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	<title>Reparatur Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Mietwagen nach Verkehrsunfall nehmen?</title>
		<link>https://vinqo.de/mietwagen-nach-verkehrsunfall-nehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Apr 2021 13:06:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wie lange darf ich nach einem Verkehrsunfall einen Mietwagen in Anspruch nehmen?<br />
Wenn nach einem Verkehrsunfall ein Wagen nicht weiter genutzt werden kann, können Sie unter Umständen einen Mietwagen nehmen und hierfür dann Ersatz vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung, verlangen. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/mietwagen-nach-verkehrsunfall-nehmen/">Mietwagen nach Verkehrsunfall nehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Wenn nach einem <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> ein Auto nicht weiter genutzt werden kann, können Sie unter Umständen einen Mietwagen nehmen und hierfür dann Ersatz vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung, verlangen, wenn die Gegenseite die Alleinhaftung trägt. Doch <strong>wie lange</strong> können Sie den <strong>Mietwagen</strong> nutzen, wenn dieser von der <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">gegnerischen Versicherung</a> gezahlt werden soll? Hierbei muss zwischen der Reparatur eines Wagens sowie dem wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden werden.</p>								</div>
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									<h2>Mietwagen bei Reparatur</h2><p>Wenn Ihr Wagen <strong>repariert</strong> wird, können Sie grundsätzlich für den <strong>Zeitraum</strong>, den die Reparatur andauert, einen <strong>Ersatzwagen</strong> anmieten. Sollte die Reparatur länger dauern als zunächst gedacht, muss der Unfallgegner die Kosten des Mietwagens auch länger tragen. Grundsätzlich fällt es in den Risikobereich des Schädigers, wie lange die Reparatur andauert. Sobald Ihr Wagen aber wiederhergestellt ist, sind Sie verpflichtet, diesen auch abzuholen. Wichtig ist, dass Sie einen Ersatzwagen höchstens aus der gleichen <strong>Fahrzeugklasse</strong> nehmen. Kosten für ein Fahrzeug, welches in eine bessere Fahrzeugklasse fällt, werden in der Regel nicht übernommen. </p><p>Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder gar nicht fahrtüchtig sein, so haben Sie bereits vor der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen. Sie müssen dann jedoch darauf hinwirken, dass möglichst schnell mit der Reparatur begonnen werden kann. Hierfür sollten Sie zur schnellstmöglichen Klärung der Haftung von Beginn an <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen</a> &#8211; diese ist für sie 100% kostenfrei!</p><h2> </h2><h2>Mietwagen bei einem Totalschaden</h2><p>Wenn Ihr Wagen nach einem <strong>fremdverursachten</strong> Unfall einen Totalschaden erlitten hat, ändert sich die Dauer der möglichen Ersatzfahrzeugmiete. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, die Reparatur als teurer als der Erwerb eines gleichaltrigen Fahrzeugs mit vergleichbarer Ausstattung etc. wäre. </p><h3>Dauer für die Untersuchung</h3><p>Zunächst dürfen Sie, bis das Fahrzeug durch einen Sachverständigen <strong>untersucht</strong> wird, einen Ersatzwagen anmieten. In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens wenige Tage. </p><h3>Dauer der Wiederbeschaffung</h3><p>Grundsätzlich kann der Gutachter neben der Feststellung, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, auch die Feststellung treffen, wie lange eine <strong>Ersatzbeschaffung</strong> eines vergleichbaren Fahrzeuges dauern wird. Im Regelfall setzt der Sachverständige hierfür ca. <strong>11 bis 14 Tage</strong> an.</p><p>Sie können den Mietwagen also noch so lange in Anspruch nehmen, bis Sie innerhalb des angesetzten Zeitraumes ein neues Fahrzeug erworben haben. Sollte dies aufgrund von besonderen Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist es wichtig, dass die Gründe hierfür dokumentiert und vorgetragen werden. Hier sind rechtliche Schwierigkeiten regelmäßig zu erwarten.</p><h3>Entscheidungsspielraum</h3><p>Ihnen als Geschädigten kommt zusätzlich ein Entscheidungsspielraum zu Gute. Denn Sie dürfen, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, den Wagen reparieren lassen. Der Unfallverursacher muss dann aber nicht die vollkommenen Reparaturkosten, sondern nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> zahlen.</p><p>Der Wiederbeschaffungswert ist meistens der Zeitwert des Fahrzeuges, welches es vor dem Unfall hatte, abzüglich des Restwerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs. Für die Entscheidung, ob Sie eine Reparatur wollen, können Sie sich bis zu <strong>drei Tage Zeit</strong> nehmen.</p><p><strong>Expertentipp</strong>: Eine Reparatur muss die Gegenseite auch dann in voller Höhe erstatten, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert höchstens um 30% übersteigen und das Fahrzeug mindestens weitere sechs Monate genutzt wird. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sollten Sie vorher das richtige Vorgehen rechtlich prüfen lassen. <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Mit VINQO können Sie dies ohne Kostenrisiko prüfen lassen! </a></p><h2> </h2><h2>Fazit</h2><p>Ein Mietwagen steht Ihnen abhängig von der Abrechnungsmethode unterschiedlich lange zu. Sie sollten darauf achten, dass der Mietwagen mit Ihrem Unfallfahrzeug vergleichbar ist. Zudem sollte vorab schnellstmöglich auf die Anerkennung der Haftung durch die Gegenseite hingewirkt werden, da erst dann die grundsätzliche Kostentragung geklärt ist. </p><p> </p><p> </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/mietwagen-nach-verkehrsunfall-nehmen/">Mietwagen nach Verkehrsunfall nehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Motorradsaison 2021 &#8211; So bereiten Sie Ihr Motorrad richtig vor!</title>
		<link>https://vinqo.de/motorradsaison-2021-so-bereiten-sie-ihr-motorrad-richtig-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Mar 2021 15:19:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Vor der ersten Motorradtour des Jahres sollte das Fahrzeug einmal vollständig durchgecheckt werden. Dies sollten Sie im besten Fall einige Tage vor der geplanten Tour machen, damit etwaige Mängel rechtzeitig behoben werden können und Sie sicher in die Saison starten. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradsaison-2021-so-bereiten-sie-ihr-motorrad-richtig-vor/">Motorradsaison 2021 &#8211; So bereiten Sie Ihr Motorrad richtig vor!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Das Wetter wir endlich wieder <strong>sonniger</strong> und so langsam aber sicher wärmer. Die meisten <strong>Saisonkennzeichen</strong> erlauben im März wieder die ersten Ausfahrten, sodass die <strong>Motorradsaison</strong> <strong>2021</strong> endlich beginnen kann.  Damit auch Sie entspannt in die Motorradsaison starten können, sollten Sie zunächst Ihr Motorrad wieder fit machen. Auf was Sie dabei achten sollten, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt:</p>								</div>
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									<h2>Batterie überprüfen</h2><p>Als allererstes sollte überprüft werden, ob Ihre <strong>Batterie</strong> vollständig <strong>geladen</strong> und einsatzbereit ist. Dies sollten Sie schon paar Tage vor der ersten geplanten Tour machen, damit Sie am Tour-Tag nicht überraschenderweise doch zuhause bleiben müssen! Gerade durch die längere Stehzeit kann sich bei älteren Batterien diese entladen. Sollte die Batterie sich entladen haben, hilft hier ein <strong>Batterieladegerät</strong>. Diese kosten in der Regel zwischen 20,00 und 80,00 € und benötigen wenige Stunden, um die Batterie wieder aufzuladen.</p><p> </p><h2>Rost suchen</h2><p>Überprüfen Sie gründlich, ob sich während der Standzeit <strong>Rost</strong> an Ihrem Krad gebildet hat. Auch wenn es nicht unbedingt die liebste Freizeitbeschäftigung ist: Am besten geht dies, wenn Sie das Motorrad einmal kleinteilig <strong>putzen</strong>. Sollte Rost zulange nicht entdeckt werden, frisst er sich weiter und kann schlussendlich zur Fahruntauglichkeit des Zweirades führen!</p><p> </p><h2>Flüssigkeiten</h2><p>Bevor Sie mit Ihrem Motorrad endlich losfahren können, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob alle wichtigen <strong>Flüssigkeiten</strong> in ausreichender <strong>Menge</strong> noch vorhanden sind. Dazu gehört neben dem <strong>Motoröl</strong> auch die <strong>Bremsflüssigkeit</strong> und das <strong>Kühlmittel</strong>. Gerade wenn Motorräder im Freien stehen, kann unter Umständen auch ein Tier Leitungen angeknabbert haben. Häufig kann ein Flüssigkeitenwechsel auch mit Hilfe einer Anleitung selbst durchgeführt werden.</p><p> </p><h2>Elektrocheck</h2><p>Um nicht direkt am ersten Tag ein &#8222;Knöllchen&#8220; zu erhalten, sollten Sie überprüfen, ob die <strong>Lichter</strong> und die <strong>Blinker</strong> einwandfrei funktionieren. Hierfür sollten Sie alles, was an elektronischen Einrichtungen am Motorrad vorhanden ist, zumindest einmal <strong>einschalten</strong>. </p><p> </p><h2>Bremsen</h2><p>Neben der Prüfung, ob noch genügend Bremsflüssigkeit vorhanden ist, sollten Sie auch die <strong>Bremsscheiben</strong> und <strong>Bremsbeläge</strong> unter die Lupe nehmen. Sollte sich Staub und Schmiere abgelagert haben, sollte ein <strong>Bremsenreiniger</strong> genutzt werde. Prüfen Sie bei einer kurzen und langsamen Fahrt, ob die Bremse wie gewohnt reagiert. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, sollten Sie die Bremse während des Schiebens überprüfen. Jeglicher Mangel an der Bremse muss dringend von einer Werkstatt überprüft werden.</p><p> </p><h2>Reifencheck</h2><p>Durch den Wechsel von warmen und kaltem Wetter sollte auch unbedingt überprüft werden, ob ausreichend <strong>Luft</strong> in dem Reifen vorhanden ist. Nur mit vernünftig gefüllten Reifen können Sie Ihre Motorradtour gänzlich auskosten. Auch die Dicke des <strong>Reifenprofils</strong> sollte noch einmal gecheckt werden. Hier gilt, dass ca. 1,6 mm als ausreichend angesehen werden.</p><p> </p><h2>Fazit</h2><p>Vor der ersten Motorradtour des Jahres sollte das Fahrzeug einmal <strong>vollständig</strong> durchgecheckt werden. Dies sollten Sie im besten Fall einige Tage vor der geplanten Tour machen, damit etwaige <strong>Mängel</strong> rechtzeitig <strong>behoben</strong> werden können und Sie sicher in die Saison starten.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/motorradsaison-2021-so-bereiten-sie-ihr-motorrad-richtig-vor/">Motorradsaison 2021 &#8211; So bereiten Sie Ihr Motorrad richtig vor!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</title>
		<link>https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 14:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle Schäden dokumentieren. Dabei muss natürlich zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nachdem seit dem 15. Juni 2019 <b>E-Scoo</b><strong>ter</strong>, auch <b>E-Roller </b>genannt, auf den Straßen zugelassen wurden, steigt die Zahl der Verwender kontinuierlich. </p><p>Viele <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeld-nach-autounfall-erhalten/">Autofahrer</a> fühlen sich aber von E-Scootern genervt. Ein neuer Konkurrent im Straßenverkehr, der wie <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-muss-ich-tun/">Fahrradfahrer</a> überholt werden muss. Und die Zahl der Zusammenstöße von E-Scootern und anderen Verkehrsteilnehmern steigt! Dabei gehen Experten davon aus, dass eine vergleichsweise hohe Gefährlichkeit vorliegt, wie bei Fahrradunfällen. Zumindest das Verhältnis von <strong>Schwerverletzten</strong> zur Gesamtzahl der Personenschäden ist gleichauf. Die Zahl der Unfälle wird mit steigenden E-Scooter Zulassungen in der Zukunft auch steigen. Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, sollten Sie auf Folgendes achten, um eine schnellstmögliche Regulierung Ihres Schadens zu erreichen:</p>								</div>
