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	<title>Totalschaden Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>HUK COBURG lehnt Gutachten bei Vorschaden ab &#8211; zulässig?</title>
		<link>https://vinqo.de/huk-coburg-lehnt-gutachten-bei-vorschaden-ab-zulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Jul 2021 11:27:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Strategie Aktuell versuchen Kfz-Haftpflichtversicherer, insbesondere die HUK-COBURG, Kfz-Gutachten mit Verweis auf unklare Vorschäden abzulehnen: Quelle: HUK-COBURG Vereinfach formuliert: Vorschäden wurden nicht berücksichtigt, deshalb steht die tatsächliche Schadenhöhe insgesamt nicht fest und es kann keine Zahlung veranlasst werden. Die genau Darstellung des Problembereichs erfolgt aus einem nachvollziehbaren Eigeninteresse nicht.  Für Geschädigte bleibt deshalb unklar, weshalb...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/huk-coburg-lehnt-gutachten-bei-vorschaden-ab-zulaessig/">HUK COBURG lehnt Gutachten bei Vorschaden ab &#8211; zulässig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Aktuell versuchen Kfz-Haftpflichtversicherer, insbesondere die HUK-COBURG, Kfz-Gutachten mit Verweis auf unklare Vorschäden abzulehnen:</p>								</div>
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									<p>Vereinfach formuliert: Vorschäden wurden nicht berücksichtigt, deshalb steht die tatsächliche Schadenhöhe insgesamt nicht fest und es kann keine Zahlung veranlasst werden. Die genau Darstellung des Problembereichs erfolgt aus einem nachvollziehbaren Eigeninteresse nicht. </p><p>Für Geschädigte bleibt deshalb unklar, weshalb das Sachverständigengutachten nicht ausreichen soll, um den Kfz-Schaden darlegen zu können. </p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Vorschäden nicht berücksichtigt</h2>				</div>
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									<p>Das entscheidende Problem:</p><p>Werden Vorschäden am unfallbeschädigten Fahrzeug gutachterlich festgestellt, so müssen diese <strong>Vorschäden</strong> auch bei der Feststellung des <strong>Wiederbeschaffungswerts</strong> <strong>berücksichtigt</strong> werden. Denn Maßstab ist ein vergleichbares Fahrzeug &#8211; also auch ein vergleichbar vorbeschädigtes Fahrzeug. Andernfalls würde der Geschädigte besser gestellt werden. Dies ist schadensrechtlich jedoch unzulässig. </p><p>Deshalb muss der Kfz-Sachverständige bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts Fahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt einbeziehen, die einen <strong>vergleichbaren Vorschaden aufweisen</strong>.</p><p>Dies ist in der Praxis jedoch zumeist kaum möglich, sodass alternativ ein <strong>Abzug</strong> des regulär ermittelten Wiederbeschaffungswerts vorgenommen werden muss, der sachverständig begründet wird. Es ist hier zur Vermeidung einer (erneuten) Gutachtenkorrektur darauf zu achten, dass der Abzug der Höhe nach auch fallspezifisch und nachvollziehbar <strong>begründet</strong> wird. Zwar sind umgekehrt keine überspannten Anforderungen hieran zu stellen, allerdings dürfen die Vorschäden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts umgekehrt auch nicht unberücksichtigt bleiben. </p><p> </p>								</div>
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									<p>Der geltend gemachte Einwand kann durchaus bei Fahrzeugen mit Vorschäden berechtigt sein, insbesondere wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet wird. </p><p>Verhält sich das Gutachten nicht hinlänglich bzw. gar nicht mit einem vorschadenbedinten Abzug, obgleich das unfallbedingt beschädigte Fahrzeug Vorschäden aufweist, sodass ist das Gutachten zur Schadenfeststellung nicht geeignet und muss korrigiert werden. Auch wenn sich der Vorschaden ggfs. nicht auf den Wiederbeschaffungswert auswirkt, sollte das Gutachten gleichwohl hierzu Feststellungen enthalten, um diesbezüglichen Einwänden proaktiv begegnen zu können. </p>								</div>
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		<title>Mietwagen nach Verkehrsunfall nehmen?</title>
		<link>https://vinqo.de/mietwagen-nach-verkehrsunfall-nehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Apr 2021 13:06:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie lange darf ich nach einem Verkehrsunfall einen Mietwagen in Anspruch nehmen?<br />
Wenn nach einem Verkehrsunfall ein Wagen nicht weiter genutzt werden kann, können Sie unter Umständen einen Mietwagen nehmen und hierfür dann Ersatz vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung, verlangen. </p>
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									<p>Wenn nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> ein Auto nicht weiter genutzt werden kann, können Sie unter Umständen einen Mietwagen nehmen und hierfür dann Ersatz vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung, verlangen, wenn die Gegenseite die Alleinhaftung trägt. Doch <strong>wie lange</strong> können Sie den <strong>Mietwagen</strong> nutzen, wenn dieser von der <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">gegnerischen Versicherung</a> gezahlt werden soll? Hierbei muss zwischen der Reparatur eines Wagens sowie dem wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden werden.</p>								</div>
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									<h2>Mietwagen bei Reparatur</h2><p>Wenn Ihr Wagen <strong>repariert</strong> wird, können Sie grundsätzlich für den <strong>Zeitraum</strong>, den die Reparatur andauert, einen <strong>Ersatzwagen</strong> anmieten. Sollte die Reparatur länger dauern als zunächst gedacht, muss der Unfallgegner die Kosten des Mietwagens auch länger tragen. Grundsätzlich fällt es in den Risikobereich des Schädigers, wie lange die Reparatur andauert. Sobald Ihr Wagen aber wiederhergestellt ist, sind Sie verpflichtet, diesen auch abzuholen. Wichtig ist, dass Sie einen Ersatzwagen höchstens aus der gleichen <strong>Fahrzeugklasse</strong> nehmen. Kosten für ein Fahrzeug, welches in eine bessere Fahrzeugklasse fällt, werden in der Regel nicht übernommen. </p><p>Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder gar nicht fahrtüchtig sein, so haben Sie bereits vor der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen. Sie müssen dann jedoch darauf hinwirken, dass möglichst schnell mit der Reparatur begonnen werden kann. Hierfür sollten Sie zur schnellstmöglichen Klärung der Haftung von Beginn an <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen</a> &#8211; diese ist für sie 100% kostenfrei!</p><h2> </h2><h2>Mietwagen bei einem Totalschaden</h2><p>Wenn Ihr Wagen nach einem <strong>fremdverursachten</strong> Unfall einen Totalschaden erlitten hat, ändert sich die Dauer der möglichen Ersatzfahrzeugmiete. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, die Reparatur als teurer als der Erwerb eines gleichaltrigen Fahrzeugs mit vergleichbarer Ausstattung etc. wäre. </p><h3>Dauer für die Untersuchung</h3><p>Zunächst dürfen Sie, bis das Fahrzeug durch einen Sachverständigen <strong>untersucht</strong> wird, einen Ersatzwagen anmieten. In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens wenige Tage. </p><h3>Dauer der Wiederbeschaffung</h3><p>Grundsätzlich kann der Gutachter neben der Feststellung, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, auch die Feststellung treffen, wie lange eine <strong>Ersatzbeschaffung</strong> eines vergleichbaren Fahrzeuges dauern wird. Im Regelfall setzt der Sachverständige hierfür ca. <strong>11 bis 14 Tage</strong> an.