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	<title>Sachverständiger Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wo Motorrad nach Motorradunfall begutachten lassen?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2021 13:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn man nach einem Unfall einen Sachschaden am Motorrad davonträgt, ist ein Besuch der Werkstatt vorprogrammiert. Doch wo können Sie Ihr verunfalltes Motorrad begutachten lassen?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wo-motorrad-nach-unfall-begutachten-lassen/">Wo Motorrad nach Motorradunfall begutachten lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn man nach einem <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">Motorradunfall</a> ein Schaden am Motorrad entstanden ist, muss der Schaden der Höhe nach ermittelt werden, um feststellen zu können, ob das Motorrad repariert werden kann, ein Totalschaden vorliegt und das Fahrrad bis zur Reparatur überhaupt noch verkehrssicher ist. </p><p>Doch <strong>wo</strong> können Sie Ihr verunfalltes Motorrad begutachten lassen?</p>								</div>
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									<h2>Kfz-Gutachter für ein Motorrad?</h2><p>Wenn Sie bisher noch keinen Kontakt zu einem <strong>Kfz-Sachverständigen</strong> hatten, können Sie sich beispielsweise an die DEKRA halten. Die DEKRA ist eine <strong>Prüfgesellschaft</strong>, die sich schwerpunktmäßig mit der Prüfung von Kraftfahrzeugen beschäftigt. Dazu gehören nicht nur klassischerweise die PKW, sondern auch Motorräder.</p><p>Gerade wenn es sich um ein handelsübliches Motorrad handelt, ist ein<strong> DEKRA-Gutachten</strong> absolut ausreichend. DEKRA-Sachverständige sind bei Unfall-Motorrädern eine <strong>neutrale</strong> <strong>Instanz</strong>. Anders als Sachverständige, die Ihnen beispielsweise von der <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">gegnerischen Versicherung</a> nahegelegt werden, haben die DEKRA-Prüfer kein Interesse daran, den Schaden als besonders gering zu ermitteln, oder einen wirtschaftlichen Totalschaden festzustellen. Selbst wenn Ihnen die gegnerische Versicherung also einen Gutachter <strong>vorschlägt</strong>, sollten Sie Ihr Recht auf einen eigenhändig ausgewählten Sachverständigen wahrnehmen.</p><p>Sie können selbstverständlich auch einen anderen Kfz-Sachverständigen, beispielsweise vom TÜV, mit der Schadenbegutachtung beauftragen.</p><h2>Spezialsachverständige für Motorräder</h2><p>Handelt es sich bei Ihrem Motorrad um eine <strong>Spezialanfertigung</strong>, einen Oldtimer oder etwa einen seltenen Chopper, sollten Sie hingegen einen spezialisierten Gutachter beauftragen.</p><p>Denn gerade bei besonders hochwertigen Motorrädern benötigt es dann eine andere <strong>Expertise</strong>, um den Sachschaden zutreffend zu bewerten. Insbesondere sind die Parameter für den <strong>Marktwert</strong> von seltenen Motorrädern andere als bei handelsüblichen Motorrädern. Ein spezialisierter Gutachter kann nicht nur ermitteln, welchen Wert das Motorrad vor dem Unfall hatte, sondern auch feststellen, inwieweit <strong>Modifizierungen</strong> den Wert gesteigert haben. Wenn Sie beispielsweise eine handangefertigte Verkleidung der Griffe an Ihrem Chopper hatten, kann ein Sachverständiger ohne Spezialwissen diesen Wert nicht unbedingt richtig einordnen.</p><p>Dadurch, dass die Höhe des Sachschadens durch die Differenz von unfallfreien und verunfallten Motorrädern ermittelt wird, kann Ihnen bei einer zu niedrigen Bewertung ein finanzieller Schaden entstehen. Wenn Sie selber keinen Sachverständigen kennen, der sich auf die Begutachtung von seltenen Motorrädern spezialisiert hat, lohnt es sich, bei der Werkstatt des Vertrauens oder dem Händler nachzufragen. Teilweise bieten die <strong>Sachverständigen-Büros</strong> eine Abholung sowie Rücklieferung Ihres Motorrades an. </p><h2> </h2><h2>Kosten eines Motorrad-Gutachtens</h2><p>Die Kosten für ein ausführliches <strong>Sachverständigengutachten</strong> können durchaus in den vierstelligen Bereich gehen. Wenn Sie unverschuldet in einen Motorradunfall verwickelt sind, müssen diese Kosten jedoch vom <strong>Unfallgegner</strong>, beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden. Sollten Sie ein <a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/">Mitverschulden </a>an dem Schaden treffen, müssen Sie diese Kosten <strong>anteilig</strong> mittragen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Frage, wer die Kosten des Gutachten zu tragen hat, kann auch der Umstand, welcher Sachgutachter beauftragt wurde, eine Rolle spielen:</p><p>Sachverständige, welche sich auf Oldtimer oder ausländische Motorräder spezialisiert haben, sind zumeist <strong>teurer</strong> als Sachverständige ohne diese Spezialisierung. Sollte es sich bei Ihrem Motorrad jedoch um eine <strong>handelsübliche</strong> Maschine handeln und Sie beauftragen gleichwohl einen wesentlich teureren Bike-Experten, kann der Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung die Übernahme der gesamten Gutachter-Kosten unter Hinweis auf<strong> § 254 Abs. 2 S. 1 2. Alt. BGB</strong> verweigern.</p><p><strong>§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB</strong> besagt, dass es einem Mitverschulden des Geschädigten gleichsteht,</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, [&#8230;] den Schaden abzuwenden oder zu mindern.