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	<title>Wertverlust Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Dec 2020 09:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Jedes Jahr verunglücken ca. 90.000 Fahrradfahrer in Deutschland. Wenn Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sind, stellt sich für Sie die Frage, welche Ansprüche Sie nach einem Fahrradunfall besitzen. Daher möchten wir Ihnen diese im Folgenden alphabetisch geordnet erläutern. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Ansprüche nach Fahrradunfall &#8211; das steht Ihnen zu!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="vgblk-rw-wrapper limit-wrapper">Fahrradfahrer gehören zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Jedes Jahr <strong>verunglücken</strong> ca. <strong>90.000</strong> Fahrradfahrer in Deutschland. Wenn Sie Opfer eines Fahrradunfalls geworden sind, stellt sich für Sie die Frage, welche <strong>Ansprüche</strong> Sie nach einem Fahrradunfall haben. Daher möchten wir Ihnen diese im Folgenden alphabetisch geordnet erläutern.</p>
<h2>Fahrtkosten</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall erhöhen sich häufig die <strong>Fahrtkosten</strong>. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die <strong>Bahn</strong> oder für einen <strong>PKW</strong>, da man sein eigenes Fahrrad nicht mehr nutzen kann. Zusätzlich müssen gerade nach Verletzungen auch vermehrt Termine wie <strong>Arztbesuche</strong> oder <strong>Krankengymnastikbesuche</strong> wahrgenommen werden. Auch hierfür steht Ihnen ein Ersatz zu, wenn diese Kosten kausal auf dem Fahrradunfall beruhen. Die Kosten sind kausal, wenn Sie ohne den Fahrradunfall nicht entstanden wären. Neben Bustickets oder Taxikosten stehen Ihnen für die Nutzung Ihres PKWs 0,25 € pro Kilometer zu.</p>
<h2>Gutachterkosten</h2>
<p>In manchen Fällen muss vor der <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Reparatur</a> eines Fahrrades zunächst ein Gutachten bezüglich der Reparaturkosten eingeholt werden. Hierfür müssen Sie einen <strong>Sachverständigen aufsuchen</strong>, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Sie sind nicht verpflichtet, einen Sachverständigen zu wählen, den Ihnen beispielsweise die gegnerische Versicherung empfohlen hat. In welchen Fällen ein <strong>Kostenvoranschlag</strong> durch eine <strong>Werkstatt</strong> genügt, und in welchen Fällen ein Gutachter beauftragt werden sollten, können Sie <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">hier </a>nachlesen.</p>
<h2>Haushaltsführungsschaden</h2>
<p>Nach einem Fahrradunfall, bei dem Sie schwerer verletzt worden sind, können Sie unter Umständen aufgrund der Verletzungen Ihren <strong>Haushalt</strong> nicht wie gewohnt <strong>führen</strong>. Sie müssen dann entweder Freunde und Familie um <strong>Hilfe</strong> bitten, oder eine Haushaltskraft bestellen. Gemäß <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> können die Kosten für die eingestellte Hauskraft, oder eine „<strong>fiktive</strong>“ <strong>Haushaltsführung</strong> als <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Schadensersatzanspruch </a>von dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung geltend gemacht werden.</p>
<h2>Heilbehandlungskosten</h2>
<p>Grundsätzlich werden die Heilbehandlungskosten (Zuzahlung für Medikamente, Physiotherapie etc.) durch Ihre <strong>Krankenversicherung</strong> beglichen. Es können aber Ansprüche auf Leistungen bestehen, die die Versicherung nicht im Leistungskatalog aufführt. Eine Behandlung durch einen <strong>Heilpraktiker</strong> muss beispielsweise finanziell dann von der Gegenseite übernommen werden, wenn dieser Heilpraktiker staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder <strong>Heilung</strong> besteht. (<strong>LG München, Az: 5 O 1837/09</strong>)</p>
<h2>Kostenpauschale</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie eine <strong>pauschale Zahlung</strong> dafür verlangen, dass Sie Ihre Schaden abwickeln mussten. Durch einen Fahrradunfall kann Ihnen ein Mehraufwand entstehen. Je nach Aufwand, die Sie aufbringen mussten, um diesen Schaden zu reparieren, kann eine Kostenpauschale von <strong>15 bis 50 €</strong> gefordert werden. Die ständige Rechtsprechung erkennt 25,00 € an.</p>
<h2>Mietfahrrad</h2>
<p>Wenn Ihr Fahrrad beschädigt wurde, und daher nicht mehr genutzt werden kann, können Sie sich ähnlich wie bei einem Autounfall auch ein Fahrrad für die Zeit mieten, in der Ihr Fahrrad in der <strong>Werkstatt</strong> verweilt oder bis Sie ein neues Fahrrad erworben haben. Dabei müssen Sie aber darauf achten, dass das Fahrrad, dass Sie mieten, und Ihr beschädigtes Fahrrad in der gleichen <strong>Preisklasse</strong> liegen.</p>
<h2>Nutzungsausfall</h2>
<p>Den meisten Unfallopfern ist nicht bewusst, dass sie wie bei einem Autounfall auch auf ein Mietfahrrad verzichten können, und stattdessen einen <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall </a>verlangen dürfen. Dieser beträgt <strong>pro</strong> <strong>Tag</strong> zwischen<strong> 6 und 10 €</strong>. Der Nutzungsausfall wird für die Zeit bezahlt, in der das eigene Fahrrad in der Werkstatt ist. Wurde das eigene Fahrrad so weit beschädigt, dass keine Reparatur mehr möglich oder wirtschaftlich ist, wird Ihnen zumindest Nutzungsersatz für 14 Tage gezahlt.</p>
<h2>Persönlicher Sachschaden</h2>
<p>Hierunter versteht man alles, was bei dem Unfall an persönlichen Eigentum neben dem Fahrrad noch beschädigt wurde. Beispielsweise fallen hierunter eine zerstörte <strong>Jeans</strong>, aber auch die Kosten für einen neuen <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-helm-bekomme-ich-trotzdem-schmerzensgeld/">Fahrradhelm</a>. Auch wenn ein technisches Gadget wie Ihr Smartphone bei dem Unfall zerstört wurde, können Sie hierfür <strong>Ersatz</strong> verlangen. Dabei können Sie entweder einen Anspruch auf Reparatur geltend machen, oder sich die <strong>Reparaturkosten</strong> auszahlen lassen. Sollte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, beispielsweise weil das Smartphone bereits ein paar Jahre älter ist, und die Reparaturkosten den Wert des Smartphones übersteigen, können Sie den Zeitwert als Schaden geltend machen.</p>
<h2>Reparaturkosten</h2>
<p>Reparaturkosten und Sachschaden sind eng miteinander verbunden. Wie unter persönlichen Sachschaden dargestellt können Sie entweder die Reparaturkosten ersetzt verlangen oder die Reparatur verlangen. Grundsätzlich gilt zwar die Regel, dass Reparaturkosten nur verlangt werden dürfen, wenn diese den Wert des Gegenstandes nicht überschreiten. Genauso wie bei einem Auto gilt hier aber auch, dass die Reparaturkosten ausnahmsweise <strong>130 % des Zeitwerts</strong> des Gegenstandes<strong> betragen</strong> dürfen. Die wird mit dem Integritätsinteresse des Eigentümers begründet</p>
<h2>Schmerzensgeld</h2>
<p>Unter dem Schmerzensgeld versteht man den Ersatz für immaterielle Schäden, wie zum Beispiel körperliche und psychische Beeinträchtigungen. Gerade aufgrund der hohen Unfallgefahr, und der schwere der Verletzungen, können hier relativ Hohe Zahlung realisiert werden. Das <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-fuer-prellung-nach-fahrradunfall/">Schmerzensgeld</a> soll dabei eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion besitzen. Seine Höhe bemisst sich dabei an der Schwere der Verletzungen.  Weitere Faktoren finden Sie <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">hier</a>.</p>
<h2>Verdienstausfall</h2>
<p>Wenn Sie durch den Unfall so schwer verletzt wurden, dass Sie für einen gewissen Zeitraum keine Arbeit ausüben können, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Dienstausfalles. In den ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der <strong>Arbeitgeber</strong> Ihren Lohn weiter. Nach sechs Wochen erhalten Sie hingegen ein <strong>Krankengeld</strong> durch Ihre <strong>Krankenkasse</strong>, beziehungsweise bei einem Wegeunfall durch die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers.  In diesem Fall haben Sie nach einem Fahrradunfall einen Anspruch auf Zahlung der <strong>Differenz</strong> zwischen dem normalen Lohn, und dem gezahlten Krankengeld.</p>
