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	<title>Verkehrsregeln Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Unfall auf Parkplatz: Was muss ich beachten?</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Jul 2020 10:23:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Trotz der angekündigten Verkehrswende gibt es immer mehr Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Parkplätze werden gerade in Innenstädten zu einer knappen Ressource. Da freut es jeden Autofahrer, wenn die anvisierte Lokalität über einen Kundenparkplatz verfügt oder der Arbeitsplatz über ein eigenes Parkhaus verfügt.  Kommt es dann zu einem Parkplatzunfall, beispielsweise weil ein ausparkendes Fahrzeug Ihr Auto...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/">Unfall auf Parkplatz: Was muss ich beachten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Trotz der angekündigten Verkehrswende gibt es immer mehr Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Parkplätze werden gerade in Innenstädten zu einer knappen Ressource. Da freut es jeden Autofahrer, wenn die anvisierte Lokalität über einen Kundenparkplatz verfügt oder der Arbeitsplatz über ein eigenes Parkhaus verfügt. </p><p>Kommt es dann zu einem Parkplatzunfall, beispielsweise weil ein ausparkendes Fahrzeug Ihr Auto übersieht, stellt sich bei der Durchsetzung Ihrer Reparaturkosten häufig die Frage der Haftung.</p><p>Wir erklären Ihnen die wichtigsten Faktoren für die Haftung bei einem Parkplatzunfall.</p>								</div>
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									<h2>Verkehrsregeln auf einem Parkplatz</h2><p>Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen, die dem öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet sind, die reguläre <strong>StVO</strong>. Dies ist auch dann der Fall, wenn kein Schild aushängt, dass auf die Geltung der StvO auf dem Parkplatz hinweist. Zwar dienen Parkplätze in erster Linie dem ruhenden Verkehr. Trotzdem stellt auch <strong>§ 1 StVO</strong> eine Pflicht dar, die niemals unbeachtet bleiben darf:</p><p style="padding-left: 40px;">(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.</p><p style="padding-left: 40px;">(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.</p><p>Hierbei sollte besonderes Augenmerk auf zwei Punkte gelegt werden:</p><h3>Tempo</h3><p>Selbst wenn ein Parkplatz keine Geschwindigkeitsbegrenzung voraussieht, folgt aus § 1 StVO, dass nur „<strong>in angemessener Geschwindigkei</strong>t“ gefahren werden darf. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass auf einem Parkplatz hinsichtlich der Vielzahl von anderen Verkehrsteilnehmern eine Geschwindigkeit von 10 km/h (<strong>Schrittgeschwindigkeit</strong>) als angemessen anzusehen ist.</p><p>Wird die Geschwindigkeit wesentlich überschritten, kann Ihnen ein Mit- oder sogar Alleinverschulden vorgeworfen werden. </p><h3>Rechts vor links</h3><p>&#8222;Rechts vor links&#8220; ist eine universelle Regel, die jedem in der Fahrschule beigebracht wird. Doch selbst wenn Spuren durch den Parkplatzinhaber angelegt wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie, wenn Sie von rechts kommen, Vorfahrt haben. Denn es handelt sich bei <strong>Fahrtrichtungsvorgaben</strong> nicht um Verkehrsstraßen im engeren Sinn. Vielmehr sind alle Nutzer eines Parkplatzes dazu verpflichtet, durch Rücksichtnahme und <strong>Kommunikation</strong> mit den anderen Verkehrsteilnehmern (Augenkontakt/ Handzeichen) die <strong>Vorfahrt</strong> zu klären. Dies gilt insbesondere für das Ausparken in Fahrtbuchten.</p><p>Eine Ausnahme gibt es jedoch: Das <strong>Amtsgericht Solingen</strong> entschied, dass wenn Fahrbahnen nicht mehr der Parkplatzsuche dienen, deutlich markiert sind und somit mehr <strong>Straßencharakter</strong> haben, ausnahmsweise rechts vor links zu beachten ist. Dies gilt dann für Kreuzungen, die sich als „Fahrnetzwerk“ deutlich von dem Intranetzwerk zur Parkplatzsuche unterscheiden.</p><p>Das Gebot der Rücksichtnahme und Vorsicht ist und bleibt jedoch Leitmotiv auf Parkplätzen. Dies führt sogar nach Ansicht des Amtsgerichts Homburg dazu, dass sogar bei mit Pfeilen versehenen Fahrtbahnen mit „Geisterfahrern“ zu rechnen ist. Die Pfeile sind nämlich als Fahrtrichtungsempfehlung zu verstehen. (<b>AG Homburg, Az. 4 C 175/02</b>)</p>								</div>