“ </em></p><p>Man spricht hierbei von einer Schadensminderungspflicht. Gegen diese können Sie verstoßen, wenn Sie, ohne dass es sachlich angezeigt wäre, ein teureres Gutachten anfordern. Hier kann es hilfreich sein, ggfs. die Kosten der gegnerischen Versicherung vorab mitzuteilen und Gelegenheit zur Darlegung von Einwänden zu geben.</p><h2> </h2><h2>Hilfe nach Motorradunfall</h2><p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-motorradunfall-erhalten/">Motorradunfall</a> gibt es eine Vielzahl von <strong>Fehlerquellen</strong>, die zu einem geringeren Ausgleich des Sachschadens führen können. Daher lohnt es sich, auch geringe Sachschäden mit<a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/"> juristischer Unterstützung</a> regulieren zu lassen.</p><p>So können ungerechtfertigte <strong>Kürzungsversuche</strong> der gegnerischen Versicherung abgewehrt und Ihre Ansprüche in vollem Umfang durchgesetzt werden. <a href="https://vinqo.de/tv-beitrag-vinqo-bei-n-tv/">VINQO</a> hat sich auf die verbraucherfreundliche und unkomplizierte Hilfe nach einem Motorradunfall spezialisiert.</p><p>Dank einer <strong>Erfolgsbeteiligung</strong> bei Durchsetzung des Schmerzensgeldes ist es uns hierbei möglich, Sachschäden sogar bei Mitverschulden ohne Eigenbeteiligung und Kostenrisiko für Sie durchzusetzen. Unser Team aus spezialisierten Juristen und Schadensmanagern steht Ihnen gerne zur Seite!</p><p>Wenn Sie eine calimoto Jahresmitgliedschaft haben, profitieren Sie von der kostenfreien Durchsetzung aller Ansprüche durch den <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/calimoto-schadenschutz/">calimoto Schadenschutz</a>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wo-motorrad-nach-unfall-begutachten-lassen/">Wo Motorrad nach Motorradunfall begutachten lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Versicherung zahlt weniger als Gutachten -wieso?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-zahlt-weniger-als-gutachten-wieso/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2020 12:51:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Wieso kürzt Versicherung das Gutachten?</h2>
<p>Nach einem Verkehrsunfall mit einem nicht unwesentlichen Sachschaden am Auto, Motorradoder Fahrrad (typischerweise über 1.000,00 €) hat jeder Geschädigte grundsätzlich das <strong>Recht</strong>, einen eigenen <strong>Gutachter</strong> mit der Untersuchung des eigenen Wagens zu <strong>beauftragen</strong>.</p>
<p>Zwar wird in den meisten Fällen die gegnerische Versicherung einen „hauseigenen“ Gutachter anbieten, jedoch lohnt es sich, einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">unabhängigen Spezialisten</a> zu beauftragen.</p>
<p>Der Gutachter wird den Wagen aufmerksam untersuchen, <strong>Bilder</strong> vom Schaden anfertigen und dann berechnen, was eine fachgerechte <strong>Reparatur</strong> kosten wird, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder ob ein merkantiler Minderwert durch den Unfall verursacht wurde. Dieses Gutachten wird dann im nächsten Schritt von Ihnen an die gegnerische <strong>Versicherung</strong> gesandt. Diese überprüft das Gutachten und zahlt dann die Kosten gemäß Gutachten aus- wenn alles glatt läuft!</p>
<p>Denn manche Unfallgeschädigten sind überrascht, wenn die Versicherung plötzlich nur ein Teil des Schadenersatzes, der im <strong>Gutachten</strong> angegebene ist, begleichen will oder durch einen Prüfbericht von ControlExpert <strong>kürzt</strong>.</p>
<p>Doch was steckt dahinter?</p>
<h2>Differenzierung zwischen tatsächlicher Reparatur und fiktiver Reparatur</h2>
<p>Grundsätzlich gilt, dass die gegnerische Versicherung Sie so zu stellen hat, wie Sie stünden, wenn der Schadensfall nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet, dass die gegnerische Versicherung alle <strong>Reparaturkosten</strong>, wenn diese erforderlich sind, zu übernehmen hat. In Deutschland gibt es jedoch auch die lange Tradition der <a style="background-color: #ffffff; font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">fiktiven Reparatur</a>:</p>
<p><strong>Anstelle</strong> das Auto, Fahrrad oder Motorrad <strong>reparieren</strong> zu lassen, kann der Geschädigte sich die Kosten der Reparatur auch <strong>auszahlen</strong> lassen, den Schaden dann selber oder günstiger reparieren lassen und den überschüssigen Teil der Zahlung einbehalten. Dies nennt man fiktive Abrechnung.</p>
<p>Doch aufgepasst! <strong>Nicht alle Schadenspositionen, die auf dem Gutachten auftauchen, werden dann auch in der fiktiven Abrechnung gezahlt.</strong></p>
<h2>Mehrwertsteuer nur wenn sie anfällt</h2>
<p>Die Mehrwertsteuer als Schaden fällt grundsätzlich nur an, <strong>wenn</strong> tatsächlich <strong>repariert</strong> wird. Daher gilt nach <strong>§ 249 Abs. 2 BGB</strong>:</p>
<p style="padding-left: 40px;">  <em>„Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“</em></p>
<p>Die gegnerische Versicherung ist somit bei der fiktiven Abrechnung (oder wenn Sie steuervorabzugsberechtigt sind) in der Lage, die <strong>Mehrwertsteuer</strong> rechtmäßig <strong>nicht</strong> als Schaden zu <strong>ersetzen</strong>.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung</h2>
<p>Während der Reparatur und &#8211; je nach Schadenumfang &#8211; auch bis zur Reparatur können Sie Ihr Auto nicht nutzen. Für diesen Zeitraum kann dann (auf Kosten der gegnerischen Versicherung) grundsätzlich ein <strong>Mietwagen</strong> genutzt werden.</p>
<p>Wenn Sie als Geschädigter auf den Mietwagen <strong>verzichten</strong>, können Sie den Nutzungsausfall Ihres Wagens geltend machen, und sich <strong>auszahlen</strong> lassen. Doch was ist, wenn Ihr Wagen gar nicht in der Reparatur einer Werkstatt ist- können Sie dann trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen?</p>