<p>Sollten Sie Selbstständiger sein, wird die Berechnung des Dienstausfalles und des Gewinnes ein wenig komplizierter. Mehr dazu finden Sie hier: <a href="https://vinqo.de/verdienstausfall-und-entgangener-gewinn-als-selbststaendiger-bei-verletzung/">Entgangener Gewinn als Selbstständiger</a></p>
<h2>Wertverlust</h2>
<p>Wenn Ihr Fahrrad beschädigt und repariert wurde, kann es trotzdem auch nach der Reparatur weniger Wert sein, als vor der Reparatur. Auch hier sind erneut parallelen zu einem Auto nach einem Unfall zu ziehen: Dadurch, dass ein <strong>Unfallwagen</strong> auf dem markt weniger wert ist, als ein unfallfreier Wagen, entsteht ein <strong>merkantiler Minderwert</strong>.</div>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Reparaturkosten nach Unfall auszahlen lassen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Autounfall hat der Eigentümer des Wagens verschiedene Möglichkeiten, was mit dem beschädigten Auto geschehen soll. Er kann entweder eine Reparatur vornehmen lassen, den Wagen verkaufen, oder (solange der Wagen trotzdem verkehrssicher ist) den Wagen auch im beschädigten Zustand weiterfahren. Besonders beliebt ist es, sich anstelle der Reparatur die „fiktiven Reparaturkosten“ auszahlen zu lassen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">Reparaturkosten nach Unfall auszahlen lassen</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Nach einem Autounfall hat der Eigentümer des Wagens verschiedene Möglichkeiten, was mit dem beschädigten Auto geschehen soll.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Er kann entweder eine <strong>Reparatur</strong> vornehmen lassen, den Wagen <strong>verkaufen</strong>, oder (solange der Wagen trotzdem verkehrssicher ist) den Wagen auch im beschädigten Zustand weiterfahren. Besonders beliebt ist es, sich anstelle der Reparatur die „<strong>fiktiven Reparaturkosten</strong>“ auszahlen zu lassen und den Wagen nur verkehrssicher zu machen, anstelle ihn vollständig wiederherstellen zu lassen oder in eigener Regie zu reparieren.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Doch wie genau ist dies möglich?</p>								</div>
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									<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie als Eigentümer eines Unfallwagens nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">unverschuldeten Verkehrsunfall</a> den Schaden regulieren lassen wollen, müssen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einholen, oder einen Sachverständigen mit der Erstellung eines <a style="color: #000000;" href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Gutachtens </a>beauftragen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dabei können sich<b> verschiedene Szenarien </b>ergeben:</span></p><h2><span style="color: #000000;"> Reparaturkosten liegen unter Wiederbeschaffungswert</span></h2><p><span style="color: #000000;">Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um einen <b>vergleichbares Fahrzeug</b> in einem unfallfrei Zustand auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. </span></p><p><span style="color: #000000;">Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, haben Sie als Eigentümer des Autos dann die Wahl: </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Lassen Sie den Wagen reparieren, werden die Kosten der Reparatur bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite getragen. </span></li><li><span style="color: #000000;">Sie können auch die Reparaturkosten verlangen, ohne den Wagen (vollständig) reparieren zu lassen oder den Wagen günstiger reparieren. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html">§ 249 Abs. 2 BGB</a> macht deutlich, dass anstelle der Reparatur auch der Geldbetrag gefordert werden kann.</span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Voraussetzung ist hierfür, dass ein Gutachten die Reparaturkosten beziffert. Eine eigene Schätzung reicht hierfür nicht aus. </span></p>								</div>
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									<p><b>Kennen Sie alle Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen? </b>In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag </a>haben wir alle Ansprüche aufgelistet, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen!</p>								</div>
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									<h3><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung</span></span></h3><p><span style="color: #000000;">Wenn Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, den Schaden also auf Basis der</span><span style="color: #000000;"><b> fiktiven Abrechnung</b> regulieren lassen wollen, wird die <b>Mehrwertsteuer </b>nur ersetzt, wenn sie tatsächlich <b>angefallen </b>ist. </span></p><p><span style="color: #000000;">Reparieren Sie Ihr Fahrzeug </span><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">nicht </span></span><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">durch eine Werkstatt</span></span><span style="color: #000000;">, fällt auch die Mehrwertsteuer für Teile und Arbeitsaufwand an und kann deshalb nicht verlangt werden. Man spricht insoweit auch von der „</span><strong style="color: #000000;">Netto-Abrechnung</strong><span style="color: #000000;">“. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h3><span style="color: #000000;">Besonderheit Nutzungsausfall</span></h3><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich des <b>Nutzungsausfalls </b>als Schadensposition ist festzuhalten, dass dieser nur insoweit von Ihnen verlangt werden kann, als dass der Unfallwagen repariert wird. (<strong>Vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;">Wird der Wagen gar <b>nicht repariert</b>, kann auch <b>kein Nutzungsausfall </b>auf fiktiver Abrechnungsgrundlage gefordert werden, weil man dann davon ausgeht, dass Sie keinen Nutzungswillen hatten. (BGH, 23.03.1976, Az.: VI ZR 41/74)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Reparaturkosten größer als der Wiederbeschaffungswert sind, gibt es zwei Möglichkeiten:</span></p><h3><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert, übersteigen diesen aber nicht um mehr als 130%</span></h3><p><span style="color: #000000;">Da die Reparatur in erster Linie Ihrem <b>Integritätsinteresse </b>dienen soll, also den &#8222;status quo&#8220; bewahren soll, muss der Wagen nach dem Schadensereignis noch mindestens <strong>sechs Monate genutzt</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Dies umfasst auch, dass der Wagen für sechs Monate <strong>versichert</strong> <strong>bleiben</strong> muss und Steuern hierfür abgeführt werden soll. Unter dem Integritätsinteresse versteht man, dass es Ihnen angenehmer ist, den bereits bekannten Wagen weiterzufahren, beispielsweise weil Sie an ihm hängen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die fiktiven Reparaturkosten werden <b>nur </b>ersetzt, wenn innerhalb eines </span><a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Sachverständigengutachtens </a><span style="color: #000000;">festgestellt wurde, dass der Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts beträgt. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt nicht. </span><span style="color: #000000;">Der Wagen muss tatsächlich vollständig repariert werden. Die 130 %- Regel gilt nicht bei der fiktiven Abrechnung.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130%</span></h4><p><span style="color: #000000;">In diesem Fall liegt ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vor. Wenn die Reparatur mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes beträgt, müssen Ihnen Reparaturkosten nicht mehr durch den Unfallgegner ersetzt werden, sondern nur der <b>Wiederbeschaffungswert </b>abzüglich des <b>Restwerts </b>ausgezahlt werden.</span></p>								</div>
