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	<title>Sachschaden Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Rechtsschutzversicherung für Fahrradfahrer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Apr 2021 06:50:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einem nicht ganz unbedeutenden Personen- und Sachschaden gekommen ist, wird die Polizei im Regelfall eine Ermittlung starten, wie es zu dem Unfall kommen konnte.  Die Ermittlungsakte hat zwar per se nichts mit Ihrer privaten Schadensregulierung nach einem Unfall zu tun, kann aber trotzdem herangezogen werden, wenn die Verursachung des Unfalls streitig ist. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/rechtsschutzversicherung-fuer-fahrradfahrer/">Rechtsschutzversicherung für Fahrradfahrer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p><strong>Pro Tag</strong> ereignen sich in Deutschland im Durchschnitt fast <strong>250 Fahrradunfälle</strong>. Es lässt sich erahnen: Hierbei besteht dann nicht immer Einigkeit, wer an dem Unfall <strong>schuld</strong> ist, und wer welchen Schaden zu ersetzen hat.</p><p>Fraglich ist also, ob und wie viele Versicherungsprodukte Sie in Anspruch nehmen müssen, um nach einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/fahrradunfall-lp1/">Fahrradunfall</a> nicht auf einem finanziellen <strong>Schaden</strong> sitzen zu bleiben, oder Ihre <strong>Rechte</strong> nicht durchsetzen zu können.</p>								</div>
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									<h2>Rechtsschutzversicherung &#8211; was ist das?</h2><h3>Was leistet eine Rechtsschutz für mich?</h3><p>Eine Rechtsschutzversicherung <strong>übernimmt</strong> <strong>die Kosten</strong>, der versicherten Rechtsdurchsetzung oder -abwehr.</p><p>Dazu gehöre neben den <strong>Anwaltskosten</strong> auch die Übernahme von <strong>Gutachterkosten</strong>. Diese Kosten sind aber in der Regel gedeckelt: Beispielsweise bieten manche Versicherer einen Versicherungsschutz nur<strong> bis 300.00,00 €</strong> an. Wenn der Prozess teurer werden sollte (was zwar nicht häufig der Fall sein wird, aber gerade bei langwierigen Prozessen auch nicht unmöglich ist) müssen Sie den überschießenden Teil selber zahlen.</p><p>Besonders teuer kann es übrigens werden, wenn Sie einen sogenannten <strong>Anwaltsprozess</strong> führen müssen. Die Gerichtsordnung in Deutschland kennt einige Prozesse, bei denen Sie sich <strong>zwingend</strong> anwaltlichen Rat an Ihre Seite holen müssen. Tun Sie das nicht, verlieren Sie automatisch den Prozess. Dazu gehören auch alle Verfahren vor den <strong>Landgerichten</strong>, die Zuständig sind, wenn es sich um Streitigkeiten <strong>über 5.000,00 €</strong> handelt. Dieser Wert ist leicht erreicht, wenn es sich um Verkehrsunfälle mit Sachschaden handelt, in dem beide Parteien Schäden geltend machen.</p><h3>Rückwirkender Rechtsschutz möglich?</h3><p>Eine Rechtschutzversicherung können Sie nicht für Fahrradunfälle rückwirkend abschließen. Das bedeutet, dass die Rechtschutzversicherung Ihre Kosten nicht übernimmt, wenn Sie zum <strong>Zeitpunkt</strong> des <strong>Vertragsabschlusses</strong> bereits einen Schadensfall hatten. Häufig besteht auch eine Wartefrist oder Karenzzeit von mindestens 3 bis 6 Monaten nach Vertragsabschluss, in denen noch keine Schadensfälle versichert sind.</p><p>Einen <strong>rückwirkenden Rechtsschutz</strong> bietet bisher nur die ARAG im <a href="https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz-sofort/">Mietrecht</a> und <a href="https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz-rueckwirkend/">Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht</a> nach vorheriger Risikoprüfung an. Verkehrsunfälle und Fahrradunfälle sind vom rückwirkenden Rechtsschutz nicht umfasst, da das Kostenrisiko hier im Einzelfall sehr hoch ist.</p><h3>Verkehrsrechtschutz für Fahrradfahrer sinnvoll?</h3><p>Es können grundsätzlich <strong>verschiedene</strong> Pakete gebucht werden, wie zum Beispiel für das Mietrecht oder Arbeitsrecht oder das Verkehrsrecht. </p><p>Durch die gesetzliche Verpflichtung, eine<strong> Kfz-Haftpflichtversicherung</strong> für das eigene Fahrzeug abzuschließen, hat die Verkehrsrechtsschutzversicherung dabei in erster Linie Bedeutung für Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in anderen Verkehrsmitteln.</p><p>Denn wenn Sie als Fahrzeugführer oder -halter in einen <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-ohne-anwalt-erhalten/">Autounfall</a> verwickelt sind, werden gegen Sie gerichtete Ansprüche von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Werden Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls auf Schadenersatz verklagt, so trägt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihrer Rechtsverteidigung. </p><p>Haben Sie eine <strong>private Haftpflichtversicherung</strong>, auch Privathaftpflicht genannt, abgeschlossen, so übernimmt diese nicht nur die Schäden, die Sie verursacht haben, sondern auch die Kosten der Rechtsverteidigung, wenn Sie als Fahrradfahrer oder Fußgänger verklagt werden sollten. </p><p>Die Rechtsverteidigung ist damit in Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt, soweit diese den jeweiligen Tätigkeitbereich umfasst. Fahrradfahrer sind zumeist schon in den günstigsten Basistarifen geschützt.</p><p>Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie nach einem Fahrradunfall <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"><strong>Schadenersatz und Schmerzensgeld als Geschädigter durchsetzen</strong></a> wollen, gleich ob gegen einen Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger. In diesen Fällen der Anspruchsdurchsetzung werden die Kosten der Rechtsdurchsetzung nicht durch eine Haftpflichtversicherung übernommen.</p><p> </p><h2>Rechtschutzversicherung speziell für Fahrradfahrer?</h2><p>Maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherungen für Fahrradfahrer gibt es bisher nicht. Hier ist dann auf einen Verkehrsrechtsschutztarif zurückzugreifen. </p><p>Nachteile einer Rechtsschutzversicherung sind neben der monatelangen Wartefrist auch relativ hohe Kosten. Ein Rechtsschutztarif liegt bei <strong>jährlich</strong> zumeist zwischen <strong>100 und 200,00</strong> €, abhängig vom gewählten Tarif. Hinzu kommt zumeist eine <strong>Selbstbeteiligung</strong> pro Schadensfall hinzu, die im Durchschnitt bei <strong>250,00 bis 300,00 €</strong> liegt. </p><p>Wenn Sie nach zwei Jahren in einen Fahrradunfall verwickelt worden sind und Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchten, ergeben sich hieraus folgenden, beispielhafte Kosten: </p><ul><li>Kosten für Jahr 1: 150,00 €</li><li>Kosten für Jahr 2: 150,00 €</li><li>Selbstbeteiligung: 300,00 €</li><li><span style="text-decoration: underline;"><strong>GESAMT: 600,00 €</strong></span></li></ul><p><br />Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur <strong>18 Prozent</strong> der Verkehrsunfälle überhaupt vor <strong>Gericht </strong>landen. Hiervon ist der größte Teil aber Verkehrsunfälle mit Kfz-Beteiligung, nicht mit Fahrrädern. </p><p><strong>Rechtschutzversicherungen</strong> gehören zu den Versicherungsprodukten, bei denen verhältnismäßig die meisten <strong>Beschwerden</strong> bei dem Versicherungsombudsmann (eine Schlichtungsstelle) eingehen. Pro Jahr sind ca.