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	<title>Regulierungsverzögerung Archive - VINQO Rechtsanwälte</title>
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		<title>Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht &#8211; Das ist zu tun!</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Jan 2021 09:09:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Selbst wenn Sie selber alle notwendigen Dokumente eingereicht haben, kann es Zeit in Anspruch nehmen, diese zu überprüfen. Besonders bei Schmerzensgeldern, die die Versicherung zusätzlich selber einschätzen muss, entsteht hier eine Verzögerung. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-zahlt-nach-hundebiss-nicht-das-ist-zu-tun/">Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht &#8211; Das ist zu tun!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Von einem <strong>Hund gebissen</strong> zu werden, ist für einen Geschädigten nicht selten ein traumatisches Erlebnis mit fortwährenden Schmerzen, sondern auch mit einem erheblichen Aufwand verbunden, eine angemessene Kompensation durch ein <strong>Schmerzensgeld</strong> zu erhalten. </p><p>Zwar ist es natürlich erfreulich, wenn auf der gegnerischen Seite eine Haftpflichtversicherung steht, aber die Auseinandersetzung mit einer <strong>Versicherung</strong> ist <strong>zeitintensiv und nervenaufreichend</strong>.</p><p>Die Wochen ziehen ins Land, und man hat immer noch keine Zahlung für die Schäden oder ein Schmerzensgeld erhalten. Ihr Anspruch ist zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Hundebisses „fällig“, Sie können das Geld also sofort verlangen, eine Zahlung kommt aber meist erst viel später. Woran kann das liegen? Und was kann man dagegen tun?</p>								</div>
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									<h2>Versicherung hat nach Hundebiss Prüffrist</h2><p>Selbst wenn Sie selber alle notwendigen <strong>Dokumente</strong> eingereicht haben, kann es Zeit in Anspruch nehmen, diese zu <strong>überprüfen</strong>.</p><p>Nach einem Schadensfall sind geltend gemachte und bezifferte Ansprüche sofort fällig. Sie können die Zahlung also sofort verlangen. </p><p>Allerdings gewährt die Rechtsprechung Versicherungen eine Prüffrist zu. Das bedeutet, dass zwar nach Verzug der Ansprüche sofort (erfolgreich) geklagt werden kann, allerdings können Sie dann gleichwohl auf allen Kosten sitzen bleiben, wenn die Prüffrist nicht gewährt worden ist. </p><p>Denn Versicherungen sollen als &#8222;Solidarsystem&#8220; sicherstellen können, dass Ansprüche nicht unberechtigt erfüllt werden, sodass weitergehende Informationen eingeholt werden können. Bei einem Hundebiss, bei dem es zu einer Hunderauferei mit Ihrem Hund kam, wird fast immer versucht, eine Haftungsquote zu bilden, wodurch Sie nur einen verminderten Prozentsatz zuerkannt bekommen sollen. </p><p>Häufig verweist die Versicherung jedoch auch zu unrecht auf die &#8222;andauerende Prüfung der eigenen Eintrittspflicht&#8220; und verzögert damit unberechtigt die Auszahlung Ihrer geltend gemachten Ansprüche. </p><p>Die <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Anforderung der Ermittlungsakte</a> beispielsweise darf nicht bei der Prüffrist berücksichtigt werden. Auch der Einwand, dass die &#8222;Schadensmeldung des Versicherungsnehmers&#8220; führt nicht zu einer Verlängerung der Prüffrist, da dieser den Schadensfall gem.<a href="https://dejure.org/gesetze/VVG/104.html"> § 104 Abs. 1 VVG</a> innerhalb einer Woche zu melden hat. </p><p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Tipp</strong></span>: Fordern Sie die gegnerische Versicherung auf, substantiiert darzulegen, welche Haftungseinwände konkret bestehen. Die Versicherung muss dann Auskunft erteilen, um sich auf die ggfs. verlängerte Prüffrist erfolgreich berufen zu können.</p><h2>Hundehalter meldet Hundebiss nicht der Versicherung</h2><p>Der <strong>Hundehalter</strong> hat aus dem Hundehaftpflichtversicherungsvertrag die Obliegenheit, zeitnah den Schaden zu melden und nötige<strong> Unterlagen einzureichen</strong>.