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									<p><b>Keine Ahnung von Unfallabwicklung? </b> Verschaffen Sie sich mit Hilfe von <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> einen Überblick über den gesamten Ablauf der Unfallabwicklung!</p>								</div>
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									<h2>Reparaturkosten höher als Gutachten</h2><p>Interessant ist auch die Frage, was es für Folgen für Sie hat, wenn am Ende eine durchgeführte Reparatur doch <b>teurer </b>ist, als das Gutachten vorher veranschlagt hat.</p><p>Grundsätzlich gilt: Das <b>Prognoserisiko </b>hinsichtlich tatsächlich anfallender Reparaturkosten muss vom <b>Schädiger </b>getragen werden. Die Rechtsprechung hat festgelegt: Der Geschädigte darf grundsätzlich von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. (<strong>BGH, 20.06.1972 &#8211; VI ZR 61/71</strong> )</p><p>Doch wie so häufig gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Wenn Sie als Geschädigter selber zu vertreten haben, dass das Gutachten eine falsche Reparaturkostenprognose enthält, können Sie sich nicht auf das Prognoserisiko berufen. <span style="text-decoration: underline;"><strong>Beispiel</strong></span> hierfür: Sie haben beim Gutachter falsche Angaben bezüglich des Wagens gemacht, die am Ende die Reparaturkosten erhöhen.</p><p>Kniffelig kann es darüber hinaus werden, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten plötzlich die 130 % Marke des Wiederbeschaffungswerts knacken. In diesen Fällen trägt der Schädiger zwar weiterhin das Gutachtenrisiko, wie zum Beispiel das <strong>OLG</strong> <strong>Celle</strong> im Urteil vom 7.11.2017 (<strong>AZ 14 U 24/17</strong>) nochmals festhielt, diesem kann sich die gegnerische Versicherung jedoch unter Umständen <strong>entziehen</strong>.</p><p>So entschied das <strong>OLG Bremen</strong>, dass wenn eine <b>Werkstatt </b>erst die <b>Zustimmung </b>der Versicherung <b>einholt </b>und die Versicherung die Zustimmung auf 130 % begrenzt, der Geschädigte bei Überschreitung der 130 % Marke auf den Anspruch auf Wiederbeschaffungswert „zurückfällt“. (<strong>OLG Bremen, Beschluss 21.10.2009 – 3 U 44/09</strong>).</p><p>Hätte die Werkstatt stattdessen einfach auf Grundlage des Gutachtens repariert, hätte der Schädiger dieses Prognoserisiko tragen müssen. Eine gute Nachricht jedoch: In dem genannten Fall musste dann die Werkstatt gegenüber dem Geschädigten die Kosten zwischen Reparaturendkosten und Wiederbeschaffungswert auszahlen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">Reparaturkosten nach Unfall auszahlen lassen</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Motorradunfall: Unfallabwicklung und Ansprüche</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2020 09:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sobald die ersten Sonnenstrahlen hervorkommen und die Temperatur im zweistelligen Bereich liegt, füllen sich die Straßen mit Motorrädern. Laut ADAC zufolge sind in Deutschland mehr als vier Millionen Krafträder angemeldet. Bei verhältnismäßig wenig Gewicht und viel PS macht das Fahren auf einem Motorrad besonders viel Spaß. Doch hohe Geschwindigkeiten und wenig Knautschzone vertragen sich nicht...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorradunfall: Unfallabwicklung und Ansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal">Sobald die ersten Sonnenstrahlen hervorkommen und die Temperatur im zweistelligen Bereich liegt, füllen sich die Straßen mit Motorrädern. Laut ADAC zufolge sind in Deutschland mehr als vier Millionen Krafträder angemeldet. Bei verhältnismäßig wenig Gewicht und viel PS macht das Fahren auf einem Motorrad besonders viel Spaß. Doch hohe <strong>Geschwindigkeiten</strong> und wenig <strong>Knautschzone</strong> vertragen sich nicht gut: Bei <strong>jedem fünften</strong> Todesopfer im Verkehr im Jahre 2015 handelte es sich um einen <strong>Motorradfahrer</strong>. Die <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Verletzungen</a> nach einem Unfall sind oftmals ausgeprägt und nicht zu unterschätzen. Deshalb kann das <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Schmerzensgeld</a> und die Behandlungskosten bei der Unfallabwicklung von besonders großer Bedeutung sein.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;">Vorrausetzungen für eine erfolgreiche Unfallabwicklung</span></h2><p><span style="color: #000000;">Um Ihre </span><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Ansprüche </a><span style="color: #000000;">bei dem Unfallverursacher geltend machen zu können, müssen Sie unbedingt die <b>Daten </b>des <b>Schädigers </b>notieren, sofern Sie dazu im Stande sind. Wenn Sie auf Grund von schweren Verletzungen dazu nicht in der Lage sind, wird die Polizei, die den Unfall aufnimmt, die Daten des Unfallverursachers in dem <b>Unfallbericht </b>festhalten. Den Unfallbericht können Sie jederzeit bei der Polizei anfordern, es kann jedoch vier bis sechs Wochen dauern, bis Sie ihn erhalten.</span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn es Ihnen möglich ist, die Kontaktdaten vor Ort noch in Erfahrung zu bringen sollten Sie sich folgende Angaben notieren:  </span></p><ul><li><strong><span style="color: #000000;">den vollständigen Namen,</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">die Adresse sowie</span></strong></li><li><strong><span style="color: #000000;">das Kennzeichen</span></strong></li></ul><h2>Motorradunfall der Versicherung melden</h2><p><span style="color: #000000;">Generell gilt, dass der Unfallverursacher der <strong>Pflicht</strong> nachkommen muss, den Verkehrsunfall seiner Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb<strong> einer Woche zu melden</strong>. Sobald dies geschehen ist, wird die Versicherung mit Ihnen in <strong>Kontakt treten</strong> und Ihnen einen Fragebogen zum Unfall zukommen lassen. Diesen müssen Sie jedoch nicht ausfüllen und kann auch zu Ihrem Nachteil sein, wenn die Versicherung versucht, Ihnen eine <b>Teilschuld</b> zuzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sie <strong>können</strong> den Motorradunfall auch Ihrer Versicherung melden, sind dazu jedoch <strong>nicht verpflichtet.</strong> Dies kann vor allem dann hilfreich sein, wenn die Schuldfrage noch nicht mit Sicherheit geklärt ist. Denn wenn festgestellt, dass Sie eine <b>Teilschuld </b>tragen und den Unfall nicht Ihrer Versicherung gemeldet haben, kann dies böse Konsequenzen haben, wie etwa die Verweigerung von Zahlungen.</span></p><h2><span style="color: #000000; letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Reparaturkosten von der Versicherung für das beschädigte Motorrad erhalten</span></h2><p><span style="color: #000000;">Als Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dabei können die Reparaturkosten bei einem Motorradunfall schnell teuer werden. Leider ist auch die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens um einiges höher als bei einem Auto.</span></p><p><span style="color: #000000;">Um die <strong>Reparaturkosten</strong> erstattet zu bekommen, sollten Sie zunächst einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellen lassen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag bekommen Sie nachträglich von der Versicherung erstattet.</span></p><p><span style="color: #000000;">Bei größeren Schäden, also solchen, bei denen der Schaden<b> über 1.000,00 €</b> liegt, empfiehlt es sich, ein <b>Gutachten </b>von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Der Gutachter prüft das Motorrad genau und schaut, ob Schäden vorhanden sind, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.</span></p><p> </p><h2><span style="color: #000000;">Merkantiler Minderwert bei Motorrädern</span></h2><p><span style="color: #000000;">Der merkantile Minderwert wird in dem <b>Gutachten </b>von dem Sachverständigen festgehalten und beschreibt die <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/"><b>Wertminderung </b></a>des Motorrads auf Grund des Unfalls. Auch wenn der Schaden durch eine Reparatur behoben wurde, wird in der Rechtssprechung von einer Wertminderung ausgegangen, da es sich um ein <b>Unfallfahrzeug </b>handelt. Bei Motorrädern ist dies besonders verständlich, da der Zustand und die Sicherheit bei den meisten Motorrädern an erster Stelle stehen.