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	<title>Paketzusteller Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</title>
		<link>https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 08:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein Postbote aber gerade gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. Wie sieht in solchen Fällen die Haftung aus? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn es keine offizielle Statistik gibt, wie viele <strong>Postboten</strong> und <strong>Paketzusteller</strong> im Jahr von Hunden gebissen werden, können wir an unserer eigenen Arbeit bei VINQO sehen, dass Postzusteller die am <strong>häufigsten</strong> gebissene Berufsgruppe ist. Oft handelt es sich hierbei um Fälle von aggressiven Verhalten des Tiers, das glaubt, das eigene <strong>Territorium</strong> verteidigen zu müssen.</p><p>Dabei handelt steht Ihnen als <strong>Paketzusteller</strong> nach einem <strong>Hundebiss</strong> ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu, das nicht von der Berufsgenossenschaft oder Ihrem Arbeitgeber durchgesetzt wird. Das <strong>Schmerzensgeld</strong> nach einem Hundebiss müssen Sie deshalb <strong>selbst durchsetzen</strong>.</p><p>Anders als ein gewöhnlicher Passant kann ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">Postbote</a> gezwungen werden, das Grundstück zu betreten. Denn wenn der Briefkasten erst an der Haustür ist, und es keine Möglichkeit gibt, ein Paket ohne Betreten des Grundstückes abzuliefern, hat der Postbote keine Wahl, als in das Territorium des Hundes „einzudringen“. </p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Grundsätzlich haftet der <strong>Halter</strong> des Hundes nach <strong>§ 833 S. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“</em></p><p>Es handelt sich hierbei um eine sogenannte <strong>verschuldensunabhängige</strong> <strong>Haftung</strong>. Dies bedeutet, dass es gar nicht darauf ankommt, dass der Halter des Hundes etwas falsch gemacht hat. Es genügt, dass er für das Tier zuständig ist (also es auf eigene Kosten hält und versorgt) und dass das Tier jemanden anderen geschädigt hat, zum Beispiel durch einen Biss. Damit ist ein Nachweis der Haftung für einen Verletzten relativ einfach. Im Regelfall haben Hundehalter übrigens eine <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> für ihren Vierbeiner abgeschlossen, an die Sie sich nach einem Biss zur Schadensregulierung wenden können.</p><h2>„Vorsicht Hund“-Schild auf dem Grundstück</h2><p>In manchen Fällen wird sich der Hundehalter darauf berufen, dass ja ein <strong>Warnschild</strong> am Zaun angebracht war, welches vor dem Hund warnt. Dies kann den Hundehalter unter Umständen zwar vor der Haftung gegenüber Schadenersatzansprüchen von Personen, die das Grundstück <strong>unbefugt</strong> betreten haben, retten, oder zumindest den Haftungsumfang verringern:</p><p>Das OLG Stuttgart (<a href="https://openjur.de/u/353621.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2010 &#8211; 1 U 38/10</a>) differenzierte hier nach verschiedenen Gesichtspunkten. Grundsätzlich gelte, dass</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„ein Mitverschulden i. d. R. dann angenommen</em> [wird]<em>, wenn sich der Geschädigte<strong> ohne ausreichenden Grund</strong> in die Nähe eines gefährlichen Tieres begibt oder wenn er ein Warnschild vor einem bissigen Hund nicht beachtet (vgl. Staudinger/Eberl-Borges (2008), § 833 BGB, Rn. 200). </em></p><p>Dies gelte aber auch nur, wenn auch vor einem gefährlichen Hund gewarnt wird. Die <strong>Warnung</strong>, dass ein Hund auf dem Grundstück sei, <strong>reicht</strong> laut Ansicht der Rechtsprechung <strong>nicht</strong>. Im Regelfall kann aber ein Schild, welches vor einem gefährlichen Hund warnt, jedoch nicht die Haftung gegenüber einem Postboten berühren. Das OLG Stuttgart stellte