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	<title>Schadensersatzanspruch Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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	<title>Schadensersatzanspruch Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Feb 2021 08:17:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die Ihnen helfen können, einen Schmerzensgeldanspruch effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben Bilder von der Verletzung insbesondere auch ein Schmerztagebuch. Das wichtigste Dokument ist jedoch der Arztbericht. Warum der Arztbericht so wichtig ist, hängt mit dem Zivilprozessrecht in Deutschland zusammen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/">Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Es gibt eine Reihe von <strong>Dokumenten</strong>, die Ihnen helfen können, einen <strong>Schmerzensgeldanspruch</strong> effektiv durchzusetzen. Dazu gehören neben <strong>Bilder</strong> von der Verletzung insbesondere auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a>. Das wichtigste Dokument ist jedoch der <strong>Arztbericht</strong>.</p>								</div>
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									<h2>Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten</h2><p>Grundsätzlich gilt im <strong>Zivilrecht</strong>: Jede Partei hat das <strong>darzulegen</strong> und zu <strong>beweisen</strong>, was der Partei selber nützt. Dies bedeutet, dass wenn Sie einen Anspruch geltend machen wollen, Sie darlegen und beweisen müssen, dass die <strong><a href="https://vinqo.de/wann-bekomme-ich-schmerzensgeld/">Anspruchsvoraussetzungen </a></strong>vorliegen.</p><p>Unter „Darlegung“ versteht man, dass Sie zunächst <strong>behaupten</strong> müssen, dass alle Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Unfallgegner dann bestreitet, dass eine der Voraussetzungen vorliegt, müssen Sie diese Voraussetzung <strong>beweisen</strong>.</p><p>Um dies deutlicher zu machen:</p><p>Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach<strong> § 7 StVG</strong> lauten:</p><p style="padding-left: 40px;">a) Gesundheitsschädigung, Sachbeschädigung oder sogar ein Todesfall</p><p style="padding-left: 40px;">b) Verursachung von lit. a) bei Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges</p><p style="padding-left: 40px;">c) Kausalität zwischen dem Betrieb des Fahrzeuges und a.</p><p>Sie müssten also nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> beweisen können, dass Sie eine <strong>Gesundheitsschädigung </strong>erlitten haben, und dass diese auf den Betrieb des gegnerischen Fahrzeuges rückführbar ist. Wenn nun aber die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Gegenseite bestreitet</a>, dass es bei Ihnen zu einer Gesundheitsverletzung gekommen ist, müssen Sie diese <strong>beweisen</strong>.</p><p>Das Problem: Der Anspruchsstellervortrag (bei Gericht als Klägervortrag bezeichnet) wird vor Gericht grundsätzlich nicht als Beweis, sondern nur als <strong>Darlegung</strong> behandelt. Dies ergibt auch durchaus Sinn, denn behaupten kann man ja grundsätzlich alles.</p><p>Ein <strong>Arztbericht</strong>, der nach einem Unfall erstellt worden ist, kann hingegen als <strong>Beweisstück</strong> gelten.</p><p>Wenn also die Gegenseite den Vortrag, dass man beispielsweise eine HWS-Distorsion erlitten hat, anzweifelt, kann man dies mit einem <a href="https://vinqo.de/hws-distorsion-von-arzt-feststellen-lassen/">qualifizierten Arztbericht</a> substantiieren. </p><h2>Was für Arztberichte gibt es?</h2><p>Grundsätzlich besteht Verwirrung darüber, was eigentlich ein Arztbericht ist. Dies liegt daran, dass ein Arztbericht <strong>synonym</strong> für verschiedenen Schriftstücke, die von einem Arzt erstellt wurden, verwendet werden. Dazu gehören:</p><ul><li>Eine<strong> kurze Bescheinigung</strong> oder kurzes Zeugnis sowie die <strong>Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung</strong>. Dies sind im Regelfall bereits vorgedruckte Formulare, die vom Arzt nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden.</li></ul><ul><li>Ein ausdrücklicher <strong>Krankheits</strong>&#8211; und <strong>Befundbericht</strong>, mit Anmerkungen zu Therapie. Dies wird häufig auch „großes Attest“ genannt, und nur auf Wunsch des Patienten erstellt.</li></ul><ul><li>Schriftliche <strong>gutachterliche Äußerung</strong>: Bei einem schriftlichen Gutachten wird der Patient nochmal untersucht. Dabei kann zwischen einfachen und ausführlicheren Gutachten unterschieden werden, wobei der Arzt als „Wissenschaftler“ auftritt.</li></ul><ul><li><strong>Arztbrief/Krankenhausbericht</strong>: Bei einem Arztbrief handelt es sich eigentlich um ein Dokument, dass nicht Ihnen etwas bescheinigen soll, sondern dem nächsten behandelnden Arzt Hinweise darauf gibt, was für eine Diagnose erstellt wurde, und was für Maßnahmen zur Heilung genutzt wurden. Diese sind notwendig, wenn absehbar ist, dass Sie von verschiedenen Ärzten behandelt werden.</li></ul><ul><li>Auszug aus der <strong>Patientenakte</strong>: Jeder Arzt ist verpflichtet, alle Behandlungen zu dokumentieren und in einer Patientenakte zusammenzuführen. Sie haben übrigens einen Anspruch darauf, dass Ihnen die <a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/">Patientenakte kostenlos</a> als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt wird. </li></ul><p>Grundsätzlich sind <strong>alle</strong> diese Dokumente <strong>geeignet</strong>, die Gesundheitsschädigung zu beweisen. Während aber der Arztbrief in den meisten Fällen direkt mitgegeben wird, muss eine schriftliche gutachterliche Äußerung oder ein großes Attest <strong>angefordert</strong> werden. Hierbei können Kosten auf Sie zukommen, die aber im Regelfall nach einem Unfall oder Hundebiss von der gegnerischen Seite <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">getragen </a>werden müssen.</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Der <strong>Arztbericht</strong> ist bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen fast immer <strong>erforderlich</strong>. Ohne Arztbericht kann es in manchen Fällen schwierig werden, überhaupt Schmerzensgeld zu erhalten.</p><p>In der Regel wird neben dem bereits vorhandenen Arztbericht ein ergänzender Arztbericht von der Versicherung angefordert.  Sollten Sie die Schadensabwicklung mit der Versicherung eigenständig durchführen, möchten wir Sie unbedingt darauf hinweisen, dass Sie <strong>nicht</strong> dazu verpflichtet sind, <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungen</a> in die Datenverarbeitung oder eine<a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/"> Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht</a> zu unterschreiben.  Da uns der Schutz der Gesundheitsdaten besonders wichtig ist, raten wir unseren Mandaten ausnahmslos davon ab und fordern die Arztberichte stattdessen selber an!