu ersetzen (§ 287 ZPO).“</em></p>								</div>
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									<p>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>alles über die <strong>wichtigsten Faktoren</strong> für die Höhe Ihres Schmerzensgeldes!</p>								</div>
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									<h2>Folge</h2><p>Wie sich oben zeigt, sind auch die Meinungen der Gerichte bei der Frage des Ersatzes von Schutzkleidung <strong>zwiegespalten</strong>. Wie so häufig bei juristischen Fragen gibt es anstelle einer klaren Antwort verschiedene Meinungen und Argumentationsstränge, die durchaus einleuchtend klingen.</p><p>Für Sie als Geschädigten ist das natürlich frustrierend. Denn wenn Sie auf die Urteile des OLG Münchens hinweisen, wird die gegnerische Versicherung natürlich auf die Urteile des OLG Düsseldorfs verweisen.</p><p>In solchen Fällen helfen wir von VINQO Ihnen bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Als Rechtsdienstleister haben wir uns auf die <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Schadenregulierung nach Motorradunfällen</a> spezialisiert. Durch unser <a href="https://vinqo.de/ratgeber/"><strong>Fachwissen</strong> </a>hinsichtlich der Schadensregulierung und des Schmerzensgeld können wir Sie so bestmöglich unterstützen und schützen, da wir mit gegnerischen Versicherungen auf Augenhöhe verhandeln können. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradbekleidung-nach-unfall-beschaedigt-was-koennen-sie-fordern/">Motorradbekleidung nach Unfall beschädigt, was können Sie fordern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Motorradhelm nach Unfall beschädigt &#8211; Zeitwert oder Neuwert?</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jul 2020 13:42:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als bei Fahrrädern gilt für Motorradfahrer eine gesetzliche Helmpflicht nach § 21 a Abs. 2 StVO. Biker sind bei Motorradunfällen häufig mit viel weniger Knautschzone ausgestattet, als beispielsweise ein Autofahrer. Der Helm ist somit für viele das wichtigste Schutzmittel während einer Motorradfahrt. Sollte es bei einer Motorradfahrt zu einem Unfall kommen, wird dabei häufig der...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradhelm-nach-unfall-beschadigt-zeitwert-oder-neuwert/">Motorradhelm nach Unfall beschädigt &#8211; Zeitwert oder Neuwert?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="8754" class="elementor elementor-8754" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Anders als bei Fahrrädern gilt für Motorradfahrer eine gesetzliche <strong>Helmpflicht nach § 21 a Abs. 2 StVO</strong>. Biker sind bei <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorradunfällen</a> häufig mit viel weniger Knautschzone ausgestattet, als beispielsweise ein Autofahrer. Der Helm ist somit für viele das wichtigste <strong>Schutzmittel</strong> während einer Motorradfahrt.</p><p>Sollte es bei einer Motorradfahrt zu einem Unfall kommen, wird dabei häufig der Helm beschädigt. W<span style="letter-spacing: 0px;">ährend ein Motorrad nach einem Unfall meisten in einer Werkstatt wieder fit gemacht werden kann, gibt es keine „Helmreparatur“. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Und dies hat gute Gründe: Selbst wenn der Helm von außen unbeschädigt aussieht, kann der Helm seine </span><b style="letter-spacing: 0px;">Stabilität </b><span style="letter-spacing: 0px;">und </span><b style="letter-spacing: 0px;">Sicherheit </b><span style="letter-spacing: 0px;">verlieren. Denn durch die Aufsplitterung des Materials und sogenannte „</span><strong style="letter-spacing: 0px;">Haarrisse</strong><span style="letter-spacing: 0px;">“ verliert der Helm seine materialtechnischen Eigenschaften und könnte dann bei einem nächsten Sturz zerbrechen. Deshalb muss ein neuer Helm her!</span></p><p>Wenn Sie als Motorradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, können Sie den Unfallgegner hierfür in die Pflicht nehmen.</p><p>Grundsätzlich gilt: Wer widerrechtlich einem anderen einen Schaden hinzufügt, ist diesem zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet. Hierfür gibt es in der <strong>StVG</strong> eigene Haftungsgrundlagen (<strong>§ 7 und § 18 StVG</strong>), die den Halter oder Fahrer des Kfz zum Schadensersatz verpflichten. </p><p>Was alles nach einem <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorradunfall</a> ersetzt werden muss, regeln die <strong>§§ 249 ff. BGB</strong>. Grundsätzlich gilt hierbei die Schadensberechnung nach der Differenztheorie: Der Schädiger muss den Geschädigten so stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet insbesondere: Auch der <strong>Schutzhelm muss ersetzt werden</strong>. Trotzdem gibt es mehrere Punkte, die bei einem Schutzhelm im Vergleich zu anderen schadensrechtlichen Positionen differenziert zu betrachten sind.</p>								</div>