<p>Wie so häufig lautet die Antwort auf eine juristische Frage auch hier: Es kommt darauf an. Wenn Sie den Wagen gar <strong>nicht reparieren</strong> lassen, sondern beispielsweise mit der Beule einfach weiterfahren, steht Ihnen<strong> kein Nutzungsausfall</strong> zu. Sollten Sie den Wagen selber für weniger Geld <strong>reparieren</strong>, hat die Rechtsprechung entschieden, dass Sie einen Nutzungsausfall<strong> geltend machen</strong> können. (vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13)</p>
<p><b>Nutzungsausfall bei <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrädern</a> und <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrädern</a>? Jetzt lesen, ob Sie für Ihr <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrad</a>, <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">E-</a><a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Bike</a> oder <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrad</a> Nutzungsausfall erhalten können!</b></p>
<h2>An „günstigere“ Werkstatt verwiesen</h2>
<p>Teil der fiktiven Abrechnung auf Gutachtengrundlage ist auch die <strong>Arbeitskraft</strong> der (fiktiv) beauftragten Werkstatt. Dabei gehen Gutachter regelmäßig von <strong>markengebundenen Werkstätten</strong> aus.  Auch diese fiktiven <strong>Lohnkosten</strong> sind grundsätzlich ersatzfähig- in manchen Fällen verweist die Versicherung aber an eine <strong>günstigere Werkstatt</strong> und berechnet die im Gutachten angenommenen Arbeitsstunden nach den Preisen der günstigen Werkstatt anstelle der markengebundenen Werkstatt.</p>
<p>Grundsätzlich ist es der gegnerischen Versicherung erlaubt, in Hinblick auf die „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“ des Geschädigten an eine günstige, nicht markengebundene Werkstatt zu verweisen. Dies gilt auch innerhalb der fiktiven Abrechnung. Dafür muss die andere Werkstatt dem Geschädigten auch „<strong>zumutbar</strong>“ sein. Unter welchen Gesichtspunkten so ein Verweis „zumutbar“ beziehungsweise unzumutbar ist, wurde durch den BGH höchstrichterlich geklärt. Dabei wurde auch ausdrücklich festgehalten, dass diese <strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Maßstäbe</strong> auch für die fiktive Abrechnung gelten.</p>
<p><strong>1. Die günstigere Werkstatt muss die gleiche Qualitätsarbeit wie eine markengebundene Werkstatt liefern</strong></p>
<p>Die gegnerische Versicherung muss grundsätzlich nachweisen, dass die Reparatur in der günstigeren Werkstatt auch der Reparatur einer markengebundenen Werkstatt entspricht. Anhaltspunkte hierfür können Mitgliedschaften in Kfz-Verbänden o.ä. sein.</p>
<p><strong>2. Das Fahrzeug ist nicht älter als drei Jahre</strong></p>
<p>Innerhalb der ersten drei Jahre eines Wagens ist eine Verweisung an eine nicht-markengebundene Werkstatt <strong>grundsätzlich unzumutbar.</strong> Denn die <b>Garantie </b>des Herstellers <strong>erlöscht</strong>, wenn der Wagen nicht in einer markengebundenen Werkstatt repariert wird. Auch der Verweis, dass die günstige Werkstatt Garantien bietet, ist insoweit unbeachtlich.</p>
<p><strong>3.  Das Fahrzeug ist zwar älter als drei Jahre, aber bisher immer nur in einer markengebundenen Werkstatt zur Inspektion gewesen</strong></p>
<p>Der BGH ging davon aus, dass ein lückenlos <strong><b>scheckheftgepflegter </b>Wagen</strong>, dessen Inspektion immer in einer markengebundenen Werkstatt stattgefunden hat, einen höheren Wert hat, als wenn die Inspektion unregelmäßig und/oder in nicht-markengebundenen Werkstätten stattgefunden hat. Daher kann auch in Ausnahmefällen, in denen der Wagen älter als drei Jahre ist, eine Verweisung an eine freie Werkstatt unzumutbar sein.</p>
<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>
<h2>UPE-Aufschläge im Gutachten</h2>
<p>Wenn <strong>Ersatzteilaufschläge</strong> im Gutachten beziffert worden sind, werden dieser unter Umständen von der gegnerischen Versicherung mit der Aussage verweigert, dass diese gar nicht angefallen seien, da ohne Reparatur ja auch keine Ersatzteile bestellt worden seien. Der BGH entschied jedoch, dass</p>
<p style="padding-left: 40px;">„<em>sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Ersatzteilkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.“</em> (<strong>BGH, Urteil vom 25. September 2018 – VI ZR 65/18 –</strong>).</p>
<p><em> </em></p>
<h2>Verbringungskosten und Kosten der Beillackierung</h2>
<p>Mit den gleichen Argumenten, wie der Nutzungsausfall und die UPE-Aufschläge, wird auch hinsichtlich der <strong>Verbringungskosten</strong> und der Kosten der <strong>Beillackierung</strong> entschieden. Verbingungskosten sind dabei die <strong>Transportkosten</strong> an die entsprechenden Werkstätte, während die Beillackierungskosten anfallen, wenn damit zurechnen ist, dass die Lackfarbe an beschädigten und unbeschädigten Teil mit Mehrarbeitsaufwand angeglichen werden muss. Wenn die (fiktive) markengebundene Werkstatt diese Kosten erheben würde, und eine günstigere Werkstatt nicht zumutbar ist, kann die gegnerische Versicherung diese beiden Schadenspositionen nicht verweigern.</p>
<h2>Die 130 % Rechtsprechung</h2>
<p>Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen, die Reparaturkosten aber nicht mehr als <strong>130 %</strong> des Wiederbeschaffungswertes betragen, erlaubt die Rechtsprechung dem Halter des Wagens, aufgrund seines <strong>Integritätsinteresses</strong> an dem Unfallwagen diesen auf Kosten des Schädigers reparieren zu lassen. Dies gilt ausdrücklich nur für <b>tatsächliche </b><strong>Reparaturen</strong>, nicht bei fiktiver Abrechnung. Denn wenn der Wagen nicht repariert wird, kann auch das Integritätsinteresse nicht berührt werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