</span></p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeld für Verletzungen nach dem Motorradunfall</h2><p>Wenn Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorradunfall</a> verletzt worden sind – was bei den meisten Motorradunfällen der Fall ist &#8211;  sollten Sie unverzüglich zum <b>Arzt </b>gehen! Auch wenn die Verletzungen anfänglich nur oberflächig erscheinen, sollten Sie auf den Gang zum Arzt nicht verzichten. Denn ein <b>Arztbericht </b>ist ein wichtiger <b>Nachweis</b>, um schnell Ihr Schmerzensgeld zu erhalten. Der Arztbericht enthält Beschwerden, Diagnosen und Behandlungsmaßnahmen, die sich <b>schmerzensgelderhöhend</b> auswirken.</p><p>Zusätzlich sollten Sie Fotos von den Verletzungen machen und ein <b>Schmerztagebuch </b>führen. In dem Schmerztagebuch halten Sie ausführlich fest, wo und welche Schmerzen Sie haben und welche Behandlungsmaßnahmen durchgeführt wurden. So können Sie bestmöglich den Umfang der Verletzung und dessen Folgen dokumentieren.</p><p>Wir haben für Sie eine Vorlage für ein Schmerztagebuch zum ausdrucken erstellt. Die Vorlage finden Sie <a href="https://vinqo.de/wp-content/uploads/Schmerztagebuch.pdf" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p><p> </p><h2>Schadensersatz für Schäden an Lederkombi, Helm und Handschuhen</h2><p>Bei einem Motorradunfall wird regelmäßig auch die <b>Schutzkleidung </b>beschädigt. So ist der Helm nach einem Aufprall auf den Boden in jedem Fall durch einen neuen <b>Helm </b>zu ersetzen. Je nach schwere des Unfalls zeichnen sich <b>Abschürfungen </b>an der teuren Lederkombi, Schuhen oder Handschuhen ab. Die Versicherung muss Ihnen dann Schadensersatz für die geschädigte Schutzkleidung zahlen. Wichtig für die Bezifferung des Schadensersatzes ist der Kaufbeleg der Kleidungsstücke. Häufig sind diese jedoch nach einigen Jahren nicht mehr vorhanden. In solchen Fällen wird der <b>Zeitwert </b>der Kleidungsstücke vor dem Motorradunfall ermittelt und Ihnen ausgezahlt. </p><p>Falls Sie keinen Kaufbeleg mehr haben, kann der Schaden auch geschätzt werden, <a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/287.html">§ 287 ZPO</a>.</p><p> </p><h4><strong>Vorsicht bei Durchsetzung des Schadensersatzes </strong></h4><p>Die Versicherungen berücksichtigen nicht den persönlichen Wert, der ein Motorrad und das Zubehör für den Motorradfahrer haben. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, möglichst wenig Geld zu zahlen und auf <b>Gerichtsurteile</b> verweisen. Damit Sie möglichst viel Schadensersatz erhalten, muss richtig argumentiert werden und auf passende Gerichtsurteile verwiesen werden.</p><p>Das übernehmen wir für Sie: <strong>Wir machen gerne Ihr Schmerzensgeld und Schadensersatz für Ihr Motorrad bei der Versicherung geltend und stehen Ihnen bei Fragen jeder Zeit zur Seite.</strong></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorradunfall: Unfallabwicklung und Ansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wertminderung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2020 18:39:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Autounfall gibt es eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen, die gegen den Unfallverursacher / seine Haftpflichtversicherung entstehen könne. Dazu gehört unter anderem auch die Schadensposition der Wertminderung des Wagens. Doch was genau versteht man unter Wertminderung? Was ist eine Wertminderung bei einem Fahrzeug? Selbst wenn man den besten Automechaniker der Welt nach einem Verkehrsunfall mit...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/">Wertminderung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem Autounfall gibt es eine Vielzahl von <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadensersatzansprüchen</a>, die gegen den Unfallverursacher / seine Haftpflichtversicherung entstehen könne. Dazu gehört unter anderem auch die Schadensposition der <b>Wertminderung </b>des Wagens. Doch was genau versteht man unter Wertminderung?</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Was ist eine Wertminderung bei einem Fahrzeug?</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Selbst wenn man den besten Automechaniker der Welt nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> mit der Reparatur des eigenen Wagens beauftragen könnte, er könnte nichts daran ändern, dass der Wagen später als Unfallwagen <strong>schwerer verkäuflich</strong> ist, als ein Wagen ohne Unfallhistorie.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wird ein Unfallwagen als <strong>unfallfrei</strong> verkauft, kann der <strong>Vertrag</strong> unter Umständen angefochten werden oder der Käufer tritt später von dem Vertrag zurück und verlangt Schadensersatz. Tatsächlich kann sogar der Tatbestand des <b><a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html">Betruges</a> </b>erfüllt sein, wenn ein Unfallwagen fälschlicherweise wissentlich oder &#8222;ins Blaue hinein&#8220; als unfallfrei deklariert wird. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Deshalb ist auch nach einer Reparatur Ihr Fahrzeug unfallbedingt <strong>weniger&nbsp;Wert</strong> als vor dem Unfall vor. Darum gehört die hieraus stammende <b>merkantile Wertminderung</b> auch zum <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">materiellen Schadensersatzanspruch</a>, welche nach einem Autounfall verlangt werden können. Das Auto ist trotz Reparatur weniger Wert als ein vergleichbarer unfallfreier Wagen. Dieser Erkenntnis hilft Ihnen aber nur bedingt weiter:&nbsp;</span><span style="color: #000000;">denn ob Sie in Ihrem Fall auch tatsächlich Anspruch auf einen merkantilen Minderwert haben und wie hoch dieser Anspruch am Ende sein wird, muss gutachterlich ermittelt werden.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Schlussendlich muss auch differenziert betrachtet werden, wem die Ansprüche aus Wertminderung zustehen. Hierbei gibt es Unterschiede, je nachdem ob der Wagen <strong>geleast</strong> oder <strong>gekauft</strong> wurde.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;"> Wann liegt nach einem Unfall keine Wertminderung vor?</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">In <b>Ausnahmefällen </b>kommt es trotz Unfall zu keiner merkantilen Wertminderung des Wagens. Dies ist der Fall, wenn durch den Verkehrsunfall nur kleine <strong>Bagatellschäden</strong> entstanden sind, wodurch der Wagen nicht als Unfallwagen klassifiziert wird. Wurde zum Beispiel bei einem Fahrradunfall nur ein bisschen „am Lack gekratzt“, muss der Wagen bei einem Weiterkauf<strong> nicht als Unfallwagen deklariert</strong> werden, sodass Ihnen insoweit kein Schaden entsteht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Unfall zu der Bezeichnung „<b>Unfallwagen</b>“ führt, wenn ein <strong>Blechschaden</strong> entstanden ist, beispielsweise eine Verbeulung.&nbsp; Dabei ist unerheblich, ob dieser Schaden durch eine <strong>Reparatur</strong> nicht mehr erkennbar ist, oder mit geringem Aufwand repariert wurde. Teilweise wird eine merkantile Wertminderung auch abgelehnt, wenn das Fahrzeug<strong> <b>älter als fünf Jahre</b></strong> ist, oder bereits <b>mehr als 100.000 Kilometer </b>gefahren wurde.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;">Wie wird die Wertminderung eines Fahrzeuges errechnet?</h2>
<p style="color: #000000;">Für die Errechnung der Wertminderung gibt es grundsätzlich verschiedene <strong>mathematische Formeln</strong>, mithilfe derer der merkantile Minderwert ermitteln werden kann. Hierzu gehören verschiedene mathematische Modelle, wie zum Beispiel die Methode</p>
<ul>
<li style="color: #000000;">„<a href="https://www.colliseum.net/wiki/Wertminderung_nach_Ruhkopf/Sahm" target="_blank" rel="noopener">Ruhkopf / Sahm</a>“ (welche <b>tabellarisch </b>vorgeht) oder</li>
<li style="color: #000000;">die Methode „<a href="http://minderwert.de/halbgewachs/" target="_blank" rel="noopener">Halbgewachs</a>“ (welche <b>viele Faktoren</b> miteinander verbindet).&nbsp;&nbsp;</li>