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/warum-ist-der-arztbericht-fuer-schmerzensgeld-wichtig/">Warum ist der Arztbericht für Schmerzensgeld wichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wie lange habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/wie-lange-habe-ich-anspruch-auf-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2021 11:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter Verjährung versteht man im Zusammenhang mit Schmerzensgeld, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Sie sind zwar nicht gezwungen, direkt am gleichen Tag Ihre Schmerzensgeldansprüche anzumelden, aber nach dem Ablauf einer gewissen Zeit darf der Gegner oder seine Versicherung die Zahlung verweigern. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-lange-habe-ich-anspruch-auf-schmerzensgeld/">Wie lange habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<h2>Rechtliche Grundlage für Schmerzensgeld</h2><p>Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung eines Schmerzensgeldes findet sich in <strong>§ 253 BGB</strong>. Hierin heißt es:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, […] Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“</em></p><p>Die etwas komplizierte und für juristische Laien unverständliche Formulierung meint damit, dass wenn Sie <strong>Schmerzen </strong>erleiden (egal ob psychischer oder physischer Natur), Sie zum <strong>Ausgleich</strong> ein Schmerzensgeld erhalten sollen.</p><p>Das Schmerzensgeld muss dabei <strong>angemessen</strong> sein, um die <strong>Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion</strong> erfüllen zu können. Je schwerer die Verletzung ist, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus. Aber auch die Heilungsdauer einer Verletzung hat Auswirkung auf den <a href="https://vinqo.de/das-sind-die-wichtigsten-faktoren-fuer-die-hoehe-ihres-schmerzensgeld/">Schmerzensgeldanspruch</a>. </p><h2>Was ist eine Verjährung?</h2><p>Unter Verjährung versteht man, dass nach <strong>Ablauf</strong> der <strong>Verjährungsfrist</strong> der Anspruch <strong>nicht</strong> mehr <strong>geltend</strong> gemacht werden kann. Sie sind zwar nicht gezwungen, direkt am gleichen Tag Ihre Schmerzensgeldansprüche anzumelden, aber nach dem Ablauf einer gewissen Zeit darf der Gegner oder seine Versicherung die Zahlung <strong>verweigern</strong>. Dem liegt folgende Überlegung zugrunde:</p><p>Wenn seit dem Schadensvorfall bereits viel Zeit vergangen ist, vertraut der Schädiger irgendwann berechtigt darauf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen wird. Dieses Vertrauen ist dann <strong>gesetzlich geschützt</strong>. Die Verjährung schützt auch den Rechtsfrieden: Streitereien, über die schon seit geraumer Zeit Gras gewachsen ist, sollen dann nicht Jahre später aufgegriffen werden. </p><h2>Wann ist mein Schmerzensgeldanspruch verjährt?</h2><p>Die Verjährungsfrist von Schmerzensgeldansprüchen wird (wie ein Großteil aller Ansprüche) in<strong> § 195 BGB</strong> geregelt:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“ </em></p><p>Für den juristischen Laien klingt das so, als würde ein Schmerzensgeldanspruch aus einem Hundebiss, der am 8.12.2020 entstanden ist, am 8.12.2023 dann verjährt sein.</p><p>Dies ist aber nicht ganz richtig:<strong> §§ 199,188 BGB</strong> regeln, dass eine <strong>Verjährungsfrist</strong> eines Schmerzensgeldanspruchs erst <strong>mit Ablauf des Jahres</strong> zu laufen beginnt, in dem sie entstanden ist. Im oben genannten Beispiel bedeutet das: Die Frist beginnt erst am 01.01.2021 zu laufen und geht dann drei Jahre, also bis zum 31.12.2023. Dies ist übrigens einer der Gründe, warum gerade am Jahresende besonders viele Klagen bei den Gerichten eingehen: Weil den Klägern auffällt, dass ohne Klageerhebung andernfalls die Verjährung droht. </p><h2>Verjährung Ihres Anspruchs, wenn Gegner unbekannt ist</h2><p>Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie wurden von einem Hund gebissen. Den Halter können Sie <strong>nicht ausfindig</strong> machen. Nachdem der <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Hundebissvorfall </a>bereits sechs Jahre zurück liegt, beichtet Ihnen der Nachbar, dass es sein Hund war, der Sie damals gebissen hat. Es würde gegen das Gerechtigkeitsempfinden verstoßen, wenn Sie nun keinen Schmerzensgeldanspruch aufgrund der Verjährung mehr geltend machen könnten.<strong> § 195 BGB</strong> greift aber erst <strong>ab Kenntnis des Gegners</strong>. Erst wenn bekannt ist, gegen wenn der Anspruch durchsetzbar wäre, kann die dreijährige Verjährungsfrist beginnen.</p><h2>Hemmung der Verjährung</h2><p>Unter Umständen kann die Verjährung Ihres Schmerzensgeldanspruchs aber auch erst später eintreten, weil der <strong>Ablauf</strong> der Verjährungsfrist <strong>gehemmt</strong> wurde. Maßgebliche Regelung sind hierfür<strong> §§ 203</strong>, <strong>204 BGB</strong>: Die Verjährung ist gehemmt, wenn Sie mit dem Anspruchsgegner über den Anspruch <strong>verhandeln</strong> oder <strong>Rechtsverfolgung</strong> anstreben, das heißt eine <strong>Klage</strong> erheben oder einen <strong>Mahnverfahren</strong> veranlassen. Sonst könnte der Gegner schließlich auch absichtlich lange mit Ihnen verhandeln, um die Verjährung herbeizuführen. Die Hemmung verlängert die Frist um den Zeitraum, in dem Verhandlungen stattgefunden haben, oder das Verfahren vor Gericht durchgeführt wurde. (<strong>§ 209 BGB</strong>)</p><h2>Fazit</h2><p>Ein <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">Schmerzensgeld</a> kann für den Zeitraum gefordert werden, in dem die Schmerzen auch bestanden. Eine Grenze für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs ist jedoch die <strong>Verjährung</strong>. Die Verjährung ist ein stark juristisch geprägtes Institut, das gerade für Laien schwer durchschaubar ist, weil diese auch unterbrochen oder gehemmt werden kann, wodurch sich der Verjährungszeitraum verschiebt / verlängert.</p><p>Wenn Sie Ihre Ansprüche so schnell wie möglich durchzusetzen, sind Sie aber auf der sicheren Seite. Denn die <strong>Verjährungsfrist</strong> beträgt <strong>jedenfalls drei Jahre</strong>. <a href="https://vinqo.de/ohne-anwaltskosten-schmerzensgeld-erhalten-mit-vinqo/">VINQO</a> unterstützt Sie bei der zeitnahen Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche. Ohne Kostenrisiko!</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-lange-habe-ich-anspruch-auf-schmerzensgeld/">Wie lange habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</title>
		<link>https://vinqo.de/arbeitnehmer-nach-unfall-arbeitsunfaehig-rechtslage-fuer-arbeitgeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2021 06:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig-  wie ist Rechtslage für Arbeitgeber?<br />
