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	<title>Unfallversicherung Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jan 2021 08:44:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das deutsche Rechtssystem geht davon aus, dann wenn sich jemand während der Arbeit verletzt, auch der Arbeitgeber einen Teil der Schäden begleichen soll. Wenn er davon profitiert, dass jemand anderes seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber einsetzt, muss er auch das Risiko tragen, wenn sich diese Person hierbei verletzt. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-heilbehandlungskosten-bei-einem-arbeitsunfall/">Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Als wäre die Schadensregulierung nach einem gewöhnlichen Unfall nicht schon kompliziert und langwierig genug, kann es bei einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/">Arbeitsunfall</a> sogar noch komplizierter werden: Denn anders als bei einem „gewöhnlichen“ Unfall kommt dann neben den obligatorischen Beteiligten dann noch die <strong>Unfallversicherung</strong> und unter Umständen der eigene <strong>Arbeitgeber</strong> mit ins Spiel. Im Folgenden zeigen wir, was dies für Auswirkungen für die verschiedenen <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Ersatzansprüche</a>  hat, insbesondere für Ihre <b>Heilbehandlungskosten</b>.</p>								</div>
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									<h2>Was ist ein Arbeitsunfall?</h2><p>Ein Arbeitsunfall ist in <strong>§ 8 SGB VII</strong> definiert:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. </em></p><p>Die versicherte Tätigkeit ist hierbei die berufliche Tätigkeit. <strong>§ 8 SGB VII</strong> geht aber noch einen Schritt weiter. Versicherte Tätigkeiten sind auch</p><ul><li>Das Zurücklegen des <strong>Arbeitsweges</strong></li><li>Das Zurücklegen des Arbeitsweges, mit <strong>Umwegen</strong> um Kinder in die Betreuung zu bringen (Kita, Tagesmutter, Großeltern, usw.)</li><li>Das Zurücklegen des Arbeitsweges mittels Carsharings</li><li>Das <strong>Befördern</strong>, <strong>Instandhalten</strong> und <strong>erneuern</strong> eines <strong>Arbeitsgerätes</strong> oder einer <strong>Schutzausrüstung</strong>, sowie deren Erstbeschaffung aus Veranlassung des Arbeitgebers</li></ul><p>Die in<strong> § 8 Abs. 2 SGB VII</strong> beschriebenen Tätigkeiten sind etwas differenzierter beschrieben, als hier wiedergegeben. Zum weiteren Vergleich geht es <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/8.html">hier.</a></p><h2>Was ist der Sinn der betrieblichen Unfallversicherung?</h2><p>Das deutsche Rechtssystem geht davon aus, dass auch der <strong>Arbeitgeber</strong> einen Teil der Schäden begleichen soll, wenn der Arbeitnehmer oder anderweitig Bedienstete während der Arbeit verletzt worden ist.</p><p>Wenn der Arbeitgeber davon profitiert, dass jemand anderes seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber einsetzt, muss er auch das Risiko tragen, wenn sich diese Person hierbei verletzt. Natürlich haftet der Arbeitgeber hierbei aber nicht privat: Der <strong>Arbeitgeber</strong> ist vielmehr <strong>verpflichtet</strong>, eine <strong>betriebliche Unfallversicherung</strong> abzuschließen. Träger dieser Versicherung (also umgangssprachlich Anbieter dieses Versicherungsproduktes) sind die <strong>Berufsgenossenschaften</strong>. Diese kommt dann für den Ersatz von <strong>Heilbehandlungskosten</strong> auf. Dies hat auch den Vorteil für den Arbeitgeber, dass er sich sicher sein kann, dass der Arbeitnehmer eine medizinische <strong>Behandlung</strong> erhält und daher bald im Betrieb wieder die Arbeit aufnehmen kann.</p>								</div>
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									<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Welche Kosten übernimmt die betriebliche Unfallversicherung (BG)?</h2><p>Die Unfallversicherung übernimmt die <span style="font-weight: bolder;">Heilbehandlungskosten</span>, sowie die Zahlung von <span style="font-weight: bolder;">Rehamaßnahmen</span>, damit der Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder im Betrieb integriert werden kann. Wenn es durch einen Arbeitsunfall dauerhaft <span style="font-weight: bolder;">erwerbsgemindert</span> ist, zahlt die Berufsgenossenschaft auch einen Teil der <span style="font-weight: bolder;">Unfallrente</span>. Neben der offensichtlichen Heilbehandlungskosten kann die Berufsgenossenschaft, beziehungsweise deren Unfallversicherung aber auch weitere <span style="font-weight: bolder;">Hilfsleistungen</span> gewähren. Hierzu gehört auch<span style="font-weight: bolder;"> psychosoziale Betreuung</span>, <span style="font-weight: bolder;">Übergangsrente</span> oder <span style="font-weight: bolder;">Pflegegeld</span>, falls Sie nach dem Arbeitsunfall durch eine dritte Person gepflegt werden.