</p><p>Sie können den Mietwagen also noch so lange in Anspruch nehmen, bis Sie innerhalb des angesetzten Zeitraumes ein neues Fahrzeug erworben haben. Sollte dies aufgrund von besonderen Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist es wichtig, dass die Gründe hierfür dokumentiert und vorgetragen werden. Hier sind rechtliche Schwierigkeiten regelmäßig zu erwarten.</p><h3>Entscheidungsspielraum</h3><p>Ihnen als Geschädigten kommt zusätzlich ein Entscheidungsspielraum zu Gute. Denn Sie dürfen, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, den Wagen reparieren lassen. Der Unfallverursacher muss dann aber nicht die vollkommenen Reparaturkosten, sondern nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> zahlen.</p><p>Der Wiederbeschaffungswert ist meistens der Zeitwert des Fahrzeuges, welches es vor dem Unfall hatte, abzüglich des Restwerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs. Für die Entscheidung, ob Sie eine Reparatur wollen, können Sie sich bis zu <strong>drei Tage Zeit</strong> nehmen.</p><p><strong>Expertentipp</strong>: Eine Reparatur muss die Gegenseite auch dann in voller Höhe erstatten, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert höchstens um 30% übersteigen und das Fahrzeug mindestens weitere sechs Monate genutzt wird. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sollten Sie vorher das richtige Vorgehen rechtlich prüfen lassen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit VINQO können Sie dies ohne Kostenrisiko prüfen lassen! </a></p><h2> </h2><h2>Fazit</h2><p>Ein Mietwagen steht Ihnen abhängig von der Abrechnungsmethode unterschiedlich lange zu. Sie sollten darauf achten, dass der Mietwagen mit Ihrem Unfallfahrzeug vergleichbar ist. Zudem sollte vorab schnellstmöglich auf die Anerkennung der Haftung durch die Gegenseite hingewirkt werden, da erst dann die grundsätzliche Kostentragung geklärt ist. </p><p> </p><p> </p>								</div>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Jul 2020 17:30:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren: Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen Sachverständigen beauftragen, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine Werkstatt, die nur einen Kostenvoranschlag erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren:</p><p>Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen <b>Sachverständigen beauftragen</b>, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine <strong>Werkstatt</strong>, die nur einen <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall war, ob ein<a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener"> merkantiler Minderwert </a>besteht oder im schlimmsten Fall sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben ist. </p><p>Diese Details sind für Sie als Geschädigten unerlässlich, um Ihre Schadensersatzansprüche zu beziffern, und am Ende auch gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.</p><p>Wenn der Schadensfall bei der gegnerischen Versicherung eingegangen ist, kann unter Umständen ein Schreiben an Sie gehen, in dem vorgeschlagen wird, dass für eine „einfache und schnelle“ Schadensregulierung auch auf einen Gutachter zurückgegriffen werden kann, der <strong>von der Versicherung vorgeschlagen</strong> wird. Dieser solle für Sie dann kostenlos sein.</p><p>Die entscheidende Frage dabei: <em>Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen oder kann ich selbst einen Gutachter beauftragen?</em></p>								</div>
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									<h2>Kosten des Gutachtens nach einem Unfall</h2><p>Die <strong>Gutachterkosten müssen</strong> auch dann von der gegnerischen Versicherung <b>übernommen</b> werden, wenn Sie selber einen <b>eigenen </b><strong>Gutachter</strong> beauftragen.</p><p>Ausnahme: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig, ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen, wenn der Schaden nicht mehr als ca. 750,00 € beträgt. Bei Auffahrunfällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass stets ein Gutachten eingeholt werden darf, weil dabei häufig unklar ist, ob hinter der Verkleidung nicht tragende Teile beschädigt sind. </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese Grenze voraussichtlich überschreitet und somit ein Gutachten von einem Sachverständigen angefertigt werden kann.</p><p>Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><p>Grundsätzlich können Sie also den selber beauftragten Gutachter und dessen Kosten vollständig als <b>Schadensposition </b>innerhalb der Schadensregulierung nach<strong> § 249 ff. BGB</strong> abrechnen. Selbst wenn Ihnen eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen wurde, können Sie die Kosten <b>vollständig </b>auf die gegnerische Versicherung abwälzen. Es handelt sich hier insoweit nämlich um Rechtsverfolgungskosten, also Kosten, die darauf beruhen, dass Sie versuchen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese unterliegen <strong>keiner Quotelung</strong> nach<strong> § 254 BGB</strong>.</p><p>Wie es so häufig innerhalb juristischer Fragen ist, gibt es dann aber durchaus Ausnahmen: Unter Umständen kann die gegnerische Versicherung vorbringen, dass die Gutachterkosten des von Ihnen persönlich beauftragten Gutachters „<strong>zu hoch</strong>“ seien, und deshalb nicht zu ersetzen seien. Von der gegnerischen Versicherung können nur „<strong>erforderliche Kosten</strong>“ gefordert werden. Die Rechtsprechung urteilte hier:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Zwar ist der Geschädigte grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Geschädigte ist auch grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen. Dabei verbleibt für ihn allerdings das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist. […]Verlangt der Sachverständige bei Vertragsabschluss Preise, die &#8211; für den Geschädigten erkennbar &#8211; deutlich überhöht sind, kann sich die Beauftragung dieses Sachverständigen als nicht erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erweisen. Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat.</em></p><p><b>Zusammengefasst </b>also: Nur wenn es offensichtlich ist, dass die Kosten des Sachverständigen <strong>weit über</strong> den Kosten von anderen Gutachtern liegen, müssen Sie unter Umständen einen <strong>Teil</strong> der Rechnung des Sachverständigen selber tragen.</p>								</div>
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									<p><strong>Wissen Sie, welche <b>Ansprüche </b>Sie nach einem Verkehrsunfall haben?</strong> In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie alle Ansprüche von A bis Z!</p>								</div>
