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	<title>Schuldfrage Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</title>
		<link>https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-anderem-fahrrad-wer-haftet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jul 2021 05:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anders als bei einem Unfall mit einem Autofahrer als Gegner muss nicht zwangsläufig eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Fahrradfahrer hingegen kennen eine solche Pflicht nicht. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-anderem-fahrrad-wer-haftet/">Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Auch wenn Fahrradunfälle überwiegend durch Autofahrer verursacht werden, kommt es jedoch auch regelmäßig zu Fahrradunfällen zwischen Fahrrad und Fahrrad. Doch welche Besonderheiten sind bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu berücksichtigen?</p>								</div>
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									<h2>Keine gesetzliche Haftpflichtversicherung</h2><p>Anders als bei einem Unfall mit einem <strong>Autofahrer,</strong> ist nicht zwangsläufig eine <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-wie-finde-ich-die-gegnerische-versicherung-heraus/">Haftpflichtversicherung</a> vorhanden. Autofahrer sind gesetzlich <strong>verpflichtet</strong>, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fahrradfahrer hingegen haben eine solche Pflicht nicht.</p><h3>Gegnerische Versicherung ist vorhanden</h3><p>Ein Großteil der Deutschen hat trotzdem eine <strong>private Haftpflichtversicherung</strong> abgeschlossen. Diese gehört laut Verbraucherzentrale zu den wichtigsten Versicherungen und ist ein „absolutes Muss“. Hat der gegnerische Fahrradfahrer als Unfallverursacher eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese die Abwicklung des Fahrradunfalls. </p><p>Der Vorteil: ist die Haftungsfrage geklärt, ist eine außergerichtliche Regulierung grundsätzlich wahrscheinlicher. Zudem stellt die Haftpflichtversicherung eine solvente Anspruchsdurchsetzung sicher.</p><p>Der Nachteil: mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verfügt der gegnerische Fahrradfahrer über ein Team aus Juristen und Versicherungskaufleuten, das die Schadenregulierung übernimmt und auf der Seite des gegnerischen Fahrradfahrers steht. Insbesondere bei Fahrradunfällen wird <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">ganz überwiegend ein Mitverschulden</a> geltend gemacht, um Ihre Ansprüche zu kürzen. Ob dies berechtigt ist oder nicht, können juristische Laien leider regelmäßig nicht selbst feststellen. Deshalb sollten Sie nach einem Fahrradunfall stets <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">rechtliche Hilfe</a> in Anspruch nehmen. Im schlechtesten Fall machen Sie sich andernfalls nach einem Personenschaden sogar selbst schadenersatzpflichtig! </p><h3>Keine Versicherung vorhanden</h3><p>Die Folge, wenn <strong>keine</strong> private <strong>Haftpflichtversicherung</strong> abgeschlossen wurde:</p><p>Der „schuldige“ Fahrradfahrer muss nun die Kosten für <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-fahrradunfall-das-steht-ihnen-zu/">Reparatur und Personenschäden</a> selbst <strong>zahlen</strong>. Die zu erwartenden Ansprüche können sich, je nachdem was für ein Fahrrad <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">beschädigt</a> wurde und wie schwer die erlittenen Verletzungen sind, auf viele tausend Euro belaufen, hinzu kommen dann noch Ansprüche der Krankenkasse.</p><p>Auch für den Geschädigten kann eine fehlende Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unangenehme Konsequenzen haben: Denn anders als eine Haftpflichtversicherung kann es sein, dass der Schädiger nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, um für den Schaden aufzukommen.</p><p>Ein Anspruch hilft Ihnen leider nicht weiter, wenn der Unfallgegner diesen nicht begleichen kann. Wenn zwei Privatpersonen miteinander die <a href="https://vinqo.de/fahrradunfalle-qlaim-02-21/">Schadenregulierung</a> vornehmen müssen, kommt es häufig zu einer emotionalen Eskalation, die regelmäßig eine gerichtliche Durchsetzung erfordert. Denn wenn keine <strong>Versicherung</strong> vorhanden ist, muss der Schädiger das Schmerzensgeld aus eigener Tasche zahlen. </p><h2>Pflichtverletzungen als Fahrradfahrer</h2><p>Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer- also auch für Fahrradfahrer. Für Fahrradfahrer gilt somit sowohl der <strong>§ 1 Abs. 2 StVO</strong>, als auch der<strong> § 4 Abs. 1 StVO</strong>.</p><p>§ 1 Abs. 2 besagt:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.&#8220;</em></p><p><em> </em>§ 4 Abs. 1 StVO beinhaltet Regeln zum Abstandhalten:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.&#8220;</em></p><p>Wenn Ihnen also ein Fahrradfahrer von hinten auffährt, <strong>missachtet</strong> er die <strong>Vorschriften</strong> der StVO. Im Regelfall <strong>haftet</strong> er dann sowohl nach<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong>, als auch nach<strong> § 823 Abs. 2 BGB</strong>, da er die Verkehrsordnung, die ein Schutzgesetzt für andere Straßenverkehrsteilnehmer ist, missachtet hat. Häufig versucht eine gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen eine Mitschuld an der Unfallverursachung zuzuschreiben. Hier muss dann genau geprüft werden, ob diese Kürzungsversuche rechtlich zulässig sind oder nicht. </p><h2>Anscheinsbeweis bei Fahrradunfällen</h2><p>Wenn ein Autofahrer einem anderen Autofahrer auffährt, geht man (fast) immer davon aus, dass der auffahrende Autofahrer die Schuld trägt. Kommt es dann zu einem Gerichtsprozess, müsste der Geschädigte eigentlich <strong>beweisen</strong>, dass der andere ihm verschuldet aufgefahren ist. Im Regelfall wird hier aber von einem <strong>Anscheinsbeweis</strong> besprochen:</p><p>Es gibt den allgemeinen <strong>Erfahrungssatz</strong>, dass derjenige, der auffährt, den nötigen Abstand nicht eingehalten hat. Denn wenn die Regel „Es muss so viel Abstand gehalten werden, dass man auch bei einer Vollbremsung nicht auffährt“ eingehalten worden wäre, wäre es gar nicht zum Auffahren gekommen.</p><p>Der <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Unfallverursacher</a> kann dann der <strong>Haftung </strong>nur entgehen, wenn er selber <strong>beweisen</strong> kann, dass  ausnahmsweise ein atypischer Verlauf vorliegt, dass ausnahmsweise kein Verschulden zwingend vermutet werden kann. Dazu gehört zum Beispiel der Fall, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer schneidend auf Ihre Spur fährt und plötzlich abbremst, sodass Sie, obwohl sie versucht haben, genügend Abstand zu lassen, auffahren.</p><p>Wenn Ihnen also ein anderer Fahrradfahrer aufgefahren ist, spricht die <strong>Beweislage</strong> erst einmal für Sie. Denn Sie müssen nicht beweisen, dass er schuldhaft gehandelt hat. Er muss vielmehr beweisen, dass der Unfall durch ein <strong>abruptes</strong> und unvorhersehbares Bremsen von Ihrer Seite aus verursacht wurde.</p><h2>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall mit VINQO durchsetzen</h2><p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> helfen wir Ihnen gerne umfassend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, gleich ob es sich hierbei um die Regulierung von Personen- oder Sachschäden handelt. Wir prüfen, ob eine Versicherung auf der Gegenseite vorhanden ist, oder die Ansprüche unmittelbar gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden müssen.  Dabei entstehen Ihnen kein <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">Kosten</a>, selbst wenn Sie eine Mitschuld treffen sollte!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-mit-anderem-fahrrad-wer-haftet/">Fahrradunfall mit anderem Fahrrad &#8211; Wer haftet?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Kann ich nach einem Unfall die Ermittlungsakte anfordern?</title>