<strong> 4000 Beschwerden</strong> über allgemeine Rechtsschutzversicherungen eingängig. Dies liegt vor allem daran, dass häufig die <strong>Deckungszusage</strong> für einen Rechtsstreit <strong>nicht</strong> gegeben wird, und für den Verbraucher dies wenig transparent vorher ersichtlich war. Die Frustration, mehrere hunderte Euro im Jahr für eine Rechtschutzversicherung auszugeben, nur um am Ende <strong>keinen Versicherungsschutz</strong> zu erfahren, ist durchaus verständlich.</p><h2> </h2><h2>Schadensschutz von VINQO</h2><p>Der <strong>Schadensschutz</strong> von VINQO ist eine günstige  und spezialisierte Alternative, wenn Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall durchsetzen wollen. Ein Team aus erfahrenen <strong>Juristen, </strong>das sich ausschließlich auf Unfälle und besonders Fahrradunfälle spezialisiert hat, übernimmt dabei die gesamte Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hierbei übernimmt VINQO als Prozessfinanzierer nach Prüfung der Erfolgsaussichten für Sie beispielsweise</p><ul><li>die Kosten der Beratung nach einem Fahrradunfall,</li><li>die Kosten der außergerichtlichen Vertretung,</li><li>Kosten für Arztberichte etc. gem. GOÄ,</li><li>Kosten für die Einsichtnahme der Ermittlungsakte uvm.</li></ul><p><br />Eine Selbstbeteiligung oder Wartezeit entfallen hierbei gänzlich. Auch eine rückwirkende Übernahme ist dank unseres<a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/"> fairen Erfolgshonorars</a> möglich. </p><p>Alternativ können Sie auch Mitglied in unsere <a href="https://vinqo.de/schadenschutz-fahrrad-by-vinqo/">Schadenschutz-Community</a> werden, wodurch sogar das Erfolgshonorar gänzlich entfällt. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/rechtsschutzversicherung-fuer-fahrradfahrer/">Rechtsschutzversicherung für Fahrradfahrer</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Mietwagen nach Verkehrsunfall nehmen?</title>
		<link>https://vinqo.de/mietwagen-nach-verkehrsunfall-nehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Apr 2021 13:06:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie lange darf ich nach einem Verkehrsunfall einen Mietwagen in Anspruch nehmen?<br />
Wenn nach einem Verkehrsunfall ein Wagen nicht weiter genutzt werden kann, können Sie unter Umständen einen Mietwagen nehmen und hierfür dann Ersatz vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung, verlangen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/mietwagen-nach-verkehrsunfall-nehmen/">Mietwagen nach Verkehrsunfall nehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> ein Auto nicht weiter genutzt werden kann, können Sie unter Umständen einen Mietwagen nehmen und hierfür dann Ersatz vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung, verlangen, wenn die Gegenseite die Alleinhaftung trägt. Doch <strong>wie lange</strong> können Sie den <strong>Mietwagen</strong> nutzen, wenn dieser von der <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">gegnerischen Versicherung</a> gezahlt werden soll? Hierbei muss zwischen der Reparatur eines Wagens sowie dem wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden werden.</p>								</div>
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									<h2>Mietwagen bei Reparatur</h2><p>Wenn Ihr Wagen <strong>repariert</strong> wird, können Sie grundsätzlich für den <strong>Zeitraum</strong>, den die Reparatur andauert, einen <strong>Ersatzwagen</strong> anmieten. Sollte die Reparatur länger dauern als zunächst gedacht, muss der Unfallgegner die Kosten des Mietwagens auch länger tragen. Grundsätzlich fällt es in den Risikobereich des Schädigers, wie lange die Reparatur andauert. Sobald Ihr Wagen aber wiederhergestellt ist, sind Sie verpflichtet, diesen auch abzuholen. Wichtig ist, dass Sie einen Ersatzwagen höchstens aus der gleichen <strong>Fahrzeugklasse</strong> nehmen. Kosten für ein Fahrzeug, welches in eine bessere Fahrzeugklasse fällt, werden in der Regel nicht übernommen. </p><p>Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder gar nicht fahrtüchtig sein, so haben Sie bereits vor der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen. Sie müssen dann jedoch darauf hinwirken, dass möglichst schnell mit der Reparatur begonnen werden kann. Hierfür sollten Sie zur schnellstmöglichen Klärung der Haftung von Beginn an <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen</a> &#8211; diese ist für sie 100% kostenfrei!</p><h2> </h2><h2>Mietwagen bei einem Totalschaden</h2><p>Wenn Ihr Wagen nach einem <strong>fremdverursachten</strong> Unfall einen Totalschaden erlitten hat, ändert sich die Dauer der möglichen Ersatzfahrzeugmiete. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, die Reparatur als teurer als der Erwerb eines gleichaltrigen Fahrzeugs mit vergleichbarer Ausstattung etc. wäre. </p><h3>Dauer für die Untersuchung</h3><p>Zunächst dürfen Sie, bis das Fahrzeug durch einen Sachverständigen <strong>untersucht</strong> wird, einen Ersatzwagen anmieten. In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens wenige Tage. </p><h3>Dauer der Wiederbeschaffung</h3><p>Grundsätzlich kann der Gutachter neben der Feststellung, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, auch die Feststellung treffen, wie lange eine <strong>Ersatzbeschaffung</strong> eines vergleichbaren Fahrzeuges dauern wird. Im Regelfall setzt der Sachverständige hierfür ca. <strong>11 bis 14 Tage</strong> an.</p><p>Sie können den Mietwagen also noch so lange in Anspruch nehmen, bis Sie innerhalb des angesetzten Zeitraumes ein neues Fahrzeug erworben haben. Sollte dies aufgrund von besonderen Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist es wichtig, dass die Gründe hierfür dokumentiert und vorgetragen werden. Hier sind rechtliche Schwierigkeiten regelmäßig zu erwarten.</p><h3>Entscheidungsspielraum</h3><p>Ihnen als Geschädigten kommt zusätzlich ein Entscheidungsspielraum zu Gute. Denn Sie dürfen, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, den Wagen reparieren lassen. Der Unfallverursacher muss dann aber nicht die vollkommenen Reparaturkosten, sondern nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> zahlen.