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									<h2> </h2><h2>Wieso schlägt die Versicherung einen eigenen Gutachter vor?</h2><p>Die Versicherungen sind <b>wirtschaftsorientierte </b>Unternehmen. Dies ist natürlich in erster Linie keine negative Eigenschaft, denn nur wenn Versicherungen auch wirtschaftlich orientiert handeln, sind die Versicherungsbeiträge der Mitglieder tragbar. Was für Sie als Versicherten also positiv ist, weil es Ihren eigenen Geldbeutel schont, ist für Sie als Geschädigter weniger gut.</p><p>Denn die gegnerische Versicherung wird versuchen, Ihre Ansprüche möglichst „niedrig“ zu halten. Die Gutachter der gegnerischen Versicherung sind daher unter Umständen <b>nicht</b> <b>objektiv</b>, wie ein Gutachter auf dem freien Markt, den Sie selber beauftragen. </p><p>Denn die Gutachteraufträge der Versicherung haben eigene Prüfungskriterien. Im Gutachten heißt es dann z.B. &#8222;Schaden nach den Vorgaben der Versicherung ermittelt&#8220; etc.</p><p>Dabei gibt es typische Strategien, mithilfe der die &#8222;Versicherungsgutachter&#8220; Ihre Schaden niedrig rechnen:</p><h3>Reparaturkosten werden geringer bewertet</h3><p>Das naheliegendste Strategie ist, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug „<strong>gar nicht so schlimm</strong>“ sei. </p><p>Dabei werden Reparaturschritte weggerechnet, Lackschichten werden dünner kalkuliert und auszutauschende Teile werden als nicht erforderlich erachtet. Die Berechnungs- und Ermittlungsgrundlage wird dabei dann von der gegnerischen Versicherung bei eigenen Gutachtern vorgegeben.</p><h3>Wert des Autos wird vor dem Unfall geringer bewerten</h3><p>Wenn das Auto vor dem Unfall (angeblich) bereits <strong>weniger wert</strong> war, kann schneller ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vorliegen. Dies bedeutet, dass es nicht mehr wirtschaftlich ist, den Wagen zu reparieren, weil die Reparaturkosten den Wert des Wagens oder Fahrrads um 130% übersteigen.</p><p>Grundsätzlich gibt es eine gefestigte Rechtsprechung dazu, dass die Reparatur eines Wagens nach einem Autounfall unter bestimmten Umständen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes des Wagens betragen darf. Denn der Eigentümer des Autos kann zwar auch ein neues Auto für den Wert des „unfallfreien“ Wagens kaufen, häufig haben aber viele Eigentümer gerade ein Interesse daran, dass Auto zu behalten. Es besitzt häufig einen emotionalen Wert, darüber hinaus hat man sich bereits an den Wagen gewöhnt und kennt seine Macken und Vorzüge. Das gleiche gilt auch für Schäden und <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Reparaturkosten </a>an Fahrrädern.</p><p>Wenn die Versicherung dann also den Wert des Wagens für gering einschätzen lässt, überschreiten die Reparaturkosten dann schneller die 130 % Marke, weswegen dann <b>nur </b>noch der <b>Wiederbeschaffungswert </b>und <strong>nicht</strong> die <strong>Reparaturkosten</strong> gezahlt werden müssen.</p>								</div>
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									<h3>Reparaturkosten werden vom Gutachter sehr hoch angesetzt</h3><p>Mit dem gleichen Effekt wie oben beschrieben, kann der Gutachter der Versicherung die Reparaturkosten natürlich auch besonders hoch ansetzen, damit die 130 % Marke überschritten wird und deshalb nur noch der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden muss. </p><p>So kann der Gutachter für die Versicherung sicherstellen, dass diese möglichst wenig zahlen muss. </p><h3>Zusammenfassung</h3><p>Zusammengefasst haben Sie <strong><b>keinen Vorteil</b></strong>, den Vorschlag der gegnerischen Versicherung anzunehmen und das Gutachten von einem Versicherungs-Sachverständigen vornehmen zu lassen.</p><p>Dies nützt nur der gegnerischen Versicherung und schadet Ihnen in den meisten Fällen. Es <b>lohnt </b>sich daher, sich von einem <b>unabhängigen </b><strong>Sachverständigen</strong> nach einem Unfall das Gutachten erstellen zu lassen.</p><p>Gerne beraten wir Sie nach einem Unfall innerhalb er Schadensregulierung und <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/"><strong>empfehlen</strong></a> Ihnen einen zuverlässigen Sachverständigen bei Ihnen in der Nähe.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2020 09:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn ihr Wagen nach einem Unfall so beschädigt ist, dass Sie den Wagen für einige Zeit nicht nutzen können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können für den Zeitraum, in dem Sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Wagens warten, einen Mietwagen nutzen. Sie können auf Ihren Wagen verzichten, und stattdessen einen Nutzungsausfall als Schadensposition...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ihr Wagen nach einem Unfall so beschädigt ist, dass Sie den Wagen für einige Zeit nicht nutzen können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:</p>
<ol>
<li>Sie können für den Zeitraum, in dem Sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Wagens warten, einen <strong>Mietwagen</strong> nutzen.</li>
<li>Sie können auf Ihren Wagen verzichten, und stattdessen einen <strong>Nutzungsausfall</strong> als Schadensposition bei dem Unfallgegner geltend machen.</li>
</ol>
<p>Die Verkehrswende wird von vielen Politikern und innerhalb der Bevölkerung seit geraumer Zeit gefordert. Es soll für Straßenverkehrsteilnehmer grundsätzlich attraktiver werden, anstelle des Autos auf das Fahrrad oder den ÖPNV zurückzugreifen. </p>
<p>Immer mehr Menschen greifen auf Fahrräder oder E-Bikes zurück, um zur Arbeit zu gelangen. Doch steht Ihnen als Fahrradvielfahrer auch ein Nutzungsausfall zu, wenn Ihr Fahrrad bei einem Unfall beschädigt wurde?</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Nutzungsausfall nach einem Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich wird ein Nutzungsausfall ersetzt,</p>
<ol>
<li>wenn die Sache <strong>nicht genutzt</strong> werden kann,</li>
<li>aber ein hypothetischer <strong>Nutzungswille</strong> besteht.</li>
</ol>
<p>Die Rechtsprechung formuliert, dass der Gebrauchsvorteil eines Wagens grundsätzlich einen Vermögensvorteil darstelle. Wenn man auf diesen verzichten muss, kann dies als <b>immaterieller</b> <b>Schaden</b> abgerechnet werden.</p>
<p>Die Verfügbarkeit eines Kfz ist grundsätzlich geeignet, Zeit und Kraft zu sparen und sich unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen zu können. Dabei darf es sich nicht um „Luxuswirtschaftsgüter“ handeln. So wurde ein Nutzungsausfallsersatz für Pelzmäntel oder Privatpools bisher von der Rechtsprechung verneint.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei Fahrrädern</h2>
<p>Fahrräder und E-Bikes stellen für ihre Eigentümer regelmäßig auch „zentrale“ wirtschaftliche Güter zur Lebensgestaltung dar.</p>
<p>Deswegen ist anerkannt, dass auch für Fahrräder ein Nutzungsersatz gefordert werden kann, wenn das Fahrrad in der Werkstatt nach einem Unfall repariert werden muss oder eine Neuanschaffung getätigt wird.</p>
<p>Auch für Fahrräder gilt:</p>
<ol>
<li>Es muss ein <b>nachweisbarer Nutzungsausfall </b>sowie ein</li>
<li>einen hypothetischer <b>Nutzungswillen </b>vorhanden sein.</li>
</ol>
<p><strong>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>, wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht!</p>
<h2 style="padding-left: 40px;"> </h2>
<h2>Nachweisen, dass das Fahrrad nicht genutzt werden kann</h2>