		<link>https://vinqo.de/kann-ich-nach-einem-unfall-die-ermittlungsakte-anfordern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 May 2021 12:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem nicht ganz unbedeutenden Personen- und Sachschaden gekommen ist, wird die Polizei im Regelfall eine Ermittlung starten, wie es zu dem Unfall kommen konnte.  Die Ermittlungsakte hat zwar per se nichts mit Ihrer privaten Schadensregulierung nach einem Unfall zu tun, kann aber trotzdem herangezogen werden, wenn die Verursachung des Unfalls streitig ist. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kann-ich-nach-einem-unfall-die-ermittlungsakte-anfordern/">Kann ich nach einem Unfall die Ermittlungsakte anfordern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem <strong>Personen</strong>&#8211; und <strong>Sachschaden</strong> gekommen ist, wird die Polizei im Regelfall <strong>Ermittlungen</strong> aufnehmen, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Denn neben der Regulierung der Schäden steht in solchen Momenten manchmal auch eine <strong>fahrlässige Körperverletzung</strong> (<strong>§ 229 StGB</strong>) und der <strong>Verstoß</strong> gegen Regeln der <strong>StVO</strong>, wie dem Abstandsgebot oder den Vorfahrtsregeln, im Raum. Die Ermittlungsakte hat zwar per se nichts mit Ihrer privaten Schadensregulierung nach einem Unfall zu tun, kann aber trotzdem <strong>herangezogen</strong> werden, wenn die Verursachung des Unfalls <strong>streitig</strong> ist.</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Kann ich die Ermittlungsakte von der Polizei anfordern?</h2>
<p>Die meisten Verbraucher erfahren erst, dass es eine Ermittlungsakte gibt, wenn die <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">gegnerische Versicherung</a> nach einem Unfall die weitere Regulierung mit der Aussage <strong>verweigert</strong>, dass man zunächst in die <strong>Ermittlungsakte</strong> schauen müsse.</p>
<p>Wenn man aber als <strong>Geschädigter</strong> selber die Ermittlungsakte <strong>anfordert</strong>, erhält man von der Ermittlungsbehörde (in der Regel die Polizei) die Antwort, dies sei<strong> nicht möglich</strong>. Diese werde nur an <strong>Anwälte</strong> herausgegeben.</p>
<p>Der Grund? Rechtsanwälte gelten in Deutschland als Teil der <strong>Rechtspflege</strong>, Ihnen wird ein erhöhtes <strong>Vertrauen</strong> von anderen staatlichen <strong>Institutionen</strong> entgegengebracht. In der Ermittlungsakte sind zumeist die Schriftstücke im <strong>Original</strong> enthalten. Sollten diese verloren oder beschädigt werden, sind sie als <strong>Beweismittel</strong> dann nicht mehr brauchbar. Die Ermittlungsbehörde kann nicht überprüfen, ob Sie als Verbraucher <strong>vertrauenswürdig</strong> und sorgfältig genug sind, die Akte einzusehen.</p>
<h2>Polizeilicher Unfallbericht</h2>
<p>Wenn die <strong>Polizei</strong> den <strong>Verkehrsunfall</strong> aufgenommen hat, so fertigt sie einen sogenannten polizeilichen <strong>Unfallbericht</strong> an. Diesen polizeilichen Unfallbericht erhalten die Unfallbeteiligten vor Ort. In dem polizeilichen Unfallbericht sind die Kontaktdaten, sowie eine <strong>Kurzübersicht</strong> des Sachverhalts festgehalten. Zumeist ist in dem polizeilichen Unfallbericht auch festgehalten, welche polizeilichen Maßnahmen nach dem Verkehrsunfall eingeleitet worden sind (Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungsverfahren etc.). Der polizeiliche Unfallbericht enthält damit die <strong>wichtigsten</strong> <strong>Informationen</strong>, um den Verkehrsunfall regulieren zu können.</p>
<p>Allerdings ist der polizeiliche Unfallbericht, der den Unfallbeteiligten ausgehändigt wird, <strong>nicht</strong> <strong>vollständig</strong>! Die Polizei fertigt einen <strong>ergänzenden Unfallbericht </strong>mit <strong>zusätzlichen</strong> <strong>Informationen</strong> beispielsweise zum Wetter zu den Sichtverhältnissen, zur Fahrbahn etc. an, der in der polizeilichen Akte verbleibt und den Beteiligten nicht ausgehändigt wird. Nicht selten notieren Polizisten hierauf wichtige Informationen wie spontan Aussagen der Beteiligten oder eine eigene Einschätzung zum Unfallhergang. Zwar sind viele polizeiliche Unfallberichte <strong>fehlerhaft</strong> – die Zahlen schwanken von 30-50 % – allerdings sind die Informationen <strong>wichtige</strong> <strong>Grundlage</strong> für die weitere Schadenregulierung durch die Versicherungen.</p>
<h2>Kann man die Ermittlungsakte gar nicht einsehen?</h2>
<p>Abhängig von Ihrer Rolle in dem Ermittlungsverfahren können Sie auch ohne Anwalt Akteneinsicht erhalten.</p>
<p>Wenn Sie <strong>Beschuldigter</strong> im Strafverfahren sind, kann Ihnen gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html">§ 147 Abs. 4 StPO</a> Akteneinsicht gewährt werden, wobei Beweisstücke nur unter Aufsicht eingesehen werden können. Wenn Sie jedoch Beschuldigter sind, raten wir Ihnen ausschließlich dazu, sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen und bis dahin keinerlei Angaben zur Sache zu machen.</p>
<p>Wenn Sie als Beschuldigter oder Betroffener Akteneinsicht erhalten wollen, so müssen Sie diese beantragen. Die Akte können Sie, wenn das Verfahren durch die Polizei geführt wird – das ist bei einem Strafverfahren stets der Fall – bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anfordern. Nur die Staatsanwaltschaft entscheidet jedoch darüber, ob Ihnen die beantragte Akteneinsicht gewährt wird.</p>
<p>Bei einem Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren entscheidet die zuständige Bußgeldstelle über die Akteneinsicht. Die Anforderung der Akte sollte stets schriftlich erfordern, im besten Fall per Fax oder per Einschreiben, um die Zustellung ihres Schreibens belegen zu können.</p>
<p>In der Betreffzeile sollten Sie unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens angeben, damit ihr Anliegen schnell zugeordnet werden kann. Das Aktenzeichen befindet sich zumeist rechts auf den Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft bzw. der Bußgeldstelle.</p>
<p>Der Antrag kann formlos gestellt werden, sie benötigen also kein spezielles Formular und müssen auch keine besonderen inhaltlichen Konkretisierungen vornehmen. Wichtig ist, dass aus Ihrem Schreiben ersichtlich wird, dass sie die Akte einsehen wollen. Formulierungsbeispiel:</p>
<p><em>„Sehr geehrte Damen und Herren,</em></p>
<p><em>in dem vorbezeichneten Verfahren beantrage ich Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der Verfahrensakte.&#8220;</em></p>
<p>Die Bescheidung ihres Antrages, also ob sie die Akte zur Einsicht erhalten oder nicht, dauert abhängig von der Behörde zwischen einer und fünf Wochen. Die längste Reaktionszeit hat typischerweise die Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Als Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren, also beispielsweise bei einem Verkehrsverstoß, gibt es im Unterschied zum Strafverfahren bessere Möglichkeiten für den Betroffenen, die Akte einzusehen. Die <strong>Voraussetzungen</strong> für die Einsicht in eine Akte des Bußgeldverfahrens sind in<strong> § 49 OWiG</strong> niedergelegt. <strong>§ 49 Abs 1 S. 1 OWiG</strong> besagt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. </em></p>