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									<h2>Gesundheit geht vor!</h2><p>Die Gesundheit hat nach einem E-Roller-Unfall absolute Priorität. Auch Schürfwunden sollten beispielsweise professionell gereinigt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich stellt ein <a href="https://vinqo.de/nachtraeglich-zum-arzt-fuer-schmerzensgeld/">Arztbericht</a> einen wichtigen Nachweis dar, wenn Sie später <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeld</a> von dem Unfallgegner oder seiner Versicherung verlangen wollen.</p><h2>Daten des Unfallgegner aufschreiben</h2><p>Zumindest wenn kein beachtlicher Personenschaden entstanden ist, muss nicht unbedingt die <strong>Polizei</strong> zur Unfallaufnahme gerufen werden. Die <strong>Daten</strong> des <strong>Unfallgegners</strong> sollten Sie natürlich trotzdem erfassen. Hierfür genügt es, den <strong>Personalausweis</strong> zu fotografieren. Wenn ein Autofahrer der Unfallgegner sein sollte, können Sie zusätzlich auch das <strong>Kennzeichen</strong> notieren. Über dies kann der Halter des Wagens, beziehungsweise seine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-der-versicherung-melden/">Versicherung</a>, bei dem Zentralruf der Versicherer ermittelt werden.</p><p>Im besten Fall konnten <strong>Zeugen</strong> den Unfall beobachten. Notieren Sie auch deren Kontaktdaten. Sollte es Komplikationen bei der Schadensabwicklung geben, beispielsweise weil die gegnerische Versicherung den Unfallhergang anzweifelt, sind Zeugenberichte wertvolle Beweismittel.</p><h2>Schäden genau dokumentieren</h2><p>Um den E-Scooter Unfall möglichst schnell aufzuarbeiten, sollten Sie vor allem gewissenhaft alle <strong>Schäden dokumentieren</strong>. Dabei muss zwischen Sachschäden und Personenschäden differenziert werden.</p><h3>Sachschäden</h3><p>Sachschäden lassen sich vergleichsweise einfach dokumentieren. Sollte Ihr E-Scooter beschädigt worden sein, können Sie hiervon einfach ein <strong>Bild</strong> machen. Bitte werfen Sie beschädigte <strong>Kleidung</strong> nicht weg, sondern fotografieren vorher die Schäden, Auch hierfür können Sie Schadensersatz verlangen. Das gleiche gilt natürlich auch für Schäden an <strong>Smartphone</strong>, <strong>Uhren</strong> oder <strong>Brillen</strong>. </p><p>Neben den Fotos von den Schäden ist zudem der Schaden mithilfe von Anschaffungsbelegen darzulegen. </p><h3>Personenschäden</h3><p>Personenschäden müssen auch sorgfältig dokumentiert werden. Denn wenn Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer <strong>verletzt</strong> worden sind, steht Ihnen ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu. Wie bereits oben ausgeführt, sollte daher im Regelfall auch ein <strong>Arzt</strong> aufgesucht werden.</p><p>Anders als bei einem Sachschaden gestaltet sich die Regulierung eines Personenschadens komplizierter. Denn die <strong>Einschränkungen</strong>, die Sie durch eine Verletzung erleiden, sind natürlich nur für Sie fühlbar. Darum sollten Sie nicht nur Ihre Verletzungen <strong>fotografieren</strong>, sondern zusätzlich auch ein <a href="https://vinqo.de/wie-fuehre-ich-ein-schmerztagebuch-richtig/">Schmerztagebuch</a> führen. Hierdurch kann eindrücklich festgehalten werden, wie schwer Ihre Verletzungen waren und wie Sie hierdurch im Alltagsleben eingeschränkt waren.</p><h2>Schadensbezifferung</h2><p>Auch bei der Schadensbezifferung müssen Sie zwischen Personenschaden und Sachschaden differenzieren. Für viele ist die Frage, wie Sie Ihren E-Scooter <strong>ersetzt</strong> oder <strong>repariert</strong> bekommen, am dringendsten.</p><h3>Reparatur</h3><p>Wenn Ihr E-Scooter bei dem Unfall beschädigt wurde, kann er unter Umständen durch einen Fachmann wieder repariert werden. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile spezielle <strong>Werkstätten</strong> hierfür.</p><p>Doch passen Sie auf: Wenn die Reparatur <strong>mehr kosten</strong> würde, als der E-Scooter zum Zeitpunkt des Unfalls <strong>wert</strong> war, können Sie die Reparaturkosten <strong>nicht</strong> vollständig von der gegnerischen Seite <strong>ersetzt</strong> verlangen. In solchen Fällen spricht man von einem <strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong>. </p><p>Aufgrund des relativ jungen Phänomens der E-Scooter gibt es zwar noch keine belastbare Rechtsprechung, aber es kann davon ausgegangen werden, dass bei E-Scootern wie bei Fahrrädern oder PKW auch ein Integritätsinteresse besteht, sodass die Reparatur zumindest vorgenommen werden kann, wenn die Reparaturkosten nicht<strong> 130 % des Zeitwertes</strong> des E-Scooters übersteigt.</p><h3>Geldersatz</h3><p>Anstelle der Reparatur kann auch Geldersatz verlangt werden. In diesem Fall wird der Wert der Reparatur ersetzt, <strong>ohne</strong> dass die <strong>Reparatur</strong> stattfindet. Das kann natürlich nur der Fall sein, wenn die Reparaturkosten nicht den Wert des E-Scooters übersteigen. Wenn Sie den <strong>Geldersatz</strong> wählen, können Sie später den E-Scooter selber reparieren, oder wenn der E-Roller noch brauchbar ist, diesen weiterfahren.</p><h3>Ersatzanschaffung</h3><p>Wenn Ihr <strong>E-Scooter zerstört</strong> wurde, möchten Sie unter Umständen einen neuen E-Scooter anschaffen. Auch die Anschaffungskosten gelten als Schaden. Sie müssen hierbei dann aber einen „<strong>neu für alt</strong>“-Abzug vornehmen. Dadurch, dass Sie einen neuwertigeren E-Scooter erhalten, wären Sie ohne diesen Abzug sonst <strong>bessergestellt</strong>, als Sie vor dem Unfall gestanden haben. Gerade durch den schnellen Wertverlust von E-Scootern ist dann ein neuer E-Scooter einiges mehr wert, als ein gebrauchter E-Scooter.</p><h3>Personenschäden</h3><p>Die Bezifferung eines Schmerzensgeldes ist relativ kompliziert- es sei denn, man nutzt den <a href="https://vinqo.de/schmerzensgeldrechner/">Schmerzensgeldrechner</a> von VINQO. </p><p>Aus mehr als 10.000 Datensätzen errechnet der Schmerzensgeldrechner, mit was für einer Zahlung Sie rechnen könnte.</p><h3>Weitere Ansprüche beachten</h3><p>Neben den offensichtlichen <strong>Ansprüchen</strong>, die Sie nach einem E-Scooter Unfall haben, gibt es eine Vielzahl von „unbekannteren“ Ansprüchen, die Sie geltend machen können. Hierzu zählt beispielsweise auch der <a href="https://vinqo.de/so-berechnen-sie-ihren-haushaltsfuehrungsschaden-richtig/">Haushaltsführungsschaden</a>.  </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/unfall-mit-e-roller-darauf-muessen-sie-achten/">Unfall mit E-Roller? Darauf müssen Sie achten!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</title>
		<link>https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2021 07:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Belege]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es zu einem Unfall kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: Wie und wo kann man das Rad dann reparieren lassen, wenn man will, dass der Unfallgegner die Kosten übernimmt? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Fahrrad wird für immer mehr Deutsche das typische <strong>Fortbewegungsmittel</strong>. Insbesondere seitdem auch <strong>Elektrobikes</strong> bergige Gegenden befahrbar machen, schwingen sich immer mehr Deutsche auf das Bike.</p>
<p>Wenn es dann zu einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall</a> kommt und das Rad beschädigt wird, sind viele im ersten Moment unsicher: <strong>Wie</strong> und <strong>wo</strong> kann man das Fahrrad <strong>reparieren</strong> lassen? Und welche Unterlagen benötigt man hierfür?</p>
<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Werkstattfreiheit nach Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich können Sie sich aussuchen, in welcher Fahrradwerkstatt Sie Ihr Fahrrad reparieren lassen möchten. Wenn Sie noch keine Werkstatt des Vertrauens haben, können Sie sich im Internet darüber informieren. Bei den meisten Fahrradhändlern ist übrigens eine Werkstatt mit angebunden.</p>
<p>Wenn Sie Ihr Fahrrad bei einer bestimmten Werkstatt des Herstellers reparieren lassen wollen, da es sich um ein besonders hochpreisiges Fahrrad handelt, ist dies grundsätzlich auch Ihr gutes Recht. Auch das Einschicken des Fahrrades ist dann möglich.</p>
<p>Teilweise ist zu hören, dass eingesessene Werkstätten nicht gerne die Fahrräder von Online-Händlern reparieren. Dies sind aber meisten Garantiefälle und nicht Fahrradunfälle. Wenn es sich um eine Reparatur handelt, die durch den Unfallverursacher zu begleichen ist, wird im Regelfall auch bei einem im Internet erworbenen Rad die Werkstatt die Reparatur übernehmen.</p>
<p>Etwas anderes kann bei einem<strong> geleasten Fahrrad</strong> gelten (<a href="https://www.jobrad.org/">Jobrad</a>, <a href="https://www.bikeleasing.de/">Bikeleasing</a> etc.). Abhängig vom Leasingvertrag muss man das Fahrrad werkstattgebunden reparieren lassen und vorher eine <strong>Reparaturkostenfreigabe</strong> einholen.</p>
<h2 style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; color: #333333;">Kostenvoranschlag oder Gutachten nach Fahrradunfall?</h2>
<p><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">In manchen Fällen kann sich ein Gutachten anbieten, in anderen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag vollständig aus.</a></p>
<p><strong>Kostenvoranschlag</strong>: In diesem Fall macht der Kostenvoranschlag nur eine Angabe darüber, wie teuer eine Reparatur voraussichtlich sein wird. Das heißt, es wird berechnet, wie viele Arbeitsstunden eine Reparatur benötigt, und was für einen Materialaufwand zu erwarten ist. Der Kostenvoranschlag selber kostet in der Regel zwischen <strong>20,00 und 90,00 €</strong>.</p>
<p><strong>Gutachten</strong>: Bei einem Gutachten wird nicht nur berechnet, wie viel eine Reparatur kosten wird, sondern es wird genauer untersucht, ob z. B. <strong>Risse</strong> im (Carbon)Rahmen vorhanden sind und ob es einen unfallbedingten <strong>merkantilen Minderwert</strong> gibt. Ein Gutachten wird nicht von jeder Werkstatt angeboten, sondern von spezialisierten <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">Sachverständigen</a>.</p>
<p>Ein Gutachten für ein Fahrradunfallschden kostet abhängig von den Prüfverfahren und dem Schadensumfang zwischen 400,00 &#8211; 1.000,00 €.</p>
<p>Ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eingeholt werden soll, richtet sich nach der <strong>Höhe des voraussichtlichen Schadens und des Zeitwerts des Fahrrads</strong>: Denn wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten ca. 500,00 € nicht überschreiten, spricht man von einem Bagatellschaden. Hier muss der Unfallgegner keine Gutachtenkosten übernehmen, denn das teure Gutachten wäre in diesem Fall im Verhältnis zu den erwarteten Reparaturkosten <strong>unverhältnismäßig</strong>.</p>
<p>Wenn Sie Ihren <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Fahrradunfall risikofrei mit VINQO</a> abwickeln wollen, prüfen wir im Rahmen der Schadensabwicklung für Sie, ob für Ihr Fahrrad ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag erstellt werden soll. Dazu ermitteln wir den Zeitwert und klären die Haftungsfrage mit der Versicherung, damit Sie auf keinen Kosten sitzen bleiben!</p>
<h2>Schadensminderungspflicht nach Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich trifft Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall eine „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“. Das heißt, dass Sie den Schaden<strong> nicht vergrößern</strong> dürfen.</p>