<p>Im besten Fall lassen Sie sich von der Werkstatt, in der Ihr Fahrrad oder E-Bike repariert wird,<strong> schriftlich bestätigen</strong>, dass das Fahrrad tatsächlich für einen gewissen <strong>Zeitraum</strong> repariert wurde. Wenn das Fahrrad zerstört wurde, muss nachgewiesen werden, dass es <strong>irreparabel</strong> ist. Um dies bei Ihrem Fahrrad nachweisen zu können, können Sie ein <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Gutachten oder einen Kostenvoranschlag einholen.</a></p>
<h2>Nutzungswillen beweisen</h2>
<p>Grundsätzlich muss das Fahrrad für Sie eine zentrale Bedeutung haben. Das Fehlen des Fahrrads oder E-Bikes muss für Sie in der allgemeinen Lebensführung „spürbar“ sein. Daher verneint die Rechtsprechung einen Nutzungsausfallersatz für Fahrräder dann, wenn es nur eine <strong>Freizeitaktivität</strong> ist.</p>
<p>Das <strong>OLG Stuttgart</strong> formulierte in einem Beschluss von 09.09.2013:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich zur sportlichen Betätigung dienenden Rennrads begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.</em></p>
<p><em>Der Ersatz für den Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch einer Sache muss grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der <b>Lebenshaltung </b>signifikant <b>auswirkt</b>. <br /></em><em>(<a href="https://openjur.de/u/658861.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2013 &#8211; 13 U 102/13</a>) </em></p>
<p>Sollten Sie also das Fahrrad als „Auto-Ersatz“ nutzen, um zur Arbeit zu fahren oder um in Ihrer Freizeit andere Orte aufsuchen zu können, ist ein Nutzungsersatz grundsätzlich möglich.</p>
<p>Teilweise könnte die gegnerische Versicherung einwenden, dass dann ein Nutzungsausfall zu verneinen ist, wenn sowieso so <b>schlechtes Wetter </b>gewesen wäre, dass das Fahrradfahren für diese Zeit  ausgeschlossen sei. Zumindest für Motorräder hat der BGH dieser Sichtweise aber teilweise eine Absage erteilt<em>:</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em> &#8222;</em><em>Der Umstand, dass das Motorrad nur eingeschränkt &#8211; bei geeignetem Wetter &#8211; genutzt wird, spielt erst im zweiten Schritt, nämlich im Rahmen der konkreten Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob der Geschädigte im streitgegenständlichen Zeitraum zur Nutzung willens und in der Lage gewesen wäre und der Gebrauchsentzug für ihn fühlbar geworden ist. Dass dies im Einzelfall &#8211; bei einem Motorrad anders als bei einem Pkw möglicherweise unter Einbeziehung der Wetterbedingungen in dem maßgeblichen Zeitraum &#8211; festgestellt werden muss, läuft entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung den Erfordernissen der Rechtssicherheit und der Berechenbarkeit des Schadens nicht zuwider.“</em> (<em><a href="https://openjur.de/u/2120605.html">BGH, Urteil vom 23.01.2018 &#8211; VI ZR 57/17</a>)</em> </p>
<p>Dies bedeutet, dass ein Nutzungsausfall trotzdem bejaht werden kann, unter Umständen aber nachgewiesen werden muss, dass es trotz des Wetters genutzt worden wäre. Gerade für hartgesottene Fahrrad- und E-Bikefahrer, die sich von Wind und Wetter nicht aufhalten lassen, muss es dann einen vollumfänglichen Nutzungsausfallsersatz geben.</p>
<h2>Kein Zweitrad als Alternative vorhanden</h2>
<p>Ähnlich wie bei Nutzungsausfällen für KfZ dürfen Sie nicht die Möglichkeit haben, auf ein <strong>anderes</strong> <strong>Fahrrad</strong>, welches in Ihrem Eigentum steht, <strong>zurückgreifen</strong> zu können. Es ist unbeachtlich, dass Sie beispielsweise ein <b>Auto </b>haben, welches Sie anstelle des Fahrrads nutzen konnte. Denn es ist ja Ihre persönliche Entscheidung, dass Sie grundsätzlich mit dem Fahrrad lieber zur Arbeit fahren, da Sie hierbei beispielsweise Abkürzungen fahren und somit fühlbar mehr <b>mobil </b>sind.</p>
<p><b>Fahrradunfall und was nun? </b>Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-sie-nach-einem-fahrradunfall-tun-muessen/">diesem Beitrag</a>, was Sie nach einem Fahrradunfall tun müssen!</p>
<h2>Dauer des Nutzungsausfalls nach einem Fahrradunfall</h2>
<p>Nachdem die Frage geklärt ist, wann Sie überhaupt Anspruch auf Nutzungsausfall für ihr Fahrrad haben, ist nun die Frage zu stellen, für welchen <strong>Zeitraum</strong> man diesen Nutzungsausfallsersatz fordern kann. Hierbei ist zu unterscheiden:</p>
<h3>Fahrrad wird nach Unfall repariert</h3>
<p>Wenn das Fahrrad in einer Werkstatt <strong>repariert</strong> wird, dann können Sie für diesen Zeitraum den <strong>Nutzungsersatz</strong> fordern.</p>
<p>Ist das Fahrrad nicht verkehrstüchtig bzw. verkehrssicher, so dauert der Nutzungsausfallzeitraum bis zur abgeschlossenen Reparatur an.</p>
<h3>Fahrrad ist ein Totalschaden</h3>
<p>Wenn das Fahrrad einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/"><strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong></a> zum Opfer gefallen ist, kann es grundsätzlich nicht mehr repariert werden.</p>
<p>In diesem Fall gilt für Autos, dass davon ausgegangen wird, dass man innerhalb von<strong> 14 Tagen</strong> einen Ersatzwagen beschaffen kann, sodass diese 14 Tage der Zeitraum des Nutzungsersatzes darstellen. Der Kauf eines Wagens ist häufig komplizierter als der Kauf eines Fahrrades, trotzdem kann dies zunächst als <b>Richtwert </b>genutzt werden.</p>
<p>Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist aber noch ein weiterer Punkt zu beachten: Der Rechtsprechung nach muss ein <b>Nutzungswille </b>nachgewiesen werden. Dieser wird <b>vermutet</b>, wenn ein Fahrrad <b>repariert</b> wird, denn niemand ohne Nutzungswille lässt ein Rad reparieren.</p>
<p>Wenn das Fahrrad aber nicht repariert wird, weil es nicht repariert werden kann, muss man nachweisen,</p>
<ol>
<li>dass man sich ein <b>neues Fahrrad</b> angeschafft hat, und</li>
<li>dass man es auch noch eine geraume Zeit nach dem Neukauf nutzt. Für ein Auto gilt dabei, dass der neue Wagen mindestens <b>sechs Monate</b> nach der Neuzulegung noch <b>genutzt</b> werden muss.</li>
</ol>
<h2> </h2>
<h2>Höhe des Nutzungsausfalles für ein Fahrrad pro Tag</h2>
<p>Es gibt keine tabellarische Auflistung für Fahrräder, wie viel Nutzungsausfallentschädigung pro Tag zu zahlen ist. Ein Richtwert können hierbei jedoch die <strong>Mietkosten</strong> für ein Fahrrad sein. Dabei muss aber 40% des Mietpreises abgezogen werden, da dies typischerweise der Gewinn des Fahrradvermieters ist.</p>
<p>Es können somit durchschnittlich<b> pro Tag 6-10 €</b> verlangt werden, wenn das Fahrrad nicht genutzt werden konnte, und auch kein Fahrrad ersatzweise angemietet wurde.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Auch für Fahrräder kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass nachgewiesen wird, dass es sich um ein zentrales Gut mit Auswirkung auf die Lebensführung handelt und tatsächlich trotz Nutzungswillen hierauf verzichtet werden musste.</p>
<p>Wir <strong>helfen</strong> Ihnen nach einem Fahrradunfall, bei dem Ihr Fahrrad von der gegnerischen Seite beschädigt oder zerstört wurde, neben Reparaturkosten und Schmerzensgeld auch den <strong>Nutzungsausfall</strong> gegen den Unfallgegner und seine Versicherung durchzusetzen.</p>