</p><p>Und hier kommt es dann leider zu einem relativ menschlichen Phänomen:</p><p>Man setzt sich nicht gerne mit unangenehmen Themen auseinander und schiebt diese gerne auf. Viele Hundehalter haben Angst, dass neben den zivilrechtlichen Folgen auch <a href="https://vinqo.de/anzeige-nach-hundebiss-erstatten/"><strong>strafrechtliche Folgen</strong></a> auf sie zukommen. Zusätzlich befürchten sie, dass ihnen der Hund weggenommen werden könnte. Da stellt bereits die Meldung des Schadens an die eigene Versicherung eine Überwindung dar. Aus dem Grund neigen Hundehalter dann auch dazu, den Fragebogen der eigenen Versicherung spät auszufüllen und abzuschicken. Sie haben Sorge, dass die Versicherung am Ende dem Hundehalter <strong>Schuld</strong> an dem Vorfall gib und die Versicherung kündigt.</p><p> </p><h2>Was können Sie gegen Verzögerungen nach einem Hundebiss tun?</h2><p>Die Frage nach dem „<strong>Warum</strong>“ der Verzögerung kann Ihnen nicht bei der Beschleunigung des Verfahrens helfen. Folgende Schritte sollten Sie in Betracht ziehen:</p><h3>Mahnung</h3><p>Sie sollten die gegnerische Versicherung und den Hundehalter <strong>anmahnen</strong>, dass Sie auf Ihre<strong> fällige Ansprüche </strong>warten.</p><p>Hierdurch kann die gegnerische Seite in <strong>Verzug</strong> gesetzt werden. Folge ist, dass Sie unter Umständen <strong>Zinsen</strong> hierdurch erhalten können. In der Mahnung sollten Sie auch eine angemessene Frist zur Zahlung benennen. Im Regelfall wird eine <strong>Frist</strong> von 10 bis 14 Tagen angemessen sein. Eine Mahnung ist aber nur hilfreich, wenn die <strong>Prüfungsfrist</strong> der Versicherung bereits abgelaufen ist. Wie lange eine solche Prüfungsfrist eingeräumt werden muss, haben Gerichte unterschiedlich beurteilt:</p><table><tbody><tr><td width="302"><p>Zwei Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Saarbrücken, 27.03.2007</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Drei Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Düsseldorf. 27.06.2007</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Vier Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG München, 29.07.2010; KG 30.06.2008</p></td></tr><tr><td width="302"><p>Vier bis sechs Wochen</p></td><td width="302"><p>OLG Stuttgart, 6.4.10, OLG Koblenz, 20.04.2011, OLG Frankfurt, 02.12.2014, LG Koblenz, 25.04.2016</p></td></tr></tbody></table><p>Sie sollten also zumindest vier Wochen nach Meldung des Falles abwarten, bevor Sie mahnen. Verzögerungen durch das Einholen einer <strong>Ermittlungsakte</strong> fallen <strong>nicht</strong> mit in die Prüffrist.</p><h3>Hundehalter zur Zahlung auffordern </h3><p>Wirkt der Hundehalter an der Schadenregulierung nicht mit, so ist es häufig hilfreich, Ihre Ansprüche unmittelbar dem Hundehalter gegenüber zu beziffern und hier eine kurze Frist zu setzen. Häufig führt die Bezifferung hoher drei- bis vierstelliger Schmerzensgeldansprüche dazu, dass zur Abwehr dieser dann die eigene Hundehaftpflichtversicherung kontaktiert und die Schadenregulierung so gefördert wird. </p><p>Sollte es zu Problemen mit der Hundehaftpflichtversicherung kommen, so halten Sie sich an den Hundehalter. Denn im Klagefall ist die <strong>Hundehaftpflichtversicherung</strong> nicht passivlegitimiert, kann also <strong>nicht verklagt</strong> werden. Sie müssen Ihre Ansprüche dann direkt gegen den Hundehalter richten. </p><p> </p><h3>Juristische Hilfe in Anspruch nehmen</h3><p>Leider zeigt unsere eigene Erfahrung, dass die häufig über Monate ziehenden Bemühungen, nach einem Hundebiss alleine zu seinem Recht zu kommen, in den nur wenigen Fällen erfolgreich ist. Häufig wird dann ein viel zu niedriges Schmerzensgeld geleistet. </p><p>Zudem verweigern Hundehalter häufig jedwede Mithilfe, damit Sie zu Ihrem Recht gelangen können.