<p>Wir von VINQO unterstützen Sie nach einem Unfall bei der Durchsetzung Ihrer Sachschadensersatzansprüche- absolut kostenfrei und mit der Expertise von hunderten Schadensfällen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-zahlt-weniger-als-gutachten-wieso/">Versicherung zahlt weniger als Gutachten -wieso?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</title>
		<link>https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jul 2020 17:30:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren: Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen Sachverständigen beauftragen, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine Werkstatt, die nur einen Kostenvoranschlag erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der...</p>
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									<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren:</p><p>Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen <b>Sachverständigen beauftragen</b>, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine <strong>Werkstatt</strong>, die nur einen <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall war, ob ein<a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener"> merkantiler Minderwert </a>besteht oder im schlimmsten Fall sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben ist. </p><p>Diese Details sind für Sie als Geschädigten unerlässlich, um Ihre Schadensersatzansprüche zu beziffern, und am Ende auch gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.</p><p>Wenn der Schadensfall bei der gegnerischen Versicherung eingegangen ist, kann unter Umständen ein Schreiben an Sie gehen, in dem vorgeschlagen wird, dass für eine „einfache und schnelle“ Schadensregulierung auch auf einen Gutachter zurückgegriffen werden kann, der <strong>von der Versicherung vorgeschlagen</strong> wird. Dieser solle für Sie dann kostenlos sein.</p><p>Die entscheidende Frage dabei: <em>Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen oder kann ich selbst einen Gutachter beauftragen?</em></p>								</div>
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									<h2>Kosten des Gutachtens nach einem Unfall</h2><p>Die <strong>Gutachterkosten müssen</strong> auch dann von der gegnerischen Versicherung <b>übernommen</b> werden, wenn Sie selber einen <b>eigenen </b><strong>Gutachter</strong> beauftragen.</p><p>Ausnahme: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig, ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen, wenn der Schaden nicht mehr als ca. 750,00 € beträgt. Bei Auffahrunfällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass stets ein Gutachten eingeholt werden darf, weil dabei häufig unklar ist, ob hinter der Verkleidung nicht tragende Teile beschädigt sind. </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese Grenze voraussichtlich überschreitet und somit ein Gutachten von einem Sachverständigen angefertigt werden kann.</p><p>Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><p>Grundsätzlich können Sie also den selber beauftragten Gutachter und dessen Kosten vollständig als <b>Schadensposition </b>innerhalb der Schadensregulierung nach<strong> § 249 ff. BGB</strong> abrechnen. Selbst wenn Ihnen eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen wurde, können Sie die Kosten <b>vollständig </b>auf die gegnerische Versicherung abwälzen. Es handelt sich hier insoweit nämlich um Rechtsverfolgungskosten, also Kosten, die darauf beruhen, dass Sie versuchen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese unterliegen <strong>keiner Quotelung</strong> nach<strong> § 254 BGB</strong>.</p><p>Wie es so häufig innerhalb juristischer Fragen ist, gibt es dann aber durchaus Ausnahmen: Unter Umständen kann die gegnerische Versicherung vorbringen, dass die Gutachterkosten des von Ihnen persönlich beauftragten Gutachters „<strong>zu hoch</strong>“ seien, und deshalb nicht zu ersetzen seien. Von der gegnerischen Versicherung können nur „<strong>erforderliche Kosten</strong>“ gefordert werden. Die Rechtsprechung urteilte hier:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Zwar ist der Geschädigte grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Geschädigte ist auch grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen. Dabei verbleibt für ihn allerdings das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist. […]Verlangt der Sachverständige bei Vertragsabschluss Preise, die &#8211; für den Geschädigten erkennbar &#8211; deutlich überhöht sind, kann sich die Beauftragung dieses Sachverständigen als nicht erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erweisen. Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat.</em></p><p><b>Zusammengefasst </b>also: Nur wenn es offensichtlich ist, dass die Kosten des Sachverständigen <strong>weit über</strong> den Kosten von anderen Gutachtern liegen, müssen Sie unter Umständen einen <strong>Teil</strong> der Rechnung des Sachverständigen selber tragen.</p>								</div>
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									<p><strong>Wissen Sie, welche <b>Ansprüche </b>Sie nach einem Verkehrsunfall haben?</strong> In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie alle Ansprüche von A bis Z!</p>								</div>