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									<p><b>Unfall mit Leasingwagen? </b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>, welche Ansprüche Ihnen bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug zustehen!</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden und Betriebsgefahr bei Parkplatzunfällen</h2><p>Kommt es trotz Beachtung aller Regeln zu einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, muss in der Regel neben der Schadensberechnung auch die Frage nach der Mitschuld des geschädigten Fahrzeugführer gefragt werden. Grundsätzlich gilt, dass nach <b>§ 254 BGB</b> ein Geschädigter sich das eigene Verschulden anrechnen lassen muss, sodass seine <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Schadenersatzpositionen </a>um die Quote seines eigenen Verschuldens gekürzt werden.</p><p>Beispiel: Wenn Sie unachtsam aus der Parkbucht fahren, der Unfallgegner aber zu schnell auf dem Parkplatz unterwegs war, führt das zu einer <b>Haftungsquote </b>von <b>50 % beider Seiten</b>. In diesem Fall müssen Sie, wenn Sie keine Kasko-Versicherung für Ihren Wagen abgeschlossen haben, 50 % Ihres eigenen Schadens selber tragen. Der andere Teil des Schadens wird dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.</p><p>Doch was passiert, wenn Sie alle Regeln beachtet haben? Aus dem Bauchgefühl heraus würden die meisten auf diese Frage antworten, dass in solchen Fällen nur die gegnerische Seite haftet, man selber also keinen Teil des Schadens tragen muss.</p><p>Dies wäre aber nur der Fall, wenn der Gesetzgeber im StVG nicht die <b>Betriebsgefahr </b>verankert hätte (§ 7 StVG).  Der Gesetzgeber ging bei der Schaffung der Regeln des StVG davon aus, dass in den Fällen, in denen ein Fahrzeug im Verkehr geführt wird, darin immer eine <strong>latente</strong> <strong>Gefahr</strong> zu sehen ist. Dies führt dazu, dass allein das Führen eines motorisierten Fahrzeugs zu einer Mithaftung führen kann &#8211; selbst dann, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug standen!</p><p>Ausnahmen werden hierbei nur in Fällen der höheren Gewalt gemacht. (Beispiel für höhere Gewalt: Ein Baum fällt auf die Straße, Sie müssen ausweichen, dabei beschädigen Sie ein Verkehrsschild.) Auf Parkplätzen gilt dieser Grundsatz sogar verstärkt, nämlich sogar dann wenn dem Unfallverursacher ein schwerer Fahrfehler nachweisbar ist. </p><p>So entschied das LG Hamburg im Jahr 2017:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Zwar hat der Zeuge S. wie ausgeführt einen schweren Fahrfehler begangen. Die von dem klägerischen Fahrzeug ausgegangene einfache Betriebsgefahr darf aber im Hinblick auf die konkrete Unfallsituation nicht unberücksichtigt bleiben und tritt nicht vollständig zurück. Auch wenn es im normalen Straßenverkehr häufig Fälle gibt, in denen bei einem besonders schweren Verkehrsverstoß der schuldige Kraftfahrer dem Unfallgegner, von dessen Wagen lediglich die einfache Betriebsgefahr ausgegangen ist, dessen Schaden im vollen Umfang zu ersetzen hat, so kann dies auf Parkplätzen regelmäßig nicht gelten.“ (<strong>LG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2017 &#8211; </strong></em><strong><a href="https://openjur.de/u/2171512.html" target="_blank" rel="noopener">302 S 16/16</a></strong><em>) </em></p><p>Zur Begründung führte das Landgericht aus, dass auf Parkplätzen es keinen <strong>Vertrauensschutz</strong> darauf gibt, dass hier die strengen Regeln der StVO vollständig eingehalten werden. Darum muss immer damit gerechnet werden, dass andere Parkplatznutzer sich <strong>unvorhersehbar</strong> verhalten. Dies folgt aus der Rücksichtnahmepflicht. </p>								</div>
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									<p>Sie möchten sich die <strong>Reparaturkosten</strong> für Ihr Fahrzeug lieber <strong>auszahlen</strong> lassen, anstatt es zu reparieren? Alles Rund um das Thema <strong>fiktive Abrechnung</strong> finden Sie <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>								</div>