<div class="wp-block-rank-math-faq-block"><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Erhalte ich nach einem Fahrradunfall Nutzungsausfall?</h3><div class="rank-math-answer">Ihnen steht auch nach einem Fahrradunfall eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn Sie das Fahrrad im Alltag nutzen und kein Zweitrad zur Verfügung haben.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Fahrradunfall?</h3><div class="rank-math-answer">Abhängig von der Ausstattung und dem Alter des Fahrrads erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung zwischen 6,00 &#8211; 10,00 € pro Tag.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Für wie viele Tage erhalte ich Nutzungsausfall?</h3><div class="rank-math-answer">Ist das Fahrrad unfallbedingt nicht fahrtüchtig, so erhalten Sie bis zum Abschluss der Reparatur die Nutzungsausfallentschädigung. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden werden zumeist zwischen 10 und 15 Tage Nutzungsausfall zugrunde gelegt.</div></div></div>
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		<title>Schadensersatz nach Fahrradunfall berechnen: Gutachten und Kostenvoranschlag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2020 18:53:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer mit seinem Fahrrad einen Unfall hat, denkt zunächst an das hohe Verletzungsrisiko. Doch selbst wenn man Glück hat und der Körper keine allzu großen Schäden davonträgt, bekommt das Fahrrad schnell ein verbogenes Rad, Kratzer oder einen Rahmenbruch.&#160; Nach einem Autounfall ist vielen bereits klar: Wenn man den Sachschaden am Wagen begutachten lassen will, lässt...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wer mit seinem Fahrrad einen Unfall hat, denkt zunächst an das hohe Verletzungsrisiko. Doch selbst wenn man Glück hat und der Körper keine allzu großen Schäden davonträgt, bekommt das Fahrrad schnell ein verbogenes Rad, Kratzer oder einen <b>Rahmenbruch</b>.&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Nach einem Autounfall ist vielen bereits klar: Wenn man den Sachschaden am Wagen begutachten lassen will, lässt man sich entweder einen&nbsp;<a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag&nbsp;</a>von der Werkstatt geben, oder bei nicht geringen Schäden ein Sachgutachten durch einen Sachverständigen erstellen.&nbsp;<span style="letter-spacing: 0px;">In diesem Gutachten wird dann der Sachschaden, bzw. die Reparaturkosten und die&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">Wertminderung&nbsp;</a><span style="letter-spacing: 0px;">beziffert.&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="letter-spacing: 0px;">Und wie sieht das mit dem Sachschaden nun beim Fahrrad aus? Ganz allgemein wird auch hier überprüft, welche Teile beschädigt und ersetzt werden müssen, und wie viel die Reparatur am Ende kosten wird.</span></p>								</div>
				</div>
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		</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Kostenvoranschlag für Fahrrad in Werkstatt erstellen lassen</span></h2><p><span style="color: #000000;">Bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel Kratzer oder einem abgefallenen Licht genügt es meistens für die Bezifferung der <strong>Reparaturkosten</strong> einen Kostenvoranschlag in der <strong>Fahrradwerkstatt</strong> des Vertrauens einzuholen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn man der Fahrradwerkstatt dann den Auftrag zur Reparatur gibt, kann entweder der Anspruch auf <strong>Zahlung</strong> der Reparaturkosten gegen die Versicherung an die Fahrradwerkstatt abgetreten werden, oder man zahlt die Rechnung selber und nimmt dann selbst die gegnerische Versicherung in Anspruch.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Sachverständigengutachten nach Fahrradunfall </span></h2><p><span style="color: #000000;">Gerade bei etwas größeren Schäden am Fahrrad kann es sich aber durchaus lohnen, einen <b>Sachverständigen </b>mit der Begutachtung eines Fahrrads zu beauftragen. Anders als in einer Werkstatt kann der Sachverständiger neben den nötigen Reparaturkosten oder den Ersatzteilen auch berechnen, ob ein <b>Minderwert </b>durch den Fahrradunfall verbleibt.</span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>Unter einem technischen Minderwert versteht man, dass das Rad unfallbedingt einen <strong>geringeren</strong> <strong>Wert</strong> hat, selbst wenn die Reparatur ansonsten vorgenommen wurde.</i></span></p><p><span style="color: #000000;">Unter dem merkantilen Minderwert versteht man, dass das Rad zwar vollständig repariert werden konnte, jedoch als „<b>Unfallfahrrad</b>“ später einen <strong>geringeren Verkaufserlös</strong> bei einem (fiktiven) Wiederverkauf haben wird. Auch hierin ist dann ein Schaden zu sehen, der von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der Sachverständige legt in diesen Fällen nicht nur einen Kostenvoranschlag vor, sondern <strong>überprüft</strong> detailliert das Fahrrad auf <strong>Alter</strong>, <strong>Zustand</strong>, <strong>Vorschäden</strong> und <strong>Sonderausstattungen</strong>. Das Ergebnis wird dann als mehrseitiges <b>Gutachten </b>mit <b>Bildern </b>und <b>Berechnungen </b>zusammengefasst. Sollte die Haftung dem Grunde nach bestehen, werden auch die <strong>Sachverständigenkosten</strong> durch die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>übernommen</strong> werden. Denn im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag kann ein Sachgutachten durchaus teuer werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"><b>Aber Achtung</b>: Die Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite nicht getragen, wenn es sich nur um einen <b>Bagatellschaden</b> handelt. Der ADFC geht davon aus, dass ein Bagatellschaden vorliegt, wenn der Sachschaden weniger als <strong>500,00 €</strong> beträgt. </span></p>								</div>
				</div>
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									<h2>Selbst zusammengestellte Fahrräder</h2>
<p>Innerhalb der <strong>Berechnung</strong> des Sachschadens am Fahrrad wird durch die Fahrradwerkstatt oder den Sachverständigen auch geprüft, welche <b>Sonderausstattung </b>verbaut worden ist. Radsportverliebte haben sich häufig das Rad nach individuellen Vorstellungen zusammengestellt und möchten auch, dass die gewählten Sonderausstattungen und <b>Besonderheiten </b>des Rads wieder ersetzt werden. Zunächst muss hier als erstes errechnet werden, was der „<b>Grundwert</b>“ des Fahrrades ist.&nbsp;</p>
<p>Hierbei werden die Kosten der verschiedenen <strong>Bauteile</strong> addiert, sowie der Wertverlust durch die bisherige Nutzung anteilig abgerechnet. Unter Umständen kann es hier schon etwas komplizierter werden, nämlich wenn Teile nacheinander gekauft und angebracht wurden, sodass für verschiedene Teil ein <strong>differenzierter Wertverlust</strong> berechnet werden muss. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar, denn die Fahrradwerkstatt oder der Fahrradgutachter werden bei der Berechnung des Sachschadens hierauf eingehen. Andere Probleme, die hierfür auftreten können, sind jedoch folgende:</p>
<h4>Individuelles Bauteil nicht mehr auf dem Markt vorhanden</h4>
