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	<title>Unfallgegner lügt Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2021 10:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Polizei muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrradunfall gerufen werden. Nur bei Personenschäden, die deutlich über der Bagatellgrenze liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-nachtraeglich-der-polizei-melden/">Fahrradunfall nachträglich der Polizei melden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper"><p>Die <strong>Polizei</strong> muss nicht zwangsläufig zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> gerufen werden. Nur bei <strong>Personenschäden</strong>, die deutlich über der <strong>Bagatellgrenze</strong> liegen, wird die Polizei regelmäßig hinzugezogen werden müssen. In manchen Fällen einigen sich die Unfallparteien darauf, die Polizei nicht zu verständigen.</p>
<p>Wenn dann die <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallregulierung</a> hakt, weil der Gegner seine Schuld leugnet, bereuen viele Biker, dass die Polizei nicht zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde. Und es stellt sich die Frage, ob ein <strong>Fahrradunfall</strong> auch noch nachträglich zur <strong>Anzeige</strong> gebracht werden kann.</p>
<h2>Wieso kommt die Polizei zu einem Fahrradunfall?</h2>
<p>Die Polizei kommt in erster Linie als „<strong>Gefahrenabwehrbehörde</strong>“ zu einem Unfall. Neben der <strong>Sicherung</strong> der Unfallstelle muss auch überprüft werden, ob nicht weitere <strong>Beschädigungen</strong>, beispielsweise an Absperrungen oder Masten, vorliegen.</p>
<p>Zusätzlich wird ein <strong>Unfallbericht</strong> angefertigt. Dieser soll aber nicht dafür sorgen, dass <a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/">Ansprüche </a>einer Zivilperson gegen eine andere Zivilperson durchsetzbar sind. Die Polizei, die schließlich auch bei <strong>Straftaten Ermittlungen </strong>für die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> führt, will einerseits prüfen, ob der Unfall einen Straftatbestand oder einen <strong>Ordnungswidrigkeitstatbestand</strong> erfüllt, und ob Ansprüche des Staates gegen einen der Unfallbeteiligten bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn durch den Unfall staatliches Eigentum wie eine Ampel <strong>beschädigt</strong> wurde, aber auch wenn zum Beispiel Reinigungsarbeiten Kosten verursacht haben. </p>
<h2>Brauche ich eine Anzeige für meine Ansprüche aus dem Fahrradunfall?</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall ist der Fahrradfahrer fast immer verletzt. Wenn man davon ausgeht, dass niemand vorsätzlich einen Fahrradfahrer anfährt, dann ist von einer<strong> fahrlässigen Körperverletzung</strong> auszugehen. Diese stellt auch gem.<strong> 229 StGB</strong> einen Straftatbestand dar.</p>
<p>Jedoch handelt es sich hierbei um ein relatives Antragsdelikt: Die Polizei wird nicht tätig, außer wenn Sie selber einen <strong>Antrag auf Strafverfolgung</strong> stellen, den sogenannten Strafantrag, oder ein weitergehendes <strong>öffentliches Interesse</strong> an der Strafverfolgung besteht.</p>
<p>Wie in der ersten Frage angedeutet, benötigen Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes und Schadenersatzes also<strong> keinen Polizeibericht</strong> und auch <strong>keine Strafanzeige</strong> gegen den Unfallverursacher. Die Polizei hat mit Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen nichts zu tun. Sie überprüft aber, ob der Staat ein Interesse an einer Strafverfolgung hat, beispielsweise weil der Unfallverursacher unter Drogeneinfluss stand.</p>
<h2>Kann eine Anzeige noch später erfolgen?</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>Anzeige</strong> des Unfalls auch <strong>nachholen</strong>. Dadurch, dass man bei kleineren Unfällen nicht verpflichtet ist, diese aufnehmen zu lassen, muss hier auch kein Unverständnis befürchtet werden.</p>
<p>Im Regelfall können Sie zum nächstgelegenen Polizeipräsidium gehen. Sollte der Unfallort in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Präsidiums fallen, werden Sie entweder darauf hingewiesen, oder Ihre <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Akte</a> an das zuständige Präsidium übermittelt.</p>
<p>Wichtig: Manchmal kann es vorkommen, dass Polizisten den Arbeitsaufwand bei Bagatellunfällen meiden. Die Polizei ist jedoch gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht einer Straftat zu ermitteln, sodass Sie hierauf hinweisen können. </p>