<p>Beispiel: Sie können nach einem Fahrradunfall nicht drei <strong>verschiedene</strong> Sachverständige mit der Begutachtung beauftragen, um die Reparaturkosten zu ermitteln und dies dann dem Unfallgegner in Rechnung stellen.</p>
<p>Häufig auch verkannt: Wenn Sie ein<a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/"> Mietrad oder den Nutzungsausfall</a> bis zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrrads oder der vollständigen Reparatur beanspruchen wollen, sollten Sie dem Gegner <strong>von Beginn</strong> an dies <strong>mitteilen</strong>, damit diese die Kosten reduzieren kann.</p>
<h2>Fahrradreparatur oder wirtschaftlicher Totalschaden?</h2>
<p>Gleich ob Sie sich für ein Gutachten oder für einen Kostenvoranschlag entscheiden: Bewahren Sie alle <strong>Belege</strong> auf, die Ihnen von der Werkstatt oder dem Sachverständigen ausgeteilt werden.</p>
<p>Dazu gehört insbesondere der Beleg dafür, dass Sie die <strong>Kosten</strong> für die <strong>Erstellung</strong> des Kostenvoranschlages bereits gezahlt haben.</p>
<p>Nachdem Sie den <strong>Kostenvoranschlag</strong> erhalten haben, muss, bevor es an die Reparatur geht, überprüft werden, ob die Reparatur unter Umständen<strong> mehr kostet</strong>, als das <strong>Fahrrad</strong> noch <strong>wert</strong> ist.</p>
<p>Hierfür wird ermittelt, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Fahrrad ohne Schaden auf dem Gebrauchtmarkt zu erwerben. Denn nur wenn die Reparaturkosten nicht 30 % des Wertes des Fahrrades überschreiten, ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll. Bei einem Gutachten und auch manchmal bei einem Kostenvoranschlag wird dokumentiert, ob es sich um einen Totalschaden handelt.</p>
<h2>Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer?</h2>
<p>Manche Werkstätte schreiben bei einem Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten<strong> ohne 19 % Mehrwertsteuer</strong> auf. Dies liegt daran, dass die Mehrwertsteuer erst <strong>anfällt</strong>, wenn die <strong>Reparatur</strong> tatsächlich vorgenommen wird. Zwar kann auch nur auf der Basis eines Kostenvoranschlages das Geld zur Reparatur gefordert werden, jedoch nicht die Mehrwertsteuer. Dies wird klar vom Gesetz so normiert. <strong>§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB</strong> sagt:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>(2) Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.</em></p>
<p>Nach der Vornahme der Reparatur wird dann aber auch die <strong>Mehrwertsteuer</strong> von dem Unfallgegner <strong>ersetzt</strong> werden. Auch hier ist es daher wichtig, den <strong>Beleg</strong> über die Reparatur <strong>aufzubewahren</strong>, damit Sie die Mehrwertsteuer erstattet bekommen können.</p>
<h2>Fazit</h2>
<ul>
<li>Wo Sie nach einem Fahrradunfall das Gutachten oder bei Bagatellschäden den Kostenvoranschlag einholen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.</li>
<li>Das Wichtige hierbei ist, dass Sie die <strong>Schadensminderungspflicht </strong>nicht vergessen. Außerdem sollten sich nicht wundern, wenn auf dem Kostenvoranschlag die <strong>Mehrwertsteuer</strong> noch nicht enthalten ist, da diese im Regelfall erst aufgeschlagen wird, wenn das Fahrrad tatsächlich repariert wurde.</li>
<li>Um die Kosten problemlos erstattet zu bekommen, sollten Sie unbedingt daran denken, die <strong>Belege</strong> sorgfältig aufzubewahren.</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nach-fahrradunfall-wo-gutachten-und-kostenvoranschlag-erstellen-lassen/">Nach Fahrradunfall: Wo Gutachten und Kostenvoranschlag erstellen lassen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Oct 2020 11:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Ansprüche nach Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Auffahrunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[Wie viel Nutzungsausfall nach Autounfall erhalten]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschaftlicher Totalschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Ihr Auto nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, haben Sie bis zur Reparatur Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt? </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9483" class="elementor elementor-9483" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Wenn Ihr Auto nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> nicht mehr verkehrssicher ist, wird er zumeist in einer Werkstatt repariert. Für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Auto dann nicht nutzen können, können Sie entweder einen <b>Mietwagen </b>in Anspruch nehmen oder <b>Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung)</b> geltend machen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann Sie Anspruch auf Nutzungsausfall haben und wie der Nutzungsausfall errechnet wird.</p>								</div>
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									<h2>Wann bekomme ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</h2><p>Voraussetzung für einen Nutzungsausfallsersatzanspruch ist zunächst, dass der Unfallgegner schadensersatzpflichtig ist. Die Schadensersatzpflichtigkeit nach einem Verkehrsunfall ergibt sich regelmäßig aus<a href="https://dejure.org/gesetze/StVG/18.html"> <b>§§ 7, 18 StVG </b></a>oder aus<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html"><b> § 823 BGB</b></a>.</p><p>Für einen Schadensersatzanspruch aus <b>§§ 7, 18 StVG</b> reicht es aus, dass mit dem Kfz des Anspruchsgegners ein Schadensfalls bei Betrieb des Kfz entstanden ist. Für einen Anspruch aus<b> § 823 BGB </b>muss hingegen dem Unfallgegner eine deliktische Handlung, beziehungsweise eine <b>Sorgfaltspflichtverletzung </b>zu Last gelegt werden können. Welche der haftungsbegründenden Normen einschlägig ist, spielt für Ihren Schadenersatz eine untergeordnete Rolle, solange einer der Tatbestände vorliegt.</p><p>Jedoch muss im Hinblick auf den Nutzungsausfallsersatz differenziert werden, ob es zu einer tatsächlichen Reparatur kommt, ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, oder fiktiv abgerechnet wird<span style="font-size: 1rem;">.  </span></p><p><span style="color: var( --e-global-color-vamtam_accent_1 ); font-family: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-family ), Helvetica, Sans-serif; font-size: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-size ); font-style: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-style ); font-weight: var( --e-global-typography-vamtam_h2-font-weight ); letter-spacing: var(--vamtam-h2-letter-spacing-desktop,normal); text-transform: var( --e-global-typography-vamtam_h2-text-transform ); word-spacing: var( --e-global-typography-86432a1-word-spacing );">Auto wird tatsächlich repariert</span></p><p>Wenn der Wagen tatsächlich repariert wird, steht Ihnen für diesen Nichtnutzungszeitraum ein <b>Nutzungsersatz </b>grundsätzlich zu. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich bei der Nichtnutzbarkeit Ihres Wagens um einen <b>Vermögensschaden </b>handelt. Damit drückt die Rechtsprechung aus, dass bei einem Kfz die Nutzbarkeit einen geldwerten Vorteil darstellt. Wenn ein Geschädigter auf einen Mietwagen verzichtet, würde er somit „in die Tasche“ des Schädigers sparen.</p><p>Sie können dann eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung verlangen, bis Ihr Auto <strong>tatsächlich in der Werkstatt repariert</strong> wurde. Wenn die Reparatur länger dauert, als zu Beginn angenommen, wirkt sich das nicht negativ auf Ihren Nutzungsausfallersatzanspruch aus.</p><p>Ein Ersatz des Nutzungsausfalls entfällt jedoch, wenn dieser nicht zu einer „fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung“ führt. Hierfür muss grundsätzlich ein potentieller <b>Nutzungswille </b>und eine <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> bestehen. Diese <strong>entfallen</strong> beispielsweise jedoch, wenn:  </p><ul><li>dem Geschädigten ein Zweitfahrzeug gehört, dass er nutzen kann.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen kann, weil er zu verletzt zum Autofahren ist.</li><li>der Geschädigte den Wagen nicht nutzen will, weil er sich beispielsweise im Urlaub ist.</li></ul><div> </div><p>Die Rechtsprechung hat diese Ausnahmen etabliert, weil in diesen Fällen die Nichtnutzbarkeit für den Geschädigten „nicht fühlbar“ ist.</p><p>Der Anspruch des Nutzungsausfall steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn Sie gar nicht Eigentümer, sondern nur <a href="https://vinqo.de/autounfall-mit-leasingwagen-ansprueche-als-leasingnehmer/" target="_blank" rel="noopener">Leasingnehmer </a>des Wagens sind. Denn innerhalb eines Leasingvertrages steht trotzdem Ihnen das wirtschaftliche Nutzungsrecht zu, nicht dem Leasinggeber.</p><p>Sollte Ihnen für die Zeit der Nichtnutzbarkeit ein Wagen von einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können Sie nach Ansicht der Rechtsprechung trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen, da der Dritte Sie unterstützen wollte, und nicht den Unfallverursacher aus der Haftung befreien will.</p><p> </p>								</div>
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									<h2>Wagen wird nicht repariert, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt</h2><p>Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann der Unfallgegner einer tatsächlichen Reparatur unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot widersprechen.</p><p>So heißt es in § 251 Abs. 2 S. 1:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist.</em></p><p>In diesem Fall wird Ihnen als Geschädigten nur der Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens ausgezahlt. Jedoch kann Ihnen auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ein Anspruch auf Nutzungsausfallersatz zustehen. Dieser wird jedoch zumeiest auf <strong>10 &#8211;</strong><b>14 Tage</b> begrenzt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden es zunächst einen Tag dauert, bis der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, dann ein bis zwei Tage eine Bedenkfrist läuft, ob der Wagen auf eigene Kosten repariert werden soll und schlussendlich 10-12 Tage zur Wiederbeschaffung eines neues Wagens vergehen. Für diesen Zeitraum wird dann ein Nutzungsausfall gewährt. Kleinere Abweichungen, z.B. für die Ermittlung des Schadens durch einen Sachverständigen, bereiten zumeist keine Probleme.</p><p>Zusätzlich zu beachten ist, dass ein Nutzungsausfall <u>nur</u> dann gezahlt wird, wenn tatsächlich ein <strong>Ersatzfahrzeug</strong> angeschafft worden ist, und dieses dann für <strong>mindestens ein halbes Jahr</strong> genutzt wurde. Denn nur dann kann auch auf den <strong>Nutzungswillen,</strong> der, wie oben gezeigt, zwingende Voraussetzung für einen Nutzungsausfall ist, geschlossen werden.  </p><h2>Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen (fiktive Abrechnung)</h2><p>Manche Autofahrer wollen nach einem Verkehrsunfall den Wagen nicht reparieren lassen, wenn er noch verkehrstauglich ist, sondern sich vielmehr den <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">Betrag</a>, der zur Reparatur eigentlich notwendig wäre, von der gegnerischen Versicherung <a href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/" target="_blank" rel="noopener">auszahlen </a>lassen. Diese Möglichkeit hängt zwar von weiteren Umständen ab, aus ihr ergeben sich aber weitere Besonderheiten für das Verlangen des Nutzungsausfalls:</p><p>Grundsätzlich hat der BGH bereits seit 1976 festgehalten, dass bei einer fiktiven Reparaturabrechnungsgrundlage grundsätzlich <b>kein Nutzungsausfall </b>gefordert werden kann. Wenn der Wagen nicht soweit beschädigt ist, dass er nicht zwangsläufig repariert werden muss, kann er auch weiter genutzt werden. Wenn sich der Geschädigte hingegen einen anderen Wagen zulegt, kann er den Nutzungsausfall ab dem Tag, an dem Ihn der neue Wagen zur Verfügung steht, nicht mehr geltend machen.</p><p>Wenn sich jedoch der Geschädigte <b>vorbehält</b>, die Reparatur eigenständig günstig durchzuführen, und sich hierfür die Reparaturkosten auszahlen lässt, kann ihm für die Dauer, die er den Wagen nicht nutzen kann, auch ein Nutzungsausfallsersatz zustehen. (<strong>v</strong><b>gl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13</b>)</p><h2>Wieviel Nutzungsausfallentschädigung erhalte ich?</h2><p>Die Höhe des Nutzungsausfallersatzes ergibt sich grundsätzlich aus den Wertmaßstäben des Marktes für eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung. Dabei wird zumeist innerhalb einer Tabelle verglichen, was ein vergleichbarer Mietwagen für den Zeitraum gekostet hätte. Dieser Wert wird dann noch um die „Gewinnspanne“ des Autovermieters bereinigt.</p><p>In der Praxis wird für die Höhe eine Tabelle genutzt, in der Ihr beschädigtes Fahrzeug einer Klasse von „A“ bis „L“ zugeteilt wird. Wenn der Wagen zwar einer dieser Klassen zugeordnet werden kann, jedoch älter als fünf Jahre ist, wird er eine Klasse abgestuft.</p><p>Diese Tabelle enthält dann den Marktmaßstab, sodass</p><ul><li>die Klasse „A“ einen Wert von<b> 27 € pro Tag </b>ausweist,</li><li>die Klasse „L“ hingegen einen Wert von<b> 99 € pro Tag</b>.</li></ul><p>Diese Werte werden dann mit der Zeit, die Sie Ihren Wagen nicht nutzen konnten, ersetzt. In der Regel wird Ihnen die Klassifizierung Ihres Wagens durch den Sachverständigen mitgeteilt.</p>								</div>