<p>Bei Einzelteilen ist es besonders ärgerlich, wenn eines hiervon nicht mehr nachbestellbar ist. In diesem Fall muss zunächst überprüft werden, ob es ein vergleichbares Ersatzteil gibt, mithilfe dessen das Fahrrad wieder ausgestattet werden kann. Möchte der Geschädigte auf dieses Teil lieber verzichten, als einen anderen Ersatz hierfür zu akzeptieren, kann erst ich den Schadenersatz für das beschädigte Teil auszahlen lassen und z.B. ein günstigeres Ersatzteil erwerben.</p>
<p></p>
<h4>Neu für Alt- Abzug</h4>
<p>Unter Umständen muss nach einer erfolgten Reparatur ein „Neu-für-Alt“ Abzug vorgenommen werden. Dies ist ein <b>Vorteilsausgleich</b> der vorgenommen wird, damit der Fahrradfahrer nicht am Ende besser dasteht, als wenn er den Unfall nicht gehabt hätte. Hierbei wird dem Fahrradbesitzer dann angerechnet, dass durch die Reparatur teilweise auch „neuere“ Einzelteile am Fahrrad angebracht worden sind, sodass das Fahrrad durch die Reparatur eine <b>Wertsteigerung </b>erfahren hat. Ob überhaupt eine Wertsteigerung vorliegt, die ausgeglichen werden muss, hängt von Faktoren wie&nbsp;</p>
<ul>
<li>Anschaffungsdatum des beschädigten Fahrradzubehörs</li>
<li>Lebensdauer des Fahrradzubehörs</li>
<li>Bisherige Nutzungsdauer&nbsp;</li>
</ul>
<p>Dafür gibt es keine mathematische Formel sondern wird geschätzt, § 287 ZPO.</p>
<p></p>
<h2>Wirtschaftlicher Totalschaden</h2>
<p>Wurde das Fahrrad stark beschädigt, kann unter Umständen ein wirtschaftlicher Totalschaden eintreten. Bei einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong> wäre eine Reparatur zwar noch möglich, jedoch wirtschaftlich nicht mehr tragbar, sodass die gegnerische Versicherung die Zahlung der Reparatur verweigern kann. In solchen Fällen wird stattdessen der <b>Wiederbeschaffungswert </b>(wie viel kostet ein vergleichbares, unbeschädigtes Rad) abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrrads ausgezahlt.&nbsp;</p>
<p></p>
<p><strong style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 2rem; letter-spacing: 0px;"><b>Fazit</b></strong></p>
<p><span style="letter-spacing: 0px;">Gerade bei voraussichtlich <strong>hohen Reparaturkosten</strong> nach einem unverschuldeten Fahrradunfall kann es durchaus sinnvoll sein, den Wert des Sachschadens durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.&nbsp;</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In solchen Fällen muss aber darauf geachtet werden, dass die gegnerische Versicherung nur die Kosten für den Sachschaden übernimmt, wenn es sich hierbei nicht um <strong>Bagatellschäden</strong> handelt. Ob ein Bagatellschaden vorliegt kann grundsätzlich bereits in einer Fahrradwerkstatt voraussichtlich ermittelt werden werden.&nbsp;</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Bevor mit Reparaturmaßnahmen begonnen wird, sollte man sich vom Unfallgegner die <strong>Haftungsanerkennung</strong> dem Grunde nach bestätigen lassen, um nicht später auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sollten Sie sich hinsichtlich der Schadensregulierung nach dem Fahrradunfall unsicher fühlen, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"><strong>helfen</strong></a> wir Ihnen gerne weiter.</span></p>								</div>
				</div>
					</div>
		</div>
					</div>
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		<title>Nach Verkehrsunfall: Kostenvoranschlag oder Gutachten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2020 14:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Autounfall ist häufig eine kostspielige Angelegenheit und das Ausmaß der Kosten ist am Anfang nicht vollständig vorhersehbar. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat hängt grundsätzlich davon ab, wer Unfallverursacher war. Dieser muss dann den Schaden tragen. Schwieriger kann es werden, wenn dritte Parteien in die Schadensregulierung miteinbezogen werden. Besonders wichtig ist für viele...</p>
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									<p>Ein Autounfall ist häufig eine kostspielige Angelegenheit und das Ausmaß der Kosten ist am Anfang nicht vollständig vorhersehbar. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat hängt grundsätzlich davon ab, wer Unfallverursacher war. Dieser muss dann den Schaden tragen. Schwieriger kann es werden, wenn dritte Parteien in die Schadensregulierung miteinbezogen werden. <span style="text-align: justify; letter-spacing: 0px;">Besonders wichtig ist für viele Unfallgeschädigte die Frage, ob neben der Kosten der allgemeinen Reparatur auch die Kosten für einen Gutachter tragen muss. </span></p><p style="text-align: justify;"> </p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Kosten für die Reparatur zählen zu den <b>materiellen Schäden</b>, die die Gegenseite zu tragen hat. Bevor aber überhaupt repariert werden kann, wird ein <b>Kostenvoranschlag </b>durch eine <b>Werkstatt </b>erstellt oder von einem Gutachten bestimmt, wie teuer eine Reparatur wäre und ob diese sich noch<strong> lohnt</strong>. Daraus ergeben sich für Unfallbeteiligte drei wichtige Fragen:</span></p><p class="MsoListParagraphCxSpFirst" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">1. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">2. Wer muss im Falle des eines Gutachtens hierfür aufkommen?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">3. Was passiert, wenn der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;"> </span></strong></p><h4><span style="color: #000000;">Unterschied Kostenvoranschlag / Gutachten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ein Kostenvoranschlag wird durch die Werkstatt, zu der der Wagen gebracht wird, erstellt. Hierbei wird der Wagen zunächst inspiziert und dann definiert, was alles <strong>erneuert</strong> und <strong>repariert</strong> werden muss, und wie viel dies <strong>kosten</strong> wird. Es handelt sich bei dem Kostenvoranschlag also um eine Art <b>Angebot</b>, wie viel die Reparatur in dieser Werkstatt kosten wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Gutachten ist viel <strong>ausführlicher</strong>: Der Sachverständige übernimmt dann eine <b>vollständige Bestandsaufnahme</b> des Wagens, in der er nicht nur berechnet, was die Reparatur kostet, sondern auch welchen <b>Wert </b>das Auto vor dem Unfall hatte. Der Wagen wird hierfür nicht nur <strong>fotografiert</strong>, der Sachverständige prüft das gesamte Auto auf Herz und Nieren. Dabei werden auch <strong>Sonderausstattungen</strong> oder bisher bereits erfolgte Reparaturen miteinbezogen.</span></p><p><span style="color: #333333;">Zusätzlich kann nur mithilfe eines Sachverständigengutachtens der <strong>merkantile Minderwert</strong> erfasst werden. Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wert, den Ihr Fahrzeug unfallbedingt weniger wert ist, weil es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die Ergebnisse dieser kleinteiligen Prüfung fasst der Sachverständige dann in einem Gutachten zusammen, wobei er auch tabellarisch aufzählt, welches Teil des Autos ersetzt wird, welche Kosten hierfür veranschlagt werden müssen usw. </span></p><p><span style="color: #000000;">Auch die erstellten Bilder werden als <strong>Beweis</strong> in das Gutachten eingefügt.  Das Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen dauert somit auch meist länger und ist um einiges teurer, als der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Jedoch gibt das Gutachten dem Unfallbeteiligten auch einen besseren Einblick, welche <strong>Schäden am Wagen</strong> behoben werden müssen und wieviel Geld er hierfür von dem Unfallgegner und/ oder dessen Versicherung fordern kann.</span></p>								</div>