</p><p>Deshalb können wir zur Vermeidung monatelanger Verzögerungen nur dazu raten, direkt von Beginn an juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. </p><p>Mit <a href="https://vinqo.de/hundebiss-schmerzensgeld/">VINQO </a>können Sie sicher sein, dass die Beauftragung dank Erfolgshonorar ohne Kostenrisiko ist und zudem Kosten für ärztliche Gutachten, Ermittlungsakten uvm. ebenfalls übernommen werden. </p><p> </p><h2>Schmerzensgeld erhöht sich bei Regulierungsverzögerung</h2><p>Wenn die Gegenseite (Hundehalter oder gegnerische Versicherung) Ihren Fall <strong>mutwillig</strong> verschleppt, kann sich hierdurch Ihr Schmerzensgeld fortlaufend <strong>erhöhen</strong>. Dies ist die einheitliche Rechtsprechung von vielen Obergerichten (vgl. OLG München, 09.10.2009; OLG Frankfurt, 07.01.1999; OLG Nürnberg, 11.07.1995; LG Gera 06.05.2009; LG Berlin, 06.12.2005).</p><p>Voraussetzung ist, dass es sich um eine <strong>verschuldete</strong> und nicht nachvollziehbare Regulierungsverzögerung Ihres Hundebisses handelt. Es kann durchaus hilfreich sein, die Versicherung hieran zu erinnern, um ihr eine finanzielle <strong>Motivation</strong> zur schnellen Regulierung zu geben. </p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-zahlt-nach-hundebiss-nicht-das-ist-zu-tun/">Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht &#8211; Das ist zu tun!</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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		<title>Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</title>
		<link>https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Sep 2020 11:24:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Als wäre der gesamte Schadensregulierungsprozess mit der gegnerischen Versicherung nicht schon lang genug &#8211; plötzlich erhält man ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, welches besagt, dass zunächst Einblicke in die Ermittlungsakte genommen werden, bevor der Schaden weiterbearbeitet wird.  Dies ist mehr als ärgerlich, denn für Sie bedeutet das eine Verzögerung von vielen Wochen, machmal sogar Monaten....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/versicherung-fordert-ermittlungsakte-an-muss-ich-warten/">Versicherung fordert Ermittlungsakte an &#8211; muss ich warten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Als wäre der gesamte Schadensregulierungsprozess mit der gegnerischen Versicherung nicht schon lang genug &#8211; plötzlich erhält man ein Schreiben der gegnerischen Versicherung, welches besagt, dass zunächst Einblicke in die <b>Ermittlungsakte </b>genommen werden, bevor der Schaden weiterbearbeitet wird. </p><p>Dies ist mehr als ärgerlich, denn für Sie bedeutet das eine Verzögerung von vielen Wochen, machmal sogar Monaten. Für die gegnerische Versicherung bedeutet dies einen (vermeintlichen) positiven Zeitgewinn. Denn wenn die gegnerische Versicherung schuldhaft in Verzug mit der Schadensregulierung kommt, muss sie unter Umständen <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/" target="_blank" rel="noopener">Verzugsschadenersatz </a>leisten. </p><p>Doch darf eine Versicherung die Auszahlung Ihres Schadenersatzes und Schmerzensgeld stoppen, um Einblicke in die Ermittlungsakte zu nehmen oder die Zahlung Ihrer Ansprüche davon abhängig machen? </p><p>Die Antwort lautet, wie so häufig bei juristischen Fragestellungen: Es kommt drauf an.</p>								</div>
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									<h2>Was wird in der Ermittlungsakte festgehalten?</h2><p>Wenn nach einem Unfall oder einem anderen Vorfall die <strong>Polizei</strong> hinzugerufen wird, wird diese den <strong>Unfall</strong> <strong>aufnehmen</strong>. Die Ermittlungsakte dient aber nicht der Schadenregulierungen, sondern soll dokumentieren, ob einem der Beteiligten eine <b>Ordnungswidrigkeit </b>vorzuwerfen ist, oder ob sogar ein <b>Straftatbestand</b> erfüllt wurde. Hierfür nimmt die Polizei zunächst die <b>Personalien </b>auf, und notiert den jeweils dargestellten <b>Sachverhalt</b>. Zusätzlich können auch Umstände des Unfalls wie zum Beispiel Wetterverhältnisse bei Verkehrsunfällen notiert werden.