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									<h2>Fazit</h2><p>Der Nutzungsausfall gehört zum kleinen &#8222;Einmaleins&#8220; der Schadensregulierung. Wenn Sie auf einem Mietwagen verzichten, bietet sich die Geltendmachung dieser Schadensersatzposition an. Zwingende Voraussetzung, egal ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, tatsächlich repariert wird oder fiktiv abgerechnet werden soll, ist jedoch immer der <strong>Nutzungswille</strong> und die <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wann-erhalte-ich-nutzungsausfall-nach-einem-verkehrsunfall/">Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Versicherung zahlt weniger als Gutachten -wieso?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-zahlt-weniger-als-gutachten-wieso/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2020 12:51:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Wieso kürzt Versicherung das Gutachten?</h2>
<p>Nach einem Verkehrsunfall mit einem nicht unwesentlichen Sachschaden am Auto, Motorradoder Fahrrad (typischerweise über 1.000,00 €) hat jeder Geschädigte grundsätzlich das <strong>Recht</strong>, einen eigenen <strong>Gutachter</strong> mit der Untersuchung des eigenen Wagens zu <strong>beauftragen</strong>.</p>
<p>Zwar wird in den meisten Fällen die gegnerische Versicherung einen „hauseigenen“ Gutachter anbieten, jedoch lohnt es sich, einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/">unabhängigen Spezialisten</a> zu beauftragen.</p>
<p>Der Gutachter wird den Wagen aufmerksam untersuchen, <strong>Bilder</strong> vom Schaden anfertigen und dann berechnen, was eine fachgerechte <strong>Reparatur</strong> kosten wird, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder ob ein merkantiler Minderwert durch den Unfall verursacht wurde. Dieses Gutachten wird dann im nächsten Schritt von Ihnen an die gegnerische <strong>Versicherung</strong> gesandt. Diese überprüft das Gutachten und zahlt dann die Kosten gemäß Gutachten aus- wenn alles glatt läuft!</p>
<p>Denn manche Unfallgeschädigten sind überrascht, wenn die Versicherung plötzlich nur ein Teil des Schadenersatzes, der im <strong>Gutachten</strong> angegebene ist, begleichen will oder durch einen Prüfbericht von ControlExpert <strong>kürzt</strong>.</p>
<p>Doch was steckt dahinter?</p>
<h2>Differenzierung zwischen tatsächlicher Reparatur und fiktiver Reparatur</h2>
<p>Grundsätzlich gilt, dass die gegnerische Versicherung Sie so zu stellen hat, wie Sie stünden, wenn der Schadensfall nicht eingetreten wäre. Dies bedeutet, dass die gegnerische Versicherung alle <strong>Reparaturkosten</strong>, wenn diese erforderlich sind, zu übernehmen hat. In Deutschland gibt es jedoch auch die lange Tradition der <a style="background-color: #ffffff; font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;" href="https://vinqo.de/reparaturkosten-nach-unfall-auszahlen-lassen/">fiktiven Reparatur</a>:</p>
<p><strong>Anstelle</strong> das Auto, Fahrrad oder Motorrad <strong>reparieren</strong> zu lassen, kann der Geschädigte sich die Kosten der Reparatur auch <strong>auszahlen</strong> lassen, den Schaden dann selber oder günstiger reparieren lassen und den überschüssigen Teil der Zahlung einbehalten. Dies nennt man fiktive Abrechnung.</p>
<p>Doch aufgepasst! <strong>Nicht alle Schadenspositionen, die auf dem Gutachten auftauchen, werden dann auch in der fiktiven Abrechnung gezahlt.</strong></p>
<h2>Mehrwertsteuer nur wenn sie anfällt</h2>
<p>Die Mehrwertsteuer als Schaden fällt grundsätzlich nur an, <strong>wenn</strong> tatsächlich <strong>repariert</strong> wird. Daher gilt nach <strong>§ 249 Abs. 2 BGB</strong>:</p>
<p style="padding-left: 40px;">  <em>„Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“</em></p>
<p>Die gegnerische Versicherung ist somit bei der fiktiven Abrechnung (oder wenn Sie steuervorabzugsberechtigt sind) in der Lage, die <strong>Mehrwertsteuer</strong> rechtmäßig <strong>nicht</strong> als Schaden zu <strong>ersetzen</strong>.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung</h2>
<p>Während der Reparatur und &#8211; je nach Schadenumfang &#8211; auch bis zur Reparatur können Sie Ihr Auto nicht nutzen. Für diesen Zeitraum kann dann (auf Kosten der gegnerischen Versicherung) grundsätzlich ein <strong>Mietwagen</strong> genutzt werden.</p>
<p>Wenn Sie als Geschädigter auf den Mietwagen <strong>verzichten</strong>, können Sie den Nutzungsausfall Ihres Wagens geltend machen, und sich <strong>auszahlen</strong> lassen. Doch was ist, wenn Ihr Wagen gar nicht in der Reparatur einer Werkstatt ist- können Sie dann trotzdem einen Nutzungsausfall geltend machen?</p>
<p>Wie so häufig lautet die Antwort auf eine juristische Frage auch hier: Es kommt darauf an. Wenn Sie den Wagen gar <strong>nicht reparieren</strong> lassen, sondern beispielsweise mit der Beule einfach weiterfahren, steht Ihnen<strong> kein Nutzungsausfall</strong> zu. Sollten Sie den Wagen selber für weniger Geld <strong>reparieren</strong>, hat die Rechtsprechung entschieden, dass Sie einen Nutzungsausfall<strong> geltend machen</strong> können. (vgl. OLG Düsseldorf, 25.04.2005, Az.: I -1 U 210/04; OLG München, 13.09.2013, Az.: 10 U 859/13)</p>
<p><b>Nutzungsausfall bei <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrädern</a> und <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrädern</a>? Jetzt lesen, ob Sie für Ihr <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Fahrrad</a>, <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">E-</a><a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Bike</a> oder <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Motorrad</a> Nutzungsausfall erhalten können!</b></p>
<h2>An „günstigere“ Werkstatt verwiesen</h2>
<p>Teil der fiktiven Abrechnung auf Gutachtengrundlage ist auch die <strong>Arbeitskraft</strong> der (fiktiv) beauftragten Werkstatt. Dabei gehen Gutachter regelmäßig von <strong>markengebundenen Werkstätten</strong> aus.  Auch diese fiktiven <strong>Lohnkosten</strong> sind grundsätzlich ersatzfähig- in manchen Fällen verweist die Versicherung aber an eine <strong>günstigere Werkstatt</strong> und berechnet die im Gutachten angenommenen Arbeitsstunden nach den Preisen der günstigen Werkstatt anstelle der markengebundenen Werkstatt.</p>
<p>Grundsätzlich ist es der gegnerischen Versicherung erlaubt, in Hinblick auf die „<strong>Schadensminderungspflicht</strong>“ des Geschädigten an eine günstige, nicht markengebundene Werkstatt zu verweisen. Dies gilt auch innerhalb der fiktiven Abrechnung. Dafür muss die andere Werkstatt dem Geschädigten auch „<strong>zumutbar</strong>“ sein. Unter welchen Gesichtspunkten so ein Verweis „zumutbar“ beziehungsweise unzumutbar ist, wurde durch den BGH höchstrichterlich geklärt. Dabei wurde auch ausdrücklich festgehalten, dass diese <strong style="font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif; font-size: 1rem;">Maßstäbe</strong> auch für die fiktive Abrechnung gelten.</p>
<p><strong>1. Die günstigere Werkstatt muss die gleiche Qualitätsarbeit wie eine markengebundene Werkstatt liefern</strong></p>
<p>Die gegnerische Versicherung muss grundsätzlich nachweisen, dass die Reparatur in der günstigeren Werkstatt auch der Reparatur einer markengebundenen Werkstatt entspricht. Anhaltspunkte hierfür können Mitgliedschaften in Kfz-Verbänden o.ä. sein.</p>
<p><strong>2. Das Fahrzeug ist nicht älter als drei Jahre</strong></p>
<p>Innerhalb der ersten drei Jahre eines Wagens ist eine Verweisung an eine nicht-markengebundene Werkstatt <strong>grundsätzlich unzumutbar.</strong> Denn die <b>Garantie </b>des Herstellers <strong>erlöscht</strong>, wenn der Wagen nicht in einer markengebundenen Werkstatt repariert wird. Auch der Verweis, dass die günstige Werkstatt Garantien bietet, ist insoweit unbeachtlich.</p>
<p><strong>3.  Das Fahrzeug ist zwar älter als drei Jahre, aber bisher immer nur in einer markengebundenen Werkstatt zur Inspektion gewesen</strong></p>
<p>Der BGH ging davon aus, dass ein lückenlos <strong><b>scheckheftgepflegter </b>Wagen</strong>, dessen Inspektion immer in einer markengebundenen Werkstatt stattgefunden hat, einen höheren Wert hat, als wenn die Inspektion unregelmäßig und/oder in nicht-markengebundenen Werkstätten stattgefunden hat. Daher kann auch in Ausnahmefällen, in denen der Wagen älter als drei Jahre ist, eine Verweisung an eine freie Werkstatt unzumutbar sein.</p>
<p><b>Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Fahrradunfall? <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Hier</a> erfahren Sie, was für Sie sinnvoll ist!</b></p>
<h2>UPE-Aufschläge im Gutachten</h2>
<p>Wenn <strong>Ersatzteilaufschläge</strong> im Gutachten beziffert worden sind, werden dieser unter Umständen von der gegnerischen Versicherung mit der Aussage verweigert, dass diese gar nicht angefallen seien, da ohne Reparatur ja auch keine Ersatzteile bestellt worden seien. Der BGH entschied jedoch, dass</p>
<p style="padding-left: 40px;">„<em>sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Ersatzteilkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.“</em> (<strong>BGH, Urteil vom 25. September 2018 – VI ZR 65/18 –</strong>).</p>
<p><em> </em></p>
<h2>Verbringungskosten und Kosten der Beillackierung</h2>
<p>Mit den gleichen Argumenten, wie der Nutzungsausfall und die UPE-Aufschläge, wird auch hinsichtlich der <strong>Verbringungskosten</strong> und der Kosten der <strong>Beillackierung</strong> entschieden. Verbingungskosten sind dabei die <strong>Transportkosten</strong> an die entsprechenden Werkstätte, während die Beillackierungskosten anfallen, wenn damit zurechnen ist, dass die Lackfarbe an beschädigten und unbeschädigten Teil mit Mehrarbeitsaufwand angeglichen werden muss. Wenn die (fiktive) markengebundene Werkstatt diese Kosten erheben würde, und eine günstigere Werkstatt nicht zumutbar ist, kann die gegnerische Versicherung diese beiden Schadenspositionen nicht verweigern.</p>
<h2>Die 130 % Rechtsprechung</h2>