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									<h2> </h2><h2>Wieso schlägt die Versicherung einen eigenen Gutachter vor?</h2><p>Die Versicherungen sind <b>wirtschaftsorientierte </b>Unternehmen. Dies ist natürlich in erster Linie keine negative Eigenschaft, denn nur wenn Versicherungen auch wirtschaftlich orientiert handeln, sind die Versicherungsbeiträge der Mitglieder tragbar. Was für Sie als Versicherten also positiv ist, weil es Ihren eigenen Geldbeutel schont, ist für Sie als Geschädigter weniger gut.</p><p>Denn die gegnerische Versicherung wird versuchen, Ihre Ansprüche möglichst „niedrig“ zu halten. Die Gutachter der gegnerischen Versicherung sind daher unter Umständen <b>nicht</b> <b>objektiv</b>, wie ein Gutachter auf dem freien Markt, den Sie selber beauftragen. </p><p>Denn die Gutachteraufträge der Versicherung haben eigene Prüfungskriterien. Im Gutachten heißt es dann z.B. &#8222;Schaden nach den Vorgaben der Versicherung ermittelt&#8220; etc.</p><p>Dabei gibt es typische Strategien, mithilfe der die &#8222;Versicherungsgutachter&#8220; Ihre Schaden niedrig rechnen:</p><h3>Reparaturkosten werden geringer bewertet</h3><p>Das naheliegendste Strategie ist, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug „<strong>gar nicht so schlimm</strong>“ sei. </p><p>Dabei werden Reparaturschritte weggerechnet, Lackschichten werden dünner kalkuliert und auszutauschende Teile werden als nicht erforderlich erachtet. Die Berechnungs- und Ermittlungsgrundlage wird dabei dann von der gegnerischen Versicherung bei eigenen Gutachtern vorgegeben.</p><h3>Wert des Autos wird vor dem Unfall geringer bewerten</h3><p>Wenn das Auto vor dem Unfall (angeblich) bereits <strong>weniger wert</strong> war, kann schneller ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vorliegen. Dies bedeutet, dass es nicht mehr wirtschaftlich ist, den Wagen zu reparieren, weil die Reparaturkosten den Wert des Wagens oder Fahrrads um 130% übersteigen.</p><p>Grundsätzlich gibt es eine gefestigte Rechtsprechung dazu, dass die Reparatur eines Wagens nach einem Autounfall unter bestimmten Umständen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes des Wagens betragen darf. Denn der Eigentümer des Autos kann zwar auch ein neues Auto für den Wert des „unfallfreien“ Wagens kaufen, häufig haben aber viele Eigentümer gerade ein Interesse daran, dass Auto zu behalten. Es besitzt häufig einen emotionalen Wert, darüber hinaus hat man sich bereits an den Wagen gewöhnt und kennt seine Macken und Vorzüge. Das gleiche gilt auch für Schäden und <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Reparaturkosten </a>an Fahrrädern.</p><p>Wenn die Versicherung dann also den Wert des Wagens für gering einschätzen lässt, überschreiten die Reparaturkosten dann schneller die 130 % Marke, weswegen dann <b>nur </b>noch der <b>Wiederbeschaffungswert </b>und <strong>nicht</strong> die <strong>Reparaturkosten</strong> gezahlt werden müssen.</p>								</div>
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									<h3>Reparaturkosten werden vom Gutachter sehr hoch angesetzt</h3><p>Mit dem gleichen Effekt wie oben beschrieben, kann der Gutachter der Versicherung die Reparaturkosten natürlich auch besonders hoch ansetzen, damit die 130 % Marke überschritten wird und deshalb nur noch der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden muss. </p><p>So kann der Gutachter für die Versicherung sicherstellen, dass diese möglichst wenig zahlen muss. </p><h3>Zusammenfassung</h3><p>Zusammengefasst haben Sie <strong><b>keinen Vorteil</b></strong>, den Vorschlag der gegnerischen Versicherung anzunehmen und das Gutachten von einem Versicherungs-Sachverständigen vornehmen zu lassen.</p><p>Dies nützt nur der gegnerischen Versicherung und schadet Ihnen in den meisten Fällen. Es <b>lohnt </b>sich daher, sich von einem <b>unabhängigen </b><strong>Sachverständigen</strong> nach einem Unfall das Gutachten erstellen zu lassen.</p><p>Gerne beraten wir Sie nach einem Unfall innerhalb er Schadensregulierung und <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/"><strong>empfehlen</strong></a> Ihnen einen zuverlässigen Sachverständigen bei Ihnen in der Nähe.</p>								</div>
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		<title>Schadensersatz nach Fahrradunfall berechnen: Gutachten und Kostenvoranschlag</title>
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		<pubDate>Tue, 19 May 2020 18:53:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer mit seinem Fahrrad einen Unfall hat, denkt zunächst an das hohe Verletzungsrisiko. Doch selbst wenn man Glück hat und der Körper keine allzu großen Schäden davonträgt, bekommt das Fahrrad schnell ein verbogenes Rad, Kratzer oder einen Rahmenbruch.&#160; Nach einem Autounfall ist vielen bereits klar: Wenn man den Sachschaden am Wagen begutachten lassen will, lässt...</p>