</p><p>Der Wiederbeschaffungswert ist meistens der Zeitwert des Fahrzeuges, welches es vor dem Unfall hatte, abzüglich des Restwerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs. Für die Entscheidung, ob Sie eine Reparatur wollen, können Sie sich bis zu <strong>drei Tage Zeit</strong> nehmen.</p><p><strong>Expertentipp</strong>: Eine Reparatur muss die Gegenseite auch dann in voller Höhe erstatten, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert höchstens um 30% übersteigen und das Fahrzeug mindestens weitere sechs Monate genutzt wird. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sollten Sie vorher das richtige Vorgehen rechtlich prüfen lassen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit VINQO können Sie dies ohne Kostenrisiko prüfen lassen! </a></p><h2> </h2><h2>Fazit</h2><p>Ein Mietwagen steht Ihnen abhängig von der Abrechnungsmethode unterschiedlich lange zu. Sie sollten darauf achten, dass der Mietwagen mit Ihrem Unfallfahrzeug vergleichbar ist. Zudem sollte vorab schnellstmöglich auf die Anerkennung der Haftung durch die Gegenseite hingewirkt werden, da erst dann die grundsätzliche Kostentragung geklärt ist. </p><p> </p><p> </p>								</div>
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		<title>Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</title>
		<link>https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 14:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle Schäden dokumentieren. Dabei muss natürlich zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nachdem seit dem 15. Juni 2019 <b>E-Scoo</b><strong>ter</strong>, auch <b>E-Roller </b>genannt, auf den Straßen zugelassen wurden, steigt die Zahl der Verwender kontinuierlich. </p><p>Viele <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-erhalten/">Autofahrer</a> fühlen sich aber von E-Scootern genervt. Ein neuer Konkurrent im Straßenverkehr, der wie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradfahrer</a> überholt werden muss. Und die Zahl der Zusammenstöße von E-Scootern und anderen Verkehrsteilnehmern steigt! Dabei gehen Experten davon aus, dass eine vergleichsweise hohe Gefährlichkeit vorliegt, wie bei Fahrradunfällen. Zumindest das Verhältnis von <strong>Schwerverletzten</strong> zur Gesamtzahl der Personenschäden ist gleichauf. Die Zahl der Unfälle wird mit steigenden E-Scooter Zulassungen in der Zukunft auch steigen. Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, sollten Sie auf Folgendes achten, um eine schnellstmögliche Regulierung Ihres Schadens zu erreichen:</p>								</div>
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									<h2>Gesundheit geht vor!</h2><p>Die Gesundheit hat nach einem E-Roller-Unfall absolute Priorität. Auch Schürfwunden sollten beispielsweise professionell gereinigt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich stellt ein <a href="https://vinqo.de/nachtraeglich-zum-arzt-fuer-schmerzensgeld/">Arztbericht</a> einen wichtigen Nachweis dar, wenn Sie später <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeld</a> von dem Unfallgegner oder seiner Versicherung verlangen wollen.</p><h2>Daten des Unfallgegner aufschreiben</h2><p>Zumindest wenn kein beachtlicher Personenschaden entstanden ist, muss nicht unbedingt die <strong>Polizei</strong> zur Unfallaufnahme gerufen werden. Die <strong>Daten</strong> des <strong>Unfallgegners</strong> sollten Sie natürlich trotzdem erfassen. Hierfür genügt es, den <strong>Personalausweis</strong> zu fotografieren. Wenn ein Autofahrer der Unfallgegner sein sollte, können Sie zusätzlich auch das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dies kann der Halter des Wagens, beziehungsweise seine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">Versicherung</a>, bei dem Zentralruf der Versicherer ermittelt werden.</p><p>Im besten Fall konnten <strong>Zeugen</strong> den Unfall beobachten. Notieren Sie auch deren Kontaktdaten. Sollte es Komplikationen bei der Schadensabwicklung geben, beispielsweise weil die gegnerische Versicherung den Unfallhergang anzweifelt, sind Zeugenberichte wertvolle Beweismittel.</p><h2>Schäden genau dokumentieren</h2><p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle <strong>Schäden dokumentieren</strong>. Dabei muss zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p><h3>Sachschäden</h3><p>Sachschäden lassen sich vergleichsweise einfach dokumentieren. Sollte Ihr E-Scooter beschädigt worden sein, können Sie hiervon einfach ein <strong>Bild</strong> machen. Bitte werfen Sie beschädigte <strong>Kleidung</strong> nicht weg, sondern fotografieren vorher die Schäden, Auch hierfür können Sie Schadensersatz verlangen. Das gleiche gilt natürlich auch für Schäden an <strong>Smartphone</strong>, <strong>Uhren</strong> oder <strong>Brillen</strong>. </p><p>Neben den Fotos von den Schäden ist zudem der Schaden mithilfe von Anschaffungsbelegen darzulegen. </p><h3>Personenschäden</h3><p>Personenschäden müssen auch sorgfältig dokumentiert werden. Denn wenn Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer <strong>verletzt</strong> worden sind, steht Ihnen ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu. Wie bereits oben ausgeführt, sollte daher im Regelfall auch ein <strong>Arzt</strong> aufgesucht werden.</p><p>Anders als bei einem Sachschaden gestaltet sich die Regulierung eines Personenschadens komplizierter. Denn die <strong>Einschränkungen</strong>, die Sie durch eine Verletzung erleiden, sind natürlich nur für Sie fühlbar. Darum sollten Sie nicht nur Ihre Verletzungen <strong>fotografieren</strong>, sondern zusätzlich auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a> führen. Hierdurch kann eindrücklich festgehalten werden, wie schwer Ihre Verletzungen waren und wie Sie hierdurch im Alltagsleben eingeschränkt waren.</p><h2>Schadensbezifferung</h2><p>Auch bei der Schadensbezifferung müssen Sie zwischen Personenschaden und Sachschaden differenzieren. Für viele ist die Frage, wie Sie Ihren E-Scooter <strong>ersetzt</strong> oder <strong>repariert</strong> bekommen, am dringendsten.</p><h3>Reparatur</h3><p>Wenn Ihr E-Scooter bei dem Unfall beschädigt wurde, kann er unter Umständen durch einen Fachmann wieder repariert werden. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile spezielle <strong>Werkstätten</strong> hierfür.