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									<h2>Schadenersatz nach Parkplatzunfall erhalten</h2><p>Doch wie wirken sich nun o.g. Punkte bei der Abwicklung Ihres Parkplatzunfalls aus?</p><p>Erstens ist zu beachten, dass viele gegnerische Versicherungen bei Parkplatzunfällen kategorisch ohne nähere Untersuchung des Sachverhalts von einer Kürzung von 50 % ausgehen. Darum ist es überaus wichtig, in diesen Fällen Zeugen benennen zu können und gegen die <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Kürzung der gegnerischen Seite rechtlich vorzugehen</a>. Denn wenn man nachweisen kann, dass die gegnerische Seite den Unfall zu einer höheren Quote zu vertreten hat, kann man hier Teile seines Schadensersatzanspruchs sichern.</p><p>Zweitens stellt sich die Frage, ob man nach einem Parkplatzunfall einen Anwalt beauftragen sollte. Denn auch hier wirkt sich die knifflige Frage nach dem Mitverschulden ganz konkret aus:</p><p>Wenn Sie ein Mitverschulden trifft (und wie das Urteil deutlich macht, ist dies grundsätzlich der Fallt), müssen Sie Teile der <b>Anwaltskosten </b>selber übernehmen. Der Anwalt ist standesrechtlich sogar gezwungen, diese Kosten bei Ihnen einzufordern. Dies ist natürlich ein hohes finanzielles Risiko, das auf Sie zukommen kann.</p><p>Mit VINQO können Sie Ihren Schadenersatz hingegen zu 100% <b>risikofrei </b>durchsetzen lassen. Durch unsere Expertise auf dem Gebiet der Schadenregulierung sind wird in der Lage, Ihre Ansprüche bestmöglich gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen- und das kostenfrei!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/">Unfall auf Parkplatz: Was muss ich beachten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Kind von Auto angefahren &#8211; Schmerzensgeld erhalten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2020 09:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Angefahren als Fußgänger]]></category>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kind-im-strassenverkehr-verletzt-was-tun/">Kind von Auto angefahren &#8211; Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Für Eltern stellt es eine der größten Ängste dar:</p><p>Die eigene <strong>Tochter</strong> oder der eigene <strong>Sohn</strong><b> </b>wird beim Überqueren der Straße oder beim Fahrradfahren <b>angefahren </b>und <b>verletzt</b>.</p><p>Natürlich stehen in diesem Moment die Gesundheit und die Versorgung der Verletzungen im Vordergrund. Wenn diese jedoch umfassend vorgenommen worden sind und das Kind sich auf dem Weg der Genesung befindet, beginnt der <b>Papierkrieg</b>.</p><p>Denn um den Unfall abzuwickeln und Ansprüche gegen den Schädiger und seine Haftpflichtversicherung durchzusetzen, braucht man Zeit und Geduld. Neben der „regulären“ Schadensabwicklung, zu der das Durchsetzen von Schadenersatz und Schmerzensgeld, kommen bei der Verletzung von Kindern weitere juristische Fragen auf Sie zu.</p><p>Denn Kinder werden vom Gesetzgeber <strong>besonders geschützt</strong>&#8211; nicht nur hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen oder dem allgemeinen Jugendschutz, sondern insbesondere auch bei deliktischen Verletzungen. Bei der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung lohnt es sich daher, zumindest die wichtigsten Faktoren bei einer Schadenregulierung von Unfällen mit Minderjährigen zu kennen.</p>								</div>
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									<h2>Mitverschulden eines Kindes bei einem Unfall im Straßenverkehr</h2><h3>Kinder bis 10 Jahre</h3><p>Bei der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs gilt: Wenn der Geschädigte selber eine <strong>Teilschuld</strong> an dem Schaden trägt, führt dies zu einer <strong>Quotelung</strong> des Schadensersatzanspruch in der Höhe des eigenen Mitverschuldens <strong>(§ 254 Abs. 1 BGB</strong>).</p><p>Man spricht in diesen Fällen auch von einem „Verschulden gegen sich selbst“. Wie hoch dieser Anteil des eigenen Mitverschuldens ist, hängt von den individuellen Verursachungsbeiträgen der Beteiligten ab und muss zumeist mühsam verhandelt werden.</p><p>Bei der Verletzung eines Kindes im Straßenverkehr ist jedoch auf die modifizierten Regeln des Deliktsrechts zu achten:<strong> § 828 BGB</strong> legt die verschiedenen <b>Altersgrenzen </b>für eine Schuldannahme bei Minderjährigen fest. Von besonderer Bedeutung ist hierbei<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html"><strong> § 828 Abs. 1</strong> und <strong>2 BGB</strong>:</a></p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“</em></p><p>und</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, <strong>nicht verantwortlich</strong>. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“</em></p><p>Dies bedeutet: Kinder sind vor ihrem<b> achten Lebensjahr </b>nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie einem Dritten einen Schaden zufügen. Wenn ein Vorfall im Straßenverkehr passiert (Beispiel: Das Kind fährt Fahrrad und schrammt dabei gegen einen Wagen), haftet das Kind sogar bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres nicht. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass Kinder in diesen Zeitrahmen von den Risiken des fließenden Verkehrs regelmäßig überfordert sein werden. Aus diesen beiden Regelungen wird im Mitverschulden ein Umkehrschluss gebildet: Denn wenn man davon ausgeht, dass das Kind in diesen Altersspannen Dritten gegenüber nicht schuldfähig ist, dann kann es auch sich selbst gegenüber nicht schuldfähig sein. Mithin findet in solchen Fällen dann auch keine Kürzung eines Schmerzensgeldanspruches wegen Mitverschulden statt.</p><p> </p><h3>Kinder ab 11 Jahre</h3><p>Kinder, die bereits das 10 Lebensjahr vollendet haben, sind bis zu ihrer Volljährigkeit <strong>eingeschränkt deliktsfähig</strong>. So heißt es in § 828 Abs. 3:</p><p style="padding-left: 40px;">Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.</p><p>Ob Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn sich eine Mitschuld anrechnen lassen muss, hängt von der Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls ab:</p><p>Entscheiden ist, ob Ihr Kind bereits die Gefahrensituation übersehen und abschätzen konnte, oder ob es an der erforderlichen Einsichtsfähigkeit und den visuellen und motorischen Fähigkeiten fehlte. </p><p>In einer komplexen und dynamischen Verkehrssituation mit vielen, motorisierten Verkehrsteilnehmern wird man abhängig vom Alter annehmen können, dass Ihr Kind mit der Verkehrssituation schneller überfordert ist und die Gefahren nicht richtig einschätzen kann als im nichtmotorisierten Straßenverkehr.</p><p>Umgekehrt ist ein Mitverschulden anzunehmen, wenn die Verkehrssituation einfach zu überblicken und einzuschätzen war und auch Ihrem Kind die Gefahren bewusst gewesen sein müssten. So muss z.B. ein Neunjähriger wissen, dass beim Radfahren ein Mindestabstand von Autos einzuhalten ist, die am Straßenrand ordnungsgemäß parken. </p><p>Die rechtliche Beurteilung, ob ein Mitverschulden Ihres Kindes anzulasten ist, hängt damit maßgeblich von der individuellen Verkehrssituation und der ausdifferenzierten Rechtsprechung ab. Sollte die gegnerische Versicherung Ihrem Kind nach einem Unfall ein Mitverschulden anlasten, ist eine <a href="https://app.vinqo.de/generic/form">rechtliche Prüfung</a> zu empfehlen. </p>								</div>
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									<p>Ihr Kind wurde von einem Hund ins Gesicht <strong>gebissen</strong>? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/als-kind-von-hund-ins-gesicht-gebissen-die-folgen/">hier</a> alles wichtige und wie Sie richtig vorgehen!</p>								</div>
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									<h2>Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei einem Unfall</h2><p>Den meisten Eltern ist der Begriff der Aufsichtspflicht nicht unbekannt. So regelt beispielsweise<strong> § 832 BGB</strong>, dass Eltern als Aufsichtspflichtige bei <strong>Schäden</strong>, die das Kind verursacht hat, haften müssen, selbst wenn das Kind <strong>nicht schuldfähig</strong> ist. Voraussetzung für eine Haftung ist hierbei, dass die <b>Aufsichtspflicht verletzt </b>wurde und das Kind einen Dritten geschädigt hat.</p><p>Doch was passiert, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde und das eigene Kind hierdurch verletzt wurde?</p><p><strong>Beispiel</strong>: Die Eltern sind während einer Autofahrt durch ein Gespräch miteinander abgelenkt. Die fünf Jahre alte Tochter schnallt sich in diesem Moment ab. Kommt es nun zu einem unverschuldeten Unfall und die Tochter wird verletzt, stellt sich die Frage, inwieweit die Aufsichtspflichtverletzung der Eltern auf einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes gegen den Unfallverursacher auswirkt.