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									<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wer mit seinem Fahrrad einen Unfall hat, denkt zunächst an das hohe Verletzungsrisiko. Doch selbst wenn man Glück hat und der Körper keine allzu großen Schäden davonträgt, bekommt das Fahrrad schnell ein verbogenes Rad, Kratzer oder einen <b>Rahmenbruch</b>.&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Nach einem Autounfall ist vielen bereits klar: Wenn man den Sachschaden am Wagen begutachten lassen will, lässt man sich entweder einen&nbsp;<a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag&nbsp;</a>von der Werkstatt geben, oder bei nicht geringen Schäden ein Sachgutachten durch einen Sachverständigen erstellen.&nbsp;<span style="letter-spacing: 0px;">In diesem Gutachten wird dann der Sachschaden, bzw. die Reparaturkosten und die&nbsp;</span><a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank">Wertminderung&nbsp;</a><span style="letter-spacing: 0px;">beziffert.&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="letter-spacing: 0px;">Und wie sieht das mit dem Sachschaden nun beim Fahrrad aus? Ganz allgemein wird auch hier überprüft, welche Teile beschädigt und ersetzt werden müssen, und wie viel die Reparatur am Ende kosten wird.</span></p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Kostenvoranschlag für Fahrrad in Werkstatt erstellen lassen</span></h2><p><span style="color: #000000;">Bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel Kratzer oder einem abgefallenen Licht genügt es meistens für die Bezifferung der <strong>Reparaturkosten</strong> einen Kostenvoranschlag in der <strong>Fahrradwerkstatt</strong> des Vertrauens einzuholen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Wenn man der Fahrradwerkstatt dann den Auftrag zur Reparatur gibt, kann entweder der Anspruch auf <strong>Zahlung</strong> der Reparaturkosten gegen die Versicherung an die Fahrradwerkstatt abgetreten werden, oder man zahlt die Rechnung selber und nimmt dann selbst die gegnerische Versicherung in Anspruch.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Sachverständigengutachten nach Fahrradunfall </span></h2><p><span style="color: #000000;">Gerade bei etwas größeren Schäden am Fahrrad kann es sich aber durchaus lohnen, einen <b>Sachverständigen </b>mit der Begutachtung eines Fahrrads zu beauftragen. Anders als in einer Werkstatt kann der Sachverständiger neben den nötigen Reparaturkosten oder den Ersatzteilen auch berechnen, ob ein <b>Minderwert </b>durch den Fahrradunfall verbleibt.</span></p><p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #000000;"><i>Unter einem technischen Minderwert versteht man, dass das Rad unfallbedingt einen <strong>geringeren</strong> <strong>Wert</strong> hat, selbst wenn die Reparatur ansonsten vorgenommen wurde.</i></span></p><p><span style="color: #000000;">Unter dem merkantilen Minderwert versteht man, dass das Rad zwar vollständig repariert werden konnte, jedoch als „<b>Unfallfahrrad</b>“ später einen <strong>geringeren Verkaufserlös</strong> bei einem (fiktiven) Wiederverkauf haben wird. Auch hierin ist dann ein Schaden zu sehen, der von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der Sachverständige legt in diesen Fällen nicht nur einen Kostenvoranschlag vor, sondern <strong>überprüft</strong> detailliert das Fahrrad auf <strong>Alter</strong>, <strong>Zustand</strong>, <strong>Vorschäden</strong> und <strong>Sonderausstattungen</strong>. Das Ergebnis wird dann als mehrseitiges <b>Gutachten </b>mit <b>Bildern </b>und <b>Berechnungen </b>zusammengefasst. Sollte die Haftung dem Grunde nach bestehen, werden auch die <strong>Sachverständigenkosten</strong> durch die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>übernommen</strong> werden. Denn im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag kann ein Sachgutachten durchaus teuer werden. </span></p><p><span style="color: #000000;"><b>Aber Achtung</b>: Die Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite nicht getragen, wenn es sich nur um einen <b>Bagatellschaden</b> handelt. Der ADFC geht davon aus, dass ein Bagatellschaden vorliegt, wenn der Sachschaden weniger als <strong>500,00 €</strong> beträgt. </span></p>								</div>
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									<h2>Selbst zusammengestellte Fahrräder</h2>
<p>Innerhalb der <strong>Berechnung</strong> des Sachschadens am Fahrrad wird durch die Fahrradwerkstatt oder den Sachverständigen auch geprüft, welche <b>Sonderausstattung </b>verbaut worden ist. Radsportverliebte haben sich häufig das Rad nach individuellen Vorstellungen zusammengestellt und möchten auch, dass die gewählten Sonderausstattungen und <b>Besonderheiten </b>des Rads wieder ersetzt werden. Zunächst muss hier als erstes errechnet werden, was der „<b>Grundwert</b>“ des Fahrrades ist.&nbsp;</p>
<p>Hierbei werden die Kosten der verschiedenen <strong>Bauteile</strong> addiert, sowie der Wertverlust durch die bisherige Nutzung anteilig abgerechnet. Unter Umständen kann es hier schon etwas komplizierter werden, nämlich wenn Teile nacheinander gekauft und angebracht wurden, sodass für verschiedene Teil ein <strong>differenzierter Wertverlust</strong> berechnet werden muss. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar, denn die Fahrradwerkstatt oder der Fahrradgutachter werden bei der Berechnung des Sachschadens hierauf eingehen. Andere Probleme, die hierfür auftreten können, sind jedoch folgende:</p>
<h4>Individuelles Bauteil nicht mehr auf dem Markt vorhanden</h4>
<p>Bei Einzelteilen ist es besonders ärgerlich, wenn eines hiervon nicht mehr nachbestellbar ist. In diesem Fall muss zunächst überprüft werden, ob es ein vergleichbares Ersatzteil gibt, mithilfe dessen das Fahrrad wieder ausgestattet werden kann. Möchte der Geschädigte auf dieses Teil lieber verzichten, als einen anderen Ersatz hierfür zu akzeptieren, kann erst ich den Schadenersatz für das beschädigte Teil auszahlen lassen und z.B. ein günstigeres Ersatzteil erwerben.</p>
<p></p>
<h4>Neu für Alt- Abzug</h4>
<p>Unter Umständen muss nach einer erfolgten Reparatur ein „Neu-für-Alt“ Abzug vorgenommen werden. Dies ist ein <b>Vorteilsausgleich</b> der vorgenommen wird, damit der Fahrradfahrer nicht am Ende besser dasteht, als wenn er den Unfall nicht gehabt hätte. Hierbei wird dem Fahrradbesitzer dann angerechnet, dass durch die Reparatur teilweise auch „neuere“ Einzelteile am Fahrrad angebracht worden sind, sodass das Fahrrad durch die Reparatur eine <b>Wertsteigerung </b>erfahren hat. Ob überhaupt eine Wertsteigerung vorliegt, die ausgeglichen werden muss, hängt von Faktoren wie&nbsp;</p>