Es ist für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer nach einem Unfall für längere Zeit nicht mehr zu Arbeit erscheinen kann. In den meisten Fällen entsteht dem Arbeitnehmer hierdurch aber kein (unmittelbarer) finanzieller Nachteil.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/arbeitnehmer-nach-unfall-arbeitsunfaehig-rechtslage-fuer-arbeitgeber/">Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer nach einem <strong>Unfall</strong> für längere Zeit nicht mehr zu Arbeit erscheinen kann. In den meisten Fällen entsteht dem Arbeitnehmer hierdurch aber kein (unmittelbarer) finanzieller Nachteil:</p>
<p>Denn der Arbeitgeber ist zumindest für<strong> sechs Wochen</strong> verpflichtet, dem Arbeitnehmer weiterhin seinen <strong>Lohn</strong> auszuzahlen. Dies ergibt sich aus dem <strong>Entgeltfortzahlungsgesetz</strong>. </p>
<p>Doch der Arbeitgeber bleibt im Rahmen der fortwährenden Arbeitsunfähigkeit häufig anteilig auf Gehaltsfortzahlungen sitzen. Doch der Reihe nach:</p>								</div>
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									<h2>Wann und wie lange muss ich als Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit zahlen?</h2>
<p>Wann das Entgelt fortgezahlt werden muss, bestimmt das Entgeltfortzahlungsgesetz. (<strong>EntFG</strong>).</p>
<p><a href="https://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html"><strong>§ 3 EntFG</strong></a> normiert:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.[…]</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.&nbsp;</em></p>
<p>Daneben sind noch weitere, recht komplizierte <strong>Ausnahmen</strong> normiert, die aber bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalles des Arbeitnehmers selten einschlägig sein werden.</p>
<p>Aus dem <strong>Gesetzestext</strong> ergeben sich somit folgende Voraussetzungen:</p>
<ol>
<li>Der Arbeitnehmer muss aufgrund von <strong>Krankheit / Verletzung</strong> arbeitsunfähig sein.</li>
<li>Das Arbeitsverhältnis muss seit <strong>vier Wochen</strong> durchgängig bereits bestanden haben.</li>
</ol>
<p>Rechtsfolge ist dann, dass für <strong>sechs Wochen</strong> weiterhin das Entgelt (anteilig) gezahlt werden muss. Sollte einer der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, sind Sie als Arbeitgeber also gar nicht zur Lohnzahlung während des Krankheitsfalles verpflichtet und erleiden hierdurch dann auch keinen Schaden.</p>
<p>Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, muss der Lohn für sechs Wochen weitergezahlt werden, danach erhält der Arbeitnehmer ein <strong>Krankengeld</strong> durch die <strong>Krankenkasse </strong>und Sie sind von der Lohnfortzahlung befreit.</p>
<p>Bei kleineren und mittleren Unternehmen mit höchstens 30 Mitarbeitern wird die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1"><strong>Umlagezahlung U1</strong></a> abgeführt, wodurch im Krankheitsfall die Krankenkasse zwischen 40 bis 80 % der Lohnfortzahlung für Sie als Arbeitgeber übernimmt.&nbsp;</p>
<p>Größere Unternehmen schließen entweder eine Entgeltfortzahlunsgversicherung ab oder bringen die Entgeltfortzahlung aus eigenen, finanziellen Mitteln auf.</p>
<h2>Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor?</h2>
<p>Mit <strong>Krankheit</strong> verbindet man zwar grundsätzlich eher einen grippalen Infekt und nicht die Folgen eines Unfalles. Beides fällt jedoch unter<strong> § 3 EntFG</strong>. Denn unter Krankheit versteht man die <strong>Störung der normalen Funktion</strong> eines Körpers oder der Psyche. Ob diese aufgrund eines <strong>Unfalls</strong> eintritt, oder aufgrund eines Viruses, ist unerheblich. Die Arbeitsunfähigkeit wird vom Gesetzgeber folgendermaßen definiert:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.</em></p>
<h2>Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer verschuldet ist?</h2>
<p>§ 3 EntFG macht ausdrücklich eine <strong>Ausnahme</strong> von der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn die Arbeitsunfähigkeit <strong>selbst verschuldet</strong> war. Dies ist etwas missverständlich formuliert:</p>
<p>Es genügt nicht, dass der Arbeitnehmer beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Nur wenn eine <strong>vorsätzliche</strong> Herbeiführung des Unfalles vorliegt, oder dieser <strong>grob fahrlässig</strong> verursacht wurde, kann die Lohnfortzahlung <strong>verweigert</strong> werden.</p>
<p>Unter grober Fahrlässigkeit versteht man dabei, dass der Arbeitnehmer alles außer Acht gelassen hat, was ein vernünftiger Mensch normalerweise beachten würde. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an. Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Lohnfortzahlung wegen grobem Verschulden des Arbeitnehmers bereits abgelehnt haben, waren:</p>
<ul>
<li>Ein Autounfall, bei dem der Arbeitnehmer unter <strong>Drogeneinfluss</strong> stand</li>
<li>Autounfall nach Einnahme von <strong>Medikamenten</strong>, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen</li>
<li>Ein Autounfall nach <strong>Alkoholeinfluss</strong></li>
<li>Grober Verstoß gegen <strong>Verkehrsregeln</strong>, wie Fahren in falscher Richtung einer Einbahnstraße.</li>
</ul>
<p>Dies bedeutet: Im Regelfall muss, auch wenn ein Unfall fahrlässig (mit)verursacht wurde, der Lohn weiterhin gezahlt werden.</p>
<p></p>
<h2>Kann ich die Entgeltfortzahlung erstattet bekommen?</h2>
<p>Wenn Sie zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind, bedeutet dies nicht, dass Sie auf dieser finanziellen Einbuße sitzen blieben müssen: In diesen Fällen greift dann nämlich<strong> § 6 EntFG</strong>. Dieser normier Ihre Rechte als Arbeitgeber.</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&nbsp;(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallende vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(2) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen.</em></p>
<p>Sie können also von Ihrem Arbeitnehmer verlangen, dass er Ihnen die <strong>Angaben</strong> zu dem <strong>Unfallgegner</strong> oder dessen <strong>Versicherung</strong> gibt, damit Sie dann einen <strong>Schadensersatzanspruch</strong> gegen diesen <strong>geltend machen</strong> können. Denn grundsätzlich hat bei einem Verkehrsunfall der Arbeitnehmer einen Anspruch aus <strong>§ 7 StVG</strong> gegen den <strong>Halter</strong> des Wagens, und aufgrund der Pflicht-KfZ-Haftpflichtversicherung auch einen direkten Anspruch gegen den <strong>Versicherer</strong>. Diese können Sie dann anschreiben und durch Auszüge nachweisen, dass Sie zur <strong>Lohnfortzahlung</strong> verpflichtet waren, und somit nun einen Anspruch besitzen.</p>
<h2>Was ist bei einem Mitverschulden?</h2>
<p>Der Arbeitgeber wird nur Rechtsnachfolge des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass er den <strong>Schadensersatzanspruch</strong> auch nur in dem Anteil erhält, in dem der Arbeitnehmer den Schaden nicht mitverursacht hat. Dies klingt komplizierter als es ist, wie folgendes Beispiel zeigt:</p>
