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	<title>schadenabwicklung Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Kann ich nach einem Unfall die Ermittlungsakte anfordern?</title>
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		<pubDate>Sun, 02 May 2021 12:29:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem nicht ganz unbedeutenden Personen- und Sachschaden gekommen ist, wird die Polizei im Regelfall eine Ermittlung starten, wie es zu dem Unfall kommen konnte.  Die Ermittlungsakte hat zwar per se nichts mit Ihrer privaten Schadensregulierung nach einem Unfall zu tun, kann aber trotzdem herangezogen werden, wenn die Verursachung des Unfalls streitig ist. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kann-ich-nach-einem-unfall-die-ermittlungsakte-anfordern/">Kann ich nach einem Unfall die Ermittlungsakte anfordern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem <strong>Personen</strong>&#8211; und <strong>Sachschaden</strong> gekommen ist, wird die Polizei im Regelfall <strong>Ermittlungen</strong> aufnehmen, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Denn neben der Regulierung der Schäden steht in solchen Momenten manchmal auch eine <strong>fahrlässige Körperverletzung</strong> (<strong>§ 229 StGB</strong>) und der <strong>Verstoß</strong> gegen Regeln der <strong>StVO</strong>, wie dem Abstandsgebot oder den Vorfahrtsregeln, im Raum. Die Ermittlungsakte hat zwar per se nichts mit Ihrer privaten Schadensregulierung nach einem Unfall zu tun, kann aber trotzdem <strong>herangezogen</strong> werden, wenn die Verursachung des Unfalls <strong>streitig</strong> ist.</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Kann ich die Ermittlungsakte von der Polizei anfordern?</h2>
<p>Die meisten Verbraucher erfahren erst, dass es eine Ermittlungsakte gibt, wenn die <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">gegnerische Versicherung</a> nach einem Unfall die weitere Regulierung mit der Aussage <strong>verweigert</strong>, dass man zunächst in die <strong>Ermittlungsakte</strong> schauen müsse.</p>
<p>Wenn man aber als <strong>Geschädigter</strong> selber die Ermittlungsakte <strong>anfordert</strong>, erhält man von der Ermittlungsbehörde (in der Regel die Polizei) die Antwort, dies sei<strong> nicht möglich</strong>. Diese werde nur an <strong>Anwälte</strong> herausgegeben.</p>
<p>Der Grund? Rechtsanwälte gelten in Deutschland als Teil der <strong>Rechtspflege</strong>, Ihnen wird ein erhöhtes <strong>Vertrauen</strong> von anderen staatlichen <strong>Institutionen</strong> entgegengebracht. In der Ermittlungsakte sind zumeist die Schriftstücke im <strong>Original</strong> enthalten. Sollten diese verloren oder beschädigt werden, sind sie als <strong>Beweismittel</strong> dann nicht mehr brauchbar. Die Ermittlungsbehörde kann nicht überprüfen, ob Sie als Verbraucher <strong>vertrauenswürdig</strong> und sorgfältig genug sind, die Akte einzusehen.</p>
<h2>Polizeilicher Unfallbericht</h2>
<p>Wenn die <strong>Polizei</strong> den <strong>Verkehrsunfall</strong> aufgenommen hat, so fertigt sie einen sogenannten polizeilichen <strong>Unfallbericht</strong> an. Diesen polizeilichen Unfallbericht erhalten die Unfallbeteiligten vor Ort. In dem polizeilichen Unfallbericht sind die Kontaktdaten, sowie eine <strong>Kurzübersicht</strong> des Sachverhalts festgehalten. Zumeist ist in dem polizeilichen Unfallbericht auch festgehalten, welche polizeilichen Maßnahmen nach dem Verkehrsunfall eingeleitet worden sind (Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungsverfahren etc.). Der polizeiliche Unfallbericht enthält damit die <strong>wichtigsten</strong> <strong>Informationen</strong>, um den Verkehrsunfall regulieren zu können.</p>