<p>Zunächst müssen Sie also <strong>Betroffener</strong> sein. Des Weiteren muss ein <strong>Antrag</strong> gestellt worden sein. Zusätzlich darf weder das Straf- oder Bußgeldverfahren hierdurch gefährdet werden, noch die schützenswerten Interessen Dritter Ihrem Verlangen entgegenstehen. Das Bußgeldverfahren wird bei Verkehrsunfällen so gut wie nie durch eine Einsichtnahme gefährdet. Auch werden nur in Ausnahmefällen die Interesse Dritter Ihre Interessen so überlagern, als dass Sie die Akte nicht einsehen dürften.</p>
<p>Ihnen können dann die Unterlagen gem. § 110c OWiG i.V.m. § 32f StPO digital oder postalisch übermittelt werden. Eine Einsichtnahme vor Ort &#8211; wie häufig von Ordnungsbehörden als vermeintlich einzig zulässige Möglickeit angeboten &#8211; ist sodann nicht ausreichend. Wichtig ist, dass Sie Ihren Akteneinsichtsantrag insoweit konkretisieren.</p>
<p>Als <strong>Geschädigter</strong> können Sie ohne Anwalt grundsätzlich keine Akteneinsicht nehmen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/475.html">§ 475 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StPO</a> Auskünfte aus den Akten auch als Privatperson zu erhalten, wenn Sie ein <strong>berechtigtes Interesse </strong>vorweisen können. Hierzu zählt beispielsweise die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens. Ihnen werden jedoch nur Auskünfte und ggfs. beschränkte Aktenauszüge übermittelt, nicht die gesamte Ermittlungsakte. Für den Verletzten kann also grundsätzlich nur ein <strong>Rechtsanwalt</strong> die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die <strong>Einsicht</strong> in eine Ermittlungsakte ist zumindest bei Ordnungswidrigkeitsverfahren auch für <strong>Privatpersonen</strong> möglich, jedoch deutlich aufwändiger als für einen Rechtsanwalt. Hinzukommen zum Teil lange <strong>Wartezeiten</strong>. Als Geschädigter können Sie im Strafverfahren nur Auskünfte aus der Ermittlungsakte verlangen, wenn Sie hier für ein berechtigtes Interesse nachweisen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/kann-ich-nach-einem-unfall-die-ermittlungsakte-anfordern/">Kann ich nach einem Unfall die Ermittlungsakte anfordern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Sep 2020 11:24:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Als wäre der gesamte Schadensregulierungsprozess mit der gegnerischen Versicherung nicht schon lang genug &#8211; plötzlich erhält man ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, welches besagt, dass zunächst Einblicke in die Ermittlungsakte genommen werden, bevor der Schaden weiterbearbeitet wird.  Dies ist mehr als ärgerlich, denn für Sie bedeutet das eine Verzögerung von vielen Wochen, machmal sogar Monaten....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Als wäre der gesamte Schadensregulierungsprozess mit der gegnerischen Versicherung nicht schon lang genug &#8211; plötzlich erhält man ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, welches besagt, dass zunächst Einblicke in die <b>Ermittlungsakte </b>genommen werden, bevor der Schaden weiterbearbeitet wird. </p><p>Dies ist mehr als ärgerlich, denn für Sie bedeutet das eine Verzögerung von vielen Wochen, machmal sogar Monaten. Für die gegnerische Versicherung bedeutet dies einen (vermeintlichen) positiven Zeitgewinn. Denn wenn die gegnerische Versicherung schuldhaft in Verzug mit der Schadensregulierung kommt, muss sie unter Umständen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/" target="_blank" rel="noopener">Verzugsschadenersatz </a>leisten. </p><p>Doch darf eine Versicherung die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeld stoppen, um Einblicke in die Ermittlungsakte zu nehmen oder die Zahlung Ihrer Ansprüche davon abhängig machen? </p><p>Die Antwort lautet, wie so häufig bei juristischen Fragestellungen: Es kommt drauf an.</p>								</div>
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									<h2>Was wird in der Ermittlungsakte festgehalten?</h2><p>Wenn nach einem Unfall oder einem anderen Vorfall die <strong>Polizei</strong> hinzugerufen wird, wird diese den <strong>Unfall</strong> <strong>aufnehmen</strong>. Die Ermittlungsakte dient aber nicht der Schadenregulierungen, sondern soll dokumentieren, ob einem der Beteiligten eine <b>Ordnungswidrigkeit </b>vorzuwerfen ist, oder ob sogar ein <b>Straftatbestand</b> erfüllt wurde. Hierfür nimmt die Polizei zunächst die <b>Personalien </b>auf, und notiert den jeweils dargestellten <b>Sachverhalt</b>. Zusätzlich können auch Umstände des Unfalls wie zum Beispiel Wetterverhältnisse bei Verkehrsunfällen notiert werden.</p><p>Auch wenn die Polizeiakte nicht der Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie zum Beispiel den Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrrads oder Autos dient, können sich in der Polizeiakte auch Informationen befinden, die für die Schadenregulierung von Belang sein können. </p><p>Denn die Polizei versucht aufzuklären, wie der Unfall sich tatsächlich ereignet hat und vernimmt hierzu Zeugen, den Geschädigten und den Beschuldigten. Anhand dieser Aussagen und ggfs. weiterer Ermittlungen (Unfallrekonstruktion etc.) der Polizei, kann man sich im besten Fall ein umfassenderes Bild von dem Schadensfall machen, insbesondere dann, wenn die Schuld streitig sein sollte. Womit wir auch schon zu dem nächsten Punkt kommen.</p><h2>Wieso will die gegnerische Versicherung überhaupt Einblicke?</h2><p>In dem Schreiben der gegnerischen Versicherung wird regelmäßig nur ein Zweizeiler ohne weitere Erklärung abgedruckt sein:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wir haben zur Prüfung unserer Eintrittspflicht die amtliche Ermittlungsakte angefordert. Sobald uns diese vorliegt, kommen wir wieder auf Sie zu.“</em></p><p>Übersetzt heißt dies soviel wie: „<strong>Wir glauben, dass der Schaden auch durch Sie mitverursacht wurde.</strong> Bis zur Einsicht in die Ermittlungsakte wird es noch lange dauern, vorher werden wir nicht zahlen.</p><p>Wie oben bereits beschrieben, können sich durch die Ermittlungsakte <strong>Anhaltspunkte</strong> für die <strong>Schuldfrage</strong> ergeben. Insbesondere wenn das Verschulden des Vorfalls nicht vollständig eindeutig ist oder sich die Aussagen von Ihnen und dem Versicherungsnehmer widersprechen, kann die Ermittlungsakte bei einem Unfall zur Aufklärung dienen.</p><p>Zum Beispiel können (selten) angefertigte Fotos vom <strong>Unfallort</strong> zeigen, ob ein Vorfahrtsverstoß naheliegend ist oder ob ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig anstatt auf der Straße gefahren ist.</p>								</div>