</p><p>Doch passen Sie auf: Wenn die Reparatur <strong>mehr kosten</strong> würde, als der E-Scooter zum Zeitpunkt des Unfalls <strong>wert</strong> war, können Sie die Reparaturkosten <strong>nicht</strong> vollständig von der gegnerischen Seite <strong>ersetzt</strong> verlangen. In solchen Fällen spricht man von einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. </p><p>Aufgrund des relativ jungen Phänomens der E-Scooter gibt es zwar noch keine belastbare Rechtsprechung, aber es kann davon ausgegangen werden, dass bei E-Scootern wie bei Fahrrädern oder PKW auch ein Integritätsinteresse besteht, sodass die Reparatur zumindest vorgenommen werden kann, wenn die Reparaturkosten nicht<strong> 130 % des Zeitwertes</strong> des E-Scooters übersteigt.</p><h3>Geldersatz</h3><p>Anstelle der Reparatur kann auch Geldersatz verlangt werden. In diesem Fall wird der Wert der Reparatur ersetzt, <strong>ohne</strong> dass die <strong>Reparatur</strong> stattfindet. Das kann natürlich nur der Fall sein, wenn die Reparaturkosten nicht den Wert des E-Scooters übersteigen. Wenn Sie den <strong>Geldersatz</strong> wählen, können Sie später den E-Scooter selber reparieren, oder wenn der E-Roller noch brauchbar ist, diesen weiterfahren.</p><h3>Ersatzanschaffung</h3><p>Wenn Ihr <strong>E-Scooter zerstört</strong> wurde, möchten Sie unter Umständen einen neuen E-Scooter anschaffen. Auch die Anschaffungskosten gelten als Schaden. Sie müssen hierbei dann aber einen „<strong>neu für alt</strong>“-Abzug vornehmen. Dadurch, dass Sie einen neuwertigeren E-Scooter erhalten, wären Sie ohne diesen Abzug sonst <strong>bessergestellt</strong>, als Sie vor dem Unfall gestanden haben. Gerade durch den schnellen Wertverlust von E-Scootern ist dann ein neuer E-Scooter einiges mehr wert, als ein gebrauchter E-Scooter.</p><h3>Personenschäden</h3><p>Die Bezifferung eines Schmerzensgeldes ist relativ kompliziert- es sei denn, man nutzt den <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> von VINQO. </p><p>Aus mehr als 10.000 Datensätzen errechnet der Schmerzensgeldrechner, mit was für einer Zahlung Sie rechnen könnte.</p><h3>Weitere Ansprüche beachten</h3><p>Neben den offensichtlichen <strong>Ansprüchen</strong>, die Sie nach einem E-Scooter Unfall haben, gibt es eine Vielzahl von „unbekannteren“ Ansprüchen, die Sie geltend machen können. Hierzu zählt beispielsweise auch der <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a>.  </p>								</div>
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		<title>Auto durch Einkaufswagen zerkratzt</title>
		<link>https://vinqo.de/auto-durch-einkaufswagen-zerkratzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2020 13:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruchsgegner]]></category>
		<category><![CDATA[Auto und Einkaufswagen]]></category>
		<category><![CDATA[Auto zerkratzt]]></category>
		<category><![CDATA[Autounfall]]></category>
		<category><![CDATA[BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Einkaufswagen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkaufswagen gerammt]]></category>
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		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall auf Parkplatz]]></category>
		<category><![CDATA[verischerung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vinqo.de/?p=9565</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich kann man festhalten, dass das Rammen eines Wagens auf dem Parkplatz immer fahrlässig ist. Denn Fahrlässigkeit wird definiert als „die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen.“ Unvorsichtiges Schieben eines Einkaufswagens lässt sich mühelos als sorgfaltswidrig bezeichnen.</p>
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									<p><a style="background-color: #ffffff; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/" target="_blank" rel="noopener">Parkplätze</a> gehören zu den unfallreichsten Orten im Straßenverkehr. Durch die unübersichtliche Verkehrssituationen übersehen viele Autofahrer schnell ein anderes Auto beim Ausparken &#8211; und schon ist der Verkehrsunfall geschehen. Doch auch vorsichtige Autofahrer sind vor Lackschäden nicht gefeit: Denn neben der anderen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">PKWs</a>, <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">Motorrädern, </a><a href="https://vinqo.de/angefahren-als-fussgaenger/" target="_blank" rel="noopener">Fußgängern </a>oder <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener">Fahrrädern </a>werden noch unzählige <b>Einkaufswagen </b>über den Parkplatzasphalt geschoben. Wenn Ihr Auto auf dem Parkplatz von einem Einkaufswagen gestreift wurde, können Sie die hieraus entstandenen Schäden, z.B. Lackkratzer und Beulen, gegen den Verursacher geltend machen.</p>								</div>
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									<h2>Haftungsgrundlage</h2><p>Haftungsgrundlage ist in diesen Fällen der<strong> § 823 Abs. 1 BGB</strong>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich <b>verletzt</b>, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet</em>.</p><p>Grundsätzlich kann man festhalten, dass das Beschädigen eines Autos auf dem Parkplatz grundsätzlich fahrlässig ist. Denn Fahrlässigkeit wird definiert als „die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen.“ Unvorsichtiges Schieben oder das unbeaufsichtigte Stehenlassen eines Einkaufswagens lässt sich als sorgfaltswidrig bezeichnen.</p><p>Rechtsfolge ist, dass Sie nach <b>§ 249 Abs. 1 BGB</b> von dem Schädiger verlangen können, dass er Ihren Wagen reparieren lässt, oder die Kosten für eine Reparatur nach<b> § 251 Abs. 1 BGB </b>ersetzten muss. Doch ganz so unproblematisch ist es dann doch nicht immer.</p><h2>Mitverschulden</h2><p>Bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche wirft Ihnen die gegnerische Versicherung u.U.  gem. <strong>§ 254 Abs. 1 BGB </strong>ein Mitverschulden vor, um den Schadenersatzanspruch möglichst gering zu halten Wenn der Autofahrer bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld trifft, wird ihm der Haftungsanspruch anteilig (an seinem Mitverschulden orientiert) gekürzt. Hierbei kann zwischen zwei Variationen unterschieden werden:</p><h3>Sie fuhren den Wagen zum Zeitpunkt des Unfalls</h3><p>Wenn Sie selber mit Ihrem Wagen fuhren, als er zerkratzt wurde, haften Sie im Regelfall anteilig nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html"> <b>§ 7</b> <b>StVG </b></a>oder<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__18.html"> <b>§ 18 StVG</b></a>. In diesem Fall haben Sie eine „gefährliche“ Handlung vorgenommen, denn von jedem Auto im Verkehr geht eine <b>Betriebsgefahr </b>aus. In diesen Fällen kann Ihr Schadensersatzanspruch gekürzt werden. Die Höhe der Kürzung wird dabei aber am Einzelfall festgemacht.