<p>Allerdings ist der polizeiliche Unfallbericht, der den Unfallbeteiligten ausgehändigt wird, <strong>nicht</strong> <strong>vollständig</strong>! Die Polizei fertigt einen <strong>ergänzenden Unfallbericht </strong>mit <strong>zusätzlichen</strong> <strong>Informationen</strong> beispielsweise zum Wetter zu den Sichtverhältnissen, zur Fahrbahn etc. an, der in der polizeilichen Akte verbleibt und den Beteiligten nicht ausgehändigt wird. Nicht selten notieren Polizisten hierauf wichtige Informationen wie spontan Aussagen der Beteiligten oder eine eigene Einschätzung zum Unfallhergang. Zwar sind viele polizeiliche Unfallberichte <strong>fehlerhaft</strong> – die Zahlen schwanken von 30-50 % – allerdings sind die Informationen <strong>wichtige</strong> <strong>Grundlage</strong> für die weitere Schadenregulierung durch die Versicherungen.</p>
<h2>Kann man die Ermittlungsakte gar nicht einsehen?</h2>
<p>Abhängig von Ihrer Rolle in dem Ermittlungsverfahren können Sie auch ohne Anwalt Akteneinsicht erhalten.</p>
<p>Wenn Sie <strong>Beschuldigter</strong> im Strafverfahren sind, kann Ihnen gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html">§ 147 Abs. 4 StPO</a> Akteneinsicht gewährt werden, wobei Beweisstücke nur unter Aufsicht eingesehen werden können. Wenn Sie jedoch Beschuldigter sind, raten wir Ihnen ausschließlich dazu, sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen und bis dahin keinerlei Angaben zur Sache zu machen.</p>
<p>Wenn Sie als Beschuldigter oder Betroffener Akteneinsicht erhalten wollen, so müssen Sie diese beantragen. Die Akte können Sie, wenn das Verfahren durch die Polizei geführt wird – das ist bei einem Strafverfahren stets der Fall – bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anfordern. Nur die Staatsanwaltschaft entscheidet jedoch darüber, ob Ihnen die beantragte Akteneinsicht gewährt wird.</p>
<p>Bei einem Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren entscheidet die zuständige Bußgeldstelle über die Akteneinsicht. Die Anforderung der Akte sollte stets schriftlich erfordern, im besten Fall per Fax oder per Einschreiben, um die Zustellung ihres Schreibens belegen zu können.</p>
<p>In der Betreffzeile sollten Sie unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens angeben, damit ihr Anliegen schnell zugeordnet werden kann. Das Aktenzeichen befindet sich zumeist rechts auf den Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft bzw. der Bußgeldstelle.</p>
<p>Der Antrag kann formlos gestellt werden, sie benötigen also kein spezielles Formular und müssen auch keine besonderen inhaltlichen Konkretisierungen vornehmen. Wichtig ist, dass aus Ihrem Schreiben ersichtlich wird, dass sie die Akte einsehen wollen. Formulierungsbeispiel:</p>
<p><em>„Sehr geehrte Damen und Herren,</em></p>
<p><em>in dem vorbezeichneten Verfahren beantrage ich Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der Verfahrensakte.&#8220;</em></p>
<p>Die Bescheidung ihres Antrages, also ob sie die Akte zur Einsicht erhalten oder nicht, dauert abhängig von der Behörde zwischen einer und fünf Wochen. Die längste Reaktionszeit hat typischerweise die Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Als Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren, also beispielsweise bei einem Verkehrsverstoß, gibt es im Unterschied zum Strafverfahren bessere Möglichkeiten für den Betroffenen, die Akte einzusehen. Die <strong>Voraussetzungen</strong> für die Einsicht in eine Akte des Bußgeldverfahrens sind in<strong> § 49 OWiG</strong> niedergelegt. <strong>§ 49 Abs 1 S. 1 OWiG</strong> besagt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. </em></p>