<p>Der Arbeitnehmer trägt zu<strong> 40 %</strong> die <strong>Schuld</strong> an dem Verkehrsunfall. Er hat hierdurch einen Anspruch auf Ersatz von 60 % aller verursachten Schäden gegen den Unfallgegner und seine Versicherung. Dieser Anspruch betrifft auch den Lohn. In diesem Fall müssen Sie zwar <strong>100 %</strong> des Lohns <strong>zahlen</strong>, erhalten als Rechtsnachfolger aber nur<strong> 60 %</strong> durch den Schadensersatzanspruch <strong>zurück</strong>.</p>
<p>Dies ist für Sie als Arbeitgeber natürlich recht unbefriedigend. Im Regelfall können aber hierfür auch <strong>Versicherungen</strong> abgeschlossen werden.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/arbeitnehmer-nach-unfall-arbeitsunfaehig-rechtslage-fuer-arbeitgeber/">Arbeitnehmer nach Unfall arbeitsunfähig: Rechtslage für Arbeitgeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</title>
		<link>https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/</link>
		
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2021 14:14:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kosten für einen Arztbericht ergeben sich aus der GOÄ. Das ist die Gebührenordnung für Ärzte. Diese gilt jedoch nur für Patienten und gesetzlich aufgeführte Stellen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn Sie nach einem <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a>, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradunfall</a> oder <a href="https://vinqo.de/ansprueche-nach-hundebiss-durchsetzen-mit-vinqo/">Hundebiss</a> verletzt worden sind, müssen die Verletzungen dargelegt und bewiesen werden, um das Schmerzensgeld erzielen zu können. </p><p>Häufig sind Entlassungsberichte, Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht hinreichend aussagekräftig, um Ihren Schmerzensgeldanspruch fundiert prüfen und geltend machen zu können. </p><p>Deshalb will die gegnerische Haftpflichtversicherung zumeist weitergehende Arztberichte einholen. Hierzu benötigt die Haftpflichtversicherung eine <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindungserklärung</a>, die Sie <strong>keinesfalls unterzeichnen</strong> und stattdessen die Arztberichte selbst einholen sollten. </p><p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Tipp</strong></span>: Auf VINQO übernehmen wir nicht nur das Einholen aller ergänzenden Arztberichte für Sie, wir übernehmen auch die Kosten für die Einholung der ergänzenden Arztberichte!</p><p>Doch wie <strong>teuer</strong> ist so ein <strong>Arztbericht</strong> eigentlich? Und müssen Sie die <strong>Kosten</strong> des Arztberichts <strong>selber tragen</strong>?</p>								</div>
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									<h2>Zahlt die Krankenkasse die Kosten für den Arztbericht?</h2><p>Die Krankenkasse zahlt <strong>Heilbehandlungskosten</strong>, also auch Arztrechnungen für Sie, soweit diese unter diese unter <strong>Versicherungsbedingungen</strong> fallen.</p><p>Dazu gehören natürlich auch die Heilbehandlungskosten für die Versorgung Ihrer Verletzungen. <strong>Keine Heilbehandlungskosten</strong> sind aber der Kosten für die Dokumentation Ihre Verletzungen durch einen Arztbericht, wenn dieser nur dazu dient, dass Sie der Gegenseite des Unfalls einen <strong>Nachweis der erlittenen Verletzungen </strong>vorlegen. Denn dann ist der Arztbericht nicht Teil einer Heilbehandlung, sondern Ihrer <strong>Rechtsverfolgung</strong>!</p><h2>Wie teuer ist ein Arztbericht?</h2><p>Die Kosten für einen Arztbericht ergeben sich aus der <strong>GOÄ</strong>. Das ist die <strong>Gebührenordnung</strong> <strong>für Ärzte</strong>. Der Arzt darf zwar vertraglich andere Beträge mit einem Patienten absprechen, doch sobald die Kosten regulär von einer <strong>Krankenkasse</strong> übernommen werden sollen, muss sich der Arzt an die GOÄ halten. Die GOÄ ist dabei eine <strong>Tabelle</strong>, in der die verschiedenen Leistungen, die ein Arzt erbringen kann, aufgezählt werden, und dann erklärt wird, welcher Betrag dafür gefordert werden kann.</p><p>Ein ärztlicher Bericht kann dabei unter die Tabellennummer 70 oder 75 fallen:</p><ul><li>Nr. 70 ist eine „<strong>Kurze Bescheinigung</strong> oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, also in den meisten Fällen ein vorformulierter Druck, den der Arzt nur noch unterschrieben muss. Dies nutzt Ihnen zum <strong>Nachweis</strong> gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht all zu viel.</li><li>Nr. 75 ist hingegen ein „ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie“. Er wird auch <strong>großes Attest</strong> genannt und im Regelfall nur auf Wunsch des Patienten ausgestellt, z.B. für die Schule oder eine Reiserücktrittsversicherung. Dieses große Attest darf zwischen <strong>7,58 €</strong> und<strong> 17,43 €</strong> kosten.</li><li>Neben den Arztberichten kann sich der Arzt auch als „<strong>Gutachter</strong>“ äußern. Dies fällt dann unter die GOÄ Nr. 80 und 85.  Nr. 80 ist dabei eine „<strong>Schriftliche gutachterliche Äußerung</strong>“, wobei der Patient ggfs. auch erneut untersucht wird. Die schriftliche gutachterliche Äußerung kann dabei zwischen<strong> 17,40 €</strong> und <strong>40,22 €</strong>, je nach Aufwand kosten.</li><li>Die ausführliche schriftliche gutachterliche Äußerung fällt unter Nr. 85. Sie wird von der Nr. 80 insoweit differenziert, als dass hier ein außerordentlicher Aufwand, wie zum Beispiel eine <strong>wissenschaftliche</strong> <strong>Begründung</strong> der Ansicht des Arztes enthalten ist. Diese aufwändigere gutachterliche schriftliche Äußerung kann zwischen <strong>29,14 €</strong> und <strong>67,03 €</strong> kosten.</li></ul><p>Der Unterschied zwischen einer <strong>gutachterlichen</strong> schriftlichen <strong>Äußerung</strong> und einem <strong>Bericht</strong> ist hierbei , dass im Regelfall der Bericht eine Wiedergabe der bereits erfolgten Behandlung und Diagnose darstellt, während das Gutachten zumeist eine erneute Untersuchung fordert.</p><p>Welcher dieser Form der ärztlichen Berichte Sie benötigen, ist vom Umfang der Verletzungen, der Verletzungsfolgen und auch der Behandlung abhängig. Formulare zur Anforderung eines ergänzenden Arztberichts, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlen werden, können kostenfrei, jedoch mit einem technischen Aufwand, <a href="https://www.gdv.de/de/themen/kraftfahrtversicherung-52282">hier konfiguriert und heruntergeladen werden</a>. </p><h2>Müssen Sie Kosten des Arztberichts selbst tragen?