klar:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Alle Besucher des Anwesens &#8211; seien es eingeladene Gäste, der <strong>Paketdienst</strong> oder sonstige Personen, die Kontakt zu den Bewohnern des Hauses aufnehmen wollen &#8211; waren daher darauf angewiesen, das Grundstück zu betreten, um zu den Klingeln zu gelangen. In einer solchen &#8211; von den Bewohnern des Grundstücks bewusst so geschaffenen &#8211; Situation und bei unverschlossenem Gartentor darf auch ein vorsichtiger Mensch davon ausgehen, dass ihm jedenfalls tagsüber, d. h. zu einer Zeit, zu der Besuche üblich sind, durch den auf dem Gelände gehaltenen Hund kein Schaden droht &#8211; sei es, weil der Hund gut erzogen oder aber weggesperrt ist.“</em></p><p>Trotzdem versuchen unserer Erfahrung nach Hundehaftpflichtversicherungen Ihr Schmerzensgeld aufgrund eines vermeintlichen Mitverschuldens um 50% zu kürzen. In diesem Fällen empfiehlt es sich <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld-3/als-postbote-von-hund-gebissen/">risikofrei rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</a></p>								</div>
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									<h2>Hundebiss als Arbeitsunfall- was sind die Folgen?</h2><p>Wenn Sie Postbote oder Paketzusteller sind, und bei der Arbeit von einem Hund gebissen wurden, liegt ein <a href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/">Arbeitsunfall </a>vor. Hierfür muss ein Unfall im Sinne des<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html"><strong> § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII</strong></a> vorliegen.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.</em>“</p><p>Des Weiteren muss es sich um einen Unfall während der Arbeit, oder auf dem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Weg zur Arbeit</a> / von der Arbeit gehandelt haben. Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, ergeben sich folgende Besonderheiten:  </p><h3>Durchgangsarzt aufsuchen!</h3><p>Grundsätzlich muss man nach einem Arbeitsunfall nicht zu seinem gewöhnlichen Hausarzt, sondern zu einem „<strong>Durchgangsarzt</strong>“. Dies folgt daraus, dass bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, sondern die gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong>, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Der Durchgangsarzt arbeitet dabei als „Vertreter“ der Versicherung, der die <strong>Behandlung</strong> und <strong>Diagnose</strong> überwacht. Sollte es sich um eine geringe Verletzung handeln, können Sie auch zunächst zu Ihrem Hausarzt, der Sie dann an den Durchgangsarzt überweist.</p><h3>Verletztengeld nach Hundebiss</h3><p>Nun können Sie natürlich sich fragen, was denn der Unterschied zu einem Unfall in der Freizeit ist. Schließlich kann es Ihnen zunächst egal sein, ob die Krankenkasse oder die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> Ihre Kosten trägt. Einen nicht unerheblichen Unterschied gibt es aber doch:</p><p>Sollten Sie länger als 6 Wochen durch den Arbeitsunfall arbeitsunfähig sein, erhalten Sie nicht das <strong>Krankengeld</strong> der Krankenkasse, sondern das <strong>Verletztengeld</strong> der Berufsgenossenschaft. Dieses beträgt 80 % des Regelentgeltes anstelle von 70 % des entgangenen Bruttogehaltes.</p><p>Lassen Sie sich nicht verwirren: Auch das Verletztengeld wird von der Krankenkasse ausgezahlt, diese erhält das Verletztengeld aber von der Berufsgenossenschaft zurück.</p><p>Die Differenz zu Ihrem vollen Lohn können Sie dem Hundehalter gegenüber geltend machen. Aber Vorsicht: die Ermittlung des konkreten Verdienstausfalls gestaltet sich häufig sehr schwierig und ist rechtlich anspruchsvoll, wenn das Gehalt Schwankungen unterliegt.