</p><p>Auch wenn die Polizeiakte nicht der Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie zum Beispiel den Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrrads oder Autos dient, können sich in der Polizeiakte auch Informationen befinden, die für die Schadenregulierung von Belang sein können. </p><p>Denn die Polizei versucht aufzuklären, wie der Unfall sich tatsächlich ereignet hat und vernimmt hierzu Zeugen, den Geschädigten und den Beschuldigten. Anhand dieser Aussagen und ggfs. weiterer Ermittlungen (Unfallrekonstruktion etc.) der Polizei, kann man sich im besten Fall ein umfassenderes Bild von dem Schadensfall machen, insbesondere dann, wenn die Schuld streitig sein sollte. Womit wir auch schon zu dem nächsten Punkt kommen.</p><h2>Wieso will die gegnerische Versicherung überhaupt Einblicke?</h2><p>In dem Schreiben der gegnerischen Versicherung wird regelmäßig nur ein Zweizeiler ohne weitere Erklärung abgedruckt sein:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>&#8222;Wir haben zur Prüfung unserer Eintrittspflicht die amtliche Ermittlungsakte angefordert. Sobald uns diese vorliegt, kommen wir wieder auf Sie zu.“</em></p><p>Übersetzt heißt dies soviel wie: „<strong>Wir glauben, dass der Schaden auch durch Sie mitverursacht wurde.</strong> Bis zur Einsicht in die Ermittlungsakte wird es noch lange dauern, vorher werden wir nicht zahlen.</p><p>Wie oben bereits beschrieben, können sich durch die Ermittlungsakte <strong>Anhaltspunkte</strong> für die <strong>Schuldfrage</strong> ergeben. Insbesondere wenn das Verschulden des Vorfalls nicht vollständig eindeutig ist oder sich die Aussagen von Ihnen und dem Versicherungsnehmer widersprechen, kann die Ermittlungsakte bei einem Unfall zur Aufklärung dienen.</p><p>Zum Beispiel können (selten) angefertigte Fotos vom <strong>Unfallort</strong> zeigen, ob ein Vorfahrtsverstoß naheliegend ist oder ob ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig anstatt auf der Straße gefahren ist.</p>								</div>
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									<p><strong>Sie haben den Radweg nicht oder falsch benutzt ? Lesen Sie in</strong><a href="https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/" target="_blank" rel="noopener"> diesem Beitrag</a><strong>, ob trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht!</strong></p>								</div>
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									<p>Die Folge, wenn sich tatsächlich ein Verschulden auch auf Ihrer Seite aus der Ermittlungsakte abzeichnet: Die gegnerische Versicherung muss nicht mehr 100 % des verursachten Schadens zahlen, sondern kann die Zahlung des Schadensersatzes auf die <strong>Quote</strong> des bei ihr Versicherten <strong>begrenzen</strong>.</p><p><strong>Beispiel</strong>: Sie fuhren mit dem Fahrrad (verkehrswidrig) auf einem linken Fahrradstreifen. Ein Auto, dass Ihnen eigentlich hätte Vorfahrt gewähren müssen, übersieht Sie und fährt Sie an. In diesem Fall wird von der Rechtsprechung regelmäßig ein Eigenverschulden des Fahrradfahrers in Höhe von einem Drittel (also 33 %) angenommen. Die gegnerische Versicherung müsste dann nur<strong> zwei Drittel</strong> des insgesamt verursachten <strong>Schadens</strong> begleichen.</p><p>Ein weiterer <strong>Vorteil</strong>: Bis die Ermittlungsakte angefordert wurde und Einsicht genommen werden konnte, vergeht <strong>Zeit</strong>. Diese Aufschubgewährung ermöglicht es der gegnerischen Versicherung, Ihren Schaden erst Monate später zu erstatten. </p><p> </p><h2>Muss ich darauf warten, dass die Versicherung die Ermittlungsakte eingesehen hat?</h2><p>Es kommt drauf an. Unter Umständen können die Verzögerungen, die mit der Einsicht in die Ermittlungsakte einhergehen, verhindert werden. </p><h3>Der Sachverhalt ist unstreitig</h3><p>Wenn der Unfallverursacher bereits eine <strong>Haftungsanerkennung</strong> unterschrieben hat, oder der Unfallhergang völlig unstreitig ist, gibt es <strong>keinen</strong> erforderlichen <strong>Grund</strong> für eine Einsicht in die Ermittlungsakte. Insbesondere muss der gegnerischen Versicherung in solchen Fällen keine <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Prüffristverlängerung</a> von Ihrer Seite aus <strong>gewährt</strong> werden.