</h2><p>Grundsätzlich muss der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten des Arztberichts tragen, soweit dieser in Art und Umfang erforderlich war. Dies ist stets der Maßstab für die Kostentragungspflicht des Schädigers. </p><p>Dabei gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben: </p><ul><li>Ist die <strong>Haftung</strong> noch nicht bestätigt worden oder trifft Sie ein <strong>Mitverschulden</strong>, kann die Kostenerstattung ganz oder anteilig verweigert werden. Sie bleiben dann auf den Kosten sitzen. </li><li>Ist ein vermeintlich<strong> zu umfangreicher Arztbericht</strong> angefordert worden, so wendet die gegnerische Versicherung ggfs. ein, dass der Arztbericht  nicht erforderlich gewesen sei. Hier empfiehlt es sich, den beabsichtigten Arztbericht hinsichtlich des Kostenumfangs bestätigen zu lassen oder um Übersendung des Blankoformulars zu bitten.</li><li>Ist &#8211; insbesondere bei einer <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-hws-distorsion/">HWS-Distorsion</a> &#8211; streitig, ob die <strong>Verletzung</strong> überhaupt <strong>nachgewiesen und unfallkausal</strong> ist, so kann es sein, dass die Kosten des ergänzenden Arztberichts als nicht schadenbezogen verweigert werden. Hier ist die Rechtsprechung höchstrichterlich gefestigt, jedoch ausdifferenziert, weshalb bei bestimmten Verletzungen das <strong>Kostenrisiko</strong> außerordentlich <strong>hoch</strong> ist. </li><li>Sie sollten zu dem prüfen, bei welchem Arzt Sie einen ergänzenden Arztbericht sinnvoller Weise anfordern.</li></ul><p><strong>Tipp</strong>: Wenn Sie unsicher sind, welchen Arztbericht Sie wo und in welchem Umfang anfordern sollten, können Sie Ihren Fall auf <strong>VINQO</strong> ohne Kostenrisiko melden. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung und übernehmen auch die Kosten eines ergänzenden Arztberichts, wenn dieser von der Gegenseite nicht erstattet werden sollte. </p><h2>Mit welchen maximalen Kosten muss ich für einen ergänzenden Arztbericht rechnen?</h2><p>Wie oben ausgeführt zahlt die Krankenkasse den Arztbericht nicht, wenn dieser nur der Rechtsverfolgung dient. Auf der anderen Seite muss der Arzt die GOÄ anwenden, wenn Kostenträger die Krankenkasse ist. Er kann deshalb für einen ergänzenden Arztbericht die Gebühren der GOÄ übersteigen. </p><p>Während Krankenhäuser üblicherweise nach GOÄ auch bei Patientenanfragen abrechnen, beanspruchen Arztpraxen überwiegend eine darüber hinausgehende Honorarvereinbarung, die nicht selten bei bis zu 110,00 €  &#8211; zzgl. Porto- und Schreibkosten &#8211; liegt.</p><p>Um als Geschädigter nicht bei drei angeforderten Arztberichten plötzlich mit 350,00 € Kosten für Arztberichte konfrontiert zu werden, sollten Sie die Anfrage zur Erteilung des ergänzenden Arztberichts bereits von Beginn an auf die Kostenfreigabe bis zur GOÄ beschränken. Verlangt der behandelnde Arzt ein höheres Honorar, so sollten Sie hierzu unbedingt die Kostenfreigabe der gegnerischen Haftpflichtversicherung einholen.</p><p> </p><h2>Kostenfreie Patientenakte mittels DSGVO Auskunft erhalten</h2><p>Eine kostenfreie Alternativ ist die Geltendmachung <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Ihres Auskunftsanspruchs gem. Art. 15 DSGVO</a>. In diesem Fall muss Ihnen die Patientenakte kostenfrei überlassen werden. Aber Achtung: die bisherige Behandlungsdokumentation ist zumeist nicht ausreichend, da beispielsweise Fragen zur Unfallkausalität oder Dauerschäden zumeist nicht dokumentiert sind, jedoch wichtige Informationen für Ihr Schmerzensgeld darstellen. </p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Bei der Anforderung von Arztberichten sollten Sie stets sorgfältig und mit Bedacht vorgehen. Alternativ können Sie VINQO beauftragen, um ohne Kostenrisiko Arztberichte bequem einholen zu lassen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-teuer-ist-ein-arztbericht-fuer-schmerzensgeld/">Wie teuer ist ein Arztbericht für Schmerzensgeld?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wie Legal Tech Verbraucherschutz nach einem Unfall neu definiert</title>
		<link>https://vinqo.de/wie-legal-tech-verbraucherschutz-nach-einem-unfall-neu-definiert/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 13 Dec 2020 10:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unter Legal Tech versteht man die Verknüpfung von juristischem Fachwissen mit informationstechnischen Instrumenten. Dies kann alle Aspekte eines gewöhnlichen Rechtsdiensleistungsverhältnisses umfassen: Von der Erfassung des Sachverhaltes bis zur Filterung der juristisch erheblichen Tatsachen, des Führens einer transparenten digitalen Akte und ausschließlich digitaler Kommunikation zwischen Auftraggeber und Rechtsdienstleisters, kann somit die Rechtswissenschaft mit  der digitalen Welt verknüpft werden. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-legal-tech-verbraucherschutz-nach-einem-unfall-neu-definiert/">Wie Legal Tech Verbraucherschutz nach einem Unfall neu definiert</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Die Wahrscheinlichkeit, selber irgendwann im Leben an einem <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> beteiligt zu sein, ist hoch. Allein im Jahr 2019 wurden <strong>2.685.661</strong> <strong>Unfälle</strong> auf deutschen Straßen erfasst, wobei es zu 384 230 Verletzten kam.</p><p>Die Geltendmachung des eigenen Schmerzensgeldanspruchs ist für Geschädigte häufig komplex, aufwändig und intransparent. Wieviel Schmerzensgeld steht mir zu? Muss ich die Formulare der Versicherung wirklich unterzeichnen? Ist das gezahlte Schmerzensgeld angemessen?</p><p>Deshalb hat sich VINQO auf die einfache Durchsetzung des eigenen <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-erhalten/">Schmerzensgeldes</a> nach einem Verkehrsunfall, Fahrradunfall oder Hundebiss konzentriert.</p>								</div>
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									<h2>Was ist Legal Tech?</h2><p>Unter <strong>Legal Tech</strong> versteht man die Verknüpfung von <strong>juristischem Fachwissen</strong> mit <b>informationstechnischen Instrumenten</b>. </p><p>Dabei sollen insbesondere aufwändige und mühsame Prozesse für den Verbraucher erleichtert und vereinfacht werden. Mit zumeist wenigen Klicks kann er seinen Fall melden, Informationen mit seinem Handy in die verschlüsselte Onlineakte hochladen und 24/7 die Bearbeitung seines Falles nachvollziehen.</p><p>So soll der Zugang zum Recht einfacher und schneller werden.</p>								</div>