</p><p><u>Beispiel 1:</u></p><p>Der Einkaufswagennutzer schob den Wagen höchst rücksichtlos, also grob fahrlässig. Er ließ alles außer Betracht, was ein vernünftig und umsichtig denkender Mensch normalerweise beachtet. Beispielsweise schob er den Einkaufswagen nicht, sondern „schubste“ ihn vor sich her. In solchen Fällen wirkt sich die Betriebsgefahr Ihres Wagens kaum auf den Schaden aus.  Die Rücksichtslosigkeit der Person ist so weit überwiegend verantwortlich, dass Ihr Schadensersatzanspruch nicht gekürzt wird.</p><p><u>Beispiel 2:</u></p><p>Der Einkaufswagennutzer schob den Wagen regulär. Sie dachten, dass die Person Sie vorbei lassen möchte, weil er kurz stoppt. Der Einkaufswagennutzer hatte Sie aber gar nicht gesehen, weil er abgelenkt war. In diesem Fall tragen Sie eine Mitschuld. Eine Kürzung Ihres Anspruchs ist wahrscheinlich.</p><h4>Ihr Wagen war zum Unfallzeitpunkt geparkt</h4><p>Wenn Ihr Wagen geparkt war, liegt im Regelfall <b>keine Betriebsgefahr</b> mehr vor, denn Ihr Wagen wird nicht mehr im Straßenverkehr geführt. Zwar gibt es durchaus Fälle, in denen der BGH auch bei geparkten PKW eine Mitschuld annahm, in diesen Fällen waren diese aber so verkehrswidrig abgestellt (absolutes Parkverbot) als dass dies mit der Parkplatzsituation vergleichbar wäre. Auch bei leichteren Parkverstößen, zum Beispiel wenn Sie über eine Parklinie ragen, wird im Regelfall kein Mitverschulden angenommen werden können.</p>								</div>
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									<p>Sie hatten auf dem Parkplatz einen Unfall mit einem Auto? Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/unfall-auf-parkplatz-was-beachten/">hier</a> die wichtigsten Schritte nach Ihrem Unfall!</p>								</div>
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									<h2>Wer ist Ihr Anspruchsgegner?</h2><p>Anders als bei PKW-Haltern gibt es<strong> keine Pflicht-Haftpflichtversicherung </strong>für den Verbraucher. Wenn dieser keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, müssen Sie Ihren Anspruch gegen die <strong>Privatperson</strong> durchsetzen. Es ist aber möglich, dass der Verursacher mittelos ist, die Reparatur also nicht zahlen kann. Wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, haftet diese für Verursacher. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, können Sie aber nicht die Haftpflichtversicherung sondern nur den Schädiger verklagen. </p><h2>Der Verursacher ist nicht auffindbar</h2><p>Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie zu Ihrem Wagen zurückkehren und jemand in Ihrer <b>Abwesenheit </b>diesen zerkratzt hat. Denn wenn Sie nicht wissen, wer der Verursacher war, können Sie auch keinen Schadensersatzanspruch gegen diesen durchsetzen. Das Verlassen des Unfallorts stellt eine <b>Straftat </b>dar. Selbst wenn die Person Ihnen einen Zettel mit Kontaktinformationen hinterlässt, können Sie <b>Strafanzeige </b>stellen. Als erstes sollten Sie in solchen Fällen die Polizei hinzuziehen, und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie mit der Anzeige dann eventuell die Reparaturkosten ersetzen lassen.</p><p>Wenn Ihr Wagen auf dem Parkplatz eines Unternehmens wie einem Einkaufszentrum oder Supermarkt zerkratzt wurde, können Sie überprüfen, ob dies durch <b>Videokameras </b>aufgezeichnet wurde. Doch Sie müssen schnell sein, denn im Regelfall wird das Video nach 24 Stunden wieder gelöscht.</p><h2>Fazit</h2><p>Wenn der Verursacher ausfindig gemacht wird, ist die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche meistens erreichbar. Wenn jedoch eine Fahrerflucht vorliegt und keine Zeugen bekannt sind oder Videoaufnahmen vorliegen, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten vollständig sitzen. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auto-durch-einkaufswagen-zerkratzt/">Auto durch Einkaufswagen zerkratzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Versicherung zahlt weniger als Gutachten -wieso?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-zahlt-weniger-als-gutachten-wieso/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2020 12:51:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Autounfall]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeug]]></category>
		<category><![CDATA[fiktive Abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
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		<category><![CDATA[Kürzung]]></category>
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		<category><![CDATA[Markenwerkstatt]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[Reparatur]]></category>
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		<category><![CDATA[Sachschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständigengutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständiger]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Werkstatt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://vinqo.de/?p=9309</guid>

					<description><![CDATA[<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Wieso kürzt Versicherung das Gutachten?</h2>
<p>Nach einem Verkehrsunfall mit einem nicht unwesentlichen Sachschaden am Auto, Motorradoder Fahrrad (typischerweise über 1.000,00 €) hat jeder Geschädigte grundsätzlich das <strong>Recht</strong>, einen eigenen <strong>Gutachter</strong> mit der Untersuchung des eigenen Wagens zu <strong>beauftragen</strong>.</p>
<p>Zwar wird in den meisten Fällen die gegnerische Versicherung einen „hauseigenen“ Gutachter anbieten, jedoch lohnt es sich, einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">unabhängigen Spezialisten</a> zu beauftragen.</p>
<p>Der Gutachter wird den Wagen aufmerksam untersuchen, <strong>Bilder</strong> vom Schaden anfertigen und dann berechnen, was eine fachgerechte <strong>Reparatur</strong> kosten wird, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder ob ein merkantiler Minderwert durch den Unfall verursacht wurde. Dieses Gutachten wird dann im nächsten Schritt von Ihnen an die gegnerische <strong>Versicherung</strong> gesandt. Diese überprüft das Gutachten und zahlt dann die Kosten gemäß Gutachten aus- wenn alles glatt läuft!</p>
<p>Denn manche Unfallgeschädigten sind überrascht, wenn die Versicherung plötzlich nur ein Teil des Schadenersatzes, der im <strong>Gutachten</strong> angegebene ist, begleichen will oder durch einen Prüfbericht von ControlExpert <strong>kürzt</strong>.</p>
<p>Doch was steckt dahinter?</p>
<h2>Differenzierung zwischen tatsächlicher Reparatur und fiktiver Reparatur</h2>
<p>Grundsätzlich gilt, dass die gegnerische Versicherung Sie so zu stellen hat, wie Sie stünden, wenn der Schadensfall nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet, dass die gegnerische Versicherung alle <strong>Reparaturkosten</strong>, wenn diese erforderlich sind, zu übernehmen hat. In Deutschland gibt es jedoch auch die lange Tradition der <a style="background-color: #ffffff; font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">fiktiven Reparatur</a>:</p>