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									<p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><b>TIPP: </b>Wissen Sie, welche <strong>Ansprüche</strong> Sie nach einem Verkehrsunfall haben? Lesen Sie hier alle Schadenseratzansprüche vo<strong>n A bis Z</strong>!</p>								</div>
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									<h4>Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?</h4><p>Grundsätzlich kann jeder <strong>Unfallgeschädigte</strong> nach einem Autounfall die <strong>Kosten</strong> für einen Kostenvoranschlag oder eines Gutachtens vom Unfallgegner / dessen Haftpflichtversicherung <strong>zurückverlangen</strong>.</p><p>Jedoch muss hier <b>aufgepasst</b> werden: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten <b>nicht übernommen</b>, wenn der Schaden nicht mehr als 750,00 € &#8211; 1.000,00 € beträgt. In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese <strong>Grenze überschreitet</strong> und somit ein Gutachten angefertigt werden kann. Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><h4> </h4><h4>Wirtschaftlicher Totalschaden</h4><p>Unter Umständen wird der Gutachter feststellen, dass sich eine <b>Reparatur </b>des Wagens <b>nicht </b>mehr wirtschaftlich lohn. In diesen Fällen spricht man von einem<strong> wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. . </p><p>Bei Autounfällen hat die Rechtsprechung entschieden, dass man die Reparaturkosten verlangen kann, wenn sie nicht<b> 130 % des Wiederbeschaffungswertes</b> überschreiten. Der Wiederbeschaffungswert ist dabei der Wert, der eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges mit gleicher Qualität (Ausstattung, Laufleistung etc.) entspricht.</p><p>Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, muss die Versicherung die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen, abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.</p><h4> </h4><h4> </h4>								</div>
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									<p><b>Sie sind mit der Unfallabwicklung überfrodert? </b></p><p>Dann <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">melden</a> Sie uns Ihren Fall &#8211; wir <strong>übernehmen die Abwicklung</strong> für Sie!</p><p>Oder verschaffen Sie sich einen<strong> ersten Überblick</strong> über den <strong>Ablauf</strong> der Unfallabwicklung. <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Hier </a>erfahren Sie mehr!</p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"> </h4><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"><span id="Reparaturkosten1">Reparaturkosten </span></h4><p>Die Abrechnung der Reparaturkosten kann entweder aufgrund des Kostenvoranschlags oder des Gutachtens erfolgen.</p><p>In manchen Fällen tritt man seine Ansprüche, die man gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherer hat, dann an die Werkstatt ab. Diese repariert dann den Wagen und wendet sich bezüglich der Rechnung direkt an den Unfallgegner oder dessen Versicherer, ohne dass Sie die Kosten vorstrecken müssen. Nur für den Fall, dass die Gegenseite nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, werden Sie dann in Verantwortung für die Kosten genommen.  </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt oder der Sachverständige bereits vorgefertigte Abtretungserklärungen vorbereitet haben, mithilfe derer Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung für das Gutachten oder die Reparatur abtreten können.</p><p>Zusammengefasst ist die Schadensregulierung nach einem Autounfall häufig langwierig und rechtlich komplex. Die Frage nach der Kostenverteilung steht dabei für viele Unfallgeschädigte im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Schadensregulierung und stehen mit unserem Fachwissen an Ihrer Seite. </p>								</div>
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		<title>Fahrradunfall: Schadenersatz für Reparatur nach Fahrradunfall erhalten</title>
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		<pubDate>Fri, 01 May 2020 10:33:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele Fahrradfahrer ist ein Fahrrad neben einer sportlichen Freizeitaktivität auch ein nicht einwegzudenkendes Fortbewegungsmittel im Alltag. Nach einem Fahrradunfall, bei dem das Fahrrad beschädigt oder zerstört wurde, stellt sich dann vor allem die Frage, wie man Ersatz für den Schaden am Fahrrad bekommen kann und wer dafür aufzukommen hat. Das Zivilrecht definiert einen Schaden als „,unfreiwillige...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/">Fahrradunfall: Schadenersatz für Reparatur nach Fahrradunfall erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Für viele Fahrradfahrer ist ein Fahrrad neben einer <strong>sportlichen</strong> <strong>Freizeitaktivität</strong> auch ein nicht einwegzudenkendes <strong>Fortbewegungsmittel </strong>im Alltag.</p><p>Nach einem Fahrradunfall, bei dem das <strong>Fahrrad</strong> <strong>beschädigt</strong> oder zerstört wurde, stellt sich dann vor allem die Frage, wie man <strong>Ersatz</strong> für den <strong>Schaden</strong> am Fahrrad bekommen kann und wer dafür aufzukommen hat.</p><p>Das <strong>Zivilrecht</strong> definiert einen Schaden als „,<strong>unfreiwillige Vermögenseinbuße</strong>“ und berechnet ihn nach der Differenzhypothese. Was auf den ersten Blick wie ziemliches Kauderwelsch klingt, ist eigentlich sehr simpel erklärt. Wenn <strong>jemand</strong> durch eine Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung etwas <strong>beschädigt</strong>, dann muss er dies so <strong>ausgleichen</strong>, als wäre dieses Ereignis nicht vorgefallen. Das bedeutet entweder, dass</p><ol><li>der <strong>alte Zustand</strong> wiederhergestellt werden muss oder</li><li>dass ein <strong>Ausgleich in Geld</strong> zu zahlen ist. </li></ol>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Wirtschaftlicher Totalschaden</span></h4><p><span style="color: #000000;">Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass zwar eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrads möglich ist, aber sich das <strong>wirtschaftlich</strong> nicht mehr lohnt. </span></p><p><span style="color: #000000;"><b>Zur Verbildlichung</b>: Das Rad hat vor 10 Jahren 1.500,00 € in der Anschaffung gekostet, aber durch  Zeit und Abnutzung zum <strong>Zeitpunkt</strong> des <strong>Unfalls</strong> nur 150,00 € wert. Nach dem Unfall dann der absolute <strong>Worst-Case:</strong> Es bleibt nur der Materialwert in Höhe von 10,00€. Eine Reparatur des Rades würde jedoch bereits 200,00 € kosten. </span></p><p><span style="color: #000000;">Was kann also von dem Schädiger oder seiner Versicherung gefordert werden? </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">Die 140,00€ <strong>Differenz</strong> zwischen dem kaputten Fahrrad und dem Fahrradwert vor dem Unfall, </span></li><li><span style="color: #000000;">150,00 € für ein Ersatzfahrrad, das dem alten Fahrrad der Qualität nach entspricht (Zeitwert), oder </span></li><li><span style="color: #000000;">die 200 € Reparaturkosten? </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Die Antwort: Die <strong>Differenz, </strong>der sogenannte <b>Wiederbeschaffungsaufwand</b>, muss gezahlt werden!  