<p>Zunächst müssen Sie also <strong>Betroffener</strong> sein. Des Weiteren muss ein <strong>Antrag</strong> gestellt worden sein. Zusätzlich darf weder das Straf- oder Bußgeldverfahren hierdurch gefährdet werden, noch die schützenswerten Interessen Dritter Ihrem Verlangen entgegenstehen. Das Bußgeldverfahren wird bei Verkehrsunfällen so gut wie nie durch eine Einsichtnahme gefährdet. Auch werden nur in Ausnahmefällen die Interesse Dritter Ihre Interessen so überlagern, als dass Sie die Akte nicht einsehen dürften.</p>
<p>Ihnen können dann die Unterlagen gem. § 110c OWiG i.V.m. § 32f StPO digital oder postalisch übermittelt werden. Eine Einsichtnahme vor Ort &#8211; wie häufig von Ordnungsbehörden als vermeintlich einzig zulässige Möglickeit angeboten &#8211; ist sodann nicht ausreichend. Wichtig ist, dass Sie Ihren Akteneinsichtsantrag insoweit konkretisieren.</p>
<p>Als <strong>Geschädigter</strong> können Sie ohne Anwalt grundsätzlich keine Akteneinsicht nehmen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/475.html">§ 475 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StPO</a> Auskünfte aus den Akten auch als Privatperson zu erhalten, wenn Sie ein <strong>berechtigtes Interesse </strong>vorweisen können. Hierzu zählt beispielsweise die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens. Ihnen werden jedoch nur Auskünfte und ggfs. beschränkte Aktenauszüge übermittelt, nicht die gesamte Ermittlungsakte. Für den Verletzten kann also grundsätzlich nur ein <strong>Rechtsanwalt</strong> die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die <strong>Einsicht</strong> in eine Ermittlungsakte ist zumindest bei Ordnungswidrigkeitsverfahren auch für <strong>Privatpersonen</strong> möglich, jedoch deutlich aufwändiger als für einen Rechtsanwalt. Hinzukommen zum Teil lange <strong>Wartezeiten</strong>. Als Geschädigter können Sie im Strafverfahren nur Auskünfte aus der Ermittlungsakte verlangen, wenn Sie hier für ein berechtigtes Interesse nachweisen.</div>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Sep 2020 11:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich. Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock.  Wir erklären Ihnen deshalb, was...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland steigt jedes Jahr. Leider steigt damit auch die Zahl der im Straßenverkehr verunfallten Fahrradfahrer. Im Jahr 2018 verunfallten rund 90.000 Fahrradfahrer, davon fast 500 tödlich.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Neben den gesundheitlichen Aspekten müssen auch rechtliche Fragen beantwortet werden. Nach einem Fahrradunfall steht man aber häufig unter Schock. </p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wir erklären Ihnen deshalb, was Sie nach einem Fahrradunfall unbedingt beachten sollten.</p>								</div>
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									<h2>Schritt 1: Verletzungen versorgen und Polizei rufen</h2><p>Im Zweifel sollten Sie, falls Sie auf dem Fahrrad Beteiligter eines Unfalls geworden sind, überprüfen, inwieweit <strong>Verletzungen</strong> vorliegen, die das Rufen eines <strong>Krankenwagens</strong> notwendig machen. Gerade in Fällen, in denen der Kopf oder der Rücken verletzt worden sind, sollten Sie die Verletzungen möglichst schnell ärztlich untersuchen lassen.</p><p>Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Verletzungen das Rufen eines Krankenwagens rechtfertigen, lohnt sich ein Anruf bei der kassenärztlichen Vereinigung unter 116117. Diese können Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine notärztliche Untersuchung schnellstmöglich vorgenommen werden sollte oder ob ein Besuch beim Hausarzt reicht.</p><p>Unsicherheit besteht auch häufig bezüglich der Frage, ob die <strong>Polizei</strong> gerufen werden muss. Gerade bei kleineren Schäden gibt es <strong>keine Pflicht</strong>, die Polizei hinzuzurufen. Ist die Schuldfrage jedoch streitig oder sind die Verletzung nicht nur geringfügig, so empfiehlt es sich, zur Unfallaufnahme die Polizei hinzuziehen.