<p><strong>Anstelle</strong> das Auto, Fahrrad oder Motorrad <strong>reparieren</strong> zu lassen, kann der Geschädigte sich die Kosten der Reparatur auch <strong>auszahlen</strong> lassen, den Schaden dann selber oder günstiger reparieren lassen und den überschüssigen Teil der Zahlung einbehalten. Dies nennt man fiktive Abrechnung.</p>
<p>Doch aufgepasst! <strong>Nicht alle Schadenspositionen, die auf dem Gutachten auftauchen, werden dann auch in der fiktiven Abrechnung gezahlt.</strong></p>
<h2>Mehrwertsteuer nur wenn sie anfällt</h2>
<p>Die Mehrwertsteuer als Schaden fällt grundsätzlich nur an, <strong>wenn</strong> tatsächlich <strong>repariert</strong> wird. Daher gilt nach <strong>§ 249 Abs. 2 BGB</strong>:</p>
<p style="padding-left: 40px;">  <em>„Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“</em></p>
<p>Die gegnerische Versicherung ist somit bei der fiktiven Abrechnung (oder wenn Sie steuervorabzugsberechtigt sind) in der Lage, die <strong>Mehrwertsteuer</strong> rechtmäßig <strong>nicht</strong> als Schaden zu <strong>ersetzen</strong>.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung</h2>
<p>Während der Reparatur und &#8211; je nach Schadenumfang &#8211; auch bis zur Reparatur können Sie Ihr Auto nicht nutzen. Für diesen Zeitraum kann dann (auf Kosten der gegnerischen Versicherung) grundsätzlich ein <strong>Mietwagen</strong> genutzt werden.</p>
<p>Wenn Sie als Geschädigter auf den Mietwagen <strong>verzichten</strong>, können Sie den Nutzungsausfall Ihres Wagens geltend machen, und sich <strong>auszahlen</strong> lassen. Doch was ist, wenn Ihr Wagen gar nicht in der Reparatur einer Werkstatt ist- können Sie dann trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen?</p>
<p>Wie so häufig lautet die Antwort auf eine juristische Frage auch hier: Es kommt darauf an. Wenn Sie den Wagen gar <strong>nicht reparieren</strong> lassen, sondern beispielsweise mit der Beule einfach weiterfahren, steht Ihnen<strong> kein Nutzungsausfall</strong> zu. Sollten Sie den Wagen selber für weniger Geld <strong>reparieren</strong>, hat die Rechtsprechung entschieden, dass Sie einen Nutzungsausfall<strong> geltend machen</strong> können. (vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13)</p>
<p><b>Nutzungsausfall bei <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrädern</a> und <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrädern</a>? Jetzt lesen, ob Sie für Ihr <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrad</a>, <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">E-</a><a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Bike</a> oder <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrad</a> Nutzungsausfall erhalten können!</b></p>
<h2>An „günstigere“ Werkstatt verwiesen</h2>
<p>Teil der fiktiven Abrechnung auf Gutachtengrundlage ist auch die <strong>Arbeitskraft</strong> der (fiktiv) beauftragten Werkstatt. Dabei gehen Gutachter regelmäßig von <strong>markengebundenen Werkstätten</strong> aus.  Auch diese fiktiven <strong>Lohnkosten</strong> sind grundsätzlich ersatzfähig- in manchen Fällen verweist die Versicherung aber an eine <strong>günstigere Werkstatt</strong> und berechnet die im Gutachten angenommenen Arbeitsstunden nach den Preisen der günstigen Werkstatt anstelle der markengebundenen Werkstatt.</p>
<p>Grundsätzlich ist es der gegnerischen Versicherung erlaubt, in Hinblick auf die „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“ des Geschädigten an eine günstige, nicht markengebundene Werkstatt zu verweisen. Dies gilt auch innerhalb der fiktiven Abrechnung. Dafür muss die andere Werkstatt dem Geschädigten auch „<strong>zumutbar</strong>“ sein. Unter welchen Gesichtspunkten so ein Verweis „zumutbar“ beziehungsweise unzumutbar ist, wurde durch den BGH höchstrichterlich geklärt. Dabei wurde auch ausdrücklich festgehalten, dass diese <strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Maßstäbe</strong> auch für die fiktive Abrechnung gelten.</p>
<p><strong>1. Die günstigere Werkstatt muss die gleiche Qualitätsarbeit wie eine markengebundene Werkstatt liefern</strong></p>
<p>Die gegnerische Versicherung muss grundsätzlich nachweisen, dass die Reparatur in der günstigeren Werkstatt auch der Reparatur einer markengebundenen Werkstatt entspricht. Anhaltspunkte hierfür können Mitgliedschaften in Kfz-Verbänden o.ä. sein.</p>
<p><strong>2. Das Fahrzeug ist nicht älter als drei Jahre</strong></p>
<p>Innerhalb der ersten drei Jahre eines Wagens ist eine Verweisung an eine nicht-markengebundene Werkstatt <strong>grundsätzlich unzumutbar.</strong> Denn die <b>Garantie </b>des Herstellers <strong>erlöscht</strong>, wenn der Wagen nicht in einer markengebundenen Werkstatt repariert wird. Auch der Verweis, dass die günstige Werkstatt Garantien bietet, ist insoweit unbeachtlich.</p>
<p><strong>3.  Das Fahrzeug ist zwar älter als drei Jahre, aber bisher immer nur in einer markengebundenen Werkstatt zur Inspektion gewesen</strong></p>
<p>Der BGH ging davon aus, dass ein lückenlos <strong><b>scheckheftgepflegter </b>Wagen</strong>, dessen Inspektion immer in einer markengebundenen Werkstatt stattgefunden hat, einen höheren Wert hat, als wenn die Inspektion unregelmäßig und/oder in nicht-markengebundenen Werkstätten stattgefunden hat. Daher kann auch in Ausnahmefällen, in denen der Wagen älter als drei Jahre ist, eine Verweisung an eine freie Werkstatt unzumutbar sein.</p>
<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>
<h2>UPE-Aufschläge im Gutachten</h2>
<p>Wenn <strong>Ersatzteilaufschläge</strong> im Gutachten beziffert worden sind, werden dieser unter Umständen von der gegnerischen Versicherung mit der Aussage verweigert, dass diese gar nicht angefallen seien, da ohne Reparatur ja auch keine Ersatzteile bestellt worden seien. Der BGH entschied jedoch, dass</p>
<p style="padding-left: 40px;">„<em>sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Ersatzteilkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.“</em> (<strong>BGH, Urteil vom 25. September 2018 – VI ZR 65/18 –</strong>).</p>
<p><em> </em></p>
<h2>Verbringungskosten und Kosten der Beillackierung</h2>
<p>Mit den gleichen Argumenten, wie der Nutzungsausfall und die UPE-Aufschläge, wird auch hinsichtlich der <strong>Verbringungskosten</strong> und der Kosten der <strong>Beillackierung</strong> entschieden. Verbingungskosten sind dabei die <strong>Transportkosten</strong> an die entsprechenden Werkstätte, während die Beillackierungskosten anfallen, wenn damit zurechnen ist, dass die Lackfarbe an beschädigten und unbeschädigten Teil mit Mehrarbeitsaufwand angeglichen werden muss. Wenn die (fiktive) markengebundene Werkstatt diese Kosten erheben würde, und eine günstigere Werkstatt nicht zumutbar ist, kann die gegnerische Versicherung diese beiden Schadenspositionen nicht verweigern.</p>