</p><h3>Übergangsgeld nach einem Hundebiss</h3><p>Auch das Übergangsgeld wird nicht, wie normalerweise, von der Rentenversicherung, sondern von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong> gezahlt. Unter dem Übergangsgeld verseht man, dass man einen gewissen Geldbetrag erhält, wenn man nach einer <strong>Rehabilitationsmaßnahme</strong> wieder an den Beruf angepasst werden soll und hierdurch noch nicht zu 100 % <strong>erwerbstätig</strong> sein kann.</p><h2>Fazit</h2><p>Postboten sind besonders gefährdet, wenn es um Hundebisse geht. Dabei <strong>haften</strong> die Hundehalter verschuldensunabhängig. Dies gilt auch wenn der Postbote ein Grundstück für die Lieferung betreten musste, selbst wenn ein <strong>Schild</strong> vor dem Hund gewarnt hat. Weiterhin muss beachtet werden, dass in solchen Fällen ein <strong>Arbeitsunfall</strong> vorliegt.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/hundebiss-als-postbote-paketzusteller-was-ist-zu-tun/">Hundebiss als Postbote / Paketzusteller &#8211; was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Die wichtigsten Urteile zu Hundebissen</title>
		<link>https://vinqo.de/die-wichtigsten-urteile-zu-hundebissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Oct 2020 09:59:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die wichtigsten Urteile bei einem Hundebiss. Häufig kommt es bei Hundebissen zum Streit über die Haftung und Mithaftung des Geschädigten. Wir haben Ihnen die wichtigsten Urteile zusammengestellt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/die-wichtigsten-urteile-zu-hundebissen/">Die wichtigsten Urteile zu Hundebissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Es gibt in Deutschland keine Pflicht zur Meldung eines Hundebisses. Daher ist die jährliche Anzahl von Hundebissen nicht genau nachgewiesen- trotzdem beschäftigen Gerichte sich häufig mit Rechtsstreitigkeiten nach einem Hundebiss. Insbesondere die Frage des <b>Mitverschuldens</b> bei einem Hundebiss ist dabei von großer Bedeutung. Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Übersicht über bereits im Zusammenhang mit Hundebissen ergangenen Urteilen vor.</p>								</div>
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									<h2>Urteil: Mitverschulden bei Hunderangelei</h2><p><strong>Mitverschulden bei Hundegerangel, BGH, Urteil vom 31. Mai 2016 – VI ZR 465/15 –</strong></p><p>Wenn ein Hundehalter bei einer Hunderangelei seinen eigenen Hund schützen will und daher in den Hundekampf <strong>eingreift</strong>, muss er sich beim Biss des „gegnerischen“ Hundes die <strong>Tiergefahr</strong> seines eigenen Hundes als Mitverschulden gegen sich gelten lassen. Dadurch kann sich der Schadensersatz und das Schmerzensgeld um bis zu <strong>50 %</strong> verringern.</p><p> </p><h2>Urteil: Kein Mitverschulden bei Verschulden</h2><p><strong>Keine Anspruchsminderung bei Hunderangeleien bei Sorgfaltspflichtverletzung des Hundehalters, BGH, Urteil vom 31. Mai 2016 – VI ZR 465/15 –</strong></p><p>Im selbigen Urteil stellte der BGH fest, dass ein Mitverschulden des geschädigten Hundehalters bei einer Hunderangelei nicht angenommen wird, wenn der Halter des bissigen Hundes eine <strong>Sorgfaltspflichtverletzung</strong> vorgeworfen werden kann, sodass er neben dem Halter haftet. Dieses ergibt sich laut <strong>BGH</strong> aus <strong>§ 840 Abs. 3 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der Dritte allein verpflichtet.“</em></p><p><em> </em></p><h2>Urteil Mitschuld entlaufender Hund</h2><p><strong>Haftung des Hundehalters bei entlaufendem Hund, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. August 2019 – 7 U 6/19 –</strong></p><p>Wenn ein Hund entlaufen ist und ein Dritter sich dieses Hundes annimmt, um den Halter zu ermitteln, haftet der <strong>Halter</strong> des Hundes <strong>vollumfänglich</strong>, wenn der Hund den Dritten beißt. Es ist grundsätzlich im <strong>Interesse</strong> des Hundehalters, dass ein Dritter den Hund festhält, um beispielsweise die Kontaktdaten am Halsband einzusehen, wenn sich der Hund offensichtlich im Straßenverkehr ohne Aufsicht aufhält. Dem Dritten ist kein Mitverschulden zu Last zu legen.