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									<h2>Reparatur/<strong> Wertersatz eines Motorradhelmes</strong></h2><p>§ 249 Abs. 1 BGB verpflichtet den Schädiger primär zur <strong>Reparatur</strong>. Kritisch: Eine Reparatur des Helms ist weder möglich, noch sicherheitstechnisch zumutbar. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen<strong> gebrauchten Helm</strong> zu erwerben. Anders als bei fabrikneuen Helmen wird hierauf aber keine <strong>Herstellergarantie</strong> mehr gegeben werden. Außerdem kann der Gebrauchthelm sogar <strong>beschädigt</strong> sein und kann beim nächsten Sturz zu einem schlechteren Schutzergebnis führen.</p><p>Deshalb kommt bei einem Motorradhelm nur ein Wertersatz in betracht.</p><p>Grundsätzlich gilt, dass bei der Beschädigung einer Sache der <strong>Zeitwert</strong> zu ersetzen ist, und nicht der Neuwert. Denn Gegenstände, die neu gekauft worden sind, sind regelmäßig mehr wert als Sachen, die schon seit Jahre (ab)genutzt worden sind. Und grundsätzlich soll nach einem Unfall der Geschädigte nur so gestellt werden, wie er ohne den Unfall stünde. Daraus folgt auch: <strong>Er soll nicht bessergestellt werden!</strong></p><p>Auch bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung wird man häufig mit dem <strong>Zeitwert des Helms</strong> vertröstet. Statt des Neuanschaffungspreises wird nur ein Bruchteil eben dessen gezahlt.</p><p>Das Problem? Von dem ersetzten Zeitwert wird man sich in der Regel keinen neuen Helm leisten können, im besten Fall kann man noch ein günstigeres (und qualitativ minderwertigeres) Helmmodell erwerben. Ein ungerechtes Ergebnis.</p><h2>Neu- für- Alt Abzug bei Motorradhelmen</h2><p>In den meisten Fällen werden Sie sich einen neuen Helm anschaffen und die <b>Rechnung </b>des neuen Helms als Schaden <strong>geltend machen wollen</strong>.</p><p>Die gegnerische Versicherung ist dann durchaus bereit, diese Kosten zu übernehmen, wird aber unter Umständen auf den <strong>Neu- für Alt Abzug</strong> verweisen und dabei dann die Rechnung quoteln. Der Neu-für-Alt Abzug dient grundsätzlich dem bereits oben erwähnten Grundsatz, dass der Geschädigte durch eine Neuanschaffung <strong>nicht bessergestellt</strong> werden soll, als er ohne das schädigende Ereignis stünde. Wenn ein neuer Helm gekauft wurde, könnte man nun davon ausgehen, dass Sie hierdurch einen Vermögenszuwachs erfahren. Doch bleiben Sie nun auf einem Teil der Kosten sitzen?</p><p>Die Rechtsprechung ist hier glücklicherweise motorradfahrerfreundlich: Das <strong>OLG München</strong> urteilte 2015, dass bei Schutzkleidung, zu der natürlich auch der Helm gehört,<strong> kein Neu-für Alt Abzug</strong> vorgenommen wird. So schrieb es wörtlich in die Leitsätze des Urteils:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„4. Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Schutzkleidung eines Motorradfahrers einschließlich Schutzhelm den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug &#8222;neu für alt&#8220; zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust dieser Kleidungsstücke durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung andererseits nicht eintritt (Fortführung OLG München BeckRS 2009, 04511). (redaktioneller Leitsatz)“ (OLG München, Endurteil v. 26.06.2015 – 10 U 2581/13)</em></p><p>In dem damals entschiedenen Fall durfte der Geschädigte somit die Kosten für die Neuanschaffung <strong>gleichwertiger Motorradkleidung</strong> und des Helms von der Unfallgegnerin verlangen. Dazu führte das Gericht in der Urteilsbegründung weiter aus:</p><p style="padding-left: 40px;">Eine Bereicherung des Geschädigten liegt nicht vor<em>, „da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der <strong>Sicherheit</strong> dient.“</em></p>								</div>
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									<p><strong>Sie möchten sich die Reparaturkosten nach einem Unfall auszahlen lassen?</strong> Was Sie in diesem Fall wissen müssen, haben wir in <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag </a>für Sie zusammengefasst!</p>								</div>
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									<h2>Keine sichtbaren Schäden am Helm &#8211; trotzdem Ersatz?</h2><p>Nach dem Unfall sind manche Motorradfahrer überrascht, wenn außer einem kleinen Lackkratzer der Motorradhelm keinen weiteren Schaden genommen hat. Der Unfallgegner könnte nun den Ersatz der Neuanschaffung mit der Begründung <strong>verweigern</strong>, dass es ja zu gar keinem nennenswerten optischen Schaden an dem Helm gekommen sei. Doch auch hier springt die Rechtsprechung für Motorradfahrer in die Bresche. Das <a href="https://openjur.de/u/113151.html">OLG Düsseldorf</a> urteilte bereits 2006: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Dass der Motorradhelm des Klägers infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, ergibt sich unabhängig davon, ob eine<strong> äußerliche Beschädigung</strong> des Helms feststellbar ist, aus dem Umstand, dass der Kläger gestürzt ist und dabei nach seinen nicht angegriffenen Angaben im Rahmen seiner Anhörung durch das Landgericht unter anderem mit dem Helm gegen einen Bogenpoller vor der Feuerwehreinfahrt gestoßen ist. Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden“ </em></p><p><em> </em></p><h2>Fazit</h2><p>Die Rechtsprechung schützt Motorradfahrer relativ umfassend vor Kürzungen bei Schadenersatzansprüchen für Motorradschutzkleidung. Trotzdem kann es durchaus zeitraubend und stressig werden, dies gegenüber den gegnerischen Versicherungen auch dezidiert geltend zu machen, und seine Rechte nach einem Unfall in Anspruch zu nehmen. Der Helm wird regelmäßig vollständig ersetzt werden. </p>								</div>
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