<h2>Die 130 % Rechtsprechung</h2>
<p>Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen, die Reparaturkosten aber nicht mehr als <strong>130 %</strong> des Wiederbeschaffungswertes betragen, erlaubt die Rechtsprechung dem Halter des Wagens, aufgrund seines <strong>Integritätsinteresses</strong> an dem Unfallwagen diesen auf Kosten des Schädigers reparieren zu lassen. Dies gilt ausdrücklich nur für <b>tatsächliche </b><strong>Reparaturen</strong>, nicht bei fiktiver Abrechnung. Denn wenn der Wagen nicht repariert wird, kann auch das Integritätsinteresse nicht berührt werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
<p>Wir von VINQO unterstützen Sie nach einem Unfall bei der Durchsetzung Ihrer Sachschadensersatzansprüche- absolut kostenfrei und mit der Expertise von hunderten Schadensfällen.</p>
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		<title>Auffahrunfall &#8211; Was tun?</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jul 2020 08:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auffahrunfälle stellen einen großen Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland dar. Ein gängiger Spruch unter Fahrlehrern lautet daher „In der Fahrschule lernt man nicht das Fahren, sondern das richtige und rechtzeitige Bremsen.“  Gerade an Ampeln, bei Linksabbiegevorfällen und Stauenden kann bereits eine kleine Unachtsamkeit sonst zu einem Auffahrunfall führen. Ungenügender Abstand sowie Fehler beim Abbiegen sind...</p>
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									<p>Auffahrunfälle stellen einen großen Teil der Verkehrsunfälle in Deutschland dar. Ein gängiger Spruch unter Fahrlehrern lautet daher „In der Fahrschule lernt man nicht das Fahren, sondern das richtige und rechtzeitige Bremsen.“ </p><p>Gerade an Ampeln, bei Linksabbiegevorfällen und Stauenden kann bereits eine kleine Unachtsamkeit sonst zu einem Auffahrunfall führen. Ungenügender Abstand sowie Fehler beim Abbiegen sind zwei der drei häufigsten Ursachen bei Verkehrsunfällen und machen insgesamt fast <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/fehlverhalten-fahrzeugfuehrer.html;jsessionid=01AC1AD21CA65E265CDF8A9D0879028E.internet8712" target="_blank" rel="noopener">30 % der Verkehrsunfallursachen</a> aus. </p><p>Wir erklären Ihnen, was Sie nach einem Auffahrunfall unbedingt wissen sollten!</p>								</div>
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									<h2>Muss ich die Polizei rufen?</h2><p>Es besteht<strong> kein gesetzlicher Zwang</strong> die Polizei zu rufen. Die Polizei wird jedoch gerade bei Unfällen, in denen ein größerer Personen- oder Sachschaden entstanden ist regelmäßig informiert. Gründe, die Polizei zu rufen, gibt es viele nach einem Unfall:</p><p>&#8211;<strong>Absicherung der Unfallstelle: </strong>Die Polizei ist in erster Linie für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn ein Unfall beispielsweise einen Teil einer Straße blockiert, sorgt die Polizei dafür, dass hierdurch möglichst wenige Personen in Gefahr gebracht werden.</p><p>&#8211;<strong>Unfallbericht erstellen</strong>: Wenn die Polizei gerufen wurde, erstellt sie regelmäßig einen polizeilichen Unfallbericht. Dieser kann für Sie als Geschädigter wichtig werden: Regelmäßig gibt die Polizei an, wen sie für den <strong>Unfallverursacher</strong> hält. In diesem Fall kann dies als Beweismittel innerhalb der Schadensregulierung genutzt werden.</p><p><strong>&#8211; Feststellung der Personalien:</strong> Wenn der Unfallgegner sich weigert, Ihnen seine Personalien mitzuteilen, kann die Polizei für Abhilfe sorgen. Denn die Polizei ist kraft staatlicher Gewalt in der Lage, die Personalien festzustellen.</p><p>Als Unfallgeschädigter haben Sie keine Nachteile, wenn Sie die Polizei zu einem Unfall hinzuziehen! Es kann vielmehr Ihre Schadensregulierung vereinfachen. Eine<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank" rel="noopener"> Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung</a> benötigt es übrigens zur Durchsetzung eines Schmerzensgeldes nicht. </p><h2>Welche Daten brauche ich vom Unfallverursacher?</h2><p>Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen „zwingend gebrauchten“ und „nützlich“ Daten unterschieden werden. In manchen Fällen kann der Unfallgegner unwillig sein, seine Daten herauszugeben, oder sogar Fahrerflucht begehen, um Ihren Schaden nicht regulieren zu müssen. </p><p>Dies nützt dem Unfallverursacher jedoch wenig: Sie brauchen weder seinen<strong> Namen noch seine Anschrift</strong> oder den Namen der <strong>Versicherung</strong>, um am Ende Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen. </p><p>Denn grundsätzlich genügt das <b>Kennzeichen </b>des Unfallgegners bereits, um dessen Haftpflichtversicherung herauszufinden. Da nach einem Auffahrunfall grundsätzlich der Halter neben dem Fahrzeugführer haftet, kann der Halter und Versicherungsnehmer auch nicht behaupten, er hätte den Wagen gar nicht persönlich gefahren. In diesem Fall muss er nämlich bewiesen können, wer den Unfallverursacherwagen gefahren ist. </p><p>In den meisten Fällen wird der Unfallgegner aber kooperieren. In diesem Fall sollten Sie sich folgende Daten notieren: <b>Name, Anschrift, KfZ-Haftpflichtversicherungsunternehmen und (falls vorhanden) auch direkt die Versicherungsscheinnummer. </b>Denn diese Daten können Ihnen helfen, die Schadensregulierung zu beschleunigen. Ein umsichtiger und kooperativer „Auffahrer“ wird Ihnen unter Umständen sogar eine schriftliche Haftungsanerkennung erteilen. Diese führt dazu, dass die Haftpflichtversicherung Ihren Schaden schneller reguliert, weil sie nicht mehr ohne Weiteres behaupten kann, dass den Versicherungsnehmer keine Schuld treffe.</p><p> </p>								</div>
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									<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag? </b>In <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie heraus, was für Sie sinnvoll ist!</p>								</div>