</p><p>Es handelt sich in diesem Fall um eine Regulierungsverzögerung, die dazu führt, dass sich das Ihnen zustehende Schmerzensgeld erhöht und Sie die gegnerische Versicherung verklagen können.</p><h3>Konkrete Einwände verlangen und mithelfen</h3><p>Die gegnerische Versicherung darf nicht die Weiterführung der Schadenregulierung unter einem pauschalen Hinweis auf die Ermittlungsakte verweigern.</p><p>Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte ist kein Reflex um ins Blaue hinein prüfen zu können, ob sich nicht doch noch Umstände auftun, die zu einer Zahlungsverweigerung führen könnten.</p><p><strong>Vielmehr muss sie vor bzw. mit Anforderung der Ermittlungsakte substantiiert darlegen, welcher konkreter, haftungsrelevanter Umstand aufgeklärt werden soll bzw. muss.</strong></p><p>Dass die gegnerische Versicherung deutlich machen muss, welche Angaben und Unterlagen sie zur weiteren Schadensregulierung benötigt, wird auch durch die Rechtsprechung in Deutschland so gefordert. (<strong>OLG Schleswig Beschluss vom 30.05.2016 &#8211; 7 W 15/16</strong>).</p><p>Die Anforderung der Ermittlungsakte kann eine Verzögerungstaktik darstellen. Häufig hilft es jedoch, wenn der Grund für die Anforderung der Ermittlungsakte feststeht, an der Aufklärung aktiv mitzuwirken und z.B. Fotos der Unfallstelle zu machen und zu übersenden, Zeugenaussagen selbst anzufordern und einzureichen und so die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte obsolet werden zu lassen. Denn zwischen Anforderung und Erhalt der Ermittlungsakte vergehen im Schnitt vier bis sechs Wochen. Manchmal kann sich die Wartezeit auch über drei Monate erstrecken.</p><p>Wenn Sie unsicher sind, wie Sie am besten vorgehen sollten, können Sie uns jederzeit gerne <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">kostenfrei kontaktieren.</a> </p>								</div>
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									<h3>Ablauf der Prüffrist</h3><p>Grundsätzlich wird den Haftpflichtversicherungen eine<strong> gewisse Frist</strong> zur <strong>Regulierung</strong> des Schadens gewährt. Je nach Gericht wurden dabei Zeiträume von <strong>vier bis sechs Wochen</strong> für angemessen gehalten. </p><p>Das Entscheidende bei der Anforderung der Ermittlungsakte: diese Frist verlängert sich nicht!</p><p>So urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss aus dem Jahr 2013 eindeutig:</p><p style="padding-left: 40px;"><em>Ein Verzug der Haftpflichtversicherung nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist von 6 Wochen wird <b>nicht </b>dadurch <b>ausgeschlossen</b>, dass diese bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die <b>Ermittlungsakten </b>hat nehmen können. Denn der Haftpflichtversicherer kann sich über seinen Versicherungsnehmer bzw. evtl. mitversicherte Personen über den Sachverhalt unterrichten. Die Entscheidung der Eintrittspflicht von einer vorherigen Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig zu machen, ist grundsätzlich nicht geboten bzw. erforderlich, zumal mit einer Akteneinsicht erfahrungsgemäß oft erst nach Monaten zu rechnen ist und ein entsprechendes Zuwarten den berechtigten Interessen des Geschädigten an einer raschen Regulierung zuwiderlaufen würde (<strong>OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009, 7 U 499/09, zitiert nach Juris-Rn. 15; </strong><a href="https://openjur.de/u/670975.html">OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013 &#8211; 3 W 46/13</a>) </em></p><p>Der Ablauf der Prüffrist bedeutet jedoch erst einmal nur, dass Sie die Versicherung in Verzug setzen können, dadurch Zinsen als Verzugsschaden erhalten und die Versicherung verklagen können, ohne Sorge haben zu müssen, auf den Prozesskosten nur deshalb sitzen zu bleiben, weil Sie zu früh geklagt haben. </p><h2>Zusammenfassung</h2><p>Die gegnerische Versicherung hat zwar das gute <strong>Recht</strong>, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Hierbei darf sie aber nicht pauschal eine weitere <strong>Schadenregulierung verweigern</strong>, ansonsten läuft die Bearbeitungsfrist des Schadensfalls