</ul>
<p style="color: #000000;">Faktoren können das <strong>Alter</strong> des Wagens, seine <strong>Laufleistung</strong>, aber auch <strong>Vorschäden</strong> und Anzahl der <strong>Vorbesitzer</strong> sein. Hiermit werden dann die Kosten der Reparatur mathematisch in Verbindung gebracht. Insbesondere bei <b>Neuwagen </b>wird daher der merkantile Minderwert besonders hoch ausfallen. Somit hängt es immer vom Einzelfall ab, wie hoch die errechnete Wertminderung ausfällt. &nbsp;Die mathematische Berechnung kann zwar durchaus verzwickt sein, die gute Nachricht ist: Die Wertminderung wird durch einen <strong>Sachverständigen</strong> nach einem Unfall ohnehin <strong>ermittelt</strong>, sodass Sie sich hierum keine Sorgen machen müssen. Die merkantile Wertminderung ist Teil des Gutachtens hinsichtlich der Schadenshöhe, die von einem Sachverständigen errechnet wird.&nbsp;</p>								</div>
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									<p><b>Kennen Sie den Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?</b> Erfahren Sie in <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> mehr zu diesem Thema!</p><p> </p>								</div>
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									<h2>Wie macht man die Wertminderung nach einem Unfall geltend?</h2><p><span style="color: #000000;">Wurde die Wertminderung durch den Gutachter festgestellt oder selber errechnet, kann sie als Teil des materiellen <b>Schadensersatzes </b>gegen die Gegenseite, bzw. die gegnerische Versicherung geltend gemacht werden. Das <strong>Gutachten</strong> kann in solchen Fällen direkt bei der gegnerischen Versicherung <strong>eingereicht</strong> werden.</span></p><p> </p><h2><span style="color: #000000;"> Wer bekommt die Wertminderung?</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wer schlussendlich die Wertminderung als Schaden ausgezahlt bekommt, bestimmt sich nach dem <strong>Eigentum</strong> am beschädigten Fahrzeug. Demnach ist zu differenzieren, ob Sie Eigentümer waren oder ob der Wagen durch Leasing finanziert wird.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Eigentümer</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn der Wagen gekauft wurde, steht Ihnen als Eigentümer der Ersatz der merkantilen Wertminderung zu. In diesem Fall stellen sich keine weiteren Probleme.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Leasing</span></h4><p><span style="color: #000000;">Beim Leasing kann es durchaus problematischer werden: Der Leasingnehmer ist nämlich nicht Eigentümer des Wagens, sondern der Leasinggeber. In manchen Fällen wird zwar dem Leasingnehmer der Schadensersatz aus der merkantilen Wertminderung ausgezahlt, diese steht aber grundsätzlich dem <b>Leasinggeber </b>zu. Wurde der Unfall selber verursacht (handelt es sich also um einen Kaskoschaden), kann der Leasinggeber bei Rückgabe des Wagens einen Ausgleich der Wertminderung durch den Leasingnehmer verlangen.</span></p>								</div>
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									<h2>Wertminderung bei fiktiver Abrechnung nach einem Unfall</h2><p>Bei einem Verkehrsunfall besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, anstelle der Reparatur den Wagen im <strong>beschädigten</strong> Zustand <strong>weiterzufahren</strong>, und trotzdem die Reparaturkosten als Schadensersatz geltend zu machen (Sog. fiktive Abrechnung). Fraglich ist dann, ob auch hier die merkantile Wertminderung als Schaden geltend gemacht werden kann. Denn die merkantile Wertminderung richtet sich ja eigentlich danach, dass ein reparierter Wagen nach einem Unfall weniger Wert ist. Die Rechtsprechung geht hingegen davon aus, dass ein merkantiler Minderwert <strong>auch</strong> innerhalb der<strong> fiktiven Abrechnung</strong> einen durchsetzbaren Anspruch begründet. (<strong>LG Memmingen, Endurteil v. 08.01.2019 – 33 O 1276/17</strong>)</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/">Wertminderung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2020 11:33:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge. Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem Verkehrsunfall zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können. Der Leasingnehmer ist zwar Besitzer des Wagens, hat also...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/">Verkehrsunfall mit Leasingwagen: Ansprüche als Leasingnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">In Deutschland werden immer mehr Fahrzeuge geleast. Im Jahr 2018 waren 4 von 10 Neuzulassungen Leasingfahrzeuge.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Die meisten Leasingnehmer „fühlen“ sich wie ein Eigentümer des Wagens. Doch gerade nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> zeigt sich schnell, dass das subjektive Empfingen und die objektive Rechtslage beim Leasing auseinandergehen können.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Der <strong>Leasingnehmer</strong> ist zwar <b>Besitzer </b>des Wagens, hat also die Sachgewalt über diesen, <b>Eigentümer</b> ist aber der Leasinggeber, also in den meisten Fällen ein Kreditinstitut.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Wem stehen Schadensersatzansprüche zu?</span></h2><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich stehen <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadensersatzansprüche</a> demjenigen zu, der eine Rechtsgutverletzung <b>erleiden </b>musste. Im Regelfall wird aber nur das <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/"><b>Eigentum </b></a>als Rechtsgut geschützt, nicht aber der bloße <b>Besitz </b>einer Sache.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Somit stellen Sachschäden am Wagen häufig nicht für Sie als Besitzer einen Schaden dar, sondern nur für den </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Leasinggeber</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">. Denn das geleaste Fahrzeug steht in seinem Eigentum. Somit müssen <b>Reparaturkosten</b> und </span><b style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">Wertminderung</b><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> </span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;">an den Leasinggeber gezahlt</span><span style="font-family: inherit; letter-spacing: 0px; color: #000000;"> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Sollte ein Teil des Schadens auf Ihr eigenes <strong>Mitverschulden</strong> zurückzuführen sein, müssen Sie als Besitzer auch denjenigen Schaden dem Eigentümer (Leasinggeber) ersetzen. In den ganz überwiegenden Fällen wird aber im Leasingvertrag bestimmt, dass eine <strong>Vollkaskoversicherung</strong> für das Leasingfahrzeug durch Sie abgeschlossen werden muss, die selbstverursachte Schäden abdeckt.</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP: </b>Sie wurden bei dem Unfall verletzt?&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/" target="_blank">Hier&nbsp;</a>finden Sie eine erste Einschätzung, wie viel <b>Schmerzensgeld </b>Ihnen zustehen könnte.</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Das&nbsp;<b>Schmerzensgeld </b>steht Ihnen als <b>Geschädigter</b>&nbsp;eines Autounfalls zu, und nicht dem Leasinggeber. Das Schmerzensgeld soll eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion erfüllen, um Sie für die erlittenen Schmerzen zu entschädigen. Es wird nach<strong> § 253 Abs. 2 BGB</strong>&nbsp;nur für Verletzungen am Körper oder an Gesundheit gezahlt, nicht jedoch bei Sachschäden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall / Mietwagenkosten nach Unfall mit Leasingfahrzeug</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Zwar wurde durch den Verkehrsunfall mit einem Leasingauto nicht Ihr Eigentum beschädigt, trotzdem sind Sie als Besitzer und <b>Nutzer </b>des Wagens natürlich auch selber hiervon negativ <b>betroffen</b>. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Unter Umständen müssen Sie während der Reparaturzeit auf den Leasingwagen verzichten und stattdessen einen <b>Mietwagen </b>nehmen. Die Kosten des Mietwagen müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Dabei muss der Mietwagen sich in einer <strong>„ähnlichen“ Preisklasse</strong> wie der beschädigte Wagen befinden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie einen Renault Twingo geleast hatten, können Sie sich nach dem Unfall&nbsp; keinen Porsche mieten und die Mietkosten an die gegnerische Haftpflichtversicherung weitergeben. &nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Sollten Sie auf einen Mietwagen verzichten, kann Ihnen unter Umständen der<strong> Nutzungsausfall ausgezahlt</strong> werden. Dieser soll den Verzicht auf den Wagen im Alltag kompensieren. Der Nutzungsausfall wird dabei pauschal nach der „Preisklasse“ des Leasingswagens berechnet und für 14 Tage gezahlt. Pro Tag kann man je nach Wagen zwischen<b> 23,00€ &#8211; 175,00€</b> Nutzungsausfallersatz verlangt werden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;">Merkantiler Minderwert bei Leasingfahrzeugen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Ein&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">merkantiler Minderwert&nbsp;</a><span style="color: #000000;">eines Wagens bedeutet, dass allein durch die Eigenschaft „<b>Unfallwagen</b>“ er bei einem hypothetischen Verkauf nicht so viel wert sein wird, wie ein vergleichbarer Wagen, selbst wenn der Wagen fachmännisch repariert wurde.&nbsp;</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Der merkantile Minderwert steht in erster Linie dem <b>Leasinggeber </b>zu, da dieser als Eigentümer auch das „<b>Verwertungsrecht</b>“, also das Weiterverkaufsrecht am Wagen besitzt. In den meisten Leasingverträgen wird festgelegt, dass nach Ablauf der Leasingszeit der Wagen entweder mit einem gewissen <strong>Restbetrag</strong> vom Leasinggeber von Ihnen gekauft wird, oder dass der Wagen zurückgegeben wird und eine Schlussrechnung vorgenommen wird. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie den Wagen später käuflich erwerben, wird der merkantile Minderwert indirekt an Sie weitergegeben, da Sie ja einen Unfallwagen kaufen und somit weniger zahlen werden, als bei einem Unfallwagen. Sollte stattdessen das Leasingverhältnis regulär beendet werden, wird bei der Abnahme überprüft, ob Sie noch Zahlungen zu leisten haben, da der Leasingwagen ungewöhnlich hohe <strong>Verschleißschäden</strong> besitzt. Die Folgen des Unfalls können hier nicht auf Sie abgewälzt werden und als außergewöhnlicher Verschleißschaden gegen Sie geltend gemacht werden, da diese Schäden ja bereits an den Leasinggeber durch Zahlung des <strong>merkantilen Minderwerts&nbsp;</strong>ersetzt wurden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">&nbsp;</span></p>
<h2><span style="color: #000000;"> Reparaturfreigabe für beschädigten Leasingwagen</span></h2>
<p><span style="color: #000000;">Wenn Sie <strong>Eigentümer</strong> des beschädigten Wagens sind, können Sie mehr oder weniger frei entscheiden, ob Sie den Wagen reparieren lassen, oder ihn nach dem Unfall verkaufen wollen. Als <b>Leasingnehmer </b>ist dies <strong>nicht</strong> möglich! </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Bevor der Wagen repariert wird, muss zunächst der Leasinggeber eine <b>Reparaturfreigabe </b>erteilen. Ohne eine entsprechende Freigabe durch den Leasinggeber verhalten Sie sich sogar <b>vertragsbrüchig</b>, wenn Sie den Wagen reparieren lassen. Ein Weiterverkauf des Wagens steht Ihnen als Leasingnehmer erst Recht nicht zu.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In der Regel müssen Sie nach einem Unfall den Leasinggeber benachrichtigen. Dieser gibt dann den <strong>Weg der Schadensabwicklung vor</strong>. Er kann dabei auch bestimmen, ob und in welchem Betrieb der Wagen repariert werden soll. Was auf den ersten Blick sehr eindeutig klingt, musste höchstrichterlich entschieden werden: Ein Leasingnehmer hatte einen Autounfall gehabt, und dann die fiktiven Reparaturkosten der im Leasingvertrag vorgegebenen Vertragswerkstatt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Mit diesem Betrag wollte er nun eine Reparatur bei einer freien Werkstatt bezahlen und die Differenz einbehalten. Der BGH stellte klar, dass der <b>Leasinggeber </b>alleine <b>bestimmen </b>kann, bei <b>welcher Werkstatt</b> eine Reparatur vorgenommen werden darf. (<strong>BGH 29.01.2019 AZ: VI ZR 481/17</strong>)</span></p>								</div>
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		<title>Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2020 09:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen steigt, und damit auch die Anzahl der Autounfälle. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für Ansprüche man nach einem Autounfall gegen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Diese Ansprüche haben Sie nach einem Verkehrsunfall</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den deutschen Straßen <b>steigt</b>, und damit auch die Anzahl der <b>Autounfälle</b>. Selbst wenn man selber ein zuverlässiger Fahrer ist, ist man nicht davor gefeit, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Wenn der erste Schock überstanden ist, muss man sich dann die Frage stellen, was für <b>Ansprüche </b>man nach einem Autounfall gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung gelten machen kann. </p><p>Grundsätzlich gilt nach<strong> §§ 249 ff. BGB</strong>, dass ein Geschädigter von dem Schädiger so zu stellen ist, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Wurde also bei einem Verkehrsunfall ihr Wagen und Ihr <b>Smartphone </b>zerstört, sowie Ihnen eine <b>Platzwunde </b>am Kopf zugefügt, dann muss der Verursacher des Unfalls den Wagen und das Smartphone ersetzen, beziehungsweise die Reparaturkosten bezahlen. Heilbehandlungskosten werden zwar im Regelfall durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen. Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. </p><p>Im Folgenden finden Sie <b>alphabetisch</b> aufgezeigt, welche durch den Autounfall entstandenen Kosten die Gegenseite zu tragen haben kann.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000; font-family: inherit; font-size: 1.5rem; letter-spacing: 0px;">An- und Abmeldekosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ihr Kraftfahrzeug nach Ihrem Unfall soweit beschädigt wurde, dass Sie es nicht mehr reparieren wollen oder können, dann muss es beim <strong>Verkehrsamt abgemeldet</strong> werden. Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug erworben haben, muss dieses wiederum angemeldet werden. Je nach Verkehrsamt kommen für die<strong> An- und Abmeldung</strong> verschieden hohe <strong>Kosten</strong> auf Sie zu. Dazu gehören auch die Kosten für neue Siegel und Papiere oder ein neues Kennzeichen. Diese Kosten können Sie von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner <strong>ersetzen</strong> lassen. Wichtig ist hierbei, dass Sie den <b>Zahlungsbeleg </b>für die Kosten aufbewahren, um diese geltend zu machen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Abschleppkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Umständen ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher. In diesen Fällen muss eine <strong>Abschleppfirma</strong> beauftragt werden, um das Fahrzeug von der Unfallstelle zu entfernen. Dabei können schnell Kosten im dreistelligen Bereich entstehen. Diese werden als durch den Unfall verursachten Schaden gewertet und können von der gegnerischen Versicherung <strong>zurückverlangt</strong> werden.