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									<p><strong>Sie haben den Radweg nicht oder falsch benutzt ? Lesen Sie in</strong><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/" target="_blank" rel="noopener"> diesem Beitrag</a><strong>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<p>Die Folge, wenn sich tatsächlich ein Verschulden auch auf Ihrer Seite aus der Ermittlungsakte abzeichnet: Die gegnerische Versicherung muss nicht mehr 100 % des verursachten Schadens zahlen, sondern kann die Zahlung des Schadensersatzes auf die <strong>Quote</strong> des bei ihr Versicherten <strong>begrenzen</strong>.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie fuhren mit dem Fahrrad (verkehrswidrig) auf einem linken Fahrradstreifen. Ein Auto, dass Ihnen eigentlich hätte Vorfahrt gewähren müssen, übersieht Sie und fährt Sie an. In diesem Fall wird von der Rechtsprechung regelmäßig ein Eigenverschulden des Fahrradfahrers in Höhe von einem Drittel (also 33 %) angenommen. Die gegnerische Versicherung müsste dann nur<strong> zwei Drittel</strong> des insgesamt verursachten <strong>Schadens</strong> begleichen.</p><p>Ein weiterer <strong>Vorteil</strong>: Bis die Ermittlungsakte angefordert wurde und Einsicht genommen werden konnte, vergeht <strong>Zeit</strong>. Diese Aufschubgewährung ermöglicht es der gegnerischen Versicherung, Ihren Schaden erst Monate später zu erstatten. </p><p> </p><h2>Muss ich darauf warten, dass die Versicherung die Ermittlungsakte eingesehen hat?</h2><p>Es kommt drauf an. Unter Umständen können die Verzögerungen, die mit der Einsicht in die Ermittlungsakte einhergehen, verhindert werden. </p><h3>Der Sachverhalt ist unstreitig</h3><p>Wenn der Unfallverursacher bereits eine <strong>Haftungsanerkennung</strong> unterschrieben hat, oder der Unfallhergang völlig unstreitig ist, gibt es <strong>keinen</strong> erforderlichen <strong>Grund</strong> für eine Einsicht in die Ermittlungsakte. Insbesondere muss der gegnerischen Versicherung in solchen Fällen keine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Prüffristverlängerung</a> von Ihrer Seite aus <strong>gewährt</strong> werden.</p><p>Es handelt sich in diesem Fall um eine Regulierungsverzögerung, die dazu führt, dass sich das Ihnen zustehende Schmerzensgeld erhöht und Sie die gegnerische Versicherung verklagen können.</p><h3>Konkrete Einwände verlangen und mithelfen</h3><p>Die gegnerische Versicherung darf nicht die Weiterführung der Schadenregulierung unter einem pauschalen Hinweis auf die Ermittlungsakte verweigern.</p><p>Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte ist kein Reflex um ins Blaue hinein prüfen zu können, ob sich nicht doch noch Umstände auftun, die zu einer Zahlungsverweigerung führen könnten.</p><p><strong>Vielmehr muss sie vor bzw. mit Anforderung der Ermittlungsakte substantiiert darlegen, welcher konkreter, haftungsrelevanter Umstand aufgeklärt werden soll bzw. muss.</strong></p><p>Dass die gegnerische Versicherung deutlich machen muss, welche Angaben und Unterlagen sie zur weiteren Schadensregulierung benötigt, wird auch durch die Rechtsprechung in Deutschland so gefordert. (<strong>OLG Schleswig Beschluss vom 30.05.2016 &#8211; 7 W 15/16</strong>).</p><p>Die Anforderung der Ermittlungsakte kann eine Verzögerungstaktik darstellen. Häufig hilft es jedoch, wenn der Grund für die Anforderung der Ermittlungsakte feststeht, an der Aufklärung aktiv mitzuwirken und z.B. Fotos der Unfallstelle zu machen und zu übersenden, Zeugenaussagen selbst anzufordern und einzureichen und so die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte obsolet werden zu lassen. Denn zwischen Anforderung und Erhalt der Ermittlungsakte vergehen im Schnitt vier bis sechs Wochen. Manchmal kann sich die Wartezeit auch über drei Monate erstrecken.</p><p>Wenn Sie unsicher sind, wie Sie am besten vorgehen sollten, können Sie uns jederzeit gerne <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">kostenfrei kontaktieren.</a> </p>								</div>
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									<h3>Ablauf der Prüffrist</h3><p>Grundsätzlich wird den Haftpflichtversicherungen eine<strong> gewisse Frist</strong> zur <strong>Regulierung</strong> des Schadens gewährt. Je nach Gericht wurden dabei Zeiträume von <strong>vier bis sechs Wochen</strong> für angemessen gehalten. </p><p>Das Entscheidende bei der Anforderung der Ermittlungsakte: diese Frist verlängert sich nicht!</p><p>So urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss aus dem Jahr 2013 eindeutig:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein Verzug der Haftpflichtversicherung nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist von 6 Wochen wird <b>nicht </b>dadurch <b>ausgeschlossen</b>, dass diese bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die <b>Ermittlungsakten </b>hat nehmen können. Denn der Haftpflichtversicherer kann sich über seinen Versicherungsnehmer bzw. evtl. mitversicherte Personen über den Sachverhalt unterrichten. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich, zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde (<strong>OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009, 7 U 499/09, zitiert nach Juris-Rn. 15; </strong><a href="https://openjur.de/u/670975.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013 &#8211; 3 W 46/13</a>) </em></p><p>Der Ablauf der Prüffrist bedeutet jedoch erst einmal nur, dass Sie die Versicherung in Verzug setzen können, dadurch Zinsen als Verzugsschaden erhalten und die Versicherung verklagen können, ohne Sorge haben zu müssen, auf den Prozesskosten nur deshalb sitzen zu bleiben, weil Sie zu früh geklagt haben. </p><h2>Zusammenfassung</h2><p>Die gegnerische Versicherung hat zwar das gute <strong>Recht</strong>, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Hierbei darf sie aber nicht pauschal eine weitere <strong>Schadenregulierung verweigern</strong>, ansonsten läuft die Bearbeitungsfrist des Schadensfalls weiter und am Ende kann ein Verzögerungsschaden gegen die gegnerische Versicherung durchgesetzt werden. Nur wenn die gegnerische Versicherung deutlich machen kann, wieso sie zwingend auf die Einsicht in die Ermittlungsakte warten muss, müssen Sie unter Umständen die Verzögerung der Schadenregulierung akzeptieren. </p><p>Gleichzeitig sollten Sie versuchen, die Aspekte, für die die Versicherung die Ermittlungsakte berechtigt einsehen möchte, proaktiv aufzuklären und Fotos, Zeugenaussagen etc. einzureichen, um so schneller zu Ihrem Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu gelangen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2020 10:22:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/">Fahrradunfall &#8211; Haftung bei falscher Radwegnutzung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9083" class="elementor elementor-9083" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Ausgewiesene Fahrradwege sind für viele Fahrradfahrer die sicherste Form der Straßenmitnutzung. <span style="letter-spacing: 0px;">Auch haftungstechnisch können Fahrradwege einen Unterschied bei einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> mit Kfz-Beteiligung machen: </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Der Fahrer eines Kfz hat auf dem Fahrradstreifen nichts verloren. Somit besteht grundsätzlich die Vermutung, dass den Kfz-Fahrer auch die Alleinschuld bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrrad auf einem Fahrradstreifen trifft. Er muss besondere Vorsicht walten lassen, wenn er über den Fahrradstreifen abbiegen will, oder eine Parkbucht anpeilt.</span></p><p>Doch was passiert, wenn der Fahrradfahrer den Radweg in der falschen Richtung befuhr? Kann die gegnerische Versicherung in solchen Fällen die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verweigern?</p>								</div>