<p>Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen, die Reparaturkosten aber nicht mehr als <strong>130 %</strong> des Wiederbeschaffungswertes betragen, erlaubt die Rechtsprechung dem Halter des Wagens, aufgrund seines <strong>Integritätsinteresses</strong> an dem Unfallwagen diesen auf Kosten des Schädigers reparieren zu lassen. Dies gilt ausdrücklich nur für <b>tatsächliche </b><strong>Reparaturen</strong>, nicht bei fiktiver Abrechnung. Denn wenn der Wagen nicht repariert wird, kann auch das Integritätsinteresse nicht berührt werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Gerade wenn man, anstelle den Wagen tatsächlich zu reparieren, die fiktive Abrechnung wählt, kann die gegnerische Versicherung versuchen, weniger zu zahlen als ein entsprechendes Gutachten angibt. Es lohnt sich immer, die Angaben der gegnerischen Versicherung kritisch zu betrachten, um ungerechtfertigten Kürzungen entgegenzutreten.</p>
<p>Wir von VINQO unterstützen Sie nach einem Unfall bei der Durchsetzung Ihrer Sachschadensersatzansprüche- absolut kostenfrei und mit der Expertise von hunderten Schadensfällen.</p>
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		<title>Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</title>
		<link>https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine Reparatur des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist.  Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="9088" class="elementor elementor-9088" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Unter einem wirtschaftlichen Totalschaden versteht man, dass eine <strong>Reparatur</strong> des Fahrrades zwar möglich aber nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist. </p><p>Denn die Reparaturkosten können unter Umständen den Wert des Fahrrads vor dem Unfall übersteigen. Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nach einem Unfall mit Fahrradbeteiligung der Unfallgegner die Übernahme der Reparaturkosten verweigern und stattdessen nur den <strong>Wert des Fahrrades</strong> vor dem Unfall abzüglich des Restwerts <strong>auszahlen</strong>. Nach<strong> § 251 Abs. 2 S.1 BGB</strong> kann der Unfallgegner die „Wiederherstellung“ nämlich verweigern, wenn diese „<strong>unverhältnismäßig</strong>“ ist, also die Reparatur den Wert des Fahrrades übersteigt. Dies führt unter Umständen dazu, dass nur sehr geringe Beträge vom Unfallgegner überwiesen werden, da beispielsweise das Fahrrad bereits deutlich älteren Baujahrs war.  </p><p><b>Doch wie berechnen Sie, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt?</b></p>								</div>
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									<h2><b>Wie wird der wirtschaftliche Totalschaden bei einem Fahrrad berechnet?</b></h2><p>Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu erkennen, müssen verschiedene Werte des Fahrrades miteinander verglichen werden. In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe „<strong>Neuwert</strong>“, und „<strong>Zeitwert</strong>“ sowie „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“ und „<strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong>“. </p><p>Eins vorweg: <strong>Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in jedem Fall vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 130 % überschreiten.</strong></p><h3>Neuwert eines Fahrrads</h3><p>Der Neuwert ist der Preis, den das Fahrrad hat, wenn man es <strong>brandneu</strong> erwerben würde. Der Neuwert wird in Haftpflichtfällen grundsätzlich <strong>nicht ersetzt</strong>. Dies hängt damit zusammen, dass das BGB den Grundsatz verfolgt, dass ein <strong>Geschädigter</strong> nach einem Unfall so zu <strong>stellen</strong> ist, <strong>als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten</strong>, aber eben auch nicht <strong>bessergestellt</strong> werden soll. <span style="letter-spacing: 0px;">Würden Sie als geschädigter Fahrradfahrer ein gebrauchtes Fahrrad „verlieren“, dafür aber ein neues Fahrrad erhalten, dann würde sich Ihr </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Vermögenssituation</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> verbessern. Denn neue Fahrräder sind wertvoller als gebrauchte Fahrräder.</span></p><p>Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Neuwert nach einem Unfall nicht zu ersetzen ist, gilt nur, wenn das Fahrrad quasi direkt<strong> nach dem Kauf</strong> beschädigt wurde.</p><h3>Zeitwert eines Fahrrads</h3><p>Unter dem Zeitwert versteht man den Wert, den das Fahrrad <strong>zum Zeitpunkt des Unfalls</strong> hatte. Dieser kann durch eine <strong>Berechnung</strong>, einen Vergleich auf dem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, oder durch einen <a href="https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/" target="_blank" rel="noopener">Gutachter </a>festgestellt werden.</p><p>Es gibt verschiedene Modelle, mithilfe derer der Zeitwert des Fahrrades (näherungsweise) ermittelt <span style="letter-spacing: 0px;">werden kann. </span></p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Ein solches Ermittlungshilfe kann die Heranziehung der gewöhnlichen steuerlichen Abschreibung sein. Hierfür gibt es beispielsweise Rechenhilfen wie den </span><strong style="letter-spacing: 0px;">Abschreibungsrechner</strong><span style="letter-spacing: 0px;">, mithilfe dessen (normalerweise) das Absetzen von Steuern für Betriebsausgaben berechnet werden. Dabei wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich sieben Jahren für Fahrräder angenommen. Der Staat geht davon aus, dass ein Fahrrad im Durchschnitt </span><strong style="letter-spacing: 0px;">sieben Jahre</strong><span style="letter-spacing: 0px;"> genutzt wird, bis es ein neues Fahrrad gekauft wird. Eine andere Berechnungsart zieht für das erste Jahr des Gebrauchs 25 % Prozent vom Neuwert des Fahrrades ab, und für jedes weitere Jahr dann 15 %.</span></p><p>Diese Berechnungen sind jedoch nur Näherungshilfen und stellen keine belastbare oder gar gerichtsfeste Ermittlung des Zeitwerts dar.</p><p>Für viele Fahrradfahrer ist erschreckend, wie schnell das Zweirad an Wert verliert. Je nach Berechnungsmethode ist das Fahrrad bereits nach sieben Jahren <strong>wertlos</strong>. Das widerspricht dem Bauchgefühl, denn für einen persönlich ist das Fahrrad auch noch nach sieben Jahren ein <strong>wertvolles Alltagsgut</strong>.</p><p>In diesen Fällen lohnt es sich, auch ein Auge auf den <strong>Gebrauchtmarkt</strong> von Fahrrädern zu werfen. Denn hier erhält man einen sachgerechten Anhaltspunkt, was man bei einem Weiterverkauf des Fahrrads erhalten hätte, indem man es mit ähnlichen Fahrrädern vergleicht. </p><p>Um zweifelsfrei und <b>gerichtsfest </b>den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads bestimmen zu können, kann ein <b><a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrradgutachen</a> </b>eingeholt werden. Die Kosten für ein Fahrradgutachten können relativ hoch sein, insbesondere wenn man sie mit den eigentlichen Reparaturkosten vergleicht.</p><p>Ein Gutachten zur Ermittlung des Zeitwerts ist in nur wenigen Fällen angezeigt. Um nicht unverhältnismäßig hohe Gutachterkosten zu verursachen und sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht ausgesetzt zu sehen, sollten Sie ein Fahrradgutachten deshalb nur im Ausnahmefall und nach <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall/">Rücksprache</a> einholen.</p>								</div>
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									<p><strong>Neugierig, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nach einem Fahrradunfall zustehen könnte?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/">hier</a> einige Urteile zu Fahrradunfällen und bekommen Sie eine erste Vorstellung!</p>								</div>
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									<h3>Wiederbeschaffungswert bei einem Fahrrad</h3><p>Wenn man sich im Internet über wirtschaftliche Totalschäden informiert, stolpert man häufig über den Begriff „<strong>Wiederbeschaffungswert</strong>“. Hier gilt: <strong>Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den es braucht, um ein vergleichbares Fahrrad zu kaufen.</strong></p><p>Logische Schlussfolgerung ist, dass bei einem <strong>Gebrauchtmarkt</strong>, wie er für Autos und Fahrräder existiert, der Wiederbeschaffungswert und der Zeitwert identisch sind. Denn wie oben dargestellt, kann der Zeitwert auch durch den Vergleich mit dem Kaufpreis von anderen gebrauchten Fahrrädern ermittelt werden. Der Wiederbeschaffungswert divergiert jedoch vom Zeitwert, wenn es keinen Gebrauchtmarkt gibt.</p><p><em><strong>Beispiel</strong>: Sie haben Ihr Rad in liebevoller Handarbeit durch einen Fahrradspezialisten aus Rosenholz kunstvoll drechseln lassen. Es ist ein absolutes Unikat. Dadurch, dass es kein vergleichbares Fahrrad auf dem Markt vorhanden ist und das Fahrrad nur durch eine erneute Anfertigung ersetzt werden kann, ist der Wiederbeschaffungswert dann gleichzeitig auch der Neuwert. </em></p><h3>Wiederbeschaffungsaufwand nach einem Fahrradunfall</h3><p>Schlussendlich muss neben dem Zeitwert auch der Wiederbeschaffungsaufwand errechnet werden.<strong> Hierfür wird von dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) der Restwert des Fahrrades abgezogen.</strong> Der Wiederbeschaffungswert ist nicht für die Feststellung des wirtschaftlichen Totalschadens von Bedeutung, sondern für die Frage, was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auszuzahlen ist. Denn die Versicherung oder der Unfallgegner zahlen nicht den Zeitwert, sondern den Zeitwert abzüglich des Restwerts des Fahrrades, ergo den Wiederbeschaffungsaufwand.</p><p>Der Restwert des Fahrrads ist zumeist nur bei eBikes oder hochwertigen Rennrädern von Bedeutung. Andernfalls kommt dem Restwert eines beschädigten Fahrrads nur noch Schrottwert zu (10-20€).</p><h2>Die 130 %- Rechtsprechung bei Fahrrädern</h2><p>Ähnlich wie bei einem Kfz geht die Rechtsprechung in Deutschland davon aus, dass eine <strong>Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen darf</strong>. Denn es besteht ein „<strong>Integritätsinteresse</strong>“. Mit anderen Worten: Das gleiche Fahrrad weiter nutzen zu können, begründet ein Interesse an der Reparatur, selbst wenn diese (leicht) unwirtschaftlich ist. Dies wurde zuletzt vom OLG München so entschieden. <strong>OLG München, Endurteil v. 16.11.2018 – 10 U 1885/18. </strong></p><p>Aber Vorsicht: Wenn das <strong>Integritätsinteresse</strong> geltend gemacht wird, muss das Fahrrad auch tatsächlich noch vollständig <strong>repariert</strong> werden. Eine <strong>Auszahlung</strong> des Betrages anstelle der Reparatur soll <strong>nicht möglich sein</strong>. </p>								</div>