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									<h2>Wann muss der Auffahrunfall der Versicherung gemeldet werden?</h2><p>Der Unfallverursacher muss seiner Versicherung den Auffahrunfall innerhalb einer Woche melden. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 104 Abs. 1 VVG: </p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung verpflichtet.</em></p><p>Wenn er dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt &#8211; beispielsweise weil er der Auffassung ist, dass er am Auffahrunfall keine Schuld trägt -, so ist es ausreichend, wenn Sie seiner Versicherung den Schadensfall melden. Die Versicherung können Sie anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. </p><p>Die gegnerische Versicherung holt dann selbst eine Schadensmeldung beim Versicherungsnehmer ein. Sollte dieser trotzdem nicht reagieren, so muss die gegnerische Versicherung &#8211; abhängig von der Sachlage &#8211; trotzdem Ihre Ansprüche regulieren. Die Meldung des Unfallverursachers ist nicht zwingend, damit Sie Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall erhalten.</p><h2>Wann zahlt die gegnerische Versicherung/ der Gegner?</h2><p>Die gegnerische Versicherung zahlt im Versicherungsfall. Diese (vermeintliche) Selbstverständlichkeit bedarf trotzdem ein paar Worte der weiteren Erklärung. Versicherungsfall innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet zunächst, dass die Versicherung bei einem fahrlässigen verschuldeten Autounfall sich verpflichtet, die hieraus entstandenen <strong>Schäden</strong> zu <strong>regulieren</strong>. Kein Versicherungsfall liegt hingegen vor, wenn der Unfallgegner absichtlich mit seinem Wagen auf Ihr Fahrzeug auffährt. Denn für vorsätzliche Delikte greift regelmäßig kein Versicherungsschutz.</p><p>Der Zeitpunkt der Zahlung ist leider nicht vorhersehbar. In vielen Fällen kann sich die Schadensregulierung über mehrere Wochen ziehen. Welche Möglichkeiten Ihnen dann offenstehen, können Sie <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/" target="_blank" rel="noopener">hier </a> nachlesen.</p><h2>Welche Ansprüche habe ich nach einem Auffahrunfall?</h2><p>In der Schadensregulierung gilt nach <b>§§ 249 ff. BGB</b>, dass der Schädiger den Geschädigten so stellen muss, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.</p><p>Wurde also bei einem Auffahrunfall Ihr Fahrzeug und Ihre Uhr zerstört, dann muss der Unfallverursacher den Wagen und die Uhr ersetzen, beziehungsweise die <strong>Reparaturkosten</strong> bezahlen. Kosten für die <strong>Heilbehandlung</strong> werden zwar grundsätzlich durch Ihre Krankenversicherung gezahlt, jedoch kann die private oder gesetzliche Krankenversicherung Regress beim Unfallverursacher nehmen.</p><p>Neben diesen offensichtlichen Ansprüchen besteht darüber hinaus aber auch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, die sich aus dem Verkehrsunfall ergeben können. Eine ausführliche Auflistung Ihrer Ansprüche nach einem Auffahrunfall finden Sie <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p><h2>Kann ich bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld haben?</h2><p>Der Schadensersatzanspruch mit seinen Positionen wird nach <b>Verschulden </b>auf die Unfallbeteiligten <b>aufgeteilt</b>. </p><p>Beispiel: Bei einem beiderseitig verursachten Auffahrunfall müssen die Versicherungen jeweils 50 % des gegnerischen Schadens regulieren.</p><p>Bei den allermeisten Auffahrunfällen hat der Auffahrende Schuld. Grundsätzlich gilt gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StVO/4.html">§ 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)</a>:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.</em></p><p>Kommt es zu einem Auffahrunfall, greift der sogenannte <strong>Anscheinsbeweis</strong>, dass der Auffahrende einen zu geringen Sicherheitsabstand einhalten hat und deshalb nicht mehr rechtzeitig auf das Verkehrsgeschehen reagieren konnte.</p><p>Dies gilt auch für plötzliche Verkehrssituationen:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren.</em><br />&#8211; BGH, Urteil vom 16.1.2007, Az. VI ZR 248/05</p><p>Dies führt zu einer <strong>Umkehr der Beweislast</strong>: wenn Sie Schadenersatz erhalten wollen, müssen Sie alle Umstände, die den Schadenersatzanspruch begründen, vollständig beweisen. Bei einem Anscheinsbeweis hingegen wird aufgrund der typischen Konstellation angenommen, dass sich ein bestimmter Vorgang &#8211; hier: zu wenig Abstand des Auffahrenden zum Vordermann-  vorlag, ohne dass dieser von Ihnen bewiesen werden muss. Der Auffahrende muss nun <strong>widerlegen</strong>, dass dieser typische Vorgang vorlag. Dies nennt man <strong>sekundäre Beweislast</strong>. </p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Die Schuld wird im Falle eines Auffahrunfalls regelmäßig beim Auffahrenden liege</span><span style="letter-spacing: 0px;">n. Viele <b>irren</b> sich jedoch in der Annahme, dass bei einem Auffahrunfall der Auffahrende immer zu <b>100 % </b>die Schuld trägt. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Denn bei Betrieb eines motorisierten Fahrzeugs geht der deutsche Gesetzgeber von einer „<b>Betriebsgefahr</b>“ aus. Dies bedeutet: Das Führen eines Fahrzeuges ist immer latent gefährlich, sodass diese Gefahr Ihres eigenen Fahrzeugs berücksichtigt werden muss. </span><span style="letter-spacing: 0px;">Dies stellt aber natürlich nur eine grundsätzliche Vermutung dar. Die Betriebsgefahr kann &#8211; wie bei einem Auffahrunfall im Straßenverkehr typisch &#8211; vollständig vom Veursachungsbeitrag des Auffahrenden verdrängt werden. </span></p><p>Damit wird die anzurechnende Betriebsgefahr bei Auffahrunfällen zumeist nur bei <strong>Parkplatzunfällen </strong>relevant.</p><h2>Fazit</h2><p>Als Geschädigter haben Sie nach einem Auffahrunfall einen <b>Anscheinsbeweis</b>, der für die Schuld des Auffahrenden spricht. </p><p>Sollte der Unfallverursacher den Auffahrunfall nicht melden, so müssen Sie hierauf nicht weiter warten sondern können über das Kennzeichen des Unfallverursachers die Versicherung ermitteln und den Fall selbst melden. </p><p>Wenn Sie bei einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Auffahrunfall</a> verletzt worden sind, sollten Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch nicht selbst durchsetzen und keinesfalls die <a href="https://vinqo.de/einwilligung-der-versicherung-fur-schmerzensgeld-unterzeichnen/">vorgegebenen Formulare der gegnerischen Versicherung</a> unterzeichnen. </p><p>Wenn Sie versuchen, Ihre Ansprüche nach einem Auffahrunfall selbst geltend zu machen, braucht es dann aber einen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">langen Atem</a>. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung in der Schadensregulierung helfen wir Ihnen dabei- vollständig <strong>kostenlos</strong>. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Wenn Sie Geschädigter eines Auffahrunfalls sind, können Sie uns jederzeit Ihren Fall kostenfrei schildern.</a></p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/auffahrunfall-was-tun/">Auffahrunfall &#8211; Was tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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