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									<h1>Fahrradunfall bei falscher Radwegnutzung</h1><p>Grundsätzlich unterliegen auch Radwege einem „<b>Richtungsgebot</b>“. Dies gilt nur insoweit nicht, als dass nach<strong> § 2 Abs. 4 S. 2 StVO</strong> das Fahren in die Gegenrichtung für Fahrradfahrer freigegeben wurde.</p><p><em>Linke Radwege ohne die Zeichen<span style="color: #000000;"> </span></em><span style="color: #000000;"><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen237"><em>237</em></a><em>, </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen240"><em>240</em></a><em> oder </em><a style="color: #000000;" href="https://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen241"><em>241</em></a></span><em><span style="color: #000000;"> </span>dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen &#8222;Radverkehr frei&#8220; angezeigt ist. </em></p>								</div>
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									<p>Wenn der Radweg, auf dem Sie fahren, nicht durch eines der drei Zeichen in beide <strong>Richtungen freigegeben</strong> wurde, müssen Sie sich <strong>an</strong> die <strong>Richtungsangabe</strong> <strong>halten</strong> und sind an den Rechtsverkehr gebunden.  </p><p>In den meisten Fällen wird ein Fahrradunfall dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer auf einem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der „falschen“ Seite fährt und dann durch ein Kfz von einer „untergeordneten“ Straße erfasst wird. Die Rechtsprechung hat in jahrzehntelanger Rechtsprechung für diesen Fall klar gemacht: </p><p>Durch das <strong>verkehrswidrige</strong> <strong>Benutzen</strong> des Fahrradstreifens in die falsche Fahrtrichtung verliert der Fahrradfahrer <strong>NICHT </strong>seinen Vorfahrtsanspruch. </p><p>Insbesondere der BGH gewährte auch falschfahrenden Fahrradfahrern weite Vorfahrtsrechte:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich nach der allgemeinen Rechtsauffassung auf die gesamte Fahrbahn der bevorrechtigten Straße, einschließlich der vorhandenen Radwege.</em> (<strong>Urteil vom 05.02.1974 &#8211; VI ZR 195/72)</strong></p><p>Auf das Vorfahrtsrecht hat es auch keinen Einfluss, ob der Radfahrer den Radweg „verkehrswidrig“ nutzt.</p><p>Den Autofahrer trifft in solchen Fällen auch eine Schuld an dem Unfall, denn er unterlässt es fahrlässig, auch auf solche Verkehrsteilnehmer zu achten, die „in die falsche Richtung“ auf dem Radweg unterwegs sind. Auch wenn es auf den ersten Blick wenig schmeichelhaft klingt: Der BGH führte in einem Urteil aus, dass aus der zu beobachtenden <strong>Disziplinlosigkeit</strong> von <strong>Fahrrad- und Mopedfahrern</strong> mit einem falschen Befahren der Radwege durchaus<strong> zu rechnen</strong> sei, sodass Kfz-Fahrer zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei einem Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße mit Radwegen treffen müssen. (<strong>Urteil vom 06.10.1981, Az. VI ZR 296/79</strong>). Mithin ist ein Kfz-Fahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer in dieser Konstellation auch zum Schadensersatz <strong>verpflichtet</strong>.</p><h1>Mitverschuldensquote bei Radweg entgegen der Fahrtrichtung </h1><p>Das Befahren eines Radweges in die falsche Fahrtrichtung kann jedoch bei der Frage nach der <strong>Haftungshöhe</strong> zu negative <strong>Folgen</strong> für den Fahrradfahrer führen. Ihm ist in solchen Fällen regelmäßig ein <strong>Mitverschulden</strong> an dem Unfall nach<strong> § 254 Abs. 1 BGB</strong> zuzuweisen. <span style="letter-spacing: 0px;">Dem Rechtsgedanken des</span><strong style="letter-spacing: 0px;"> § 254 BGB</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> nach soll nämlich ein Schädiger nicht für den Anteil des Schadens aufkommen, den der Fahrradfahrer „sich selber“ zugefügt hat. Daher besteht die Haftung dem Grunde nach zwar, da der haftungsbegründende Tatbestand durch die Kfz-Fahrer vorliegt, jedoch wird der </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Haftungsanspruch</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> in </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Höhe</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> des Mitverschulden des Fahrradfahrers gequotelt.</span></p><p>Für das falsche Befahren des Fahrradweges wird regelmäßig ein Mitverschulden in Höhe von <strong>einem Drittel</strong> angesetzt. Dies hat zu Folge, dass der<strong> Kfz-Fahrer 2/3</strong> des <strong>Schadens</strong> und des <strong>Schmerzensgeldes</strong> zu begleichen hat, der Fahrradfahrer jedoch 1/3 des Schadens selber tragen muss. </p>								</div>
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									<p><strong>Fahrradunfall ohne Kollision? </strong>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-ohne-kollision-wer-haftet/">hier</a>, wer in diesem Fall haften muss.</p>								</div>
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									<h1>Als Fahrrad auf Gehweg gefahren</h1><p>Grundsätzlich sind Fahrradfahrer verpflichtet, Fahrradwege zu nutzen. Wenn keine Fahrradwege vorhanden sind, müssen Fahrradfahrer, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, auf der Straße fahren. Das Befahren von Gehwegen ist somit allen Fahrradfahrern über 10 Jahren versagt, Gehwege sind dann ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. </p><p>Nichtsdestotrotz fahren manche Fahrradfahrer gerade bei vielbefahrenen, gefährlichen Straßen auf dem Gehweg. Dies kann auf der einen Seite ein Bußgeld zu Folge haben, auf der anderen Seite auch Einfluss auf die Haftung bei einem Verkehrsunfall nehmen. Im Extremfall kann die Haftung des Kfz-Fahrers sogar verneint werden und dem Fahrradfahrer das vollständige Verschulden zu Last gelegt werden. Bei der Benutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer stehen die Gerichte fast immer auf der Seite des Kfz-Fahrer.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Das Überqueren von Seitenstraßen mit dem Fahrrad auf einem Gehweg kann schnell ein teures Pflaster werden. Denn die rechts vor links regeln gelten gerade nicht für Gehwege, die Autos haben in solchen Fällen Vorfahrt. (AG Stralsund 11 C 1283/02) Auch wenn ein Auto von einer Hauptstraße abbiegt, muss es nicht damit, rechnen, dass ein Radfahrer unerlaubt einem Gehweg fährt und den Weg kreuzt. (OLG Hamm 6 U 148/03).</span></p><h1>Ausfahrt aus Garage/ Grundstück usw.</h1><p>Bei der Ausfahrt aus Garagen oder Grundstücken über einen Gehweg sind Autofahrer grundsätzlich verpflichtet, nur in Schrittgeschwindigkeit und besonders vorsichtig den Gehweg zu überqueren. Wenn dem Kfz-Fahrer der Beweis gelingt, dass er sich an diese Regelungen gehalten hat, trifft das Verschulden erneut allein den Fahrradfahrer.</p><h1>Zusammenfassung</h1><p>Radwege sind der beste Freund von Fahrradfahrern im Straßenverkehr. Sollte es auf einem Fahrradweg zu einer Kollision zwischen Radfahrer und Kfz kommen, wird trotz falscher Fahrbahnrichtung dem Fahrradfahrer (im Regelfall) nur eine Teilschuld von 1/3 auferlegt. Bei der Nutzung von Gehwegen steht die Rechtsprechung jedoch eher auf der Seite des motorisierten Verkehrs.. </p>								</div>
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									<p><strong>Ihr Fahrrad wurde bei dem Unfall beschädigt?</strong> Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">diesem Beitrag</a>, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten notwendig ist!</p>								</div>
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		<title>Diese 5 Fehler sollten Sie bei Ihrem Schmerzensgeld vermeiden!</title>