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									<h3>Beispielrechnung</h3><p>Nach den ganzen Begriffserläuterung ein Beispiel:</p><p>Sie haben sich vor sechs Jahren ein Fahrrad im Wert von <strong>1.500,00 €</strong> angeschafft. Nach einem Zusammenstoß mit einem PKW ist das Fahrrad fast vollständig zerstört. Die Werkstatt berechnet in einem <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>nun <strong>800,00 €</strong> für eine potentielle <strong>Reparatur</strong>. Der Schrottwert des Fahrrades liegt bei <strong>50,00 €</strong>.</p><p><strong>(1) Neuwert:</strong> Der Neuwert des Fahrrades würde erneut bei 1.500,00 € liegen.</p><p><strong>(2) Zeitwert:</strong> Nach der Berechnung mithilfe des Abschreibungsrechners läge noch ein Wert von 105,05 € vor. Nach der anderen linearen Berechnung läge immerhin noch ein Wert von 587,26 € vor. Auf dem Gebrauchtfahrradmarkt sehen Sie ein vergleichbares Fahrrad für 400,00 €.</p><p><strong>(3) Wiederbeschaffungsaufwand</strong>: Der Wiederbeschaffungsaufwand liegt, soweit man von dem Höchstwert von 587,26 € ausgeht, durch Abzug des Schrottwerts bei 537,26 €.</p><p><strong>(4) 130 % Rechtsprechung</strong>: Nach der oben genannten Rechtsprechung könnte also eine Reparatur durchgeführt werden, wenn diese nicht teurer als 763,44 € wird. (Wiederbeschaffungswert x 130 %)</p><p><strong>Zwischenergebnis</strong>: Mithin liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Denn die Reparatur würde 800,00 € kosten, Sie hätten jedoch nur einen Anspruch auf die Reparatur, wenn diese nicht 763,44 € übersteigt. Die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner wird Ihnen somit nur den <strong>Wiederbeschaffungsaufwand</strong> ersetzen müssen, dieser beträgt <strong>537,26 €</strong>.</p><p><strong>Ergebnis</strong>: Leider liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.</p><h2>Totalschaden nach Fahrradunfall mit E-Bike</h2><p>Für E-Bikes gilt grundsätzlich alles, was oben auch hinsichtlich „normaler“ Fahrräder beschrieben wurde. Eine Ausnahme muss jedoch gemacht werden:</p><p>Aufgrund der <strong>höheren technischen Ausstattung</strong> (Motor / Batterie) wird im ersten Jahr bereits ein<strong> höherer Wertverlust</strong> angenommen. Auch in den folgenden Jahren sinkt der Wert stärker als bei einem gewöhnlichen Fahrrad. Denn gerade Akkus verlieren ihre <strong>Ladekapazität</strong>, sodass bereits innerhalb des ersten Jahres davon ausgegangen wird, dass der Akku im besten Fall nur noch eine Ladekapazität von 90 Prozent aufbringen kann. Dies muss bei der Ermittlung des Wertverlusts, der durch die Ingebrauchnahme des E-Bikes entsteht, berücksichtigt werden. Im ersten Jahr kann ein E-Bike somit bereits 30 % Wertverlust erleiden, nach zwei Jahren ist das Fahrrad nur noch 50 % des Kaufpreises wert. Dies ergaben <a href="https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/pedelecs-elektrofahrrad-fahrradleasing-radfahren-fahrradkauf">Umfragen</a> unter Fahrradhändlern. </p><h2>Zusammenfassung:</h2><p>Die Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens bei einem Fahrrad orientiert sich an der <strong>Rechtsprechung</strong> zu wirtschaftlichen Totalschäden von Kfz. Dies führt dazu, dass unter Umständen die gegnerische Versicherung eine teure Reparatur verweigert. Für Sie als Geschädigten lohnt es sich daher, vorher den <strong>Zeitwert</strong> des Fahrrades zu <strong>ermitteln</strong>.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/wirtschaftlicher-totalschaden-nach-fahrradunfall/">Wirtschaftlicher Totalschaden nach Fahrradunfall?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Nutzungsausfall bei Motorrädern</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 08:26:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-motorradern/">Nutzungsausfall bei Motorrädern</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p><span style="letter-spacing: 0px;">Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig bzw. verkehrssicher ist und Sie dieses deshalb nicht mehr fahren können, haben Sie zwei Optionen:</span></p><ol><li>Für den Nutzungsausfallzeitraum können Sie einen Mietwagen nutzen</li><li>Sie erhalten eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung</li></ol><p>Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass derjenige, der auf sein Fahrzeug verzichtet, obwohl er ein gutes Recht auf einen Mietwagen hätte, nicht „in die Tasche des Schädigers“ sparen soll.  Die Nutzung des Fahrzeuges stellt einen vermögenswertes Gut dar, denn die Verfügbarkeit kann innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet sein, Zeit und Kraft zu sparen. (<strong>BGH, Urteil vom 30. September 1963 &#8211; III ZR 137/62</strong>)</p><p>Was weniger Verkehrsteilnehmer wissen: Auch für <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/" target="_blank" rel="noopener">Fahrräder und E-Bikes</a> kann der Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch immer, dass sowohl eine <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> als auch ein <strong>Nutzungswille</strong> bestehen. Wenn Sie beispielsweise Ihren PKW oder Ihr Fahrrad in diesem Zeitraum ohnehin nicht genutzt hätten, ist der Verzicht auf den PKW oder Fahrrad auch gar nicht spürbar.</p><p>Doch wie sieht das bei <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">Motorrädern</a> aus? Diese Frage wurde höchstrichterlich geklärt: Auch bei einem Unfall mit einem Motorrad kann prinzipiell ein <strong>Ersatzmotorrad</strong> <strong>angemietet</strong> werden, beziehungsweise ein Nutzungsausfall gegen den Unfallgegner durchgesetzt werden. Hierbei muss jedoch differenziert werden:</p>								</div>
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									<h2>Nutzungsausfall bei Hobby-Motorradfahrern</h2><p> Wenn das Motorrad nicht das <b>Hauptfortbewegungsmittel </b>für den Geschädigten ist, sondern nur dem <b>Freizeitvergnügen</b> dient, kann<b> kein Nutzungsausfall </b>geltend gemacht werden. Denn für den Nutzungsausfallsersatz muss grundsätzlich bewiesen werden, dass es sich bei dem Fahrzeug, egal ob <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Auto</a>, <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Fahrrad</a> oder <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-was-tun/">Motorrad</a>, um einen Gegenstand handeln muss, dessen Nutzung wirtschaftlich gesehen einen <strong>Vermögensvorteil</strong> darstellt. Der BGH entschied dabei bereits im Jahr 2011 hinsichtlich des Motorrades:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Danach kommt Nutzungsersatz nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Motorrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt. Die Wertschätzung des Motorrads stützt der Kläger, der auch über einen Pkw verfügt, außer auf den Gesichtspunkt der Mobilität nämlich vor allem darauf, dass das Motorradfahren sein Hobby sei. Dieser Gesichtspunkt betrifft indes nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entzieht sich deshalb einer vermögensrechtlichen Bewertung</em>.“ <br /><br />-BGH, Beschluss vom 13.12.2011 &#8211; <a href="https://openjur.de/u/266062.html" target="_blank" rel="noopener">VI ZA 40/11</a>.</p><p><span style="letter-spacing: 0px;">Der <strong>vermögenswerte Vorteil</strong> eines PKW (oder auch Motorrads) besteht darin, dass es eine <strong>besondere Form</strong> der <strong>Autonomie</strong> darstellt, die Vorzüge gegenüber dem ÖPNV aufweist und deshalb einen eigenen kommerziellen Wert besitzt. Dabei muss dem Motorrad oder PKW eine zentrale Bedeutung für die Lebenshaltung zukommen. Ein „Hobbymotorrad“ stellt hingegen einen <strong>Luxusgegenstand</strong> dar.</span></p><p>Dies führt dazu, dass kein Nutzungsausfallersatz zu leisten ist, wenn es sich bei dem Motorrad um ein Zweitfahrzeug handelt und die Lebensführung grundsätzlich ohne Motorrad und dafür mit Auto ähnlich aufrechterhalten lassen kann.</p>								</div>
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									<p><strong>Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall erhalten?</strong> In <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/">diesem Beitrag</a> haben wir alles wichtige für Sie zusammengefasst.</p>								</div>
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									<h2>Nutzungsausfall für ein Motorrad bei hauptsächlicher Nutzung</h2><p>Anders gestaltet sich jedoch die Frage, wenn es sich bei dem Motorrad um ein <strong>Hauptfortbewegungsmittel</strong> handelt. Das Berufungsgericht hatte, bevor der Fall vor dem BGH vorgebracht wurde, einen Nutzungsausfall aus verschiedenen Gründen abgelehnt:</p><ul><li>Der Geschädigte hatte eine Jahreskarte für den ÖPNV, die er für Schlechtwettertage nutzte. Daher sei der Geschädigte auch nicht in seiner Lebensführung eingeschränkt worden.</li><li>Der Geschädigte konnte grundsätzlich nur an sonnigen Tagen fahren, und zwar auch nur zwischen März und Oktober.</li><li>Die längere Fahrtdauer, die der Geschädigte mit dem ÖPNV anstelle des Motorrades habe, stelle keinen messbaren wirtschaftlichen Vermögensnachteil dar.</li></ul><p>Zusammengefasst vertrat das Berufungsgericht somit die Auffassung, dass bei einem Motorrad sowohl der Nutzungswille als auch die <b>Nutzungsmöglichkeit </b>durch die Wetterabhängigkeit nicht in gleicher Art wie bei einem PKW gegeben sei.</p><p>Dem erteilte der BGH (für viele Motorradfahrer glücklicherweise) jedoch eine Absage:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>„Die Gebrauchsmöglichkeit des Motorrads, das dem Kläger als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht, ist als<strong> geldwerter Vorteil anzusehen</strong>, so dass der vorübergehende Entzug einen <strong>Vermögensschaden</strong> darstellt. Der Umstand, dass der Kläger sein Motorrad nur bei günstigen Witterungsbedingungen nutzt, spielt erst im Rahmen der konkreten Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum &#8211; auch im Hinblick auf die Wetterlage &#8211; zur Nutzung willens und in der Lage war.“</em></p><p>Dies bedeutet:<strong> Grundsätzlich ist ein Nutzungsausfallersatz möglich.</strong> Dieser kann im Nachhinein aber eventuell auf die Tage begrenzt werden, an denen tatsächlich die Wetterlage das Motorradfahren auch ermöglicht hätten.</p><h2>Berechnung<strong> der Höhe des Nutzungsausfalles bei Motorrädern</strong></h2><p>Schlussendlich stellt sich nun die Frage. wie viel Sie an Nutzungsausfall ersetzt verlangen können. Dies hängt von zwei Aspekten ab:</p><ul><li>Welcher „<strong>Gruppe</strong>“ das beschädigte Motorrad zugeordnet werden kann.</li><li>An wie vielen <strong>Tagen</strong> Sie den Nutzungswillen und die Nutzungsmöglichkeit tatsächlich hatten.</li></ul><p>Das Motorrad wird grundsätzlich der Motorleistung nach einer bestimmten Gruppe zugeordnet. So kann zum Beispiel bei einem Motorrad mit bis zu <strong>37 KW</strong> ein Nutzungsausfall von <strong>30,00</strong> <strong>Euro</strong> gefordert werden, für ein Motorrad mit über <strong>72 KW</strong> hingegen<strong> 65,00 Euro</strong>.</p><p>Wenn festgestellt wurde, dass das Motorrad für Sie ein „zentrales Lebensgut“ darstellt, muss dann noch nachgewiesen werden, dass Sie an den in Frage stehenden Tagen sowohl Nutzungswille als auch Nutzungsmöglichkeit besessen haben.</p><p>Beispiel: Wenn Sie regelmäßig jeden Tag im März bis Oktober das Motorrad zur Arbeit gefahren haben, soweitdie Wetterverhältnisse es zugelassen haben, notieren Sie für den Zeitraum diejenigen Tage, an denen Sie das Motorrad nicht nutzen konnten. Um Ihren Anspruch nachzuweisen, lohnt es sich eine Tabelle hierfür zu führen:</p><p><strong>Beispieltabelle:</strong></p><table><tbody><tr><td width="160"><p>Tag</p></td><td width="130"><p>Wetter</p></td><td width="155"><p>Reguläre Nutzung</p></td><td width="159"><p>Nutzungsausfall?</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Montag, 13.07.2020</p></td><td width="130"><p>Sonnig</p></td><td width="155"><p>Arbeitsweg</p></td><td width="159"><p>(+)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Dienstag, 14.07.2020</p></td><td width="130"><p>Sonnig</p></td><td width="155"><p>Arbeitsweg und Einkauf</p></td><td width="159"><p>(+)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Mittwoch, 15.07.2020</p></td><td width="130"><p>Gewitter</p></td><td width="155"><p>Einkauf</p></td><td width="159"><p>(-)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Donnerstag, 16.07.2020</p></td><td width="130"><p>Sonnig</p></td><td width="155"><p>Arztbesuch</p></td><td width="159"><p>(+)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Freitag, 17.07.2020</p></td><td width="130"><p>Sonnig</p></td><td width="155"><p>&#8211;</p></td><td width="159"><p>(-)</p></td></tr><tr><td width="160"><p>Samstag 18.07.2020</p></td><td width="130"><p>Durchwachsen</p></td><td width="155"><p>Besuch von Verwandten</p></td><td width="159"><p>(+)</p></td></tr><tr><td width="160"> </td><td width="130"> </td><td width="155"> </td><td width="159"> </td></tr></tbody></table>								</div>