</p><h2>Schritt 2: Startschuss für Schadensregulierung</h2><p>Sollten die Verletzungen nicht so dramatisch sein, als dass das Rufen eines Krankenwagens oder eines Notarztes notwendig wären, kann bereits am Unfallort die Aufarbeitung des <strong>Unfallhergangs</strong> vorgenommen werden, damit es hinterher bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht zu Streitigkeiten und Verzögerungen kommt.</p><p>Hierzu sollten Sie folgende Schritte beachten:</p><h2>Schritt 3: Datenerfassung</h2><h3>Personalien des Unfallverursachers und Kennzeichen notieren</h3><p>Es ist unerlässlich, dass nach einem Fahrradunfall die <strong>Daten</strong> der anderen <strong>Unfallteilnehmer</strong> notiert werden. Hierzu kann beispielsweise ein Foto vom <strong>Personalausweis</strong> gemacht werden. Wurden Sie auf Ihrem Fahrrad von einem Auto angefahren oder ein Fahrzeuginsasse hat die Fahrzeugtür unvorsichtig geöffnet und Sie sind mit dieser kollidiert, so ist es bereits ausreichend, dass Sie sich das Kennzeichen notieren. Mithilfe des Kennzeichens kann beim Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung erfragt werden. </p><p>Sollte der Unfallhergangs streitig sein, oder ein Unfallverursacher seine Daten nicht mitteilen wollen, ist ein Anruf bei der <strong>Polizei</strong> unumgänglich. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Polizei hinzuzurufen, sollte jedoch ein nicht unbeachtlicher Personenschaden entstanden sein, wird die Polizei regelmäßig zusammen mit einem Krankenwagen erscheinen und die Personalien der Unfallbeteiligten erfassen.</p><p>Die Daten der Gegenseite sind für Sie auf dem Weg zur Regulierung des Schadens unerlässlich. Denn die Gegenseite ist, natürlich abhängig davon, ob sie den Unfall verursacht hat, zum <strong>Schadensersatz</strong> verpflichtet.</p><h3>Zeugen des Fahrradunfalls ansprechen und Daten notieren</h3><p>Insbesondere wenn die Gegenseite sich uneinsichtig zeigt, sollten Sie überprüfen, ob Außenstehende den Unfall beobachten konnten.</p><p>Im Regelfall geben Zeugen gerne ihre Personalien heraus, um Ihnen als Fahrradfahrer zu helfen. Sie müssen jedoch zumeist aktiv auf umstehende Passanten zugehen und nachfragen. </p><p>Zeugen  können nicht nur wichtige Anhaltspunkte für die Frage nach der Unfallursache geben, häufig sind Zeugen die wichtigsten Beweismittel, um Haftungseinwände der gegnerischen Versicherung und Schutzbehauptungen des Unfallverursachers entkräftigen zu können.</p>								</div>
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									<p><strong>Keinen Helm bei dem Unfall getragen? Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<h3>Schäden und Verletzungen nach einem Fahrradunfall dokumentieren</h3><p>Wurden die <strong>Daten</strong> von <strong>Unfallbeteiligten</strong> und <strong>Zeugen</strong> aufgenommen, müssen nun die entstandenen <strong>Sachschäden</strong> und <strong>Verletzungen</strong> <strong>dokumentiert</strong> werden.</p><h4>Sachschäden dokumentieren</h4><p>Alle Schäden am <strong>Fahrrad</strong> sollten bestmöglich dokumentiert werden. Daneben können aber auch Schäden an <strong>Kleidung</strong>, <strong>Helmen</strong>, <strong>Fahrradzubehör</strong> oder <strong>Smartphones</strong> später geltend gemacht werden. Auch hier sollte der Schaden daher <strong>fotografisch</strong> festgehalten werden. Auch die Schäden am Auto des Unfallgegners sollten möglichst festgehalten werden. Denn auch diese können Aufschluss über den Unfallhergang geben. So kann es beispielsweise haftungstechnisch einen Unterschied machen, ob ein PKW Sie beim Abbiegen „nur“ mit der rechten Seite berührt hatte, oder Sie frontal von dem Wagen erfasst wurden. Denn ein frontaler Aufprall auf den Wagen spricht für eine erhöht fahrlässigere Fahrweise der Gegenseite.