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		<pubDate>Fri, 22 May 2020 21:01:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die deutsche Rechtsordnung ist bei Schmerzensgeldansprüchen für den juristischen Laien nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen. Darum ist es für einen Geschädigten nach einem Unfall oder einer Körperverletzung nicht immer sofort ersichtlich, auf was genau er achten muss, um seinen Schmerzensgeldanspruch möglichst schnell und effektiv durchzusetzen. Die Rechtsunsicherheit soll aber auf keinen Fall dazu führen, dass am Ende...</p>
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									<p>Die deutsche Rechtsordnung ist bei <b>Schmerzensgeldansprüchen</b> für den juristischen Laien nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen. Darum ist es für einen Geschädigten nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/"><b>Unfall</b></a> oder einer Körperverletzung nicht immer sofort ersichtlich, auf was genau er achten muss, um seinen <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld/"><strong>Schmerzensgeldanspruch</strong></a> möglichst schnell und effektiv durchzusetzen. Die Rechtsunsicherheit soll aber auf keinen Fall dazu führen, dass am Ende Ihr Schmerzensgeldanspruch kleiner ausfällt, oder schlimmstenfalls sogar ganz wegfällt! </p><p>Denn der <strong>Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion</strong> des Schmerzensgeldes ist erst dann Genüge getan, wenn Sie auch tatsächlich hinreichend für Ihre Schmerzen <strong>entschädigt</strong> wurden. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die<b> fünf größten Fehler</b>, die Sie bei der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs unbedingt verhindern sollten.</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Keine Fotos von den Verletzungen </span></h4><p><span style="color: #000000;">Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Insbesondere  bei Schmerzensgeldansprüchen ist eine Fotoaufnahme ein wichtiges <strong>Beweismittel</strong>, um die <b>Schwere </b>und die <b>Dauer </b>der <b>Verletzung</b> nachzuweisen. Dabei gilt: Mehr ist Mehr. Im besten Fall wird nicht nur die Verletzung direkt nach dem Schadensfall fotografisch dokumentiert, sondern darüber hinaus auch im Abstand von 1-2 Tagen der <strong>Heilungsverlauf festgehalten</strong>. </span></p><p><span style="color: #000000;">Die Dauer, die eine Verletzung zur Heilung benötigt, wirkt sich nämlich am Ende auf die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs aus. So haben z.B. <b>Hämatome </b>die Eigenschaft, sich erst nach ein paar Tagen vollständig abzuzeichnen. Auch Schwellungen sollten über einen längeren Zeitraum fotografiert werden. Fotos sind somit unerlässlich um detailliert nachzuweisen, wie schwer eine Verletzung nicht nur auf dem ersten Blick, sondern in ihrer Gesamtheit war.</span></p><h4> </h4><h4><span style="color: #000000;">Kein Arztbericht eingeholt</span></h4><p><span style="color: #000000;">Der Gang zum Arzt ist lästig, aber nicht nur um medizinische Schäden auszuschließen, wichtig. Der Arztbericht <strong>objektiviert</strong> die Dokumentation Ihrer Verletzungen. Durch die ärztliche Diagnostik wird detailliert festgehalten, welche Verletzungen Sie erlitten haben und ist damit wichtig, um nicht nur die äußerlich sichtbaren Verletzungen sondern insbesondere die nicht sichtbaren Verletzungen (Frakturen etc.) genau dokumentieren zu können. </span></p><p><span style="color: #000000;">Gerade bei einer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-schleudertrauma/"><strong>HWS-Distorsion</strong></a>, auch <b>Schleudertrauma genannt</b>, die sich häufig nur als Nackenschmerzen oder Kopfschmerzen äußert, muss die HWS-Distorsion von einem Arzt festgestellt werden &#8211; möglichst mit <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/">bildgebenden Verfahren</a> wir Röntgen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Auch bei einem <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Tierbiss</a> ist der Gang zum Arzt unerlässlich. Neben der Behandlung der Wunde und der Gabe von </span><a href="https://vinqo.de/antibiotika-und-impfung-nach-hundebiss/" target="_blank" rel="noopener">Antibiotika </a><span style="color: #000000;">bei Bedarf kann der Arzt feststellen, welche <strong>Hautschichten</strong> alle betroffen sind, oder ob Sehnen und Gelenke in Mitleidenschaft gezogen worden sind. </span></p>								</div>
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									<p><b>TIPP: </b>Sie hatten einen<b> Unfall bei der Arbeit</b>? Dann lesen Sie&nbsp;<a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-arbeitsunfall/" target="_blank">hier</a>, wie Sie richtig bei Arbeitsunfällen handeln!</p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Einwilligung oder Schweigepflichtentbindung der Versicherung unterzeichnen</span></h4><p><span style="color: #000000;">Vorformulierte Formulare der Gegenseite schnell zu <strong>unterzeichnen</strong> ist für Geschädigte geradezu grob fahrlässig. Teilweise wird hierbei versucht, ein <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> zu verhindern oder zu reduzieren. Und im ganzen Stress eines <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Unfalls</a> oder einer anderen Form des Schadensfalls ist man schnell geneigt, nicht gründlich zu lesen, was einem da gerade vorgelegt wurde. Im Regelfall werden Sie bei der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs mit zwei Formen der vorformulierten Dokumente konfrontiert: Dem </span></p><ul><li><span style="color: #000000;"><b>Schuldanerkenntnis </b>und der </span></li><li><span style="color: #000000;"><b>Schweigepflichtsentbindung</b>. </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Das Schuldanerkenntnis sollte <b>NIE unterschrieben </b>werden. Wenn Sie angeben, die Schuld an dem Schadensfall zu tragen, können Sie nahezu kein Schmerzensgeld oder Schadensersatz mehr fordern. Zwar kann ein Schuldanerkenntnis später wieder widerrufen werden, jedoch hat es teilweise für die </span><a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/" target="_blank" rel="noopener">Schuldfrage </a><span style="color: #000000;">trotzdem eine Beweisfunktion. Frei nach dem Gedanken „Wer es einmal zugegeben hat, der wird es schon gewesen sein“ kann gerade bei einer sonst ungeklärten Schuldfrage hier ein (unnötiger) Stolperstrick entstehen.</span></p><p><span style="color: #000000;">Manche gegnerischen Versicherungen verlangen, dass eine vorformulierte <b>Schweigepflichtsentbindung </b>unterzeichnet werden soll. Grundsätzlich kann der behandelnde Arzt zwar gegenüber der Versicherung von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden, damit diese die Diagnose aus dem Schadensfall einsehen kann. Jedoch verstecken manche Versicherungen in dieser <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">vorformulierten Entbindungserklärung,</a> dass darüber hinaus Ihre gesamte <strong>Krankenakte</strong> eingesehen werden darf! Dabei handelt es sich nicht nur um höchst <strong>empfindliche Gesundheitsdaten</strong>, die gegnerische Versicherung hat kein Recht zur Einsicht. Vielmehr wird die Versicherung versuchen, durch Nachforschungen zu unterstellen, dass Sie durch eine <b>Vorerkrankung </b>oder <b>Vorbelastung </b>bereits Schmerzen hatten, die nicht auf den Unfall zurückzuführen sind. Gerade bei Schockschäden oder psychischen Belastungen wird dabei häufig auf eine vorher bereits gestellte psychologische Diagnose verwiesen. Um Ihre persönlichen Daten zu schützen sollten Sie daher nur eine Schweigepflichtsentbindung bezüglich des behandelnden Arztes für den exakten Zeitraum der Verletzung unterzeichnen.