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									<p>Das wichtigste rund um das Thema <strong>Schadensabwicklung</strong> nach einem <strong>Motorradunfall</strong> haben wir für Sie <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-unfallabwicklung-und-ansprueche/">hier</a> zusammengefasst!</p>								</div>
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									<h2 class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Zusammenfassung:</h2><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Auch bei einem Motorrad <strong>können </strong><strong>Nutzungsausfälle</strong> als Vermögensschaden von der gegnerischen Seite <strong>eingefordert </strong><strong>werden</strong>. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl die Nutzungsmöglichkeit als auch der Nutzungswille gegeben waren, und das Motorrad nicht Zweifahrtzeug oder reines Hobby darstellen.</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Wir von VINQO unterstützen Sie gerne und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Motorradunfall- egal ob Nutzungsausfallersatz, <a href="https://vinqo.de/motorradunfall-schmerzensgeld/"><strong>Schmerzensgeld</strong> </a>oder <strong>Schadensersatz</strong> für beschädigte <a href="https://vinqo.de/motorradhelm-nach-unfall-beschadigt-zeitwert-oder-neuwert/"><strong>Kleidung</strong> und <strong>Helm</strong></a>. <b>Und zwar immer absolut kostenfrei!</b></p><p class="MsoNormal"> </p>								</div>
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		<title>Vorgeschlagener Gutachter von der Versicherung nach Unfall in Anspruch nehmen?</title>
		<link>https://vinqo.de/vorgeschlagener-gutachter-von-der-versicherung-nach-unfall-in-anspruch-nehmen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jul 2020 17:30:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrradunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren: Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen Sachverständigen beauftragen, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine Werkstatt, die nur einen Kostenvoranschlag erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der...</p>
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									<p>Egal ob Sie mit einem Fahrrad oder mit einem Auto in einen Unfall verwickelt waren:</p><p>Wenn Ihr Auto oder Ihr Fahrrad nach einem Unfall beschädigt worden ist, sollte man regelmäßig einen <b>Sachverständigen beauftragen</b>, den Schaden beziffern zu lassen. Denn anders als eine <strong>Werkstatt</strong>, die nur einen <a href="https://vinqo.de/nach-verkehrsunfall-kostenvoranschlag-oder-gutachten/" target="_blank" rel="noopener">Kostenvoranschlag </a>erstellt, kann ein Sachverständiger viel detaillierter ermitteln, wie viel der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall war, ob ein<a href="https://vinqo.de/wertminderung-eines-fahrzeuges-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener"> merkantiler Minderwert </a>besteht oder im schlimmsten Fall sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben ist. </p><p>Diese Details sind für Sie als Geschädigten unerlässlich, um Ihre Schadensersatzansprüche zu beziffern, und am Ende auch gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.</p><p>Wenn der Schadensfall bei der gegnerischen Versicherung eingegangen ist, kann unter Umständen ein Schreiben an Sie gehen, in dem vorgeschlagen wird, dass für eine „einfache und schnelle“ Schadensregulierung auch auf einen Gutachter zurückgegriffen werden kann, der <strong>von der Versicherung vorgeschlagen</strong> wird. Dieser solle für Sie dann kostenlos sein.</p><p>Die entscheidende Frage dabei: <em>Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen oder kann ich selbst einen Gutachter beauftragen?</em></p>								</div>
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									<h2>Kosten des Gutachtens nach einem Unfall</h2><p>Die <strong>Gutachterkosten müssen</strong> auch dann von der gegnerischen Versicherung <b>übernommen</b> werden, wenn Sie selber einen <b>eigenen </b><strong>Gutachter</strong> beauftragen.</p><p>Ausnahme: Sollte sich nur ein Kratzer im Lack befinden, wäre es unbillig, ein Gutachten im drei- bis vierstelligen Bereich hierfür anzufertigen. Somit werden die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen, wenn der Schaden nicht mehr als ca. 750,00 € beträgt. Bei Auffahrunfällen geht die Rechtsprechung davon aus, dass stets ein Gutachten eingeholt werden darf, weil dabei häufig unklar ist, ob hinter der Verkleidung nicht tragende Teile beschädigt sind. </p><p>In den meisten Fällen wird die Werkstatt, wenn Sie Ihren Unfallwagen dort vorstellen, Ihnen mitteilen können, ob der Schaden diese Grenze voraussichtlich überschreitet und somit ein Gutachten von einem Sachverständigen angefertigt werden kann.</p><p>Dadurch schützt sich die Werkstatt auch selber: Veranschlagt die Werkstatt die Kosten gegenüber der Versicherung und dem Auftraggeber zu gering, muss sie im Zweifelsfall die Mehrkosten der Reparatur selber zahlen.</p><p>Grundsätzlich können Sie also den selber beauftragten Gutachter und dessen Kosten vollständig als <b>Schadensposition </b>innerhalb der Schadensregulierung nach<strong> § 249 ff. BGB</strong> abrechnen. Selbst wenn Ihnen eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen wurde, können Sie die Kosten <b>vollständig </b>auf die gegnerische Versicherung abwälzen. Es handelt sich hier insoweit nämlich um Rechtsverfolgungskosten, also Kosten, die darauf beruhen, dass Sie versuchen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese unterliegen <strong>keiner Quotelung</strong> nach<strong> § 254 BGB</strong>.</p><p>Wie es so häufig innerhalb juristischer Fragen ist, gibt es dann aber durchaus Ausnahmen: Unter Umständen kann die gegnerische Versicherung vorbringen, dass die Gutachterkosten des von Ihnen persönlich beauftragten Gutachters „<strong>zu hoch</strong>“ seien, und deshalb nicht zu ersetzen seien. Von der gegnerischen Versicherung können nur „<strong>erforderliche Kosten</strong>“ gefordert werden. Die Rechtsprechung urteilte hier:</p><p style="padding-left: 40px;">„<em>Zwar ist der Geschädigte grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Geschädigte ist auch grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen. Dabei verbleibt für ihn allerdings das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist. […]Verlangt der Sachverständige bei Vertragsabschluss Preise, die &#8211; für den Geschädigten erkennbar &#8211; deutlich überhöht sind, kann sich die Beauftragung dieses Sachverständigen als nicht erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erweisen. Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat.</em></p><p><b>Zusammengefasst </b>also: Nur wenn es offensichtlich ist, dass die Kosten des Sachverständigen <strong>weit über</strong> den Kosten von anderen Gutachtern liegen, müssen Sie unter Umständen einen <strong>Teil</strong> der Rechnung des Sachverständigen selber tragen.</p>								</div>
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									<p><strong>Wissen Sie, welche <b>Ansprüche </b>Sie nach einem Verkehrsunfall haben?</strong> In <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/" target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag</a> finden Sie alle Ansprüche von A bis Z!</p>								</div>
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									<h2> </h2><h2>Wieso schlägt die Versicherung einen eigenen Gutachter vor?</h2><p>Die Versicherungen sind <b>wirtschaftsorientierte </b>Unternehmen. Dies ist natürlich in erster Linie keine negative Eigenschaft, denn nur wenn Versicherungen auch wirtschaftlich orientiert handeln, sind die Versicherungsbeiträge der Mitglieder tragbar. Was für Sie als Versicherten also positiv ist, weil es Ihren eigenen Geldbeutel schont, ist für Sie als Geschädigter weniger gut.</p><p>Denn die gegnerische Versicherung wird versuchen, Ihre Ansprüche möglichst „niedrig“ zu halten. Die Gutachter der gegnerischen Versicherung sind daher unter Umständen <b>nicht</b> <b>objektiv</b>, wie ein Gutachter auf dem freien Markt, den Sie selber beauftragen. </p><p>Denn die Gutachteraufträge der Versicherung haben eigene Prüfungskriterien. Im Gutachten heißt es dann z.B. &#8222;Schaden nach den Vorgaben der Versicherung ermittelt&#8220; etc.</p><p>Dabei gibt es typische Strategien, mithilfe der die &#8222;Versicherungsgutachter&#8220; Ihre Schaden niedrig rechnen:</p><h3>Reparaturkosten werden geringer bewertet</h3><p>Das naheliegendste Strategie ist, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug „<strong>gar nicht so schlimm</strong>“ sei. </p><p>Dabei werden Reparaturschritte weggerechnet, Lackschichten werden dünner kalkuliert und auszutauschende Teile werden als nicht erforderlich erachtet. Die Berechnungs- und Ermittlungsgrundlage wird dabei dann von der gegnerischen Versicherung bei eigenen Gutachtern vorgegeben.</p><h3>Wert des Autos wird vor dem Unfall geringer bewerten</h3><p>Wenn das Auto vor dem Unfall (angeblich) bereits <strong>weniger wert</strong> war, kann schneller ein <b>wirtschaftlicher Totalschaden </b>vorliegen. Dies bedeutet, dass es nicht mehr wirtschaftlich ist, den Wagen zu reparieren, weil die Reparaturkosten den Wert des Wagens oder Fahrrads um 130% übersteigen.</p><p>Grundsätzlich gibt es eine gefestigte Rechtsprechung dazu, dass die Reparatur eines Wagens nach einem Autounfall unter bestimmten Umständen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes des Wagens betragen darf. Denn der Eigentümer des Autos kann zwar auch ein neues Auto für den Wert des „unfallfreien“ Wagens kaufen, häufig haben aber viele Eigentümer gerade ein Interesse daran, dass Auto zu behalten. Es besitzt häufig einen emotionalen Wert, darüber hinaus hat man sich bereits an den Wagen gewöhnt und kennt seine Macken und Vorzüge. Das gleiche gilt auch für Schäden und <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/" target="_blank" rel="noopener">Reparaturkosten </a>an Fahrrädern.</p><p>Wenn die Versicherung dann also den Wert des Wagens für gering einschätzen lässt, überschreiten die Reparaturkosten dann schneller die 130 % Marke, weswegen dann <b>nur </b>noch der <b>Wiederbeschaffungswert </b>und <strong>nicht</strong> die <strong>Reparaturkosten</strong> gezahlt werden müssen.</p>								</div>
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									<h3>Reparaturkosten werden vom Gutachter sehr hoch angesetzt</h3><p>Mit dem gleichen Effekt wie oben beschrieben, kann der Gutachter der Versicherung die Reparaturkosten natürlich auch besonders hoch ansetzen, damit die 130 % Marke überschritten wird und deshalb nur noch der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden muss. </p><p>So kann der Gutachter für die Versicherung sicherstellen, dass diese möglichst wenig zahlen muss. </p><h3>Zusammenfassung</h3><p>Zusammengefasst haben Sie <strong><b>keinen Vorteil</b></strong>, den Vorschlag der gegnerischen Versicherung anzunehmen und das Gutachten von einem Versicherungs-Sachverständigen vornehmen zu lassen.</p><p>Dies nützt nur der gegnerischen Versicherung und schadet Ihnen in den meisten Fällen. Es <b>lohnt </b>sich daher, sich von einem <b>unabhängigen </b><strong>Sachverständigen</strong> nach einem Unfall das Gutachten erstellen zu lassen.</p><p>Gerne beraten wir Sie nach einem Unfall innerhalb er Schadensregulierung und <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/"><strong>empfehlen</strong></a> Ihnen einen zuverlässigen Sachverständigen bei Ihnen in der Nähe.</p>								</div>