</p><p>Grundsätzlich haften die Eltern gegenüber dem Kind nach <strong>§ 1664 BGB</strong> nur, wenn sie die Sorgfalt außer Acht lassen, die sie „in eigenen Angelegenheiten“ anzuwenden pflegen. Ohne hier zu weit in die juristischen Tiefen der Probleme einer <strong>Gesamtschuld</strong> vorzudringen, gilt Folgendes:</p><p>Wenn die Eltern <strong>grob fahrlässig</strong> handeln, haften sie als Gesamtschuldner mit dem Unfallverursacher. Das Kind bekommt seinen vollen Schmerzensgeldanspruch, jedoch wird diese auf Eltern und Unfallverursacher aufgeteilt. In der Praxis bedeutet das zumeist, dass die gegnerische Versicherung nur einen anteiligen Schmerzensgeldanspruch leistet und Ihr Kind darauf verweist, den darüber hinausgehenden Anteil unmittelbar bei Ihnen als gesetzliche Vertreter zu fordern.  </p><p>In Fällen der <strong>leichten Fahrlässigkeit</strong> geht man hingegen davon aus, dass nur der <strong>Unfallverursacher</strong> alleine haften muss. Die juristische Fachwelt ist zwar sich bei dieser Frage nicht ganz einig, jedoch wird in der Praxis bei leichter Fahrlässigkeit regelmäßig kein Teil des Schmerzensgeldes den Eltern auferlegt.</p>								</div>
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									<h2>Schmerzensgeldhöhe bei einem Unfall mit Kind</h2><p>Von besonderer Relevanz ist die Frage nach der Schmerzensgeldhöhe bei der Verletzung eines Kindes.</p><p>Grundsätzlich wird bei der Verletzung eines Kindes tendenziell immer ein <b>höheres Schmerzensgeld</b> als bei Erwachsenen gezahlt. Dies hat insbesondere mit der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu tun. Gerade für Kinder sind Schmerzen häufig weniger leicht zu ertragen als für Eltern und können <b>traumatische</b> Folgen für das gesamte weitere Leben haben.</p><p>Wenn die Kinder dann auch noch in der <b>Wachstumsphase </b>sind, können sich hieraus auch weitreichende Folgen für die weitere Entwicklung ergeben. Dies gilt insbesondere bei der <b>Narbenbildung</b>: Eine Narbe im Kindesalter wird auch bis zum Ende des Wachstums mitwachsen. Somit können auch anfänglich kleinere Narben später weitaus größer werden und damit zu Entstellungen führen. Gerade bei einer <strong>Narbenbildung</strong> im <strong>Gesicht</strong> wird regelmäßig ein vergleichsweise hohes Schmerzensgeld zuerkannt. Das Landgericht Essen hielt beispielsweise hierzu fest:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Das Verhältnis von Narben und Defektgröße zur Gesichtsgröße wird auch bei fortschreitendem Wachstum der Klägerin konstant bleiben. Verletzungsnarben und Wangenschwellung werden voraussichtlich bis ins Erwachsenenalter fortbestehen.“</em><span style="letter-spacing: 0px;">(17.03.2020, </span><a style="background-color: #ffffff; letter-spacing: 0px;" href="https://openjur.de/u/104664.html" target="_blank" rel="noopener"> 12 O 307/03</a><span style="letter-spacing: 0px;">) </span></p><p>Mit anderen Worten: Wenn das Kind wächst, wird auch die Narbe weiterwachsen. So können auch später Missempfindungen bezüglich des eigenen Aussehens entstehen, und auch eine kleine Narbe das Selbstbewusstsein nachhaltig negativ beeinflussen.</p><h2>Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter</h2><p>Kinder können ihre eigenen Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall nicht selber durchsetzen. Sie als <strong>Elternteil</strong> sind ihrem Kind somit dazu <strong>verpflichtet</strong>, dessen rechtliche Interessen bestmöglich wahrzunehmen.</p><p>So sollten Sie beispielsweisen nicht ungeprüft <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen</a> der gegnerischen Versicherungen unterzeichnen oder eine <a href="https://vinqo.de/immaterieller-vorbehalt-bei-schmerzensgeld/">Abfindung</a> ohne rechtliche Prüfung unterzeichnen. Mit derartigen Entscheidungen können Sie Ihrem Kind erhebliche Nachteile zufügen.</p><h2>Fazit</h2><p>Unfälle mit der Beteiligung eines Kindes sind immer besonders emotional aufgeladen. Die Gesundheit des Kindes ist in diesen Momenten Dreh- und Angelpunkt. </p><p>Bei der Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld sollten Sie von Beginn an rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Interessen Ihres Kindes bestmöglich wahren zu können.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kind-im-strassenverkehr-verletzt-was-tun/">Kind von Auto angefahren &#8211; Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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