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									<p>Besonders spannend wird es jedoch dann, wenn nicht nur die Fallmeldung und die Beziehung zwischen Mandanten und Rechtsdienstleister verbessert wird, sondern auch die inhaltliche Bearbeitung und damit das Ergebnis durch Software verbessert werden kann. </p><p>In diesem Fall können beispielsweise Tools wie der <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> genutzt werden, der die seit langem genutzten <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldtabelle/">Schmerzensgeldtabellen</a> geradezu antiquiert erscheinen lässt und Schmerzensgeldansprüche weitaus fundierter begründen kann. </p><h2>Wie setzt VINQO Legal Tech ein?</h2><p>Für das fachübergreifende Team aus <strong>Entwicklern</strong> und <strong>Juristen</strong> der Legal Data Technology GmbH stand die Entwicklung und Implementierung von Legal-Tech-Tools immer im Vordergrund.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Gerade im Rechtsbereich gibt es völlig neue Möglichkeiten, durch die digitale Transformation den Arbeitsalltag zu erleichtern und dabei die <strong>Qualität der Bearbeitung </strong>erheblich zu steigern. <br />Die Herausforderung, zwei hochkomplexe Themen wie IT und Jura miteinander zu verknüpfen, macht diese Arbeit erst Interessant für Entwickler.“ <br /></em><br />-Sebastian Adams, Mitgründer und Entwicklungsleiter der Legal Data Technology GmbH)</p><p>Durch die Verknüpfung des Fachwissens beider Seiten konnte somit eine <strong>Online-Akte</strong> entwickelt werden, welche nicht nur durch ihre Gestaltung eine hohe Nutzerfreundlichkeit garantiert, sondern einen digital übersichtlichen und organisierten Arbeitsplatz für die Sachbearbeiter der Akten bedeutet. Viele der von Anwaltskanzleien genutzten Programme sind hingegen unübersichtlich und nahezu nicht auf die individuellen Rechtsgebiete angepasst.</p><p>Zusätzlich verspricht VINQO Verbrauchern <strong>maximale Transparenz</strong> hinsichtlich des eigenen Falles. Der Verbraucher kann jederzeit auf seine Akte zugreifen, um Fortschritte zu verfolgen. Sollte der Verbraucher sich bezüglich einzelner Aspekte der Schadenregulierung unsicher sein, kann er jederzeit über die Online-Akte mit seinem Sachbearbeiter kommunizieren. Auch die Möglichkeit eines Telefonates steht jedem Mandanten oder Interessenten offen.</p><p>Durch die in Teilen automatisierte Erfassung der Sachverhaltsdaten und Fallbearbeitung ist es den Sachbearbeitern einer Akte dann möglich, die Ansprüche organisiert und transparent zu überprüfen, und eventuell bestehende <strong>Hürden</strong> schnell zu <strong>erkennen</strong> und zu beseitigen. </p><p>So können Bearbeitungsstrategien von Beginn an verbessert und Ansprüche konsequent durchgesetzt werden.</p><p>Der <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> stellt eines der Herzenstücke von VINQO dar. Hiermit können Beteiligte eines Unfalles sich einen ersten Überblick über das zu erwartende Schmerzensgeld verschaffen &#8211; und das in Echtzeit. Durch die Möglichkeit, die eingegeben Daten direkt an VINQO zu übermitteln, kann innerhalb von 100 Minuten eine individuelle, juristische Überprüfung vorgenommen werden. Und wenn es gewünscht wird, können die Ansprüche direkt mithilfe von VINQO <strong>durchgesetzt</strong> werden.</p><p> </p>								</div>
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																					<img width="1280" height="896" src="https://vinqo.de/wp-content/uploads/VERLETZUNG-Vinqo.jpg" class="attachment-full size-full wp-image-10662" alt="VERLETZUNG Vinqo" decoding="async" srcset="https://vinqo.de/wp-content/uploads/VERLETZUNG-Vinqo.jpg 1280w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/VERLETZUNG-Vinqo-300x210.jpg 300w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/VERLETZUNG-Vinqo-1024x717.jpg 1024w, https://vinqo.de/wp-content/uploads/VERLETZUNG-Vinqo-768x538.jpg 768w" sizes="(max-width: 1280px) 100vw, 1280px" />																								</div>
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									<h2>Wie werden Verbraucher mit Legal Tech geschützt?</h2><p>Je leichter Verbraucher auf juristisches <strong>Knowhow zurückgreifen</strong> können, desto stärker wird ihre Position in einer Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner. Insbesondere wenn auf der Anspruchsgegnerseite ein Versicherungskonzern steht, lassen sich Verbraucher schnell <strong>einschüchtern </strong>oder gehen fälschlich davon aus, dass die Versicherung objektiv den eigenen Schaden regulieren werde.</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Ziel von VINQO ist es, Verbraucher als Partner bei der Durchsetzung der Ansprüche zu Seite zu stehen, und sie vor <strong>ungerechtfertigten Kürzungen</strong> oder anderen Tricks der Versicherung zu <strong>schützen</strong>. </em></p><p>Durch unser juristisches Fachwissen können wir mit Versicherungen auf Augenhöhe kommunizieren, und somit ein für den Verbraucher optimales Ergebnis erzielen.“ <br />-Katharina Foede, Juristin bei VINQO</p><h2>Die Vorteile von Legal-Tech für Verbraucher</h2><p>Im Gegensatz zu traditionellen Anwaltskanzleien ist eine Durchsetzung der Ansprüche mit VINQO aus zwei Gründen mit geringeren <b>Hemmschwellen </b>versehen:</p><ol><li>Durch die vollständige <strong>digitale</strong> Abwicklung des Falles muss sich der Verbraucher keine Sorgen machen, ob er den Fall <strong>persönlich</strong> schildern muss, oder Unterlagen vorbeibringen soll. Der Verbraucher benötigt nicht einmal einen Drucker, da mithilfe eines Intouch-Feldes eine digitale Signierung von Dokumenten möglich ist. <br />Anstelle eines Scanners kann mithilfe der <strong>Fotofunktion</strong> der Online-Akte problemlos alles in die eigene Akte geladen werden. Egal wie hoch der Anspruch auch ausfallen mag, der Verbraucher muss keinen Urlaubstag verschwenden, um in einer Kanzlei vorstellig zu werden.</li><li>Durch die Effizienzsteigerung dank selbst entwickelter, digitaler Tools kann VINQO auch kleine Ansprüche des Verbrauchers mit der erforderlichen Betreuung durchsetzen. Während bei einer Bearbeitung in einer Kanzlei gerade kleinere Schmerzensgeldbeträge eher stiefmütterlich behandelt werden, gilt bei VINQO die Devise, dass <strong>jeder Anspruch</strong> bestmöglich durchgesetzt wird. Der Verbraucher muss also nicht die Befürchtung haben, dass sein Fall am Ende eher halbherzig abgearbeitet wird, oder dem Rechtsdienstleister gar lästig ist.</li></ol><p>Neben diesen beiden Gründen hat VINQO aber noch weitere Vorteile für den Verbraucher: <strong>Es existiert kein Kostenrisiko.</strong></p><p>Dies gilt sogar dann, wenn dem Verbraucher ein <strong>Mitverschulden</strong> an seinem eigenen Schaden trifft. Wenn ein solcher Fall von einem Anwalt bearbeitet wird, muss der Anwalt standesrechtlich einen Teil seiner Kosten dem eigenen Mandanten in <strong>Rechnung</strong> stellen, auch wenn er das Schmerzensgeld u.U. zutreffend ermittelt hat und die Haftung klar ist.</p><p>VINQO wird auch <strong>ohne Rechtschutzversicherung</strong> für Verbraucher tätig. Hierdurch werden gerade Verbraucher, welche sich eine solche nicht leisten können, oder aus anderen Gründen keine abgeschlossen haben, geschützt.</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Die Durchsetzung eines Anspruchs darf nicht dadurch erschwert werden, dass der Verbraucher <strong>keine</strong> juristischen <strong>Kenntnisse</strong> hat. Der Ausgleich zwischen dem überlegenen Versichere und dem gänzlich unerfahrenen Verbrauchern stellt damit eine der zentralen Grundwerte von VINQO dar. Recht ist nur dann Recht, wenn es auch effektiv für <strong>jedermann durchsetzbar</strong> ist.