</p><h4>Verletzungen dokumentieren</h4><p>Neben der Dokumentation der Sachschäden sollten auch <strong>Verletzungen</strong> festgehalten werden. Neben <strong>Fotos</strong> von Wunden gehören hierzu auch <strong>Arztberichte</strong>. Auch wenn Sie selber ungern einen Arzt aufsuche, sollte in diesem Ausnahmefall der Gang in die Praxis nicht aufgeschoben werden. Neben der <strong>Dokumentation</strong> der Verletzungen, die für ein späteres <strong>Schmerzensgeld ausschlaggebend</strong> sein können, kann der Arzt auch „verdeckte“ Verletzungen wie zum Beispiel eine Halswirbeldistorsion erkennen, die unter Umständen eine weitere Therapie benötigt.</p><p>Eine große Hilfe für die engmaschige Dokumentation der Verletzungen und der hieraus resultierenden Einschränkungen kann ein sogenanntes „<strong>Schmerztagebuch</strong>“ darstellen, indem Sie in den folgenden Tagen (oder Wochen) festhalten können, an welchen Tagen Sie auf den Unfall zurückführbare Schmerzen hatten. Neben offensichtlichen Verletzungen wie zum Beispiel einer Fraktur, können Sie auch „seelische“ Schmerzen dokumentieren. Viele Unfallbeteiligte sind nach einem Fahrradunfall traumatisiert oder haben Angst, wieder Fahrrad zu fahren. Eine solche psychische Beeinträchtigung fließt in die Bewertung und Festlegung eines Schmerzensgeldes mit ein und wirkt sich insgesamt schmerzensgelderhöhend aus.</p><p>Neben der Dokumentation von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen können Sie auch die Einnahme von Medikamenten oder Therapiemaßnahmen dokumentieren.</p><h2>Schritt 4: Unfall melden</h2><p>Wurden alle Daten aufgenommen, alle Verletzungen und Sachschäden dokumentiert, stellt sich die Frage, ob der Schaden noch an weitere Dritte gemeldet werden muss.</p><h3>Polizei</h3><p>Wie bereits oben dargestellt, kann die Benachrichtigung der Polizei in manchen Fällen unerlässlich sein. Für die zivilrechtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/"> benötigen Sie jedoch KEINE Polize</a>i. Eine <strong>Protokollierung</strong> durch die Polizei kann zwar bei der Durchsetzung der aus dem Unfall stammenden Ansprüche helfen, ist aber keine Voraussetzung für einen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld. Viele Verletzte stellen sich die Frage, ob Sie den Verursacher anzeigen sollen oder sogar müssen. Hierzu mehr unten unter dem Punkt „Sonstiges“.</p><h3>Gegnerische Versicherung herausfinden</h3><p>Wenn der Unfallverursacher eine <strong>Haftpflichtversicherung</strong> besitzt, ist diese bei Vorliegen eines versicherten Schadenfalls zur <strong>Schadensregulierung</strong> neben dem Unfallverursacher <strong>verpflichtet</strong>. Hierbei kann grob nach schädigendem Verkehrsteilnehmer unterschieden werden:</p><p>Für Kfz gibt es eine Versicherungspflicht. In diesen Fällen können Sie davon ausgehen, dass der entstandene Schaden von einer gegnerischen Kfz-Versicherung beglichen wird. Sollten Sie vergessen haben, den Verursacher nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, kann diese auch durch eine <strong>Anfrage bei dem Zentralruf</strong> der Autoversicherer ermittelt werden. Hierfür benötigen Sie nur das <strong>Kfz-Kennzeichen</strong>.</p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Fußgänger oder einen Fahrradfahrer verursacht worden sein, so kommt es für eine einfache, außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche maßgeblich darauf an, ob der Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die weitere Schadenregulierung übernimmt. Eine private Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sollte Unfallverursacher seine Versicherung nicht benennen wollen oder keine abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend machen. In der Praxis gestaltet sich dies häufig schwierig. </p><p>Sollte der Fahrradunfall durch einen Hund oder ein anderes Tier entstanden sein, hat der Halter des Tieres unter Umständen eine <strong>Tierhaftpflichtversicherung</strong>. Im besten Fall können Sie bereits am Unfallort die Versicherung erfragen. Denn für Hundehaftpflichtversicherungen gibt es kein offizielles Register. Sie sind insoweit auf die Mitwirkung des Hundehalters angewiesen oder müssen diesen selbst in Anspruch nehmen. </p>								</div>