</span></p><p> </p><h4><span style="color: #000000;">Gezahltes Schmerzensgeld sofort akzeptieren</span></h4><p><span style="color: #000000;">Gerade in der Auseinandersetzung mit einer Versicherung ist man irgendwann einfach nur noch froh, wenn diese zahlt. Häufig dauert es sogar bei eindeutigen Sachverhalten einige Wochen, bis das Schmerzensgeld auf dem eigenen Konto eingeht. Am gleichen Tag oder kurz zuvor/ kurz später wird auch ein Schreiben der gegnerischen Versicherung eingehen, in der die einzelnen <strong>Schadenspositionen</strong> aufgelistet werden. Dies muss sorgfältig gelesen und überprüft werden! Häufig errechnet der Sachbearbeiter nämlich <strong>pauschal</strong> nach Richtwerten der Versicherung, was für eine Verletzung gezahlt wird. Im Einzelfall kann aber Ihr Anspruch durchaus <b>höher </b>ausfallen. Jeder Schadensfall ist anders und jede Verletzung verläuft anders und zieht eventuell andere Komplikationen nach sich. Schmerzensgelderhöhend wirken sich individuelle Umstände wie </span></p><ul><li><span style="color: #000000;">die <b>Heilungsdauer</b>, </span></li><li><span style="color: #000000;">die Schmerzmitteleinnahme, </span></li><li><span style="color: #000000;">die stationären oder ambulanten Behandlungstage, oder auch das </span></li><li><span style="color: #000000;"><b>Alter </b>der verletzten Person aus. </span></li></ul><p><span style="color: #000000;">Darum sollte die gezahlte Summe nicht sofort akzeptiert werden, sondern gründlich überprüft werden, ob nicht ein höheres Schmerzensgeld zu zahlen ist</span>.</p><p><i>Wir haben Fälle gehabt, in denen die Versicherung </i><strong style="font-style: italic;">ein Zehntel</strong><i> des angemessenen Schmerzensgeldes gezahlt hat, bevor wir den Fall übernommen haben.</i><i></i></p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Selbst Schmerzensgeld &#8222;berechnen&#8220;</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Berechnung des Schmerzensgeldes in Deutschland ist fast durchgängig durch die Rechtsprechung geprägt:<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__287.html"> § 287 ZPO</a>  legt fest, dass in einem Gerichtsprozess die Höhe des Schadens durch das Gericht <strong>„unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung</strong>“ festgelegt wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Bei einem immateriellen Schaden, wozu auch Schmerzen gehören, ist die Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes fast immer streitig, gerade weil es hier um viele, individuelle und unterschiedlich zu berücksichtigende Umstände geht. Die Schmerzensgeldtabelle stellt keine Tabelle im engeren Sinne dar, die einer Verletzung ein konkretes Schmerzensgeld zuordnet, sondern ist eine <strong>Sammlung</strong> von <strong>Urteilen</strong> der Gerichte, welche Schmerzensgelder bisher für welche Verletzungen als angemessen angesehen wurden. Gerade bei etwas komplizierteren Sachlachen und Verletzungen wird es dann mehr als <b>kniffelig</b>, die richtigen Urteile zu finden, welche tatsächlich auf den Fall passen. Auch der Zeitpunkt der Urteile spielt eine Rolle: Früher wurden zum Beispiel in vielen Fällen höhere Schmerzensgelder für <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-schleudertrauma/">HWS-Distorsionen</a> gezahlt. Und häufig<strong> übersieht man Fakten</strong>, die den Schmerzensgeldanspruch erhöhen können. Wussten Sie beispielsweise, dass wenn Sie durch einen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> einen <strong>Urlaub verpassen</strong>, Sie hierfür keinen </span><a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Schadensersatz </a><span style="color: #000000;">erhalten, dies aber durchaus schmerzensgelderhöhend wirken kann? </span></p><p><span style="color: #000000;"> Sogar <strong>kleine Abweichungen</strong> führen am Ende zu einem nicht optimalen Ergebnis für Sie. Darum lohnt es sich immer, <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld/"><b>Profis </b></a>mit der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes zu beauftragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!</span></p><p> </p>								</div>
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		<title>Gegner streitet Schuld nach Verkehrsunfall ab</title>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2020 13:52:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die Schuld abstreitet. Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und widerruft dieses Schuldeingeständnis später erst bei der eigenen Unfallversicherung....</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Als wäre ein Autounfall nicht schon nervenaufreibend und anstrengend genug, für die meisten Unfallgeschädigten wird es dann besonders stressig, wenn der Unfallverursacher plötzlich die <strong>Schuld abstreitet</strong>.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Teilweise bestreiten Unfallverursacher bereits am Unfallort die Schuld, in manchen Fällen gesteht er aber auch zunächst die Schuld ein und <strong>widerruft</strong> dieses <strong>Schuldeingeständnis</strong> später erst bei der eigenen Unfallversicherung.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Für den Geschädigten ist dies besonders ärgerlich: Denn nach der <strong>Schuldfrage</strong>, also wer den Unfall schuldhaft verursacht hat, wird später auch der Schadensersatzanspruch gemessen.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify; padding-left: 40px;"><em>Gibt der Unfallverursacher zu, den Unfall zu 100 % verursacht zu haben, dann wird auch seine Versicherung oder er selber 100% des Schadens tragen müssen. Streitet er jedoch die Schuld ab, oder gibt an, dass der Unfallgeschädigte mitverantwortlich für den Unfall war, wird eine Quotelung vorgenommen. Das heißt, dass der Gegner oder seine Versicherung dann nur beispielsweise 60 % des Schadens übernehmen, weil sie sagen, dass der Geschädigte 40 % des Schadens selber zu verantworten hat.</em></p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Doch was sind die praktischen Folgen, wenn ein Unfallgegner uneinsichtig ist und darauf beharrt, nicht verantwortlich für den Unfall zu sein? Was können Sie als Unfallgeschädigter tun?</p>								</div>