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Urlaubsschäden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Es ist ein Irrglaube, dass jede aufgrund eines Unfalls nicht antretbare Urlaubsreise als Schaden vom Unfallgegner ersetzt werden muss. Wenn Sie durch einen Unfall Ihren in der Zukunft liegenden<strong> Urlaub</strong> <strong>nicht antreten</strong> können, können Sie nicht (wie beispielsweise im Reisevertragsrecht) die Kosten des Urlaubes vom Unfallgegner zurückverlangen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Bei den Urlaubskosten handelt es sich um „<b>frustrierte Aufwendungen</b>“. So entschied beispielsweise das LG Bremen (Az.: 7 O 1759/12), dass bereits gezahlte Urlaubspläne <b>nicht ersetzt</b> werden müssen. Ereignet sich der Unfall auf dem Weg zum Flughafen, kann zwar ein Anspruch auf Ersatz für Fahralternativskosten (s.u. Fahrtkosten) wie einem Bahnticket entstehen, jedoch muss der Unfallgegner keinen Ersatz für verpasste Flüge zahlen. (<strong>LG Arnsberg; AZ: 5 S 101/05</strong>)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Ein Schadensersatzanspruch kann hinsichtlich der Kosten für einen angemieteten <strong>Ersatzwagen</strong> (s. u. Mietwagen) bestehen, wenn mit diesem dann eine <strong>Urlaubsreise</strong> bestritten wird. Die entgangenen Urlaubsfreuden sind zwar keine eigene schadensrechtliche Position bei einem Verkehrsunfall, können aber Schmerzensgelderhöhend wirken. (s.u. Schmerzensgeld)</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Fahrtkostenersatz</span></h4><p><span style="color: #000000;">Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, werden als Schaden innerhalb der Unfallsregulierung angesehen. Dazu gehören neben den <b>Fahrtkosten </b>die entstanden sind, weil man das eigene Auto nicht mehr nutzen konnte, aber auch Fahrten zum <b>Arzt </b>oder zur <b>Krankengymnastik</b>. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um die Schadenspositionen hierbei glaubhaft darlegen zu können, bietet es sich an die <strong>Belege</strong> und <strong>Tickets</strong> aufzubewahren, sowie zu vermerken, zu welcher Gelegenheit man diese genutzt hatte.</span></p><p><span style="color: #000000;">Hinsichtlich der Fahrtkosten steht Ihnen in Anwendung des JVEG eine Kilometerpauschale von 0,25 € zu. Hier bietet es sich an, ein Fahrtenbuch (Datum, Anlass, Abreiseort, Zielort, Strecke) zu führen, um die Fahrtkosten <span style="caret-color: #000000;">ebenfalls</span> geltend machen zu können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Gutachterkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Um die Höhe der Kosten einer Reparatur oder den Wert des Schadens am Fahrzeug feststellen zu lassen, benötigt es häufig einen Sachverständigen, der sich mit dieser Materie besonders gut auskennt. Die </span><strong style="color: #000000;">Kosten</strong><span style="color: #000000;"> für ein entsprechendes Gutachten können von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner </span><strong style="color: #000000;">zurückgefordert</strong><span style="color: #000000;"> werden. Es besteht insbesondere auch ein Anspruch darauf, dass man sich einen </span><b style="color: #000000;">eigenen Sachverständigen</b><span style="color: #000000;"> sucht. Sie </span><strong><span style="color: #000000;"><span style="caret-color: #000000;">keinesfalls</span> </span></strong><span style="color: #000000;">den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, da dieser &#8222;nach den Vorgaben der Versicherung&#8220; kalkuliert und damit Ihre Reparaturkosten &#8222;klein rechnet&#8220;.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Haushaltsführungsschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Nach einem Unfall kann es sein, dass Sie aufgrund der Verletzungen den eigenen Haushalt nicht mehr in dem Maß pflegen und führen können, wie sie zuvor hauswirtschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. In solchen Fällen kann ein Schadensersatzanspruch nach <strong>§ 843 Abs. 1 BGB</strong> entstehen. Hierbei müssen dann Kosten für die Einstellung einer Haushaltskraft oder einer „<strong>fiktiven Haushaltsführung</strong>“ ersetzt werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der fiktive Haushaltsführungsschaden ist in der Praxis häufig nur schwer bzw. aufwändig nachzuweisen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Heilbehandlungskosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Für alle Krankenversicherten gilt, dass die <strong>Kosten für eine Behandlung</strong> grundsätzlich durch die eigene <strong>Krankenversicherung</strong> gezahlt werden, welche dann einen Anspruch gegen den Schädiger hat (<strong>§ 116 SGB X</strong>). Daneben können jedoch auch Ansprüche auf Leistungen bestehen, die nicht innerhalb des <strong>Leistungskatalogs</strong> der Versicherung angeführt werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Hierzu kann beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker zählen, wenn dieser staatlich anerkannt ist und eine Chance auf Linderung oder Heilung durch diesen besteht. (LG München, Az: 5 O 1837/09)</span></p><p><span style="color: #000000;"> Auch Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Rezeptkosten sind erstattungsfähig. Voraussetzung &#8211; wie bei nahezu jedem anderen Anspruch auch: Sie haben einen Beleg, dem sich der Zahlungsbetrag entnehmen lässt. </span></p><h4><span style="color: #000000;">Kostenpauschale</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter der Kostenpauschale, auch Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale genannt, beträgt 25,00 € und soll pauschal die Mühen abgelten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Schadens entstanden sind. In ständiger Rechtsprechung beträgt diese Pauschale weiterhin und unverändert 25,00 € und nicht 20,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Mietwagen</span></h4><p><span style="color: #000000;">Wenn ein Auto nach einem Autounfall nicht mehr genutzt werden kann, muss unkompliziert und schnell ein Ersatz her. Grundsätzlich gilt, dass der Geschädigte direkt nach dem Unfall einen <b>Mietwagen nehmen darf</b>, insbesondere für die Zeit in der der beschädigte Wagen noch in der Werkstatt ist.  (OLG Düsseldorf, Az. 1 U 220/10) </span></p><p><span style="color: #000000;">Wichtig ist hierbei, dass nur ein <b>vergleichbarer </b>Wagen angemietet wird, und der Geschädigte vorher zumindest überprüft, dass es sich nicht um den teuersten Mietwagentarif handelt. Grundsätzlich muss der Mietwagen dann aber auch genutzt werden, also für jeden gemieteten Tag auch nötig sein. Sollte man keinen Mietwagen nehmen und stattdessen auf den <strong>ÖPNV</strong> umsteigen, kann neben dem alternativen Fahrtkostenersatz (s.o.) auch eine Nutzungsausfallentschädigung (s.o. Nutzungsausfall) verlangt werden.</span></p><p><span style="color: #333333;">Im Rahmen der eigenen Schadenminderungspflicht darf zudem kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, auf das Sie ohne Probleme hätten alternativ zurückgreifen können.</span></p><h4><span style="color: #000000;">Nutzungsausfall</span></h4><p><span style="color: #000000;">Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, nach einem Verkehrsunfall (k)einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. <strong>Verzichtet</strong> er auf die Anmietung eines Ersatzwagens für die Zeit der Reparatur oder der Suche nach einem neuen Wagen, kann dem Geschädigten ein <strong>Nutzungsausfall</strong> zustehen. Diese wird nach dem Wert des beschädigten Fahrzeugs bemessen und kann zwischen <strong>25,00 € und 170,00 €</strong> pro Tag betragen. </span></p><p><span style="color: #333333;">Soweit das Fahrzeug repariert werden kann, ist bis zum Abschluss der Reparatur Nutzungsausfall zu leisten. Soweit es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und stattdessen die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erforderlich ist, wird im Regelfall für einen 10 &#8211; 14 tägigen Zeitraum Nutzungsausfall geleistet. Darin enthalten sind 2-3 Tage &#8222;Überlegungsfrist&#8220; sowie rund 10 Tage für den Erwerb und die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der Zeitraum ohne eigenes Verschulden länger gewesen ist, kann auch insoweit Nutzungsausfall beansprucht werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Persönlicher Sachschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter persönlichem Sachschaden wird alles zusammengefasst, was in Ihrem Eigentum stand und durch den Unfall beschädigt wurde. Hierzu gehört neben dem beschädigten Fahrzeug beispielsweise auch eine zerstörte <strong>Uhr</strong> oder zerrissene <strong>Kleidung</strong>. Bei der Berechnung der Schadenshöhe muss dabei auf die <strong>Reparaturkosten</strong> abgestellt werden und &#8211; wenn diese nicht möglich ist &#8211;  muss der Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung zugrundegelegt werden. </span></p><p><span style="color: #333333;">Bei persönliche Schutzkleidung wie einem Fahrrad- oder Motorradhelm ist es nicht zumutbar, einen gebrauchten Helm zur Wahrung der Schutzfunktion zu erwerben, sodass hier der Neupreis zugrunde gelegt werden kann.