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									<p><b>Nutzungsausfall </b><strong>für beschädigtes Fahrrad nach Unfall erhalten?</strong> In <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/" target="_blank" rel="noopener">diesem Artikel </a>haben wir für Sie zusammengefasst, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen können!</p>								</div>
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									<h3>Eigener Versicherung den Fahrradunfall melden</h3><p>Den Ihnen entstandenen Schaden müssen Sie <strong>nicht</strong> Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Diese ist nämlich nur zuständig, wenn <strong>Sie</strong> selber einen <strong>Schaden verursacht</strong> haben. Sollte der Unfall auf dem Verschulden beide Seiten beruhen, Sie also auch einen Schaden bei dem Unfallgegner verursacht haben, sollten Sie diesen Schadensfall Ihrer eigenen Versicherung schnellstmöglich melden. Für die Schadenregulierung des bei Ihnen eingetretenen Schadens bleibt Ihre Versicherung aber außen vor, es sei denn, dass eine Kasko-Versicherung beispielsweise für das Fahrrad abgeschlossen wurde.</p><h2>Schritt 5: Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Fahrradunfall erhalten</h2><p>Wenn alle vorherigen Schritte abgeschlossen wurden, geht es nun um die Schadenregulierung im engeren Sinne. Hierfür brauchen Sie ein bisschen <strong>Geduld</strong>, denn gerade wenn gegnerische Versicherungen an der Schadensregulierung beteiligt sind, kann sich der Regulierungsprozess über <strong>Wochen</strong> und <strong>Monate</strong> ziehen. In diesem Zeitpunkt werden Sie häufiger Post von der gegnerischen Versicherung erhalten. Folgende Punkte sind für diesen Zeitpunkt von Bedeutung:</p><h3>Schaden am Fahrrad beziffern</h3><p>Wenn Sie <strong>Sachschäden</strong> erlitten haben, müssen Sie nun den Schaden hierfür berechnen. Hierfür sollten Sie überprüfen, ob Sie noch <strong>Originalbelege</strong> für die Anschaffung der Sachen besitzen, ob die Sachen repariert werden können, oder ob sie ersetzt werden sollen. In manchen Fällen liegt bei älteren Fahrrädern auch ein <strong>wirtschaftlicher Totalschaden</strong> vor. Zur <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/">Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens</a> für die Schadensbezifferung ist die gewissenhafte Dokumentation der Sachschäden (Schritt 2) von großer Bedeutung. Neben dem Neuwert der Sache muss hierbei auch der <strong>Zeitwert</strong> der Sache beachtet werden.</p><h3>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall</h3><p>Neben dem Sachschaden steht Ihnen gemäß <strong>§ 253 BGB</strong> auch ein <strong>immaterieller Schadensersatz</strong> zu, das sogenannte Schmerzensgeld. Hier kommt nun die <strong>Dokumentation</strong> der körperlichen und seelischen <strong>Verletzungen</strong> ins Spiel. Das Schmerzensgeld soll eine „<strong>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</strong>“ erzielen.