</p><p> </p><h2>Urteil Mitschuld Warnschild</h2><p><b>Haftung des Grundstückeigentümers/ Hundehalters bei Biss trotz Warnschild an Grundstücksgrenze, OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juni 2010 – 1 U 38/10 –</b></p><p>Der Inhaber eines Grundstücks haftet nicht nur nach der Gefährdungshaftung aus <b>§ 833 BGB</b>, wenn sein Hund einen Besucher des Grundstückes beißt, sondern auch nach <b>§ 823 Abs 1 BGB</b>. Dies gilt auch dann, wenn an der Grundstücksgrenze ein „Vorsicht- Hund“ <b>Warnschild </b>angebracht ist, wenn die Klingel nicht an der <b>Grundstücksgrenze </b>sondern am <b>Haus </b>angebracht ist und der Dritte ein berechtigtes <b>Interesse </b>an der Kontaktaufnahme mit dem Grundstücksinhaber besitzt. Ein Mitverschulden kann nur angenommen werden, wenn das Schild auf einen aggressiven Hund hinweist, ein allgemeiner Hinweis wie „Hier wache ich“- genügt nicht.</p><p>Hinweis: Besondere Bedeutung hat diese Rechtsprechung insbesondere für <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/als-postbote-von-hund-gebissen/"><strong>Postbote</strong></a> und <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/als-postbote-von-hund-gebissen/"><strong>Paketzusteller</strong></a>, die zum Betreten des Grundstückes gezwungen sind.</p>								</div>
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									<p>Sie sind während der Arbeit von einem Hund gebissen worden? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/waehrend-der-arbeit-vom-hund-gebissen/">hier</a>, wie es jetzt für Sie weiter geht! </p>								</div>
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									<p>Hinsichtlich des Mitverschuldens von <a href="https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/" target="_blank" rel="noopener">Kindern </a>bei einem Hundebiss gibt es eine Vielzahl von Urteilen:</p><h2>Urteil Mitschuld Kind und harmloser Hund</h2><p><b>Kein Mitverschulden beim Streicheln eines augenscheinlich zahmen Hundes OLG Hamm, Urteil vom 08. Februar 1990 – 27 U 194/89 –</b></p><p>Einen Neunjährigen, den beim Streicheln ein Hund ins Gesicht beißt, muss sich kein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn seiner Einsichtsfähigkeit und den äußeren Umständen nach er mit einem <b>friedlichen Hund </b>rechnen durfte.</p><h2>Urteil: Keine Mitschuld bei Hundebiss, wenn Kind deliktsunfähig</h2><p><b>Deliktunfähigen Kindern kann kein Mitverschulden angerechnet werden, LG Essen, Urteil vom 17. März 2005 – 12 O 307/03 –</b></p><p>Ein <b>anderthalbjähriges </b>Kind, welches von einem Hund gebissen wird, kann durch die mangelnde <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/schmerzensgeld-hundebiss-kind/"><b>Deliktsfähigkeit </b></a>auch kein Verschulden gegen sich selber zu Last gelegt werden. Der Hundehalter haftet in diesen Fällen vollumfänglich, selbst wenn das Kind beispielsweise den Hund ärgert.</p><p><em>Kinder sind erst ab der <b>Vollendung </b>des <b>siebten Lebensjahres</b> (eingeschränkt) deliktsfähig. (§ 828 BGB)</em></p><h2>Urteil Mitschuld der Eltern an Hundebiss</h2><p><b>Anrechnung des Mitverschuldens des Eltern OLG Nürnberg, Urteil vom 11. April 1986 – 1 U 4172/85 –</b></p><p>Grundsätzlich können Eltern gegenüber ihrem eigenen Kind auch haften, wenn sie <b>sorgfaltswidrig </b>das Kind nicht schützen und das Kind von einem Hund gebissen wird.</p><p>Dieses Mitverschulden der Eltern wird aber nicht hinsichtlich des Schmerzensgeldes gegen den Hundehalter angerechnet. Dadurch haftet der <b>Hundehalter </b>dem Kind alleine und vollständig hinsichtlich des Schmerzensgeldes. Nur bei einem schweren Verschulden kann der Hundehalter u.U. die Eltern wegen einer Aufsichtspflichtverletzung in den Regress nehmen.</p>								</div>
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