<h2>Wann ist eine nachgeholte Anzeige nützlich?</h2>
<p>In manchen Fällen kann es sich anbieten, die <strong>Polizei</strong> beziehungsweise die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> einzuschalten. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn der Unfallgegner die Schadensregulierung <strong>sabotiert </strong>oder den Sachverhalt bestreitet.</p>
<p>In manchen Fällen geben Unfallverursacher <strong>falsche Daten</strong> an, um nicht für Schäden haften zu müssen. Daher sollten Sie immer, falls es sich um einen LKW, PKW oder Motorrad handelt, das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dieses können Sie nicht nur die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Versicherung</a> des Kfz herausfinden, die Polizei kann auch die Anschrift des Halters ermitteln.</p>
<p>Sollte Ihnen der Unfallgegner nur eine Telefonnummer gegeben haben, und nun nicht mehr reagieren, kann die Polizei auch über diese Nummer die <strong>Identität klären</strong>.  </p>
<h2>FAQ Polizei nach Fahrradunfall nachträglich einschalten </h2>


<div class="schema-faq wp-block-yoast-faq-block"><div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415015495"><strong class="schema-faq-question">Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei einschalten?</strong> <p class="schema-faq-answer">Nein. Um Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen zu können, müssen Sie den Fahrradunfall nicht der Polizei gemeldet haben. </p> </div> <div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415097540"><strong class="schema-faq-question">Kann ich den Fahrradunfall der Polizei auch nachträglich noch melden?</strong> <p class="schema-faq-answer">Sie können den Fahrradunfall grundsätzlich auch noch nachträglich melden. Allerdings hat die Polizei nicht die Unfallsituation vor Ort aufnehmen und Daten von Zeugen sichern können, sodass die Ermittlungsergebnisse problematisch sein können. </p> </div> <div class="schema-faq-section" id="faq-question-1609415158816"><strong class="schema-faq-question">Wann sollte ich den Fahrradunfall der Polizei nachträglich melden?</strong> <p class="schema-faq-answer">Wenn der Unfallgegner seine Schuld leugnet, kann es empfehlenswert sein, eine intensivere Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der Strafanzeige zu erwirken. </p> </div> </div>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Grundsätzlich besteht <strong>keine Verpflichtung</strong>, einen Fahrradunfall mit kleinen Schäden der Polizei zu melden. Auch ohne Unfallmeldung können Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.&nbsp;</p>



<p>Wurde Ihr <strong>Fahrrad </strong>bei dem Unfall <strong>beschädigt</strong>? Lesen Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>, wie der Schadensersatz für Ihr Fahrrad berechnet wird!</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/VINQO-Verkehrsunfall-Schadenmanager-min-Kopie-1-1-1-1-1-1.jpg" alt=""/></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Jetzt Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten!</h2>



<p>Auch ohne polizeilichen Unfallbericht.</p>



<p><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">JETZT MEINEN FALL MELDEN</a></p>
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		<title>Gegner streitet Schuld nach Verkehrsunfall ab</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2020 13:52:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die Schuld abstreitet. Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und widerruft dieses Schuldeingeständnis später erst bei der eigenen Unfallversicherung....</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die <strong>Schuld abstreitet</strong>.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und <strong>widerruft</strong> dieses <strong>Schuldeingeständnis</strong> später erst bei der eigenen Unfallversicherung.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Für den Geschädigten ist dies besonders ärgerlich: Denn nach der <strong>Schuldfrage</strong>, also wer den Unfall schuldhaft verursacht hat, wird später auch der Schadensersatzanspruch gemessen.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify; padding-left: 40px;"><em>Gibt der Unfallverursacher zu, den Unfall zu 100 % verursacht zu haben, dann wird auch seine Versicherung oder er selber 100% des Schadens tragen müssen. Streitet er jedoch die Schuld ab, oder gibt an, dass der Unfallgeschädigte mitverantwortlich für den Unfall war, wird eine Quotelung vorgenommen. Das heißt, dass der Gegner oder seine Versicherung dann nur beispielsweise 60 % des Schadens übernehmen, weil sie sagen, dass der Geschädigte 40 % des Schadens selber zu verantworten hat.</em></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Doch was sind die praktischen Folgen, wenn ein Unfallgegner uneinsichtig ist und darauf beharrt, nicht verantwortlich für den Unfall zu sein? Was können Sie als Unfallgeschädigter tun?</p>								</div>