Denn bei der Abwicklung eines Schädigers gilt, dass der Schädiger zwar den Schaden an Ihrem Fahrrad nach einem Fahrradunfall ersetzen muss, damit Sie nicht schlechter stehen, umgekehrt gilt aber die <strong>Schadenminderungspflicht</strong>. Die Schadenabwicklung soll nicht mehr Kosten als notwendig für den Schädiger verursachen. In unserem Beispiel muss Schädiger Ihnen nur 140,00 € für das beschädigte Fahrrad zahlen, zzgl. zum Restwert i.H.v. 10,00 € können Sie so ein vergleichbares Fahrrad zum Zeitwert erwerben.</span></p><p> </p><h5><span style="color: #000000;">Ausnahme: die 130% Regelung</span></h5><p><span style="color: #000000;">Bei Autounfällen hat die Rechtsprechung entschieden, dass man die Reparaturkosten verlangen kann, wenn sie nicht<strong> 130 %</strong> des <strong>Wiederbeschaffungswertes</strong> überschreiten. <b>Wiederbeschaffungswert</b> ist dabei der Wert, der eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges mit <strong>gleicher Qualität</strong> entspricht. Im oben genannten Beispiel wären dies 150,00 €.</span></p><p><span style="color: #000000;">Dies bedeutet, dass der Gegner die Reparaturkosten zahlen muss, wenn diese nicht mehr als 195,00 € betragen. (150,00 € x 130 %) Betragen die Reparaturkosten mehr als 195,00 €, müssen nicht die Reparaturkosten, sondern nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt werden, also 140,00 €. Hiervon wird dann noch der Restwert des alten Autos abgezogen. </span></p><p>Hierbei berücksichtigt die Rechtsprechung ein gewisses &#8222;ideelles Interesse&#8220; am jeweiligen Gegenstand. Eigentlich könnte der Schaden bereits günstiger behoben werden. Trotzdem gesteht die Rechtsprechung hier eine Überschreitung von bis zu 30% zu. </p><p><span style="color: #000000;">Ob die Rechtsprechung zu den 130 % bei Reparaturen von einem <b>Kfz </b>auch auf <b>Fahrräder übertragen </b>werden kann, hat die Rechtsprechung mittlerweile ausdrücklich geklärt: Das OLG München hat klar geurteilt, dass diese Rechtsprechung auf <strong>Fahrräder übertragbar</strong> ist. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18.</strong></span></p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000; letter-spacing: 0px;">Kostenvoranschlag</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Das Wissen, dass man einen <span style="font-weight: bold;">Schadensersatzanspruch</span> gegen den Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung hat, bringt nicht viel, wenn man nicht weiß, wie <span style="font-weight: bold;">hoch</span> dieser denn sein soll. Wie dargestellt, hängt hiervon nämlich ab, ob </span></p><ul><li>ein Ersatzfahrrad angeschafft werden muss oder </li><li>das Fahrrad noch repartiert werden kann.</li></ul><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Um die Reparaturkosten feststellen zu lassen, muss man daher bei einer <strong>Fahrradwerkstatt,</strong> wie bei einer Autowerkstatt nach einem Autounfall, einen <b>Kostenvoranschlag</b> einholen. Das mindert die Gefahr, dass man erst in Vorkasse geht, und dann später sich mit dem Gegner oder dessen Versicherung über die Höhe der Reparaturkosten auseinandersetzen muss und auf den Kosten sitzen bleibt. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Die gegnerische Versicherung wird regelmäßig erst einen Kostenvoranschlag fordern, bevor sie Ihre Schadenersatzansprüche begleicht. Der Fahrradbesitzer hat dabei das Recht, einen <strong>Sachverständigen</strong> mit der Begutachtung des Fahrrades zu beauftragen und ein hieraus stammendes Gutachten als Kalkulationsgrundlage für den Schadensersatz zu nutzen. Ein von der Versicherung vorgeschlagener Gutachter muss <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> genutzt werden.</span></p><h4> </h4><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Reparatur wird teurer als Kostenvoranschlag</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Es besteht immer das Risiko, dass eine Reparatur am Ende <strong>teurer</strong> wird als der <strong>Kostenvoranschlag</strong> vorhergesagt wird. Doch wer muss dieses Risiko tragen? Grundsätzlich gilt, dass der Gegner das so genannte <strong>Prognoserisiko</strong> tragen muss. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass die Reparaturwerkstatt auch den Kostenvoranschlag berechnet hat. In diesem Fall kann sich die Werkstatt nicht an den Versicherer wenden, sondern muss für diesen Irrtum selbst aufkommen</span><span style="color: #000000;">.</span></p><p> </p><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Fahrradreparatur über 130 % und Selbstbeteiligung?</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich 130 % des Wiederbeschaffungswertes auszahlen zu lassen und gleichzeitig den Restbetrag selbst zu tragen. Sobald die Reparaturkosten über 130% liegen, wird nur der <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> gezahlt. Dies hat die Rechtsprechung höchstrichterlich festgelegt.  (vgl. BGH, Urteile vom 15.10.1991, AZ: VI ZR 67/91 und vom 08.12.2009, AZ: VI ZR 119/09).</span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP</b>: Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">hier</a>, was Sie tun können, um ein maximal hohes Schmerzensgeld zu erhalten!</p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #677294;"><span style="color: #000000;">Abzug „Neu für Alt“</span></h4><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">In manchen Fällen muss nach der Schadensabwicklung noch ein <strong>Vorteilsausgleich</strong> vorgenommen werden. Besondere Bedeutung hat hierbei der „Neu für Alt Abzug“. Dieser ist Ausdruck des schadensrechtlichen Grundsatzes, dass der Geschädigte zwar so gestellt werden soll, wie er ohne das schädigende Ereignis stände, aber eben <strong>nicht</strong> <strong>besser</strong>.</span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Um dies erneut zu verbildlichen: Wenn nach dem Fahrradunfall eine (gebrauchte) Ersatzbeschaffung  nicht möglich oder nicht zumutbar ist, weil auf dem Markt kein vergleichbares Objekt zu finden ist, muss unter Umständen eine <strong>Neuanschaffung</strong> vorgenommen werden. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">Musste man sich beispielsweise einen neuen Helm anschaffen, weil der alte Helm bei dem Fahrradunfall zu Bruch gegangen ist, ist es häufig aufgrund der Sicherheit <strong>unzumutbar</strong>, einen <strong>gebrauchten</strong> <strong>Helm</strong> anzuschaffen. </span></p><p style="color: #677294;"><span style="color: #000000;">In diesem Fall kann man die Neuanschaffung als Schaden zwar geltend machen, muss sich als Geschädigter aber anrechnen lassen, dass man hierdurch ja etwas „Wertvolleres“, nämlich einen neuen Helm, erlangt hat. </span></p>								</div>
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