“ <br />&#8211;</em>Tim Platner, Mitgründer, Jurist und Geschäftsführer von VINQO</p><h2>Das sagen Mandanten</h2><p style="padding-left: 40px;"><em>„Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall half mir VINQO dabei, meine Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallverursacher durchzusetzen. Ich erhielt alle Informationen über das Vorgehen von VINQO zeitnah per Mail und wurde bei Rückfragen auch telefonisch freundlich und ausführlich <strong>beraten</strong>. Insgesamt war ich sehr zufrieden mit dem für mich unkomplizierten und zeitunaufwändigen Vorgehen. Alleine hätte ich es nicht geschafft meine Ansprüche gegen den Unfallgegner durchzusetzen, zumal es mir durch die Verletzungen des Unfalls nicht gut ging. Ich empfehle VINQO jedem in einer solchen Situation weiter!“ <br /></em>-08.10.2020 Anonymer Erfahrungsbericht eines Mandanten</p><p>Weitere Rezensionen unserer Mandanten können Sie auch bei <a href="https://www.provenexpert.com/vinqo/" target="_blank" rel="noopener">ProvenExpert</a> nachlesen.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wie-legal-tech-verbraucherschutz-nach-einem-unfall-neu-definiert/">Wie Legal Tech Verbraucherschutz nach einem Unfall neu definiert</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</title>
		<link>https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2020 09:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[§ 630g BGB]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die meisten denken nicht viel darüber nach, wie die Daten von Ihnen verwendet werden. Doch in manchen Fällen sollte man unbedingt einen Überblick über die gespeicherten Daten durch Dritte besitzen. Manchmal können diese sogar bei der Anspruchsbegründung von materiellem Schadensersatz oder Schmerzensgeldern behilflich sein. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9831" class="elementor elementor-9831" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Auch wenn die DSGVO vorwiegend Unternehmen und Behörden beschäftigt, inzwischen ist auch für <strong>Verbraucher</strong> das Thema <strong>Datenschutz</strong> präsent geworden, wodurch ein zunehmendes Bewusstsein für die eigenen <strong>Rechte als Betroffener</strong> geschaffen worden ist. </p><p>Denn Daten werden fast rund um die Ihr, insbesondere bei Netzzugang, erhoben. Eines der wichtigsten Rechte, die der europäische Gesetzgeber den Verbrauchern dabei an die Hand gibt, ist der <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/"><strong>Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO</strong></a>. Unter welchen Voraussetzungen Sie diesen nutzen können- und was er Ihnen überhaupt bringen kann, möchten wir Ihnen im Folgenden näherbringen.</p>								</div>
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									<h2>Wann lohnt sich eine Anforderung der eigenen Daten nach Art. 15 DSGVO?</h2><p>Die meisten denken nicht viel darüber nach, welche Daten wie verwendet werden. Doch in manchen Fällen sollte man sich unbedingt einen Überblick über die gespeicherten Daten durch Dritte verschaffen. Manchmal können diese sogar bei der Anspruchsbegründung von materiellem <b>Schadensersatz-</b> oder <b><a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss-die-wichtigsten-urteile/">Schmerzensgeldansprüchen</a> </b>behilflich sein. Ihre Daten sind also auch für Sie bares Geld wert. Die drei wahrscheinlich herausragenden Felder, in denen Sie Ihren Auskunftsanspruch immer nutzen sollten, sind:</p><p style="padding-left: 40px;">1. Bei der Frage, ob für Sie ein negativer <b>SCHUFA-Eintrag</b> besteht. Sollte dies der Fall sein, können Sie an der Datengrundlage feststellen, ob zumindest Ihre Daten richtig gespeichert worden sind, und nicht etwa eine falsche Datengrundlage zu einer schlechten Risikobewertung führt.</p><p style="padding-left: 40px;">2. Wenn ein <b>Arbeitsverhältnis </b>beendet worden ist, haben Sie unter Umständen ein Interesse daran, zu erfahren was der Arbeitgeber über Sie gespeichert hat. Gerade wenn beispielsweise die Frage nach einer rechtswidrigen Kündigung im Raum steht, können Sie auch über die ermittelten Daten eine Verteidigungsstrategie entwerfen.</p><p style="padding-left: 40px;">3. Wenn Sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen einen behandelnden Arzt oder gegen einen Dritten geltend machen wollen, ist das Krankenhaus grundsätzlich nach <b>Art. 15 Abs. 3 DSGVO</b> zur<a href="https://vinqo.de/kostenfreie-kopie-der-patientenakte-erhalten/"> kostenlosen Herausgabe Ihrer Patientenakte</a> verpflichtet. </p><p style="padding-left: 40px;"> </p><p>Grundsätzlich sollten Sie sich immer vor Augen rufen: Selbst wenn <strong>Ihre Daten</strong> durch Dritte verarbeitet werden sollten, <strong>gehören Sie immer noch Ihnen</strong>. Sie brauchen also keinen spezifischen Grund, um eine Auskunft zu fordern. Selbst wenn dies „nur“ Ihrem Interesse dienen soll, um zu erfahren, was insgesamt mit Ihren Daten passiert, stellt dies ein legitimen Auskunftsverlangen dar.</p><p> </p><h2>Wann habe Sie einen Anspruch nach Art. 15 DSGVO?</h2><p>Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Daten von Ihnen verarbeitet werden. <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/"><b>Art. 15 Abs. 1 DSGVO</b> </a>formuliert hierfür:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen</em>“</p><p>Daraus folgt:</p><ol><li><u>Betroffener</u><br />Sie müssen betroffene Person sein. Dies bedeutet, dass Sie davon ausgehen, dass über Sie Daten erhoben/ verarbeitet worden sind.</li><li><u>Verantwortlicher</u><br />Der Anspruchsgegner muss auch „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO sein. Dies wird grundsätzlich definiert als „<em>die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet</em>“. Dies ist nicht, wie man auf den ersten Blick denken könnte, der Datenschutzbeauftragte, <strong>sondern vielmehr die für Entscheidungen Verantwortlichen eines Unternehmens</strong> oder einer Behörde, wie beispielsweise ein Geschäftsführer. In manchen Fällen gibt es darüber hinaus noch den „Auftragsverarbeiter“, also zum Beispiel ein Dienst, der im Auftrag eines Unternehmens für dieses Daten verarbeitet. In diesem Fall kann die Auskunftspflicht beide, also Auftraggeber und Auftragsverarbeitender Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sein.</li><li><u>Ersuchen</u><br />Es muss ein Ersuchen gestellt werden. Dies kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Hierfür sollten Sie sich als legitimer Auskunftsberechtigter ausweisen können. Sollten Sie nur Interesse an einer bestimmten Information haben, bietet es sich an, diese genau herauszustellen. Denn ansonsten kann es sein, dass Sie unter einem Berg von gesammelten Informationen „begraben“ werden.