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									<h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher musste ein Verwarngeld/ Bußgeld zahlen</span></h5><p><span style="color: #000000;">In manchen Fällen wird nach dem Autounfall bereits durch die Polizei bei der Unfallaufnahme ein <strong>Verwarnungsgeld</strong> auferlegt. Grundsätzlich geht die Polizei hierbei davon aus, dass Straßenverkehrsregeln <b>schuldhaft </b>nicht beachtet worden sind und daher ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt. Das Verwarngeld beträgt dabei zwischen 5,00 und 55,00 Euro. Meistens wird es gezahlt, um die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu verhindern. Allein aus der Verhängung eines Verwarngeldes kann die Schuldfrage zwar nicht abschließend geklärt werden, jedoch hat es eine <strong>Indizwirkung</strong> dafür, dass tatsächlich schuldhaft eine Regel nicht beachtet wurde und somit der Unfallverursacher (zumindest aus Sicht der Polizei) auch den<strong> Unfall verschuldet</strong> hat. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher wurde durch ein Gericht eine Geldstrafe auferlegt</span></h5><p><span style="color: #000000;">Wenn der uneinsichtige Unfallverursacher zu einem Bußgeld bzw. einer Geldstrafe durch ein Gericht wegen des Unfalls <strong>verurteilt</strong> wird, ist das Gericht von der <strong>Schuld</strong> des Unfallverursachers <strong>überzeugt</strong>. In diesem Fall hat dieses Urteil „<strong>präjudizierende</strong>“ Wirkung. Das bedeutet, dass dieses Urteil auch von anderen Gerichten, beispielsweise in einem Zivilprozess, nicht unbeachtet bleiben wird. Andere Gerichte (und auch Versicherungen!) haben dann Schwierigkeiten, ohne Weiteres von dieser <strong>Beurteilung der Schuld</strong> abzuweichen, sodass der Unfallgegner es viel schwieriger haben wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher hat ein Schuldanerkenntnis unterschrieben aber später wieder zurückgenommen</span></h5><p><span style="color: #333333;">Es kommt nicht selten vor, dass am Unfallort der Unfallgegner die Schuld anerkennt oder sogar ein Schuldeingeständnis bzw. <b>Schuldanerkenntnis</b> unterschreibt, dass im Nachgang von diesem <b>widerrufen</b> wird.</span></p><p><span style="color: #000000;">Mit einem Schuldanerkenntnis gibt der Unterschreibende an, dass er für den Unfall und damit auch die damit verbundenen <strong>Schäden verantwortlich</strong> ist, also für diese haften wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Schuldanerkenntnis ist zwar <strong>widerruflich</strong>, jedoch besitzt es eine <b>Indizwirkung </b>für die Schuldfrage. Wurde ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und dann widerrufen, muss nicht mehr der Geschädigte beweisen, dass der Unfallverursacher schuld ist, sondern vielmehr der Unfallverursacher <strong>beweisen</strong>, dass er <strong>nicht schuld</strong> ist. Man spricht auch von einer sogenannten „<b>Beweislastumkehr</b>“. In der Regel ist so ein Beweis nur schwer zu erbringen, so dass die Chancen gut stehen, dass Sie nicht auf einem Großteil Ihres Schadens sitzen bleiben werden.</span></p>								</div>
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									<p><strong>TIPP:</strong> Sie wurden bei einem Unfall verletzt? Lesen Sie jetzt was Sie tun können, um Ihr <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">maximales Schmerzensgeld</a> zu erhalten!</p>								</div>
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									<h5> </h5><h5>Unfallverursacher macht falsche Angaben bei seiner Versicherung oder der Polizei</h5><p>Besonders problematisch wird es, wenn der Unfallverursacher plötzlich <strong>falsche Angaben</strong> bei seiner Versicherung macht. Denn dann steht ihr Wort gegen seines, und im schlimmsten Fall werden dann die Schäden mit 50 % gequotelt. Gerade bei größeren Reparaturen ist dies schnell sehr teuer. In diesem Fall müssen <strong>Beweismittel</strong> herbeigeschafft werden, die die Angaben des Unfallverursachers widerlegen.</p><p>Hierzu gehören zum Beispiel <strong>Zeugenaussagen</strong>, aber auch Bildaufnahmen o.