weiter und am Ende kann ein Verzögerungsschaden gegen die gegnerische Versicherung durchgesetzt werden. Nur wenn die gegnerische Versicherung deutlich machen kann, wieso sie zwingend auf die Einsicht in die Ermittlungsakte warten muss, müssen Sie unter Umständen die Verzögerung der Schadenregulierung akzeptieren. </p><p>Gleichzeitig sollten Sie versuchen, die Aspekte, für die die Versicherung die Ermittlungsakte berechtigt einsehen möchte, proaktiv aufzuklären und Fotos, Zeugenaussagen etc. einzureichen, um so schneller zu Ihrem Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld zu gelangen. </p>								</div>
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		<title>Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Jun 2020 09:27:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten, den Schadenersatz und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein: Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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									<p>Nach einem <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall/">Verkehrsunfall</a> die Reparaturkosten, den <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Schadenersatz</a> und das Schmerzensgeld zu erhalten, kann nervenaufreibend sein:</p><p class="MsoNormal" style="text-align: justify;">Selbst wenn Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingereicht wurden, lässt die gegnerische Haftpflichtversicherung sich mit der Begleichung des Schadens Zeit. Die Verzögerung der Auszahlung des Schadensersatzanspruchs und des Schmerzensgeldes kann verschiedene Gründe haben. Doch wie können Sie sich als Geschädigter wehren, wenn die Versicherung sich mit der Auszahlung (zu viel) Zeit lässt? </p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Prüfungsfrist der Versicherung</span></h2><p><span style="color: #000000;">Auch wenn der Regulierungsantrag und alle anderen erforderlichen Dokumente <strong>eingereicht</strong> worden sind, überprüft die Versicherung diese natürlich noch. Über die grundsätzliche <strong>Dauer</strong>, die eine Schadensregulierung betragen darf, gibt es <strong>keine</strong> gesetzliche <strong>Vorschrift</strong>. Ihr Anspruch ist zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Schadensfalls fällig, kann also <strong>gefordert</strong> werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Ab wann aber die Versicherung mit der Prüfung und Überweisung  zu lange braucht, wird unterschiedlich bewertet. Auch die Rechtsprechung äußert sich hierzu nur wage: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere wie kompliziert der Schadensfall sich gestaltet (<strong>OLG Frankfurt, 31.01.1996 &#8211; 22 W 27/95</strong>). Ein Autounfall mit zwei Beteiligten, bei denen die Vorfahrt genommen wurde, kann schneller aufgeklärt werden, als ein Unfall mit vielen Beteiligten, wo Schuldfrage kompliziert ist.</span></p><p><span style="color: #000000;">Der einschlägigen Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass eine <b>Regulierungsdauer </b>von <b>vier bis sechs Wochen</b> als angemessen gelten kann. Hier kommt es aber von Gericht zu Gericht zu unterschiedlichen Einschätzungen:</span></p><table><tbody><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Zwei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Saarbrücken, 27.03.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Drei Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Düsseldorf. 27.06.2007</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG München, 29.07.2010; <br /></span><span style="color: #000000;">KG 30.06.2008</span></p></td></tr><tr><td width="302"><p><span style="color: #000000;">Vier bis sechs Wochen</span></p></td><td width="302"><p><span style="color: #000000;">OLG Stuttgart, 06.94.2010, <br />OLG Koblenz, 20.04.2011, <br />OLG Frankfurt, 02.12.2014, <br />LG Koblenz, 25.04.2016</span></p></td></tr></tbody></table><p><span style="color: #000000;">Die meisten Gerichte gestehen der Versicherung damit eine vier- bis sechswöchige Prüffrist zu. Somit scheint hier ein Mittelwert für die <b>Prüfungsfrist </b>gefunden worden zu sein. Wie so häufig in juristischen Fragen ist hier erneut zu betonen: Es kommt auf den Einzelfall an.</span></p><p><span style="color: #000000;"> </span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: Wie Sie möglichst viel Schmerzensgeld erhalten? </b>Lesen Sie <a href="https://vinqo.de/so-erhalten-sie-ein-maximales-schmerzensgeld/" target="_blank" rel="noopener">hier </a>alle wichtigen Tipps!</p>								</div>