</li><li><u>Auskunftsanspruchsbegründung</u><br />Eine Begründung Ihres Anspruchs müssen Sie grundsätzlich nicht angeben.</li><li><u>Frist<br /></u>Eine Verfristung Ihres Anspruchs ist insoweit nicht vorgesehen. Ihre Auskunft ist jedoch umgekehrt unverzüglich, <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/">im Regelfall innerhalb eines Monats</a> zu vollständig zu beantworten.</li></ol><h2>Welche Informationen umfasst der Auskunftsanspruch?</h2><p>Es gibt eine Vielzahl von Daten, die unter den <b>Auskunftsanspruch </b>fallen. Diese werden in <b>Art. 15 Abs. 1 DSGVO </b>aufgezählt:</p><ol><li>Die Verarbeitungszwecke;</li><li>die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;</li><li>die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;</li><li>falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;</li><li>das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;</li><li>das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;</li><li>wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;</li><li>das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.</li></ol><div> </div><p>Mit anderen Worten, eine Vielzahl von wichtigen persönlichen Daten.</p><p>Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO steht Ihnen übrigens eine <b>kostenfreie Kopie</b> dieser Informationen zu. Dies bedeutet, dass der Anspruchsgegner Sie hierfür nicht zur Kasse bitten darf. Dabei können Sie normalerweise frei wählen, on Sie eine Kopie in <b>Papierform </b>oder auf <b>elektronischem </b>Weg erhalten möchten.</p><p> </p><h2>Was ist, wenn Ihnen die Auskunft gem. Art. 15 DSGVO erteilt wird?</h2><p>Der Verantwortliche kann Ihr Verlangen in dreierlei Art nicht rechtmäßig behandeln:</p><h3>Er erteilt gar keine Auskunft</h3><p>Der Verantwortliche darf nur unter einer Voraussetzung Ihren Auskunftsanspruch verweigern. Dieser Grund findet sich in <b>Art. 15 Abs. 4 DSGVO</b><em>: Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.</em></p><h3>Er erteilt zu spät Auskunft</h3><p>Grundsätzlich legt <a href="https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/"><b>Art. 12 Abs. 3 DSGVO</b></a> fest: „Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 22 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich,<strong> in jedem Fall aber innerhalb eines Monats</strong> nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist.“ Wenn der Verantwortliche verfristet Ihnen erst Auskunft gewährt, können Sie ein Schmerzensgeld gem. <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss/">Art. 82 Abs. 1 DSGVO</a> geltend machen.</p><h3>Er erteilt unvollständig Auskunft</h3><p>Grundsätzlich hat der Verantwortliche nicht zu entscheiden, welche Daten er Ihnen mitteilt, und welche nicht. Welche Daten von Art. 15 Abs. 1 DSGVO umfasst sind, wurde oben bereits festgestellt. Auch das nicht ausreichende Auskunftserteilen ist dabei sanktionsbewährt <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-datenschutzverstoss-die-wichtigsten-urteile/">und kann ebenfalls zu einem Schmerzensgeldanspruch führen</a>.</p><p> </p><h2>Wie können sie sich gegen eine rechtwidrige Anspruchsbehandlung zur Wehr setzen?</h2><p>Die DSGVO stellt Ihnen einige Mittel zur Verfügung, wenn Ihr Verlangen nicht rechtmäßig erfüllt worden ist.</p><h3>Aufsichtsbehörde informieren</h3><p>Wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde. Diese ist in fast allen Ländern sowohl für öffentliche Behörden als auch juristische Personen, die Daten verarbeiten, die <strong>Landesdatenschutzbeauftragten</strong>. Sie können Datenschutzverstöße mit empfindlichen Bußgeldern sanktionieren.</p><p>Sollte es sich bei dem Verantwortlichen um ein Unternehmen handeln, welches der <strong>BaFin</strong> unterliegt, kann unter Umständen eine Beschwerde bei der BaFin eingelegt werden. Was viele nicht wissen: <strong>Auch Versicherungen unterliegen der Aufsicht der BaFin. </strong>Die BaFin stellt sicher, dass die beaufsichtigten Unternehmen (u.a. Banken und Versicherungen) innerhalb der geltenden Gesetze &#8211; wozu auch die DSGVO zählt- tätig sind. </p><p> </p><h4>Schmerzensgeld nach Datenschutzverstoß</h4><p>Die nicht vollständige, unrichtige oder verspätete Auskunft kann nicht nur zu einer <strong>Geldbuße</strong> für das entsprechende Unternehmen oder die Behörde führen, sondern Ihnen als Betroffenen auch einen <strong>Schadensersatzanspruch</strong> bescheren. Und zwar sowohl einen materiellen Schadensersatz (<strong>Vermögensschaden</strong>) als auch einen immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld). <strong>Art. 82 DSGVO</strong> formuliert hierbei<em>: </em></p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“</em></p><p><span style="text-decoration: underline;">Beispiel</span>: Das<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsgericht-duesseldorf-schadensersatz-ihv-eur-wegen-datenschutzrechtsverstosses_169423.html"> Arbeitsgericht Düsseldorf</a> entschied Anfang des Jahres, dass einem ehemaligen Angestellten gegen seinen Arbeitnehmer ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zusteht. Darüber hinaus verurteilte es den Arbeitgeber zu einer Zahlung von 5.000,00 €.</p><p>Denn der Arbeitgeber hatte zunächst <strong>verspätet</strong>, dann <strong>unvollständig</strong> die Auskunft beantwortet. Der Arbeitgeber habe gegen die <strong>Monatsfrist verstoßen,</strong> sowie nicht vollständig Datenauskunft gegeben.</p><p>Das Gericht führte aus:“ Ein immaterieller Schaden entsteht nicht nur in den <br />&#8218;auf der Hand liegenden Fällen&#8216;, wenn die datenschutzwidrige Verarbeitung zu einer Diskriminierung, einem Verlust der Vertraulichkeit, einer Rufschädigung oder anderen gesellschaftlichen Nachteilen führt, sondern auch, wenn die betroffene Person um ihre Rechte und Freiheiten gebracht oder daran gehindert wird, die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu kontrollieren“. Hinsichtlich der Errechnung des Schmerzensgeldes schreib das Gericht: „Unter Berücksichtigung all dessen hat die Kammer<strong> für die ersten zwei Monate der Verspätung jeweils 500 €, für die weiteren etwa drei Monate jeweils 1.000 € und für die beiden inhaltlichen Mängel der Auskunft jeweils 500 € angesetzt.</strong>“</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Daten werden immer mehr ins Verbraucherbewusstsein vorrücken. Es lohnt sich, selbstbewusst die Ansprüche aus der <strong>DSGVO</strong> zu nutzen, um die Hoheit über die eigenen Daten zu erhalten. Sollte Ihrem Auskunftsanspruch nicht hinreichend genügt werden, können Sie sogar einen Schadensersatz oder ein Schmerzensgeld einfordern.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auskunftsanspruch-nach-art-15-dsgvo-was-muessen-sie-beachten/">Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO &#8211; Wann Sie Schmerzensgeld erhalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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