ä. Sollte dieser Beweis nicht möglich sein, weil beispielsweise keine Zeugen anwesend waren oder sich nicht genau erinnern können, muss ein <strong>Unfallgutachten</strong> angefertigt werden. Dies wird aber meist erst im gerichtlichen Verfahren eingeholt und kostet mehrere tausend Euro, stellt also ein finanzielles Risiko dar.</p><h5> </h5><h5>Unfallverursacher weigert sich, den Unfall seiner Versicherung zu melden</h5><p>Der Unfallverursacher kann verschiedene Gründe haben, den Unfall nicht seiner eigenen Versicherung melden zu wollen. In den meisten Fällen wird er Angst haben, dass sich seine Versicherungsbeiträge bei einem Unfall erhöhen könnten oder dass die Kfz-Haftpflichtversicherung wegen <strong>grober Fahrlässigkeit</strong> die Kosten nicht übernehmen will.</p><p>Sollte der Unfallgegner sich weigern, den Schadensfall zu melden, können Sie mithilfe seines Kennzeichens <b>selber </b>bei seiner Versicherung den Schaden <b>melden</b>.</p><p>Über den &#8222;Zentralruf der Autoversicherer&#8220; können mithilfe des Kennzeichens die Versicherung ermitteln. Sie müssen den Schaden dann zeitnah melden.</p><p>Der uneinsichtige Unfallverursacher hat jedoch Pech: Weil er den Schaden nicht selber seiner Versicherung gemeldet hat, wird diese unter Umständen Regress bei ihm nehmen. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Unfallverursacher erklärt, den Schaden selber zu übernehmen und die Versicherungen hierbei außen vor zu lassen. Zwar ist dies durchaus erlaubt, sollten sich aber <strong>Folgeprobleme</strong> mit dem Fahrzeug ergeben, welche aus dem Unfall resultieren, kann der Unfallgegner selber auch finanziell überfordert sein. Eine Versicherung hingegen ist grundsätzlich immer liquide.</p><h5>Zeugenaussagen</h5><p>Zeugenaussagen können Ihnen helfen, die Schuld des Unfallverursachers beweisen zu können. Grundsätzlich können auch weitere <strong>Beifahrer</strong> und <strong>Insassen</strong> Ihres Wagens Zeugen sein. Jedoch ist die Zeugenaussage eines Unbeteiligten aus einem fremden Wagen oder aus der unmittelbaren Umgebung des Unfallortes für Sie bei der Beweiserbringung wertvoller: Insassen des eigenen Wagens stehen häufig im „Lager“ des Geschädigten, damit kann eine gegnerische Versicherung argumentieren, dass eine Zeugenaussage <strong>nicht</strong> <strong>objektiv</strong> ist, weil der Zeuge beispielsweise Bruder oder Freund des Geschädigten ist. Nichtsdestotrotz sollte eine Zeugenaussage auch von Beifahrern aufgenommen werden. Ob eine Zeugenaussage glaubhaft ist, hat schlussendlich nicht die gegnerische Versicherung, sondern im Falle eines Prozesses der <strong>Richter</strong> zu entscheiden.</p><h5> </h5><h5>Ermittlung der Schuldfrage</h5><p>Schlussendlich stellt sich die Frage, wer für die Ermittlung der Schuldfrage zuständig ist. Die Antwort lautet: Eigentlich <strong>alle Beteiligten</strong> können hierzu beitragen. Wichtig für Sie als Geschädigten ist aber, wie die gegnerische Versicherung die Schuldfrage sieht, denn im Regelfall soll ja eben diese die Schadensersatzansprüche innerhalb der Schadensregulierung auszahlen. Sollte die Schuldfrage trotz Ihrer Bemühungen <strong>nicht aufklärbar</strong> sein, wird die gegnerische Unfallversicherung zumeist nur <strong>50 % des Schadens</strong> übernehmen.</p><p>In diesem Fall ist es mehr als sinnvoll, verschiedene Beweise für die tatsächliche Schuld des Unfallverursachers in der Hand zu haben. Hierzu zählen die oben genannten Indizien wie <b>Schuldanerkenntnisse</b>, selbst wenn diese widerrufen wurden, aber auch <b>Zeugenaussagen </b>und der <strong>Polizeibericht</strong>. Es ist Ihnen zu raten, den Unfallort detailliert <b>abzufotografieren </b>und sich die Kontaktdaten von <b>Zeugen </b>aushändigen zulassen. Die gegnerische Versicherung will zwar auf der einen Seite möglichst wenig Schadensersatz zahlen, auf der anderen Seite aber auch keine unnötigen Rechtsstreitkosten vor Gericht tragen müssen. Es lohnt sich daher, die Argumentation der gegnerischen Versicherung genau zu <strong>überprüfen</strong>, ob diese mit den von Ihnen gesammelten Beweisen im Einklang steht. Vielleicht können Sie hierdurch keine 100 % Haftung der anderen Seite erreichen, aber zumindest einen höheren Prozentsatz erhalten.</p><p>Um die Haftungsquote möglichst gering zu halten, sollten Sie möglichst von Beginn an Ihren Unfall nicht selbst abwickeln sondern einem spezialisierten Rechtsdienstleister melden.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Gegner streitet Schuld nach Verkehrsunfall ab</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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