</p><h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Kann ich meine Heilbehandlungskosten trotzdem selber abrechnen?</h2><p>Nein, denn diese Ansprüche stehen Ihnen gar nicht mehr zu. Wie kann das sein?<span style="font-weight: bolder;"> § 116 SGB X</span> normiert:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadenersatz beziehen. […]</em></p><p>Dies bedeutet: Wenn die <span style="font-weight: bolder;">Arbeitsunfallsversicherung</span> zur Zahlung verpflichtet ist, gehen damit automatisch die <span style="font-weight: bolder;">Ansprüche</span>, die Sie normalerweise nach dem Unfall hätten, auf die Arbeitsunfallsversicherung <span style="font-weight: bolder;">über</span>. Normalerweise muss für einen solchen Anspruchsübergang zwar ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Im Falle eines Arbeitsunfalles geschieht dies aber <span style="font-weight: bolder;">automatisch</span>, sogar noch bevor die Berufsgenossenschaft an Sie gezahlt hat. Es genügt, dass die Berufsgenossenschaft zur Zahlung verpflichtet ist.</p><h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Zusammenfassung: Wer zahlt was nach Arbeitsunfall?</h2><p>Die oben aufgezeigten Regelungen führen dann zu Folgenden Konstellationen:</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Die Krankenversicherung zahlt gar nichts</h3><p>Selbst wenn Sie <span style="font-weight: bolder;">privatversichert</span> sind, gehen trotzdem all Ihre Ansprüche automatisch auf die <span style="font-weight: bolder;">Berufsgenossenschaft</span> über. Im Gegenzug erbringt Ihre Krankenkasse auch <span style="font-weight: bolder;">keine Leistung</span>, denn die Heilbehandlungskosten, die die Krankenkasse bei einem Freizeitunfall übernehmen würde, werden durch die Berufsgenossenschaft beglichen. Falls Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein sollten, wird das Krankengeld zwar von der Krankenkasse überwiesen, diese handelt aber dann als Beauftragte der Berufsgenossenschaft. Auch die <span style="font-weight: bolder;">Höhe</span> dieser <span style="font-weight: bolder;">Lohnersatzzahlung</span> unterscheidet sich von der Ersatzzahlung nach einem Freizeitunfall.</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Der Arbeitgeber zahlt den Lohn fort</h3><p>Der Arbeitgeber ist <span style="font-weight: bolder;">verpflichtet</span>, <span style="font-weight: bolder;">sechs Wochen</span> lang Ihr Entgelt fortzuzahlen, selbst wenn Sie arbeitsunfähig sind. Nach Ablauf der sechs Wochen wird dann ein Teil des Arbeitsentgeltes, wie oben beschrieben, durch die Berufsgenossenschaft weitergezahlt.</p><h3 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Der Gegner zahlt Sachschäden und Schmerzensgeld</h3><p>Der Unfallgegner ist Ihnen gegenüber dann zur Zahlung von <span style="font-weight: bolder;">Sachschäden</span> sowie einem <span style="font-weight: bolder;">Schmerzensgeld</span> verpflichtet. Im Regelfall, falls es sich um einen PKW-Fahrer handelt, wird zusätzlich eine Haftpflichtversicherung als Anspruchsgegner bestehen. <span style="font-weight: bolder;">Heilbehandlungskosten</span> und <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeld </a>sind streng voneinander<span style="font-weight: bolder;"> zu trennen</span>: Während Heilbehandlungskosten Arztrechnungen oder Krankenhausaufenthalte ersetzen, handelt es sich bei einem Schmerzensgeld um eine Ausgleichszahlung für erlittene Unannehmlichkeiten, was eine Genugtuung für Sie beinhalten soll.</p>								</div>
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									<p>Vorsicht bei <strong>Abfindungserklärungen</strong>! Häufig sind bei Abfindungen auch Ansprüche der Krankenkasse oder des Arbeitgebers umfasst, sodass Sie im schlimmsten Fall Ihre  Heilbehandlungskosten selber zahlen müssen! Hier erfahren <a href="https://vinqo.de/abfindungserklaerung-unterzeichnen-risiken-und-nachteile/#Abfindung_bei_privater_Krankenversicherung">Sie</a> mehr zu diesem Thema.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wer-zahlt-heilbehandlungskosten-bei-einem-arbeitsunfall/">Wer zahlt Heilbehandlungskosten bei einem Arbeitsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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