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Reparaturkosten hängen eng mit dem persönlichen Sachschaden zusammen. Grundsätzlich gilt:</span></p><p><span style="color: #000000;"> <strong>Der Schädiger hat die Reparaturkosten zu tragen.</strong> Dies gilt aber nicht mehr in Fällen, in denen es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Dies bedeutet, dass eine Reparatur des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, da zum Beispiel der <strong>Wert</strong> des Fahrzeugs vor der <strong>Reparatur</strong> viel <strong>geringer</strong> ist die mit der Instandsetzung verbundenen Reparaturkosten. In solchen Fällen muss dann der Zeitwert ersetzt werden. Bei der Reparatur eines Fahrzeuges gilt: <b>Unwirtschaftlichkeit </b>ist anzunehmen, wenn die Reparaturkosten<strong> 130 %</strong> des Fahrzeugwerks (Wiederbeschaffungswerts) übersteigen. </span></p><p> </p><h4><span style="color: #333333;"><span style="caret-color: #333333;">Rechtsverfolgungskosten </span></span></h4><p><span style="color: #333333;">Die Beauftragung eines Rechtsanwalts der eines Rechtsdienstleisters zur Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls löst Gebühren aus. Diese muss der Unfallgegner ebenfalls tragen, sodass z.B. unsere Beauftragung für Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">100% kostenfrei</a> ist. Bei einem regulären Rechtsanwalt gibt es zwar ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner, kommt es jedoch zu Kürzungen oder Haftungsquoten, so bleiben Sie auf einem Teil der Rechtsanwaltskosten sitzen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit uns haben Sie dieses Problem nicht!</a> </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h4><span style="color: #000000;">Schmerzensgeld</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter Schmerzensgeld versteht man grundsätzlich Zahlungen, die<strong> immaterielle Schäden</strong> ausgleichen sollen. Immaterielle Schäden sind solche Schäden, die nicht durch eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung wieder beseitigt werden können. Vielmehr soll zum Beispiel nach einem Unfall ein Betrag gezahlt werden, welcher die Schmerzen und anderen <strong>Unannehmlichkeiten</strong> nach einem Unfall ausgleichen soll. </span></p><p><span style="color: #000000;">Man spricht hierbei von einer „<b>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</b>.“ Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist kompliziert: Die Anspruchshöhe kann nicht mathematisch berechnet werden, sondern ist von vielen individuellen Faktoren wie </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Schwere der Verletzungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Umfang und Dauer der Heilbehandlung </span></li><li><span style="color: #000000;">Dauerschäden und Entstellungen </span></li><li><span style="color: #000000;">Alter des Geschädigten </span></li><li><span style="color: #000000;">…</span></li></ul><p><span style="color: #333333;">abhängig. Eine erste Orientierung der Höhe des Schmerzensgeldes bietet die <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/"><b>Schmerzensgeldtabelle</b></a>, in der Schmerzensgeld-Urteile in verschiedenen Fällen gesammelt werden. </span></p>								</div>
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									<h4> </h4><h4>Standgebühr</h4><p>Gerade in Städten haben Fahrzeughalter häufig keinen eigenen Parkplatz, auf dem Sie ein Auto nach einem Unfall mit Totalschaden sicher abstellen können, bis über dessen Zukunft entschieden wurde. Muss unter diesen Umständen ein <strong>Standplatz</strong> für den Wagen <strong>angemietet</strong> werden, können diese Gebühren eine Schadensposition innerhalb des <strong>§§ 249 ff. BGB</strong> darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass hierbei ein wirtschaftlich denkender Mensch zumindest die Dauer der Standmiete auf ein <strong>Minimum</strong> reduzieren will.</p><p>Die Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass unwirtschaftliche Standgebühren nicht vom Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden können, wenn einer unmittelbaren <strong>Verschrottung</strong> nichts im Wege steht.(AG Wiesbaden, 91 C 4877/09)</p><h4>Verdienstausfall</h4><p>Wurde man durch einen Unfall schwer verletzt, wird man in der Regel einen längeren Zeitraum <strong>krankgeschrieben</strong>. Für Arbeitnehmer stellt dies für die erste Zeit noch keine wirtschaftliche Bedrohung dar, da der Lohn nach dem <b>Entgeltfortzahlungsgesetz </b>weiterhin vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Dies gilt aber nur für die ersten<strong> sechs Wochen</strong> nach dem Beginn der Krankschreibung. In diesem Zeitraum liegt für den krankgeschriebenen Geschädigten noch kein Schaden vor.</p><p>Sind die sechs Wochen abgelaufen, bekommt der Arbeitnehmer durch die Krankenkasse ein sogenanntes <strong>Krankengeld</strong> ausgezahlt. Es wird nach<strong> § 47 SGB V</strong> berechnet und kann leicht variieren, wird aber stets hinter dem gewöhnlichen Verdienst zurückbleiben. Als geschädigter Arbeitnehmer können Sie dann die <b>Differenz </b>zwischen Ihrem Arbeitsentgelt und dem Krankengeld als Schadensersatz von dem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung ersetzt <b>verlangen</b>.</p><h4> </h4><h4>Wertverlust</h4><p>Egal wie fachmännisch ein Wagen repariert wird, danach wird es sich immer um einen Unfallwagen handeln. Denn Unfallwägen sind grundsätzlich schwerer zu verkaufen, ihr Wert ist gemindert. Die sogenannte <strong>merkantile Wertminderung</strong> wird daher auch von der Rechtsprechung als Schaden angesehen, der ersetzt werden muss. Die Berechnung des Wertverlustes wird dabei in der Regel von einem <strong>Sachverständigen</strong> vorgenommen. </p><p>Deshalb ist es stets ratsam, einen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres beschädigten Autos zu beauftragen. </p><p> </p><h4>Mitverschulden</h4><p>Nach <strong>§ 254 BGB</strong> muss das <strong>eigene Mitverschulden</strong> Berücksichtigung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls finden.</p><p>Das heißt zum Beispiel, dass wenn beide Parteien<strong> 50 %</strong> des Unfalls selber verursacht haben, die gegnerische Versicherung Ihnen 50 % Ihres Schadens auszahlt, und Ihre Versicherung 50 % des Schadens der Gegenseite zahlen muss. </p><p>Dabei kann es leicht passieren, dass Ihnen auch dann ein Mitverschulden am Unfall angerechnet wird, wenn Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie sich nicht falsch verhalten haben. Bei Verkehrsunfällen zwischen zwei Autos wird häufig nämlich die <strong>Betriebsgefahr</strong>, insbesondere bei Parkplatzunfällen, <strong>angerechnet</strong>. Von dem motorisierten Fahrzeug gehen nämlich schon an sich Gefahren aus, die wechselseitig zu berücksichtigen sind. Diese Betriebsgefahr kann hinter einem Verhalten des <strong>Unfallverursachers </strong> zwar völlig zurücktreten, sodass die gegnerische Versicherung 100% Ihrer Ansprüche zahlen muss, in einigen Fällen wird Ihnen gleichwohl ein Mitverschulden, eine sogenante <strong>Haftungsquote</strong>, angerechnet. </p><h4>Zu viel, zu kompliziert? Wir helfen kostenfrei!</h4><p>Sie sehen, dass bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls viele unterschiedliche Ansprüche berücksichtigt und genau beziffert werden müssen. Dies kann einem juristischen Laien viele Stunden Freizeit kosten, die nur von der Kostenpauschale i.H.v. 25,00 € ausgeglichen werden. </p><p>Deshalb nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Unfallservice!</p>								</div>
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