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									<h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher musste ein Verwarngeld/ Bußgeld zahlen</span></h5><p><span style="color: #000000;">In manchen Fällen wird nach dem Autounfall bereits durch die Polizei bei der Unfallaufnahme ein <strong>Verwarnungsgeld</strong> auferlegt. Grundsätzlich geht die Polizei hierbei davon aus, dass Straßenverkehrsregeln <b>schuldhaft </b>nicht beachtet worden sind und daher ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt. Das Verwarngeld beträgt dabei zwischen 5,00 und 55,00 Euro. Meistens wird es gezahlt, um die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu verhindern. Allein aus der Verhängung eines Verwarngeldes kann die Schuldfrage zwar nicht abschließend geklärt werden, jedoch hat es eine <strong>Indizwirkung</strong> dafür, dass tatsächlich schuldhaft eine Regel nicht beachtet wurde und somit der Unfallverursacher (zumindest aus Sicht der Polizei) auch den<strong> Unfall verschuldet</strong> hat. </span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher wurde durch ein Gericht eine Geldstrafe auferlegt</span></h5><p><span style="color: #000000;">Wenn der uneinsichtige Unfallverursacher zu einem Bußgeld bzw. einer Geldstrafe durch ein Gericht wegen des Unfalls <strong>verurteilt</strong> wird, ist das Gericht von der <strong>Schuld</strong> des Unfallverursachers <strong>überzeugt</strong>. In diesem Fall hat dieses Urteil „<strong>präjudizierende</strong>“ Wirkung. Das bedeutet, dass dieses Urteil auch von anderen Gerichten, beispielsweise in einem Zivilprozess, nicht unbeachtet bleiben wird. Andere Gerichte (und auch Versicherungen!) haben dann Schwierigkeiten, ohne Weiteres von dieser <strong>Beurteilung der Schuld</strong> abzuweichen, sodass der Unfallgegner es viel schwieriger haben wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h5><span style="color: #000000;">Unfallverursacher hat ein Schuldanerkenntnis unterschrieben aber später wieder zurückgenommen</span></h5><p><span style="color: #333333;">Es kommt nicht selten vor, dass am Unfallort der Unfallgegner die Schuld anerkennt oder sogar ein Schuldeingeständnis bzw. <b>Schuldanerkenntnis</b> unterschreibt, dass im Nachgang von diesem <b>widerrufen</b> wird.</span></p><p><span style="color: #000000;">Mit einem Schuldanerkenntnis gibt der Unterschreibende an, dass er für den Unfall und damit auch die damit verbundenen <strong>Schäden verantwortlich</strong> ist, also für diese haften wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Schuldanerkenntnis ist zwar <strong>widerruflich</strong>, jedoch besitzt es eine <b>Indizwirkung </b>für die Schuldfrage. Wurde ein Schuldanerkenntnis unterschrieben und dann widerrufen, muss nicht mehr der Geschädigte beweisen, dass der Unfallverursacher schuld ist, sondern vielmehr der Unfallverursacher <strong>beweisen</strong>, dass er <strong>nicht schuld</strong> ist. Man spricht auch von einer sogenannten „<b>Beweislastumkehr</b>“. In der Regel ist so ein Beweis nur schwer zu erbringen, so dass die Chancen gut stehen, dass Sie nicht auf einem Großteil Ihres Schadens sitzen bleiben werden.</span></p>								</div>
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									<h5> </h5><h5>Unfallverursacher macht falsche Angaben bei seiner Versicherung oder der Polizei</h5><p>Besonders problematisch wird es, wenn der Unfallverursacher plötzlich <strong>falsche Angaben</strong> bei seiner Versicherung macht. Denn dann steht ihr Wort gegen seines, und im schlimmsten Fall werden dann die Schäden mit 50 % gequotelt. Gerade bei größeren Reparaturen ist dies schnell sehr teuer. In diesem Fall müssen <strong>Beweismittel</strong> herbeigeschafft werden, die die Angaben des Unfallverursachers widerlegen.</p><p>Hierzu gehören zum Beispiel <strong>Zeugenaussagen</strong>, aber auch Bildaufnahmen o.ä. Sollte dieser Beweis nicht möglich sein, weil beispielsweise keine Zeugen anwesend waren oder sich nicht genau erinnern können, muss ein <strong>Unfallgutachten</strong> angefertigt werden. Dies wird aber meist erst im gerichtlichen Verfahren eingeholt und kostet mehrere tausend Euro, stellt also ein finanzielles Risiko dar.</p><h5> </h5><h5>Unfallverursacher weigert sich, den Unfall seiner Versicherung zu melden</h5><p>Der Unfallverursacher kann verschiedene Gründe haben, den Unfall nicht seiner eigenen Versicherung melden zu wollen. In den meisten Fällen wird er Angst haben, dass sich seine Versicherungsbeiträge bei einem Unfall erhöhen könnten oder dass die Kfz-Haftpflichtversicherung wegen <strong>grober Fahrlässigkeit</strong> die Kosten nicht übernehmen will.</p><p>Sollte der Unfallgegner sich weigern, den Schadensfall zu melden, können Sie mithilfe seines Kennzeichens <b>selber </b>bei seiner Versicherung den Schaden <b>melden</b>.</p><p>Über den &#8222;Zentralruf der Autoversicherer&#8220; können mithilfe des Kennzeichens die Versicherung ermitteln. Sie müssen den Schaden dann zeitnah melden.</p><p>Der uneinsichtige Unfallverursacher hat jedoch Pech: Weil er den Schaden nicht selber seiner Versicherung gemeldet hat, wird diese unter Umständen Regress bei ihm nehmen. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Unfallverursacher erklärt, den Schaden selber zu übernehmen und die Versicherungen hierbei außen vor zu lassen. Zwar ist dies durchaus erlaubt, sollten sich aber <strong>Folgeprobleme</strong> mit dem Fahrzeug ergeben, welche aus dem Unfall resultieren, kann der Unfallgegner selber auch finanziell überfordert sein. Eine Versicherung hingegen ist grundsätzlich immer liquide.</p><h5>Zeugenaussagen</h5><p>Zeugenaussagen können Ihnen helfen, die Schuld des Unfallverursachers beweisen zu können. Grundsätzlich können auch weitere <strong>Beifahrer</strong> und <strong>Insassen</strong> Ihres Wagens Zeugen sein. Jedoch ist die Zeugenaussage eines Unbeteiligten aus einem fremden Wagen oder aus der unmittelbaren Umgebung des Unfallortes für Sie bei der Beweiserbringung wertvoller: Insassen des eigenen Wagens stehen häufig im „Lager“ des Geschädigten, damit kann eine gegnerische Versicherung argumentieren, dass eine Zeugenaussage <strong>nicht</strong> <strong>objektiv</strong> ist, weil der Zeuge beispielsweise Bruder oder Freund des Geschädigten ist. Nichtsdestotrotz sollte eine Zeugenaussage auch von Beifahrern aufgenommen werden. Ob eine Zeugenaussage glaubhaft ist, hat schlussendlich nicht die gegnerische Versicherung, sondern im Falle eines Prozesses der <strong>Richter</strong> zu entscheiden.</p><h5> </h5><h5>Ermittlung der Schuldfrage</h5><p>Schlussendlich stellt sich die Frage, wer für die Ermittlung der Schuldfrage zuständig ist. Die Antwort lautet: Eigentlich <strong>alle Beteiligten</strong> können hierzu beitragen. Wichtig für Sie als Geschädigten ist aber, wie die gegnerische Versicherung die Schuldfrage sieht, denn im Regelfall soll ja eben diese die Schadensersatzansprüche innerhalb der Schadensregulierung auszahlen. Sollte die Schuldfrage trotz Ihrer Bemühungen <strong>nicht aufklärbar</strong> sein, wird die gegnerische Unfallversicherung zumeist nur <strong>50 % des Schadens</strong> übernehmen.</p><p>In diesem Fall ist es mehr als sinnvoll, verschiedene Beweise für die tatsächliche Schuld des Unfallverursachers in der Hand zu haben. Hierzu zählen die oben genannten Indizien wie <b>Schuldanerkenntnisse</b>, selbst wenn diese widerrufen wurden, aber auch <b>Zeugenaussagen </b>und der <strong>Polizeibericht</strong>. Es ist Ihnen zu raten, den Unfallort detailliert <b>abzufotografieren </b>und sich die Kontaktdaten von <b>Zeugen </b>aushändigen zulassen. Die gegnerische Versicherung will zwar auf der einen Seite möglichst wenig Schadensersatz zahlen, auf der anderen Seite aber auch keine unnötigen Rechtsstreitkosten vor Gericht tragen müssen. Es lohnt sich daher, die Argumentation der gegnerischen Versicherung genau zu <strong>überprüfen</strong>, ob diese mit den von Ihnen gesammelten Beweisen im Einklang steht. Vielleicht können Sie hierdurch keine 100 % Haftung der anderen Seite erreichen, aber zumindest einen höheren Prozentsatz erhalten.</p><p>Um die Haftungsquote möglichst gering zu halten, sollten Sie möglichst von Beginn an Ihren Unfall nicht selbst abwickeln sondern einem spezialisierten Rechtsdienstleister melden.</p>								</div>
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