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									<h2><span style="color: #000000;"> Mahnung und Fristsetzung </span></h2><p><span style="color: #000000;">Dass durch die Rechtsprechung mittlerweile eine <strong>angemessene Regulierungsdauer</strong> festgelegt wurde, hilft Ihnen jedoch nur bedingt weiter. </span></p><p><span style="color: #000000;">Um sich gegen die Nichteinhaltung der <strong>Prüfungsfrist</strong> zu wehren, können Sie nach Ablauf der Frist anfangen, den Druck auf die Versicherung zu erhöhen. Dabei hilft es in den meisten Fällen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. </span></p><p><span style="color: #000000;">Zunächst können Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung <strong>anmahnen</strong>, die geschuldete Leistung vorzunehmen. Hierbei müssen Sie eine konkrete<b> Frist benennen</b>, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlung vorgenommen werden soll. Diese Frist muss wiederum angemessen sein. Eine unangemessene Fristsetzung liegt zum Beispiel vor, wenn Sie die Auszahlung des Anspruchs bis zum nächsten Tag fordern. </span></p><p><span style="color: #000000;">Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass eine Frist von <b>10 bis 14 Tagen</b> als eine angemessene Fristsetzung anzusehen ist. Sollten Sie fälschlicherweise eine zu kurze Frist benannt haben, wird Ihre Mahnung zwar nicht ungültig, aber anstelle der zu kurzen Frist wird diese dann durch eine angemessene Frist ersetzt.</span></p><p><span style="color: #000000;">Das Problem hierbei ist: Eine angemessene Prüfungsfrist kann zwar bei einem durchschnittlichen Fall zwischen vier bis sechs Wochen betragen. Es kann aber durchaus <strong>unverschuldete Probleme</strong> geben, sodass die Versicherungen sich häufig darauf berufen werden. In diesem Fall kommt die Versicherung auch<strong> nicht mit der Zahlung in Verzug</strong>. (vgl. § 286 Abs. 4 BGB „Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.“)</span></p><h2>Klagen wegen Regulierungsverzögerung</h2><p><span style="color: #000000;">Wenn die Versicherung die Zahlung <b>verweigert</b>, obwohl sie wirksam von Ihnen in Verzug gesetzt wurde, kann unter Umständen der Gang vor Gericht erwägt werden. Hierbei ist jedoch stets zu beachten, dass <b>Gerichtskosten </b>je nach Erfolgsquote auch auf Sie und die Versicherung aufgeteilt werden können. In diesem Fall tragen Sie ein <b>Prozessrisiko</b>.</span></p><p><span style="color: #000000;"> Hat jedoch die gegnerische Haftpflichtversicherung die volle Haftung zu tragen, beispielsweise weil ein sofortiges Anerkenntnis vorliegt, muss sie Ihnen die entstandenen Prozesskosten erstatten und ihr werden die Kosten vom Gericht auferlegt. </span></p><p><span style="color: #000000;">Gerade bezüglich der anfallenden Gerichtskosten und dem Prozessrisiko sollte aber nicht voreilig geklagt werden, weil bei einem sofortigen Anerkenntnis entscheidend ist, ob die Versicherung &#8222;Anlass&#8220; zur Klage gegeben hat. In<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html"> § 93 ZPO</a> heißt es hierzu: </span></p><p style="padding-left: 40px;"><em>Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.