</p><p>Die <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes im individuellen Fall</a> gestaltet sich aber durchaus kompliziert: Das Schmerzensgeld kann nicht tabellarisch berechnet werden. In den meisten Fällen wird eine <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabelle</a> zur Rate gezogen. Dabei handelt es sich um eine <strong>Urteilssammlung</strong>, für welche Verletzung bisher ein Schmerzensgeld von einem Gericht als „<strong>angemessen</strong>“ angesehen wurde. Die Einschätzung eines angemessenen <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/">Schmerzensgeldes</a> ist gerade für juristische Laien jedoch mit einigen Stolpersteinen verbunden und sollte deshalb <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">nicht selbst beziffert werden.</a></p><h3>Achtung bei Schreiben der gegnerischen Versicherung</h3><p>Während der Schadenregulierung entsteht nach einem Fahrradunfall häufig ein regelrechter Papierkrieg zwischen Ihnen und dem Unfallgegner. Auch wenn es ermüdend ist: Lesen Sie jedes Schreiben der gegnerischen Versicherung sorgfältig durch. Denn auch hierin können <strong>Stolpersteine</strong> liegen, die die Schadensregulierung <strong>verzögern</strong> oder sich negativ auf Ihre Ansprüche auswirken können. Insbesondere bei <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"><strong>Einwilligungen in die Datenweitergabe</strong></a> und der <strong>Schweigepflichtsentbindungserklärungen</strong> von Ärzten lohnt sich eine gewisse Zurückhaltung. </p><p><a href="https://vinqo.de/deshalb-sind-pruefberichte-fuer-schmerzensgeld-untauglich/">Wir raten ausnahmslos davon ab, diese Erklärungen zu unterzeichnen, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten nach einem Fahrradunfall bestmöglich zu schützen.</a> Auch wenn die gegnerische Versicherung behauptet, dass ohne die Erklärung eine Schadenregulierung nicht erfolgen könne: diese Ansicht ist falsch! Wir helfen Ihnen hierbei gerne.</p>								</div>
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									<p><strong>Warum Sie die Einwilligung in die Datenweitergabe und die Schweigepflichtentbindungserklärung von der Versicherung nicht unterzeichnen sollten, erklären wir in <a href="https://vinqo.de/diese-5-fehler-sollten-sie-bei-ihrem-schmerzensgeld-vermeiden/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a>.</strong></p>								</div>
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									<h2>Häufig gestellte Fragen nach einem Fahrradunfall</h2><p>Der oben gegebene Leitfaden gibt einen guten Überblick über den zeitlichen Ablauf der Schadenregulierung. Trotzdem erhebt er natürlich nicht den Anspruch, vollständig jede Frage beantworten zu können, die Sie nach einem Fahrradunfall beschäftigt. Hier also noch ausgewählte, weitere Fragen (und natürlich deren Beantwortung), die regelmäßig innerhalb der Schadensregulierung auftauchen:</p><h5>Muss ich den Unfallverursacher anzeigen?</h5><p>Grundsätzlich ist ein <strong>zivilrechtlicher Regulierungsvorgang</strong> von einem <strong>strafrechtlichen</strong> <strong>Verfolgungsvorgang</strong> zu unterscheiden. Als Geschädigter eines Fahrradunfalls können Sie den Unfallverursacher anzeigen, jedoch hat dies <strong>keine unmittelbare Auswirkung</strong> auf Ihre <strong>Schadensregulierung</strong>. Diese beiden Verfahren sind <strong>getrennt</strong> voneinander zu betrachten. Innerhalb einer Strafverfolgung könnte entweder ein Fall der fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung vorliegen. (<strong>§§ 229 und 223 StGB</strong>).</p><p>Allerdings können die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren häufig (Zeugenvernehmungen, Beschuldigtenbefragung, Rekonstruktion des Unfallhergangs etc.) hilfreich sein, wenn die Schuld am Unfall streitig ist. </p><p>Eine Anzeige bei der Polizei ist kostenfrei.</p><h3>Was ist, wenn der Unfallverursacher die Schuld am Fahrradunfall abstreitet?