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		<title>Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jun 2020 09:20:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn ihr Wagen nach einem Unfall so beschädigt ist, dass Sie den Wagen für einige Zeit nicht nutzen können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können für den Zeitraum, in dem Sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Wagens warten, einen Mietwagen nutzen. Sie können auf Ihren Wagen verzichten, und stattdessen einen Nutzungsausfall als Schadensposition...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ihr Wagen nach einem Unfall so beschädigt ist, dass Sie den Wagen für einige Zeit nicht nutzen können, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:</p>
<ol>
<li>Sie können für den Zeitraum, in dem Sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Wagens warten, einen <strong>Mietwagen</strong> nutzen.</li>
<li>Sie können auf Ihren Wagen verzichten, und stattdessen einen <strong>Nutzungsausfall</strong> als Schadensposition bei dem Unfallgegner geltend machen.</li>
</ol>
<p>Die Verkehrswende wird von vielen Politikern und innerhalb der Bevölkerung seit geraumer Zeit gefordert. Es soll für Straßenverkehrsteilnehmer grundsätzlich attraktiver werden, anstelle des Autos auf das Fahrrad oder den ÖPNV zurückzugreifen. </p>
<p>Immer mehr Menschen greifen auf Fahrräder oder E-Bikes zurück, um zur Arbeit zu gelangen. Doch steht Ihnen als Fahrradvielfahrer auch ein Nutzungsausfall zu, wenn Ihr Fahrrad bei einem Unfall beschädigt wurde?</p>
<p>[lwptoc]</p>
<h2>Nutzungsausfall nach einem Fahrradunfall</h2>
<p>Grundsätzlich wird ein Nutzungsausfall ersetzt,</p>
<ol>
<li>wenn die Sache <strong>nicht genutzt</strong> werden kann,</li>
<li>aber ein hypothetischer <strong>Nutzungswille</strong> besteht.</li>
</ol>
<p>Die Rechtsprechung formuliert, dass der Gebrauchsvorteil eines Wagens grundsätzlich einen Vermögensvorteil darstelle. Wenn man auf diesen verzichten muss, kann dies als <b>immaterieller</b> <b>Schaden</b> abgerechnet werden.</p>
<p>Die Verfügbarkeit eines Kfz ist grundsätzlich geeignet, Zeit und Kraft zu sparen und sich unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen zu können. Dabei darf es sich nicht um „Luxuswirtschaftsgüter“ handeln. So wurde ein Nutzungsausfallsersatz für Pelzmäntel oder Privatpools bisher von der Rechtsprechung verneint.</p>
<h2>Nutzungsausfall bei Fahrrädern</h2>
<p>Fahrräder und E-Bikes stellen für ihre Eigentümer regelmäßig auch „zentrale“ wirtschaftliche Güter zur Lebensgestaltung dar.</p>
<p>Deswegen ist anerkannt, dass auch für Fahrräder ein Nutzungsersatz gefordert werden kann, wenn das Fahrrad in der Werkstatt nach einem Unfall repariert werden muss oder eine Neuanschaffung getätigt wird.</p>
<p>Auch für Fahrräder gilt:</p>
<ol>
<li>Es muss ein <b>nachweisbarer Nutzungsausfall </b>sowie ein</li>
<li>einen hypothetischer <b>Nutzungswillen </b>vorhanden sein.</li>
</ol>
<p><strong>Schmerzensgeld nach Fahrradunfall?</strong> Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/wie-viel-schmerzensgeld-nach-einem-fahrradunfall/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>, wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht!</p>
<h2 style="padding-left: 40px;"> </h2>
<h2>Nachweisen, dass das Fahrrad nicht genutzt werden kann</h2>
<p>Im besten Fall lassen Sie sich von der Werkstatt, in der Ihr Fahrrad oder E-Bike repariert wird,<strong> schriftlich bestätigen</strong>, dass das Fahrrad tatsächlich für einen gewissen <strong>Zeitraum</strong> repariert wurde. Wenn das Fahrrad zerstört wurde, muss nachgewiesen werden, dass es <strong>irreparabel</strong> ist. Um dies bei Ihrem Fahrrad nachweisen zu können, können Sie ein <a href="https://vinqo.de/schadensersatz-nach-fahrradunfall-berechnen-gutachten-und-kostenvoranschlag/">Gutachten oder einen Kostenvoranschlag einholen.</a></p>
<h2>Nutzungswillen beweisen</h2>
<p>Grundsätzlich muss das Fahrrad für Sie eine zentrale Bedeutung haben. Das Fehlen des Fahrrads oder E-Bikes muss für Sie in der allgemeinen Lebensführung „spürbar“ sein. Daher verneint die Rechtsprechung einen Nutzungsausfallersatz für Fahrräder dann, wenn es nur eine <strong>Freizeitaktivität</strong> ist.</p>
<p>Das <strong>OLG Stuttgart</strong> formulierte in einem Beschluss von 09.09.2013:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich zur sportlichen Betätigung dienenden Rennrads begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.</em></p>
<p><em>Der Ersatz für den Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch einer Sache muss grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der <b>Lebenshaltung </b>signifikant <b>auswirkt</b>. <br /></em><em>(<a href="https://openjur.de/u/658861.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2013 &#8211; 13 U 102/13</a>) </em></p>
<p>Sollten Sie also das Fahrrad als „Auto-Ersatz“ nutzen, um zur Arbeit zu fahren oder um in Ihrer Freizeit andere Orte aufsuchen zu können, ist ein Nutzungsersatz grundsätzlich möglich.</p>
<p>Teilweise könnte die gegnerische Versicherung einwenden, dass dann ein Nutzungsausfall zu verneinen ist, wenn sowieso so <b>schlechtes Wetter </b>gewesen wäre, dass das Fahrradfahren für diese Zeit  ausgeschlossen sei. Zumindest für Motorräder hat der BGH dieser Sichtweise aber teilweise eine Absage erteilt<em>:</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em> &#8222;</em><em>Der Umstand, dass das Motorrad nur eingeschränkt &#8211; bei geeignetem Wetter &#8211; genutzt wird, spielt erst im zweiten Schritt, nämlich im Rahmen der konkreten Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob der Geschädigte im streitgegenständlichen Zeitraum zur Nutzung willens und in der Lage gewesen wäre und der Gebrauchsentzug für ihn fühlbar geworden ist. Dass dies im Einzelfall &#8211; bei einem Motorrad anders als bei einem Pkw möglicherweise unter Einbeziehung der Wetterbedingungen in dem maßgeblichen Zeitraum &#8211; festgestellt werden muss, läuft entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung den Erfordernissen der Rechtssicherheit und der Berechenbarkeit des Schadens nicht zuwider.“</em> (<em><a href="https://openjur.de/u/2120605.html">BGH, Urteil vom 23.01.2018 &#8211; VI ZR 57/17</a>)</em> </p>
<p>Dies bedeutet, dass ein Nutzungsausfall trotzdem bejaht werden kann, unter Umständen aber nachgewiesen werden muss, dass es trotz des Wetters genutzt worden wäre. Gerade für hartgesottene Fahrrad- und E-Bikefahrer, die sich von Wind und Wetter nicht aufhalten lassen, muss es dann einen vollumfänglichen Nutzungsausfallsersatz geben.</p>
<h2>Kein Zweitrad als Alternative vorhanden</h2>
<p>Ähnlich wie bei Nutzungsausfällen für KfZ dürfen Sie nicht die Möglichkeit haben, auf ein <strong>anderes</strong> <strong>Fahrrad</strong>, welches in Ihrem Eigentum steht, <strong>zurückgreifen</strong> zu können. Es ist unbeachtlich, dass Sie beispielsweise ein <b>Auto </b>haben, welches Sie anstelle des Fahrrads nutzen konnte. Denn es ist ja Ihre persönliche Entscheidung, dass Sie grundsätzlich mit dem Fahrrad lieber zur Arbeit fahren, da Sie hierbei beispielsweise Abkürzungen fahren und somit fühlbar mehr <b>mobil </b>sind.</p>
<p><b>Fahrradunfall und was nun? </b>Lesen Sie in <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-was-sie-nach-einem-fahrradunfall-tun-muessen/">diesem Beitrag</a>, was Sie nach einem Fahrradunfall tun müssen!</p>
<h2>Dauer des Nutzungsausfalls nach einem Fahrradunfall</h2>
<p>Nachdem die Frage geklärt ist, wann Sie überhaupt Anspruch auf Nutzungsausfall für ihr Fahrrad haben, ist nun die Frage zu stellen, für welchen <strong>Zeitraum</strong> man diesen Nutzungsausfallsersatz fordern kann. Hierbei ist zu unterscheiden:</p>
<h3>Fahrrad wird nach Unfall repariert</h3>
<p>Wenn das Fahrrad in einer Werkstatt <strong>repariert</strong> wird, dann können Sie für diesen Zeitraum den <strong>Nutzungsersatz</strong> fordern.</p>
<p>Ist das Fahrrad nicht verkehrstüchtig bzw. verkehrssicher, so dauert der Nutzungsausfallzeitraum bis zur abgeschlossenen Reparatur an.</p>
<h3>Fahrrad ist ein Totalschaden</h3>
<p>Wenn das Fahrrad einem <a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-schadenersatz-fur-reparatur-nach-fahrradunfall-erhalten/"><strong>wirtschaftlichen Totalschaden</strong></a> zum Opfer gefallen ist, kann es grundsätzlich nicht mehr repariert werden.</p>
<p>In diesem Fall gilt für Autos, dass davon ausgegangen wird, dass man innerhalb von<strong> 14 Tagen</strong> einen Ersatzwagen beschaffen kann, sodass diese 14 Tage der Zeitraum des Nutzungsersatzes darstellen. Der Kauf eines Wagens ist häufig komplizierter als der Kauf eines Fahrrades, trotzdem kann dies zunächst als <b>Richtwert </b>genutzt werden.</p>
<p>Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist aber noch ein weiterer Punkt zu beachten: Der Rechtsprechung nach muss ein <b>Nutzungswille </b>nachgewiesen werden. Dieser wird <b>vermutet</b>, wenn ein Fahrrad <b>repariert</b> wird, denn niemand ohne Nutzungswille lässt ein Rad reparieren.</p>
<p>Wenn das Fahrrad aber nicht repariert wird, weil es nicht repariert werden kann, muss man nachweisen,</p>
<ol>
<li>dass man sich ein <b>neues Fahrrad</b> angeschafft hat, und</li>
<li>dass man es auch noch eine geraume Zeit nach dem Neukauf nutzt. Für ein Auto gilt dabei, dass der neue Wagen mindestens <b>sechs Monate</b> nach der Neuzulegung noch <b>genutzt</b> werden muss.</li>
</ol>
<h2> </h2>
<h2>Höhe des Nutzungsausfalles für ein Fahrrad pro Tag</h2>
<p>Es gibt keine tabellarische Auflistung für Fahrräder, wie viel Nutzungsausfallentschädigung pro Tag zu zahlen ist. Ein Richtwert können hierbei jedoch die <strong>Mietkosten</strong> für ein Fahrrad sein. Dabei muss aber 40% des Mietpreises abgezogen werden, da dies typischerweise der Gewinn des Fahrradvermieters ist.</p>
<p>Es können somit durchschnittlich<b> pro Tag 6-10 €</b> verlangt werden, wenn das Fahrrad nicht genutzt werden konnte, und auch kein Fahrrad ersatzweise angemietet wurde.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Auch für Fahrräder kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass nachgewiesen wird, dass es sich um ein zentrales Gut mit Auswirkung auf die Lebensführung handelt und tatsächlich trotz Nutzungswillen hierauf verzichtet werden musste.</p>
<p>Wir <strong>helfen</strong> Ihnen nach einem Fahrradunfall, bei dem Ihr Fahrrad von der gegnerischen Seite beschädigt oder zerstört wurde, neben Reparaturkosten und Schmerzensgeld auch den <strong>Nutzungsausfall</strong> gegen den Unfallgegner und seine Versicherung durchzusetzen.</p>


<div class="wp-block-rank-math-faq-block"><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Erhalte ich nach einem Fahrradunfall Nutzungsausfall?</h3><div class="rank-math-answer">Ihnen steht auch nach einem Fahrradunfall eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn Sie das Fahrrad im Alltag nutzen und kein Zweitrad zur Verfügung haben.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Fahrradunfall?</h3><div class="rank-math-answer">Abhängig von der Ausstattung und dem Alter des Fahrrads erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung zwischen 6,00 &#8211; 10,00 € pro Tag.</div></div><div class="rank-math-faq-item"><h3 class="rank-math-question">Für wie viele Tage erhalte ich Nutzungsausfall?</h3><div class="rank-math-answer">Ist das Fahrrad unfallbedingt nicht fahrtüchtig, so erhalten Sie bis zum Abschluss der Reparatur die Nutzungsausfallentschädigung. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden werden zumeist zwischen 10 und 15 Tage Nutzungsausfall zugrunde gelegt.</div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/nutzungsausfall-bei-fahrraedern-und-e-bikes/">Nutzungsausfall bei Fahrrädern und E-Bikes</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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