</em></p><p><span style="color: #000000;"> Und hier wird die <strong>Prüffrist</strong> wieder wichtig. Haben Sie innerhalb der Prüffrist Klage erhoben, so bleiben Sie im schlechtesten Fall auf den Gerichts- und <a href="https://vinqo.de/diese-ansprueche-haben-sie-nach-einem-verkehrsunfall/">Anwaltskosten</a> sitzen, obwohl Sie Recht haben. Deshalb sollte sorgsam geprüft werden, ob die Prüffrist tatsächlich schon überschritten ist. </span></p><h2><span style="color: #000000;"> Kreditkosten etc. müssen erstattet werden</span></h2><p><span style="color: #000000;">Wenn Ihnen durch den Verzug der gegnerischen Versicherung ein weiterer <strong>Schaden</strong> <strong>entsteht</strong>, muss auch dieser beglichen werden. </span></p><p><span style="color: #000000;">Beispiel: Bei einem Autounfall wurde Ihr Neuwagen (Wert: 40.000,00€) so beschädigt, dass eine Reparatur von 35.000,00 € nötig ist. Ihr Wagen wird in der Werkstatt zwar fachmännisch repariert, jedoch müssen Sie für die Zahlung der Kosten, die durch die Versicherung <b>schuldhaft </b>nicht rechtzeitig beglichen wird, in Vorkasse gehen. Hierfür leihen Sie sich verzinst Geld. Die zusätzlichen Zinsen sind in diesem Fall ein Verzugsschaden, den auch die Versicherung zu tragen hat.</span></p><p><span style="color: #000000;">Bevor Sie die höheren Kosten gegenüber der Versicherung versuchen geltend zu machen, sollten Sie die Versicherung hinsichtlich der<b> Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens </b>nach <b>§ 254 Abs. 2 S.1</b> <b>BGB </b>aufmerksam machen. Unterlassen Sie dies, kann unter Umständen Ihr Schadensersatzanspruch gemindert werden.</span></p><p><span style="color: #000000;">Insgesamt ist es aber wegen der Einzelfallbewertung relativ schwer, die Versicherung wirksam in Verzug zu setzen.</span></p>								</div>
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									<p><b>LESETIPP: </b>Lesen Sie in&nbsp;<a href="https://vinqo.de/anzeige-erstatten-um-schmerzensgeld-zu-erhalten/" target="_blank">diesem&nbsp;</a>Beitrag, ob Sie erst eine <b>Anzeige </b>für Ihr Schmerzensgeld stellen müssen.</p>								</div>
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									<h2>Versicherung zahlt nicht, weil Unfallgegner nicht kooperiert</h2><p>Unter Umständen kommt die Haftpflichtversicherung nicht mit der Schadensregulierung voran, weil Ihr <b>Unfallgegner </b>selber es <b>unterlässt</b>, nötige Unterlagen bei seiner Versicherung einzureichen.</p><p>Dies gehört zunächst zur <strong>Risikosphäre</strong> der gegnerischen Versicherung: <strong>Sie muss trotzdem alles ihr Mögliche tun, um Ihren Schadensersatzanspruch möglichst schnell und effektiv auszuzahlen.</strong> Fehler, die der Unfallgegner gegenüber seiner Haftpflichtversicherung macht, müssen auch in dem Verhältnis „Unfallgegner – Haftpflichtversicherung“ geklärt werden. Unter Umständen muss der Unfallgegner dann gegenüber seiner eigenen <strong>Haftpflichtversicherung</strong> haften, wenn er beispielsweise bewusst falsche Angaben macht oder die<a href="https://vinqo.de/gegner-streitet-schuld-nach-verkehrsunfall-ab/"> Schuld widerrechtlich abstreitet</a>.</p><h2>Schmerzensgeld bei Verschleppung der Unfallsregulierung</h2><p>Im Extremfall können sich einzelne Positionen des <strong>Schadensersatzanspruchs</strong> <strong>erhöhen</strong>, wenn die Versicherung <b>schuldhaft </b>die Unfallsregulierung verschleppt.</p><p>Die Rechtsprechung hat entschieden, dass bei einer verschuldeten und nicht nachvollziehbaren Unfallregulierungsverzögerung sich ein zu zahlendes <strong>Schmerzensgeld</strong> <strong>erhöhen</strong> kann. Dies stellt eine weitere finanzielle Motivation für die Versicherung dar, den Unfall rechtzeitig zu regulieren (vgl. OLG München, 09.10.2009; OLG Frankfurt, 07.01.1999; OLG Nürnberg, 11.07.1995; LG Gera 06.05.2009; LG Berlin, 06.12.2005). Dies gilt auch dann, wenn Ihr Unfallgegner es unterlässt, vollständige Angaben zu dem Unfallhergang zu machen.</p><h2>Fazit</h2><p>Warten kann zwar zäh sein. Trotzdem sollte man versuchen, <b>Druck </b>auf die gegnerische Versicherung auszuüben, insbesondere wenn eine <b>Frist </b>von vier bis sechs Wochen verstrichen ist.</p>								</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://vinqo.de/verkehrsunfall-wo-bleibt-mein-geld-von-der-versicherung/">Verkehrsunfall: Wo bleibt mein Geld von der Versicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://vinqo.de">VINQO Rechtsanwälte</a>.</p>
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