</h3><p>Niemand gibt gerne zu, dass er Schuld an einem Fahrradunfall hat. In solchen Fällen sind <strong>Zeugen</strong> unerlässlich. Auch <strong>Bilder</strong> vom <strong>Unfallort</strong> und von den Schäden können aber ein nachvollziehbares Bild von dem Unfallhergang zeichnen. Gerade daher ist eine gewissenhafte <strong>Dokumentierung</strong> und Datensammlung notwendig. Weiteres hierzu finden Sie in <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">diesem Beitrag</a>.</p><h3>Was ist, wenn ein PKW nach einem Fahrradunfall Fahrerflucht begeht?</h3><p>Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand. Für Sie als Geschädigten bringt die Strafbarkeit im ersten Schritt natürlich nur wenig Erkenntniszuwachs. Sollten Sie von einem PKW-Fahrer angefahren worden sein, sollten Sie sich das <strong>Kennzeichen</strong> umgehend notieren. Denn wie oben dargestellt, können Sie über das Kennzeichen die <strong>Versicherung</strong> des Halters ermitteln, und hierüber natürlich auch den Halter selber. In solchen Fällen lohnt sich das Hinzuziehen der <strong>Polizei</strong>, denn diese kann auch eine Halterabfrage machen.</p><h3>Die Versicherung zahlt nicht, was kann ich tun?</h3><p>Wenn die gegnerische Versicherung sich zu viel Zeit lässt, kann dies als <b>Regulierungsverzögerung </b>zu einer <strong>Schmerzensgelderhöhung</strong> führen. Dies wird aber nur unter sehr engen Voraussetzungen der Fall sein. Grundsätzlich steht der Versicherung eine relativ <strong>weite Prüffrist (3 &#8211; 6 Wochen) </strong>zur Bearbeitung des Schadensfalls zu. </p><p>Fragen Sie deshalb beharrlich in zweiwöchigen Abständen nach dem Bearbeitungsstand und erfragen Sie insbesondere, welche konkreten Umstände der Regulierung entgegenstehen sollen. Die Versicherung muss insoweit darlegen, weshalb sie keine Zahlung vornimmt. </p>								</div>
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									<p><strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>mehr über die Möglichkeiten, die Sie haben,  um schneller an Ihr Geld zu gelangen. </strong></p>								</div>
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									<h3>Was bedeutet Mitverschulden nach einem Fahrradunfall?</h3><p>In manchen Fällen wurde der Schaden durch beide Verkehrsteilnehmer erst „<strong>gemeinschaftlich</strong>“ verursacht. Die Gegenseite ist in diesen Fällen nicht zur <strong>alleinigen Tragung</strong> Ihres Schadens verpflichtet. Denn von dem Schaden muss dann Ihr „<strong>Mitverschulden gegen die eigenen Interessen</strong>“ abgerechnet werden. Im Regelfall wird hierbei geschätzt, wie <strong>viel Prozent</strong> beide <strong>Parteien</strong> zum Schadensfall beigetragen haben. Der Schaden wird dann <strong>gequotelt</strong> auf beiden Seiten verteilt.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie sind zu 20 % an dem Schaden schuld, die Gegenseite 80 %. In diesem Fall wird Ihnen nur 80 Prozent des Schadens und des Schmerzensgeldes ersetzt.</p><h2>Wie unterstützt mich VINQO nach einem Fahrradunfall?</h2><p>Wir von VINQO sind ein Team aus <a href="https://vinqo.de/ueber-uns/"><strong>Juristen</strong> und <strong>Schadenmanagern</strong></a>, das bereits in hunderten Fällen Fahrradfahrer nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> die zeitaufwändige und komplizierte Schadenregulierung abgenommen hat &#8211; und das ohne jedwedes Kostenrisiko!</p><p>Wir kennen die <strong>Tricks</strong> der Versicherer und können Ihre <strong>Schadensersatz</strong>&#8211; und <strong>Schmerzensgeldansprüche</strong> vor ungerechtfertigten Kürzungen zu <strong>verteidigen</strong>. Zur schnellen und einfachen Abwicklung Ihres Fahrradunfall stellen wir Ihnen eine<strong> Online-Akte</strong> zur Verfügung, mithilfe derer Sie jederzeit eine transparente und kompakte Übersicht über den Prozess erhalten.  .</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall &#8211; Was muss ich tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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