<ul>
<li>Anschaffungsdatum des beschädigten Fahrradzubehörs</li>
<li>Lebensdauer des Fahrradzubehörs</li>
<li>Bisherige Nutzungsdauer&nbsp;</li>
</ul>
<p>Dafür gibt es keine mathematische Formel sondern wird geschätzt, § 287 ZPO.</p>
<p></p>
<h2>Wirtschaftlicher Totalschaden</h2>
<p>Wurde das Fahrrad stark beschädigt, kann unter Umständen ein wirtschaftlicher Totalschaden eintreten. Bei einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong> wäre eine Reparatur zwar noch möglich, jedoch wirtschaftlich nicht mehr tragbar, sodass die gegnerische Versicherung die Zahlung der Reparatur verweigern kann. In solchen Fällen wird stattdessen der <b>Wiederbeschaffungswert </b>(wie viel kostet ein vergleichbares, unbeschädigtes Rad) abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrrads ausgezahlt.&nbsp;</p>
<p></p>
<p><strong style="color: inherit; font-family: inherit; font-size: 2rem; letter-spacing: 0px;"><b>Fazit</b></strong></p>
<p><span style="letter-spacing: 0px;">Gerade bei voraussichtlich <strong>hohen Reparaturkosten</strong> nach einem unverschuldeten Fahrradunfall kann es durchaus sinnvoll sein, den Wert des Sachschadens durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.&nbsp;</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">In solchen Fällen muss aber darauf geachtet werden, dass die gegnerische Versicherung nur die Kosten für den Sachschaden übernimmt, wenn es sich hierbei nicht um <strong>Bagatellschäden</strong> handelt. Ob ein Bagatellschaden vorliegt kann grundsätzlich bereits in einer Fahrradwerkstatt voraussichtlich ermittelt werden werden.&nbsp;</span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Bevor mit Reparaturmaßnahmen begonnen wird, sollte man sich vom Unfallgegner die <strong>Haftungsanerkennung</strong> dem Grunde nach bestätigen lassen, um nicht später auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sollten Sie sich hinsichtlich der Schadensregulierung nach dem Fahrradunfall unsicher fühlen, <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"><strong>helfen</strong></a> wir Ihnen gerne weiter.</span></p>								</div>
				</div>
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		</section>
				</div>
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		<title>Nach Verkehrsunfall: Kostenvoranschlag oder Gutachten?</title>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2020 14:04:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Autounfall ist häufig eine kostspielige Angelegenheit und das Ausmaß der Kosten ist am Anfang nicht vollständig vorhersehbar. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat hängt grundsätzlich davon ab, wer Unfallverursacher war. Dieser muss dann den Schaden tragen. Schwieriger kann es werden, wenn dritte Parteien in die Schadensregulierung miteinbezogen werden. Besonders wichtig ist für viele...</p>
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									<p>Ein Autounfall ist häufig eine kostspielige Angelegenheit und das Ausmaß der Kosten ist am Anfang nicht vollständig vorhersehbar. Die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat hängt grundsätzlich davon ab, wer Unfallverursacher war. Dieser muss dann den Schaden tragen. Schwieriger kann es werden, wenn dritte Parteien in die Schadensregulierung miteinbezogen werden. <span style="text-align: justify; letter-spacing: 0px;">Besonders wichtig ist für viele Unfallgeschädigte die Frage, ob neben der Kosten der allgemeinen Reparatur auch die Kosten für einen Gutachter tragen muss. </span></p><p style="text-align: justify;"> </p>								</div>
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									<h4><span style="color: #000000;">Reparaturkosten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Die Kosten für die Reparatur zählen zu den <b>materiellen Schäden</b>, die die Gegenseite zu tragen hat. Bevor aber überhaupt repariert werden kann, wird ein <b>Kostenvoranschlag </b>durch eine <b>Werkstatt </b>erstellt oder von einem Gutachten bestimmt, wie teuer eine Reparatur wäre und ob diese sich noch<strong> lohnt</strong>. Daraus ergeben sich für Unfallbeteiligte drei wichtige Fragen:</span></p><p class="MsoListParagraphCxSpFirst" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">1. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">2. Wer muss im Falle des eines Gutachtens hierfür aufkommen?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;">3. Was passiert, wenn der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt?</span></strong></p><p class="MsoListParagraphCxSpMiddle" style="margin-left: 17.4pt; mso-add-space: auto; text-align: justify;"><strong><span style="color: #000000;"> </span></strong></p><h4><span style="color: #000000;">Unterschied Kostenvoranschlag / Gutachten</span></h4><p><span style="color: #000000;">Ein Kostenvoranschlag wird durch die Werkstatt, zu der der Wagen gebracht wird, erstellt. Hierbei wird der Wagen zunächst inspiziert und dann definiert, was alles <strong>erneuert</strong> und <strong>repariert</strong> werden muss, und wie viel dies <strong>kosten</strong> wird. Es handelt sich bei dem Kostenvoranschlag also um eine Art <b>Angebot</b>, wie viel die Reparatur in dieser Werkstatt kosten wird. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ein Gutachten ist viel <strong>ausführlicher</strong>: Der Sachverständige übernimmt dann eine <b>vollständige Bestandsaufnahme</b> des Wagens, in der er nicht nur berechnet, was die Reparatur kostet, sondern auch welchen <b>Wert </b>das Auto vor dem Unfall hatte. Der Wagen wird hierfür nicht nur <strong>fotografiert</strong>, der Sachverständige prüft das gesamte Auto auf Herz und Nieren. Dabei werden auch <strong>Sonderausstattungen</strong> oder bisher bereits erfolgte Reparaturen miteinbezogen.</span></p><p><span style="color: #333333;">Zusätzlich kann nur mithilfe eines Sachverständigengutachtens der <strong>merkantile Minderwert</strong> erfasst werden. Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wert, den Ihr Fahrzeug unfallbedingt weniger wert ist, weil es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Die Ergebnisse dieser kleinteiligen Prüfung fasst der Sachverständige dann in einem Gutachten zusammen, wobei er auch tabellarisch aufzählt, welches Teil des Autos ersetzt wird, welche Kosten hierfür veranschlagt werden müssen usw. </span></p><p><span style="color: #000000;">Auch die erstellten Bilder werden als <strong>Beweis</strong> in das Gutachten eingefügt.  Das Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen dauert somit auch meist länger und ist um einiges teurer, als der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Jedoch gibt das Gutachten dem Unfallbeteiligten auch einen besseren Einblick, welche <strong>Schäden am Wagen</strong> behoben werden müssen und wieviel Geld er hierfür von dem Unfallgegner und/ oder dessen Versicherung fordern kann.</span></p>								</div>
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									<p style="font-family: Poppins, sans-serif;"><b>TIPP: </b>Wissen Sie, welche <strong>Ansprüche</strong> Sie nach einem Verkehrsunfall haben? Lesen Sie hier alle Schadenseratzansprüche vo<strong>n A bis Z</strong>!</p>								</div>
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									<h4>Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?</h4><p>Grundsätzlich kann jeder <strong>Unfallgeschädigte</strong> nach einem Autounfall die <strong>Kosten</strong> für einen Kostenvoranschlag oder eines Gutachtens vom Unfallgegner / dessen Haftpflichtversicherung <strong>zurückverlangen</strong>.</p><p>Jedoch muss hier <b>aufgepasst</b> werden: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten <b>nicht übernommen</b>, wenn der Schaden nicht mehr als 750,00 € &#8211; 1.000,00 € beträgt. In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese <strong>Grenze überschreitet</strong> und somit ein Gutachten angefertigt werden kann. Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><h4> </h4><h4>Wirtschaftlicher Totalschaden</h4><p>Unter Umständen wird der Gutachter feststellen, dass sich eine <b>Reparatur </b>des Wagens <b>nicht </b>mehr wirtschaftlich lohn. In diesen Fällen spricht man von einem<strong> wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. . </p><p>Bei Autounfällen hat die Rechtsprechung entschieden, dass man die Reparaturkosten verlangen kann, wenn sie nicht<b> 130 % des Wiederbeschaffungswertes</b> überschreiten. Der Wiederbeschaffungswert ist dabei der Wert, der eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges mit gleicher Qualität (Ausstattung, Laufleistung etc.) entspricht.</p><p>Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen, muss die Versicherung die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen, abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.</p><h4> </h4><h4> </h4>								</div>
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									<p><b>Sie sind mit der Unfallabwicklung überfrodert? </b></p><p>Dann <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">melden</a> Sie uns Ihren Fall &#8211; wir <strong>übernehmen die Abwicklung</strong> für Sie!</p><p>Oder verschaffen Sie sich einen<strong> ersten Überblick</strong> über den <strong>Ablauf</strong> der Unfallabwicklung. <a href="https://vinqo.de/was-tun-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">Hier </a>erfahren Sie mehr!</p>								</div>
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									<h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"> </h4><h4 style="font-family: Poppins, sans-serif; color: #000000;"><span id="Reparaturkosten1">Reparaturkosten </span></h4><p>Die Abrechnung der Reparaturkosten kann entweder aufgrund des Kostenvoranschlags oder des Gutachtens erfolgen.</p><p>In manchen Fällen tritt man seine Ansprüche, die man gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherer hat, dann an die Werkstatt ab. Diese repariert dann den Wagen und wendet sich bezüglich der Rechnung direkt an den Unfallgegner oder dessen Versicherer, ohne dass Sie die Kosten vorstrecken müssen. Nur für den Fall, dass die Gegenseite nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, werden Sie dann in Verantwortung für die Kosten genommen.  </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt oder der Sachverständige bereits vorgefertigte Abtretungserklärungen vorbereitet haben, mithilfe derer Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung für das Gutachten oder die Reparatur abtreten können.</p><p>Zusammengefasst ist die Schadensregulierung nach einem Autounfall häufig langwierig und rechtlich komplex. Die Frage nach der Kostenverteilung steht dabei für viele Unfallgeschädigte im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Schadensregulierung und stehen mit unserem Fachwissen an Ihrer Seite. </p>								</div>
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